Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung – WBV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2006-02-01
Status Aufgehoben · 2010-07-07
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 16
Änderungshistorie JSON API

Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß

Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt

auf Universitätslehrgänge, die den

Abschluss eines Universitätsstudiums

Anzahl voraussetzen, und auf Personen mit

Studienabschluss dieser Universität

(Personenmenge PA gemäß Anlage 5 zur

UniStEV 2004)

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Österreich

Staats- - EU

angehörigkeit - Drittstaaten

```


```

IV.1.4 Anzahl der Studienabschlüsse innerhalb der vorgesehenen

Studiendauer laut Curriculum zuzüglich Toleranzsemester

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Art des Abschlusses, Studienart)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres

Anzahl (1. Oktober - 30. September)

```


```

Studien-

abschlüsse

innerhalb der Abgeschlossene Studien (Studienmenge SA

vorgesehenen gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004),

Studiendauer eingeschränkt auf ordentliche Studien

laut Curriculum

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

Art des - Erstabschluss

Abschlusses - Weiterer Abschluss

```


```

Studienart - Diplomstudium (2)

(Anzahl - Bakkalaureatsstudium (1)

Toleranz- - Magisterstudium (1)

semester) - Doktoratsstudium (1)

```


```

IV.2.1 Anzahl der Abschlüsse von Doktoratsstudien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

Doktoratsstudiums)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres

Anzahl (1. Oktober - 30. September)

```


```

Abgeschlossene Studien (Studienmenge SA

Abschlüsse von gemäß Anlage 5 zur Uni-StEV 2004),

Doktorats- eingeschränkt auf Doktoratsstudien

studien (ausgenommen Diplomstudien Human- und

Zahnmedizin)

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Österreich

Staats- - EU

angehörigkeit - Drittstaaten

```


```

Art des - PhD-Doktoratsstudien

Doktorats- - sonstige Doktoratsstudien

studiums

```


```

IV.2.2 Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des

Personals

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

(nach Typus von Publikationen)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Unter Nennung der Universität publizierte

Erstauflagen von Fach- oder Lehrbüchern

(nicht im Eigenverlag publiziert), nicht

im Eigenverlag publizierte

Fachzeitschriften oder Sammelwerken

wissenschaft- (ausgenommen Konferenz-Publikationen),

liche proceedings (full papers und abstracts),

Veröffent- Posterbeiträge im Rahmen internationaler

lichungen wissenschaftlicher Fachkongresse, oder

sonstige wissenschaftliche

Veröffentlichungen (darunter auch

nicht-textliche wie z. B. wissenschaftliche

Filme); entscheidend ist das Datum der

Veröffentlichung

```


```

sämtliche Personen in den Verwendungen 11

bis 21 sowie 24 und 25 gemäß Z 2.6 der

Personal Anlage 1 BidokVUni bzw. entsprechende

Verwendungen der Anlage 2 BidokVUni

```


```

- Erstauflagen von wissenschaftlichen

Fach- oder Lehrbüchern

- erstveröffentlichte Beiträge in

SCI-Fachzeitschriften

- erstveröffentlichte Beiträge in

SSCI-Fachzeitschriften

- erstveröffentlichte Beiträge in

AHCI-Fachzeitschriften

- erstveröffentlichte Beiträge in

Typus von sonstigen wissenschaftlichen

Publikationen Fachzeitschriften

- erstveröffentlichte Beiträge in

Sammelwerken

- proceedings

- Posterbeiträge im Rahmen

internationaler wissenschaftlicher

Fachkongresse

- sonstige wissenschaftliche

Veröffentlichungen

```


```

IV.2.3 Anzahl der gehaltenen Vorträge als invited speaker oder

selected presenter bei wissenschaftlichen/künstlerischen

Veranstaltungen

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus, Vortrags-Typus)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

gehaltener Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer

Vortrag als direkten Einladung durch die

invited speaker Veranstalterin oder den Veranstalter

```


```

gehaltener Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer

Vortrag als Bewerbung und nachfolgenden Auswahl durch

selected die Veranstalterin oder den Veranstalter

presenter

```


```

wissenschaft-

liche/

künstlerische wie z. B. Kongresse, Konferenzen, Tagungen

Veranstaltung

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

Veranstaltungs- - national

Typus - international

```


```

- keynote-speaker

Vortrags-Typus - sonstige speaker/presenter

```


```

IV.2.4 Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten Patente

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

(nach Patenterteilung)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Ein Patent ist ein vom Staat verliehenes

