Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel auf die Heeresforstverwaltung Allentsteig (Flexibilisierungsverordnung Heeresforstverwaltung Allentsteig)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2004, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
§ 1. Die Heeresforstverwaltung Allentsteig wird als Organisationseinheit bestimmt, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b BHG und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen anzuwenden ist.
Projektzeitraum
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2006 und erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr. Er verlängert sich jedoch um weitere zwei Jahre, sofern der zeitliche Geltungsbereich der §§ 17a und 17b BHG zumindest für diesen Zeitraum verlängert wird.
Projektzeitraum
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2006 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012.
Projektprogramm
§ 3. (1) Ziele der Organisationseinheit sind, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung nach § 2 BHG,
die Durchführung der nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege der zugewiesenen Flächen im land-, forst- und jagdwirtschaftlichen Sinne unter dem Primat der militärischen Nutzung und unter Berücksichtigung der natur- und umweltschutzrechtlichen Vorgaben und
die Verbesserung der Relation zwischen Ressourceneinsatz und Wirksamkeit im Dienstbetrieb.
(2) Zur Erreichung der Ziele nach Abs. 1 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.
Abschnitt
Besondere Ermächtigungen und Regelungen während des Projektzeitraumes
Verwendung der Einnahmen
§ 4. Die Organisationseinheit ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes ihre Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 BHG zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen den Leiter der Organisationseinheit zu überplanmäßigen Ausgaben nach § 17a Abs. 3 BHG ermächtigt.
Zahlungen
§ 5. Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz BHG darf die Organisationseinheit innerhalb des Projektzeitraumes Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.
Rücklagen
§ 6. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 und 5 BHG für die Organisationseinheit zuzuführen
positive Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit einer Flexibilisierungs-Rücklage und
negative Unterschiedsbeträge im Bereich einer Organisationseinheit als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage.
(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder nach § 53 BHG darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 BHG nicht erfolgen.
(3) Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 6 BHG nach Maßgabe ihres erforderlichen Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungsrücklage bereitzustellen.
Positive Unterschiedsbeträge
§ 7. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4 bis 6 BHG zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Landesverteidigung hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung nach § 17a Abs. 5 vorletzter Satz BHG und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen nach § 17a Abs. 6 erster Satz BHG bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.
(2) Der von der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 5 letzter Satz BHG für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung ihrer Bediensteten zu verwendenden Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf 25 vH dieses Betrages nicht übersteigen.
Negative Unterschiedsbeträge
§ 8. Negative Unterschiedsbeträge sind nach § 17a Abs. 4 und 5 BHG zu bedecken und auszugleichen.
Abschnitt
Controlling-Beirat
Zusammensetzung
§ 9. (1) Beim Bundesminister für Landesverteidigung wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2006 ein Controlling-Beirat nach § 17a Abs. 7 BHG eingerichtet.
(2) Dem Controlling-Beirat gehören für den Zeitraum nach Abs. 1 als Mitglieder an
ein Vertreter des Bundesministers für Landesverteidigung als Vorsitzender,
ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen und
ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.
(3) Für den Zeitraum nach Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.
Geschäftsordnung
§ 10. Der Beirat hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die der Genehmigung des Bundesministers für Landesverteidigung und des Bundesministers für Finanzen bedarf. Diese hat insbesondere vorzusehen,
dass der Beirat beschlussfähig ist, wenn zumindest die Vertreter des Bundesministers für Landesverteidigung und des Bundesministers für Finanzen anwesend sind,
unter welchen Bedingungen die Abwesenheit eines Mitgliedes als entschuldigt gilt und daher ein Ersatzmitglied zu laden ist,
unter welchen Voraussetzungen der Leiter der Organisationseinheit und der Vertreter des Dienststellenausschusses der Organisationseinheit beizuziehen sind,
dass der Beirat mindestens einmal pro Kalendervierteljahr innerhalb des Projektzeitraumes zusammenzutreten hat, und
dass der Vorsitzende eine Tagesordnung zu erstellen und diese den einzelnen Mitgliedern gemeinsam mit den für die Beratung erforderlichen Unterlagen mindestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung nachweislich zuzustellen hat.
Aufgaben
§ 11. Der Beirat hat insbesondere
am Budget- und Personalcontrolling für die Organisationseinheit nach § 15a BHG beratend mitzuwirken,
die Berichte der Organisationseinheit zu prüfen, jeweils eine Stellungnahme dazu auszuarbeiten und diese gemeinsam mit dem Bericht unverzüglich dem Bundesminister für Landesverteidigung und die jeweilige Stellungnahme zeitgleich auch dem Leiter der Organisationseinheit zu übermitteln,
bei entsprechendem Bedarf innerhalb des Projektzeitraumes Empfehlungen zur Umsetzung des Projektprogramms auszuarbeiten und dem Bundesminister für Landesverteidigung sowie dem Leiter der Organisationseinheit vorzulegen und
zum Entwurf des Berichtes über die Erfolgskontrolle nach § 17a Abs. 8 BHG eine Stellungnahme abzugeben, die dem Bericht anzuschließen ist.
Berichtspflichten der Organisationseinheit
§ 12. (1) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat vorzulegen
einen Bericht mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr innerhalb des Projektzeitraumes und
einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogramms bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres.
(2) Die Berichte nach Abs. 1 haben hinreichend detailliert einzugehen auf
das Projektprogramm, insbesondere auf die darin festgelegten Ziele,
den Leistungskatalog und
die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Planstellen.
(3) Über Abs. 2 hinaus haben die Berichte nach Abs. 1 Z 1 eine Vorschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu enthalten.
(4) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.
Abschnitt
Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmungen
§ 13. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 BHG und § 7 dieser Verordnung über positive Unterschiedsbeträge anzuwenden.
(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist nach § 17b Abs. 1 BHG vom Bundesminister für Landesverteidigung zu bedecken.
