Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel beim Österreichischen Patentamt (ÖPA- Flexibilisierungsverordnung)
Zum Bezugszeitraum vgl. §§ 2 und 11.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2004 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Abschnitt
Anwendungsbereich
§ 1. (1) Als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2004, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, wird das Österreichische Patentamt bestimmt.
(2) Die Tätigkeit des Österreichischen Patentamtes im Rahmen der §§ 58a und 58b des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259, bleibt hievon unberührt.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abschnitt
Anwendungsbereich
§ 1. (1) Als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der jeweils geltenden Fassung, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, wird das Österreichische Patentamt bestimmt.
(2) Die Tätigkeit des Österreichischen Patentamtes im Rahmen der §§ 58a und 58b des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259, bleibt hievon unberührt.
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2005 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2006.
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2005 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2010.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2005 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Projektprogramm
§ 3. Als Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz hat das Österreichische Patentamt den Auftrag, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum zu fördern. Ziel des Österreichischen Patentamtes ist es, ein effektives und modernes System des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 4. Zur Erreichung des Zieles gemäß § 3 hat das Österreichische Patentamt das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abschnitt
Besondere Ermächtigungen und Regelungen im Projektzeitraum
§ 5. Das Österreichische Patentamt ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 des Bundeshaushaltsgesetzes zur Bedeckung seines Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen den Leiter des Österreichischen Patentamtes zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 17a Abs. 3 des Bundeshaushaltsgesetzes ermächtigt.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 6. Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz des Bundeshaushaltsgesetzes darf das Österreichische Patentamt innerhalb des Projektzeitraums Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Rücklagen
§ 7. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes
positive Unterschiedsbeträge im Bereich des Österreichischen Patentamtes einer Flexibilisierungs-Rücklage und
Negative Unterschiedsbeträge im Bereich des Österreichischen Patentamtes als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage für die Organisationseinheit zuzuführen.
(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder gemäß § 53 des Bundeshaushaltsgesetzes darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 nicht erfolgen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 8. Der Bundesminister für Finanzen hat dem Österreichischen Patentamt gemäß § 17a Abs. 6 des Bundeshaushaltsgesetzes nach Maßgabe des Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungs-Rücklage bereitzustellen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Positive Unterschiedsbeträge
§ 9. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4, 5 und 6 des Bundeshaushaltsgesetzes zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 erster Satz des Bundeshaushaltsgesetzes bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden.
(2) Der von der Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 5 letzter Satz des Bundeshaushaltsgesetzes für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten zu verwendende Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf den Betrag von 150 vH des Monatsbezuges je Bedienstetem und Finanzjahr nicht übersteigen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Negative Unterschiedsbeträge
§ 10. Negative Unterschiedsbeträge sind gemäß § 17a Abs. 4 und 5 erster bis dritter Satz des Bundeshaushaltsgesetzes zu bedecken und auszugleichen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Abschnitt
Controlling-Beirat
§ 11. (1) Beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2007 ein Controlling-Beirat eingerichtet.
(2) Dem Controlling-Beirat gehören folgende, gemäß § 17a Abs. 7 Z 1 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Zeitraum nach Abs. 1 zu bestellende Mitglieder an:
ein Vertreter des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie als Vorsitzender;
ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;
ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.
(3) Für den Zeitraum gemäß Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Abschnitt
Controlling-Beirat
§ 11. (1) Beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2011 ein Controlling-Beirat eingerichtet.
(2) Dem Controlling-Beirat gehören folgende, gemäß § 17a Abs. 7 Z 1 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Zeitraum nach Abs. 1 zu bestellende Mitglieder an:
ein Vertreter des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie als Vorsitzender;
ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;
ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.
(3) Für den Zeitraum gemäß Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abschnitt
Controlling-Beirat
§ 11. (1) Beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2013 ein Controlling-Beirat eingerichtet.
(2) Dem Controlling-Beirat gehören folgende, gemäß § 17a Abs. 7 Z 1 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Zeitraum nach Abs. 1 zu bestellende Mitglieder an:
ein Vertreter des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie als Vorsitzender;
ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;
ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.
(3) Für den Zeitraum gemäß Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Geschäftsordnung
§ 12. Der Beirat gibt sich seine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Finanzen bedarf und die insbesondere vorzusehen hat,
dass der Beirat beschlussfähig ist, wenn die Vertreter des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Finanzen anwesend sind;
unter welchen Bedingungen die Abwesenheit eines Mitgliedes als entschuldigt gilt und daher das Ersatzmitglied zu laden ist;
unter welchen Voraussetzungen der Leiter des Österreichischen Patentamtes und der Vertreter des Dienststellenausschusses der Personalvertretung des Österreichischen Patentamtes beizuziehen sind;
dass der Beirat mindestens einmal pro Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes zusammenzutreten hat und
dass der Vorsitzende eine Tagesordnung zu erstellen und diese den einzelnen Mitgliedern gemeinsam mit den für die Beratung erforderlichen Unterlagen mindestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung nachweislich zuzustellen hat.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Aufgaben
§ 13. Der Beirat hat insbesondere
am Budget- und Personalcontrolling für das Österreichische Patentamt gemäß § 15a des Bundeshaushaltsgesetzes beratend mitzuwirken;
die Berichte gemäß § 14 zu prüfen, jeweils eine Stellungnahme dazu auszuarbeiten und diese gemeinsam mit dem Bericht unverzüglich dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und die jeweilige Stellungnahme zeitgleich dem Leiter des Österreichischen Patentamtes zu übermitteln;
soweit erforderlich Empfehlungen zur Umsetzung des Projektprogramms auszuarbeiten und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Leiter des Österreichischen Patentamtes vorzulegen;
zum Entwurf des Berichtes über die Erfolgskontrolle gemäß § 17a Abs. 8 des Bundeshaushaltsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben; diese Stellungnahme ist dem Bericht anzuschließen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Berichtspflichten des Österreichischen Patentamtes
§ 14. (1) Der Leiter des Österreichischen Patentamtes hat dem Beirat
mindestens einmal im Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes einen Bericht und
spätestens bis zum 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogramms vorzulegen.
(2) Die Berichte gemäß Abs. 1 haben insbesondere hinreichend detailliert auf das Projektprogramm, insbesondere auf die darin festgelegten Ziele, den Leistungskatalog, die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen einzugehen. Abweichungen vom Projektprogramm sind zu begründen.
(3) Berichte gemäß Abs. 1 Z 1 haben überdies eine Vorschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu beinhalten.
(4) Der Leiter des Österreichischen Patentamtes hat dem Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 15. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes und § 9 anzuwenden.
(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, ist er gemäß § 17b Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu bedecken.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
§ 16. Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
§ 16. (1) Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 1, §§ 2 und 11 Abs. 1, § 16, die Punkte 1.1, 1.3.b, 1.4, 3.1.a, 3.2.b, 3.2.e, 3.2.g und 4 bis 6 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 22/2007 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 16. (1) Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 1, §§ 2 und 11 Abs. 1, § 16, die Punkte 1.1, 1.3.b, 1.4, 3.1.a, 3.2.b, 3.2.e, 3.2.g und 4 bis 6 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 22/2007 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(3) §§ 2 und 11 Abs. 1, § 16, die Punkte 1.1, 1.2, 1.3, 3.1.a, 3.2.c bis f, 4 bis 6 des Projektprogrammes in der Anlage sowie die Anlage „Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes)“, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 457/2010 treten mit 1.1.2011 in Kraft.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Anlage
Projektprogramm
gemäß § 17a Abs.9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes
Strategische Zielsetzungen des Österreichischen Patentamtes
1.1 Sicherstellung und Weiterentwicklung eines im Sinne des gesetzlichen Auftrages effektiven und modernen Schutzrechtssystems
1.2 Umfassende eigenständige Wahrnehmung der gemeinschaftlichen und internationalen Angelegenheiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Rahmen
a. der Gremien des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), der Europäischen Patentorganisation und der Weltorganisation für geistiges Eigentum sowie der von ihr verwalteten Abkommen
b. der Ausschüsse und Arbeitsgruppen der EU
1.3 Optimale Positionierung des Österreichischen Patentamtes im gemeinschaftlichen und internationalen Umfeld
a. als Recherchen- und Prüfungsbehörde im Rahmen des PCT
b. als mit der Recherche von Anmeldungen im Rahmen der Gemeinschaftspatentverordnung beauftragte Behörde
c. als Behörde für Markenanmeldungen im Rahmen der Madrider Union
d. als Behörde im Rahmen multilateraler Systeme des Schutzes von Mustern und Modellen
e. als Behörde im Rahmen des Schutzes geographischer Angaben
1.4 Wahrnehmung der nationalen und internationalen Kompetenz des Österreichischen Patentamtes im Interesse der Weiterentwicklung des Systems des gewerblichen Rechtsschutzes durch legistische Maßnahmen
1.5 Steigerung des öffentlichen Bewusstseins für den gewerblichen Rechtsschutz („Patent Awareness“ etc.) durch Ausbau des Service- und Informationsangebots
1.6 Wirtschafts- und kundenorientierte Weiterentwicklung des Dienstleistungs- und Serviceangebotes
Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes)
siehe Beilage
3.1. Fachbezogene Ziele
3.1.a Effektive und effiziente Verfahren im Bereich der Schutzrechte
des gewerblichen Rechtsschutzes im Interesse der Anmelder und der Öffentlichkeit
3.1.b Wahrnehmung und Vertretung österreichischer Interessen im
gesamten Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 3.1.c Kundeninformation mit verstärkter Orientierung an
verfahrenstechnischen Erfordernissen
3.1.d Sicherung des know-hows im Bereich des gewerblichen
Rechtsschutzes
3.1.e Bereithaltung und nachhaltige Weiterentwicklung juristischer
und fachtechnischer Expertise gemäß entsprechenden nationalen und internationalen Qualitätsstandards
3.1.f Mitwirkung an der Etablierung international einheitlicher
IT-Infrastrukturen bzw. IT–Anwendungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
3.2 Managementziele
3.2.a Schärfung des Qualitätsbewusstseins durch gezieltes
Qualitätsmanagement zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit 3.2.b Etablierung transparenter Verfahrens und Prüfrichtlinien zur Prozessoptimierung
3.2.c Stabilisierung des Budgetbedarfes bei zumindest gleich
bleibender Leistungsqualität,
3.2.d Erhöhung des Kostenbewusstseins und Sicherung des effizienten
Einsatzes der finanziellen und personellen Ressourcen durch Entwicklung, Einführung und Anwendung von Kostenrechnungselementen
3.2.e Erhöhung der Motivation durch Ausbau der Maßnahmen zur Personalentwicklung
3.2.f Umsetzung von e-Government im Amtsbereich
3.2.g Ausbau der die strategischen Zielsetzungen unterstützenden
Öffentlichkeitsarbeit
3.2.h Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm, 3.2.i Erhöhung der erfolgswirksamen Einnahmen,
```
Leistungskennzahlen
```
```
a Prozentsatz nationaler Markenanmeldungen mit mehr als zwei
```
schriftlichen Zwischenerledigungen, die im Beobachtungszeitraum
enderledigt wurden
```
b Prozentsatz der Markenanmeldungen, die im Beobachtungszeitraum
```
ohne Bemängelung registriert wurden
```
c Prozentsatz der im Beobachtungszeitraum enderledigten
```
Patentanmeldungen mit mehr als 2 Vorbescheiden
```
d Prozentsatz der 1. Vorbescheide in prioritätslosen
```
Patentverfahren innerhalb von 6 Monaten ab Anmeldetag im Sinne
der Prüfung der angemeldeten Erfindung auf absolute Neuheit und
in allen Gebieten der Technik
```
e Prozentsatz der Recherchenberichte im Gebrauchsmusterverfahren
```
innerhalb von 6 Monaten ab Anmeldetag
```
f Durchschnittliche Dauer bis zur Erlassung des 1.Vorbescheides in
```
Patentanmeldeverfahren (Monate)
```
g Erfolgswirksame Einnahmen
```
```
h Anzahl der beantworteten Anfragen außerhalb von
```
Schutzrechtsverfahren
```
i Anzahl der Schulungstage
```
```
j Anzahl der Kurzkrankenstände
```
```
k Anzahl der Informationsveranstaltungen und Seminaren bzw. der
```
Teilnehmer (im Haus bzw. außer Haus)
```
l Anzahl der Staaten, für die das Österreichische Patentamt als
```
PCT-Behörde benannt ist
```
m Anzahl der internationalen Kooperationsabkommen mit
```
Institutionen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
```
n Anzahl der Teilnahme an Sitzungen im Rahmen der Vertretung von
```
Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes in
internationalen bzw. EU-Gremien
```
```
Leistungskennzahl 2004 2005 2006
```
```
```
a %-Satz nationaler Markenanmeldungen 6,4 6 5,6
```
mit mehr als 2 Zwischenerledigungen
```
```
```
b %-Satz nationaler Markenanmeldungen 4,6 10 15
```
mit Registrierung ohne Bemängelung
```
```
```
c %-Satz Patentanmeldungen mit mehr als 32 31 29
```
als 2 Vorbescheiden
```
```
```
d %-Satz 1. Vorbescheide in 13 20 25
```
prioritätslosen
Patentanmeldeverfahren innerhalb von
6 Monaten
```
```
```
e %-Satz der Rechberichte im 11 18 22
```
Gebrauchsmusterverfahren innerhalb
von 6 Monaten
```
```
```
f Durchschnittliche Dauer bis zur 12 10 9
```
Erlassung des 1.Vorbescheides in
Patentanmeldeverfahren (Monate)
```
```
```
g Erfolgswirksame Einnahmen in Mio. € 28,030 28,529 29,029
```
```
```
```
h Anzahl der Anfragebeantwortungen
```
außerhalb von Schutzrechtsverfahren 52700 55100 57850
```
```
```
i Anzahl der Schulungstage im Rahmen
```
der Personalentwicklung 68 102 153
```
```
```
j Anzahl der Kurzkrankenstände 552 524 500
```
```
```
```
k Anzahl der bzw. Teilnehmerzahl an 40/1500 50/1800 60/2100
```
Schulungs/Infoveranstaltungen für
Externe
```
```
```
l Anzahl der Staaten mit ÖPA als 29 30 31
```
PCT-Behörde
```
```
```
m Anzahl der internationalen 74 75 76
```
Kooperationsabkommen
```
```
```
n Anzahl der Sitzungen mit 80 85 100
```
ÖPA-Beteiligung in internationalen
Gremien
```
```
```
Planstellenbedarf
```
Planstellenvorschau
```
```
Beamte/Verwgr 2004 2005 2006
```
```
A1 123 123 123
```
```
A2 17 17 17
```
```
A3 32 32 32
```
```
A4 0 0 0
```
```
A5 1 1 1
```
```
Summe Beamte 173 173 173
```
```
VB/EntlGr
```
```
V1 3 3 3
```
```
V2 3 3 3
```
```
V3 26 26 26
```
```
V4 5 5 5
```
```
VB-SV 2 2 2
```
```
Summe VB 39 39 39
```
```
Gesamtsumme 212 212 212
```
```
```
Ausgaben und Einnahmen
```
```
```
erwarteter
UT Erfolg 2004 2005 2006
in Euro in Euro in Euro
```
```
UT 0: 9.800.000 10.100.000 10.100.000
```
```
UT 3: 323.000 323.000 323.000
```
```
UT 7: 400.000 467.000 467.000
```
```
UT 8: 4.080.000 3.780.000 3.667.000
```
```
Ausgaben: 14.603.000 14.670.000 14.557.000
```
```
Steigerung % 0,46% 0,77%
```
```
UT 4: 27.229.000 27.900.000 28.400.000
```
```
UT 5: 30.000 25.000 25.000
```
```
UT 7: 0 3.000 3.000
```
```
Einnahmen: 27.259.000 27.928.000 28.428.000
```
```
Steigerung % 2,45% 1,79%
```
```
Differenz Einnahmen
-Ausgaben 12.656.000 13.258.000 13.871.000
```
```
Steigerung % 0,76% 4,62%
```
```
Erläuterungen zu Punkt 7:
UT 0: Der Personalaufwand wurde auf Basis des aktuellen Personalstandes in Verbindung mit dem erwarteten Erfolg 2004 ermittelt. Ausgabenerhöhungen während des Projektzeitraumes, aufgrund dienst- und besoldungsrechtlicher Veränderungen sowie folgejährlicher Steigerungsraten wurden bereits einkalkuliert.
