Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel auf die Heeresunteroffiziersakademie (FlexibilisierungsverordnungHeeresunteroffiziersakademie)
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
§ 1. Die Heeresunteroffiziersakademie wird als Organisationseinheit bestimmt, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b BHG und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen anzuwenden ist.
Projektzeitraum
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2008 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2010.
Projektzeitraum
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2008 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012.
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Projektprogramm
§ 3. (1) Das Ziel der Organisationseinheit ist, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung nach § 2 BHG, durch die Zusammenführung der Ressourcen- und Ergebnisverantwortung Effizienzsteigerungen in der Auftragserfüllung der Heeresunteroffiziersakademie zu erreichen.
(2) Zur Erreichung des Zieles nach Abs. 1 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm, insbesondere durch die Entwicklung des österreichischen Unteroffizierskorps durch Bildungsmaßnahmen im nationalen und internationalen Rahmen, zu erfüllen.
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Abschnitt
Besondere Ermächtigungen und Regelungen während desProjektzeitraumes
Verwendung der Einnahmen
§ 4. Die Organisationseinheit ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes ihre Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 BHG zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen die Leiterin oder den Leiter der Organisationseinheit zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 17a Abs. 3 BHG ermächtigt.
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Zahlungen
§ 5. Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz BHG darf die Organisationseinheit innerhalb des Projektzeitraumes Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Rücklagen
§ 6. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des §17a Abs. 4 und 5 BHG für die Organisationseinheit zuzuführen
positive Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit einer Flexibilisierungs-Rücklage und
negative Unterschiedsbeiträge im Bereich der Organisationseinheit als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage.
(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder nach § 53 BHG darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 BHG nicht erfolgen.
(3) Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 6 BHG nach Maßgabe ihres erforderlichen Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungsrücklage bereitzustellen.
Positive Unterschiedsbeträge
§ 7. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4 bis 6 BHG zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Landesverteidigung hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz BHG und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 erster Satz BHG bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit der Leiterin oder dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.
(2) Der von der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 5 letzter Satz BHG für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung ihrer Bediensteten zu verwendende Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf 25 vH dieses Betrages nicht übersteigen.
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Positive Unterschiedsbeträge
§ 7. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4 bis 6 BHG zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz BHG und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 erster Satz BHG bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport mit der Leiterin oder dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.
(2) Der von der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 5 letzter Satz BHG für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung ihrer Bediensteten zu verwendende Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf 25 vH dieses Betrages nicht übersteigen.
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Negative Unterschiedsbeträge
§ 8. Negative Unterschiedsbeträge sind nach § 17a Abs. 4 und 5 BHG zu bedecken und auszugleichen.
Abschnitt
Controlling-Beirat
Aufgaben und Geschäftsordnung
§ 9. Beim Bundesminister für Landesverteidigung wurde mit Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung BGBl. II Nr. 441/2005 anlässlich der Bestimmung der Heeresforstverwaltung Allentsteig als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 auch auf die Heeresunteroffiziersakademie ausgeweitet.
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Abschnitt
Controlling-Beirat
Aufgaben und Geschäftsordnung
§ 9. Beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wurde mit Verordnung BGBl. II Nr. 441/2005, in der Fassung BGBl. II Nr. 477/2008, ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 auch auf die Heeresunteroffiziersakademie ausgeweitet.
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Berichtspflichten der Organisationseinheit
§ 10. (1) Die Leiterin oder der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat vorzulegen
einen Bericht mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr innerhalb des Projektzeitraumes und
einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogramms bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres.
(2) Die Berichte nach Abs. 1 haben hinreichend detailliert einzugehen auf
das Projektprogramm, insbesondere auf die darin festgelegten Ziele,
den Leistungskatalog und
die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Planstellen.
(3) Über Abs. 2 hinaus haben die Berichte nach Abs. 1 Z 1 eine Vorschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu enthalten.
(4) Die Leiterin oder der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.
Abschnitt
Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmungen
§ 11. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 BHG und § 7 dieser Verordnung über positive Unterschiedsbeträge anzuwenden.
(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist nach § 17b Abs. 1 BHG vom Bundesminister für Landesverteidigung zu bedecken.
