Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Vermessungsverfahren:
Koordinatenarbeit, Aufnahmeverfahren, Höhenmessung, Aerofotogrammetrie, Flächenermittlung.
Dokumentation:
Skizzen, Pläne und Forstkarten.
Besitzstandssicherungen:
Herstellung verlorener Grenzen, Grenzsicherung, Vermessungsdaten.
Rechtsgrundlagen der Vermessung:
Gesetze, Organisation, Katasterwesen, Landesaufnahme.
Messgeräte der forstlichen Biometrie:
Kluppen, Höhenmesser, Zuwachsmessgeräte, Relaskope.
Messungen und Berechnungen an einzelnen Stämmen und Bäumen:
Maßeinheiten, Begriffe, Abmaßlisten, Fehlerquellen, Formzahl und Baumform, Verfahren der Massenermittlung, Stammanalyse, Konkurrenzindizes.
Messungen und Berechnungen an Beständen:
Vollaufnahme, Stichprobenverfahren, Stammzahlverteilung, Massenmittelstämme, Mittel- und Oberhöhen, Bestandsformzahl, -masse, -grundfläche, Bestockungsgrad, Baumartenanteile, Massentafeln, Ertragstafeln, Sortentafeln, Waldwachstumssimulatoren.
Zuwachsermittlung:
Laufender und durchschnittlicher Zuwachs, prozentueller Zuwachs, Wertzuwachs, Bestimmung am Einzelbaum und am Bestand.
Theorie der Forsteinrichtung:
Begriffe, räumliche Waldeinteilung, betriebstechnische Gliederung, Zustandserfassung, Planung, Vollzugskontrolle.
Vorbereitung der Forsteinrichtung:
Materialsammlung und -sichtung, Waldbegehung, Arbeitsplan, Vergabe an Dienstleister.
Außenarbeiten der Forsteinrichtung:
Bestandsausscheidung, Standortbeschreibung, Bestandsbeschreibung, Einzelplanung, Vermessung, digitale Datenerfassung.
Innenarbeiten der Forsteinrichtung:
Kontrolle und Digitalisierung von Daten, Planung der räumlichen Ordnung, Flächenermittlung, vorläufiger Nutzungsplan, Hauptergebnisse, Produktions- und Ertragsregelung, Operatserstellung mit Hilfe von Programmen.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im V. Jahrgang 2 Wochenstunden.
5.3 BAUWESEN UND ALPINE NATURGEFAHREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die theoretischen Grundlagen für bautechnische Berechnungen einfacher Bauten im Forstbetrieb beherrschen, technische Berechnungen systematisch durchführen und maßstabsgetreue Baupläne anfertigen können;
- einfache Bauten im Forstbetrieb auf Eignung, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen beurteilen und planen können;
- Baustoffe, Maschinen und Geräte für Bauten im Forstbetrieb auswählen können, und die für die Vergabe und Überwachung von Bau- und Bauinstandsetzungsarbeiten erforderlichen Kenntnisse aufweisen;
- bei der Planung, Ausführung und Instandhaltung von Forststraßen und Brücken im Forstbetrieb mitwirken können;
- die Aufgaben und Probleme des Schutzes vor alpinen Naturgefahren sowie die einschlägigen Verbauungsmethoden und flächenwirtschaftlichen Maßnahmen kennen;
- das Wesen der Gefahrenzonenpläne sowie deren Auswirkungen auf die Raumordnung kennen;
- ausgewählte Verbauungsprojekte durchführen und rechnerisch und grafisch auswerten können.
Lehrstoff:
Statik:
Kraft und Kraftsysteme, Schwerpunkt und statisches Moment, statisch bestimmte Träger, Auflagerdrücke, maximales Moment, Querkraftverlauf, Erd- und Wasserdruck auf ebene Flächen.
Festigkeitslehre:
Spannung und Verformung, Beanspruchungsarten, Trägheitsmoment, Widerstandsmoment, einfache Träger und Druckstäbe aus Holz und Stahl, Mauerspannungen bei ausmittiger Belastung.
Stahlbetonbau:
Grundlagen, Berechnung und Dimensionierung einfacher Bauteile.
Bauzeichen:
Normen und Symbole.
Baustoffe:
Bausteine, Beton, Bauplatten und Rohre, Isolierstoffe, Metalle, Holz, Glas, Kunststoffe, Bindestoffe, bauphysikalische Eigenschaften.
Hochbau:
Fundamente, Wände und Mauern, Decken, Fußböden, Stiegen, Holzkonstruktionen, Dachdeckung, Fenster und Türen, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen.
Forstlicher Straßenbau:
Planungsgrundsätze, generelle Planung und Detailplanung, Bauausführung, Unterbau, Oberbau.
Forstlicher Brückenbau:
Planungsgrundsätze, Ermittlung des Durchflussprofiles, Belastungsannahmen, Dimensionierung, Unterbau, Widerlager, Joche und Pfeiler, Oberbau, Holz-, Stahlbeton- und Stahltragwerke, Brückeninstandhaltung.
Wildbachverbauung:
Rechtliche Grundlagen, Organisation der Wildbach- und Lawinenverbauung, Charakteristik der Wildbäche, Ursachen des Wildbachgeschehens, Rutschungen, Erosionsformen.
Hydraulik und Gewässerkunde:
Niederschlag und Abfluss, Hoch- und Betriebswassermengen, Geschiebeentstehung, Geschiebebetrieb, Energielinie, Wassergeschwindigkeit, Schleppkraft, Gerinnequerschnitt.
Technische Maßnahmen:
Grundbau, Verminderung der Geschiebebildung, Geschiebeablagerung, Künetten.
Lawinenverbauung:
Schneearten, Schneeumwandlung, Schneedecke, Lawinenklassifikation, Dynamik und Kräfte, Beurteilung der Lawinengefahr, Anrissgebiet, Stützverbauung, Verwehungsverbauung, Sturzbahn und Ablagerungsgebiet.
Temporärer Lawinenschutz:
Organisation, Maßnahmen.
Baustelleneinrichtung und Baubetrieb:
Einrichten von Baustellen, Transport und Lagerung von Baumaterial und Gerät, Unterkünfte, Versorgung und Entsorgung, Arbeitsplanung, Sicherheitsvorschriften, Baumaschinen, Bauplanung und Baurecht, Baufinanzierung, Vergabe von Leistungen.
Forstlich-biologische Maßnahmen:
Schutz- und Bannwaldbewirtschaftung, Hochlagenaufforstungen, Begrünung von Blaiken, Anrissen und Rutschungen, Regulierung von Servituten, flächenwirtschaftliche Projekte, Integralmelioration.
Gefahrenzonenplanung:
Einteilung der Zonen, Gefahrenzonenplan.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 2 Wochenstunden.
UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT
6.1 VOLKSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.
6.3 MARKETING
Siehe Anlage 1.
6.4 QUALITÄTSMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
6.5 PROJEKTMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
6.6 RECHT
Siehe Anlage 1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
Jahrgangsweise gestaffeltes In-Kraft-Treten (vgl. Art. I § 2 Abs. 2)
1.9.2006 I. Jahrgang
1.9.2006 II. Jahrgang
1.9.2006 III. Jahrgang
1.9.2007 IV. Jahrgang
1.9.2008 V. Jahrgang
Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. § 3 Abs. 1, BGBl. II Nr. 201/2016)
Anlage 1.6
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR FORSTWIRTSCHAFT
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10
```
```
Humanwissenschaften und
```
Sprache:
2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11
2.2 Kommunikation und
Präsentation *2) ........ - - 2 - - 2
2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10
2.4 Alternativer
Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4
2.4a Zweite lebende
Fremdsprache *3) *4) ....
2.4b Englisch-Fachseminar ....
2.5 Geschichte und Politische
Bildung ................. - - - 3 2 5
2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3
Naturwissenschaften:
3.1 Angewandte Physik ....... 2 2 - - - 4
3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4
3.3 Angewandte Biologie *5) . 4 4 - - - 8
3.4 Angewandte Mathematik ... 4 3 2 2 - 11
3.5 Darstellende Geometrie
und CAD ................. - 3 - - - 3
3.6 Chemisches u. technolog.
Laboratorium ............ - 2 - - - 2
3.7 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4
```
Forstliche Produktion und
```
Naturraummanagement:
4.1 Waldökologie und
Waldbau *5) ............. 2 2 2 2 2 10
4.2 Forst- und
Umweltschutz *5) ........ - - - 3 2 5
4.3 Jagdwesen und
Fischerei *5) ........... 2 2 2 - - 6
4.4 Land- und Almwirtschaft . - - 2 - - 2
4.5 Holzprodukte und
Bioenergie *5) .......... - - 2 2 2 6
4.6 Ländliche Entwicklung ... - - - - 2 2
4.7 Forstliches Praktikum ... 3 2 3 2 - 10
```
Forstliches
```
Ingenieurwesen:
5.1 Forst- und
Arbeitstechnik *5) ...... 2 2 2 2 2 10
5.2 Vermessung und
Forsteinrichtung *5) .... - - 3 3 4 10
5.3 Bauwesen und alpine
Naturgefahren *5) ....... - - 2 2 4 8
```
Unternehmensführung und
```
Recht:
6.1 Volkswirtschaft ......... - 2 - - - 2
6.2 Betriebswirtschaft u.
Rechnungswesen *5) ...... - - 3 4 4 11
6.3 Marketing ............... - - - - 2 2
6.4 Qualitätsmanagement ..... - - - 2 - 2
6.5 Projektmanagement ....... - - 2 - - 2
6.6 Recht ................... - - - - 3 3
```
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 - 8
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 35 36 37 37 35 180
```
Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und
```
III. Jahrgang
Abschnitt II 10 Wochen zwischen dem
III. und IV. Jahrgang
Abschnitt III 4 Wochen zwischen dem IV. und
V. Jahrgang
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Konversation in lebenden
Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10
Zweite lebende
Fremdsprache ............ - - - - 2 2
Computerunterstützte
Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2
Qualitätsmanagement ..... - - - - 2 2
Bewegung und Sport ...... - - - - 2 2
```
```
Wochenstunden
Unverbindliche Übungen
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10
```
```
Förderunterricht *6)
```
```
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Angewandte Mathematik
Darstellende Geometrie
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.