In-und Außer-Kraft-Treten
§ 14. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
In-und Außer-Kraft-Treten
§ 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2) § 2 und das Projektprogramm in der Anlage, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 477/2008, treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
Anlage
Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes
(BHG)
Strategischer Rahmen
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```
TÜPl Allentsteig 152.487.350 m2
```
```
TÜPl Bruckneudorf 33.220.578 m2
```
```
Bewirtschaftete Lieg. Burgenland 1.417.948 m2
```
```
Bewirtschaftete Lieg. Steiermark 25.121.089 m2
```
```
Gesamt 212.246.965 m2
```
```
```
```
Einflussgröße 2003 2004
```
```
Anzahl der Schießtage 203 204
```
```
Schadholzanteil 59% 60%
```
```
Splitterholzsuche ca. 25.000 fm ca. 25.000 fm
```
```
Umwege durch Absperrungen 80% bis 100% 80% bis 100%
```
```
Strategische Ziele
- die nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege der zugewiesenen Flächen im land-, forst- und jagdwirtschaftlichen Sinne unter dem Primat der militärischen Nutzung und unter Berücksichtigung der natur- und umweltschutzrechtlichen Vorgaben
- die Schaffung der Transparenz in der Kunden-Lieferantenbeziehung durch Abschluss einer Ziel- bzw. Leistungsvereinbarung mit der militärischen Organisation (in Form der „Militärischen Raumnutzungsplanung“)
- das Anstreben einer Kostendeckung nach § 4 Abs. 4 BHG
Managementziele
- die Erreichung einer Saldoverbesserung bzw. Kostendeckung im Sinne des § 4 Abs. 4 BHG durch Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen
- die Steigerung der Einnahmen unter Zugrundelegung des Erfolges 2003, 2004 und des geplanten Erfolges 2005
- die Konzentration auf die Kernaufgaben durch Verlagerung von Ressourcen aus den Geschäftsfeldern Ertragslandwirtschaft und Steinbrüche/Straßeninstandhaltung in die Bereiche Forst- und Jagdwirtschaft und Pflegemaßnahmen
- die Stabilisierung des Budgetbedarfes bei zumindest gleich bleibenden Leistungen
- die Schaffung der Grundlagen und die Gewinnung von Erfahrungswerten für die Einführung der Flexibilisierungsklausel bei weiteren Dienststellen des Österreichischen Bundesheeres
- die Optimierung der Personalausgaben
- die Beibehaltung der Betriebsähnlichkeit unter organisatorischen Gesichtspunkten mit einer straffen Organisationsform und klaren Zielvorgaben
- die Erarbeitung eines umfassenden Controllingsystems nach Vorgabe entsprechender operativer Ziele durch die vorgesetzten Dienststellen
- die Erstellung einer aktuellen Aufgabenzuordnung aller Arbeitsplätze der HFVA
- die Erstellung und Führung eines Operats (Wirtschaftsplan)
- die Erarbeitung eines Konzeptes hinsichtlich der Belassung von Teilen der Bestände als „Naturwald“ sofern eine detaillierte betriebswirtschaftliche und rechtliche Analyse diese Vorgehensweise als sinnvoll erscheinen lässt
- die Optimierung der Revierstruktur
Schlüsselaufgaben
- die Landschaftspflegemaßnahmen auf den zugewiesenen Flächen/Grundstücken in folgenden Bereichen:
- Durchführung von Pflegemaßnahmen auf den zugewiesenen Flächen/Grundstücken gemäß den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Militärische Raumnutzungsplanung“, um einerseits die Übungsfläche in dem geforderten Zustand zu erhalten, andererseits um naturschutzrechtliche Vorgaben (insbesondere die Vogelschutzrichtlinie) zu erfüllen; damit verbunden ist die Erhaltung von Offenflächen um einen gewissen Strukturreichtum für die Schutzgüter sowie für die Wildäsungsflächen (ca. 200 ha) und Wildfuttergewinnung (ca. 50 ha) sicherzustellen
- Nutzungsvergabe von landwirtschaftlichen Flächen
- Durchführung der Kontrolle der Eigentumsgrenzen
- einheitliche Verpachtung der Teichwirtschaft
- die forstliche Bewirtschaftung der zugewiesenen Waldflächen durch die nach dem Forstgesetz geforderte nachhaltige Nutzung in folgenden Bereichen
- Durchführung von Maßnahmen zur Walderhaltung (Kultur/Aufforstung sowie Bestandspflege) nach dem Forstgesetz auf den zugewiesenen Waldflächen
- Holzerzeugung (Schlägerung, Rückung und Abfuhr)
- Erhaltung der Abteilungsgrenzen
- Kontrolle der Eigentumsgrenzen und deren Freihaltung
- die jagdliche Bewirtschaftung der zugewiesenen Flächen/Grundstücke in folgenden Bereichen
- Durchführung von Regiejagden
- Durchführung der Hege
- Verkauf von Wildbret
- Verkauf von Abschüssen
- Verpachtung von geeigneten Jagdflächen
- die Erzeugung von Schüttmaterial durch die HFVA bei den bundeseigenen Steinbrüchen THAUA, KLEINMOTTEN und NIEDERPLÖTTBACH für Vorhaben, wo geringere Materialqualität ausreicht (z.B. forstliche Bringungsanlagen, Schießbahndämme, usw.) solange eine wirtschaftlichere Gewinnung als durch Zukauf möglich ist
- die Instandhaltung des forstlichen Wegenetzes für den Eigenbedarf (nach detaillierter Kompetenzzuordnung zwischen HVFA und dem Kommando des Truppenübungsplatzes in Form einer Karte) einschließlich des Winterdienstes für diese)
Fachbezogene Ziele
- die vermehrte Nutzungsvergabe landwirtschaftlicher Flächen
- die Verringerung des Wildbestandes
- Steigerung der Effizienz im Bereich der Forstwirtschaft durch Maschineneinsatz