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Abschnitt
Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmungen
§ 11. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 BHG und § 7 dieser Verordnung über positive Unterschiedsbeträge anzuwenden.
(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist nach § 17b Abs. 1 BHG vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zu bedecken.
Inkrafttreten
§ 12. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Inkrafttreten
§ 12. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) § 2 und das Projektprogramm in der Anlage, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 435/2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
Anlage
Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)
Strategischer Rahmen
Strategische Ziele
- Die Heeresunteroffiziersakademie bildet auf der Grundlage eines positiven Menschenbildes und einer nach innen und außen gelebten Unternehmensphilosophie Unteroffiziere, Zivilbedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung und weitere Personen vergleichbarer inländischer und ausländischer Organisationen aus.
- Die Ausbildung erfolgt in Übereinstimmung mit der jeweiligen Einsatzkonzeption des Österreichischen Bundesheeres im nationalen und internationalen Kontext unter Anwendung moderner Ausbildungsmittel in der Präsenz- und Fernausbildung nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung und berücksichtigt sowohl die fachliche als auch die soziale Kompetenz.
- Als Forschungsinstitution gemäß Forschungskonzept des Österreichischen Bundesheeres gestaltet die Heeresunteroffiziersakademie vorrangig die Entwicklung des Unteroffizierskorps und kooperiert in diesem Zusammenhang mit nationalen und internationalen Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
- Die Auftragserfüllung erfolgt unter Anwendung von Managementmethoden der öffentlichen Verwaltung und Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze in einer zeitgemäßen infrastrukturellen Umgebung.
Fachbezogene Ziele
- Steigerung der Anzahl der zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Unteroffiziers-Grundausbildung durch Optimierung der Wirkung von Fördermaßnahmen im Rahmen der Vorbereitungslehrgänge.
- Intensivierung der Kooperationen mit ähnlichen nationalen und internationalen, militärischen und zivilen Bildungseinrichtungen.
- Optimierung der Übereinstimmung von Vorgaben in Durchführungsbestimmungen und curricularen Grundlagen für die Aus,- Weiter- und Fortbildung von Unteroffizieren mit den tatsächlich geleisteten Ausbildungsstunden/Manntagen.
- Steigerung der Leistungszeiten der Bediensteten in den Kernbereichen.
Managementziele
- Optimierung der Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Führung und Arbeitsbedingungen.
- Positionierung der Heeresunteroffiziersakademie als Forschungseinrichtung des Österreichischen Bundesheeres durch aktive Mitwirkung im Forschungsmanagement des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV).
- Implementierung eines Fachzentrums für Fernausbildung an der Heeresunteroffiziersakademie durch Weiterentwicklung von Fernausbildungsabschnitten im Rahmen von 4 Lehrgängen/Seminaren bis Ende 2010.
- Verbesserung der Ergebnisse des „Common Assessment Framework (CAF)“ 2006.
- Effizienzsteigerungen im Bereich der Durchführung von Lehrgängen/Seminaren.
Schlüsselaufgaben
- die Entwicklung des österreichischen Unteroffizierskorps durch Bildungsmaßnahmen im nationalen und internationalen Rahmen sowie selbständige Grundlagen- und Forschungsarbeit,
- die Schaffung und Sicherstellung aller notwendigen Rahmenbedingungen für Führung, Ausbildung, Logistik, Personal, Kommunikation und Administration zur Auftragserfüllung,
- der Ausbau und die Weiterentwicklung nationaler und internationaler Kontakte zur Förderung von Ausbildungskooperationen vor allem zur Erhöhung der Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen im europäischen Kontext,
- die bedarfsorientierte Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Lehrgängen sowie sonstiger Bildungsmaßnahmen für Unteroffiziere des Österreichischen Bundesheeres,
- die bedarfsorientierte Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Grundausbildungen für die Bediensteten der Verwendungsgruppen A 3, A 4 und A 5, der Facharbeiter–Aufstiegsausbildung und der erforderlichen Einführungsmodule für alle Verwendungsgruppen,