3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.
*5) Mit Übungen.
*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME
LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE
2.1 DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Siehe Anlage 1.
2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND
2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR
Siehe Anlage 1.
2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
2.6 GEOGRAPHIE
Siehe Anlage 1.
NATURWISSENSCHAFTEN
3.1 ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.
3.2 ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1.
3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE
Siehe Anlage 1.
3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
3.5 DARSTELLENDE GEOMETRIE UND CAD
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- geometrische Formen an Objekten gemäß den Erfordernissen der Fachrichtung erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges konstruktiv – technisches Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können;
- durch Modellbildungen konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
- geeignete CAD-Programme zur Erzeugung der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper anwenden können und mit den geometrischen Gesetzmäßigkeiten vertraut sein.
Lehrstoff:
Räumliches Koordinatensystem und Abbildungsmethoden:
Parallelprojektion, Normalprojektion, Zentralprojektion, Zeichentechniken, technische Normen.
CAD – Programme:
Aufbau, Logik und Vergleich verschiedener CAD–Programme, Erstellen, Bearbeiten und Bewegen von 2D- und 3D-Objekten, Visualisierung, Datenimport und –export.
Konstruieren in zugeordneten Normalrissen und Axonometrie:
Polygone, Kurven, Polylinien, Polyeder, krumme Flächen, entsprechende Volumskörper.
Eigenschaften von Objekten:
Lage im Raum, wahre Längen von Kanten und Abständen, wahre Größen von Winkeln und Flächeninhalten.
Netze und Abwicklungen:
Ebene Schnitte und Durchdringungen von Flächen und Körpern, Erzeugung durch Boolesche Operationen, Einteilung und Eigenschaften von Durchdringungskurven, Sonderfälle.
Kotierte Projektion:
kotierter Grundriss, Schichtenpläne, Profile, Dämme, Einschnitte, Böschungslinien und Böschungsflächen.
Anwendungen:
Dachausmittlungen, Straßen und Wegebau, Vermessungsaufgaben.
3.6 CHEMISCHES UND TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- chemische, physikalische, mikrobiologische und technologische Untersuchungen an Wasser- und Abwasserproben, Pflanzen, Nährstoffproben, Bodenproben, Holz und modifizierten Holzwerkstoffen nach Vorschrift durchführen und die Ergebnisse interpretieren können;
- die Kenntnisse und Fertigkeiten in anderen Fachbereichen der Ausbildungsrichtung anwenden können;
- die Qualität ihrer Arbeit richtig einschätzen können und verlässlich, sparsam, sauber und rationell arbeiten;
- bereit und in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten;
- GLP-Richtlinien“ (good laboratory practice) bei ausgewählten Methoden anwenden und die Ergebnisse ihrer Arbeiten protokollieren und dokumentieren können;
- die notwendigen Rechenaufgaben unter Verwendung eigener Aufzeichnungen selbstständig durchführen können;
- die wichtigsten Geräte und Hilfsmittel sowie deren Eigenschaften und Verwendbarkeit kennen und imstande sein, eine einfache Laborausstattung und -einrichtung zusammenzustellen.
Lehrstoff:
Laboratoriumstechnik:
Verhalten im Labor, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, vorbeugender Brandschutz und Entstehungsbrandbekämpfung, Umgang mit Chemikalien und Laborgeräten, Werkstoffe im Labor, Gefahrensymbole, R- und S- Sätze, Grundzüge des Chemikalienrechts, Umgang mit gefährlichen Stoffen, Organisation und Durchführung der Laborabfall-Entsorgung, Probennahme und Probenaufbereitung.
Qualitative und quantitative physikalische Methoden:
Trennen, Volumsmessung, analytisches Wägen, Masse- und Dichtebestimmung.
Qualitative und quantitative chemische Methoden:
Analysen auf trockenem Wege, Anionen- und Kationennachweise, Teststreifen, Teststäbchen und andere Schnelltestmethoden, Gravimetrie, Maßanalyse.
Qualitative und quantitative chemisch-physikalische und physikalische Methoden zur Wasser- und Bodenuntersuchung:
pH-Wert-Messung, Chromatographie, Fotometrie und Spektralanalyse, Redox-Potenzialmessung an Wasser- und Bodenproben.
Mikrobiologische Methoden zur Wasseruntersuchung:
Nährkartonscheiben und Fertigtest-Sätze.
Physikalische und chemisch-technologische Untersuchungen von Holz und Holzprodukten:
Chemischer Aufschluss, thermische Zersetzung, Erzeugung und Untersuchung modifizierter Naturstoffe, Trocknen, Untersuchung von chemischen und physikalischen Eigenschaften, Belastungsprüfung und Haltbarkeitstest, kalorimetrische Heizwert- und Brennwert-Bestimmung.
Methodenbewertung:
Fehlerfortpflanzung und Fehlerabschätzung, rechnerunterstützte Auswertemethoden, Literaturrecherche unter Zuhilfenahme zeitgemäßer Informationsangebote.
Labororganisation:
Planung und Einrichtung eines einfachen Betriebslaborarbeitsplatzes, Organisation der Geräte- und Stoffbeschaffung sowie der Abfall-Entsorgung.
3.7 ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1.
FORSTLICHE PRODUKTION UND NATURRAUMMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Einflüsse des Wetters und des Klimas auf die Zusammensetzung des Waldes und die Waldvegetation verstehen;
- die Entstehung, die Bestandteile, den Aufbau und die Eigenschaften von Böden, die Bodenarten und Waldbodentypen kennen;
- Bodenuntersuchungen durchführen und die Ergebnisse erläutern, die Eignung von Böden für die Forstwirtschaft beurteilen und Maßnahmen der Bodenverbesserung auswählen können;
- das Zusammenwirken von Standortfaktoren aus der Kenntnis von Bodenpflanzen beurteilen, selbstständig eine Standortsbeurteilung ausführen und daraus abgeleitet Grundsätze einer ökologisch angepassten Bewirtschaftung formulieren können;
- Waldflächen mit gängigen Methoden erheben, beschreiben, dokumentieren und die zukünftige Entwicklung unter verschiedenen Szenarien abschätzen können;
- aus einer Analyse der Rahmenbedingungen in der Lage sein, optimale Behandlungsstrategien für Waldökosysteme zur Erreichung und Sicherung der jeweiligen Zielsetzungen ableiten, durchführen und kontrollieren können;
- Prinzipien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung kennen, unterschiedliche Maßnahmen der Waldpflegeund Waldverjüngung beschreiben, vergleichen, nach ihren ökologischen und ökonomischen Auswirkungen selbstständig beurteilen und durchführen können.
Lehrstoff:
Grundbegriffe:
Definitionen waldbaulicher und standortkundlicher Begriffe, Zahlen und Fakten zum Wald, Waldentwicklung, Waldfunktionen, Stabilität und Labilität, Biodiversität.
Klimakunde:
Elemente des Wetters, Wetterbeobachtung, meteorologische Messgeräte, Waldklimastation, Wettervorhersage, Waldklimakunde, klimatische Zonierung, Klimadiagramme, Klimacharakteristik Österreichs.
Bodenkunde und Bodenökologie:
Bodenentwicklung und Bodenbildung, Bodenbestandteile, Aufbau des Bodenkörpers, Bodengefüge, Bodendichte, Bodenarten, Bodentypen, Bildungsbedingungen, Eigenschaften, Vorkommen, bodenökologische Verhältnisse, Grundsätze der Bewirtschaftung, Bodenhaushaltsprozesse, Nährstoffverfügbarkeit, Werbung von Bodenproben, Standortsbeurteilung über Waldbodenpflanzen, Standortskartierung.
Baumarten und Waldgesellschaften:
Baumklassifikation, Struktur von Beständen, Bestandesparameter, Entwicklungsphasen, Mischungen, Bestandesbeurteilung, Bestandesentwicklung, Wald- und Wuchsgebiete Österreichs, Höhenstufen, potenzielle natürliche und aktuelle Vegetation, Forstgesellschaften, fremdländische Nadel- und Laubbäume.
Waldverjüngung:
Baumartenwahl.
Verjüngungsverfahren: Kahlschlag, Saumschlag, Schirmschlag,
Femelschlag, kombinierte Verfahren.
Künstliche Verjüngung:
Saatgut, Blüte, Reife, Erntemethoden, Pflanzgut, Klassifikation, vegetatives und generatives Pflanzgut, Qualitätskriterien, Forstgarten, Saaten, Verschulung, Wurzelschnitt, Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Pflanzverbände und –verfahren für reine und gemischte Bestände, Vorwald, Unterbau, Voranbau, Nachanbau, Hochlagenaufforstung, Aufforstung von Sonderstandorten.
Waldpflege:
Jungwuchs- und Dickungspflege, Astung, Maßnahmen der Verjüngungseinleitung, Behandlungskonzepte für die Hauptbaumarten, Rein- und Mischbestände.
Wälder im erhöhten öffentlichen Interesse:
Schutz- und Bannwälder, Wasser- und Quellschutzwälder, Erholungswälder.
Betriebsarten und Waldbausysteme:
Hochwald, Mittelwald, Niederwald, Plenterwald, naturnahe Waldbewirtschaftung, Bewirtschaftung von Bauernwäldern, Umwandlung und Überführung.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 0,5 Wochenstunden und im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.
