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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wissensbilanz (Wissensbilanz-Verordnung – WBV)

Geltender Text a fecha 2006-01-31

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 13 Abs. 6 und des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, wird verordnet:

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung gilt für die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 des Universitätsgesetzes 2002 und der Universität für Weiterbildung Krems gemäß dem Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004), BGBl. I Nr. 22/2004.

Ziele der Wissensbilanz

§ 2. Die Wissensbilanz dient der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten, Leistungsprozessen und deren Wirkungen und ist als qualitative und quantitative Grundlage für die Erstellung und den Abschluss der Leistungsvereinbarung heranzuziehen.

Aufbau der Wissensbilanz

§ 3. (1) Die Wissensbilanz gliedert sich in folgende Abschnitte:

I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien

II. Intellektuelles Vermögen

1.

Humankapital

2.

Strukturkapital

3.

Beziehungskapital

III. Kernprozesse

1.

Lehre und Weiterbildung

2.

Forschung und Entwicklung

IV. Output und Wirkungen der Kernprozesse

1.

Lehre und Weiterbildung

2.

Forschung und Entwicklung

V. Resümee und Ausblick.

(2) Die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 und Z 12 des Universitätsgesetzes 2002 hat zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Abschnitten einen Abschnitt „VI. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Medizinischen Universitäten“ zu enthalten.

(3) Die Wissensbilanz der Universitäten gemäß § 6 Z 16 bis 21 des Universitätsgesetzes 2002 hat zusätzlich zu den in Abs. 1 genannten Abschnitten einen Abschnitt „VII. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Universitäten der Künste“ zu enthalten.

Inhalt der Wissensbilanz

§ 4. (1) Der Abschnitt „I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien“ ist in narrativer Form darzustellen. Zusätzlich zu Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien sind folgende Themenbereiche jedenfalls narrativ darzustellen:

a)

Maßnahmen für berufstätige Studierende sowie für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten;

b)

Maßnahmen zur Qualitätssicherung;

c)

Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit;

d)

Maßnahmen zur Erreichung der Aufgabe der Universität hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Frauenförderung, speziell zur Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Funktionen und beim wissenschaftlichen Personal;

e)

Maßnahmen zur Personalentwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

f)

Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen zur Vorbereitung auf das Studium, für bestimmte Zielgruppen während des Studiums, zur Erleichterung des Überganges ins Berufsleben sowie einschlägige Forschungsaktivitäten;

g)

Preise und Auszeichnungen;

h)

Forschungscluster und -netzwerke gegliedert nach:

i)

Stand der Umsetzung der Bologna-Erklärung.

(2) Die Definitionen der Kennzahlen sowie die Auflistung der Merkmalsausprägungen erfolgen gemäß Anlage 1, die auch den Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt für die einzelnen Kennzahlen festlegt.

(3) Dem Abschnitt „II.1 Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

II.1.1 Personal

[pro Universität]

nach Geschlecht, Verwendungskategorie,

Zählkategorie)

II.1.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht)

II.1.3 Anzahl der Berufungen an die Universität

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige

Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber,

Befristung)

II.1.4 Anzahl der Berufungen von der Universität

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Standort der Zieluniversität)

II.1.5 Anzahl der Personen im Bereich des

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit

einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt

(outgoing)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Gastlandkategorie)

II.1.6 Anzahl der incoming-Personen im Bereich des

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Herkunftsland der Einrichtung)

II.1.7 Anzahl der Personen, die an Weiterbildungs- und

Personalentwicklungsprogrammen teilnehmen

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Verwendungskategorie)

(4) Dem Abschnitt „II.2 Intellektuelles Vermögen –

Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

II.2.1 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der

Gleichstellung sowie der Frauenförderung in Euro

[pro Universität]

II.2.2 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der

genderspezifischen Lehre und Forschung/Entwicklung

und Erschließung der Künste in Euro

[pro Universität]

II.2.3 Anzahl der in speziellen Einrichtungen tätigen

Personen

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Art der Einrichtung,

Funktionskategorie)

II.2.4 Anzahl der in Einrichtungen für Studierende mit

Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen

tätigen Personen

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Personenkategorie)

II.2.5 Aufwendungen für spezifische Maßnahmen für

Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen

Erkrankungen in Euro

[pro Universität]

II.2.6 Aufwendungen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von

Beruf/Studium und Familie/Privatleben für Frauen und

Männer in Euro

[pro Universität]

II.2.7 Kosten für angebotene Online-Forschungsdatenbanken

in Euro

[pro Universität]

II.2.8 Kosten für angebotene

wissenschaftliche/künstlerische Zeitschriften in

Euro

[pro Universität]

(nach Publikationsform)

II.2.9 Gesamtaufwendungen für Großgeräte im

FE-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der

Künste in Euro

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

II.2.10 Einnahmen aus Sponsoring in Euro

[pro Universität]

II.2.11 Nutzfläche in m²

[pro Universität]

(5) Dem Abschnitt „II.3 Intellektuelles Vermögen -

Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

II.3.1 Anzahl der als Vorsitzende, Mitglieder oder

Gutachter in externen Berufungs- und

Habilitationskommissionen tätigen Personen

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht)

II.3.2 Anzahl der in Kooperationsverträge eingebundenen

Partnerinstitutionen/Unternehmen

[pro Universität]

(nach Herkunftsland der Kooperationspartner,

Partnerinstitutionen/Unternehmen)

II.3.3 Anzahl der Personen mit Funktionen in

wissenschaftlichen/künstlerischen Fachzeitschriften

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Referierung)

II.3.4 Anzahl der Personen mit Funktionen in

wissenschaftlichen/künstlerischen Gremien

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Gremiumssitz)

II.3.5 Anzahl der Entlehnungen an Universitätsbibliotheken

[pro Universität]

(nach Entlehner-Typus)

II.3.6 Anzahl der Aktivitäten von Universitätsbibliotheken

[pro Universität]

(nach Aktivitätsart)

(6) Dem Abschnitt „III.1 Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“

sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

III.1.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen

Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht)

III.1.2 Anzahl der eingerichteten Studien

[pro Universität]

(nach Studienart, Studienform)

III.1.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Studienabschnitt)

III.1.4 Erfolgsquote ordentlicher Studierender in

Bakkalaureats-, Magister- und Diplomstudien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht)

III.1.5 Anzahl der Studierenden

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit,

Studierendenkategorie, Personenmenge)

III.1.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende innerhalb der

vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich

Toleranzsemester in Bakkalaureats-, Magister- und

Diplomstudien

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

III.1.7 Anzahl der ordentlichen Studien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

III.1.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme

an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Gastland, Art

der Mobilitätsprogramme)

III.1.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme

an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der

Mobilitätsprogramme)

III.1.10 Anzahl der zu einem Magister- oder Doktoratsstudium

zugelassenen Studierenden ohne österreichischen

Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomabschluss

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

Studiums)

III.1.11 Anzahl der internationalen Joint Degrees/Double

Degree-Programme

[pro Universität]

III.1.12 Aufwendungen für Projekte im Lehrbereich in Euro

[pro Universität]

(nach Art des Projekts)

(7) Dem Abschnitt „III.2 Kernprozesse – Forschung und Entwicklung“

sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

III.2.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im FE-Bereich tätigen

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu

Wissenschaftszweigen in Prozent

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

(nach Geschlecht)

III.2.2 Anzahl der laufenden drittfinanzierten FE-Projekte

sowie Projekte im Bereich der Entwicklung und

Erschließung der Künste

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation,

Forschungsart, Sitz der

Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)

III.2.3 Anzahl der laufenden universitätsintern finanzierten

und evaluierten FE-Projekte sowie Projekte im

Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Forschungsart)

III.2.4 Anzahl der Forschungsstipendiatinnen und

Forschungsstipendiaten

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Fördergeber-Organisation)

III.2.5 Anzahl der über FE-Projekte sowie Projekte im

Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste

drittfinanzierten Wissenschafterinnen und

Wissenschafter/Künstlerinnen und Künstler

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Forschungsart)

III.2.6 Anzahl der Doktoratsstudien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

Doktoratsstudiums)

III.2.7 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an

PhD-Doktoratsstudien

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

III.2.8 Anzahl der Doktoratsstudien Studierender, die einen

FH-Studiengang abgeschlossen haben

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

(8) Dem Abschnitt „IV.1 Output und Wirkungen der Kernprozesse –

Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

IV.1.1 Anzahl der Studienabschlüsse

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

Abschlusses, Studienart)

IV.1.2 Anzahl der Studienabschlüsse mit gefördertem

Auslandsaufenthalt während des Studiums

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthaltes)

IV.1.3 Anzahl der Absolventinnen und Absolventen, die an

Weiterbildungsangeboten der Universität teilnehmen

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

IV.1.4 Anzahl der Studienabschlüsse innerhalb der

vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich

Toleranzsemester

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Art des Abschlusses, Studienart)

(9) Dem Abschnitt „IV.2 Output und Wirkungen der Kernprozesse –

Forschung und Entwicklung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

IV.2.1 Anzahl der Abschlüsse von Doktoratsstudien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

Doktoratsstudiums)

IV.2.2 Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des

Personals

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

(nach Typus von Publikationen)

IV.2.3 Anzahl der gehaltenen Vorträge als invited speaker

oder selected presenter bei

wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus,

Vortrags-Typus)

IV.2.4 Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten

Patente

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

(nach Patenterteilung)

IV.2.5 Einnahmen aus FE-Projekten sowie Projekten der

Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26

Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes

2002 in Euro

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Auftrag-/Fördergeber-Organisation, Sitz der

Auftrag-/Fördergeber-Organisation)

(10) Der Abschnitt „V. Resümee und Ausblick“ ist in narrativer Form darzustellen.

(11) Der Abschnitt „VI. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Medizinischen Universitäten“ umfasst folgende Kennzahlen:

VI.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen Personals in der

Patientenbehandlung/-betreuung und im

Gesundheitswesen in Vollzeitäquivalenten

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

VI.2 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

VI.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

VI.4 Anzahl der in klinische Prüfungen,

Leistungsbewertungen und sonstige klinische Studien

einbezogenen Patientinnen und Patienten

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

VI.5 Personal mit einem nicht-medizinischen

Studienabschluss

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

VI.6 Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungen zur

Fachärztin und zum Facharzt

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

VI.7 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission

[pro Universität]

(nach Begutachtungstyp)

(12) Der Abschnitt „VII. Spezifisches Kennzahlen-Set für die

Universitäten der Künste“ umfasst folgende Kennzahlen:

VII.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im Bereich Entwicklung

und Erschließung der Künste tätigen

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu

Kunstzweigen in Prozent

[pro Universität, pro Kunstzweig]

(nach Geschlecht)

VII.2 Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber bei

Zulassungsprüfungen

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Prüfungsergebnis)

VII.3 Anzahl der

künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen und

wissenschaftlichen Veranstaltungen der Universität

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

VII.4 Anzahl der künstlerischen Leistungen des

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

[pro Universität, pro Kunstzweig]

(Ort der künstlerischen Leistung)

VII.5 Anzahl der

künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen

Publikationen des wissenschaftlichen/künstlerischen

Personals

[pro Universität, pro Kunstzweig]

(nach Leistungsart, Typus von künstlerischen

Publikationen, Auflagenhöhe)

VII.6 Anzahl der vom wissenschaftlich/künstlerischen

Personal erhaltenen Preise und Auszeichnungen für

Entwicklung und Erschließung der Künste

[pro Universität, pro Kunstzweig]

nach Geschlecht, Verleihungsort)

(13) Die Kennzahlen sind im Hinblick auf Abschnitt „I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien“ narrativ zu interpretieren.

