Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b im Bereich der Justizanstalten

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2006-04-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 41
Änderungshistorie JSON API

............................., geboren am ............................ in ................................

hat die nachstehende Prüfungsgegenstände umfassende Dienstprüfung nach der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b im Bereich der Justizanstalten, BGBl. II Nr. 124/2006, bestanden und daher die Grundausbildung nach dieser Verordnung erfolgreich abgeschlossen.

Prüfungsgegenstände der Teilprüfungen gemäß § 14 Abs. 2 und Anlage 2.3 der Verordnung Ausbildungs-stunden Besondere Hinweise 1)
Bildungsbereich Grundzüge der Rechtswissenschaften und für den Dienst in Justizanstalten notwendige Vorschriftenkenntnisse sowie Aufbau und Organisation der Justizanstalten
1. Strafvollzugsrecht (einschließlich Group Counselling) 84
2. Exekutivbefugnisse und Sicherheit 52
3. Straf- und Strafverfahrensrecht 54
4. Grundzüge der Pönologie und Kriminologie 4
5. Dienstrecht 40
6. Verfassungsrecht, Menschenrechte im Überblick, Verwaltungsrecht und politische Bildung 32
7. Wirtschaftliches Handeln in Justizanstalten 16
Bildungsbereich Grundzüge der Humanwissenschaften
8. Psychologie 16
9. Psychiatrie 20
10. Erweiterte Erste Hilfe 16
11. Sozialarbeit 8
12. Fremde Kulturen 16
13. Drogen 20
Bildungsbereich Persönlichkeitsentwicklung
14. Soziales Kompetenztraining 24
15. Mentale und körperliche Fitness 24
16. Gesprächsführung und Kommunikation 24
17. Außergewöhnliche Belastungssituationen 24
Bildungsbereich exekutivdienstliche Besonderheiten des Justizwachdienstes bzw. des Dienstes in Justizanstalten
18. AEK-Ausbildung (Anwendung einsatzbezogener Köpergewalt) unter Berücksichtigung der Bedeutung der Menschenrechte im Strafvollzug 46
Bildungsbereich Sprachen und Kommunikation mittels moderner Technologien
19. Fachenglisch 32
20. Umgang mit moderner Informationstechnologie 56
Administration, „Lernen lernen“ und Lerneinheiten/Selbststudium 112
Ausbildungsstunden (insgesamt) 720
schriftliche Prüfung gemäß § 16 Abs. 1 der Verordnung (.............................................................................................................................. 2))
mündliche Abschlussprüfung gemäß § 16 Abs. 3 der Verordnung

..........., am ..................


(Vorsitzender der Prüfungskommission)


1) allfällige Auszeichnungen oder Anrechnungen

2) Thema bzw. schlagwortartige Beschreibung der schriftlichen Prüfungsarbeit

Anlage 3

Muster – Formblatt „Zeugnis“ gemäß § 21 Abs. 1

DIENSTPRÜFUNGSZEUGNIS

(E2b-Prüfung)

Herr/Frau

..................................................., geboren am.................. in .....................

hat die nachstehende Prüfungsgegenstände umfassende Dienstprüfung nach der Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b im Bereich der Justizanstalten, BGBl. II Nr. 137/2016, b e s t a n d e n und daher die Grundausbildung nach dieser Verordnung erfolgreich abgeschlossen.

Prüfungsgegenstände der Teilprüfungen gemäß § 14 Abs. 2 und Anlage 2.3 der Verordnung Ausbildungs-stunden Besondere Hinweise 1)
Bildungsbereich Grundzüge der Rechtswissenschaften und für den Dienst in Justizanstalten notwendige Vorschriftenkenntnisse sowie Aufbau und Organisation der Justizanstalten 292
1. Strafvollzugsrecht (inklusive Jugend-, Frauen-, Maßnahmenvollzug und Group Counselling)
2. Berufskunde
3. Exekutivbefugnisse und Sicherheit
4. Straf- und Strafverfahrensrecht
5. Grundzüge der Pönologie und Kriminologie
6. Dienstrecht (inklusive Reisegebührenvorschrift)
7. Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und politische Bildung (inklusive Menschenrechtstraining)
8. Berufsethik
9. Wirtschaftliches Handeln in Justizanstalten
10. Brandschutz
Bildungsbereich Grundzüge der Humanwissenschaften 136
11. Psychologie
12. Psychiatrie
13. Erste Hilfe
14. Sozialarbeit
15. Interkulturelle Kompetenz
16. Drogen
17. Umgang mit radikalisierten und extremistischen Inhaftierten
18. Grundzüge der Pädagogik, Sozialpädagogik und Freizeitgestaltung
19. Diversität und Gender Mainstream
20. Seelsorge
Bildungsbereich Persönlichkeitsentwicklung 124
21. European Communication Certificate (Eco-C; inklusive Social Media Führerschein)
22. Mentale und körperliche Fitness
23. Außergewöhnliche Belastungssituationen
24. Affektkontrolltraining Impulstag
Bildungsbereich exekutivdienstliche Besonderheiten des Justizwachdienstes bzw. des Dienstes in Justizanstalten 200
25. AEK-Ausbildung (Anwendung einsatzbezogener Köpergewalt) unter Berücksichtigung der Bedeutung der Menschenrechte im Strafvollzug
26. Vollzugliches Handlungstraining
27. Dokumentensicherheit und Personenverifizierung
28. Meldungs- und Berichtswesen
29. Ausbildung an allen Dienstwaffen
Bildungsbereich Sprachen und Kommunikation mittels moderner Technologien 96
30. Fachenglisch
31. Umgang mit moderner Informationstechnologie
Administration, „Lernen lernen“ und Lerneinheiten, Evaluation, Dispositionsstunden 120
Ausbildungsstunden (insgesamt) 968
schriftliche Prüfung gemäß § 16 Abs. 1 der Verordnung (..................................................................................................................................2))
mündliche Abschlussprüfung gemäß § 16 Abs. 3 der Verordnung

..........., am .......................


(Vorsitzender der Prüfungskommission)

1) allfällige Auszeichnungen oder Anrechnungen
2) Thema bzw. schlagwortartige Beschreibung der schriftlichen Prüfungsarbeit

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