Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
Änderungshistorie JSON API

I II III IV V

```


```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10

```

```

2.

Humanwissenschaften und

```

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - - 2 - - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

```

3.

Technische

```

Naturwissenschaften und

Informatik:

3.1 Angewandte Physik ....... 2 2 - - - 4

3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4

3.3 Angewandte Mathematik ... 4 3 3 3 - 13

3.4 Darstellende Geometrie .. 2 2 - - - 4

3.5 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

4.

Landwirtschaft:

4.1 Pflanzenbau *5) ......... 2 2 - - - 4

4.2 Nutztierhaltung *5) ..... - 2 2 - - 4

4.3 Erneuerbare Energie und

Rohstoffe ............... - - - - 2 2

4.4 Landwirtschaftliches

Praktikum ............... - - 4 - - 4

```

5.

Technik:

```

5.1 Mechanik ................ - 4 4 2 - 10

5.2 Fertigungstechnik und

Werkstoffe .............. 2 3 - - - 5

5.3 Elemente des

Maschinenbaues .......... - 2 3 - - 5

5.4 Antriebstechnik und

Traktoren ............... - - - 2 2 4

5.5 Landmaschinen und

landwirtschaftliche

Verfahrenstechnik ....... - - 2 2 4 8

5.6 Elektro- und

Automatisierungstechnik . - - 2 2 3 7

5.7 Konstruktionsübung ...... 1 2 2 3 4 12

5.8 Betriebslaboratorium .... - - - 3 3 6

5.9 Fertigungstechnisches

Laboratorium ............ - - - 2 - 2

5.10 Fertigungstechnisches

Praktikum ............... 8 4 4 - - 16

```

6.

Unternehmensführung und

```

Recht:

6.1 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *5) ...... - - - 3 5 8

6.2 Integrierte

Managementsysteme ....... - - - 2 - 2

6.3 Projektmanagement ....... - - - - 2 2

6.4 Recht ................... - - - - 2 2

```

7.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8

```

```


```

Gesamtwochenstundenzahl . 37 38 38 36 36 185

```

8.

Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und

```

III. Jahrgang

Abschnitt II 14 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 4 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

```


```

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Zweite lebende

Fremdsprache ............ - - - - 2 2

Integrierte

Managementsysteme ....... - - - - 2 2

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Leibesübungen ........... - - - - 2 2

```


```

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10

```


```

Förderunterricht *6)

```


```

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

Darstellende Geometrie

Mechanik