4.2 FORST- UND UMWELTSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- häufige, forstlich nützliche und schädliche Organismenarten sowie bedeutende Wald- und Baumschäden und deren Krankheitsbilder identifizieren können;
- die im Forstschutz verwendeten mechanischen Schutzmittel und Vorkehrungen sowie die häufigsten chemischen und biologischen Forstschutzmittel kennen und den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechend auswählen und anwenden können;
- die Arten und Verfahren zur Bestimmung der Emissionen und Immissionen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft kennen;
- die Schutzmaßnahmen in ihrer langfristigen Wirkung beurteilen können;
- die Vorschriften des Umweltschutzes in der Land- und Forstwirtschaft anwenden können;
- die im Forstschutzdienst anfallenden Aufgaben kennen und lösen können.
Lehrstoff:
Begriffe:
Forstschaden, Schädling, Waldkrankheit, Kalamität, pathogene Faktoren, Pathozön, Waldhygiene, Waldtherapie, Artenschutz.
Abhängigkeit, Verlauf und Auswirkungen von Waldkrankheiten:
Disposition des Einzelbaumes und des Bestandes, Krankheitssymptome am Einzelbaum und am Bestand, Krankheitsverlauf, wirtschaftliche Auswirkungen, Auswirkungen auf das Ökosystem.
Insekten:
Anatomische Erkennungsmerkmale, Entwicklung, Lebensweise und Massenwechsel, forstnützliche und forstschädliche Arten.
Niedere Tiere, Mikroorganismen und Pflanzen im Forstschutz:
Schmarotzerpflanzen, Mikroorganismen, phytopathogene Würmer.
Pilze:
Aufbau, Lebensbedingungen, Ausbreitung, forstnützliche und forstschädliche Arten.
Wirbeltiere:
Forstnützliche und forstschädliche Wirbeltiere, Wildschadensabwehrmaßnahmen, waldbauliche und jagdliche Vorbeugungsmaßnahmen.
Schädlingsbekämpfung:
Schreckstoffe, Lockstoffe, gefährliche Stoffe, im Forst zugelassene Wirkstoffe, biologische und integrierte Bekämpfungsmaßnahmen.
Abiotisch bedingte Forstschäden:
Forstschäden durch Immissionen, Boden- und Umweltverschmutzungen, Waldbrände, Witterungsschäden, bewirtschaftungsbedingte Schäden.
Umweltschutz:
Ökologie und Systemdenken, Umweltbereiche, Einfluss des Menschen auf die Umwelt, Umweltschutzvorschriften, Umweltverträglichkeit, qualitative und quantitative Schadenserfassung, Schutzmaßnahmen und Alternativen.
Forstschutzdienst:
Aufgabenbereich, Pflichten und Rechte der Forstschutzorgane.
Waldhygiene und Waldtherapie:
Saubere Waldwirtschaft, forstschutzorientierter Waldbau, gesetzliche Vorbeugungsmaßnahmen, Forstschutzplanung, Wertung der mechanischen, chemischen, biologischen und integrierten Bekämpfung.
Forstlich-ökologische Arbeits- und Dokumentationstechniken:
Anlegen von Sammlungen, Präparation, Schadensaufnahmen.
Gesetzliche Bestimmungen:
Forst- und Umweltschutzrecht, Hygienevorschriften.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
4.3 JAGDWESEN UND FISCHEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die unterschiedlichen Wild- und Fischarten, deren Lebensräume, Lebensweise, Vermehrung und Krankheiten kennen und Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung setzen können;
- die ökologische und wirtschaftliche Bedeutung der Wildtiere und Fische in der Forst- und Landwirtschaft kennen;
- Wildschäden erkennen, analysieren und Maßnahmen zu deren Verhütung setzen können;
- Reviereinrichtungen planen und erstellen können;
- Fangmethoden in der Fischerei und die Jagdarten kennen, Gesellschaftsjagden planen, durchführen und leiten können;
- die Behandlung von erlegtem Wild und gefangenen Fischen kennen;
- Jagdwaffen und Munition kennen, alle Bestimmungen über den sicheren Umgang wissen und ihre Eignung in Bezug auf einzelne Wild- und Jagdarten beurteilen können;
- Jagdhunde kennen, halten und führen können;
- die von Forstbetrieben verwalteten Wildgatter und Fischzuchten bewirtschaften können;
- die Rechtsvorschriften für Jagd und Fischerei und relevante andere Gesetze, die Organisation des Jagd- und Fischereiwesens und wichtige EU-weit gültige Bestimmungen kennen;
- die Prüfungen zur Erlangung der Jagdkarte und der Fischereikarte ablegen können.
Lehrstoff:
Wildökologie:
Lebensraumbeurteilung, Habitatqualität, Populationsdynamik, wildökologische Raumplanung.
Wildkunde:
Jagdliche Terminologie, Merkmale, Lebensweise, Lebensraumansprüche, wirtschaftliche Bedeutung und Schäden, Krankheiten, Parasiten, Feinde.
Wildhege:
Revier- und Äsungsverbesserung, Fütterung, Regulierung des Wildstandes und der Feinde des Wildes.
Jagdbetrieb:
Wildstandsbewirtschaftung, Jagdarten, Jagdorganisation, Vergabe und Verpachtung von Jagden und Abschüssen, Schuss- und Pirschzeichen, Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes, Vermarktung, Reviereinrichtungen, jagdliches Brauchtum, Trophäenbewertung.
Jagdhunde:
Rassen, Gebrauchsklassen, Haltung und Pflege, Krankheiten, Zucht, Abrichtung und Führung.
Schießwesen:
Waffenkunde und Munition, Optik, Ballistik, Sicherheit im Umgang mit Waffen, Waffenpflege.
Allgemeine und spezielle Fischkunde:
Körperbau, Funktionen, Systematik, Merkmale, Lebensweise, Lebensraum Wasser, Krankheiten, Parasiten, Feinde, wirtschaftliche Bedeutung der Fischarten.
Fischereiliche Praxis:
Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische und Krebse, Gewässerpflege, Fischzucht und Teichwirtschaft, Besatz- und Schutzmaßnahmen, Verpachtung, Vergabe von Lizenzen.
Rechtskunde:
Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Tier- und Naturschutzgesetz, Wasserrecht, Hygienevorschriften, Bestimmungen der EU.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 0,5 Wochenstunden.
4.4 LAND- UND ALMWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Produktions-, Betriebs- und Organisationsformen der Land- und Almwirtschaft kennen;
- landwirtschaftlich genutzte Tiere und Pflanzen kennen und über gängige Produktionsprozesse Bescheid wissen;
- Regelungen und Maßnahmen bei der landwirtschaftlichen Produktion zur Erreichung einer höchstmöglichen Lebensmittelsicherheit und -qualität kennen;
- Förderungsmaßnahmen und Förderstellen im land- und almwirtschaftlichen Bereich kennen;
- die Wechselbeziehungen zwischen Land-, Alm-, Forst- und Jagdwirtschaft kennen und bei forstlichen Entscheidungen beachten können.
Lehrstoff:
Landwirtschaft:
Volkswirtschaftliche Bedeutung, Bedeutung für die Erhaltung des ländlichen Raumes.
Pflanzenbau:
Ackerbau, Pflanzenschutz, Maschinen zur Bodenbearbeitung, Pflege und Ernte.
Spezialkulturen:
Obst, Wein, alternative Produkte.
Grünlandwirtschaft:
Düngung, Pflege, Nutzung, Mechanisierungsmöglichkeiten.
Tierhaltung:
Nutztiere, intensive und extensive Tierhaltung, Fütterung, Haltungsformen, Gatterwirtschaft, Viehverkehr, Tierkrankheiten.
Landwirtschaftlicher Betrieb:
Betriebsformen, Betriebsführung, Einheitswert, Landwirtschaftskammern, landwirtschaftliche Genossenschaften, Maschinen- und Betriebshilferinge, Förderanträge und Förderungsstellen, bäuerliche Nebentätigkeiten, bäuerliches Familienunternehmen, Vermietung und Verpachtung.
Bäuerliche Waldwirtschaft:
Besonderheiten, Bewirtschaftungsformen, Vermarktung.
Almwirtschaft:
Behörden und gesetzliche Grundlagen, Almnutzung durch Landwirtschaft, Tourismus und Jagd, standortgerechte Weide- und Almpflegemaßnahmen, Förderungen.
4.5 HOLZPRODUKTE UND BIOENERGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Eigenschaften von Holz, Holzprodukten und Holzwerkstoffen kennen und die Qualität dieser Produkte beurteilen können;
- die Verfahren der Verarbeitung von Holz und die Bearbeitung von Holz und Holzprodukten zu Marktprodukten kennen;
- Holz und Holzprodukte vermarkten können;
- die Organisation von Sägeanlagen und die Arbeitsgänge in Sägebetrieben kennen;
- die Möglichkeiten des Einsatzes von Holz und Holzprodukten als Energiequelle kennen, mit anderen Energieformen vergleichen und bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb von Energieanlagen mitwirken können.
Lehrstoff:
Rohstoff Holz:
Anatomie des Holzes, Physik des Holzes, mechanische Eigenschaften, Holzeigenschaften und Holzmerkmale und deren Beurteilung für die Verarbeitung.
Rundholzsortimente:
Ausformung von Nadel- und Laubholzsortimenten.
Vermarktung von Holz, Holzprodukten und Bioenergie:
Ausschreibungen, Verträge, Controlling, Ein- und Verkauf.
Holzschutz:
Holzschädlinge, Holzschutzmittel, Holzschutzverfahren, konstruktiver Holzschutz.
Holzbearbeitung:
Oberflächenbearbeitung, spanlose Formung.