- die bedarfsorientierte Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Trainerausbildung Führungsverhalten und der Ausbildung zum Schulungsleiter für Ausbildungsmethodik und
- die Bereitstellung von Fachkompetenz und strukturiertem Wissen sowie Erarbeitung von Grundlagen nach Vorgabe des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Rechtsgrundlagen
- Art. 79 B-VG
- Wehrgesetz 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146
- Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz – BHG), BGBl. Nr. 213/1986
- Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979), BGBl. Nr. 333
- Bundesgesetz vom 17. März 1948 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes (Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG), BGBl. Nr. 86
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. September 1989 über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 1989 – BHV 1989), BGBl. Nr. 570
- Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1, BGBl. II Nr. 518/2003
- Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 2, BGBl. II Nr. 519/2003
- Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1, BGBl. II Nr. 220/2007
- Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2, BGBl. II Nr. 221/2007
- Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3, BGBl. II Nr. 222/2007
- Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 4 und A 5 sowie über die Facharbeiter–Aufstiegsausbildung, BGBl. II Nr. 223/2007
Leistungskennzahlen
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
Anzahl der zugelassenen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur
Unteroffiziers-Grundausbildung
[Verhältnis der positiven 50% größer größer 80%
Prüfungsabschlüsse zur Anzahl der 60% 70%
Zulassungswerberinnen und
Zulassungswerber für die Teilnahme an
der Unteroffiziers-Grundausbildung]
```
```
- Die Überprüfung der Zulassungswerberinnen und Zulassungswerber erfolgt nach einem standardisierten Verfahren („Assessment“) im Rahmen des Vorbereitungslehrganges. Durch zusätzliche Schulungen in den verschiedensten Unterrichtsthemen (Fördermaßnahmen) soll eine Verbesserung erreicht werden.
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
Anzahl Bedienstete,
Ausbildungsteilnehmerinnen und
Ausbildungsteilnehmer der HUAk bei
ausländischen Einrichtungen. 110 130 130 150
[Manntage]
Anzahl der ausländischen
Ausbildungsteilnehmerinnen und
Ausbildungsteilnehmer an der HUAk. 480 550 550 600
[Manntage]
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
Aus- und Fortbildung der 86.600 95.600 78.300 81.900
Unteroffiziere und anderer
Bediensteten des Ressortbereiches
des BMLV
[Manntage]
```
```
Weiterbildung der Unteroffiziere
[Manntage] 3.790 3.790 3.790 3.790
```
```
- Im Projektzeitraum wird im Unterschied zum Referenzjahr 2007 ein größerer Anteil von Ausbildungsleistungen durch neu zuversetztes Personal anstatt von dienstzugeteiltem Personal abgedeckt.
- Beginnend mit 2009 erfolgt im Rahmen der Implementierung der „Unteroffiziersausbildung NEU“ die ausgabenintensive Englischausbildung.
- Die Schwankungen bei den Lehrgangs- beziehungsweise Seminarteilnehmerinnen und Lehrgangsbeziehungsweise Seminarteilnehmern begründen nicht generell die Durchführung von zusätzlichen Lehrgängen/Seminaren, sondern können teilweise durch unterschiedliche Lehrgangsgrößen beziehungsweise eine unterschiedliche Seminarteilnehmerinnen- und Seminarteilnehmeranzahl abgefangen werden.
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
Verhältnis Zeitaufwand
Kernleistungen (Ausbildung)
zu Gesamtanwesenheitszeit
der Bediensteten der HUAk 30% größer/ größer/ größer/
[%] gleich gleich gleich
30% 30% 30%
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
Kosten pro Kursteilnehmerin
oder Kursteilnehmer pro
Kurstag € 76 kleiner/ kleiner/ kleiner/
[€] gleich gleich gleich
€ 76 € 76 € 76
```
```
- Als Kernleistung wird die Durchführung von Lehrgängen/Seminaren an der HUAk (Aus-/Fort- und Weiterbildung) definiert. Der Referenzwert 2007 ergibt sich aus einer Monatsbetrachtung im Rahmen der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung an der Heeresunteroffiziersakademie.
- Für die Kosten pro Kursteilnehmerin oder Kursteilnehmer pro Kurstag für 2007 wurden als Referenzwert die Kosten einer ähnlichen Bildungseinrichtung im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung herangezogen.
