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Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel beim Österreichischen Patentamt (ÖPA- Flexibilisierungsverordnung)

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Zum Bezugszeitraum vgl. §§ 2 und 11.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2004 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

1.

Abschnitt

Anwendungsbereich

§ 1. (1) Als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2004, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, wird das Österreichische Patentamt bestimmt.

(2) Die Tätigkeit des Österreichischen Patentamtes im Rahmen der §§ 58a und 58b des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259, bleibt hievon unberührt.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

1.

Abschnitt

Anwendungsbereich

§ 1. (1) Als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der jeweils geltenden Fassung, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, wird das Österreichische Patentamt bestimmt.

(2) Die Tätigkeit des Österreichischen Patentamtes im Rahmen der §§ 58a und 58b des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259, bleibt hievon unberührt.

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2005 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2006.

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2005 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2010.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2005 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Projektprogramm

§ 3. Als Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz hat das Österreichische Patentamt den Auftrag, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum zu fördern. Ziel des Österreichischen Patentamtes ist es, ein effektives und modernes System des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 4. Zur Erreichung des Zieles gemäß § 3 hat das Österreichische Patentamt das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

2.

Abschnitt

Besondere Ermächtigungen und Regelungen im Projektzeitraum

§ 5. Das Österreichische Patentamt ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 des Bundeshaushaltsgesetzes zur Bedeckung seines Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen den Leiter des Österreichischen Patentamtes zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 17a Abs. 3 des Bundeshaushaltsgesetzes ermächtigt.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 6. Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz des Bundeshaushaltsgesetzes darf das Österreichische Patentamt innerhalb des Projektzeitraums Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Rücklagen

§ 7. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

positive Unterschiedsbeträge im Bereich des Österreichischen Patentamtes einer Flexibilisierungs-Rücklage und

2.

Negative Unterschiedsbeträge im Bereich des Österreichischen Patentamtes als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage für die Organisationseinheit zuzuführen.

(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder gemäß § 53 des Bundeshaushaltsgesetzes darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 nicht erfolgen.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 8. Der Bundesminister für Finanzen hat dem Österreichischen Patentamt gemäß § 17a Abs. 6 des Bundeshaushaltsgesetzes nach Maßgabe des Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungs-Rücklage bereitzustellen.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Positive Unterschiedsbeträge

§ 9. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4, 5 und 6 des Bundeshaushaltsgesetzes zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 erster Satz des Bundeshaushaltsgesetzes bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden.

(2) Der von der Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 5 letzter Satz des Bundeshaushaltsgesetzes für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten zu verwendende Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf den Betrag von 150 vH des Monatsbezuges je Bedienstetem und Finanzjahr nicht übersteigen.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Negative Unterschiedsbeträge

§ 10. Negative Unterschiedsbeträge sind gemäß § 17a Abs. 4 und 5 erster bis dritter Satz des Bundeshaushaltsgesetzes zu bedecken und auszugleichen.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

§ 11. (1) Beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2007 ein Controlling-Beirat eingerichtet.

(2) Dem Controlling-Beirat gehören folgende, gemäß § 17a Abs. 7 Z 1 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Zeitraum nach Abs. 1 zu bestellende Mitglieder an:

1.

ein Vertreter des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie als Vorsitzender;

2.

ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;

3.

ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.

(3) Für den Zeitraum gemäß Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

§ 11. (1) Beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2011 ein Controlling-Beirat eingerichtet.

(2) Dem Controlling-Beirat gehören folgende, gemäß § 17a Abs. 7 Z 1 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Zeitraum nach Abs. 1 zu bestellende Mitglieder an:

1.

ein Vertreter des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie als Vorsitzender;

2.

ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;

3.

ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.

(3) Für den Zeitraum gemäß Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

§ 11. (1) Beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2013 ein Controlling-Beirat eingerichtet.

(2) Dem Controlling-Beirat gehören folgende, gemäß § 17a Abs. 7 Z 1 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Zeitraum nach Abs. 1 zu bestellende Mitglieder an:

1.

ein Vertreter des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie als Vorsitzender;

2.

ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;

3.

ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.

(3) Für den Zeitraum gemäß Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Geschäftsordnung

§ 12. Der Beirat gibt sich seine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Finanzen bedarf und die insbesondere vorzusehen hat,

1.

dass der Beirat beschlussfähig ist, wenn die Vertreter des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Finanzen anwesend sind;

2.

unter welchen Bedingungen die Abwesenheit eines Mitgliedes als entschuldigt gilt und daher das Ersatzmitglied zu laden ist;

3.

unter welchen Voraussetzungen der Leiter des Österreichischen Patentamtes und der Vertreter des Dienststellenausschusses der Personalvertretung des Österreichischen Patentamtes beizuziehen sind;

4.

dass der Beirat mindestens einmal pro Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes zusammenzutreten hat und

5.

dass der Vorsitzende eine Tagesordnung zu erstellen und diese den einzelnen Mitgliedern gemeinsam mit den für die Beratung erforderlichen Unterlagen mindestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung nachweislich zuzustellen hat.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Aufgaben

§ 13. Der Beirat hat insbesondere

1.

am Budget- und Personalcontrolling für das Österreichische Patentamt gemäß § 15a des Bundeshaushaltsgesetzes beratend mitzuwirken;

2.

die Berichte gemäß § 14 zu prüfen, jeweils eine Stellungnahme dazu auszuarbeiten und diese gemeinsam mit dem Bericht unverzüglich dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und die jeweilige Stellungnahme zeitgleich dem Leiter des Österreichischen Patentamtes zu übermitteln;

3.

soweit erforderlich Empfehlungen zur Umsetzung des Projektprogramms auszuarbeiten und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Leiter des Österreichischen Patentamtes vorzulegen;

4.

zum Entwurf des Berichtes über die Erfolgskontrolle gemäß § 17a Abs. 8 des Bundeshaushaltsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben; diese Stellungnahme ist dem Bericht anzuschließen.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Berichtspflichten des Österreichischen Patentamtes

§ 14. (1) Der Leiter des Österreichischen Patentamtes hat dem Beirat

1.

mindestens einmal im Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes einen Bericht und

2.

spätestens bis zum 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogramms vorzulegen.

(2) Die Berichte gemäß Abs. 1 haben insbesondere hinreichend detailliert auf das Projektprogramm, insbesondere auf die darin festgelegten Ziele, den Leistungskatalog, die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen einzugehen. Abweichungen vom Projektprogramm sind zu begründen.

(3) Berichte gemäß Abs. 1 Z 1 haben überdies eine Vorschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu beinhalten.

(4) Der Leiter des Österreichischen Patentamtes hat dem Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

4.

Abschnitt

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 15. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes und § 9 anzuwenden.

(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, ist er gemäß § 17b Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu bedecken.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

§ 16. Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

§ 16. (1) Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1, §§ 2 und 11 Abs. 1, § 16, die Punkte 1.1, 1.3.b, 1.4, 3.1.a, 3.2.b, 3.2.e, 3.2.g und 4 bis 6 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 22/2007 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 16. (1) Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1, §§ 2 und 11 Abs. 1, § 16, die Punkte 1.1, 1.3.b, 1.4, 3.1.a, 3.2.b, 3.2.e, 3.2.g und 4 bis 6 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 22/2007 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(3) §§ 2 und 11 Abs. 1, § 16, die Punkte 1.1, 1.2, 1.3, 3.1.a, 3.2.c bis f, 4 bis 6 des Projektprogrammes in der Anlage sowie die Anlage „Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes)“, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 457/2010 treten mit 1.1.2011 in Kraft.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Anlage

Projektprogramm

gemäß § 17a Abs.9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

Strategische Zielsetzungen des Österreichischen Patentamtes

1.1 Sicherstellung und Weiterentwicklung eines im Sinne des gesetzlichen Auftrages effektiven und modernen Schutzrechtssystems

1.2 Umfassende eigenständige Wahrnehmung der gemeinschaftlichen und internationalen Angelegenheiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Rahmen

a. der Gremien des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), der Europäischen Patentorganisation und der Weltorganisation für geistiges Eigentum sowie der von ihr verwalteten Abkommen

b. der Ausschüsse und Arbeitsgruppen der EU

1.3 Optimale Positionierung des Österreichischen Patentamtes im gemeinschaftlichen und internationalen Umfeld

a. als Recherchen- und Prüfungsbehörde im Rahmen des PCT

b. als mit der Recherche von Anmeldungen im Rahmen der Gemeinschaftspatentverordnung beauftragte Behörde

c. als Behörde für Markenanmeldungen im Rahmen der Madrider Union

d. als Behörde im Rahmen multilateraler Systeme des Schutzes von Mustern und Modellen

e. als Behörde im Rahmen des Schutzes geographischer Angaben

1.4 Wahrnehmung der nationalen und internationalen Kompetenz des Österreichischen Patentamtes im Interesse der Weiterentwicklung des Systems des gewerblichen Rechtsschutzes durch legistische Maßnahmen

1.5 Steigerung des öffentlichen Bewusstseins für den gewerblichen Rechtsschutz („Patent Awareness“ etc.) durch Ausbau des Service- und Informationsangebots

1.6 Wirtschafts- und kundenorientierte Weiterentwicklung des Dienstleistungs- und Serviceangebotes

2.

Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes)

siehe Beilage

3.1. Fachbezogene Ziele

3.1.a Effektive und effiziente Verfahren im Bereich der Schutzrechte

des gewerblichen Rechtsschutzes im Interesse der Anmelder und der Öffentlichkeit

3.1.b Wahrnehmung und Vertretung österreichischer Interessen im

gesamten Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 3.1.c Kundeninformation mit verstärkter Orientierung an

verfahrenstechnischen Erfordernissen

3.1.d Sicherung des know-hows im Bereich des gewerblichen

Rechtsschutzes

3.1.e Bereithaltung und nachhaltige Weiterentwicklung juristischer

und fachtechnischer Expertise gemäß entsprechenden nationalen und internationalen Qualitätsstandards

3.1.f Mitwirkung an der Etablierung international einheitlicher

IT-Infrastrukturen bzw. IT–Anwendungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

3.2 Managementziele

3.2.a Schärfung des Qualitätsbewusstseins durch gezieltes

Qualitätsmanagement zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit 3.2.b Etablierung transparenter Verfahrens und Prüfrichtlinien zur Prozessoptimierung

3.2.c Stabilisierung des Budgetbedarfes bei zumindest gleich

bleibender Leistungsqualität,

3.2.d Erhöhung des Kostenbewusstseins und Sicherung des effizienten

Einsatzes der finanziellen und personellen Ressourcen durch Entwicklung, Einführung und Anwendung von Kostenrechnungselementen

3.2.e Erhöhung der Motivation durch Ausbau der Maßnahmen zur Personalentwicklung

3.2.f Umsetzung von e-Government im Amtsbereich

3.2.g Ausbau der die strategischen Zielsetzungen unterstützenden

Öffentlichkeitsarbeit

3.2.h Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm, 3.2.i Erhöhung der erfolgswirksamen Einnahmen,

```

4.

Leistungskennzahlen

```

```

4.

a Prozentsatz nationaler Markenanmeldungen mit mehr als zwei

```

schriftlichen Zwischenerledigungen, die im Beobachtungszeitraum

enderledigt wurden

```

4.

b Prozentsatz der Markenanmeldungen, die im Beobachtungszeitraum

```

ohne Bemängelung registriert wurden

```

4.

c Prozentsatz der im Beobachtungszeitraum enderledigten

```

Patentanmeldungen mit mehr als 2 Vorbescheiden

```

4.

d Prozentsatz der 1. Vorbescheide in prioritätslosen

```

Patentverfahren innerhalb von 6 Monaten ab Anmeldetag im Sinne

der Prüfung der angemeldeten Erfindung auf absolute Neuheit und

in allen Gebieten der Technik

```

4.

e Prozentsatz der Recherchenberichte im Gebrauchsmusterverfahren

```

innerhalb von 6 Monaten ab Anmeldetag

```

4.

f Durchschnittliche Dauer bis zur Erlassung des 1.Vorbescheides in

```

Patentanmeldeverfahren (Monate)

```

4.

g Erfolgswirksame Einnahmen

```

```

4.

h Anzahl der beantworteten Anfragen außerhalb von

```

Schutzrechtsverfahren

```

4.

i Anzahl der Schulungstage

```

```

4.

j Anzahl der Kurzkrankenstände

```

```

4.

k Anzahl der Informationsveranstaltungen und Seminaren bzw. der

```

Teilnehmer (im Haus bzw. außer Haus)

```

4.

l Anzahl der Staaten, für die das Österreichische Patentamt als

```

PCT-Behörde benannt ist

```

4.

m Anzahl der internationalen Kooperationsabkommen mit

```

Institutionen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

```

4.

n Anzahl der Teilnahme an Sitzungen im Rahmen der Vertretung von