(14) Die Universitäten haben bei der Übermittlung der Kennzahlen sowie bei der Übermittlung der narrativen Interpretationen der Kennzahlen die system- und datentechnischen Vorgaben der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur einzuhalten. Die Darstellung der Kennzahlen hat den formalen Vorgaben einschließlich allfälliger Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen der Bundesministerin oder des Bundesministers zu entsprechen (Datenstruktur). Die Übermittlung der Kennzahlen und Interpretationen durch die Universität hat bis zum 30. April jeden Jahres zu erfolgen.

(15) Soweit die Bundesministerin oder der Bundesminister entsprechende auf Basis der Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 – UniStEV 2004, BGBl. II Nr. 288/2004, und der Bildungsdokumentationsverordnung Universitäten – BidokVUni, BGBl. II Nr. 30/2004, gewonnene Rohdaten auf der vorgesehenen elektronischen Plattform zur Verfügung stellt, haben die Universitäten diese den statistischen Auswertungen für die Wissensbilanz zugrunde zu legen.

Zuordnung von Ergebnissen zentraler Erhebungen

§ 5. Sofern die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur periodisch wiederkehrende zentrale Erhebungen zur Lage der Studierenden und von Absolventinnen und Absolventen durchführt, sind von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellte Teilergebnisse von den Universitäten in die Wissensbilanz aufzunehmen und im Abschnitt „IV.1 Output und Wirkungen der Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ anzuführen.

Optionale Leistungsdarstellung

§ 6. Die Universitäten können zur individuellen Leistungsdarstellung, insbesondere im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung, den jeweiligen Abschnitten hintangestellt, weitere Kennzahlen der Wissensbilanz hinzufügen.

Integrierte Betrachtung von Forschung und Lehre

§ 7. (1) Für jene Kennzahlen, die nach Wissenschaftszweigen zu erheben sind, ist die Klassifikation der Wissenschaftszweige gemäß der Österreichischen Systematik der Wissenschaftszweige 2000 (Statistik Austria) gemäß Anlage 2 heranzuziehen. Die Klassifikation der Kunstzweige erfolgt ebenfalls gemäß Anlage 2.

(2) Für jene Kennzahlen, die nach Curricula zu erheben sind, ist der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf elektronischem Weg bekannt gegebene Code für Ausbildungsfelder nach ISCED heranzuziehen.

(siehe http://www2.trainingvillage.gr/etv/publication/download/ panorama/5092_de.pdf)

(3) Die Zuordnung der Leistungen hat anteilig zu erfolgen:

a)

im F E-Bereich anteilig zu den Wissenschaftszweigen;

b)

im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste anteilig zu den Kunstzweigen;

c)

im Bereich Lehre anteilig zu den Curricula;

(4) Die Universität hat die an der Universität eingerichteten Curricula den korrespondierenden Wissenschafts- bzw. Kunstzweigen anteilsmäßig zuzuordnen.

Veröffentlichung im Mitteilungsblatt

§ 8. Die Veröffentlichung der Wissensbilanz im Mitteilungsblatt gemäß § 20 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 hat erst nach einem vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur durchzuführenden formalen und kognitiven Datenclearingprozess, der längstens fünf Wochen umfasst, zu erfolgen. Die Darstellung der Kennzahlen im Mitteilungsblatt hat den formalen Vorgaben der Bundesministerin oder des Bundesministers einschließlich allfälliger Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen sowie für die reduzierte Darstellung der Schichtungsmerkmale und Merkmalsausprägungen gemäß Anlage 1 zu entsprechen (Berichtsstruktur). Bei der Veröffentlichung der Wissensbilanz im Mitteilungsblatt ist ab dem Berichtszeitraum 2006 eine Darstellung der Kennzahlen im zeitlichen Verlauf vorzusehen. Sofern verfügbar, ist ein zeitlicher Verlauf von mindestens drei Berichtsjahren darzustellen.

Datenbedarf

§ 9. (1) Aufgrund des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 haben die Universitäten gemäß § 6 des Universitätsgesetzes 2002 und die Universität für Weiterbildung Krems der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Daten zu übermitteln:

1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro [pro Universität]

1.2 Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen Curricula in Prozent

[pro Curriculum]

(2) Aufgrund des § 16 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 haben die Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 und Z 12 des Universitätsgesetzes 2002 der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Kennzahlen zu übermitteln:

2.1 Nutzfläche, die der Universität von Dritten für Lehr- und Forschungszwecke zur Verfügung gestellt wird, in m² [pro Universität]

2.2 Anzahl der Betten

[pro Universität]

(nach Bettenauslastung)

2.3 Klinischer Mehraufwand (paktierte Investitionen) in Euro [pro Universität]

2.4 Laufender Klinischer Mehraufwand in Euro

[pro Universität]

2.5 Einnahmen aus Patientenbehandlung/-betreuung und Aufgaben im Gesundheitswesen in Euro

[pro Universität]

(3) Die Definitionen der Kennzahlen sowie die Auflistung der Merkmalsausprägungen erfolgen gemäß Anlage 1, die auch den Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt für die einzelnen Kennzahlen festlegt.

(4) Die Universitäten haben bei der Übermittlung dieser Daten die system- und datentechnischen Vorgaben der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur einzuhalten.

Evaluierung und Qualitätssicherung

§ 10. (1) Spätestens fünf Jahre nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung hat die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter Einbeziehung der Universitäten eine Evaluierung über die Zielerreichung dieser Verordnung, insbesondere über die tatsächliche Verwendung der Daten gemäß der §§ 4 und 9 durchzuführen.

(2) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann zur Qualitätssicherung der in den Wissensbilanzen enthaltenen Informationen stichprobenartig die Richtigkeit überprüfen.

Sonderbestimmung für die Universität für Weiterbildung Krems

§ 11. (1) Die Wissensbilanz der Universität für Weiterbildung Krems enthält sämtliche der in den §§ 4 und 9 Abs. 1 enthaltenen Kennzahlen mit Ausnahme der Kennzahlen II.1.2, III.1.6, III.1.10, III.1.12, III.2.4, III.2.5, III.2.6, III.2.7, III.2.8, IV.1.3, IV.1.4, IV.2.1 und 1.1.

(2) Folgende Kennzahlen sind in adaptierter Form zu liefern:

a)

III.1.2: hinsichtlich der Merkmalsausprägungen „Universitätslehrgänge für Graduierte“ und „andere Universitätslehrgänge“.

b)

III.1.3: hinsichtlich des Schichtungsmerkmals „Geschlecht“; die durchschnittliche Studiendauer bezieht sich nur auf Universitätslehrgänge.

c)

III.1.4: lautet „Erfolgsquote Studierender in Universitätslehrgängen“ und bezieht sich auf Universitätslehrgänge.

d)

III.1.5: hinsichtlich der Merkmalsausprägung „außerordentliche Studierende“.

e)

III.1.7: lautet „Anzahl der außerordentlichen Studien“.

f)

III.1.8: lautet „Anzahl der außerordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)“ und bezieht sich auf außerordentliche Studierende. Diese Kennzahl ist ab dem Berichtsjahr 2006 zu liefern.

g)

III.1.9: lautet „Anzahl der außerordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)“ und bezieht sich auf außerordentliche Studierende. Diese Kennzahl ist ab dem Berichtsjahr 2006 zu liefern.

h)

III.1.11: internationale Joint Degrees beziehen sich auf gemeinsam mit nicht österreichischen Institutionen durchgeführte Universitätslehrgänge; internationale Double Degree-Programme beziehen sich auf zusätzliche Inhaltsangebote für Universitätslehrgänge an nicht österreichischen Institutionen, die zum Abschluss an einer nicht österreichischen Universität führen.

i)

IV.1.1: bezieht sich auf außerordentliche Studien und ist hinsichtlich der Schichtungsmerkmale „Geschlecht“ und „Staatsangehörigkeit“ zu liefern.

j)

IV.1.2: bezieht sich auf Universitätslehrgänge und ist ab dem Berichtsjahr 2007 zu liefern.

k)

1.2: bezieht sich auf Universitätslehrgänge.

In-Kraft-Treten

§ 12. Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2006 in Kraft.

Übergangsbestimmungen

§ 13. (1) In die Wissensbilanz über das Berichtsjahr 2005 sind die narrativen Abschnitte der Wissensbilanz (Abschnitte I. und V.) und jedenfalls die Kennzahlen gemäß UniStEV 2004 (Kennzahlen III.1.3, III.1.4, III.1.5, III.1.6, III.1.7, III.1.8, III.1.9, III.1.10, III.2.6, III.2.7, III.2.8, IV.1.1, IV.1.2, IV.1.3, IV.1.4, IV.2.1) und BidokVUni (Kennzahlen II.1.1 und II.2.11), die den entsprechenden Abschnitten der Wissensbilanz zuzuordnen sind, aufzunehmen.

(2) Zusätzlich ist folgende Kennzahl in die Wissensbilanz über das Berichtsjahr 2005 aufzunehmen:

IV.2.5 Einnahmen aus FE-Projekten sowie Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 in Euro gegliedert nach Mitteln des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), EU-Mittel und andere Mittel.

Die Übermittlung der Kennzahl IV.2.5 hat auch das Berichtsjahr 2004 zu umfassen.

