Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung – WBV)
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 13 Abs. 6 und des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, wird verordnet:
Geltungsbereich
§ 1. Diese Verordnung gilt für die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 des Universitätsgesetzes 2002 und der Universität für Weiterbildung Krems gemäß dem Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004), BGBl. I Nr. 22/2004.
Ziele der Wissensbilanz
§ 2. Die Wissensbilanz dient der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten, Leistungsprozessen und deren Wirkungen und ist als qualitative und quantitative Grundlage für die Erstellung und den Abschluss der Leistungsvereinbarung heranzuziehen.
Aufbau der Wissensbilanz
§ 3. (1) Die Wissensbilanz gliedert sich in folgende Abschnitte:
I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien
II. Intellektuelles Vermögen
Humankapital
Strukturkapital
Beziehungskapital
III. Kernprozesse
Lehre und Weiterbildung
Forschung und Entwicklung
IV. Output und Wirkungen der Kernprozesse
Lehre und Weiterbildung
Forschung und Entwicklung
V. Resümee und Ausblick.
(2) Die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 und Z 12 des Universitätsgesetzes 2002 hat zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Abschnitten einen Abschnitt „VI. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Medizinischen Universitäten“ zu enthalten.
(3) Die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 Z 16 bis 21 des Universitätsgesetzes 2002 hat zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Abschnitten einen Abschnitt „VII. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Universitäten der Künste“ zu enthalten.
Inhalt der Wissensbilanz
§ 4. (1) Der Abschnitt „I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien“ ist in narrativer Form darzustellen. Zusätzlich zu Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien sind folgende Themenbereiche jedenfalls narrativ darzustellen:
Maßnahmen für berufstätige Studierende sowie für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten;
Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit;
Maßnahmen zur Erreichung der Aufgabe der Universität hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Frauenförderung, speziell zur Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Funktionen und beim wissenschaftlichen Personal;
Maßnahmen zur Personalentwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen zur Vorbereitung auf das Studium, für bestimmte Zielgruppen während des Studiums, zur Erleichterung des Überganges ins Berufsleben sowie einschlägige Forschungsaktivitäten;
Preise und Auszeichnungen;
Forschungscluster und -netzwerke gegliedert nach:
- Zeitpunkt der Gründung,
- Laufzeit,
- Organisationsform,
- Größe (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, genehmigtes Gesamtvolumen),
- inhaltliche Schwerpunkte,
- Ausrichtung sowie
- Partner;
Stand der Umsetzung der Bologna-Erklärung.
(2) Die Definitionen der Kennzahlen sowie die Auflistung der Merkmalsausprägungen erfolgen gemäß Anlage 1, die auch den Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt für die einzelnen Kennzahlen festlegt.
(3) Dem Abschnitt „II.1 Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
II.1.1 Personal
[pro Universität]
nach Geschlecht, Verwendungskategorie,
Zählkategorie)
II.1.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
II.1.3 Anzahl der Berufungen an die Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige
Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber,
Befristung)
II.1.4 Anzahl der Berufungen von der Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Standort der Zieluniversität)
II.1.5 Anzahl der Personen im Bereich des
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit
einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt
(outgoing)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gastlandkategorie)
II.1.6 Anzahl der incoming-Personen im Bereich des
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Herkunftsland der Einrichtung)
II.1.7 Anzahl der Personen, die an Weiterbildungs- und
Personalentwicklungsprogrammen teilnehmen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Verwendungskategorie)
(4) Dem Abschnitt „II.2 Intellektuelles Vermögen –
Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
II.2.1 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung sowie der Frauenförderung in Euro
[pro Universität]
II.2.2 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der
genderspezifischen Lehre und Forschung/Entwicklung
und Erschließung der Künste in Euro
[pro Universität]
II.2.3 Anzahl der in speziellen Einrichtungen tätigen
Personen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Art der Einrichtung,
Funktionskategorie)
II.2.4 Anzahl der in Einrichtungen für Studierende mit
Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen
tätigen Personen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Personenkategorie)
II.2.5 Aufwendungen für spezifische Maßnahmen für
Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen
Erkrankungen in Euro
[pro Universität]
II.2.6 Aufwendungen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von
Beruf/Studium und Familie/Privatleben für Frauen und
Männer in Euro
[pro Universität]
II.2.7 Kosten für angebotene Online-Forschungsdatenbanken
in Euro
[pro Universität]
II.2.8 Kosten für angebotene
wissenschaftliche/künstlerische Zeitschriften in
Euro
[pro Universität]
(nach Publikationsform)
II.2.9 Gesamtaufwendungen für Großgeräte im
FE-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der
Künste in Euro
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
II.2.10 Einnahmen aus Sponsoring in Euro
[pro Universität]
II.2.11 Nutzfläche in m²
[pro Universität]
(5) Dem Abschnitt „II.3 Intellektuelles Vermögen -
Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
II.3.1 Anzahl der als Vorsitzende, Mitglieder oder
Gutachter in externen Berufungs- und
Habilitationskommissionen tätigen Personen
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
II.3.2 Anzahl der in Kooperationsverträge eingebundenen
Partnerinstitutionen/Unternehmen
[pro Universität]
(nach Herkunftsland der Kooperationspartner,
Partnerinstitutionen/Unternehmen)
II.3.3 Anzahl der Personen mit Funktionen in
wissenschaftlichen/künstlerischen Fachzeitschriften
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Referierung)
II.3.4 Anzahl der Personen mit Funktionen in
wissenschaftlichen/künstlerischen Gremien
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gremiumssitz)
II.3.5 Anzahl der Entlehnungen an Universitätsbibliotheken
[pro Universität]
(nach Entlehner-Typus)
II.3.6 Anzahl der Aktivitäten von Universitätsbibliotheken
[pro Universität]
(nach Aktivitätsart)
(6) Dem Abschnitt „III.1 Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“
sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
III.1.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen
Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht)
III.1.2 Anzahl der eingerichteten Studien
[pro Universität]
(nach Studienart, Studienform)
III.1.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Studienabschnitt)
III.1.4 Erfolgsquote ordentlicher Studierender in
Bakkalaureats-, Magister- und Diplomstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht)
III.1.5 Anzahl der Studierenden
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit,
Studierendenkategorie, Personenmenge)
III.1.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende innerhalb der
vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich
Toleranzsemester in Bakkalaureats-, Magister- und
Diplomstudien
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
III.1.7 Anzahl der ordentlichen Studien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
III.1.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme
an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Gastland, Art
der Mobilitätsprogramme)
III.1.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme
an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der
Mobilitätsprogramme)
III.1.10 Anzahl der zu einem Magister- oder Doktoratsstudium
zugelassenen Studierenden ohne österreichischen
Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomabschluss
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Studiums)
III.1.11 Anzahl der internationalen Joint Degrees/Double
Degree-Programme
[pro Universität]
III.1.12 Aufwendungen für Projekte im Lehrbereich in Euro
[pro Universität]
(nach Art des Projekts)
(7) Dem Abschnitt „III.2 Kernprozesse – Forschung und Entwicklung“
sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
III.2.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im FE-Bereich tätigen
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu
Wissenschaftszweigen in Prozent
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Geschlecht)
III.2.2 Anzahl der laufenden drittfinanzierten FE-Projekte
sowie Projekte im Bereich der Entwicklung und
Erschließung der Künste
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation,
Forschungsart, Sitz der
Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)
III.2.3 Anzahl der laufenden universitätsintern finanzierten
und evaluierten FE-Projekte sowie Projekte im
Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Forschungsart)
III.2.4 Anzahl der Forschungsstipendiatinnen und
Forschungsstipendiaten
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Fördergeber-Organisation)
III.2.5 Anzahl der über FE-Projekte sowie Projekte im
Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste
drittfinanzierten Wissenschafterinnen und
Wissenschafter/Künstlerinnen und Künstler
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Forschungsart)
III.2.6 Anzahl der Doktoratsstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Doktoratsstudiums)
III.2.7 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
PhD-Doktoratsstudien
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
III.2.8 Anzahl der Doktoratsstudien Studierender, die einen
FH-Studiengang abgeschlossen haben
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
(8) Dem Abschnitt „IV.1 Output und Wirkungen der Kernprozesse –
Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
IV.1.1 Anzahl der Studienabschlüsse
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Abschlusses, Studienart)
IV.1.2 Anzahl der Studienabschlüsse mit gefördertem
Auslandsaufenthalt während des Studiums
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthaltes)
IV.1.3 Anzahl der Absolventinnen und Absolventen, die an
Weiterbildungsangeboten der Universität teilnehmen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
IV.1.4 Anzahl der Studienabschlüsse innerhalb der
vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich
Toleranzsemester
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Art des Abschlusses, Studienart)
(9) Dem Abschnitt „IV.2 Output und Wirkungen der Kernprozesse –
Forschung und Entwicklung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
IV.2.1 Anzahl der Abschlüsse von Doktoratsstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Doktoratsstudiums)
IV.2.2 Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des
Personals
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Typus von Publikationen)
IV.2.3 Anzahl der gehaltenen Vorträge als invited speaker
oder selected presenter bei
wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus,
Vortrags-Typus)
IV.2.4 Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten
Patente
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Patenterteilung)
IV.2.5 Einnahmen aus FE-Projekten sowie Projekten der
Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26
Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes
2002 in Euro
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Auftrag-/Fördergeber-Organisation, Sitz der
Auftrag-/Fördergeber-Organisation)
(10) Der Abschnitt „V. Resümee und Ausblick“ ist in narrativer Form darzustellen.
(11) Der Abschnitt „VI. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Medizinischen Universitäten“ umfasst folgende Kennzahlen:
VI.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen Personals in der
Patientenbehandlung/-betreuung und im
Gesundheitswesen in Vollzeitäquivalenten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
VI.2 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
VI.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
VI.4 Anzahl der in klinische Prüfungen,
Leistungsbewertungen und sonstige klinische Studien
einbezogenen Patientinnen und Patienten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
VI.5 Personal mit einem nicht-medizinischen
Studienabschluss
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
VI.6 Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungen zur
Fachärztin und zum Facharzt
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
VI.7 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
[pro Universität]
(nach Begutachtungstyp)
(12) Der Abschnitt „VII. Spezifisches Kennzahlen-Set für die
Universitäten der Künste“ umfasst folgende Kennzahlen:
VII.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im Bereich Entwicklung
und Erschließung der Künste tätigen
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu
Kunstzweigen in Prozent
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
VII.2 Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber bei
Zulassungsprüfungen
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Prüfungsergebnis)
VII.3 Anzahl der
künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen und
wissenschaftlichen Veranstaltungen der Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
VII.4 Anzahl der künstlerischen Leistungen des
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(Ort der künstlerischen Leistung)
VII.5 Anzahl der
künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen
Publikationen des wissenschaftlichen/künstlerischen
Personals
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(nach Leistungsart, Typus von künstlerischen
Publikationen, Auflagenhöhe)
VII.6 Anzahl der vom wissenschaftlich/künstlerischen
Personal erhaltenen Preise und Auszeichnungen für
Entwicklung und Erschließung der Künste
[pro Universität, pro Kunstzweig]
nach Geschlecht, Verleihungsort)
(13) Die Kennzahlen sind im Hinblick auf Abschnitt „I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien“ narrativ zu interpretieren.