UT 3: Es wurde von einem stabilen Investitionsvolumen ausgegangen.
UT 7: Die gesetzlichen Verpflichtungen wurden in Verbindung mit den Personalausgaben sowie der vorgenommenen Strukturänderung errechnet, sowie die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Obersten Patent- und Markensenats, welche nicht dem Personalstand des Österreichischen Patentamtes angehören, ausgehend vom voraussichtlichen Erfolg 2004 einkalkuliert.
UT 8: Bei den Aufwendungen wurde bei bestehenden Wartungs-, Service-, Lizenz- und Mietverträgen eine zu erwartende Steigerungsrate eingerechnet.
UT 4: Die zu erwartenden Einnahmen aus Verfahrens-, Schutzdauer- und sonstigen Gebühren wurden ausgehend vom Trend der Anmeldungen, erteilten bzw. zu erteilenden Schutzrechten ermittelt.
UT 5: Als wesentlicher Faktor im Bereich der sonstigen erfolgswirksamen Einnahmen wurden die Kostenersätze der EU für Dienstreisen bei der Budgetierung berücksichtigt.
UT 7: Aufgrund der im Jahr 2003 stattgefundenen Übersiedlung des Österreichischen Patentamtes wurden die bestandswirksamen Einnahmen auf dem möglichen Minimum budgetiert.
Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen
Patentrecht BGBl PBl
Patentgesetz 1970 idF BGBl 1977/349,
1981/526, 1982/201, 1984/126, 1984/234,
1985/104, 1986/382, 1987/653, 1992/418,
1992/771, 1994/212, 1994/634, 1994/819,
1996/181, I 1998/175, I 1999/191,
I 2001/143 (PatG) ........................ 1970/259 1970, 121
Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950
(Patent-ÜG) idF BGBl 1951/210, 1953/82,
1958/29, 1969/78 ......................... 1950/128 1950, 113
BG 16.12.1978 über die Einführung des
Europäischen Patentübereinkommens und des
Vertrages über die internationale
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Patentwesens
(Patentverträge-Einführungsgesetz -
PatV-EG) idF BGBl 1984/234, 1992/418,
1996/181, I 1998/175, I 2001/143 ......... 1979/52 1979, 29
BG betr ergänzende Schutzzertifikate
(Schutzzertifikatsgesetz 1996 -
SchZG 1996) idF BGBl I 2001/143 .......... I 1997/11 1997, 15
V (EWG) Nr 1768/92 v 18.6.1992 über die
Schaffung eines ergänzenden
Schutzzertifikats für Arzneimittel idF
BGBl 1994/566 ............................ 1992/182
(ABl) 1994, 177
V (EG) Nr 1610/96 v 23.7.1996 über die
Schaffung eines ergänzenden
Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel 1996/198
(ABl) 1996, 235
BG über den Schutz von Pflanzensorten
(Sortenschutzgesetz 2001) ................ I 2002/110
BG 7.6.1967, mit dem der Patentanwaltsberuf
geregelt wird (Patentanwaltsgesetz -
PAnwG) idF BGBl 1983/172, 1992/772,
1993/109, I 1999/112, I 2001/107 ......... 1967/214 1967, 122
V 2.10.1965 über die Beschaffenheit und das
Tragen des Amtskleides der Mitglieder des
OPM ...................................... 1965/293 1965, 195
V 6.8.1971 betr die Prüfung für den
rechtskundigen Dienst, den höheren
technischen Dienst und die Registerführer
im Patentamt ............................. 1971/345 1971, 133
V betr die Durchführung des PatG 1970, des
GMG, des MSchG 1970 und des MuSchG 1990
(Patent-, Gebrauchmuster-, Marken- und
Musterverordnung - PGMMV) idF BGBl II
1997/238, II 2001/477, II 2002/459 ....... 1994/226 1994, 65
V über die Herausgabe amtlicher
Publikationen des Patentamts ............. II 1997/237 1997, 198
K betr die Gegenseitigkeit bei der
Einräumung von Prioritätsrechten für
Patent-, Gebrauchsmuster- und
Markenanmeldungen zwischen dem PA und dem
Intellectual Property Office in Taipeh ... II 2000/127 2000, 105
Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes
PBl
V über Eingaben an das PA sowie über das
Verfahren in Patent-, Schutzzertifikats-,
Gebrauchmuster-, Halbleiterschutz-,
Marken- und Musterangelegenheiten
(Patentamtsverordnung - PAV) idF PBl 1992,
73; 1994, 66; 1997, 122; 1998, 213; 1999,
154; 2001, 148 ........................... 1990, 161
V 10.2.1997 betr die Einrichtung von
Verwaltungsstellen
(Verwaltungsstellenverordnung - VwStV) ... 1997, 17
V 3.12.1991, mit der die Hausordnung der
Auslegehalle des Patentamtes erlassen wird 1991, 188
Gebrauchsmusterrecht
BGBl PBl
BG über den Schutz von Gebrauchsmustern
(Gebrauchsmustergesetz - GMG) idF BGBl I
1998/175, I 2001/143 ..................... 1994/211 1994, 65
V betr die Durchführung des PatG 1970, des
GMG, des MSchG 1970 und des MuSchG 1990
(Patent-, Gebrauchmuster-, Marken- und
Musterverordnung - PGMMV) idF BGBl II
1997/238, II 2001/477, II 2002/459 ....... 1994/226 1994, 65
V über die Herausgabe amtlicher
Publikationen des Patentamts ............. II 1997/237 1997, 198
K betr die Gegenseitigkeit bei der
Einräumung von Prioritätsrechten für
Patent-, Gebrauchsmuster- und
Markenanmeldungen zwischen dem PA und dem
Intellectual Property Office in Taipeh ... II 2000/127 2000, 105
Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes
PBl
V über Eingaben an das PA sowie über das
Verfahren in Patent-, Schutzzertifikats-,
Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz-,
Marken- und Musterangelegenheiten
(Patentamtsverordnung - PAV) idF PBl 1992,
73; 1994, 66; 1997, 122; 1998, 213; 1999,
154; 2001, 148 ........................... 1990, 161
V 10.2.1997 betr die Einrichtung von
Verwaltungsstellen
(Verwaltungsstellenverordnung - VwStV) ... 1997, 17
Halbleiterschutzrecht
BGBl PBl
BG 23.6.1988 über den Schutz der
Topographien von mikroelektronischen
Halbleitererzeugnissen
(Halbleiterschutzgesetz - HlSchG) idF
BGBl 1996/428, I 2001/143 ................ 1988/372 1988, 145
V 12.9.1988 betr die Anmeldung von
Topographien mikroelektronischer
Halbleitererzeugnisse und das
Halbleiterschutzregister
(Halbleiterschutz-Verordnung - HlSchV) idF
BGBl 1996/439 ............................ 1988/528 1988, 169
Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes
PBl
V über Eingaben an das PA sowie über das
Verfahren in Patent-, Schutzzertifikats-,
Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz-,
Marken- und Musterangelegenheiten
(Patentamtsverordnung - PAV) idF PBl 1992,
73; 1994, 66; 1997, 122; 1998, 213; 1999,
154; 2001, 148 ........................... 1990, 161
V 10.2.1997 betr die Einrichtung von
Verwaltungsstellen
(Verwaltungsstellenverordnung - VwStV) ... 1997, 17
Markenrecht
A. Allgemein
BGBl PBl
Markenschutzgesetz 1970 idF BGBl 1977/350,
1981/526, 1984/126, 1987/653, 1992/418,
1992/773, 1993/109, I 1999/111,
I 1999/191, I 2001/143 (MSchG) ........... 1970/260 1970, 121
Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953
(Marken-ÜG) idF BGBl 1969/79 ............. 1953/38
BG 27.7.1962 über den Schutz des Zeichens
und des Namens des Roten Kreuzes
(Rotkreuzschutzgesetz) ................... 1962/196 1962, 14
BG zum Schutz der olympischen Embleme und
Bezeichnungen ............................ 1992/15 1992, 33
V betr die Durchführung des PatG 1970, des
GMG, des MSchG 1970 und des MuSchG 1990
(Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und
Musterverordnung - PGMMV) idF BGBl II
1997/238, II 2001/477, II 2002/459 ....... 1994/226 1994, 65
V über die Herausgabe amtlicher
Publikationen des Patentamts ............. II 1997/237 1997, 198
Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes
PBl
V betr Eingaben an das PA sowie über das
Verfahren in Patent-, Schutzzertifikats-,
Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz-,
Marken- und Musterangelegenheiten
(Patentamtsverordnung - PAV) idF PBl 1992,
73; 1994, 66; 1997, 122; 1998, 213; 1999,
154; 2001, 148 ........................... 1990, 161
V 10.2.1997 betr die Einrichtung von
Verwaltungsstellen
(Verwaltungsstellenverordnung - VwStV) ... 1997, 17
B. Kundmachungen auf Grund von § 4 Abs. 1 lit. a und b und § 6
Abs. 2 MSchG 1970 (bzw § 3 Abs. 1 lit. a und b und § 4a Abs. 2
MSchG 1953) iVm Art 6ter Abs. 1 lit. a PVÜ
BGBl PBl
Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der
Republik Libanon für die Ausfuhr von
Früchten ................................. 1934/66
Wappen und Flaggen Marokkos ................ 1936/215
Dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel . 1954/37 1954, 49
Flagge der Republik Libanon ................ 1965/30 1965, 51
Kanadisches Hoheitszeichen ................. 1965/163 1965, 124
Zwei kanadische Hoheitszeichen ............. 1967/148 1967, 105
Hoheitszeichen sowie amtliche Prüfungs- und
Gewährzeichen der Ungarischen
Volksrepublik ............................ 1968/133 1968, 92
Ein niederländisches amtliches Prüfungs- und
Gewährzeichen für Münzen und Medaillen ... 1968/272 1968, 135
Hoheitszeichen sowie amtliche Prüfungs- und
Gewährzeichen der Sozialistischen
Föderativen Republik Jugoslawien ......... 1968/312 1968, 151
Hoheitszeichen der Republik Malawi ......... 1968/387 1968, 199
Zwei japanische Hoheitszeichen ............. 1969/107 1969, 103
Französisches amtliches Prüfungs- und
Gewährzeichen ............................ 1969/108 1969, 103
Hoheitszeichen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft sowie amtliche Prüfungs-
und Gewährzeichen für Edelmetallwaren .... 1969/120 1969, 103
Zwei kanadische Hoheitszeichen ............. 1969/130 1969, 115
Zwei amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen
des israelischen Ministeriums für
Tourismus ................................ 1970/63 1970, 25
Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und
Gewährzeichen der Republik Italien ....... 1970/64 1970, 26
Sechs iranische Hoheitszeichen ............. 1971/381 1971, 151
Niederländische amtliche Gewährzeichen für
Käse ..................................... 1972/13 1972, 13
Ein spanisches Gewährzeichen ............... 1972/14 1972, 13
Amtliche Punzierungs-, Prüfungs- und
Gewährzeichen der Tschechoslowakischen
Sozialistischen Republik ................. 1972/43 1972, 32
Staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten
Königreiches von Großbritannien und
Nordirland ............................... 1972/81 1972, 51
Amtliches libanesisches Prüfungs- und
Gewährzeichen für den Früchteexport ...... 1973/133 1973, 49
Kennzeichen des algerischen Institutes für
Weinbau und Wein ......................... 1973/134 1973, 49
Staatssiegel, Kennzeichen der
Gebietskörperschaften und
Zivilschutzzeichen Algeriens ............. 1973/264 1973, 94
Staatsflagge und Staatswappen der Republik
Kuba ..................................... 1973/377 1973, 105
Hoheitszeichen und amtliches Prüfungs- und
Gewährzeichen der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken ......... 1973/425 1973, 125
Staatliches Hoheitszeichen des israelischen
Ministeriums für Tourismus ............... 1973/554 1973, 149
Britisches Hoheitszeichen „Auszeichnung der
Königin für die Industrie“ ............... 1974/309 1974, 93
Staatliche Hoheitszeichen und amtliche
Prüfungs- und Gewährzeichen des
Königreiches Dänemark .................... 1976/121 1976, 53
Niederländische amtliche Gewährzeichen für
Butter und Milchpulver ................... 1976/351 1976, 113
Staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten
Staaten von Amerika ...................... 1976/644 1976, 157
Britische Hoheitszeichen „Auszeichnung der
Königin für Exportleistungen“ und
„Auszeichnung der Königin für
technologische Leistungen“ ............... 1977/32 1977, 29
Staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten
Staaten von Amerika ...................... 1978/256 1978, 101
Staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten
Staaten von Amerika ...................... 1979/422 1979, 157
Belgische amtliche Prüfungs- und
Gewährzeichen ............................ 1981/242 1981, 77
Niederländische amtliche Prüfungszeichen für
Landeier und Frühstücksspeck (Bacon) ..... 1981/459 1981, 149
Brasilianische amtliche Prüfungs- und
Gewährzeichen für Edelmetalle ............ 1981/460 1981, 149
Amtliches brasilianisches Zeichen für
Kaffee ................................... 1982/50 1982, 29
Kubanisches amtliches Gewährzeichen für
Industrieerzeugnisse ..................... 1982/140 1982, 77
Hoheitszeichen des Fürstentums Monaco ...... 1983/237 1983, 84
Hoheitszeichen der Republik Korea .......... 1983/500 1983, 162
Portugiesisches amtliches Prüfungs- und
Gewährzeichen für Textilgewebe, Spitzen,
