Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
I II III IV V
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10
```
```
Humanwissenschaften und
```
Sprache:
2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11
2.2 Kommunikation und
Präsentation *2) ........ - - 2 - - 2
2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10
2.4 Alternativer
Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4
2.4a Zweite lebende
Fremdsprache *3) *4) ....
2.4b Englisch-Fachseminar ....
2.5 Geschichte und Politische
Bildung ................. - - - 2 3 5
2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3
```
Technische
```
Naturwissenschaften und
Informatik:
3.1 Angewandte Physik ....... 2 2 - - - 4
3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4
3.3 Angewandte Mathematik ... 4 3 3 3 - 13
3.4 Darstellende Geometrie .. 2 2 - - - 4
3.5 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4
Landwirtschaft:
4.1 Pflanzenbau *5) ......... 2 2 - - - 4
4.2 Nutztierhaltung *5) ..... - 2 2 - - 4
4.3 Erneuerbare Energie und
Rohstoffe ............... - - - - 2 2
4.4 Landwirtschaftliches
Praktikum ............... - - 4 - - 4
```
Technik:
```
5.1 Mechanik ................ - 4 4 2 - 10
5.2 Fertigungstechnik und
Werkstoffe .............. 2 3 - - - 5
5.3 Elemente des
Maschinenbaues .......... - 2 3 - - 5
5.4 Antriebstechnik und
Traktoren ............... - - - 2 2 4
5.5 Landmaschinen und
landwirtschaftliche
Verfahrenstechnik ....... - - 2 2 4 8
5.6 Elektro- und
Automatisierungstechnik . - - 2 2 3 7
5.7 Konstruktionsübung ...... 1 2 2 3 4 12
5.8 Betriebslaboratorium .... - - - 3 3 6
5.9 Fertigungstechnisches
Laboratorium ............ - - - 2 - 2
5.10 Fertigungstechnisches
Praktikum ............... 8 4 4 - - 16
```
Unternehmensführung und
```
Recht:
6.1 Betriebswirtschaft u.
Rechnungswesen *5) ...... - - - 3 5 8
6.2 Integrierte
Managementsysteme ....... - - - 2 - 2
6.3 Projektmanagement ....... - - - - 2 2
6.4 Recht ................... - - - - 2 2
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 37 38 38 36 36 185
```
Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und
```
III. Jahrgang
Abschnitt II 14 Wochen zwischen dem
III. und IV. Jahrgang
Abschnitt III 4 Wochen zwischen dem IV. und
V. Jahrgang
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Konversation in lebenden
Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10
Zweite lebende
Fremdsprache ............ - - - - 2 2
Integrierte
Managementsysteme ....... - - - - 2 2
Computerunterstützte
Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2
Leibesübungen ........... - - - - 2 2
```
```
Wochenstunden
Unverbindliche Übungen
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10
```
```
Förderunterricht *6)
```
```
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Angewandte Mathematik
Darstellende Geometrie
Mechanik
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.
3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.
*5) Mit Übungen.
*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME
LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE
2.1 DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Siehe Anlage 1.
2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND
2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR
Siehe Anlage 1.
2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
2.6 GEOGRAPHIE
Siehe Anlage 1.
TECHNISCHE NATURWISSENSCHAFTEN UND INFORMATIK
3.1 ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.
3.2 ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1.
3.3 ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
3.4 DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- geometrische Formen an Objekten gemäß den Erfordernissen der Fachrichtung erkennen und mit Hilfe einer normgerechten Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden und der einschlägigen Normen zeichnerisch umsetzen können;
- durch Modellbildungen konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
- mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und diese mit geeigneter 3D-CAD-Software bearbeiten können.
Lehrstoff:
Voraussetzungen:
Räumliches Koordinatensystem, Abbildungsmethoden, Freihandskizze, Konstruktionszeichnung und CAD-Programme.
Technische Normen:
Papierformate, Normschrift, Linienarten und –breiten, Ansichtendarstellung, Maßeintragungen, Schriftfelder, Maßstäbe, Schnittdarstellungen.
Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:
Konstruktionsverfahren, Erzeugung anschaulicher Bilder, Hauptlage,
projizierende Lage, allgemeine Lage.
Orthogonalität.
Geometrisch und technisch wichtige Grundobjekte:
Systematisierung, Eigenschaften und Konstruktion.
Eigenschaften von Objekten:
Bezugselemente Punkt, Gerade und Ebene, Lage im Raum, wahre Länge von Kanten und Abständen, wahre Größen von Winkeln und Flächeninhalten, Mantelflächen.
Ebene Schnitte und Durchdringungen von:
Prismen, Pyramiden, Kugeln, Zylindern, Kegeln und anderer Drehflächen sowie Teilen derselben, Normale Axonometrie in Konstruktionen unter Verwendung geeigneter 3D-CAD-Software.
Kotierte Projektion:
Konstruktionsverfahren, Konstruktion von Dämmen und Einschnitten, Verschneidungen mit dem Gelände.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
3.5 ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1.
LANDWIRTSCHAFT
4.1 PFLANZENBAU
Siehe Anlage 1.1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. Jahrgang 1 Wochenstunde.
4.2 NUTZTIERHALTUNG
Siehe Anlage 1.1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.
4.3 ERNEUERBARE ENERGIE UND ROHSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Chancen nachhaltigen Wirtschaftens und die Risken der auf fossilen Quellen basierten Wirtschaftsweise erkennen;
- ein Bewusstsein über den Nutzen erneuerbarer Energien und Rohstoffe für Umwelt und Gesellschaft entwickeln;
- die verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien kennen und eine Übersicht über bewährte Verfahren und Einrichtungen zu deren Nutzung haben;
- erneuerbare Energien und Rohstoffe unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte, der Ressourcenschonung und der Nachhaltigkeit bewerten können;
- einschlägige Regelwerke und Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien kennen.
Lehrstoff:
Erneuerbare Energie:
Überblick über den Stand der Technik, Umweltauswirkung, Potenzial und volkswirtschaftliche Bedeutung von Wasserkraft, Solarenergie, Windenergie, Biomasse, Geothermie.
Energetische und stoffliche Nutzung von Biomasse:
Brennwert, Heizwert und Verbrennungsgleichung, Wärmedämmung und Wärmebedarf, Land- und forstwirtschaftliche Biomasse in fester, flüssiger und gasförmiger Form.
4.4 LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
TECHNIK
5.1 MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen beherrschen und logische Zusammenhänge der mechanischen Berechnungen erkennen sowie auf Probleme der Landtechnik anwenden können;
- die Methoden der Mechanik, die für die Lösung von Konstruktionsaufgaben notwendig sind, anwenden können;
- Belastungen von Bauteilen und Bauteilgruppen ermitteln und übertragbare Kräfte bestimmen können;
- fähig sein, mit den Methoden der Festigkeitslehre, unter Beachtung dynamischer Belastungen Bauteile zuverlässig zu dimensionieren;
- die Berechnung von dynamischen Belastungen, Energieverbräuchen, Wirkungsgraden und Antriebsleistungen beherrschen;
- Zusammenhänge der Thermodynamik verstehen und thermodynamische Vorgänge in Maschinen und landwirtschaftlichen Anlagen berechnen können;
- hydrostatische Kräfte und hydrodynamische Vorgänge in landwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen berechnen können.
Lehrstoff:
Statik des Massenpunktes:
Kraftvektor im zentralen Kräftesystem, Kräftezusammensetzung, Kräftezerlegung und Gleichgewichtsbedingungen in der Ebene und im Raum.
Statik starrer Körper:
Freimachungsprinzip, Kraftvektor im nichtzentralen Kräftesystem, Kräftepaar und Momentenvektor, Kräftezusammensetzung, Kräftezerlegung und Gleichgewichtsbedingungen, Schwerpunktsberechnungen, Fachwerke, Biegemoment- und Querkraftverlauf von Trägern mit Einzellasten, Streckenlasten und gemischten Lasten, Reibung.
Festigkeit:
Innere und äußere Kräfte, Normal- und Schubspannungen, Flächenmomente 2. Grades und Widerstandsmomente, Einfache Beanspruchungen, zusammengesetzte Beanspruchungen, Formänderung, Durchbiegung von Trägern, Einflüsse auf die Festigkeit von Bauteilen, Sicherheit und zulässige Spannung.
Schwingungen:
Kinematische Grundlagen, Ungedämpfte und gedämpfte, freie und erzwungene Schwingungen.
Kinetik:
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kinetik des Massenpunktes und des starren Körpers bei Translation und Rotation.
Hydrostatik:
Hydrostatischer Druck, hydrostatische Kräfte auf Wandungen und auf Körpern.
Hydrodynamik:
Größen, Kontinuitätsgleichung, Stationäre Strömung in Rohrleitungen, Strömungswiderstand, Strömung um Körper, Kraftwirkung strömender Medien.
Thermodynamik:
Thermodynamische Eigenschaften von Stoffen, Thermische Zustandsgrößen, Zustandsänderungen, Wärme und Arbeit, 1. und 2. Hauptsatz, Wärmeübertragung, Thermodynamische Vorgänge in Maschinen.
5.2 FERTIGUNGSTECHNIK UND WERKSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Fertigungsverfahren zur Bearbeitung von Metallen und anderen in der Landtechnik gebräuchlichen Werkstoffen kennen und diese nach der Zweckmäßigkeit ihres Einsatzes beurteilen können;
- den Einsatz von Werkzeugen, Vorrichtungen und Maschinen der spanenden und spanlosen Fertigung planen können;
- für eine gegebene Konstruktionsaufgabe einen nach technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen geeigneten Werkstoff und den erforderlichen Oberflächenschutz auswählen können;
- Verfahren der Werkstoffprüfung kennen.
Lehrstoff:
Spanende Fertigung:
Winkel an der Schneide, Spanbildung, Schneidstoffe und Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmaschinen der spanenden Fertigung.