```


```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

3.

TECHNISCHE NATURWISSENSCHAFTEN UND INFORMATIK

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.4 DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Voraussetzungen:

Räumliches Koordinatensystem, Abbildungsmethoden, Freihandskizze, Konstruktionszeichnung und CAD-Programme.

Technische Normen:

Papierformate, Normschrift, Linienarten und –breiten, Ansichtendarstellung, Maßeintragungen, Schriftfelder, Maßstäbe, Schnittdarstellungen.

Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:

Konstruktionsverfahren, Erzeugung anschaulicher Bilder, Hauptlage,

projizierende Lage, allgemeine Lage.

Orthogonalität.

Geometrisch und technisch wichtige Grundobjekte:

Systematisierung, Eigenschaften und Konstruktion.

Eigenschaften von Objekten:

Bezugselemente Punkt, Gerade und Ebene, Lage im Raum, wahre Länge von Kanten und Abständen, wahre Größen von Winkeln und Flächeninhalten, Mantelflächen.

Ebene Schnitte und Durchdringungen von:

Prismen, Pyramiden, Kugeln, Zylindern, Kegeln und anderer Drehflächen sowie Teilen derselben, Normale Axonometrie in Konstruktionen unter Verwendung geeigneter 3D-CAD-Software.

Kotierte Projektion:

Konstruktionsverfahren, Konstruktion von Dämmen und Einschnitten, Verschneidungen mit dem Gelände.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

3.5 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4.

LANDWIRTSCHAFT

4.1 PFLANZENBAU

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.3 ERNEUERBARE ENERGIE UND ROHSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Erneuerbare Energie:

Überblick über den Stand der Technik, Umweltauswirkung, Potenzial und volkswirtschaftliche Bedeutung von Wasserkraft, Solarenergie, Windenergie, Biomasse, Geothermie.

Energetische und stoffliche Nutzung von Biomasse:

Brennwert, Heizwert und Verbrennungsgleichung, Wärmedämmung und Wärmebedarf, Land- und forstwirtschaftliche Biomasse in fester, flüssiger und gasförmiger Form.

4.4 LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

5.

TECHNIK

5.1 MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Statik des Massenpunktes:

Kraftvektor im zentralen Kräftesystem, Kräftezusammensetzung, Kräftezerlegung und Gleichgewichtsbedingungen in der Ebene und im Raum.

Statik starrer Körper:

Freimachungsprinzip, Kraftvektor im nichtzentralen Kräftesystem, Kräftepaar und Momentenvektor, Kräftezusammensetzung, Kräftezerlegung und Gleichgewichtsbedingungen, Schwerpunktsberechnungen, Fachwerke, Biegemoment- und Querkraftverlauf von Trägern mit Einzellasten, Streckenlasten und gemischten Lasten, Reibung.

Festigkeit:

Innere und äußere Kräfte, Normal- und Schubspannungen, Flächenmomente 2. Grades und Widerstandsmomente, Einfache Beanspruchungen, zusammengesetzte Beanspruchungen, Formänderung, Durchbiegung von Trägern, Einflüsse auf die Festigkeit von Bauteilen, Sicherheit und zulässige Spannung.

Schwingungen:

Kinematische Grundlagen, Ungedämpfte und gedämpfte, freie und erzwungene Schwingungen.

Kinetik:

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kinetik des Massenpunktes und des starren Körpers bei Translation und Rotation.

Hydrostatik:

Hydrostatischer Druck, hydrostatische Kräfte auf Wandungen und auf Körpern.

Hydrodynamik:

Größen, Kontinuitätsgleichung, Stationäre Strömung in Rohrleitungen, Strömungswiderstand, Strömung um Körper, Kraftwirkung strömender Medien.

Thermodynamik:

Thermodynamische Eigenschaften von Stoffen, Thermische Zustandsgrößen, Zustandsänderungen, Wärme und Arbeit, 1. und 2. Hauptsatz, Wärmeübertragung, Thermodynamische Vorgänge in Maschinen.

5.2 FERTIGUNGSTECHNIK UND WERKSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Spanende Fertigung:

Winkel an der Schneide, Spanbildung, Schneidstoffe und Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmaschinen der spanenden Fertigung.

Spanlose Fertigung:

Grundlagen der spanlosen Formgebung, Maschinen, Einrichtungen, Vorrichtungen und Werkzeuge der spanlosen Fertigung.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Wärmebehandlung.

Nichtmetallische Werkstoffe und deren Verarbeitung:

Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnungen, Spanende und spanlose Formgebung, Verarbeitung und Anwendung von faserverstärkten Kunststoffen.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Oberflächenbehandlung:

Beschichten, Oberflächenschutz.

Thermische Verbindungs- und Trennverfahren:

Schweißen, Löten, Kleben, autogene Schneidverfahren. Lasertechnologie, Plasmaschneiden, Abtrageverfahren, Sonderverfahren.

5.3 ELEMENTE DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Normung und Passungen:

Normgesetze, Normzahlen, Normmaße, Toleranz- und Passungssysteme.

Verbindungselemente:

Lösbare, unlösbare und elastische Verbindungen.

Antriebs- und Getriebeelemente:

Achsen und Wellen, Gleitlager, Wälzlager, Kupplungen. Riemen-, Seil- und Kettentrieb.

Zahnradgetriebe:

Stirnrad-, Kegelrad- und Schneckengetriebe.

Schmierstoffe:

Öle, Fette und Zusatzstoffe.

5.4 ANTRIEBSTECHNIK UND TRAKTOREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Hubkolbenmotor:

Kurbeltrieb, Massenausgleich, Schwungrad, Resonanz und kritische Drehzahl, Kreisprozesse, Indikatordiagramm, Wirkungsgrad. Bauarten und Arbeitsverfahren, Berechnungen der Hauptabmessungen, Baugruppen und Bauteile und deren Aufgabe und Wirkungsweise, Motorkenndaten, Ausblick.

Hydraulik:

Komponenten, Verwendung, Einbau und Berechnung, Hydrauliksysteme.

Fahrmechanik:

Grundlagen, Fahrwerk, Reifen.

Traktor:

Bauarten, Kenndaten, Mechanische Getriebe, stufenlose Getriebe,

Traktorhydraulik und Geräteanbau.

Anforderungen bei Precision Farming.

Fahrzeugmanagement:

Elektronisches Motor-, Getriebe-, Fahrer- und Gerätemanagement.

Mensch – Maschine – Umwelt:

Ergonomie, Emissionen, Sicherheitsvorrichtungen.

Zukünftige Antriebssysteme.

5.5 LANDMASCHINEN UND LANDWIRTSCHAFTLICHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen:

Räumliches Kraftsystem, Festigkeitsberechnung bei Landmaschinen, allgemeines Kräftefeld an Anhängern, Kräfte bei allgemeiner Fahrt am Hang, Kippgrenzen und Fahrleistungsberechnung, Bestimmung von Schwerpunktslage und Massenträgheitsmoment, Berechnung von Bremsen, Anhänger, Bodenkennwerte.

Bodenbearbeitung:

Pflüge, Bodenfräsen und Zinkenrotoren, Eggen, Walzen, Kultivatoren, Gerätekombinationen, pfluglose Bodenbearbeitung.

Düngung:

Handelsdüngerstreuer, Wirtschaftsdüngerstreuer.

Anbau und Aussaat:

Drillsämaschinen, Einzelkornsämaschinen, Direkt- und Mulchsaat, Kartoffellegemaschinen, Pflanzensetzmaschinen.

Pflanzenpflege und Pflanzenschutz:

Hackgeräte, Striegelgeräte, Spritzgeräte, Sprühgeräte, Stäubegeräte, Pflege und Betrieb der Pflanzenschutzgeräte.

Halmguternte und Konservierung:

Mähmaschinen, Heuerntegeräte, Ladewagen, Feldhäcksler, Aufsammelpressen, Ballenwickelgeräte.

Ernte von Feldfrüchten und Sonderkulturen:

Getreideerntemaschinen, Körnermaiserntemaschinen, Kartoffelerntemaschinen, Zuckerrübenerntemaschinen, Erntemaschinen für Sonderkulturen.

Ernte und Aufbereitung nachwachsender Rohstoffe:

Energetische und stoffliche Nutzung.

Fördertechnik:

Pumpen, Gebläse, Fördergebläse, Verteileranlagen, Kräne und Aufzüge, Stetigförderanlagen, Lader.

Precision Farming:

Bei Aussaat, Düngung, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz und Ernte.

Spezielle Verfahrenstechniken:

Berglandwirtschaft, Forstwirtschaft, Kompostierung, Bewässerung, Gülletechnik, Kommunaltechnik.

Innenwirtschaft:

Trocknungsanlagen, Technik in der Nutztierhaltung, Technik in Sonderkulturen.

5.6 ELEKTRO- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Elektrotechnik:

Gleichstromnetzwerke, Elektromagnetisches Feld, Elektrische Messtechnik, Wechselstromtechnik, Elektrische Schutzmaßnahmen, Elektrische Maschinen.

Elektronik:

Analogtechnik, Leistungselektronik, Digitaltechnik.

Automatisierungstechnik:

Elektrohydraulik und Elektropneumatik, Messtechnik, Elektrische Antriebe, Steuerungstechnik, Regelungstechnik, Bussystem, Computerintegrated manufacturing.

5.7 KONSTRUKTIONSÜBUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Maschinenelemente:

Verbindungselemente, Gleit- und Wälzlager, Antriebselemente.

Einfache Baugruppen:

Berechnungen, Zusammenstellungszeichnung, Einzelteilzeichnung.

Komplexe Baugruppen des allgemeinen Maschinenbaues und des Landmaschinenbaues:

Ermittlung der Hauptabmessungen, Entwurfszeichnung, Festigkeitsberechnung, Zusammenstellungszeichnung, Einzelteilzeichnung, Beschreibung der Fertigungstechnologie.

Landmaschinen und landwirtschaftlichen Verfahrenstechnik, Antriebstechnik und Traktoren:

Gesamtentwurf und Berechnung der Kennwerte von Landmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, landwirtschaftlichen Anlagen und Traktoren, Festigkeitsberechnung und Konstruktion in Teilbereichen von Landmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Beschreibung der angewandten Fertigungstechnologien und Wertanalyse.

5.8 BETRIEBSLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Fertigungstechnik und Werkstoffkunde, Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik, Antriebstechnik und Traktoren, erneuerbare Energien und Rohstoffe, Elektrotechnik, Elektronik und Automatisierungstechnik.

5.9 FERTIGUNGSTECHNISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Programmgesteuerte Fertigungsmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung, Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine, Sonderprobleme der Zerspanungstechnik bzw. der angewendeten Verfahren.

Industriebetrieb:

Arbeitsvorbereitung, Materialwirtschaft.

Serienfertigung:

Prüfablaufplanung und Messaufgaben in der Serienfertigung, Qualitätsdatenerfassung und -aufbereitung, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Anbindung der Fertigung an aktuelle Softwarepakete.

5.10 FERTIGUNGSTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Werkstättenorganisation:

Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung, typische Prozessabläufe, Verwaltung von Messmitteln, Arbeits- und Prüfdokumentation, Kennzeichnung und Lagerung von Werkstoffen, Werkzeugen und Produkten.

Grundausbildung:

Manuelle Grundfertigkeiten und Werkstoffauswahl, Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.

Spanende Fertigung:

Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen, Bearbeitung verschiedener Werkstoffe mit Werkzeugmaschinen nach Anriss und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen, Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Verwendung und Einsatz von Zusatzeinrichtungen der Werkzeugmaschinen, Zerspanungstechnologien.

Spanlose Fertigung:

Feuerführen und Warmmachen von Schmiedestücken, Freiformschmiedetechniken, Gesenkschmieden, Einfache Glüh- und Härtearbeiten, Blecharbeiten, Blechabwicklungen, Anbringen von Beschlägen, Anfertigen von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen.

Verarbeitung von nichtmetallischen Werkstoffen:

Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe, Spanende Verarbeitungsverfahren, Schweiß- und Klebetechnik, Verarbeitungsverfahren von Holz.

Thermische Verbindungs- und Trennverfahren:

Gasschmelz- und Lichtbogenschweißen, Schweißnahtvor- und -nachbereitung an Stahl und Nichteisenwerkstoffen, Ein- und Mehrlagenschweißungen, Vermeiden und Beseitigen von Schweißnahtfehlern, Schweißnahtprüfung, Hartlöten, elektrisches Widerstandsschweißen, Brennschneiden, Verbindungstechnologien.

Elektroinstallation:

Zurichten und Verlegen von Leitungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Montieren und Inbetriebsetzen von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen, Errichtung von elektrischen Anlagen mit Installationsbus.

6.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

6.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde und im V. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb der Übungsfirmen zu nutzen.

6.2 INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Prozesse:

Betriebliche Prozessidentifikation, Zusammenwirken wichtiger Prozesse im Unternehmen, Zweck- und Zieldefinitionen betrieblicher Prozesse, Effektivitäts- und Effizienzbewertung betrieblicher Prozesse.

Marketing:

Märkte und Organisationsformen des Marktes, Marktverhalten, Marketingphilosophie, Marktforschung, Verbraucheranalysen, Marketingmix (Leistungsprogrammpolitik, Kontrahierungs- und Preispolitik, Distributionspolitik und Logistik, Kommunikationspolitik), Situationsanalyse, Leitbild- und Marketingkonzepte, strategische und operative Marketingpläne.

Management:

Systeme, Quality Awards, Qualitätsinformation, -förderung und –kosten, Auswirkungen auf inner-, zwischen- sowie überbetriebliche Prozesse, Dokumentationen, Prozessbeschreibungen, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen, Formblättern und Checklisten, Problemlösungstechniken und Risikoanalysen.

Controlling:

Controllingtheorien, -begriffe und Standards, Strategisches, operatives und spezielles Controlling (beispielhaft) als elementare Bausteine umfassender Managementsysteme.

6.3 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

6.4 RECHT

Siehe Anlage 1.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1.

Jahrgangsweise gestaffeltes In-Kraft-Treten (vgl. Art. I § 2 Abs. 2)

1.9.2006 I. Jahrgang

1.9.2006 II. Jahrgang

1.9.2006 III. Jahrgang

1.9.2007 IV. Jahrgang

1.9.2008 V. Jahrgang

2.

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. § 3 Abs. 1, BGBl. II Nr. 201/2016)

Anlage 1.5

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10