Stickereien und Tapisserien (Wandteppiche,
Gobelins) ................................ 1983/501 1983, 162
Spanisches amtliches Prüfungs- und
Gewährzeichen für Industrieerzeugnisse ... 1983/535 1983, 177
Tunesisches amtliches Zeichen für
Agrarprodukte ............................ 1984/372 1984, 169
Hoheitszeichen Irlands ..................... 1985/371 1985, 169
Das vietnamesische amtliche Zeichen zur
Kennzeichnung der Qualität vietnamesischer
Produkte ................................. 1986/288 1986, 130
Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und
Gewährzeichen des Königreiches Schweden .. 1986/342 1986, 143
Die Staatsflagge, das Staatswappen und ein
amtliches Zeichen für Qualitätskontrolle
der Vereinigen Mexikanischen Staaten ..... 1986/438 1986, 153
Amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen der
Republik Irland und der portugiesischen
Republik für Edelmetallgegenstände ....... 1987/61 1987, 33
Neue Hoheitszeichen des Fürstentums
Liechtenstein ............................ 1987/473 1987, 233
Offizielles Zeichen des Königlich
Kanadischen Münzamtes für das Calgary
Olympia-Münzenprogramm 1988 .............. 1987/586 1988, 6
Zypriotische amtliche Prüfungs- und
Gewährzeichen für zum Export bestimmte
frische landwirtschaftliche Produkte ..... 1988/257 1988, 134
Das amtliche Gewährzeichen zur Kennzeichnung
der Qualität aller irakischen Produkte ... 1988/508 1988, 170
Flagge der Republik Kuba ................... 1988/546 1988, 181
Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen
Dänemarks für Edelmetallgegenstände ...... 1988/554 1988, 182
Hoheitszeichen Finnlands ................... 1990/501 1990, 141
Staatliche Hoheitszeichen und amtliche
Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas ....... 1991/482 1991, 160
Hoheitszeichen des Commonwealth Australien . 1992/7 1992, 32
Das als Kontrollzeichen Finnlands verwendete
Nordische Umweltzeichen .................. 1992/427 1992, 165
Amtliche Prüfungszeichen der Tschechischen
und Slowakischen Föderativen Republik .... 1992/428 1992, 166
Amtliches Gewährzeichen der Republik
Tunesien zur Bestätigung der
Übereinstimmung tunesischer Produkte mit
tunesischen Standards .................... 1992/649 1992, 213
Emblem der Isle of Man ..................... 1993/310 1993, 124
Britisches Hoheitszeichen „Auszeichnung der
Königin für Umweltleistungen“ ............ 1993/311 1993, 124
Flagge und Staatswappen Sloweniens ......... 1993/350 1993, 125
Hoheitszeichen der Slowakischen Republik ... 1993/691 1993, 199
(Neues) Wappenschild der Republik Ungarn ... 1993/731 1993, 211
Hoheitszeichen der Republik Kroatien ....... 1994/98 1994, 33
Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen für
Edelmetalle der Tschechischen Republik ... 1994/345 1994, 132
Hoheitszeichen der Republik Usbekistan ..... 1994/770 1994, 199
Finnische Prüfungs- und Gewährzeichen für
elektrische Geräte ....................... 1995/60
.......................................... 1995, 27
Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der
Tschechischen Republik für
Edelmetallgegenstände .................... 1995/156 1995, 53
Hoheitszeichen der Bundesrepublik
Deutschland und ihrer Länder ............. 1995/157 1995, 54
Hoheitszeichen der Republik Litauen ........ 1995/256 1995, 123
Hoheitszeichen des Königreiches Norwegen ... 1995/344 1995, 135
Hoheitszeichen der Republik Estland ........ 1995/345 1995, 135
Staatliches Prüfungs- und Gewährzeichen der
Republik Estland für Edelmetallgegenstände 1995/428 1995, 169
Prüfungs- und Gewährzeichen für elektrische
Geräte der Republik Estland .............. 1995/492 1995, 170
Hoheitszeichen der Republik Tadschikistan .. 1996/171 1996, 148
Hoheitszeichen der Republik Kasachstan ..... 1996/242 1996, 175
Hoheitszeichen der Kirgisischen Republik ... 1996/243 1996, 175
Prüfungs- und Gewährzeichen für zum Export
bestimmte Weltklasseprodukte der Republik
Korea .................................... 1996/337 1996, 205
Hoheitszeichen der Republik Armenien ....... 1996/338 1996, 206
Moldavische Prüfungs- und Gewährzeichen für
alle Waren ............................... 1996/599 1996, 236
Die Wappen, die Flagge und andere
Staatsembleme des Heiligen Stuhles und des
Staates Vatikanstaat ..................... II 1997/414 1998, 18
Zwei amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen
der Republik Kasachstan .................. II 1997/415 1998, 18
Kontrollzeichen des Norwegischen Büros für
die Kontrolle und Zulassung von
elektrischen Ausrüstungsgegenständen ..... II 1998/95 1998, 63
Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik
Guinea betreffend die Übereinstimmung mit
nationalen Standards ..................... II 1998/96 1998, 63
Wappenbilder, Nationalfahne von Rumänien und
das rumänische Staatssiegel .............. II 1998/97 1998, 64
Wappen, Fahne und Siegel der Republik
Moldova .................................. II 1998/142 1998, 134
Vier Staatsembleme der Republik Estland –
Amtssymbol des Präsidenten, Weißer Stern,
Adlerkreuz und Kreuz von Terra Marina .... II 1998/143 1998, 134
Staatsemblem und Staatsfahne von
Turkmenistan und Standarte des Präsidenten II 1998/144 1998, 134
Fahne und Staatsembleme der Republik
Singapur ................................. II 1998/210 1998, 169
Fahne der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien ............................... II 1998/403 1998, 213
Regionalfahne und Regionalemblem der
Sonderverwaltungsregion Hongkong der
Volksrepublik China ...................... II 1999/155 1999, 83
Basissymbol für Zertifizierung der Republik
Kuba ..................................... II 1999/239 1999, 141
Staatsemblem der Republik Südafrika ........ II 1999/391 1999, 166
Offizielles Garantiezeichen für die Herkunft
von Rum der Republik Kuba ................ II 1999/392 1999, 166
Drei offizielle Zeichen zur Kennzeichnung
der Übereinstimmung mit den
Produktionsnormen des Königreichs Marokko II 1999/393 1999, 166
Wappen und Staatsemblem von Burkina Faso ... II 2000/241 2000, 142
Umweltschutzzeichen der Republik Moldau .... II 2003/108 2003, 58
Fahne und das Wappen der Flämischen
Gemeinschaft und das Emblem der Behörden
Flanderns ................................ II 2003/109 2003, 58
Offizielles visuelles Identifikationszeichen
der Französischen Republik für
landwirtschaftliche Produkte und
Lebensmittel mit kontrollierter
Herkunftsbezeichnung, ausgenommen Weine .. II 2003/110 2003, 59
Zwei offizielle Zeichen, welche ein
Qualitätskennzeichen für Fischereiprodukte
beziehungsweise den nationalen Preis für
Qualität des Königreichs Marokko betreffen II 2003/302 2003, 93
C. Kundmachungen auf Grund von § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c MSchG 1970 (bzw § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c MSchG 1953) iVm Art 6ter Abs.1 lit. b PVÜ
BGBl PBl
Zeichen der Weltgesundheitsorganisation .... 1953/83 1953, 87
Zeichen der Internationalen
Atomenergiebehörde ....................... 1961/48 1961, 99
Zeichen der Vereinten Nationen und anderer
internationaler Organisationen ........... 1962/147 1962, 124
Zeichen der Vereinigten internationalen
Büros zum Schutz des geistigen Eigentums . 1964/207 1964, 177
Zeichen der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich und Zeichen der
Europäischen Organisation für
kernphysikalische Forschung .............. 1968/160 1968, 107
Zeichen der Europäischen Organisation zur
Schaffung von Satellitenträgern .......... 1970/118 1970, 63
Zeichen des Afrikanisch-Madegassischen Amtes
des gewerblichen Eigentums ............... 1970/120 1970, 64
Zeichen des Bureau International des
Expositions .............................. 1970/143 1970, 83
Zeichen der Gemeinsamen
Afrikanisch-Madegassischen Organisation
(O.C.A.M.) ............................... 1970/144 1970, 80
Zeichen der Latein-Amerikanischen
Freihandelsvereinigung (LAFTA) ........... 1970/146 1970, 80
Emblem der Organisation der
erdölexportierenden Länder (OPEC) ........ 1970/203 1970, 120
Zeichen der OMPI ........................... 1970/304 1970, 144
Zeichen des Internationalen Verbandes zum
Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) ..... 1971/322 1971, 118
Flagge des Weltpostvereins ................. 1973/244 1973, 85
Zeichen der Europäischen
Freihandelsassoziation und der Assoziation
zwischen deren Mitgliedern und Finnland
idF BGBl 1986/343 ........................ 1974/115 1974, 29
Zeichen und Siegel, Bezeichnung und
Abkürzung der Bezeichnung der OMPI in
arabischer Schrift ....................... 1974/609 1974, 149
Zeichen des Sekretariats des Commonwealth .. 1975/255 1975, 82
Bezeichnung und Emblem des Internationalen
Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen
(UNICEF) ................................. 1976/186 1976, 65
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und
Emblem der Europäischen Weltraumagentur
(ESA) .................................... 1977/8 1977, 29
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und
Emblem der „Europäischen Konferenz der
Post- und Fernmeldeverwaltungen“ (CEPT)
idF BGBl 1979/168 ........................ 1977/534 1977, 155
Bezeichnung, Siegel und Emblem der
Europäischen Organisation für
Kernforschung (CERN) ..................... 1978/64 1978, 29
Name, Abkürzung des Namens, Emblem und
Flagge der Europäischen Organisation für
astronomische Forschung in der südlichen
Hemisphäre (ESO) ......................... 1979/297 1979, 129
Name und Embleme von Programmen der
Europäischen Weltraumagentur (ESA) ....... 1979/298 1979, 130
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und
Emblem der Internationalen Organisation
für ökonomische und
wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der elektrotechnischen
Industrie „INTERELEKTRO“.................. 1979/401 1979, 132
Zeichen und Emblem des Europarates ......... 1980/95 1980, 49
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und
Emblem der Europäischen Patentorganisation
und des Europäischen Patentamtes ......... 1980/96 1980, 49
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen
und Emblem des Rates für gegenseitige
Wirtschaftshilfe ......................... 1980/97 1980, 49
Bezeichnungen und Abkürzungen der
Bezeichnungen der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft .................. 1980/155 1980, 69
Das von der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften angenommene Emblem ........ 1980/156 1980, 69
Bezeichnungen und die Abkürzungen der
Bezeichnungen der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl ......... 1980/157 1980, 69
Abkürzung der Bezeichnung der Organisation
für gewerbliches Eigentum des
englischsprachigen Afrika (ESARIPO) ...... 1980/210 1980, 81
Bezeichnungen, Abkürzung der Bezeichnungen
und Emblem der Europäischen
Atomgemeinschaft ......................... 1980/347 1980, 121
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen
und Emblem des Internationalen Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung .......... 1980/412 1980, 138
Emblem, Flagge, Bezeichnungen und
Abkürzungen der Bezeichnungen der
Weltorganisation für Tourismus ........... 1981/458 1981, 149
Abkürzung der Bezeichnung des
Internationalen Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung sowie
Bezeichnungen, Abkürzungen der
Bezeichnungen und Embleme der
Internationalen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung der Internationalen
Finanz-Corporation und der Internationalen
Entwicklungsorganisation ................. 1981/474 1981, 150
Bezeichnungen, Abkürzungen der
Bezeichnungen, Emblem und Flagge der
Internationalen Kriminalpolizeilichen
Organisation (INTERPOL) .................. 1981/509 1981, 167
Bezeichnungen, Abkürzungen der
Bezeichnungen, Emblem und Flagge der
Internationalen
Seeschiffahrts-Organisation .............. 1983/221 1983, 83
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen
und Emblem der Internationalen
Organisation für Fernmeldesatelliten
(INTELSAT) ............................... 1983/493 1983, 162
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen
und Emblem der Arab Satellite
Communications Organization .............. 1983/625 1984, 26
