Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung – WBV)
Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß
Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt
auf Universitätslehrgänge, die den
Abschluss eines Universitätsstudiums
Anzahl voraussetzen, und auf Personen mit
Studienabschluss dieser Universität
(Personenmenge PA gemäß Anlage 5 zur
UniStEV 2004)
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Österreich
Staats- - EU
angehörigkeit - Drittstaaten
```
```
IV.1.4 Anzahl der Studienabschlüsse innerhalb der vorgesehenen
Studiendauer laut Curriculum zuzüglich Toleranzsemester
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Art des Abschlusses, Studienart)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres
Anzahl (1. Oktober - 30. September)
```
```
Studien-
abschlüsse
innerhalb der Abgeschlossene Studien (Studienmenge SA
vorgesehenen gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004),
Studiendauer eingeschränkt auf ordentliche Studien
laut Curriculum
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
Art des - Erstabschluss
Abschlusses - Weiterer Abschluss
```
```
Studienart - Diplomstudium (2)
(Anzahl - Bakkalaureatsstudium (1)
Toleranz- - Magisterstudium (1)
semester) - Doktoratsstudium (1)
```
```
IV.2.1 Anzahl der Abschlüsse von Doktoratsstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Doktoratsstudiums)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres
Anzahl (1. Oktober - 30. September)
```
```
Abgeschlossene Studien (Studienmenge SA
Abschlüsse von gemäß Anlage 5 zur Uni-StEV 2004),
Doktorats- eingeschränkt auf Doktoratsstudien
studien (ausgenommen Diplomstudien Human- und
Zahnmedizin)
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Österreich
Staats- - EU
angehörigkeit - Drittstaaten
```
```
Art des - PhD-Doktoratsstudien
Doktorats- - sonstige Doktoratsstudien
studiums
```
```
IV.2.2 Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des
Personals
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Typus von Publikationen)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Unter Nennung der Universität publizierte
Erstauflagen von Fach- oder Lehrbüchern
(nicht im Eigenverlag publiziert), nicht
im Eigenverlag publizierte
Fachzeitschriften oder Sammelwerken
wissenschaft- (ausgenommen Konferenz-Publikationen),
liche proceedings (full papers und abstracts),
Veröffent- Posterbeiträge im Rahmen internationaler
lichungen wissenschaftlicher Fachkongresse, oder
sonstige wissenschaftliche
Veröffentlichungen (darunter auch
nicht-textliche wie z. B. wissenschaftliche
Filme); entscheidend ist das Datum der
Veröffentlichung
```
```
sämtliche Personen in den Verwendungen 11
bis 21 sowie 24 und 25 gemäß Z 2.6 der
Personal Anlage 1 BidokVUni bzw. entsprechende
Verwendungen der Anlage 2 BidokVUni
```
```
- Erstauflagen von wissenschaftlichen
Fach- oder Lehrbüchern
- erstveröffentlichte Beiträge in
SCI-Fachzeitschriften
- erstveröffentlichte Beiträge in
SSCI-Fachzeitschriften
- erstveröffentlichte Beiträge in
AHCI-Fachzeitschriften
- erstveröffentlichte Beiträge in
Typus von sonstigen wissenschaftlichen
Publikationen Fachzeitschriften
- erstveröffentlichte Beiträge in
Sammelwerken
- proceedings
- Posterbeiträge im Rahmen
internationaler wissenschaftlicher
Fachkongresse
- sonstige wissenschaftliche
Veröffentlichungen
```
```
IV.2.3 Anzahl der gehaltenen Vorträge als invited speaker oder
selected presenter bei wissenschaftlichen/künstlerischen
Veranstaltungen
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus, Vortrags-Typus)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
gehaltener Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer
Vortrag als direkten Einladung durch die
invited speaker Veranstalterin oder den Veranstalter
```
```
gehaltener Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer
Vortrag als Bewerbung und nachfolgenden Auswahl durch
selected die Veranstalterin oder den Veranstalter
presenter
```
```
wissenschaft-
liche/
künstlerische wie z. B. Kongresse, Konferenzen, Tagungen
Veranstaltung
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
Veranstaltungs- - national
Typus - international
```
```
- keynote-speaker
Vortrags-Typus - sonstige speaker/presenter
```
```
IV.2.4 Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten Patente
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Patenterteilung)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Ein Patent ist ein vom Staat verliehenes
Recht zur ausschließlichen Verwertung
einer Erfindung. Ist gegen eine öffentlich
bekannt gemachte Anmeldung (§ 101
Patentgesetz 1970, BGBl. Nr. 259/1970,
i.d.g.F.) ein Einspruch (§ 102
Patentgesetz 1970 i.d.g.F.) nicht
rechtzeitig erhoben und die erste
Jahresgebühr (§ 166 Abs. 6 Patentgesetz
1970 i.d.g.F.) rechtzeitig eingezahlt
erteilte worden, so gilt das Patent mit Ablauf der
Patente Einspruchsfrist (§ 102 Abs. 1 Patentgesetz
1970 i.d.g.F.) als erteilt (§ 107
Patentgesetz 1970 i.d.g.F.). Zu zählen
sind Patente, die gemäß Patentgesetz 1970,
gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen
und in Staaten, die nicht Vertragsstaaten
des Europäischen Patentübereinkommens
sind, im Berichtszeitraum erteilt wurden,
wobei jedes erteilte Patent einzeln
gezählt wird.