Recht zur ausschließlichen Verwertung

einer Erfindung. Ist gegen eine öffentlich

bekannt gemachte Anmeldung (§ 101

Patentgesetz 1970, BGBl. Nr. 259/1970,

i.d.g.F.) ein Einspruch (§ 102

Patentgesetz 1970 i.d.g.F.) nicht

rechtzeitig erhoben und die erste

Jahresgebühr (§ 166 Abs. 6 Patentgesetz

1970 i.d.g.F.) rechtzeitig eingezahlt

erteilte worden, so gilt das Patent mit Ablauf der

Patente Einspruchsfrist (§ 102 Abs. 1 Patentgesetz

1970 i.d.g.F.) als erteilt (§ 107

Patentgesetz 1970 i.d.g.F.). Zu zählen

sind Patente, die gemäß Patentgesetz 1970,

gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen

und in Staaten, die nicht Vertragsstaaten

des Europäischen Patentübereinkommens

sind, im Berichtszeitraum erteilt wurden,

wobei jedes erteilte Patent einzeln

gezählt wird.

```


```

- national

Patenterteilung - EU/EPU

- Drittstaaten

```


```

IV.2.5 Einnahmen aus FE-Projekten sowie Projekten der

Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26 Abs. 1

und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 in Euro

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation, Sitz der

Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

geldmäßiger Gegenwert für erbrachte

Leistungen der Universität einschließlich

der anteilsmäßigen Einnahmen aus

Einnahmen Beteiligungen (Beteiligungsausmaß laut

Rechnungsabschluss) an

Forschungsgesellschaften, Fonds (FWF,

Jubiläumsfonds der ÖNB)

```


```

Forschungsarbeiten, an denen einzelne bzw.

mehrere Personen mitarbeiten und bei denen

FE-Projekte auf die Ausstattung der Universität

zurückgegriffen wird

```


```

Projekte im Arbeiten im Bereich Entwicklung und

Bereich der Erschließung der Künste, an denen einzelne

Entwicklung und bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei

Erschließung denen auf die Ausstattung der Universität

der Künste zurückgegriffen wird

```


```

- EU

- Bund (Ministerien)

- Land

- Gemeinden und Gemeindeverbände

- FWF

Auftraggeber-/ - sonstige vorwiegend aus Bundesmitteln

Fördergeber- getragene Fördereinrichtungen (FFG)

Organisation - Unternehmen

- Gesetzliche Interessenvertretungen

- Stiftungen/Fonds/sonstige

Fördereinrichtungen

- sonstige

```


```

Sitz der

Auftraggeber-/ - national

Fördergeber- - EU

Organisation - Drittstaaten

Spezifisches Set für die Medizin-Universitäten:

VI.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen Personals in der

Patientenbehandlung/-betreuung und im Gesundheitswesen in

Vollzeitäquivalenten

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

```


```

[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Patientenbehandlungs- und

Zeitvolumen -betreuungskapazität beschränkt auf

Normarbeitszeit (40 Stunden)

```


```

wissenschaft- sämtliche Personen in den Verwendungen 11

liches Personal bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

```


```

Tätigkeiten im Sinne des § 1 des

Patienten- Bundesgesetzes über Krankenanstalten und

behandlung/ Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957,

-betreuung i.d.g.F.

```


```

Aufgaben des öffentlichen

Gesundheitswesens, die gemäß § 29 Abs. 6

Gesundheits- des Universitätsgesetzes 2002 einer

wesen Organisationseinheit einer Medizinischen

Universität übertragen wurden

```


```

tatsächliche Personalkapazität auf Basis

des faktischen Beschäftigungsausmaßes

Vollzeit- aller Personen (Bsp.: 2 zu 50%

äquivalent Teilzeitbeschäftigte ergeben

1 Vollzeitäquivalent)

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

VI.2 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner - 31. Dezember)

```


```

im Kalenderjahr dem Rektorat gemeldete

neu begonnen klinische Prüfungen

```


```

systematische Untersuchung eines

Arzneimittels an Versuchspersonen gem.