(14) Die Universitäten haben bei der Übermittlung der Kennzahlen sowie bei der Übermittlung der narrativen Interpretationen der Kennzahlen die system- und datentechnischen Vorgaben der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur einzuhalten. Die Darstellung der Kennzahlen hat den formalen Vorgaben einschließlich allfälliger Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen der Bundesministerin oder des Bundesministers zu entsprechen (Datenstruktur). Die Übermittlung der Kennzahlen und Interpretationen durch die Universität hat bis zum 30. April jeden Jahres zu erfolgen.
(15) Soweit die Bundesministerin oder der Bundesminister entsprechende auf Basis der Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 – UniStEV 2004, BGBl. II Nr. 288/2004, und der Bildungsdokumentationsverordnung Universitäten – BidokVUni, BGBl. II Nr. 30/2004, gewonnene Rohdaten auf der vorgesehenen elektronischen Plattform zur Verfügung stellt, haben die Universitäten diese den statistischen Auswertungen für die Wissensbilanz zugrunde zu legen.
Zuordnung von Ergebnissen zentraler Erhebungen
§ 5. Sofern die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur periodisch wiederkehrende zentrale Erhebungen zur Lage der Studierenden und von Absolventinnen und Absolventen durchführt, sind von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellte Teilergebnisse von den Universitäten in die Wissensbilanz aufzunehmen und im Abschnitt „IV.1 Output und Wirkungen der Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ anzuführen.
Optionale Leistungsdarstellung
§ 6. Die Universitäten können zur individuellen Leistungsdarstellung, insbesondere im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung, den jeweiligen Abschnitten hintangestellt, weitere Kennzahlen der Wissensbilanz hinzufügen.
Integrierte Betrachtung von Forschung und Lehre
§ 7. (1) Für jene Kennzahlen, die nach Wissenschaftszweigen zu erheben sind, ist die Klassifikation der Wissenschaftszweige gemäß der Österreichischen Systematik der Wissenschaftszweige 2000 (Statistik Austria) gemäß Anlage 2 heranzuziehen. Die Klassifikation der Kunstzweige erfolgt ebenfalls gemäß Anlage 2.
(2) Für jene Kennzahlen, die nach Curricula zu erheben sind, ist der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf elektronischem Weg bekannt gegebene Code für Ausbildungsfelder nach ISCED heranzuziehen.
(siehe http://www2.trainingvillage.gr/etv/publication/download/ panorama/5092_de.pdf)
(3) Die Zuordnung der Leistungen hat anteilig zu erfolgen:
im F E-Bereich anteilig zu den Wissenschaftszweigen;
im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste anteilig zu den Kunstzweigen;
im Bereich Lehre anteilig zu den Curricula;
(4) Die Universität hat die an der Universität eingerichteten Curricula den korrespondierenden Wissenschafts- bzw. Kunstzweigen anteilsmäßig zuzuordnen.
Veröffentlichung im Mitteilungsblatt
§ 8. Die Veröffentlichung der Wissensbilanz im Mitteilungsblatt gemäß § 20 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 hat erst nach einem vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur durchzuführenden formalen und kognitiven Datenclearingprozess, der längstens fünf Wochen umfasst, zu erfolgen. Die Darstellung der Kennzahlen im Mitteilungsblatt hat den formalen Vorgaben der Bundesministerin oder des Bundesministers einschließlich allfälliger Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen sowie für die reduzierte Darstellung der Schichtungsmerkmale und Merkmalsausprägungen gemäß Anlage 1 zu entsprechen (Berichtsstruktur). Bei der Veröffentlichung der Wissensbilanz im Mitteilungsblatt ist ab dem Berichtszeitraum 2006 eine Darstellung der Kennzahlen im zeitlichen Verlauf vorzusehen. Sofern verfügbar, ist ein zeitlicher Verlauf von mindestens drei Berichtsjahren darzustellen.
Datenbedarf
§ 9. (1) Aufgrund des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 haben die Universitäten gemäß § 6 des Universitätsgesetzes 2002 und die Universität für Weiterbildung Krems der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Daten zu übermitteln:
1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro [pro Universität]
1.2 Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen Curricula in Prozent
[pro Curriculum]
(2) Aufgrund des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 haben die Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 und Z 12 des Universitätsgesetzes 2002 der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Kennzahlen zu übermitteln:
2.1 Nutzfläche, die der Universität von Dritten für Lehr- und Forschungszwecke zur Verfügung gestellt wird, in m² [pro Universität]
2.2 Anzahl der Betten
[pro Universität]
(nach Bettenauslastung)
2.3 Klinischer Mehraufwand (paktierte Investitionen) in Euro [pro Universität]
2.4 Laufender Klinischer Mehraufwand in Euro
[pro Universität]
2.5 Einnahmen aus Patientenbehandlung/-betreuung und Aufgaben im Gesundheitswesen in Euro
[pro Universität]
(3) Die Definitionen der Kennzahlen sowie die Auflistung der Merkmalsausprägungen erfolgen gemäß Anlage 1, die auch den Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt für die einzelnen Kennzahlen festlegt.
(4) Die Universitäten haben bei der Übermittlung dieser Daten die system- und datentechnischen Vorgaben der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur einzuhalten.
Evaluierung und Qualitätssicherung
§ 10. (1) Spätestens fünf Jahre nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung hat die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter Einbeziehung der Universitäten eine Evaluierung über die Zielerreichung dieser Verordnung, insbesondere über die tatsächliche Verwendung der Daten gemäß der §§ 4 und 9 durchzuführen.
(2) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann zur Qualitätssicherung der in den Wissensbilanzen enthaltenen Informationen stichprobenartig die Richtigkeit überprüfen.
Sonderbestimmung für die Universität für Weiterbildung Krems
§ 11. (1) Die Wissensbilanz der Universität für Weiterbildung Krems enthält sämtliche der in den §§ 4 und 9 Abs. 1 enthaltenen Kennzahlen mit Ausnahme der Kennzahlen II.1.2, III.1.6, III.1.10, III.1.12, III.2.4, III.2.5, III.2.6, III.2.7, III.2.8, IV.1.3, IV.1.4, IV.2.1 und 1.1.
(2) Folgende Kennzahlen sind in adaptierter Form zu liefern:
III.1.2: hinsichtlich der Merkmalsausprägungen „Universitätslehrgänge für Graduierte“ und „andere Universitätslehrgänge“.
III.1.3: hinsichtlich des Schichtungsmerkmals „Geschlecht“; die durchschnittliche Studiendauer bezieht sich nur auf Universitätslehrgänge.
III.1.4: lautet „Erfolgsquote Studierender in Universitätslehrgängen“ und bezieht sich auf Universitätslehrgänge.
III.1.5: hinsichtlich der Merkmalsausprägung „außerordentliche Studierende“.
III.1.7: lautet „Anzahl der außerordentlichen Studien“.
III.1.8: lautet „Anzahl der außerordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)“ und bezieht sich auf außerordentliche Studierende. Diese Kennzahl ist ab dem Berichtsjahr 2006 zu liefern.
III.1.9: lautet „Anzahl der außerordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)“ und bezieht sich auf außerordentliche Studierende. Diese Kennzahl ist ab dem Berichtsjahr 2006 zu liefern.
III.1.11: internationale Joint Degrees beziehen sich auf gemeinsam mit nicht österreichischen Institutionen durchgeführte Universitätslehrgänge; internationale Double Degree-Programme beziehen sich auf zusätzliche Inhaltsangebote für Universitätslehrgänge an nicht österreichischen Institutionen, die zum Abschluss an einer nicht österreichischen Universität führen.
IV.1.1: bezieht sich auf außerordentliche Studien und ist hinsichtlich der Schichtungsmerkmale „Geschlecht“ und „Staatsangehörigkeit“ zu liefern.
IV.1.2: bezieht sich auf Universitätslehrgänge und ist ab dem Berichtsjahr 2007 zu liefern.
1.2: bezieht sich auf Universitätslehrgänge.
In-Kraft-Treten
§ 12. Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2006 in Kraft.
Übergangsbestimmungen
§ 13. (1) In die Wissensbilanz über das Berichtsjahr 2005 sind die narrativen Abschnitte der Wissensbilanz (Abschnitte I. und V.) und jedenfalls die Kennzahlen gemäß UniStEV 2004 (Kennzahlen III.1.3, III.1.4, III.1.5, III.1.6, III.1.7, III.1.8, III.1.9, III.1.10, III.2.6, III.2.7, III.2.8, IV.1.1, IV.1.2, IV.1.3, IV.1.4, IV.2.1) und BidokVUni (Kennzahlen II.1.1 und II.2.11), die den entsprechenden Abschnitten der Wissensbilanz zuzuordnen sind, aufzunehmen.
(2) Zusätzlich ist folgende Kennzahl in die Wissensbilanz über das Berichtsjahr 2005 aufzunehmen:
IV.2.5 Einnahmen aus FE-Projekten sowie Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 in Euro gegliedert nach Mitteln des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), EU-Mittel und andere Mittel.
Die Übermittlung der Kennzahl IV.2.5 hat auch das Berichtsjahr 2004 zu umfassen.