```
```
- national
Patenterteilung - EU/EPU
- Drittstaaten
```
```
IV.2.5 Einnahmen aus FE-Projekten sowie Projekten der
Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26 Abs. 1
und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 in Euro
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation, Sitz der
Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
geldmäßiger Gegenwert für erbrachte
Leistungen der Universität einschließlich
der anteilsmäßigen Einnahmen aus
Einnahmen Beteiligungen (Beteiligungsausmaß laut
Rechnungsabschluss) an
Forschungsgesellschaften, Fonds (FWF,
Jubiläumsfonds der ÖNB)
```
```
Forschungsarbeiten, an denen einzelne bzw.
mehrere Personen mitarbeiten und bei denen
FE-Projekte auf die Ausstattung der Universität
zurückgegriffen wird
```
```
Projekte im Arbeiten im Bereich Entwicklung und
Bereich der Erschließung der Künste, an denen einzelne
Entwicklung und bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei
Erschließung denen auf die Ausstattung der Universität
der Künste zurückgegriffen wird
```
```
- EU
- Bund (Ministerien)
- Land
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- FWF
Auftraggeber-/ - sonstige vorwiegend aus Bundesmitteln
Fördergeber- getragene Fördereinrichtungen (FFG)
Organisation - Unternehmen
- Gesetzliche Interessenvertretungen
- Stiftungen/Fonds/sonstige
Fördereinrichtungen
- sonstige
```
```
Sitz der
Auftraggeber-/ - national
Fördergeber- - EU
Organisation - Drittstaaten
Spezifisches Set für die Medizin-Universitäten:
VI.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen Personals in der
Patientenbehandlung/-betreuung und im Gesundheitswesen in
Vollzeitäquivalenten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
```
```
[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Patientenbehandlungs- und
Zeitvolumen -betreuungskapazität beschränkt auf
Normarbeitszeit (40 Stunden)
```
```
wissenschaft- sämtliche Personen in den Verwendungen 11
liches Personal bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
```
```
Tätigkeiten im Sinne des § 1 des
Patienten- Bundesgesetzes über Krankenanstalten und
behandlung/ Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957,
-betreuung i.d.g.F.
```
```
Aufgaben des öffentlichen
Gesundheitswesens, die gemäß § 29 Abs. 6
Gesundheits- des Universitätsgesetzes 2002 einer
wesen Organisationseinheit einer Medizinischen
Universität übertragen wurden
```
```
tatsächliche Personalkapazität auf Basis
des faktischen Beschäftigungsausmaßes
Vollzeit- aller Personen (Bsp.: 2 zu 50%
äquivalent Teilzeitbeschäftigte ergeben
1 Vollzeitäquivalent)
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
VI.2 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner - 31. Dezember)
```
```
im Kalenderjahr dem Rektorat gemeldete
neu begonnen klinische Prüfungen
```
```
systematische Untersuchung eines
Arzneimittels an Versuchspersonen gem.
§ 2a Arzneimittelgesetz, BGBl.
klinische Nr. 185/1983, i.d.g.F. bzw. eines
Prüfung Medizinproduktes gemäß § 3
Medizinproduktegesetz, BGBl. Nr. 657/1996,
i.d.g.F.