```

Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes in

internationalen bzw. EU-Gremien

```


```

Leistungskennzahl 2004 2005 2006

```


```

```

4.

a %-Satz nationaler Markenanmeldungen 6,4 6 5,6

```

mit mehr als 2 Zwischenerledigungen

```


```

```

4.

b %-Satz nationaler Markenanmeldungen 4,6 10 15

```

mit Registrierung ohne Bemängelung

```


```

```

4.

c %-Satz Patentanmeldungen mit mehr als 32 31 29

```

als 2 Vorbescheiden

```


```

```

4.

d %-Satz 1. Vorbescheide in 13 20 25

```

prioritätslosen

Patentanmeldeverfahren innerhalb von

6 Monaten

```


```

```

4.

e %-Satz der Rechberichte im 11 18 22

```

Gebrauchsmusterverfahren innerhalb

von 6 Monaten

```


```

```

4.

f Durchschnittliche Dauer bis zur 12 10 9

```

Erlassung des 1.Vorbescheides in

Patentanmeldeverfahren (Monate)

```


```

```

4.

g Erfolgswirksame Einnahmen in Mio. € 28,030 28,529 29,029

```

```


```

```

4.

h Anzahl der Anfragebeantwortungen

```

außerhalb von Schutzrechtsverfahren 52700 55100 57850

```


```

```

4.

i Anzahl der Schulungstage im Rahmen

```

der Personalentwicklung 68 102 153

```


```

```

4.

j Anzahl der Kurzkrankenstände 552 524 500

```

```


```

```

4.

k Anzahl der bzw. Teilnehmerzahl an 40/1500 50/1800 60/2100

```

Schulungs/Infoveranstaltungen für

Externe

```


```

```

4.

l Anzahl der Staaten mit ÖPA als 29 30 31

```

PCT-Behörde

```


```

```

4.

m Anzahl der internationalen 74 75 76

```

Kooperationsabkommen

```


```

```

4.

n Anzahl der Sitzungen mit 80 85 100

```

ÖPA-Beteiligung in internationalen

Gremien

```


```

```

5.

Planstellenbedarf

```

Planstellenvorschau

```


```

Beamte/Verwgr 2004 2005 2006

```


```

A1 123 123 123

```


```

A2 17 17 17

```


```

A3 32 32 32

```


```

A4 0 0 0

```


```

A5 1 1 1

```


```

Summe Beamte 173 173 173

```


```

VB/EntlGr

```


```

V1 3 3 3

```


```

V2 3 3 3

```


```

V3 26 26 26

```


```

V4 5 5 5

```


```

VB-SV 2 2 2

```


```

Summe VB 39 39 39

```


```

Gesamtsumme 212 212 212

```


```

```

6.

Ausgaben und Einnahmen

```

```


```

erwarteter

UT Erfolg 2004 2005 2006

in Euro in Euro in Euro

```


```

UT 0: 9.800.000 10.100.000 10.100.000

```


```

UT 3: 323.000 323.000 323.000

```


```

UT 7: 400.000 467.000 467.000

```


```

UT 8: 4.080.000 3.780.000 3.667.000

```


```

Ausgaben: 14.603.000 14.670.000 14.557.000

```

```

Steigerung % 0,46% 0,77%

```


```

UT 4: 27.229.000 27.900.000 28.400.000

```


```

UT 5: 30.000 25.000 25.000

```


```

UT 7: 0 3.000 3.000

```


```

Einnahmen: 27.259.000 27.928.000 28.428.000

```

```

Steigerung % 2,45% 1,79%

```


```

Differenz Einnahmen

-Ausgaben 12.656.000 13.258.000 13.871.000

```


```

Steigerung % 0,76% 4,62%

```


```

Erläuterungen zu Punkt 7:

UT 0: Der Personalaufwand wurde auf Basis des aktuellen Personalstandes in Verbindung mit dem erwarteten Erfolg 2004 ermittelt. Ausgabenerhöhungen während des Projektzeitraumes, aufgrund dienst- und besoldungsrechtlicher Veränderungen sowie folgejährlicher Steigerungsraten wurden bereits einkalkuliert.

UT 3: Es wurde von einem stabilen Investitionsvolumen ausgegangen.

UT 7: Die gesetzlichen Verpflichtungen wurden in Verbindung mit den Personalausgaben sowie der vorgenommenen Strukturänderung errechnet, sowie die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Obersten Patent- und Markensenats, welche nicht dem Personalstand des Österreichischen Patentamtes angehören, ausgehend vom voraussichtlichen Erfolg 2004 einkalkuliert.

UT 8: Bei den Aufwendungen wurde bei bestehenden Wartungs-, Service-, Lizenz- und Mietverträgen eine zu erwartende Steigerungsrate eingerechnet.

UT 4: Die zu erwartenden Einnahmen aus Verfahrens-, Schutzdauer- und sonstigen Gebühren wurden ausgehend vom Trend der Anmeldungen, erteilten bzw. zu erteilenden Schutzrechten ermittelt.

UT 5: Als wesentlicher Faktor im Bereich der sonstigen erfolgswirksamen Einnahmen wurden die Kostenersätze der EU für Dienstreisen bei der Budgetierung berücksichtigt.

UT 7: Aufgrund der im Jahr 2003 stattgefundenen Übersiedlung des Österreichischen Patentamtes wurden die bestandswirksamen Einnahmen auf dem möglichen Minimum budgetiert.

Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen

Patentrecht BGBl PBl

Patentgesetz 1970 idF BGBl 1977/349,

1981/526, 1982/201, 1984/126, 1984/234,

1985/104, 1986/382, 1987/653, 1992/418,

1992/771, 1994/212, 1994/634, 1994/819,

1996/181, I 1998/175, I 1999/191,

I 2001/143 (PatG) ........................ 1970/259 1970, 121

Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950

(Patent-ÜG) idF BGBl 1951/210, 1953/82,

1958/29, 1969/78 ......................... 1950/128 1950, 113

BG 16.12.1978 über die Einführung des

Europäischen Patentübereinkommens und des

Vertrages über die internationale

Zusammenarbeit auf dem Gebiet des

Patentwesens

(Patentverträge-Einführungsgesetz -

PatV-EG) idF BGBl 1984/234, 1992/418,

1996/181, I 1998/175, I 2001/143 ......... 1979/52 1979, 29

BG betr ergänzende Schutzzertifikate

(Schutzzertifikatsgesetz 1996 -

SchZG 1996) idF BGBl I 2001/143 .......... I 1997/11 1997, 15

V (EWG) Nr 1768/92 v 18.6.1992 über die

Schaffung eines ergänzenden

Schutzzertifikats für Arzneimittel idF

BGBl 1994/566 ............................ 1992/182

(ABl) 1994, 177

V (EG) Nr 1610/96 v 23.7.1996 über die

Schaffung eines ergänzenden

Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel 1996/198

(ABl) 1996, 235

BG über den Schutz von Pflanzensorten

(Sortenschutzgesetz 2001) ................ I 2002/110

BG 7.6.1967, mit dem der Patentanwaltsberuf

geregelt wird (Patentanwaltsgesetz -

PAnwG) idF BGBl 1983/172, 1992/772,

1993/109, I 1999/112, I 2001/107 ......... 1967/214 1967, 122

V 2.10.1965 über die Beschaffenheit und das

Tragen des Amtskleides der Mitglieder des

OPM ...................................... 1965/293 1965, 195

V 6.8.1971 betr die Prüfung für den

rechtskundigen Dienst, den höheren

technischen Dienst und die Registerführer

im Patentamt ............................. 1971/345 1971, 133

V betr die Durchführung des PatG 1970, des

GMG, des MSchG 1970 und des MuSchG 1990

(Patent-, Gebrauchmuster-, Marken- und

Musterverordnung - PGMMV) idF BGBl II

1997/238, II 2001/477, II 2002/459 ....... 1994/226 1994, 65

V über die Herausgabe amtlicher

Publikationen des Patentamts ............. II 1997/237 1997, 198

K betr die Gegenseitigkeit bei der

Einräumung von Prioritätsrechten für

Patent-, Gebrauchsmuster- und

Markenanmeldungen zwischen dem PA und dem

Intellectual Property Office in Taipeh ... II 2000/127 2000, 105

Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes

PBl

V über Eingaben an das PA sowie über das

Verfahren in Patent-, Schutzzertifikats-,

Gebrauchmuster-, Halbleiterschutz-,

Marken- und Musterangelegenheiten

(Patentamtsverordnung - PAV) idF PBl 1992,

73; 1994, 66; 1997, 122; 1998, 213; 1999,

154; 2001, 148 ........................... 1990, 161

V 10.2.1997 betr die Einrichtung von

Verwaltungsstellen

(Verwaltungsstellenverordnung - VwStV) ... 1997, 17

V 3.12.1991, mit der die Hausordnung der

Auslegehalle des Patentamtes erlassen wird 1991, 188

Gebrauchsmusterrecht

BGBl PBl

BG über den Schutz von Gebrauchsmustern

(Gebrauchsmustergesetz - GMG) idF BGBl I

1998/175, I 2001/143 ..................... 1994/211 1994, 65

V betr die Durchführung des PatG 1970, des

GMG, des MSchG 1970 und des MuSchG 1990

(Patent-, Gebrauchmuster-, Marken- und

Musterverordnung - PGMMV) idF BGBl II

1997/238, II 2001/477, II 2002/459 ....... 1994/226 1994, 65

V über die Herausgabe amtlicher

Publikationen des Patentamts ............. II 1997/237 1997, 198

K betr die Gegenseitigkeit bei der

Einräumung von Prioritätsrechten für

Patent-, Gebrauchsmuster- und

Markenanmeldungen zwischen dem PA und dem

Intellectual Property Office in Taipeh ... II 2000/127 2000, 105

Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes

PBl

V über Eingaben an das PA sowie über das

Verfahren in Patent-, Schutzzertifikats-,

Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz-,

Marken- und Musterangelegenheiten

(Patentamtsverordnung - PAV) idF PBl 1992,

73; 1994, 66; 1997, 122; 1998, 213; 1999,

154; 2001, 148 ........................... 1990, 161

V 10.2.1997 betr die Einrichtung von

Verwaltungsstellen

(Verwaltungsstellenverordnung - VwStV) ... 1997, 17

Halbleiterschutzrecht

BGBl PBl

BG 23.6.1988 über den Schutz der

Topographien von mikroelektronischen

Halbleitererzeugnissen

(Halbleiterschutzgesetz - HlSchG) idF

BGBl 1996/428, I 2001/143 ................ 1988/372 1988, 145

V 12.9.1988 betr die Anmeldung von

Topographien mikroelektronischer

Halbleitererzeugnisse und das

Halbleiterschutzregister

(Halbleiterschutz-Verordnung - HlSchV) idF

BGBl 1996/439 ............................ 1988/528 1988, 169

Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes

PBl

V über Eingaben an das PA sowie über das

Verfahren in Patent-, Schutzzertifikats-,

Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz-,

Marken- und Musterangelegenheiten

(Patentamtsverordnung - PAV) idF PBl 1992,

73; 1994, 66; 1997, 122; 1998, 213; 1999,

154; 2001, 148 ........................... 1990, 161

V 10.2.1997 betr die Einrichtung von

Verwaltungsstellen

(Verwaltungsstellenverordnung - VwStV) ... 1997, 17

Markenrecht

A. Allgemein

BGBl PBl

Markenschutzgesetz 1970 idF BGBl 1977/350,

1981/526, 1984/126, 1987/653, 1992/418,

1992/773, 1993/109, I 1999/111,

I 1999/191, I 2001/143 (MSchG) ........... 1970/260 1970, 121

Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953

(Marken-ÜG) idF BGBl 1969/79 ............. 1953/38

BG 27.7.1962 über den Schutz des Zeichens

und des Namens des Roten Kreuzes

(Rotkreuzschutzgesetz) ................... 1962/196 1962, 14

BG zum Schutz der olympischen Embleme und

Bezeichnungen ............................ 1992/15 1992, 33

V betr die Durchführung des PatG 1970, des

GMG, des MSchG 1970 und des MuSchG 1990

(Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und

Musterverordnung - PGMMV) idF BGBl II

1997/238, II 2001/477, II 2002/459 ....... 1994/226 1994, 65

V über die Herausgabe amtlicher

Publikationen des Patentamts ............. II 1997/237 1997, 198

Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes

PBl

V betr Eingaben an das PA sowie über das

Verfahren in Patent-, Schutzzertifikats-,

Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz-,

Marken- und Musterangelegenheiten

(Patentamtsverordnung - PAV) idF PBl 1992,

73; 1994, 66; 1997, 122; 1998, 213; 1999,

154; 2001, 148 ........................... 1990, 161

V 10.2.1997 betr die Einrichtung von

Verwaltungsstellen

(Verwaltungsstellenverordnung - VwStV) ... 1997, 17

B. Kundmachungen auf Grund von § 4 Abs. 1 lit. a und b und § 6

Abs. 2 MSchG 1970 (bzw § 3 Abs. 1 lit. a und b und § 4a Abs. 2

MSchG 1953) iVm Art 6ter Abs. 1 lit. a PVÜ

BGBl PBl

Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der

Republik Libanon für die Ausfuhr von

Früchten ................................. 1934/66

Wappen und Flaggen Marokkos ................ 1936/215

Dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel . 1954/37 1954, 49

Flagge der Republik Libanon ................ 1965/30 1965, 51

Kanadisches Hoheitszeichen ................. 1965/163 1965, 124

Zwei kanadische Hoheitszeichen ............. 1967/148 1967, 105

Hoheitszeichen sowie amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen der Ungarischen