Anlage 1: Definitionen der Kennzahlen gemäß §§ 4 und 9
Anlage 2: Wissenschafts-/Kunstzweige
Anlage 1
zu den §§ 4 und 9
Definitionen der Kennzahlen gemäß §§ 4 und 9
II.1.1 Personal
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Verwendungskategorie, Zählkategorie)
```
```
[Anzahl] Gesamtanzahl zum BidokVUni-Stichtag
```
Dezember
```
```
```
Personal alle Dienst- oder
Beschäftigungsverhältnisse, ausgenommen
jene in den Verwendungen 13, 15 und 22
gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni bzw.
entsprechende Verwendungen der Anlage 2
BidokVUni
```
```
Geschlecht - Frauen
- Männer
```
```
Verwendungs- - wissenschaftliches/künstlerisches
kategorie Personal
- allgemeines Universitätspersonal
```
```
Zählkategorie - Köpfe
- Vollzeitäquivalente
```
```
II.1.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
(1. Jänner - 31. Dezember)
```
```
Erteilung bescheidmäßiger Ausspruch durch das
Rektorat gemäß § 103 des
Universitätsgesetzes 2002
```
```
Lehrbefugnis Lehrbefugnis (venia docendi) für ein
(Habilitation) wissenschaftliches oder künstlerisches
Fach, das in den Wirkungsbereich der
Universität fällt oder diesen sinnvoll
ergänzt
```
```
Geschlecht - Frauen
- Männer
```
```
II.1.3 Anzahl der Berufungen an die Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige
Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber, Befristung)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
(1. Jänner - 31. Dezember)
```
```
Berufung an die Besetzung (Dienstantritt) von Professuren
Universität gemäß §§ 98 und 99 des
Universitätsgesetzes 2002
```
```
Geschlecht - Frauen
- Männer
```
```
Herkunfts- - Hausberufung
universität/ - andere national
vorherige - EU
Dienstgeberin - Drittstaaten
oder vorheriger
Dienstgeber
```
```
Befristung - befristet
- unbefristet
```
```
II.1.4 Anzahl der Berufungen von der Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Standort der Zieluniversität)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
(1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Universitätsangehörige gemäß § 94
Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002
(Verwendungen 11, 12, 14, 16, und 21 gemäß
Berufung von Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni bzw.
der Universität entsprechende Verwendungen der Anlage 2
Bidok-VUni) die an eine andere inländische
oder ausländische Universität berufen
werden
```
```
Geschlecht - Frauen
- Männer
```
```
Standort der - national
Zieluniversität - EU
- Drittstaaten
```
```
II.1.5 Anzahl der Personen im Bereich des
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem
mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gastlandkategorie)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres
(1. Oktober – 30. September)
```
```
wissenschaft- Angehörige der Universität gemäß § 94
liches/künstle- Abs. 1 Z 4 des Universitätsgesetzes 2002
risches (Verwendungen 11, 12, 14, 16 und 21 gemäß
Personal Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni bzw.
entsprechende Verwendungen der Anlage 2
BidokVUni)
```
```
Auslands- Ein mindestens 5-tägiger
aufenthalt von Auslandsaufenthalt zum Zweck der Erfüllung
mindestens von Lehr- und/oder Forschungsleistungen
5 Tagen bzw. Leistungen im Bereich der Entwicklung
(outgoing) und Erschließung der Künste im
Aufgabenbereich der spezifischen Person
mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und
Konferenzen
```
```
Geschlecht - Frauen
- Männer
```
```
Gastland- - EU
kategorie - Drittstaaten
```
```
II.1.6 Anzahl der incoming-Personen im Bereich des
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Herkunftsland der Einrichtung)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres
(1. Oktober – 30. September)
```
```
sämtliche Personen, die in einem Dienst-
oder Beschäftigungsverhältnis zu einer
ausländischen Einrichtung stehen und zum
Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder
incoming- Forschungsleistungen oder Leistungen im
Personen Bereich der Entwicklung und Erschließung
der Künste einen Aufenthalt an der
Universität absolvieren (mit Ausnahme der
Teilnahme an Tagungen und Konferenzen)
```
```
Geschlecht - Frauen
- Männer
```
```
Herkunftsland - EU
der Einrichtung - Drittstaaten
```
```
II.1.7 Anzahl der Personen, die an Weiterbildungs- und
Personalentwicklungsprogrammen teilnehmen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Verwendungskategorie)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
(1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Angehörige der Universität gemäß § 94
Abs. 1 Z 4 und 5 des Universitätsgesetzes
2002 (ausgenommen jene in der
Personen Verwendung 22 gemäß Z 2.6 der Anlage 1
BidokVUni) bzw. entsprechende Angehörige
der Universität für Weiterbildung Krems
```
```
Weiterbildungs- Programme der Universität bzw. Programme,
und Personal- die von externen Einrichtungen angeboten
entwicklungs- werden, die der Weiterbildung und
programme Personalentwicklung von
Universitätsangehörigen dienen
```
```
Geschlecht - Frauen
- Männer
```
```
Verwendungs- - wissenschaftliches/künstlerisches
kategorie Personal
- allgemeines Universitätspersonal
```
```
II.2.1 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung sowie der Frauenförderung in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)
```
```
Aufwendungen Mittel aus dem Globalbudget, Drittmittel
oder Sponsoring
```
```
z. B.: Frauenbezogene
Personalentwicklungsmaßnahmen;
Initiativen zur Förderung des weiblichen
Maßnahmen zur wissenschaftlichen Nachwuchses;
Förderung der Spezifische Wissenschaftspreise und
Gleichstellung Stipendien;
sowie der Maßnahmen zur Förderung von Frauen in
Frauenförderung unterrepräsentierten Ausbildungs- und
Berufsfeldern;
Mittel zur Förderung der Aktivitäten des
Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
```
```
II.2.2 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der
genderspezifischen Lehre und Forschung/Entwicklung und
Erschließung der Künste in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)
```
```
Aufwendungen Mittel aus dem Globalbudget, Drittmittel
oder Sponsoring
```
```
z. B.: Initiativen zur Stärkung der
genderspezifischen Lehre und
Maßnahmen zur Forschung/Entwicklung und Erschließung der
Förderung der Künste
genderspezifi- Fachspezifische Wissenschaftspreise und
schen Lehre und Stipendien;
Forschung/ Maßnahmen zur Förderung von
Entwicklung und interdisziplinären, genderspezifischen
Erschließung Forschungs- und Entwicklungsinitiativen,
der Künste bzw. von Initiativen zur Entwicklung und
Erschließung der Künste
```
```
II.2.3 Anzahl der in speziellen Einrichtungen tätigen Personen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Art der Einrichtung, Funktionskategorie)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember
```
```
Einrichtungen/Organisationseinheiten
der Universität, die einer bestimmten
Aufgabenstellung gewidmet sind:
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
gemäß § 42 des Universitätsgesetzes 2002;
Schiedskommission gemäß § 43 des
spezielle Universitätsgesetzes 2002;
Einrichtungen Organisationseinheit zur Koordination der
Aufgaben der Gleichstellung, der
Frauenförderung sowie der
Geschlechterforschung; Einrichtungen, die
außeruniversitäre Kontakte und
Kooperationen unterstützen; Einrichtungen
zur Unterstützung der Lehrentwicklung
(e-learning)
```
```
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
speziellen Einrichtungen sowie Mitglieder
Personen dieser Einrichtungen (sowohl ehrenamtliche
wie hauptamtliche Tätigkeit).
```
```
Geschlecht - Frauen
- Männer
```
```
- Arbeitskreis für
Gleichbehandlungsfragen gemäß § 42 des
Universitätsgesetzes 2002
- Schiedskommission gemäß § 43 des
Universitätsgesetzes 2002
- Organisationseinheit zur Koordination
der Aufgaben der Gleichstellung, der
Art der Frauenförderung sowie der
Einrichtung Geschlechterforschung gemäß § 19
Abs. 2 Z 7 des Universitätsgesetzes
2002
- Einrichtungen, die außeruniversitäre
Kontakte und Kooperationen
unterstützen
- Einrichtungen zur Unterstützung der
Lehrentwicklung (e-learning)
```
```
- ehrenamtlich
Funktions- - hauptamtlich/im Rahmen der
kategorie dienstlichen Tätigkeit
```
```
II.2.4 Anzahl der in Einrichtungen für Studierende mit
Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen tätigen
Personen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Personenkategorie)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember
```
```
sämtliche Personen, die in den genannten
Personen Einrichtungen mitwirken
```
```
Einrichtungen Einrichtungen/Organisationseinheiten der
für Studierende Universität, die der Unterstützung für
mit Studierende mit Behinderungen und/oder
Behinderungen chronischen Erkrankungen gewidmet sind und
und/oder sich für barrierefreie Studienbedingungen
chronischen einsetzen (z. B. Behindertenbeauftragte,
Erkrankungen Institut integriert Studieren,
Forschungszentrum für Gebärdensprache)
```
```
Geschlecht - Frauen
- Männer
```
```
- wissenschaftliches/künstlerisches
Personen- Personal
kategorie - allgemeines Universitätspersonal
- andere (z. B. Studierende)
```
```
II.2.5 Aufwendungen für spezifische Maßnahmen für Studierende mit
Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)
```
```
Mittel aus dem Globalbudget, Drittmittel
Aufwendungen oder Sponsoring
```
```
spezifische Spezifische Maßnahmen für behinderte
Maßnahmen Studierende zur Darstellung der gemäß §§ 2
und 59 Abs. 1 des Universitätsgesetzes
2002 geforderten besonderen
Berücksichtigung und Gleichstellung von
behinderten und/oder chronisch kranken
Studierenden; z. B.:
- Strukturell verankerte/r
Behindertenbeauftragte/r mit Portfolio
(Mitspracherecht, adäquate
Ressourcenausstattung)
- Bauliche Maßnahmen (ÖNORM B1600 und
B1602)
- Budget für Unterstützungen von
behinderten und/oder chronisch kranken
Studierenden
- Barrierefreie Infrastruktur:
- PC-Arbeitsplatz für blinde und
sehbehinderte Studierende in
Bibliotheken
- PC-Arbeitsplatz für motorisch
behinderte Studierende in
Bibliotheken
- Barrierefreie Gestaltung der Lehr-
und Weiterbildungsangebote
- Barrierefreie Gestaltung des
Internetauftritts der Uni
(internationaler Standard: W3C)
```
```
II.2.6 Aufwendungen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von
Beruf/Studium und Familie/Privatleben für Frauen und
Männer in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)
```
```
Aufwendungen Mittel aus dem Globalbudget, Drittmittel
oder Sponsoring
```
```
Maßnahmen zur z. B.: flexible Arbeitszeitmodelle
Vereinbarkeit besonders zur Unterstützung eines
von Wiedereinstieges bzw.