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen
und Emblem der Afrikanischen Organisation
für geistiges Eigentum ................... 1984/9 1984, 27
Bezeichnung der Internationalen
Seeschiffahrts-Organisation in arabischer
Sprache und die Bezeichnung und die
Abkürzung der Bezeichnung des
Internationalen Währungsfonds in
spanischer Sprache ....................... 1985/461 1985, 193
Bezeichnungen, Abkürzungen der
Bezeichnungen, die Vignette und das Emblem
des Conseil Oleicole International ....... 1985/506 1986, 5
Das als Symbol für die offizielle
Zusammenarbeit zwischen den nordischen
Staaten verwendete Emblem des „Nordischen
Ministerrates“ ........................... 1986/314 1986, 142
Das Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen
und die Abkürzungen der Bezeichnungen des
Zwischenstaatlichen Büros für Informatik . 1987/170 1987, 122
Emblem der Internationalen Gemeinsamen
Kommission (International Joint
Commission) .............................. 1988/433 1988, 161
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und
Emblem des Office international de la
vigne et du vin .......................... 1989/125 1989, 49
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und
Emblem des Oberkommandos der Alliierten
Streitkräfte in Europa ................... 1989/281 1989, 126
Emblem und Flagge der Organisation der
afrikanischen Erdölproduzenten (African
Petroleum Producers Association - APPA)... 1990/502 1990, 141
Bezeichnungen, Flagge und Emblem mit
Abkürzungen der Bezeichnungen des
Weltpostvereines Amerikas, Portugals und
Spaniens ................................. 1991/631 1992, 29
Emblem und Siegel sowie Bezeichnung der
Weltorganisation für geistiges Eigentum
(WIPO) in chinesischer Sprache ........... 1992/426 1992, 165
Name und Emblem der Organisation EUREKA .... 1992/430 1992, 166
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und
Emblem des Benelux-Markenamtes ........... 1993/307 1993, 124
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und
Emblem des Benelux-Amtes für Muster und
Modelle .................................. 1993/308 1993, 124
Bezeichnung, Abkürzung und Emblem des
Übereinkommens über Feuchtgebiete,
insbesondere als Lebensraum für Wasser-
und Watvögel, von internationaler
Bedeutung ................................ 1993/309 1993, 124
Emblem des gemeinsamen Rohstoffonds ........ 1993/312 1993, 125
Flagge der Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation ............... 1993/732 1993, 211
Neues Emblem der Internationalen
Organisation für Fernmeldesatelliten
(INTELSAT) ............................... 1993/825
Emblem und Abkürzung des Umweltprogrammes
der Vereinten Nationen (UNEP) ............ 1993/942 1994, 22
Emblem des EFTA Gerichtshofes .............. 1994/688 1994, 177
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und
das Emblem für das „Übereinkommen über den
internationalen Handel mit gefährdeten
Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ ... 1995/490 1995, 170
Neues Emblem No 1 der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA) ............ 1995/491 1995, 170
Emblem und Abkürzung der „Asia-Pacific
Economic Cooperation“ .................... II 1997/69 1997, 35
Flagge, Name und Abkürzung der
Internationalen Fernmeldeunion sowie Namen
und Abkürzungen dreier eigenständiger
Organisationseinheiten im Rahmen dieser
Union .................................... II 1997/226 1997, 197
Emblem der Eurasischen Patentorganisation .. II 1997/325 1997, 236
Namen und Emblem des Internationalen
Wissenschafts- und Technologie-Zentrums .. II 1997/411 1998, 18
Bezeichnung, Emblem und Abkürzung der
Europäischen Investitionsbank ............ II 1997/412 1998, 18
Namen und Abkürzungen sowie Emblem des
Gemeinsamen Programmes der Vereinten
Nationen betreffend HIV/AIDS (UNAIDS) .... II 1997/413 1998, 18
Emblem und Siegel der Multilateralen
Investitionen Garantie Agentur ........... II 1998/55 1998, 33
Name, abgekürzter Name und Siegel sowie
Emblem der Welthandelsorganisation ....... II 1998/76 1998, 62
Name und Abkürzung sowie Emblem der
Internationalen Organisation für Migration II 1998/77 1998, 62
Emblem und Name der Europäischen
Organisation für Flugsicherung (EUCONTROL) II 1998/93 1998, 63
Name und abgekürzter Name sowie Emblem und
Siegel der Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation ............... II 1998/94 1998, 63
Namen, Abkürzungen, Emblem und Fahne des
International Office of Epizootics ....... II 1998/98 1998, 63
Abkürzung und Emblem des Hochkommissars für
Flüchtlinge .............................. II 1998/99 1998, 64
Emblem der Organisation „International
Finance Corporation“ (IFC) ............... II 1998/141 1998, 133
Name, Abkürzung und Emblem des Southern
Common Market (MERCOSUR) ................. II 1998/194 1998, 157
Emblem und Name der Organisation for the
Prohibition of Chemical Weapons .......... II 1998/195 1998, 157
Emblem, Name und Abkürzung der European
Agency for the Evaluation of Medicinal
Products ................................. II 1998/196 1998, 158
Emblem der Andinischen Gemeinschaft ........ II 1998/414 1999, 12
Bezeichnung, Abkürzung und Emblem der
International Mobile Satellite
Organization ............................. II 1999/132 1999, 49
Name und Emblem der Inter-Amerikanischen
Bank für Entwicklung ..................... II 1999/183 1999, 95
Emblem, Name und Abkürzung des
Übereinkommens über Feuchtgebiete,
insbesondere als Lebensraum für Wasser-
und Watvögel, von internationaler
Bedeutung (Ramsar 1971) .................. II 1999/390 1999, 165
Emblem der Europäischen Investitionsbank ... II 1999/454 1999, 177
Neues Emblem der Afrikanischen Organisation
für geistiges Eigentum (OAPI) ............ II 2000/152 2000, 117
Emblem, Namen und Abkürzungen des „World
Food Programme“ .......................... II 2000/237 2000, 141
Fahne der Internationalen Atomenergiebehörde II 2000/238 2000, 142
Embleme, Namen und Abkürzung des
„Internationale Bureau of Weights and
Measures“ ................................ II 2000/239 2000, 142
Namen, Abkürzung und Emblem der Nordischen
Investitionsbank ......................... II 2000/240 2000, 142
Name, Abkürzung und Emblem des
Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen ............ II 2001/153 2001, 109
Name, Abkürzung und Emblem der Latin
American Integration Association ......... II 2001/154 2001, 110
Name und Emblem der Inter-American
Investment Corporation ................... II 2001/155 2001, 110
Name, Abkürzung und Emblem der
Pan-Amerikanischen Gesundheitsorganisation II 2001/156 2001, 110
Emblem der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich ........................ II 2001/157 2001, 110
Name, Emblem und Fahne der Pazifischen
Gemeinschaft ............................. II 2001/158 2001, 110
Neues Emblem der Latin American Integration
Association ALADI ........................ II 2002/398 2002, 173
Name und Emblem der Europäischen Stiftung
für Berufsbildung ........................ II 2002/399 2002, 174
Name, Abkürzung und Emblem der Organisation
for Joint Armament Cooperation ........... II 2002/400 2002, 174
Name, Abkürzung und Emblem der
Interparlamentarischen Union ............. II 2002/401 2002, 174
Name, die Abkürzung und das Emblem der
Organisation für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), den
Namen, die Abkürzung und das Emblem der
Internationalen Energie - Agentur und den
Namen, die Abkürzung und das Emblem der
OECD Nuklear-Energie Agentur ............. II 2002/402 2002, 174
Name, die Abkürzung und das Emblem der
Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa ................. II 2002/403 2002, 174
Name, die Abkürzung und das Emblem der
Organisation for the Harmonisation of
Business Lawin Africa (OHADA) ............ II 2002/404 2002, 175
Emblem der Region Brüssel - Hauptstadt ..... II 2002/405 2002, 175
Namen, die Abkürzung und das Emblem der
vorbereitenden Kommission für die
Organisation des Vertrages über das
umfassende Verbot von Nuklearversuchen ... II 2003/104 2003, 57
Namen, die Abkürzung und das Emblem der
karibischen Gemeinschaft ................. II 2003/105 2003, 58
Namen, die Abkürzung und das Emblem der
Europäischen Umweltagentur und den Namen
und das Emblem der Europäischen Agentur
für Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz ............................. II 2003/106 2003, 58
Namen, die Abkürzung, das Emblem und die
Fahne der Organization of the Black Sea
Economic Cooperation (BSEC) .............. II 2003/107 2003, 58
Namen, die Abkürzung und das Emblem der
North Atlantic Salmon Conservation
Organization (NASCO) ..................... II 2003/303 2003, 93
Name, die Abkürzung und das Emblem der South
Asian Association for Regional Cooperation
(SAARC) .................................. II 2003/445 2003, 160
Name und Abkürzung der Bank für
Internationalen Zahlungsausgleich in
spanischer Sprache ....................... II 2003/445 2004, 11
Namen und das Emblem des Übereinkommens zum
Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt II 2004/33 2004, 11
Zu I und IV (Patent- und Markenrecht):
Kundmachungen über die Verlängerung der Prioritätsfristen gemäß § 13
Abs.1 des Patent-ÜG und des § 10 Abs.1 Marken-ÜG zugunsten
bestimmter Staaten:
BGBl PBl
USA ........................................ 1947/210 1948, 66
Großbritannien und Nordirland .............. 1948/23 1948, 66
Schweiz .................................... 1948/24 1948, 66
Italien .................................... 1948/38 1948, 66
Schweden ................................... 1948/54 1948, 143
Belgien .................................... 1948/64 1948, 143
Ungarn ..................................... 1948/115 1948, 143
Dänemark ................................... 1948/191 1948, 205
Kanada ..................................... 1948/206 1948, 225
Griechenland ............................... 1949/127 1949, 174
Australien ................................. 1950/138 1950, 239
Niederlande ................................ 1950/207 1951, 45
Bundesrepublik Deutschland ................. 1951/251
Frankreich ................................. 1954/58
Zu I, II und IV (Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrecht
Kundmachungen betreffend die Gegenseitigkeit
K betr die Gegenseitigkeit bei der
Einräumung von Prioritätsrechten für
Patent-, Gebrauchsmuster- und
Markenanmeldungen zwischen dem PA und dem
Intellectual Property Office in Taipeh ... II 2000/127 2000, 105
Musterrecht
BGBl PBl
BG 7.6.1990 über den Schutz von Mustern
(Musterschutzgesetz 1990 - MuSchG) idF
BGBl 1992/772, I 2001/143, I 2003/81 ..... 1990/497 1990, 144
V betr die Durchführung des PatG 1970, des
GMG, des MSchG 1970 und des MuSchG 1990
(Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und
Musterverordnung - PGMMV) idF BGBl II
1997/238, II 2001/477, II 2002/459 ....... 1994/226 1994, 65
V über die Herausgabe amtlicher
Publikationen des Patentamts ............. II 1997/237 1997, 198
Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes
PBl
V über Eingaben an das PA sowie über das
Verfahren in Patent-, Gebrauchsmuster-,
Halbleiterschutz-, Marken- und
Musterangelegenheiten
(Patentamtsverordnung - PAV) idF PBl
1992, 73; 1994, 66; 1997, 122; 1998, 213;
1999, 154; 2001, 148 ..................... 1990, 161
V 10.2.1997 betr die Einrichtung von
Verwaltungsstellen
(Verwaltungsstellenverordnung - VwStV) ... 1997, 17
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Anlage
Projektprogramm
gemäß § 17a Abs.9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes
Strategische Zielsetzungen des Österreichischen Patentamtes
1.1 Sicherstellung und Weiterentwicklung eines im Sinne des gesetzlichen Auftrages effektiven und modernen Schutzrechtssystems des geistigen Eigentums
1.2 Umfassende eigenständige Wahrnehmung der gemeinschaftlichen und internationalen Angelegenheiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Rahmen
a. der Gremien des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), der Europäischen Patentorganisation und der Weltorganisation für geistiges Eigentum sowie der von ihr verwalteten Abkommen