Holzwerkstoffe:
Massivholzplatten, Spanplatten, Holzfaserplatten, Brettschichtholz, Konstruktionsvollholz, vergütetes Vollholz, Furniere, Lagenhölzer, Holzwolleplatten, Entwicklungen.
Verarbeitungsprodukte:
Papier, Chemiefasern, Kunststoffe.
Sägeindustrie:
Geschichtliche Entwicklung, Einrichtungen im Sägewerk, Sägebetrieb, Sägeinstandhaltung, Produktionsgrundlagen, Arbeitsablauf und Arbeitstechnik, Schnittholztrocknung.
Bioenergie:
Formen der Bioenergie, Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Anlagen zur Bioenergienutzung.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 0,5 Wochenstunden.
4.6 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
Siehe Anlage 1.
4.7 FORSTLICHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die praktischen Arbeiten in einem Forstbetrieb ausführen können;
- Handwerkzeuge und Motorgeräte in Betrieb nehmen und warten können;
- die Arbeitsabläufe erfassen und beurteilen können;
- die Arbeitssysteme und deren Auswirkungen aus biologischer, technischer und ökonomischer Sicht beurteilen können;
- Entscheidungen für ein Arbeitssystem im Einklang mit den rechtlichen Grundlagen treffen können;
- Arbeitsanweisungen für manuelle und mechanisierte Arbeitssysteme geben können.
Lehrstoff:
Waldökologie und Waldbau:
Künstliche Bestandesbegründung, Pflege von Kulturen und Dickungen, Wertastung mit Handsägen und motormanuellen Hochentastern, Auszeige.
Forst- und Arbeitstechnik:
Spanende Metallbearbeitung, spanlose Metallbearbeitung, Verbindungstechniken, Wartung, Instandsetzung und Betrieb von Handwerkzeugen und Motorgeräten, manuelle und maschinelle Holzbearbeitung, Holzernte im Schwach- und Starkholz, Holzrückung mit Handwerkzeugen und maschinell im Bodenzug bzw. am Tragseil, Planung und Organisation von Holzernteeinsätzen, Arbeitsuntersuchungen im Bereich der Ergonomie und Arbeitsmedizin bzw. Vorgabezeitermittlung, Erarbeiten von Zielvereinbarungen sowie Erstellen und Erteilen von Arbeitsunterweisungen und Arbeitsaufträgen.
Jagdwesen und Fischerei:
Errichtung, Pflege und Instandhaltung von Reviereinrichtungen:
Hochstände, Pirschsteige, Salzlecken, Wildfütterung, Prossholzvorlage und Schutzmaßnahmen, Wildbretbehandlung und Wildbrethygiene, Waffenführung und –handhabung, Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Jagdwaffen, Schießen mit Luftgewehr, Kleinkaliber, Großkaliber, Schrot sowie Faustfeuerwaffen, Wildbeobachtungen und Habitatsbeurteilung, Pflege und Bewirtschaftung von Gewässern, Fangmethoden.
Forst- und Umweltschutz:
Verbissschutz, Anbringen von Fegeschutz, Anlegen von Kulturschutzzäunen, Erkennen von Schäden, Erheben und Bewerten von Verbiss- und Schälschäden, Schädlingsbekämpfung.
Bauwesen und alpine Naturgefahren:
Instandhaltung von Straßen, Brücken und Steigen, Herstellung und Instandhaltung von Erholungseinrichtungen, Sicherung von Böschungen, Erhaltung und Errichtung von Gebäuden und Holzbauwerken.
FORSTLICHES INGENIEURWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die forstlichen Arbeitssysteme nach technischen, ökonomischen, ökologischen und ergonomischen Gesichtspunkten gestalten können;
- die wichtigsten in der Praxis notwendigen Arbeiten handwerklich ausführen können;
- die in der Forstwirtschaft eingesetzten Maschinen und Geräte sowie die Kriterien, die ihre Arbeitsleistung bestimmen, kennen und ihren Einsatz organisieren können;
- die Fähigkeit zu einer ökonomisch optimierten und dem Menschen angepassten Arbeitsgestaltung besitzen;
- die gesetzlichen Grundlagen betreffend die Arbeitssicherheit kennen und in ihrer späteren Rolle als Vorgesetzte eine verantwortungsvolle Personalführung umsetzen können;
- die Kosten des Einsatzes von Personal, von Maschinen und von Prozessen berechnen und den inner- und überbetrieblichen Einsatz von Maschinen und Geräten bzw. die Vergabe an Dienstleistungsunternehmer planen können;
- in einer selbstständigen, teamorientierten und gegenüber neuen Entwicklungen aufgeschlossenen Denkweise, besonders in Hinblick auf die Entwicklung vernetzter Systeme und die überbetriebliche Arbeitsorganisation, handeln können.
Lehrstoff:
Werkstoffkunde, Betriebsmittel:
Metallbearbeitung, Maschinenelemente, Schweißtechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Land- und Forstmaschinentechnik, Einführung in die Festigkeitslehre.
Werkzeuge und Kleingeräte der Forstwirtschaft:
Handwerkzeuge für den Waldbau, Forstschutz und Holzernte, Motorsäge, Instandsetzung und Pflege, Forstseile.
Fäll- und Schneidetechnik:
Arbeitsmethoden in der motormanuellen Holzernte, Arbeitsbekleidung und persönliche Schutzausrüstung.
Ausbildung des Forstarbeiters:
Berufsstand, Ausbildungsvorschriften, Arbeitspädagogik, Arbeitswissenschaft.
Grundlagen der Ergonomie:
Körperliche Voraussetzungen und Leistungsfähigkeit, Beanspruchung des Menschen bei der Arbeit, Ermüdung und Erholung, Ernährung, ergonomische Arbeitsgestaltung, Arbeitszeitgestaltung.
Arbeitshygiene und Arbeitssicherheit:
Arbeitnehmerschutz, Unfallverantwortlichkeit, Unfallstatistik, Unfallmeldung.
Arbeitsverfahren und -methoden in der Holzernte:
Technischer, ökologischer und ökonomischer Vergleich, Entscheidungskriterien.
Rücke- und Bringungsmethoden:
Manuelle Lieferung, tierischer Zug, Log Line, Rückung mit Schleppern, Seilverfahren, Forwarder, Hubschrauber.
Hoch- und vollmechanisierte Holzernte:
Prozessor- und Harvestertechnik.
Spezialmaschinen der Forstwirtschaft:
Maschinen für die Fällung, Entastung, Entrindung, Ausformung, Rückung und Bringung, für den Forstgarten, Forstkulturen, Forstschutz und Bestandspflege, zum Hacken und Spalten, zum Laden, Instandsetzung, Pflege.
Holzernte:
Lagerung und Transport des Holzes, Holzflussmanagement und Logistik im Holzernteprozess, Holzernte durch Unternehmer und Bauernakkordanten.
Leistungsbewertung in der Forstwirtschaft:
Leistungsgrundlagen, Leistungsuntersuchung, Ermittlung der Vorgabezeiten für forstwirtschaftliche Tätigkeiten.
Entlohnung:
Arbeitsbewertung, Lohnformen, Beispiele angewandter Entlohnungstabellen.
Arbeitssteuerung:
Arbeitsplanung, Arbeitsgestaltung, Arbeitsauftrag, Arbeitsüberwachung, Arbeitspsychologie, Führungstechnik.
Maschinenkostenrechnung:
Einsatzbezogene Kostenträgerrechnung.
Vergabe forstlicher Arbeiten an Dienstleister.
Supply Chain Management, Logistiksysteme.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
5.2 VERMESSUNG UND FORSTEINRICHTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- wichtige Vermessungsverfahren und die in der forstlichen Praxis verwendeten Vermessungsgeräte kennen und anwenden können;
- im Forstbetrieb anfallende Vermessungsarbeiten planen, durchführen, mit Hilfe von Programmen auswerten, darstellen, vergeben und kontrollieren können;
- über forstliche Planungsgrundlagen Bescheid wissen, diese beschaffen, zusammenstellen und im Rahmen von Manangementplänen bearbeiten können;
- unterschiedliche Erhebungsmethoden für Einzelbäume, Bestände und Betriebe kennen, hinsichtlich ihrer Genauigkeit und Effizienz beurteilen, selbst durchführen und mit Hilfe von Datenverarbeitungsprogrammen auswerten können;
- die Einflüsse auf Wachstum, Zuwachs und Wert von Bäumen und Beständen kennen und beurteilen können;
- die wesentlichen Funktionalitäten von Forsteinrichtungsprogrammen und geografischen Informationssystemen verstehen und Daten aktualisieren können;
- den Operatsinhalt interpretieren und beurteilen und die Planungsmaßnahmen in der Praxis vollziehen können.
Lehrstoff:
Elemente der Vermessungskunde:
Maßeinheiten, Maßstäbe, Koordinatensysteme.
Geräte:
Rollmaßbänder, messtechnisches Zubehör, Rechtwinkelgeräte, Bussolen, Theodolite und ihre Bauteile, Nivellierinstrumente, GPS-Geräte.
Messungen:
Abstecken von Geraden, rechten Winkeln und Kreisbögen, Messungen mit einfachen Hilfsmitteln, Längenmessung, Winkelmessung.
Vermessungsverfahren:
Koordinatenarbeit, Aufnahmeverfahren, Höhenmessung, Aerofotogrammetrie, Flächenermittlung.
Dokumentation:
Skizzen, Pläne und Forstkarten.
Besitzstandssicherungen:
Herstellung verlorener Grenzen, Grenzsicherung, Vermessungsdaten.
Rechtsgrundlagen der Vermessung:
Gesetze, Organisation, Katasterwesen, Landesaufnahme.
