Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen
Struktur des Regelkreises, Charakterisierung von Regelstrecken, Regler, Parametrierung von Reglern, Stabilität von Regelkreisen.
WERKZEUGBAU UND VORRICHTUNGSBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die Werkzeuge und Vorrichtungen der spanabhebenden und spanlosen Fertigung sowie der Kunststoffverarbeitung kennen;
– Werkzeuge und Vorrichtungen nach der Wirtschaftlichkeit ihres Einsatzes beurteilen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundlagen des Vorrichtungsbaues:
Bestimmen von prismatischen und zylindrischen Werkstücken; Spannen; Bestimm- und Spannelemente; Normen.
Vorrichtungsbauarten:
Vorrichtungen zur Zerspanung, Fügevorrichtung, Sondervorrichtungen.
Klasse:
Grundlagen der Schneid- und Stanztechnik, Bauarten und Komponenten von Stanzwerkzeugen; Biegetechnik, Ziehtechnik; Druck-, Schleuder- und Spritzgusswerkzeuge; Formenbau.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– selbstständig Bauelemente, Baugruppen und Geräte dimensionieren und mit CAD-Unterstützung konstruieren können;
– die nach dem Stand der Technik erforderlichen Dokumente und Fertigungsunterlagen erstellen können;
– die fachbezogenen Vorschriften und Normen ausführen können;
– im Rahmen fächerübergreifender Projekte erworbenes Wissen verknüpfen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Zeichengeräte, Zeichenregeln; Zeichnung in Ansichten, Bemaßung; prismatische Teile mit Maßtoleranzen, Drehteile mit Maßtoleranzen; Schnittdarstellungen; einfache Teile aus der Konstruktionspraxis, Modellaufnahme, normgerechte Werkzeichnung, Zeichnungen für den fachpraktischen Unterricht.
Klasse:
Schraubverbindungen, inklusive Stückliste; Baugruppe für drehende Bewegung mit Stückliste und Werkzeichnung (fertigungsgerecht); Baugruppe mit Anwendung von Verbindungselementen; fachspezifische Baugruppe; Schweißbaugruppe, Einzelteile, Schweißzeichnung, Schweißsymbole mit Verfahren.
Klasse:
Baugruppen:
Vorrichtung mit Anwendung von Verbindungselementen; Wellenlagerung mit Lagerarten und -typen; fachspezifische Projekte.
Klasse:
Methoden:
Vertiefungen in Entwurf, Berechnung, Konstruktion und Kalkulation. Technische Beschreibung und Dokumentation. Projektorganisation.
Projekte:
Baugruppen aus dem Fachgebiet.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess-, Prüf- und Steuerungsaufgaben durchführen und dokumentieren können;
– an der Lösung von Problemen des Fachgebietes, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, mitwirken können;
– praxisnahe Projekte mit den Instrumenten der Planung, Kostenrechnung, Fertigung und Qualitätssicherung unter Verwendung einschlägiger Software durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Rechnergestützte Programmierung, CNC-Programme mit steigendem Schwierigkeitsgrad, CADCAM.
Arbeitsvorbereitung:
Rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Berechnung der Produktionskosten, PPS-Systeme, CAD-CAM-Kopplung.
Steuerungs- und Regelungstechnik:
Logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Arbeiten mit frei programmierbaren Steuerungen, Inbetriebnahme und Reparatur von Steuerungen.
Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Messeinrichtungen, Qualitätsdaten, Prüfungsablauf, Fehlerbehebung, Qualitätsberichte.
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
– im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;
– grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
– die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
– die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, spanende Bearbeitung von Hand und mit konventionellen Maschinen (Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen), Kennen von Montage- und Handwerkzeugen, deren Anwendung und Handhabung.
Mechanische Werkstätte:
Zerspanende Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriss und Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Längs-, Plan- und Innendrehen; Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.
Blechbearbeitung:
Stanzen, Schneiden; Verbindungstechniken: Nieten, Löten; Oberflächenschutz.
Schmiede:
Schmieden von Hand, Gesenkschmieden, Glüh- und Härtearbeiten.
Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Drehen an konventionellen Drehmaschinen, Dreharbeiten mit verschiedenen Werkzeugen und mit steigender Genauigkeit; Fräsen an konventionellen Fräsmaschinen, Fräsarbeiten mit verschiedenen Werkzeugen und mit steigender Genauigkeit; Bohren, Senken, Reiben; Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften; Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen; Hartlöten; Trennen.
Blechbearbeitung:
Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen; Punktschweißen; Stahlbauarbeiten; Oberflächenschutz gegen Korrosion; Klebearbeiten.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau sowie Prüfen, Instandsetzen und Einstellen von Maschinen oder Baugruppen, von Geräten oder Fahrzeugen; Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen.
Formenbau:
Modellbau (Anfertigen von Modellen aus verschiedenen Werkstoffen); Gießerei (Formsandaufbereitung, Gießen, Gussputzen); Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe).
Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Konventionelle Bearbeitungsverfahren mit steigendem Schwierigkeitsgrad, Bearbeitungsverfahren mit programmgesteuerten Maschinen, manuelles Programmieren, rechnergestütztes Programmieren, Arbeiten mit verschiedenen Zerspanungsleistungen, Zerspanungsoptimierung, Herstellen von Vorrichtungen und Werkzeugen.
Elektrotechnik:
Sicherheit, Installationstechnik, elektrische Schaltungen.
Metallbau:
Stahlkonstruktionen, Verarbeitung von Edelstahl.
Computerwerkstätte:
Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.
Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Bearbeitungsverfahren mit gehobenem Schwierigkeitsgrad, rechnergesteuerte Programmierung von numerisch gesteuerten Maschinen im 2D/3D Bereich, Erstellung von Werkzeugbibliotheken.
Elektrotechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Elektrische Maschinen, Pneumatik, Hydraulik, SPS, Messtechnik. Anwendungen der Elektrotechnik und Elektronik im Maschinenbau.
Werkzeugbau:
Stanz-, Biege- und Tiefziehwerkzeuge, Formenbau.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Anlagen; Justieren, Prüfen und Instandsetzen, Feststellen und Beheben von Störungen.
Metallbau:
Stahlkonstruktionen, Metallfenster, Metalltüren, Metalltore und Metallfassaden.
Computerwerkstätte:
Auf- und Umrüstung, Wartung und Reparatur, Treiberinstallation, Datensicherheit und Virenschutz, Fehlerdiagnose.
B. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.
SCHWEISSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– Schweißverbindungen entsprechend den einschlägigen Vorschriften ausführen können;
– auf das Ablegen von Schweißerprüfungen vorbereitet werden.
Lehrstoff:
Klasse:
Einschlägige Schweißverfahren zur Vorbereitung auf eine Schweißerprüfung.
METALLBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll Metallkonstruktionen entsprechend den einschlägigen Vorschriften planen und dimensionieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Bauphysik, einschlägige Normen, Stahlbau. Metallfenster, Metalltüren, Metalltore, Metallfassaden.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
zum Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4
klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 11):
31.8.2016 (1. Klasse)
31.8.2017 (2. Klasse)
31.8.2018 (3. Klasse)
31.8.2019 (4. Klasse)
Anlage 1.1.6
FACHSCHULE FÜR MASCHINEN- UND ANLAGENTECHNIK
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| A. | Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klasse | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | (I) |
| 4. | Geschichte und politische Bildung | 2 | – | – | – | 2 | III |
| 5. | Geografie und Wirtschaftskunde | 1 | – | – | – | 1 | (III) |
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 | (IVa) |
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 1 | – | 6 | (I) |
| 8. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | 4 | II |
| 9. | Physik des Fachgebietes | – | – | 2 | – | 2 | II |
| 10. | Angewandte Informatik | – | 2 | – | – | 2 | I |
| 11. | Wirtschaft und Recht | – | – | 1 | 2 | 3 | III |
| 12. | Betriebstechnik | – | – | – | 2 | 2 | I |
| 13. | Mechanik | 2 | 2 | – | – | 4 | (I) |
| 14. | Fertigungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 15. | Maschinenelemente | 2 | 2 | 2 | – | 6 | I |
| 16. | Elektrotechnik2 | – | – | 2 | 2 | 4 | I |
| 17. | Maschinen und Anlagen | – | – | 3 | 3 | 6 | I |
| 18. | Konstruktionsübungen | 2 | 3 | 3 | 3 | 11 | I |
| 19. | Werkstättenlaboratorium | – | – | – | 4 | 4 | III |
| 20. | Werkstätte und Produktionstechnik | 9 | 13 | 14 | 13 | 49 | IV |
| Gesamtwochenstundenzahl | 34 | 36 | 37 | 37 | 144 | ||
| B. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||
| C. | Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||
| Klasse | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||
| C.1 | Freigegenstände | ||||||
| Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | – | – | I | ||
| Englisch | – | – | 2 | 2 | I | ||
| Darstellende Geometrie | 2 | – | – | – | I | ||
| Projektmanagement | – | – | – | 2 | II | ||
| Qualitätsmanagement | – | – | – | 2 | I | ||
| C.2 | Unverbindliche Übungen | ||||||
| Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | IVa | ||
| C.3 | Förderunterricht3 | ||||||
| „Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.