Volksrepublik ............................ 1968/133 1968, 92

Ein niederländisches amtliches Prüfungs- und

Gewährzeichen für Münzen und Medaillen ... 1968/272 1968, 135

Hoheitszeichen sowie amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen der Sozialistischen

Föderativen Republik Jugoslawien ......... 1968/312 1968, 151

Hoheitszeichen der Republik Malawi ......... 1968/387 1968, 199

Zwei japanische Hoheitszeichen ............. 1969/107 1969, 103

Französisches amtliches Prüfungs- und

Gewährzeichen ............................ 1969/108 1969, 103

Hoheitszeichen der Schweizerischen

Eidgenossenschaft sowie amtliche Prüfungs-

und Gewährzeichen für Edelmetallwaren .... 1969/120 1969, 103

Zwei kanadische Hoheitszeichen ............. 1969/130 1969, 115

Zwei amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen

des israelischen Ministeriums für

Tourismus ................................ 1970/63 1970, 25

Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen der Republik Italien ....... 1970/64 1970, 26

Sechs iranische Hoheitszeichen ............. 1971/381 1971, 151

Niederländische amtliche Gewährzeichen für

Käse ..................................... 1972/13 1972, 13

Ein spanisches Gewährzeichen ............... 1972/14 1972, 13

Amtliche Punzierungs-, Prüfungs- und

Gewährzeichen der Tschechoslowakischen

Sozialistischen Republik ................. 1972/43 1972, 32

Staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten

Königreiches von Großbritannien und

Nordirland ............................... 1972/81 1972, 51

Amtliches libanesisches Prüfungs- und

Gewährzeichen für den Früchteexport ...... 1973/133 1973, 49

Kennzeichen des algerischen Institutes für

Weinbau und Wein ......................... 1973/134 1973, 49

Staatssiegel, Kennzeichen der

Gebietskörperschaften und

Zivilschutzzeichen Algeriens ............. 1973/264 1973, 94

Staatsflagge und Staatswappen der Republik

Kuba ..................................... 1973/377 1973, 105

Hoheitszeichen und amtliches Prüfungs- und

Gewährzeichen der Union der

Sozialistischen Sowjetrepubliken ......... 1973/425 1973, 125

Staatliches Hoheitszeichen des israelischen

Ministeriums für Tourismus ............... 1973/554 1973, 149

Britisches Hoheitszeichen „Auszeichnung der

Königin für die Industrie“ ............... 1974/309 1974, 93

Staatliche Hoheitszeichen und amtliche

Prüfungs- und Gewährzeichen des

Königreiches Dänemark .................... 1976/121 1976, 53

Niederländische amtliche Gewährzeichen für

Butter und Milchpulver ................... 1976/351 1976, 113

Staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten

Staaten von Amerika ...................... 1976/644 1976, 157

Britische Hoheitszeichen „Auszeichnung der

Königin für Exportleistungen“ und

„Auszeichnung der Königin für

technologische Leistungen“ ............... 1977/32 1977, 29

Staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten

Staaten von Amerika ...................... 1978/256 1978, 101

Staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten

Staaten von Amerika ...................... 1979/422 1979, 157

Belgische amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen ............................ 1981/242 1981, 77

Niederländische amtliche Prüfungszeichen für

Landeier und Frühstücksspeck (Bacon) ..... 1981/459 1981, 149

Brasilianische amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen für Edelmetalle ............ 1981/460 1981, 149

Amtliches brasilianisches Zeichen für

Kaffee ................................... 1982/50 1982, 29

Kubanisches amtliches Gewährzeichen für

Industrieerzeugnisse ..................... 1982/140 1982, 77

Hoheitszeichen des Fürstentums Monaco ...... 1983/237 1983, 84

Hoheitszeichen der Republik Korea .......... 1983/500 1983, 162

Portugiesisches amtliches Prüfungs- und

Gewährzeichen für Textilgewebe, Spitzen,

Stickereien und Tapisserien (Wandteppiche,

Gobelins) ................................ 1983/501 1983, 162

Spanisches amtliches Prüfungs- und

Gewährzeichen für Industrieerzeugnisse ... 1983/535 1983, 177

Tunesisches amtliches Zeichen für

Agrarprodukte ............................ 1984/372 1984, 169

Hoheitszeichen Irlands ..................... 1985/371 1985, 169

Das vietnamesische amtliche Zeichen zur

Kennzeichnung der Qualität vietnamesischer

Produkte ................................. 1986/288 1986, 130

Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen des Königreiches Schweden .. 1986/342 1986, 143

Die Staatsflagge, das Staatswappen und ein

amtliches Zeichen für Qualitätskontrolle

der Vereinigen Mexikanischen Staaten ..... 1986/438 1986, 153

Amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen der

Republik Irland und der portugiesischen

Republik für Edelmetallgegenstände ....... 1987/61 1987, 33

Neue Hoheitszeichen des Fürstentums

Liechtenstein ............................ 1987/473 1987, 233

Offizielles Zeichen des Königlich

Kanadischen Münzamtes für das Calgary

Olympia-Münzenprogramm 1988 .............. 1987/586 1988, 6

Zypriotische amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen für zum Export bestimmte

frische landwirtschaftliche Produkte ..... 1988/257 1988, 134

Das amtliche Gewährzeichen zur Kennzeichnung

der Qualität aller irakischen Produkte ... 1988/508 1988, 170

Flagge der Republik Kuba ................... 1988/546 1988, 181

Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen

Dänemarks für Edelmetallgegenstände ...... 1988/554 1988, 182

Hoheitszeichen Finnlands ................... 1990/501 1990, 141

Staatliche Hoheitszeichen und amtliche

Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas ....... 1991/482 1991, 160

Hoheitszeichen des Commonwealth Australien . 1992/7 1992, 32

Das als Kontrollzeichen Finnlands verwendete

Nordische Umweltzeichen .................. 1992/427 1992, 165

Amtliche Prüfungszeichen der Tschechischen

und Slowakischen Föderativen Republik .... 1992/428 1992, 166

Amtliches Gewährzeichen der Republik

Tunesien zur Bestätigung der

Übereinstimmung tunesischer Produkte mit

tunesischen Standards .................... 1992/649 1992, 213

Emblem der Isle of Man ..................... 1993/310 1993, 124

Britisches Hoheitszeichen „Auszeichnung der

Königin für Umweltleistungen“ ............ 1993/311 1993, 124

Flagge und Staatswappen Sloweniens ......... 1993/350 1993, 125

Hoheitszeichen der Slowakischen Republik ... 1993/691 1993, 199

(Neues) Wappenschild der Republik Ungarn ... 1993/731 1993, 211

Hoheitszeichen der Republik Kroatien ....... 1994/98 1994, 33

Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen für

Edelmetalle der Tschechischen Republik ... 1994/345 1994, 132

Hoheitszeichen der Republik Usbekistan ..... 1994/770 1994, 199

Finnische Prüfungs- und Gewährzeichen für

elektrische Geräte ....................... 1995/60

.......................................... 1995, 27

Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der

Tschechischen Republik für

Edelmetallgegenstände .................... 1995/156 1995, 53

Hoheitszeichen der Bundesrepublik

Deutschland und ihrer Länder ............. 1995/157 1995, 54

Hoheitszeichen der Republik Litauen ........ 1995/256 1995, 123

Hoheitszeichen des Königreiches Norwegen ... 1995/344 1995, 135

Hoheitszeichen der Republik Estland ........ 1995/345 1995, 135

Staatliches Prüfungs- und Gewährzeichen der

Republik Estland für Edelmetallgegenstände 1995/428 1995, 169

Prüfungs- und Gewährzeichen für elektrische

Geräte der Republik Estland .............. 1995/492 1995, 170

Hoheitszeichen der Republik Tadschikistan .. 1996/171 1996, 148

Hoheitszeichen der Republik Kasachstan ..... 1996/242 1996, 175

Hoheitszeichen der Kirgisischen Republik ... 1996/243 1996, 175

Prüfungs- und Gewährzeichen für zum Export

bestimmte Weltklasseprodukte der Republik

Korea .................................... 1996/337 1996, 205

Hoheitszeichen der Republik Armenien ....... 1996/338 1996, 206

Moldavische Prüfungs- und Gewährzeichen für

alle Waren ............................... 1996/599 1996, 236

Die Wappen, die Flagge und andere

Staatsembleme des Heiligen Stuhles und des

Staates Vatikanstaat ..................... II 1997/414 1998, 18

Zwei amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen

der Republik Kasachstan .................. II 1997/415 1998, 18

Kontrollzeichen des Norwegischen Büros für

die Kontrolle und Zulassung von

elektrischen Ausrüstungsgegenständen ..... II 1998/95 1998, 63

Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik

Guinea betreffend die Übereinstimmung mit

nationalen Standards ..................... II 1998/96 1998, 63

Wappenbilder, Nationalfahne von Rumänien und

das rumänische Staatssiegel .............. II 1998/97 1998, 64

Wappen, Fahne und Siegel der Republik

Moldova .................................. II 1998/142 1998, 134

Vier Staatsembleme der Republik Estland –

Amtssymbol des Präsidenten, Weißer Stern,

Adlerkreuz und Kreuz von Terra Marina .... II 1998/143 1998, 134

Staatsemblem und Staatsfahne von

Turkmenistan und Standarte des Präsidenten II 1998/144 1998, 134

Fahne und Staatsembleme der Republik

Singapur ................................. II 1998/210 1998, 169

Fahne der ehemaligen jugoslawischen Republik

Mazedonien ............................... II 1998/403 1998, 213

Regionalfahne und Regionalemblem der

Sonderverwaltungsregion Hongkong der

Volksrepublik China ...................... II 1999/155 1999, 83

Basissymbol für Zertifizierung der Republik

Kuba ..................................... II 1999/239 1999, 141

Staatsemblem der Republik Südafrika ........ II 1999/391 1999, 166

Offizielles Garantiezeichen für die Herkunft

von Rum der Republik Kuba ................ II 1999/392 1999, 166

Drei offizielle Zeichen zur Kennzeichnung

der Übereinstimmung mit den

Produktionsnormen des Königreichs Marokko II 1999/393 1999, 166

Wappen und Staatsemblem von Burkina Faso ... II 2000/241 2000, 142

Umweltschutzzeichen der Republik Moldau .... II 2003/108 2003, 58

Fahne und das Wappen der Flämischen

Gemeinschaft und das Emblem der Behörden

Flanderns ................................ II 2003/109 2003, 58

Offizielles visuelles Identifikationszeichen

der Französischen Republik für

landwirtschaftliche Produkte und

Lebensmittel mit kontrollierter

Herkunftsbezeichnung, ausgenommen Weine .. II 2003/110 2003, 59

Zwei offizielle Zeichen, welche ein

Qualitätskennzeichen für Fischereiprodukte

beziehungsweise den nationalen Preis für

Qualität des Königreichs Marokko betreffen II 2003/302 2003, 93

C. Kundmachungen auf Grund von § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c MSchG 1970 (bzw § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c MSchG 1953) iVm Art 6ter Abs.1 lit. b PVÜ