```

```

2.

Humanwissenschaften und

```

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - - 2 - - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

```

3.

Technische

```

Naturwissenschaften und

Informatik:

3.1 Angewandte Physik ....... 2 2 - - - 4

3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4

3.3 Angewandte Mathematik ... 4 3 3 3 - 13

3.4 Darstellende Geometrie .. 2 2 - - - 4

3.5 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

4.

Landwirtschaft:

4.1 Pflanzenbau *5) ......... 2 2 - - - 4

4.2 Nutztierhaltung *5) ..... - 2 2 - - 4

4.3 Erneuerbare Energie und

Rohstoffe ............... - - - - 2 2

4.4 Landwirtschaftliches

Praktikum ............... - - 4 - - 4

```

5.

Technik:

```

5.1 Mechanik ................ - 4 4 2 - 10

5.2 Fertigungstechnik und

Werkstoffe .............. 2 3 - - - 5

5.3 Elemente des

Maschinenbaues .......... - 2 3 - - 5

5.4 Antriebstechnik und

Traktoren ............... - - - 2 2 4

5.5 Landmaschinen und

landwirtschaftliche

Verfahrenstechnik ....... - - 2 2 4 8

5.6 Elektro- und

Automatisierungstechnik . - - 2 2 3 7

5.7 Konstruktionsübung ...... 1 2 2 3 4 12

5.8 Betriebslaboratorium .... - - - 3 3 6

5.9 Fertigungstechnisches

Laboratorium ............ - - - 2 - 2

5.10 Fertigungstechnisches

Praktikum ............... 8 4 4 - - 16

```

6.

Unternehmensführung und

```

Recht:

6.1 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *5) ...... - - - 3 5 8

6.2 Integrierte

Managementsysteme ....... - - - 2 - 2

6.3 Projektmanagement ....... - - - - 2 2

6.4 Recht ................... - - - - 2 2

```

7.

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 - 8

```

```


```

Gesamtwochenstundenzahl . 37 38 38 36 36 185

```

8.

Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und

```

III. Jahrgang

Abschnitt II 14 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 4 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

```


```

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Zweite lebende

Fremdsprache ............ - - - - 2 2

Integrierte

Managementsysteme ....... - - - - 2 2

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Bewegung und Sport ...... - - - - 2 2

```


```

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10

```


```

Förderunterricht *6)

```


```

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

Darstellende Geometrie

Mechanik

```


```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

3.

TECHNISCHE NATURWISSENSCHAFTEN UND INFORMATIK

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.4 DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Voraussetzungen:

Räumliches Koordinatensystem, Abbildungsmethoden, Freihandskizze, Konstruktionszeichnung und CAD-Programme.

Technische Normen:

Papierformate, Normschrift, Linienarten und –breiten, Ansichtendarstellung, Maßeintragungen, Schriftfelder, Maßstäbe, Schnittdarstellungen.

Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:

Konstruktionsverfahren, Erzeugung anschaulicher Bilder, Hauptlage,

projizierende Lage, allgemeine Lage.

Orthogonalität.

Geometrisch und technisch wichtige Grundobjekte:

Systematisierung, Eigenschaften und Konstruktion.

Eigenschaften von Objekten:

Bezugselemente Punkt, Gerade und Ebene, Lage im Raum, wahre Länge von Kanten und Abständen, wahre Größen von Winkeln und Flächeninhalten, Mantelflächen.