Beruf/Studium Personalentwicklungsprogramme für
und Familie/ Beschäftigte in Karenz, Kinderbüro,
Privatleben flexible Kinderbetreuung,
Kinderbetreuungsbeauftragte,
Universitätskindergärten
```
```
II.2.7 Kosten für angebotene Online-Forschungsdatenbanken in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Kosten in Euro Kosten der Bereitstellung und des Betriebs
```
```
angeboten Zugang/Lizenz von der Universität
finanziert, für Studierende und
Universitätsangehörige frei zugänglich
```
```
Online- fachspezifische Datenbanken
Forschungs- (einschließlich universitätseigene
datenbanken Datenbanken), die ausschließlich im
Internet zur Verfügung stehen
```
```
II.2.8 Kosten für angebotene wissenschaftliche/künstlerische
Zeitschriften in Euro
[pro Universität]
(nach Publikationsform)
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Kosten in Euro Kosten der Bereitstellung
```
```
angeboten Zugang/Lizenz/Abonnement von der
Universität finanziert, für Studierende
und Universitätsangehörige frei zugänglich
```
```
wissen- Periodisch erscheinende Publikationen, die
schaftliche/ sich der Aufbereitung allgemeiner
künstlerische wissenschaftlicher oder künstlerischer
Zeitschriften Themenbereiche bzw. fachspezifischer
Themen widmen
```
```
Publikations- - Print-Zeitschriften
form - Online-Zeitschriften
```
```
II.2.9 Gesamtaufwendungen für Großgeräte im FE-Bereich/Bereich
Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Gesamt- verausgabte Mittel (inklusive
aufwendungen Abschreibung) außerhalb des Globalbudgets
```
```
Großgeräte im
FE-Bereich/ Geräte im FE-Bereich/Bereich Entwicklung
Bereich und Erschließung der Künste ab einem
Entwicklung und Anschaffungspreis von Euro 70.000,-- inkl.
Erschließung MwSt.
der Künste
```
```
II.2.10 Einnahmen aus Sponsoring in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
geldmäßiger Gegenwert für erbrachte
Leistungen der Universität außerhalb des
Einnahmen FE-Bereiches/Bereiches der Entwicklung
und Erschließung der Künste
```
```
Bereitstellung von Geld durch Unternehmen
zur Förderung der Universität. Anders als
eine Spende oder Mäzenatentum ist
Sponsoring Sponsoring mit einer vertraglich fixierten
Gegenleistung (z. B. Werbeleistung) der
Universität verbunden.
```
```
II.2.11 Nutzfläche in m2
[pro Universität]
```
```
Gesamtanzahl der m2 zum BidokVUni-Stichtag
[Anzahl] 15. November
```
```
Flächen der Nutzungsarten 1 bis 7 gemäß
Nutzfläche Z 2.2 der Anlage 2 BidokVUni
```
```
II.3.1 Anzahl der als Vorsitzende, Mitglieder oder Gutachter in
externen Berufungs- und Habilitationskommissionen tätigen
Personen
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
sämtliche Personen in den Verwendungen 11,
12, 13, 14, 16 und 21 gemäß Z 2.6 der
Personen Anlage 1 BidokVUni bzw. entsprechende
Verwendungen der Anlage 2 BidokVUni
```
```
vom zuständigen Organ zur Mitarbeit
Mitglied bestellt
```
```
vom zuständigen Organ als Gutachter
Gutachter bestellt
```
```
vom zuständigen Organ zum Vorsitzenden der
Vorsitzende Berufungs- oder Habilitationskommission
bestellt
```
```
inländische (nicht Heimat)Universität
extern oder ausländische Universität
```
```
gemäß § 98 des Universitätsgesetzes 2002
Berufungs- bzw. analog dazu bei nichtösterreichischen
kommissionen Kommissionsstandorten
```
```
gemäß § 103 Abs. 7 des
Habilitations- Universitätsgesetzes 2002 bzw. analog dazu
kommissionen bei nicht-österreichischen
Kommissionsstandorten
```
```
Geschlecht - Frauen
- Männer
```
```
II.3.2 Anzahl der in Kooperationsverträge eingebundenen
Partnerinstitutionen/Unternehmen
[pro Universität]
(nach Herkunftsland der Kooperationspartner,
Partnerinstitutionen/Unternehmen)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember
```
```
schriftliche Vereinbarung für einen
bestimmten Zeitraum oder unbefristet
abgeschlossen, die die geregelte
Zusammenarbeit im Bereich Lehre,
Kooperations- FE/Entwicklung und Erschließung der
verträge Künste der Universität mit anderen
Institutionen zum Inhalt hat ausgenommen
vertragliche Kooperationen im
Drittmittelbereich
```
```
Herkunftsland - national
der - EU
Kooperations- - Drittstaaten
partner
```
```
- Universitäten
- Kunsteinrichtungen
- außeruniversitäre FE-Einrichtungen
Partner- - Unternehmen
institutionen/ - Schulen
Unternehmen - nichtwissenschaftliche Medien
(Zeitungen, Zeitschriften)
- sonstige
```
```
II.3.3 Anzahl der Personen mit Funktionen in
wissenschaftlichen/künstlerischen Fachzeitschriften
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Referierung)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
(1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
klar umrissene Aufgabe (Rolle, Amt)
innerhalb wissenschaftlicher
Funktion Zeitschriften wie z. B. Editorin oder
Editor, Mitglied des editorial board,
Reviewer, Referee usw.
```
```
sämtliche Personen in den Verwendungen 11
bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Personen bzw. entsprechende Verwendungen der
Anlage 2 BidokVUni
```
```
Periodisch erscheinende Publikationen, die
wissenschaft- sich der Aufbereitung allgemeiner
liche/ wissenschaftlicher Themenbereiche bzw.
künstlerische fachspezifischer Themen widmen und
Zeitschriften Qualitätssicherungsmaßnahmen für die
veröffentlichten Artikel vorsehen.
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- in referierten Fachzeitschriften
Referierung - in nicht referierten Fachzeitschriften
```
```
II.3.4 Anzahl der Personen mit Funktionen in
wissenschaftlichen/künstlerischen Gremien
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gremiumssitz)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
klar umrissene Aufgabe (Rolle) wie z. B.
Vorsitz, Vorständin oder Vorstand, bzw.
Funktion Mitgliedschaft in Einrichtungen, die keine
Vorsitzende oder keinen Vorsitzenden bzw.
Vorständin oder Vorstand haben
```
```
sämtliche Personen in den Verwendungen 11
bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Personen bzw. entsprechende Verwendungen der
Anlage 2 BidokVUni
```
```
wissenschaft- wissenschaftliche/künstlerische
liche/ Körperschaften wie z. B. wissenschaftliche
künstlerische oder künstlerische Gesellschaften, Jurys
Gremien oder Kuratorien außerhalb der eigenen
Universität
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- national
Gremiumssitz - EU
- Drittstaaten
```
```
II.3.5 Anzahl der Entlehnungen an Universitätsbibliotheken
[pro Universität]
(nach Entlehner-Typus)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
alle Transaktionen (inklusive
Verlängerungen) bei denen
Bibliotheksbenützerinnen und
Bibliotheksbenützer
Entlehnungen Informationsmaterialien der Bibliothek für
einen gewissen Zeitraum zur Verfügung
gestellt bekommen und im Entlehnungsmodul
des Bibliothekssystems verbucht werden
sowie manuell verbuchte Entlehnvorgänge
```
```
alle errichteten Bibliotheken an der
Universität, die Studierenden,
Universitäts- Universitätsangehörigen sowie Externen
bibliotheken Informationsmaterial in Form von
Literatur, Datenbank, Online-Zeitschriften
und Ähnliches zur Verfügung stellen
```
```
- Studierende
- Lehrende
Entlehner-Typus - sonstige Universitätsangehörige
- Nicht-Universitätsangehörige
```
```
II.3.6 Anzahl der Aktivitäten von Universitätsbibliotheken
[pro Universität]
(nach Aktivitätsart)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
(1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
alle Veranstaltungen, die zusätzlich zu
Aktivitäten den primären Aufgaben der Bibliothek
durchgeführt werden
```
```
alle errichteten Bibliotheken an der
Universität, die Studierenden,
Universitäts- Universitätsangehörigen sowie Externen
bibliotheken Informationsmaterial in Form von
Literatur, Datenbank, Online-Zeitschriften
und Ähnliches zur Verfügung stellen
```
```
- Ausstellungen
Aktivitätsart - Schulungen
- Bibliotheksführungen
```
```
III.1.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen
Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht)
```
```
[Zeitraum] Studienjahr (1. Oktober - 30. September)
```
```
Lehrkapazität beschränkt auf
Normarbeitszeit (40 Stunden) gewichtet
Zeitvolumen nach Lehr-Typologie auf Basis
Semesterstunden
```
```
wissenschaft- sämtliche Personen in den
liches/ Verwendungen 11 bis 21 gemäß Z 2.6 der
künstlerisches Anlage 1 BidokVUni bzw. entsprechende
Personal Verwendungen der Anlage 2 BidokVUni
```
```
Vorbereitung und Nachbereitung für bzw.
das Abhalten von Lehrveranstaltungen und
jegliche Art von Prüfungstätigkeit
(inklusive Fach- und Gesamtprüfungen und
kommissionelle Prüfungen) sowie die
Bereich Lehre Betreuung von Bakkalaureats- , Magister-
und Diplomarbeiten im Rahmen von
ordentlichen Studien. Administrative
Tätigkeiten in diesem Kontext (etwa
Prüfungsverwaltung etc.) bleiben davon
unberücksichtigt.