- die vermehrte Auslagerung von Schlägerungen und/oder Rückungsarbeiten an Unternehmen
- der vermehrter Einsatz von Berufsjägern anstelle von Forstpersonal, welches primär forstliche Aufgaben wahrnehmen sollte
- Reduktion der festgestellten „Verwaldungsflächen“
```
Rechtsgrundlagen
```
```
```
Bundesgesetze
```
```
Forstgesetz 1975 BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 87/2005
```
```
Wasserrechtsgesetz 1959 BGBl. Nr. 215/1959, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 87/2005
```
```
Gewerbeordnung 1994 BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 85/2005
```
```
Mineralrohstoffgesetz BGBl. Nr. 38/1999, zuletzt geändert
durch BGBl. I Nr. 85/2005
```
```
Abfallwirtschaftsgesetz 2002 BGBl. Nr. 102/2002, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 181/2004
```
```
Umsatzsteuergesetz 1994 BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 105/2005
```
```
Bundesabgabenordnung BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 2/2005
```
```
Kommunalsteuergesetz 1993 BGBl. Nr. 819/1993, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004
```
```
Bundeshaushaltsgesetz BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004
```
```
Bundeshaushaltsverordnung 1989 BGBl. Nr. 570/1989, zuletzt
geändert durch BGBl. II Nr. 26/2005
```
```
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 9/1997
```
```
Landarbeitsgesetz 1984 BGBl. Nr. 287/1984, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 36/2005
```
```
Bundesvergabegesetz 2002 BGBl. I Nr. 99/2002, zuletzt
geändert durch BGBl. II
Nr. 206/2005
```
```
NÖ Landesgesetze
```
```
NÖ Jagdgesetz 1974 LGBL 6500/00
```
```
NÖ Jagdverordnung LGBL 6500/01
```
```
NÖ Fischereigesetz 2001 LGBL 6550/00
```
```
NÖ Fischereiverordnung 2002 LGBL 6550/01
```
```
NÖ Raumordnungsgesetz 1976 LGBL 8000/00
```
```
NÖ Bauordnung 1996 LGBL 8200/00
```
```
NÖ Naturschutzgesetz 2000 LGBL 5500/00
```
```
NÖ Umweltschutzgesetz LGBL 8050/00
```
```
NÖ Bodenschutzgesetz LGBL 6160/00
```
```
NÖ Landarbeitsordnung 1973 LGBL 9020/00
```
```
Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer bei
der Benutzung von Arbeitsmitteln in der Land-
und Forstwirtschaft LGBL 9020/12
```
```
Bgld Landesgesetze
```
```
Bgld Jagdgesetz 2004 LGBL 11/2005
```
```
Bgld Jagdverordnung LGBL 23/2005
```
```
Bgld Fischereigesetz 1949 LGBL 1/1949
```
```
Bgld Fischereiverordnung LGBL 9/1953
```
```
Bgld Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz LGBL 27/1991
```
```
Bgld Baugesetz 1997 LGBL 10/1998
```
```
Bgld Grundverkehrsgesetz 1995 LGBL 42/1996
```
```
Bgld Bodenschutzgesetz LGBL 87/1990
```
```
Bgld Landarbeitsordnung 1977 LGBL 37/1977
```
```
```
```
Europarechtliche Bezüge:
```
```
RL 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
ABL 1979 L 103 idF L 223/9
```
```
Rl 92/43/EWG zum Schutz der natürlichen und naturnahen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tier und Pflanzenarten
ABL 1992 L 206/7 idF 1997 L 305/42 („ Fauna - Flora - Habitat -
Richtlinie“)
```
```
```
Leistungskatalog/Leistungskennzahlen
```
7.1. Forst
```
```
Leistungen - Forst 2005 2006 2007 2008
```
```
Einschlagmenge (fm) 50.000 53.000 53.000 53.000
```
```
Aufforstungsfläche
(ha) 16 15 15 15
```
```
Kulturpflege (ha) 210 210 210 180
```
```
Dickungspflege (ha) 124 124 124 144
```
```
Auslichtungsfläche
(ha) 37 150 150 150
```
```
Bemerkungen:
Im Bereich der Auslichtungsfläche ergibt sich eine Steigerung von 37 auf 150 ha, aufgrund des militärischen Nutzungskonzeptes. Die dafür erforderliche Personalkapazität (ca. 2 Personenjahre) wird durch Mitarbeiter abgedeckt, deren Ressourcen durch die Reduktion der Arbeit in den Steinbrüchen frei werden.
```
```
Kennzahlen - Forst 2005 2006 2007 2008
```
```
Deckungsbeitrag (€) 1.030.630 1.116.412 1.110.944 1.146.440
```
```
Deckungsbeitrag je
fm (€) 20,6 21,1 21,0 21,6
```
```
```
```
Der Deckungsbeitrag ermittelt sich wie folgt:
Erträge aus dem Forstbetrieb (Verkaufserlöse und bewerteter Eigenverbrauch) abzüglich der direkten Kosten für Schlägerung (Eigen-/Fremdkosten) und Rückung (Holzbringung)
7.2. Jagd
```
```
Leistungen 2005 2006 2007 2008
```
```
Abschüsse:
```
```
Rotwild 834 950 950 950
```
```
Rehwild 540 540 540 540
```
```
Mufflwild 102 102 102 102
```
```
Schwarzwild 1.400 1.400 1.440 1.480
```
```
Summe Abschüsse
(in Stück) 2.876 2.992 3.032 3.072
```
```
Verpachtete
Jagdfläche (ha) 0 0 2.440 3.140
```
```
Bemerkungen:
Mit der geplanten Steigerung der Abschüsse wird eine Eindämmung des
Wildbestandes zur Verminderung von Wildschäden erreicht werden.
```
```
Kennzahlen - Jagd 2005 2006 2007 2008
```
```
Deckungsbeitrag
(DB) (€) 69.651 54.390 85.972 86.690
```
```
DB je Stk.
Schalenwild (€) 24 18 28 29
```
```
Leistungen 2005 2006 2007 2008
```
```
```
```
Leistungen 2005 2006 2007 2008
```
```
Der Deckungsbeitrag ermittelt sich wie folgt:
Jagderträge (Wildbretverkauf, Einnahmen-Jagdgäste, Verpachtung der Reviere) abzüglich der direkten Kosten (Personalkosten, anteilige Kfz-/Gerätekosten, Revier- und sonstige Ausstattung für Jagd, Wildfutterproduktion und –zukauf).