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
Anzahl der im
Forschungsbereich durch die
HUAk herausgegebenen
Publikationen 2 2 3 4
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
Anzahl der Lehrgänge/Seminare
mit Fernausbildungsabschnitt 1 2 3 4
```
```
Qualitative Leistungskennzahlen:
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
Mitarbeiter- und
Mitarbeiterinnenzufriedenheit
(Bedienstete der HUAk)
[%] 70 80 80 90
```
```
Mitarbeiter- und
Mitarbeiterinnenzufriedenheit
(Rekruten) [%] 60 70 70 80
```
```
Bemerkungen:
- Die Bediensteten der Heeresunteroffiziersakademie sollen einmal
jährlich mittels elektronischem Fragebogen befragt werden. Die
Befragung der Rekruten erfolgt jeweils im 4. Ausbildungsmonat.
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
Verbesserung des
Gesamtergebnisses im Bereich
der CAF Selbstbewertung 1 2 2 3
```
```
- Durch eine jährlich durchgeführte Selbstevaluierung nach den Prinzipien des „Common Assessment Framework (CAF)“ soll eine Verbesserung in ausgewählten Bereichen erreicht werden.
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
```
```
Plan- Plan- Plan-
stellen stellen stellen
Prognose Vorschau Vorschau Vorschau
Stellenplan 2007 2008 2009 2010
```
```
M1 3 3 3 3
```
```
M2 25 25 25 25
```
```
M3 80 80 80 80
```
```
M4 8 10 12 14
```
```
A 1 2 2 2 2
```
```
A 2 2 2 2 2
```
```
A 3 3 3 3 3
```
```
Gesamtsumme 123 125 127 129
```
```
- Gemäß Punkt 4 des allgemeinen Teils des Stellenplanes kann die Deckung der Bediensteten im Stellenplan gefunden werden (z. B. A 4 könnte durch A 3 oder M BUO 2 gedeckt werden). Diese Maßnahme ist Voraussetzung für eine flexiblere Personalsteuerung. Grundlage hiezu bildet der Organisationsplan.
- Teile von dienstzugeteiltem Personal wurde/wird im Referenzjahr 2007 durch Aufnahme an der Heeresunteroffiziersakademie planstellenwirksam.
- Die Darstellung der in der Budgetvorschau kalkulierten Personalausgaben werden unter Punkt 9. (UT 0 – Personalbereich) näher erläutert.
```
```
SOLL Kontin- Kontin- Kontin- Kontin-
OrgPlan gent gen- gen- gen-
NEU tierung tierung tierung
IST PLAN PLAN PLAN
Besoldungsgruppe 2007 2008 2009 2010
```
```
Rekruten 50 138 138 144 144
```
```
- Bei den Rekruten ist zu berücksichtigen, dass diese nur während der Verwendung an der Heeresunteroffiziersakademie bei dieser budgetwirksam sind.
- Pro Jahr stehen der Heeresunteroffiziersakademie 3 Einrückungskontingente zur Verfügung.
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
```
```
2007 2008 2009 2010
UT prognos- Vor- Vor- Vor-
tizierter an- an- an-
Ausgaben in Mio € Erfolg schlag schlag schlag
```
```
Personalausgaben UT 0 4,891 5,176 5,369 5,576
```
```
Gesetzliche
Verpflichtungen UT 7 0,253 0,266 0,277 0,284
```
```
Ermessensausgaben UT 8 1,353 1,293 1,273 1,376
```
```
GESAMTAUSGABEN 6,497 6,735 6,919 7,236
```
```
GESAMTEINNAHMEN UT 4 0,000 0,010 0,010 0,010
```
```
SALDO (Budgetunterdeckung) 6,497 6,725 6,909 7,226
```
```
Fiktiver Zuschlag
Personalausgaben UT 0 0,630 0,283 0,160 0,000
```
```
Fiktiver Abschlag
Personalausgaben UT 0 0,066 0,000 0,000 0,000
```
```
Fiktiver Zuschlag
Sachausgaben UT 7 0,011 0,011 0,000 0,000
```
```
Fiktiver Zuschlag
Ermessensausgaben UT 8 0,155 0,113 0,067 0,000
```
```
Fiktiver Saldo
(Budgetunterdeckung) 7,226 7,132 7,136 7,226
```
```
Die in der Budgetvorschau budgetierten Personalausgaben ergeben sich
aus der nachfolgenden Aufstellung
```
```
VBÄ-
Prognose VBÄ-Plan VBÄ-Plan VBÄ-Plan
Besoldungsgruppe 2007 2008 2009 2010
```
```
M BO 1 2 3 3 3
```
```
M BO 2 18 19 20 21