Messgeräte der forstlichen Biometrie:
Kluppen, Höhenmesser, Zuwachsmessgeräte, Relaskope.
Messungen und Berechnungen an einzelnen Stämmen und Bäumen:
Maßeinheiten, Begriffe, Abmaßlisten, Fehlerquellen, Formzahl und Baumform, Verfahren der Massenermittlung, Stammanalyse, Konkurrenzindizes.
Messungen und Berechnungen an Beständen:
Vollaufnahme, Stichprobenverfahren, Stammzahlverteilung, Massenmittelstämme, Mittel- und Oberhöhen, Bestandsformzahl, -masse, -grundfläche, Bestockungsgrad, Baumartenanteile, Massentafeln, Ertragstafeln, Sortentafeln, Waldwachstumssimulatoren.
Zuwachsermittlung:
Laufender und durchschnittlicher Zuwachs, prozentueller Zuwachs, Wertzuwachs, Bestimmung am Einzelbaum und am Bestand.
Theorie der Forsteinrichtung:
Begriffe, räumliche Waldeinteilung, betriebstechnische Gliederung, Zustandserfassung, Planung, Vollzugskontrolle.
Vorbereitung der Forsteinrichtung:
Materialsammlung und -sichtung, Waldbegehung, Arbeitsplan, Vergabe an Dienstleister.
Außenarbeiten der Forsteinrichtung:
Bestandsausscheidung, Standortbeschreibung, Bestandsbeschreibung, Einzelplanung, Vermessung, digitale Datenerfassung.
Innenarbeiten der Forsteinrichtung:
Kontrolle und Digitalisierung von Daten, Planung der räumlichen Ordnung, Flächenermittlung, vorläufiger Nutzungsplan, Hauptergebnisse, Produktions- und Ertragsregelung, Operatserstellung mit Hilfe von Programmen.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im V. Jahrgang 2 Wochenstunden.
5.3 BAUWESEN UND ALPINE NATURGEFAHREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die theoretischen Grundlagen für bautechnische Berechnungen einfacher Bauten im Forstbetrieb beherrschen, technische Berechnungen systematisch durchführen und maßstabsgetreue Baupläne anfertigen können;
- einfache Bauten im Forstbetrieb auf Eignung, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen beurteilen und planen können;
- Baustoffe, Maschinen und Geräte für Bauten im Forstbetrieb auswählen können, und die für die Vergabe und Überwachung von Bau- und Bauinstandsetzungsarbeiten erforderlichen Kenntnisse aufweisen;
- bei der Planung, Ausführung und Instandhaltung von Forststraßen und Brücken im Forstbetrieb mitwirken können;
- die Aufgaben und Probleme des Schutzes vor alpinen Naturgefahren sowie die einschlägigen Verbauungsmethoden und flächenwirtschaftlichen Maßnahmen kennen;
- das Wesen der Gefahrenzonenpläne sowie deren Auswirkungen auf die Raumordnung kennen;
- ausgewählte Verbauungsprojekte durchführen und rechnerisch und grafisch auswerten können.
Lehrstoff:
Statik:
Kraft und Kraftsysteme, Schwerpunkt und statisches Moment, statisch bestimmte Träger, Auflagerdrücke, maximales Moment, Querkraftverlauf, Erd- und Wasserdruck auf ebene Flächen.
Festigkeitslehre:
Spannung und Verformung, Beanspruchungsarten, Trägheitsmoment, Widerstandsmoment, einfache Träger und Druckstäbe aus Holz und Stahl, Mauerspannungen bei ausmittiger Belastung.
Stahlbetonbau:
Grundlagen, Berechnung und Dimensionierung einfacher Bauteile.
Bauzeichen:
Normen und Symbole.
Baustoffe:
Bausteine, Beton, Bauplatten und Rohre, Isolierstoffe, Metalle, Holz, Glas, Kunststoffe, Bindestoffe, bauphysikalische Eigenschaften.
Hochbau:
Fundamente, Wände und Mauern, Decken, Fußböden, Stiegen, Holzkonstruktionen, Dachdeckung, Fenster und Türen, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen.
Forstlicher Straßenbau:
Planungsgrundsätze, generelle Planung und Detailplanung, Bauausführung, Unterbau, Oberbau.
Forstlicher Brückenbau:
Planungsgrundsätze, Ermittlung des Durchflussprofiles, Belastungsannahmen, Dimensionierung, Unterbau, Widerlager, Joche und Pfeiler, Oberbau, Holz-, Stahlbeton- und Stahltragwerke, Brückeninstandhaltung.
Wildbachverbauung:
Rechtliche Grundlagen, Organisation der Wildbach- und Lawinenverbauung, Charakteristik der Wildbäche, Ursachen des Wildbachgeschehens, Rutschungen, Erosionsformen.
Hydraulik und Gewässerkunde:
Niederschlag und Abfluss, Hoch- und Betriebswassermengen, Geschiebeentstehung, Geschiebebetrieb, Energielinie, Wassergeschwindigkeit, Schleppkraft, Gerinnequerschnitt.
Technische Maßnahmen:
Grundbau, Verminderung der Geschiebebildung, Geschiebeablagerung, Künetten.
Lawinenverbauung:
Schneearten, Schneeumwandlung, Schneedecke, Lawinenklassifikation, Dynamik und Kräfte, Beurteilung der Lawinengefahr, Anrissgebiet, Stützverbauung, Verwehungsverbauung, Sturzbahn und Ablagerungsgebiet.
Temporärer Lawinenschutz:
Organisation, Maßnahmen.
Baustelleneinrichtung und Baubetrieb:
Einrichten von Baustellen, Transport und Lagerung von Baumaterial und Gerät, Unterkünfte, Versorgung und Entsorgung, Arbeitsplanung, Sicherheitsvorschriften, Baumaschinen, Bauplanung und Baurecht, Baufinanzierung, Vergabe von Leistungen.
Forstlich-biologische Maßnahmen:
Schutz- und Bannwaldbewirtschaftung, Hochlagenaufforstungen, Begrünung von Blaiken, Anrissen und Rutschungen, Regulierung von Servituten, flächenwirtschaftliche Projekte, Integralmelioration.
Gefahrenzonenplanung:
Einteilung der Zonen, Gefahrenzonenplan.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 2 Wochenstunden.
UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT
6.1 VOLKSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.
6.3 MARKETING
Siehe Anlage 1.
6.4 QUALITÄTSMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
6.5 PROJEKTMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
6.6 RECHT
Siehe Anlage 1.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
Zum In- und Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 2.
Anlage 1.7
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND
ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10
```
```
Humanwissenschaften und
```
Sprache:
2.1 Deutsch ................. 2 2 2 2 2 10
2.2 Kommunikation und
Präsentation *2) ........ - - 2 - - 2
2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10
2.4 Zweite lebende
Fremdsprache *3) ........ - - 2 2 2 6
2.5 Geschichte und Politische
Bildung ................. - - - 3 2 5
2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3
2.7 Psychologie und
Philosophie ............. - - - - 2 2
```
Kunst und Kultur:
```
3.1 Bildnerische Erziehung
und Gestaltung .......... 2 2 - - - 4
3.2 Musikerziehung .......... 2 - - - - 2
Naturwissenschaften:
4.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3
4.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4
4.3 Angewandte Biologie *4) . 3 4 - - - 7
4.4 Angewandte Mathematik ... 2 2 2 2 2 10
4.5 Chemisches und
biotechnologisches
Laboratorium ............ - 2 2 - - 4
4.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4
Landwirtschaft:
5.1 Pflanzen- und
Gartenbau *4) ........... - - 3 3 3 9
5.2 Nutztierhaltung *4) ..... - - 3 2 3 8
5.3 Landwirtschafts- und
Gartenbaupraktikum ...... 3 3 3 3 - 12
5.4 Ländliche Entwicklung ... - - - - 2 2
Ernährung:
6.1 Ernährung und
Lebensmitteltechnologie . - 3 3 3 3 12
6.2 Küchenführung und
Lebensmittelverarbeitung 3 3 3 3 - 12
```
Unternehmensführung und
```
Recht:
7.1 Volkswirtschaft ......... - - - - 2 2
7.2 Betriebswirtschaft u.
Rechnungswesen *4) ...... - 2 4 4 3 13
7.3 Marketing ............... - - - - 3 3
7.4 Haushaltsmanagement *4) . 2 3 - - - 5
7.5 Qualitätsmanagement ..... - - - 2 - 2
7.6 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2
7.7 Recht ................... - - - - 2 2
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 35 36 35 37 35 178
```
Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und
```
III. Jahrgang
Abschnitt II 14 Wochen zwischen dem
III. und IV. Jahrgang
Abschnitt III 4 Wochen zwischen dem IV. und
V. Jahrgang
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Konversation in lebenden
Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10
Computerunterstützte
Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2
Qualitätsmanagement ..... - - - - 2 2
Leibesübungen ........... - - - - 2 2
```
```
Wochenstunden
Unverbindliche Übungen
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10
```
```
Förderunterricht *5)
```
```
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Angewandte Mathematik
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.
3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Mit Übungen.
*5) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME
LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE
2.1 DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Siehe Anlage 1.
2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
2.6 GEOGRAPHIE
Siehe Anlage 1.
2.7 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ihre eigene Persönlichkeit und die ihrer Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
- bedeutsame Lebensprobleme aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten entwickeln können;
- Stufen der Persönlichkeitsentwicklung bis zum Erwachsenen kennen, sich der erzieherischen Verantwortung bewusst sein;
- pädagogische und psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
- sich mit Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein bewusstes Handeln erarbeiten können.
Lehrstoff:
Pädagogik:
Erziehungsbegriff, Erziehungsziele und -methoden.
