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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Betriebsdienstleistung erlassen werden und die Verordnung über die Lehrabschlussprüfungen in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen geändert wird(Betriebsdienstleistung-Ausbildungsordnung)

Geltender Text a fecha 2005-09-01

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:

Artikel 1

Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Betriebsdienstleistung

§ 1. (1) Der Lehrberuf Betriebsdienstleistung ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Betriebsdienstleistungskaufmann oder Betriebsdienstleistungskauffrau) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Waren und Dienstleistungen, unter Inanspruchnahme der Informationstechnologien (Internet usw.) beschaffen,

2.

Bedarfserhebungen durchführen, Bedarfsmengen berechnen, Waren bestellen, Lieferungen überwachen, Waren lagern und Reklamationen durchführen,

3.

Warenwirtschaft an Hand von Speiseplänen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen durchführen,

4.

Anlass- und zielgruppenbezogene Gestaltung und Dekoration betrieblicher Funktionsbereiche planen, organisieren und kontrollieren,

5.

Organisation und Umsetzung des Hygienekontrollsystems und deren Dokumentation nach den Grundsätzen des HACCP-Systems,

6.

Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten und Reinigungsarbeiten veranlassen und überwachen,

7.

Verkaufsfördernde Maßnahmen planen, durchführen und kontrollieren,

8.

Kunden beraten, Verkaufsgespräche führen, Beschwerdemanagement handhaben,

9.

Personaleinsatzpläne bzw. Personaldienstpläne erstellen und bei der Personalunterweisung und ?schulung mitwirken,

10.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen und kontrollieren,

11.

Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,

12.

an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,

13.

Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

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1 Der Lehrbetrieb

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1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes

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```

1.1.1 Grundkenntnisse

über die

Organisation, die

Kommunikation, die

Aufgaben und das Kenntnis der Organisation,

Leistungsangebot, der Kommunikation, der Aufgaben und des

die sich aus der Leistungsangebotes, die sich aus der

Stellung des Stellung des Betriebes im jeweiligen

Betriebes im Wirtschaftsbereich ergeben

jeweiligen

Wirtschaftsbereich

ergeben

```


```

1.1.2 Grundkenntnisse

über die

Branchenstellung

und ihre

Beziehungen zur

übrigen Wirtschaft

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```

1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der

betriebsspezifischen Kontakte zu den

jeweiligen Auftraggebern, Auftragnehmern,

Kunden, Parteien, Patienten oder Klienten

und deren Verhalten

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```

1.1.4 Kenntnis der für den Betrieb maßgeblichen

Standorteinflüsse und des

Kundenverhaltens

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```

1.1.5 Kenntnis der Rechtsform und

Grundkenntnisse über die spezifischen

Rechtsvorschriften, sowie über die sich

daraus ergebenden Aufgaben des

Lehrbetriebs

```


```

1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und

Umweltschutz

```


```

1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und

Hilfsmittel

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```

1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen,

sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der

sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des

Lebens und der Gesundheit

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```

1.2.3 Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane,

Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der

aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

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```

1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

```


```

1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und

Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen

```


```

1.2.6 Kenntnis und

Anwendung der

betrieblichen

Vorschriften über

Hygiene und

Brandverhütung

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```

1.3 Ausbildung im dualen System

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```

1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

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```

1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

```


```

2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV

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```

2.1 Verwaltung

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```

2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,

Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen

Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen

einschlägigen Unternehmen

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```

2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe

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```

2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,

Karteien und Akten

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```

2.1.4 Auswerten von betriebsspezifischen

Statistiken und Berichten und

entscheidungsorientierte Bewertung der

Ergebnisse

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```

2.2 Organisation und Qualität

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```

2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der

betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und

Kommunikationsmittel

```


```

2.2.2 Kenntnis der Risken,

die sich aus dem

Arbeitsumfeld ergeben,

deren Versicherungs-

möglichkeiten sowie

Verhalten im

Schadensfall

```


```

2.2.3 Kenntnis der Mitwirken beim

betriebsüblichen Behandeln von

Behandlung und Reklamationen oder

des Verhaltens Beschwerden

bei Reklamationen

oder Beschwerden

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```

2.2.4 Grundkenntnisse über das Leistungsangebot

von Bahn, Post, anderen Verkehrsträgern

und Kommunikationseinrichtungen

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```

2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder

Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen

und Besprechungen

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```

2.2.6 Grundkenntnisse

des Kenntnis des betriebsüblichen

Qualitätswesens Qualitätsmanagements

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```

2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung

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```

2.3 Kommunikation, Marketing und Kundenbetreuung

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2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,

Schreiben von Standardbriefen

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```

2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken

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```

2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und

fremdsprachig)

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```

2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und

fremdsprachig)

