Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel auf die Heeresdruckerei (Flexibilisierungsverordnung Heeresdruckerei)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
§ 1. Die Heeresdruckerei wird als Organisationseinheit bestimmt, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b BHG und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen anzuwenden ist.
Projektzeitraum
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2009.
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Projektzeitraum
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012.
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Projektprogramm
§ 3. (1) Das Ziel der Organisationseinheit ist, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung nach § 2 BHG, die Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation während des Projektzeitraumes, um bis zu dessen Ende Druckwerke effizient und in der jeweils geforderten Qualität herstellen zu können. Die Herstellung von Druckwerken durch die Organisationseinheit ist dann als effizient zu betrachten, wenn die Vollkosten nicht höher liegen als der marktübliche Preis vergleichbarer Produkte.
(2) Zur Erreichung des Zieles nach Abs. 1 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Abschnitt
Besondere Ermächtigungen und Regelungen während desProjektzeitraumes
Verwendung der Einnahmen
§ 4. Die Organisationseinheit ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes ihre Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 BHG zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen den Leiter der Organisationseinheit zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 17a Abs. 3 BHG ermächtigt.
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Zahlungen
§ 5. Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz BHG darf die Organisationseinheit innerhalb des Projektzeitraumes Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Rücklagen
§ 6. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 und 5 BHG für die Organisationseinheit zuzuführen
positive Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit einer Flexibilisierungs-Rücklage und
negative Unterschiedsbeträge im Bereich einer Organisationseinheit als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage.
(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder nach § 53 BHG darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 BHG nicht erfolgen.
(3) Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 6 BHG nach Maßgabe ihres erforderlichen Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungsrücklage bereitzustellen.
Positive Unterschiedsbeträge
§ 7. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4 bis 6 BHG zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Landesverteidigung hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz BHG und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 erster Satz BHG bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.
(2) Der von der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 5 letzter Satz BHG für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung ihrer Bediensteten zu verwendenden Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf 25 vH dieses Betrages nicht übersteigen.
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Positive Unterschiedsbeträge
§ 7. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4 bis 6 BHG zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz BHG und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 erster Satz BHG bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport mit dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.
(2) Der von der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 5 letzter Satz BHG für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung ihrer Bediensteten zu verwendenden Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf 25 vH dieses Betrages nicht übersteigen.
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Negative Unterschiedsbeträge
§ 8. Negative Unterschiedsbeträge sind nach § 17a Abs. 4 und 5 BHG zu bedecken und auszugleichen.
Abschnitt
Controlling-Beirat
Aufgaben und Geschäftsordnung
§ 9. Beim Bundesminister für Landesverteidigung wurde mit Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung BGBl. II Nr. 441/2005 anlässlich der Bestimmung der Heeresforstverwaltung Allensteig als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2007 auch auf die Heeresdruckerei ausgeweitet.
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Abschnitt
Controlling-Beirat
Aufgaben und Geschäftsordnung
§ 9. Beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wurde mit Verordnung BGBl. II Nr. 441/2005, in der Fassung BGBl. II Nr. 477/2008, ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2007 auch auf die Heeresdruckerei ausgeweitet.
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Berichtspflichten der Organisationseinheit
§ 10. (1) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat vorzulegen
einen Bericht mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr innerhalb des Projektzeitraumes und
einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogramms bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres.
(2) Die Berichte nach Abs. 1 haben hinreichend detailliert einzugehen auf
das Projektprogramm, insbesondere auf die darin festgelegten Ziele,
den Leistungskatalog und
die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Planstellen.
(3) Über Abs. 2 hinaus haben die Berichte nach Abs. 1 Z 1 eine Vorschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu enthalten.
(4) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.
Abschnitt
Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmungen
§ 11. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 BHG und § 7 dieser Verordnung über positive Unterschiedsbeträge anzuwenden.
(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist nach § 17b Abs. 1 BHG vom Bundesminister für Landesverteidigung zu bedecken.
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Abschnitt
Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmungen
§ 11. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 BHG und § 7 dieser Verordnung über positive Unterschiedsbeträge anzuwenden.
(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist nach § 17b Abs. 1 BHG vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zu bedecken.
