Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2007-08-17
Letzte Aktualisierung 2007-09-01
Status Aufgehoben · 2019-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 7
Änderungshistorie JSON API

Antriebsarten, Kraftübertragung; Schutzmaßnahmen; Werkzeugmetalle; spezifische Werkzeuge, Hilfs-, Zusatz- und Sicherheitseinrichtungen.

3.

Klasse:

Oberflächenbehandlung:

Technik, Materialien, Anwendung, Oberflächenfehler; Schleifmaschinen und Schleifmittel; Hobel-, Fräs- und Bohrmaschinen.

Spezifische Verfahren:

Holzschutz; Holztrocknung.

4.

Klasse:

Werkstoffe:

Metalle, Kunststoffe, Schichtstoffplatten, Glas, Holzersatzstoffe, Textilien, Leder.

Betriebsausstattung:

Versorgung, Absaugung, Transporteinrichtungen, Fertigungsstraßen; Entsorgung.

Holzbearbeitungsmaschinen:

Programmgesteuerte Holzbearbeitung.

13.

TISCHLERKONSTRUKTIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen;

– Bauteile nach den Erfordernissen der Funktion, Zweckmäßigkeit, Beanspruchung, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik auswählen und materialgerecht konstruieren können;

– einschlägige Normen und Vorschriften kennen und anwenden.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Begriffe:

Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbau.

Möbelbau:

Holzverbindungen, Verbindungsmittel, Konstruktionen, Anwendungsbereiche.

2.

Klasse:

Möbelbau:

Einfache Möbelbauteile und Möbel.

Beschläge:

Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.

3.

Klasse:

Möbelbau:

Bewegliche Möbelteile, Tischkonstruktionen; Schranksysteme; Sitz- und Liegemöbel.

Bautischlerarbeiten:

Türen und Fensterkonstruktionen.

4.

Klasse:

Möbelbau:

Sonderformen, Sonderkonstruktionen.

Bautischlerarbeiten:

Stiegen; Sonderformen von Türen und Fenstern.

Innenausbau:

Wände; Wand- und Deckenverkleidungen; Fußböden.

Physik des Fachgebietes:

Angewandte Bauphysik (Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall-, Brandschutz).

14.

DARSTELLUNGSTECHNIKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Objekte proportions- und farbgerecht nach der Natur und aus der Vorstellung skizzieren können;

– Einzelgegenstände und deren räumliche Umgebung unter Anwendung gestalterischer Grundkenntnisse in den gebräuchlichen Verfahren dreidimensional und perspektivisch konstruieren und mit grafischen und malerischen Mitteln ausfertigen können;

– aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Skizzieren:

Bildraum (Motiverfassung, Kompositionsregeln); Farbgestaltung (Farbenkreis, -wirkung, -kontrast).

Darstellende Geometrie:

Räumliches Koordinatensystem; Abbildungsmethoden (Projektionsarten); Hauptrisse einfacher geometrischer und technischer Körper; normale Axonometrie ebenflächig begrenzter Objekte; CAD-Anwendungen.

2.

Klasse:

Darstellen:

Perspektivische Zeichnungen einfacher Möbel und Räume unter Berücksichtigung von Proportion und Maßstab von der Handskizze bis zur 2D-CAD-Darstellung.

3.

Klasse:

Darstellen:

2D- und 3D-Anwendungen.

15.

BAU- UND MÖBELSTILE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Wesenszüge der Bau- und Möbelstile und des kunsthistorischen Umfelds kennen; sowie

– typische Formenelemente erfassen und skizzieren können.

3.

Klasse:

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Stilepochen:

Gegenüberstellung der Bau- und Möbelstile.

4.

Klasse:

Möbelstile:

19.

Jahrhundert bis zur Gegenwart.

Tendenzen:

Möbeldesign, Wohnkultur.

16.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Objekte geometrisch erfassen und technisch-konstruktiv darstellen können;

– normgerechte Ausführungszeichnungen anfertigen und beschriften können;

– Schaubilder von Möbeln und Räumen erstellen können.

1.

Klasse:

Grundlagen:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung, Beschriftung.

Freihandzeichnen:

Skizzieren (Möbel, Räume, Proportionen, Maßstab); Zeichnen und Malen (räumliches Sehen, Linien, Flächen, Körper, Farbe, Farbtechniken); Schriften, Schriftbild.

Pläne:

Einfache Fertigungs- und Konstruktionszeichnungen.

2.

Klasse:

Pläne:

Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach Vorgaben, Farbgestaltung.

Naturaufnahmen:

Ausmaß und Darstellung von Möbeln und Bauteilen.

3.

Klasse:

Pläne:

EDV-gestützte Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau“, „Bautischlerarbeiten“ und „Innenausbau“.

Naturaufnahmen:

Ausmaß und Darstellung von Innenräumen.

Entwurf:

Anregungsrecherche, Konzeptskizzen, Entwurfszeichnung von Möbeln.

4.

Klasse:

Entwurf:

Anregungsrecherche, Konzeptskizzen, Entwurfszeichnung von Möbeln und Innenräumen.

Schaubilder:

Axonometrische und perspektivische Darstellung von Möbeln und Innenräumen.

Projekt:

Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau“, „Bautischlerarbeiten“ und „Innenausbau“.

17.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;

– im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;

– grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;

– die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;

– die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

1.

Klasse:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; anwendungstechnische Grundfertigkeiten; Anfertigen von zeitgemäßen Holzverbindungen; Oberflächenbehandlung, Herstellen einfacher Werkstücke.

Maschinenwerkstätte:

Einfache Arbeiten an den Holzbearbeitungsmaschinen.

2.

Klasse:

Maschinenwerkstätte:

Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen; anwendungsbezogene Auswahl und Rüstung von Maschinenwerkzeugen.

Oberflächen:

Auswahl, Bearbeitung und Aufleimen von Furnieren; Schleifen von Massivholz und furnierten Möbelteilen; Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren; Imprägnieren und Aufbringen von Lasuren.

Bautischlerei:

Anfertigen von einfachen Bauteilen.

Computerwerkstätte:

Assemblierung, Installation, Test, Fehleranalyse von standardmäßigen Hard- und Softwarekomponenten.

3.

Klasse:

Maschinenwerkstätte:

Rüsten, Einstellen und Arbeiten an Standardholzbearbeitungsmaschinen unter Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufe; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbelteilen; Arbeiten an Spezialholzbearbeitungsmaschinen; Grundkenntnisse der Drechslerarbeiten.

Möbelbau:

Anfertigen von Möbel; Anfertigen und Montieren von Einbaumöbel; Herstellen von Lehren und Schablonen für eine rationelle Fertigung.

Bautischlerei:

Herstellen von Bauteilen, Fenstern und Innentüren sowie Decken- und Wandverkleidungen; Anschlagen und Versetzen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung (Werkstattzeichnung, Stücklisten, Zuschnittpläne), Arbeitssteuerung und Kontrolle, EDV-gestützte Abwicklung.

C-Technik:

Grundkenntnisse der CNC-Technik.

Oberflächen:

Spezielle Oberflächentechnik.

4.

Klasse:

Maschinenwerkstätte:

Rüsten und Einstellen von Standard- und Spezialholzbearbeitungsmaschinen zur rationellen Fertigung von Möbel- und Bauteilen; Schablonenfräsen; Bedienen von programmgesteuerten Holzbearbeitungsmaschinen:

Möbelbau:

Herstellen von anspruchsvollen Möbel- und Einrichtungsprojekten.

Bautischlerei:

Bauteile, Fenster und Türen mit Sonderbeschlägen; Außentüren, Portale; Raumtrennwände, Decken- und Wandverkleidungen.

C-Technik:

Praktische Anwendung der CNC-Technik unter Verwendung verschiedener Spannvorrichtungen.