Spanlose Fertigung:
Grundlagen der spanlosen Formgebung, Maschinen, Einrichtungen, Vorrichtungen und Werkzeuge der spanlosen Fertigung.
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Wärmebehandlung.
Nichtmetallische Werkstoffe und deren Verarbeitung:
Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnungen, Spanende und spanlose Formgebung, Verarbeitung und Anwendung von faserverstärkten Kunststoffen.
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Oberflächenbehandlung:
Beschichten, Oberflächenschutz.
Thermische Verbindungs- und Trennverfahren:
Schweißen, Löten, Kleben, autogene Schneidverfahren. Lasertechnologie, Plasmaschneiden, Abtrageverfahren, Sonderverfahren.
5.3 ELEMENTE DES MASCHINENBAUES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- den Aufbau, die Funktion und die Anwendung der Maschinenelemente kennen;
- Maschinenelemente gestalten und berechnen können;
- Normen sowie Fachbücher und elektronische Medien über Elemente des Maschinenbaues sicher handhaben können.
Lehrstoff:
Normung und Passungen:
Normgesetze, Normzahlen, Normmaße, Toleranz- und Passungssysteme.
Verbindungselemente:
Lösbare, unlösbare und elastische Verbindungen.
Antriebs- und Getriebeelemente:
Achsen und Wellen, Gleitlager, Wälzlager, Kupplungen. Riemen-, Seil- und Kettentrieb.
Zahnradgetriebe:
Stirnrad-, Kegelrad- und Schneckengetriebe.
Schmierstoffe:
Öle, Fette und Zusatzstoffe.
5.4 ANTRIEBSTECHNIK UND TRAKTOREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Antriebstechniken kennen;
- die Bauarten, die Wirkungsweise, das Betriebsverhalten und den Einsatz von Traktoren und Fahrantrieben selbstfahrender Landmaschinen kennen;
- das theoretische Wissen für die Berechnung und Konstruktion besitzen.
Lehrstoff:
Hubkolbenmotor:
Kurbeltrieb, Massenausgleich, Schwungrad, Resonanz und kritische Drehzahl, Kreisprozesse, Indikatordiagramm, Wirkungsgrad. Bauarten und Arbeitsverfahren, Berechnungen der Hauptabmessungen, Baugruppen und Bauteile und deren Aufgabe und Wirkungsweise, Motorkenndaten, Ausblick.
Hydraulik:
Komponenten, Verwendung, Einbau und Berechnung, Hydrauliksysteme.
Fahrmechanik:
Grundlagen, Fahrwerk, Reifen.
Traktor:
Bauarten, Kenndaten, Mechanische Getriebe, stufenlose Getriebe,
Traktorhydraulik und Geräteanbau.
Anforderungen bei Precision Farming.
Fahrzeugmanagement:
Elektronisches Motor-, Getriebe-, Fahrer- und Gerätemanagement.
Mensch – Maschine – Umwelt:
Ergonomie, Emissionen, Sicherheitsvorrichtungen.
Zukünftige Antriebssysteme.
5.5 LANDMASCHINEN UND LANDWIRTSCHAFTLICHE VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Bauarten, die Anwendungsgebiete, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten landwirtschaftlicher Maschinen kennen;
- das theoretische Wissen für die Berechnung und Konstruktion landwirtschaftlicher Maschinen besitzen;
- den maschinellen Einsatz von landwirtschaftlichen Verfahrenstechniken planen und unter Berücksichtigung von Energie und Umwelt kritisch beurteilen können.
Lehrstoff:
Allgemeine Grundlagen:
Räumliches Kraftsystem, Festigkeitsberechnung bei Landmaschinen, allgemeines Kräftefeld an Anhängern, Kräfte bei allgemeiner Fahrt am Hang, Kippgrenzen und Fahrleistungsberechnung, Bestimmung von Schwerpunktslage und Massenträgheitsmoment, Berechnung von Bremsen, Anhänger, Bodenkennwerte.
Bodenbearbeitung:
Pflüge, Bodenfräsen und Zinkenrotoren, Eggen, Walzen, Kultivatoren, Gerätekombinationen, pfluglose Bodenbearbeitung.
Düngung:
Handelsdüngerstreuer, Wirtschaftsdüngerstreuer.
Anbau und Aussaat:
Drillsämaschinen, Einzelkornsämaschinen, Direkt- und Mulchsaat, Kartoffellegemaschinen, Pflanzensetzmaschinen.
Pflanzenpflege und Pflanzenschutz:
Hackgeräte, Striegelgeräte, Spritzgeräte, Sprühgeräte, Stäubegeräte, Pflege und Betrieb der Pflanzenschutzgeräte.
Halmguternte und Konservierung:
Mähmaschinen, Heuerntegeräte, Ladewagen, Feldhäcksler, Aufsammelpressen, Ballenwickelgeräte.
Ernte von Feldfrüchten und Sonderkulturen:
Getreideerntemaschinen, Körnermaiserntemaschinen, Kartoffelerntemaschinen, Zuckerrübenerntemaschinen, Erntemaschinen für Sonderkulturen.
Ernte und Aufbereitung nachwachsender Rohstoffe:
Energetische und stoffliche Nutzung.
Fördertechnik:
Pumpen, Gebläse, Fördergebläse, Verteileranlagen, Kräne und Aufzüge, Stetigförderanlagen, Lader.
Precision Farming:
Bei Aussaat, Düngung, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz und Ernte.
Spezielle Verfahrenstechniken:
Berglandwirtschaft, Forstwirtschaft, Kompostierung, Bewässerung, Gülletechnik, Kommunaltechnik.
Innenwirtschaft:
Trocknungsanlagen, Technik in der Nutztierhaltung, Technik in Sonderkulturen.
5.6 ELEKTRO- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die sichere und betriebswirtschaftliche Anwendung der Elektrotechnik und Elektronik in der Landwirtschaft planen, beurteilen, überwachen und überprüfen können;
- die Möglichkeiten der Steuerungs- und Automatisierungstechnik kennen und beurteilen können;
- einfache Schaltpläne lesen, entwerfen und berechnen können;
- den effizienten Einsatz der elektrischen Energie unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte bewerten können.
Lehrstoff:
Elektrotechnik:
Gleichstromnetzwerke, Elektromagnetisches Feld, Elektrische Messtechnik, Wechselstromtechnik, Elektrische Schutzmaßnahmen, Elektrische Maschinen.
Elektronik:
Analogtechnik, Leistungselektronik, Digitaltechnik.
Automatisierungstechnik:
Elektrohydraulik und Elektropneumatik, Messtechnik, Elektrische Antriebe, Steuerungstechnik, Regelungstechnik, Bussystem, Computerintegrated manufacturing.
5.7 KONSTRUKTIONSÜBUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Berechnung und konstruktive Gestaltung der Maschinenelemente beherrschen;
- Einzelteile und Baugruppen von landwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen sowie Traktoren berechnen und konstruieren können;
- ausgehend von einer Funktionsbeschreibung komplexe landwirtschaftliche Maschinen, Traktoren, Anlagen und ihre Antriebe, unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der Wirtschaftlichkeit entwerfen, berechnen und konstruieren können.
Lehrstoff:
Maschinenelemente:
Verbindungselemente, Gleit- und Wälzlager, Antriebselemente.
Einfache Baugruppen:
Berechnungen, Zusammenstellungszeichnung, Einzelteilzeichnung.
Komplexe Baugruppen des allgemeinen Maschinenbaues und des Landmaschinenbaues:
Ermittlung der Hauptabmessungen, Entwurfszeichnung, Festigkeitsberechnung, Zusammenstellungszeichnung, Einzelteilzeichnung, Beschreibung der Fertigungstechnologie.
Landmaschinen und landwirtschaftlichen Verfahrenstechnik, Antriebstechnik und Traktoren:
Gesamtentwurf und Berechnung der Kennwerte von Landmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, landwirtschaftlichen Anlagen und Traktoren, Festigkeitsberechnung und Konstruktion in Teilbereichen von Landmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Beschreibung der angewandten Fertigungstechnologien und Wertanalyse.
5.8 BETRIEBSLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Mess- und Prüfaufgaben an land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Geräten und Anlagen sowie deren Komponenten selbstständig planen, ausführen und auswerten können;
- für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen können;
- die gestellten Aufgaben unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte ausführen können;
- Untersuchungsberichte erstellen und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
Fertigungstechnik und Werkstoffkunde, Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik, Antriebstechnik und Traktoren, erneuerbare Energien und Rohstoffe, Elektrotechnik, Elektronik und Automatisierungstechnik.
5.9 FERTIGUNGSTECHNISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die wesentlichen Aspekte des Einsatzes aktueller Technologien in der industriellen Fertigung kennen;
- an Hand überschaubarer Aufgabenstellungen den wirtschaftlichen Einsatz computerunterstützter Fertigung erfahren und selbst CNC-Programmier- und Fertigungstätigkeiten durchführen können.
Lehrstoff:
Programmgesteuerte Fertigungsmaschinen:
Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung, Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine, Sonderprobleme der Zerspanungstechnik bzw. der angewendeten Verfahren.
Industriebetrieb:
Arbeitsvorbereitung, Materialwirtschaft.
Serienfertigung:
Prüfablaufplanung und Messaufgaben in der Serienfertigung, Qualitätsdatenerfassung und -aufbereitung, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Anbindung der Fertigung an aktuelle Softwarepakete.
5.10 FERTIGUNGSTECHNISCHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- für eine Aufgabe des Fachgebietes ein geeignetes, wirtschaftliches Fertigungsverfahren nach dem Stand der Technik auswählen können;
- die für die Fertigung erforderlichen manuellen und maschinellen Bearbeitungs-, Mess- und Prüfverfahren, ausgehend von normgerechten Zeichnungen oder Computermodellen, beherrschen;
- die relevanten Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Werkstättenorganisation:
Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung, typische Prozessabläufe, Verwaltung von Messmitteln, Arbeits- und Prüfdokumentation, Kennzeichnung und Lagerung von Werkstoffen, Werkzeugen und Produkten.
Grundausbildung:
Manuelle Grundfertigkeiten und Werkstoffauswahl, Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.
Spanende Fertigung:
Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen, Bearbeitung verschiedener Werkstoffe mit Werkzeugmaschinen nach Anriss und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen, Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Verwendung und Einsatz von Zusatzeinrichtungen der Werkzeugmaschinen, Zerspanungstechnologien.
Spanlose Fertigung:
Feuerführen und Warmmachen von Schmiedestücken, Freiformschmiedetechniken, Gesenkschmieden, Einfache Glüh- und Härtearbeiten, Blecharbeiten, Blechabwicklungen, Anbringen von Beschlägen, Anfertigen von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen.
Verarbeitung von nichtmetallischen Werkstoffen:
Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe, Spanende Verarbeitungsverfahren, Schweiß- und Klebetechnik, Verarbeitungsverfahren von Holz.
Thermische Verbindungs- und Trennverfahren:
Gasschmelz- und Lichtbogenschweißen, Schweißnahtvor- und -nachbereitung an Stahl und Nichteisenwerkstoffen, Ein- und Mehrlagenschweißungen, Vermeiden und Beseitigen von Schweißnahtfehlern, Schweißnahtprüfung, Hartlöten, elektrisches Widerstandsschweißen, Brennschneiden, Verbindungstechnologien.
Elektroinstallation:
Zurichten und Verlegen von Leitungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Montieren und Inbetriebsetzen von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen, Errichtung von elektrischen Anlagen mit Installationsbus.
UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT
6.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde und im V. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb der Übungsfirmen zu nutzen.
6.2 INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- rationale Entscheidungen im Zusammenhang mit der Unternehmensentwicklung treffen können;
- anhand von Planungsmethoden zukünftige Entwicklungen abschätzen können und die Risken unternehmerischer Handlungsvarianten beurteilen können;
- Grundsätze der personenbezogenen Unternehmensführung und des personalen Management kennen;
- den Markt als Aktionsfeld der Unternehmensführung verstehen;
- die strategischen Managementinstrumente nutzen können, Projektabläufe planen, organisieren und entscheidungsorientiert handeln können sowie für das Marketing und Controlling typischen betriebswirtschaftlichen Problemstellungen lösen können;
- ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen, abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
Prozesse:
Betriebliche Prozessidentifikation, Zusammenwirken wichtiger Prozesse im Unternehmen, Zweck- und Zieldefinitionen betrieblicher Prozesse, Effektivitäts- und Effizienzbewertung betrieblicher Prozesse.
Marketing:
Märkte und Organisationsformen des Marktes, Marktverhalten, Marketingphilosophie, Marktforschung, Verbraucheranalysen, Marketingmix (Leistungsprogrammpolitik, Kontrahierungs- und Preispolitik, Distributionspolitik und Logistik, Kommunikationspolitik), Situationsanalyse, Leitbild- und Marketingkonzepte, strategische und operative Marketingpläne.
Management:
Systeme, Quality Awards, Qualitätsinformation, -förderung und –kosten, Auswirkungen auf inner-, zwischen- sowie überbetriebliche Prozesse, Dokumentationen, Prozessbeschreibungen, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen, Formblättern und Checklisten, Problemlösungstechniken und Risikoanalysen.
Controlling:
Controllingtheorien, -begriffe und Standards, Strategisches, operatives und spezielles Controlling (beispielhaft) als elementare Bausteine umfassender Managementsysteme.
6.3 PROJEKTMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
6.4 RECHT
Siehe Anlage 1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
Jahrgangsweise gestaffeltes In-Kraft-Treten (vgl. Art. I § 2 Abs. 2)
1.9.2006 I. Jahrgang
1.9.2006 II. Jahrgang
1.9.2006 III. Jahrgang
1.9.2007 IV. Jahrgang
1.9.2008 V. Jahrgang
Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. § 3 Abs. 1, BGBl. II Nr. 201/2016)
Anlage 1.5
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10
```
```
Humanwissenschaften und
```
Sprache:
2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11
2.2 Kommunikation und
Präsentation *2) ........ - - 2 - - 2
2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10
2.4 Alternativer
Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4
2.4a Zweite lebende
Fremdsprache *3) *4) ....
2.4b Englisch-Fachseminar ....
2.5 Geschichte und Politische
Bildung ................. - - - 2 3 5
2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3
```
Technische
```
Naturwissenschaften und
Informatik:
3.1 Angewandte Physik ....... 2 2 - - - 4
3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4
3.3 Angewandte Mathematik ... 4 3 3 3 - 13
3.4 Darstellende Geometrie .. 2 2 - - - 4
3.5 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4
Landwirtschaft:
4.1 Pflanzenbau *5) ......... 2 2 - - - 4
4.2 Nutztierhaltung *5) ..... - 2 2 - - 4
4.3 Erneuerbare Energie und
Rohstoffe ............... - - - - 2 2
4.4 Landwirtschaftliches
Praktikum ............... - - 4 - - 4
```
Technik:
```
5.1 Mechanik ................ - 4 4 2 - 10
5.2 Fertigungstechnik und
Werkstoffe .............. 2 3 - - - 5
5.3 Elemente des
Maschinenbaues .......... - 2 3 - - 5
5.4 Antriebstechnik und
Traktoren ............... - - - 2 2 4
5.5 Landmaschinen und
landwirtschaftliche
Verfahrenstechnik ....... - - 2 2 4 8
5.6 Elektro- und
Automatisierungstechnik . - - 2 2 3 7
5.7 Konstruktionsübung ...... 1 2 2 3 4 12
5.8 Betriebslaboratorium .... - - - 3 3 6
5.9 Fertigungstechnisches
Laboratorium ............ - - - 2 - 2
5.10 Fertigungstechnisches
Praktikum ............... 8 4 4 - - 16
```
Unternehmensführung und
```
Recht:
6.1 Betriebswirtschaft u.
Rechnungswesen *5) ...... - - - 3 5 8
6.2 Integrierte
Managementsysteme ....... - - - 2 - 2
6.3 Projektmanagement ....... - - - - 2 2
6.4 Recht ................... - - - - 2 2
```
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 - 8
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 37 38 38 36 36 185
```
Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und
```
III. Jahrgang
Abschnitt II 14 Wochen zwischen dem
III. und IV. Jahrgang
Abschnitt III 4 Wochen zwischen dem IV. und
V. Jahrgang
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Konversation in lebenden
Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10
Zweite lebende
Fremdsprache ............ - - - - 2 2
Integrierte
Managementsysteme ....... - - - - 2 2
Computerunterstützte
Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2
Bewegung und Sport ...... - - - - 2 2
```
```
Wochenstunden
Unverbindliche Übungen
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10
```
```
Förderunterricht *6)
```
```
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Angewandte Mathematik
Darstellende Geometrie
Mechanik
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.
3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.
*5) Mit Übungen.
*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME
LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE
2.1 DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Siehe Anlage 1.
2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND
2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR
Siehe Anlage 1.
2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
2.6 GEOGRAPHIE
Siehe Anlage 1.
TECHNISCHE NATURWISSENSCHAFTEN UND INFORMATIK
3.1 ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.
3.2 ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1.
3.3 ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
3.4 DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- geometrische Formen an Objekten gemäß den Erfordernissen der Fachrichtung erkennen und mit Hilfe einer normgerechten Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden und der einschlägigen Normen zeichnerisch umsetzen können;
- durch Modellbildungen konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
- mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und diese mit geeigneter 3D-CAD-Software bearbeiten können.
Lehrstoff:
Voraussetzungen:
Räumliches Koordinatensystem, Abbildungsmethoden, Freihandskizze, Konstruktionszeichnung und CAD-Programme.
Technische Normen:
Papierformate, Normschrift, Linienarten und –breiten, Ansichtendarstellung, Maßeintragungen, Schriftfelder, Maßstäbe, Schnittdarstellungen.
Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:
Konstruktionsverfahren, Erzeugung anschaulicher Bilder, Hauptlage,
projizierende Lage, allgemeine Lage.
Orthogonalität.
Geometrisch und technisch wichtige Grundobjekte:
Systematisierung, Eigenschaften und Konstruktion.
Eigenschaften von Objekten:
Bezugselemente Punkt, Gerade und Ebene, Lage im Raum, wahre Länge von Kanten und Abständen, wahre Größen von Winkeln und Flächeninhalten, Mantelflächen.
Ebene Schnitte und Durchdringungen von:
Prismen, Pyramiden, Kugeln, Zylindern, Kegeln und anderer Drehflächen sowie Teilen derselben, Normale Axonometrie in Konstruktionen unter Verwendung geeigneter 3D-CAD-Software.
Kotierte Projektion:
Konstruktionsverfahren, Konstruktion von Dämmen und Einschnitten, Verschneidungen mit dem Gelände.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
3.5 ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1.
LANDWIRTSCHAFT
4.1 PFLANZENBAU
Siehe Anlage 1.1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. Jahrgang 1 Wochenstunde.
4.2 NUTZTIERHALTUNG
Siehe Anlage 1.1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.
4.3 ERNEUERBARE ENERGIE UND ROHSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Chancen nachhaltigen Wirtschaftens und die Risken der auf fossilen Quellen basierten Wirtschaftsweise erkennen;
- ein Bewusstsein über den Nutzen erneuerbarer Energien und Rohstoffe für Umwelt und Gesellschaft entwickeln;
- die verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien kennen und eine Übersicht über bewährte Verfahren und Einrichtungen zu deren Nutzung haben;
- erneuerbare Energien und Rohstoffe unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte, der Ressourcenschonung und der Nachhaltigkeit bewerten können;
- einschlägige Regelwerke und Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien kennen.