7.3. Landschaftspflege
```
```
Leistungen - 2005 2006 2007 2008
Landsch. Pflege
```
```
Flächenbestand (ha) 808 988 988 988
```
```
verpachtete Flächen
(ha) 2.544 2.672 2.672 2.672
```
```
Bemerkungen:
Im Bereich der Landschaftspflegefläche ergibt sich eine Steigerung von 808 ha auf 988 ha, aufgrund des militärischen Nutzungskonzeptes. Die dafür zusätzlich erforderliche Personalkapazität (ca. 0,75 Personenjahre) wird durch einen Mitarbeiter abgedeckt, dessen Ressourcen durch die Einstellung der Ertragslandwirtschaft frei werden.
```
```
Kennzahlen - Landsch. 2005 2006 2007 2008
Pflege
```
```
Direkte Kosten je
ha (€) 247 267 272 278
```
```
Pachteinnahmen je
ha (€) 71 72 73 73
```
```
```
```
Die direkten Kosten umfassen:
Saatgut und andere Zukäufe
Lohnkosten (gem. Zeitaufzeichnung)
anteilige Kfz-/Gerätekosten (Treibstoffe, Reparaturen usw.)
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:
```
```
Planstellenvorschau
```
```
2005 2006 2007 2008
```
```
Beamte/
Verwendungsgruppe
```
```
A 1,00 1,00 1,00 1,00
```
```
B 1,00 1,00 1,00 1,00
```
```
C 2,00 1,00 1,00 1,00
```
```
Summe Beamte 4,00 3,00 3,00 3,00
```
```
```
```
Summe Angestellte 17,85 18,35 17,35 17,35
```
```
```
```
Summe Arbeiter 39,50 39,50 38,50 38,50
```
```
```
```
Gesamtsumme 61,35 60,85 58,85 58,85
```
```
```
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
```
Einnahmen und Ausgaben:
```
```
Anmerkungen erwarteter Erfolg
```
```
2005 2006 2007 2008
```
```
UT0 siehe
Erläuterungen zu
Punkt 9 2.549.000 2.663.000 2.618.000 2.563.000
```
```
UT3 siehe
Erläuterungen zu
Punkt 9 260.000 130.000 159.000 160.000
```
```
UT7 siehe
Erläuterungen zu
Punkt 9 205.000 181.000 157.000 157.000
```
```
UT8 siehe
Erläuterungen zu
Punkt 9 1.066.000 919.000 904.000 904.000
```
```
Summe der Ausgaben 4.080.000 3.893.000 3.838.000 3.784.000
```
```
UT4 siehe
Erläuterungen zu
Punkt 9 2.839.000 2.863.000 2.885.000 2.908.000
```
```
Summe der Einnahmen 2.839.000 2.863.000 2.885.000 2.908.000
```
```
Saldo (Unterdeckung) -1.241.000 -1.030.000 -953.000 -876.000
```
```
Erläuterungen zu Punkt 9:
UT 0 – Personalbereich
Der Personalaufwand für die Jahre 2006 bis 2008 ist auf der Basis des Erfolges der Jahre 2003 und 2004 sowie einer Prognose für das Jahr 2005, unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung berechnet worden. In den Jahren 2005 bis 2008 sind Abfertigungszahlungen berücksichtigt, die einen Teil der Einsparungseffekte kompensieren. Der gesamte Einsparungseffekt im Personalbereich wird somit erst im Jahr 2009 wirksam. Die Personalreduktion erfolgte ausschließlich durch pensionsbedingte Abgänge.
UT 3 – Anlagen
Die Ausgaben wurden aufgrund des folgenden Anschaffungsplanes budgetiert:
```
```
Positionen 2005 2006 2007 2008
```
```
KFZ-Beschaffungen
(Ersatz) 98.000 59.000 39.000 40.000
Traktore (Ersatz) 80.000 0 100.000 100.000
Schneepflug (Ersatz) 15.000 0 0 0
Maschinen (Ersatz) 0 25.000 20.000 20.000
EDV-Ausstattung
(Ersatz) 0 46.000 0 0
Heckenschere (BN)
(Ersatz) 27.000 0 0 0
Gebäudeinvestitionen
(BN) (Neu) 40.000 0 0 0
```
```
Summe 260.000 130.000 159.000 160.000
```
```
UT 7 Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen) Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind die Ergebnisse der Jahre 2003 und 2004 sowie eine Prognose des Ergebnisses 2005.
Besonders anzumerken sind:
Im Jahre 2005 sind Kanalanschlussgebühren im Ausmaß von 20.000 €
berücksichtigt.
Es ist davon auszugehen, dass – unabhängig von einer Flexibilisierung - für die HFVA eine Kommunalsteuerpflicht entstehen wird. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes wird für Mitte 2006 erwartet. Im Projektprogramm wurde ein Betrag von 60.000 € - um einen aussagefähigeren Zeitvergleich zu gewährleisten - beginnend mit dem Jahr 2005 berücksichtigt.
UT 8 – Aufwendungen
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind die Ergebnisse der Jahre 2003 und 2004 sowie eine Prognose für das Jahr 2005. Bei der Planung der Jahre 2006 bis 2008 wurden Verschiebungen im Leistungsspektrum zugrunde gelegt.
UT 4 – Einnahmen
Berechnungsbasis der Einnahmen bei diesem Ansatz sind die Ergebnisse der Jahre 2003 und 2004 sowie eine Prognose für das Jahr 2005. Wesentliche Einflussfaktoren waren darüber hinaus die Veränderungen im Leistungsspektrum (Auflassung der Ertragslandwirtschaft und die Reduktion des Betriebes der Steinbrüche).