Arbeitsvorbereitung:

Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen; Bestellwesen; Lagerhaltung; EDV-gestützte Abwicklung.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände; Unverbindliche Übungen und Förderunterricht

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1.

zum Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4

2.

klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 11):

31.8.2016 (1. Klasse)

31.8.2017 (2. Klasse)

31.8.2018 (3. Klasse)

31.8.2019 (4. Klasse)

Anlage 1.1.3

FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Klasse
1. 2. 3. 4.
1. Religion 2 2 2 2 8 III
2. Deutsch und Kommunikation 2 2 2 2 8 I
3. Englisch 2 2 1 1 6 I
4. Geschichte und politische Bildung 2 2 III
5. Geografie und Wirtschaftskunde 1 1 III
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 IVa
7. Angewandte Mathematik 3 2 1 6 I
8. Naturwissenschaftliche Grundlagen 3 2 5 II
9. Physik des Fachgebietes 2 2 II
10. Angewandte Informatik 2 2 4 I
11. Wirtschaft und Recht 1 2 3 III
12. Betriebstechnik 2 2 I
13. Grundlagen der Mechatronik 2 2 4 I
14. Grundlagen der Elektrotechnik 3 2 5 I
15. Elektrische Antriebe und Leistungselektronik 2 2 4 I
16. Elektrische Anlagen 2 2 2 6 I
17. Automatisierungstechnik 2 2 4 I
18. Industrielle Elektronik 2 2 4 I
19. Konstruktionsübungen 2 3 2 2 9 I
20. Laboratorium 3 3 6 I
21. Werkstättenlaboratorium 3 3 III
22. Werkstätte und Produktionstechnik 7 11 14 13 45 IV
Gesamtwochenstundenzahl 35 35 37 37 144
B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Klasse
1. 2. 3. 4.
C.1 Freigegenstände
Zweitsprache Deutsch 2 2 I
Englisch 2 2 I
Darstellende Geometrie 2 I
Projektmanagement 2 II
Qualitätsmanagement 2 I
C.2 Unverbindliche Übungen
Bewegung und Sport 1 1 1 1 IVa
C.3 Förderunterricht2
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Elektrotechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind elektrische Anlagen, elektrische Antriebe einschließlich Leistungselektronik, Automatisierungstechnik und industrielle Elektronik sowie Grundlagen der Informationstechnik und der Mechatronik. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung elektrischer Systeme zu übernehmen. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

– die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion, in Werkstätte und Laboratorium sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,

– ein ausreichendes Verständnis und ausreichende Kenntnisse über den Aufbau und die Wirkungsweise von elektrischen Anlagen und Systemen durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie

– eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für

Elektrotechnik sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:

– manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen der Elektrotechnik,

– manuelle und maschinelle Herstellung von Baugruppen elektrischer, elektronischer und leittechnischer Geräte,

– Montage und Installation von elektrischen, elektronischen, informations- und automatisierungstechnischen Komponenten und Systemen,

– Inbetriebnahme und der Test von elektrischen Anlagen und Geräten, die Konfiguration, Installation und Inbetriebnahme branchenspezifischer Hard- und Softwarekomponenten,

– Wartung und Instandhaltung von elektrotechnischen Systemen unter Einsatz von Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren, die Feststellung von Fehlfunktionen und die Behebung von Störungsursachen,

– Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Vorgaben des Qualitätsmanagements,

– Planung von elektrischen Anlagen der Installations- und Haustechnik.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Elektrotechnik insbesondere befähigt werden,

– praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,

– Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,

– sich in den für die Elektrotechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie

– mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, einfache Dokumentationen zu verfassen und auch englischsprachige Dokumentationen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Elektrotechnik liegen in den Bereichen Haustechnik (Elektroinstallation einschließlich Blitzschutz sowie Anlagen der Signalübertragung und der Hausleittechnik), Betriebselektrik (elektrische Anlagen und Antriebe einschließlich Automatisierungs- und Kommunikationstechnik) sowie im Bau und in der Anwendung elektrischer Geräte und Maschinen. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Störungsbehebung und Wartung im Vordergrund.

Auch die Dokumentation von Anlagen und Geräten mittels einschlägiger Software, die Programmierung von Automatisierungsgeräten und Parametrierung von Bussystemen und der Einsatz der Computer- und Netzwerktechnik zählen zu den typischen Aufgaben eines Elektrotechnikers bzw. einer Elektrotechnikerin. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen und elektromagnetische Verträglichkeit ist integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 1.

9.

PHYSIK DES FACHGEBIETES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik verstehen und anwenden können;

– Aufgabenstellungen in die Fachsprache übersetzen, Problemlösungen finden und Ergebnisse interpretieren können;

– grundlegende fachspezifische Messmethoden verstehen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Begriffe:

Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- und Spannungsquellen.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, lineare und nichtlineare Widerstände.

Elektrochemie:

Elektrochemische Spannungsreihe, Korrosion, galvanische Zellen, Elektrolyse, Brennstoffzelle.

Elektrische Energie:

Arbeit, Leistung, Verluste, Wirkungsgrad, Elektrowärme, erneuerbare Energieträger.

Messtechnik:

Grundbegriffe der Messtechnik, Messgeräte und Verfahren.

10.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Der Schüler/die Schülerin soll einfache Programme in einer höheren Programmiersprache verstehen und schreiben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Siehe Anlage 1.

2.

Klasse:

Programmierung:

Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen, Umsetzung in Programme; Programmieren von Standardprogrammpaketen; Programmentwicklung unter Einbindung von Entwicklungstools; Dokumentation. Programmierung:

Netzwerke:

Aufbau, Funktionsweise, Grundbegriffe der Netzwerksadministration.

11.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Siehe 3. Klasse der Anlage 1.

3.

Klasse:

Siehe 4. Klasse der Anlage 1.

13.

GRUNDLAGEN DER MECHATRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die in der Mechatronik verwendeten Werkstoffe, ihre Eigenschaften und Bearbeitungsverfahren kennen;

– die Eigenschaften und das Betriebsverhalten von gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen;

– die Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik sowie der Automatisierungstechnik kennen;

– die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundlagen der Mechanik:

Ebene Kräftesysteme, Zerlegen von Kräften in Komponenten, Festigkeit, mechanische Spannungen.

Werkstoffe der Elektrotechnik:

Eisen- und Nichteisenmetalle, Isolierstoffe, Kunststoffe (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung).

Fertigungsverfahren der Elektronik:

Elektronikbezogene Feinwerktechnik, Leiterplattentechnologie, SMD-Technik.

Materialbearbeitung:

Spanende- und Spanlose Formgebung.

Verbindungstechnik:

Lösbare Verbindungen, Löten, Schweißen, Kleben.

2.

Klasse:

Antriebs- und Fördertechnik:

Eigenschaften und Betriebsverhalten von Arbeitsmaschinen.

Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik:

Druckerzeugung, Leitungen, Ventile, Steuerung, Schaltlogik, Simulation.

Grundlagen der Automatisierung:

Aufbau von Robotern und Automaten, translatorische und rotierende Elemente.

14.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen und auf einschlägige Aufgabenstellungen anwenden können;

– grundlegende Messaufgaben planen und durchführen können;

– die fachbezogenen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Stromkreis:

Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes, Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Spannungs- und Stromquellen, Ersatzschaltungen.

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis, Energie und Kraftwirkung.

Elektrisches Feld:

Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung. Kondensatoren. Dielektrische Werkstoffe.

Elektromagnetismus:

Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität, Spulen.

2.

Klasse:

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwerte und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.

Drehstromtechnik:

Drehfeld, Drehstromleistung, 3-Phasenschaltungen, symmetrische Belastung im Drei- und Vierleitersystem.

Messmethoden:

Gleich- und Wechselstrommesstechnik.

In jeder Schulstufe zwei bis vier Schularbeiten.

15.