Lehrstoff:
Erneuerbare Energie:
Überblick über den Stand der Technik, Umweltauswirkung, Potenzial und volkswirtschaftliche Bedeutung von Wasserkraft, Solarenergie, Windenergie, Biomasse, Geothermie.
Energetische und stoffliche Nutzung von Biomasse:
Brennwert, Heizwert und Verbrennungsgleichung, Wärmedämmung und Wärmebedarf, Land- und forstwirtschaftliche Biomasse in fester, flüssiger und gasförmiger Form.
4.4 LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
TECHNIK
5.1 MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen beherrschen und logische Zusammenhänge der mechanischen Berechnungen erkennen sowie auf Probleme der Landtechnik anwenden können;
- die Methoden der Mechanik, die für die Lösung von Konstruktionsaufgaben notwendig sind, anwenden können;
- Belastungen von Bauteilen und Bauteilgruppen ermitteln und übertragbare Kräfte bestimmen können;
- fähig sein, mit den Methoden der Festigkeitslehre, unter Beachtung dynamischer Belastungen Bauteile zuverlässig zu dimensionieren;
- die Berechnung von dynamischen Belastungen, Energieverbräuchen, Wirkungsgraden und Antriebsleistungen beherrschen;
- Zusammenhänge der Thermodynamik verstehen und thermodynamische Vorgänge in Maschinen und landwirtschaftlichen Anlagen berechnen können;
- hydrostatische Kräfte und hydrodynamische Vorgänge in landwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen berechnen können.
Lehrstoff:
Statik des Massenpunktes:
Kraftvektor im zentralen Kräftesystem, Kräftezusammensetzung, Kräftezerlegung und Gleichgewichtsbedingungen in der Ebene und im Raum.
Statik starrer Körper:
Freimachungsprinzip, Kraftvektor im nichtzentralen Kräftesystem, Kräftepaar und Momentenvektor, Kräftezusammensetzung, Kräftezerlegung und Gleichgewichtsbedingungen, Schwerpunktsberechnungen, Fachwerke, Biegemoment- und Querkraftverlauf von Trägern mit Einzellasten, Streckenlasten und gemischten Lasten, Reibung.
Festigkeit:
Innere und äußere Kräfte, Normal- und Schubspannungen, Flächenmomente 2. Grades und Widerstandsmomente, Einfache Beanspruchungen, zusammengesetzte Beanspruchungen, Formänderung, Durchbiegung von Trägern, Einflüsse auf die Festigkeit von Bauteilen, Sicherheit und zulässige Spannung.
Schwingungen:
Kinematische Grundlagen, Ungedämpfte und gedämpfte, freie und erzwungene Schwingungen.
Kinetik:
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kinetik des Massenpunktes und des starren Körpers bei Translation und Rotation.
Hydrostatik:
Hydrostatischer Druck, hydrostatische Kräfte auf Wandungen und auf Körpern.
Hydrodynamik:
Größen, Kontinuitätsgleichung, Stationäre Strömung in Rohrleitungen, Strömungswiderstand, Strömung um Körper, Kraftwirkung strömender Medien.
Thermodynamik:
Thermodynamische Eigenschaften von Stoffen, Thermische Zustandsgrößen, Zustandsänderungen, Wärme und Arbeit, 1. und 2. Hauptsatz, Wärmeübertragung, Thermodynamische Vorgänge in Maschinen.
5.2 FERTIGUNGSTECHNIK UND WERKSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Fertigungsverfahren zur Bearbeitung von Metallen und anderen in der Landtechnik gebräuchlichen Werkstoffen kennen und diese nach der Zweckmäßigkeit ihres Einsatzes beurteilen können;
- den Einsatz von Werkzeugen, Vorrichtungen und Maschinen der spanenden und spanlosen Fertigung planen können;
- für eine gegebene Konstruktionsaufgabe einen nach technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen geeigneten Werkstoff und den erforderlichen Oberflächenschutz auswählen können;
- Verfahren der Werkstoffprüfung kennen.
Lehrstoff:
Spanende Fertigung:
Winkel an der Schneide, Spanbildung, Schneidstoffe und Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmaschinen der spanenden Fertigung.
Spanlose Fertigung:
Grundlagen der spanlosen Formgebung, Maschinen, Einrichtungen, Vorrichtungen und Werkzeuge der spanlosen Fertigung.
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Wärmebehandlung.
Nichtmetallische Werkstoffe und deren Verarbeitung:
Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnungen, Spanende und spanlose Formgebung, Verarbeitung und Anwendung von faserverstärkten Kunststoffen.
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Oberflächenbehandlung:
Beschichten, Oberflächenschutz.
Thermische Verbindungs- und Trennverfahren:
Schweißen, Löten, Kleben, autogene Schneidverfahren. Lasertechnologie, Plasmaschneiden, Abtrageverfahren, Sonderverfahren.
5.3 ELEMENTE DES MASCHINENBAUES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- den Aufbau, die Funktion und die Anwendung der Maschinenelemente kennen;
- Maschinenelemente gestalten und berechnen können;
- Normen sowie Fachbücher und elektronische Medien über Elemente des Maschinenbaues sicher handhaben können.
Lehrstoff:
Normung und Passungen:
Normgesetze, Normzahlen, Normmaße, Toleranz- und Passungssysteme.
Verbindungselemente:
Lösbare, unlösbare und elastische Verbindungen.
Antriebs- und Getriebeelemente:
Achsen und Wellen, Gleitlager, Wälzlager, Kupplungen. Riemen-, Seil- und Kettentrieb.
Zahnradgetriebe:
Stirnrad-, Kegelrad- und Schneckengetriebe.
Schmierstoffe:
Öle, Fette und Zusatzstoffe.
5.4 ANTRIEBSTECHNIK UND TRAKTOREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Antriebstechniken kennen;
- die Bauarten, die Wirkungsweise, das Betriebsverhalten und den Einsatz von Traktoren und Fahrantrieben selbstfahrender Landmaschinen kennen;
- das theoretische Wissen für die Berechnung und Konstruktion besitzen.
Lehrstoff:
Hubkolbenmotor:
Kurbeltrieb, Massenausgleich, Schwungrad, Resonanz und kritische Drehzahl, Kreisprozesse, Indikatordiagramm, Wirkungsgrad. Bauarten und Arbeitsverfahren, Berechnungen der Hauptabmessungen, Baugruppen und Bauteile und deren Aufgabe und Wirkungsweise, Motorkenndaten, Ausblick.
Hydraulik:
Komponenten, Verwendung, Einbau und Berechnung, Hydrauliksysteme.
Fahrmechanik:
Grundlagen, Fahrwerk, Reifen.
Traktor:
Bauarten, Kenndaten, Mechanische Getriebe, stufenlose Getriebe,
Traktorhydraulik und Geräteanbau.
Anforderungen bei Precision Farming.
Fahrzeugmanagement:
Elektronisches Motor-, Getriebe-, Fahrer- und Gerätemanagement.
Mensch – Maschine – Umwelt:
Ergonomie, Emissionen, Sicherheitsvorrichtungen.
Zukünftige Antriebssysteme.
5.5 LANDMASCHINEN UND LANDWIRTSCHAFTLICHE VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Bauarten, die Anwendungsgebiete, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten landwirtschaftlicher Maschinen kennen;
- das theoretische Wissen für die Berechnung und Konstruktion landwirtschaftlicher Maschinen besitzen;
- den maschinellen Einsatz von landwirtschaftlichen Verfahrenstechniken planen und unter Berücksichtigung von Energie und Umwelt kritisch beurteilen können.
Lehrstoff:
Allgemeine Grundlagen:
Räumliches Kraftsystem, Festigkeitsberechnung bei Landmaschinen, allgemeines Kräftefeld an Anhängern, Kräfte bei allgemeiner Fahrt am Hang, Kippgrenzen und Fahrleistungsberechnung, Bestimmung von Schwerpunktslage und Massenträgheitsmoment, Berechnung von Bremsen, Anhänger, Bodenkennwerte.
Bodenbearbeitung:
Pflüge, Bodenfräsen und Zinkenrotoren, Eggen, Walzen, Kultivatoren, Gerätekombinationen, pfluglose Bodenbearbeitung.
Düngung:
Handelsdüngerstreuer, Wirtschaftsdüngerstreuer.
Anbau und Aussaat:
Drillsämaschinen, Einzelkornsämaschinen, Direkt- und Mulchsaat, Kartoffellegemaschinen, Pflanzensetzmaschinen.
Pflanzenpflege und Pflanzenschutz:
Hackgeräte, Striegelgeräte, Spritzgeräte, Sprühgeräte, Stäubegeräte, Pflege und Betrieb der Pflanzenschutzgeräte.
Halmguternte und Konservierung:
Mähmaschinen, Heuerntegeräte, Ladewagen, Feldhäcksler, Aufsammelpressen, Ballenwickelgeräte.
Ernte von Feldfrüchten und Sonderkulturen:
Getreideerntemaschinen, Körnermaiserntemaschinen, Kartoffelerntemaschinen, Zuckerrübenerntemaschinen, Erntemaschinen für Sonderkulturen.
Ernte und Aufbereitung nachwachsender Rohstoffe:
Energetische und stoffliche Nutzung.
Fördertechnik:
Pumpen, Gebläse, Fördergebläse, Verteileranlagen, Kräne und Aufzüge, Stetigförderanlagen, Lader.
Precision Farming:
Bei Aussaat, Düngung, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz und Ernte.
Spezielle Verfahrenstechniken:
Berglandwirtschaft, Forstwirtschaft, Kompostierung, Bewässerung, Gülletechnik, Kommunaltechnik.