b. der Ausschüsse und Arbeitsgruppen der EU
1.3 Optimale Positionierung des Österreichischen Patentamtes im gemeinschaftlichen und internationalen Umfeld
a. als Recherchen- und Prüfungsbehörde im Rahmen des PCT
b. als mit der Recherche von Anmeldungen beauftragte Behörde
c. als Behörde für Markenanmeldungen im Rahmen der Madrider Union
d. als Behörde im Rahmen multilateraler Systeme des Schutzes von Mustern und Modellen
e. als Behörde im Rahmen des Schutzes geographischer Angaben
1.4 Wahrnehmung der nationalen und internationalen Kompetenz des Österreichischen Patentamtes als Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz im Interesse der Weiterentwicklung des Systems des gewerblichen Rechtsschutzes durch legistische Maßnahmen
1.5 Steigerung des öffentlichen Bewusstseins für den gewerblichen Rechtsschutz („Patent Awareness“ etc.) durch Ausbau des Service- und Informationsangebots
1.6 Wirtschafts- und kundenorientierte Weiterentwicklung des Dienstleistungs- und Serviceangebotes
Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes)
siehe Beilage
3.1. Fachbezogene Ziele
3.1.a Effektive und effiziente Verfahren sowohl bei Prüfung und Erteilung von Schutzrechten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes als auch bei deren Rechtsdurchsetzung im Interesse der Anmelder und der Öffentlichkeit
3.1.b Wahrnehmung und Vertretung österreichischer Interessen im gesamten Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
3.1.c Kundeninformation mit verstärkter Orientierung an
verfahrenstechnischen Erfordernissen
3.1.d Sicherung des know-hows im Bereich des gewerblichen
Rechtsschutzes
3.1.e Bereithaltung und nachhaltige Weiterentwicklung juristischer
und fachtechnischer Expertise gemäß entsprechenden nationalen und internationalen Qualitätsstandards
3.1.f Mitwirkung an der Etablierung international einheitlicher
IT-Infrastrukturen bzw. IT–Anwendungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
3.2 Managementziele
3.2.a Schärfung des Qualitätsbewusstseins durch gezieltes Qualitätsmanagement zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit
3.2.b Weiterentwicklung transparenter Verfahrens und Prüfrichtlinien zur Prozessoptimierung
3.2.c Stabilisierung des Budgetbedarfes bei zumindest gleich bleibender Leistungsqualität,
3.2.d Erhöhung des Kostenbewusstseins und Sicherung des effizienten Einsatzes der finanziellen und personellen Ressourcen durch Entwicklung, Einführung und Anwendung von Kostenrechnungselementen
3.2.e Weiterer Ausbau der Maßnahmen zur Personalentwicklung
3.2.f Umsetzung von e-Government im Amtsbereich
3.2.g Ausbau der die strategischen Zielsetzungen unterstützenden Öffentlichkeitsarbeit sowie der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zur Bedeutung gewerblicher Schutzrechte in der Öffentlichkeit
3.2.h Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm,
3.2.i Erhöhung der erfolgswirksamen Einnahmen,
Leistungskennzahlen
a. Prozentsatz nationaler Markenanmeldungen mit mehr als zwei schriftlichen Zwischenerledigungen, die im Beobachtungszeitraum enderledigt wurden
b. Durchschnittlicher Zeitpunkt der Mitteilung vorläufiger Schutzverweigerungen bei internationalen Marken (Monate vor Ablauf der 1-Jahresfrist des Art. 5(2) MMA/MMP).
c. Verfahrensdauer betreffend Anträge zu aufrechten Schutzrechten im Patent- und Gebrauchsmusterbereich
d. Verfahrensdauer zwischen Referatsreife und Entscheidungsausfertigung im Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren
e. Prozentsatz der im Beobachtungszeitraum erledigten Patentanmeldungen mit mehr als 2 Vorbescheiden vor der Enderledigung
f. Prozentsatz der 1. Vorbescheide in prioritätslosen Patentverfahren innerhalb von 6 Monaten ab Einreichung im Österreichischen Patentamt im Sinne der Prüfung der angemeldeten Erfindung auf absolute Neuheit und in allen Gebieten der Technik
g. Prozentsatz der Recherchenberichte im Gebrauchsmusterverfahren innerhalb von 6 Monaten ab Einreichung im Österreichischen Patentamt
h. Durchschnittliche Dauer bis zur Erlassung des 1.Vorbescheides in Patentanmeldeverfahren (Monate) ab Einreichung im Österreichischen Patentamt
i. Prozentsatz der bei Ansuchen auf beschleunigte Erledigung in Patentangelegenheiten zeitgerecht ergangenen Erledigungen
j. Erfolgswirksame Einnahmen
k. Anzahl der beantworteten Anfragen außerhalb von Schutzrechtsverfahren
l. Anzahl der Schulungstage
m. Anzahl der Kurzkrankenstände
n. Anzahl der Informationsveranstaltungen und Seminare (im Haus bzw. außer Haus)
o. Anzahl der internationalen Kooperationsabkommen mit Institutionen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
(Anm.: Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)
BGBl. II Nr. 22/2007
```
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
```
Planstellen
Planstellenvorschau
```
```
Beamte/Verwgr. 2005 2006 2007 2008 2009 2010
```
```
A1 123 123 123 123 123 123
```
```
A2 17 17 17 17 17 17
```
```
A3 32 32 32 32 32 32
```
```
A4 0 0 0 0 0 0
```
```
A5 1 1 1 1 1 1
```
```
Summe Beamte 173 173 173 173 173 173
```
```
VB/EntlGr
```
```
V1 3 3 3 3 3 3
```
```
V2 3 3 3 3 3 3
```
```
V3 26 26 26 26 26 26
```
```
V4 5 5 5 5 5 5
```
```
VB-SV 2 2 2 2 2 2
```
```
Summe VB 39 39 39 39 39 39
```
```
Gesamtsumme 212 212 212 212 212 212
```
```
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen
(Anm.: Tabelle nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)
BGBl. II Nr. 22/2007
Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet
des gewerblichen Rechtsschutzes)
Patentrecht
BGBl
Patentgesetz 1970 (PatG) idF BGBl 1977/349,
1981/526, 1982/201, 1984/126, 1984/234, 1985/104,
1986/382, 1987/653, 1992/418, 1992/771, 1994/212,
1994/634, 1994/819, 1996/181, I 1998/175,
I 1999/191, I 2001/143, I 2004/149, I 2005/42,
I 2005/130, I 2005/151 .......................... 1970/259
Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950 (Patent-ÜG)
idF BGBl 1951/210, 1953/82, 1958/29, 1969/78 .... 1950/128
BG über die Einführung des Europäischen
Patentübereinkommens und des Vertrages über die
internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Patentwesens (Patentverträge-Einführungsgesetz –
PatV-EG) idF BGBl 1984/234, 1992/418, 1996/181,
I 1998/175, I 2001/143, I 2004/149, I 2005/42 ... 1979/52
BG betr. ergänzende Schutzzertifikate
(Schutzzertifikatsgesetz 1996 - SchZG 1996) idF
BGBl I 2001/143, I 2004/149 ..................... I 1997/11
V (EWG) Nr. 1768/92 v 18.6.1992 über die Schaffung
eines ergänzenden Schutzzertifikats für
Arzneimittel idF BGBl 1994/566 .................. 1992/182 (ABl )
V (EG) Nr. 1610/96 v 23.7.1996 über die Schaffung
eines ergänzenden Schutzzertifikats für
Pflanzenschutzmittel ............................ 1996/198 (ABl )
BG über den Schutz von Pflanzensorten
(Sortenschutzgesetz 2001) idF
BGBl I 2002/110, I 2005/42 ...................... I 2001/109
BG über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden
Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz –
PAG) idF BGBl I 2005/131 ........................ I 2004/149
BG mit dem der Patentanwaltsberuf geregelt wird
(Patentanwaltsgesetz - PAnwG) idF BGBl 1983/172,
1992/772, 1993/109, I 1999/112, I 2001/107,
I 2005/131 ...................................... 1967/214
V betreffend im Bereich des Patentamts zu zahlende
Gebühren (Patentamtsgebührenverordnung - PAGV) .. I 2005/469
V betreffend die Übertragung des Rechtes zur
Ernennung von Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen
an den Präsidenten/die Präsidentin des
Österreichischen Patentamtes .................... II 2004/469
V über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel
beim Österreichischen Patentamt
(ÖPA-Flexibilisierungsverordnung) ............... II 2004/472
V über die Ermächtigung der Leiter der
Justizanstalt Graz-Jakomini und des
Österreichischen Patentamtes zu überplanmäßigen
Ausgaben ........................................ II 2004/512
V über die Grundausbildung im Österreichischen
Patentamt (ÖPA - Grundausbildungsverordnung) .... II 2006/146
K betr die Gegenseitigkeit bei der Einräumung von
Prioritätsrechten für Patent-, Gebrauchsmuster-
und Markenanmeldungen zwischen dem PA und dem
Intellectual Property Office in Taipeh .......... II 2000/127
Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes
PBl
V über die Verfahren und die Publikationen im
Bereich des Patentamtes
(Patentamtsverordnung 2006 - PAV) ............... 2005, Nr. 12,
Anhang 4
V mit der die im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit des
Patentamtes zu erbringenden Service- und
Informationsleistungen festgesetzt werden
(Teilrechtsfähigkeitsverordnung – TRFV) ......... 2005, Nr. 6,
Anhang 2
Standard für die Darstellung von Nucleotid- und
Aminosäuresequenzprotokollen in
Patentanmeldungen ............................... 2005, Nr. 6,
Anhang 3
Gebrauchsmusterrecht
BGBl
BG über den Schutz von Gebrauchsmustern
(Gebrauchsmustergesetz - GMG)
idF BGBl I 1998/175, I 2001/143, I 2004/149,
I 2005/42, I 2005/130, I 2005/151 ............... 1994/211
BG über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden
Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz –
PAG) idF BGBl I 2005/131 ........................ I 2004/149
V betreffend im Bereich des Patentamts zu zahlende
Gebühren (Patentamtsgebührenverordnung - PAGV) .. I 2005/469
K betr die Gegenseitigkeit bei der Einräumung von
Prioritätsrechten für Patent-, Gebrauchsmuster-
und Markenanmeldungen zwischen dem PA und dem
Intellectual Property Office in Taipeh .......... II 2000/127
Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes
(s. I. Patentrecht)
Halbleiterschutzrecht
BGBl
BG über den Schutz der Topographien von
mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen
(Halbleiterschutzgesetz - HlSchG)
idF BGBl 1996/428, I 2001/143, I 2004/149,
I 2005/42, I 2005/151 ........................... 1988/372
BG über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden
Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz –
PAG) idF BGBl I 2005/131 ........................ I 2004/149
V 12.9.1988 betr die Anmeldung von Topographien
mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse und das
Halbleiterschutzregister
(Halbleiterschutz-Verordnung - HlSchV) idF
BGBl 1996/439 ................................... 1988/528
V betreffend im Bereich des Patentamts zu zahlende
Gebühren (Patentamtsgebührenverordnung - PAGV) .. I 2005/469
K 11.9.1989 betr Gegenseitigkeit nach dem HlSchG .. 1989/494
| Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes (s. I. Patentrecht) Markenrecht A. Allgemein |
|---|
BGBl
Markenschutzgesetz 1970 idF BGBl 1977/350,
1981/526, 1984/126, 1987/653, 1992/418, 1992/773,
1993/109, I 1999/111, I 1999/191, I 2001/143,
I 2004/149, I 2005/131, I 2005/151 (MSchG) ...... 1970/260
BG über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden
Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz –
PAG) idF BGBl I 2005/131 ........................ I 2004/149
V betreffend im Bereich des Patentamts zu zahlende
Gebühren (Patentamtsgebührenverordnung - PAGV) .. I 2005/469
Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953 (Marken-ÜG)
idF BGBl 1969/79 ................................ 1953/38
BG über den Schutz des Zeichens und des Namens des
Roten Kreuzes (Rotkreuzschutzgesetz) ............ 1962/196
BG zum Schutz der olympischen Embleme und
Bezeichnungen ................................... 1992/15
Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes
(s. I. Patentrecht)
B. Kundmachungen auf Grund von § 4 Abs. 1 lit. a und b und § 6
Abs. 2 MSchG 1970 (bzw § 3 Abs. 1 lit. a und b und § 4a Abs. 2
MSchG 1953) iVm Art. 6ter Abs. 1 lit. a PVÜ
BGBl
Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik
Libanon für die Ausfuhr von Früchten ............ 1934/66
Wappen und Flaggen Marokkos ....................... 1936/215
Dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel ........ 1954/37
Flagge der Republik Libanon ....................... 1965/30
Kanadisches Hoheitszeichen ........................ 1965/163
Zwei kanadische Hoheitszeichen .................... 1967/148
Hoheitszeichen sowie amtliche Prüfungs- und
