Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
Änderungshistorie JSON API

Obst- und Gemüseverarbeitung, Kräuter, Getreideerzeugnisse, Fleischverarbeitung, Herstellung von Fleisch- und Fleischdauerwaren, Konservierungstechniken.

7.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

Siehe Anlage 1.

7.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

7.3 MARKETING

Siehe Anlage 1.

7.4 HAUSHALTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Haushaltsökonomie und –soziologie:

Haushaltsformen, Funktionen der Privat- und Großhaushalte.

Haushaltshygiene:

Hygienestandards, Hygienepläne, Maßnahmen und Kontrolle.

Haushaltsökologie:

Umweltschutz und Kreislaufdenken, Recycling, Abfallvermeidung, -trennung, -entsorgung.

Ergonomie:

Menschliche Arbeitsleistung, Arbeitsbelastung, Einfluss von Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung.

Tischkultur und Service:

Esskultur, Tischzubehör, Gedeckarten, Tischgestaltung und Dekoration, Servierarten und –systeme, Getränkeservice, Speisen-, Menü- und Getränkearten, Buffet, Bankett, Arbeiten am Tisch des Gastes.

Arbeitsorganisation:

Datenermittlung und -analyse im Haushalt und Dienstleistungsbereich, Großhaushalt und institutioneller Haushalt, Personalorganisation.

Management im Dienstleistungsbereich:

Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, innovative Dienstleistungen, persönliche, familiäre und betriebliche Voraussetzungen, Zielgruppen, Vermarktungsformen, betriebliche Infrastruktur.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. Jahrgang 1 Wochenstunde und im II. Jahrgang 2 Wochenstunden.

7.5 QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.6 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.7 RECHT

Siehe Anlage 1.

8.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

9.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Zum In- und Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 2.

Anlage 1.8

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR

LEBENSMITTEL- UND BIOTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10

```

```

2.

Humanwissenschaften und

```

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - 2 - - - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

3.

Naturwissenschaften:

3.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3

3.2 Angewandte Chemie ....... 3 3 2 - - 8

3.3 Angewandte Biologie *5) . 6 4 - - - 10

3.4 Mikrobiologie und Hygiene - - - 2 3 5

3.5 Lebensmittel- und

Biochemie ............... - - - 2 3 5

3.6 Angewandte Mathematik ... 3 3 2 2 - 10

3.7 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

4.

Landwirtschaft:

4.1 Pflanzen- und Obstbau *5) - 3 3 - - 6

4.2 Nutztierhaltung *5) ..... - 4 4 - - 8

4.3 Landwirtschaftliches und

technologisches Praktikum 4 2 6 - - 12

```

5.

Technologie und

```

Laboratorium:

5.1 Chemisches- und

lebensmittelchemisches

Laboratorium ............ 2 2 2 2 2 10

5.2 Lebensmittel- und

biotechnologisches

Laboratorium ............ - - - 4 4 8

5.3 Mikrobiologisches

Laboratorium ............ - - - 2 3 5

5.4 Lebensmittel- und

Biotechnologie .......... - - - 3 3 6

5.5 Maschinen und

Verfahrenstechnik ....... - 3 3 2 - 8

```

6.

Unternehmensführung und

```

Recht:

6.1 Volkswirtschaft ......... - - 2 - - 2

6.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *5) ...... - - 2 4 4 10

6.3 Integrierte

Managementsysteme ....... - - - - 3 3

6.4 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2

6.5 Recht ................... - - - - 2 2

```

7.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8

```

```


```

Gesamtwochenstundenzahl . 35 36 36 37 36 180

```

8.

Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und

```

III. Jahrgang

Abschnitt II 8 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 8 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

```


```

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Zweite lebende

Fremdsprache ............ - - - - 2 2

Integrierte

Managementsysteme ....... - - - - 2 2

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Leibesübungen ........... - - - - 2 2

```


```

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10

```


```

Förderunterricht *6)