In-Kraft-Treten
§ 12. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
In-Kraft-Treten
§ 12. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2) § 2 und das Projektprogramm in der Anlage, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 404/2009, treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
Anlage
Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes
(BHG)
Strategischer Rahmen
Strategische Ziele
Druckaufträge des Bundesministeriums für Landesverteidigung, die schon bisher durch die Heeresdruckerei erledigt wurden;
Übernahme von Druckaufträgen, die vor dem Projektzeitraum extern vergeben wurden;
Druckaufträge gegen Kostenersatz für andere Organe des Bundes (Verwaltungsübereinkommen), soweit freie Kapazitäten vorhanden bzw. absehbar sind;
Nicht regelmäßig anfallende Druckaufträge gegen Entgelt für Organisationen, die wehrpolitisch oder militärhistorisch tätig sind, soweit freie Kapazitäten vorhanden bzw. absehbar sind;
Nicht regelmäßig anfallende Druckaufträge gegen Entgelt für sonstige Bedarfsträger.
Managementziele
- Ressourcenoptimierung bei der Heeresdruckerei (Anpassung der IST-Leistungen an die PLAN–Leistungen) insbesondere bei der Abdeckung des Druckbedarfes für das Bundesministerium für Landesverteidigung.
- Erreichung einer Saldoverbesserung, zumindest einer Saldostabilisierung.
- Planung und Organisation der Durchführung von Druckaufträgen des Bundesministeriums für Landesverteidigung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung des jeweils erforderlichen Qualitätsstandards.
- Reduzierung der Ausgaben des Ressorts (Budgetverantwortung bei der Heeresdruckerei) für die Herstellung von Druckwerken durch Übernahme derzeit extern vergebener Druckaufträge.
- Optimierung des Personaleinsatzes z. B. durch flexiblere Dienstzeitgestaltung entsprechend den Produktionserfordernissen.
- Optimierung der Kundenorientierung (z. B. Beratung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie der vorhandenen technischen Möglichkeiten unter größtmöglicher Berücksichtigung der Kundenwünsche, Transparenz und Schaffung eines Kostenbewusstseins durch Kostenvoranschläge, „Kostenmitteilungen“ etc.).
- Implementierung einer aussagekräftigen Kosten- und Leistungsrechnung im Laufe des ersten Projektjahres.
Schlüsselaufgaben
- die Aufbereitung,
- der Druck,
- die Endfertigung und
- die Organisation des Versandes bzw. der Zustellung
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz - BHG), BGBl. Nr. 213/1986
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. September 1989 über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 1989 - BHV 1989), BGBl. Nr. 570
- Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002), BGBl. I Nr. 102
- Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG 1994), BGBl. Nr. 663
- Bundesgesetz vom 28. Juni 1961, betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl. Nr. 194/1961
- Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG), BGBl. Nr. 450/1994
- Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen, (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006), BGBl. I Nr. 17
Leistungskennzahlen
```
```
Kennzahlen zur Gesamtauslastung 2007 2008 2009
```
```
Maschinenstunden IST/PLAN [%] 60% 80% 100%
```
```
Personalstundensatz [€] 41 € 37 € 33 €
```
```
IST – Maschinenstunden/Bediensteten
[Std pro Bediensteten] 490 Std 650 Std 830 Std
```
```
Die IST-Maschinenstunden je Bediensteten errechnen sich aus den
tatsächlichen Maschinenstunden im Verhältnis zu allen Bediensteten
```
```
Kennzahlen zur Kostenentwicklung 2007 2008 2009
```
```
Anteil der Ausgaben für
Fremdvergaben/Gesamtausgaben
Heeresdruckerei [%] 7% 4% 1%
```
```
Qualitative Leistungskennzahl:
```
```
Kennzahlen zur Qualität 2007 2008 2009
```
```
Kundenzufriedenheit [%] 90% 90% 90%
```
```
Bemerkungen:
Durch die Heeresdruckerei wird bei jedem 5. Druckauftrag eine Kundenbefragung (online Fragebogen) durchgeführt und ausgewertet.
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
```
```
Planstellenvorschau 2006 2007 2008 2009
```
```
A2/B 3 3 3 3
```
```
A3/C 5 5 5 5
```
```
A4/D 2 2 2 2
```
```
A5/D 1 1 1 1
```
```
Summe Beamte 11 11 11 11
```
```
VB v2 1 1 1 1
```
```
VB v3 6 6 6 5
```
```
VB v4 4 4 4 4
```
```
Summe Angestellte 11 11 11 10
```
```
VB h1 1 1 1 1
```
```
VB h2 6 6 6 6
```
```
VB h4 5 5 5 5
```
```
Summe Arbeiter 12 12 12 12
```
```
Gesamtsumme: 34 34 34 33
```
```
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
```
```
prognostizierter
Anmerkungen Erfolg Voranschlag
```
```
2006 2007 2008 2009
```
```
UT 0 1.002.213 1.016.122 1.073.637 1.007.339
```
```
UT 7 4.712 4.712 4.712 4.712
```
```
UT 8 806.656 761.750 734.232 736.176
```
```
Summe der
Ausgaben 1.813.581 1.782.584 1.812.581 1.748.227
```
```
Summe der
Einnahmen 10.000 9.000 9.000 9.000
```
```
Saldo
(Unterdeckung) -1.803.581 -1.773.584 -1.803.581 -1.739.227
```
```
100% 98% 100% 96%
```
```
UT 7 – Gesetzliche Verpflichtungen:
Diese umfassen ausschließlich die Familienbeihilfen der anspruchsberechtigten MitarbeiterInnen.