§ 2a Arzneimittelgesetz, BGBl.

klinische Nr. 185/1983, i.d.g.F. bzw. eines

Prüfung Medizinproduktes gemäß § 3

Medizinproduktegesetz, BGBl. Nr. 657/1996,

i.d.g.F.

```


```

VI.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

gemäß Bundesgesetz über die Dokumentation

im Gesundheitswesen mit zugehörigen

Patientinnen Verordnungen

und Patienten Veterinärmedizinische Universität Wien:

ambulant und stationär aufgenommene

Tierpatienten laut Meldung an TIS

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

VI.4 Anzahl der in klinische Prüfungen, Leistungsbewertungen

und sonstige klinische Studien einbezogenen Patientinnen

und Patienten

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

systematische Untersuchung eines

Arzneimittels an Versuchspersonen gemäß

§ 2a Arzneimittelgesetz, BGBl.

klinische Nr. 185/1983, i.d.g.F. bzw. eines

Prüfungen Medizinproduktes gemäß § 3

Medizinproduktegesetz, BGBl. Nr. 657/1996,

i.d.g.F.

```


```

Leistungs-

bewertungen und z. B. neue Operationsmethoden,

sonstige nicht-therapeutische Forschung

klinische

Studien

```


```

in den Protokollen bzw. in

einbezogene Abschlussberichten an die Ethikkommission

Patientinnen zu den klinischen Prüfungen genannte

und Patienten Patientenzahlen

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

VI.5 Personal mit einem nicht-medizinischen Studienabschluss

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

```


```

[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

wissenschaftliches Personal mit Dienst-

Personal oder Beschäftigungsverhältnis

(einschließlich Bundesbeamte)

```


```

nicht-

medizinischer Abschluss eines Bakkalaureats-, Magister-

Studien- oder Diplomstudiums außer Human- und

abschluss Zahnmedizin

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

VI.6 Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungen zur Fachärztin und

zum Facharzt

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Diplom der Österreichischen Ärztekammer

gemäß § 15 Ärztegesetz 1998, BGBl. I

abgeschlossene 169/1998, i.d.g.F. über die erfolgreiche

Facharzt- Absolvierung der praktischen Ausbildung in

ausbildung einem Sonderfach gemäß § 8 Ärztegesetz

1998, BGBl. I 169/1998 i.d.g.F.

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

VI.7 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission

[pro Universität]

(nach Begutachtungstyp)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Durchführung von Beurteilungen klinischer

Prüfungen und der Anwendung neuer

medizinischer Methoden und angewandter

medizinischer Forschung am Menschen unter

Begutachtung Beachtung der einschlägigen

ärzterechtlichen Bestimmungen und der

relevanten internationalen Regelwerke

(Deklaration von Helsinki, GCP-Guidelines)

```


```

vom Senat eingerichtete Kommission gemäß

§ 30 des Universitätsgesetzes 2002 zur

Beurteilung klinischer Prüfungen von

Ethikkommission Arzneimitteln und Medizinprodukten, der

Anwendung neuer medizinischer Methoden und

angewandter medizinischer Forschung

```


```

- Begutachtung im eigenen Bereich der

Begutach- Universität

tungstyp - sonstige Begutachtung

```


```

Spezifisches Set für die Universitäten der Künste:

VII.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im Bereich Entwicklung und

Erschließung der Künste tätigen

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu

Kunstzweigen in Prozent

[pro Universität, pro Kunstzweig]

(nach Geschlecht)

```


```

[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Kapazität des

Anteilsmäßige wissenschaftlich/künstlerischen Personals

Zuordnung im Bereich Entwicklung und Erschließung

in Prozent der Künste ohne Beschränkung auf

Normarbeitszeit zugeordnet zu Kunstzweigen

```


```

wissenschaft-

liches/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11

künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

Personal

```


```

Erschließung der Künste ist der neue Kunst

produzierende oder interpretativ sich mit

bestehender Kunst auseinandersetzende

Prozess von Kunstschaffenden innerhalb und

Entwicklung und außerhalb der Universitäten der Künste und

Erschließung umfasst auch die reflexive

der Künste Auseinandersetzung mit dem Kunstbegriff

verschiedener Epochen bis zur Gegenwart

und seinen vielfältigen

Erscheinungsformen.