Ebene Schnitte und Durchdringungen von:

Prismen, Pyramiden, Kugeln, Zylindern, Kegeln und anderer Drehflächen sowie Teilen derselben, Normale Axonometrie in Konstruktionen unter Verwendung geeigneter 3D-CAD-Software.

Kotierte Projektion:

Konstruktionsverfahren, Konstruktion von Dämmen und Einschnitten, Verschneidungen mit dem Gelände.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

3.5 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4.

LANDWIRTSCHAFT

4.1 PFLANZENBAU

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.3 ERNEUERBARE ENERGIE UND ROHSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Erneuerbare Energie:

Überblick über den Stand der Technik, Umweltauswirkung, Potenzial und volkswirtschaftliche Bedeutung von Wasserkraft, Solarenergie, Windenergie, Biomasse, Geothermie.

Energetische und stoffliche Nutzung von Biomasse:

Brennwert, Heizwert und Verbrennungsgleichung, Wärmedämmung und Wärmebedarf, Land- und forstwirtschaftliche Biomasse in fester, flüssiger und gasförmiger Form.

4.4 LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

5.

TECHNIK

5.1 MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Statik des Massenpunktes:

Kraftvektor im zentralen Kräftesystem, Kräftezusammensetzung, Kräftezerlegung und Gleichgewichtsbedingungen in der Ebene und im Raum.

Statik starrer Körper:

Freimachungsprinzip, Kraftvektor im nichtzentralen Kräftesystem, Kräftepaar und Momentenvektor, Kräftezusammensetzung, Kräftezerlegung und Gleichgewichtsbedingungen, Schwerpunktsberechnungen, Fachwerke, Biegemoment- und Querkraftverlauf von Trägern mit Einzellasten, Streckenlasten und gemischten Lasten, Reibung.

Festigkeit:

Innere und äußere Kräfte, Normal- und Schubspannungen, Flächenmomente 2. Grades und Widerstandsmomente, Einfache Beanspruchungen, zusammengesetzte Beanspruchungen, Formänderung, Durchbiegung von Trägern, Einflüsse auf die Festigkeit von Bauteilen, Sicherheit und zulässige Spannung.

Schwingungen:

Kinematische Grundlagen, Ungedämpfte und gedämpfte, freie und erzwungene Schwingungen.

Kinetik:

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kinetik des Massenpunktes und des starren Körpers bei Translation und Rotation.

Hydrostatik:

Hydrostatischer Druck, hydrostatische Kräfte auf Wandungen und auf Körpern.

Hydrodynamik:

Größen, Kontinuitätsgleichung, Stationäre Strömung in Rohrleitungen, Strömungswiderstand, Strömung um Körper, Kraftwirkung strömender Medien.

Thermodynamik:

Thermodynamische Eigenschaften von Stoffen, Thermische Zustandsgrößen, Zustandsänderungen, Wärme und Arbeit, 1. und 2. Hauptsatz, Wärmeübertragung, Thermodynamische Vorgänge in Maschinen.

5.2 FERTIGUNGSTECHNIK UND WERKSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Spanende Fertigung:

Winkel an der Schneide, Spanbildung, Schneidstoffe und Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmaschinen der spanenden Fertigung.

Spanlose Fertigung:

Grundlagen der spanlosen Formgebung, Maschinen, Einrichtungen, Vorrichtungen und Werkzeuge der spanlosen Fertigung.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Wärmebehandlung.

Nichtmetallische Werkstoffe und deren Verarbeitung:

Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnungen, Spanende und spanlose Formgebung, Verarbeitung und Anwendung von faserverstärkten Kunststoffen.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Oberflächenbehandlung:

Beschichten, Oberflächenschutz.

Thermische Verbindungs- und Trennverfahren:

Schweißen, Löten, Kleben, autogene Schneidverfahren. Lasertechnologie, Plasmaschneiden, Abtrageverfahren, Sonderverfahren.

5.3 ELEMENTE DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Normung und Passungen:

Normgesetze, Normzahlen, Normmaße, Toleranz- und Passungssysteme.

Verbindungselemente:

Lösbare, unlösbare und elastische Verbindungen.

Antriebs- und Getriebeelemente:

Achsen und Wellen, Gleitlager, Wälzlager, Kupplungen. Riemen-, Seil- und Kettentrieb.

Zahnradgetriebe:

Stirnrad-, Kegelrad- und Schneckengetriebe.

Schmierstoffe:

Öle, Fette und Zusatzstoffe.

5.4 ANTRIEBSTECHNIK UND TRAKTOREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Hubkolbenmotor:

Kurbeltrieb, Massenausgleich, Schwungrad, Resonanz und kritische Drehzahl, Kreisprozesse, Indikatordiagramm, Wirkungsgrad. Bauarten und Arbeitsverfahren, Berechnungen der Hauptabmessungen, Baugruppen und Bauteile und deren Aufgabe und Wirkungsweise, Motorkenndaten, Ausblick.

Hydraulik:

Komponenten, Verwendung, Einbau und Berechnung, Hydrauliksysteme.

Fahrmechanik:

Grundlagen, Fahrwerk, Reifen.

Traktor:

Bauarten, Kenndaten, Mechanische Getriebe, stufenlose Getriebe,

Traktorhydraulik und Geräteanbau.

Anforderungen bei Precision Farming.

Fahrzeugmanagement:

Elektronisches Motor-, Getriebe-, Fahrer- und Gerätemanagement.

Mensch – Maschine – Umwelt:

Ergonomie, Emissionen, Sicherheitsvorrichtungen.

Zukünftige Antriebssysteme.

5.5 LANDMASCHINEN UND LANDWIRTSCHAFTLICHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen:

Räumliches Kraftsystem, Festigkeitsberechnung bei Landmaschinen, allgemeines Kräftefeld an Anhängern, Kräfte bei allgemeiner Fahrt am Hang, Kippgrenzen und Fahrleistungsberechnung, Bestimmung von Schwerpunktslage und Massenträgheitsmoment, Berechnung von Bremsen, Anhänger, Bodenkennwerte.

Bodenbearbeitung:

Pflüge, Bodenfräsen und Zinkenrotoren, Eggen, Walzen, Kultivatoren, Gerätekombinationen, pfluglose Bodenbearbeitung.

Düngung:

Handelsdüngerstreuer, Wirtschaftsdüngerstreuer.

Anbau und Aussaat:

Drillsämaschinen, Einzelkornsämaschinen, Direkt- und Mulchsaat, Kartoffellegemaschinen, Pflanzensetzmaschinen.

Pflanzenpflege und Pflanzenschutz:

Hackgeräte, Striegelgeräte, Spritzgeräte, Sprühgeräte, Stäubegeräte, Pflege und Betrieb der Pflanzenschutzgeräte.

Halmguternte und Konservierung:

Mähmaschinen, Heuerntegeräte, Ladewagen, Feldhäcksler, Aufsammelpressen, Ballenwickelgeräte.