Psychische Funktionen und Kräfte:
Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken, Theorien und Techniken des Lernens, tiefenpsychologische Hauptströmungen.
Entwicklungspsychologie:
Anlage und Umwelt, Kindes- und Jugendalter, individuelle und soziale Probleme des erwachsenen und des alternden Menschen, Aggressionsforschung.
Sozialpsychologie:
Sozialisation, menschliche Beziehungsformen, Konflikte, massenpsychologische Phänomene, Werbepsychologie.
Mensch und Erkenntnis:
Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis, Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie, Logik.
Mensch und Werte:
Werteproblematik, Ethik, Ästhetik.
Mensch und Natur:
ökologische Denkmuster, Natur - Technik - Gesellschaft.
Mensch, Transzendenz und Metaphysik:
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
KUNST UND KULTUR
3.1 BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND GESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Formen der Umwelt bildnerisch wiedergeben können;
- die gebräuchlichsten Schriftarten kennen und sie schreiben und zeichnen können;
- textil- und kunsthandwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien nach ästhetischen, kulturellen, wirtschaftlichen und arbeitstechnischen Grundsätzen herstellen und pflegen können;
- die Form- und Farbgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks Freude empfinden.
Lehrstoff:
Zeichnen, Malen, Modellieren:
Geometrische Körper, Naturformen, Licht und Schatten, Abstraktion von Naturstudien.
Schrift:
Gebrauchsschriften, Zierschriften, Verbinden von Schrift und Ornament.
Design:
Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, graphische, dekorative und künstlerische Gestaltung, Formgebung von unterschiedlichen Werkstoffen, Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.
Kunstbetrachtung:
Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel, formale und inhaltliche Analyse von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerkes.
Textiles- und kunsthandwerkliches Gestalten:
Textile und kunsthandwerkliche Techniken, Handarbeitstechniken, Materialberechnung anhand von Werkstücken.
Materialien:
Textile und ergänzende Rohstoffe, Zubehör, Behandlung und Verwendung.
3.2 MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- mit Freude singen und Musik hören;
- für das richtige Singen bedeutsame musiktheoretische Kenntnisse aufweisen und Singstimmen vom Blatt lesen können;
- ein- und mehrstimmige Lieder singen können und die Entwicklung der abendländischen Musik im Überblick kennen.
Lehrstoff:
Notenlehre und Tonsysteme:
Noten, Pausen, Versetzungszeichen, Tempo-, Dynamik- und Vortragszeichen, Chorpartitur, Dur- und Molltonleiter.
Musikgeschichte:
Anfänge, Barock, Wiener Klassik, Romantik, Musik des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart.
NATURWISSENSCHAFTEN
4.1 ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.
4.2 ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1.
4.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE
Siehe Anlage 1.
4.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
4.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Siehe Anlage 1.1.
4.6 ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1.
LANDWIRTSCHAFT
5.1 PFLANZEN- UND GARTENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Produktion pflanzlicher Lebens- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können;
- einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können;
- integrierte Produktionsverfahren und biologische Wirtschaftsweisen beurteilen und planen können;
- Fruchtfolgepläne und/oder Nutzungspläne und Düngepläne für Ackerbau und Grünland aufstellen und begründen können;
- für eine gegebene Situation Konzepte für Saatpflege, Unkrautregulierung und des Pflanzenschutzes planen und begründen können;
- einfache Feldversuche planen, auswerten und interpretieren können und eine Pflanzen- und Sortenwahl treffen können;
- die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme beurteilen können;
- die Ansprüche des Marktes und der innerbetrieblichen Verarbeitung und Verwertung in pflanzen- und gartenbauliche Entscheidungen einbeziehen können;
- die ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung des Selbstversorgergartenbaues kennen;
- einen standortgerechten Haus- und Wohngarten für einen bäuerlichen Haushalt planen können;
- die Vernetzung des ökologischen und wirtschaftlichen Systems erkennen und entsprechende Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit umsetzen können.
Lehrstoff:
Boden:
Geologische Grundlagen der Bodenbildung, bodenbildende Prozesse und Bodentypen, Bodenbestandteile, Bodeneigenschaften, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz, Bodenbewertung.
Agrarmeteorologische Grundlagen:
Klimafaktoren, Lenkung des Bestandesklimas.
Kulturmaßnahmen:
Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Düngung, Saat, Pflegemaßnahmen, Pflanzenschutz.
Produktion am Ackerland:
Getreide, Hackfrüchte, Eiweißpflanzen, Ölpflanzen, Feldfutterbau, nachwachsende Rohstoffe.
Produktion am Dauergrünland:
Pflanzen des Dauergrünlandes und Pflanzenbestände, Bestandesbewertung, Bewirtschaftungsintensitäten und Nutzungsformen, Weideplan, Pflege- und Pflanzenschutzmaßnahmen, Grünlanderneuerung und -neuanlage.
Gemüsebau:
Blattgemüse, Kohlgemüse, Fruchtgemüse, Gewürz- und Heilkräuter, Zwiebel- und Lauchgemüse, Hülsenfrüchte, Wurzel- und Knollengemüse, Feldgemüsebau, Dauerkulturen.
Obstbau:
Anatomie, Morphologie und Physiologie der Obstgewächse, Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstbau, betriebs- und marktwirtschaftliche Fragen, Obstverarbeitung.
Zierpflanzenbau:
Laub- und Nadelgehölze, Hecken, Stauden, Zwiebel- und Knollenpflanzen, Sommerblumen.
Gestaltung:
Bauerngarten und Wohngarten.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.
5.2 NUTZTIERHALTUNG
Siehe Anlage 1.1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.
5.3 LANDWIRTSCHAFTS- UND GARTENBAUPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die häufigsten Arbeitsverfahren eines landwirtschaftlichen Betriebes und im Selbstversorgergartenbau kennen und ausführen können;
- einschlägige Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation beziehungsweise des Verhaltens der Tiere zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer, biologischer und ökologischer Sicht erläutern können;
- landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen und einstellen können;
- betriebliche Abläufe erfassen und beurteilen sowie für ausgewählte Situationen praxisorientierte Problemlösungen entwickeln können;
- Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben und Managementtechniken einsetzen können;
- bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen und bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.
Lehrstoff:
Pflanzenbau:
Vermehrung, Pflanzung und Anbau, Vegetationsbeobachtung- und -bewertung, Bodenbearbeitung, Pflegemaßnahmen, Düngeraufbereitung und Düngung, Pflanzenschutz, Ernte, Lagerung im Ackerbau, im Gemüse- und Obstbau, in der Grünlandbewirtschaftung, in den verschiedenen Formen des Landbaus.
Nutztierhaltung:
Futterbereitung, Fütterung und Haltung, Züchtung, Pflege- und Hygienemaßnahmen, Nutzung, Tierbeobachtung und -beurteilung, Herdenmanagement bei verschiedenen Nutztierarten.
Gartenbau:
Kleinklima, Vermehrung, Saat und Pflanzung, Bodenbearbeitung, Pflege, Düngung, Pflanzenschutz, Ernte und Lagerung, Topfen und Bindereiarbeiten.
Forstwirtschaft:
Bestandesbegründung, naturnahe Methoden der Waldpflege.
Veredelung und Vermarktung:
Be- und Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Produkten, Qualitätssicherung, Hygienebestimmungen und gesetzliche Vorschriften, Vermarktung.
Landtechnik:
Bedienung, Einstellung und Wartung von Maschinen und Geräten, Traktorfahrtheorie und -praxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F.
Dienstleistungen im ländlichen Raum:
Grünraumpflege und -gestaltung, Energiemanagement und Abfallbewirtschaftung.
Betriebsmanagement:
Erhebung und Führung der relevanten Betriebsdaten, Arbeitsplanung, Arbeitswirtschaft und Controlling, Unfallschutz.
5.4 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
Siehe Anlage 1.
ERNÄHRUNG
6.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Ernährungsgewohnheiten reflektieren, gesundheitsförderndes Verhalten entwickeln und somit Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen;
- prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung ernährungsabhängiger Erkrankungen umsetzen können;
- grundlegende Kenntnisse über die Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel besitzen, um sich am Markt orientieren und verantwortungsbewusst handeln zu können;
- fachspezifische Software anwenden, die Ergebnisse interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen können;
- aktuelle Ernährungs- und Diätformen kennen und zielgruppengemäße Speisepläne entwickeln können;
- sich der Nachhaltigkeit eigenen Handelns auch im Hinblick auf globale Ressourcenverteilung bewusst sein und ethische Grundsätze berücksichtigen.
Lehrstoff:
Physiologische Grundlagen der Ernährung:
Nährstoffbildung, Kreislauf der Stoffe in der Natur, Aufgaben der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf.
Bestandteile der Nahrung:
Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Folgen der Über- und Unterversorgung, Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus.
Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion.
Getränke und Zusatzstoffe:
Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion.
Lebensmittelqualität:
Lebensmitteltoxikologie, alternative Produktionsformen, Ernährung verschiedener Zielgruppen, außer Hausverpflegung, Lebensmittelrecht.
Ernährungs- und Konsumverhalten:
Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung, Alternative Ernährungsformen, Essstörungen, Welternährung.
Verarbeitung und Konservierung:
Lebensmittelhygiene, -richtlinien, Qualitätssicherung, Lagerungsbedingungen, Lagerfähigkeit, Konservierungsstoffe, Konservierungsmethoden, Lebensmittelvergiftung.
Sensorik von Lebensmitteln:
Begriffsbestimmungen, Prüfpersonen, Sinnesphysiologie, Normen und Prüfverfahren.