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

VII.2 Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber bei

Zulassungsprüfungen

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Prüfungsergebnis)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl im laufenden Studienjahr

```


```

Bewerberin, jede Person, die zu einer

Bewerber Zulassungsprüfung antritt

```


```

Zulassungsprüfungen sind gem. § 51 Abs. 2

Z 19 des Universitätsgesetzes 2002 die

Zulassungs- Prüfungen, die unter Berücksichtigung der

prüfung Vorbildungsmöglichkeiten dem Nachweis der

künstlerischen Eignung für die

künstlerischen Studien dienen

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

Prüfungs- - bestanden

ergebnis - nicht bestanden

```


```

VII.3 Anzahl der künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen

und wissenschaftlichen Veranstaltungen der Universität

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

künstlerische/ Veranstaltungen, die von der Universität

künstlerisch- in ihrer Gesamtheit oder von einer

wissenschaft- Organisationseinheit der Universität

liche und öffentlich bzw. öffentlich angekündigt

wissenschaft- durchgeführt werden wie z. B.:

liche - Ausstellungen, Konzerte, Aufführungen,

Veranstaltungen Filme,

der Universität - Symposien, Kongresse, Messen

der Künste - Wettbewerbe

```


```

VII.4 Anzahl der künstlerischen Leistungen des

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

[pro Universität, pro Kunstzweig]

(Ort der künstlerischen Leistung)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

kreative Leistungen:

Erstellung von künstlerischen Konzepten,

Schaffung von Artefakten (= primär

schöpferische Leistungen), Erschließung

neuer künstlerischer Arbeiten

(= interpretatorisch-schöpferische

Leistungen), Erschließung

künstlerischer/pädagogischer

Übungsstrategien, Gestaltungen von Radio-,

Fernseh- und sonstigen medialen

künstlerische Produktionen (einschließlich Internet)

Leistung Präsentationen:

Vorträge, Einführungen,

Diskussionsbeiträge, ... (im Rahmen von

künstlerischen Veranstaltungen)

Interpretation von künstlerischen

Arbeiten, Ausstellung eigener Arbeiten,

Auftritte als Solist/in oder

Ensembleleiter/in, Mitwirkung bei

Ensembles und Orchestern, Mitwirkung in

Radio-, Fernseh- und sonstigen medialen

Produktionen (einschließlich Internet)

```


```

wissenschaft-

liches/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11

künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

Personal

```


```

Ort der - national

künstlerischen - EU

Leistung - Drittstaaten

```


```

VII.5 Anzahl der künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen

Publikationen des wissenschaftlichen/künstlerischen

Personals

[pro Universität, pro Kunstzweig]

(nach Leistungsart, Typus von künstlerischen

Publikationen, Auflagenhöhe)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

künstlerische/ Publikationen wie z. B.:

künstlerisch- - Ton-, Bild- und Datenträger

wissenschaft- - Kataloge und andere Druckwerke

liche - Medienpräsenz (Rundfunk- und

Publikation TV-Aufnahmen, Internet)

```


```

wissenschaft-

lichen/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11

künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

Personal

```


```

– Einzelleistung

Leistungsart - Kooperationsleistung

```


```

Typus von - Ton-, Bild-, Datenträger

künstlerischen - Kataloge und andere Druckwerke

Publikationen - Medienpräsenz

```


```

- 1

- 2 – 10

- 11 -100

Auflagenhöhe - 101 -1000

- 1001 – 5000

- 5000

```


```

VII.6 Anzahl der vom wissenschaftlichen/künstlerischen Personal

erhaltenen Preise und Auszeichnungen für Entwicklung und

Erschließung der Künste

[pro Universität, pro Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Verleihungsort)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

wissenschaft-

liches/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11

künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

Personal

```


```

Erschließung der Künste ist der neue Kunst

produzierende oder interpretativ sich mit

bestehender Kunst auseinandersetzende

Prozess von Kunstschaffenden innerhalb und

Entwicklung und außerhalb der Universitäten der Künste und

Erschließung umfasst auch die reflexive

der Künste Auseinandersetzung mit dem Kunstbegriff

verschiedener Epochen bis zur Gegenwart

und seinen vielfältigen

Erscheinungsformen.

```


```

als Gewinn für die Siegerin oder den

Sieger in einem Wettbewerb ausgesetzter

Betrag, Gegenstand oder Titel; monetäre

Preis Anerkennung für herausragende Tätigkeiten

im Bereich Entwicklung und Erschließung

der Künste

```


```

besondere öffentliche Form der

Ehrung/Würdigung einer hervorragenden

Auszeichnung Leistung im Bereich der Entwicklung und

Erschließung der Künste durch Verleihung

von Urkunden, Orden und dergl.