BGBl PBl

Zeichen der Weltgesundheitsorganisation .... 1953/83 1953, 87

Zeichen der Internationalen

Atomenergiebehörde ....................... 1961/48 1961, 99

Zeichen der Vereinten Nationen und anderer

internationaler Organisationen ........... 1962/147 1962, 124

Zeichen der Vereinigten internationalen

Büros zum Schutz des geistigen Eigentums . 1964/207 1964, 177

Zeichen der Bank für Internationalen

Zahlungsausgleich und Zeichen der

Europäischen Organisation für

kernphysikalische Forschung .............. 1968/160 1968, 107

Zeichen der Europäischen Organisation zur

Schaffung von Satellitenträgern .......... 1970/118 1970, 63

Zeichen des Afrikanisch-Madegassischen Amtes

des gewerblichen Eigentums ............... 1970/120 1970, 64

Zeichen des Bureau International des

Expositions .............................. 1970/143 1970, 83

Zeichen der Gemeinsamen

Afrikanisch-Madegassischen Organisation

(O.C.A.M.) ............................... 1970/144 1970, 80

Zeichen der Latein-Amerikanischen

Freihandelsvereinigung (LAFTA) ........... 1970/146 1970, 80

Emblem der Organisation der

erdölexportierenden Länder (OPEC) ........ 1970/203 1970, 120

Zeichen der OMPI ........................... 1970/304 1970, 144

Zeichen des Internationalen Verbandes zum

Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) ..... 1971/322 1971, 118

Flagge des Weltpostvereins ................. 1973/244 1973, 85

Zeichen der Europäischen

Freihandelsassoziation und der Assoziation

zwischen deren Mitgliedern und Finnland

idF BGBl 1986/343 ........................ 1974/115 1974, 29

Zeichen und Siegel, Bezeichnung und

Abkürzung der Bezeichnung der OMPI in

arabischer Schrift ....................... 1974/609 1974, 149

Zeichen des Sekretariats des Commonwealth .. 1975/255 1975, 82

Bezeichnung und Emblem des Internationalen

Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen

(UNICEF) ................................. 1976/186 1976, 65

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und

Emblem der Europäischen Weltraumagentur

(ESA) .................................... 1977/8 1977, 29

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und

Emblem der „Europäischen Konferenz der

Post- und Fernmeldeverwaltungen“ (CEPT)

idF BGBl 1979/168 ........................ 1977/534 1977, 155

Bezeichnung, Siegel und Emblem der

Europäischen Organisation für

Kernforschung (CERN) ..................... 1978/64 1978, 29

Name, Abkürzung des Namens, Emblem und

Flagge der Europäischen Organisation für

astronomische Forschung in der südlichen

Hemisphäre (ESO) ......................... 1979/297 1979, 129

Name und Embleme von Programmen der

Europäischen Weltraumagentur (ESA) ....... 1979/298 1979, 130

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und

Emblem der Internationalen Organisation

für ökonomische und

wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

auf dem Gebiet der elektrotechnischen

Industrie „INTERELEKTRO“.................. 1979/401 1979, 132

Zeichen und Emblem des Europarates ......... 1980/95 1980, 49

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und

Emblem der Europäischen Patentorganisation

und des Europäischen Patentamtes ......... 1980/96 1980, 49

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen

und Emblem des Rates für gegenseitige

Wirtschaftshilfe ......................... 1980/97 1980, 49

Bezeichnungen und Abkürzungen der

Bezeichnungen der Europäischen

Wirtschaftsgemeinschaft .................. 1980/155 1980, 69

Das von der Kommission der Europäischen

Gemeinschaften angenommene Emblem ........ 1980/156 1980, 69

Bezeichnungen und die Abkürzungen der

Bezeichnungen der Europäischen

Gemeinschaft für Kohle und Stahl ......... 1980/157 1980, 69

Abkürzung der Bezeichnung der Organisation

für gewerbliches Eigentum des

englischsprachigen Afrika (ESARIPO) ...... 1980/210 1980, 81

Bezeichnungen, Abkürzung der Bezeichnungen

und Emblem der Europäischen

Atomgemeinschaft ......................... 1980/347 1980, 121

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen

und Emblem des Internationalen Fonds für

landwirtschaftliche Entwicklung .......... 1980/412 1980, 138

Emblem, Flagge, Bezeichnungen und

Abkürzungen der Bezeichnungen der

Weltorganisation für Tourismus ........... 1981/458 1981, 149

Abkürzung der Bezeichnung des

Internationalen Fonds für

landwirtschaftliche Entwicklung sowie

Bezeichnungen, Abkürzungen der

Bezeichnungen und Embleme der

Internationalen Bank für Wiederaufbau und

Entwicklung der Internationalen

Finanz-Corporation und der Internationalen

Entwicklungsorganisation ................. 1981/474 1981, 150

Bezeichnungen, Abkürzungen der

Bezeichnungen, Emblem und Flagge der

Internationalen Kriminalpolizeilichen

Organisation (INTERPOL) .................. 1981/509 1981, 167

Bezeichnungen, Abkürzungen der

Bezeichnungen, Emblem und Flagge der

Internationalen

Seeschiffahrts-Organisation .............. 1983/221 1983, 83

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen

und Emblem der Internationalen

Organisation für Fernmeldesatelliten

(INTELSAT) ............................... 1983/493 1983, 162

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen

und Emblem der Arab Satellite

Communications Organization .............. 1983/625 1984, 26

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen

und Emblem der Afrikanischen Organisation

für geistiges Eigentum ................... 1984/9 1984, 27

Bezeichnung der Internationalen

Seeschiffahrts-Organisation in arabischer

Sprache und die Bezeichnung und die

Abkürzung der Bezeichnung des

Internationalen Währungsfonds in

spanischer Sprache ....................... 1985/461 1985, 193

Bezeichnungen, Abkürzungen der

Bezeichnungen, die Vignette und das Emblem

des Conseil Oleicole International ....... 1985/506 1986, 5

Das als Symbol für die offizielle

Zusammenarbeit zwischen den nordischen

Staaten verwendete Emblem des „Nordischen

Ministerrates“ ........................... 1986/314 1986, 142

Das Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen

und die Abkürzungen der Bezeichnungen des

Zwischenstaatlichen Büros für Informatik . 1987/170 1987, 122

Emblem der Internationalen Gemeinsamen

Kommission (International Joint

Commission) .............................. 1988/433 1988, 161

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und

Emblem des Office international de la

vigne et du vin .......................... 1989/125 1989, 49

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und

Emblem des Oberkommandos der Alliierten

Streitkräfte in Europa ................... 1989/281 1989, 126

Emblem und Flagge der Organisation der

afrikanischen Erdölproduzenten (African

Petroleum Producers Association - APPA)... 1990/502 1990, 141

Bezeichnungen, Flagge und Emblem mit

Abkürzungen der Bezeichnungen des

Weltpostvereines Amerikas, Portugals und

Spaniens ................................. 1991/631 1992, 29

Emblem und Siegel sowie Bezeichnung der

Weltorganisation für geistiges Eigentum

(WIPO) in chinesischer Sprache ........... 1992/426 1992, 165

Name und Emblem der Organisation EUREKA .... 1992/430 1992, 166

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und

Emblem des Benelux-Markenamtes ........... 1993/307 1993, 124

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und

Emblem des Benelux-Amtes für Muster und

Modelle .................................. 1993/308 1993, 124

Bezeichnung, Abkürzung und Emblem des

Übereinkommens über Feuchtgebiete,

insbesondere als Lebensraum für Wasser-

und Watvögel, von internationaler

Bedeutung ................................ 1993/309 1993, 124

Emblem des gemeinsamen Rohstoffonds ........ 1993/312 1993, 125

Flagge der Internationalen

Zivilluftfahrtorganisation ............... 1993/732 1993, 211

Neues Emblem der Internationalen

Organisation für Fernmeldesatelliten

(INTELSAT) ............................... 1993/825

Emblem und Abkürzung des Umweltprogrammes

der Vereinten Nationen (UNEP) ............ 1993/942 1994, 22

Emblem des EFTA Gerichtshofes .............. 1994/688 1994, 177

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und

das Emblem für das „Übereinkommen über den

internationalen Handel mit gefährdeten

Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ ... 1995/490 1995, 170

Neues Emblem No 1 der Europäischen

Freihandelsassoziation (EFTA) ............ 1995/491 1995, 170

Emblem und Abkürzung der „Asia-Pacific

Economic Cooperation“ .................... II 1997/69 1997, 35

Flagge, Name und Abkürzung der

Internationalen Fernmeldeunion sowie Namen

und Abkürzungen dreier eigenständiger

Organisationseinheiten im Rahmen dieser

Union .................................... II 1997/226 1997, 197

Emblem der Eurasischen Patentorganisation .. II 1997/325 1997, 236

Namen und Emblem des Internationalen

Wissenschafts- und Technologie-Zentrums .. II 1997/411 1998, 18

Bezeichnung, Emblem und Abkürzung der

Europäischen Investitionsbank ............ II 1997/412 1998, 18

Namen und Abkürzungen sowie Emblem des

Gemeinsamen Programmes der Vereinten

Nationen betreffend HIV/AIDS (UNAIDS) .... II 1997/413 1998, 18

Emblem und Siegel der Multilateralen

Investitionen Garantie Agentur ........... II 1998/55 1998, 33

Name, abgekürzter Name und Siegel sowie

Emblem der Welthandelsorganisation ....... II 1998/76 1998, 62

Name und Abkürzung sowie Emblem der

Internationalen Organisation für Migration II 1998/77 1998, 62

Emblem und Name der Europäischen

Organisation für Flugsicherung (EUCONTROL) II 1998/93 1998, 63

Name und abgekürzter Name sowie Emblem und

Siegel der Internationalen

Zivilluftfahrtorganisation ............... II 1998/94 1998, 63

Namen, Abkürzungen, Emblem und Fahne des

International Office of Epizootics ....... II 1998/98 1998, 63

Abkürzung und Emblem des Hochkommissars für

Flüchtlinge .............................. II 1998/99 1998, 64

Emblem der Organisation „International

Finance Corporation“ (IFC) ............... II 1998/141 1998, 133

Name, Abkürzung und Emblem des Southern

Common Market (MERCOSUR) ................. II 1998/194 1998, 157

Emblem und Name der Organisation for the

Prohibition of Chemical Weapons .......... II 1998/195 1998, 157

Emblem, Name und Abkürzung der European

Agency for the Evaluation of Medicinal

Products ................................. II 1998/196 1998, 158

Emblem der Andinischen Gemeinschaft ........ II 1998/414 1999, 12

Bezeichnung, Abkürzung und Emblem der

International Mobile Satellite

Organization ............................. II 1999/132 1999, 49

Name und Emblem der Inter-Amerikanischen

Bank für Entwicklung ..................... II 1999/183 1999, 95

Emblem, Name und Abkürzung des

Übereinkommens über Feuchtgebiete,

insbesondere als Lebensraum für Wasser-

und Watvögel, von internationaler

Bedeutung (Ramsar 1971) .................. II 1999/390 1999, 165

Emblem der Europäischen Investitionsbank ... II 1999/454 1999, 177

Neues Emblem der Afrikanischen Organisation

für geistiges Eigentum (OAPI) ............ II 2000/152 2000, 117

Emblem, Namen und Abkürzungen des „World

Food Programme“ .......................... II 2000/237 2000, 141

Fahne der Internationalen Atomenergiebehörde II 2000/238 2000, 142

Embleme, Namen und Abkürzung des

„Internationale Bureau of Weights and

Measures“ ................................ II 2000/239 2000, 142

Namen, Abkürzung und Emblem der Nordischen

Investitionsbank ......................... II 2000/240 2000, 142

Name, Abkürzung und Emblem des

Rahmenübereinkommens der Vereinten

Nationen über Klimaänderungen ............ II 2001/153 2001, 109

Name, Abkürzung und Emblem der Latin

American Integration Association ......... II 2001/154 2001, 110

Name und Emblem der Inter-American

Investment Corporation ................... II 2001/155 2001, 110

Name, Abkürzung und Emblem der

Pan-Amerikanischen Gesundheitsorganisation II 2001/156 2001, 110

Emblem der Bank für Internationalen

Zahlungsausgleich ........................ II 2001/157 2001, 110

Name, Emblem und Fahne der Pazifischen

Gemeinschaft ............................. II 2001/158 2001, 110

Neues Emblem der Latin American Integration

Association ALADI ........................ II 2002/398 2002, 173

Name und Emblem der Europäischen Stiftung

für Berufsbildung ........................ II 2002/399 2002, 174

Name, Abkürzung und Emblem der Organisation

for Joint Armament Cooperation ........... II 2002/400 2002, 174

Name, Abkürzung und Emblem der

Interparlamentarischen Union ............. II 2002/401 2002, 174

Name, die Abkürzung und das Emblem der

Organisation für Wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), den

Namen, die Abkürzung und das Emblem der

Internationalen Energie - Agentur und den

Namen, die Abkürzung und das Emblem der

OECD Nuklear-Energie Agentur ............. II 2002/402 2002, 174

Name, die Abkürzung und das Emblem der

Organisation für Sicherheit und

Zusammenarbeit in Europa ................. II 2002/403 2002, 174

Name, die Abkürzung und das Emblem der

Organisation for the Harmonisation of

Business Lawin Africa (OHADA) ............ II 2002/404 2002, 175

Emblem der Region Brüssel - Hauptstadt ..... II 2002/405 2002, 175

Namen, die Abkürzung und das Emblem der

vorbereitenden Kommission für die

Organisation des Vertrages über das

umfassende Verbot von Nuklearversuchen ... II 2003/104 2003, 57

Namen, die Abkürzung und das Emblem der

karibischen Gemeinschaft ................. II 2003/105 2003, 58

Namen, die Abkürzung und das Emblem der

Europäischen Umweltagentur und den Namen

und das Emblem der Europäischen Agentur

für Sicherheit und Gesundheitsschutz am

Arbeitsplatz ............................. II 2003/106 2003, 58

Namen, die Abkürzung, das Emblem und die

Fahne der Organization of the Black Sea

Economic Cooperation (BSEC) .............. II 2003/107 2003, 58

Namen, die Abkürzung und das Emblem der

North Atlantic Salmon Conservation

Organization (NASCO) ..................... II 2003/303 2003, 93

Name, die Abkürzung und das Emblem der South

Asian Association for Regional Cooperation

(SAARC) .................................. II 2003/445 2003, 160

Name und Abkürzung der Bank für

Internationalen Zahlungsausgleich in

spanischer Sprache ....................... II 2003/445 2004, 11

Namen und das Emblem des Übereinkommens zum

Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt II 2004/33 2004, 11

Zu I und IV (Patent- und Markenrecht):

