Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Betriebsdienstleistung erlassen werden und die Verordnung über die Lehrabschlussprüfungen in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen geändert wird(Betriebsdienstleistung-Ausbildungsordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
Artikel 1
Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Betriebsdienstleistung
§ 1. (1) Der Lehrberuf Betriebsdienstleistung ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Betriebsdienstleistungskaufmann oder Betriebsdienstleistungskauffrau) zu bezeichnen.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Waren und Dienstleistungen, unter Inanspruchnahme der Informationstechnologien (Internet usw.) beschaffen,
Bedarfserhebungen durchführen, Bedarfsmengen berechnen, Waren bestellen, Lieferungen überwachen, Waren lagern und Reklamationen durchführen,
Warenwirtschaft an Hand von Speiseplänen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen durchführen,
Anlass- und zielgruppenbezogene Gestaltung und Dekoration betrieblicher Funktionsbereiche planen, organisieren und kontrollieren,
Organisation und Umsetzung des Hygienekontrollsystems und deren Dokumentation nach den Grundsätzen des HACCP-Systems,
Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten und Reinigungsarbeiten veranlassen und überwachen,
Verkaufsfördernde Maßnahmen planen, durchführen und kontrollieren,
Kunden beraten, Verkaufsgespräche führen, Beschwerdemanagement handhaben,
Personaleinsatzpläne bzw. Personaldienstpläne erstellen und bei der Personalunterweisung und ?schulung mitwirken,
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen und kontrollieren,
Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
1 Der Lehrbetrieb
```
```
1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes
```
```
1.1.1 Grundkenntnisse
über die
Organisation, die
Kommunikation, die
Aufgaben und das Kenntnis der Organisation,
Leistungsangebot, der Kommunikation, der Aufgaben und des
die sich aus der Leistungsangebotes, die sich aus der
Stellung des Stellung des Betriebes im jeweiligen
Betriebes im Wirtschaftsbereich ergeben
jeweiligen
Wirtschaftsbereich
ergeben
```
```
1.1.2 Grundkenntnisse
über die
Branchenstellung
und ihre
Beziehungen zur
übrigen Wirtschaft
```
```
1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der
betriebsspezifischen Kontakte zu den
jeweiligen Auftraggebern, Auftragnehmern,
Kunden, Parteien, Patienten oder Klienten
und deren Verhalten
```
```
1.1.4 Kenntnis der für den Betrieb maßgeblichen
Standorteinflüsse und des
Kundenverhaltens
```
```
1.1.5 Kenntnis der Rechtsform und
Grundkenntnisse über die spezifischen
Rechtsvorschriften, sowie über die sich
daraus ergebenden Aufgaben des
Lehrbetriebs
```
```
1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und
Umweltschutz
```
```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und
Hilfsmittel
```
```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen,
sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der
sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des
Lebens und der Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane,
Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der
aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften
```
```
1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
```
```
1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und
Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen
```
```
1.2.6 Kenntnis und
Anwendung der
betrieblichen
Vorschriften über
Hygiene und
Brandverhütung
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV
```
```
2.1 Verwaltung
```
```
2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,
Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen
Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen
einschlägigen Unternehmen
```
```
2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe
```
```
2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,
Karteien und Akten
```
```
2.1.4 Auswerten von betriebsspezifischen
Statistiken und Berichten und
entscheidungsorientierte Bewertung der
Ergebnisse
```
```
2.2 Organisation und Qualität
```
```
2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der
betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und
Kommunikationsmittel
```
```
2.2.2 Kenntnis der Risken,
die sich aus dem
Arbeitsumfeld ergeben,
deren Versicherungs-
möglichkeiten sowie
Verhalten im
Schadensfall
```
```
2.2.3 Kenntnis der Mitwirken beim
betriebsüblichen Behandeln von
Behandlung und Reklamationen oder
des Verhaltens Beschwerden
bei Reklamationen
oder Beschwerden
```
```
2.2.4 Grundkenntnisse über das Leistungsangebot
von Bahn, Post, anderen Verkehrsträgern
und Kommunikationseinrichtungen
```
```
2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder
Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen
und Besprechungen