2 Einschließlich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind die Mechanik sowie die Maschinen- und Anlagentechnik. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Fertigung, in der Montage, in der Anlagenwartung, im Maschinen- und Anlagenservice und im Kundendienst zu übernehmen. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
– die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion, Montage und Inbetriebnahme, in Werkstätte und Laboratorium sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
– ein ausreichendes Verständnis und ausreichende Kenntnisse über den Aufbau und die Wirkungsweise von Maschinen und Anlagen durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie
– eine angemessene Allgemeinbildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:
– manuelle und maschinelle Bearbeitung von metallischen Werkstoffen und Kunststoffen sowie die Herstellung von komplexen Werkstücken und Anlagenbauteilen,
– manuelle und maschinelle Herstellung von mechanischen Baugruppen der Anlagentechnik,
– Montage von mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und steuerungstechnischen Komponenten und Systemen zu funktionsgerechten Einheiten im Maschinen- und Anlagenbau,
– Inbetriebnahme, die Programmierung und Einstellung von maschinen- und anlagentechnischen Teilsystemen sowie von Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungseinrichtungen,
– Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen, die Feststellung von Fehlfunktionen und die Behebung von Störungen unter Einsatz geeigneter Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren,
– Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Vorgaben des Qualitätsmanagements,
– zweckmäßige Verwendung aktueller steuerungstechnischer Hard- und Software der Maschinen- und Anlagentechnik.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik insbesondere befähigt werden,
– praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
– Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
– sich in den für die Anlagentechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
– mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, einfache Dokumentationen zu verfassen und auch englischsprachige Dokumentationen und Fachliteratur zu verstehen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und der Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik liegen in den Bereichen Verfahrenstechnik, Wärme- und Klimatechnik und Umwelttechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung von Komponenten, Maschinen und Anlagen im Vordergrund.
Auch die Programmierung und Parametrierung von Steuerungen, die Fehlersuche, Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung in Anlagensteuerungen, die Dokumentation von Maschinen und Anlagen mittels einschlägiger Software sowie die Erstellung von Betriebsanleitungen und Wartungsplänen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind ein integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage 1.
„Physik des Fachgebietes“, „Mechanik“, „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“ und „Elektrotechnik“: Siehe Anlage 1.1.5.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass der Pflichtgegenstand in der zweiten Klasse stattfindet.
MASCHINEN UND ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die wichtigsten Leitungselemente und deren Verbindungsmöglichkeiten kennen und in Pneumatik und in Hydraulikinstallationen einsetzen können;
– Schaltpläne für hydraulische und pneumatische Steuerungen entwerfen können;
– die wesentlichen Bauteile und Baugruppen der Fördertechnik kennen und für einfache Anwendungsfälle auslegen können;
– die mechanischen und physikalischen Grundlagen für die Funktion der Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen und deren sinnvollen Einsatz verstehen;
– die mechanischen und physikalischen Grundlagen für die Funktion der Kälte-, Wärme- und Lüftungsanlagen kennen und deren sinnvollen Einsatz verstehen.
Lehrstoff:
Klasse:
Installationstechnik:
Leitungselemente (Rohre, Rohrverbindungen, Absperrorgane); Entwurf von Schaltplänen für hydraulische und pneumatische Steuerungen. Konzeption der Verrohrung.
Fördertechnik:
Bauelemente (Seile, Seiltriebe, Ketten, Kettentriebe, Bremsen, Laufräder, Schienen, Anschlagmittel); Unstetigförderer und Stetigförderer (Übersicht). Sicherheitsvorschriften.
Klasse:
Kraft- und Arbeitsmaschinen:
Aufbau, Funktion, Betriebsverhalten und Einsatz von Pumpen, Wasserturbinen, Gas- und Dampfturbinen, Wärmekraftanlagen.
Haustechnik:
Betrieb und Einregulierung einfacher Systeme in der Haustechnik. Aufbau, Funktion, Betriebsverhalten und Verwendung von Kälteanlagen und Wärmepumpen.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1.5.
Lehrstoff:
Klasse und 2. Klasse:
Siehe Anlage 1.1.5.
Klasse:
Baugruppe mit Anwendung von Verbindungselementen, Baugruppe Wellenlagerung, fachspezifische Baugruppe.
Klasse:
Methoden:
Vertiefungen in Entwurf, Berechnung, Konstruktion und Kalkulation. Technische Beschreibung und Dokumentation. Projektorganisation.
Projekte:
Baugruppen aus dem Fachgebiet.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben durchführen und dokumentieren können;
– an der Lösung von Problemen des Fachgebietes, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, mitwirken können;
– praxisnahe Projekte mit den Instrumenten der Planung, Kostenrechnung, Fertigung und Qualitätssicherung unter Verwendung einschlägiger Software durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse:
CNC:
Rechnergestützte Programmierung, Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine, CAD-CAM.
Steuerungstechnik:
Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf; Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen; Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben an hydraulischen- und pneumatischen Anlagen.
Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Messeinrichtungen, Qualitätsdaten, Prüfungsablauf, Fehlerbehebung, Qualitätsberichte.
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
Arbeitsvorbereitung:
Rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Berechnung der Produktionskosten, PPS-Systeme, CAD/CAM-Kopplung.
Gebäudetechnik:
Brennersysteme, Aufbau und Montage, Brennereinstellung, Rauchgasmessung. Warmwasseraufbereitung und Heizungssysteme, Aufbau von Wärmepumpen. Inbetriebnahme und Wartung von Lüftungsanlagen.
Anlagenhydraulik.
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1.5.
Lehrstoff:
Klasse und 2. Klasse:
Siehe Anlage 1.1.5.
Klasse:
Computerwerkstätte:
Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Kegeldrehen, Formdrehen, Profildrehen, Gewindedrehen), Verwendung verschiedener Werkstückspanner; Fräsen und Bohren (Rundfräsen, Profilfräsen, Formfräsen, Verzahnungen mit Teilapparat); Kennenlernen verschiedener Werkzeuge und Werkzeugformen. Arbeiten mit verschiedenen Zerspanungsleistungen, CNC-Drehen und Fräsen, manuelles Programmieren, rechnergestütztes Programmieren, Werkzeugerfassung, Werkzeugverwaltung, Zerspanungsoptimierung.
Werkzeug und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Werkzeugen und Vorrichtungen, Verwendung von genormten Bauteilen und Baugruppen.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren. Prüfen und Instandsetzen, Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen.
Metallbau:
Fertigung von Rahmen- und Stahlkonstruktionen.
Elektrotechnik:
Niederspannungsinstallation (Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen). Installationsschaltungen (Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schaltungseinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen).
Klasse:
Computerwerkstätte:
Auf- und Umrüstung, Wartung und Reparatur, Treiberinstallation, Datensicherheit und Virenschutz, Fehlerdiagnose.
Mechanische Werkstätte:
Fräs-, Bohr- und Dreharbeiten mit gehobenem Schwierigkeitsgrad, rechnergestützte Programmierung von numerisch gesteuerten Maschinen im 2D- und 3D-Bereich, Erstellung von Werkzeugbibliotheken.
Anlagenbau:
Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen, Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Wärmebehandlung; Rohrgewindeschneiden; Vorrichten, Verbinden und Zusammenbau von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff; Dichten und Schutzisolieren; Druckprüfung).
Werkzeug- und Formenbau:
Herstellen von Vorrichtungen und Werkzeugen (Schnitt-, Stanz- und Spritzgusswerkzeuge), Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung, Schleifen und Abziehen von Schneidwerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen, Erodieren.
Elektrotechnik:
Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme. Anschluss- und Verbindungstechnik. Anwendungen von Steuerungen und Sensoren aus dem Anlagenbau.
B. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.