```


```

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

```


```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

3.

NATURWISSENSCHAFTEN

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

3.4 MIKROBIOLOGIE UND HYGIENE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Stellenwert der Mikroorganismen:

Verderbniserreger, Krankheitsverursacher, Produktionshilfsmittel bei der Lebensmittelherstellung, industrieller Einsatz von Mikroorganismen.

Beschreibung der Morphologie, der Vermehrung und der allgemeinen

Wachstumsbedingungen der Mikroorganismen:

Bakterien, Pilze, Viren, subbiologische Systeme.

Wachstum und Vermehrung der Mikroorganismen:

Entwicklungsbedingungen.

Fermentationsverfahren und Wachstumskinetik.

Methoden zur Haltbarmachung von Lebensmitteln und deren Einfluss auf die Mikroorganismen:

Hitze, Kälte, Bestrahlen, Wasserentzug, Schutzgase, Druckverfahren, biologische und chemische Verfahren.

Stoffwechsel der Mikroorganismen:

Atmung, Gärung, anaerobe Atmung.

Lebensmittelvergiftungen:

Lebensmittelinfektionen, Lebensmittelintoxikationen, Toxinfektionen, bakterielle und mykologische Lebensmittelvergiftungen.

Systematik der Mikroorganismen:

Bakterien, Pilze, Viren, subbiologische Systeme.

Einteilung der Mikroorganismen in Risikogruppen.

Mikrobiologie einzelner Lebensmittelgruppen:

Kohlenhydratische Lebensmittel, eiweiß- und fettreiche Lebensmittel, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel, Getränke, Kontrolle von Zusatzstoffen, Beurteilung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Verpackungsmaterialien.

Lebensmittelhygiene, Personal- und Betriebshygiene.

Molekularbiologie:

Gewinnung und Funktion von DNA und RNA, Grundlagen der Rekombination, Werkzeuge, DNA-Analyse, genetische Regulation des Intermediärstoffwechsels, genetische Veränderung von prokaryotischen und eukaryotischen Zellen, Einsatz und Kultivierung von rekombinanten Mikroorganismen und deren Bedeutung, Risken und Chancen der Gentechnologie.

3.5 LEBENSMITTEL- UND BIOCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Chemische Analyse:

Probennahme, Inhaltstoffe von Lebensmitteln, Nachweis von Manipulationen, Analysenstatistik, Analysenstandardisierung, Methodenvalidierung.

Instrumentalanalytik:

Fotometrie, Spektroskopie, Chromatographie, Elektrophorese, Polarimetrie, Refraktometrie, enzymatische Analyse.

Biotechnologische Verfahren:

Fermentationen, Herstellung von Antibiotika, Enzymen, Hormonen, Konservierung- und Desinfektionsmittel/-verfahren, Biodiesel.

Lebensmittelanalytik:

Bedeutung, Nachweis und Wirkung von Zusatzstoffen/Rückständen in Lebensmitteln und deren gesundheitliche Auswirkung auf den Menschen.

Ernährung des Menschen:

Verdauung und Resorption, Bau – und Betriebsstoffwechsel, Stoffwechselkreisläufe, Stoffwechselstörungen, Bilanzierung von Nähr-, Wirk- und Mineralstoffen in der menschlichen Ernährung, Diätetik, Ernährungsgewohnheiten, Ernährungstheorien, Über- und Mangelversorgung, Einfluss der Zubereitung auf die Qualität der Nahrungsmittel, Genussmittel.

3.6 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.7 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4.

LANDWIRTSCHAFT

4.1 PFLANZEN- UND OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Produktionsgrundlagen:

Boden, Wachstumsfaktoren, Fruchtfolge, Düngung, Pflanzenschutz, Bodenbearbeitung, Saatgut, Grundzüge der Produktion und Qualitätssicherung im Obst-, Wein- und Gemüsebau.

Spezielle Pflanzenproduktion:

Getreide, Öl-, Eiweißpflanzen, Hackfrüchte und sonstigen Kulturen, Erkennen von landwirtschaftlich relevanten Pflanzen und deren Produkte, Methoden der Qualitätsbeurteilung pflanzlicher Produkte.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.3 LANDWIRTSCHAFTLICHES UND TECHNOLOGISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Pflanzenbau:

Bodenbearbeitung, Vermehrung, Pflanzung und Anbau, Pflanzenschutz, Bestandesführung im Acker-, Gemüse- und Obstbau.

Nutztierhaltung:

Fütterung und Haltung, Pflege- und Hygienemaßnahmen, Qualitätsmilchgewinnung sowie Qualitätsfleischgewinnung bei verschiedenen Nutztierarten.

Rohstofferfassung, Herstellen von Produkten und Vermarktung:

Übernahme und Bewertung von Rohstoffen, Be- und Verarbeitung von Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischwaren, Getreide, Obst, Gemüse und nachwachsenden Rohstoffen, Qualitätssicherung, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Hygienebestimmungen unter gesetzlichen Vorschriften, Absatz und Vertrieb von Erzeugnissen.

Verfahrens- und Energietechniken:

Werkstoffbestimmung, Be- und Verarbeitung von Metall, Holz und Kunststoffen, Bedienung, Einstellung, Reparatur und Wartung von Maschinen und Geräten, Energie-, Wärme-, Kältetechnik und Pneumatik.

Betriebsmanagement:

Erhebung und Führung der relevanten Betriebsdaten, Arbeitsplanung, Arbeitswirtschaft, Grundlagen der Forstwirtschaft, Unfallschutz, Umweltmaßnahmen und Abfallbewirtschaftung.

Traktorfahrtheorie und -praxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F.

5.

TECHNOLOGIE UND LABORATORIUM

5.1 CHEMISCHES- UND LEBENSMITTELCHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laboratoriumstechnik:

Verhalten im Labor, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Laborgeräten und -werkstoffen, Gefahrensymbole, Rund S-Sätze gemäß Chemikaliengesetzgebung, Probennahme, Probenaufbereitung.

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, analytisches Wägen, Dichtebestimmung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise, Kationennachweise, Teststreifen, -stäbchen und andere Schnelltestmethoden, Gravimetrie, Maßanalyse.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

pH-Wert-Messung, Chromatographie, Spektralanalyse, Fotometrie, Spektroskopie, Refraktometrie, Polarimetrie, Kalorimetrie, Redoxpotentialmessung und andere chemisch-physikalische Messmethoden.

Biotechnologische und molekularbiologische Verfahren:

Fermentationstechnik, Prozesstechnik, enzymatische Tests, PCR, Elektrophorese und andere berufsfeldrelevante biotechnologische Untersuchungsmethoden.

Methodenbewertung:

Fehlerfortpflanzung und Fehlerabschätzung, Auswertemethoden.

Analyse von Lebensmitteln:

Durchführung von produktionsbegleitenden Analysen, Endproduktkontrolle, Analyse von Fremdprodukten, Erkennung von Verfälschungen bei kohlehydratreichen, eiweiß- und fettreichen sowie vitamin- und mineralstoffreichen Lebensmitteln, Getränken.

Analyse von Hilfsstoffen der Lebensmittelerzeugung:

Analyse von Hilfs-, Bei- und Zusatzstoffen, die in der Lebensmittelproduktion verwendet werden sowie Analyse von Abfallprodukten, die für die gesetzeskonforme Entsorgung der Abfallprodukte notwendig ist, z.B. Kesselwässer, Kesselspeisewässer, Kondensatwässer, Abwasser, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Salzbad, Lab, Gewürze, Tafelsüßen.

Spuren- und Ultraspurenanalytik im Lebensmittelbereich:

Methoden und Probleme.

Qualitätsmanagement im Labor:

Überprüfung der Reagenzien und Geräte auf Einhaltung der vorgegebenen Grenzen, geeignete Protokollführung in einem qualitätsgesicherten Laboratorium, statistische Überprüfung und Bewertung der Messergebnisse.