Anlage
Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)
1.Strategischer Rahmen
Die Heeresforstverwaltung Allentsteig (HFVA) erfüllt als nachgeordnete Dienststelle des Heeres- Bau- und Vermessungsamtes als betriebsähnliche Einrichtung ihre Schlüsselaufgaben unter dem Primat der militärischen Nutzung auf den derzeit zugewiesenen Liegenschaften gemäß Immobiliendatenbank (IDB Stand September 2005).
| TÜPl Allentsteig | 152.487.350 m2 |
|---|---|
| TÜPl Bruckneudorf | 33.220.578 m2 |
| Bewirtschaftete Lieg. Burgenland | 1.417.948 m2 |
| Gesamt: | 187.125.876 m2 |
Im Vordergrund steht dabei die Nutzbarmachung der militärischen Liegenschaften zur Sicherstellung des Ausbildungs-, Schieß- und Übungsbetriebes gemäß den verfügten militärischen Konzepten (beispielsweise militärischer Raumnutzungsplan für den TÜPl ALLENTSTEIG 2006, Ausbildungsunterstützungskonzept). Dabei ist die festgelegte Aufgabenverteilung zwischen dem verantwortlichen militärischen Kommando (v. a. Truppenübungsplatzkommando) und der HFVA zu berücksichtigen.
Ausfluss dieser Aufgabenverteilung ist die seitens der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung erlassmäßig verfügte „Militärische Raumnutzungsplanung“.
Sämtliche Vorgaben seitens der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung werden durch ein gemeinsames Flächenmanagement unter deren Leitung erarbeitet. In diesem Gremium (derzeit die „Schieß- und Ausbildungsanlagenkommission/BMLV“) sind alle Interessen vertreten. Primärer Ausfluss dieser Arbeiten ist der jeweils verfügte Raumnutzungsplan bzw. ein verfügtes Nutzungskonzept. Diese verfügten militärischen Konzepte sind allen weiteren Bearbeitungen zu Grunde zu legen.
Darüber hinaus hat die HFVA alle seitens der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung verfügten Vorgaben in umwelt- und naturschutzrechtlichen Belangen einzuhalten.
Aus diesen militärischen und natur-/umweltschutzrechtlichen Vorgaben ergeben sich gravierende Erschwernisse bei der Führung des „Betriebes“ nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dies wurde dem Leistungskatalog und den Kennzahlen zu Grunde gelegt.
Beispielhaft wurden folgende Zahlen als Erschwernis aufgrund des militärischen Übungsbetriebes erhoben:
| Einflussgröße | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 |
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Schießtage | 204 | 204 | 228 | 225 |
| Splitterholzsuche | ca. 25.000 fm | ca. 25.000 fm | ca. 30.000 fm | ca.35.000 fm |
2.Strategische Ziele
Der HFVA obliegen gemäß den Vorgaben der durch die „Schieß- und Ausbildungsanlagenkommission/BMLV“ festzulegenden bzw. festgelegten Raumordnung/Raumnutzungsplänen
- die nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege der zugewiesenen Flächen im land-, forst- und jagdwirtschaftlichen Sinne unter dem Primat der militärischen Nutzung und unter Einhaltung der natur- und umweltschutzrechtlichen Vorgaben,
- die Schaffung der Transparenz in der Kunden-Lieferantenbeziehung durch Abschluss einer Ziel- bzw. Leistungsvereinbarung mit der militärischen Organisation (in Form der „Militärischen Raumnutzungsplanung“)
- das Anstreben einer Kostendeckung nach § 4 Abs. 4 BHG.
3.Managementziele
Der HFVA obliegen
- die Erreichung einer Saldoverbesserung bzw. Kostendeckung im Sinne des § 4 Abs. 4 BHG durch Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen,
- die Steigerung der Einnahmen unter Ausnutzung des hiezu gegebenen Spielraums,
- die Konzentration auf die Kernaufgaben durch Verlagerung von Ressourcen aus den Geschäftsfeldern Ertragslandwirtschaft und Steinbrüche/Straßeninstandhaltung in die Bereiche Forst- und Jagdwirtschaft sowie Pflegemaßnahmen,
- die Stabilisierung des Budgetbedarfes bei zumindest gleich bleibenden Leistungen,
- die laufende Optimierung der Personalausgaben durch ein Personaleinsatzkonzept ab 1.1.2009 im Zuge der Verringerung der Revierstruktur (TÜPl A auf 3, TÜPl BN 1) sowie Anpassung des Personaleinsatzes an die Aufgaben (z. B. Schadholzaufarbeitung, Auslichtungen, Schotter/Schüttung, Saisonarbeitereinsatz, etc.),
- die Einhaltung der Aufgabentrennung in enger Abstimmung (z. B. Auslichten, Birkhuhnprojekt, etc.) mit dem TÜPL A,
- die Weiterentwicklung eines umfassenden Controllingsystems nach Vorgabe entsprechender operativer Ziele durch die vorgesetzten Dienststellen,
- die weiterführende Bearbeitung und ständige Aktualisierung der Aufgabenzuordnung aller Arbeitsplätze der HFVA und
- die Führung und ständige Aktualisierung eines Operats (Wirtschaftsplan)
4.Schlüsselaufgaben
Der HFVA obliegen
- die Landschaftspflegemaßnahmen auf den zugewiesenen Flächen/Grundstücken in folgenden Bereichen:
- Durchführung von Pflegemaßnahmen auf den zugewiesenen Flächen/Grundstücken gemäß den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Militärische Raumnutzungsplanung“, um einerseits die Übungsfläche in dem geforderten Zustand zu erhalten, andererseits um naturschutzrechtliche Vorgaben (beispielsweise Natura 2000) zu erfüllen. Damit verbunden ist die Erhaltung von Offenflächen um einen gewissen Strukturreichtum für die Schutzgüter sowie für die Wildäsungsflächen und Wildfuttergewinnung sicherzustellen, wobei der jeweilige militärische Raumnutzungsplan anzuwenden ist
- Nutzungsvergabe von landwirtschaftlichen Flächen
- Durchführung der Kontrolle der Eigentumsgrenzen
- einheitliche Weiterführung der Verpachtung der Teichwirtschaft
- die forstliche Bewirtschaftung der zugewiesenen Waldflächen durch die nach dem Forstgesetz geforderte nachhaltige Nutzung in folgenden Bereichen:
- Durchführung von Maßnahmen zur Walderhaltung (Kultur/Aufforstung sowie Bestandspflege) nach dem Forstgesetz auf den zugewiesenen Waldflächen
- Holzerzeugung (Schlägerung, Rückung und Abfuhr)
- Erhaltung der Abteilungsgrenzen
- Kontrolle der Eigentumsgrenzen und deren Freihaltung
- die jagdliche Bewirtschaftung der zugewiesenen Flächen/Grundstücke in folgenden Bereichen:
- Durchführung von Regiejagden
- Durchführung der Hege
- Verkauf von Wildbret
- Verkauf von Abschüssen
- Verpachtung von geeigneten Jagdflächen sowie von Pirschbezirken in Randgebieten
- die Erzeugung von Schüttmaterial durch die HFVA in den bundeseigenen Steinbrüchen THAUA, KLEINMOTTEN und NIEDERPLÖTTBACH für den TÜPL A (z. B. für forstliche Bringungsanlagen, Schießbahndämme, Wegenetzlänge von rund 145 km) in den gem. Pkt. 7.4. festgelegten Mengen, solange eine wirtschaftlichere Gewinnung als durch Zukauf bei Dritten möglich ist und