Gewährzeichen der Ungarischen Volksrepublik ..... 1968/133
Ein niederländisches amtliches Prüfungs- und
Gewährzeichen für Münzen und Medaillen .......... 1968/272
Hoheitszeichen sowie amtliche Prüfungs- und
Gewährzeichen der Sozialistischen Föderativen
Republik Jugoslawien ............................ 1968/312
Hoheitszeichen der Republik Malawi ................ 1968/387
Zwei japanische Hoheitszeichen .................... 1969/107
Französisches amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen 1969/108
Hoheitszeichen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft sowie amtliche Prüfungs- und
Gewährzeichen für Edelmetallwaren ............... 1969/120
Zwei kanadische Hoheitszeichen .................... 1969/130
Zwei amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen des
israelischen Ministeriums für Tourismus ......... 1970/63
Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und
Gewährzeichen der Republik Italien .............. 1970/64
Sechs iranische Hoheitszeichen .................... 1971/381
Niederländische amtliche Gewährzeichen für Käse ... 1972/13
Ein spanisches Gewährzeichen ...................... 1972/14
Amtliche Punzierungs-, Prüfungs- und Gewährzeichen
der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik 1972/43
Staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten
Königreiches von Großbritannien und Nordirland .. 1972/81
Amtliches libanesisches Prüfungs- und Gewährzeichen
für den Früchteexport ........................... 1973/133
Kennzeichen des algerischen Institutes für Weinbau
und Wein ........................................ 1973/134
Staatssiegel, Kennzeichen der Gebietskörperschaften
und Zivilschutzzeichen Algeriens ................ 1973/264
Staatsflagge und Staatswappen der Republik Kuba ... 1973/377
Hoheitszeichen und amtliches Prüfungs- und
Gewährzeichen der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken ................................ 1973/425
Staatliches Hoheitszeichen des israelischen
Ministeriums für Tourismus ...................... 1973/554
Britisches Hoheitszeichen „Auszeichnung der Königin
für die Industrie“ .............................. 1974/309
Staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs-
und Gewährzeichen des Königreiches Dänemark ..... 1976/121
Niederländische amtliche Gewährzeichen für Butter
und Milchpulver ................................. 1976/351
Staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten
von Amerika ..................................... 1976/644
Britische Hoheitszeichen „Auszeichnung der Königin
für Exportleistungen“ und „Auszeichnung der
Königin für technologische Leistungen“ .......... 1977/32
Staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten
von Amerika ..................................... 1978/256
Staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten
von Amerika ..................................... 1979/422
Belgische amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen .... 1981/242
Niederländische amtliche Prüfungszeichen für
Landeier und Frühstücksspeck (Bacon) ............ 1981/459
Brasilianische amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen
für Edelmetalle ................................. 1981/460
Amtliches brasilianisches Zeichen für Kaffee ...... 1982/50
Kubanisches amtliches Gewährzeichen für
Industrieerzeugnisse ............................ 1982/140
Hoheitszeichen des Fürstentums Monaco ............. 1983/237
Hoheitszeichen der Republik Korea ................. 1983/500
Portugiesisches amtliches Prüfungs- und
Gewährzeichen für Textilgewebe, Spitzen,
Stickereien und Tapisserien (Wandteppiche,
Gobelins) ....................................... 1983/501
Spanisches amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen
für Industrieerzeugnisse ........................ 1983/535
Tunesisches amtliches Zeichen für Agrarprodukte ... 1984/372
Hoheitszeichen Irlands ............................ 1985/371
Das vietnamesische amtliche Zeichen zur
Kennzeichnung der Qualität vietnamesischer
Produkte ........................................ 1986/288
Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und
Gewährzeichen des Königreiches Schweden ......... 1986/342
Die Staatsflagge, das Staatswappen und ein
amtliches Zeichen für Qualitätskontrolle der
Vereinigen Mexikanischen Staaten ................ 1986/438
Amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik
Irland und der portugiesischen Republik für
Edelmetallgegenstände ........................... 1987/61
Neue Hoheitszeichen des Fürstentums Liechtenstein . 1987/473
Offizielles Zeichen des Königlich Kanadischen
Münzamtes für das Calgary
Olympia-Münzenprogramm 1988 ..................... 1987/586
Zypriotische amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen
für zum Export bestimmte frische
landwirtschaftliche Produkte .................... 1988/257
Das amtliche Gewährzeichen zur Kennzeichnung der
Qualität aller irakischen Produkte .............. 1988/508
Flagge der Republik Kuba .......................... 1988/546
Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen Dänemarks für
Edelmetallgegenstände ........................... 1988/554
Hoheitszeichen Finnlands .......................... 1990/501
Staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs-
und Gewährzeichen Maltas ........................ 1991/482
Hoheitszeichen des Commonwealth Australien ........ 1992/7
Das als Kontrollzeichen Finnlands verwendete
Nordische Umweltzeichen ......................... 1992/427
Amtliche Prüfungszeichen der Tschechischen und
Slowakischen Föderativen Republik ............... 1992/428
Amtliches Gewährzeichen der Republik Tunesien zur
Bestätigung der Übereinstimmung tunesischer
Produkte mit tunesischen Standards .............. 1992/649
Emblem der Isle of Man ............................ 1993/310
Britisches Hoheitszeichen „Auszeichnung der Königin
für Umweltleistungen“ ........................... 1993/311
Flagge und Staatswappen Sloweniens ................ 1993/350
Hoheitszeichen der Slowakischen Republik .......... 1993/691
(Neues) Wappenschild der Republik Ungarn .......... 1993/731
Hoheitszeichen der Republik Kroatien .............. 1994/98
Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen für
Edelmetalle der Tschechischen Republik .......... 1994/345
Hoheitszeichen der Republik Usbekistan ............ 1994/770
Finnische Prüfungs- und Gewährzeichen für
elektrische Geräte .............................. 1995/60
Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der
Tschechischen Republik für Edelmetallgegenstände 1995/156
Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland und
ihrer Länder .................................... 1995/157
Hoheitszeichen der Republik Litauen ............... 1995/256
Hoheitszeichen des Königreiches Norwegen .......... 1995/344
Hoheitszeichen der Republik Estland ............... 1995/345
Staatliches Prüfungs- und Gewährzeichen der
Republik Estland für Edelmetallgegenstände ...... 1995/428
Prüfungs- und Gewährzeichen für elektrische Geräte
der Republik Estland ............................ 1995/492
Hoheitszeichen der Republik Tadschikistan ......... 1996/171
Hoheitszeichen der Republik Kasachstan ............ 1996/242
Hoheitszeichen der Kirgisischen Republik .......... 1996/243
Prüfungs- und Gewährzeichen für zum Export
bestimmte Weltklasseprodukte der Republik Korea . 1996/337
Hoheitszeichen der Republik Armenien .............. 1996/338
Moldavische Prüfungs- und Gewährzeichen für alle
Waren ........................................... 1996/599
Die Wappen, die Flagge und andere Staatsembleme des
Heiligen Stuhles und des Staates Vatikanstaat ... II 1997/414
Zwei amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen der
Republik Kasachstan ............................. II 1997/415
Kontrollzeichen des Norwegischen Büros für die
Kontrolle und Zulassung von elektrischen
Ausrüstungsgegenständen ......................... II 1998/95
Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik Guinea
betreffend die Übereinstimmung mit nationalen
Standards ....................................... II 1998/96
Wappenbilder, Nationalfahne von Rumänien und das
rumänische Staatssiegel ......................... II 1998/97
Wappen, Fahne und Siegel der Republik Moldova ..... II 1998/142
Vier Staatsembleme der Republik Estland –
Amtssymbol des Präsidenten, Weißer Stern,
Adlerkreuz und Kreuz von Terra Marina ........... II 1998/143
Staatsemblem und Staatsfahne von Turkmenistan und
Standarte des Präsidenten ....................... II 1998/144
Fahne und Staatsembleme der Republik Singapur ..... II 1998/210
Fahne der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien ...................................... II 1998/403
Regionalfahne und Regionalemblem der
Sonderverwaltungsregion Hongkong der
Volksrepublik China ............................. II 1999/155
Basissymbol für Zertifizierung der Republik Kuba .. II 1999/239
Staatsemblem der Republik Südafrika ............... II 1999/391
Offizielles Garantiezeichen für die Herkunft von
Rum der Republik Kuba ........................... II 1999/392
Drei offizielle Zeichen zur Kennzeichnung der
Übereinstimmung mit den Produktionsnormen des
Königreichs Marokko ............................. II 1999/393
Wappen und Staatsemblem von Burkina Faso .......... II 2000/241
Umweltschutzzeichen der Republik Moldau ........... II 2003/108
Fahne und das Wappen der Flämischen Gemeinschaft
und das Emblem der Behörden Flanderns ........... II 2003/109
Offizielles visuelles Identifikationszeichen der
Französischen Republik für landwirtschaftliche
Produkte und Lebensmittel mit kontrollierter
Herkunftsbezeichnung, ausgenommen Weine ......... II 2003/110
Zwei offizielle Zeichen, welche ein
Qualitätskennzeichen für Fischereiprodukte
beziehungsweise den nationalen Preis für Qualität
des Königreichs Marokko betreffen ............... II 2003/302
Emblem „Panama Export“ ............................ II 2004/150
Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen des
Königreichs der Niederlande für
Edelmetallgegenstände ........................... II 2004/151
Offizielles Emblem des „Registrar of Companies
Official Receiver, Intellectual and Industrial
Property Section“ der Republik Zypern ........... II 2005/338
Amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen der
agroindustriellen Dienststelle „Moldova – Vin“
der Republik Moldau ............................. II 2005/342
Name, Abkürzung und Emblem des ecuadorianischen
Instituts für geistiges Eigentum (IEPI) ......... II 2005/344
Offizielles Siegel des „United States Copyright
Office“ ......................................... II 2005/343
Offizielles Prüfungs- und Gewährzeichen „ANZAC“ von
Australien und Neuseeland ....................... II 2005/345
Bundespostflagge und die Postsignalflagge für
Seeschiffe der Bundesrepublik Deutschland ....... II 2006/186
C. Kundmachungen auf Grund von § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c MSchG 1970
(bzw § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c MSchG 1953) iVm Art. 6ter Abs.1 lit. b PVÜ
BGBl
Zeichen der Weltgesundheitsorganisation ........... 1953/83
Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde .... 1961/48
Zeichen der Vereinten Nationen und anderer
internationaler Organisationen .................. 1962/147
Zeichen der Vereinigten internationalen Büros zum
Schutz des geistigen Eigentums .................. 1964/207
Zeichen der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich und Zeichen der Europäischen
Organisation für kernphysikalische Forschung .... 1968/160
Zeichen der Europäischen Organisation zur Schaffung
von Satellitenträgern ........................... 1970/118
Zeichen des Afrikanisch-Madegassischen Amtes des
gewerblichen Eigentums .......................... 1970/120
Zeichen des Bureau International des Expositions .. 1970/143
Zeichen der Gemeinsamen Afrikanisch-Madegassischen
Organisation (O.C.A.M.) ......................... 1970/144
Zeichen der Latein-Amerikanischen
Freihandelsvereinigung (LAFTA) .................. 1970/146
Emblem der Organisation der erdölexportierenden