Validierung in der Analytik:

Durchführen einer vollständigen Validierung einer analytischen Methode, Erstellung der statistischen Kenndaten einer Methode, Berechnung der Nachweisgrenze, Bestimmungsgrenze und der Erfassungsgrenze nach Normmethoden, Berechnung bzw. Bestimmung der Messwertunsicherheit, Bestimmung der kritischen Differenz, statistische Bewertung einer Methode.

5.2 LEBENSMITTEL- UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Technologische Grundlagen:

Gewinnung von Milchinhaltsstoffen, allgemeine verfahrenstechnische Abläufe.

Spezialverfahren:

Herstellung und Anwendung von Kulturen, Ultrafiltration, Fermentations- und Gärungsprozesse.

Verfahrensvergleiche:

Technologische Einfluss- und Steuerfaktoren der angewandten Eiweiß- und Fetttechnologie.

Rohstoffmanagement:

Anwendung von Zusatzstoffen, Rezeptur- und Auffettungsberechnungen.

Qualitätsmanagement:

Produktionsbegleitende Kontrollen und Endproduktkontrolle, Anwendung von HACCP und QM-Maßnahmen.

Sensorik:

Beurteilung nach verschiedenen Prüfverfahren, bewertende Prüfung mit Skale verschiedener Produkte.

Herstellung von Produkten:

Flüssige und fermentierte Milch- und Milchmischerzeugnisse, Frischkäse und Frischkäsezubereitungen, reifende Käsesorten inklusive Salzen, Käsebehandlung, Drinks auf Milchbasis, Desserts, Convenience-Produkte, Soft- und Freezereis auf Milch- u. Wasserbasis, Konserven, Dauermilchprodukte, Milchanaloge.

Anlagenkomponenten:

Praktische Anforderung an Materialien, Produktleitungen, Verbindungen, Pumpen, Ventile, Behälter.

Wartung und Instandhaltung:

Erstellung von Wartungsplänen, Wartung von Dampfkessel-, Eiswasser- und pneumatischen Anlagen, Vorbereitungen für gesetzliche Überprüfungen, Inspektion und Wartung von Hebezeugen und mechanischen Antrieben, Vorbereitung auf die Dampfkesselwärterprüfung.

Elektro-, Mess- und Regeltechnik:

Aufbau von Installationsschaltungen, Messung elektrischer Arbeit und Leistung, Funktion von Spannungserzeugern und Drehstromsystem, Service und Funktionsprobe von Motoren, Antrieben und Gleichstrommaschinen, Messgerätekalibrierung, Justierung von Steuerungs- und Regelsystemen, elektrochemische Grundlagen, Überprüfung der Schutzmaßnahmen.

5.3 MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laborgeräte und -einrichtungen:

Autoklav, Sicherheitswerkbank, Dampftopf, Kolbenhubpipetten, Nährmedienbereitung mit qualitätssichernden Maßnahmen, mikroskopische Präparate, diagnostische Differenzierungsmethoden.

Methoden zur Kultivierung von Mikroorganismen:

Bouillon-, Agarstich- und Agarschrägkultur, fraktionierter Ausstrich.

Kulturelle Keimzählverfahren:

Koch`sches Gussplatten-Verfahren, Spatel-Verfahren, Membranfilterverfahren, Petrifilm und andere Schnellverfahren, Bestimmung von Mikroorganismen in flüssigen Medien (MPN, Titer, Presence/Absence), Stammhaltung, Konservierung von Reinkulturen, Kultivierung, Isolierung, und Identifizierung von Mikroorganismen, Fertigtests-Schnelltests.

Produktuntersuchungen:

Kohlenhydratreiche, eiweiß- und fettreiche sowie vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel, Getränke, Fertiggerichte, Kontrolle von Zusatzstoffen, Beurteilung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Verpackungsmaterialien.

Methoden zur Kontrolle der Personal- und Betriebshygiene:

Immunologische Tests, ATP-Messungen, Hygienekontrolle an Ort und Stelle.

Biotechnologische und molekularbiologische Verfahren:

Fermentationstechnik, Prozesstechnik, enzymatische Tests, PCR.

Methodenbewertung:

Fehlerfortpflanzung und Fehlerabschätzung, Auswertemethoden.

5.4 LEBENSMITTEL- UND BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundlagen der Lebensmitteltechnik:

Begriffsbestimmungen, mechanische Grundprozesse.

Thermische und andere physikalische Grundprozesse:

Erhitzen, Verdampfen, Trocknen, Kühlverfahren, Druckverfahren.

Emulgieren, Homogenisieren:

Emulsionstypen, Herstellung von Emulsionen, Emulgiermaschinen, Homogenisieren, Ziele und Wirkungsweise.

Membrantrennverfahren:

Grundlagen, Verfahren, Membranarten, Anwendungsgebiete.

Extrudieren:

Theorie und technische Grundlagen, Aufbau von Lebensmittelextrudern, Extruderarten, Extrusionsarten, Anwendungsbeispiele, Destillieren, Extrahieren, Rektifizieren.

Fermentieren:

Prinzipieller Aufbau eines biotechnischen Verfahrens, diskontinuierlicher Wachstumsprozess, kontinuierliche Fermentation, Bioreaktoren, Reaktorarten.

Verpacken:

Abfüllen, Erwartungen an die Verpackung, Schutzfunktionen der Packstoffe, Eigenschaften der Verpackungswerkstoffe, Dosieren und Abfüllen von Flüssigkeiten und pastösen Gütern, Dosieren und Abfüllen von rieselfähigen Trockengütern, Verpackungsverfahren, Einsatz und Wirkung von Lebensmittelzusatzstoffen.

Herstellungstechnologien von Lebensmitteln:

Kohlenhydratreiche-, fett- und eiweißreiche, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel, Getränke und Spirituosen, Zusatzstoffe.

Lebensmittelsensorik:

Begriffsbestimmungen, Prüfpersonen, Sinnesphysiologie, Normen und Prüfverfahren.

5.5 MASCHINEN UND VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Maschinentechnische Einheiten und Normen:

Größen, Einheiten und Berechnungen.

Festigkeitslehre:

Größen, Einheiten und Berechnung.

Wärmelehre:

Größen, Einheiten und Berechnungen, Zustandsänderungen und Prozesse, Anwenden von Diagrammen und Tabellen.

Elektrotechnik:

Wirkungen des Stromes, Größen, Einheiten und Berechnungen, Schutzmaßnahmen, Stromerzeugung, Spannungsarten, Motorarten.

Technische Kommunikation:

Elektrische, hydraulische und pneumatische Symbole, elektrische Stromlaufpläne, hydraulische und pneumatische Schaltpläne, Verfahrensfließbilder, Rohrleitungs- und Instrumenten-Fließbilder.

Traktoren und Arbeitsmaschinen:

Arten, Hauptteile, Funktionen.

Dampfkesseltechnik:

Anlagenteile, Funktionen, Sicherheitseinrichtungen, Kesselarten, Berechnungen.

Kältetechnik:

Anlagenteile, Funktionen, Sicherheitseinrichtungen, Kälteanlagenarten, Berechnungen.

Pneumatik, Hydraulik, Fördertechnik:

Anlageteile, Funktionen, Schutzeinrichtungen, Berechnungen.

Steuer-, Mess- und Regelungstechnik:

Steuer- und Regelkreis, elektrische, elektronische, pneumatische und hydraulische Schaltelemente und Steuerungen, Messgeräte.

Norm- und Sicherheitsvorschriften.

6.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

6.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

6.3 INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME

Siehe Anlage 1.5.

6.4 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

6.5 RECHT

Siehe Anlage 1.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1.

Jahrgangsweise gestaffeltes In-Kraft-Treten (vgl. Art. I § 2 Abs. 2)

1.9.2006 I. Jahrgang

1.9.2006 II. Jahrgang

1.9.2006 III. Jahrgang

1.9.2007 IV. Jahrgang

1.9.2008 V. Jahrgang

2.

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. § 3 Abs. 1, BGBl. II Nr. 201/2016)

Anlage 1.8

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR

LEBENSMITTEL- UND BIOTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10

