Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2005-05-01
Status Aufgehoben · 2008-06-06
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 809
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 5 Abs. 10, 9, 10 Abs. 5, 11, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 bis 4, 14, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 1 und 3, 18 Abs. 1 bis 3, 19 Abs. 2, 20, 21 Abs. 2, 22 Abs. 1, 23 Abs. 1, 25 Abs. 3, 27 Abs. 2, 35, 36 Abs. 2, 37 Abs. 3 und 4, 38 Abs. 4, 5 und 7 sowie 40 Abs. 1 und 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 idF BGBl. I Nr. 41/2005, wird nach Maßgabe des § 153 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1.

Teil

Geltungsbereich

§ 0.01 Örtlicher Geltungsbereich

§ 0.02 Sachlicher Geltungsbereich

2.

Teil

Grundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf der Donau

1.

Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.01 Begriffsbestimmungen

§ 1.02 Schiffsführer

§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord

§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen

§ 1.06 Benützung der Wasserstraße

§ 1.07 Höchstzulässige Beladung und höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste

§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge

§ 1.09 Besetzung des Ruders

§ 1.10 Schiffsurkunden

§ 1.11 Schifffahrtsvorschrift

§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von

Gegenständen; Schifffahrtshindernisse

§ 1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen

§ 1.14 Beschädigung von Anlagen

§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen

in die Wasserstraße

§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung

§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge

§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers

§ 1.19 Besondere Anweisungen

§ 1.20 Überwachung

§ 1.21 Sondertransporte

§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art § 1.23 Bewilligung von sportlichen und sonstigen Veranstaltungen

§ 1.24 Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter

§ 1.25 Schutz und Winterstand

§ 1.26 Anwendungsbereich der Grundsätzlichen Bestimmungen

2.

Abschnitt

Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung

§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge

§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

§ 2.03 Schiffseichung

§ 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger

§ 2.05 Kennzeichen der Anker

3.

Abschnitt

Bezeichnung der Fahrzeuge

I. Allgemeines

§ 3.01 Anwendung und Begriffsbestimmungen

§ 3.02 Lichter

§ 3.03 Tafeln, Flaggen und Wimpel

§ 3.04 Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel

§ 3.05 Verbotene Lichter und Zeichen

§ 3.06 Ersatzlichter

§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln,

Flaggen usw.

II. Nachtbezeichnung

II.A Nachtbezeichnung während der Fahrt

§ 3.08 Nachtbezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit

Maschinenantrieb in Fahrt

§ 3.09 Nachtbezeichnung der Schleppverbände in Fahrt

§ 3.10 Nachtbezeichnung der Schubverbände in Fahrt

§ 3.11 Nachtbezeichnung der Koppelverbände in Fahrt

§ 3.12 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt

§ 3.13 Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt

§ 3.14 Zusätzliche Nachtbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei

Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

§ 3.15 Entfällt

§ 3.16 Nachtbezeichnung der Fähren in Fahrt

§ 3.17 Entfällt

§ 3.18 Zusätzliche Nachtbezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge

§ 3.19 Nachtbezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden

Anlagen in Fahrt

II.B Nachtbezeichnung beim Stillliegen

§ 3.20 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen

§ 3.21 Zusätzliche Nachtbezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei

Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

§ 3.22 Entfällt

§ 3.23 Nachtbezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle

stillliegen

§ 3.24 Entfällt

§ 3.25 Nachtbezeichnung stillliegender Schwimmkörper und

schwimmender Anlagen

§ 3.26 Nachtbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte von

Fischereifahrzeugen

§ 3.27 Nachtbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie

festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge

§ 3.28 Nachtbezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden

können

III. Tagbezeichnung

III.A. Tagbezeichnung während der Fahrt

§ 3.29 Tagbezeichnung der Schleppverbände in Fahrt

§ 3.30 Tagbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig

ihre Antriebsmaschine benützen

§ 3.31 Tagbezeichnung der Fahrzeuge für die Beförderung von mehr

als 12 Personen und mit einer Länge von weniger als 20 m § 3.32 Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei

Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

§ 3.33 Entfällt

§ 3.34 Tagbezeichnung der Fähren in Fahrt

§ 3.35 Zusätzliche Tagbezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge

§ 3.36 Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge mit Vorrang

III.B Tagbezeichnung beim Stillliegen

§ 3.36a Tagbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen § 3.37 Tagbezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung

bestimmter gefährlicher Güter

§ 3.38 Entfällt

§ 3.39 Entfällt

§ 3.40 Tagbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte von

Fischereifahrzeugen

§ 3.41 Tagbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit und der

festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge

§ 3.42 Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können

IV. Sonstige Zeichen

§ 3.43 Verbot, das Fahrzeug zu betreten

§ 3.44 Hinweis auf das Verbot, zu rauchen und ungeschütztes Licht

oder Feuer zu verwenden

§ 3.45 Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht

§ 3.46 Notzeichen

§ 3.47 Verbot des Stillliegens nebeneinander

§ 3.48 Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag

§ 3.49 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen

4.

Abschnitt

Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Radar

§ 4.01 Allgemeines

§ 4.02 Gebrauch der Schallzeichen

§ 4.03 Verbotene Schallzeichen

§ 4.04 Sprechfunk

§ 4.05 Radar

5.

Abschnitt

Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

§ 5.01 Schifffahrtszeichen

§ 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße

6.

Abschnitt

Fahrregeln

I. Allgemeines

§ 6.01 Begriffsbestimmungen

§ 6.01a Fahrzeuge, die mit hoher Geschwindigkeit fahren § 6.02 Kleinfahrzeuge

II. Begegnen, Kreuzen und Überholen

§ 6.03 Allgemeine Grundsätze

§ 6.03a Kreuzen

§ 6.04 Begegnen: Grundregeln

§ 6.05 Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln

§ 6.06 Begegnen von getreidelten Fahrzeugen

§ 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser

§ 6.08 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen

§ 6.09 Überholen: Allgemeine Bestimmungen

§ 6.10 Überholen

§ 6.11 Überholverbot durch Schifffahrtszeichen

III. Weitere Regeln für die Fahrt

§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs

§ 6.13 Wenden

§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt

§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen den Teilen eines Schleppverbandes

§ 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen,

Überqueren der Wasserstraße

§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe

§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten

§ 6.19 Treibenlassen

§ 6.20 Vermeidung von Wellenschlag

§ 6.21 Verbände

§ 6.22 Vorübergehende Sperre der Schifffahrt

§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an

festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen

IV. Fähren

§ 6.23 Regeln für Fähren

V. Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen

§ 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines

§ 6.25 Durchfahren fester Brücken

§ 6.26 Durchfahren beweglicher Brücken

§ 6.27 Durchfahren der Wehre

§ 6.28 Durchfahren der Schleusen

§ 6.28a Einfahren in und Ausfahren aus Schleusen

§ 6.29 Vorrang bei der Schleusung

VI. Beschränkte Sichtverhältnisse; Radarschifffahrt

§ 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten

Sichtverhältnissen

§ 6.31 Schallzeichen beim Stillliegen

§ 6.32 Radarfahrt

§ 6.33 Bestimmungen für Fahrzeuge, die nicht Radarfahrer sind

VII. Besondere Regeln

§ 6.34 Besonderer Vorrang

§ 6.35 Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten

§ 6.36 Verhalten der Fahrzeuge beim Fischen

§ 6.37 Verhalten der Sporttaucher

7.

Abschnitt

Regeln für das Stillliegen

§ 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen

§ 7.02 Stillliegen

§ 7.03 Ankern

§ 7.04 Festmachen

§ 7.05 Liegeplätze

§ 7.06 Liegeplätze für bestimmte Arten von Fahrzeugen

§ 7.07 Stillliegen in der Nähe von Fahrzeugen, Schub- und Koppelverbänden, die bestimmte gefährliche Güter befördern § 7.08 Wache und Aufsicht

8.

Abschnitt

Beförderung gefährlicher Güter

§ 8.01 Bleib-weg-Signal

§ 8.02 Meldungen bei Beförderung gefährlicher Güter

9.

