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Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel auf die Heeresforstverwaltung Allentsteig (Flexibilisierungsverordnung Heeresforstverwaltung Allentsteig)

Geltender Text a fecha 2005-12-31

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2004, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

1.

Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Anwendungsbereich

§ 1. Die Heeresforstverwaltung Allentsteig wird als Organisationseinheit bestimmt, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b BHG und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen anzuwenden ist.

Projektzeitraum

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2006 und erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr. Er verlängert sich jedoch um weitere zwei Jahre, sofern der zeitliche Geltungsbereich der §§ 17a und 17b BHG zumindest für diesen Zeitraum verlängert wird.

Projektzeitraum

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2006 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012.

Projektprogramm

§ 3. (1) Ziele der Organisationseinheit sind, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung nach § 2 BHG,

1.

die Durchführung der nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege der zugewiesenen Flächen im land-, forst- und jagdwirtschaftlichen Sinne unter dem Primat der militärischen Nutzung und unter Berücksichtigung der natur- und umweltschutzrechtlichen Vorgaben und

2.

die Verbesserung der Relation zwischen Ressourceneinsatz und Wirksamkeit im Dienstbetrieb.

(2) Zur Erreichung der Ziele nach Abs. 1 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.

2.

Abschnitt

Besondere Ermächtigungen und Regelungen während des Projektzeitraumes

Verwendung der Einnahmen

§ 4. Die Organisationseinheit ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes ihre Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 BHG zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen den Leiter der Organisationseinheit zu überplanmäßigen Ausgaben nach § 17a Abs. 3 BHG ermächtigt.

Zahlungen

§ 5. Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz BHG darf die Organisationseinheit innerhalb des Projektzeitraumes Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.

Rücklagen

§ 6. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 und 5 BHG für die Organisationseinheit zuzuführen

1.

positive Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit einer Flexibilisierungs-Rücklage und

2.

negative Unterschiedsbeträge im Bereich einer Organisationseinheit als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage.

(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder nach § 53 BHG darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 BHG nicht erfolgen.

(3) Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 6 BHG nach Maßgabe ihres erforderlichen Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungsrücklage bereitzustellen.

Positive Unterschiedsbeträge

§ 7. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4 bis 6 BHG zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Landesverteidigung hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung nach § 17a Abs. 5 vorletzter Satz BHG und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen nach § 17a Abs. 6 erster Satz BHG bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.

(2) Der von der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 5 letzter Satz BHG für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung ihrer Bediensteten zu verwendenden Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf 25 vH dieses Betrages nicht übersteigen.

Negative Unterschiedsbeträge

§ 8. Negative Unterschiedsbeträge sind nach § 17a Abs. 4 und 5 BHG zu bedecken und auszugleichen.

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

Zusammensetzung

§ 9. (1) Beim Bundesminister für Landesverteidigung wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2006 ein Controlling-Beirat nach § 17a Abs. 7 BHG eingerichtet.

(2) Dem Controlling-Beirat gehören für den Zeitraum nach Abs. 1 als Mitglieder an

1.

ein Vertreter des Bundesministers für Landesverteidigung als Vorsitzender,

2.

ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen und

3.

ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.

(3) Für den Zeitraum nach Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.

Geschäftsordnung

§ 10. Der Beirat hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die der Genehmigung des Bundesministers für Landesverteidigung und des Bundesministers für Finanzen bedarf. Diese hat insbesondere vorzusehen,

1.

dass der Beirat beschlussfähig ist, wenn zumindest die Vertreter des Bundesministers für Landesverteidigung und des Bundesministers für Finanzen anwesend sind,

2.

unter welchen Bedingungen die Abwesenheit eines Mitgliedes als entschuldigt gilt und daher ein Ersatzmitglied zu laden ist,

3.

unter welchen Voraussetzungen der Leiter der Organisationseinheit und der Vertreter des Dienststellenausschusses der Organisationseinheit beizuziehen sind,

4.

dass der Beirat mindestens einmal pro Kalendervierteljahr innerhalb des Projektzeitraumes zusammenzutreten hat, und

5.

dass der Vorsitzende eine Tagesordnung zu erstellen und diese den einzelnen Mitgliedern gemeinsam mit den für die Beratung erforderlichen Unterlagen mindestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung nachweislich zuzustellen hat.