Innenwirtschaft:
Trocknungsanlagen, Technik in der Nutztierhaltung, Technik in Sonderkulturen.
5.6 ELEKTRO- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die sichere und betriebswirtschaftliche Anwendung der Elektrotechnik und Elektronik in der Landwirtschaft planen, beurteilen, überwachen und überprüfen können;
- die Möglichkeiten der Steuerungs- und Automatisierungstechnik kennen und beurteilen können;
- einfache Schaltpläne lesen, entwerfen und berechnen können;
- den effizienten Einsatz der elektrischen Energie unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte bewerten können.
Lehrstoff:
Elektrotechnik:
Gleichstromnetzwerke, Elektromagnetisches Feld, Elektrische Messtechnik, Wechselstromtechnik, Elektrische Schutzmaßnahmen, Elektrische Maschinen.
Elektronik:
Analogtechnik, Leistungselektronik, Digitaltechnik.
Automatisierungstechnik:
Elektrohydraulik und Elektropneumatik, Messtechnik, Elektrische Antriebe, Steuerungstechnik, Regelungstechnik, Bussystem, Computerintegrated manufacturing.
5.7 KONSTRUKTIONSÜBUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Berechnung und konstruktive Gestaltung der Maschinenelemente beherrschen;
- Einzelteile und Baugruppen von landwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen sowie Traktoren berechnen und konstruieren können;
- ausgehend von einer Funktionsbeschreibung komplexe landwirtschaftliche Maschinen, Traktoren, Anlagen und ihre Antriebe, unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der Wirtschaftlichkeit entwerfen, berechnen und konstruieren können.
Lehrstoff:
Maschinenelemente:
Verbindungselemente, Gleit- und Wälzlager, Antriebselemente.
Einfache Baugruppen:
Berechnungen, Zusammenstellungszeichnung, Einzelteilzeichnung.
Komplexe Baugruppen des allgemeinen Maschinenbaues und des Landmaschinenbaues:
Ermittlung der Hauptabmessungen, Entwurfszeichnung, Festigkeitsberechnung, Zusammenstellungszeichnung, Einzelteilzeichnung, Beschreibung der Fertigungstechnologie.
Landmaschinen und landwirtschaftlichen Verfahrenstechnik, Antriebstechnik und Traktoren:
Gesamtentwurf und Berechnung der Kennwerte von Landmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, landwirtschaftlichen Anlagen und Traktoren, Festigkeitsberechnung und Konstruktion in Teilbereichen von Landmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Beschreibung der angewandten Fertigungstechnologien und Wertanalyse.
5.8 BETRIEBSLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Mess- und Prüfaufgaben an land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Geräten und Anlagen sowie deren Komponenten selbstständig planen, ausführen und auswerten können;
- für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen können;
- die gestellten Aufgaben unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte ausführen können;
- Untersuchungsberichte erstellen und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
Fertigungstechnik und Werkstoffkunde, Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik, Antriebstechnik und Traktoren, erneuerbare Energien und Rohstoffe, Elektrotechnik, Elektronik und Automatisierungstechnik.
5.9 FERTIGUNGSTECHNISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die wesentlichen Aspekte des Einsatzes aktueller Technologien in der industriellen Fertigung kennen;
- an Hand überschaubarer Aufgabenstellungen den wirtschaftlichen Einsatz computerunterstützter Fertigung erfahren und selbst CNC-Programmier- und Fertigungstätigkeiten durchführen können.
Lehrstoff:
Programmgesteuerte Fertigungsmaschinen:
Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung, Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine, Sonderprobleme der Zerspanungstechnik bzw. der angewendeten Verfahren.
Industriebetrieb:
Arbeitsvorbereitung, Materialwirtschaft.
Serienfertigung:
Prüfablaufplanung und Messaufgaben in der Serienfertigung, Qualitätsdatenerfassung und -aufbereitung, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Anbindung der Fertigung an aktuelle Softwarepakete.
5.10 FERTIGUNGSTECHNISCHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- für eine Aufgabe des Fachgebietes ein geeignetes, wirtschaftliches Fertigungsverfahren nach dem Stand der Technik auswählen können;
- die für die Fertigung erforderlichen manuellen und maschinellen Bearbeitungs-, Mess- und Prüfverfahren, ausgehend von normgerechten Zeichnungen oder Computermodellen, beherrschen;
- die relevanten Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Werkstättenorganisation:
Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung, typische Prozessabläufe, Verwaltung von Messmitteln, Arbeits- und Prüfdokumentation, Kennzeichnung und Lagerung von Werkstoffen, Werkzeugen und Produkten.
Grundausbildung:
Manuelle Grundfertigkeiten und Werkstoffauswahl, Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.
Spanende Fertigung:
Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen, Bearbeitung verschiedener Werkstoffe mit Werkzeugmaschinen nach Anriss und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen, Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Verwendung und Einsatz von Zusatzeinrichtungen der Werkzeugmaschinen, Zerspanungstechnologien.
Spanlose Fertigung:
Feuerführen und Warmmachen von Schmiedestücken, Freiformschmiedetechniken, Gesenkschmieden, Einfache Glüh- und Härtearbeiten, Blecharbeiten, Blechabwicklungen, Anbringen von Beschlägen, Anfertigen von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen.
Verarbeitung von nichtmetallischen Werkstoffen:
Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe, Spanende Verarbeitungsverfahren, Schweiß- und Klebetechnik, Verarbeitungsverfahren von Holz.
Thermische Verbindungs- und Trennverfahren:
Gasschmelz- und Lichtbogenschweißen, Schweißnahtvor- und -nachbereitung an Stahl und Nichteisenwerkstoffen, Ein- und Mehrlagenschweißungen, Vermeiden und Beseitigen von Schweißnahtfehlern, Schweißnahtprüfung, Hartlöten, elektrisches Widerstandsschweißen, Brennschneiden, Verbindungstechnologien.
Elektroinstallation:
Zurichten und Verlegen von Leitungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Montieren und Inbetriebsetzen von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen, Errichtung von elektrischen Anlagen mit Installationsbus.
UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT
6.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde und im V. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb der Übungsfirmen zu nutzen.
6.2 INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- rationale Entscheidungen im Zusammenhang mit der Unternehmensentwicklung treffen können;
- anhand von Planungsmethoden zukünftige Entwicklungen abschätzen können und die Risken unternehmerischer Handlungsvarianten beurteilen können;
- Grundsätze der personenbezogenen Unternehmensführung und des personalen Management kennen;
- den Markt als Aktionsfeld der Unternehmensführung verstehen;
- die strategischen Managementinstrumente nutzen können, Projektabläufe planen, organisieren und entscheidungsorientiert handeln können sowie für das Marketing und Controlling typischen betriebswirtschaftlichen Problemstellungen lösen können;
- ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen, abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
Prozesse:
Betriebliche Prozessidentifikation, Zusammenwirken wichtiger Prozesse im Unternehmen, Zweck- und Zieldefinitionen betrieblicher Prozesse, Effektivitäts- und Effizienzbewertung betrieblicher Prozesse.
Marketing:
Märkte und Organisationsformen des Marktes, Marktverhalten, Marketingphilosophie, Marktforschung, Verbraucheranalysen, Marketingmix (Leistungsprogrammpolitik, Kontrahierungs- und Preispolitik, Distributionspolitik und Logistik, Kommunikationspolitik), Situationsanalyse, Leitbild- und Marketingkonzepte, strategische und operative Marketingpläne.
Management:
Systeme, Quality Awards, Qualitätsinformation, -förderung und –kosten, Auswirkungen auf inner-, zwischen- sowie überbetriebliche Prozesse, Dokumentationen, Prozessbeschreibungen, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen, Formblättern und Checklisten, Problemlösungstechniken und Risikoanalysen.
Controlling:
Controllingtheorien, -begriffe und Standards, Strategisches, operatives und spezielles Controlling (beispielhaft) als elementare Bausteine umfassender Managementsysteme.
6.3 PROJEKTMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
6.4 RECHT
Siehe Anlage 1.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
Zum In- und Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 2.
Anlage 1.6
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR FORSTWIRTSCHAFT
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10
```
```
Humanwissenschaften und
```
Sprache:
2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11
2.2 Kommunikation und
Präsentation *2) ........ - - 2 - - 2
2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10
2.4 Alternativer
Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4
2.4a Zweite lebende
Fremdsprache *3) *4) ....
2.4b Englisch-Fachseminar ....
2.5 Geschichte und Politische
Bildung ................. - - - 3 2 5
2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3
Naturwissenschaften:
3.1 Angewandte Physik ....... 2 2 - - - 4
3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4
3.3 Angewandte Biologie *5) . 4 4 - - - 8
3.4 Angewandte Mathematik ... 4 3 2 2 - 11
3.5 Darstellende Geometrie
und CAD ................. - 3 - - - 3
3.6 Chemisches u. technolog.
Laboratorium ............ - 2 - - - 2
3.7 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4
```
Forstliche Produktion und
```
Naturraummanagement:
4.1 Waldökologie und
Waldbau *5) ............. 2 2 2 2 2 10
4.2 Forst- und
Umweltschutz *5) ........ - - - 3 2 5
4.3 Jagdwesen und
Fischerei *5) ........... 2 2 2 - - 6
4.4 Land- und Almwirtschaft . - - 2 - - 2
4.5 Holzprodukte und
Bioenergie *5) .......... - - 2 2 2 6
4.6 Ländliche Entwicklung ... - - - - 2 2
4.7 Forstliches Praktikum ... 3 2 3 2 - 10
```
Forstliches
```
Ingenieurwesen:
5.1 Forst- und
Arbeitstechnik *5) ...... 2 2 2 2 2 10
5.2 Vermessung und
Forsteinrichtung *5) .... - - 3 3 4 10
5.3 Bauwesen und alpine
Naturgefahren *5) ....... - - 2 2 4 8
```
Unternehmensführung und
```
Recht:
6.1 Volkswirtschaft ......... - 2 - - - 2
6.2 Betriebswirtschaft u.
Rechnungswesen *5) ...... - - 3 4 4 11
6.3 Marketing ............... - - - - 2 2
6.4 Qualitätsmanagement ..... - - - 2 - 2
6.5 Projektmanagement ....... - - 2 - - 2
6.6 Recht ................... - - - - 3 3
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 35 36 37 37 35 180
```
Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und
```
III. Jahrgang
Abschnitt II 10 Wochen zwischen dem
III. und IV. Jahrgang
Abschnitt III 4 Wochen zwischen dem IV. und
V. Jahrgang
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Konversation in lebenden
Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10
Zweite lebende
Fremdsprache ............ - - - - 2 2
Computerunterstützte
Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2
Qualitätsmanagement ..... - - - - 2 2
Leibesübungen ........... - - - - 2 2
```
```
Wochenstunden
Unverbindliche Übungen
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10
```
```
Förderunterricht *6)
```
```
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Angewandte Mathematik
Darstellende Geometrie
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.