Abschnitt

Gewässerschutz und Abfallentsorgung auf Fahrzeugen

§ 9.01 Begriffsbestimmungen

§ 9.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 9.03 Verbot der Einbringung und Einleitung

§ 9.04 Sammlung und Behandlung an Bord

§ 9.05 Ölkontrollbuch, Abgabe von Abfällen an Annahmestellen

§ 9.06 Normen zur Behandlung von Abfällen

§ 9.07 Einleitung von behandeltem häuslichem Abwasser

§ 9.08 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge

3.

Teil

Zusätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf österreichischen

Wasserstraßen

1.

Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 11.01 Begriffsbestimmungen

§ 11.02 Schifffahrtsaufsichtsorgane; Schleusenaufsichten;

Hafenmeister; betraute Personen

§ 11.03 Überwachung

§ 11.04 Meldungen

§ 11.05 Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 11.06 Altersgrenzen

§ 11.07 Schiffsurkunden

§ 11.08 Schifferausweise

§ 11.08a Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung der

geistigen oder körperlichen Eignung zur Führung von Fahrzeugen

§ 11.09 Schifffahrtsbetrieb - Allgemeine Bestimmungen

§ 11.10 Fahrgastschifffahrt

§ 11.11 Betrieb von Fähren

§ 11.12 Reinhaltung des Gewässers

§ 11.13 Veranstaltungen

§ 11.14 Sondertransporte

§ 11.15 Übernahme von Treibstoff (Bunkern)

2.

Abschnitt

Kennzeichnung und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge

§ 12.01 Kennzeichnung der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge § 12.02 Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge

§ 12.03 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger

3.

Abschnitt

Bezeichnung der Fahrzeuge

§ 13.01 Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt § 13.02 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen § 13.03 Nachtbezeichnung stillliegender Schwimmkörper und

schwimmender Anlagen

§ 13.04 Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht § 13.05 Bezeichnung der Fahrzeuge des Bundesheeres oder der Heeresverwaltung bei der Besorgung schifffahrtspolizeilicher Aufgaben

§ 13.06 Bordezeichen der Zollboote

§ 13.07 Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte

§ 13.08 Bezeichnung von Fahrzeugen bei beschränkten

Sichtverhältnissen

§ 13.09 Entfällt

§ 13.10 Entfällt

§ 13.11 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei

Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

4.

Abschnitt

Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk

§ 14.01 Schalldruckpegel

§ 14.02 Verbotene Schallzeichen

§ 14.03 Entfällt

§ 14.04 Funkverpflichtung

5.

Abschnitt

Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

§ 15.01 Hinweiszeichen

§ 15.02 Anbringung der Schifffahrtszeichen

6.

Abschnitt

Fahrregeln

§ 16.01 Vermeidung von Wellenschlag

§ 16.02 Durchfahren der Schleusen

§ 16.03 Reihenfolge der Schleusungen

§ 16.04 Verkehr von Kleinfahrzeugen im Schleusenbereich

§ 16.05 Verbände

§ 16.06 Verkehr von Sportfahrzeugen bei beschränkten

Sichtverhältnissen

§ 16.07 Segelfahrzeuge

§ 16.08 Schwimmkörper

§ 16.09 Wasserschifahren und ähnliche Sportarten

§ 16.10 Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens § 16.11 Benützung der Schifffahrtsanlage des Tanklagers Korneuburg

7.

Abschnitt

Regeln für das Stillliegen

§ 17.01 Ankern und Festmachen

§ 17.02 Verbot des Loswerfens

§ 17.03 Maßnahmen bei Eisgang

§ 17.04 Wache; Beaufsichtigung von Fahrzeugen und Schwimmkörpern

§ 17.05 Stillliegen neben Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche

Güter befördern

§ 17.06 Landeverbot

§ 17.07 Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Dürnstein

§ 17.08 Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Weißenkirchen

8.