Kundmachungen über die Verlängerung der Prioritätsfristen gemäß § 13

Abs.1 des Patent-ÜG und des § 10 Abs.1 Marken-ÜG zugunsten

bestimmter Staaten:

BGBl PBl

USA ........................................ 1947/210 1948, 66

Großbritannien und Nordirland .............. 1948/23 1948, 66

Schweiz .................................... 1948/24 1948, 66

Italien .................................... 1948/38 1948, 66

Schweden ................................... 1948/54 1948, 143

Belgien .................................... 1948/64 1948, 143

Ungarn ..................................... 1948/115 1948, 143

Dänemark ................................... 1948/191 1948, 205

Kanada ..................................... 1948/206 1948, 225

Griechenland ............................... 1949/127 1949, 174

Australien ................................. 1950/138 1950, 239

Niederlande ................................ 1950/207 1951, 45

Bundesrepublik Deutschland ................. 1951/251

Frankreich ................................. 1954/58

Zu I, II und IV (Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrecht

Kundmachungen betreffend die Gegenseitigkeit

K betr die Gegenseitigkeit bei der

Einräumung von Prioritätsrechten für

Patent-, Gebrauchsmuster- und

Markenanmeldungen zwischen dem PA und dem

Intellectual Property Office in Taipeh ... II 2000/127 2000, 105

Musterrecht

BGBl PBl

BG 7.6.1990 über den Schutz von Mustern

(Musterschutzgesetz 1990 - MuSchG) idF

BGBl 1992/772, I 2001/143, I 2003/81 ..... 1990/497 1990, 144

V betr die Durchführung des PatG 1970, des

GMG, des MSchG 1970 und des MuSchG 1990

(Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und

Musterverordnung - PGMMV) idF BGBl II

1997/238, II 2001/477, II 2002/459 ....... 1994/226 1994, 65

V über die Herausgabe amtlicher

Publikationen des Patentamts ............. II 1997/237 1997, 198

Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes

PBl

V über Eingaben an das PA sowie über das

Verfahren in Patent-, Gebrauchsmuster-,

Halbleiterschutz-, Marken- und

Musterangelegenheiten

(Patentamtsverordnung - PAV) idF PBl

1992, 73; 1994, 66; 1997, 122; 1998, 213;

1999, 154; 2001, 148 ..................... 1990, 161

V 10.2.1997 betr die Einrichtung von

Verwaltungsstellen

(Verwaltungsstellenverordnung - VwStV) ... 1997, 17

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Anlage

Projektprogramm

gemäß § 17a Abs.9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

Strategische Zielsetzungen des Österreichischen Patentamtes

1.1 Sicherstellung und Weiterentwicklung eines im Sinne des gesetzlichen Auftrages effektiven und modernen Schutzrechtssystems des geistigen Eigentums

1.2 Umfassende eigenständige Wahrnehmung der gemeinschaftlichen und internationalen Angelegenheiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Rahmen

a. der Gremien des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), der Europäischen Patentorganisation und der Weltorganisation für geistiges Eigentum sowie der von ihr verwalteten Abkommen

b. der Ausschüsse und Arbeitsgruppen der EU

1.3 Optimale Positionierung des Österreichischen Patentamtes im gemeinschaftlichen und internationalen Umfeld

a. als Recherchen- und Prüfungsbehörde im Rahmen des PCT

b. als mit der Recherche von Anmeldungen beauftragte Behörde

c. als Behörde für Markenanmeldungen im Rahmen der Madrider Union

d. als Behörde im Rahmen multilateraler Systeme des Schutzes von Mustern und Modellen

e. als Behörde im Rahmen des Schutzes geographischer Angaben

1.4 Wahrnehmung der nationalen und internationalen Kompetenz des Österreichischen Patentamtes als Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz im Interesse der Weiterentwicklung des Systems des gewerblichen Rechtsschutzes durch legistische Maßnahmen

1.5 Steigerung des öffentlichen Bewusstseins für den gewerblichen Rechtsschutz („Patent Awareness“ etc.) durch Ausbau des Service- und Informationsangebots

1.6 Wirtschafts- und kundenorientierte Weiterentwicklung des Dienstleistungs- und Serviceangebotes

2.

Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes)

siehe Beilage

3.1. Fachbezogene Ziele

3.1.a Effektive und effiziente Verfahren sowohl bei Prüfung und Erteilung von Schutzrechten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes als auch bei deren Rechtsdurchsetzung im Interesse der Anmelder und der Öffentlichkeit

3.1.b Wahrnehmung und Vertretung österreichischer Interessen im gesamten Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

3.1.c Kundeninformation mit verstärkter Orientierung an

verfahrenstechnischen Erfordernissen

3.1.d Sicherung des know-hows im Bereich des gewerblichen

Rechtsschutzes

3.1.e Bereithaltung und nachhaltige Weiterentwicklung juristischer

und fachtechnischer Expertise gemäß entsprechenden nationalen und internationalen Qualitätsstandards

3.1.f Mitwirkung an der Etablierung international einheitlicher

IT-Infrastrukturen bzw. IT–Anwendungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

3.2 Managementziele

3.2.a Schärfung des Qualitätsbewusstseins durch gezieltes Qualitätsmanagement zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit

3.2.b Weiterentwicklung transparenter Verfahrens und Prüfrichtlinien zur Prozessoptimierung

3.2.c Stabilisierung des Budgetbedarfes bei zumindest gleich bleibender Leistungsqualität,

3.2.d Erhöhung des Kostenbewusstseins und Sicherung des effizienten Einsatzes der finanziellen und personellen Ressourcen durch Entwicklung, Einführung und Anwendung von Kostenrechnungselementen

3.2.e Weiterer Ausbau der Maßnahmen zur Personalentwicklung

3.2.f Umsetzung von e-Government im Amtsbereich

3.2.g Ausbau der die strategischen Zielsetzungen unterstützenden Öffentlichkeitsarbeit sowie der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zur Bedeutung gewerblicher Schutzrechte in der Öffentlichkeit

3.2.h Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm,

3.2.i Erhöhung der erfolgswirksamen Einnahmen,

4.

Leistungskennzahlen

4.

a. Prozentsatz nationaler Markenanmeldungen mit mehr als zwei schriftlichen Zwischenerledigungen, die im Beobachtungszeitraum enderledigt wurden

4.

b. Durchschnittlicher Zeitpunkt der Mitteilung vorläufiger Schutzverweigerungen bei internationalen Marken (Monate vor Ablauf der 1-Jahresfrist des Art. 5(2) MMA/MMP).

4.

c. Verfahrensdauer betreffend Anträge zu aufrechten Schutzrechten im Patent- und Gebrauchsmusterbereich

4.

d. Verfahrensdauer zwischen Referatsreife und Entscheidungsausfertigung im Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren

4.

e. Prozentsatz der im Beobachtungszeitraum erledigten Patentanmeldungen mit mehr als 2 Vorbescheiden vor der Enderledigung

4.

f. Prozentsatz der 1. Vorbescheide in prioritätslosen Patentverfahren innerhalb von 6 Monaten ab Einreichung im Österreichischen Patentamt im Sinne der Prüfung der angemeldeten Erfindung auf absolute Neuheit und in allen Gebieten der Technik

4.

g. Prozentsatz der Recherchenberichte im Gebrauchsmusterverfahren innerhalb von 6 Monaten ab Einreichung im Österreichischen Patentamt

4.

h. Durchschnittliche Dauer bis zur Erlassung des 1.Vorbescheides in Patentanmeldeverfahren (Monate) ab Einreichung im Österreichischen Patentamt

4.

i. Prozentsatz der bei Ansuchen auf beschleunigte Erledigung in Patentangelegenheiten zeitgerecht ergangenen Erledigungen

4.

j. Erfolgswirksame Einnahmen

4.

k. Anzahl der beantworteten Anfragen außerhalb von Schutzrechtsverfahren

4.

l. Anzahl der Schulungstage

4.

m. Anzahl der Kurzkrankenstände

4.

n. Anzahl der Informationsveranstaltungen und Seminare (im Haus bzw. außer Haus)

4.

o. Anzahl der internationalen Kooperationsabkommen mit Institutionen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

(Anm.: Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

BGBl. II Nr. 22/2007

```

5.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

```

Planstellen

Planstellenvorschau

```


```

Beamte/Verwgr. 2005 2006 2007 2008 2009 2010

```


```

A1 123 123 123 123 123 123

```


```

A2 17 17 17 17 17 17

```


```

A3 32 32 32 32 32 32

```


```

A4 0 0 0 0 0 0

```


```

A5 1 1 1 1 1 1

```


```

Summe Beamte 173 173 173 173 173 173

```


```

VB/EntlGr

```


```

V1 3 3 3 3 3 3

```


```

V2 3 3 3 3 3 3

```


```

V3 26 26 26 26 26 26

```


```

V4 5 5 5 5 5 5

```


```

VB-SV 2 2 2 2 2 2

```


```

Summe VB 39 39 39 39 39 39

```


```

Gesamtsumme 212 212 212 212 212 212

```


```

6.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen

(Anm.: Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

BGBl. II Nr. 22/2007

Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet

des gewerblichen Rechtsschutzes)

Patentrecht

BGBl

Patentgesetz 1970 (PatG) idF BGBl 1977/349,

1981/526, 1982/201, 1984/126, 1984/234, 1985/104,

1986/382, 1987/653, 1992/418, 1992/771, 1994/212,

1994/634, 1994/819, 1996/181, I 1998/175,

I 1999/191, I 2001/143, I 2004/149, I 2005/42,

I 2005/130, I 2005/151 .......................... 1970/259

Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950 (Patent-ÜG)

idF BGBl 1951/210, 1953/82, 1958/29, 1969/78 .... 1950/128

BG über die Einführung des Europäischen

Patentübereinkommens und des Vertrages über die

internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des

Patentwesens (Patentverträge-Einführungsgesetz –

PatV-EG) idF BGBl 1984/234, 1992/418, 1996/181,

I 1998/175, I 2001/143, I 2004/149, I 2005/42 ... 1979/52

BG betr. ergänzende Schutzzertifikate

(Schutzzertifikatsgesetz 1996 - SchZG 1996) idF

BGBl I 2001/143, I 2004/149 ..................... I 1997/11

V (EWG) Nr. 1768/92 v 18.6.1992 über die Schaffung

eines ergänzenden Schutzzertifikats für

Arzneimittel idF BGBl 1994/566 .................. 1992/182 (ABl )

V (EG) Nr. 1610/96 v 23.7.1996 über die Schaffung

eines ergänzenden Schutzzertifikats für

Pflanzenschutzmittel ............................ 1996/198 (ABl )