```
```
VI.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
gemäß Bundesgesetz über die Dokumentation
im Gesundheitswesen mit zugehörigen
Patientinnen Verordnungen
und Patienten Veterinärmedizinische Universität Wien:
ambulant und stationär aufgenommene
Tierpatienten laut Meldung an TIS
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
VI.4 Anzahl der in klinische Prüfungen, Leistungsbewertungen
und sonstige klinische Studien einbezogenen Patientinnen
und Patienten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
systematische Untersuchung eines
Arzneimittels an Versuchspersonen gemäß
§ 2a Arzneimittelgesetz, BGBl.
klinische Nr. 185/1983, i.d.g.F. bzw. eines
Prüfungen Medizinproduktes gemäß § 3
Medizinproduktegesetz, BGBl. Nr. 657/1996,
i.d.g.F.
```
```
Leistungs-
bewertungen und z. B. neue Operationsmethoden,
sonstige nicht-therapeutische Forschung
klinische
Studien
```
```
in den Protokollen bzw. in
einbezogene Abschlussberichten an die Ethikkommission
Patientinnen zu den klinischen Prüfungen genannte
und Patienten Patientenzahlen
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
VI.5 Personal mit einem nicht-medizinischen Studienabschluss
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
```
```
[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
wissenschaftliches Personal mit Dienst-
Personal oder Beschäftigungsverhältnis
(einschließlich Bundesbeamte)
```
```
nicht-
medizinischer Abschluss eines Bakkalaureats-, Magister-
Studien- oder Diplomstudiums außer Human- und
abschluss Zahnmedizin
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
VI.6 Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungen zur Fachärztin und
zum Facharzt
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Diplom der Österreichischen Ärztekammer
gemäß § 15 Ärztegesetz 1998, BGBl. I
abgeschlossene 169/1998, i.d.g.F. über die erfolgreiche
Facharzt- Absolvierung der praktischen Ausbildung in
ausbildung einem Sonderfach gemäß § 8 Ärztegesetz
1998, BGBl. I 169/1998 i.d.g.F.
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
VI.7 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
[pro Universität]
(nach Begutachtungstyp)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Durchführung von Beurteilungen klinischer
Prüfungen und der Anwendung neuer
medizinischer Methoden und angewandter
medizinischer Forschung am Menschen unter
Begutachtung Beachtung der einschlägigen
ärzterechtlichen Bestimmungen und der
relevanten internationalen Regelwerke
(Deklaration von Helsinki, GCP-Guidelines)
```
```
vom Senat eingerichtete Kommission gemäß
§ 30 des Universitätsgesetzes 2002 zur
Beurteilung klinischer Prüfungen von
Ethikkommission Arzneimitteln und Medizinprodukten, der
Anwendung neuer medizinischer Methoden und
angewandter medizinischer Forschung
```
```
- Begutachtung im eigenen Bereich der
Begutach- Universität
tungstyp - sonstige Begutachtung
```
```
Spezifisches Set für die Universitäten der Künste:
VII.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im Bereich Entwicklung und
Erschließung der Künste tätigen
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu
Kunstzweigen in Prozent
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
```
```
[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Kapazität des
Anteilsmäßige wissenschaftlich/künstlerischen Personals
Zuordnung im Bereich Entwicklung und Erschließung
in Prozent der Künste ohne Beschränkung auf
Normarbeitszeit zugeordnet zu Kunstzweigen
```
```
wissenschaft-
liches/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11
künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Personal
```
```
Erschließung der Künste ist der neue Kunst
produzierende oder interpretativ sich mit
bestehender Kunst auseinandersetzende
Prozess von Kunstschaffenden innerhalb und
Entwicklung und außerhalb der Universitäten der Künste und
Erschließung umfasst auch die reflexive
der Künste Auseinandersetzung mit dem Kunstbegriff
verschiedener Epochen bis zur Gegenwart
und seinen vielfältigen
Erscheinungsformen.