UT 8 – Aufwendungen:
Der Sachaufwand für die Produktion wurde auf Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen 2005 grundsätzlich mit jährlich 1,7% (Durchschnittswert der Inflation von 2005 bis April 2006) valorisiert. Rohstoffe (Papier) wurden branchenüblich mit 4% valorisiert. Im Jahr 2007 ist eine Beschaffung von 2 Klimageräten und 2 Luftbefeuchtern vorgesehen. Hierfür wurden € 24.000,-
budgetiert. Der Amortisationszeitraum dieser Investition beträgt ca. 3 Jahre.
Eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen, welche auch weiterhin zentral durch das Ressort beschafft/bereitgestellt werden, sind nicht im Budgetprogramm der Heeresdruckerei berücksichtigt. (z. B. Gebäudeinstandsetzung, Betriebskosten der Kaserne Arsenal, EDV-Ausstattung der 3. Verarbeitungsebene u. a.). Diese Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen durch das Ressort wird im Erlasswege geregelt.
Einnahmen:
Durch die Übernahme von bisher durch das Ressort fremd vergebenen Druckaufträgen ist zu erwarten, dass die Einnahmen aus Verwaltungsübereinkommen mit anderen Ressorts gegenüber 2006 leicht sinken.
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).
Anlage
Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)
Strategischer Rahmen
Die Heeresdruckerei erfüllt als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ihre Schlüsselaufgaben in der Liegenschaft ARSENAL und ab 1. Jänner 2011 zusätzlich im Amtsgebäude STIFTGASSE. Die Heeresdruckerei ist nicht Teil der Heeresorganisation und unterliegt somit nicht den Einschränkungen des Art. 79 B-VG.
Im Vordergrund steht die Herstellung von Druckwerken für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Druckleistungen für andere Organe des Bundes werden ausschließlich gegen Kostenersatz sowie nach Maßgabe freier Kapazitäten erbracht. Für Dritte, das heißt vom Bund verschiedene, natürliche oder juristische Personen, dürfen nur insoweit Leistungen durch die Heeresdruckerei gegen Entgelt erbracht werden, soweit dadurch nicht die Gewerbeordnung wegen Regelmäßigkeit der Leistungserbringung anzuwenden ist.
Strategische Ziele
Herstellung von Druckwerken nach Maßgabe des unter § 3 der Flexibilisierungsverordnung Heeresdruckerei beschriebenen Effizienzkriteriums, soweit dies mit den personellen Ressourcen sowie der technisch vorhandenen Ausstattung unter Anwendung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit nach folgender Prioritätenreihung möglich ist:
Druck- und Kopieraufträge des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, die schon bisher durch die Heeresdruckerei erledigt wurden;
Übernahme von Druck- und Kopieraufträgen, die von den Reproduktionszentren WIEN, GRAZ und SALZBURG bis dato hergestellt wurden;
Druckaufträge gegen Kostenersatz für andere Organe des Bundes, soweit freie Kapazitäten vorhanden, bzw. absehbar sind;
Nicht regelmäßig anfallende Druckaufträge gegen Entgelt für Organisationen, die wehrpolitisch oder militärhistorisch tätig sind, soweit freie Kapazitäten vorhanden bzw. absehbar sind;
Nicht regelmäßig anfallende Druckaufträge gegen Entgelt für sonstige Bedarfsträger.
Die Gewinnung von weiteren Erfahrungswerten für die Einführung der Flexibilisierungsklausel bei weiteren Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport und als Vorbereitung für die Haushaltsrechtsreform („Globalbudgetierung“).
Managementziele
- Ressourcenoptimierung bei der Heeresdruckerei (Anpassung der IST-Leistungen an die PLAN–Leistungen) insbesondere bei der Abdeckung des Druck- und Kopierbedarfes für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport.
- Übernahme der Druck- und Kopieraufträge der Reproduktionszentren WIEN, GRAZ und SALZBURG bis spätestens 1. Jänner 2011.
- Erreichung einer Saldoverbesserung, zumindest einer Saldostabilisierung.
- Planung und Organisation der Durchführung von Druck- und Kopieraufträgen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung des jeweils erforderlichen Qualitätsstandards.