6.2 KÜCHENFÜHRUNG UND LEBENSMITTELVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Herstellung von Speisen und Getränken für Haushalt und Großbetrieb nach ernährungswissenschaftlichen, küchentechnischen, wirtschaftlichen, und ökologischen Grundsätzen planen, organisieren, durchführen und evaluieren können;
- den Lebensmitteleinkauf und die Speisenzubereitung planen, organisieren und evident halten können;
- Obst, Gemüse, Getreide und Fleisch verarbeiten, konservieren, bevorraten und vermarkten können;
- Speisen ansprechend anbieten können;
- Küchenmaschinen und -geräte funktionsgerecht, rationell und unfallsicher bedienen können;
- Arbeits- und Hygienepläne erstellen sowie überprüfen können und zur verantwortungsvollen Übernahme von Aufgaben in Verpflegungsbetrieben bereit sein.
Lehrstoff:
Organisation:
Einzelplatzküche und Betriebsküche, Einsatz und Wartung von Maschinen und Geräten, Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel, Hygienevorschriften, Nährwert-, Mengen- und Preiskalkulationen, Qualitäts- und Preisvergleiche, Vergleiche von Arbeitsmethoden, Lagerung und Kontrolle von Vorräten, Großküchenführung, Herstellung, Lagerung und Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten für Haushalt, Großküche und Agrartourismus, Gesamtorganisation, Kostpläne, Sonderkostformen.
Zubereitung:
Grundrezepte und Garmachungsarten von einfachen Speisen der österreichischen Küche, Abwandlung und Erweiterung der Grundrezepte, Garmachungsarten, Menüplanung, regionale Gerichte, Anrichten und Garnieren von Speisen, Menüs nach ernährungswissenschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen optimieren, Menüs für besondere Anlässe, Getränke, Spezialitäten der regionalen, nationalen und internationalen Küche, Patisserie.
Lebensmittelverarbeitung:
Obst- und Gemüseverarbeitung, Kräuter, Getreideerzeugnisse, Fleischverarbeitung, Herstellung von Fleisch- und Fleischdauerwaren, Konservierungstechniken.
UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT
Siehe Anlage 1.
7.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.
7.3 MARKETING
Siehe Anlage 1.
7.4 HAUSHALTSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- landwirtschaftliche und institutionelle Haushalte nach sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten effizient planen, organisieren, einrichten und pflegen können;
- bei der Anschaffung und dem sachgerechten Einsatz moderner Ausrüstungs- und Reinigungstechnologien einschließlich Entsorgung die Anforderungen der Arbeitsgestaltung, die Bestimmungen des Umweltschutzes und die Sicherheitsvorschriften beachten;
- Tätigkeiten im Haushalt nach ergonomischen, hygienischen, ökologischen und unfallverhütenden Aspekten selbstständig planen, beurteilen und durchführen können, wobei die Gesundheit der im Haushalt lebenden und arbeitenden Personen Priorität hat;
- Arbeitsanalysen und Planungstechniken durchführen und Dienstleistungen anbieten können;
- die personellen, arbeitswirtschaftlichen und räumlichen Anforderungen der bäuerlichen Gästebeherbergung und Direktvermarktung kennen und die Bedürfnisse des Gastes/Kunden mit den Gegebenheiten des landwirtschaftlichen Haushaltes abstimmen können.
Lehrstoff:
Haushaltsökonomie und –soziologie:
Haushaltsformen, Funktionen der Privat- und Großhaushalte.
Haushaltshygiene:
Hygienestandards, Hygienepläne, Maßnahmen und Kontrolle.
Haushaltsökologie:
Umweltschutz und Kreislaufdenken, Recycling, Abfallvermeidung, -trennung, -entsorgung.
Ergonomie:
Menschliche Arbeitsleistung, Arbeitsbelastung, Einfluss von Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung.
Tischkultur und Service:
Esskultur, Tischzubehör, Gedeckarten, Tischgestaltung und Dekoration, Servierarten und –systeme, Getränkeservice, Speisen-, Menü- und Getränkearten, Buffet, Bankett, Arbeiten am Tisch des Gastes.
Arbeitsorganisation:
Datenermittlung und -analyse im Haushalt und Dienstleistungsbereich, Großhaushalt und institutioneller Haushalt, Personalorganisation.
Management im Dienstleistungsbereich:
Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, innovative Dienstleistungen, persönliche, familiäre und betriebliche Voraussetzungen, Zielgruppen, Vermarktungsformen, betriebliche Infrastruktur.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. Jahrgang 1 Wochenstunde und im II. Jahrgang 2 Wochenstunden.
7.5 QUALITÄTSMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
7.6 PROJEKTMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
7.7 RECHT
Siehe Anlage 1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
Jahrgangsweise gestaffeltes In-Kraft-Treten (vgl. Art. I § 2 Abs. 2)
1.9.2006 I. Jahrgang
1.9.2006 II. Jahrgang
1.9.2006 III. Jahrgang
1.9.2007 IV. Jahrgang
1.9.2008 V. Jahrgang
Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. § 3 Abs. 1, BGBl. II Nr. 201/2016)
Anlage 1.7
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND
ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10
```
```
Humanwissenschaften und
```
Sprache:
2.1 Deutsch ................. 2 2 2 2 2 10
2.2 Kommunikation und
Präsentation *2) ........ - - 2 - - 2
2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10
2.4 Zweite lebende
Fremdsprache *3) ........ - - 2 2 2 6
2.5 Geschichte und Politische
Bildung ................. - - - 3 2 5
2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3
2.7 Psychologie und
Philosophie ............. - - - - 2 2
```
Kunst und Kultur:
```
3.1 Bildnerische Erziehung
und Gestaltung .......... 2 2 - - - 4
3.2 Musikerziehung .......... 2 - - - - 2
Naturwissenschaften:
4.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3
4.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4
4.3 Angewandte Biologie *4) . 3 4 - - - 7
4.4 Angewandte Mathematik ... 2 2 2 2 2 10
4.5 Chemisches und
biotechnologisches
Laboratorium ............ - 2 2 - - 4
4.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4
Landwirtschaft:
5.1 Pflanzen- und
Gartenbau *4) ........... - - 3 3 3 9
5.2 Nutztierhaltung *4) ..... - - 3 2 3 8
5.3 Landwirtschafts- und
Gartenbaupraktikum ...... 3 3 3 3 - 12
5.4 Ländliche Entwicklung ... - - - - 2 2
Ernährung:
6.1 Ernährung und
Lebensmitteltechnologie . - 3 3 3 3 12
6.2 Küchenführung und
Lebensmittelverarbeitung 3 3 3 3 - 12
```
Unternehmensführung und
```
Recht:
7.1 Volkswirtschaft ......... - - - - 2 2
7.2 Betriebswirtschaft u.
Rechnungswesen *4) ...... - 2 4 4 3 13
7.3 Marketing ............... - - - - 3 3
7.4 Haushaltsmanagement *4) . 2 3 - - - 5
7.5 Qualitätsmanagement ..... - - - 2 - 2
7.6 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2
7.7 Recht ................... - - - - 2 2
```
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 - 8
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 35 36 35 37 35 178
```
Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und
```
III. Jahrgang
Abschnitt II 14 Wochen zwischen dem
III. und IV. Jahrgang
Abschnitt III 4 Wochen zwischen dem IV. und
V. Jahrgang
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Konversation in lebenden
Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10
Computerunterstützte
Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2
Qualitätsmanagement ..... - - - - 2 2
Bewegung und Sport ...... - - - - 2 2
```
```
Wochenstunden
Unverbindliche Übungen
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10
```
```
Förderunterricht *5)
```
```
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Angewandte Mathematik
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.
3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Mit Übungen.
*5) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME
LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE
2.1 DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Siehe Anlage 1.
2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
2.6 GEOGRAPHIE
Siehe Anlage 1.
2.7 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ihre eigene Persönlichkeit und die ihrer Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
- bedeutsame Lebensprobleme aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten entwickeln können;
- Stufen der Persönlichkeitsentwicklung bis zum Erwachsenen kennen, sich der erzieherischen Verantwortung bewusst sein;
- pädagogische und psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
- sich mit Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein bewusstes Handeln erarbeiten können.
Lehrstoff:
Pädagogik:
Erziehungsbegriff, Erziehungsziele und -methoden.
Psychische Funktionen und Kräfte:
Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken, Theorien und Techniken des Lernens, tiefenpsychologische Hauptströmungen.
Entwicklungspsychologie:
Anlage und Umwelt, Kindes- und Jugendalter, individuelle und soziale Probleme des erwachsenen und des alternden Menschen, Aggressionsforschung.
Sozialpsychologie:
Sozialisation, menschliche Beziehungsformen, Konflikte, massenpsychologische Phänomene, Werbepsychologie.
Mensch und Erkenntnis:
Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis, Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie, Logik.
Mensch und Werte:
Werteproblematik, Ethik, Ästhetik.
Mensch und Natur:
ökologische Denkmuster, Natur – Technik – Gesellschaft.
Mensch, Transzendenz und Metaphysik:
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
KUNST UND KULTUR
3.1 BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND GESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Formen der Umwelt bildnerisch wiedergeben können;
- die gebräuchlichsten Schriftarten kennen und sie schreiben und zeichnen können;
- textil- und kunsthandwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien nach ästhetischen, kulturellen, wirtschaftlichen und arbeitstechnischen Grundsätzen herstellen und pflegen können;
- die Form- und Farbgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks Freude empfinden.
Lehrstoff:
Zeichnen, Malen, Modellieren:
Geometrische Körper, Naturformen, Licht und Schatten, Abstraktion von Naturstudien.
Schrift:
Gebrauchsschriften, Zierschriften, Verbinden von Schrift und Ornament.
Design:
Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, graphische, dekorative und künstlerische Gestaltung, Formgebung von unterschiedlichen Werkstoffen, Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.
Kunstbetrachtung:
Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel, formale und inhaltliche Analyse von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerkes.