Aufgaben

§ 11. Der Beirat hat insbesondere

1.

am Budget- und Personalcontrolling für die Organisationseinheit nach § 15a BHG beratend mitzuwirken,

2.

die Berichte der Organisationseinheit zu prüfen, jeweils eine Stellungnahme dazu auszuarbeiten und diese gemeinsam mit dem Bericht unverzüglich dem Bundesminister für Landesverteidigung und die jeweilige Stellungnahme zeitgleich auch dem Leiter der Organisationseinheit zu übermitteln,

3.

bei entsprechendem Bedarf innerhalb des Projektzeitraumes Empfehlungen zur Umsetzung des Projektprogramms auszuarbeiten und dem Bundesminister für Landesverteidigung sowie dem Leiter der Organisationseinheit vorzulegen und

4.

zum Entwurf des Berichtes über die Erfolgskontrolle nach § 17a Abs. 8 BHG eine Stellungnahme abzugeben, die dem Bericht anzuschließen ist.

Berichtspflichten der Organisationseinheit

§ 12. (1) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat vorzulegen

1.

einen Bericht mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr innerhalb des Projektzeitraumes und

2.

einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogramms bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres.

(2) Die Berichte nach Abs. 1 haben hinreichend detailliert einzugehen auf

1.

das Projektprogramm, insbesondere auf die darin festgelegten Ziele,

2.

den Leistungskatalog und

3.

die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Planstellen.

(3) Über Abs. 2 hinaus haben die Berichte nach Abs. 1 Z 1 eine Vorschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu enthalten.

(4) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.

4.

Abschnitt

Schlussbestimmungen

Übergangsbestimmungen

§ 13. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 BHG und § 7 dieser Verordnung über positive Unterschiedsbeträge anzuwenden.

(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist nach § 17b Abs. 1 BHG vom Bundesminister für Landesverteidigung zu bedecken.

In-und Außer-Kraft-Treten

§ 14. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

In-und Außer-Kraft-Treten

§ 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

(2) § 2 und das Projektprogramm in der Anlage, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 477/2008, treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

Anlage

Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

(BHG)

1.

Strategischer Rahmen

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```

TÜPl Allentsteig 152.487.350 m2

```


```

TÜPl Bruckneudorf 33.220.578 m2

```


```

Bewirtschaftete Lieg. Burgenland 1.417.948 m2

```


```

Bewirtschaftete Lieg. Steiermark 25.121.089 m2

```


```

Gesamt 212.246.965 m2

```


```

```


```

Einflussgröße 2003 2004

```


```

Anzahl der Schießtage 203 204

```


```

Schadholzanteil 59% 60%

```


```

Splitterholzsuche ca. 25.000 fm ca. 25.000 fm

```


```

Umwege durch Absperrungen 80% bis 100% 80% bis 100%

```


```

2.

Strategische Ziele

3.

Managementziele

4.

Schlüsselaufgaben

5.