Ernte von Feldfrüchten und Sonderkulturen:

Getreideerntemaschinen, Körnermaiserntemaschinen, Kartoffelerntemaschinen, Zuckerrübenerntemaschinen, Erntemaschinen für Sonderkulturen.

Ernte und Aufbereitung nachwachsender Rohstoffe:

Energetische und stoffliche Nutzung.

Fördertechnik:

Pumpen, Gebläse, Fördergebläse, Verteileranlagen, Kräne und Aufzüge, Stetigförderanlagen, Lader.

Precision Farming:

Bei Aussaat, Düngung, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz und Ernte.

Spezielle Verfahrenstechniken:

Berglandwirtschaft, Forstwirtschaft, Kompostierung, Bewässerung, Gülletechnik, Kommunaltechnik.

Innenwirtschaft:

Trocknungsanlagen, Technik in der Nutztierhaltung, Technik in Sonderkulturen.

5.6 ELEKTRO- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Elektrotechnik:

Gleichstromnetzwerke, Elektromagnetisches Feld, Elektrische Messtechnik, Wechselstromtechnik, Elektrische Schutzmaßnahmen, Elektrische Maschinen.

Elektronik:

Analogtechnik, Leistungselektronik, Digitaltechnik.

Automatisierungstechnik:

Elektrohydraulik und Elektropneumatik, Messtechnik, Elektrische Antriebe, Steuerungstechnik, Regelungstechnik, Bussystem, Computerintegrated manufacturing.

5.7 KONSTRUKTIONSÜBUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Maschinenelemente:

Verbindungselemente, Gleit- und Wälzlager, Antriebselemente.

Einfache Baugruppen:

Berechnungen, Zusammenstellungszeichnung, Einzelteilzeichnung.

Komplexe Baugruppen des allgemeinen Maschinenbaues und des Landmaschinenbaues:

Ermittlung der Hauptabmessungen, Entwurfszeichnung, Festigkeitsberechnung, Zusammenstellungszeichnung, Einzelteilzeichnung, Beschreibung der Fertigungstechnologie.

Landmaschinen und landwirtschaftlichen Verfahrenstechnik, Antriebstechnik und Traktoren:

Gesamtentwurf und Berechnung der Kennwerte von Landmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, landwirtschaftlichen Anlagen und Traktoren, Festigkeitsberechnung und Konstruktion in Teilbereichen von Landmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Beschreibung der angewandten Fertigungstechnologien und Wertanalyse.

5.8 BETRIEBSLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Fertigungstechnik und Werkstoffkunde, Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik, Antriebstechnik und Traktoren, erneuerbare Energien und Rohstoffe, Elektrotechnik, Elektronik und Automatisierungstechnik.

5.9 FERTIGUNGSTECHNISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Programmgesteuerte Fertigungsmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung, Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine, Sonderprobleme der Zerspanungstechnik bzw. der angewendeten Verfahren.

Industriebetrieb:

Arbeitsvorbereitung, Materialwirtschaft.

Serienfertigung:

Prüfablaufplanung und Messaufgaben in der Serienfertigung, Qualitätsdatenerfassung und -aufbereitung, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Anbindung der Fertigung an aktuelle Softwarepakete.

5.10 FERTIGUNGSTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Werkstättenorganisation:

Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung, typische Prozessabläufe, Verwaltung von Messmitteln, Arbeits- und Prüfdokumentation, Kennzeichnung und Lagerung von Werkstoffen, Werkzeugen und Produkten.

Grundausbildung:

Manuelle Grundfertigkeiten und Werkstoffauswahl, Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.

Spanende Fertigung:

Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen, Bearbeitung verschiedener Werkstoffe mit Werkzeugmaschinen nach Anriss und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen, Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Verwendung und Einsatz von Zusatzeinrichtungen der Werkzeugmaschinen, Zerspanungstechnologien.

Spanlose Fertigung:

Feuerführen und Warmmachen von Schmiedestücken, Freiformschmiedetechniken, Gesenkschmieden, Einfache Glüh- und Härtearbeiten, Blecharbeiten, Blechabwicklungen, Anbringen von Beschlägen, Anfertigen von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen.

Verarbeitung von nichtmetallischen Werkstoffen:

Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe, Spanende Verarbeitungsverfahren, Schweiß- und Klebetechnik, Verarbeitungsverfahren von Holz.

Thermische Verbindungs- und Trennverfahren:

Gasschmelz- und Lichtbogenschweißen, Schweißnahtvor- und -nachbereitung an Stahl und Nichteisenwerkstoffen, Ein- und Mehrlagenschweißungen, Vermeiden und Beseitigen von Schweißnahtfehlern, Schweißnahtprüfung, Hartlöten, elektrisches Widerstandsschweißen, Brennschneiden, Verbindungstechnologien.

Elektroinstallation:

Zurichten und Verlegen von Leitungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Montieren und Inbetriebsetzen von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen, Errichtung von elektrischen Anlagen mit Installationsbus.

6.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

6.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde und im V. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb der Übungsfirmen zu nutzen.

6.2 INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Prozesse:

Betriebliche Prozessidentifikation, Zusammenwirken wichtiger Prozesse im Unternehmen, Zweck- und Zieldefinitionen betrieblicher Prozesse, Effektivitäts- und Effizienzbewertung betrieblicher Prozesse.

Marketing:

Märkte und Organisationsformen des Marktes, Marktverhalten, Marketingphilosophie, Marktforschung, Verbraucheranalysen, Marketingmix (Leistungsprogrammpolitik, Kontrahierungs- und Preispolitik, Distributionspolitik und Logistik, Kommunikationspolitik), Situationsanalyse, Leitbild- und Marketingkonzepte, strategische und operative Marketingpläne.

Management:

Systeme, Quality Awards, Qualitätsinformation, -förderung und –kosten, Auswirkungen auf inner-, zwischen- sowie überbetriebliche Prozesse, Dokumentationen, Prozessbeschreibungen, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen, Formblättern und Checklisten, Problemlösungstechniken und Risikoanalysen.

Controlling:

Controllingtheorien, -begriffe und Standards, Strategisches, operatives und spezielles Controlling (beispielhaft) als elementare Bausteine umfassender Managementsysteme.

6.3 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

6.4 RECHT

Siehe Anlage 1.

7.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

8.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Zum In- und Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 2.

Anlage 1.6

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR FORSTWIRTSCHAFT

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10

```

```

2.

Humanwissenschaften und

```

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - - 2 - - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 3 2 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

3.

Naturwissenschaften:

3.1 Angewandte Physik ....... 2 2 - - - 4

3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4

3.3 Angewandte Biologie *5) . 4 4 - - - 8

3.4 Angewandte Mathematik ... 4 3 2 2 - 11

3.5 Darstellende Geometrie

und CAD ................. - 3 - - - 3

3.6 Chemisches u. technolog.

Laboratorium ............ - 2 - - - 2

3.7 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

```

4.