```

```

2.

Humanwissenschaften und

```

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - 2 - - - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

3.

Naturwissenschaften:

3.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3

3.2 Angewandte Chemie ....... 3 3 2 - - 8

3.3 Angewandte Biologie *5) . 6 4 - - - 10

3.4 Mikrobiologie und Hygiene - - - 2 3 5

3.5 Lebensmittel- und

Biochemie ............... - - - 2 3 5

3.6 Angewandte Mathematik ... 3 3 2 2 - 10

3.7 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

4.

Landwirtschaft:

4.1 Pflanzen- und Obstbau *5) - 3 3 - - 6

4.2 Nutztierhaltung *5) ..... - 4 4 - - 8

4.3 Landwirtschaftliches und

technologisches Praktikum 4 2 6 - - 12

```

5.

Technologie und

```

Laboratorium:

5.1 Chemisches- und

lebensmittelchemisches

Laboratorium ............ 2 2 2 2 2 10

5.2 Lebensmittel- und

biotechnologisches

Laboratorium ............ - - - 4 4 8

5.3 Mikrobiologisches

Laboratorium ............ - - - 2 3 5

5.4 Lebensmittel- und

Biotechnologie .......... - - - 3 3 6

5.5 Maschinen und

Verfahrenstechnik ....... - 3 3 2 - 8

```

6.

Unternehmensführung und

```

Recht:

6.1 Volkswirtschaft ......... - - 2 - - 2

6.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *5) ...... - - 2 4 4 10

6.3 Integrierte

Managementsysteme ....... - - - - 3 3

6.4 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2

6.5 Recht ................... - - - - 2 2

```

7.

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 - 8

```

```


```

Gesamtwochenstundenzahl . 35 36 36 37 36 180

```

8.

Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und

```

III. Jahrgang

Abschnitt II 8 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 8 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

```


```

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Zweite lebende

Fremdsprache ............ - - - - 2 2

Integrierte

Managementsysteme ....... - - - - 2 2

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Bewegung und Sport ...... - - - - 2 2

```


```

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10

```


```

Förderunterricht *6)

```


```

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

```


```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

3.

NATURWISSENSCHAFTEN

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

3.4 MIKROBIOLOGIE UND HYGIENE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Stellenwert der Mikroorganismen:

Verderbniserreger, Krankheitsverursacher, Produktionshilfsmittel bei der Lebensmittelherstellung, industrieller Einsatz von Mikroorganismen.

Beschreibung der Morphologie, der Vermehrung und der allgemeinen

Wachstumsbedingungen der Mikroorganismen:

Bakterien, Pilze, Viren, subbiologische Systeme.

Wachstum und Vermehrung der Mikroorganismen:

Entwicklungsbedingungen.

Fermentationsverfahren und Wachstumskinetik.

Methoden zur Haltbarmachung von Lebensmitteln und deren Einfluss auf die Mikroorganismen:

Hitze, Kälte, Bestrahlen, Wasserentzug, Schutzgase, Druckverfahren, biologische und chemische Verfahren.

Stoffwechsel der Mikroorganismen:

Atmung, Gärung, anaerobe Atmung.

Lebensmittelvergiftungen:

Lebensmittelinfektionen, Lebensmittelintoxikationen, Toxinfektionen, bakterielle und mykologische Lebensmittelvergiftungen.

Systematik der Mikroorganismen:

Bakterien, Pilze, Viren, subbiologische Systeme.

Einteilung der Mikroorganismen in Risikogruppen.

Mikrobiologie einzelner Lebensmittelgruppen:

Kohlenhydratische Lebensmittel, eiweiß- und fettreiche Lebensmittel, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel, Getränke, Kontrolle von Zusatzstoffen, Beurteilung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Verpackungsmaterialien.

Lebensmittelhygiene, Personal- und Betriebshygiene.

Molekularbiologie:

Gewinnung und Funktion von DNA und RNA, Grundlagen der Rekombination, Werkzeuge, DNA-Analyse, genetische Regulation des Intermediärstoffwechsels, genetische Veränderung von prokaryotischen und eukaryotischen Zellen, Einsatz und Kultivierung von rekombinanten Mikroorganismen und deren Bedeutung, Risken und Chancen der Gentechnologie.