ELEKTRISCHE ANTRIEBE UND LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Bauarten, die Wirkungsweise, die Einsatzgebiete und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten elektrischen Maschinen und der zugehörigen leistungselektronischen Komponenten (Enertronik) kennen sowie einfache einschlägige Berechnungen durchführen können;

– die einschlägigen Vorschriften und Normen beachten und einsetzen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Einteilung:

Bauformen, Schutzarten und Betriebsarten elektrischer Maschinen. Kühlungs- und Lüftungsarten; Isolierstoffklassen, Typenschild.

Transformatoren:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Asynchronmaschinen:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien, Drehzahlstellung.

Bauelemente der Leistungselektronik:

Bauformen – Leistungshalbleiter (Dioden, Transistoren, Thyristoren, IGBT), Überlast- und Überspannungsschutz, Kühlung.

4.

Klasse:

Gleichstrommaschinen:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien, Drehzahlstellung.

Stromrichter:

Arten, Schaltungen, Netzrückwirkungen, Auswahlkriterien.

Synchronmaschinen:

Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien, Drehzahlstellung.

Sonderbauformen elektrischer Maschinen:

Universalmotor, Schrittmotor, Servomotor.

Antriebstechnik:

Zusammenwirken zwischen Antriebs- und Arbeitsmaschine.

16.

ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichsten elektrischen Anlagen zur Verteilung und Anwendung elektrischer Energie kennen;

– einfache Berechnungen durchführen können;

– die einschlägigen Vorschriften und Normen unter besonderer Beachtung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Rechtliche Grundlagen der Elektrotechnik:

Schutzmaßnahmen, Gesetze und Vorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt.

Elektroinstallation:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installation in Gebäuden und in Räumen besonderer Art, Bussysteme in der Installationstechnik.

Schaltpläne und Dokumentation:

Installationspläne, Übersichtsschalt-, Wirkschalt-, Stromlauf-, Klemmen- und Bauschaltpläne, Stücklisten, Leistungsbeschreibung.

Lichttechnik:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

3.

Klasse:

Ortsnetz:

Ausführungsformen (Material, Leitungsdimensionierung, Montage).

Niederspannungsschaltanlagen:

Komponenten, Schutzsysteme, kontaktbehaftete Steuerungen unterbrechungslose Stromversorgung (USV).

Blitz- und Überspannungsschutz:

Grundlagen, innerer- und äußerer Blitzschutz, Arten, Dimensionierung und Verlegung von Erdungsanlagen.

4.

Klasse:

Haustechnik:

Elektrische Versorgung der Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen.

Hochspannungstechnik:

Überspannungsschutz, Kurzschlussschutz, Erdschluss, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerke und alternative Formen der Energiegewinnung, Netzbetrieb, Tarifsysteme.

17.

AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Elemente, die Gesetze und die gebräuchlichsten Anwendungen der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen;

– das Zusammenwirken von Sensorik, Aktorik und Prozessorik kennen und auf fachspezifische Problemstellungen anwenden können;

– die einschlägigen Vorschriften und Normen, insbesondere die sicherheitstechnischen Richtlinien kennen und beachten.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Digitaltechnik:

Kombinatorische und sequentielle Logik, programmierbare Bausteine.

Steuerungstechnik:

Speicherprogrammierbare Steuerungen (Funktion, Konfiguration, Programmierung).

Sensorik/Aktorik:

Grundprinzipien und ausgewählte Anwendungen.

4.

Klasse:

Regelungstechnik:

Begriffe, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Kennzeichnung von Strecken und Reglern. Unstetige und stetige Regler, Regelkreise.

Automatisierungstechnik:

Automatisierungspyramide, industrielle Kommunikationssysteme, Sicherheitstechnik.

18.

INDUSTRIELLE ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Bauelemente der industriellen Elektronik kennen und einfache Schaltungen entwerfen und dimensionieren können;

– Geräte und Verfahren für Aufgabenstellungen der industriellen Elektronik auswählen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Bauelemente der Elektronik:

Wirkungsweise, Kenn- und Grenzdaten, Kühlung, Schutz.

Übertragungsverhalten:

Frequenzgang, Sprungverhalten.

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Schwingkreise, Filter.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Transistorschaltungen, Differenzverstärker.

Operationsverstärker:

Grundlagen, Schaltungen.

4.

Klasse:

Stromversorgung:

Stabilisierung, Netzgeräte.

Mikroelektronik:

Mikrocomputer und Anwendungen, Prozessperipherie.

Elektromagnetische Verträglichkeit:

Vorschriften, Störquellen, Abschirmung.

19.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Fachgebietes lesen und anwenden können;

– allein und im Team selbstständig und projektorientiert arbeiten können;

– Entwurfs- und Projektierungsaufgaben des Fachgebietes lösen und dokumentieren können;

– praxisübliche Standardsoftware anwenden können;

– fächerübergreifende Projekte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Produktionstechnik durchführen können;

– Methoden des Projektmanagements und der Qualitätssicherung anwenden können;

– die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Erstellen von Skizzen einfacher Normteile und fachrichtungsspezifischer Bauteile.

Einführung in CAD-unterstütztes Zeichnen und Konstruieren mit industrieller Standardsoftware.

Dimensionierung, Entwurf und Dokumentation einfacher elektrotechnischer Schaltungen unter Verwendung facheinschlägiger Standardsoftware.

2.

Klasse:

Vertiefung der erworbenen Fertigkeiten in CAD-unterstütztem Zeichnen und Konstruieren.

Anwendung von Standardsoftware zum Lösen einfacher Aufgaben (Dimensionierung, Entwurf und Dokumentation) aus den facheinschlägigen Gegenständen.

3.

Klasse:

Projekte aus den Bereichen „Automatisierungstechnik“, „Elektrische Anlagen“, „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik“ sowie „Industrielle Elektronik“, wobei mindestens ein Projekt aus dem Bereich „Elektroinstallation“ durchzuführen ist.

4.

Klasse:

Komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte aus den Bereichen „Automatisierungstechnik“, „Elektrische Anlagen“, „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik“ sowie „Industrielle Elektronik“.

20.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Schaltungs-, Mess- und Prüfaufgaben auch mit Computerunterstützung ausführen und auswerten können;

– allein und im Team selbstständig und projektorientiert arbeiten können;

– geeignete Methoden, Geräte und Messsysteme unter Beachtung der Sicherheits- und Genauigkeitserfordernisse auswählen können;

– die durchgeführten Arbeiten dokumentieren und die Messergebnisse interpretieren können;

– Probleme erkennen, formulieren, systematisch analysieren und einer Lösung zuführen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Übungen aus den Stoffgebieten der fachrichtungsbezogenen Pflichtgegenstände (Grundlagen der „Elektrotechnik“, „Automatisierungstechnik“, „Elektrische Anlagen“, „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik“ sowie „Industrielle Elektronik“).

4.

Klasse:

Übungen aus den Stoffgebieten der fachrichtungsbezogenen Pflichtgegenstände („Automatisierungstechnik“, „Elektrische Anlagen“, „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik“ sowie „Industrielle Elektronik“).

Mess- und Prüfaufgaben in Verbindung mit komplexen fächerübergreifenden Projekten.

21.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Aufgabenstellungen des Fachgebietes in der Wartung und Fehlersuche einer technisch richtigen Lösung zuführen und dokumentieren können;

– allein und im Team selbstständig und projektorientiert arbeiten können;

– Probleme erkennen, formulieren, systematisch analysieren und einer Lösung zuführen können;

– Fertigungsprobleme analysieren und unter Beachtung der Qualitätssicherung sowie der Wirtschaftlichkeit lösen können;

– die einschlägigen Vorschriften und Normen bei der praktischen Tätigkeit beachten und umsetzen können.

Lehrstoff:

4.