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
VII.2 Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber bei
Zulassungsprüfungen
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Prüfungsergebnis)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl im laufenden Studienjahr
```
```
Bewerberin, jede Person, die zu einer
Bewerber Zulassungsprüfung antritt
```
```
Zulassungsprüfungen sind gem. § 51 Abs. 2
Z 19 des Universitätsgesetzes 2002 die
Zulassungs- Prüfungen, die unter Berücksichtigung der
prüfung Vorbildungsmöglichkeiten dem Nachweis der
künstlerischen Eignung für die
künstlerischen Studien dienen
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
Prüfungs- - bestanden
ergebnis - nicht bestanden
```
```
VII.3 Anzahl der künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen
und wissenschaftlichen Veranstaltungen der Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
künstlerische/ Veranstaltungen, die von der Universität
künstlerisch- in ihrer Gesamtheit oder von einer
wissenschaft- Organisationseinheit der Universität
liche und öffentlich bzw. öffentlich angekündigt
wissenschaft- durchgeführt werden wie z. B.:
liche - Ausstellungen, Konzerte, Aufführungen,
Veranstaltungen Filme,
der Universität - Symposien, Kongresse, Messen
der Künste - Wettbewerbe
```
```
VII.4 Anzahl der künstlerischen Leistungen des
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(Ort der künstlerischen Leistung)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
kreative Leistungen:
Erstellung von künstlerischen Konzepten,
Schaffung von Artefakten (= primär
schöpferische Leistungen), Erschließung
neuer künstlerischer Arbeiten
(= interpretatorisch-schöpferische
Leistungen), Erschließung
künstlerischer/pädagogischer
Übungsstrategien, Gestaltungen von Radio-,
Fernseh- und sonstigen medialen
künstlerische Produktionen (einschließlich Internet)
Leistung Präsentationen:
Vorträge, Einführungen,
Diskussionsbeiträge, ... (im Rahmen von
künstlerischen Veranstaltungen)
Interpretation von künstlerischen
Arbeiten, Ausstellung eigener Arbeiten,
Auftritte als Solist/in oder
Ensembleleiter/in, Mitwirkung bei
Ensembles und Orchestern, Mitwirkung in
Radio-, Fernseh- und sonstigen medialen
Produktionen (einschließlich Internet)
```
```
wissenschaft-
liches/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11
künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Personal
```
```
Ort der - national
künstlerischen - EU
Leistung - Drittstaaten
```
```
VII.5 Anzahl der künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen
Publikationen des wissenschaftlichen/künstlerischen
Personals
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(nach Leistungsart, Typus von künstlerischen
Publikationen, Auflagenhöhe)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
künstlerische/ Publikationen wie z. B.:
künstlerisch- - Ton-, Bild- und Datenträger
wissenschaft- - Kataloge und andere Druckwerke
liche - Medienpräsenz (Rundfunk- und
Publikation TV-Aufnahmen, Internet)
```
```
wissenschaft-
lichen/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11
künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Personal
```
```
– Einzelleistung
Leistungsart - Kooperationsleistung
```
```
Typus von - Ton-, Bild-, Datenträger
künstlerischen - Kataloge und andere Druckwerke
Publikationen - Medienpräsenz
```
```
- 1
- 2 – 10
- 11 -100
Auflagenhöhe - 101 -1000
- 1001 – 5000
- 5000
```
```
VII.6 Anzahl der vom wissenschaftlichen/künstlerischen Personal
erhaltenen Preise und Auszeichnungen für Entwicklung und
Erschließung der Künste
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Verleihungsort)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
wissenschaft-
liches/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11
künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Personal
```
```
Erschließung der Künste ist der neue Kunst
produzierende oder interpretativ sich mit
bestehender Kunst auseinandersetzende
Prozess von Kunstschaffenden innerhalb und
Entwicklung und außerhalb der Universitäten der Künste und
Erschließung umfasst auch die reflexive
der Künste Auseinandersetzung mit dem Kunstbegriff
verschiedener Epochen bis zur Gegenwart
und seinen vielfältigen
Erscheinungsformen.
```
```
als Gewinn für die Siegerin oder den
Sieger in einem Wettbewerb ausgesetzter
Betrag, Gegenstand oder Titel; monetäre
Preis Anerkennung für herausragende Tätigkeiten
im Bereich Entwicklung und Erschließung
der Künste
```
```
besondere öffentliche Form der
Ehrung/Würdigung einer hervorragenden
Auszeichnung Leistung im Bereich der Entwicklung und
Erschließung der Künste durch Verleihung
von Urkunden, Orden und dergl.