3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.
*5) Mit Übungen.
*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME
LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE
2.1 DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Siehe Anlage 1.
2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND
2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR
Siehe Anlage 1.
2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
2.6 GEOGRAPHIE
Siehe Anlage 1.
NATURWISSENSCHAFTEN
3.1 ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.
3.2 ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1.
3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE
Siehe Anlage 1.
3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
3.5 DARSTELLENDE GEOMETRIE UND CAD
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- geometrische Formen an Objekten gemäß den Erfordernissen der Fachrichtung erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges konstruktiv - technisches Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können;
- durch Modellbildungen konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
- geeignete CAD-Programme zur Erzeugung der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper anwenden können und mit den geometrischen Gesetzmäßigkeiten vertraut sein.
Lehrstoff:
Räumliches Koordinatensystem und Abbildungsmethoden:
Parallelprojektion, Normalprojektion, Zentralprojektion, Zeichentechniken, technische Normen.
CAD – Programme:
Aufbau, Logik und Vergleich verschiedener CAD–Programme, Erstellen, Bearbeiten und Bewegen von 2D- und 3D-Objekten, Visualisierung, Datenimport und –export.
Konstruieren in zugeordneten Normalrissen und Axonometrie:
Polygone, Kurven, Polylinien, Polyeder, krumme Flächen, entsprechende Volumskörper.
Eigenschaften von Objekten:
Lage im Raum, wahre Längen von Kanten und Abständen, wahre Größen von Winkeln und Flächeninhalten.
Netze und Abwicklungen:
Ebene Schnitte und Durchdringungen von Flächen und Körpern, Erzeugung durch Boolesche Operationen, Einteilung und Eigenschaften von Durchdringungskurven, Sonderfälle.
Kotierte Projektion:
kotierter Grundriss, Schichtenpläne, Profile, Dämme, Einschnitte, Böschungslinien und Böschungsflächen.
Anwendungen:
Dachausmittlungen, Straßen und Wegebau, Vermessungsaufgaben.
3.6 CHEMISCHES UND TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- chemische, physikalische, mikrobiologische und technologische Untersuchungen an Wasser- und Abwasserproben, Pflanzen, Nährstoffproben, Bodenproben, Holz und modifizierten Holzwerkstoffen nach Vorschrift durchführen und die Ergebnisse interpretieren können;
- die Kenntnisse und Fertigkeiten in anderen Fachbereichen der Ausbildungsrichtung anwenden können;
- die Qualität ihrer Arbeit richtig einschätzen können und verlässlich, sparsam, sauber und rationell arbeiten;
- bereit und in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten;
- GLP-Richtlinien“ (good laboratory practice) bei ausgewählten Methoden anwenden und die Ergebnisse ihrer Arbeiten protokollieren und dokumentieren können;
- die notwendigen Rechenaufgaben unter Verwendung eigener Aufzeichnungen selbstständig durchführen können;
- die wichtigsten Geräte und Hilfsmittel sowie deren Eigenschaften und Verwendbarkeit kennen und imstande sein, eine einfache Laborausstattung und -einrichtung zusammenzustellen.
Lehrstoff:
Laboratoriumstechnik:
Verhalten im Labor, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, vorbeugender Brandschutz und Entstehungsbrandbekämpfung, Umgang mit Chemikalien und Laborgeräten, Werkstoffe im Labor, Gefahrensymbole, R- und S- Sätze, Grundzüge des Chemikalienrechts, Umgang mit gefährlichen Stoffen, Organisation und Durchführung der Laborabfall-Entsorgung, Probennahme und Probenaufbereitung.
Qualitative und quantitative physikalische Methoden:
Trennen, Volumsmessung, analytisches Wägen, Masse- und Dichtebestimmung.
Qualitative und quantitative chemische Methoden:
Analysen auf trockenem Wege, Anionen- und Kationennachweise, Teststreifen, Teststäbchen und andere Schnelltestmethoden, Gravimetrie, Maßanalyse.
Qualitative und quantitative chemisch-physikalische und physikalische Methoden zur Wasser- und Bodenuntersuchung:
pH-Wert-Messung, Chromatographie, Fotometrie und Spektralanalyse, Redox-Potenzialmessung an Wasser- und Bodenproben.
Mikrobiologische Methoden zur Wasseruntersuchung:
Nährkartonscheiben und Fertigtest-Sätze.
Physikalische und chemisch-technologische Untersuchungen von Holz und Holzprodukten:
Chemischer Aufschluss, thermische Zersetzung, Erzeugung und Untersuchung modifizierter Naturstoffe, Trocknen, Untersuchung von chemischen und physikalischen Eigenschaften, Belastungsprüfung und Haltbarkeitstest, kalorimetrische Heizwert- und Brennwert-Bestimmung.
Methodenbewertung:
Fehlerfortpflanzung und Fehlerabschätzung, rechnerunterstützte Auswertemethoden, Literaturrecherche unter Zuhilfenahme zeitgemäßer Informationsangebote.
Labororganisation:
Planung und Einrichtung eines einfachen Betriebslaborarbeitsplatzes, Organisation der Geräte- und Stoffbeschaffung sowie der Abfall-Entsorgung.
3.7 ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1.
FORSTLICHE PRODUKTION UND NATURRAUMMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Einflüsse des Wetters und des Klimas auf die Zusammensetzung des Waldes und die Waldvegetation verstehen;
- die Entstehung, die Bestandteile, den Aufbau und die Eigenschaften von Böden, die Bodenarten und Waldbodentypen kennen;
- Bodenuntersuchungen durchführen und die Ergebnisse erläutern, die Eignung von Böden für die Forstwirtschaft beurteilen und Maßnahmen der Bodenverbesserung auswählen können;
- das Zusammenwirken von Standortfaktoren aus der Kenntnis von Bodenpflanzen beurteilen, selbstständig eine Standortsbeurteilung ausführen und daraus abgeleitet Grundsätze einer ökologisch angepassten Bewirtschaftung formulieren können;
- Waldflächen mit gängigen Methoden erheben, beschreiben, dokumentieren und die zukünftige Entwicklung unter verschiedenen Szenarien abschätzen können;
- aus einer Analyse der Rahmenbedingungen in der Lage sein, optimale Behandlungsstrategien für Waldökosysteme zur Erreichung und Sicherung der jeweiligen Zielsetzungen ableiten, durchführen und kontrollieren können;
- Prinzipien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung kennen, unterschiedliche Maßnahmen der Waldpflegeund Waldverjüngung beschreiben, vergleichen, nach ihren ökologischen und ökonomischen Auswirkungen selbstständig beurteilen und durchführen können.
Lehrstoff:
Grundbegriffe:
Definitionen waldbaulicher und standortkundlicher Begriffe, Zahlen und Fakten zum Wald, Waldentwicklung, Waldfunktionen, Stabilität und Labilität, Biodiversität.
Klimakunde:
Elemente des Wetters, Wetterbeobachtung, meteorologische Messgeräte, Waldklimastation, Wettervorhersage, Waldklimakunde, klimatische Zonierung, Klimadiagramme, Klimacharakteristik Österreichs.
Bodenkunde und Bodenökologie:
Bodenentwicklung und Bodenbildung, Bodenbestandteile, Aufbau des Bodenkörpers, Bodengefüge, Bodendichte, Bodenarten, Bodentypen, Bildungsbedingungen, Eigenschaften, Vorkommen, bodenökologische Verhältnisse, Grundsätze der Bewirtschaftung, Bodenhaushaltsprozesse, Nährstoffverfügbarkeit, Werbung von Bodenproben, Standortsbeurteilung über Waldbodenpflanzen, Standortskartierung.
Baumarten und Waldgesellschaften:
Baumklassifikation, Struktur von Beständen, Bestandesparameter, Entwicklungsphasen, Mischungen, Bestandesbeurteilung, Bestandesentwicklung, Wald- und Wuchsgebiete Österreichs, Höhenstufen, potenzielle natürliche und aktuelle Vegetation, Forstgesellschaften, fremdländische Nadel- und Laubbäume.
Waldverjüngung:
Baumartenwahl.
Verjüngungsverfahren: Kahlschlag, Saumschlag, Schirmschlag,
Femelschlag, kombinierte Verfahren.
Künstliche Verjüngung:
Saatgut, Blüte, Reife, Erntemethoden, Pflanzgut, Klassifikation, vegetatives und generatives Pflanzgut, Qualitätskriterien, Forstgarten, Saaten, Verschulung, Wurzelschnitt, Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Pflanzverbände und –verfahren für reine und gemischte Bestände, Vorwald, Unterbau, Voranbau, Nachanbau, Hochlagenaufforstung, Aufforstung von Sonderstandorten.