Klasse:

Elektrische Schutzmaßnahmen:

Prüf- und Messaufgaben an elektrischen Anlagen. Überprüfung der Schutzmaßnahmen und Messen von Erdungswiderständen. Erstellung eines anlagenspezifischen Prüfprotokolls nach den einschlägigen Normen und Vorschriften.

Haustechnik:

Projektierung von Bussystemen der Gebäudetechnik. Aufbau und Inbetriebnahme. Visualisierung, Steuerung und Messung von haustechnischen Einrichtungen.

Automatisierungstechnik:

Auswahl und Konfiguration von Sensoren, Aktoren und Bussystemen.

Auswahl und Anwendung spezifischer elektrischer Antriebe einschließlich der erforderlichen Steuer- und Regelungseinrichtungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Fehleranalyse und Behebung.

Elektronik:

Lösung von Problemstellungen mit Hilfe von programmierbaren Mikrokontrollersystemen.

22.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;

– im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;

– grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;

– die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;

– die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundausbildung:

Mechanik: Grundlegende Arbeitstechniken für die Be- und Verarbeitung von facheinschlägigen Werkstoffen unter Beachtung von vorgegebenen Toleranzen, manuell und unter Einsatz von Werkzeugmaschinen.

Elektrotechnik: Kennzeichnungen elektrischer Materialien und Bauteile, Anschluss- und Verbindungstechniken, Auswahl und Verlegung von Leitungen, Strom- und Spannungsmessungen an elektrischen Komponenten.

Elektronik: Kennzeichnungen elektronischer Bauteile und Materialien, Weichlöten, Anfertigung bzw. Zusammenbau elektronischer Schaltungen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung dieser Schaltungen, Anwendung facheinschlägiger Messgeräte.

Installations-, Gebäude- und Hausleittechnik:

Einschlägige Installationsmaterialien, Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Elektroinstallationen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Messungen an elektrischen Verbrauchern.

2.

Klasse:

Gerätebau und Produktion:

Herstellung und Zusammenbau von Geräten und Gehäusesystemen. Herstellung, Inbetriebnahme, Überprüfung und Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten.

Kunststofftechnik:

Manuelle und maschinelle Be- und Verarbeitung von Kunststoffen, Oberflächenbearbeitung, Gießharz- und Klebetechniken, thermische Verbindungen.

Verbindungstechnik:

Herstellen thermischer Verbindungen von metallischen Werkstoffen.

Elektromaschinenbau:

Wickel- und Isolierarbeiten, Herstellung und Prüfung von Transformatoren bzw. Spulen der Energie- und Nachrichtentechnik, Instandsetzungsarbeiten.

Installations-, Gebäude- und Hausleittechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von Niederspannungsinstallationen unter Beachtung der einschlägigen Schutzmaßnahmen, Beleuchtungstechnik, Elektroinstallation in industrieller Umgebung, fachgerechter Aufbau und Verdrahtung von Schaltschränken, Instandsetzungsarbeiten.

Elektronik:

Aufbau, Inbetriebnahme und messtechnische Prüfung elektronischer Grundschaltungen, Leiterplattenlayout mit Standardsoftware, Leiterplattenfertigung.

Steuerungs- und Automatisierungstechnik:

Aufbau und Verdrahtung von Grundschaltungen der konventionellen Steuerungstechnik, Einsatz von Kleinsteuerungen, Inbetriebnahme und Fehlersuche.

Computer- und Netzwerktechnik:

Identifikation von Computerkomponenten, Zusammenbau und Inbetriebnahme, Funktionstest, Betriebssysteminstallation.

3.

Klasse:

Elektromaschinenbau:

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Maschinen und Einrichtungen, Fehlerdiagnose, Instandsetzungsarbeiten.

Gerätebau und Produktion:

Aufbau, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und Anlagen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad.

Installations-, Gebäude- und Hausleittechnik:

Montage und Inbetriebnahme von Niederspannungsanlagen unter Beachtung der elektrischen Schutzmaßnahmen und einschlägigen Vorschriften. Verteilerbau, Blitzschutzanlagen.

Steuerungs- und Automatisierungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von Steuerungen, Störungssuche und Fehlerbehebung in Steuerungsanlagen. Montage, Verdrahtung und Inbetriebnahme von industriellen Komponenten der Sensorik und Aktorik.

Elektronik:

Fertigung und Inbetriebnahme analoger und digitaler Baugruppen, Schaltungsentflechtung mit CAD-Unterstützung, Leiterplattenfertigung, Fehlersuche und -behebung.

Arbeitsvorbereitung und Qualitätsmanagement:

Zeitmanagement, Arbeitsaufträge, Auftragswesen, Herstellen von Fertigungsunterlagen unter Verwendung facheinschlägiger Software.

Computer- und Netzwerktechnik:

Auf- und Umrüstung, Fehlerdiagnose, Wartung und Reparatur, Treiberinstallation, Datensicherheit und Virenschutz.

4.

Klasse:

Gerätebau und Produktion:

Herstellung, Prüfung und Dokumentation von elektrischen und elektronischen Geräten sowie Produktion in Kleinserien.

Antriebstechnik:

Auswahl und Einsatz von geeigneten Antrieben; normkonforme Prüfung, Messungen an elektrischen Maschinen.

Steuerungs- und Automatisierungstechnik:

SPS-Programmierung, Reglerparametrierung. Aufbau elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Steuerungen mit Industriekomponenten. Überprüfung und Inbetriebnahme von Steuerungs- und Automatisierungseinrichtungen.

Industrielle Elektronik:

Herstellung, Prüfung und Inbetriebnahme von Baugruppen der Industrieelektronik und Enertronik unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, Leiterplattendesign für die Prototypen- und Serienfertigung.

Installations-, Gebäude- und Hausleittechnik:

Auswahl, Verlegen, Montieren und Überprüfen von Signal-, Melde- und Datenübertragungseinrichtungen in verschiedenen Technologien. Dokumentation und Herstellung von Montageunterlagen; Abnahme von gebäudeleittechnischen Systemen und Datenübertragungseinrichtungen, Fehleranalyse und Fehlerbehebung.

Elektronik:

Aufbau, Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation von Baugruppen und Geräten der Elektronik. Fehlersuche und -behebung.

Computer- und Netzwerktechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von Netzwerken. Konfiguration aktiver und passiver Komponenten der Netzwerktechnik.

Arbeitsvorbereitung und Qualitätsmanagement:

Analyse von Arbeitsabläufen, Prüf- und Fertigungsvorrichtungen. Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Grundlagen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung. Terminkontrolle und Prüfmittelüberwachung gemäß Qualitätsmanagement.

1.

bis 4. Klasse:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütungsvorschriften.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1.

zum Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4

2.

klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 11):

31.8.2016 (1. Klasse)

31.8.2017 (2. Klasse)

31.8.2018 (3. Klasse)

31.8.2019 (4. Klasse)