- Reduzierung der Ausgaben des Ressorts für die Herstellung von Druckwerken (Budgetverantwortung bei der Heeresdruckerei) durch Insourcen bisher extern vergebener Druckaufträge.
- Optimierung des Personaleinsatzes durch Übernahme sämtlicher Druck- und Kopieraufträge der Reproduktionszentren WIEN, GRAZ und SALZBURG.
- Optimierung der Auftragserfüllung durch zentrale Auftragsannahme und -steuerung des gesamten mittel- und großvolumigen Druck- und Kopierbedarfes des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
- Beibehaltung der hohen Kundenzufriedenheit durch Beratung der „Kunden“ hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie der vorhandenen technischen Möglichkeiten unter größtmöglicher Berücksichtigung der Kundenwünsche.
- Schaffung von Kostenbewusstsein durch Kostenvoranschläge und „Kostenmitteilungen“.
Schlüsselaufgaben
Der Heeresdruckerei obliegt
- die Aufbereitung,
- die Herstellung,
- die Endfertigung und
- die Organisation des Versandes bzw. der Zustellung
von Druckwerken und Kopien, die nach Maßgabe der strategischen Ziele hergestellt werden.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz - BHG), BGBl. Nr. 213/1986
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2009 – BHV 2009), BGBl. II Nr. 489/2008
- Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002), BGBl. I Nr. 102
- Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 – UstG 1994), BGBl. Nr. 663
- Bundesgesetz über allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes, der Länder und Gemeinden verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 194/1961
- Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz -ASchG), BGBl. Nr. 450/1994
- Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006), BGBl. I Nr. 17
Leistungskennzahlen
Quantitative Leistungskennzahlen:
| Kennzahlen zur Gesamtauslastung | ||||
|---|---|---|---|---|
| (Prognose) | (Plan) | (Plan) | (Plan) | |
| Offsetdruck – Maschinenstunden IST/PLAN [%] | 72 | 80 | 85 | 90 |
| Digitaldruck – Maschinenstunden IST/PLAN [%] | 74 | 90 | 85 | 90 |
| Kosten/1.000 – Klicks Schwarz/Weiß Digitaldruck [€] | 25,80 | 24,30 | 23,00 | 21,00 |
| Kosten/1.000 – Klicks Farbe Digitaldruck [€] | 122 | 121 | 118 | 116 |
| Personalstundensatz [€] | 59 | 57 | 54 | 51 |
| IST – Maschinenstunden/Bediensteten [Std pro Bediensteten] | 138 | 150 | 200 | 210 |
Bemerkungen:
Die PLAN–Maschinenstunden wurden so festgelegt, dass ein Maximum an Betriebsstunden für die beiden Offset-Druckmaschinen (3.080 Stunden) und die vier Digitaldruckmaschinen (5.600 Stunden) erreicht werden kann.
Die IST-Kosten pro 1.000 Klicks errechnen sich aus den tatsächlichen Mietaufwändungen für die Digitaldruckgeräte im Verhältnis zu den tatsächlichen produzierten Kopien.
Der Personalstundensatz errechnet sich aus den Personalausgaben (UT0 abzüglich der Abfertigungszahlungen und Jubiläumszuwendungen) im Verhältnis zu den IST–Leistungsstunden (Summe der Personalleistungsstunden aller in der Produktion beschäftigten Bediensteten der Heeresdruckerei). Trotz steigender Personalkosten soll der Personalstundensatz jährlich um ca. 5% fallen.
Die IST-Maschinenstunden je Bediensteten errechnen sich aus den tatsächlichen Maschinenstunden im Verhältnis zu den Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) der Heeresdruckerei. Die große Steigerung von 2010 auf 2011 ergibt sich durch die Übernahme der Digitaldruckmaschinen der Reproduktionszentren.
Qualitative Leistungskennzahl:
| Kennzahlen zur Qualität | (Prognose) | (Plan) | ||
|---|---|---|---|---|
| (Plan) | (Plan) | |||
| Kundenzufriedenheit [%] | 98 | 95 | 95 | 95 |
Bemerkungen:
Durch die Heeresdruckerei wird beginnend mit Oktober 2010 alle neun Monate eine Kundenbefragung (jeder fünfte Druck- /Kopierauftrag für die Dauer eines Monats mittels online Fragebogen) durchgeführt und ausgewertet.