3.5 LEBENSMITTEL- UND BIOCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Chemische Analyse:

Probennahme, Inhaltstoffe von Lebensmitteln, Nachweis von Manipulationen, Analysenstatistik, Analysenstandardisierung, Methodenvalidierung.

Instrumentalanalytik:

Fotometrie, Spektroskopie, Chromatographie, Elektrophorese, Polarimetrie, Refraktometrie, enzymatische Analyse.

Biotechnologische Verfahren:

Fermentationen, Herstellung von Antibiotika, Enzymen, Hormonen, Konservierung- und Desinfektionsmittel/-verfahren, Biodiesel.

Lebensmittelanalytik:

Bedeutung, Nachweis und Wirkung von Zusatzstoffen/Rückständen in Lebensmitteln und deren gesundheitliche Auswirkung auf den Menschen.

Ernährung des Menschen:

Verdauung und Resorption, Bau – und Betriebsstoffwechsel, Stoffwechselkreisläufe, Stoffwechselstörungen, Bilanzierung von Nähr-, Wirk- und Mineralstoffen in der menschlichen Ernährung, Diätetik, Ernährungsgewohnheiten, Ernährungstheorien, Über- und Mangelversorgung, Einfluss der Zubereitung auf die Qualität der Nahrungsmittel, Genussmittel.

3.6 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.7 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4.

LANDWIRTSCHAFT

4.1 PFLANZEN- UND OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Produktionsgrundlagen:

Boden, Wachstumsfaktoren, Fruchtfolge, Düngung, Pflanzenschutz, Bodenbearbeitung, Saatgut, Grundzüge der Produktion und Qualitätssicherung im Obst-, Wein- und Gemüsebau.

Spezielle Pflanzenproduktion:

Getreide, Öl-, Eiweißpflanzen, Hackfrüchte und sonstigen Kulturen, Erkennen von landwirtschaftlich relevanten Pflanzen und deren Produkte, Methoden der Qualitätsbeurteilung pflanzlicher Produkte.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.3 LANDWIRTSCHAFTLICHES UND TECHNOLOGISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Pflanzenbau:

Bodenbearbeitung, Vermehrung, Pflanzung und Anbau, Pflanzenschutz, Bestandesführung im Acker-, Gemüse- und Obstbau.

Nutztierhaltung:

Fütterung und Haltung, Pflege- und Hygienemaßnahmen, Qualitätsmilchgewinnung sowie Qualitätsfleischgewinnung bei verschiedenen Nutztierarten.

Rohstofferfassung, Herstellen von Produkten und Vermarktung:

Übernahme und Bewertung von Rohstoffen, Be- und Verarbeitung von Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischwaren, Getreide, Obst, Gemüse und nachwachsenden Rohstoffen, Qualitätssicherung, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Hygienebestimmungen unter gesetzlichen Vorschriften, Absatz und Vertrieb von Erzeugnissen.

Verfahrens- und Energietechniken:

Werkstoffbestimmung, Be- und Verarbeitung von Metall, Holz und Kunststoffen, Bedienung, Einstellung, Reparatur und Wartung von Maschinen und Geräten, Energie-, Wärme-, Kältetechnik und Pneumatik.

Betriebsmanagement:

Erhebung und Führung der relevanten Betriebsdaten, Arbeitsplanung, Arbeitswirtschaft, Grundlagen der Forstwirtschaft, Unfallschutz, Umweltmaßnahmen und Abfallbewirtschaftung.

Traktorfahrtheorie und -praxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F.

5.

TECHNOLOGIE UND LABORATORIUM

5.1 CHEMISCHES- UND LEBENSMITTELCHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laboratoriumstechnik:

Verhalten im Labor, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Laborgeräten und -werkstoffen, Gefahrensymbole, Rund S-Sätze gemäß Chemikaliengesetzgebung, Probennahme, Probenaufbereitung.

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, analytisches Wägen, Dichtebestimmung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise, Kationennachweise, Teststreifen, -stäbchen und andere Schnelltestmethoden, Gravimetrie, Maßanalyse.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

pH-Wert-Messung, Chromatographie, Spektralanalyse, Fotometrie, Spektroskopie, Refraktometrie, Polarimetrie, Kalorimetrie, Redoxpotentialmessung und andere chemisch-physikalische Messmethoden.

Biotechnologische und molekularbiologische Verfahren:

Fermentationstechnik, Prozesstechnik, enzymatische Tests, PCR, Elektrophorese und andere berufsfeldrelevante biotechnologische Untersuchungsmethoden.

Methodenbewertung:

Fehlerfortpflanzung und Fehlerabschätzung, Auswertemethoden.

Analyse von Lebensmitteln:

Durchführung von produktionsbegleitenden Analysen, Endproduktkontrolle, Analyse von Fremdprodukten, Erkennung von Verfälschungen bei kohlehydratreichen, eiweiß- und fettreichen sowie vitamin- und mineralstoffreichen Lebensmitteln, Getränken.

Analyse von Hilfsstoffen der Lebensmittelerzeugung:

Analyse von Hilfs-, Bei- und Zusatzstoffen, die in der Lebensmittelproduktion verwendet werden sowie Analyse von Abfallprodukten, die für die gesetzeskonforme Entsorgung der Abfallprodukte notwendig ist, z. B. Kesselwässer, Kesselspeisewässer, Kondensatwässer, Abwasser, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Salzbad, Lab, Gewürze, Tafelsüßen.

Spuren- und Ultraspurenanalytik im Lebensmittelbereich:

Methoden und Probleme.

Qualitätsmanagement im Labor:

Überprüfung der Reagenzien und Geräte auf Einhaltung der vorgegebenen Grenzen, geeignete Protokollführung in einem qualitätsgesicherten Laboratorium, statistische Überprüfung und Bewertung der Messergebnisse.

Validierung in der Analytik:

Durchführen einer vollständigen Validierung einer analytischen Methode, Erstellung der statistischen Kenndaten einer Methode, Berechnung der Nachweisgrenze, Bestimmungsgrenze und der Erfassungsgrenze nach Normmethoden, Berechnung bzw. Bestimmung der Messwertunsicherheit, Bestimmung der kritischen Differenz, statistische Bewertung einer Methode.