Anlage 1: Definitionen der Kennzahlen gemäß §§ 4 und 9

Anlage 2: Wissenschafts-/Kunstzweige

Anlage 1

zu den §§ 4 und 9

Definitionen der Kennzahlen gemäß §§ 4 und 9

II.1.1 Personal

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Verwendungskategorie, Zählkategorie)

```


```

[Anzahl] Gesamtanzahl zum BidokVUni-Stichtag

```

31.

Dezember

```

```


```

Personal alle Dienst- oder

Beschäftigungsverhältnisse, ausgenommen

jene in den Verwendungen 13, 15 und 22

gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni bzw.

entsprechende Verwendungen der Anlage 2

BidokVUni

```


```

Geschlecht - Frauen

- Männer

```


```

Verwendungs- - wissenschaftliches/künstlerisches

kategorie Personal

- allgemeines Universitätspersonal

```


```

Zählkategorie - Köpfe

- Vollzeitäquivalente

```


```

II.1.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

(1. Jänner - 31. Dezember)

```


```

Erteilung bescheidmäßiger Ausspruch durch das

Rektorat gemäß § 103 des

Universitätsgesetzes 2002

```


```

Lehrbefugnis Lehrbefugnis (venia docendi) für ein

(Habilitation) wissenschaftliches oder künstlerisches

Fach, das in den Wirkungsbereich der

Universität fällt oder diesen sinnvoll

ergänzt

```


```

Geschlecht - Frauen

- Männer

```


```

II.1.3 Anzahl der Berufungen an die Universität

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige

Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber, Befristung)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

(1. Jänner - 31. Dezember)

```


```

Berufung an die Besetzung (Dienstantritt) von Professuren

Universität gemäß §§ 98 und 99 des

Universitätsgesetzes 2002

```


```

Geschlecht - Frauen

- Männer

```


```

Herkunfts- - Hausberufung

universität/ - andere national

vorherige - EU

Dienstgeberin - Drittstaaten

oder vorheriger

Dienstgeber

```


```

Befristung - befristet

- unbefristet

```


```

II.1.4 Anzahl der Berufungen von der Universität

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Standort der Zieluniversität)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

(1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Universitätsangehörige gemäß § 94

Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002

(Verwendungen 11, 12, 14, 16, und 21 gemäß

Berufung von Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni bzw.

der Universität entsprechende Verwendungen der Anlage 2

Bidok-VUni) die an eine andere inländische

oder ausländische Universität berufen

werden

```


```

Geschlecht - Frauen

- Männer

```


```

Standort der - national

Zieluniversität - EU

- Drittstaaten

```


```

II.1.5 Anzahl der Personen im Bereich des

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem

mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Gastlandkategorie)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres

(1. Oktober – 30. September)

```


```

wissenschaft- Angehörige der Universität gemäß § 94

liches/künstle- Abs. 1 Z 4 des Universitätsgesetzes 2002

risches (Verwendungen 11, 12, 14, 16 und 21 gemäß

Personal Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni bzw.

entsprechende Verwendungen der Anlage 2

BidokVUni)

```


```

Auslands- Ein mindestens 5-tägiger

aufenthalt von Auslandsaufenthalt zum Zweck der Erfüllung

mindestens von Lehr- und/oder Forschungsleistungen

5 Tagen bzw. Leistungen im Bereich der Entwicklung

(outgoing) und Erschließung der Künste im

Aufgabenbereich der spezifischen Person

mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und

Konferenzen

```


```

Geschlecht - Frauen

- Männer

```


```

Gastland- - EU

kategorie - Drittstaaten

```


```

II.1.6 Anzahl der incoming-Personen im Bereich des

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Herkunftsland der Einrichtung)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres

(1. Oktober – 30. September)

```


```

sämtliche Personen, die in einem Dienst-

oder Beschäftigungsverhältnis zu einer

ausländischen Einrichtung stehen und zum

Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder

incoming- Forschungsleistungen oder Leistungen im

Personen Bereich der Entwicklung und Erschließung

der Künste einen Aufenthalt an der

Universität absolvieren (mit Ausnahme der

Teilnahme an Tagungen und Konferenzen)

```


```

Geschlecht - Frauen

- Männer

```


```

Herkunftsland - EU

der Einrichtung - Drittstaaten

```


```

II.1.7 Anzahl der Personen, die an Weiterbildungs- und

Personalentwicklungsprogrammen teilnehmen

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Verwendungskategorie)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

(1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Angehörige der Universität gemäß § 94

Abs. 1 Z 4 und 5 des Universitätsgesetzes

2002 (ausgenommen jene in der

Personen Verwendung 22 gemäß Z 2.6 der Anlage 1

BidokVUni) bzw. entsprechende Angehörige

der Universität für Weiterbildung Krems

```


```

Weiterbildungs- Programme der Universität bzw. Programme,

und Personal- die von externen Einrichtungen angeboten

entwicklungs- werden, die der Weiterbildung und

programme Personalentwicklung von

Universitätsangehörigen dienen

```


```

Geschlecht - Frauen

- Männer

```


```

Verwendungs- - wissenschaftliches/künstlerisches

kategorie Personal

- allgemeines Universitätspersonal

```


```

II.2.1 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der

Gleichstellung sowie der Frauenförderung in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)

```


```

Aufwendungen Mittel aus dem Globalbudget, Drittmittel

oder Sponsoring

```


```

z. B.: Frauenbezogene

Personalentwicklungsmaßnahmen;

Initiativen zur Förderung des weiblichen

Maßnahmen zur wissenschaftlichen Nachwuchses;

Förderung der Spezifische Wissenschaftspreise und

Gleichstellung Stipendien;

sowie der Maßnahmen zur Förderung von Frauen in

Frauenförderung unterrepräsentierten Ausbildungs- und

Berufsfeldern;

Mittel zur Förderung der Aktivitäten des

Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

```


```

II.2.2 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der

genderspezifischen Lehre und Forschung/Entwicklung und

Erschließung der Künste in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)

```


```

Aufwendungen Mittel aus dem Globalbudget, Drittmittel

oder Sponsoring

```


```

z. B.: Initiativen zur Stärkung der

genderspezifischen Lehre und

Maßnahmen zur Forschung/Entwicklung und Erschließung der

Förderung der Künste

genderspezifi- Fachspezifische Wissenschaftspreise und

schen Lehre und Stipendien;

Forschung/ Maßnahmen zur Förderung von

Entwicklung und interdisziplinären, genderspezifischen

Erschließung Forschungs- und Entwicklungsinitiativen,

der Künste bzw. von Initiativen zur Entwicklung und

Erschließung der Künste

```


```

II.2.3 Anzahl der in speziellen Einrichtungen tätigen Personen

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Art der Einrichtung, Funktionskategorie)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember

```


```

Einrichtungen/Organisationseinheiten

der Universität, die einer bestimmten

Aufgabenstellung gewidmet sind:

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

gemäß § 42 des Universitätsgesetzes 2002;

Schiedskommission gemäß § 43 des

spezielle Universitätsgesetzes 2002;

Einrichtungen Organisationseinheit zur Koordination der

Aufgaben der Gleichstellung, der

Frauenförderung sowie der

Geschlechterforschung; Einrichtungen, die

außeruniversitäre Kontakte und

Kooperationen unterstützen; Einrichtungen

zur Unterstützung der Lehrentwicklung

(e-learning)

```


```

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in

speziellen Einrichtungen sowie Mitglieder

Personen dieser Einrichtungen (sowohl ehrenamtliche

wie hauptamtliche Tätigkeit).

```


```

Geschlecht - Frauen

- Männer

```


```

- Arbeitskreis für

Gleichbehandlungsfragen gemäß § 42 des

Universitätsgesetzes 2002

- Schiedskommission gemäß § 43 des

Universitätsgesetzes 2002

- Organisationseinheit zur Koordination

der Aufgaben der Gleichstellung, der

Art der Frauenförderung sowie der

Einrichtung Geschlechterforschung gemäß § 19

Abs. 2 Z 7 des Universitätsgesetzes

2002

- Einrichtungen, die außeruniversitäre

Kontakte und Kooperationen

unterstützen

- Einrichtungen zur Unterstützung der

Lehrentwicklung (e-learning)

```


```

- ehrenamtlich

Funktions- - hauptamtlich/im Rahmen der

kategorie dienstlichen Tätigkeit

```


```

II.2.4 Anzahl der in Einrichtungen für Studierende mit

Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen tätigen

Personen

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Personenkategorie)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember

```


```

sämtliche Personen, die in den genannten

Personen Einrichtungen mitwirken

```


```

Einrichtungen Einrichtungen/Organisationseinheiten der

für Studierende Universität, die der Unterstützung für

mit Studierende mit Behinderungen und/oder

Behinderungen chronischen Erkrankungen gewidmet sind und

und/oder sich für barrierefreie Studienbedingungen

chronischen einsetzen (z. B. Behindertenbeauftragte,

Erkrankungen Institut integriert Studieren,

Forschungszentrum für Gebärdensprache)

```


```

Geschlecht - Frauen

- Männer

```


```

- wissenschaftliches/künstlerisches

Personen- Personal

kategorie - allgemeines Universitätspersonal

- andere (z. B. Studierende)

```


```

II.2.5 Aufwendungen für spezifische Maßnahmen für Studierende mit

Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)

```


```

Mittel aus dem Globalbudget, Drittmittel

Aufwendungen oder Sponsoring

```


```

spezifische Spezifische Maßnahmen für behinderte

Maßnahmen Studierende zur Darstellung der gemäß §§ 2

und 59 Abs. 1 des Universitätsgesetzes

2002 geforderten besonderen

Berücksichtigung und Gleichstellung von

behinderten und/oder chronisch kranken

Studierenden; z. B.:

- Strukturell verankerte/r

Behindertenbeauftragte/r mit Portfolio

(Mitspracherecht, adäquate

Ressourcenausstattung)

- Bauliche Maßnahmen (ÖNORM B1600 und

B1602)

- Budget für Unterstützungen von

behinderten und/oder chronisch kranken

Studierenden

- Barrierefreie Infrastruktur:

- PC-Arbeitsplatz für blinde und

sehbehinderte Studierende in

Bibliotheken

- PC-Arbeitsplatz für motorisch

behinderte Studierende in

Bibliotheken

- Barrierefreie Gestaltung der Lehr-

und Weiterbildungsangebote

- Barrierefreie Gestaltung des

Internetauftritts der Uni

(internationaler Standard: W3C)

```


```

II.2.6 Aufwendungen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von

Beruf/Studium und Familie/Privatleben für Frauen und

Männer in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)

```


```

Aufwendungen Mittel aus dem Globalbudget, Drittmittel

oder Sponsoring

```


```

Maßnahmen zur z. B.: flexible Arbeitszeitmodelle

Vereinbarkeit besonders zur Unterstützung eines

von Wiedereinstieges bzw.