- darüber hinausgehend die Erzeugung von Schotter und Schüttmaterial durch die HFVA in den bundeseigenen Steinbrüchen THAUA, KLEINMOTTEN und NIEDERPLÖTTBACH sowie dem gepachteten Steinbruch WINKL für den TÜPL A (für Straßennetz von rund 380 km) in den gem. Pkt. 7.4. festgelegten Mengen, solange eine wirtschaftlichere Gewinnung als durch Zukauf bei Dritten möglich ist. Der Nachweis für eine wirtschaftlichere Eigengewinnung ist durch einen jährlichen Benchmark zu erbringen
- die Instandhaltung des forstlichen Wegenetzes für den Eigenbedarf (nach der detaillierten Kompetenzzuordnung zwischen HVFA und dem Kommando des Truppenübungsplatzes gemäß verfügtem militärischem Raumnutungsplan)
- die Durchführung von Pflegearbeiten auf Flächen, die dem TÜPl A gem. verfügtem militärischem Raumnutzungsplan zugewiesenen sind (Brandschutzstreifen, Wildnisflächen, Schießbahnstreifen, etc. im Ausmaß von rund 95 ha), durch Maschinen/splittergeschützte Traktoren und Personaleinsatz in der vegetationsfreien Zeit (November bis März eines Jahres), solange dafür ein Bedarf besteht
- die Erzeugung und Lieferung von Hackschnitzelmaterial an die RADETZKY-Kaserne Horn im Ausmaß von rund 2000 Schüttraummeter (€ rund 18.- pro Schüttraummeter, frei Heizwerk ohne Umsatzsteuer)
5.Fachbezogene Ziele
Der HFVA obliegen
- die vermehrte Nutzungsvergabe landwirtschaftlicher Flächen,
- die Verringerung des Wildbestandes,
- die Steigerung der Effizienz im Bereich der Forstwirtschaft durch Maschineneinsatz,
- die vermehrte Auslagerung von Schlägerungen und/oder Rückungsarbeiten an Unternehmen,
- die Vornahme der Aufgaben gemäß militärischem Raumnutzungsplan und
- die mit den Natura 2000 Zielen als auch den einschlägigen Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie als auch der Europaschutzgebiete, etc. angeordnete Mitwirkung (beispielsweise Auswilderungen, Schutzzonen/Horstzonen, etc.) bei der Umsetzung und Durchführung, sofern Personal der HFVA eingesetzt ist.
6.Rechtsgrundlagen
| Bundesgesetze | |
|---|---|
| Abfallwirtschaftsgesetz 2002 | BGBl. Nr. 102/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2008 |
| ArbeitnehmerInnenschutzgesetz | BGBl. Nr. 450/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2007 |
| Bundesabgabenordnung | BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2008 |
| Bundeshaushaltsgesetz | BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 20/2008 |
| Bundeshaushaltsverordnung 1989 | BGBl. Nr. 570/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. II Nr. 26/2005 |
| Bundesvergabegesetz 2006 | BGBl. I Nr. 17/2006, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008 |
| Forstgesetz 1975 | BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 55/2007 |
| Gewerbeordnung 1994 | BGBl. Nr. 194/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2008 |
| Kommunalsteuergesetz 1993 | BGBl. Nr. 819/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 99/2007 |
| Landarbeitsgesetz 1984 | BGBl. Nr. 287/1984, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 82/2008 |
| Mineralrohstoffgesetz | BGBl. Nr. 38/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2006 |
| Umsatzsteuergesetz 1994 | BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 140/2008 |
| Wasserrechtsgesetz 1959 | BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 123/2006 |
| NÖ Landesgesetze | |
| --- | --- |
| NÖ Bauordnung 1996 | LGBl. Nr. 8200-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8200-14 |
| NÖ Bodenschutzgesetz | LGBl. Nr. 6160-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 6160-4 |
| NÖ Fischereigesetz 2001 | LGBl. Nr. 6550-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 6550-1 |
| NÖ Fischereiverordnung 2002 | LGBl. Nr. 6550/1-0 |
| NÖ Jagdgesetz 1974 | LGBl. Nr. 6500-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 6500-23 |
| NÖ Jagdverordnung | LGBl. Nr. 6500/1-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 6500/1-46 |
| NÖ Landarbeitsordnung 1973 | LGBl. Nr. 9020-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 9020-26 |
| NÖ Landesstraßengesetz 1999 | LGBl. Nr. 8500-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8500-1 |
| NÖ Naturschutzgesetz 2000 | LGBl. Nr. 5500-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5500-6 |
| NÖ Raumordnungsgesetz 1976 | LGBl. Nr. 8000-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8000-23 |
| NÖ Umweltschutzgesetz | LGBl. Nr. 8050-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8050-6 |
| Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer bei der Benutzung von Arbeitsmitteln in der Land- und Forstwirtschaft | LGBl. Nr. 9020/12-0 |
| Bgld Landesgesetze | |
| --- | --- |
| Bgld Baugesetz 1997 | LGBl. Nr. 10/1998 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 53/2008 |
| Bgld Bodenschutzgesetz | LGBl. Nr. 87/1990 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 32/2001 |
| Bgld Fischereigesetz 1949 | LGBl. Nr. 1/1949 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2002 |
| Bgld Fischereiverordnung | LGBl. Nr. 9/1953 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 26/1973 |
| Bgld Grundverkehrsgesetz 2007 | LGBl. Nr. 25/2007 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 69/2008 |
| Bgld Jagdgesetz 2004 | LGBl. Nr. 11/2005 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 37/2008 |
| Bgld Jagdverordnung | LGBl. Nr. 23/2005 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 7/2007 |
| Bgld Landarbeitsordnung 1977 | LGBl. Nr. 37/1977 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 9/2008 |
| Bgld Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz | LGBl. Nr. 27/1991 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 35/2008 |
| Bgld Straßengesetz 2005 | LGBl. Nr. 79/2005 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 20/2007 |
| Europarechtliche Bezüge: |
|---|
| RL 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABl. 1979 C 103/6 idF 1997 L 223/9 |
| RL 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. 1992 L 206/7 idF 1997 L 305/42 („Fauna-Flora-Habitat - Richtlinie“) |
Leistungskatalog/Leistungskennzahlen
(Die einzelnen Leistungskennzahlen basieren auf einem gemeinsam mit den Nutzern erstellten Leistungskatalog, welcher getrennt nach Liegenschaften durch die HFVA zu führen ist.)