BG über den Schutz von Pflanzensorten

(Sortenschutzgesetz 2001) idF

BGBl I 2002/110, I 2005/42 ...................... I 2001/109

BG über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden

Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz –

PAG) idF BGBl I 2005/131 ........................ I 2004/149

BG mit dem der Patentanwaltsberuf geregelt wird

(Patentanwaltsgesetz - PAnwG) idF BGBl 1983/172,

1992/772, 1993/109, I 1999/112, I 2001/107,

I 2005/131 ...................................... 1967/214

V betreffend im Bereich des Patentamts zu zahlende

Gebühren (Patentamtsgebührenverordnung - PAGV) .. I 2005/469

V betreffend die Übertragung des Rechtes zur

Ernennung von Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen

an den Präsidenten/die Präsidentin des

Österreichischen Patentamtes .................... II 2004/469

V über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel

beim Österreichischen Patentamt

(ÖPA-Flexibilisierungsverordnung) ............... II 2004/472

V über die Ermächtigung der Leiter der

Justizanstalt Graz-Jakomini und des

Österreichischen Patentamtes zu überplanmäßigen

Ausgaben ........................................ II 2004/512

V über die Grundausbildung im Österreichischen

Patentamt (ÖPA - Grundausbildungsverordnung) .... II 2006/146

K betr die Gegenseitigkeit bei der Einräumung von

Prioritätsrechten für Patent-, Gebrauchsmuster-

und Markenanmeldungen zwischen dem PA und dem

Intellectual Property Office in Taipeh .......... II 2000/127

Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes

PBl

V über die Verfahren und die Publikationen im

Bereich des Patentamtes

(Patentamtsverordnung 2006 - PAV) ............... 2005, Nr. 12,

Anhang 4

V mit der die im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit des

Patentamtes zu erbringenden Service- und

Informationsleistungen festgesetzt werden

(Teilrechtsfähigkeitsverordnung – TRFV) ......... 2005, Nr. 6,

Anhang 2

Standard für die Darstellung von Nucleotid- und

Aminosäuresequenzprotokollen in

Patentanmeldungen ............................... 2005, Nr. 6,

Anhang 3

Gebrauchsmusterrecht

BGBl

BG über den Schutz von Gebrauchsmustern

(Gebrauchsmustergesetz - GMG)

idF BGBl I 1998/175, I 2001/143, I 2004/149,

I 2005/42, I 2005/130, I 2005/151 ............... 1994/211

BG über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden

Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz –

PAG) idF BGBl I 2005/131 ........................ I 2004/149

V betreffend im Bereich des Patentamts zu zahlende

Gebühren (Patentamtsgebührenverordnung - PAGV) .. I 2005/469

K betr die Gegenseitigkeit bei der Einräumung von

Prioritätsrechten für Patent-, Gebrauchsmuster-

und Markenanmeldungen zwischen dem PA und dem

Intellectual Property Office in Taipeh .......... II 2000/127

Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes

(s. I. Patentrecht)

Halbleiterschutzrecht

BGBl

BG über den Schutz der Topographien von

mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen

(Halbleiterschutzgesetz - HlSchG)

idF BGBl 1996/428, I 2001/143, I 2004/149,

I 2005/42, I 2005/151 ........................... 1988/372

BG über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden

Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz –

PAG) idF BGBl I 2005/131 ........................ I 2004/149

V 12.9.1988 betr die Anmeldung von Topographien

mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse und das

Halbleiterschutzregister

(Halbleiterschutz-Verordnung - HlSchV) idF

BGBl 1996/439 ................................... 1988/528

V betreffend im Bereich des Patentamts zu zahlende

Gebühren (Patentamtsgebührenverordnung - PAGV) .. I 2005/469

K 11.9.1989 betr Gegenseitigkeit nach dem HlSchG .. 1989/494

Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes (s. I. Patentrecht) Markenrecht A. Allgemein

BGBl

Markenschutzgesetz 1970 idF BGBl 1977/350,

1981/526, 1984/126, 1987/653, 1992/418, 1992/773,

1993/109, I 1999/111, I 1999/191, I 2001/143,

I 2004/149, I 2005/131, I 2005/151 (MSchG) ...... 1970/260

BG über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden

Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz –

PAG) idF BGBl I 2005/131 ........................ I 2004/149

V betreffend im Bereich des Patentamts zu zahlende

Gebühren (Patentamtsgebührenverordnung - PAGV) .. I 2005/469

Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953 (Marken-ÜG)

idF BGBl 1969/79 ................................ 1953/38

BG über den Schutz des Zeichens und des Namens des

Roten Kreuzes (Rotkreuzschutzgesetz) ............ 1962/196

BG zum Schutz der olympischen Embleme und

Bezeichnungen ................................... 1992/15

Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes

(s. I. Patentrecht)

B. Kundmachungen auf Grund von § 4 Abs. 1 lit. a und b und § 6

Abs. 2 MSchG 1970 (bzw § 3 Abs. 1 lit. a und b und § 4a Abs. 2

MSchG 1953) iVm Art. 6ter Abs. 1 lit. a PVÜ

BGBl

Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik

Libanon für die Ausfuhr von Früchten ............ 1934/66

Wappen und Flaggen Marokkos ....................... 1936/215

Dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel ........ 1954/37

Flagge der Republik Libanon ....................... 1965/30

Kanadisches Hoheitszeichen ........................ 1965/163

Zwei kanadische Hoheitszeichen .................... 1967/148

Hoheitszeichen sowie amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen der Ungarischen Volksrepublik ..... 1968/133

Ein niederländisches amtliches Prüfungs- und

Gewährzeichen für Münzen und Medaillen .......... 1968/272

Hoheitszeichen sowie amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen der Sozialistischen Föderativen

Republik Jugoslawien ............................ 1968/312

Hoheitszeichen der Republik Malawi ................ 1968/387

Zwei japanische Hoheitszeichen .................... 1969/107

Französisches amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen 1969/108

Hoheitszeichen der Schweizerischen

Eidgenossenschaft sowie amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen für Edelmetallwaren ............... 1969/120

Zwei kanadische Hoheitszeichen .................... 1969/130

Zwei amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen des

israelischen Ministeriums für Tourismus ......... 1970/63

Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen der Republik Italien .............. 1970/64

Sechs iranische Hoheitszeichen .................... 1971/381

Niederländische amtliche Gewährzeichen für Käse ... 1972/13

Ein spanisches Gewährzeichen ...................... 1972/14

Amtliche Punzierungs-, Prüfungs- und Gewährzeichen

der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik 1972/43

Staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten

Königreiches von Großbritannien und Nordirland .. 1972/81

Amtliches libanesisches Prüfungs- und Gewährzeichen

für den Früchteexport ........................... 1973/133

Kennzeichen des algerischen Institutes für Weinbau

und Wein ........................................ 1973/134

Staatssiegel, Kennzeichen der Gebietskörperschaften

und Zivilschutzzeichen Algeriens ................ 1973/264

Staatsflagge und Staatswappen der Republik Kuba ... 1973/377

Hoheitszeichen und amtliches Prüfungs- und

Gewährzeichen der Union der Sozialistischen

Sowjetrepubliken ................................ 1973/425

Staatliches Hoheitszeichen des israelischen

Ministeriums für Tourismus ...................... 1973/554

Britisches Hoheitszeichen „Auszeichnung der Königin

für die Industrie“ .............................. 1974/309

Staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs-

und Gewährzeichen des Königreiches Dänemark ..... 1976/121

Niederländische amtliche Gewährzeichen für Butter

und Milchpulver ................................. 1976/351

Staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten

von Amerika ..................................... 1976/644

Britische Hoheitszeichen „Auszeichnung der Königin

für Exportleistungen“ und „Auszeichnung der

Königin für technologische Leistungen“ .......... 1977/32

Staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten

von Amerika ..................................... 1978/256

Staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten

von Amerika ..................................... 1979/422

Belgische amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen .... 1981/242

Niederländische amtliche Prüfungszeichen für

Landeier und Frühstücksspeck (Bacon) ............ 1981/459

Brasilianische amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen

für Edelmetalle ................................. 1981/460

Amtliches brasilianisches Zeichen für Kaffee ...... 1982/50

Kubanisches amtliches Gewährzeichen für

Industrieerzeugnisse ............................ 1982/140

Hoheitszeichen des Fürstentums Monaco ............. 1983/237

Hoheitszeichen der Republik Korea ................. 1983/500

Portugiesisches amtliches Prüfungs- und

Gewährzeichen für Textilgewebe, Spitzen,

Stickereien und Tapisserien (Wandteppiche,

Gobelins) ....................................... 1983/501

Spanisches amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen

für Industrieerzeugnisse ........................ 1983/535

Tunesisches amtliches Zeichen für Agrarprodukte ... 1984/372

Hoheitszeichen Irlands ............................ 1985/371

Das vietnamesische amtliche Zeichen zur

Kennzeichnung der Qualität vietnamesischer

Produkte ........................................ 1986/288

Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und

Gewährzeichen des Königreiches Schweden ......... 1986/342

Die Staatsflagge, das Staatswappen und ein

amtliches Zeichen für Qualitätskontrolle der

Vereinigen Mexikanischen Staaten ................ 1986/438

Amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik

Irland und der portugiesischen Republik für

Edelmetallgegenstände ........................... 1987/61

Neue Hoheitszeichen des Fürstentums Liechtenstein . 1987/473

Offizielles Zeichen des Königlich Kanadischen

Münzamtes für das Calgary

Olympia-Münzenprogramm 1988 ..................... 1987/586

Zypriotische amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen

für zum Export bestimmte frische

landwirtschaftliche Produkte .................... 1988/257

Das amtliche Gewährzeichen zur Kennzeichnung der

Qualität aller irakischen Produkte .............. 1988/508

Flagge der Republik Kuba .......................... 1988/546

Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen Dänemarks für

Edelmetallgegenstände ........................... 1988/554

Hoheitszeichen Finnlands .......................... 1990/501

Staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs-

und Gewährzeichen Maltas ........................ 1991/482

Hoheitszeichen des Commonwealth Australien ........ 1992/7

Das als Kontrollzeichen Finnlands verwendete

Nordische Umweltzeichen ......................... 1992/427

Amtliche Prüfungszeichen der Tschechischen und

Slowakischen Föderativen Republik ............... 1992/428

Amtliches Gewährzeichen der Republik Tunesien zur

Bestätigung der Übereinstimmung tunesischer

Produkte mit tunesischen Standards .............. 1992/649

Emblem der Isle of Man ............................ 1993/310

Britisches Hoheitszeichen „Auszeichnung der Königin

für Umweltleistungen“ ........................... 1993/311

Flagge und Staatswappen Sloweniens ................ 1993/350

Hoheitszeichen der Slowakischen Republik .......... 1993/691

(Neues) Wappenschild der Republik Ungarn .......... 1993/731

Hoheitszeichen der Republik Kroatien .............. 1994/98

Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen für

Edelmetalle der Tschechischen Republik .......... 1994/345

Hoheitszeichen der Republik Usbekistan ............ 1994/770

Finnische Prüfungs- und Gewährzeichen für

elektrische Geräte .............................. 1995/60

Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der

Tschechischen Republik für Edelmetallgegenstände 1995/156

Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland und

ihrer Länder .................................... 1995/157

Hoheitszeichen der Republik Litauen ............... 1995/256

Hoheitszeichen des Königreiches Norwegen .......... 1995/344

Hoheitszeichen der Republik Estland ............... 1995/345

Staatliches Prüfungs- und Gewährzeichen der

Republik Estland für Edelmetallgegenstände ...... 1995/428

Prüfungs- und Gewährzeichen für elektrische Geräte

der Republik Estland ............................ 1995/492

Hoheitszeichen der Republik Tadschikistan ......... 1996/171

Hoheitszeichen der Republik Kasachstan ............ 1996/242

Hoheitszeichen der Kirgisischen Republik .......... 1996/243

Prüfungs- und Gewährzeichen für zum Export

bestimmte Weltklasseprodukte der Republik Korea . 1996/337

Hoheitszeichen der Republik Armenien .............. 1996/338

Moldavische Prüfungs- und Gewährzeichen für alle

Waren ........................................... 1996/599

Die Wappen, die Flagge und andere Staatsembleme des

Heiligen Stuhles und des Staates Vatikanstaat ... II 1997/414

Zwei amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der

Republik Kasachstan ............................. II 1997/415

Kontrollzeichen des Norwegischen Büros für die

Kontrolle und Zulassung von elektrischen

Ausrüstungsgegenständen ......................... II 1998/95

Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik Guinea

betreffend die Übereinstimmung mit nationalen

Standards ....................................... II 1998/96

Wappenbilder, Nationalfahne von Rumänien und das

rumänische Staatssiegel ......................... II 1998/97

Wappen, Fahne und Siegel der Republik Moldova ..... II 1998/142

Vier Staatsembleme der Republik Estland –

Amtssymbol des Präsidenten, Weißer Stern,

Adlerkreuz und Kreuz von Terra Marina ........... II 1998/143

Staatsemblem und Staatsfahne von Turkmenistan und

Standarte des Präsidenten ....................... II 1998/144

Fahne und Staatsembleme der Republik Singapur ..... II 1998/210

Fahne der ehemaligen jugoslawischen Republik

Mazedonien ...................................... II 1998/403

Regionalfahne und Regionalemblem der

Sonderverwaltungsregion Hongkong der

Volksrepublik China ............................. II 1999/155

Basissymbol für Zertifizierung der Republik Kuba .. II 1999/239

Staatsemblem der Republik Südafrika ............... II 1999/391

Offizielles Garantiezeichen für die Herkunft von

Rum der Republik Kuba ........................... II 1999/392

Drei offizielle Zeichen zur Kennzeichnung der

Übereinstimmung mit den Produktionsnormen des

Königreichs Marokko ............................. II 1999/393

Wappen und Staatsemblem von Burkina Faso .......... II 2000/241

Umweltschutzzeichen der Republik Moldau ........... II 2003/108

Fahne und das Wappen der Flämischen Gemeinschaft

und das Emblem der Behörden Flanderns ........... II 2003/109

Offizielles visuelles Identifikationszeichen der

Französischen Republik für landwirtschaftliche

Produkte und Lebensmittel mit kontrollierter

Herkunftsbezeichnung, ausgenommen Weine ......... II 2003/110

Zwei offizielle Zeichen, welche ein

Qualitätskennzeichen für Fischereiprodukte

beziehungsweise den nationalen Preis für Qualität

des Königreichs Marokko betreffen ............... II 2003/302

Emblem „Panama Export“ ............................ II 2004/150

Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen des

Königreichs der Niederlande für

Edelmetallgegenstände ........................... II 2004/151

Offizielles Emblem des „Registrar of Companies

Official Receiver, Intellectual and Industrial

Property Section“ der Republik Zypern ........... II 2005/338

Amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen der

agroindustriellen Dienststelle „Moldova – Vin“

der Republik Moldau ............................. II 2005/342

Name, Abkürzung und Emblem des ecuadorianischen

Instituts für geistiges Eigentum (IEPI) ......... II 2005/344

Offizielles Siegel des „United States Copyright

Office“ ......................................... II 2005/343

Offizielles Prüfungs- und Gewährzeichen „ANZAC“ von

Australien und Neuseeland ....................... II 2005/345

Bundespostflagge und die Postsignalflagge für

Seeschiffe der Bundesrepublik Deutschland ....... II 2006/186

C. Kundmachungen auf Grund von § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c MSchG 1970

(bzw § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c MSchG 1953) iVm Art. 6ter Abs.1 lit. b PVÜ