Beruf/Studium Personalentwicklungsprogramme für

und Familie/ Beschäftigte in Karenz, Kinderbüro,

Privatleben flexible Kinderbetreuung,

Kinderbetreuungsbeauftragte,

Universitätskindergärten

```


```

II.2.7 Kosten für angebotene Online-Forschungsdatenbanken in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Kosten in Euro Kosten der Bereitstellung und des Betriebs

```


```

angeboten Zugang/Lizenz von der Universität

finanziert, für Studierende und

Universitätsangehörige frei zugänglich

```


```

Online- fachspezifische Datenbanken

Forschungs- (einschließlich universitätseigene

datenbanken Datenbanken), die ausschließlich im

Internet zur Verfügung stehen

```


```

II.2.8 Kosten für angebotene wissenschaftliche/künstlerische

Zeitschriften in Euro

[pro Universität]

(nach Publikationsform)

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Kosten in Euro Kosten der Bereitstellung

```


```

angeboten Zugang/Lizenz/Abonnement von der

Universität finanziert, für Studierende

und Universitätsangehörige frei zugänglich

```


```

wissen- Periodisch erscheinende Publikationen, die

schaftliche/ sich der Aufbereitung allgemeiner

künstlerische wissenschaftlicher oder künstlerischer

Zeitschriften Themenbereiche bzw. fachspezifischer

Themen widmen

```


```

Publikations- - Print-Zeitschriften

form - Online-Zeitschriften

```


```

II.2.9 Gesamtaufwendungen für Großgeräte im FE-Bereich/Bereich

Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Gesamt- verausgabte Mittel (inklusive

aufwendungen Abschreibung) außerhalb des Globalbudgets

```


```

Großgeräte im

FE-Bereich/ Geräte im FE-Bereich/Bereich Entwicklung

Bereich und Erschließung der Künste ab einem

Entwicklung und Anschaffungspreis von Euro 70.000,-- inkl.

Erschließung MwSt.

der Künste

```


```

II.2.10 Einnahmen aus Sponsoring in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

geldmäßiger Gegenwert für erbrachte

Leistungen der Universität außerhalb des

Einnahmen FE-Bereiches/Bereiches der Entwicklung

und Erschließung der Künste

```


```

Bereitstellung von Geld durch Unternehmen

zur Förderung der Universität. Anders als

eine Spende oder Mäzenatentum ist

Sponsoring Sponsoring mit einer vertraglich fixierten

Gegenleistung (z. B. Werbeleistung) der

Universität verbunden.

```


```

II.2.11 Nutzfläche in m2

[pro Universität]

```


```

Gesamtanzahl der m2 zum BidokVUni-Stichtag

[Anzahl] 15. November

```


```

Flächen der Nutzungsarten 1 bis 7 gemäß

Nutzfläche Z 2.2 der Anlage 2 BidokVUni

```


```

II.3.1 Anzahl der als Vorsitzende, Mitglieder oder Gutachter in

externen Berufungs- und Habilitationskommissionen tätigen

Personen

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

sämtliche Personen in den Verwendungen 11,

12, 13, 14, 16 und 21 gemäß Z 2.6 der

Personen Anlage 1 BidokVUni bzw. entsprechende

Verwendungen der Anlage 2 BidokVUni

```


```

vom zuständigen Organ zur Mitarbeit

Mitglied bestellt

```


```

vom zuständigen Organ als Gutachter

Gutachter bestellt

```


```

vom zuständigen Organ zum Vorsitzenden der

Vorsitzende Berufungs- oder Habilitationskommission

bestellt

```


```

inländische (nicht Heimat)Universität

extern oder ausländische Universität

```


```

gemäß § 98 des Universitätsgesetzes 2002

Berufungs- bzw. analog dazu bei nichtösterreichischen

kommissionen Kommissionsstandorten

```


```

gemäß § 103 Abs. 7 des

Habilitations- Universitätsgesetzes 2002 bzw. analog dazu

kommissionen bei nicht-österreichischen

Kommissionsstandorten

```


```

Geschlecht - Frauen

- Männer

```


```

II.3.2 Anzahl der in Kooperationsverträge eingebundenen

Partnerinstitutionen/Unternehmen

[pro Universität]

(nach Herkunftsland der Kooperationspartner,

Partnerinstitutionen/Unternehmen)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember

```


```

schriftliche Vereinbarung für einen

bestimmten Zeitraum oder unbefristet

abgeschlossen, die die geregelte

Zusammenarbeit im Bereich Lehre,

Kooperations- FE/Entwicklung und Erschließung der

verträge Künste der Universität mit anderen

Institutionen zum Inhalt hat ausgenommen

vertragliche Kooperationen im

Drittmittelbereich

```


```

Herkunftsland - national

der - EU

Kooperations- - Drittstaaten

partner

```


```

- Universitäten

- Kunsteinrichtungen

- außeruniversitäre FE-Einrichtungen

Partner- - Unternehmen

institutionen/ - Schulen

Unternehmen - nichtwissenschaftliche Medien

(Zeitungen, Zeitschriften)

- sonstige

```


```

II.3.3 Anzahl der Personen mit Funktionen in

wissenschaftlichen/künstlerischen Fachzeitschriften

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Referierung)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

(1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

klar umrissene Aufgabe (Rolle, Amt)

innerhalb wissenschaftlicher

Funktion Zeitschriften wie z. B. Editorin oder

Editor, Mitglied des editorial board,

Reviewer, Referee usw.

```


```

sämtliche Personen in den Verwendungen 11

bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

Personen bzw. entsprechende Verwendungen der

Anlage 2 BidokVUni

```


```

Periodisch erscheinende Publikationen, die

wissenschaft- sich der Aufbereitung allgemeiner

liche/ wissenschaftlicher Themenbereiche bzw.

künstlerische fachspezifischer Themen widmen und

Zeitschriften Qualitätssicherungsmaßnahmen für die

veröffentlichten Artikel vorsehen.

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- in referierten Fachzeitschriften

Referierung - in nicht referierten Fachzeitschriften

```


```

II.3.4 Anzahl der Personen mit Funktionen in

wissenschaftlichen/künstlerischen Gremien

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Gremiumssitz)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

klar umrissene Aufgabe (Rolle) wie z. B.

Vorsitz, Vorständin oder Vorstand, bzw.

Funktion Mitgliedschaft in Einrichtungen, die keine

Vorsitzende oder keinen Vorsitzenden bzw.

Vorständin oder Vorstand haben

```


```

sämtliche Personen in den Verwendungen 11

bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

Personen bzw. entsprechende Verwendungen der

Anlage 2 BidokVUni

```


```

wissenschaft- wissenschaftliche/künstlerische

liche/ Körperschaften wie z. B. wissenschaftliche

künstlerische oder künstlerische Gesellschaften, Jurys

Gremien oder Kuratorien außerhalb der eigenen

Universität

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- national

Gremiumssitz - EU

- Drittstaaten

```


```

II.3.5 Anzahl der Entlehnungen an Universitätsbibliotheken

[pro Universität]

(nach Entlehner-Typus)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

alle Transaktionen (inklusive

Verlängerungen) bei denen

Bibliotheksbenützerinnen und

Bibliotheksbenützer

Entlehnungen Informationsmaterialien der Bibliothek für

einen gewissen Zeitraum zur Verfügung

gestellt bekommen und im Entlehnungsmodul

des Bibliothekssystems verbucht werden

sowie manuell verbuchte Entlehnvorgänge

```


```

alle errichteten Bibliotheken an der

Universität, die Studierenden,

Universitäts- Universitätsangehörigen sowie Externen

bibliotheken Informationsmaterial in Form von

Literatur, Datenbank, Online-Zeitschriften

und Ähnliches zur Verfügung stellen

```


```

- Studierende

- Lehrende

Entlehner-Typus - sonstige Universitätsangehörige

- Nicht-Universitätsangehörige

```


```

II.3.6 Anzahl der Aktivitäten von Universitätsbibliotheken

[pro Universität]

(nach Aktivitätsart)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

(1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

alle Veranstaltungen, die zusätzlich zu

Aktivitäten den primären Aufgaben der Bibliothek

durchgeführt werden

```


```

alle errichteten Bibliotheken an der

Universität, die Studierenden,

Universitäts- Universitätsangehörigen sowie Externen

bibliotheken Informationsmaterial in Form von

Literatur, Datenbank, Online-Zeitschriften

und Ähnliches zur Verfügung stellen

```


```

- Ausstellungen

Aktivitätsart - Schulungen

- Bibliotheksführungen

```


```

III.1.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen

Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht)

```


```

[Zeitraum] Studienjahr (1. Oktober - 30. September)

```


```

Lehrkapazität beschränkt auf

Normarbeitszeit (40 Stunden) gewichtet

Zeitvolumen nach Lehr-Typologie auf Basis

Semesterstunden

```


```

wissenschaft- sämtliche Personen in den

liches/ Verwendungen 11 bis 21 gemäß Z 2.6 der

künstlerisches Anlage 1 BidokVUni bzw. entsprechende

Personal Verwendungen der Anlage 2 BidokVUni

```


```

Vorbereitung und Nachbereitung für bzw.

das Abhalten von Lehrveranstaltungen und

jegliche Art von Prüfungstätigkeit

(inklusive Fach- und Gesamtprüfungen und

kommissionelle Prüfungen) sowie die

Bereich Lehre Betreuung von Bakkalaureats- , Magister-

und Diplomarbeiten im Rahmen von

ordentlichen Studien. Administrative

Tätigkeiten in diesem Kontext (etwa

Prüfungsverwaltung etc.) bleiben davon

unberücksichtigt.

```


```

tatsächliche Personalkapazität auf Basis

des faktischen Beschäftigungsausmaßes

Vollzeit- aller Personen (Bsp.: 2 zu 50%

äquivalent Teilzeitbeschäftigte ergeben

1 Vollzeitäquivalent)

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

III.1.2 Anzahl der eingerichteten Studien

[pro Universität]

(nach Studienart, Studienform)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember

```


```

Bakkalaureats-, Magister-, Diplom-,

eingerichtete Doktoratsstudien, Universitätslehrgänge

Studien (inklusive mit anderen Universitäten

gemeinsam eingerichtete Studien)

```


```

- Diplomstudien

- angebotene Unterrichtsfächer

im Rahmen des Lehramtsstudiums

- angebotene Instrumente im

Instrumentalstudium und im Studium der

Instrumental(Gesangs-)pädagogik

Studienart - Bakkalaureatsstudien

- Magisterstudien

- PhD-Studien

- andere Doktoratsstudien

(mit Ausnahme von Human- und

Zahnmedizin)

- Universitätslehrgänge für Graduierte

- andere Universitätslehrgänge

```


```

- Präsenz-Studien

Studienform - blended-learning-Studien

- Fernstudien

```


```

III.1.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Studienabschnitt)

```


```

[Zeitraum] Studienjahr (1. Oktober - 30. September)

```


```

Wert, der gemäß § 9 Abs. 3 und 4 UniStEV

2004 ermittelt wurde; bei N 10 sind

Durchschnitt- Abschlüsse des jeweils vorausgehenden

liche Studienjahres einzubeziehen; zu

Studiendauer in berücksichtigen sind ausschließlich

Semestern Abschlüsse von Bakkalaureats-, Magister-

und Diplomstudien

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Studieneingangsphase

(1. Studienabschnitt)