Fachbezogene Ziele

```

6.

Rechtsgrundlagen

```

```


```

Bundesgesetze

```


```

Forstgesetz 1975 BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt

geändert durch BGBl. I Nr. 87/2005

```


```

Wasserrechtsgesetz 1959 BGBl. Nr. 215/1959, zuletzt

geändert durch BGBl. I Nr. 87/2005

```


```

Gewerbeordnung 1994 BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt

geändert durch BGBl. I Nr. 85/2005

```


```

Mineralrohstoffgesetz BGBl. Nr. 38/1999, zuletzt geändert

durch BGBl. I Nr. 85/2005

```


```

Abfallwirtschaftsgesetz 2002 BGBl. Nr. 102/2002, zuletzt

geändert durch BGBl. I Nr. 181/2004

```


```

Umsatzsteuergesetz 1994 BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt

geändert durch BGBl. I Nr. 105/2005

```


```

Bundesabgabenordnung BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt

geändert durch BGBl. I Nr. 2/2005

```


```

Kommunalsteuergesetz 1993 BGBl. Nr. 819/1993, zuletzt

geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004

```


```

Bundeshaushaltsgesetz BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt

geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004

```


```

Bundeshaushaltsverordnung 1989 BGBl. Nr. 570/1989, zuletzt

geändert durch BGBl. II Nr. 26/2005

```


```

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt

geändert durch BGBl. I Nr. 9/1997

```


```

Landarbeitsgesetz 1984 BGBl. Nr. 287/1984, zuletzt

geändert durch BGBl. I Nr. 36/2005

```


```

Bundesvergabegesetz 2002 BGBl. I Nr. 99/2002, zuletzt

geändert durch BGBl. II

Nr. 206/2005

```


```

NÖ Landesgesetze

```


```

NÖ Jagdgesetz 1974 LGBL 6500/00

```


```

NÖ Jagdverordnung LGBL 6500/01

```


```

NÖ Fischereigesetz 2001 LGBL 6550/00

```


```

NÖ Fischereiverordnung 2002 LGBL 6550/01

```


```

NÖ Raumordnungsgesetz 1976 LGBL 8000/00

```


```

NÖ Bauordnung 1996 LGBL 8200/00

```


```

NÖ Naturschutzgesetz 2000 LGBL 5500/00

```


```

NÖ Umweltschutzgesetz LGBL 8050/00

```


```

NÖ Bodenschutzgesetz LGBL 6160/00

```


```

NÖ Landarbeitsordnung 1973 LGBL 9020/00

```


```

Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer bei

der Benutzung von Arbeitsmitteln in der Land-

und Forstwirtschaft LGBL 9020/12

```


```

Bgld Landesgesetze

```


```

Bgld Jagdgesetz 2004 LGBL 11/2005

```


```

Bgld Jagdverordnung LGBL 23/2005

```


```

Bgld Fischereigesetz 1949 LGBL 1/1949

```


```

Bgld Fischereiverordnung LGBL 9/1953

```


```

Bgld Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz LGBL 27/1991

```


```

Bgld Baugesetz 1997 LGBL 10/1998

```


```

Bgld Grundverkehrsgesetz 1995 LGBL 42/1996

```


```

Bgld Bodenschutzgesetz LGBL 87/1990

```


```

Bgld Landarbeitsordnung 1977 LGBL 37/1977

```


```

```


```

Europarechtliche Bezüge:

```


```

RL 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

ABL 1979 L 103 idF L 223/9

```


```

Rl 92/43/EWG zum Schutz der natürlichen und naturnahen

Lebensräume sowie der wildlebenden Tier und Pflanzenarten

ABL 1992 L 206/7 idF 1997 L 305/42 („ Fauna - Flora - Habitat -

Richtlinie“)

```


```

```

7.

Leistungskatalog/Leistungskennzahlen

```

7.1. Forst

```


```

Leistungen - Forst 2005 2006 2007 2008

```


```

Einschlagmenge (fm) 50.000 53.000 53.000 53.000

```


```

Aufforstungsfläche

(ha) 16 15 15 15

```


```

Kulturpflege (ha) 210 210 210 180

```


```

Dickungspflege (ha) 124 124 124 144

```


```

Auslichtungsfläche

(ha) 37 150 150 150

```


```

Bemerkungen:

Im Bereich der Auslichtungsfläche ergibt sich eine Steigerung von 37 auf 150 ha, aufgrund des militärischen Nutzungskonzeptes. Die dafür erforderliche Personalkapazität (ca. 2 Personenjahre) wird durch Mitarbeiter abgedeckt, deren Ressourcen durch die Reduktion der Arbeit in den Steinbrüchen frei werden.

```


```

Kennzahlen - Forst 2005 2006 2007 2008

```


```

Deckungsbeitrag (€) 1.030.630 1.116.412 1.110.944 1.146.440

```


```

Deckungsbeitrag je

fm (€) 20,6 21,1 21,0 21,6

```


```

```


```

Der Deckungsbeitrag ermittelt sich wie folgt:

Erträge aus dem Forstbetrieb (Verkaufserlöse und bewerteter Eigenverbrauch) abzüglich der direkten Kosten für Schlägerung (Eigen-/Fremdkosten) und Rückung (Holzbringung)

7.2. Jagd

```


```

Leistungen 2005 2006 2007 2008

```


```

Abschüsse:

```


```

Rotwild 834 950 950 950

```


```

Rehwild 540 540 540 540

```


```

Mufflwild 102 102 102 102

```


```

Schwarzwild 1.400 1.400 1.440 1.480

```


```

Summe Abschüsse

(in Stück) 2.876 2.992 3.032 3.072

```


```

Verpachtete

Jagdfläche (ha) 0 0 2.440 3.140

```


```

Bemerkungen:

Mit der geplanten Steigerung der Abschüsse wird eine Eindämmung des

Wildbestandes zur Verminderung von Wildschäden erreicht werden.

```


```

Kennzahlen - Jagd 2005 2006 2007 2008

```


```

Deckungsbeitrag

(DB) (€) 69.651 54.390 85.972 86.690

```


```

DB je Stk.