Anlage 1.1.4

FACHSCHULE FÜR ELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Klasse
1. 2. 3. 4.
1. Religion 2 2 2 2 8 III
2. Deutsch und Kommunikation 2 2 2 2 8 I
3. Englisch 2 2 1 1 6 I
4. Geschichte und politische Bildung 2 2 III
5. Geografie und Wirtschaftskunde 1 1 III
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 IVa
7. Angewandte Mathematik 3 2 2 7 I
8. Naturwissenschaftliche Grundlagen 3 2 5 II
9. Physik des Fachgebietes 2 2 II
10. Angewandte Informatik 2 2 4 I
11. Wirtschaft und Recht 3 3 III
12. Betriebstechnik 2 2 I
13. Grundlagen der Elektronik 4 4 I
14. Industrielle Elektronik 4 3 2 9 I
15. Computer- und Netzwerktechnik 3 2 2 7 I
16. Telekommunikation und Hochfrequenztechnik 2 2 2 6 I
17. Fertigungstechnik und Konstruktionslehre2 3(2) 3(2) 3(2) 3(3) 12 I
18. Laboratorium 3 3 6 I
19. Werkstättenlaboratorium 4 4 III
20. Werkstätte und Produktionstechnik 8 9 12 12 41 IV
Gesamtwochenstundenzahl 34 37 37 36 144
B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Klasse
1. 2. 3. 4.
C.1 Freigegenstände
Zweitsprache Deutsch 2 2 I
Englisch 2 2 I
Darstellende Geometrie 2 I
Projektmanagement 2 II
Qualitätsmanagement 2 I
C.2 Unverbindliche Übungen
Bewegung und Sport 1 1 1 1 IVa
C.3 Förderunterricht3
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Einschließlich Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Elektronik ist eine schwerpunktmäßig auf die Vermittlung praktischer Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind die industrielle Elektronik, Computer- und Netzwerktechnik in Hard- und Software, die Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik sowie Grundlagen der Produktionstechnik. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben der Fertigung, Montage, Service und Wartung von Systemen der industriellen Elektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie der Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik zu übernehmen. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

– die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion, in Werkstätte und Laboratorium sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,

– ein ausreichendes Verständnis und ausreichende Kenntnisse über den Aufbau und die Wirkungsweise von Geräten und Systemen der industriellen Elektronik, der Computer- und Netzwerktechnik sowie der Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik durch den begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie

– eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Elektronik sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:

– manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen der Elektronik und Leiterplatten, die Herstellung von Flachbaugruppen, die Anwendung von Löt- und Verbindungstechniken sowie das Design und die Herstellung von Gehäusen für elektronische Geräte aus Metall und Kunststoff,

– manuelle und maschinelle Herstellung elektronischer Baugruppen für Geräte und Systeme der industriellen Elektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie der Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik,

– Montage und Installation elektronischer Baugruppen und Systeme in der industriellen Elektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie der Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik;

– Inbetriebnahme und der Test der Hard- und Software elektronischer Baugruppen und Systeme sowie die Implementierung von Firmware,

– Wartung elektronischer Baugruppen und Systeme der industriellen Elektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie der Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik; die Lokalisierung und Behebung von Fehlern mit aktuellen Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren,

– Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Vorgaben des Qualitätsmanagements,

– zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software der industriellen Elektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie der Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik zur Realisierung einschlägiger Systeme.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Elektronik insbesondere befähigt werden,

– praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,

– Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,

– sich in den für die Elektronik relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie

– mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, einfache Dokumentationen zu verfassen und auch englischsprachige Dokumentationen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Elektronik liegen in den Bereichen der industriellen Elektronik, Computer- und Netzwerktechnik sowie der Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten der Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Prüfung, Fehlerbehebung und Wartung im Vordergrund.

Auch die Dokumentation von Baugruppen und Systemen mittels einschlägiger Software (auch in Englisch), die Programmierung, Parametrierung und Installation von Systemen der industriellen Elektronik sowie der Telekommunikationstechnik und der Einsatz der Computer- und Netzwerktechnik zählen zu den typischen Aufgaben eines Elektronikers bzw. einer Elektronikerin. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen und elektromagnetische Verträglichkeit ist integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 1.

9.

PHYSIK DES FACHGEBIETES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik verstehen und anwenden können;

– Aufgabenstellungen in die Fachsprache übersetzen, Problemlösungen finden und Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Wechselstromtechnik:

Grundbegriffe; Kennwerte.

Darstellung sinusförmiger Größen; Grundschaltungen idealer, passiver Bauelemente; Wirk-, Blind- und Scheinleistung.

Elektrisches Feld:

Größen und Gesetze; Kapazität; Kondensator; Lade- und Entladevorgang.

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze; magnetische Werkstoffe; Induktivität; Spule; Ein- und Ausschaltvorgang; Transformator; Motorprinzip; Generatorprinzip.

10.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Der Schüler/die Schülerin soll einfache Programme in einer höheren

Programmiersprache verstehen und schreiben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Siehe Anlage 1.

2.

Klasse:

Informationsverarbeitung:

Dateiformate; Datenaustausch zwischen Programmen; Datensicherung.

Programmierung:

Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen, Umsetzung in Programme; Programmieren von Standardprogrammpaketen; Programmentwicklung unter Einbindung von Entwicklungstools; Dokumentation.

11.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Siehe Anlage 1. Der Lehrstoff der dritten Klasse umfasst den gesamten in Anlage 1 auf zwei Klassen aufgeteilten Lehrstoff.

13.

GRUNDLAGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Grundgesetze der Elektronik kennen und anwenden können;

– grundlegende elektronische Probleme selbsttätig lösen können;

– fachbezogene Vorschriften und Normen, insbesondere Sicherheitsmaßnahmen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundlagen:

Elektrische Grundgrößen; Einheiten und Gesetze; Leitungsmechanismus.

Gleichstromtechnik:

Widerstand; Ohmsches Gesetz; Kirchhoffsche Gesetze; Netzwerke; Strom-/Spannungsquellen; Ersatzschaltungen; Arbeit; Leistung; Wirkungsgrad; Anpassung.

Gleichstrommesstechnik:

Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsmessung; Messfehler; Messgeräte; Brückenschaltungen.

Grundlagen der Digitaltechnik:

Darstellung binärer Information; boolesche Verknüpfungen; kombinatorische Logik; Rechenregeln der Schaltalgebra; Schaltsymbole.

14.

INDUSTRIELLE ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Begriffe und Gesetze der angewandten Elektronik kennen und anwenden können;

– den Aufbau und die Funktion gebräuchlicher Messgeräte der Elektronik kennen und verstehen;

– grundlegende Messaufgaben planen und durchführen können;

– die Eigenschaften von elektronischen Bauelementen kennen;

– Grundschaltungen der Elektronik und Leistungselektronik verstehen sowie einschlägige Dimensionierungen durchführen können;

– Sensoren und Aktoren der Automatisierungstechnik verwenden können;

– grundlegende Aufgaben der elektronischen Steuerungs- und Regeltechnik verstehen und lösen können;

– fachbezogene Normen und Vorschriften verwenden.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Passive Bauelemente der Elektronik:

Lineare und nichtlineare passive Bauelemente; Gleichrichter; Kondensator (Kapazität; Eigenschaften; Zusammenschaltung von Kondensatoren); Spule (Induktivität; Eigenschaften; Zusammenschaltung von Spulen).

Aktive Bauelemente der Elektronik:

Transistoren; Operationsverstärker; Analogbausteine; optoelektronische Bauteile.

Schaltungstechnik:

Gleichrichterschaltungen; Stabilisierung von Spannungen und Strömen; Transistorgrundschaltungen; Grundschaltungen und Anwendung von Operationsverstärkern.

Sensorik:

Messung nichtelektrischer Größen; Sensoren und Messschaltungen.

Messtechnik:

Wechselstrommesstechnik (Strom- und Spannungsmessung; Frequenz- und Phasenmessung; Oszilloskop).

3.

Klasse:

Messtechnik:

Wechselstrommesstechnik (Leistungs-, Impedanzmessung); AD-Wandler, DA-Wandler; Messverstärker; Messumformer.

Schaltungstechnik:

Elektronische Netzteile; Grundschaltungen der Leistungselektronik; Leistungsverstärker.

Sensorik und Aktorik:

Sensoren und Aktoren der Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungstechnik; Antriebe in der Automatisierungstechnik.

Steuerungstechnik:

Arten von Steuerungen; programmierbare Steuerungen; Grundschaltungen der Steuerungstechnik.

4.

Klasse:

Regelungstechnik:

Grundbegriffe der analogen und digitalen Regelungstechnik; Arten von Regelkreisgliedern und Reglern; Grundbegriffe der Leit- und Prozesstechnik.