```
```
tatsächliche Personalkapazität auf Basis
des faktischen Beschäftigungsausmaßes
Vollzeit- aller Personen (Bsp.: 2 zu 50%
äquivalent Teilzeitbeschäftigte ergeben
1 Vollzeitäquivalent)
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
III.1.2 Anzahl der eingerichteten Studien
[pro Universität]
(nach Studienart, Studienform)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember
```
```
Bakkalaureats-, Magister-, Diplom-,
eingerichtete Doktoratsstudien, Universitätslehrgänge
Studien (inklusive mit anderen Universitäten
gemeinsam eingerichtete Studien)
```
```
- Diplomstudien
- angebotene Unterrichtsfächer
im Rahmen des Lehramtsstudiums
- angebotene Instrumente im
Instrumentalstudium und im Studium der
Instrumental(Gesangs-)pädagogik
Studienart - Bakkalaureatsstudien
- Magisterstudien
- PhD-Studien
- andere Doktoratsstudien
(mit Ausnahme von Human- und
Zahnmedizin)
- Universitätslehrgänge für Graduierte
- andere Universitätslehrgänge
```
```
- Präsenz-Studien
Studienform - blended-learning-Studien
- Fernstudien
```
```
III.1.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Studienabschnitt)
```
```
[Zeitraum] Studienjahr (1. Oktober - 30. September)
```
```
Wert, der gemäß § 9 Abs. 3 und 4 UniStEV
2004 ermittelt wurde; bei N 10 sind
Durchschnitt- Abschlüsse des jeweils vorausgehenden
liche Studienjahres einzubeziehen; zu
Studiendauer in berücksichtigen sind ausschließlich
Semestern Abschlüsse von Bakkalaureats-, Magister-
und Diplomstudien
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Studieneingangsphase
(1. Studienabschnitt)
Studienabschnitt - restliches Studium (weitere
Studienabschnitte)
```
```
III.1.4 Erfolgsquote ordentlicher Studierender in Bakkalaureats-,
Magister- und Diplomstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht)
```
```
[Zeitraum] Studienjahr (1. Oktober - 30. September)
```
```
Wert, der gemäß § 9 Abs. 6 UniStEV 2004
auf Universitätsebene ermittelt wurde; bei
N 10 sind Abschlüsse des jeweils
vorausgehenden Studienjahres
einzubeziehen; der Divisor wird bereinigt
Erfolgsquote/ um jene Anfänger/innen, die weniger als
Universität 3 Semester im betreffenden Studium
aufweisen; zu berücksichtigen sind
ausschließlich Abschlüsse von
Bakkalaureats-, Magister- und
Diplomstudien
```
```
Wert, der gemäß § 9 Abs. 6 UniStEV 2004
auf Curriculumsebene ermittelt wurde; bei
N 10 sind Abschlüsse des jeweils
vorausgehenden Studienjahres
einzubeziehen; der Divisor wird bereinigt
um jene Anfänger/innen, die weniger als
Erfolgsquote/ 3 Semester im betreffenden Studium
Curriculum aufweisen; zu berücksichtigen sind
ausschließlich Abschlüsse von
Bakkalaureats-, Magister- und
Diplomstudien
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
III.1.5 Anzahl der Studierenden
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit,
Studierendenkategorie, Personenmenge)
```
```
Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin
Anzahl gemäß § 7 Abs. 5 UniStEV 2004
```
```
sämtliche Studierende dieser Universität
Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur
UniStEV 2004)
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Österreich
Staats- - EU
angehörigkeit - Drittstaaten
```
```
Studierenden- - ordentliche Studierende
kategorie - außerordentliche Studierende
```
```
- im betreffenden Wintersemester neu
zugelassene Studierende dieser
Universität (Personenmenge PN gemäß
Anlage 5 zur UniStEV 2004)
Personenmenge - bereits im vorhergehenden Semester
zugelassene Studierende dieser
Universität (Personenmenge PU gemäß
Anlage 5 zur UniStEV 2004 vermindert
um Personenmenge PN)
```
```
III.1.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende innerhalb der
vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich
Toleranzsemester in Bakkalaureats-, Magister- und
Diplomstudien
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
```
```
[Zeitraum] Studienjahr (1. Oktober - 30. September)
```
```
Prüfungsaktiv unter Berücksichtigung der
Studiendauer ist eine Studierende oder ein
Studierender, wenn sie oder er
– in zumindest einem Studium die
Studiendauer laut Curriculum in einem
Bakkalaureats- oder Magisterstudium um
nicht mehr als ein Semester oder in einem
Diplomstudium um nicht mehr als zwei
prüfungsaktive Semester überschreitet
Studierende (Toleranzstudiendauer), und
- in den innerhalb der
Toleranzstudiendauer befindlichen Studien
insgesamt mindestens 8 Semesterstunden
Prüfungen abgelegt oder seit dem
vorherigen Berichtsstudienjahr in einem
solchen Studium einen Studienabschnitt
vollendet hat
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
Staats- - Österreich
angehörigkeit - andere Staaten
```
```
III.1.7 Anzahl der ordentlichen Studien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
```
```
Gesamtanzahl zum jeweiligen
Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 5
UniStEV 2004
```
```
Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß
ordentliche Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt
Studien auf ordentliche Studien
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Österreich
Staats- - EU
angehörigkeit - Drittstaaten
```
```
III.1.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an
internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Gastland, Art der
Mobilitätsprogramme)
```
```
Gesamtanzahl zum jeweiligen
Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 5
UniStEV 2004
```
```
ordentliche Studierende (Personenmenge PU
ordentliche gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) mit
Studierende mit internationalem Mobilitätsprogramm und
Teilnahme an Gastland des Auslandsaufenthaltes ungleich
internationalen Österreich, denen auf Grund der Teilnahme
Mobilitäts- an einem internationalem
programmen Mobilitätsprogramm gemäß § 92 Abs. 1 Z 1
(outgoing) des Universitätsgesetzes 2002 der
Studienbeitrag erlassen wurde
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Österreich
Staats- - EU
angehörigkeit - Drittstaaten
```
```
Gastland auf Einzelstaatenebene
```
```
- CEEPUS
Art der - ERASMUS
Mobilitäts- - LEONARDO da VINCI
programme - sonstige
```
```
III.1.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an
internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der
Mobilitätsprogramme)
```
```
Gesamtanzahl zum jeweiligen
Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7
Abs. 5 UniStEV 2004
```
```
ordentliche ordentliche Studierende (Personenmenge PU
Studierende mit gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) die im
Teilnahme an Rahmen eines internationalen
internationalen Mobilitätsprogramms einen
Mobilitäts- Auslandsaufenthalt in Österreich
programmen absolvieren
(incoming)
```
```
Geschlecht - Frauen
- Männer
```
```
Staats- auf Einzelstaatenebene
angehörigkeit
```
```
- CEEPUS
Art der Mobili- - ERASMUS
tätsprogramme - LEONARDO da VINCI
- sonstige
```
```
III.1.10 Anzahl der zu einem Magister- oder Doktoratsstudium
zugelassenen Studierenden ohne österreichischen
Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomabschluss
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Studiums)
```
```
Gesamtanzahl zum jeweiligen
Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 5
UniStEV 2004
```
```
Belegte Studien der Erstzugelassenen
(Studienmenge SE gemäß Anlage 5 zur
UniStEV 2004), eingeschränkt auf
zu einem weiterführende ordentliche Studien
Magister- oder einschließlich der Personenmenge PO gemäß
Doktorats- Anlage 5 zur UniStEV 2004 (jene
studium Studierenden, die zunächst zwecks
zugelassene Erlangung von Sprachkenntnissen oder der
Studierende vollen Gleichwertigkeit des ausländischen
Abschlusses als außerordentliche
Studierende zugelassen sind)
```
```
Zulassung zu einem Magisterstudium ohne
ohne österrei- vorherigen inländischen
chischen Bakkalaureatsabschluss oder Zulassung zum
Bakkalaureats-, Doktoratsstudium ohne vorherigen
Magister- oder inländischen Magister- oder
Diplomabschluss Diplomabschluss
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Österreich
Staats- - EU
angehörigkeit - Drittstaaten
```
```
- Magisterstudium
Art des Studiums - Doktoratsstudium
```
```
III.1.11 Anzahl der internationalen Joint Degrees/Double
Degree-Programme
[pro Universität]
```
```
Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember
```
```
Von zwei oder mehreren Institutionen
gemeinsam verabschiedeter Studiengang in
internationale üblicher Länge (bezogen auf den erworbenen
Joint Degrees akademischen Grad) mit entsprechenden
Anteilen an den beteiligten Institutionen
```
```
Von zwei oder mehreren Institutionen
gemeinsam verabschiedeter Studiengang, der
Double Degree- gegenüber den Studiengängen in den
Programme beteiligten Ländern zusätzliche Inhalte
aufweist (Äquivalent zu mindestens
60 ECTS)
```
```
III.1.12 Aufwendungen für Projekte im Lehrbereich in Euro
[pro Universität]
(nach Art des Projekts)
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Mittel aus dem Globalbudget, Drittmittel
Aufwendungen oder Sponsoring
```
```
Projekte im Projekte zur Curriculums-Entwicklung,
Lehrbereich e-Education und Hochschuldidaktik etc.
```
```
- Curriculum-Entwicklung
- e-Education
- Hochschuldidaktik
Art des Projekts - Qualitätssicherung in der Lehre
- Studierendenmobilität
- sonstige
```
```
III.2.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im FE-Bereich tätigen
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu
Wissenschaftszweigen in Prozent
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Geschlecht)
```
```
[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
FE-Kapazität des wissenschaftlichen
Anteilsmäßige Personals ohne Beschränkung auf
Zuordnung in Normarbeitszeit zugeordnet zu
Prozent Wissenschaftszweigen
```
```
alle Dienst- oder
wissenschaft- Beschäftigungsverhältnisse gemäß
liches/ Verwendungen 11, 12, 14, 16, 21, 22, 24
künstlerisches und 25 der Z 2.6 der Anl. 1 BidokVUni bzw.
Personal entsprechende Verwendungen der Anlage 2
BidokVUni
```
```
Einer der Haupttätigkeitsbereiche einer
Universität. Der FE-Bereich beinhaltet
nur Tätigkeiten, die „rein“ der Forschung
Bereich FE und Entwicklung zuzuordnen sind.
Administrative Tätigkeiten in diesem
Kontext (Verwaltung der Forschung etc.)
bleiben davon unberücksichtigt.
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
III.2.2 Anzahl der laufenden drittfinanzierten FE-Projekte sowie
Projekte im Bereich der Entwicklung und Erschließung der
Künste
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation,
Forschungsart, Sitz der
Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
laufend Innerhalb des Beobachtungszeitraums aktiv
```
```
gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 des
Universitätsgesetzes 2002 nicht aus dem
Budget der Universität, sondern aus
drittfinanziert Forschungsaufträgen Dritter, aus Mitteln
der Forschungsförderung oder aus anderen
Zuwendungen Dritter finanzierte Projekte
```
```
Forschungsarbeiten mit einem
Finanzierungsvolumen über € 5.000.--, an
denen einzelne bzw. mehrere Personen
FE-Projekte mitarbeiten und bei denen auf die
Ausstattung der Universität
zurückgegriffen wird mit Ausnahme von
Befundungen und Gutachten
```
```
Arbeiten im Bereich Entwicklung und
Projekte im Erschließung der Künste, an denen einzelne
Bereich der bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei
Entwicklung und denen auf die Ausstattung der Universität
Erschließung zurückgegriffen wird mit Ausnahme von
der Künste Befundungen und Gutachten
```
```
- EU
- Bund (Ministerien)
- Land
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- FWF
Auftraggeber-/ - sonstige vorwiegend aus Bundesmitteln
Fördergeber- getragene Fördereinrichtungen (FFG)
Organisation - Unternehmen
- Gesetzliche Interessenvertretungen
- Stiftungen/Fonds/sonstige
Fördereinrichtungen
- sonstige
```
```
- Grundlagenforschung
Forschungsart - Angewandte Forschung
(bei - Experimentelle Entwicklung
FE-Projekten) - Klinische Studien
- sonstige
```
```
Sitz der - national
Auftraggeber-/ - EU
Fördergeber- - Drittstaaten
Organisation
```
```
III.2.3 Anzahl der laufenden universitätsintern finanzierten und
evaluierten FE-Projekte sowie Projekte im Bereich der
Entwicklung und Erschließung der Künste
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Forschungsart)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
laufend Innerhalb des Beobachtungszeitraums aktiv
```
```
aus Budgetmitteln (Globalbudget,
universitäts- Drittmittel, Sponsoring) der Universität
intern finanziert oder zu mindestens 50%
finanziert mitfinanziert mit Ausnahme von durch die
EU finanzierten Projekten
```
```
Anwendung systematischer Verfahren
(umfassend, methodisch, valide und fair)
evaluiert zur Sicherung und Verbesserung
universitärer Leistungen durch Dritte
```
```
Forschungsarbeiten, an denen einzelne bzw.