Forstliche Produktion und

```

Naturraummanagement:

4.1 Waldökologie und

Waldbau *5) ............. 2 2 2 2 2 10

4.2 Forst- und

Umweltschutz *5) ........ - - - 3 2 5

4.3 Jagdwesen und

Fischerei *5) ........... 2 2 2 - - 6

4.4 Land- und Almwirtschaft . - - 2 - - 2

4.5 Holzprodukte und

Bioenergie *5) .......... - - 2 2 2 6

4.6 Ländliche Entwicklung ... - - - - 2 2

4.7 Forstliches Praktikum ... 3 2 3 2 - 10

```

5.

Forstliches

```

Ingenieurwesen:

5.1 Forst- und

Arbeitstechnik *5) ...... 2 2 2 2 2 10

5.2 Vermessung und

Forsteinrichtung *5) .... - - 3 3 4 10

5.3 Bauwesen und alpine

Naturgefahren *5) ....... - - 2 2 4 8

```

6.

Unternehmensführung und

```

Recht:

6.1 Volkswirtschaft ......... - 2 - - - 2

6.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *5) ...... - - 3 4 4 11

6.3 Marketing ............... - - - - 2 2

6.4 Qualitätsmanagement ..... - - - 2 - 2

6.5 Projektmanagement ....... - - 2 - - 2

6.6 Recht ................... - - - - 3 3

```

7.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8

```

```


```

Gesamtwochenstundenzahl . 35 36 37 37 35 180

```

8.

Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und

```

III. Jahrgang

Abschnitt II 10 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 4 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

```


```

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Zweite lebende

Fremdsprache ............ - - - - 2 2

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Qualitätsmanagement ..... - - - - 2 2

Leibesübungen ........... - - - - 2 2

```


```

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10

```


```

Förderunterricht *6)

```


```

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

Darstellende Geometrie