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- national

Verleihungsort - EU

- Drittstaaten

```


```

Datenbedarf-Kennzahlen für alle Universitäten:

1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Personalaufwand gemäß § 2 Z 6 lit. a, c,

d, e und f der Univ. RechnungsabschlussVO,

BGBl. II Nr. 292/2003, [a) Löhne

Gehälter, c) Aufwendungen für

Aufwendungen in Abfertigungen, d) Aufwendungen für

Euro Altersversorgung, e) Aufwendungen für

gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben

sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und

Pflichtbeiträge, f) Sonstige

Sozialaufwendungen]

```


```

Bundespersonal, das am Tag vor dem

Wirksamwerden des Universitätsgesetzes

2002 (31.12. 2003) an der Universität

vorhanden war, soweit es in diesem

Bundespersonal Zeitraum in einem Arbeitsverhältnis zur

gemäß § 12 Universität oder in einem

Abs. 3 des Bundesdienstverhältnis, in einem

Universitäts- besonderen öffentlichrechtlichen

gesetzes 2002 Rechtsverhältnis oder

Ausbildungsverhältnis zum Bund steht und

der Universität zugewiesen war und

weiterhin an der Universität tätig ist.

```


```

1.2 Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen

Curricula in Prozent

[pro Curriculum]

```


```

[Zeitraum] zum Stichtag 31. Dezember

```


```

Vollständige anteilsmäßige Zuordnung jedes

Wissenschafts- Curriculums eines ordentlichen Studiums zu

profil bzw. Wissenschaftszweigen bzw. Kunstzweigen.

Kunstprofil in Die Summe der Einzelzuordnungen pro

Prozent Curriculum hat 100% zu ergeben.

```


```

angebotenes Alle ordentlichen Studien, die zur

Curriculum Fortsetzung gemeldet werden können.

```


```

Datenbedarf-Kennzahlen für die Medizinischen Universitäten:

2.1 Nutzfläche, die der Universität von Dritten für Lehr- und

Forschungszwecke zur Verfügung gestellt wird in m²

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Gesamtnutzfläche zum Stichtag 31. Dezember

```


```

Nutzfläche im Sinne der ÖNORM 1800,

Ausgabe 1. Jänner 2002, dient der Nutzung

Nutzfläche des Bauwerkes aufgrund seiner

Zweckbestimmung

```


```

Krankenanstaltenträger oder andere Dritte

wie sonstige öffentliche Stellen oder

Dritte Private (auch universitätsnahe Vereine),

nicht aber BIG

```


```

Erfüllung der universitären Aufgaben der

Lehr- und Lehre und Forschung sowie mittelbar damit

Forschungs- verbundene Aufgaben (wie anteilige

zwecke Verwaltung, erforderliche zusätzliche

Dienstzimmer)

```


```

zur Verfügung ausdrückliche vertragliche Widmung oder

stellen faktische Überlassung

```


```

2.2 Anzahl der Betten

[pro Universität]

(nach Bettenauslastung)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember

```


```

systemisierte Krankenanstalten-Betten laut

ÖKAP (Österreichischer

Betten Krankenanstalten-Plan) bzw. tatsächliche

Betten

```


```

- systemisierte Krankenanstalten-Betten

Betten- laut ÖKAP (Österreichischer

auslastung Krankenanstalten-Plan)

- nicht systemisierte Betten

```


```

2.3 Klinischer Mehraufwand (paktierte Investitionen) in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Teilbetrag der Gesamtinvestitionen in der

Patientenbehandlung/-betreuung und im

Klinischer Gesundheitswesen, der gemäß § 55 Z 1

Mehraufwand KAKuG, i.d.g.F., als Kostenersatz für

Geräte an den Krankenanstaltenträger zu

leisten ist

```


```

Maschinen und maschinelle Anlagen sowie

unmittelbar zugehörige Raumausstattungen

paktierte sowie übertragene Klinikneu- und

Investitionen Klinikumbauten einschließlich der

Ersteinrichtung und gebäudetechnische

Sanierungen und Erweiterungen

```


```

2.4 Laufender Klinischer Mehraufwand in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Teilbetrag der Gesamtaufwendungen in der

