Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 5 Abs. 10, 9, 10 Abs. 5, 11, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 bis 4, 14, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 1 und 3, 18 Abs. 1 bis 3, 19 Abs. 2, 20, 21 Abs. 2, 22 Abs. 1, 23 Abs. 1, 25 Abs. 3, 27 Abs. 2, 35, 36 Abs. 2, 37 Abs. 3 und 4, 38 Abs. 4, 5 und 7 sowie 40 Abs. 1 und 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 idF BGBl. I Nr. 41/2005, wird nach Maßgabe des § 153 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, verordnet:
Inhaltsverzeichnis
Teil
Geltungsbereich
§ 0.01 Örtlicher Geltungsbereich
§ 0.02 Sachlicher Geltungsbereich
Teil
Grundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf der Donau
Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1.01 Begriffsbestimmungen
§ 1.02 Schiffsführer
§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen
§ 1.06 Benützung der Wasserstraße
§ 1.07 Höchstzulässige Beladung und höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 1.09 Besetzung des Ruders
§ 1.10 Schiffsurkunden
§ 1.11 Schifffahrtsvorschrift
§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von
Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
§ 1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen
§ 1.14 Beschädigung von Anlagen
§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen
in die Wasserstraße
§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung
§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers
§ 1.19 Besondere Anweisungen
§ 1.20 Überwachung
§ 1.21 Sondertransporte
§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art § 1.23 Bewilligung von sportlichen und sonstigen Veranstaltungen
§ 1.24 Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter
§ 1.25 Schutz und Winterstand
§ 1.26 Anwendungsbereich der Grundsätzlichen Bestimmungen
Abschnitt
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung
§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
§ 2.03 Schiffseichung
§ 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
§ 2.05 Kennzeichen der Anker
Abschnitt
Bezeichnung der Fahrzeuge
I. Allgemeines
§ 3.01 Anwendung und Begriffsbestimmungen
§ 3.02 Lichter
§ 3.03 Tafeln, Flaggen und Wimpel
§ 3.04 Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel
§ 3.05 Verbotene Lichter und Zeichen
§ 3.06 Ersatzlichter
§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln,
Flaggen usw.
II. Nachtbezeichnung
II.A Nachtbezeichnung während der Fahrt
§ 3.08 Nachtbezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit
Maschinenantrieb in Fahrt
§ 3.09 Nachtbezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
§ 3.10 Nachtbezeichnung der Schubverbände in Fahrt
§ 3.11 Nachtbezeichnung der Koppelverbände in Fahrt
§ 3.12 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
§ 3.13 Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
§ 3.14 Zusätzliche Nachtbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei
Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.15 Entfällt
§ 3.16 Nachtbezeichnung der Fähren in Fahrt
§ 3.17 Entfällt
§ 3.18 Zusätzliche Nachtbezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge
§ 3.19 Nachtbezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden
Anlagen in Fahrt
II.B Nachtbezeichnung beim Stillliegen
§ 3.20 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
§ 3.21 Zusätzliche Nachtbezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei
Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.22 Entfällt
§ 3.23 Nachtbezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle
stillliegen
§ 3.24 Entfällt
§ 3.25 Nachtbezeichnung stillliegender Schwimmkörper und
schwimmender Anlagen
§ 3.26 Nachtbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte von
Fischereifahrzeugen
§ 3.27 Nachtbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie
festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
§ 3.28 Nachtbezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden
können
III. Tagbezeichnung
III.A. Tagbezeichnung während der Fahrt
§ 3.29 Tagbezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
§ 3.30 Tagbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig
ihre Antriebsmaschine benützen
§ 3.31 Tagbezeichnung der Fahrzeuge für die Beförderung von mehr
als 12 Personen und mit einer Länge von weniger als 20 m § 3.32 Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei
Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.33 Entfällt
§ 3.34 Tagbezeichnung der Fähren in Fahrt
§ 3.35 Zusätzliche Tagbezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge
§ 3.36 Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge mit Vorrang
III.B Tagbezeichnung beim Stillliegen
§ 3.36a Tagbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen § 3.37 Tagbezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung
bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.38 Entfällt
§ 3.39 Entfällt
§ 3.40 Tagbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte von
Fischereifahrzeugen
§ 3.41 Tagbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit und der
festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
§ 3.42 Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können
IV. Sonstige Zeichen
§ 3.43 Verbot, das Fahrzeug zu betreten
§ 3.44 Hinweis auf das Verbot, zu rauchen und ungeschütztes Licht
oder Feuer zu verwenden
§ 3.45 Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht
§ 3.46 Notzeichen
§ 3.47 Verbot des Stillliegens nebeneinander
§ 3.48 Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag
§ 3.49 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen
Abschnitt
Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Radar
§ 4.01 Allgemeines
§ 4.02 Gebrauch der Schallzeichen
§ 4.03 Verbotene Schallzeichen
§ 4.04 Sprechfunk
§ 4.05 Radar
Abschnitt
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
§ 5.01 Schifffahrtszeichen
§ 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße
Abschnitt
Fahrregeln
I. Allgemeines
§ 6.01 Begriffsbestimmungen
§ 6.01a Fahrzeuge, die mit hoher Geschwindigkeit fahren § 6.02 Kleinfahrzeuge
II. Begegnen, Kreuzen und Überholen
§ 6.03 Allgemeine Grundsätze
§ 6.03a Kreuzen
§ 6.04 Begegnen: Grundregeln
§ 6.05 Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln
§ 6.06 Begegnen von getreidelten Fahrzeugen
§ 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser
§ 6.08 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
§ 6.09 Überholen: Allgemeine Bestimmungen
§ 6.10 Überholen
§ 6.11 Überholverbot durch Schifffahrtszeichen
III. Weitere Regeln für die Fahrt
§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
§ 6.13 Wenden
§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt
§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen den Teilen eines Schleppverbandes
§ 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen,
Überqueren der Wasserstraße
§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe
§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
§ 6.19 Treibenlassen
§ 6.20 Vermeidung von Wellenschlag
§ 6.21 Verbände
§ 6.22 Vorübergehende Sperre der Schifffahrt
§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an
festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen
IV. Fähren
§ 6.23 Regeln für Fähren
V. Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
§ 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines
§ 6.25 Durchfahren fester Brücken
§ 6.26 Durchfahren beweglicher Brücken
§ 6.27 Durchfahren der Wehre
§ 6.28 Durchfahren der Schleusen
§ 6.28a Einfahren in und Ausfahren aus Schleusen
§ 6.29 Vorrang bei der Schleusung
VI. Beschränkte Sichtverhältnisse; Radarschifffahrt