Studienabschnitt - restliches Studium (weitere

Studienabschnitte)

```


```

III.1.4 Erfolgsquote ordentlicher Studierender in Bakkalaureats-,

Magister- und Diplomstudien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht)

```


```

[Zeitraum] Studienjahr (1. Oktober - 30. September)

```


```

Wert, der gemäß § 9 Abs. 6 UniStEV 2004

auf Universitätsebene ermittelt wurde; bei

N 10 sind Abschlüsse des jeweils

vorausgehenden Studienjahres

einzubeziehen; der Divisor wird bereinigt

Erfolgsquote/ um jene Anfänger/innen, die weniger als

Universität 3 Semester im betreffenden Studium

aufweisen; zu berücksichtigen sind

ausschließlich Abschlüsse von

Bakkalaureats-, Magister- und

Diplomstudien

```


```

Wert, der gemäß § 9 Abs. 6 UniStEV 2004

auf Curriculumsebene ermittelt wurde; bei

N 10 sind Abschlüsse des jeweils

vorausgehenden Studienjahres

einzubeziehen; der Divisor wird bereinigt

um jene Anfänger/innen, die weniger als

Erfolgsquote/ 3 Semester im betreffenden Studium

Curriculum aufweisen; zu berücksichtigen sind

ausschließlich Abschlüsse von

Bakkalaureats-, Magister- und

Diplomstudien

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

III.1.5 Anzahl der Studierenden

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit,

Studierendenkategorie, Personenmenge)

```


```

Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin

Anzahl gemäß § 7 Abs. 5 UniStEV 2004

```


```

sämtliche Studierende dieser Universität

Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur

UniStEV 2004)

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Österreich

Staats- - EU

angehörigkeit - Drittstaaten

```


```

Studierenden- - ordentliche Studierende

kategorie - außerordentliche Studierende

```


```

- im betreffenden Wintersemester neu

zugelassene Studierende dieser

Universität (Personenmenge PN gemäß

Anlage 5 zur UniStEV 2004)

Personenmenge - bereits im vorhergehenden Semester

zugelassene Studierende dieser

Universität (Personenmenge PU gemäß

Anlage 5 zur UniStEV 2004 vermindert

um Personenmenge PN)

```


```

III.1.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende innerhalb der

vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich

Toleranzsemester in Bakkalaureats-, Magister- und

Diplomstudien

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

```


```

[Zeitraum] Studienjahr (1. Oktober - 30. September)

```


```

Prüfungsaktiv unter Berücksichtigung der

Studiendauer ist eine Studierende oder ein

Studierender, wenn sie oder er

– in zumindest einem Studium die

Studiendauer laut Curriculum in einem

Bakkalaureats- oder Magisterstudium um

nicht mehr als ein Semester oder in einem

Diplomstudium um nicht mehr als zwei

prüfungsaktive Semester überschreitet

Studierende (Toleranzstudiendauer), und

- in den innerhalb der

Toleranzstudiendauer befindlichen Studien

insgesamt mindestens 8 Semesterstunden

Prüfungen abgelegt oder seit dem

vorherigen Berichtsstudienjahr in einem

solchen Studium einen Studienabschnitt

vollendet hat

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

Staats- - Österreich

angehörigkeit - andere Staaten

```


```

III.1.7 Anzahl der ordentlichen Studien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

```


```

Gesamtanzahl zum jeweiligen

Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 5

UniStEV 2004

```


```

Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß

ordentliche Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt

Studien auf ordentliche Studien

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Österreich

Staats- - EU

angehörigkeit - Drittstaaten

```


```

III.1.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an

internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Gastland, Art der

Mobilitätsprogramme)

```


```

Gesamtanzahl zum jeweiligen

Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 5

UniStEV 2004

```


```

ordentliche Studierende (Personenmenge PU

ordentliche gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) mit

Studierende mit internationalem Mobilitätsprogramm und

Teilnahme an Gastland des Auslandsaufenthaltes ungleich

internationalen Österreich, denen auf Grund der Teilnahme

Mobilitäts- an einem internationalem

programmen Mobilitätsprogramm gemäß § 92 Abs. 1 Z 1

(outgoing) des Universitätsgesetzes 2002 der

Studienbeitrag erlassen wurde

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Österreich

Staats- - EU

angehörigkeit - Drittstaaten

```


```

Gastland auf Einzelstaatenebene

```


```

- CEEPUS

Art der - ERASMUS

Mobilitäts- - LEONARDO da VINCI

programme - sonstige

```


```

III.1.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an

internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der

Mobilitätsprogramme)

```


```

Gesamtanzahl zum jeweiligen

Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7

Abs. 5 UniStEV 2004

```


```

ordentliche ordentliche Studierende (Personenmenge PU

Studierende mit gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) die im

Teilnahme an Rahmen eines internationalen

internationalen Mobilitätsprogramms einen

Mobilitäts- Auslandsaufenthalt in Österreich

programmen absolvieren

(incoming)

```


```

Geschlecht - Frauen

- Männer

```


```

Staats- auf Einzelstaatenebene

angehörigkeit

```


```

- CEEPUS

Art der Mobili- - ERASMUS

tätsprogramme - LEONARDO da VINCI

- sonstige

```


```

III.1.10 Anzahl der zu einem Magister- oder Doktoratsstudium

zugelassenen Studierenden ohne österreichischen

Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomabschluss

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Studiums)

```


```

Gesamtanzahl zum jeweiligen

Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 5

UniStEV 2004

```


```

Belegte Studien der Erstzugelassenen

(Studienmenge SE gemäß Anlage 5 zur

UniStEV 2004), eingeschränkt auf

zu einem weiterführende ordentliche Studien

Magister- oder einschließlich der Personenmenge PO gemäß

Doktorats- Anlage 5 zur UniStEV 2004 (jene

studium Studierenden, die zunächst zwecks

zugelassene Erlangung von Sprachkenntnissen oder der

Studierende vollen Gleichwertigkeit des ausländischen

Abschlusses als außerordentliche

Studierende zugelassen sind)

```


```

Zulassung zu einem Magisterstudium ohne

ohne österrei- vorherigen inländischen

chischen Bakkalaureatsabschluss oder Zulassung zum

Bakkalaureats-, Doktoratsstudium ohne vorherigen

Magister- oder inländischen Magister- oder

Diplomabschluss Diplomabschluss

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Österreich

Staats- - EU

angehörigkeit - Drittstaaten

```


```

- Magisterstudium

Art des Studiums - Doktoratsstudium

```


```

III.1.11 Anzahl der internationalen Joint Degrees/Double

Degree-Programme

[pro Universität]

```


```

Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember

```


```

Von zwei oder mehreren Institutionen

gemeinsam verabschiedeter Studiengang in

internationale üblicher Länge (bezogen auf den erworbenen

Joint Degrees akademischen Grad) mit entsprechenden

Anteilen an den beteiligten Institutionen

```


```

Von zwei oder mehreren Institutionen

gemeinsam verabschiedeter Studiengang, der

Double Degree- gegenüber den Studiengängen in den

Programme beteiligten Ländern zusätzliche Inhalte

aufweist (Äquivalent zu mindestens

60 ECTS)

```


```

III.1.12 Aufwendungen für Projekte im Lehrbereich in Euro

[pro Universität]

(nach Art des Projekts)

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Mittel aus dem Globalbudget, Drittmittel

Aufwendungen oder Sponsoring

```


```

Projekte im Projekte zur Curriculums-Entwicklung,

Lehrbereich e-Education und Hochschuldidaktik etc.

```


```

- Curriculum-Entwicklung

- e-Education

- Hochschuldidaktik

Art des Projekts - Qualitätssicherung in der Lehre

- Studierendenmobilität

- sonstige

```


```

III.2.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im FE-Bereich tätigen

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu

Wissenschaftszweigen in Prozent

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

(nach Geschlecht)

```


```

[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

FE-Kapazität des wissenschaftlichen

Anteilsmäßige Personals ohne Beschränkung auf

Zuordnung in Normarbeitszeit zugeordnet zu

Prozent Wissenschaftszweigen

```


```

alle Dienst- oder

wissenschaft- Beschäftigungsverhältnisse gemäß

liches/ Verwendungen 11, 12, 14, 16, 21, 22, 24

künstlerisches und 25 der Z 2.6 der Anl. 1 BidokVUni bzw.

Personal entsprechende Verwendungen der Anlage 2

BidokVUni

```


```

Einer der Haupttätigkeitsbereiche einer

Universität. Der FE-Bereich beinhaltet

nur Tätigkeiten, die „rein“ der Forschung

Bereich FE und Entwicklung zuzuordnen sind.

Administrative Tätigkeiten in diesem

Kontext (Verwaltung der Forschung etc.)

bleiben davon unberücksichtigt.

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

III.2.2 Anzahl der laufenden drittfinanzierten FE-Projekte sowie

Projekte im Bereich der Entwicklung und Erschließung der

Künste

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation,

Forschungsart, Sitz der

Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

laufend Innerhalb des Beobachtungszeitraums aktiv

```


```

gemäß § 26 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 des

Universitätsgesetzes 2002 nicht aus dem

Budget der Universität, sondern aus

drittfinanziert Forschungsaufträgen Dritter, aus Mitteln

der Forschungsförderung oder aus anderen

Zuwendungen Dritter finanzierte Projekte

```


```

Forschungsarbeiten mit einem

Finanzierungsvolumen über € 5.000.--, an

denen einzelne bzw. mehrere Personen

FE-Projekte mitarbeiten und bei denen auf die

Ausstattung der Universität

zurückgegriffen wird mit Ausnahme von

Befundungen und Gutachten

```


```

Arbeiten im Bereich Entwicklung und

Projekte im Erschließung der Künste, an denen einzelne

Bereich der bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei

Entwicklung und denen auf die Ausstattung der Universität

Erschließung zurückgegriffen wird mit Ausnahme von

der Künste Befundungen und Gutachten

```


```

- EU

- Bund (Ministerien)

- Land

- Gemeinden und Gemeindeverbände

- FWF

Auftraggeber-/ - sonstige vorwiegend aus Bundesmitteln

Fördergeber- getragene Fördereinrichtungen (FFG)