```
```
M BUO 1 64 70 72 74
```
```
M BUO 2 5 5 5 6
```
```
A 1 2 2 2 2
```
```
A 2 3 3 3 3
```
```
A 3 2 2 2 2
```
```
A 4 8 8 8 8
```
```
Versetzung über Stand 3 3 3 3
```
```
„900“ M BUO 1 2 2 2 2
```
```
Chance 55 1 1 1 1
```
```
Auslandseinsatz - 2 - 2 - 2
```
```
budgetierte VBÄ 110 116 119 123
```
```
Dienstzuteilungen 11 7 6 4
```
```
Gesamtsumme: 121 123 125 127
```
```
- Es wird davon ausgegangen, dass sich durchschnittlich 2 VBÄ im Auslandseinsatz befinden. Die Budgetierung erfolgt durch das Bundesministerium für Landesverteidigung. Der fiktive Abschlag UT 0 im Referenzjahr 2007 ergibt sich dadurch, dass diese 2 VBÄ noch in der Budgetvorschau enthalten sind.
- Die fiktiven Zuschläge UT 0 erfolgen aufgrund der Einnahme des neuen Organisationsplanes der Heeresunteroffiziersakademie. Diese Personalsteigerung begründet sich durch zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Implementierung der neuen Ausbildungskonzeption für Unteroffiziere bei gleichzeitiger Reduzierung von Dienstzuteilungen. Die Nachbesetzungen an der Heeresunteroffiziersakademie erfolgen grundsätzlich durch ressortinternes Personal.
- Aufwendungen für Personal (z. B. Lehrpersonal, Ersatz für Personal im Auslandseinsatz), welches Aufgaben für die Heeresunteroffiziersakademie wahrzunehmen hat, sind durch die Heeresunteroffiziersakademie zu bedecken (z. B. Gastlehrgebühren).
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)
Anlage
Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)
Strategischer Rahmen
Die Heeresunteroffiziersakademie (HUAk) erfüllt als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ihre Schlüsselaufgaben in den zugewiesenen Objekten der Liegenschaft TOWAREK Schulkaserne Enns sowie in der Außenstelle HILLER – Kaserne in Ebelsberg.
Die Heeresunteroffiziersakademie ist Teil der Heeresorganisation und unterliegt somit den Einschränkungen des Art. 79 B-VG.
Die Heeresunteroffiziersakademie ist als Institution zur Entwicklung des Unteroffizierskorps Trägerin für die allgemeine Aus-, Weiter- und Fortbildung der Berufs- und Miliz-Unteroffiziere des Österreichischen Bundesheeres.
Die Heeresunteroffiziersakademie führt die Grundaus- und Fortbildung von Zivilbediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport durch.
Strategische Ziele
- Die Heeresunteroffiziersakademie bildet auf der Grundlage eines positiven Menschenbildes und einer nach innen und außen gelebten Unternehmensphilosophie Unteroffiziere, Zivilbedienstete und weitere Personen vergleichbarer inländischer und ausländischer Organisationen aus.
- Die Ausbildung erfolgt in Übereinstimmung mit der jeweiligen Einsatzkonzeption des Österreichischen Bundesheeres im nationalen und internationalen Kontext unter Anwendung moderner Ausbildungsmittel in der Präsenz- und Fernausbildung nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung inklusive flexibler Denk- und Handlungsweisen des verantwortlichen Führungspersonals und berücksichtigt die fachliche, die methodische und auch die soziale Kompetenz.
- Als Forschungsinstitution gemäß Forschungskonzept des Österreichischen Bundesheeres gestaltet die Heeresunteroffiziersakademie vorrangig die Entwicklung des Unteroffizierskorps und kooperiert in diesem Zusammenhang mit nationalen und internationalen Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
- Die Auftragserfüllung erfolgt unter Anwendung von Managementmethoden der öffentlichen Verwaltung und Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze in einer zeitgemäßen infrastrukturellen Umgebung.