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:
| (Prognose) | (Plan) | (Plan) | (Plan) | |
|---|---|---|---|---|
| A2/B | 3 | 3 | 4 | 4 |
| A3/C | 5 | 5 | 7 | 7 |
| A4/D | 1 | 1 | 0 | 0 |
| A5/D | ||||
| VB v2 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| VB v3 | 8 | 8 | 10 | 10 |
| VB v4 | 3 | 3 | 5 | 5 |
| VB h1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| VB h2 | 5 | 5 | 5 | 5 |
| VB h4 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| VB p4 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Bemerkungen:
Die Personalsteigerung ab 1. Jänner 2011 ergibt sich infolge der Übernahme aller mittel- und großvolumigen Digitaldruckaufträge durch die Heeresdruckerei, die bis zu diesem Zeitpunkt durch die Reproduktionszentren (bis 2010 beträgt der Personalstand der Reproduktionszentren 12 VBÄ) des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport hergestellt wurden. Durch diese Maßnahme ergibt sich beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport im Bereich der Herstellung von Digitaldruckleistungen eine Reduzierung um6 VBÄ (davon 2 Rekruten).
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen:
| (prog. Erfolg) | (Voran-schlag) | (Voran-schlag) | (Voran-schlag) | |
|---|---|---|---|---|
| UT 0 - Personalausgaben | 984.000 | 1.067.000 | 1.285.000 | 1.303.000 |
| UT 8 - Sachausgaben | 708.000 | 705.000 | 1.938.000 | 1.925.000 |
| Summe der Ausgaben | 1.692.000 | 1.772.000 | 3.223.000 | 3.228.000 |
| UT 4 - Einnahmen | 80.000 | 90.000 | 95.000 | 100.000 |
| UT 0 - fiktive Personalausgaben | 435.000 | 380.000 | ||
| UT 7 - fiktive Sachausgaben(2 Rekruten) | 7.000 | 7.000 | ||
| UT 8 - fiktive Sachausgaben | 1.363.000 | 1.283.000 | ||
| UT 4 - fiktive Einnahmen | 27.000 | |||
| Saldo (inkl. fiktiver Beträge) | -3.128.000 |
Bemerkungen:
Allgemein:
Die Heeresdruckerei übernimmt bis 1. Jänner 2011 die Gesamtproduktion an mittel- und großvolumigen Digitaldruckaufträgen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport. Der Ausgabenanteil (Personal und Sachaufwand) für die Herstellung dieser Digitaldruckaufträge im Jahr 2009 wurde auf Basis fiktiver Ausgabenbeträge bei der Heeresdruckerei dargestellt.
In gleicher Weise wurden die Ausgaben für die Herstellung der Zeitschrift „Österreichische Militärische Zeitschrift“ (ÖMZ), die ab 2010 nicht mehr durch eine gewerbliche Druckerei hergestellt wird sondern durch die Heeresdruckerei, dargestellt.
Ausgaben:
UT 0 – Personalbereich:
Der Personalaufwand für die Jahre 2010 bis 2012 ist auf der Basis einer Prognose für das Jahr 2009, unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung berechnet worden. Die Hochrechnung für den Projektzeitraum erfolgte durch eine Anpassung von 2,5% (Gehaltserhöhung sowie Struktureffekt).
UT 8 – Aufwendungen:
Der Sachaufwand für die Produktion wurde auf Grundlage der tatsächlichen Aufwändungen des ersten Projektzeitraumes von 2007 bis 2009 in den einzelnen Finanzpositionen hochgerechnet. Die Steigerung in den Jahren 2011 und 2012 ist vor allem durch die Übernahme der Mietaufwändungen für die Großkopiergeräte (jährlich ca. € 980.000) und den Papierbedarf für sämtliche Digitaldruckaufträge der Reproduktionszentren (jährlich ca. € 170.000) zu erklären. Ein Vertragsausstieg zur Reduzierung der Ausgaben für die Anmietung der Großkopiergeräte ist grundsätzlich erst ab Ende 2012 möglich. Ab 2010 erhöht sich durch das Insourcen der Herstellung der Österreichischen Militärzeitschrift der Sachaufwand um jährlich ca. € 60.000.
Eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen, welche auch weiterhin zentral durch das Ressort beschafft/bereitgestellt werden, sind nicht im Budgetprogramm der Heeresdruckerei berücksichtigt (zB Gebäudeinstandsetzung, Betriebskosten der Kaserne Arsenal, EDV-Ausstattung der3. Verarbeitungsebene u. a.). Diese Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen durch das Ressort wird im Erlasswege geregelt.
UT 4 – Einnahmen:
Durch die weitere Übernahme von bisher durch das Ressort fremd vergebenen Druckaufträgen von Magazinen mit teilweise bezahlten Abos, bzw. Werbeeinschaltungen sind entsprechende Einnahmen erzielbar.