Organisation - Unternehmen

- Gesetzliche Interessenvertretungen

- Stiftungen/Fonds/sonstige

Fördereinrichtungen

- sonstige

```


```

- Grundlagenforschung

Forschungsart - Angewandte Forschung

(bei - Experimentelle Entwicklung

FE-Projekten) - Klinische Studien

- sonstige

```


```

Sitz der - national

Auftraggeber-/ - EU

Fördergeber- - Drittstaaten

Organisation

```


```

III.2.3 Anzahl der laufenden universitätsintern finanzierten und

evaluierten FE-Projekte sowie Projekte im Bereich der

Entwicklung und Erschließung der Künste

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Forschungsart)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

laufend Innerhalb des Beobachtungszeitraums aktiv

```


```

aus Budgetmitteln (Globalbudget,

universitäts- Drittmittel, Sponsoring) der Universität

intern finanziert oder zu mindestens 50%

finanziert mitfinanziert mit Ausnahme von durch die

EU finanzierten Projekten

```


```

Anwendung systematischer Verfahren

(umfassend, methodisch, valide und fair)

evaluiert zur Sicherung und Verbesserung

universitärer Leistungen durch Dritte

```


```

Forschungsarbeiten, an denen einzelne bzw.

mehrere Personen mitarbeiten und bei denen

FE-Projekte auf die Ausstattung der Universität

zurückgegriffen wird

```


```

Projekte im Arbeiten im Bereich Entwicklung und

Bereich der Erschließung der Künste, an denen einzelne

Entwicklung und bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei

Erschließung denen auf die Ausstattung der Universität

der Künste zurückgegriffen wird

```


```

- Grundlagenforschung

Forschungsart - Angewandte Forschung

(bei - Experimentelle Entwicklung

FE-Projekten) - Klinische Studien

- sonstige

```


```

III.2.4 Anzahl der Forschungsstipendiatinnen und

Forschungsstipendiaten

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Fördergeber-Organisation)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Personen, die im Beobachtungszeitraum an

durch der Universität im Rahmen von Stipendien-,

Nachwuchs- Doktorand/inn/en- oder Postdoc-Programmen

förderung an einem Forschungsprojekt arbeiten (§ 95

finanziert des Universitätsgesetzes 2002)

```


```

Angehörige der

Universität gemäß § 94 des Universitätsgesetzes 2002

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- FWF

- ÖAW

Fördergeber- - EU

Organisation - Bund

- ÖAD

- ÖFG

- sonstige

```


```

III.2.5 Anzahl der über FE-Projekte sowie Projekte im Bereich

der Entwicklung und Erschließung der Künste

drittfinanzierten Wissenschafterinnen und

Wissenschafter/Künstlerinnen und Künstler

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Forschungsart)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Forschungsarbeiten, an denen einzelne bzw.

mehrere Personen mitarbeiten und bei denen

FE-Projekte auf die Ausstattung der Universität

zurückgegriffen wird

```


```

Projekte im Arbeiten im Bereich Entwicklung und

Bereich der Erschließung der Künste, an denen einzelne

Entwicklung und bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei

Erschließung denen auf die Ausstattung der Universität

der Künste zurückgegriffen wird

```


```

drittfinan-

zierte Wissen-

schafterinnen aus Mitteln finanziert, die von der

und Universität gemäß § 26 Abs. 1 und § 27

Wissenschafter/ Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002

Künstlerinnen eingenommen werden

und Künstler

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Grundlagenforschung

Forschungsart - Angewandte Forschung

(bei - Experimentelle Entwicklung

FE-Projekten) - Klinische Studien

- sonstige

```


```

III.2.6 Anzahl der Doktoratsstudien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

Doktoratsstudiums)

```


```

Gesamtanzahl zum jeweiligen

Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 5

UniStEV 2004

```


```

Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß

Doktorats- Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt

studien auf Doktoratsstudien (ausgenommen

Diplomstudien Human- und Zahnmedizin)

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Österreich

Staats- - EU

angehörigkeit - Drittstaaten

```


```

- PhD-Doktoratsstudien

Art des Dokto- - sonstige Doktoratsstudien

ratsstudiums

```


```

III.2.7 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an

PhD-Doktoratsstudien

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

```


```

Gesamtanzahl zum jeweiligen

Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 5

UniStEV 2004

```


```

Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß

PhD-Doktorats- Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt

studien auf PhD-Doktoratsstudien gemäß § 54 Abs. 4

des Universitätsgesetzes 2002

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Österreich

Staats- - EU

angehörigkeit - Drittstaaten

```


```

III.2.8 Anzahl der Doktoratsstudien Studierender, die einen

FH-Studiengang abgeschlossen haben

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

```


```

Gesamtanzahl zum jeweiligen

Anzahl Wintersemester-Termin gemäß § 7 Abs. 5

UniStEV 2004

```


```

Doktorats-

studien Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß

Studierender, Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt

die einen auf Doktoratsstudien nach einem

FH-Studiengang FH-Studiengang (§ 5 Abs. 4 Z 2 lit. b

abgeschlossen UniStEV 2004)

haben

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Österreich

Staats- - EU

angehörigkeit - Drittstaaten

```


```

IV.1.1 Anzahl der Studienabschlüsse

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

Abschlusses, Studienart)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres

Anzahl (1. Oktober - 30. September)

```


```

Studien- Abgeschlossene Studien (Studienmenge SA

abschlüsse gemäß Anlage 5 zur Uni-StEV 2004)

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Österreich

Staats- - EU

angehörigkeit - Drittstaaten

```


```

Art des - Erstabschluss

Abschlusses - Weiterer Abschluss

```


```

- Diplomstudium

- Bakkalaureatsstudium

Studienart - Magisterstudium

- Doktoratsstudium

```


```

IV.1.2 Anzahl der Studienabschlüsse mit gefördertem

Auslandsaufenthalt während des Studiums

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthaltes)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres

Anzahl (1. Oktober - 30. September)

```


```

Studien- Abgeschlossene Studien (Studienmenge SA

abschlüsse mit gemäß Anlage 5 zur Uni-StEV 2004),

gefördertem eingeschränkt auf Abschlüsse ordentlicher

Auslands- Studien von Personen mit Teilnahme an

aufenthalt internationalen Mobilitätsprogrammen,

während des wobei nicht Österreich Gastland des

Studiums Auslandsaufenthaltes war.

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

Gastland des - EU

Auslands- - Drittstaaten

aufenthaltes

```


```

IV.1.3 Anzahl der Absolventinnen und Absolventen, die an

Weiterbildungsangeboten der Universität teilnehmen

[pro Universität]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

```


```

Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin

Anzahl gemäß § 7 Abs. 5 UniStEV 2004

```


```

Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß

Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt

auf Universitätslehrgänge, die den

Abschluss eines Universitätsstudiums

Anzahl voraussetzen, und auf Personen mit

Studienabschluss dieser Universität

(Personenmenge PA gemäß Anlage 5 zur

UniStEV 2004)

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Österreich

Staats- - EU

angehörigkeit - Drittstaaten

```


```

IV.1.4 Anzahl der Studienabschlüsse innerhalb der vorgesehenen

Studiendauer laut Curriculum zuzüglich Toleranzsemester

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Art des Abschlusses, Studienart)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres

Anzahl (1. Oktober - 30. September)

```


```

Studien-

abschlüsse

innerhalb der Abgeschlossene Studien (Studienmenge SA

vorgesehenen gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004),

Studiendauer eingeschränkt auf ordentliche Studien

laut Curriculum

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

Art des - Erstabschluss

Abschlusses - Weiterer Abschluss

```


```

Studienart - Diplomstudium (2)

(Anzahl - Bakkalaureatsstudium (1)

Toleranz- - Magisterstudium (1)

semester) - Doktoratsstudium (1)

```


```

IV.2.1 Anzahl der Abschlüsse von Doktoratsstudien

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

Doktoratsstudiums)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres

Anzahl (1. Oktober - 30. September)

```


```

Abgeschlossene Studien (Studienmenge SA

Abschlüsse von gemäß Anlage 5 zur Uni-StEV 2004),

Doktorats- eingeschränkt auf Doktoratsstudien

studien (ausgenommen Diplomstudien Human- und

Zahnmedizin)

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- Österreich

Staats- - EU

angehörigkeit - Drittstaaten

```


```

Art des - PhD-Doktoratsstudien

Doktorats- - sonstige Doktoratsstudien

studiums

```


```

IV.2.2 Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des

Personals

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

(nach Typus von Publikationen)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Unter Nennung der Universität publizierte

Erstauflagen von Fach- oder Lehrbüchern

(nicht im Eigenverlag publiziert), nicht

im Eigenverlag publizierte

Fachzeitschriften oder Sammelwerken

wissenschaft- (ausgenommen Konferenz-Publikationen),

liche proceedings (full papers und abstracts),

Veröffent- Posterbeiträge im Rahmen internationaler

lichungen wissenschaftlicher Fachkongresse, oder

sonstige wissenschaftliche

Veröffentlichungen (darunter auch

nicht-textliche wie z. B. wissenschaftliche

Filme); entscheidend ist das Datum der

Veröffentlichung

```


```

sämtliche Personen in den Verwendungen 11

bis 21 sowie 24 und 25 gemäß Z 2.6 der

Personal Anlage 1 BidokVUni bzw. entsprechende

Verwendungen der Anlage 2 BidokVUni

```


```

- Erstauflagen von wissenschaftlichen

Fach- oder Lehrbüchern

- erstveröffentlichte Beiträge in

SCI-Fachzeitschriften

- erstveröffentlichte Beiträge in

SSCI-Fachzeitschriften

- erstveröffentlichte Beiträge in

AHCI-Fachzeitschriften

- erstveröffentlichte Beiträge in

Typus von sonstigen wissenschaftlichen

Publikationen Fachzeitschriften

- erstveröffentlichte Beiträge in

Sammelwerken

- proceedings

- Posterbeiträge im Rahmen

internationaler wissenschaftlicher

Fachkongresse

- sonstige wissenschaftliche

Veröffentlichungen

```


```

IV.2.3 Anzahl der gehaltenen Vorträge als invited speaker oder

selected presenter bei wissenschaftlichen/künstlerischen

Veranstaltungen

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus, Vortrags-Typus)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

gehaltener Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer

Vortrag als direkten Einladung durch die

invited speaker Veranstalterin oder den Veranstalter

```


```

gehaltener Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer

Vortrag als Bewerbung und nachfolgenden Auswahl durch

selected die Veranstalterin oder den Veranstalter

presenter

```


```

wissenschaft-

liche/

künstlerische wie z. B. Kongresse, Konferenzen, Tagungen

Veranstaltung

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

Veranstaltungs- - national

Typus - international

```


```

- keynote-speaker

Vortrags-Typus - sonstige speaker/presenter

```


```

IV.2.4 Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten Patente

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

(nach Patenterteilung)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Ein Patent ist ein vom Staat verliehenes