Abschnitt

Örtliche und zeitliche Schifffahrtsbeschränkungen auf der Donau

§ 18.01 Beschränkung der Schifffahrt bei hohen Wasserständen § 18.02 Regelung des Schiffsverkehrs in den Stauhaltungen § 18.03 Schifffahrtsbeschränkungen bei Struden

§ 18.04 Vorschriften für den Bereich des Nationalparks Donau-Auen

4.

Teil

Bestimmungen für die Grenzstrecken der Donau

§ 20.01 Vorschriften für die österreichisch-deutsche Grenzstrecke

(Strom-km 2223,15 bis 2201,77)

§ 20.02 Vorschriften für die österreichisch-slowakische

Grenzstrecke (Strom-km 1880,26 bis 1872,70)

§ 20.03 Kontrollen durch den öffentlichen Sicherheitsdienst und die

Zollverwaltung

5.

Teil

Besondere Bestimmungen für einzelne Wasserstraßen

§ 30.01 Regelung der Schifffahrt im Wiener Donaukanal § 30.02 Vorschriften für die March

6.

Teil

Hafenordnung

1.

Abschnitt

Bestimmungen für öffentliche Häfen

§ 40.01 Verhalten im Hafengebiet

§ 40.02 Auskunftspflicht

§ 40.03 Beschränkungen für das Einlaufen in Häfen

§ 40.04 Überbelegung des Hafens

§ 40.05 An- und Abmelden

§ 40.06 Betreten der Fahrzeuge

§ 40.07 Benützungsbeschränkungen

§ 40.08 Reinhaltung des Hafens

§ 40.09 Verhalten bei Gefahr

§ 40.10 Schleppen, Schieben und Verholen der Fahrzeuge

§ 40.11 Liegeplätze

§ 40.12 Festmachen

§ 40.13 Beaufsichtigung der Fahrzeuge

§ 40.14 Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten

§ 40.15 Loswerfen

§ 40.16 Gebrauch der Propulsionsorgane

§ 40.17 Landgang

§ 40.18 Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen

§ 40.19 Sicherung von Leitungen

§ 40.20 Andere Benützung der Hafengewässer

§ 40.21 Verkehr im Hafen

§ 40.22 Liegeordnung

§ 40.23 Umschlag

§ 40.24 Gefährdung durch Gegenstände beim Umschlag

§ 40.25 Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

§ 40.26 Umschlag von Flüssigkeiten als Massengut

§ 40.27 Ölhäfen

§ 40.28 Schutz und Winterstand

§ 40.29 Schifffahrtsaufsicht im Hafen

2.

Abschnitt

Bestimmungen für Privathäfen

§ 41.01 Anwendung des 1. Abschnittes auf Privathäfen § 41.02 Schutz und Winterstand in Privathäfen

3.

Abschnitt

Ausnahmebestimmungen

§ 42.01 Ausnahmen von den Bestimmungen des 2. Teiles

7.

Teil

Treppelwege

§ 50.01 Bezeichnung der Treppelwege

§ 50.02 Benützung der Treppelwege

8.

Teil

Strafbestimmungen und Schlussbestimmungen

§ 60.01 Organstrafverfügungen

§ 60.02 Außer-Kraft-Treten bisheriger Rechtsvorschriften § 60.03 In-Kraft-Treten

Anlagen

Anlage 1: Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der

Heimat- oder Registerort liegt

Anlage 2: Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger an

Binnenschiffen

Anlage 3: Bezeichnung der Fahrzeuge

Anlage 4: Farbe der Lichter der Fahrzeuge

Anlage 5: Stärke und Tragweite der Lichter der Fahrzeuge

Anlage 6: Schallzeichen

Anlage 7: Schifffahrtszeichen

Anlage 8: Bezeichnung von Wasserstraßen

Anhänge

Anhang 1: Verzeichnis der Gewässerteile, die nicht Wasserstraßen

sind

Anhang 2: Sonnenauf- und Untergänge

Anhang 3: Außenstellen der Schifffahrtsaufsicht

Anhang 4: Dienstabzeichen für Schifffahrtsaufsichtsorgane

Anhang 5: Schleusenaufsichten

Anhang 6: Dienstausweis für Bedienstete der Schleusenaufsicht

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.