5.2 LEBENSMITTEL- UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Technologische Grundlagen:

Gewinnung von Milchinhaltsstoffen, allgemeine verfahrenstechnische Abläufe.

Spezialverfahren:

Herstellung und Anwendung von Kulturen, Ultrafiltration, Fermentations- und Gärungsprozesse.

Verfahrensvergleiche:

Technologische Einfluss- und Steuerfaktoren der angewandten Eiweiß- und Fetttechnologie.

Rohstoffmanagement:

Anwendung von Zusatzstoffen, Rezeptur- und Auffettungsberechnungen.

Qualitätsmanagement:

Produktionsbegleitende Kontrollen und Endproduktkontrolle, Anwendung von HACCP und QM-Maßnahmen.

Sensorik:

Beurteilung nach verschiedenen Prüfverfahren, bewertende Prüfung mit Skale verschiedener Produkte.

Herstellung von Produkten:

Flüssige und fermentierte Milch- und Milchmischerzeugnisse, Frischkäse und Frischkäsezubereitungen, reifende Käsesorten inklusive Salzen, Käsebehandlung, Drinks auf Milchbasis, Desserts, Convenience-Produkte, Soft- und Freezereis auf Milch- u. Wasserbasis, Konserven, Dauermilchprodukte, Milchanaloge.

Anlagenkomponenten:

Praktische Anforderung an Materialien, Produktleitungen, Verbindungen, Pumpen, Ventile, Behälter.

Wartung und Instandhaltung:

Erstellung von Wartungsplänen, Wartung von Dampfkessel-, Eiswasser- und pneumatischen Anlagen, Vorbereitungen für gesetzliche Überprüfungen, Inspektion und Wartung von Hebezeugen und mechanischen Antrieben, Vorbereitung auf die Dampfkesselwärterprüfung.

Elektro-, Mess- und Regeltechnik:

Aufbau von Installationsschaltungen, Messung elektrischer Arbeit und Leistung, Funktion von Spannungserzeugern und Drehstromsystem, Service und Funktionsprobe von Motoren, Antrieben und Gleichstrommaschinen, Messgerätekalibrierung, Justierung von Steuerungs- und Regelsystemen, elektrochemische Grundlagen, Überprüfung der Schutzmaßnahmen.

5.3 MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laborgeräte und -einrichtungen:

Autoklav, Sicherheitswerkbank, Dampftopf, Kolbenhubpipetten, Nährmedienbereitung mit qualitätssichernden Maßnahmen, mikroskopische Präparate, diagnostische Differenzierungsmethoden.

Methoden zur Kultivierung von Mikroorganismen:

Bouillon-, Agarstich- und Agarschrägkultur, fraktionierter Ausstrich.

Kulturelle Keimzählverfahren:

Koch`sches Gussplatten-Verfahren, Spatel-Verfahren, Membranfilterverfahren, Petrifilm und andere Schnellverfahren, Bestimmung von Mikroorganismen in flüssigen Medien (MPN, Titer, Presence/Absence), Stammhaltung, Konservierung von Reinkulturen, Kultivierung, Isolierung, und Identifizierung von Mikroorganismen, Fertigtests-Schnelltests.

Produktuntersuchungen:

Kohlenhydratreiche, eiweiß- und fettreiche sowie vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel, Getränke, Fertiggerichte, Kontrolle von Zusatzstoffen, Beurteilung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Verpackungsmaterialien.

Methoden zur Kontrolle der Personal- und Betriebshygiene:

Immunologische Tests, ATP-Messungen, Hygienekontrolle an Ort und Stelle.

Biotechnologische und molekularbiologische Verfahren:

Fermentationstechnik, Prozesstechnik, enzymatische Tests, PCR.

Methodenbewertung:

Fehlerfortpflanzung und Fehlerabschätzung, Auswertemethoden.

5.4 LEBENSMITTEL- UND BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundlagen der Lebensmitteltechnik:

Begriffsbestimmungen, mechanische Grundprozesse.

Thermische und andere physikalische Grundprozesse:

Erhitzen, Verdampfen, Trocknen, Kühlverfahren, Druckverfahren.

Emulgieren, Homogenisieren:

Emulsionstypen, Herstellung von Emulsionen, Emulgiermaschinen, Homogenisieren, Ziele und Wirkungsweise.

Membrantrennverfahren:

Grundlagen, Verfahren, Membranarten, Anwendungsgebiete.

Extrudieren:

Theorie und technische Grundlagen, Aufbau von Lebensmittelextrudern, Extruderarten, Extrusionsarten, Anwendungsbeispiele, Destillieren, Extrahieren, Rektifizieren.

Fermentieren:

Prinzipieller Aufbau eines biotechnischen Verfahrens, diskontinuierlicher Wachstumsprozess, kontinuierliche Fermentation, Bioreaktoren, Reaktorarten.

Verpacken:

Abfüllen, Erwartungen an die Verpackung, Schutzfunktionen der Packstoffe, Eigenschaften der Verpackungswerkstoffe, Dosieren und Abfüllen von Flüssigkeiten und pastösen Gütern, Dosieren und Abfüllen von rieselfähigen Trockengütern, Verpackungsverfahren, Einsatz und Wirkung von Lebensmittelzusatzstoffen.

Herstellungstechnologien von Lebensmitteln:

Kohlenhydratreiche-, fett- und eiweißreiche, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel, Getränke und Spirituosen, Zusatzstoffe.

Lebensmittelsensorik:

Begriffsbestimmungen, Prüfpersonen, Sinnesphysiologie, Normen und Prüfverfahren.

5.5 MASCHINEN UND VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Maschinentechnische Einheiten und Normen:

Größen, Einheiten und Berechnungen.

Festigkeitslehre:

Größen, Einheiten und Berechnung.

Wärmelehre:

Größen, Einheiten und Berechnungen, Zustandsänderungen und Prozesse, Anwenden von Diagrammen und Tabellen.