„Schweißtechnik“ und „Metallbau“: Siehe Anlage 1.1.5.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
zum In-Kraft-Treten vgl. Art. 1 § 4
klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 11):
31.8.2016 (1. Klasse)
31.8.2017 (2. Klasse)
31.8.2018 (3. Klasse)
31.8.2019 (4. Klasse)
Anlage 1.1.7
FACHSCHULE FÜR MASCHINEN- UND KRAFTFAHRZEUGTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| A. | Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klasse | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 | (I) |
| 4. | Geschichte und politische Bildung | 2 | – | – | – | 2 | III |
| 5. | Geografie und Wirtschaftskunde | 1 | – | – | – | 1 | (III) |
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 | (IVa) |
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 1 | – | 6 | (I) |
| 8. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | 4 | II |
| 9. | Physik des Fachgebietes | – | – | 2 | – | 2 | II |
| 10. | Angewandte Informatik | – | 2 | – | – | 2 | I |
| 11. | Wirtschaft und Recht | – | – | 1 | 2 | 3 | III |
| 12. | Betriebstechnik | – | – | – | 2 | 2 | I |
| 13. | Mechanik | 2 | 2 | – | – | 4 | (I) |
| 14. | Fertigungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 15. | Maschinenelemente | 2 | 2 | 2 | – | 6 | I |
| 16. | KFZ-Elektrotechnik und –Elektronik2 | – | – | 2 | 2 | 4 | I |
| 17. | Kraftfahrzeugtechnik | – | – | 2 | 2 | 4 | I |
| 18. | Konstruktionsübungen | 2 | 3 | 3 | 3 | 11 | I |
| 19. | Werkstättenlaboratorium | – | – | – | 4 | 4 | III |
| 20. | Werkstätte und Produktionstechnik | 9 | 14 | 14 | 14 | 51 | IV |
| Gesamtwochenstundenzahl | 34 | 36 | 37 | 37 | 144 | ||
| B. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||
| C. | Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||
| Klasse | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||
| C.1 | Freigegenstände | ||||||
| Zweitsprache Deutsch | 2 | 2 | – | – | I | ||
| Englisch | – | – | 2 | 2 | I | ||
| Darstellende Geometrie | 2 | – | – | – | I | ||
| Projektmanagement | – | – | – | 2 | II | ||
| Qualitätsmanagement | – | – | – | 2 | I | ||
| Schweißtechnik | – | – | 2 | – | I | ||
| C.2 | Unverbindliche Übungen | ||||||
| Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | IVa | ||
| C.3 | Förderunterricht3 | ||||||
| „Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.
2 Einschließlich Messtechnik.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Maschinen- und Kraftfahrzeugtechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind die Mechanik, Kraftfahrzeugtechnik sowie Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Montage, Reparatur, Wartung und Betreuung von kraftfahrtechnischen Geräten und Anlagen zu übernehmen. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
– die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion, Montage, Reparatur und Wartung, in Werkstätte und Laboratorium sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
– ein ausreichendes Verständnis und ausreichende Kenntnisse über den Aufbau und die Wirkungsweise von Kraftfahrzeugen und kraftfahrtechnischen Anlagen durch den begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie
– eine angemessene Allgemeinbildung eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Kraftfahrzeugtechnik sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:
– manuelle und maschinelle Bearbeitung von in der Kraftfahrzeugtechnik verwendeten Werkstoffen,
– manuelle und maschinelle Herstellung von Baugruppen der Kraftfahrzeugtechnik,
– Montage und Installation kraftfahrzeugtechnischer Komponenten, Baugruppen und Systemen,
– Inbetriebnahme und der Test der Hard- und Software kraftfahrzeugtechnischer Baugruppen und Systeme sowie die Implementierung von Firmware,
– Wartung und Instandhaltung kraftfahrzeugtechnischer Baugruppen und Systemen, die Lokalisierung und Behebung von Fehlern mit aktuellen Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren,
– Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Vorgaben des Qualitätsmanagements,
– zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software der Kfz-Elektronik.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Kraftfahrzeugtechnik insbesondere befähigt werden,
– praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
– Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
– sich in den für die Kraftfahrzeugtechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
– mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, einfache Dokumentationen zu verfassen und auch englischsprachige Dokumentationen und Fachliteratur zu verstehen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Kraftfahrzeugtechnik liegen in den Bereichen der gewerblichen und industriellen Herstellung und Wartung kraftfahrzeugtechnischer Komponenten und Anlagen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Montage, Inbetriebnahme, Prüfung, Fehlerbehebung und Wartung im Vordergrund.
Auch die Konstruktion kraftfahrzeugtechnischer Teile und Baugruppen, die Arbeitsvorbereitung und die Qualitätssicherung zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind ein integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage 1.
„Physik des Fachgebietes“, „Mechanik“, „Fertigungstechnik“ und „Maschinenelemente“: Siehe Anlage 1.1.5.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass der Pflichtgegenstand in der zweiten Klasse stattfindet.
KFZ-ELEKTROTECHNIK UND -ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die für das Fachgebiet wichtigen Gesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen;
– einfache elektrotechnische Probleme mathematisch erfassen können;
– einen Überblick über die im Fachgebiet eingesetzten Energie- und Informationssysteme erhalten.
Lehrstoff:
Klasse:
Gleichstrom:
Berechnung von Gleichstromkreisen, Gleichspannungsquellen.
Elektromagnetismus:
Berechnung von magnetischen Kreisen; zeitlich veränderliche elektrische und magnetische Felder.
Wechselstrom:
Ströme und Spannungen im Wechselstromkreis, Berechnung von Wechselstromkreisen.
Wechsel- und Drehstrom:
Drehstromsystem, Leistung im Drehstromsystem. Funktionsweise und Verhalten der wichtigsten elektrischen Maschinen.
Bordnetz im Kraftfahrzeug:
Elektrische Maschinen und Aktoren im Kraftfahrzeug. Leistungselektronik im Kraftfahrzeug, elektronische und optoelektronische Bauelemente und deren Anwendung.
Klasse:
Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen. Grundsätzliche Struktur von Steuerungen und Regelungen. Erfassung und Übertragung von Information im Kraftfahrzeug, mikroelektronische Komponenten zur Informationsverarbeitung, Informationsverarbeitungssysteme im Kraftfahrzeug .
KRAFTFAHRZEUGTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die Bauarten, den Aufbau, die Baugruppen, das Fahr- und Betriebsverhalten von Fahrzeugen und Motoren und die Methoden zu ihrer wirtschaftlichen Serienfertigung kennen;
– die Hauptabmessungen von Teilen einzelner Baugruppen unter Einbeziehungen der Randbedingungen berechnen und auslegen können;
– Entwicklungstendenzen in der Fahrzeug- und Motorentechnik kennen;
– die Arbeitsverfahren, die Leistungsregelsysteme, die Kraft- und Betriebsstoffe konventioneller und künftiger Antriebssysteme kennen;
– kraftfahrrechtliche und sicherheitstechnische Bestimmungen kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundbegriffe:
Arten, Bauelemente und Arbeitsverfahren der Verbrennungskraftmaschinen und moderner Antriebsaggregate, Steuerdiagramme, Kennfelder, Kenngrößen, Leistung und Wirkungsgrad.
Bauprinzip von Motoren:
Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte und Massenausgleich, Steuerung von Zwei- und Viertaktmotoren.
Verbrennung:
Normale und abnormale Verbrennung, Verbrennungsablauf, Druckverlauf, Temperaturen. Betriebsverhalten von Otto- und Dieselmotoren.
Berechnung von Motoren:
Auslegung und Berechnung der Hauptabmessungen einzelner Bauteile.
Elemente der Fahrzeugtechnik:
Arten und Aufbau von Fahrzeugen; Räder, Reifen, Radaufhängung, Feder- und Dämpfungssysteme, Verzögerungseinrichtungen, alternative Antriebskonzepte, Fahrdynamik, Fahrwerksgeometrie. Fahrwiderstände. Fahrsicherheitssysteme.
Klasse:
Kraftübertragung:
Antriebsarten, Antriebskonzepte, Bauelemente des Antriebsstranges, erforderliche Momente und Leistungen für Antrieb und Bremsen.
Lenkung:
Lenkgeometrie, Lenksysteme, Bauelemente der Lenkung.
Energetische Umwandlungen:
Schmierung und Schmierstoffe, Kühlung, Aufladung, Abgasverhalten, Abgaszusammensetzung und Minimierung von Schadstoffen, Verbrennung, Kraft- und Betriebsstoffe, äußere und innere Gemischaufbereitung, Selbst- und Fremdzündung, Betriebsverhalten und Regelungen.