```
```
2.2.6 Grundkenntnisse
des Kenntnis des betriebsüblichen
Qualitätswesens Qualitätsmanagements
```
```
2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung
```
```
2.3 Kommunikation, Marketing und Kundenbetreuung
```
```
2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,
Schreiben von Standardbriefen
```
```
2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken
```
```
2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte Kommunikation
```
```
2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber
Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten
oder Lieferanten
```
```
2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-
und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur
```
```
2.3.8 Kenntnis der facheinschlägigen
fremdsprachigen Fachausdrücke
```
```
2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- und
branchen- und betriebsüblichen
betriebsüblichen Mittel und
Mittel und Möglichkeiten von
Möglichkeiten von Marketing, Werbung und
Marketing, Öffentlichkeitsarbeit
Werbung und
Öffentlichkeits-
arbeit
```
```
2.3.10 Mitwirken bei der Betreuung und Beratung
von Kunden, Klienten, Patienten oder
Parteien
```
```
2.4 EDV
```
```
2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die Struktur Struktur der
der betrieblichen betrieblichen EDV
EDV (Anwendung und (Anwendung und
Aufgabe der EDV Aufgabe der EDV
in der Betriebs- in der Betriebs-
organisation wie organisation wie
Textverarbeitung, Textverarbeitung,
Kalkulation, Kalkulation,
Bestellwesen, Bestellwesen,
Buchhaltung und Buchhaltung und
Lagerhaltung) Lagerhaltung)
```
```
2.4.2 Kenntnis und Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen der EDV (Hardware, Software
und Betriebssysteme)
```
```
2.4.3 Durchführen arbeitsplatzspezifischer
EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,
Kalkulation, Internet, e-mail,
Buchhaltung, Terminüberwachung und
Ablage)
```
```
2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer
arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV
```
```
2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz
```
```
2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien
```
```
3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,
Dienstleistungen)
```
```
3.1 Beschaffung
```
```
3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- branchen- und
und betriebs- betriebs-
spezifischen spezifischen
Beschaffungs- Beschaffungs-
möglichkeiten und möglichkeiten und
über die der
Ermittlung des organisatorischen
Bedarfs Durchführung der
Beschaffung
```
```
3.1.2 Mitwirken bei der
Ermittlung des Bedarfs
```
```
3.1.3 Vorbereitung von Durchführen von
und Mitwirken bei Bestellungen
Bestellungen
```
```
3.1.4 Einholen, Bearbeiten und Prüfen von
Angeboten, Prüfen von
Auftragsbestätigungen
```
```
3.1.5 Überwachen der Maßnahmen bei
Liefertermine Lieferverzug
```
```
3.2 Anbot
```
```
3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,
Dienstleistungen)
```
```
3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen
und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen für die
betriebliche Leistung
```
```
3.2.3 Mitwirken bei der Erstellung von Anboten
und/oder Informationen über die
betrieblichen Leistungen
```
```
4 Betriebliches Rechnungswesen
```
```
4.1 Kostenrechnung und Kalkulation
```
```
4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen
Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren
Auswirkung auf die Rentabilität und/oder
Effizienz
```
```
4.1.2 Grundkenntnisse
über die
Kostenrechnung,
Kalkulation
und/oder
Budgeterstellung
```
```
4.1.3 Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten
und/oder Budgeterstellung
```
```
4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung
```
```
4.2.1 Grundkenntnisse über die
betriebsspezifischen Steuern und Abgaben
```
```
4.2.2 Grundkenntnisse über die Information der
Lohn- und Gehaltsverrechnung
```
```
4.3 Rechnungswesen
```
```
4.3.1 Grundkenntnisse
über Aufgaben und
Funktion des Kenntnis der Aufgaben und Funktion des
betrieblichen betrieblichen Rechnungswesens
Rechnungswesens
```
```
4.3.2 Grundkenntnisse Kenntnis der
über rechnergestützten
rechnergestützte Abläufe im
Abläufe im betrieblichen
betrieblichen Rechnungswesen
Rechnungswesen
```
```
4.3.3 Grundkenntnisse über Bedeutung und
Aufgabe der Inventur und Bestandsaufnahme
```
```
4.3.4 Mitarbeit bei der Inventur oder
Bestandsaufnahme
```
```
4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,
Prüfen und Kontrollieren von Daten
```
```
4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die
Verrechnung
```
```
4.4 Zahlungsverkehr
```
```
4.4.1 Grundkenntnisse
über den
Zahlungsverkehr Kenntnis des betriebsspezifischen
mit Lieferanten, Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,
Kunden, Behörden, Kunden, Behörden, Post, Geld- und
Post, Geld- und Kreditinstituten
Kreditinstituten