Schalenwild (€) 24 18 28 29

```


```

Leistungen 2005 2006 2007 2008

```


```

```


```

Leistungen 2005 2006 2007 2008

```


```

Der Deckungsbeitrag ermittelt sich wie folgt:

Jagderträge (Wildbretverkauf, Einnahmen-Jagdgäste, Verpachtung der Reviere) abzüglich der direkten Kosten (Personalkosten, anteilige Kfz-/Gerätekosten, Revier- und sonstige Ausstattung für Jagd, Wildfutterproduktion und –zukauf).

7.3. Landschaftspflege

```


```

Leistungen - 2005 2006 2007 2008

Landsch. Pflege

```


```

Flächenbestand (ha) 808 988 988 988

```


```

verpachtete Flächen

(ha) 2.544 2.672 2.672 2.672

```


```

Bemerkungen:

Im Bereich der Landschaftspflegefläche ergibt sich eine Steigerung von 808 ha auf 988 ha, aufgrund des militärischen Nutzungskonzeptes. Die dafür zusätzlich erforderliche Personalkapazität (ca. 0,75 Personenjahre) wird durch einen Mitarbeiter abgedeckt, dessen Ressourcen durch die Einstellung der Ertragslandwirtschaft frei werden.

```


```

Kennzahlen - Landsch. 2005 2006 2007 2008

Pflege

```


```

Direkte Kosten je

ha (€) 247 267 272 278

```


```

Pachteinnahmen je

ha (€) 71 72 73 73

```


```

```


```

Die direkten Kosten umfassen:

a)

Saatgut und andere Zukäufe

b)

Lohnkosten (gem. Zeitaufzeichnung)

c)

anteilige Kfz-/Gerätekosten (Treibstoffe, Reparaturen usw.)

8.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:

```


```

Planstellenvorschau

```


```

2005 2006 2007 2008

```


```

Beamte/

Verwendungsgruppe

```


```

A 1,00 1,00 1,00 1,00

```


```

B 1,00 1,00 1,00 1,00

```


```

C 2,00 1,00 1,00 1,00

```


```

Summe Beamte 4,00 3,00 3,00 3,00

```


```

```


```

Summe Angestellte 17,85 18,35 17,35 17,35

```


```

```


```

Summe Arbeiter 39,50 39,50 38,50 38,50

```


```

```


```

Gesamtsumme 61,35 60,85 58,85 58,85

```


```

```

9.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

```

Einnahmen und Ausgaben:

```


```

Anmerkungen erwarteter Erfolg

```


```

2005 2006 2007 2008

```


```

UT0 siehe

Erläuterungen zu

Punkt 9 2.549.000 2.663.000 2.618.000 2.563.000

```


```

UT3 siehe

Erläuterungen zu

Punkt 9 260.000 130.000 159.000 160.000

```


```

UT7 siehe

Erläuterungen zu

Punkt 9 205.000 181.000 157.000 157.000

```


```

UT8 siehe

Erläuterungen zu

Punkt 9 1.066.000 919.000 904.000 904.000

```


```

Summe der Ausgaben 4.080.000 3.893.000 3.838.000 3.784.000

```


```

UT4 siehe

Erläuterungen zu

Punkt 9 2.839.000 2.863.000 2.885.000 2.908.000

```


```

Summe der Einnahmen 2.839.000 2.863.000 2.885.000 2.908.000

```


```

Saldo (Unterdeckung) -1.241.000 -1.030.000 -953.000 -876.000

```


```

Erläuterungen zu Punkt 9:

UT 0 – Personalbereich

Der Personalaufwand für die Jahre 2006 bis 2008 ist auf der Basis des Erfolges der Jahre 2003 und 2004 sowie einer Prognose für das Jahr 2005, unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung berechnet worden. In den Jahren 2005 bis 2008 sind Abfertigungszahlungen berücksichtigt, die einen Teil der Einsparungseffekte kompensieren. Der gesamte Einsparungseffekt im Personalbereich wird somit erst im Jahr 2009 wirksam. Die Personalreduktion erfolgte ausschließlich durch pensionsbedingte Abgänge.