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- national
Verleihungsort - EU
- Drittstaaten
```
```
Datenbedarf-Kennzahlen für alle Universitäten:
1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Personalaufwand gemäß § 2 Z 6 lit. a, c,
d, e und f der Univ. RechnungsabschlussVO,
BGBl. II Nr. 292/2003, [a) Löhne
Gehälter, c) Aufwendungen für
Aufwendungen in Abfertigungen, d) Aufwendungen für
Euro Altersversorgung, e) Aufwendungen für
gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge, f) Sonstige
Sozialaufwendungen]
```
```
Bundespersonal, das am Tag vor dem
Wirksamwerden des Universitätsgesetzes
2002 (31.12. 2003) an der Universität
vorhanden war, soweit es in diesem
Bundespersonal Zeitraum in einem Arbeitsverhältnis zur
gemäß § 12 Universität oder in einem
Abs. 3 des Bundesdienstverhältnis, in einem
Universitäts- besonderen öffentlichrechtlichen
gesetzes 2002 Rechtsverhältnis oder
Ausbildungsverhältnis zum Bund steht und
der Universität zugewiesen war und
weiterhin an der Universität tätig ist.
```
```
1.2 Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen
Curricula in Prozent
[pro Curriculum]
```
```
[Zeitraum] zum Stichtag 31. Dezember
```
```
Vollständige anteilsmäßige Zuordnung jedes
Wissenschafts- Curriculums eines ordentlichen Studiums zu
profil bzw. Wissenschaftszweigen bzw. Kunstzweigen.
Kunstprofil in Die Summe der Einzelzuordnungen pro
Prozent Curriculum hat 100% zu ergeben.
```
```
angebotenes Alle ordentlichen Studien, die zur
Curriculum Fortsetzung gemeldet werden können.
```
```
Datenbedarf-Kennzahlen für die Medizinischen Universitäten:
2.1 Nutzfläche, die der Universität von Dritten für Lehr- und
Forschungszwecke zur Verfügung gestellt wird in m²
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Gesamtnutzfläche zum Stichtag 31. Dezember
```
```
Nutzfläche im Sinne der ÖNORM 1800,
Ausgabe 1. Jänner 2002, dient der Nutzung
Nutzfläche des Bauwerkes aufgrund seiner
Zweckbestimmung
```
```
Krankenanstaltenträger oder andere Dritte
wie sonstige öffentliche Stellen oder
Dritte Private (auch universitätsnahe Vereine),
nicht aber BIG
```
```
Erfüllung der universitären Aufgaben der
Lehr- und Lehre und Forschung sowie mittelbar damit
Forschungs- verbundene Aufgaben (wie anteilige
zwecke Verwaltung, erforderliche zusätzliche
Dienstzimmer)
```
```
zur Verfügung ausdrückliche vertragliche Widmung oder
stellen faktische Überlassung
```
```
2.2 Anzahl der Betten
[pro Universität]
(nach Bettenauslastung)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember
```
```
systemisierte Krankenanstalten-Betten laut
ÖKAP (Österreichischer
Betten Krankenanstalten-Plan) bzw. tatsächliche
Betten
```
```
- systemisierte Krankenanstalten-Betten
Betten- laut ÖKAP (Österreichischer
auslastung Krankenanstalten-Plan)
- nicht systemisierte Betten
```
```
2.3 Klinischer Mehraufwand (paktierte Investitionen) in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Teilbetrag der Gesamtinvestitionen in der
Patientenbehandlung/-betreuung und im
Klinischer Gesundheitswesen, der gemäß § 55 Z 1
Mehraufwand KAKuG, i.d.g.F., als Kostenersatz für
Geräte an den Krankenanstaltenträger zu
leisten ist
```
```
Maschinen und maschinelle Anlagen sowie
unmittelbar zugehörige Raumausstattungen
paktierte sowie übertragene Klinikneu- und
Investitionen Klinikumbauten einschließlich der
Ersteinrichtung und gebäudetechnische
Sanierungen und Erweiterungen
```
```
2.4 Laufender Klinischer Mehraufwand in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Teilbetrag der Gesamtaufwendungen in der
Patientenbehandlung/-betreuung und im
Klinischer Gesundheitswesen, der gemäß § 55 Z 2
Mehraufwand KAKuG, i.d.g.F., als Kostenersatz an den
Krankenanstaltenträger (AKH, LKH Graz und
LKH Innsbruck) zu leisten ist
```
```
Mehrkosten, die sich beim Betrieb der
laufend Krankenanstalt aus den Bedürfnissen der
Lehre und Forschung ergeben
```
```
2.5 Einnahmen aus Patientenbehandlung/-betreuung und Aufgaben
im Gesundheitswesen in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)
```
```
geldmäßiger Gegenwert für erbrachte
Einnahmen Leistungen der Universität
```
```
Patienten- Tätigkeiten im Sinne des § 1
behandlung/ Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz,
-betreuung BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.F.