Textiles- und kunsthandwerkliches Gestalten:
Textile und kunsthandwerkliche Techniken, Handarbeitstechniken, Materialberechnung anhand von Werkstücken.
Materialien:
Textile und ergänzende Rohstoffe, Zubehör, Behandlung und Verwendung.
3.2 MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- mit Freude singen und Musik hören;
- für das richtige Singen bedeutsame musiktheoretische Kenntnisse aufweisen und Singstimmen vom Blatt lesen können;
- ein- und mehrstimmige Lieder singen können und die Entwicklung der abendländischen Musik im Überblick kennen.
Lehrstoff:
Notenlehre und Tonsysteme:
Noten, Pausen, Versetzungszeichen, Tempo-, Dynamik- und Vortragszeichen, Chorpartitur, Dur- und Molltonleiter.
Musikgeschichte:
Anfänge, Barock, Wiener Klassik, Romantik, Musik des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart.
NATURWISSENSCHAFTEN
4.1 ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.
4.2 ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1.
4.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE
Siehe Anlage 1.
4.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
4.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Siehe Anlage 1.1.
4.6 ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1.
LANDWIRTSCHAFT
5.1 PFLANZEN- UND GARTENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Produktion pflanzlicher Lebens- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können;
- einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können;
- integrierte Produktionsverfahren und biologische Wirtschaftsweisen beurteilen und planen können;
- Fruchtfolgepläne und/oder Nutzungspläne und Düngepläne für Ackerbau und Grünland aufstellen und begründen können;
- für eine gegebene Situation Konzepte für Saatpflege, Unkrautregulierung und des Pflanzenschutzes planen und begründen können;
- einfache Feldversuche planen, auswerten und interpretieren können und eine Pflanzen- und Sortenwahl treffen können;
- die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme beurteilen können;
- die Ansprüche des Marktes und der innerbetrieblichen Verarbeitung und Verwertung in pflanzen- und gartenbauliche Entscheidungen einbeziehen können;
- die ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung des Selbstversorgergartenbaues kennen;
- einen standortgerechten Haus- und Wohngarten für einen bäuerlichen Haushalt planen können;
- die Vernetzung des ökologischen und wirtschaftlichen Systems erkennen und entsprechende Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit umsetzen können.
Lehrstoff:
Boden:
Geologische Grundlagen der Bodenbildung, bodenbildende Prozesse und Bodentypen, Bodenbestandteile, Bodeneigenschaften, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz, Bodenbewertung.
Agrarmeteorologische Grundlagen:
Klimafaktoren, Lenkung des Bestandesklimas.
Kulturmaßnahmen:
Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Düngung, Saat, Pflegemaßnahmen, Pflanzenschutz.
Produktion am Ackerland:
Getreide, Hackfrüchte, Eiweißpflanzen, Ölpflanzen, Feldfutterbau, nachwachsende Rohstoffe.
Produktion am Dauergrünland:
Pflanzen des Dauergrünlandes und Pflanzenbestände, Bestandesbewertung, Bewirtschaftungsintensitäten und Nutzungsformen, Weideplan, Pflege- und Pflanzenschutzmaßnahmen, Grünlanderneuerung und -neuanlage.
Gemüsebau:
Blattgemüse, Kohlgemüse, Fruchtgemüse, Gewürz- und Heilkräuter, Zwiebel- und Lauchgemüse, Hülsenfrüchte, Wurzel- und Knollengemüse, Feldgemüsebau, Dauerkulturen.
Obstbau:
Anatomie, Morphologie und Physiologie der Obstgewächse, Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstbau, betriebs- und marktwirtschaftliche Fragen, Obstverarbeitung.
Zierpflanzenbau:
Laub- und Nadelgehölze, Hecken, Stauden, Zwiebel- und Knollenpflanzen, Sommerblumen.
Gestaltung:
Bauerngarten und Wohngarten.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.
5.2 NUTZTIERHALTUNG
Siehe Anlage 1.1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.
5.3 LANDWIRTSCHAFTS- UND GARTENBAUPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die häufigsten Arbeitsverfahren eines landwirtschaftlichen Betriebes und im Selbstversorgergartenbau kennen und ausführen können;
- einschlägige Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation beziehungsweise des Verhaltens der Tiere zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer, biologischer und ökologischer Sicht erläutern können;
- landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen und einstellen können;
- betriebliche Abläufe erfassen und beurteilen sowie für ausgewählte Situationen praxisorientierte Problemlösungen entwickeln können;
- Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben und Managementtechniken einsetzen können;
- bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen und bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.
Lehrstoff:
Pflanzenbau:
Vermehrung, Pflanzung und Anbau, Vegetationsbeobachtung- und -bewertung, Bodenbearbeitung, Pflegemaßnahmen, Düngeraufbereitung und Düngung, Pflanzenschutz, Ernte, Lagerung im Ackerbau, im Gemüse- und Obstbau, in der Grünlandbewirtschaftung, in den verschiedenen Formen des Landbaus.
Nutztierhaltung:
Futterbereitung, Fütterung und Haltung, Züchtung, Pflege- und Hygienemaßnahmen, Nutzung, Tierbeobachtung und -beurteilung, Herdenmanagement bei verschiedenen Nutztierarten.
Gartenbau:
Kleinklima, Vermehrung, Saat und Pflanzung, Bodenbearbeitung, Pflege, Düngung, Pflanzenschutz, Ernte und Lagerung, Topfen und Bindereiarbeiten.
Forstwirtschaft:
Bestandesbegründung, naturnahe Methoden der Waldpflege.
Veredelung und Vermarktung:
Be- und Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Produkten, Qualitätssicherung, Hygienebestimmungen und gesetzliche Vorschriften, Vermarktung.
Landtechnik:
Bedienung, Einstellung und Wartung von Maschinen und Geräten, Traktorfahrtheorie und -praxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F.
Dienstleistungen im ländlichen Raum:
Grünraumpflege und -gestaltung, Energiemanagement und Abfallbewirtschaftung.
Betriebsmanagement:
Erhebung und Führung der relevanten Betriebsdaten, Arbeitsplanung, Arbeitswirtschaft und Controlling, Unfallschutz.
5.4 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
Siehe Anlage 1.
ERNÄHRUNG
6.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Ernährungsgewohnheiten reflektieren, gesundheitsförderndes Verhalten entwickeln und somit Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen;
- prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung ernährungsabhängiger Erkrankungen umsetzen können;
- grundlegende Kenntnisse über die Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel besitzen, um sich am Markt orientieren und verantwortungsbewusst handeln zu können;
- fachspezifische Software anwenden, die Ergebnisse interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen können;
- aktuelle Ernährungs- und Diätformen kennen und zielgruppengemäße Speisepläne entwickeln können;
- sich der Nachhaltigkeit eigenen Handelns auch im Hinblick auf globale Ressourcenverteilung bewusst sein und ethische Grundsätze berücksichtigen.
Lehrstoff:
Physiologische Grundlagen der Ernährung:
Nährstoffbildung, Kreislauf der Stoffe in der Natur, Aufgaben der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf.
Bestandteile der Nahrung:
Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Folgen der Über- und Unterversorgung, Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus.
Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion.
Getränke und Zusatzstoffe:
Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion.
Lebensmittelqualität:
Lebensmitteltoxikologie, alternative Produktionsformen, Ernährung verschiedener Zielgruppen, außer Hausverpflegung, Lebensmittelrecht.
Ernährungs- und Konsumverhalten:
Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung, Alternative Ernährungsformen, Essstörungen, Welternährung.
Verarbeitung und Konservierung:
Lebensmittelhygiene, -richtlinien, Qualitätssicherung, Lagerungsbedingungen, Lagerfähigkeit, Konservierungsstoffe, Konservierungsmethoden, Lebensmittelvergiftung.
Sensorik von Lebensmitteln:
Begriffsbestimmungen, Prüfpersonen, Sinnesphysiologie, Normen und Prüfverfahren.
6.2 KÜCHENFÜHRUNG UND LEBENSMITTELVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Herstellung von Speisen und Getränken für Haushalt und Großbetrieb nach ernährungswissenschaftlichen, küchentechnischen, wirtschaftlichen, und ökologischen Grundsätzen planen, organisieren, durchführen und evaluieren können;
- den Lebensmitteleinkauf und die Speisenzubereitung planen, organisieren und evident halten können;
- Obst, Gemüse, Getreide und Fleisch verarbeiten, konservieren, bevorraten und vermarkten können;
- Speisen ansprechend anbieten können;
- Küchenmaschinen und -geräte funktionsgerecht, rationell und unfallsicher bedienen können;
- Arbeits- und Hygienepläne erstellen sowie überprüfen können und zur verantwortungsvollen Übernahme von Aufgaben in Verpflegungsbetrieben bereit sein.
Lehrstoff:
Organisation:
Einzelplatzküche und Betriebsküche, Einsatz und Wartung von Maschinen und Geräten, Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel, Hygienevorschriften, Nährwert-, Mengen- und Preiskalkulationen, Qualitäts- und Preisvergleiche, Vergleiche von Arbeitsmethoden, Lagerung und Kontrolle von Vorräten, Großküchenführung, Herstellung, Lagerung und Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten für Haushalt, Großküche und Agrartourismus, Gesamtorganisation, Kostpläne, Sonderkostformen.
Zubereitung:
Grundrezepte und Garmachungsarten von einfachen Speisen der österreichischen Küche, Abwandlung und Erweiterung der Grundrezepte, Garmachungsarten, Menüplanung, regionale Gerichte, Anrichten und Garnieren von Speisen, Menüs nach ernährungswissenschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen optimieren, Menüs für besondere Anlässe, Getränke, Spezialitäten der regionalen, nationalen und internationalen Küche, Patisserie.
Lebensmittelverarbeitung:
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