Recht zur ausschließlichen Verwertung

einer Erfindung. Ist gegen eine öffentlich

bekannt gemachte Anmeldung (§ 101

Patentgesetz 1970, BGBl. Nr. 259/1970,

i.d.g.F.) ein Einspruch (§ 102

Patentgesetz 1970 i.d.g.F.) nicht

rechtzeitig erhoben und die erste

Jahresgebühr (§ 166 Abs. 6 Patentgesetz

1970 i.d.g.F.) rechtzeitig eingezahlt

erteilte worden, so gilt das Patent mit Ablauf der

Patente Einspruchsfrist (§ 102 Abs. 1 Patentgesetz

1970 i.d.g.F.) als erteilt (§ 107

Patentgesetz 1970 i.d.g.F.). Zu zählen

sind Patente, die gemäß Patentgesetz 1970,

gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen

und in Staaten, die nicht Vertragsstaaten

des Europäischen Patentübereinkommens

sind, im Berichtszeitraum erteilt wurden,

wobei jedes erteilte Patent einzeln

gezählt wird.

```


```

- national

Patenterteilung - EU/EPU

- Drittstaaten

```


```

IV.2.5 Einnahmen aus FE-Projekten sowie Projekten der

Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26 Abs. 1

und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 in Euro

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

(nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation, Sitz der

Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

geldmäßiger Gegenwert für erbrachte

Leistungen der Universität einschließlich

der anteilsmäßigen Einnahmen aus

Einnahmen Beteiligungen (Beteiligungsausmaß laut

Rechnungsabschluss) an

Forschungsgesellschaften, Fonds (FWF,

Jubiläumsfonds der ÖNB)

```


```

Forschungsarbeiten, an denen einzelne bzw.

mehrere Personen mitarbeiten und bei denen

FE-Projekte auf die Ausstattung der Universität

zurückgegriffen wird

```


```

Projekte im Arbeiten im Bereich Entwicklung und

Bereich der Erschließung der Künste, an denen einzelne

Entwicklung und bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei

Erschließung denen auf die Ausstattung der Universität

der Künste zurückgegriffen wird

```


```

- EU

- Bund (Ministerien)

- Land

- Gemeinden und Gemeindeverbände

- FWF

Auftraggeber-/ - sonstige vorwiegend aus Bundesmitteln

Fördergeber- getragene Fördereinrichtungen (FFG)

Organisation - Unternehmen

- Gesetzliche Interessenvertretungen

- Stiftungen/Fonds/sonstige

Fördereinrichtungen

- sonstige

```


```

Sitz der

Auftraggeber-/ - national

Fördergeber- - EU

Organisation - Drittstaaten

Spezifisches Set für die Medizin-Universitäten:

VI.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen Personals in der

Patientenbehandlung/-betreuung und im Gesundheitswesen in

Vollzeitäquivalenten

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

```


```

[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Patientenbehandlungs- und

Zeitvolumen -betreuungskapazität beschränkt auf

Normarbeitszeit (40 Stunden)

```


```

wissenschaft- sämtliche Personen in den Verwendungen 11

liches Personal bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

```


```

Tätigkeiten im Sinne des § 1 des

Patienten- Bundesgesetzes über Krankenanstalten und

behandlung/ Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957,

-betreuung i.d.g.F.

```


```

Aufgaben des öffentlichen

Gesundheitswesens, die gemäß § 29 Abs. 6

Gesundheits- des Universitätsgesetzes 2002 einer

wesen Organisationseinheit einer Medizinischen

Universität übertragen wurden

```


```

tatsächliche Personalkapazität auf Basis

des faktischen Beschäftigungsausmaßes

Vollzeit- aller Personen (Bsp.: 2 zu 50%

äquivalent Teilzeitbeschäftigte ergeben

1 Vollzeitäquivalent)

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

VI.2 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen

[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner - 31. Dezember)

```


```

im Kalenderjahr dem Rektorat gemeldete

neu begonnen klinische Prüfungen

```


```

systematische Untersuchung eines

Arzneimittels an Versuchspersonen gem.

§ 2a Arzneimittelgesetz, BGBl.

klinische Nr. 185/1983, i.d.g.F. bzw. eines

Prüfung Medizinproduktes gemäß § 3

Medizinproduktegesetz, BGBl. Nr. 657/1996,

i.d.g.F.

```


```

VI.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

gemäß Bundesgesetz über die Dokumentation

im Gesundheitswesen mit zugehörigen

Patientinnen Verordnungen

und Patienten Veterinärmedizinische Universität Wien:

ambulant und stationär aufgenommene

Tierpatienten laut Meldung an TIS

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

VI.4 Anzahl der in klinische Prüfungen, Leistungsbewertungen

und sonstige klinische Studien einbezogenen Patientinnen

und Patienten

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

systematische Untersuchung eines

Arzneimittels an Versuchspersonen gemäß

§ 2a Arzneimittelgesetz, BGBl.

klinische Nr. 185/1983, i.d.g.F. bzw. eines

Prüfungen Medizinproduktes gemäß § 3

Medizinproduktegesetz, BGBl. Nr. 657/1996,

i.d.g.F.

```


```

Leistungs-

bewertungen und z. B. neue Operationsmethoden,

sonstige nicht-therapeutische Forschung

klinische

Studien

```


```

in den Protokollen bzw. in

einbezogene Abschlussberichten an die Ethikkommission

Patientinnen zu den klinischen Prüfungen genannte

und Patienten Patientenzahlen

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

VI.5 Personal mit einem nicht-medizinischen Studienabschluss

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

```


```

[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

wissenschaftliches Personal mit Dienst-

Personal oder Beschäftigungsverhältnis

(einschließlich Bundesbeamte)

```


```

nicht-

medizinischer Abschluss eines Bakkalaureats-, Magister-

Studien- oder Diplomstudiums außer Human- und

abschluss Zahnmedizin

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

VI.6 Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungen zur Fachärztin und

zum Facharzt

[pro Universität]

(nach Geschlecht)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Diplom der Österreichischen Ärztekammer

gemäß § 15 Ärztegesetz 1998, BGBl. I

abgeschlossene 169/1998, i.d.g.F. über die erfolgreiche

Facharzt- Absolvierung der praktischen Ausbildung in

ausbildung einem Sonderfach gemäß § 8 Ärztegesetz

1998, BGBl. I 169/1998 i.d.g.F.

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

VI.7 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission

[pro Universität]

(nach Begutachtungstyp)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Durchführung von Beurteilungen klinischer

Prüfungen und der Anwendung neuer

medizinischer Methoden und angewandter

medizinischer Forschung am Menschen unter

Begutachtung Beachtung der einschlägigen

ärzterechtlichen Bestimmungen und der

relevanten internationalen Regelwerke

(Deklaration von Helsinki, GCP-Guidelines)

```


```

vom Senat eingerichtete Kommission gemäß

§ 30 des Universitätsgesetzes 2002 zur

Beurteilung klinischer Prüfungen von

Ethikkommission Arzneimitteln und Medizinprodukten, der

Anwendung neuer medizinischer Methoden und

angewandter medizinischer Forschung

```


```

- Begutachtung im eigenen Bereich der

Begutach- Universität

tungstyp - sonstige Begutachtung

```


```

Spezifisches Set für die Universitäten der Künste:

VII.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im Bereich Entwicklung und

Erschließung der Künste tätigen

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu

Kunstzweigen in Prozent

[pro Universität, pro Kunstzweig]

(nach Geschlecht)

```


```

[Zeitraum] Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Kapazität des

Anteilsmäßige wissenschaftlich/künstlerischen Personals

Zuordnung im Bereich Entwicklung und Erschließung

in Prozent der Künste ohne Beschränkung auf

Normarbeitszeit zugeordnet zu Kunstzweigen

```


```

wissenschaft-

liches/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11

künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

Personal

```


```

Erschließung der Künste ist der neue Kunst

produzierende oder interpretativ sich mit

bestehender Kunst auseinandersetzende

Prozess von Kunstschaffenden innerhalb und

Entwicklung und außerhalb der Universitäten der Künste und

Erschließung umfasst auch die reflexive

der Künste Auseinandersetzung mit dem Kunstbegriff

verschiedener Epochen bis zur Gegenwart

und seinen vielfältigen

Erscheinungsformen.

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

VII.2 Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber bei

Zulassungsprüfungen

[pro Universität, pro Curriculum]

(nach Geschlecht, Prüfungsergebnis)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl im laufenden Studienjahr

```


```

Bewerberin, jede Person, die zu einer

Bewerber Zulassungsprüfung antritt

```


```

Zulassungsprüfungen sind gem. § 51 Abs. 2

Z 19 des Universitätsgesetzes 2002 die

Zulassungs- Prüfungen, die unter Berücksichtigung der

prüfung Vorbildungsmöglichkeiten dem Nachweis der

künstlerischen Eignung für die

künstlerischen Studien dienen

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

Prüfungs- - bestanden

ergebnis - nicht bestanden

```


```

VII.3 Anzahl der künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen

und wissenschaftlichen Veranstaltungen der Universität

[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

künstlerische/ Veranstaltungen, die von der Universität

künstlerisch- in ihrer Gesamtheit oder von einer

wissenschaft- Organisationseinheit der Universität

liche und öffentlich bzw. öffentlich angekündigt

wissenschaft- durchgeführt werden wie z. B.:

liche - Ausstellungen, Konzerte, Aufführungen,

Veranstaltungen Filme,

der Universität - Symposien, Kongresse, Messen

der Künste - Wettbewerbe

```


```

VII.4 Anzahl der künstlerischen Leistungen des

wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

[pro Universität, pro Kunstzweig]

(Ort der künstlerischen Leistung)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

kreative Leistungen:

Erstellung von künstlerischen Konzepten,

Schaffung von Artefakten (= primär

schöpferische Leistungen), Erschließung

neuer künstlerischer Arbeiten

(= interpretatorisch-schöpferische

Leistungen), Erschließung

künstlerischer/pädagogischer

Übungsstrategien, Gestaltungen von Radio-,

Fernseh- und sonstigen medialen

künstlerische Produktionen (einschließlich Internet)

Leistung Präsentationen:

Vorträge, Einführungen,

Diskussionsbeiträge, ... (im Rahmen von

künstlerischen Veranstaltungen)

Interpretation von künstlerischen

Arbeiten, Ausstellung eigener Arbeiten,

Auftritte als Solist/in oder

Ensembleleiter/in, Mitwirkung bei

Ensembles und Orchestern, Mitwirkung in

Radio-, Fernseh- und sonstigen medialen

Produktionen (einschließlich Internet)

```


```

wissenschaft-

liches/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11

künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

Personal

```


```

Ort der - national

künstlerischen - EU

Leistung - Drittstaaten

```


```

VII.5 Anzahl der künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen

Publikationen des wissenschaftlichen/künstlerischen

Personals

[pro Universität, pro Kunstzweig]