```
```
4.4.2 Grundkenntnisse
über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung
und Kassabuch
```
```
4.4.3 Mitwirken beim
Zahlungsverkehr
```
```
4.4.4 Kenntnis des
betriebsüblichen
Verfahrens bei
Zahlungsverzug,
Mahnwesen
```
```
4.5 Buchführung
```
```
4.5.1 Grundkenntnisse
über die
betriebliche
Buchführung und die
betrieblichen
Buchungsunterlagen
```
```
4.5.2 Grundkenntnisse
über Buchungen und
Kontierungen;
Durchführen Betriebliche Buchungsarbeiten
einfacher, und Erstellen von Auswertungen und
einschlägiger Statistiken
Arbeiten
```
```
4.5.3 Kenntnis des Einheitskontenrahmens
```
```
5 Erweiterte Grundkenntnisse - Warenwirtschaft
```
```
5.1 Grundkenntnisse Waren annehmen, Arbeitsplatzbezogenen
über das auf Gewicht, Warenbedarf ermitteln
betriebliche Menge und
Warenwirtschafts- sichtbare Schäden
system, die prüfen und
Warenbeschaffung betriebliche
und das Maßnahmen
Einkaufssystem einleiten
```
```
5.2 Kenntnis über wichtige Vereinbarungen im
Zusammenhang mit der Beschaffung wie
Einkaufskonditionen, Liefer- und
Zahlungsbedingungen
```
```
5.3 Grundkenntnisse über die
betriebsspezifischen einkaufsbezogenen,
rechtlichen Bestimmungen
```
```
5.4 Kenntnis der spezifischen
Qualitätsmerkmale für Beschaffung von
Nahrungsmitteln, Getränken, Wäsche- und
Gebrauchsmittel und sonstigen Vorräten
```
```
5.5 Grundkenntnisse
über die betriebs-
spezifischen
verkaufsbezogenen
rechtlichen
Bestimmungen
```
```
5.6 Kenntnis der
betriebsspezifischen
Kostenrechnung und
Kalkulation
```
```
6 Lagerwirtschaft/Lagerhaltung
```
```
6.1 Einsatz der EDV in den Bereichen Beschaffung, Lagerung und
Verkauf
```
```
6.2 Grundkenntnisse über die Lagerung von
frischen und konservierten
Lebensmitteln, Getränken und
sonstigen Vorräten, insbesondere der
Lagertemperaturen für Speisen und
Getränke (ununterbrochene Kühlkette,
HACCP)
```
```
6.3 Entgegennehmen und Identifizieren von Waren
```
```
6.4 Einlagern von Waren am richtigen Lagerort aufgrund
spezifischer Eigenschaften
```
```
6.5 Kenntnis der
betriebsüblichen
Warenannahme und
Warenübernahme
```
```
6.6 Warenannahme, Vergleichen der gelieferten
Waren mit Lieferpapieren, Arbeiten bei
der Behandlung der Wareneingangsbelege
```
```
6.7 Feststellen von Ergreifen von
Mängeln und Maßnahmen bei
Schäden bei Waren Mängeln und Schäden
und Verpackung bei Waren und
Verpackung
```
```
6.8 Grundkenntnisse über die Gewährleistung
```
```
7 Hausbetreuung
```
```
7.1 Grundkenntnisse der Reinigung, Kontrolle von
Desinfektion und Pflege von Wohn- und Reinigungs- und
Funktionsräumen, Textilien, Geräten Pflegearbeiten
und Maschinen und der erforderlichen
Geräte und Maschinen sowie deren
funktionsgerechten Einsatzes
```
```
7.2 Erfassen von
relevanten Eckdaten
für die Erstellung von
Reinigungsplänen
```
```
7.3 Planung und Kontrolle
Kenntnis anlass- und der Gestaltung und
betriebsbezogener Gestaltungs- und Dekoration
Dekorationsmöglichkeiten betrieblicher
betrieblicher Funktionsbereiche Funktionsbereiche
```
```
7.4 Grundkenntnisse hinsichtlich der
Instandhaltung von betrieblichen
Maschinen und Geräten
```
```
7.5 Kenntnis der Reparaturen undn In-
Vorgangsweise bei standhaltungsarbeiten
der Veranlassung veranlassen und
von Reparaturen kontrollieren
und Instandhal-
tungsarbeiten
```
```
7.6 Kenntnis und Anwendung von Energiesparmaßnahmen
```
```
8 Hygiene
```
```
8.1 Kenntnis und Anwendung der Vorschriften zur Personal- und
Betriebshygiene (HACCP)
```
```
8.2 Betriebliche Umsetzung
des Hygienekonzeptes
und dessen
Dokumentation nach den
Grundsätzen des
HACCP-Systems unter
besonderer
Berücksichtigung im
Bereich
Warenwirtschaft und
der Behandlung von
Lebensmitteln
```
```
9 Gästebetreuung und Werbung
```
```
9.1 Empfang der Kunden
```
```
9.2 Zielgerichtete Vermittlung von
Zusatzleistungen
```
```
9.3 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der Kunden
ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände
der Kunden berücksichtigen
```
```
10 Personalplanung und Personalentwicklung
```
```
10.1 Kenntnis über die
einschlägigen
rechtlichen
Bestimmungen
hinsichtlich
Arbeitszeit,
Arbeitnehmerschutz,
Beschäftigungsverbote
und -beschränkungen
von Personal
```
```
10.2 Mitwirkung bei der
Erstellung von
Personaleinsatzplänen
und
Personaldienstplänen
```
```
10.3 Kenntnis der
fachgerechten
Personalunterweisung
```
```
10.4 Grundkenntnisse von Maßnahmen der
Personalschulung sowie deren Bedeutung
```
```
10.5 Mitwirkung bei der Vor- und Nachbereitung
von Maßnahmen zur Personalschulung
```
```
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist - unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben - auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
In-Kraft-Treten
§ 4. Die Bestimmungen der §§ 1 bis 3 betreffend die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Betriebsdienstleistung treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.