mehrere Personen mitarbeiten und bei denen
FE-Projekte auf die Ausstattung der Universität
zurückgegriffen wird
```
```
Projekte im Arbeiten im Bereich Entwicklung und
Bereich der Erschließung der Künste, an denen einzelne
Entwicklung und bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei
Erschließung denen auf die Ausstattung der Universität
der Künste zurückgegriffen wird
```
```
- Grundlagenforschung
Forschungsart - Angewandte Forschung
(bei - Experimentelle Entwicklung
FE-Projekten) - Klinische Studien
- sonstige
```
```
III.2.4 Anzahl der Forschungsstipendiatinnen und
Forschungsstipendiaten
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Fördergeber-Organisation)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Personen, die im Beobachtungszeitraum an
durch der Universität im Rahmen von Stipendien-,
Nachwuchs- Doktorand/inn/en- oder Postdoc-Programmen
förderung an einem Forschungsprojekt arbeiten (§ 95
finanziert des Universitätsgesetzes 2002)
```
```
Angehörige der
Universität gemäß § 94 des Universitätsgesetzes 2002
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- FWF
- ÖAW
Fördergeber- - EU
Organisation - Bund
- ÖAD
- ÖFG
- sonstige
```
```
III.2.5 Anzahl der über FE-Projekte sowie Projekte im Bereich
der Entwicklung und Erschließung der Künste
drittfinanzierten Wissenschafterinnen und
Wissenschafter/Künstlerinnen und Künstler
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Forschungsart)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Forschungsarbeiten, an denen einzelne bzw.
mehrere Personen mitarbeiten und bei denen
FE-Projekte auf die Ausstattung der Universität
zurückgegriffen wird
```
```
Projekte im Arbeiten im Bereich Entwicklung und
Bereich der Erschließung der Künste, an denen einzelne
Entwicklung und bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei
Erschließung denen auf die Ausstattung der Universität
der Künste zurückgegriffen wird
```
```
drittfinan-
zierte Wissen-
schafterinnen aus Mitteln finanziert, die von der
und Universität gemäß § 26 Abs. 1 und § 27
Wissenschafter/ Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002
Künstlerinnen eingenommen werden
und Künstler
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Grundlagenforschung
Forschungsart - Angewandte Forschung
(bei - Experimentelle Entwicklung
FE-Projekten) - Klinische Studien
- sonstige
```
```
III.2.6 Anzahl der Doktoratsstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Doktoratsstudiums)
```
```
Gesamtanzahl zum jeweiligen
Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 5
UniStEV 2004
```
```
Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß
Doktorats- Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt
studien auf Doktoratsstudien (ausgenommen
Diplomstudien Human- und Zahnmedizin)
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Österreich
Staats- - EU
angehörigkeit - Drittstaaten
```
```
- PhD-Doktoratsstudien
Art des Dokto- - sonstige Doktoratsstudien
ratsstudiums
```
```
III.2.7 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
PhD-Doktoratsstudien
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
```
```
Gesamtanzahl zum jeweiligen
Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 5
UniStEV 2004
```
```
Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß
PhD-Doktorats- Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt
studien auf PhD-Doktoratsstudien gemäß § 54 Abs. 4
des Universitätsgesetzes 2002
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Österreich
Staats- - EU
angehörigkeit - Drittstaaten
```
```
III.2.8 Anzahl der Doktoratsstudien Studierender, die einen
FH-Studiengang abgeschlossen haben
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
```
```
Gesamtanzahl zum jeweiligen
Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 5
UniStEV 2004
```
```
Doktorats-
studien Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß
Studierender, Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt
die einen auf Doktoratsstudien nach einem
FH-Studiengang FH-Studiengang (§ 5 Abs. 4 Z 2 lit. b
abgeschlossen UniStEV 2004)
haben
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Österreich
Staats- - EU
angehörigkeit - Drittstaaten
```
```
IV.1.1 Anzahl der Studienabschlüsse
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Abschlusses, Studienart)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres
Anzahl (1. Oktober - 30. September)
```
```
Studien- Abgeschlossene Studien (Studienmenge SA
abschlüsse gemäß Anlage 5 zur Uni-StEV 2004)
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Österreich
Staats- - EU
angehörigkeit - Drittstaaten
```
```
Art des - Erstabschluss
Abschlusses - Weiterer Abschluss
```
```
- Diplomstudium
- Bakkalaureatsstudium
Studienart - Magisterstudium
- Doktoratsstudium
```
```
IV.1.2 Anzahl der Studienabschlüsse mit gefördertem
Auslandsaufenthalt während des Studiums
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthaltes)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres
Anzahl (1. Oktober - 30. September)
```
```
Studien- Abgeschlossene Studien (Studienmenge SA
abschlüsse mit gemäß Anlage 5 zur Uni-StEV 2004),
gefördertem eingeschränkt auf Abschlüsse ordentlicher
Auslands- Studien von Personen mit Teilnahme an
aufenthalt internationalen Mobilitätsprogrammen,
während des wobei nicht Österreich Gastland des
Studiums Auslandsaufenthaltes war.
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
Gastland des - EU
Auslands- - Drittstaaten
aufenthaltes
```
```
IV.1.3 Anzahl der Absolventinnen und Absolventen, die an
Weiterbildungsangeboten der Universität teilnehmen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
```
```
Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin
Anzahl gemäß § 7 Abs. 5 UniStEV 2004
```
```
Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß
Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt
auf Universitätslehrgänge, die den
Abschluss eines Universitätsstudiums
Anzahl voraussetzen, und auf Personen mit
Studienabschluss dieser Universität
(Personenmenge PA gemäß Anlage 5 zur
UniStEV 2004)
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Österreich
Staats- - EU
angehörigkeit - Drittstaaten
```
```
IV.1.4 Anzahl der Studienabschlüsse innerhalb der vorgesehenen
Studiendauer laut Curriculum zuzüglich Toleranzsemester
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Art des Abschlusses, Studienart)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres
Anzahl (1. Oktober - 30. September)
```
```
Studien-
abschlüsse
innerhalb der Abgeschlossene Studien (Studienmenge SA
vorgesehenen gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004),
Studiendauer eingeschränkt auf ordentliche Studien
laut Curriculum
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
Art des - Erstabschluss
Abschlusses - Weiterer Abschluss
```
```
Studienart - Diplomstudium (2)
(Anzahl - Bakkalaureatsstudium (1)
Toleranz- - Magisterstudium (1)
semester) - Doktoratsstudium (1)
```
```
IV.2.1 Anzahl der Abschlüsse von Doktoratsstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Doktoratsstudiums)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres
Anzahl (1. Oktober - 30. September)
```
```
Abgeschlossene Studien (Studienmenge SA
Abschlüsse von gemäß Anlage 5 zur Uni-StEV 2004),
Doktorats- eingeschränkt auf Doktoratsstudien
studien (ausgenommen Diplomstudien Human- und
Zahnmedizin)
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- Österreich
Staats- - EU
angehörigkeit - Drittstaaten
```
```
Art des - PhD-Doktoratsstudien
Doktorats- - sonstige Doktoratsstudien
studiums
```
```
IV.2.2 Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des
Personals
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Typus von Publikationen)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Unter Nennung der Universität publizierte
Erstauflagen von Fach- oder Lehrbüchern
(nicht im Eigenverlag publiziert), nicht
im Eigenverlag publizierte
Fachzeitschriften oder Sammelwerken
wissenschaft- (ausgenommen Konferenz-Publikationen),
liche proceedings (full papers und abstracts),
Veröffent- Posterbeiträge im Rahmen internationaler
lichungen wissenschaftlicher Fachkongresse, oder
sonstige wissenschaftliche
Veröffentlichungen (darunter auch
nicht-textliche wie z. B. wissenschaftliche
Filme); entscheidend ist das Datum der
Veröffentlichung
```
```
sämtliche Personen in den Verwendungen 11
bis 21 sowie 24 und 25 gemäß Z 2.6 der
Personal Anlage 1 BidokVUni bzw. entsprechende
Verwendungen der Anlage 2 BidokVUni
```
```
- Erstauflagen von wissenschaftlichen
Fach- oder Lehrbüchern
- erstveröffentlichte Beiträge in
SCI-Fachzeitschriften
- erstveröffentlichte Beiträge in
SSCI-Fachzeitschriften
- erstveröffentlichte Beiträge in
AHCI-Fachzeitschriften
- erstveröffentlichte Beiträge in
Typus von sonstigen wissenschaftlichen
Publikationen Fachzeitschriften
- erstveröffentlichte Beiträge in
Sammelwerken
- proceedings
- Posterbeiträge im Rahmen
internationaler wissenschaftlicher
Fachkongresse
- sonstige wissenschaftliche
Veröffentlichungen
```
```
IV.2.3 Anzahl der gehaltenen Vorträge als invited speaker oder
selected presenter bei wissenschaftlichen/künstlerischen
Veranstaltungen
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus, Vortrags-Typus)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
gehaltener Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer
Vortrag als direkten Einladung durch die
invited speaker Veranstalterin oder den Veranstalter
```
```
gehaltener Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer
Vortrag als Bewerbung und nachfolgenden Auswahl durch
selected die Veranstalterin oder den Veranstalter
presenter
```
```
wissenschaft-
liche/
künstlerische wie z. B. Kongresse, Konferenzen, Tagungen
Veranstaltung
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
Veranstaltungs- - national
Typus - international
```
```
- keynote-speaker
Vortrags-Typus - sonstige speaker/presenter
```
```
IV.2.4 Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten Patente
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Patenterteilung)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Ein Patent ist ein vom Staat verliehenes
Recht zur ausschließlichen Verwertung
einer Erfindung. Ist gegen eine öffentlich
bekannt gemachte Anmeldung (§ 101
Patentgesetz 1970, BGBl. Nr. 259/1970,
i.d.g.F.) ein Einspruch (§ 102
Patentgesetz 1970 i.d.g.F.) nicht
rechtzeitig erhoben und die erste
Jahresgebühr (§ 166 Abs. 6 Patentgesetz
1970 i.d.g.F.) rechtzeitig eingezahlt
erteilte worden, so gilt das Patent mit Ablauf der
Patente Einspruchsfrist (§ 102 Abs. 1 Patentgesetz
1970 i.d.g.F.) als erteilt (§ 107
Patentgesetz 1970 i.d.g.F.). Zu zählen
sind Patente, die gemäß Patentgesetz 1970,
gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen
und in Staaten, die nicht Vertragsstaaten
des Europäischen Patentübereinkommens
sind, im Berichtszeitraum erteilt wurden,
wobei jedes erteilte Patent einzeln
gezählt wird.