Länder (OPEC) ................................... 1970/203
Zeichen der OMPI .................................. 1970/304
Zeichen des Internationalen Verbandes zum Schutz
von Pflanzenzüchtungen (UPOV) ................... 1971/322
Flagge des Weltpostvereins ........................ 1973/244
Zeichen der Europäischen Freihandelsassoziation und
der Assoziation zwischen deren Mitgliedern und
Finnland idF BGBl 1986/343 ...................... 1974/115
Zeichen und Siegel, Bezeichnung und Abkürzung der
Bezeichnung der OMPI in arabischer Schrift ...... 1974/609
Zeichen des Sekretariats des Commonwealth ......... 1975/255
Bezeichnung und Emblem des Internationalen
Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF) 1976/186
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem
der Europäischen Weltraumagentur (ESA) .......... 1977/8
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem
der „Europäischen Konferenz der Post- und
Fernmeldeverwaltungen“ (CEPT) idF BGBl 1979/168 . 1977/534
Bezeichnung, Siegel und Emblem der Europäischen
Organisation für Kernforschung (CERN) ........... 1978/64
Name, Abkürzung des Namens, Emblem und Flagge der
Europäischen Organisation für astronomische
Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO) ..... 1979/297
Name und Embleme von Programmen der Europäischen
Weltraumagentur (ESA) ........................... 1979/298
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem
der Internationalen Organisation für ökonomische
und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der elektrotechnischen Industrie
„INTERELEKTRO“ .................................. 1979/401
Zeichen und Emblem des Europarates ................ 1980/95
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem
der Europäischen Patentorganisation und des
Europäischen Patentamtes ........................ 1980/96
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und
Emblem des Rates für gegenseitige
Wirtschaftshilfe ................................ 1980/97
Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ............ 1980/155
Das von der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften angenommene Emblem ............... 1980/156
Bezeichnungen und die Abkürzungen der Bezeichnungen
der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1980/157
Abkürzung der Bezeichnung der Organisation für
gewerbliches Eigentum des englischsprachigen
Afrika (ESARIPO) ................................ 1980/210
Bezeichnungen, Abkürzung der Bezeichnungen und
Emblem der Europäischen Atomgemeinschaft ........ 1980/347
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und
Emblem des Internationalen Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung ................. 1980/412
Emblem, Flagge, Bezeichnungen und Abkürzungen der
Bezeichnungen der Weltorganisation für Tourismus 1981/458
Abkürzung der Bezeichnung des Internationalen Fonds
für landwirtschaftliche Entwicklung sowie
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und
Embleme der Internationalen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung der Internationalen
Finanz-Corporation und der Internationalen
Entwicklungsorganisation ........................ 1981/474
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen,
Emblem und Flagge der Internationalen
Kriminalpolizeilichen Organisation (INTERPOL) ... 1981/509
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen,
Emblem und Flagge der Internationalen
Seeschiffahrts- Organisation .................... 1983/221
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und
Emblem der Internationalen Organisation für
Fernmeldesatelliten (INTELSAT) .................. 1983/493
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und
Emblem der Arab Satellite Communications
Organization .................................... 1983/625
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und
Emblem der Afrikanischen Organisation für
geistiges Eigentum .............................. 1984/9
Bezeichnung der Internationalen
Seeschiffahrts-Organisation in arabischer Sprache
und die Bezeichnung und die Abkürzung der
Bezeichnung des Internationalen Währungsfonds in
spanischer Sprache .............................. 1985/461
Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen, die
Vignette und das Emblem des Conseil Oleicole
International ................................... 1985/506
Das als Symbol für die offizielle Zusammenarbeit
zwischen den nordischen Staaten verwendete Emblem
des „Nordischen Ministerrates“ .................. 1986/314
Das Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen und die
Abkürzungen der Bezeichnungen des
Zwischenstaatlichen Büros für Informatik ........ 1987/170
Emblem der Internationalen Gemeinsamen Kommission
(International Joint Commission) ................ 1988/433
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem
des Office international de la vigne et du vin .. 1989/125
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem
des Oberkommandos der Alliierten Streitkräfte in
Europa .......................................... 1989/281
Emblem und Flagge der Organisation der
afrikanischen Erdölproduzenten (African Petroleum
Producers Association - APPA) ................... 1990/502
Bezeichnungen, Flagge und Emblem mit Abkürzungen
der Bezeichnungen des Weltpostvereines Amerikas,
Portugals und Spaniens .......................... 1991/631
Emblem und Siegel sowie Bezeichnung der
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in
chinesischer Sprache ............................ 1992/426
Name und Emblem der Organisation EUREKA ........... 1992/430
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem
des Benelux-Markenamtes ......................... 1993/307
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem
des Benelux-Amtes für Muster und Modelle ........ 1993/308
Bezeichnung, Abkürzung und Emblem des
Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere
als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von
internationaler Bedeutung ....................... 1993/309
Emblem des gemeinsamen Rohstoffonds ............... 1993/312
Flagge der Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation ...................... 1993/732
Neues Emblem der Internationalen Organisation für
Fernmeldesatelliten (INTELSAT) .................. 1993/825
Emblem und Abkürzung des Umweltprogrammes der
Vereinten Nationen (UNEP) ....................... 1993/942
Emblem des EFTA Gerichtshofes ..................... 1994/688
Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und das
Emblem für das „Übereinkommen über den
internationalen Handel mit gefährdeten Arten
freilebender Tiere und Pflanzen“ ................ 1995/490
Neues Emblem No 1 der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA) ................... 1995/491
Emblem und Abkürzung der „Asia-Pacific Economic
Cooperation“ .................................... II 1997/69
Flagge, Name und Abkürzung der Internationalen
Fernmeldeunion sowie Namen und Abkürzungen dreier
eigenständiger Organisationseinheiten im Rahmen
dieser Union .................................... II 1997/226
Emblem der Eurasischen Patentorganisation ......... II 1997/325
Namen und Emblem des Internationalen Wissenschafts-
und Technologie-Zentrums ........................ II 1997/411
Bezeichnung, Emblem und Abkürzung der Europäischen
Investitionsbank ................................ II 1997/412
Namen und Abkürzungen sowie Emblem des Gemeinsamen
Programmes der Vereinten Nationen betreffend
HIV/AIDS (UNAIDS) ............................... II 1997/413
Emblem und Siegel der Multilateralen Investitionen
Garantie Agentur ................................ II 1998/55
Name, abgekürzter Name und Siegel sowie Emblem der
Welthandelsorganisation ......................... II 1998/76
Name und Abkürzung sowie Emblem der Internationalen
Organisation für Migration ...................... II 1998/77
Emblem und Name der Europäischen Organisation für
Flugsicherung (EUCONTROL) ....................... II 1998/93
Name und abgekürzter Name sowie Emblem und Siegel
der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation .. II 1998/94
Namen, Abkürzungen, Emblem und Fahne des
International Office of Epizootics .............. II 1998/98
Abkürzung und Emblem des Hochkommissars für
Flüchtlinge ..................................... II 1998/99
Emblem der Organisation „International Finance
Corporation“ (IFC) .............................. II 1998/141
Name, Abkürzung und Emblem des Southern Common
Market (MERCOSUR) ............................... II 1998/194
Emblem und Name der Organisation for the
Prohibition of Chemical Weapons ................. II 1998/195
Emblem, Name und Abkürzung der European Agency for
the Evaluation of Medicinal Products ............ II 1998/196
Emblem der Andinischen Gemeinschaft ............... II 1998/414
Bezeichnung, Abkürzung und Emblem der International
Mobile Satellite Organization ................... II 1999/132
Name und Emblem der Inter-Amerikanischen Bank für
Entwicklung ..................................... II 1999/183
Emblem, Name und Abkürzung des Übereinkommens über
Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für
Wasser- und Watvögel, von internationaler
Bedeutung (Ramsar 1971) ......................... II 1999/390
Emblem der Europäischen Investitionsbank .......... II 1999/454
Neues Emblem der Afrikanischen Organisation für
geistiges Eigentum (OAPI) ....................... II 2000/152
Emblem, Namen und Abkürzungen des „World Food
Programme“ ...................................... II 2000/237
Fahne der Internationalen Atomenergiebehörde ...... II 2000/238
Embleme, Namen und Abkürzung des „Internationale
Bureau of Weights and Measures“ ................. II 2000/239
Namen, Abkürzung und Emblem der Nordischen
Investitionsbank ................................ II 2000/240
Name, Abkürzung und Emblem des Rahmenübereinkommens
der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ..... II 2001/153
Name, Abkürzung und Emblem der Latin American
Integration Association ......................... II 2001/154
Name und Emblem der Inter-American Investment
Corporation ..................................... II 2001/155
Name, Abkürzung und Emblem der Pan-Amerikanischen
Gesundheitsorganisation ......................... II 2001/156
Emblem der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich ............................... II 2001/157
Name, Emblem und Fahne der Pazifischen Gemeinschaft II 2001/158
Neues Emblem der Latin American Integration
Association ALADI ............................... II 2002/398
Name und Emblem der Europäischen Stiftung für
Berufsbildung ................................... II 2002/399
Name, Abkürzung und Emblem der Organisation for
Joint Armament Cooperation ...................... II 2002/400
Name, Abkürzung und Emblem der
Interparlamentarischen Union .................... II 2002/401
Name, Abkürzung und Emblem der Organisation für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD), Name, Abkürzung und Emblem der
Internationalen Energie - Agentur und Name,
Abkürzung und Emblem der OECD Nuklear – Energie
Agentur ......................................... II 2002/402
Name, Abkürzung und Emblem der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ......... II 2002/403
Name, Abkürzung und Emblem der Organisation for the
Harmonisation of Business Law in Africa (OHADA) . II 2002/404
Emblem der Region Brüssel - Hauptstadt ............ II 2002/405
Name, Abkürzung und Emblem der vorbereitenden
Kommission für die Organisation des Vertrages
über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen . II 2003/104
Name, Abkürzung und Emblem der karibischen
Gemeinschaft .................................... II 2003/105
Name, Abkürzung und Emblem der Europäischen
Umweltagentur und den Namen und das Emblem der
Europäischen Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ............... II 2003/106
Name, Abkürzung, Emblem und Fahne der Organization
of the Black Sea Economic Cooperation (BSEC) .... II 2003/107
Name, Abkürzung und Emblem der North Atlantic