Fachbezogene Ziele
- Steigerung der Anzahl der zugelassenen Teilnehmer zur Unteroffiziers-Grundausbildung durch Optimierung der Wirkung von Fördermaßnahmen im Rahmen der Vorbereitungslehrgänge.
- Intensivierung der Kooperationen mit ähnlichen nationalen und internationalen, militärischen und zivilen Bildungseinrichtungen.
- Steigerung der Leistungszeiten der Bediensteten in den Kernbereichen.
Managementziele
- Positive Auswirkungen von Sport und gesundheitsfördernden, ganzheitlich wirkenden Führungsmaßnahmen auf die Bediensteten.
- Optimierung der Zufriedenheit und Motivation der MitarbeiterInnen mit Führung und Arbeitsbedingungen.
- Positionierung der Heeresunteroffiziersakademie als Forschungseinrichtung des Österreichischen Bundesheeres durch aktive Mitwirkung im Forschungsmanagement des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
- Implementierung eines Fachzentrums für Fernausbildung an der Heeresunteroffiziersakademie unter intensiviertem Einsatz der Fernlehre als Unterrichtsmethode in der Weiterbildung von Berufs- und Milizunteroffizieren.
- Steigerung der Qualität der Leistungen der Heeresunteroffiziersakademie, gemessen am Gesamtergebnis im Bereich der Common Assessment Framework (CAF) Selbstbewertung.
- Effizienzsteigerung im Bereich der Durchführung von Lehrgängen/Seminaren.
Schlüsselaufgaben
Der Heeresunteroffiziersakademie obliegt
- die Entwicklung des österreichischen Unteroffizierskorps durch Bildungsmaßnahmen im nationalen und internationalen Rahmen sowie selbständige Grundlagen- und Forschungsarbeit,
- die Schaffung und Sicherstellung aller notwendigen Rahmenbedingungen für Führung, Ausbildung, Logistik, Personal, Kommunikation und Administration zur Auftragserfüllung,
- der Ausbau und die Weiterentwicklung nationaler und internationaler Kontakte zur Förderung von Ausbildungskooperationen vor allem zur Erhöhung der Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen im europäischen Kontext,
- die bedarfsorientierte Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Lehrgängen sowie sonstiger Bildungsmaßnahmen für Unteroffiziere des Österreichischen Bundesheeres,
- die bedarfsorientierte Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Ausbildungsmaßnahmen für Miliz-Unteroffiziere,
- die bedarfsorientierte Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Grundausbildungen für A 3, A 4 und A 5, der Facharbeiter-Aufstiegsausbildung und der Einführungsmodule für alle Verwendungsgruppen,
- die bedarfsorientierte Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Trainerausbildung Führungsverhalten und der Ausbildung zum Schulungsleiter für Ausbildungsmethodik und
- die Bereitstellung von Fachkompetenz und strukturiertem Wissen sowie Erarbeitung von Grundlagen nach Vorgabe des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2010
- Wehrgesetz 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2009
- Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz – BHG), BGBl. Nr. 213/1986
- Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979 BGBl. Nr. 333/1979, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2010
- Bundesgesetz vom 17. März 1948 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes (Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG), BGBl. Nr. 86/1948, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2010
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2009 – BHV 2009), BGBl. II Nr. 489/2008
- Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1, BGBl. II Nr. 464/2008
- Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 2, BGBl. II Nr. 465/2008, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 81/2010
- Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1, BGBl. II Nr. 220/2007, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 158/2009
- Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2, BGBl. II Nr. 221/2007, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 159/2009
- Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3, BGBl. II Nr. 222/2007, zuletzt geändert durch Verordnung BGBL. II Nr. 160/2009
- Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 4 und A 5 sowie über die Facharbeiter–Aufstiegsausbildung, BGBl. II Nr. 223/2007, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. II Nr. 161/2009
Leistungskennzahlen
Quantitative Leistungskennzahlen:
| Zulassungsprüfung | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|
| Positive Prüfungsabschlüsse im Verhältnis zur Anzahl der Zulassungswerberinnen und Zulassungswerber für die Teilnahme an der Unteroffiziers – Grundausbildung in [Prozent] | 96 | 96 | 96 |
Bemerkung:
Die Überprüfung der Zulassungswerberinnen und Zulassungswerber erfolgt nach einem standardisierten Verfahren im Rahmen des Vorbereitungslehrganges. Durch zusätzliche Schulungen in den verschiedensten Unterrichtsthemen (Fördermaßnahmen) soll eine Verbesserung erreicht werden.