7.1. Forst
| Leistungen - Forst | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist | Plan | Plan | |||||||
| Einschlagmenge (fm) | 116.000 | 53.000 | 53.000 | 53.000 | 53.000 | 53.000 | |||
| Aufforstungsfläche (ha) | 14 | 15 | 35 | 35 | 35 | 25 | |||
| Kulturpflege (ha) | 210 | 180 | 210 | 220 | 250 | 250 | |||
| Dickungspflege (ha) | 170 | 144 | 124 | 124 | 124 | 144 | |||
| Auslichtungsfläche (ha) | 26 | 150 | 220 | 220 | 220 | 220 | |||
Bemerkungen:
Die erhöhten Einschlagmengen (2007 - 116.000 fm, bzw. 2008 - 100.000 fm) ergaben sich durch die Aufarbeitung der Großschadensereignisse in den beiden Jahren und werden im Projektzeitraum auf das Maß der nachhaltigen Bewirtschaftung reduziert (Bruckneudorf 13.000 fm, Allentsteig 40.000 fm). Durch die Aufarbeitung des Schadholzes in den Vorjahren ergibt sich im Projektzeitraum ein Nachholbedarf im Bereich der Aufarbeitung von Auslichtungsflächen.
| Kennzahlen - Forst | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist | Plan | Plan | ||||
| Deckungsbeitrag (€) | 3.046.000 | 1.146.440 | 1.100.000 | 1.230.000 | 1.250.000 | 1.350.000 |
| Deckungsbeitrag je fm (€) | 26,2 | 21,6 | 20,7 | 23,2 | 23,6 | 25,5 |
Der Deckungsbeitrag ermittelt sich wie folgt:
Erträge aus dem Forstbetrieb (Verkaufserlöse und bewerteter Eigenverbrauch) abzüglich der direkten Kosten für Schlägerung (Eigen-/Fremdkosten) und Rückung (Holzbringung).
7.2. Jagd
| Leistungen | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist | Plan | Plan | ||||
| Abschüsse: | ||||||
| Rotwild | 665 | 950 | 800 | 850 | 850 | 850 |
| Rehwild | 476 | 540 | 500 | 500 | 500 | 500 |
| Muffelwild | 105 | 102 | 110 | 110 | 110 | 110 |
| Schwarzwild | 757 | 1.480 | 1.000 | 1.100 | 1.100 | 1.100 |
| Summe Abschüsse | 2.003 | 3.072 | 2.410 | 2.560 | 2.560 | 2.560 |
| Jagdvergabe [ha] | 1.005 | 3.140 | 7.000 | 7.000 | 7.000 | 7.000 |
Bemerkungen:
Mit der geplanten Steigerung der Abschüsse gegenüber den tatsächlichen Mengen in den vergangenen Jahren wird eine Eindämmung des Wildbestandes zur Verminderung von Wildschäden erreicht werden. Beginnend mit 2009 ist die Jagdvergabe von Randgebieten im Ausmaß von rund 7.000 ha vorzusehen.
| Kennzahlen - Jagd | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist | Plan | Plan | ||||
| Deckungsbeitrag (DB) (€) | - 278.220 | 86.690 | -40.000 | -10.000 | 10.000 | 40.000 |
| DB je Stk. Schalenwild (€) | -139 | 29 | -17 | -4 | 4 | 16 |
Der Deckungsbeitrag ermittelt sich wie folgt:
Jagderträge (Wildbretverkauf, Einnahmen-Jagdgäste, Jagdvergabe) abzüglich der direkten Kosten (Personalkosten, anteilige Kfz-/Gerätekosten, Revier- und sonstige Ausstattung für Jagd, Wildfutterproduktion und -zukauf). Die positive Entwicklung der Deckungsbeiträge im Projektzeitraum ergibt sich insbesondere aufgrund der Jagdvergabe von Randgebieten.
7.3. Landschaftspflege
| Leistungen - Landsch. Pflege | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist | Plan | Plan | ||||
| Flächenbestand (ha) | 1.037 | 988 | 1.173 | 1.173 | 1.173 | 1.173 |
| verpachtete Flächen (ha) | 2.495 | 2.672 | 2.400 | 2.400 | 2.400 | 2.400 |
Bemerkungen:
Im Bereich der Landschaftspflegefläche ergibt sich eine Steigerung auf 1.173 ha, aufgrund des militärischen Raumnutzungsplanes und der Ausweitung des blindgängergefährdeten Raumes.
| Kennzahlen - Landsch. Pflege | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist | Plan | Plan | ||||
| Direkte Kosten je ha (€) | 289 | 278 | 295 | 295 | 300 | 300 |
| Pachteinnahmen je ha (€) | 79 | 73 | 80 | 82 | 85 | 85 |
Die direkten Kosten umfassen:
Saatgut und andere Zukäufe
Lohnkosten (gem. Zeitaufzeichnung)
anteilige Kfz-/Gerätekosten (Treibstoffe, Reparaturen usw.)