Salmon Conservation Organization (NASCO) ........ II 2003/303
Name, Abkürzung und Emblem der South Asian
Association for Regional Cooperation (SAARC) .... II 2003/445
Name und Abkürzung der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich in spanischer Sprache ......... II 2003/445
Name und Emblem des Übereinkommens zum Schutz des
Kultur- und Naturerbes der Welt ................. II 2004/33
Emblem der „GALILEO satellites and services for
positioning and radio - navigation“ ............. II 2004/152
Neugestaltetes Emblem der Europäischen Stiftung für
Berufsbildung ................................... II 2004/153
Name, Abkürzung und Emblem des United Nations
Population Fund (UNFPA) ......................... II 2004/154
Name der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
in chinesischer Sprache ......................... II 2004/155
Name, Abkürzung, Fahne und Emblem der Vereinigung
Südostasiatischer Staaten (ASEAN) ............... II 2005/332
Neues Emblem der vorbereitenden Kommission für die
Organisation des Vertrages über das umfassende
Verbot von Nuklearversuchen ..................... II 2005/333
Name und Emblem der EFTA – Überwachungsbehörde .... II 2005/334
Name, Abkürzung und Emblem des Europäischen
Investitionsfonds ............................... II 2005/335
Name und Emblem des Global Compact ................ II 2005/336
Name, Abkürzung und Emblem der Europäischen
Zentralbank (EZB) in den zwanzig offiziellen
Sprachen der Europäischen Union ................. II 2005/337
Name, Abkürzung und Embleme des internationalen
Instituts für die Vereinheitlichung des
Privatrechts (UNIDROIT) ......................... II 2005/339
Name und Embleme des Basler Übereinkommens über die
Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung
gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung ....... II 2005/340
Name, Abkürzung, Fahne und Embleme der „Black Sea
Trade and Development Bank“ (BSTDB) ............. II 2005/341
Zu I und IV (Patent- und Markenrecht):
Kundmachungen über die Verlängerung der Prioritätsfristen gemäß § 13
Abs. 1 des Patent-ÜG und des § 10 Abs.1 Marken-ÜG zugunsten
bestimmter Staaten:
BGBl
USA ............................................... 1947/210
Großbritannien und Nordirland ..................... 1948/23
Schweiz ........................................... 1948/24
Italien ........................................... 1948/38
Schweden .......................................... 1948/54
Belgien ........................................... 1948/64
Ungarn ............................................ 1948/115
Dänemark .......................................... 1948/191
Kanada ............................................ 1948/206
Griechenland ...................................... 1949/127
Australien ........................................ 1950/138
Niederlande ....................................... 1950/207
Bundesrepublik Deutschland ........................ 1951/251
Frankreich ........................................ 1954/58
Zu I, II und IV (Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrecht:
Kundmachungen betreffend die Gegenseitigkeit
BGBl
K betr die Gegenseitigkeit bei der Einräumung von
Prioritätsrechten für Patent-, Gebrauchsmuster-
und Markenanmeldungen zwischen dem PA und dem
Intellectual Property Office in Taipeh .......... II 2000/127
Musterrecht
BGBl
BG 7.6.1990 über den Schutz von Mustern
(Musterschutzgesetz 1990 - MuSchG)
idF BGBl 1992/772, I 2001/143, I 2003/81,
I 2004/149, I 2005/131 und I 2005/151 ........... 1990/497
BG über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden
Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz –
PAG) idF BGBl I 2005/131 ........................ I 2004/149
V betreffend im Bereich des Patentamts zu zahlende
Gebühren (Patentamtsgebührenverordnung - PAGV) .. I 2005/469
| Verordnungen und Verfügungen des Präsidenten des Patentamtes (s. I. Patentrecht) |
|---|
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Anlage
Projektprogramm
gemäß § 17a Abs.9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes
Strategische Zielsetzungen des Österreichischen Patentamtes
1.1 Sicherstellung und Weiterentwicklung eines im Sinne des gesetzlichen Auftrages sowie zur Unterstützung der Wirtschaft effektiven und modernen Schutzrechtssystems des geistigen Eigentums
1.2 Umfassende eigenständige Wahrnehmung der gemeinschaftlichen und internationalen Angelegenheiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sowie optimale Positionierung des Österreichischen Patentamtes
1.3 Steigerung des öffentlichen Bewusstseins für den gewerblichen Rechtsschutz („Patent Awareness“ etc.) im Sinne der Wirtschaft- und Kundenorientierung
1.4 (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 457/2010)
1.5 (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 457/2010)
1.6 (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 457/2010)
Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes)
siehe Beilage
3.1. Fachbezogene Ziele
3.1.a Effektive und effiziente Verfahren sowohl bei Prüfung und Erteilung von Schutzrechten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes als auch bei deren Rechtsdurchsetzung
3.1.b Wahrnehmung und Vertretung österreichischer Interessen im gesamten Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
3.1.c Kundeninformation mit verstärkter Orientierung an verfahrenstechnischen Erfordernissen
3.1.d Sicherung des know-hows im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
3.1.e Bereithaltung und nachhaltige Weiterentwicklung juristischer und fachtechnischer Expertise gemäß entsprechenden nationalen und internationalen Qualitätsstandards
3.1.f Mitwirkung an der Etablierung international einheitlicher IT-Infrastrukturen bzw. IT–Anwendungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
3.2 Managementziele
3.2.a Schärfung des Qualitätsbewusstseins durch gezieltes Qualitätsmanagement zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit
3.2.b Weiterentwicklung transparenter Verfahrens und Prüfrichtlinien zur Prozessoptimierung
3.2.c Erhöhung des Kostenbewusstseins und Sicherung des effizienten Einsatzes der finanziellen und personellen Ressourcen durch Entwicklung, Einführung und Anwendung von Kostenrechnungselementen
3.2.d Umsetzung von e-Government im Amtsbereich
3.2.e Ausbau der die strategischen Zielsetzungen unterstützenden Öffentlichkeitsarbeit sowie der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zur Bedeutung gewerblicher Schutzrechte in der Öffentlichkeit
3.2.f Einhaltung der budgetären Zielsetzungen im Rahmen der Delegation der Entscheidungs-, Ergebnis- und Budgetverantwortung
Leistungskennzahlen
4.a. Prozentsatz erster Vorbescheid bei prioritätslosen Patentanmeldungen innerhalb bestimmter Zeit
4.b. Prozentsatz der Erledigung von Erfindungsanmeldungen innerhalb bestimmter Zeit
4.c. Durchschnittliche Verfahrensdauer Erfindungsschutzrechte
4.d. Durchschnittliche Verfahrensdauer nationale Markenanmeldungen bis Registrierung
4.e. Prozentsatz nationale Markenanmeldungen, deren Prüfungsverfahren innerhalb bestimmter Zeit in erster Instanz abgeschlossen ist
4.f. Prozentsatz nationale Markenanmeldungen mit Verfahrensdauer länger als bestimmte Zeit
4.g. Prozentsatz der offenen Beschwerden älter als bestimmte Zeitspanne
4.h. Prozentsatz der offenen Nichtigkeiten älter als bestimmte Zeitspanne
4.i. Prozentsatz der Erledigung aller Anfragen außerhalb eines konkreten Verfahrens innerhalb bestimmter Zeit
| Leistungskennzahl | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
|---|---|---|---|---|---|
| 4.a.1. | Prozentsatz erster Vorbescheid bei prioritätslosen Patentanmeldungen innerhalb von 6 Monaten | 24,9% | 25% | 25% | 25% |
| 4.a.2. | Prozentsatz erster Vorbescheid bei prioritätslosen Patentanmeldungen innerhalb von 10 Monaten | 74,9% | 75% | 75% | 75% |
| 4.b. | Prozentsatz der Erledigung von Erfindungsanmeldungen innerhalb von 2 Jahren | 70 % | 70% | 75% | 75% |
| 4.c. | Durchschnittliche Verfahrensdauer Erfindungsschutzrechte | 16 Monate | 15 Monate | 15 Monate | 15 Monate |
| 4.d | Durchschnittliche Verfahrensdauer nationale Markenanmeldungen bis Registrierung | 3 ½ Monate | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate |
| 4.e | Prozentsatz nationale Markenanmeldungen, deren Prüfungsverfahren innerhalb von 4 Monaten in erster Instanz abgeschlossen | 68% | 70% | 65 % | 70% |
| 4.f | Prozentsatz nationale Markenanmeldungen mit Verfahrensdauer länger als 2 Jahre | 1,8% | 1,5% | 1,5% | 1,5% |
| 4.g | Prozentsatz der offenen Beschwerden älter als 3 Jahre | 8% | 5% | 5% | 5% |
| 4.h | Prozentsatz der offenen Nichtigkeiten älter als 5 Jahre | 8% | 5% | 5% | 5% |
| 4.i. | Prozentsatz der Erledigung aller Anfragen außerhalb eines konkreten Verfahrens innerhalb eines Werktages | 85% | 87% | 90% | 90% |
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen
| Beamte/Verwgr. | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|
| A1 | 124 | 124 | 124 | 124 |
| A2 | 18 | 18 | 18 | 18 |
| A3 | 30 | 30 | 30 | 30 |
| A4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| A5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Beamte | 172 | 172 | 172 | 172 |
| VB/EntlGr | ||||
| V1 | 3 | 3 | 3 | 3 |
| V2 | 5 | 5 | 6 | 6 |
| V3 | 25 | 23 | 20 | 18 |
| V4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| VB-SV | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Summe VB | 35 | 33 | 31 | 29 |
| Gesamtsumme | 207 | 205 | 203 | 201 |
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen
| Ansatz | Erfolg in Euro 2009 | erwarteter Erfolg in Euro 2010 | 2011in Euro | 2012in Euro |
|---|---|---|---|---|
| 1-41800 Personalausgaben | 12.064.954,31 | 11.790.580,79 | 12.200.000,00 | 12.400.000,00 |
| 1-41803 Anlagen | 170.934,48 | 157.338,40 | 50.000,00 | 50.000,00 |
| 1-41807 Aufwendungen (gesetzl. Verpfl.) | 361.744,47 | 352.715,70 | 360.000,00 | 360.000,00 |
| 1-41808 Aufwendungen | 6.364.203,07 | 6.241.685,35 | 4.999.000,00 | 4.599.000,00 |
| Summe Ausgaben | 18.961.836,33 | 18.542.320,24 | 17.609.000,00 | 17.409.000,00 |
| Differenz in % | -2,21 % | -5,03 % | -1,14 % | |
| 2-41804 Gebühren gemäß PatG und MSchG | 31.895.143,50 | 32.745.735,29 | 32.061.000,00 | 32.061.000,00 |
| 2-41805 Sonstige erfolgswirksame Einnahmen | 15.240,14 | 191.617,22 | 150.000,00 | 150.000,00 |
| 2-41807 Bestandswirksame Einnahmen | 185,00 | 19.167,00 | 3.000,00 | 3.000,00 |
| Summe Einnahmen | 31.910.568,64 | 32.956.519,51 | 32.214.000,00 | 32.214.000,00 |
| Differenz in % | 3,28 % | -2,25 % | 0,00 % | |
| Saldo | 12.948.732,31 | 14.414.199,27 | 14.605.000,00 | 14.805.000,00 |
| Differenzbetrag in % | 11,32 % | 1,32 % | 1,37 % |
Erläuterungen zu Punkt 6:
UT 0: Der Personalaufwand wurde auf Basis des aktuellen Personalstandes in Verbindung mit dem erwarteten Erfolg 2010 ermittelt. Ausgabenerhöhungen während des Projektzeitraumes, aufgrund dienst- und besoldungsrechtlicher Veränderungen wurden soweit wie möglich einkalkuliert.
UT 3: Es wurde von einem stabilen Investitionsvolumen (unter Berücksichtigung der Flexiausgaben) ausgegangen.
UT 7: Die gesetzlichen Verpflichtungen wurden in Verbindung mit den Personalausgaben sowie die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Obersten Patent- und Markensenats, welche nicht dem Personalstand des Österreichischen Patentamtes angehören, ausgehend vom voraussichtlichen Erfolg 2010, einkalkuliert.
UT 8: Bei den Aufwendungen wurden bestehende Wartungs-, Service-, Lizenz- und Mietverträge unter Berücksichtigung größtmöglicher Einsparungspotenziale eingerechnet.
UT 4: Die zu erwartenden Einnahmen aus Verfahrens-, Schutzdauer- und sonstigen Gebühren wurden ausgehend vom Trend der Anmeldungen, erteilten bzw. zu erteilenden Schutzrechten sowie von geplanten Gebührenanpassungen ermittelt.
UT 5: Als wesentlicher Faktor im Bereich der sonstigen erfolgswirksamen Einnahmen wurden die Kostenersätze der serv.ip bei der Budgetierung berücksichtigt.
Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes)
Patentrecht
(Anm.: Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes) ist als PDF dokumentiert.)