Relevante kraftfahrrechtliche und sicherheitstechnische Bestimmungen.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1.5.
Lehrstoff:
Klasse und 2. Klasse:
Siehe Anlage 1.1.5.
Klasse und 4. Klasse:
Konstruktion von Komponenten und Baugruppen des Kraftfahrzeugbaues unter Berücksichtigung der Lehrstoffbereiche der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“, „KFZ-Elektrotechnik und KFZ-Elektronik“ und „Kraftfahrzeugtechnik“.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben durchführen und dokumentieren können;
– an der Lösung von Problemen des Fachgebietes, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, mitwirken können;
– praxisnahe Projekte mit den Instrumenten der Planung, Kostenrechnung, Fertigung und Qualitätssicherung unter Verwendung einschlägiger Software durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanerstellung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Abrechnung von Werkstättenaufträgen; rechnerunterstützte Arbeitsplanung; PPS-Anwendung; Vor- und Nachkalkulation mit aktueller Software (Schadenskalkulation).
Fahrzeug- und Motorenbau:
Emissionsmessungen, Prüfstandsmessungen, Messungen und Kontrollen mit Hilfe von Kraftfahrzeug-Diagnosegeräten.
Messen und Qualität:
Messen mit mechanischen und elektronischen Messeinrichtungen und Lehren, Messen mit praxisrelevanten Messsystemen; Qualitätsdaten, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -meidung, kraftfahrzeugspezifische Qualitätsberichterstattung.
Kraftfahrzeugelektrik und Kraftfahrzeugelektronik:
Inbetriebsetzen von kraftfahrzeugspezifischen Stromverbrauchern, Mess-, Schalt- und Steuergeräten; Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.1.5.
Lehrstoff:
Klasse und 2. Klasse:
Siehe Anlage 1.1.5.
Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).
Stahlbau und Leichtbau:
Herstellen von Blechprofilen und Konstruktionen in fahrzeugbranchenüblicher Ausführung sowie Formrohrkonstruktionen (Schweißkantenvorbereitung, Heft- und Schweißfolge nach Schweißplan), Klebeverbindungen und Schweißverbindungen aller Schweißarten. Instandsetzungsarbeiten an im Fahrzeugbau üblichen Kunststoffen.
Fahrzeug- und Karosserietechnik:
Feststellen und Beheben von Karosserie- und Aufbauschäden. Instandsetzung kleiner Unfall- und Rostschäden. Demontage, Aufsuchen, Erkennen, Montage und Behebung von Störungen und Schäden an Teilen der Kraftübertragung und des Fahrwerks. Demontage und Montage an hydraulischen und pneumatischen Systemen.
Motorenbau und Antriebe:
Grundsätze der Motorinstandsetzung. Demontage, Prüfung, Messung, Bearbeitung und Montage aller Motorkomponenten und elektrischen Verbraucher.
Computerwerkstätte:
Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.
Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem). Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde).
Elektrotechnik und Elektronik im Kraftfahrzeug:
Ausbauen, Einbauen, Anschließen und Inbetriebsetzen von elektronischen Maschinen und Geräten an Fahrzeugen. Systematisches Aufsuchen, Erkennen und Beheben von Störungsursachen elektrischer, elektronischer und mechanischer Art.
Fahrzeugtechnik:
Demontage und Montage von Teilen des Fahrwerks und Fahrzeugaufbaues. Reparieren sowie Aufsuchen und Beheben von Störungen an Teilen der Kraftübertragung, des Fahrwerks- und Fahrzeugaufbaues. Begutachten von Fahrzeugen nach zulassungsrechtlichen Vorschriften.
Motorenbau und Antriebe:
Reparaturarbeiten an Motoren (Ausbau, Zerlegen, Austauschen und Einpassen, Zusammenbau und Einbau von Teilen und Baugruppen). Dynamische Inbetriebnahme und Kontrolle der instand gesetzten Motoren und Motorkomponenten. Strukturierte Fehlersuche und Schadensanalyse.
Computerwerkstätte:
Auf- und Umrüstung, Wartung und Reparatur, Treiberinstallation, Datensicherheit und Virenschutz, Fehlerdiagnose.
B. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.
„Schweißtechnik“: Siehe Anlage 1.1.5.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. 1 § 4):
1.9.2007: 1. Klasse
1.9.2008: 2. Klasse
1.9.2009: 3. Klasse
1.9.2010: 4. Klasse
klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 11):
31.8.2016 (1. Klasse)
31.8.2017 (2. Klasse)
31.8.2018 (3. Klasse)
31.8.2019 (4. Klasse)
Anlage 1.1.8
FACHSCHULE FÜR FLUGTECHNIK
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| A. | Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klasse | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||
| 1. | Religion (Anm. 1) | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III |
| 2. | Deutsch und Kommunikation | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I |
| 3. | Englisch und Luftfahrtenglisch | 2 | 2 | 4 | 2 | 10 | I |
| 4. | Geschichte und politische Bildung | – | – | – | 1 | 1 | III |
| 5. | Geografie und Wirtschaftskunde | 1 | – | – | – | 1 | III |
| 6. | Wirtschaft und Recht | – | – | – | 4 | 4 | III |
| 7. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 7 | IVa |
| 8. | Angewandte Mathematik | 4 | 2 | – | – | 6 | I |
| 9. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 3 | – | – | – | 3 | II |
| 10. | Physik des Fachgebietes | 1 | 2 | – | – | 3 | II |
| 11. | Angewandte Informatik | – | 2 | – | – | 2 | I |
| 12. | Mechanik | 3 | – | 2 | – | 5 | I |
| 13. | Elektrotechnik | 2 | 2 | – | – | 4 | I |
| 14. | Elektronik | – | 2 | – | – | 2 | I |
| 15. | Werkstoffe und Komponenten | 2 | 2 | 2 | – | 6 | I |
| 16. | Konstruktionsübungen | 3 | 3 | – | – | 6 | I |
| 17. | Werkstätte und Produktionstechnik | 9 | 11 | – | – | 20 | IV |
| 18. | Pflichtgegenstände der Ausbildungszweige | – | 4 | 24 | 24 | 52 | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 38 | 38 | 36 | 148 | ||
| B. | Pflichtgegenstände der Ausbildungszweige | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||
| Klasse | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||
| B.1 | Luftfahrzeug – Mechanik | ||||||
| 1.1 | Digitaltechnik und Instrumentensysteme | – | – | 2 | 2 | I | |
| 1.2 | Instrumentensysteme | – | – | 2 | – | I | |
| 1.3 | Kolbentriebwerke | – | 2 | 1 | – | I | |
| 1.4 | Turbinentriebwerke | – | – | 1 | 2 | I | |
| 1.5 | Flugzeug – Aerodynamik, Strukturen und Systeme | – | 2 | 2 | 3 | I | |
| 1.6 | Hubschrauber – Aerodynamik, Strukturen und Systeme | – | – | 2 | – | I | |
| 1.7 | Konstruktionsübungen | – | – | 2 | 2 | I | |
| 1.8 | Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | 12 | 15 | IV | |
| Gesamtwochenstundenzahl | – | 4 | 24 | 24 | |||
| B.2 | Luftfahrzeug – Elektronik | ||||||
| 2.1 | Elektronik | – | 2 | 3 | – | I | |
| 2.2 | Digitaltechnik und Elektronische Instrumentensysteme | – | – | 4 | 5 | I | |
| 2.3 | Instrumentensysteme | – | – | 2 | 2 | I | |
| 2.4 | Luftfahrzeugantriebe | – | – | 1 | – | I | |
| 2.5 | Luftfahrzeug – Aerodynamik, Strukturen und Systeme | – | 2 | – | – | I | |
| 2.6 | Konstruktionsübungen | – | – | 2 | 2 | I | |
| 2.7 | Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | 12 | 15 | IV | |
| Gesamtwochenstundenzahl | – | 4 | 24 | 24 | |||
| C. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||
| D. | Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||
| Klasse | |||||||
| 1. | 2. | 3. | 4. | ||||
| D.1 | Freigegenstände | ||||||
| Leistungsfähigkeit des Menschen | – | – | – | 1 | III | ||
| Propeller | – | – | 1 | – | I | ||
| Darstellende Geometrie | 2 | – | – | – | I | ||
| Qualitätsmanagement | – | – | – | 1 | I | ||
| Projektmanagement | – | 1 | – | – | II | ||
| D.2 | Unverbindliche Übungen | ||||||
| Bewegung und Sport | – | – | – | 1 | (IVa) | ||
| Segelflug | – | – | 2 | – | III | ||
| D.3 | Förderunterricht2 | ||||||
| „Deutsch und Kommunikation“, „Englisch und Luftfahrtenglisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.