Automatisierungstechnik:

Grundlagen der Automatisierungstechnik und Robotik; Bussysteme in der Automatisierungstechnik.

Messtechnik:

Messsysteme, automatisierte Messdatenverarbeitung.

15.

COMPUTER- UND NETZWERKTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Grundlagen der kombinatorischen und sequentiellen Logik beherrschen sowie die Grundlagen der Datendarstellung und Codierung kennen;

– die Baugruppen der Digitaltechnik sowie die Standardbausteine und Prozessoren der Informationsverarbeitung kennen;

– die Komponenten von Mikrocomputersystemen kennen und verstehen;

– die theoretischen Grundlagen der Netzwerktechnik kennen;

– Netzwerke planen und konfigurieren sowie Netzwerksoftware kennen und auswählen können;

– Dokumentationen verstehen und erstellen können;

– fachbezogene Vorschriften und Normen kennen und anwenden.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Computertechnik:

Grundlegender Aufbau und Funktionsweise von Computersystemen.

Zahlensysteme und Codes:

Dezimal-, Binär- und Hexadezimalsystem; Umrechnung von Zahlen verschiedener Systeme; vorzeichenbehaftete Binärzahlen; Fest- und Gleitkommadarstellung; Eigenschaften und Anwendungen von Codes.

Kombinatorische Logik:

Darstellung boolescher Verknüpfungen; Grundverknüpfungen und zusammengesetzte boolsche Verknüpfungen; Rechenregeln der Schaltalgebra; Anwendungen.

Sequentielle Logik:

Struktur, Beschreibung und Betriebsarten von Schaltnetzwerken; Kippglieder; Zähler, Schieberegister, Frequenzteiler.

Logikfamilien:

Kenngrößen; Eigenschaften; Anwendungen.

3.

Klasse:

Halbleiterspeicher:

Begriffe, Kenngrößen, Technologien; Anwendungen.

Programmierbare Logikschaltungen:

Architektur; Arten programmierbarer Logikbausteine; Leistungsmerkmale; Anwendungen.

Mikrocomputer:

Grundstruktur eines Mikrocomputers.

Netzwerktechnik:

Topologien und Modelle, Protokolle und Hardwarekomponenten.

4.

Klasse:

Computertechnik:

Architekturen und Leistungsmerkmale von Computersystemen; Schnittstellen und Protokolle; Peripheriegeräte.

Mikrocomputer:

Aufbau und Funktion eines Mikrocontrollers; Standardschnittstellen; Peripherie; maschinennahe Programmierung.

Digitale Übertragungstechnik:

Übertragungsarten und -codes, Quellen- und Kanalcodierung; Übertragungsprotokolle; Kompressionsverfahren; Datensicherheit; Fehlerauswertung und Fehlerkorrektur.

Netzwerktechnik:

Vernetzte Systeme; Dienste; Anwendungen.

16.

TELEKOMMUNIKATION UND HOCHFREQUENZTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Gesetze und Anwendungsbereiche der Telekommunikation und Hochfrequenztechnik kennen;

– einschlägige Berechnungen durchführen können;

– Geräte der Kommunikationstechnik kennen und einsetzen können;

– die grundlegenden Übertragungsverfahren im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik kennen und anwenden können;

– grundlegende Aufgaben bei der Konfiguration und Parametrierung von Kommunikationssystemen beherrschen;

– fachbezogene Normen und Vorschriften verwenden.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Kommunikationstechnik:

Grundlagen; Prinzip der Vermittlungssysteme; Verbindungsaufbau und Wählverfahren; Geräte.

Audio- und Videotechnik:

Elektroakustik; Wandler (Mikrophon, Lautsprecher); Pegelmessung; Signalverarbeitung (Filtern, Mischen); Aufzeichnungsverfahren.

Schaltungstechnik:

Zweipole, Vierpole; Bodediagramm; Resonanz; Filter.

3.

Klasse:

Schaltungstechnik:

Verstärker; Oszillatoren; Filter.

Übertragungstechnik:

Grundlagen; unsymmetrische und symmetrische Leitungen; optische Übertragungstechnik.

Hochfrequenztechnik:

Grundlagen; Bauelemente der HF-Technik; elektromagnetische Wellen; Einführung in die Antennen- und Satellitentechnik.

Rundfunk- und Fernsehtechnik:

Modulation und Demodulation; Grundlagen des analogen und digitalen Rundfunks; Einführung in die Fernsehtechnik.

4.

Klasse:

Hochfrequenztechnik:

Spezielle Modulations-, Demodulations- und Übertragungstechniken; zellulare Funksysteme.

Elektromagnetische Verträglichkeit:

Grundlagen der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV); Messtechnik der EMV; Entstörungstechnik.

Kommunikationstechnik:

Mobile Kommunikation; aktuelle Verfahren und Geräte.

17.

FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Eigenschaften, Verwendung und Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen;

– Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und unter weitgehendem CAD-Einsatz konstruieren können;

– praxisnahe Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen sowie Fertigungsunterlagen erstellen können;

– fachspezifische Messaufgaben planen und durchführen können;

– fachbezogene Vorschriften und Normen anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Werkstoffe der Elektronik:

Eigenschaften und Einsatzgebiete technischer Werkstoffe.

Fertigungsverfahren der Elektronik:

Elektronikbezogene Feinwerktechnik; Leiterplattentechnologie; Bestückungs- und Löttechniken; Verbindungstechniken.

Fertigungsunterlagen:

Technische Freihandzeichnungen, Konstruktionsunterlagen mittels CAD.

2.

Klasse:

Elektronische Bauelemente:

Bauformen, Kenn- und Grenzwerte, Grundschaltungen.

Fertigungsunterlagen:

Erstellung nach vorgegebenen Schaltungen und Baugruppen mittels CAD.

3.

Klasse:

Elektromechanische Komponenten:

Auswahl und Einsatzkriterien, Funktion.

Elektronische Baugruppen:

Dimensionierung, Funktionsanalyse, Simulation mit facheinschlägiger Software; Erstellung von Fertigungsunterlagen mittels CAD.

4.

Klasse:

Produktentwicklung:

Entwicklung von Hard- und Software unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Aspekte mittels CAD und computergestützter Entwicklungswerkzeuge; Dokumentation und Präsentation.

Projektabwicklung:

Projektmanagementmethoden; Qualitätssicherung.

18.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– Schaltungs- und Messaufgaben fächerübergreifend durchführen, auswerten und dokumentieren können;

– die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte auswählen und einsetzen können;

– Aufgaben selbstständig und im Team lösen können;

– fachbezogene Vorschriften und Normen anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektronik“, „Physik des Fachgebietes“, „Industrielle Elektronik“, „Computer und Netzwerktechnik“ sowie „Telekommunikation und Hochfrequenztechnik“.

4.

Klasse:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Industrielle Elektronik“, „Computer und Netzwerktechnik“ sowie „Telekommunikation und Hochfrequenztechnik“.

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, unter besondere Berücksichtigung des Qualitätsmanagements einer technisch richtigen Lösung zuführen und diese computerunterstützt dokumentieren können;

– einschlägige programmierbare Systeme konfigurieren, programmieren, testen und warten können;

– Kalkulationen für gewerbliche und industrielle Betriebe durchführen können;

– Aufgaben selbstständig und im Team unter Beachtung der einschlägigen Normen und Vorschriften lösen und die Ergebnisse zeitgemäß darstellen und präsentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse:

Mikroelektronik:

Erstellen einfacher Programme für Mikrocontroller.

Industrielle Elektronik:

Entwicklung, Programmierung und Test von Automatisierungssystemen. Prozessvisualisierung.

Nieder- und Hochfrequenztechnik:

Messungen und Justierarbeiten an Geräten der NF- und HF-Technik; Gemeinschaftsantennenanlagen; Untersuchung der elektromagnetischen Verträglichkeit und Störsicherheit elektronischer Geräte und Anlagen.