```
```
- national
Patenterteilung - EU/EPU
- Drittstaaten
```
```
IV.2.5 Einnahmen aus FE-Projekten sowie Projekten der
Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26 Abs. 1
und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 in Euro
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation, Sitz der
Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
geldmäßiger Gegenwert für erbrachte
Leistungen der Universität einschließlich
der anteilsmäßigen Einnahmen aus
Einnahmen Beteiligungen (Beteiligungsausmaß laut
Rechnungsabschluss) an
Forschungsgesellschaften, Fonds (FWF,
Jubiläumsfonds der ÖNB)
```
```
Forschungsarbeiten, an denen einzelne bzw.
mehrere Personen mitarbeiten und bei denen
FE-Projekte auf die Ausstattung der Universität
zurückgegriffen wird
```
```
Projekte im Arbeiten im Bereich Entwicklung und
Bereich der Erschließung der Künste, an denen einzelne
Entwicklung und bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei
Erschließung denen auf die Ausstattung der Universität
der Künste zurückgegriffen wird
```
```
- EU
- Bund (Ministerien)
- Land
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- FWF
Auftraggeber-/ - sonstige vorwiegend aus Bundesmitteln
Fördergeber- getragene Fördereinrichtungen (FFG)
Organisation - Unternehmen
- Gesetzliche Interessenvertretungen
- Stiftungen/Fonds/sonstige
Fördereinrichtungen
- sonstige
```
```
Sitz der
Auftraggeber-/ - national
Fördergeber- - EU
Organisation - Drittstaaten
Spezifisches Set für die Medizin-Universitäten:
VI.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen Personals in der
Patientenbehandlung/-betreuung und im Gesundheitswesen in
Vollzeitäquivalenten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
```
```
[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Patientenbehandlungs- und
Zeitvolumen -betreuungskapazität beschränkt auf
Normarbeitszeit (40 Stunden)
```
```
wissenschaft- sämtliche Personen in den Verwendungen 11
liches Personal bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
```
```
Tätigkeiten im Sinne des § 1 des
Patienten- Bundesgesetzes über Krankenanstalten und
behandlung/ Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957,
-betreuung i.d.g.F.
```
```
Aufgaben des öffentlichen
Gesundheitswesens, die gemäß § 29 Abs. 6
Gesundheits- des Universitätsgesetzes 2002 einer
wesen Organisationseinheit einer Medizinischen
Universität übertragen wurden
```
```
tatsächliche Personalkapazität auf Basis
des faktischen Beschäftigungsausmaßes
Vollzeit- aller Personen (Bsp.: 2 zu 50%
äquivalent Teilzeitbeschäftigte ergeben
1 Vollzeitäquivalent)
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
VI.2 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner - 31. Dezember)
```
```
im Kalenderjahr dem Rektorat gemeldete
neu begonnen klinische Prüfungen
```
```
systematische Untersuchung eines
Arzneimittels an Versuchspersonen gem.
§ 2a Arzneimittelgesetz, BGBl.
klinische Nr. 185/1983, i.d.g.F. bzw. eines
Prüfung Medizinproduktes gemäß § 3
Medizinproduktegesetz, BGBl. Nr. 657/1996,
i.d.g.F.
```
```
VI.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
gemäß Bundesgesetz über die Dokumentation
im Gesundheitswesen mit zugehörigen
Patientinnen Verordnungen
und Patienten Veterinärmedizinische Universität Wien:
ambulant und stationär aufgenommene
Tierpatienten laut Meldung an TIS
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
VI.4 Anzahl der in klinische Prüfungen, Leistungsbewertungen
und sonstige klinische Studien einbezogenen Patientinnen
und Patienten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
systematische Untersuchung eines
Arzneimittels an Versuchspersonen gemäß
§ 2a Arzneimittelgesetz, BGBl.
klinische Nr. 185/1983, i.d.g.F. bzw. eines
Prüfungen Medizinproduktes gemäß § 3
Medizinproduktegesetz, BGBl. Nr. 657/1996,
i.d.g.F.
```
```
Leistungs-
bewertungen und z. B. neue Operationsmethoden,
sonstige nicht-therapeutische Forschung
klinische
Studien
```
```
in den Protokollen bzw. in
einbezogene Abschlussberichten an die Ethikkommission
Patientinnen zu den klinischen Prüfungen genannte
und Patienten Patientenzahlen
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
VI.5 Personal mit einem nicht-medizinischen Studienabschluss
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
```
```
[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
wissenschaftliches Personal mit Dienst-
Personal oder Beschäftigungsverhältnis
(einschließlich Bundesbeamte)
```
```
nicht-
medizinischer Abschluss eines Bakkalaureats-, Magister-
Studien- oder Diplomstudiums außer Human- und
abschluss Zahnmedizin
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
VI.6 Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungen zur Fachärztin und
zum Facharzt
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Diplom der Österreichischen Ärztekammer
gemäß § 15 Ärztegesetz 1998, BGBl. I
abgeschlossene 169/1998, i.d.g.F. über die erfolgreiche
Facharzt- Absolvierung der praktischen Ausbildung in
ausbildung einem Sonderfach gemäß § 8 Ärztegesetz
1998, BGBl. I 169/1998 i.d.g.F.
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
VI.7 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
[pro Universität]
(nach Begutachtungstyp)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Durchführung von Beurteilungen klinischer
Prüfungen und der Anwendung neuer
medizinischer Methoden und angewandter
medizinischer Forschung am Menschen unter
Begutachtung Beachtung der einschlägigen
ärzterechtlichen Bestimmungen und der
relevanten internationalen Regelwerke
(Deklaration von Helsinki, GCP-Guidelines)
```
```
vom Senat eingerichtete Kommission gemäß
§ 30 des Universitätsgesetzes 2002 zur
Beurteilung klinischer Prüfungen von
Ethikkommission Arzneimitteln und Medizinprodukten, der
Anwendung neuer medizinischer Methoden und
angewandter medizinischer Forschung
```
```
- Begutachtung im eigenen Bereich der
Begutach- Universität
tungstyp - sonstige Begutachtung
```
```
Spezifisches Set für die Universitäten der Künste:
VII.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im Bereich Entwicklung und
Erschließung der Künste tätigen
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu
Kunstzweigen in Prozent
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
```
```
[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Kapazität des
Anteilsmäßige wissenschaftlich/künstlerischen Personals
Zuordnung im Bereich Entwicklung und Erschließung
in Prozent der Künste ohne Beschränkung auf
Normarbeitszeit zugeordnet zu Kunstzweigen
```
```
wissenschaft-
liches/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11
künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Personal
```
```
Erschließung der Künste ist der neue Kunst
produzierende oder interpretativ sich mit
bestehender Kunst auseinandersetzende
Prozess von Kunstschaffenden innerhalb und
Entwicklung und außerhalb der Universitäten der Künste und
Erschließung umfasst auch die reflexive
der Künste Auseinandersetzung mit dem Kunstbegriff
verschiedener Epochen bis zur Gegenwart
und seinen vielfältigen
Erscheinungsformen.
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
VII.2 Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber bei
Zulassungsprüfungen
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Prüfungsergebnis)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl im laufenden Studienjahr
```
```
Bewerberin, jede Person, die zu einer
Bewerber Zulassungsprüfung antritt
```
```
Zulassungsprüfungen sind gem. § 51 Abs. 2
Z 19 des Universitätsgesetzes 2002 die
Zulassungs- Prüfungen, die unter Berücksichtigung der
prüfung Vorbildungsmöglichkeiten dem Nachweis der
künstlerischen Eignung für die
künstlerischen Studien dienen
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
Prüfungs- - bestanden
ergebnis - nicht bestanden
```
```
VII.3 Anzahl der künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen
und wissenschaftlichen Veranstaltungen der Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
künstlerische/ Veranstaltungen, die von der Universität
künstlerisch- in ihrer Gesamtheit oder von einer
wissenschaft- Organisationseinheit der Universität
liche und öffentlich bzw. öffentlich angekündigt
wissenschaft- durchgeführt werden wie z. B.:
liche - Ausstellungen, Konzerte, Aufführungen,
Veranstaltungen Filme,
der Universität - Symposien, Kongresse, Messen
der Künste - Wettbewerbe
```
```
VII.4 Anzahl der künstlerischen Leistungen des
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(Ort der künstlerischen Leistung)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
kreative Leistungen:
Erstellung von künstlerischen Konzepten,
Schaffung von Artefakten (= primär
schöpferische Leistungen), Erschließung
neuer künstlerischer Arbeiten
(= interpretatorisch-schöpferische
Leistungen), Erschließung
künstlerischer/pädagogischer
Übungsstrategien, Gestaltungen von Radio-,
Fernseh- und sonstigen medialen
künstlerische Produktionen (einschließlich Internet)
Leistung Präsentationen:
Vorträge, Einführungen,
Diskussionsbeiträge, ... (im Rahmen von
künstlerischen Veranstaltungen)
Interpretation von künstlerischen
Arbeiten, Ausstellung eigener Arbeiten,
Auftritte als Solist/in oder
Ensembleleiter/in, Mitwirkung bei
Ensembles und Orchestern, Mitwirkung in
Radio-, Fernseh- und sonstigen medialen
Produktionen (einschließlich Internet)
```
```
wissenschaft-
liches/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11
künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Personal
```
```
Ort der - national
künstlerischen - EU
Leistung - Drittstaaten
```
```
VII.5 Anzahl der künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen
Publikationen des wissenschaftlichen/künstlerischen
Personals
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(nach Leistungsart, Typus von künstlerischen
Publikationen, Auflagenhöhe)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
künstlerische/ Publikationen wie z. B.:
künstlerisch- - Ton-, Bild- und Datenträger
wissenschaft- - Kataloge und andere Druckwerke
liche - Medienpräsenz (Rundfunk- und
Publikation TV-Aufnahmen, Internet)
```
```
wissenschaft-
lichen/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11
künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Personal
```
```
– Einzelleistung
Leistungsart - Kooperationsleistung
```
```
Typus von - Ton-, Bild-, Datenträger
künstlerischen - Kataloge und andere Druckwerke
Publikationen - Medienpräsenz
```
```
- 1
- 2 – 10
- 11 -100
Auflagenhöhe - 101 -1000
- 1001 – 5000
- 5000
```
```
VII.6 Anzahl der vom wissenschaftlichen/künstlerischen Personal
erhaltenen Preise und Auszeichnungen für Entwicklung und
Erschließung der Künste
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Verleihungsort)
```
```
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
wissenschaft-
liches/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11
künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni
Personal
```
```
Erschließung der Künste ist der neue Kunst
produzierende oder interpretativ sich mit
bestehender Kunst auseinandersetzende
Prozess von Kunstschaffenden innerhalb und
Entwicklung und außerhalb der Universitäten der Künste und
Erschließung umfasst auch die reflexive
der Künste Auseinandersetzung mit dem Kunstbegriff
verschiedener Epochen bis zur Gegenwart
und seinen vielfältigen
Erscheinungsformen.