UT 3 – Anlagen

Die Ausgaben wurden aufgrund des folgenden Anschaffungsplanes budgetiert:

```


```

Positionen 2005 2006 2007 2008

```


```

KFZ-Beschaffungen

(Ersatz) 98.000 59.000 39.000 40.000

Traktore (Ersatz) 80.000 0 100.000 100.000

Schneepflug (Ersatz) 15.000 0 0 0

Maschinen (Ersatz) 0 25.000 20.000 20.000

EDV-Ausstattung

(Ersatz) 0 46.000 0 0

Heckenschere (BN)

(Ersatz) 27.000 0 0 0

Gebäudeinvestitionen

(BN) (Neu) 40.000 0 0 0

```


```

Summe 260.000 130.000 159.000 160.000

```


```

UT 7 Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen) Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind die Ergebnisse der Jahre 2003 und 2004 sowie eine Prognose des Ergebnisses 2005.

Besonders anzumerken sind:

Im Jahre 2005 sind Kanalanschlussgebühren im Ausmaß von 20.000 €

berücksichtigt.

Es ist davon auszugehen, dass – unabhängig von einer Flexibilisierung - für die HFVA eine Kommunalsteuerpflicht entstehen wird. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes wird für Mitte 2006 erwartet. Im Projektprogramm wurde ein Betrag von 60.000 € - um einen aussagefähigeren Zeitvergleich zu gewährleisten - beginnend mit dem Jahr 2005 berücksichtigt.

UT 8 – Aufwendungen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind die Ergebnisse der Jahre 2003 und 2004 sowie eine Prognose für das Jahr 2005. Bei der Planung der Jahre 2006 bis 2008 wurden Verschiebungen im Leistungsspektrum zugrunde gelegt.

UT 4 – Einnahmen

Berechnungsbasis der Einnahmen bei diesem Ansatz sind die Ergebnisse der Jahre 2003 und 2004 sowie eine Prognose für das Jahr 2005. Wesentliche Einflussfaktoren waren darüber hinaus die Veränderungen im Leistungsspektrum (Auflassung der Ertragslandwirtschaft und die Reduktion des Betriebes der Steinbrüche).

Anlage

Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)

1.Strategischer Rahmen

Die Heeresforstverwaltung Allentsteig (HFVA) erfüllt als nachgeordnete Dienststelle des Heeres- Bau- und Vermessungsamtes als betriebsähnliche Einrichtung ihre Schlüsselaufgaben unter dem Primat der militärischen Nutzung auf den derzeit zugewiesenen Liegenschaften gemäß Immobiliendatenbank (IDB Stand September 2005).

TÜPl Allentsteig 152.487.350 m2
TÜPl Bruckneudorf 33.220.578 m2
Bewirtschaftete Lieg. Burgenland 1.417.948 m2
Gesamt: 187.125.876 m2

Im Vordergrund steht dabei die Nutzbarmachung der militärischen Liegenschaften zur Sicherstellung des Ausbildungs-, Schieß- und Übungsbetriebes gemäß den verfügten militärischen Konzepten (beispielsweise militärischer Raumnutzungsplan für den TÜPl ALLENTSTEIG 2006, Ausbildungsunterstützungskonzept). Dabei ist die festgelegte Aufgabenverteilung zwischen dem verantwortlichen militärischen Kommando (v. a. Truppenübungsplatzkommando) und der HFVA zu berücksichtigen.

Ausfluss dieser Aufgabenverteilung ist die seitens der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung erlassmäßig verfügte „Militärische Raumnutzungsplanung“.

Sämtliche Vorgaben seitens der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung werden durch ein gemeinsames Flächenmanagement unter deren Leitung erarbeitet. In diesem Gremium (derzeit die „Schieß- und Ausbildungsanlagenkommission/BMLV“) sind alle Interessen vertreten. Primärer Ausfluss dieser Arbeiten ist der jeweils verfügte Raumnutzungsplan bzw. ein verfügtes Nutzungskonzept. Diese verfügten militärischen Konzepte sind allen weiteren Bearbeitungen zu Grunde zu legen.

Darüber hinaus hat die HFVA alle seitens der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung verfügten Vorgaben in umwelt- und naturschutzrechtlichen Belangen einzuhalten.

Aus diesen militärischen und natur-/umweltschutzrechtlichen Vorgaben ergeben sich gravierende Erschwernisse bei der Führung des „Betriebes“ nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dies wurde dem Leistungskatalog und den Kennzahlen zu Grunde gelegt.