§ 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten
Sichtverhältnissen
§ 6.31 Schallzeichen beim Stillliegen
§ 6.32 Radarfahrt
§ 6.33 Bestimmungen für Fahrzeuge, die nicht Radarfahrer sind
VII. Besondere Regeln
§ 6.34 Besonderer Vorrang
§ 6.35 Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten
§ 6.36 Verhalten der Fahrzeuge beim Fischen
§ 6.37 Verhalten der Sporttaucher
Abschnitt
Regeln für das Stillliegen
§ 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen
§ 7.02 Stillliegen
§ 7.03 Ankern
§ 7.04 Festmachen
§ 7.05 Liegeplätze
§ 7.06 Liegeplätze für bestimmte Arten von Fahrzeugen
§ 7.07 Stillliegen in der Nähe von Fahrzeugen, Schub- und Koppelverbänden, die bestimmte gefährliche Güter befördern § 7.08 Wache und Aufsicht
Abschnitt
Beförderung gefährlicher Güter
§ 8.01 Bleib-weg-Signal
§ 8.02 Meldungen bei Beförderung gefährlicher Güter
Abschnitt
Gewässerschutz und Abfallentsorgung auf Fahrzeugen
§ 9.01 Begriffsbestimmungen
§ 9.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 9.03 Verbot der Einbringung und Einleitung
§ 9.04 Sammlung und Behandlung an Bord
§ 9.05 Ölkontrollbuch, Abgabe von Abfällen an Annahmestellen
§ 9.06 Normen zur Behandlung von Abfällen
§ 9.07 Einleitung von behandeltem häuslichem Abwasser
§ 9.08 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Teil
Zusätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf österreichischen
Wasserstraßen
Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 11.01 Begriffsbestimmungen
§ 11.02 Schifffahrtsaufsichtsorgane; Schleusenaufsichten;
Hafenmeister; betraute Personen
§ 11.03 Überwachung
§ 11.04 Meldungen
§ 11.05 Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 11.06 Altersgrenzen
§ 11.07 Schiffsurkunden
§ 11.08 Schifferausweise
§ 11.08a Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung der
geistigen oder körperlichen Eignung zur Führung von Fahrzeugen
§ 11.09 Schifffahrtsbetrieb - Allgemeine Bestimmungen
§ 11.10 Fahrgastschifffahrt
§ 11.11 Betrieb von Fähren
§ 11.12 Reinhaltung des Gewässers
§ 11.13 Veranstaltungen
§ 11.14 Sondertransporte
§ 11.15 Übernahme von Treibstoff (Bunkern)
Abschnitt
Kennzeichnung und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge
§ 12.01 Kennzeichnung der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge § 12.02 Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge
§ 12.03 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
Abschnitt
Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 13.01 Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt § 13.02 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen § 13.03 Nachtbezeichnung stillliegender Schwimmkörper und
schwimmender Anlagen
§ 13.04 Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht § 13.05 Bezeichnung der Fahrzeuge des Bundesheeres oder der Heeresverwaltung bei der Besorgung schifffahrtspolizeilicher Aufgaben
§ 13.06 Bordezeichen der Zollboote
§ 13.07 Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte
§ 13.08 Bezeichnung von Fahrzeugen bei beschränkten
Sichtverhältnissen
§ 13.09 Entfällt
§ 13.10 Entfällt
§ 13.11 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei
Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Abschnitt
Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk
§ 14.01 Schalldruckpegel
§ 14.02 Verbotene Schallzeichen
§ 14.03 Entfällt
§ 14.04 Funkverpflichtung
Abschnitt
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
§ 15.01 Hinweiszeichen
§ 15.02 Anbringung der Schifffahrtszeichen
Abschnitt
Fahrregeln
§ 16.01 Vermeidung von Wellenschlag
§ 16.02 Durchfahren der Schleusen
§ 16.03 Reihenfolge der Schleusungen
§ 16.04 Verkehr von Kleinfahrzeugen im Schleusenbereich
§ 16.05 Verbände
§ 16.06 Verkehr von Sportfahrzeugen bei beschränkten
Sichtverhältnissen
§ 16.07 Segelfahrzeuge