Computer- und Netzwerktechnik:

Administration, Konfiguration, Dokumentation und Wartung von Computernetzwerken.

20.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;

– im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;

– grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;

– die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;

– die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundausbildung:

Mechanik: Manuelle und maschinelle Bearbeitung von facheinschlägigen Werkstoffen; Kennenlernen und verwenden feinmechanischer Bauelemente; Grundlagen von Drehen und Fräsen; Anwendung facheinschlägiger Messgeräte.

Elektrotechnik: Anwendung facheinschlägiger Messgeräte; Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche an Grundschaltungen der Elektroinstallation; Sicherheit in elektrischen Anlagen.

Elektronik: Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen Bauelementen; Verbindungstechnik der Elektronik; Aufbau und Inbetriebnahme von elektronischen Schaltungen; Anwendung facheinschlägiger Messgeräte.

Kunststofftechnik:

Manuelle und maschinelle Bearbeitung von Kunststoffhalbzeugen; Klebetechnik und Oberflächenbehandlung.

2.

Klasse:

Elektronik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von Analog- und Digitalschaltungen; Anwendung komplexer Messgeräte.

Computer- und Netzwerktechnik:

Zurichten, Verlegen und Prüfen von Datenleitungen und Kabeln; Montage und Inbetriebnahme von Computersystemen; Installation von Betriebssystemsoftware.

Kommunikationstechnik:

Anwendung von Baugruppen der Kommunikationstechnik; Kennenlernen der wichtigsten Verkabelungssysteme, Verteileranschlusstechniken und Anschlussdosen; Aufbau von und Messungen an analogen und digitalen Kommunikationseinrichtungen.

Gerätebau:

Fertigung und Inbetriebnahme elektronischer Geräte; Gehäusetechnik; Leiterplattentechnik.

Installationstechnik:

Niederspannungsinstallation; Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen sowie elektrischer Anlagen; Anwenden elektrischer und mechanischer Schutzmaßnahmen; Anschließen und Inbetriebnahme von Stromverbrauchern, Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräten.

3.

Klasse:

Nieder- und Hochfrequenztechnik:

Einstellen und Prüfen von Geräten der Elektroakustik, Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videotechnik; Anfertigen von Baugruppen.

Elektronik:

Herstellen von Grundschaltungen, Bau und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme; Reparatur von elektronischen Geräten.

Computer- und Netzwerktechnik:

Konfiguration von Computerkomponenten; Schnittstellen; Datenübertragungseinrichtungen; Fehlersuche an Computersystemen; Netzwerkkomponenten; Entwurf, Aufbau und Inbetriebnahme von Datennetzen inklusive Systemsoftware.

Kommunikationstechnik:

Grundlagen von Kommunikationssystemen; analoge und digitale Festnetzkommunikation.

Industrielle Elektronik:

Sensorik; Elektropneumatik; Aufbau und Inbetriebnahme festverdrahteter und programmierbarer Steuerungen.

4.

Klasse:

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Fertigungssteuerung; Kalkulation und Nachkalkulation; computerunterstütztes Erstellen von Fertigungsunterlagen; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; technische Präsentation von Produkten.

Nieder- und Hochfrequenztechnik:

Aufbau, Reparatur und Wartung von Geräten und Systemen der Antennen- und Funktechnik; Verstärker- und Übertragungstechnik.

Kommunikationstechnik:

Mobile Kommunikationssysteme. Digitale Vermittlungs- und Übertragungstechnik.

Industrielle Elektronik:

Aufbau, Programmierung, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Industrielle Bussysteme.

1.

bis 4. Klasse:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütungsvorschriften.

B. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

„Zweitsprache Deutsch“, „Englisch“, „Darstellende Geometrie“, „Projektmanagement“, „Qualitätsmanagement“: siehe Anlage 1.

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

„Bewegung und Sport“: siehe Anlage 1.

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1.

zum Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4

2.

klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 11):

31.8.2016 (1. Klasse)

31.8.2017 (2. Klasse)

31.8.2018 (3. Klasse)

31.8.2019 (4. Klasse)

Anlage 1.1.5

FACHSCHULE FÜR MASCHINEN- UND FERTIGUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Klasse
1. 2. 3. 4.
1. Religion 2 2 2 2 8 (III)
2. Deutsch und Kommunikation 3 2 2 2 9 (I)
3. Englisch 2 2 1 1 6 (I)
4. Geschichte und politische Bildung 2 2 III
5. Geografie und Wirtschaftskunde 1 1 (III)
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 7 (IVa)
7. Angewandte Mathematik 3 2 1 6 (I)
8. Naturwissenschaftliche Grundlagen 2 2 4 II
9. Physik des Fachgebietes 2 2 II
10. Angewandte Informatik 2 2 I
11. Wirtschaft und Recht 1 2 3 III
12. Betriebstechnik 2 2 I
13. Mechanik 2 2 4 (I)
14. Fertigungstechnik 2 2 2 2 8 I
15. Maschinenelemente 2 2 2 6 I
16. Elektrotechnik2 2 2 4 I
17. Werkzeugbau und Vorrichtungsbau 2 2 4 I
18. Konstruktionsübungen 2 3 3 3 11 I
19. Werkstättenlaboratorium 4 4 III
20. Werkstätte und Produktionstechnik 0 14 14 14 51 IV
Gesamtwochenstundenzahl 34 37 36 37 144
B. Pflichtpraktikum mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse
C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Klasse
1. 2. 3. 4.
C.1 Freigegenstände
Zweitsprache Deutsch 2 2 I
Englisch 2 2 I
Darstellende Geometrie 2 I
Projektmanagement 2 II
Qualitätsmanagement 2 I
Schweißtechnik 2 I
Metallbau 2 I
C.2 Unverbindliche Übungen
Bewegung und Sport 1 1 1 1 IVa
C.3 Förderunterricht3
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Einschließlich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Fachrichtungsspezifisches Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Maschinen- und Fertigungstechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind die Mechanik und Fertigungstechnik sowie der Werkzeug- und Vorrichtungsbau. Die Absolventen und Absolventinnen sollen durch die praktische Ausbildung besonders befähigt werden, Aufgaben in der Fertigung sowie der Einrichtung und Inbetriebnahme von Fertigungsanlagen und in der Konstruktion und Herstellung von Vorrichtungen und Werkzeugen zu übernehmen. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

– die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Fertigung, in Werkstätte und Laboratorium sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,

– ein ausreichendes Verständnis und ausreichende Kenntnisse über die Fertigungsprozesse und die dabei verwendeten Werkstoffe, Maschinen und Anlagen durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie

– eine angemessene Allgemeinbildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Fertigungstechnik sollen folgende technische Kompetenzen erwerben:

– manuelle und maschinelle Bearbeitung von metallischen Werkstoffen und Kunststoffen sowie die Herstellung von komplexen Werkstücken auf dafür geeigneten Maschinen und Fertigungseinrichtungen,

– manuelle und maschinelle Herstellung von komplexen Werkzeugen und Vorrichtungen,

– Montage, Wartung und Betreuung von fertigungstechnischen Komponenten, Anlagen und Systemen,

– Inbetriebnahme und der Test von fertigungstechnischen Maschinen und Anlagen,

– Wartung und Instandhaltung von fertigungstechnischen Systemen unter Einsatz von Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren, die Feststellung von Fehlfunktionen und die Behebung von Störungsursachen,

– Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Vorgaben des Qualitätsmanagements,

– zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software der CAD/CAM-Technik.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Fertigungstechnik insbesondere befähigt werden,

– praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,

– Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,

– sich in den für den Maschinenbau relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie

– mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, einfache Dokumentationen zu verfassen und auch englischsprachige Dokumentationen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Maschinen- und Fertigungstechnik liegen in den Bereichen der Produktions- und Verarbeitungstechnik, der Einzel- und Serienfertigung, des Werkzeug- und Vorrichtungsbaues sowie der CAD/CAM-Technik. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Konstruktion, Fertigung, Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung im Vordergrund.