```
```
als Gewinn für die Siegerin oder den
Sieger in einem Wettbewerb ausgesetzter
Betrag, Gegenstand oder Titel; monetäre
Preis Anerkennung für herausragende Tätigkeiten
im Bereich Entwicklung und Erschließung
der Künste
```
```
besondere öffentliche Form der
Ehrung/Würdigung einer hervorragenden
Auszeichnung Leistung im Bereich der Entwicklung und
Erschließung der Künste durch Verleihung
von Urkunden, Orden und dergl.
```
```
- Frauen
Geschlecht - Männer
```
```
- national
Verleihungsort - EU
- Drittstaaten
```
```
Datenbedarf-Kennzahlen für alle Universitäten:
1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Personalaufwand gemäß § 2 Z 6 lit. a, c,
d, e und f der Univ. RechnungsabschlussVO,
BGBl. II Nr. 292/2003, [a) Löhne
Gehälter, c) Aufwendungen für
Aufwendungen in Abfertigungen, d) Aufwendungen für
Euro Altersversorgung, e) Aufwendungen für
gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge, f) Sonstige
Sozialaufwendungen]
```
```
Bundespersonal, das am Tag vor dem
Wirksamwerden des Universitätsgesetzes
2002 (31.12. 2003) an der Universität
vorhanden war, soweit es in diesem
Bundespersonal Zeitraum in einem Arbeitsverhältnis zur
gemäß § 12 Universität oder in einem
Abs. 3 des Bundesdienstverhältnis, in einem
Universitäts- besonderen öffentlichrechtlichen
gesetzes 2002 Rechtsverhältnis oder
Ausbildungsverhältnis zum Bund steht und
der Universität zugewiesen war und
weiterhin an der Universität tätig ist.
```
```
1.2 Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen
Curricula in Prozent
[pro Curriculum]
```
```
[Zeitraum] zum Stichtag 31. Dezember
```
```
Vollständige anteilsmäßige Zuordnung jedes
Wissenschafts- Curriculums eines ordentlichen Studiums zu
profil bzw. Wissenschaftszweigen bzw. Kunstzweigen.
Kunstprofil in Die Summe der Einzelzuordnungen pro
Prozent Curriculum hat 100% zu ergeben.
```
```
angebotenes Alle ordentlichen Studien, die zur
Curriculum Fortsetzung gemeldet werden können.
```
```
Datenbedarf-Kennzahlen für die Medizinischen Universitäten:
2.1 Nutzfläche, die der Universität von Dritten für Lehr- und
Forschungszwecke zur Verfügung gestellt wird in m²
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Gesamtnutzfläche zum Stichtag 31. Dezember
```
```
Nutzfläche im Sinne der ÖNORM 1800,
Ausgabe 1. Jänner 2002, dient der Nutzung
Nutzfläche des Bauwerkes aufgrund seiner
Zweckbestimmung
```
```
Krankenanstaltenträger oder andere Dritte
wie sonstige öffentliche Stellen oder
Dritte Private (auch universitätsnahe Vereine),
nicht aber BIG
```
```
Erfüllung der universitären Aufgaben der
Lehr- und Lehre und Forschung sowie mittelbar damit
Forschungs- verbundene Aufgaben (wie anteilige
zwecke Verwaltung, erforderliche zusätzliche
Dienstzimmer)
```
```
zur Verfügung ausdrückliche vertragliche Widmung oder
stellen faktische Überlassung
```
```
2.2 Anzahl der Betten
[pro Universität]
(nach Bettenauslastung)
```
```
Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember
```
```
systemisierte Krankenanstalten-Betten laut
ÖKAP (Österreichischer
Betten Krankenanstalten-Plan) bzw. tatsächliche
Betten
```
```
- systemisierte Krankenanstalten-Betten
Betten- laut ÖKAP (Österreichischer
auslastung Krankenanstalten-Plan)
- nicht systemisierte Betten
```
```
2.3 Klinischer Mehraufwand (paktierte Investitionen) in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Teilbetrag der Gesamtinvestitionen in der
Patientenbehandlung/-betreuung und im
Klinischer Gesundheitswesen, der gemäß § 55 Z 1
Mehraufwand KAKuG, i.d.g.F., als Kostenersatz für
Geräte an den Krankenanstaltenträger zu
leisten ist
```
```
Maschinen und maschinelle Anlagen sowie
unmittelbar zugehörige Raumausstattungen
paktierte sowie übertragene Klinikneu- und
Investitionen Klinikumbauten einschließlich der
Ersteinrichtung und gebäudetechnische
Sanierungen und Erweiterungen
```
```
2.4 Laufender Klinischer Mehraufwand in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)
```
```
Teilbetrag der Gesamtaufwendungen in der
Patientenbehandlung/-betreuung und im
Klinischer Gesundheitswesen, der gemäß § 55 Z 2
Mehraufwand KAKuG, i.d.g.F., als Kostenersatz an den
Krankenanstaltenträger (AKH, LKH Graz und
LKH Innsbruck) zu leisten ist
```
```
Mehrkosten, die sich beim Betrieb der
laufend Krankenanstalt aus den Bedürfnissen der
Lehre und Forschung ergeben
```
```
2.5 Einnahmen aus Patientenbehandlung/-betreuung und Aufgaben
im Gesundheitswesen in Euro
[pro Universität]
```
```
[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)
```
```
geldmäßiger Gegenwert für erbrachte
Einnahmen Leistungen der Universität
```
```
Patienten- Tätigkeiten im Sinne des § 1
behandlung/ Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz,
-betreuung BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.F.
```
```
Aufgaben des öffentlichen
Gesundheitswesens, die gemäß § 29 Abs. 6
Gesundheits- des Universitätsgesetzes 2002 einer
wesen Organisationseinheit einer Medizinischen
Universität übertragen wurden
```
```
Anlage 2
zu § 2
Wissenschafts-/Kunstzweige
1 NATURWISSENSCHAFTEN
11 Mathematik, Informatik
12 Physik, Mechanik, Astronomie
13 Chemie
14 Biologie, Botanik, Zoologie
15 Geologie, Mineralogie
16 Meteorologie, Klimatologie
17 Hydrologie, Hydrographie
18 Geographie
19 Sonstige und interdisziplinäre Naturwissenschaften
2 TECHNISCHE WISSENSCHAFTEN
21 Bergbau, Metallurgie
22 Maschinenbau, Instrumentenbau
23 Bautechnik
24 Architektur
25 Elektrotechnik, Elektronik
26 Technische Chemie, Brennstoff- und Mineralöltechnologie
27 Geodäsie, Vermessungswesen
28 Verkehrswesen, Verkehrsplanung
29 Sonstige und interdisziplinäre Technische Wissenschaften
3 HUMANMEDIZIN
31 Anatomie, Pathologie
32 Medizinische Chemie, Medizinische Physik, Physiologie
33 Pharmazie, Pharmakologie, Toxikologie
34 Hygiene, medizinische Mikrobiologie
35 Klinische Medizin (ausgenommen Chirurgie und Psychiatrie)
36 Chirurgie und Anästhesiologie
37 Psychiatrie und Neurologie
38 Gerichtsmedizin
39 Sonstige und interdisziplinäre Humanmedizin
4 LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
41 Ackerbau, Pflanzenzucht, Pflanzenschutz
42 Gartenbau, Obstbau
43 Forst- und Holzwirtschaft
44 Viehzucht, Tierproduktion
45 Veterinärmedizin
49 Sonstige und interdisziplinäre Land- und Forstwirtschaft
5 SOZIALWISSENSCHAFTEN
51 Politische Wissenschaften
52 Rechtswissenschaften
53 Wirtschaftswissenschaften
54 Soziologie
55 Psychologie
56 Raumplanung
57 Angewandte Statistik, Sozialstatistik
58 Pädagogik, Erziehungswissenschaften
59 Sonstige und interdisziplinäre Sozialwissenschaften
6 GEISTESWISSENSCHAFTEN
61 Philosophie
64 Theologie
65 Historische Wissenschaften
66 Sprach- und Literaturwissenschaften
67 Sonstige philologisch-kulturkundliche Richtungen
68 Kunstwissenschaften
69 Sonstige und interdisziplinäre Geisteswissenschaften
7 MUSIK
71 Dirigieren
72 Gesang
73 Instrumentalstudium
74 Jazz
75 Kirchenmusik
76 Komposition und Musiktheorie
8 BILDENDE KUNST/DESIGN
81 Bildende Kunst
82 Bühnengestaltung
83 Design
84 Industrial Design
85 Kunst und Gestaltung
86 Mediengestaltung
9 DARSTELLENDE KUNST/FILM UND FERNSEHEN
91 Darstellende Kunst
92 Musiktheaterregie
93 Film und Fernsehen
10 KÜNSTLERISCH/WISSENSCHAFTLICHE ZWEIGE
101 Architektur
102 Konservierung und Restaurierung
103 Lehramt (Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten, Werkerziehung)
104 Lehramt (Musikerziehung, Instrumentalmusikerziehung)
105 IGP (Instrumental(Gesangs)pädagogik)
106 MBE (Musik- und Bewegungserziehung)
107 Musiktherapie
108 Tonmeister
109 Computermusik