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```

2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte Kommunikation

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```

2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber

Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten

oder Lieferanten

```


```

2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-

und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur

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```

2.3.8 Kenntnis der facheinschlägigen

fremdsprachigen Fachausdrücke

```


```

2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- und

branchen- und betriebsüblichen

betriebsüblichen Mittel und

Mittel und Möglichkeiten von

Möglichkeiten von Marketing, Werbung und

Marketing, Öffentlichkeitsarbeit

Werbung und

Öffentlichkeits-

arbeit

```


```

2.3.10 Mitwirken bei der Betreuung und Beratung

von Kunden, Klienten, Patienten oder

Parteien

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2.4 EDV

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```

2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die Struktur Struktur der

der betrieblichen betrieblichen EDV

EDV (Anwendung und (Anwendung und

Aufgabe der EDV Aufgabe der EDV

in der Betriebs- in der Betriebs-

organisation wie organisation wie

Textverarbeitung, Textverarbeitung,

Kalkulation, Kalkulation,

Bestellwesen, Bestellwesen,

Buchhaltung und Buchhaltung und

Lagerhaltung) Lagerhaltung)

```


```

2.4.2 Kenntnis und Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen der EDV (Hardware, Software

und Betriebssysteme)

```


```

2.4.3 Durchführen arbeitsplatzspezifischer

EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,

Kalkulation, Internet, e-mail,

Buchhaltung, Terminüberwachung und

Ablage)

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```

2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer

arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV

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```

2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz

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```

2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien

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```

3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,

Dienstleistungen)

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```

3.1 Beschaffung

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```

3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- branchen- und

und betriebs- betriebs-

spezifischen spezifischen

Beschaffungs- Beschaffungs-

möglichkeiten und möglichkeiten und

über die der

Ermittlung des organisatorischen

Bedarfs Durchführung der

Beschaffung

```


```

3.1.2 Mitwirken bei der

Ermittlung des Bedarfs

```


```

3.1.3 Vorbereitung von Durchführen von

und Mitwirken bei Bestellungen

Bestellungen

```


```

3.1.4 Einholen, Bearbeiten und Prüfen von

Angeboten, Prüfen von

Auftragsbestätigungen

```


```

3.1.5 Überwachen der Maßnahmen bei

Liefertermine Lieferverzug

```


```

3.2 Anbot

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```

3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,

Dienstleistungen)

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```

3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen

und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen für die

betriebliche Leistung

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```

3.2.3 Mitwirken bei der Erstellung von Anboten

und/oder Informationen über die

betrieblichen Leistungen

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```

4 Betriebliches Rechnungswesen

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4.1 Kostenrechnung und Kalkulation

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```

4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen

Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren

Auswirkung auf die Rentabilität und/oder

Effizienz

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```

4.1.2 Grundkenntnisse

über die

Kostenrechnung,

Kalkulation

und/oder

Budgeterstellung

```


```

4.1.3 Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten

und/oder Budgeterstellung

```


```

4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung

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```

4.2.1 Grundkenntnisse über die

betriebsspezifischen Steuern und Abgaben

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```

4.2.2 Grundkenntnisse über die Information der

Lohn- und Gehaltsverrechnung

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```

4.3 Rechnungswesen

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```

4.3.1 Grundkenntnisse

über Aufgaben und

Funktion des Kenntnis der Aufgaben und Funktion des

betrieblichen betrieblichen Rechnungswesens

Rechnungswesens

```


```

4.3.2 Grundkenntnisse Kenntnis der

über rechnergestützten

rechnergestützte Abläufe im

Abläufe im betrieblichen

betrieblichen Rechnungswesen

Rechnungswesen

```


```

4.3.3 Grundkenntnisse über Bedeutung und

Aufgabe der Inventur und Bestandsaufnahme

```


```

4.3.4 Mitarbeit bei der Inventur oder

Bestandsaufnahme

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```

4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,

Prüfen und Kontrollieren von Daten

```


```

4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die

Verrechnung

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```

4.4 Zahlungsverkehr

```


```

4.4.1 Grundkenntnisse

über den

Zahlungsverkehr Kenntnis des betriebsspezifischen

mit Lieferanten, Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,

Kunden, Behörden, Kunden, Behörden, Post, Geld- und

Post, Geld- und Kreditinstituten

Kreditinstituten

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```

4.4.2 Grundkenntnisse

über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung

und Kassabuch

```


```

4.4.3 Mitwirken beim

Zahlungsverkehr

```


```

4.4.4 Kenntnis des

betriebsüblichen

Verfahrens bei

Zahlungsverzug,

Mahnwesen

```


```

4.5 Buchführung

```


```

4.5.1 Grundkenntnisse

über die

betriebliche

Buchführung und die

betrieblichen

Buchungsunterlagen

```


```

4.5.2 Grundkenntnisse

über Buchungen und

Kontierungen;