2 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
(Anm. 1: Mit Art. 2 Z 44 3. und Z 45 der Novelle BGBl. II Nr. 250/2021 soll die bereits außer Kraft getretene Anlage novelliert werden. Die Novellierungsanweisungen lauten:
„44. ...
3. In Anlage 1.1.8 Abschnitt I (Stundentafel) wird die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt:
| „1. | Religion/Ethik3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III“ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
45. In Anlage 1.1.8 Abschnitt I wird nach der Fußnote 2 folgende Fußnote 3 eingefügt:
„3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.“.“)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Fachschule für Flugtechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Instandhaltung und Betreuung sowie der Herstellung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgeräten zu übernehmen.
Die Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission vom 20. November 2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen, definiert die Standards für die Erhaltung der Lufttüchtigkeit (Part-M), für Instandhaltungsorganisationen (Part-145), für Personal mit Freigabeberechtigung (Part-66) und für Ausbildungsorganisationen (Part-147) in der europäischen Zivilluftfahrt. Hauptziel der Ausbildung an der Fachschule für Flugtechnik ist die vollständige Vermittlung der Lehrinhalte nach Part-66 Cat. B1 im Ausbildungszweig Luftfahrzeug – Mechanik oder B2 im Ausbildungszweig Luftfahrzeug – Elektronik, sodass die Schüler/-innen im Laufe der Ausbildung die entsprechenden Modulprüfungen bei Part-147-Ausbildungsorganisationen ablegen können. Mit Abschluss der Schule können die Absolventen/-innen bei Ablegung aller Modulprüfungen auch bereits über die Grundberechtigung nach Part-66 Cat. B1 oder B2 verfügen. Darüber hinaus werden die Schüler/-innen auf Tätigkeiten in den Bereichen Konstruktion und Entwicklung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgeräten vorbereitet.
Die Ausbildung verfolgt das Ziel,
– die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten im Bereich der Wartung, Instandsetzung und Betreuung in Werkstätte und Laboratorium sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
– ein ausreichendes Verständnis und ausreichende Kenntnisse über den Aufbau und die Wirkungsweise von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgeräten durch den begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen,
– eine angemessene Allgemeinbildung sowie eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Flugtechnik sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:
– manuelle und maschinelle Bearbeitung von in der Luftfahrttechnik verwendeten Werkstoffen,
– manuelle und maschinelle Herstellung von Baugruppen der Luftfahrzeugtechnik
– Montage luftfahrzeugtechnischer Komponenten, Baugruppen und Systeme,
– Inbetriebnahme und Test der Hard- und Software luftfahrzeugtechnischer Baugruppen und Systeme sowie die Implementierung von Firmware,
– Wartung und Instandhaltung luftfahrzeugtechnischer Baugruppen und Systeme, die Lokalisierung und Behebung von Fehlern mit aktuellen Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren,
– Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Vorgaben des Qualitätsmanagements,
– zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software der Luftfahrzeug-Elektronik.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Flugtechnik insbesondere befähigt werden,
– praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
– Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
– sich in den für die Luftfahrzeugtechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
– mit Kunden und Lieferanten in deutscher und englischer Sprache zu kommunizieren, einfache Dokumentationen zu verfassen sowie englischsprachige Dokumentationen und Fachliteratur zu verstehen und anwenden zu können.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Luftfahrzeugtechnik liegen in den Bereichen der Herstellung und Wartung von Luftfahrzeugen und Luftfahrgeräten sowie von luftfahrzeugtechnischen Komponenten und Systemen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten im Bereich der Montage, Inbetriebnahme, Prüfung, Fehlerbehebung und Wartung im Vordergrund.
Auch die Konstruktion luftfahrzeugtechnischer Teile und Baugruppen, die Arbeitsvorbereitung und die Qualitätssicherung zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind ein integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Geschichte und politische Bildung“ und „Geografie und Wirtschaftskunde“ (Anm. 2):
Siehe Anlage 1.
(_______
(Anm. 2: Mit Art. 2 Z 46 der Novelle BGBl. II Nr. 250/2021 soll die bereits außer Kraft getretene Anlage novelliert werden. Die Novellierungsanweisungen lauten:
46. In Anlage 1.1.8 Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgabe der Unterrichtsgegenstände; Aufteilung des Lehrstoffes auf die Schulstufen) wird in Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) die Wendung „„Deutsch und Kommunikation“, „Geschichte und politische Bildung“ und „Geografie und Wirtschaftskunde“:“ durch die Wendung „„Deutsch und Kommunikation“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“ sowie „Ethik“:“ ersetzt.“)
ENGLISCH UND LUFTFAHRTENGLISCH
Siehe Pflichtgegenstand „Englisch“ in Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Bildungs- und Lehraufgabe Luftfahrtenglisch:
Der Schüler/die Schülerin soll
– jene grundlegenden Kenntnisse erwerben, die das Verstehen von Betriebs- und Wartungsvorschriften in englischer Sprache ermöglichen;
– den Funksprechverkehr zwischen Luftfahrzeugen und einer Bodenfunkstelle verstehen und selbst einfache Meldungen vermitteln können;
– in der Lage sein, die Fachausdrücke der nachstehend angeführten Bereiche zu verstehen und selbst im Sprachgebrauch zu verwenden.
Lehrstoff:
Klasse:
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).
Flugbetrieb:
Vorflugkontrolle, Flugplatzanlagen, Phraseologie, Durchführung des Flugfunksprechverkehrs nach Sichtflug-Bedingungen in englischer Sprache.
Technischer Betrieb:
Zahlen, Fachrechnen, Flugphysik; Aufbau und Wirkungsweise von Flugzeugen, Hubschraubern, Triebwerken, Instrumenten; Elektrotechnik, Elektronik, Schaltpläne, Konstruktionszeichnungen, Diagramme, Werkzeuge, Maschinenelemente und Werkstoffe.
Instandhaltung:
Wartung (planmäßige und außerplanmäßige Wartungsereignisse), Instandsetzung, Fehlersuche.
WIRTSCHAFT UND RECHT
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll die grundlegenden Bestimmungen des Luftfahrtrechts kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Luftfahrtrecht:
Rechtsvorschriften über die Prüfung, den Betrieb und die Instandhaltung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgeräten, Part- 66 „Freigabeberechtigtes Personal in der Instandhaltung“, Part- 145 „Genehmigter Instandhaltungsbetrieb“, Joint-Airwortthenes-Regulations-Operations (JAR-OPS) „Gewerbemäßige Beförderung im Luftverkehr“, Luftfahrzeugzulassung, Part-M, geltende nationale und internationale Rechtsvorschriften für Instandhaltung, Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, Rechtsvorschriften über Flugplätze und Flugsicherung, nationale und internationale Luftfahrtorganisationen.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.
Lehrstoff:
Klasse:
Siehe 1. und 2. Klasse der Anlage 1.
Klasse:
Siehe 3. Klasse der Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Zahlensysteme:
Binäres Zahlensystem und andere Zahlensysteme, Grundrechnungsarten in diesen Zahlensystemen.
NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
Siehe Anlage 1.
Der Lehrstoff der ersten Klasse umfasst den in Anlage 1 auf zwei Klassen aufgeteilten Lehrstoff mit Ausnahme der Kapitel „Mechanik“, „Wärmelehre“ sowie „Elektrizität und Magnetismus“.
PHYSIK DES FACHGEBIETES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die grundlegenden Gesetze für das Fachgebiet kennen;
– mit wichtigen Anwendungen der Grundgesetze im Fachgebiet vertraut sein;
– die Grundlagen der Aerodynamik verstehen.
Lehrstoff:
Klasse:
Physik der Atmosphäre:
Internationale Standard-Atmosphäre.
Hydrostatik und Strömungslehre:
Grundbegriffe, Grundgesetze.
Aerodynamik:
Grundlegende Definitionen, Kennzahlen, Strömungsformen. Geometrische Beschreibung von Profilen und Tragflügeln, Definitionen der Kräfte, Momente und der Beiwerte, Kräfte am Flugzeug (resultierende Luftkraft, Auftrieb, Widerstand, Gewicht, Schub).
Erzeugung von Auftrieb und Widerstand, Darstellung der Beiwerte, Strömungsabriss und Überziehen, Auftriebshilfen, Wirkung von Eis, Schnee und Verunreinigungen.