Beispielhaft wurden folgende Zahlen als Erschwernis aufgrund des militärischen Übungsbetriebes erhoben:

Einflussgröße 2004 2005 2006 2007
Anzahl der Schießtage 204 204 228 225
Splitterholzsuche ca. 25.000 fm ca. 25.000 fm ca. 30.000 fm ca.35.000 fm

2.Strategische Ziele

Der HFVA obliegen gemäß den Vorgaben der durch die „Schieß- und Ausbildungsanlagenkommission/BMLV“ festzulegenden bzw. festgelegten Raumordnung/Raumnutzungsplänen

3.Managementziele

Der HFVA obliegen

4.Schlüsselaufgaben

Der HFVA obliegen

5.Fachbezogene Ziele

Der HFVA obliegen

6.Rechtsgrundlagen

Bundesgesetze
Abfallwirtschaftsgesetz 2002 BGBl. Nr. 102/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2008
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2007
Bundesabgabenordnung BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2008
Bundeshaushaltsgesetz BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 20/2008
Bundeshaushaltsverordnung 1989 BGBl. Nr. 570/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. II Nr. 26/2005
Bundesvergabegesetz 2006 BGBl. I Nr. 17/2006, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008
Forstgesetz 1975 BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 55/2007
Gewerbeordnung 1994 BGBl. Nr. 194/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2008
Kommunalsteuergesetz 1993 BGBl. Nr. 819/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 99/2007
Landarbeitsgesetz 1984 BGBl. Nr. 287/1984, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 82/2008
Mineralrohstoffgesetz BGBl. Nr. 38/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2006
Umsatzsteuergesetz 1994 BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 140/2008
Wasserrechtsgesetz 1959 BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 123/2006
NÖ Landesgesetze
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NÖ Bauordnung 1996 LGBl. Nr. 8200-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8200-14
NÖ Bodenschutzgesetz LGBl. Nr. 6160-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 6160-4
NÖ Fischereigesetz 2001 LGBl. Nr. 6550-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 6550-1
NÖ Fischereiverordnung 2002 LGBl. Nr. 6550/1-0
NÖ Jagdgesetz 1974 LGBl. Nr. 6500-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 6500-23
NÖ Jagdverordnung LGBl. Nr. 6500/1-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 6500/1-46
NÖ Landarbeitsordnung 1973 LGBl. Nr. 9020-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 9020-26
NÖ Landesstraßengesetz 1999 LGBl. Nr. 8500-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8500-1
NÖ Naturschutzgesetz 2000 LGBl. Nr. 5500-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5500-6
NÖ Raumordnungsgesetz 1976 LGBl. Nr. 8000-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8000-23
NÖ Umweltschutzgesetz LGBl. Nr. 8050-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8050-6
Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer bei der Benutzung von Arbeitsmitteln in der Land- und Forstwirtschaft LGBl. Nr. 9020/12-0
Bgld Landesgesetze
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Bgld Baugesetz 1997 LGBl. Nr. 10/1998 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 53/2008
Bgld Bodenschutzgesetz LGBl. Nr. 87/1990 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 32/2001
Bgld Fischereigesetz 1949 LGBl. Nr. 1/1949 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2002
Bgld Fischereiverordnung LGBl. Nr. 9/1953 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 26/1973
Bgld Grundverkehrsgesetz 2007 LGBl. Nr. 25/2007 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 69/2008
Bgld Jagdgesetz 2004 LGBl. Nr. 11/2005 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 37/2008
Bgld Jagdverordnung LGBl. Nr. 23/2005 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 7/2007
Bgld Landarbeitsordnung 1977 LGBl. Nr. 37/1977 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 9/2008
Bgld Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz LGBl. Nr. 27/1991 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 35/2008
Bgld Straßengesetz 2005 LGBl. Nr. 79/2005 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 20/2007
Europarechtliche Bezüge:
RL 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABl. 1979 C 103/6 idF 1997 L 223/9
RL 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. 1992 L 206/7 idF 1997 L 305/42 („Fauna-Flora-Habitat - Richtlinie“)
7.

Leistungskatalog/Leistungskennzahlen

(Die einzelnen Leistungskennzahlen basieren auf einem gemeinsam mit den Nutzern erstellten Leistungskatalog, welcher getrennt nach Liegenschaften durch die HFVA zu führen ist.)