Elektrotechnik:

Wirkungen des Stromes, Größen, Einheiten und Berechnungen, Schutzmaßnahmen, Stromerzeugung, Spannungsarten, Motorarten.

Technische Kommunikation:

Elektrische, hydraulische und pneumatische Symbole, elektrische Stromlaufpläne, hydraulische und pneumatische Schaltpläne, Verfahrensfließbilder, Rohrleitungs- und Instrumenten-Fließbilder.

Traktoren und Arbeitsmaschinen:

Arten, Hauptteile, Funktionen.

Dampfkesseltechnik:

Anlagenteile, Funktionen, Sicherheitseinrichtungen, Kesselarten, Berechnungen.

Kältetechnik:

Anlagenteile, Funktionen, Sicherheitseinrichtungen, Kälteanlagenarten, Berechnungen.

Pneumatik, Hydraulik, Fördertechnik:

Anlageteile, Funktionen, Schutzeinrichtungen, Berechnungen.

Steuer-, Mess- und Regelungstechnik:

Steuer- und Regelkreis, elektrische, elektronische, pneumatische und hydraulische Schaltelemente und Steuerungen, Messgeräte.

Norm- und Sicherheitsvorschriften.

6.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

6.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

6.3 INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME

Siehe Anlage 1.5.

6.4 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

6.5 RECHT

Siehe Anlage 1.

7.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

8.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht)

hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 2004 und

hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit

1.

September der Folgejahre in Kraft (vgl. Art. 1 § 2).

1.9.2004 (I. Jahrgang)

1.9.2005 (II. Jahrgang)

1.9.2006 (III. Jahrgang)

1.9.2007 (IV. Jahrgang)

Anlage 1.9

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND

ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT – VIERJÄHRIGER AUFBAULEHRGANG

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV

```


```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 8

```

```

2.

Humanwissenschaften und

```

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 2 2 2 2 8

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - 2 - - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 3 2 3 2 10

2.4 Zweite lebende

Fremdsprache *3) ........ - 2 2 2 6

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - 3

2.7 Psychologie und

Philosophie ............. - - - 2 2

```

3.

Kunst und Kultur:

```

3.1 Bildnerische Erziehung

und Gestaltung .......... 2 2 - - 4

3.2 Musikerziehung .......... 2 - - - 2

4.

Naturwissenschaften:

4.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - 3

4.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - 4

4.3 Angewandte Biologie *4) . 3 3 - - 6

4.4 Angewandte Mathematik ... 2 2 2 2 8

4.5 Chemisches und

biotechnologisches

Laboratorium ............ - 2 2 - 4

4.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - 4

5.

Landwirtschaft:

5.1 Pflanzen- und

Gartenbau *4) ........... - - 3 3 6

5.2 Nutztierhaltung *4) ..... - - 3 3 6

5.3 Landwirtschafts- und

Gartenbaupraktikum ...... 2 2 3 - 7

5.4 Ländliche Entwicklung ... - - - 2 2

6.

Ernährung:

6.1 Ernährung und

Lebensmitteltechnologie . - 3 3 2 8

6.2 Küchenführung und

Lebensmittelverarbeitung 3 2 3 2 10

```

7.

Unternehmensführung und

```

Recht:

7.1 Volkswirtschaft ......... - - - 2 2

7.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *4) ...... - 3 4 3 10

7.3 Marketing ............... - - - 2 2

7.4 Haushaltsmanagement *4) . 2 2 - - 4

7.5 Qualitätsmanagement ..... - - - 2 2

7.6 Projektmanagement ....... - - 2 - 2

7.7 Recht ................... - - - 2 2

```

8.

Leibesübungen ........... 2 2 2 - 6

```

```


```

Gesamtwochenstundenzahl . 35 37 38 38 148

```

9.

Pflichtpraktikum Abschnitt I 8 Wochen zwischen dem II. und

```

III. Jahrgang

Abschnitt II 4 Wochen zwischen III. und

IV. Jahrgang

```


```

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV

Wochenstunden

```


```

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 8

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - 2

Qualitätsmanagement ..... - - - 2 2

Leibesübungen ........... - - - 2 2

```


```

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV

Wochenstunden

```


```

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 4

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 8

```


```

Förderunterricht *5)

```


```

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

```


```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Mit Übungen.

*5) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis III. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

2.7 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Siehe Anlage 1.7.

3.

KUNST UND KULTUR

3.1 BILDNERISCHE ERZIEUNG UND GESTALTUNG

Siehe Anlage 1.7.

3.2 MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.7.

4.

NATURWISSENSCHAFTEN

Siehe Anlage 1.

4.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

4.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

4.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

4.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.1.

4.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

5.

LANDWIRTSCHAFT

5.1 PFLANZEN- UND GARTENBAU

Siehe Anlage 1.7.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

5.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

5.3 LANDWIRTSCHAFTS- UND GARTENBAUPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.7.

5.4 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Siehe Anlage 1.

6.

ERNÄHRUNG

6.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1.7.

6.2 KÜCHENFÜHRUNG UND LEBENSMITTELVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.7.

7.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

7.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

7.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

7.3 MARKETING

Siehe Anlage 1.

7.4 HAUSHALTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.7.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang 1 Wochenstunde.

7.5 QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.6 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.7 RECHT

Siehe Anlage 1.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

9.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 2 Abs. 2)

1.9.2006 I. Jahrgang

1.9.2006 II. Jahrgang

1.9.2006 III. Jahrgang

1.9.2007 IV. Jahrgang

Anlage 1.9

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND

ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT – VIERJÄHRIGER AUFBAULEHRGANG

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV

```


```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 8

```

```

2.

Humanwissenschaften und

```

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 2 2 2 2 8

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - 2 - - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 3 2 3 2 10

2.4 Zweite lebende

Fremdsprache *3) ........ - 2 2 2 6

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - 3

2.7 Psychologie und

Philosophie ............. - - - 2 2

```

3.

Kunst und Kultur:

```

3.1 Bildnerische Erziehung

und Gestaltung .......... 2 2 - - 4

3.2 Musikerziehung .......... 2 - - - 2

4.