Klasse:
Flugtheorie:
Gleitflug, Horizontalflug, Steigflug, Sinkflug, Flugleistung, Kurvenflug, Flugleistungshüllkurve, Flugzeugfestigkeitsgrenzen.
Dynamik:
Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt für Translation und Rotation (Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz), Arbeit, Leistung, Energie, Energiesatz, Wirkungsgrad.
Flugmechanik:
Längs-, Quer- und Richtungsstabilität (aktiv und passiv).
Festigkeitslehre:
Spannungen in Luftfahrzeugkomponenten (Rumpf, Flügel, Leitwerk ua.), Vergleichsspannung, Dauer- und Gestaltfestigkeit.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass der Pflichtgegenstand in der zweiten Klasse stattfindet.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– mechanisch-technische Berechnungen durchführen können;
– die Grundgesetze der Mechanik in Aufgaben der Fachrichtung anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse
Statik:
Gleichgewicht von Kräften, Resultierende, zentrales ebenes Kräftesystem; allgemeines Kräftesystem, Freimachen von Bauteilen.
Schwerpunktslehre:
Schwerpunkt von Flächen und Körpern, Luftfahrzeugschwerpunkt; Standsicherheit.
Statisch bestimmt gelagerter Träger (Auflagerreaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.
Festigkeitslehre:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung), Beanspruchungsarten des geraden Stabes (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion), zulässige Spannung, Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz für Zug und Schub.
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Rollwiderstand.
Klasse:
Festkörpermechanik:
Wärmedehnung und Wärmespannung.
Thermodynamik:
Zustandsgrößen, Hauptsätze, ideale Gase, Kreisprozesse, Nutzarbeit, thermischer Wirkungsgrad, Wasserdampf, feuchte Luft, Arten der Wärmeübertragung, Verbrennungswärme.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgaben:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen kennen;
– die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.
Klasse:
Grundlagen:
Elektronentheorie, statische Elektrizität und Leitung, elektrische Terminologie.
Gleichstromtechnik:
Grundgrößen und Grundgesetze, Schaltungen von Widerständen, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Spannungsteiler, reale Spannungsquellen, Berechnungen.
Kondensatoren:
Ladung, Kapazität, Bauteilverhalten bei veränderlichen Spannungen und Strömen, Berechnungen.
Magnetisches Feld:
Felderzeugung, Kraftwirkung, Materialverhalten, Berechnungen.
Grundlagen der Messtechnik:
Grundbegriffe der Messtechnik, Messung elektrischer Größen.
Installationen:
Schaltzeichen, Grundschaltungen, Leiterbezeichnungen, Dimensionierung von Anschlussleitungen, Leitungsschutz, Schutzmaßnahmen und Schutzklassen von Geräten.
Klasse:
Spulen:
Induktion, Induktivität, Bauteilverhalten von Induktivitäten bei veränderlichen Spannungen und Strömen, Berechnungen.
Wechselstrom:
Frequenz, Periodendauer, Phasenverschiebung, Effektivwert, Wechselstromwiderstand, Berechnung von Stromkreisen, Wirkleistung, Scheinleistung, Blindleistung, Leistungsberechnung, Transformatoren, Filter.
Drehstrom:
Drehstromnetz, Sternschaltung, Dreieckschaltung, Leistung von Drehstromverbrauchern, Berechnungen.
Elektrische Antriebe:
Gleichstrommotoren, Asynchronmotoren, Drehzahlsteuerung, Synchronmotor, Schrittmotor, Motorauswahl, Motorschutz, Lampen am und im Luftfahrzeug.
ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgaben:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die Begriffe und Gesetze der angewandten Elektronik kennen und anwenden können;
– die Eigenschaften von elektronischen Bauelementen kennen;
– Grundschaltungen der Elektronik verstehen sowie einschlägige Dimensionierungen durchführen können;
– grundlegende Aufgaben der elektronischen Steuerungs- und Regeltechnik verstehen und lösen können;
– fachbezogene Normen und Vorschriften verwenden.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundlagen:
Halbleiterwerkstoffe, Dotierung, Eigenschaften und Betriebsgrenzen.
Bauelemente der Elektronik:
Bauarten, Kennzeichnung, Grundschaltungen und Anwendungen von Dioden, Transistoren, Thyristoren, Triacs, Operationsverstärker, integrierte Schaltungen, gedruckte Schaltungen.
Schaltungstechnik:
Gleichrichter, Wechselrichter, Frequenzumrichter.
Servomechanische Bauelemente:
Synchro, Control-Transformer, Stellmotor.
Regelungstechnik:
Struktur des Regelkreises, Charakterisierung von Regelstrecken, Regler, Parametrierung von Reglern, Stabilität von Regelkreisen.
Kommunikationsanlagen:
Grundlagen der Funktechnik, Geräte (COM), Notsender (ELT), Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV).
WERKSTOFFE UND KOMPONENTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die Arten, Eigenschaften und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen kennen;
– die im Fachgebiet relevanten Fertigungsverfahren kennen;
– die im Fachgebiet relevanten Werkstoffprüfverfahren kennen und anwenden können;
– die im Fachgebiet gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen und grundlegend dimensionieren können.
Lehrstoff:
Klasse:
Fertigungsverfahren:
Grundlagen der manuellen und maschinellen Standardbearbeitungsverfahren; Maschinen und Geräte; Grundlagen der Messtechnik.
Werkstoffe:
Eigenschaften, Auswahl, Verwendung im Fachgebiet, Reparatur von Strukturen, normgerechte Bezeichnung von Eisenwerkstoffen, Nichteisenmetallen, Kunststoffen und Holz;
Korrosionsformen.
Grundlagen der CNC-Technik.
Klasse:
Passungen und Toleranzen.
Maschinenelemente im Flugzeugbau:
Verbindungselemente, Rohr- und Schlauchleitungen, Kupplungen, Federn, Gleit- und Wälzlager. Zahnräder und Rädergetriebe, hydraulische Getriebe, Kurbeltriebe; Steuerseile, Ketten.
Elektrokabel und Elektrostecker, Glasfaserkabel.
Fertigungsverfahren:
Schweißen, Löten, Kleben.
Werkstoffe:
Gewebe für Bespannung, Keramik, Dicht- und Haftmittel.
Oberf1ächen:
Korrosionsschutz, Galvanotechnik, Oberflächenschutz durch nichtmetallische Überzüge.
CNC-Technik:
Bearbeitungszentren, Konzepte, Einsatzgebiete, Wirtschaftlichkeit.
Klasse:
Sonderbearbeitungsverfahren im Luftfahrzeugbau.
Feinste Metallbearbeitung:
Honen, Läppen, Polieren, Superfinish.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten, Stichproben und Auswerteverfahren.
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung, Verfahren in der Luftfahrt, Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– selbstständig Bauelemente, Baugruppen und Geräte dimensionieren und mit CAD-Unterstützung konstruieren können;
– die nach dem Stand der Technik erforderlichen Dokumente und Fertigungsunterlagen erstellen können;
– die für die Fachrichtung relevanten Vorschriften und Normen kennen und ausführen können;
– im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten erworbenes Wissen verknüpfen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Zeichengeräte, Zeichenregeln, Zeichnung in Ansichten, Bemaßung; prismatische Teile mit Maßtoleranzen, Drehteile mit Maßtoleranzen; Schnittdarstellungen; einfache Teile aus der Konstruktionspraxis, Modellaufnahme, normgerechte Werkzeichnung, Zeichnungen für den fachpraktischen Unterricht.
Klasse:
Schraubverbindungen, inklusive Stückliste; Baugruppe für drehende Bewegung mit Stückliste und Werkzeichnung (fertigungsgerecht); Baugruppe mit Anwendung von formschlüssigen, kraftschlüssigen und stoffschlüssigen Verbindungselementen; fachspezifische Baugruppe.
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
– im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;
– grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
– die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
– die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, spanende Bearbeitung von Hand und mit konventionellen Maschinen (Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen), Kennen von Montage- und Handwerkzeugen, deren Anwendung und Handhabung.
Mechanische Werkstätte:
Zerspanende Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriss und Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Längs-, Plan- und Innendrehen; Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.
Blechbearbeitung:
Konventionelle Bearbeitungsverfahren, Verbindungstechniken, Oberflächenschutz.
Holz- und Kunststoffwerkstätte:
Holzbearbeitungsverfahren, Holzverbindungen, konventionelle Kunststoffbearbeitungsverfahren, Kunststoffverbindungen, Herstellung einfacher Werkstücke.