7.1. Forst

Leistungen - Forst 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Ist Plan Plan
Einschlagmenge (fm) 116.000 53.000 53.000 53.000 53.000 53.000
Aufforstungsfläche (ha) 14 15 35 35 35 25
Kulturpflege (ha) 210 180 210 220 250 250
Dickungspflege (ha) 170 144 124 124 124 144
Auslichtungsfläche (ha) 26 150 220 220 220 220

Bemerkungen:

Die erhöhten Einschlagmengen (2007 - 116.000 fm, bzw. 2008 - 100.000 fm) ergaben sich durch die Aufarbeitung der Großschadensereignisse in den beiden Jahren und werden im Projektzeitraum auf das Maß der nachhaltigen Bewirtschaftung reduziert (Bruckneudorf 13.000 fm, Allentsteig 40.000 fm). Durch die Aufarbeitung des Schadholzes in den Vorjahren ergibt sich im Projektzeitraum ein Nachholbedarf im Bereich der Aufarbeitung von Auslichtungsflächen.

Kennzahlen - Forst 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Ist Plan Plan
Deckungsbeitrag (€) 3.046.000 1.146.440 1.100.000 1.230.000 1.250.000 1.350.000
Deckungsbeitrag je fm (€) 26,2 21,6 20,7 23,2 23,6 25,5

Der Deckungsbeitrag ermittelt sich wie folgt:

Erträge aus dem Forstbetrieb (Verkaufserlöse und bewerteter Eigenverbrauch) abzüglich der direkten Kosten für Schlägerung (Eigen-/Fremdkosten) und Rückung (Holzbringung).

7.2. Jagd

Leistungen 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Ist Plan Plan
Abschüsse:
Rotwild 665 950 800 850 850 850
Rehwild 476 540 500 500 500 500
Muffelwild 105 102 110 110 110 110
Schwarzwild 757 1.480 1.000 1.100 1.100 1.100
Summe Abschüsse 2.003 3.072 2.410 2.560 2.560 2.560
Jagdvergabe [ha] 1.005 3.140 7.000 7.000 7.000 7.000

Bemerkungen:

Mit der geplanten Steigerung der Abschüsse gegenüber den tatsächlichen Mengen in den vergangenen Jahren wird eine Eindämmung des Wildbestandes zur Verminderung von Wildschäden erreicht werden. Beginnend mit 2009 ist die Jagdvergabe von Randgebieten im Ausmaß von rund 7.000 ha vorzusehen.

Kennzahlen - Jagd 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Ist Plan Plan
Deckungsbeitrag (DB) (€) - 278.220 86.690 -40.000 -10.000 10.000 40.000
DB je Stk. Schalenwild (€) -139 29 -17 -4 4 16

Der Deckungsbeitrag ermittelt sich wie folgt:

Jagderträge (Wildbretverkauf, Einnahmen-Jagdgäste, Jagdvergabe) abzüglich der direkten Kosten (Personalkosten, anteilige Kfz-/Gerätekosten, Revier- und sonstige Ausstattung für Jagd, Wildfutterproduktion und -zukauf). Die positive Entwicklung der Deckungsbeiträge im Projektzeitraum ergibt sich insbesondere aufgrund der Jagdvergabe von Randgebieten.

7.3. Landschaftspflege

Leistungen - Landsch. Pflege 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Ist Plan Plan
Flächenbestand (ha) 1.037 988 1.173 1.173 1.173 1.173
verpachtete Flächen (ha) 2.495 2.672 2.400 2.400 2.400 2.400

Bemerkungen:

Im Bereich der Landschaftspflegefläche ergibt sich eine Steigerung auf 1.173 ha, aufgrund des militärischen Raumnutzungsplanes und der Ausweitung des blindgängergefährdeten Raumes.

Kennzahlen - Landsch. Pflege 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Ist Plan Plan
Direkte Kosten je ha (€) 289 278 295 295 300 300
Pachteinnahmen je ha (€) 79 73 80 82 85 85

Die direkten Kosten umfassen:

a)

Saatgut und andere Zukäufe

b)

Lohnkosten (gem. Zeitaufzeichnung)

c)

anteilige Kfz-/Gerätekosten (Treibstoffe, Reparaturen usw.)

7.4. Schotter und Schüttmaterial

Leistungen 2007 2008 2009 2010 2011
Ist Plan
Schotter HFVA (Tonnen) 45.000 10.000 10.000 10.000 10.000
Schüttung HFVA (Tonnen) 20.000 20.000 20.000 20.000
Schotter TÜPl A (Tonnen) 53.118 30.000 30.000 30.000 30.000
Schüttung TÜPl A (Tonnen) 60.000 60.000 60.000 60.000
Gesamt (Tonnen) 98.118 120.000 120.000 120.000 120.000
8.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:

Planstellenvorschau
2007 2008 2009 2010 2011 2012
Ist Plan Plan
Beamte/Verwendungsgruppe
A 1 1 1 1 1 1
B 1 1 1 1 1 1
C 1 1 1 1 0 0
Summe Beamte 3 3 3 3 2 2
Summe Angestellte 17,4 17,4 15,9 15,9 16,9 16,9
Summe Arbeiter 37,5 38,5 40,1 40,1 40,1 40,1
Gesamtsumme 57,9 58,9 59 59 59 5 9

Erläuterungen zu Punkt 8:

Die Personalsteigerung bei den Saisonarbeitern gegenüber dem Referenzjahr 2008 ergibt sich aus folgenden Gründen:

9.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:

in Tausend € 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Anmerkungen Erfolg Voranschlag Voranschlag
UT0 siehe Erläuterungen zu Punkt 9 2.822 2.563 2.862 2.909 2.988 3.098
UT3 siehe Erläuterungen zu Punkt 9 226 160 150 145 160 160
UT7 siehe Erläuterungen zu Punkt 9 109 157 215 215 215 215
UT8 siehe Erläuterungen zu Punkt 9 1.436 904 753 751 757 747
Summe Ausgaben 4.593 3.784 3.980 4.020 4.120 4.220
UT4 5.019 2.908 3.515 3.575 3.695 3.815
Summe Einnahmen 5.019 2.908 3.515 3.575 3.695 3.815
Saldo 426 -876 -465 -445 -425 -405

Die Saldoverschlechterung im Projektzeitraum gegenüber dem Referenzjahr 2007 und der Prognose 2008 (€ 227.000) ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Gründen:

Reduzierung der Einschlagmenge um 50% (Einnahmenentfall)

Zusätzliche Schotterproduktion für den TÜPl – A

Zusätzliche Arbeiten im Rahmen der naturschutzrechtlichen Vorgaben

Erläuterungen zu Punkt 9:

UT 0 – Personalbereich

Der Personalaufwand für die Jahre 2009 bis 2012 ist auf der Basis des Erfolges des Jahres 2007 und der Prognose 2008 (€ 2,93 Mio.) berechnet worden. Die Entwicklung bei den Abfertigungen (2009/ein Angestellter und ein Arbeiter, 2010/2 Arbeiter, 2011/3 Arbeiter und 2012/ein Angestellter und 3 Arbeiter) ist bei den Personalausgaben ebenso wie die Lohnerhöhungen (Valorisierung 2009 3%, dann ff 2,5%) berücksichtigt.

UT3

Die Ausgaben für Investitionen haben in den letzten 3 Jahren durchschnittlich rund € 200.000.- betragen.

Die Ausgaben wurden aufgrund des folgenden Anschaffungsplanes budgetiert:

Positionen 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Erfolg Voranschlag Voranschlag
Kfz-Beschaffungen 41.000 40.000 60.000 60.000 40.000 40.000
Traktore 150.000 100.000 0 0 100.000 100.000
Streuwagen 0 15.000 0 0 0
Maschinen 35.000 20.000 35.000 85.000 20.000 20.000
EDV-Ausstattung 0 0 40.000 0 0 0
LKW 0 0 0 0 0 0
Kipper 0 0 0 0 0 0
Summe 226.000 160.000 150.000 145.000 160.000 160.000

UT 7 Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind der Erfolg 2007 sowie die Prognose 2008 (€ 148.000).

UT 8 – Aufwendungen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind der Erfolg 2007 sowie die Prognose 2008 (€ 1,7 Mio.). Bei der Planung der Jahre 2009 bis 2012 wurden Verschiebungen im Leistungsspektrum (wie zB verminderte Ausgaben aufgrund der Reduzierung der jährlichen Einschlagmenge auf das Maß der nachhaltigen Bewirtschaftung [2007 ca. - 54% und 2008 voraussichtlich ca. -64%]; verminderte Ausgaben im Bereich der Jagd aufgrund der geplanten Jagdvergabe von Randgebieten) berücksichtigt.

UT 4 – Einnahmen

Berechnungsbasis der Einnahmen bei diesem Ansatz ist das Ergebnis des Jahres 2007 sowie die Prognose 2008 (€ 5,2 Mio.). Wesentliche Einflussfaktoren für den Projektzeitraum werden darüber hinaus die Veränderungen im Leistungsspektrum (normaler Einschlag, mehr Pflegearbeiten, Jagdvergabe auf Randgebieten und Förderungsmittel (EU-Förderung prognostiziert € 120.000) sein.