Naturwissenschaften:

4.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - 3

4.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - 4

4.3 Angewandte Biologie *4) . 3 3 - - 6

4.4 Angewandte Mathematik ... 2 2 2 2 8

4.5 Chemisches und

biotechnologisches

Laboratorium ............ - 2 2 - 4

4.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - 4

5.

Landwirtschaft:

5.1 Pflanzen- und

Gartenbau *4) ........... - - 3 3 6

5.2 Nutztierhaltung *4) ..... - - 3 3 6

5.3 Landwirtschafts- und

Gartenbaupraktikum ...... 2 2 3 - 7

5.4 Ländliche Entwicklung ... - - - 2 2

6.

Ernährung:

6.1 Ernährung und

Lebensmitteltechnologie . - 3 3 2 8

6.2 Küchenführung und

Lebensmittelverarbeitung 3 2 3 2 10

```

7.

Unternehmensführung und

```

Recht:

7.1 Volkswirtschaft ......... - - - 2 2

7.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *4) ...... - 3 4 3 10

7.3 Marketing ............... - - - 2 2

7.4 Haushaltsmanagement *4) . 2 2 - - 4

7.5 Qualitätsmanagement ..... - - - 2 2

7.6 Projektmanagement ....... - - 2 - 2

7.7 Recht ................... - - - 2 2

```

8.

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 - 6

```

```


```

Gesamtwochenstundenzahl . 35 37 38 38 148

```

9.

Pflichtpraktikum Abschnitt I 8 Wochen zwischen dem II. und

```

III. Jahrgang

Abschnitt II 4 Wochen zwischen III. und

IV. Jahrgang

```


```

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV

Wochenstunden

```


```

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 8

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - 2

Qualitätsmanagement ..... - - - 2 2

Bewegung und Sport ...... - - - 2 2

```


```

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV

Wochenstunden

```


```

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 4

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 8

```


```

Förderunterricht *5)

```


```

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

```


```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. 4) Mit Übungen.

*5) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis III. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _______________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

2.7 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Siehe Anlage 1.7.

3.

KUNST UND KULTUR

3.1 BILDNERISCHE ERZIEUNG UND GESTALTUNG

Siehe Anlage 1.7.

3.2 MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.7.

4.

NATURWISSENSCHAFTEN

Siehe Anlage 1.

4.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

4.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

4.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

4.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.1.

4.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

5.

LANDWIRTSCHAFT

5.1 PFLANZEN- UND GARTENBAU

Siehe Anlage 1.7.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

5.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

5.3 LANDWIRTSCHAFTS- UND GARTENBAUPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.7.

5.4 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Siehe Anlage 1.

6.

ERNÄHRUNG

6.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1.7.

6.2 KÜCHENFÜHRUNG UND LEBENSMITTELVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.7.

7.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

7.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

7.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

7.3 MARKETING

Siehe Anlage 1.

7.4 HAUSHALTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.7.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang 1 Wochenstunde.

7.5 QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.6 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.7 RECHT

Siehe Anlage 1.

8.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

9.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 2 Abs. 2)

1.9.2006 I. Jahrgang

1.9.2006 II. Jahrgang

1.9.2006 III. Jahrgang

1.9.2007 IV. Jahrgang

2.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3 Abs. 2, BGBl. II Nr. 201/2016)

Anlage 1.9

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UNDERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT – DREIJÄHRIGER AUFBAULEHRGANG

I. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Wochenstunden
Pflichtgegenstände
Jahrgang Summe
I II III
1. Religion 2 2 2 6
2. Humanwissenschaften und Sprache:
2.1 Deutsch 3 2 3 8
2.2 Kommunikation und Präsentation 1 2 - - 2
2.3 Lebende Fremdsprache 1 2 3 3 8
2.4 Zweite lebende Fremdsprache 3 2 2 2 6
2.5 Geschichte und Politische Bildung - 2 2 4
2.6 Geographie 2 - - 2
2.7 Psychologie und Philosophie - - 2 2
3. Naturwissenschaften:
3.1 Angewandte Physik 2 - - 2
3.2 Angewandte Chemie 2 2 - 4
3.3 Angewandte Biologie 1 2 2 - 4
3.4 Angewandte Mathematik 3 2 3 8
3.5 Chemisches und biotechnologischesLaboratorium - 2 2 4
3.6 Angewandte Informatik 2 - - 2
4. Landwirtschaft:
4.1 Pflanzen- und Gartenbau 4 2 2 2 6
4.2 Nutztierhaltung 4 2 2 2 6
4.3 Ländliche Entwicklung - - 2 2
5. Ernährung:
5.1 Ernährung und Lebensmitteltechnologie 2 3 2 7
5.2 Küchenführung und Lebensmittelverarbeitung 2 2 - 4
6. Unternehmensführung und Recht:
6.1 Volkswirtschaft - - 2 2
6.2 Betriebswirtschaft und Rechnungswesen 4 3 3 4 10
6.3 Marketing - - 2 2
6.4 Qualitätsmanagement - 2 - 2
6.5 Projektmanagement - 2 - 2
6.6 Recht - - 2 2
7. Bewegung und Sport 2 2 - 4
Gesamtwochenstundenzahl 37 37 37 111
8. Pflichtpraktikum 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang
Wochenstunden
--- --- --- --- --- --- --- ---
Freigegenstände
Jahrgang Summe
I II III
Konversation in lebenden Fremdsprachen 2 2 2 6
Computerunterstützte Textverarbeitung 2 - - 2
Qualitätsmanagement - - 2 2
Bewegung und Sport - - 2 2
Wochenstunden
--- --- --- --- --- --- --- ---
Unverbindliche Übungen
Jahrgang Summe
I II III
Musikerziehung 1 1 1 3
Bewegung und Sport 2 2 2 6
Förderunterricht 5
--- --- --- --- --- ---
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Angewandte Mathematik

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen desAbschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

2 Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

3 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebendenFremdsprache in Klammern anzuführen.

4 Mit Übungen.

5 Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis III. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf jeUnterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DENRELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNENUNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.