Computerwerkstätte:
Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.
Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Drehen an konventionellen Drehmaschinen, Dreharbeiten mit verschiedenen Werkzeugen und mit steigender Genauigkeit; Fräsen an konventionellen Fräsmaschinen, Fräsarbeiten mit verschiedenen Werkzeugen und mit steigender Genauigkeit; Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften; Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen; Hartlöten; Trennen.
Blechbearbeitung:
Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen; Punktschweißen; Nieten mit besonderer Berücksichtigung der Nietverfahren des Luftfahrzeugbaues, Trennen lösbarer und nichtlösbarer Verbindungen; Oberflächenschutz gegen Korrosion; Klebearbeiten.
Holz- und Kunststoff-Werkstätte:
Be- und Verarbeiten von Kunststoffen, Gießtechnik, Herstellen von einfachen Sandwichbauteilen aus faserverstärkten Kunststoffen.
Elektrotechnik- und Elektronikwerkstätte:
Handwerkzeuge und Messgeräte, einfache Schaltübungen der Elektroinstallation, Schaltungen elektrischer Maschinen, Aufbau und Messen von einfachen Halbleiterschaltungen, Arbeiten mit Schaltplänen von Luftfahrzeugen, Herstellen von Kabelverbindungen.
Pneumatik- und Hydraulikwerkstätte:
Herstellen und Montieren von Schlauch- und Rohrleitungen nach Luftfahrt-Normen. Feststellen und Beheben von Fehlern an Leitungssystemen und Anlagen. Besondere Sicherheitsvorschriften.
Luftfahrzeugtechnik:
Herstellen und Sichern von lösbaren Verbindungen, Basisarbeiten an Luftfahrzeugelementen, -bauteilen und -systemen nach Vorschriften des Herstellers.
Computerwerkstätte:
Auf- und Umrüstung, Wartung und Reparatur, Treiberinstallation, Datensicherheit und Virenschutz, Fehlerdiagnose.
B. Pflichtgegenstände der Ausbildungszweige
B.1 AUSBILDUNGSZWEIG „LUFTFAHRZEUG – MECHANIK“
1.1 DIGITALTECHNIK UND ELEKTRONISCHE INSTRUMENTENSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgaben:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die Grundlagen der Digitaltechnik beherrschen sowie Aufbau und Eigenschaften der wichtigsten Komponenten kennen;
– mit dem Aufbau und der Wirkungsweise typischer elektronischer/digitaler Luftfahrzeugsysteme vertraut sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundlagen:
Zahlensysteme, Datenumwandlung, Datenbusse, Logikschaltungen, Computergrundstruktur, Mikroprozessoren, integrierte Schaltungen, Multiplexing, Faseroptik.
Elemente elektronischer Instrumentensysteme:
Elektronische Anzeigen, elektrostatisch empfindliche Komponenten, Software-Management-Kontrolle.
Klasse:
Typische elektronische/digitale Luftfahrzeugsysteme:
Flugregelung, Navigationssysteme (NAV), Radarsysteme, Flight Management System, elektronische Triebwerksüberwachung (FADEC), elektronische Notausrüstung, Bordinstandhaltungssysteme, Datenübertragungs- und Datenverarbeitungssysteme, Überwachungssysteme.
1.2 INSTRUMENTENSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die Wirkungsprinzipien der mechanischen, der pneumatischen und der elektrischen Bordinstrumente kennen;
– mit Aufbau und Wirkungsweise dieser Bordinstrumente vertraut sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Bordinstrumente:
Einteilung und Anforderungen.
Dosengeräte:
Höhenmesser, Variometer, Fahrtmesser, dichtekompensierter Fahrtmesser, Machmeter.
Kreiselgeräte:
Eigenschaften des Kreisels, Wendezeiger, künstlicher Horizont, Kurskreisel, Kombinationsgeräte.
Fernübertragungssysteme:
Aufbau und Wirkungsweise der Geräte.
Kompassanlagen:
Aufbau und Wirkungsweise, Ausführungen.
Überwachung:
Aufbau und Wirkungsweisen der Instrumente für Druck, Temperatur, Drehzahl, Drehmoment, Leistung, Volumen, Durchfluss, Vibration, Schub.
1.3 KOLBENTRIEBWERKE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll den Aufbau, die Bauarten, die Arbeitsweise von Kolbentriebwerken sowie die Maßnahmen der Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundlagen:
Aufbau und Betriebsprinzipien, Bauformen, Kennwerte, Triebwerksleistung, Triebwerkskonstruktion.
Triebwerks-Anlagen:
Kraftstoffanlage und Kraftstoffe, Anlass- und Zündsysteme, Ansaug-, Abgas-, Kühlsysteme und Kühlmittel.
Klasse:
Triebwerks-Anlagen:
Aufladung, Schmiersysteme und Schmiermittel.
Triebwerkseinbau.
Lagerung und Konservierung.
1.4 TURBINENTRIEBWERKE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll den Aufbau, die Bauarten, die Arbeitsweise und die Maßnahmen der Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundlagen:
Wirkungsweise und Aufbau der Triebwerkskonfigurationen im Überblick.
Komponenten und Anlagen:
Verdichter, Brennkammer, Turbine, Abgasanlage, Lagerung und Dichtung.
Klasse:
Grundlagen:
Charakteristische Parameter und Definitionen, Kreisprozesse, Triebwerksleistung in Abhängigkeit von den Umweltbedingungen.
Triebwerkskonfigurationen im Detail:
Turboprop-Triebwerke, Wellenleistungstriebwerke, Hilfstriebwerke.
Triebwerks-Anlagen:
Schmiersysteme, Kraftstoffanlage, Luftsysteme, Anlass- und Zündsysteme, Leistungserhöhungssysteme, Triebwerksüberwachung, Lufteinlass, Brandschutz und Feuerlöschsysteme, Triebwerkseinbau.
Betriebsmittel:
Schmiermittel und Kraftstoffe.
Wartung und Konservierung:
Bodenbetrieb, Lagerung und Konservierung des Triebwerks.
1.5 FLUGZEUG – AERODYNAMIK, STRUKTUREN UND SYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll den Aufbau und die Bauarten der Baugruppen von Luftfahrzeugen sowie die Verfahren ihrer Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Flugtheorie:
Flugzeugaerodynamik und Flugsteuerung, Hochgeschwindigkeitsflug.
Luftfahrzeugzellenstrukturen – allgemein:
Bauvorschriften, Strukturklassifizierung, Schadenstoleranzkonzepte, Zonen- und Stations-Identifikationssysteme.
Luftfahrzeugzellenstrukturen – Flugzeuge:
Rumpf, Flügel, Leitwerk, Flugsteuerung, Gondeln und Ausleger.
Klasse:
Konstruktions- und Ausrüstungsdetails:
Kraftstoffanlage, Klimaanlagen und Druckkabinenanlagen, Geräte und Ausrüstung, Brandschutz.
Klasse:
Konstruktions- und Ausrüstungsdetails:
Hydraulik, Eis- und Regenschutz, Fahrwerk, Sauerstoffversorgung, Pneumatik- und Vakuumsystem, Wasser- und Abfallsystem.
1.6 HUBSCHRAUBER – AERODYNAMIK, STRUKTUREN UND SYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll den Aufbau und die Bauarten der Baugruppen von Hubschraubern sowie die Verfahren ihrer Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.
Lehrstoff:
Klasse:
Drehflügelaerodynamik.
Konstruktions- und Ausrüstungsdetails:
Flugsteueranlage, Getriebe, Geräte und Ausrüstung.
Blattspurprüfung und Vibrationsanalyse.
1.7 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen“ im Abschnitt A.
Lehrstoff:
und 4. Klasse:
Konstruktion von Komponenten und Baugruppen des Flugzeugbaues unter Berücksichtigung der Lehrstoffbereiche der fachtheoretischen Pflichtgegenstände der Abschnitte A und B.1.
1.8 WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte und Produktionstechnik“ im Abschnitt A.
Lehrstoff:
Klasse:
Mechanische Werkstätte:
Konventionelle Bearbeitungsverfahren mit steigendem Schwierigkeitsgrad, Bearbeitungsverfahren mit programmgesteuerten Maschinen, manuelles Programmieren, rechnergestütztes Programmieren, Herstellen von Vorrichtungen und Werkzeugen.
Blechbearbeitung:
Durchführung von Reparaturen laut Reparaturhandbuch und General Aircraft Maintenance Manual, Wärmebehandlung von Stahl- und Leichtmetalllegierungen.