```


```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

3.

NATURWISSENSCHAFTEN

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.5 DARSTELLENDE GEOMETRIE UND CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Räumliches Koordinatensystem und Abbildungsmethoden:

Parallelprojektion, Normalprojektion, Zentralprojektion, Zeichentechniken, technische Normen.

CAD – Programme:

Aufbau, Logik und Vergleich verschiedener CAD–Programme, Erstellen, Bearbeiten und Bewegen von 2D- und 3D-Objekten, Visualisierung, Datenimport und –export.

Konstruieren in zugeordneten Normalrissen und Axonometrie:

Polygone, Kurven, Polylinien, Polyeder, krumme Flächen, entsprechende Volumskörper.

Eigenschaften von Objekten:

Lage im Raum, wahre Längen von Kanten und Abständen, wahre Größen von Winkeln und Flächeninhalten.

Netze und Abwicklungen:

Ebene Schnitte und Durchdringungen von Flächen und Körpern, Erzeugung durch Boolesche Operationen, Einteilung und Eigenschaften von Durchdringungskurven, Sonderfälle.

Kotierte Projektion:

kotierter Grundriss, Schichtenpläne, Profile, Dämme, Einschnitte, Böschungslinien und Böschungsflächen.

Anwendungen:

Dachausmittlungen, Straßen und Wegebau, Vermessungsaufgaben.

3.6 CHEMISCHES UND TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laboratoriumstechnik:

Verhalten im Labor, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, vorbeugender Brandschutz und Entstehungsbrandbekämpfung, Umgang mit Chemikalien und Laborgeräten, Werkstoffe im Labor, Gefahrensymbole, R- und S- Sätze, Grundzüge des Chemikalienrechts, Umgang mit gefährlichen Stoffen, Organisation und Durchführung der Laborabfall-Entsorgung, Probennahme und Probenaufbereitung.

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, Volumsmessung, analytisches Wägen, Masse- und Dichtebestimmung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionen- und Kationennachweise, Teststreifen, Teststäbchen und andere Schnelltestmethoden, Gravimetrie, Maßanalyse.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische und physikalische Methoden zur Wasser- und Bodenuntersuchung:

pH-Wert-Messung, Chromatographie, Fotometrie und Spektralanalyse, Redox-Potenzialmessung an Wasser- und Bodenproben.

Mikrobiologische Methoden zur Wasseruntersuchung:

Nährkartonscheiben und Fertigtest-Sätze.

Physikalische und chemisch-technologische Untersuchungen von Holz und Holzprodukten:

Chemischer Aufschluss, thermische Zersetzung, Erzeugung und Untersuchung modifizierter Naturstoffe, Trocknen, Untersuchung von chemischen und physikalischen Eigenschaften, Belastungsprüfung und Haltbarkeitstest, kalorimetrische Heizwert- und Brennwert-Bestimmung.

Methodenbewertung:

Fehlerfortpflanzung und Fehlerabschätzung, rechnerunterstützte Auswertemethoden, Literaturrecherche unter Zuhilfenahme zeitgemäßer Informationsangebote.

Labororganisation:

Planung und Einrichtung eines einfachen Betriebslaborarbeitsplatzes, Organisation der Geräte- und Stoffbeschaffung sowie der Abfall-Entsorgung.

3.7 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4.

FORSTLICHE PRODUKTION UND NATURRAUMMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundbegriffe:

Definitionen waldbaulicher und standortkundlicher Begriffe, Zahlen und Fakten zum Wald, Waldentwicklung, Waldfunktionen, Stabilität und Labilität, Biodiversität.

Klimakunde:

Elemente des Wetters, Wetterbeobachtung, meteorologische Messgeräte, Waldklimastation, Wettervorhersage, Waldklimakunde, klimatische Zonierung, Klimadiagramme, Klimacharakteristik Österreichs.

Bodenkunde und Bodenökologie:

Bodenentwicklung und Bodenbildung, Bodenbestandteile, Aufbau des Bodenkörpers, Bodengefüge, Bodendichte, Bodenarten, Bodentypen, Bildungsbedingungen, Eigenschaften, Vorkommen, bodenökologische Verhältnisse, Grundsätze der Bewirtschaftung, Bodenhaushaltsprozesse, Nährstoffverfügbarkeit, Werbung von Bodenproben, Standortsbeurteilung über Waldbodenpflanzen, Standortskartierung.

Baumarten und Waldgesellschaften:

Baumklassifikation, Struktur von Beständen, Bestandesparameter, Entwicklungsphasen, Mischungen, Bestandesbeurteilung, Bestandesentwicklung, Wald- und Wuchsgebiete Österreichs, Höhenstufen, potenzielle natürliche und aktuelle Vegetation, Forstgesellschaften, fremdländische Nadel- und Laubbäume.

Waldverjüngung:

Baumartenwahl.

Verjüngungsverfahren: Kahlschlag, Saumschlag, Schirmschlag,

Femelschlag, kombinierte Verfahren.

Künstliche Verjüngung:

Saatgut, Blüte, Reife, Erntemethoden, Pflanzgut, Klassifikation, vegetatives und generatives Pflanzgut, Qualitätskriterien, Forstgarten, Saaten, Verschulung, Wurzelschnitt, Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Pflanzverbände und –verfahren für reine und gemischte Bestände, Vorwald, Unterbau, Voranbau, Nachanbau, Hochlagenaufforstung, Aufforstung von Sonderstandorten.

Waldpflege:

Jungwuchs- und Dickungspflege, Astung, Maßnahmen der Verjüngungseinleitung, Behandlungskonzepte für die Hauptbaumarten, Rein- und Mischbestände.

Wälder im erhöhten öffentlichen Interesse:

Schutz- und Bannwälder, Wasser- und Quellschutzwälder, Erholungswälder.

Betriebsarten und Waldbausysteme:

Hochwald, Mittelwald, Niederwald, Plenterwald, naturnahe Waldbewirtschaftung, Bewirtschaftung von Bauernwäldern, Umwandlung und Überführung.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 0,5 Wochenstunden und im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.2 FORST- UND UMWELTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Begriffe:

Forstschaden, Schädling, Waldkrankheit, Kalamität, pathogene Faktoren, Pathozön, Waldhygiene, Waldtherapie, Artenschutz.

Abhängigkeit, Verlauf und Auswirkungen von Waldkrankheiten:

Disposition des Einzelbaumes und des Bestandes, Krankheitssymptome am Einzelbaum und am Bestand, Krankheitsverlauf, wirtschaftliche Auswirkungen, Auswirkungen auf das Ökosystem.

Insekten:

Anatomische Erkennungsmerkmale, Entwicklung, Lebensweise und Massenwechsel, forstnützliche und forstschädliche Arten.

Niedere Tiere, Mikroorganismen und Pflanzen im Forstschutz:

Schmarotzerpflanzen, Mikroorganismen, phytopathogene Würmer.

Pilze:

Aufbau, Lebensbedingungen, Ausbreitung, forstnützliche und forstschädliche Arten.

Wirbeltiere:

Forstnützliche und forstschädliche Wirbeltiere, Wildschadensabwehrmaßnahmen, waldbauliche und jagdliche Vorbeugungsmaßnahmen.

Schädlingsbekämpfung:

Schreckstoffe, Lockstoffe, gefährliche Stoffe, im Forst zugelassene Wirkstoffe, biologische und integrierte Bekämpfungsmaßnahmen.

Abiotisch bedingte Forstschäden:

Forstschäden durch Immissionen, Boden- und Umweltverschmutzungen, Waldbrände, Witterungsschäden, bewirtschaftungsbedingte Schäden.

Umweltschutz:

Ökologie und Systemdenken, Umweltbereiche, Einfluss des Menschen auf die Umwelt, Umweltschutzvorschriften, Umweltverträglichkeit, qualitative und quantitative Schadenserfassung, Schutzmaßnahmen und Alternativen.

Forstschutzdienst:

Aufgabenbereich, Pflichten und Rechte der Forstschutzorgane.

Waldhygiene und Waldtherapie:

Saubere Waldwirtschaft, forstschutzorientierter Waldbau, gesetzliche Vorbeugungsmaßnahmen, Forstschutzplanung, Wertung der mechanischen, chemischen, biologischen und integrierten Bekämpfung.

Forstlich-ökologische Arbeits- und Dokumentationstechniken:

Anlegen von Sammlungen, Präparation, Schadensaufnahmen.

Gesetzliche Bestimmungen:

Forst- und Umweltschutzrecht, Hygienevorschriften.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.3 JAGDWESEN UND FISCHEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Wildökologie:

Lebensraumbeurteilung, Habitatqualität, Populationsdynamik, wildökologische Raumplanung.

Wildkunde:

Jagdliche Terminologie, Merkmale, Lebensweise, Lebensraumansprüche, wirtschaftliche Bedeutung und Schäden, Krankheiten, Parasiten, Feinde.

Wildhege:

Revier- und Äsungsverbesserung, Fütterung, Regulierung des Wildstandes und der Feinde des Wildes.

Jagdbetrieb:

Wildstandsbewirtschaftung, Jagdarten, Jagdorganisation, Vergabe und Verpachtung von Jagden und Abschüssen, Schuss- und Pirschzeichen, Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes, Vermarktung, Reviereinrichtungen, jagdliches Brauchtum, Trophäenbewertung.

Jagdhunde:

Rassen, Gebrauchsklassen, Haltung und Pflege, Krankheiten, Zucht, Abrichtung und Führung.

Schießwesen:

Waffenkunde und Munition, Optik, Ballistik, Sicherheit im Umgang mit Waffen, Waffenpflege.

Allgemeine und spezielle Fischkunde:

Körperbau, Funktionen, Systematik, Merkmale, Lebensweise, Lebensraum Wasser, Krankheiten, Parasiten, Feinde, wirtschaftliche Bedeutung der Fischarten.

Fischereiliche Praxis:

Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische und Krebse, Gewässerpflege, Fischzucht und Teichwirtschaft, Besatz- und Schutzmaßnahmen, Verpachtung, Vergabe von Lizenzen.

Rechtskunde:

Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Tier- und Naturschutzgesetz, Wasserrecht, Hygienevorschriften, Bestimmungen der EU.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 0,5 Wochenstunden.

4.4 LAND- UND ALMWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Landwirtschaft:

Volkswirtschaftliche Bedeutung, Bedeutung für die Erhaltung des ländlichen Raumes.

Pflanzenbau:

Ackerbau, Pflanzenschutz, Maschinen zur Bodenbearbeitung, Pflege und Ernte.

Spezialkulturen:

Obst, Wein, alternative Produkte.

Grünlandwirtschaft:

Düngung, Pflege, Nutzung, Mechanisierungsmöglichkeiten.

Tierhaltung:

Nutztiere, intensive und extensive Tierhaltung, Fütterung, Haltungsformen, Gatterwirtschaft, Viehverkehr, Tierkrankheiten.

Landwirtschaftlicher Betrieb:

Betriebsformen, Betriebsführung, Einheitswert, Landwirtschaftskammern, landwirtschaftliche Genossenschaften, Maschinen- und Betriebshilferinge, Förderanträge und Förderungsstellen, bäuerliche Nebentätigkeiten, bäuerliches Familienunternehmen, Vermietung und Verpachtung.

Bäuerliche Waldwirtschaft:

Besonderheiten, Bewirtschaftungsformen, Vermarktung.

Almwirtschaft:

Behörden und gesetzliche Grundlagen, Almnutzung durch Landwirtschaft, Tourismus und Jagd, standortgerechte Weide- und Almpflegemaßnahmen, Förderungen.

4.5 HOLZPRODUKTE UND BIOENERGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Rohstoff Holz:

Anatomie des Holzes, Physik des Holzes, mechanische Eigenschaften, Holzeigenschaften und Holzmerkmale und deren Beurteilung für die Verarbeitung.

Rundholzsortimente:

Ausformung von Nadel- und Laubholzsortimenten.

Vermarktung von Holz, Holzprodukten und Bioenergie:

Ausschreibungen, Verträge, Controlling, Ein- und Verkauf.

Holzschutz:

Holzschädlinge, Holzschutzmittel, Holzschutzverfahren, konstruktiver Holzschutz.

Holzbearbeitung:

Oberflächenbearbeitung, spanlose Formung.

Holzwerkstoffe:

Massivholzplatten, Spanplatten, Holzfaserplatten, Brettschichtholz, Konstruktionsvollholz, vergütetes Vollholz, Furniere, Lagenhölzer, Holzwolleplatten, Entwicklungen.

Verarbeitungsprodukte:

Papier, Chemiefasern, Kunststoffe.

Sägeindustrie:

Geschichtliche Entwicklung, Einrichtungen im Sägewerk, Sägebetrieb, Sägeinstandhaltung, Produktionsgrundlagen, Arbeitsablauf und Arbeitstechnik, Schnittholztrocknung.

Bioenergie:

Formen der Bioenergie, Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Anlagen zur Bioenergienutzung.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 0,5 Wochenstunden.

4.6 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Siehe Anlage 1.

4.7 FORSTLICHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Waldökologie und Waldbau:

Künstliche Bestandesbegründung, Pflege von Kulturen und Dickungen, Wertastung mit Handsägen und motormanuellen Hochentastern, Auszeige.

Forst- und Arbeitstechnik:

Spanende Metallbearbeitung, spanlose Metallbearbeitung, Verbindungstechniken, Wartung, Instandsetzung und Betrieb von Handwerkzeugen und Motorgeräten, manuelle und maschinelle Holzbearbeitung, Holzernte im Schwach- und Starkholz, Holzrückung mit Handwerkzeugen und maschinell im Bodenzug bzw. am Tragseil, Planung und Organisation von Holzernteeinsätzen, Arbeitsuntersuchungen im Bereich der Ergonomie und Arbeitsmedizin bzw. Vorgabezeitermittlung, Erarbeiten von Zielvereinbarungen sowie Erstellen und Erteilen von Arbeitsunterweisungen und Arbeitsaufträgen.

Jagdwesen und Fischerei:

Errichtung, Pflege und Instandhaltung von Reviereinrichtungen:

Hochstände, Pirschsteige, Salzlecken, Wildfütterung, Prossholzvorlage und Schutzmaßnahmen, Wildbretbehandlung und Wildbrethygiene, Waffenführung und –handhabung, Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Jagdwaffen, Schießen mit Luftgewehr, Kleinkaliber, Großkaliber, Schrot sowie Faustfeuerwaffen, Wildbeobachtungen und Habitatsbeurteilung, Pflege und Bewirtschaftung von Gewässern, Fangmethoden.

Forst- und Umweltschutz:

Verbissschutz, Anbringen von Fegeschutz, Anlegen von Kulturschutzzäunen, Erkennen von Schäden, Erheben und Bewerten von Verbiss- und Schälschäden, Schädlingsbekämpfung.

Bauwesen und alpine Naturgefahren:

Instandhaltung von Straßen, Brücken und Steigen, Herstellung und Instandhaltung von Erholungseinrichtungen, Sicherung von Böschungen, Erhaltung und Errichtung von Gebäuden und Holzbauwerken.

5.

FORSTLICHES INGENIEURWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Werkstoffkunde, Betriebsmittel:

Metallbearbeitung, Maschinenelemente, Schweißtechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Land- und Forstmaschinentechnik, Einführung in die Festigkeitslehre.

Werkzeuge und Kleingeräte der Forstwirtschaft:

Handwerkzeuge für den Waldbau, Forstschutz und Holzernte, Motorsäge, Instandsetzung und Pflege, Forstseile.

Fäll- und Schneidetechnik:

Arbeitsmethoden in der motormanuellen Holzernte, Arbeitsbekleidung und persönliche Schutzausrüstung.

Ausbildung des Forstarbeiters:

Berufsstand, Ausbildungsvorschriften, Arbeitspädagogik, Arbeitswissenschaft.

Grundlagen der Ergonomie:

Körperliche Voraussetzungen und Leistungsfähigkeit, Beanspruchung des Menschen bei der Arbeit, Ermüdung und Erholung, Ernährung, ergonomische Arbeitsgestaltung, Arbeitszeitgestaltung.

Arbeitshygiene und Arbeitssicherheit:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverantwortlichkeit, Unfallstatistik, Unfallmeldung.

Arbeitsverfahren und -methoden in der Holzernte:

Technischer, ökologischer und ökonomischer Vergleich, Entscheidungskriterien.

Rücke- und Bringungsmethoden:

Manuelle Lieferung, tierischer Zug, Log Line, Rückung mit Schleppern, Seilverfahren, Forwarder, Hubschrauber.

Hoch- und vollmechanisierte Holzernte:

Prozessor- und Harvestertechnik.

Spezialmaschinen der Forstwirtschaft:

Maschinen für die Fällung, Entastung, Entrindung, Ausformung, Rückung und Bringung, für den Forstgarten, Forstkulturen, Forstschutz und Bestandspflege, zum Hacken und Spalten, zum Laden, Instandsetzung, Pflege.

Holzernte:

Lagerung und Transport des Holzes, Holzflussmanagement und Logistik im Holzernteprozess, Holzernte durch Unternehmer und Bauernakkordanten.

Leistungsbewertung in der Forstwirtschaft:

Leistungsgrundlagen, Leistungsuntersuchung, Ermittlung der Vorgabezeiten für forstwirtschaftliche Tätigkeiten.

Entlohnung:

Arbeitsbewertung, Lohnformen, Beispiele angewandter Entlohnungstabellen.

Arbeitssteuerung:

Arbeitsplanung, Arbeitsgestaltung, Arbeitsauftrag, Arbeitsüberwachung, Arbeitspsychologie, Führungstechnik.

Maschinenkostenrechnung:

Einsatzbezogene Kostenträgerrechnung.

Vergabe forstlicher Arbeiten an Dienstleister.

Supply Chain Management, Logistiksysteme.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

5.2 VERMESSUNG UND FORSTEINRICHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Elemente der Vermessungskunde:

Maßeinheiten, Maßstäbe, Koordinatensysteme.

Geräte:

Rollmaßbänder, messtechnisches Zubehör, Rechtwinkelgeräte, Bussolen, Theodolite und ihre Bauteile, Nivellierinstrumente, GPS-Geräte.

Messungen:

Abstecken von Geraden, rechten Winkeln und Kreisbögen, Messungen mit einfachen Hilfsmitteln, Längenmessung, Winkelmessung.

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