Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Semesterferien in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Tirol verlegt werden
Geltender Text a fecha 2006-06-13
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2006, wird verordnet:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Schuljahr 2007/08 in den Bundesländern Wien und Niederösterreich am zweiten Montag im Februar und in den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol am dritten Montag im Februar.