BGBl

Zeichen der Weltgesundheitsorganisation ........... 1953/83

Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde .... 1961/48

Zeichen der Vereinten Nationen und anderer

internationaler Organisationen .................. 1962/147

Zeichen der Vereinigten internationalen Büros zum

Schutz des geistigen Eigentums .................. 1964/207

Zeichen der Bank für Internationalen

Zahlungsausgleich und Zeichen der Europäischen

Organisation für kernphysikalische Forschung .... 1968/160

Zeichen der Europäischen Organisation zur Schaffung

von Satellitenträgern ........................... 1970/118

Zeichen des Afrikanisch-Madegassischen Amtes des

gewerblichen Eigentums .......................... 1970/120

Zeichen des Bureau International des Expositions .. 1970/143

Zeichen der Gemeinsamen Afrikanisch-Madegassischen

Organisation (O.C.A.M.) ......................... 1970/144

Zeichen der Latein-Amerikanischen

Freihandelsvereinigung (LAFTA) .................. 1970/146

Emblem der Organisation der erdölexportierenden

Länder (OPEC) ................................... 1970/203

Zeichen der OMPI .................................. 1970/304

Zeichen des Internationalen Verbandes zum Schutz

von Pflanzenzüchtungen (UPOV) ................... 1971/322

Flagge des Weltpostvereins ........................ 1973/244

Zeichen der Europäischen Freihandelsassoziation und

der Assoziation zwischen deren Mitgliedern und

Finnland idF BGBl 1986/343 ...................... 1974/115

Zeichen und Siegel, Bezeichnung und Abkürzung der

Bezeichnung der OMPI in arabischer Schrift ...... 1974/609

Zeichen des Sekretariats des Commonwealth ......... 1975/255

Bezeichnung und Emblem des Internationalen

Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF) 1976/186

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem

der Europäischen Weltraumagentur (ESA) .......... 1977/8

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem

der „Europäischen Konferenz der Post- und

Fernmeldeverwaltungen“ (CEPT) idF BGBl 1979/168 . 1977/534

Bezeichnung, Siegel und Emblem der Europäischen

Organisation für Kernforschung (CERN) ........... 1978/64

Name, Abkürzung des Namens, Emblem und Flagge der

Europäischen Organisation für astronomische

Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO) ..... 1979/297

Name und Embleme von Programmen der Europäischen

Weltraumagentur (ESA) ........................... 1979/298

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem

der Internationalen Organisation für ökonomische

und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

auf dem Gebiet der elektrotechnischen Industrie

„INTERELEKTRO“ .................................. 1979/401

Zeichen und Emblem des Europarates ................ 1980/95

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem

der Europäischen Patentorganisation und des

Europäischen Patentamtes ........................ 1980/96

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und

Emblem des Rates für gegenseitige

Wirtschaftshilfe ................................ 1980/97

Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der

Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ............ 1980/155

Das von der Kommission der Europäischen

Gemeinschaften angenommene Emblem ............... 1980/156

Bezeichnungen und die Abkürzungen der Bezeichnungen

der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1980/157

Abkürzung der Bezeichnung der Organisation für

gewerbliches Eigentum des englischsprachigen

Afrika (ESARIPO) ................................ 1980/210

Bezeichnungen, Abkürzung der Bezeichnungen und

Emblem der Europäischen Atomgemeinschaft ........ 1980/347

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und

Emblem des Internationalen Fonds für

landwirtschaftliche Entwicklung ................. 1980/412

Emblem, Flagge, Bezeichnungen und Abkürzungen der

Bezeichnungen der Weltorganisation für Tourismus 1981/458

Abkürzung der Bezeichnung des Internationalen Fonds

für landwirtschaftliche Entwicklung sowie

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und

Embleme der Internationalen Bank für Wiederaufbau

und Entwicklung der Internationalen

Finanz-Corporation und der Internationalen

Entwicklungsorganisation ........................ 1981/474

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen,

Emblem und Flagge der Internationalen

Kriminalpolizeilichen Organisation (INTERPOL) ... 1981/509

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen,

Emblem und Flagge der Internationalen

Seeschiffahrts- Organisation .................... 1983/221

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und

Emblem der Internationalen Organisation für

Fernmeldesatelliten (INTELSAT) .................. 1983/493

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und

Emblem der Arab Satellite Communications

Organization .................................... 1983/625

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und

Emblem der Afrikanischen Organisation für

geistiges Eigentum .............................. 1984/9

Bezeichnung der Internationalen

Seeschiffahrts-Organisation in arabischer Sprache

und die Bezeichnung und die Abkürzung der

Bezeichnung des Internationalen Währungsfonds in

spanischer Sprache .............................. 1985/461

Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen, die

Vignette und das Emblem des Conseil Oleicole

International ................................... 1985/506

Das als Symbol für die offizielle Zusammenarbeit

zwischen den nordischen Staaten verwendete Emblem

des „Nordischen Ministerrates“ .................. 1986/314

Das Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen und die

Abkürzungen der Bezeichnungen des

Zwischenstaatlichen Büros für Informatik ........ 1987/170

Emblem der Internationalen Gemeinsamen Kommission

(International Joint Commission) ................ 1988/433

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem

des Office international de la vigne et du vin .. 1989/125

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem

des Oberkommandos der Alliierten Streitkräfte in

Europa .......................................... 1989/281

Emblem und Flagge der Organisation der

afrikanischen Erdölproduzenten (African Petroleum

Producers Association - APPA) ................... 1990/502

Bezeichnungen, Flagge und Emblem mit Abkürzungen

der Bezeichnungen des Weltpostvereines Amerikas,

Portugals und Spaniens .......................... 1991/631

Emblem und Siegel sowie Bezeichnung der

Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in

chinesischer Sprache ............................ 1992/426

Name und Emblem der Organisation EUREKA ........... 1992/430

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem

des Benelux-Markenamtes ......................... 1993/307

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem

des Benelux-Amtes für Muster und Modelle ........ 1993/308

Bezeichnung, Abkürzung und Emblem des

Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere

als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von

internationaler Bedeutung ....................... 1993/309

Emblem des gemeinsamen Rohstoffonds ............... 1993/312

Flagge der Internationalen

Zivilluftfahrtorganisation ...................... 1993/732

Neues Emblem der Internationalen Organisation für

Fernmeldesatelliten (INTELSAT) .................. 1993/825

Emblem und Abkürzung des Umweltprogrammes der

Vereinten Nationen (UNEP) ....................... 1993/942

Emblem des EFTA Gerichtshofes ..................... 1994/688

Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und das

Emblem für das „Übereinkommen über den

internationalen Handel mit gefährdeten Arten

freilebender Tiere und Pflanzen“ ................ 1995/490

Neues Emblem No 1 der Europäischen

Freihandelsassoziation (EFTA) ................... 1995/491

Emblem und Abkürzung der „Asia-Pacific Economic

Cooperation“ .................................... II 1997/69

Flagge, Name und Abkürzung der Internationalen

Fernmeldeunion sowie Namen und Abkürzungen dreier

eigenständiger Organisationseinheiten im Rahmen

dieser Union .................................... II 1997/226

Emblem der Eurasischen Patentorganisation ......... II 1997/325

Namen und Emblem des Internationalen Wissenschafts-

und Technologie-Zentrums ........................ II 1997/411

Bezeichnung, Emblem und Abkürzung der Europäischen

Investitionsbank ................................ II 1997/412

Namen und Abkürzungen sowie Emblem des Gemeinsamen

Programmes der Vereinten Nationen betreffend

HIV/AIDS (UNAIDS) ............................... II 1997/413

Emblem und Siegel der Multilateralen Investitionen

Garantie Agentur ................................ II 1998/55

Name, abgekürzter Name und Siegel sowie Emblem der

Welthandelsorganisation ......................... II 1998/76

Name und Abkürzung sowie Emblem der Internationalen

Organisation für Migration ...................... II 1998/77

Emblem und Name der Europäischen Organisation für

Flugsicherung (EUCONTROL) ....................... II 1998/93

Name und abgekürzter Name sowie Emblem und Siegel

der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation .. II 1998/94

Namen, Abkürzungen, Emblem und Fahne des

International Office of Epizootics .............. II 1998/98

Abkürzung und Emblem des Hochkommissars für

Flüchtlinge ..................................... II 1998/99

Emblem der Organisation „International Finance

Corporation“ (IFC) .............................. II 1998/141

Name, Abkürzung und Emblem des Southern Common

Market (MERCOSUR) ............................... II 1998/194

Emblem und Name der Organisation for the

Prohibition of Chemical Weapons ................. II 1998/195

Emblem, Name und Abkürzung der European Agency for

the Evaluation of Medicinal Products ............ II 1998/196

Emblem der Andinischen Gemeinschaft ............... II 1998/414

Bezeichnung, Abkürzung und Emblem der International

Mobile Satellite Organization ................... II 1999/132

Name und Emblem der Inter-Amerikanischen Bank für

Entwicklung ..................................... II 1999/183

Emblem, Name und Abkürzung des Übereinkommens über

Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für

Wasser- und Watvögel, von internationaler

Bedeutung (Ramsar 1971) ......................... II 1999/390

Emblem der Europäischen Investitionsbank .......... II 1999/454

Neues Emblem der Afrikanischen Organisation für

geistiges Eigentum (OAPI) ....................... II 2000/152

Emblem, Namen und Abkürzungen des „World Food

Programme“ ...................................... II 2000/237

Fahne der Internationalen Atomenergiebehörde ...... II 2000/238

Embleme, Namen und Abkürzung des „Internationale

Bureau of Weights and Measures“ ................. II 2000/239

Namen, Abkürzung und Emblem der Nordischen

Investitionsbank ................................ II 2000/240

Name, Abkürzung und Emblem des Rahmenübereinkommens

der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ..... II 2001/153

Name, Abkürzung und Emblem der Latin American

Integration Association ......................... II 2001/154

Name und Emblem der Inter-American Investment

Corporation ..................................... II 2001/155

Name, Abkürzung und Emblem der Pan-Amerikanischen

Gesundheitsorganisation ......................... II 2001/156

Emblem der Bank für Internationalen

Zahlungsausgleich ............................... II 2001/157

Name, Emblem und Fahne der Pazifischen Gemeinschaft II 2001/158

Neues Emblem der Latin American Integration

Association ALADI ............................... II 2002/398

Name und Emblem der Europäischen Stiftung für

Berufsbildung ................................... II 2002/399

Name, Abkürzung und Emblem der Organisation for

Joint Armament Cooperation ...................... II 2002/400

Name, Abkürzung und Emblem der

Interparlamentarischen Union .................... II 2002/401

Name, Abkürzung und Emblem der Organisation für

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

(OECD), Name, Abkürzung und Emblem der

Internationalen Energie - Agentur und Name,

Abkürzung und Emblem der OECD Nuklear – Energie

Agentur ......................................... II 2002/402