```
```
Aufgaben des öffentlichen
Gesundheitswesens, die gemäß § 29 Abs. 6
Gesundheits- des Universitätsgesetzes 2002 einer
wesen Organisationseinheit einer Medizinischen
Universität übertragen wurden
```
```
Anlage 2
zu § 2
Wissenschafts-/Kunstzweige
1 NATURWISSENSCHAFTEN
11 Mathematik, Informatik
12 Physik, Mechanik, Astronomie
13 Chemie
14 Biologie, Botanik, Zoologie
15 Geologie, Mineralogie
16 Meteorologie, Klimatologie
17 Hydrologie, Hydrographie
18 Geographie
19 Sonstige und interdisziplinäre Naturwissenschaften
2 TECHNISCHE WISSENSCHAFTEN
21 Bergbau, Metallurgie
22 Maschinenbau, Instrumentenbau
23 Bautechnik
24 Architektur
25 Elektrotechnik, Elektronik
26 Technische Chemie, Brennstoff- und Mineralöltechnologie
27 Geodäsie, Vermessungswesen
28 Verkehrswesen, Verkehrsplanung
29 Sonstige und interdisziplinäre Technische Wissenschaften
3 HUMANMEDIZIN
31 Anatomie, Pathologie
32 Medizinische Chemie, Medizinische Physik, Physiologie
33 Pharmazie, Pharmakologie, Toxikologie
34 Hygiene, medizinische Mikrobiologie
35 Klinische Medizin (ausgenommen Chirurgie und Psychiatrie)
36 Chirurgie und Anästhesiologie
37 Psychiatrie und Neurologie
38 Gerichtsmedizin
39 Sonstige und interdisziplinäre Humanmedizin
4 LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
41 Ackerbau, Pflanzenzucht, Pflanzenschutz
42 Gartenbau, Obstbau
43 Forst- und Holzwirtschaft
44 Viehzucht, Tierproduktion
45 Veterinärmedizin
49 Sonstige und interdisziplinäre Land- und Forstwirtschaft
5 SOZIALWISSENSCHAFTEN
51 Politische Wissenschaften
52 Rechtswissenschaften
53 Wirtschaftswissenschaften
54 Soziologie
55 Psychologie
56 Raumplanung
57 Angewandte Statistik, Sozialstatistik
58 Pädagogik, Erziehungswissenschaften
59 Sonstige und interdisziplinäre Sozialwissenschaften
6 GEISTESWISSENSCHAFTEN
61 Philosophie
64 Theologie
65 Historische Wissenschaften
66 Sprach- und Literaturwissenschaften
67 Sonstige philologisch-kulturkundliche Richtungen
68 Kunstwissenschaften
69 Sonstige und interdisziplinäre Geisteswissenschaften
7 MUSIK
71 Dirigieren
72 Gesang
73 Instrumentalstudium
74 Jazz
75 Kirchenmusik
76 Komposition und Musiktheorie
8 BILDENDE KUNST/DESIGN
81 Bildende Kunst
82 Bühnengestaltung
83 Design
84 Industrial Design
85 Kunst und Gestaltung
86 Mediengestaltung
9 DARSTELLENDE KUNST/FILM UND FERNSEHEN
91 Darstellende Kunst
92 Musiktheaterregie
93 Film und Fernsehen
10 KÜNSTLERISCH/WISSENSCHAFTLICHE ZWEIGE
101 Architektur
102 Konservierung und Restaurierung
103 Lehramt (Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten, Werkerziehung)
104 Lehramt (Musikerziehung, Instrumentalmusikerziehung)
105 IGP (Instrumental(Gesangs)pädagogik)
106 MBE (Musik- und Bewegungserziehung)
107 Musiktherapie
108 Tonmeister
109 Computermusik
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