Waldpflege:
Jungwuchs- und Dickungspflege, Astung, Maßnahmen der Verjüngungseinleitung, Behandlungskonzepte für die Hauptbaumarten, Rein- und Mischbestände.
Wälder im erhöhten öffentlichen Interesse:
Schutz- und Bannwälder, Wasser- und Quellschutzwälder, Erholungswälder.
Betriebsarten und Waldbausysteme:
Hochwald, Mittelwald, Niederwald, Plenterwald, naturnahe Waldbewirtschaftung, Bewirtschaftung von Bauernwäldern, Umwandlung und Überführung.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 0,5 Wochenstunden und im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.
4.2 FORST- UND UMWELTSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- häufige, forstlich nützliche und schädliche Organismenarten sowie bedeutende Wald- und Baumschäden und deren Krankheitsbilder identifizieren können;
- die im Forstschutz verwendeten mechanischen Schutzmittel und Vorkehrungen sowie die häufigsten chemischen und biologischen Forstschutzmittel kennen und den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechend auswählen und anwenden können;
- die Arten und Verfahren zur Bestimmung der Emissionen und Immissionen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft kennen;
- die Schutzmaßnahmen in ihrer langfristigen Wirkung beurteilen können;
- die Vorschriften des Umweltschutzes in der Land- und Forstwirtschaft anwenden können;
- die im Forstschutzdienst anfallenden Aufgaben kennen und lösen können.
Lehrstoff:
Begriffe:
Forstschaden, Schädling, Waldkrankheit, Kalamität, pathogene Faktoren, Pathozön, Waldhygiene, Waldtherapie, Artenschutz.
Abhängigkeit, Verlauf und Auswirkungen von Waldkrankheiten:
Disposition des Einzelbaumes und des Bestandes, Krankheitssymptome am Einzelbaum und am Bestand, Krankheitsverlauf, wirtschaftliche Auswirkungen, Auswirkungen auf das Ökosystem.
Insekten:
Anatomische Erkennungsmerkmale, Entwicklung, Lebensweise und Massenwechsel, forstnützliche und forstschädliche Arten.
Niedere Tiere, Mikroorganismen und Pflanzen im Forstschutz:
Schmarotzerpflanzen, Mikroorganismen, phytopathogene Würmer.
Pilze:
Aufbau, Lebensbedingungen, Ausbreitung, forstnützliche und forstschädliche Arten.
Wirbeltiere:
Forstnützliche und forstschädliche Wirbeltiere, Wildschadensabwehrmaßnahmen, waldbauliche und jagdliche Vorbeugungsmaßnahmen.
Schädlingsbekämpfung:
Schreckstoffe, Lockstoffe, gefährliche Stoffe, im Forst zugelassene Wirkstoffe, biologische und integrierte Bekämpfungsmaßnahmen.
Abiotisch bedingte Forstschäden:
Forstschäden durch Immissionen, Boden- und Umweltverschmutzungen, Waldbrände, Witterungsschäden, bewirtschaftungsbedingte Schäden.
Umweltschutz:
Ökologie und Systemdenken, Umweltbereiche, Einfluss des Menschen auf die Umwelt, Umweltschutzvorschriften, Umweltverträglichkeit, qualitative und quantitative Schadenserfassung, Schutzmaßnahmen und Alternativen.
Forstschutzdienst:
Aufgabenbereich, Pflichten und Rechte der Forstschutzorgane.
Waldhygiene und Waldtherapie:
Saubere Waldwirtschaft, forstschutzorientierter Waldbau, gesetzliche Vorbeugungsmaßnahmen, Forstschutzplanung, Wertung der mechanischen, chemischen, biologischen und integrierten Bekämpfung.
Forstlich-ökologische Arbeits- und Dokumentationstechniken:
Anlegen von Sammlungen, Präparation, Schadensaufnahmen.
Gesetzliche Bestimmungen:
Forst- und Umweltschutzrecht, Hygienevorschriften.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
4.3 JAGDWESEN UND FISCHEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die unterschiedlichen Wild- und Fischarten, deren Lebensräume, Lebensweise, Vermehrung und Krankheiten kennen und Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung setzen können;
- die ökologische und wirtschaftliche Bedeutung der Wildtiere und Fische in der Forst- und Landwirtschaft kennen;
- Wildschäden erkennen, analysieren und Maßnahmen zu deren Verhütung setzen können;
- Reviereinrichtungen planen und erstellen können;
- Fangmethoden in der Fischerei und die Jagdarten kennen, Gesellschaftsjagden planen, durchführen und leiten können;
- die Behandlung von erlegtem Wild und gefangenen Fischen kennen;
- Jagdwaffen und Munition kennen, alle Bestimmungen über den sicheren Umgang wissen und ihre Eignung in Bezug auf einzelne Wild- und Jagdarten beurteilen können;
- Jagdhunde kennen, halten und führen können;
- die von Forstbetrieben verwalteten Wildgatter und Fischzuchten bewirtschaften können;
- die Rechtsvorschriften für Jagd und Fischerei und relevante andere Gesetze, die Organisation des Jagd- und Fischereiwesens und wichtige EU-weit gültige Bestimmungen kennen;
- die Prüfungen zur Erlangung der Jagdkarte und der Fischereikarte ablegen können.
Lehrstoff:
Wildökologie:
Lebensraumbeurteilung, Habitatqualität, Populationsdynamik, wildökologische Raumplanung.
Wildkunde:
Jagdliche Terminologie, Merkmale, Lebensweise, Lebensraumansprüche, wirtschaftliche Bedeutung und Schäden, Krankheiten, Parasiten, Feinde.
Wildhege:
Revier- und Äsungsverbesserung, Fütterung, Regulierung des Wildstandes und der Feinde des Wildes.
Jagdbetrieb:
Wildstandsbewirtschaftung, Jagdarten, Jagdorganisation, Vergabe und Verpachtung von Jagden und Abschüssen, Schuss- und Pirschzeichen, Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes, Vermarktung, Reviereinrichtungen, jagdliches Brauchtum, Trophäenbewertung.
Jagdhunde:
Rassen, Gebrauchsklassen, Haltung und Pflege, Krankheiten, Zucht, Abrichtung und Führung.
Schießwesen:
Waffenkunde und Munition, Optik, Ballistik, Sicherheit im Umgang mit Waffen, Waffenpflege.
Allgemeine und spezielle Fischkunde:
Körperbau, Funktionen, Systematik, Merkmale, Lebensweise, Lebensraum Wasser, Krankheiten, Parasiten, Feinde, wirtschaftliche Bedeutung der Fischarten.
Fischereiliche Praxis:
Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische und Krebse, Gewässerpflege, Fischzucht und Teichwirtschaft, Besatz- und Schutzmaßnahmen, Verpachtung, Vergabe von Lizenzen.
Rechtskunde:
Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Tier- und Naturschutzgesetz, Wasserrecht, Hygienevorschriften, Bestimmungen der EU.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 0,5 Wochenstunden.
4.4 LAND- UND ALMWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Produktions-, Betriebs- und Organisationsformen der Land- und Almwirtschaft kennen;
- landwirtschaftlich genutzte Tiere und Pflanzen kennen und über gängige Produktionsprozesse Bescheid wissen;
- Regelungen und Maßnahmen bei der landwirtschaftlichen Produktion zur Erreichung einer höchstmöglichen Lebensmittelsicherheit und -qualität kennen;
- Förderungsmaßnahmen und Förderstellen im land- und almwirtschaftlichen Bereich kennen;
- die Wechselbeziehungen zwischen Land-, Alm-, Forst- und Jagdwirtschaft kennen und bei forstlichen Entscheidungen beachten können.
Lehrstoff:
Landwirtschaft:
Volkswirtschaftliche Bedeutung, Bedeutung für die Erhaltung des ländlichen Raumes.
Pflanzenbau:
Ackerbau, Pflanzenschutz, Maschinen zur Bodenbearbeitung, Pflege und Ernte.
Spezialkulturen:
Obst, Wein, alternative Produkte.
Grünlandwirtschaft:
Düngung, Pflege, Nutzung, Mechanisierungsmöglichkeiten.
Tierhaltung:
Nutztiere, intensive und extensive Tierhaltung, Fütterung, Haltungsformen, Gatterwirtschaft, Viehverkehr, Tierkrankheiten.
Landwirtschaftlicher Betrieb:
Betriebsformen, Betriebsführung, Einheitswert, Landwirtschaftskammern, landwirtschaftliche Genossenschaften, Maschinen- und Betriebshilferinge, Förderanträge und Förderungsstellen, bäuerliche Nebentätigkeiten, bäuerliches Familienunternehmen, Vermietung und Verpachtung.
Bäuerliche Waldwirtschaft:
Besonderheiten, Bewirtschaftungsformen, Vermarktung.
Almwirtschaft:
Behörden und gesetzliche Grundlagen, Almnutzung durch Landwirtschaft, Tourismus und Jagd, standortgerechte Weide- und Almpflegemaßnahmen, Förderungen.
4.5 HOLZPRODUKTE UND BIOENERGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Eigenschaften von Holz, Holzprodukten und Holzwerkstoffen kennen und die Qualität dieser Produkte beurteilen können;
- die Verfahren der Verarbeitung von Holz und die Bearbeitung von Holz und Holzprodukten zu Marktprodukten kennen;
- Holz und Holzprodukte vermarkten können;
- die Organisation von Sägeanlagen und die Arbeitsgänge in Sägebetrieben kennen;
- die Möglichkeiten des Einsatzes von Holz und Holzprodukten als Energiequelle kennen, mit anderen Energieformen vergleichen und bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb von Energieanlagen mitwirken können.