§ 16.08 Schwimmkörper
§ 16.09 Wasserschifahren und ähnliche Sportarten
§ 16.10 Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens § 16.11 Benützung der Schifffahrtsanlage des Tanklagers Korneuburg
Abschnitt
Regeln für das Stillliegen
§ 17.01 Ankern und Festmachen
§ 17.02 Verbot des Loswerfens
§ 17.03 Maßnahmen bei Eisgang
§ 17.04 Wache; Beaufsichtigung von Fahrzeugen und Schwimmkörpern
§ 17.05 Stillliegen neben Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche
Güter befördern
§ 17.06 Landeverbot
§ 17.07 Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Dürnstein
§ 17.08 Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Weißenkirchen
Abschnitt
Örtliche und zeitliche Schifffahrtsbeschränkungen auf der Donau
§ 18.01 Beschränkung der Schifffahrt bei hohen Wasserständen § 18.02 Regelung des Schiffsverkehrs in den Stauhaltungen § 18.03 Schifffahrtsbeschränkungen bei Struden
§ 18.04 Vorschriften für den Bereich des Nationalparks Donau-Auen
Teil
Bestimmungen für die Grenzstrecken der Donau
§ 20.01 Vorschriften für die österreichisch-deutsche Grenzstrecke
(Strom-km 2223,15 bis 2201,77)
§ 20.02 Vorschriften für die österreichisch-slowakische
Grenzstrecke (Strom-km 1880,26 bis 1872,70)
§ 20.03 Kontrollen durch den öffentlichen Sicherheitsdienst und die
Zollverwaltung
Teil
Besondere Bestimmungen für einzelne Wasserstraßen
§ 30.01 Regelung der Schifffahrt im Wiener Donaukanal § 30.02 Vorschriften für die March
Teil
Hafenordnung
Abschnitt
Bestimmungen für öffentliche Häfen
§ 40.01 Verhalten im Hafengebiet
§ 40.02 Auskunftspflicht
§ 40.03 Beschränkungen für das Einlaufen in Häfen
§ 40.04 Überbelegung des Hafens
§ 40.05 An- und Abmelden
§ 40.06 Betreten der Fahrzeuge
§ 40.07 Benützungsbeschränkungen
§ 40.08 Reinhaltung des Hafens
§ 40.09 Verhalten bei Gefahr
§ 40.10 Schleppen, Schieben und Verholen der Fahrzeuge
§ 40.11 Liegeplätze
§ 40.12 Festmachen
§ 40.13 Beaufsichtigung der Fahrzeuge
§ 40.14 Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten
§ 40.15 Loswerfen
§ 40.16 Gebrauch der Propulsionsorgane
§ 40.17 Landgang
§ 40.18 Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen
§ 40.19 Sicherung von Leitungen
§ 40.20 Andere Benützung der Hafengewässer
§ 40.21 Verkehr im Hafen
§ 40.22 Liegeordnung
§ 40.23 Umschlag
§ 40.24 Gefährdung durch Gegenstände beim Umschlag
§ 40.25 Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
§ 40.26 Umschlag von Flüssigkeiten als Massengut
§ 40.27 Ölhäfen
§ 40.28 Schutz und Winterstand
§ 40.29 Schifffahrtsaufsicht im Hafen
Abschnitt
Bestimmungen für Privathäfen
§ 41.01 Anwendung des 1. Abschnittes auf Privathäfen § 41.02 Schutz und Winterstand in Privathäfen
Abschnitt
Ausnahmebestimmungen
§ 42.01 Ausnahmen von den Bestimmungen des 2. Teiles
Teil
Treppelwege
§ 50.01 Bezeichnung der Treppelwege
§ 50.02 Benützung der Treppelwege
Teil
Strafbestimmungen und Schlussbestimmungen
§ 60.01 Organstrafverfügungen
§ 60.02 Außer-Kraft-Treten bisheriger Rechtsvorschriften § 60.03 In-Kraft-Treten
Anlagen
Anlage 1: Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der
Heimat- oder Registerort liegt
Anlage 2: Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger an
Binnenschiffen
Anlage 3: Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4: Farbe der Lichter der Fahrzeuge
Anlage 5: Stärke und Tragweite der Lichter der Fahrzeuge
Anlage 6: Schallzeichen
Anlage 7: Schifffahrtszeichen
Anlage 8: Bezeichnung von Wasserstraßen
Anhänge
Anhang 1: Verzeichnis der Gewässerteile, die nicht Wasserstraßen
sind
Anhang 2: Sonnenauf- und Untergänge
Anhang 3: Außenstellen der Schifffahrtsaufsicht
Anhang 4: Dienstabzeichen für Schifffahrtsaufsichtsorgane
Anhang 5: Schleusenaufsichten
Anhang 6: Dienstausweis für Bedienstete der Schleusenaufsicht
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