Auch die Anwendung von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen (PPS-Systemen), Wartungs- und Reparaturaufgaben, die Fehlersuche und Fehleranalyse bei Fertigungsmaschinen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventen und Absolventinnen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind ein integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Wirtschaft und Recht“ und „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage 1.

9.

PHYSIK DES FACHGEBIETES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Arbeitsgebiete und Methoden der technischen Mechanik kennen;

– die Grundgesetze der Mechanik auf Probleme des Fachgebietes anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Hydrostatik und Strömungslehre:

Grundbegriffe, Grundgesetze.

Anwendungen aus dem Fachgebiet:

Beispiele zur Kinematik, Dynamik, Wärmelehre, Hydrostatik und Strömungslehre.

10.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1 mit der Abweichung, dass dieser Pflichtgegenstand in der zweiten Klasse stattfindet.

13.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– physikalische Vorgänge beschreiben und ihre Gesetzmäßigkeiten erklären können;

– mechanisch-technische Berechnungen durchführen können;

– die Grundgesetze der Mechanik in Aufgaben der Fachrichtung anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Statik:

Gleichgewicht von Kräften, Resultierende; Zentrales ebenes Kräftesystem; Allgemeines Kräftesystem. Freimachen von Bauteilen.

Schwerpunktslehre:

Flächen und Linienschwerpunkt.

Reibung:

Haft- und Gleitreibung; Reibung an Maschinenteilen.

Einführung in die Festigkeitslehre:

Begriffe, Spannung, Schnittgrößen.

2.

Klasse:

Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Abscherung, Pressung), Flächenmomente 2. Grades, Widerstandsmomente, Biegung, Torsion, Gestaltfestigkeit, Dauerfestigkeit, Vergleichsspannung.

14.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die Arten und Eigenschaften und die Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen kennen;

– Werkstoffprüfverfahren kennen und anwenden können;

– die Fertigungsverfahren der Metallbearbeitung und Kunststofftechnik gründlich kennen;

– eine zweckmäßige Werkstoffauswahl und Wahl des Bearbeitungsverfahrens treffen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Fertigungsverfahren:

Grundlagen der manuellen und maschinellen Standardbearbeitungsverfahren; Maschinen und Geräte; Grundlagen der Messtechnik.

Werkstoffe:

Arten, Auswahl- und Einsatzkriterien.

2.

Klasse:

Werkstoffe:

Normgerechte Bezeichnung, Auswahl für verschiedene Einsatzbereiche. Wärmebehandlung von Stahl.

Nichteisenmetalle:

Wärmebehandlung, Fertigungsmethoden.

Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung:

Polymere, Grundlegende Verfahren der Kunststoffbearbeitung.

Spanlose Fertigung:

Vertiefung der Verfahren, Maschinen und Werkzeuge. Grundlagen der CNC-Technik.

3.

Klasse:

Spanende Fertigung:

Vertiefung der Verfahren, Maschinen und Werkzeuge. CNC-Technik. Schneidstoffe, Standzeit, Verschleiß, Kühlschmierstoffe. Werkzeugauswahl, Werkzeugaufnahme, Werkzeugsysteme, Sonderwerkzeuge.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung. Pulvermetallurgie.

Kunststoffe:

Verfahren der maschinellen Kunststoffverarbeitung, Anwendungen.

Metallbau:

Stahl- und Leichtbaukonstruktion, Korrosionsschutz.

4.

Klasse:

Sonderverfahren und Sondermaschinen.

Spannsysteme:

Arten, Anwendungen, Schnellspannsysteme.

Flexible Fertigung:

Automatisierung, Ausbaustufen.

CNC-Technik:

Bearbeitungszentren, Konzepte, Einsatzgebiete, Wirtschaftlichkeit. Stahlbaunorm.

15.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die im Fachgebiet gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen und grundlegend dimensionieren können;

– das erworbene Wissen mit den Anforderungen aus anderen maschinenbaulichen Aufgaben vernetzen und in Bezug setzen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Toleranzen, Oberflächen, Bolzen, Stifte, Federn, Keile; Gewindearten, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente; Ausführung und konstruktive Gestaltung von Schweißverbindungen, Lötverbindungen und Klebeverbindungen.

2.

Klasse:

Toleranzen und Passungen.

Gleitlager und Wälzlager:

Bauarten, Berechnung, Konstruktion, Gestaltung; Dichtungen.

Achsen und Wellen:

Einteilung, Lagerung, Konstruktion, Gestaltung, Berechnung; Wellen und Nabenverbindungen.

Kupplungen:

Kraft- und formschlüssige Kupplungen.

Lösbare und unlösbare Verbindungen:

Schraubverbindungen, Schweißverbindungen, Berechnungen.

3.

Klasse:

Schaltkupplungen.

Fluidtechnik:

Pneumatik, Hydraulik.

Federn und Dämpfungselemente:

Auswahl, Berechnung, Dimensionierung.

Zahnräder:

Einstufige, mehrstufige, schaltbare Rädergetriebe.

Zugmitteltriebe:

Riemen und Ketten; Elemente der Fördertechnik.

Rohrleitungs- und Befestigungstechnik.

16.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler/die Schülerin soll

– die für das Verständnis der technischen Anwendungen wichtigen Grundlagen der Elektrotechnik, Elektronik und Mess-, Steuer- und Regelungstechnik kennen;

– einfache elektrotechnische Probleme mathematisch erfassen können;

– einen Überblick über die im Fachgebiet eingesetzten Energie- und Informationssysteme erhalten.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Gleichstromtechnik:

Grundgrößen und Grundgesetze, Schaltungen von Widerständen, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Spannungsteiler, reale Spannungsquellen, Berechnungen.

Kondensatoren:

Ladung, Kapazität, Bauteilverhalten bei veränderlichen Spannungen und Strömen. Berechnungen.

Magnetisches Feld und Spulen:

Felderzeugung, Kraftwirkung, Materialverhalten, Induktion, Induktivität, Bauteilverhalten von Induktivitäten bei veränderlichen Spannungen und Strömen. Berechnungen.

Wechselstrom:

Frequenz, Periodendauer, Phasenverschiebung, Effektivwert. Wechselstromwiderstand, Berechnung von Stromkreisen, Wirkleistung, Scheinleistung, Blindleistung, Leistungsberechnung.

Drehstrom:

Drehstromnetz, Sternschaltung, Dreieckschaltung, Leistung von Drehstromverbrauchern, Berechnungen.

Grundlagen der Messtechnik:

Grundbegriffe der Messtechnik, Messung elektrischer Größen, Messung nichtelektrischer Größen, digitale Messtechnik.

Installationen:

Schaltzeichen, Grundschaltungen, Leiterbezeichnungen, Dimensionierung von Anschlussleitungen, Leitungsschutz.

4.

Klasse:

Installationen:

Schutzmaßnahmen und Schutzklassen von Geräten.

Bauelemente der Elektronik:

Halbleiter, Dioden, Transistoren, praktische Schaltungsbeispiele.

Elektrische Antriebe:

Gleichstrommotoren, Asynchronmotoren, Drehzahlsteuerung, Synchronmotor, Schrittmotor, Motorauswahl, Motorschutz.

Leistungselektronik:

Bauelemente, Phasenanschnittsteuerung, Frequenzumrichter, Anwendungen.

Digitaltechnik und Steuerungstechnik:

Grundstrukturen, Kombinatorische Logik, Sequentielle Logik, Ablaufsteuerungen, Technologien der Steuerungstechnik (elektromechanische, pneumatische, hydraulische und elektronische Steuerungen). SPS-Programmierung. Sicherheitsaspekte.

Regelungstechnik:

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