Lehrstoff:
Rohstoff Holz:
Anatomie des Holzes, Physik des Holzes, mechanische Eigenschaften, Holzeigenschaften und Holzmerkmale und deren Beurteilung für die Verarbeitung.
Rundholzsortimente:
Ausformung von Nadel- und Laubholzsortimenten.
Vermarktung von Holz, Holzprodukten und Bioenergie:
Ausschreibungen, Verträge, Controlling, Ein- und Verkauf.
Holzschutz:
Holzschädlinge, Holzschutzmittel, Holzschutzverfahren, konstruktiver Holzschutz.
Holzbearbeitung:
Oberflächenbearbeitung, spanlose Formung.
Holzwerkstoffe:
Massivholzplatten, Spanplatten, Holzfaserplatten, Brettschichtholz, Konstruktionsvollholz, vergütetes Vollholz, Furniere, Lagenhölzer, Holzwolleplatten, Entwicklungen.
Verarbeitungsprodukte:
Papier, Chemiefasern, Kunststoffe.
Sägeindustrie:
Geschichtliche Entwicklung, Einrichtungen im Sägewerk, Sägebetrieb, Sägeinstandhaltung, Produktionsgrundlagen, Arbeitsablauf und Arbeitstechnik, Schnittholztrocknung.
Bioenergie:
Formen der Bioenergie, Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Anlagen zur Bioenergienutzung.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 0,5 Wochenstunden.
4.6 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
Siehe Anlage 1.
4.7 FORSTLICHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die praktischen Arbeiten in einem Forstbetrieb ausführen können;
- Handwerkzeuge und Motorgeräte in Betrieb nehmen und warten können;
- die Arbeitsabläufe erfassen und beurteilen können;
- die Arbeitssysteme und deren Auswirkungen aus biologischer, technischer und ökonomischer Sicht beurteilen können;
- Entscheidungen für ein Arbeitssystem im Einklang mit den rechtlichen Grundlagen treffen können;
- Arbeitsanweisungen für manuelle und mechanisierte Arbeitssysteme geben können.
Lehrstoff:
Waldökologie und Waldbau:
Künstliche Bestandesbegründung, Pflege von Kulturen und Dickungen, Wertastung mit Handsägen und motormanuellen Hochentastern, Auszeige.
Forst- und Arbeitstechnik:
Spanende Metallbearbeitung, spanlose Metallbearbeitung, Verbindungstechniken, Wartung, Instandsetzung und Betrieb von Handwerkzeugen und Motorgeräten, manuelle und maschinelle Holzbearbeitung, Holzernte im Schwach- und Starkholz, Holzrückung mit Handwerkzeugen und maschinell im Bodenzug bzw. am Tragseil, Planung und Organisation von Holzernteeinsätzen, Arbeitsuntersuchungen im Bereich der Ergonomie und Arbeitsmedizin bzw. Vorgabezeitermittlung, Erarbeiten von Zielvereinbarungen sowie Erstellen und Erteilen von Arbeitsunterweisungen und Arbeitsaufträgen.
Jagdwesen und Fischerei:
Errichtung, Pflege und Instandhaltung von Reviereinrichtungen:
Hochstände, Pirschsteige, Salzlecken, Wildfütterung, Prossholzvorlage und Schutzmaßnahmen, Wildbretbehandlung und Wildbrethygiene, Waffenführung und –handhabung, Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Jagdwaffen, Schießen mit Luftgewehr, Kleinkaliber, Großkaliber, Schrot sowie Faustfeuerwaffen, Wildbeobachtungen und Habitatsbeurteilung, Pflege und Bewirtschaftung von Gewässern, Fangmethoden.
Forst- und Umweltschutz:
Verbissschutz, Anbringen von Fegeschutz, Anlegen von Kulturschutzzäunen, Erkennen von Schäden, Erheben und Bewerten von Verbiss- und Schälschäden, Schädlingsbekämpfung.
Bauwesen und alpine Naturgefahren:
Instandhaltung von Straßen, Brücken und Steigen, Herstellung und Instandhaltung von Erholungseinrichtungen, Sicherung von Böschungen, Erhaltung und Errichtung von Gebäuden und Holzbauwerken.
FORSTLICHES INGENIEURWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die forstlichen Arbeitssysteme nach technischen, ökonomischen, ökologischen und ergonomischen Gesichtspunkten gestalten können;
- die wichtigsten in der Praxis notwendigen Arbeiten handwerklich ausführen können;
- die in der Forstwirtschaft eingesetzten Maschinen und Geräte sowie die Kriterien, die ihre Arbeitsleistung bestimmen, kennen und ihren Einsatz organisieren können;
- die Fähigkeit zu einer ökonomisch optimierten und dem Menschen angepassten Arbeitsgestaltung besitzen;
- die gesetzlichen Grundlagen betreffend die Arbeitssicherheit kennen und in ihrer späteren Rolle als Vorgesetzte eine verantwortungsvolle Personalführung umsetzen können;
- die Kosten des Einsatzes von Personal, von Maschinen und von Prozessen berechnen und den inner- und überbetrieblichen Einsatz von Maschinen und Geräten bzw. die Vergabe an Dienstleistungsunternehmer planen können;
- in einer selbstständigen, teamorientierten und gegenüber neuen Entwicklungen aufgeschlossenen Denkweise, besonders in Hinblick auf die Entwicklung vernetzter Systeme und die überbetriebliche Arbeitsorganisation, handeln können.
Lehrstoff:
Werkstoffkunde, Betriebsmittel:
Metallbearbeitung, Maschinenelemente, Schweißtechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Land- und Forstmaschinentechnik, Einführung in die Festigkeitslehre.
Werkzeuge und Kleingeräte der Forstwirtschaft:
Handwerkzeuge für den Waldbau, Forstschutz und Holzernte, Motorsäge, Instandsetzung und Pflege, Forstseile.
Fäll- und Schneidetechnik:
Arbeitsmethoden in der motormanuellen Holzernte, Arbeitsbekleidung und persönliche Schutzausrüstung.
Ausbildung des Forstarbeiters:
Berufsstand, Ausbildungsvorschriften, Arbeitspädagogik, Arbeitswissenschaft.
Grundlagen der Ergonomie:
Körperliche Voraussetzungen und Leistungsfähigkeit, Beanspruchung des Menschen bei der Arbeit, Ermüdung und Erholung, Ernährung, ergonomische Arbeitsgestaltung, Arbeitszeitgestaltung.
Arbeitshygiene und Arbeitssicherheit:
Arbeitnehmerschutz, Unfallverantwortlichkeit, Unfallstatistik, Unfallmeldung.
Arbeitsverfahren und -methoden in der Holzernte:
Technischer, ökologischer und ökonomischer Vergleich, Entscheidungskriterien.
Rücke- und Bringungsmethoden:
Manuelle Lieferung, tierischer Zug, Log Line, Rückung mit Schleppern, Seilverfahren, Forwarder, Hubschrauber.
Hoch- und vollmechanisierte Holzernte:
Prozessor- und Harvestertechnik.
Spezialmaschinen der Forstwirtschaft:
Maschinen für die Fällung, Entastung, Entrindung, Ausformung, Rückung und Bringung, für den Forstgarten, Forstkulturen, Forstschutz und Bestandspflege, zum Hacken und Spalten, zum Laden, Instandsetzung, Pflege.
Holzernte:
Lagerung und Transport des Holzes, Holzflussmanagement und Logistik im Holzernteprozess, Holzernte durch Unternehmer und Bauernakkordanten.
Leistungsbewertung in der Forstwirtschaft:
Leistungsgrundlagen, Leistungsuntersuchung, Ermittlung der Vorgabezeiten für forstwirtschaftliche Tätigkeiten.
Entlohnung:
Arbeitsbewertung, Lohnformen, Beispiele angewandter Entlohnungstabellen.
Arbeitssteuerung:
Arbeitsplanung, Arbeitsgestaltung, Arbeitsauftrag, Arbeitsüberwachung, Arbeitspsychologie, Führungstechnik.
Maschinenkostenrechnung:
Einsatzbezogene Kostenträgerrechnung.
Vergabe forstlicher Arbeiten an Dienstleister.
Supply Chain Management, Logistiksysteme.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
5.2 VERMESSUNG UND FORSTEINRICHTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- wichtige Vermessungsverfahren und die in der forstlichen Praxis verwendeten Vermessungsgeräte kennen und anwenden können;
- im Forstbetrieb anfallende Vermessungsarbeiten planen, durchführen, mit Hilfe von Programmen auswerten, darstellen, vergeben und kontrollieren können;
- über forstliche Planungsgrundlagen Bescheid wissen, diese beschaffen, zusammenstellen und im Rahmen von Manangementplänen bearbeiten können;
- unterschiedliche Erhebungsmethoden für Einzelbäume, Bestände und Betriebe kennen, hinsichtlich ihrer Genauigkeit und Effizienz beurteilen, selbst durchführen und mit Hilfe von Datenverarbeitungsprogrammen auswerten können;
- die Einflüsse auf Wachstum, Zuwachs und Wert von Bäumen und Beständen kennen und beurteilen können;
- die wesentlichen Funktionalitäten von Forsteinrichtungsprogrammen und geografischen Informationssystemen verstehen und Daten aktualisieren können;
- den Operatsinhalt interpretieren und beurteilen und die Planungsmaßnahmen in der Praxis vollziehen können.
Lehrstoff:
Elemente der Vermessungskunde:
Maßeinheiten, Maßstäbe, Koordinatensysteme.
Geräte:
Rollmaßbänder, messtechnisches Zubehör, Rechtwinkelgeräte, Bussolen, Theodolite und ihre Bauteile, Nivellierinstrumente, GPS-Geräte.
Messungen:
Abstecken von Geraden, rechten Winkeln und Kreisbögen, Messungen mit einfachen Hilfsmitteln, Längenmessung, Winkelmessung.
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