7.4. Schotter und Schüttmaterial
| Leistungen | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist | Plan | |||||
| Schotter HFVA (Tonnen) | 45.000 | 10.000 | 10.000 | 10.000 | 10.000 | |
| Schüttung HFVA (Tonnen) | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 | ||
| Schotter TÜPl A (Tonnen) | 53.118 | 30.000 | 30.000 | 30.000 | 30.000 | |
| Schüttung TÜPl A (Tonnen) | 60.000 | 60.000 | 60.000 | 60.000 | ||
| Gesamt (Tonnen) | 98.118 | 120.000 | 120.000 | 120.000 | 120.000 | |
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:
| Planstellenvorschau | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
| Ist | Plan | Plan | ||||
| Beamte/Verwendungsgruppe | ||||||
| A | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| B | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| C | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 |
| Summe Beamte | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 |
| Summe Angestellte | 17,4 | 17,4 | 15,9 | 15,9 | 16,9 | 16,9 |
| Summe Arbeiter | 37,5 | 38,5 | 40,1 | 40,1 | 40,1 | 40,1 |
| Gesamtsumme | 57,9 | 58,9 | 59 | 59 | 59 5 | 9 |
Erläuterungen zu Punkt 8:
Die Personalsteigerung bei den Saisonarbeitern gegenüber dem Referenzjahr 2008 ergibt sich aus folgenden Gründen:
- Aufforstung der Schadholzflächen der Schadereignisse von 2006 bis 2008
- Produktion von Schotter-/Schüttmaterial für den TÜPl – A
- zusätzliche Aufgaben im Rahmen der naturschutzrechtlichen Bestimmungen (z. B. Birkhuhnprojekt, Auswilderungen)
- geplante Gebäudesanierung
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:
| in Tausend € | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anmerkungen | Erfolg | Voranschlag | Voranschlag | |||
| UT0 siehe Erläuterungen zu Punkt 9 | 2.822 | 2.563 | 2.862 | 2.909 | 2.988 | 3.098 |
| UT3 siehe Erläuterungen zu Punkt 9 | 226 | 160 | 150 | 145 | 160 | 160 |
| UT7 siehe Erläuterungen zu Punkt 9 | 109 | 157 | 215 | 215 | 215 | 215 |
| UT8 siehe Erläuterungen zu Punkt 9 | 1.436 | 904 | 753 | 751 | 757 | 747 |
| Summe Ausgaben | 4.593 | 3.784 | 3.980 | 4.020 | 4.120 | 4.220 |
| UT4 | 5.019 | 2.908 | 3.515 | 3.575 | 3.695 | 3.815 |
| Summe Einnahmen | 5.019 | 2.908 | 3.515 | 3.575 | 3.695 | 3.815 |
| Saldo | 426 | -876 | -465 | -445 | -425 | -405 |
Die Saldoverschlechterung im Projektzeitraum gegenüber dem Referenzjahr 2007 und der Prognose 2008 (€ 227.000) ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
Reduzierung der Einschlagmenge um 50% (Einnahmenentfall)
Zusätzliche Schotterproduktion für den TÜPl – A
Zusätzliche Arbeiten im Rahmen der naturschutzrechtlichen Vorgaben
Erläuterungen zu Punkt 9:
UT 0 – Personalbereich
Der Personalaufwand für die Jahre 2009 bis 2012 ist auf der Basis des Erfolges des Jahres 2007 und der Prognose 2008 (€ 2,93 Mio.) berechnet worden. Die Entwicklung bei den Abfertigungen (2009/ein Angestellter und ein Arbeiter, 2010/2 Arbeiter, 2011/3 Arbeiter und 2012/ein Angestellter und 3 Arbeiter) ist bei den Personalausgaben ebenso wie die Lohnerhöhungen (Valorisierung 2009 3%, dann ff 2,5%) berücksichtigt.
UT3
Die Ausgaben für Investitionen haben in den letzten 3 Jahren durchschnittlich rund € 200.000.- betragen.
Die Ausgaben wurden aufgrund des folgenden Anschaffungsplanes budgetiert:
| Positionen | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erfolg | Voranschlag | Voranschlag | ||||
| Kfz-Beschaffungen | 41.000 | 40.000 | 60.000 | 60.000 | 40.000 | 40.000 |
| Traktore | 150.000 | 100.000 | 0 | 0 | 100.000 | 100.000 |
| Streuwagen | 0 | 15.000 | 0 | 0 | 0 | |
| Maschinen | 35.000 | 20.000 | 35.000 | 85.000 | 20.000 | 20.000 |
| EDV-Ausstattung | 0 | 0 | 40.000 | 0 | 0 | 0 |
| LKW | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kipper | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 226.000 | 160.000 | 150.000 | 145.000 | 160.000 | 160.000 |
UT 7 Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind der Erfolg 2007 sowie die Prognose 2008 (€ 148.000).
UT 8 – Aufwendungen
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind der Erfolg 2007 sowie die Prognose 2008 (€ 1,7 Mio.). Bei der Planung der Jahre 2009 bis 2012 wurden Verschiebungen im Leistungsspektrum (wie zB verminderte Ausgaben aufgrund der Reduzierung der jährlichen Einschlagmenge auf das Maß der nachhaltigen Bewirtschaftung [2007 ca. - 54% und 2008 voraussichtlich ca. -64%]; verminderte Ausgaben im Bereich der Jagd aufgrund der geplanten Jagdvergabe von Randgebieten) berücksichtigt.
UT 4 – Einnahmen
Berechnungsbasis der Einnahmen bei diesem Ansatz ist das Ergebnis des Jahres 2007 sowie die Prognose 2008 (€ 5,2 Mio.). Wesentliche Einflussfaktoren für den Projektzeitraum werden darüber hinaus die Veränderungen im Leistungsspektrum (normaler Einschlag, mehr Pflegearbeiten, Jagdvergabe auf Randgebieten und Förderungsmittel (EU-Förderung prognostiziert € 120.000) sein.