Holz- und Kunststoff-Werkstätte:
Instandsetzung von Bauteilen aus Faserkunststoff, Herstellung und Bearbeitung von Luftfahrzeugbauteilen in Sandwichbauweise.
Elektrotechnik- und Elektronik-Werkstätte:
Instandhaltung von Akkumulatoren, Schaltungen der Halbleitertechnik, Instandhaltung elektrischer Baugruppen im Luftfahrzeug.
Luftfahrzeugtechnik:
Luftfahrtechnische Publikationen und Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache, Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an Luftfahrzeugen.
Triebwerkstechnik:
Handhabung der Hersteller-Dokumentation, Erstellung von Wartungsberichten.
Kolbentriebwerk:
Demontieren und Montieren eines Luftfahrzeug-Kolbentriebwerks, Feststellen des Zustandes eines Triebwerkes durch Maß- und Sichtkontrollen, Prüfen der Triebwerkelektrik.
Turbinentriebwerk:
Ab- und Aufbau eines Luftfahrzeug-Turbinentriebwerks, Durchführung von Sichtkontrollen, Ölwechsel, Wechsel von Öl- und Kraftstofffiltern.
Pneumatik- und Hydraulik-Werkstätte:
Prüfen, Instandsetzen und Montieren von pneumatischen, hydraulischen und elektrohydraulischen Bauteilen, Aggregaten und Anlagen in Luftfahrzeugen.
Klasse:
Mechanische Werkstätte:
CNC-Bearbeitung, Erstellung von Programmen aus CAD-Daten (CIM-Elemente).
Vermessung von Verschleißteilen mit verschiedenen Längenmeßgeräten, Messung mit der 3D-Messmaschine, Anlegen von Messprotokollen, Härteprüfung, Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit, nicht zerstörende Werkstoffprüfung.
Instrumententechnik:
Prüfen und einfache Justierungen von Bordinstrumenten an Prüfständen. Prüfung des Statik- und des Pitot-Systems sowie der Höhen-, der Fahrtmesser und der Variometer in eingebautem Zustand, Kompensieren einer Kompassanlage in einem Luftfahrzeug.
Elektrotechnik- und Elektronik Werkstätte:
Hochfrequenzschaltungstechnik, digitale Schaltungstechnik. Instandhaltung von elektrischen Systemen im Luftfahrzeug, Bedienen und Überprüfen von Sprechfunksystemen, Navigationssystemen, Impulsgeräten, Luftwerterechnern und Radargeräten.
Pneumatik- und Hydraulik-Werkstätte:
Komponenten elektrohydraulischer Systeme, Erstellen von Weg-Schritt-Diagrammen, Entwerfen und Aufbau von Schaltungen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Schaltungen.
Luftfahrzeugtechnik:
Auftanken, Enttanken, Verdichterwaschen und Bodenlauf.
Flugzeug: Arbeiten an Propellern, Schwerpunktbestimmung, Vermessen nach g-Überlast, Ruderauswiegen (“Balancing“), Differenzdruckprüfung, Zündkerzenwartung, Vorflugkontrolle.
Hubschrauber: Sichtprüftechniken und Fehlerlokalisierungstechniken, Handhabung und Verwendung von Spezialwerkzeugen, Instandhaltung von Bauelementen, Baugruppen und Systemen, Aufrüsten und Einstellen.
Triebwerkstechnik:
Arbeitsplatzgestaltung, Demontage- und Montagetechniken, Fehlersuche und Fehlerbehebung laut Trouble-Shooting-Verfahren.
Kolbentriebwerk:
Instandhaltung von Bauelementen, Baugruppen und Systemen; Grundüberholung.
Kolbentriebwerks-Prüfstand:
Inbetriebnahme des Prüfstandes, Ermittlung verschiedener Betriebsparameter, Überprüfungen und Einstellungen im Zuge der Leistungsprüfung.
Turbinentriebwerk:
Instandhaltung von Bauelementen, Baugruppen und Systemen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung, Bestellwesen, Führung praxisüblicher Dateien, statistische Auswertung, Lagerhaltung, Instandsetzungsverfahren.
B.2 AUSBILDUNGSZWEIG „LUFTFAHRZEUG – ELEKTRONIK“
2.1 ELEKTRONIK
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Elektronik“ im Abschnitt A.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundlagen:
Halbleiterwerkstoffe, Dotierung, Eigenschaften und Betriebsgrenzen.
Bauelemente der Elektronik:
Bauarten, Kennzeichnung, Grundschaltungen und Anwendungen von Dioden, Transistoren, Thyristoren, Triacs, Operationsverstärker, integrierte Schaltungen, gedruckte Schaltungen.
Schaltungstechnik:
Gleichrichter, Wechselrichter, Frequenzumrichter.
Servomechanische Bauelemente:
Synchro, Control-Transformer, Stellmotor.
Regelungstechnik:
Struktur des Regelkreises, Charakterisierung von Regelstrecken, Regler, Parametrierung von Reglern, Stabilität von Regelkreisen.
Kommunikationsanlagen:
Grundlagen der Funktechnik, Geräte (COM), Notsender (ELT), Radio, TV, Antennentechnik, Modulationsarten, Audio, Video. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV).
Klasse:
Optoelektronik:
Komponenten, Eigenschaften und Anwendungen, Infrared/Forward looking infrared (IR/FLIR), Nachtsichtgeräte.
Schaltungstechnik:
Anwendungen aus dem Fachgebiet.
Elektrische Messung nichtelektrischer Größen:
Sensoren für Druck, Temperatur, Drehzahl, Drehmoment, Durchflussmenge, Flüssigkeitsvorrat, Vibration, Anstellwinkel.
Messtechnik:
Messgeräte, Wandler, Grundschaltungen, Messgenauigkeit, Messfehler, Messungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen und Baugruppen, Fehlersuche durch Messung und Berechnung.
2.2 DIGITALTECHNIK UND ELEKTRONISCHE INSTRUMENTENSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgaben:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die Grundlagen der Digitaltechnik beherrschen sowie Aufbau und Eigenschaften der wichtigsten Komponenten kennen;
– mit dem Aufbau und der Wirkungsweise typischer elektronischer/digitaler Luftfahrzeugsysteme vertraut sein;
– typische Aufgaben aus dem Fachgebiet selbstständig lösen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Grundlagen:
Zahlensysteme, Datenumwandlung, Datenbusse, Logikschaltungen, Computergrundstruktur, Mikroprozessoren, integrierte Schaltungen, Multiplexing, Faseroptik.
Elemente elektronischer Instrumentensysteme:
Elektronische Anzeigen, elektrostatisch empfindliche Komponenten, Software-Management-Kontrolle, Digitale Regelungstechnik.
Klasse:
Computerwerkstätte:
Schnittstellen, Netzwerke (Grundlagen, LAN, WLAN), Schutzeinrichtungen, Internet, Datenübertragungstechnik (IR, Bluetooth usw.).
Typische elektronische/digitale Luftfahrzeugsysteme:
Flugregelung, Navigationssysteme (NAV), Flight Management System, elektronische Triebwerksüberwachung (FADEC), elektronische Notausrüstung, Bordinstandhaltungssysteme, Radarsysteme, Kabinenunterhaltungssysteme, Datenübertragungs- und Datenverarbeitungssysteme, Überwachungssysteme.
2.3 INSTRUMENTENSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler/die Schülerin soll
– die Wirkungsprinzipien der mechanischen, der pneumatischen und der elektrischen Bordinstrumente kennen;
– mit Aufbau und Wirkungsweise dieser Bordinstrumente vertraut sein.
Lehrstoff:
Klasse:
Bordinstrumente:
Einteilung und Anforderungen.
Dosengeräte:
Höhenmesser, Variometer, Fahrtmesser, dichtekompensierter Fahrtmesser, Machmeter.
Kreiselgeräte:
Eigenschaften des Kreisels, Wendezeiger, künstlicher Horizont, Kurskreisel, Kombinationsgeräte.
Fernübertragungssysteme:
Aufbau, Wirkungsweise und Ausführungen.
Kompassanlagen:
Aufbau und Wirkungsweise, Ausführungen.
Überwachung:
Aufbau und Wirkungsweisen der Messsysteme für Druck, Temperatur, Drehzahl, Drehmoment, Leistung, Volumen, Durchfluss, Vibration, Schub.
Klasse:
Anzeigegeräte:
Einteilung, Wirkungsweisen und Ausführungen.
Elektronische Bordinstrumente:
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.