Durchführen Betriebliche Buchungsarbeiten

einfacher, und Erstellen von Auswertungen und

einschlägiger Statistiken

Arbeiten

```


```

4.5.3 Kenntnis des Einheitskontenrahmens

```


```

5 Erweiterte Grundkenntnisse - Warenwirtschaft

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```

5.1 Grundkenntnisse Waren annehmen, Arbeitsplatzbezogenen

über das auf Gewicht, Warenbedarf ermitteln

betriebliche Menge und

Warenwirtschafts- sichtbare Schäden

system, die prüfen und

Warenbeschaffung betriebliche

und das Maßnahmen

Einkaufssystem einleiten

```


```

5.2 Kenntnis über wichtige Vereinbarungen im

Zusammenhang mit der Beschaffung wie

Einkaufskonditionen, Liefer- und

Zahlungsbedingungen

```


```

5.3 Grundkenntnisse über die

betriebsspezifischen einkaufsbezogenen,

rechtlichen Bestimmungen

```


```

5.4 Kenntnis der spezifischen

Qualitätsmerkmale für Beschaffung von

Nahrungsmitteln, Getränken, Wäsche- und

Gebrauchsmittel und sonstigen Vorräten

```


```

5.5 Grundkenntnisse

über die betriebs-

spezifischen

verkaufsbezogenen

rechtlichen

Bestimmungen

```


```

5.6 Kenntnis der

betriebsspezifischen

Kostenrechnung und

Kalkulation

```


```

6 Lagerwirtschaft/Lagerhaltung

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```

6.1 Einsatz der EDV in den Bereichen Beschaffung, Lagerung und

Verkauf

```


```

6.2 Grundkenntnisse über die Lagerung von

frischen und konservierten

Lebensmitteln, Getränken und

sonstigen Vorräten, insbesondere der

Lagertemperaturen für Speisen und

Getränke (ununterbrochene Kühlkette,

HACCP)

```


```

6.3 Entgegennehmen und Identifizieren von Waren

```


```

6.4 Einlagern von Waren am richtigen Lagerort aufgrund

spezifischer Eigenschaften

```


```

6.5 Kenntnis der

betriebsüblichen

Warenannahme und

Warenübernahme

```


```

6.6 Warenannahme, Vergleichen der gelieferten

Waren mit Lieferpapieren, Arbeiten bei

der Behandlung der Wareneingangsbelege

```


```

6.7 Feststellen von Ergreifen von

Mängeln und Maßnahmen bei

Schäden bei Waren Mängeln und Schäden

und Verpackung bei Waren und

Verpackung

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```

6.8 Grundkenntnisse über die Gewährleistung

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```

7 Hausbetreuung

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```

7.1 Grundkenntnisse der Reinigung, Kontrolle von

Desinfektion und Pflege von Wohn- und Reinigungs- und

Funktionsräumen, Textilien, Geräten Pflegearbeiten

und Maschinen und der erforderlichen

Geräte und Maschinen sowie deren

funktionsgerechten Einsatzes

```


```

7.2 Erfassen von

relevanten Eckdaten

für die Erstellung von

Reinigungsplänen

```


```

7.3 Planung und Kontrolle

Kenntnis anlass- und der Gestaltung und

betriebsbezogener Gestaltungs- und Dekoration

Dekorationsmöglichkeiten betrieblicher

betrieblicher Funktionsbereiche Funktionsbereiche

```


```

7.4 Grundkenntnisse hinsichtlich der

Instandhaltung von betrieblichen

Maschinen und Geräten

```


```

7.5 Kenntnis der Reparaturen undn In-

Vorgangsweise bei standhaltungsarbeiten

der Veranlassung veranlassen und

von Reparaturen kontrollieren

und Instandhal-

tungsarbeiten

```


```

7.6 Kenntnis und Anwendung von Energiesparmaßnahmen

```


```

8 Hygiene

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```

8.1 Kenntnis und Anwendung der Vorschriften zur Personal- und

Betriebshygiene (HACCP)

```


```

8.2 Betriebliche Umsetzung

des Hygienekonzeptes

und dessen

Dokumentation nach den

Grundsätzen des

HACCP-Systems unter

besonderer

Berücksichtigung im

Bereich

Warenwirtschaft und

der Behandlung von

Lebensmitteln

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```

9 Gästebetreuung und Werbung

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```

9.1 Empfang der Kunden

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```

9.2 Zielgerichtete Vermittlung von

Zusatzleistungen

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```

9.3 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der Kunden

ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände

der Kunden berücksichtigen

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10 Personalplanung und Personalentwicklung

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```

10.1 Kenntnis über die

einschlägigen

rechtlichen

Bestimmungen

hinsichtlich

Arbeitszeit,

Arbeitnehmerschutz,

Beschäftigungsverbote

und -beschränkungen

von Personal

```


```

10.2 Mitwirkung bei der

Erstellung von

Personaleinsatzplänen

und

Personaldienstplänen

```


```

10.3 Kenntnis der

fachgerechten

Personalunterweisung

```


```

10.4 Grundkenntnisse von Maßnahmen der

Personalschulung sowie deren Bedeutung

```


```

10.5 Mitwirkung bei der Vor- und Nachbereitung

von Maßnahmen zur Personalschulung

```


```

(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist - unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben - auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

In-Kraft-Treten

§ 4. Die Bestimmungen der §§ 1 bis 3 betreffend die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Betriebsdienstleistung treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.