Name, Abkürzung und Emblem der Organisation für

Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ......... II 2002/403

Name, Abkürzung und Emblem der Organisation for the

Harmonisation of Business Law in Africa (OHADA) . II 2002/404

Emblem der Region Brüssel - Hauptstadt ............ II 2002/405

Name, Abkürzung und Emblem der vorbereitenden

Kommission für die Organisation des Vertrages

über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen . II 2003/104

Name, Abkürzung und Emblem der karibischen

Gemeinschaft .................................... II 2003/105

Name, Abkürzung und Emblem der Europäischen

Umweltagentur und den Namen und das Emblem der

Europäischen Agentur für Sicherheit und

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ............... II 2003/106

Name, Abkürzung, Emblem und Fahne der Organization

of the Black Sea Economic Cooperation (BSEC) .... II 2003/107

Name, Abkürzung und Emblem der North Atlantic

Salmon Conservation Organization (NASCO) ........ II 2003/303

Name, Abkürzung und Emblem der South Asian

Association for Regional Cooperation (SAARC) .... II 2003/445

Name und Abkürzung der Bank für Internationalen

Zahlungsausgleich in spanischer Sprache ......... II 2003/445

Name und Emblem des Übereinkommens zum Schutz des

Kultur- und Naturerbes der Welt ................. II 2004/33

Emblem der „GALILEO satellites and services for

positioning and radio - navigation“ ............. II 2004/152

Neugestaltetes Emblem der Europäischen Stiftung für

Berufsbildung ................................... II 2004/153

Name, Abkürzung und Emblem des United Nations

Population Fund (UNFPA) ......................... II 2004/154

Name der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

in chinesischer Sprache ......................... II 2004/155

Name, Abkürzung, Fahne und Emblem der Vereinigung

Südostasiatischer Staaten (ASEAN) ............... II 2005/332

Neues Emblem der vorbereitenden Kommission für die

Organisation des Vertrages über das umfassende

Verbot von Nuklearversuchen ..................... II 2005/333

Name und Emblem der EFTA – Überwachungsbehörde .... II 2005/334

Name, Abkürzung und Emblem des Europäischen

Investitionsfonds ............................... II 2005/335

Name und Emblem des Global Compact ................ II 2005/336

Name, Abkürzung und Emblem der Europäischen

Zentralbank (EZB) in den zwanzig offiziellen

Sprachen der Europäischen Union ................. II 2005/337

Name, Abkürzung und Embleme des internationalen

Instituts für die Vereinheitlichung des

Privatrechts (UNIDROIT) ......................... II 2005/339

Name und Embleme des Basler Übereinkommens über die

Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung

gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung ....... II 2005/340

Name, Abkürzung, Fahne und Embleme der „Black Sea

Trade and Development Bank“ (BSTDB) ............. II 2005/341

Zu I und IV (Patent- und Markenrecht):

Kundmachungen über die Verlängerung der Prioritätsfristen gemäß § 13

Abs. 1 des Patent-ÜG und des § 10 Abs.1 Marken-ÜG zugunsten

bestimmter Staaten:

BGBl

USA ............................................... 1947/210

Großbritannien und Nordirland ..................... 1948/23

Schweiz ........................................... 1948/24

Italien ........................................... 1948/38

Schweden .......................................... 1948/54

Belgien ........................................... 1948/64

Ungarn ............................................ 1948/115

Dänemark .......................................... 1948/191

Kanada ............................................ 1948/206

Griechenland ...................................... 1949/127

Australien ........................................ 1950/138

Niederlande ....................................... 1950/207

Bundesrepublik Deutschland ........................ 1951/251

Frankreich ........................................ 1954/58

Zu I, II und IV (Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrecht:

Kundmachungen betreffend die Gegenseitigkeit

BGBl

K betr die Gegenseitigkeit bei der Einräumung von

Prioritätsrechten für Patent-, Gebrauchsmuster-

und Markenanmeldungen zwischen dem PA und dem

Intellectual Property Office in Taipeh .......... II 2000/127

Musterrecht

BGBl

BG 7.6.1990 über den Schutz von Mustern

(Musterschutzgesetz 1990 - MuSchG)

idF BGBl 1992/772, I 2001/143, I 2003/81,

I 2004/149, I 2005/131 und I 2005/151 ........... 1990/497

BG über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden

Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz –

PAG) idF BGBl I 2005/131 ........................ I 2004/149

V betreffend im Bereich des Patentamts zu zahlende

Gebühren (Patentamtsgebührenverordnung - PAGV) .. I 2005/469

Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes (s. I. Patentrecht)

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Anlage

Projektprogramm

gemäß § 17a Abs.9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

Strategische Zielsetzungen des Österreichischen Patentamtes

1.1 Sicherstellung und Weiterentwicklung eines im Sinne des gesetzlichen Auftrages sowie zur Unterstützung der Wirtschaft effektiven und modernen Schutzrechtssystems des geistigen Eigentums

1.2 Umfassende eigenständige Wahrnehmung der gemeinschaftlichen und internationalen Angelegenheiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sowie optimale Positionierung des Österreichischen Patentamtes

1.3 Steigerung des öffentlichen Bewusstseins für den gewerblichen Rechtsschutz („Patent Awareness“ etc.) im Sinne der Wirtschaft- und Kundenorientierung

1.4 (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 457/2010)

1.5 (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 457/2010)

1.6 (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 457/2010)

2.

Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes)

siehe Beilage

3.1. Fachbezogene Ziele

3.1.a Effektive und effiziente Verfahren sowohl bei Prüfung und Erteilung von Schutzrechten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes als auch bei deren Rechtsdurchsetzung

3.1.b Wahrnehmung und Vertretung österreichischer Interessen im gesamten Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

3.1.c Kundeninformation mit verstärkter Orientierung an verfahrenstechnischen Erfordernissen

3.1.d Sicherung des know-hows im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes

3.1.e Bereithaltung und nachhaltige Weiterentwicklung juristischer und fachtechnischer Expertise gemäß entsprechenden nationalen und internationalen Qualitätsstandards

3.1.f Mitwirkung an der Etablierung international einheitlicher IT-Infrastrukturen bzw. IT–Anwendungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

3.2 Managementziele

3.2.a Schärfung des Qualitätsbewusstseins durch gezieltes Qualitätsmanagement zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit

3.2.b Weiterentwicklung transparenter Verfahrens und Prüfrichtlinien zur Prozessoptimierung

3.2.c Erhöhung des Kostenbewusstseins und Sicherung des effizienten Einsatzes der finanziellen und personellen Ressourcen durch Entwicklung, Einführung und Anwendung von Kostenrechnungselementen

3.2.d Umsetzung von e-Government im Amtsbereich

3.2.e Ausbau der die strategischen Zielsetzungen unterstützenden Öffentlichkeitsarbeit sowie der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zur Bedeutung gewerblicher Schutzrechte in der Öffentlichkeit

3.2.f Einhaltung der budgetären Zielsetzungen im Rahmen der Delegation der Entscheidungs-, Ergebnis- und Budgetverantwortung

4.

Leistungskennzahlen

4.a. Prozentsatz erster Vorbescheid bei prioritätslosen Patentanmeldungen innerhalb bestimmter Zeit

4.b. Prozentsatz der Erledigung von Erfindungsanmeldungen innerhalb bestimmter Zeit

4.c. Durchschnittliche Verfahrensdauer Erfindungsschutzrechte

4.d. Durchschnittliche Verfahrensdauer nationale Markenanmeldungen bis Registrierung

4.e. Prozentsatz nationale Markenanmeldungen, deren Prüfungsverfahren innerhalb bestimmter Zeit in erster Instanz abgeschlossen ist

4.f. Prozentsatz nationale Markenanmeldungen mit Verfahrensdauer länger als bestimmte Zeit

4.g. Prozentsatz der offenen Beschwerden älter als bestimmte Zeitspanne

4.h. Prozentsatz der offenen Nichtigkeiten älter als bestimmte Zeitspanne

4.i. Prozentsatz der Erledigung aller Anfragen außerhalb eines konkreten Verfahrens innerhalb bestimmter Zeit

Leistungskennzahl 2009 2010 2011 2012
4.a.1. Prozentsatz erster Vorbescheid bei prioritätslosen Patentanmeldungen innerhalb von 6 Monaten 24,9% 25% 25% 25%
4.a.2. Prozentsatz erster Vorbescheid bei prioritätslosen Patentanmeldungen innerhalb von 10 Monaten 74,9% 75% 75% 75%
4.b. Prozentsatz der Erledigung von Erfindungsanmeldungen innerhalb von 2 Jahren 70 % 70% 75% 75%
4.c. Durchschnittliche Verfahrensdauer Erfindungsschutzrechte 16 Monate 15 Monate 15 Monate 15 Monate
4.d Durchschnittliche Verfahrensdauer nationale Markenanmeldungen bis Registrierung 3 ½ Monate 3 Monate 3 Monate 3 Monate
4.e Prozentsatz nationale Markenanmeldungen, deren Prüfungsverfahren innerhalb von 4 Monaten in erster Instanz abgeschlossen 68% 70% 65 % 70%
4.f Prozentsatz nationale Markenanmeldungen mit Verfahrensdauer länger als 2 Jahre 1,8% 1,5% 1,5% 1,5%
4.g Prozentsatz der offenen Beschwerden älter als 3 Jahre 8% 5% 5% 5%
4.h Prozentsatz der offenen Nichtigkeiten älter als 5 Jahre 8% 5% 5% 5%
4.i. Prozentsatz der Erledigung aller Anfragen außerhalb eines konkreten Verfahrens innerhalb eines Werktages 85% 87% 90% 90%
5.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen

Beamte/Verwgr. 2009 2010 2011 2012
A1 124 124 124 124
A2 18 18 18 18
A3 30 30 30 30
A4 0 0 0 0
A5 0 0 0 0
Summe Beamte 172 172 172 172
VB/EntlGr
V1 3 3 3 3
V2 5 5 6 6
V3 25 23 20 18
V4 0 0 0 0
VB-SV 2 2 2 2
Summe VB 35 33 31 29
Gesamtsumme 207 205 203 201
6.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen

Ansatz Erfolg in Euro 2009 erwarteter Erfolg in Euro 2010 2011in Euro 2012in Euro
1-41800 Personalausgaben 12.064.954,31 11.790.580,79 12.200.000,00 12.400.000,00
1-41803 Anlagen 170.934,48 157.338,40 50.000,00 50.000,00
1-41807 Aufwendungen (gesetzl. Verpfl.) 361.744,47 352.715,70 360.000,00 360.000,00
1-41808 Aufwendungen 6.364.203,07 6.241.685,35 4.999.000,00 4.599.000,00
Summe Ausgaben 18.961.836,33 18.542.320,24 17.609.000,00 17.409.000,00
Differenz in % -2,21 % -5,03 % -1,14 %
2-41804 Gebühren gemäß PatG und MSchG 31.895.143,50 32.745.735,29 32.061.000,00 32.061.000,00
2-41805 Sonstige erfolgswirksame Einnahmen 15.240,14 191.617,22 150.000,00 150.000,00
2-41807 Bestandswirksame Einnahmen 185,00 19.167,00 3.000,00 3.000,00
Summe Einnahmen 31.910.568,64 32.956.519,51 32.214.000,00 32.214.000,00
Differenz in % 3,28 % -2,25 % 0,00 %
Saldo 12.948.732,31 14.414.199,27 14.605.000,00 14.805.000,00
Differenzbetrag in % 11,32 % 1,32 % 1,37 %

Erläuterungen zu Punkt 6:

UT 0: Der Personalaufwand wurde auf Basis des aktuellen Personalstandes in Verbindung mit dem erwarteten Erfolg 2010 ermittelt. Ausgabenerhöhungen während des Projektzeitraumes, aufgrund dienst- und besoldungsrechtlicher Veränderungen wurden soweit wie möglich einkalkuliert.

UT 3: Es wurde von einem stabilen Investitionsvolumen (unter Berücksichtigung der Flexiausgaben) ausgegangen.

UT 7: Die gesetzlichen Verpflichtungen wurden in Verbindung mit den Personalausgaben sowie die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Obersten Patent- und Markensenats, welche nicht dem Personalstand des Österreichischen Patentamtes angehören, ausgehend vom voraussichtlichen Erfolg 2010, einkalkuliert.

UT 8: Bei den Aufwendungen wurden bestehende Wartungs-, Service-, Lizenz- und Mietverträge unter Berücksichtigung größtmöglicher Einsparungspotenziale eingerechnet.

UT 4: Die zu erwartenden Einnahmen aus Verfahrens-, Schutzdauer- und sonstigen Gebühren wurden ausgehend vom Trend der Anmeldungen, erteilten bzw. zu erteilenden Schutzrechten sowie von geplanten Gebührenanpassungen ermittelt.

UT 5: Als wesentlicher Faktor im Bereich der sonstigen erfolgswirksamen Einnahmen wurden die Kostenersätze der serv.ip bei der Budgetierung berücksichtigt.

Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes)

Patentrecht

(Anm.: Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes) ist als PDF dokumentiert.)