(nach Leistungsart, Typus von künstlerischen

Publikationen, Auflagenhöhe)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

künstlerische/ Publikationen wie z. B.:

künstlerisch- - Ton-, Bild- und Datenträger

wissenschaft- - Kataloge und andere Druckwerke

liche - Medienpräsenz (Rundfunk- und

Publikation TV-Aufnahmen, Internet)

```


```

wissenschaft-

lichen/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11

künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

Personal

```


```

– Einzelleistung

Leistungsart - Kooperationsleistung

```


```

Typus von - Ton-, Bild-, Datenträger

künstlerischen - Kataloge und andere Druckwerke

Publikationen - Medienpräsenz

```


```

- 1

- 2 – 10

- 11 -100

Auflagenhöhe - 101 -1000

- 1001 – 5000

- 5000

```


```

VII.6 Anzahl der vom wissenschaftlichen/künstlerischen Personal

erhaltenen Preise und Auszeichnungen für Entwicklung und

Erschließung der Künste

[pro Universität, pro Kunstzweig]

(nach Geschlecht, Verleihungsort)

```


```

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

Anzahl (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

wissenschaft-

liches/ sämtliche Personen in den Verwendungen 11

künstlerisches bis 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

Personal

```


```

Erschließung der Künste ist der neue Kunst

produzierende oder interpretativ sich mit

bestehender Kunst auseinandersetzende

Prozess von Kunstschaffenden innerhalb und

Entwicklung und außerhalb der Universitäten der Künste und

Erschließung umfasst auch die reflexive

der Künste Auseinandersetzung mit dem Kunstbegriff

verschiedener Epochen bis zur Gegenwart

und seinen vielfältigen

Erscheinungsformen.

```


```

als Gewinn für die Siegerin oder den

Sieger in einem Wettbewerb ausgesetzter

Betrag, Gegenstand oder Titel; monetäre

Preis Anerkennung für herausragende Tätigkeiten

im Bereich Entwicklung und Erschließung

der Künste

```


```

besondere öffentliche Form der

Ehrung/Würdigung einer hervorragenden

Auszeichnung Leistung im Bereich der Entwicklung und

Erschließung der Künste durch Verleihung

von Urkunden, Orden und dergl.

```


```

- Frauen

Geschlecht - Männer

```


```

- national

Verleihungsort - EU

- Drittstaaten

```


```

Datenbedarf-Kennzahlen für alle Universitäten:

1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Personalaufwand gemäß § 2 Z 6 lit. a, c,

d, e und f der Univ. RechnungsabschlussVO,

BGBl. II Nr. 292/2003, [a) Löhne

Gehälter, c) Aufwendungen für

Aufwendungen in Abfertigungen, d) Aufwendungen für

Euro Altersversorgung, e) Aufwendungen für

gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben

sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und

Pflichtbeiträge, f) Sonstige

Sozialaufwendungen]

```


```

Bundespersonal, das am Tag vor dem

Wirksamwerden des Universitätsgesetzes

2002 (31.12. 2003) an der Universität

vorhanden war, soweit es in diesem

Bundespersonal Zeitraum in einem Arbeitsverhältnis zur

gemäß § 12 Universität oder in einem

Abs. 3 des Bundesdienstverhältnis, in einem

Universitäts- besonderen öffentlichrechtlichen

gesetzes 2002 Rechtsverhältnis oder

Ausbildungsverhältnis zum Bund steht und

der Universität zugewiesen war und

weiterhin an der Universität tätig ist.

```


```

1.2 Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen

Curricula in Prozent

[pro Curriculum]

```


```

[Zeitraum] zum Stichtag 31. Dezember

```


```

Vollständige anteilsmäßige Zuordnung jedes

Wissenschafts- Curriculums eines ordentlichen Studiums zu

profil bzw. Wissenschaftszweigen bzw. Kunstzweigen.

Kunstprofil in Die Summe der Einzelzuordnungen pro

Prozent Curriculum hat 100% zu ergeben.

```


```

angebotenes Alle ordentlichen Studien, die zur

Curriculum Fortsetzung gemeldet werden können.

```


```

Datenbedarf-Kennzahlen für die Medizinischen Universitäten:

2.1 Nutzfläche, die der Universität von Dritten für Lehr- und

Forschungszwecke zur Verfügung gestellt wird in m²

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Gesamtnutzfläche zum Stichtag 31. Dezember

```


```

Nutzfläche im Sinne der ÖNORM 1800,

Ausgabe 1. Jänner 2002, dient der Nutzung

Nutzfläche des Bauwerkes aufgrund seiner

Zweckbestimmung

```


```

Krankenanstaltenträger oder andere Dritte

wie sonstige öffentliche Stellen oder

Dritte Private (auch universitätsnahe Vereine),

nicht aber BIG

```


```

Erfüllung der universitären Aufgaben der

Lehr- und Lehre und Forschung sowie mittelbar damit

Forschungs- verbundene Aufgaben (wie anteilige

zwecke Verwaltung, erforderliche zusätzliche

Dienstzimmer)

```


```

zur Verfügung ausdrückliche vertragliche Widmung oder

stellen faktische Überlassung

```


```

2.2 Anzahl der Betten

[pro Universität]

(nach Bettenauslastung)

```


```

Anzahl Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember

```


```

systemisierte Krankenanstalten-Betten laut

ÖKAP (Österreichischer

Betten Krankenanstalten-Plan) bzw. tatsächliche

Betten

```


```

- systemisierte Krankenanstalten-Betten

Betten- laut ÖKAP (Österreichischer

auslastung Krankenanstalten-Plan)

- nicht systemisierte Betten

```


```

2.3 Klinischer Mehraufwand (paktierte Investitionen) in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Teilbetrag der Gesamtinvestitionen in der

Patientenbehandlung/-betreuung und im

Klinischer Gesundheitswesen, der gemäß § 55 Z 1

Mehraufwand KAKuG, i.d.g.F., als Kostenersatz für

Geräte an den Krankenanstaltenträger zu

leisten ist

```


```

Maschinen und maschinelle Anlagen sowie

unmittelbar zugehörige Raumausstattungen

paktierte sowie übertragene Klinikneu- und

Investitionen Klinikumbauten einschließlich der

Ersteinrichtung und gebäudetechnische

Sanierungen und Erweiterungen

```


```

2.4 Laufender Klinischer Mehraufwand in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

```


```

Teilbetrag der Gesamtaufwendungen in der

Patientenbehandlung/-betreuung und im

Klinischer Gesundheitswesen, der gemäß § 55 Z 2

Mehraufwand KAKuG, i.d.g.F., als Kostenersatz an den

Krankenanstaltenträger (AKH, LKH Graz und

LKH Innsbruck) zu leisten ist

```


```

Mehrkosten, die sich beim Betrieb der

laufend Krankenanstalt aus den Bedürfnissen der

Lehre und Forschung ergeben

```


```

2.5 Einnahmen aus Patientenbehandlung/-betreuung und Aufgaben

im Gesundheitswesen in Euro

[pro Universität]

```


```

[Zeitraum] Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)

```


```

geldmäßiger Gegenwert für erbrachte

Einnahmen Leistungen der Universität

```


```

Patienten- Tätigkeiten im Sinne des § 1

behandlung/ Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz,

-betreuung BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.F.

```


```

Aufgaben des öffentlichen

Gesundheitswesens, die gemäß § 29 Abs. 6

Gesundheits- des Universitätsgesetzes 2002 einer

wesen Organisationseinheit einer Medizinischen

Universität übertragen wurden

```


```

Anlage 2

zu § 2

Wissenschafts-/Kunstzweige

1 NATURWISSENSCHAFTEN

11 Mathematik, Informatik

12 Physik, Mechanik, Astronomie

13 Chemie

14 Biologie, Botanik, Zoologie

15 Geologie, Mineralogie

16 Meteorologie, Klimatologie

17 Hydrologie, Hydrographie

18 Geographie

19 Sonstige und interdisziplinäre Naturwissenschaften

2 TECHNISCHE WISSENSCHAFTEN

21 Bergbau, Metallurgie

22 Maschinenbau, Instrumentenbau

23 Bautechnik

24 Architektur

25 Elektrotechnik, Elektronik

26 Technische Chemie, Brennstoff- und Mineralöltechnologie

27 Geodäsie, Vermessungswesen

28 Verkehrswesen, Verkehrsplanung

29 Sonstige und interdisziplinäre Technische Wissenschaften

3 HUMANMEDIZIN

31 Anatomie, Pathologie

32 Medizinische Chemie, Medizinische Physik, Physiologie

33 Pharmazie, Pharmakologie, Toxikologie

34 Hygiene, medizinische Mikrobiologie

35 Klinische Medizin (ausgenommen Chirurgie und Psychiatrie)

36 Chirurgie und Anästhesiologie

37 Psychiatrie und Neurologie

38 Gerichtsmedizin

39 Sonstige und interdisziplinäre Humanmedizin

4 LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

41 Ackerbau, Pflanzenzucht, Pflanzenschutz

42 Gartenbau, Obstbau

43 Forst- und Holzwirtschaft

44 Viehzucht, Tierproduktion

45 Veterinärmedizin

49 Sonstige und interdisziplinäre Land- und Forstwirtschaft

5 SOZIALWISSENSCHAFTEN

51 Politische Wissenschaften

52 Rechtswissenschaften

53 Wirtschaftswissenschaften

54 Soziologie

55 Psychologie

56 Raumplanung

57 Angewandte Statistik, Sozialstatistik

58 Pädagogik, Erziehungswissenschaften

59 Sonstige und interdisziplinäre Sozialwissenschaften

6 GEISTESWISSENSCHAFTEN

61 Philosophie

64 Theologie

65 Historische Wissenschaften

66 Sprach- und Literaturwissenschaften

67 Sonstige philologisch-kulturkundliche Richtungen

68 Kunstwissenschaften

69 Sonstige und interdisziplinäre Geisteswissenschaften

7 MUSIK

71 Dirigieren

72 Gesang

73 Instrumentalstudium

74 Jazz

75 Kirchenmusik

76 Komposition und Musiktheorie

8 BILDENDE KUNST/DESIGN

81 Bildende Kunst

82 Bühnengestaltung

83 Design

84 Industrial Design

85 Kunst und Gestaltung

86 Mediengestaltung

9 DARSTELLENDE KUNST/FILM UND FERNSEHEN

91 Darstellende Kunst

92 Musiktheaterregie

93 Film und Fernsehen

10 KÜNSTLERISCH/WISSENSCHAFTLICHE ZWEIGE

101 Architektur

102 Konservierung und Restaurierung

103 Lehramt (Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten, Werkerziehung)

104 Lehramt (Musikerziehung, Instrumentalmusikerziehung)

105 IGP (Instrumental(Gesangs)pädagogik)

106 MBE (Musik- und Bewegungserziehung)

107 Musiktherapie

108 Tonmeister

109 Computermusik