Patientenbehandlung/-betreuung und im

Klinischer Gesundheitswesen, der gemäß § 55 Z 2

Mehraufwand KAKuG, i.d.g.F., als Kostenersatz an den

Krankenanstaltenträger (AKH, LKH Graz und

LKH Innsbruck) zu leisten ist

```


```

Mehrkosten, die sich beim Betrieb der

laufend Krankenanstalt aus den Bedürfnissen der

Lehre und Forschung ergeben

```


```

2.5 Einnahmen aus Patientenbehandlung/-betreuung und Aufgaben

im Gesundheitswesen in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)

```


```

geldmäßiger Gegenwert für erbrachte

Einnahmen Leistungen der Universität

```


```

Patienten- Tätigkeiten im Sinne des § 1

behandlung/ Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz,

-betreuung BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.F.

```


```

Aufgaben des öffentlichen

Gesundheitswesens, die gemäß § 29 Abs. 6

Gesundheits- des Universitätsgesetzes 2002 einer

wesen Organisationseinheit einer Medizinischen

Universität übertragen wurden

```


```

Anlage 2

zu § 2

Wissenschafts-/Kunstzweige

1 NATURWISSENSCHAFTEN

11 Mathematik, Informatik

12 Physik, Mechanik, Astronomie

13 Chemie

14 Biologie, Botanik, Zoologie

15 Geologie, Mineralogie

16 Meteorologie, Klimatologie

17 Hydrologie, Hydrographie

18 Geographie

19 Sonstige und interdisziplinäre Naturwissenschaften

2 TECHNISCHE WISSENSCHAFTEN

21 Bergbau, Metallurgie

22 Maschinenbau, Instrumentenbau

23 Bautechnik

24 Architektur

25 Elektrotechnik, Elektronik

26 Technische Chemie, Brennstoff- und Mineralöltechnologie

27 Geodäsie, Vermessungswesen

28 Verkehrswesen, Verkehrsplanung

29 Sonstige und interdisziplinäre Technische Wissenschaften

3 HUMANMEDIZIN

31 Anatomie, Pathologie

32 Medizinische Chemie, Medizinische Physik, Physiologie

33 Pharmazie, Pharmakologie, Toxikologie

34 Hygiene, medizinische Mikrobiologie

35 Klinische Medizin (ausgenommen Chirurgie und Psychiatrie)

36 Chirurgie und Anästhesiologie

37 Psychiatrie und Neurologie

38 Gerichtsmedizin

39 Sonstige und interdisziplinäre Humanmedizin

4 LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

41 Ackerbau, Pflanzenzucht, Pflanzenschutz

42 Gartenbau, Obstbau

43 Forst- und Holzwirtschaft

44 Viehzucht, Tierproduktion

45 Veterinärmedizin

49 Sonstige und interdisziplinäre Land- und Forstwirtschaft

5 SOZIALWISSENSCHAFTEN

51 Politische Wissenschaften

52 Rechtswissenschaften

53 Wirtschaftswissenschaften

54 Soziologie

55 Psychologie

56 Raumplanung

57 Angewandte Statistik, Sozialstatistik

58 Pädagogik, Erziehungswissenschaften

59 Sonstige und interdisziplinäre Sozialwissenschaften

6 GEISTESWISSENSCHAFTEN

61 Philosophie

64 Theologie

65 Historische Wissenschaften

66 Sprach- und Literaturwissenschaften

67 Sonstige philologisch-kulturkundliche Richtungen

68 Kunstwissenschaften

69 Sonstige und interdisziplinäre Geisteswissenschaften

7 MUSIK

71 Dirigieren

72 Gesang

73 Instrumentalstudium

74 Jazz

75 Kirchenmusik

76 Komposition und Musiktheorie

8 BILDENDE KUNST/DESIGN

81 Bildende Kunst

82 Bühnengestaltung

83 Design

84 Industrial Design

85 Kunst und Gestaltung

86 Mediengestaltung

9 DARSTELLENDE KUNST/FILM UND FERNSEHEN

91 Darstellende Kunst

92 Musiktheaterregie

93 Film und Fernsehen

10 KÜNSTLERISCH/WISSENSCHAFTLICHE ZWEIGE

101 Architektur

102 Konservierung und Restaurierung

103 Lehramt (Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten, Werkerziehung)

104 Lehramt (Musikerziehung, Instrumentalmusikerziehung)

105 IGP (Instrumental(Gesangs)pädagogik)

106 MBE (Musik- und Bewegungserziehung)

107 Musiktherapie

108 Tonmeister

109 Computermusik

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