| Ausbildung | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|
| Bedienstete und Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer der HUAk bei ausländischen Einrichtungen. [Manntage] | 270 | 280 | 290 |
| Ausländische Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer an der HUAk. [Manntage] | 693 | 700 | 720 |
| Aus- und Fortbildung der Unteroffiziere und anderer Bediensteter des Ressortbereichs des BMVLS [Manntage] | 64.034 | 83.000 | 68.300 |
| Weiterbildung der Unteroffiziere [Manntage] | 1.755 | 3.600 | 3.600 |
| Verhältnis Zeitaufwand Kernleistungen (Ausbildung) zu Gesamtanwesenheitszeit der Bediensteten der HUAk [%] | 45 | 50 | 50 |
| Kosten pro Kursteilnehmerin oder Kursteilnehmer pro Kurstag [€] | 128 | 120 | 120 |
| Im Forschungsbereich durch HUAk herausgegebene Publikationen [Anzahl] | 6 | 6 | 6 |
| Lehrgänge/Seminare mit Fernausbildungsabschnitt [Anzahl] | 4 | 5 | 5 |
Bemerkungen:
Als Kernleistung wird die Durchführung von Lehrgängen/Seminaren an der HUAk (Aus-/Fort- und Weiterbildung), die Administration dieser Lehrgänge/Seminare, sowie alle Aktivitäten des Stabes und der Stabsabteilung der HUAk, die die Durchführung von Lehrgängen/Seminaren unterstützen, definiert.
Die Fortbildung wurde unter der Annahme der Wiederaufnahme des Vorhabens „Ausbildung der Lehrer“ geplant und ist daher in den Jahren 2011/12 höher als im Referenzjahr.
| Gesundheitsförderung | 2009 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|
| Auswirkungen von Sport und gesundheitsfördernden, ganzheitlich wirkenden Führungsmaßnahmen [Durchschnittswert an Arbeitstagen mit krankheitsbedingter Abwesenheit, pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter, ohne Langzeitfälle] | 4,09 | 3,59 | 3,09 |
Bemerkungen:
Langzeit-Krankenstände mit einer Dauer von mehr als zwei Wochen werden herausgerechnet.
Als Referenzwert wird der ermittelte Wert aus 2009 herangezogen.
Messverfahren: Variable Abfrage in Halbjahresschritten
Qualitative Leistungskennzahl:
| Mitarbeiterzufriedenheit | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|
| Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenzufriedenheit (Bedienstete der HUAk) [%] | 85 | 85 | 85 |
| Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenzufriedenheit (Rekruten) [%] | 80 | 80 | 80 |
Bemerkung:
Die Bediensteten der Heeresunteroffiziersakademie sollen jährlich mittels Fragebogen befragt werden. Die Befragung der Rekruten erfolgt 2x jährlich jeweils im 4. od. 5. Ausbildungsmonat.
| Qualitätsmanagement | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|
| Steigerung der Qualität der Leistungen der HUAk gemessen am Gesamtergebnis im Bereich der CAF Selbstbewertung [Skala 1 bis 6] | 3 | 3 | 3,5 |
Bemerkung:
Durch eine jährlich durchgeführte Selbstevaluierung nach den Prinzipien des CAF soll eine Verbesserung in ausgewählten Bereichen erreicht werden.
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:
| Planstellenvorschau | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|
| M1 | 3 | 3 | 3 |
| M2 | 25 | 25 | 25 |
| M3 | 80 | 83 | 83 |
| M4 | 14 | 10 | 10 |
| A1 | 2 | 3 | 3 |
| A2 | 2 | 4 | 4 |
| A3 | 3 | 3 | 3 |
| Gesamtsumme | 129 | 131 | 131 |
Bemerkung:
Gemäß Punkt 4 des allgemeinen Teils des Stellenplanes kann die Deckung der Bediensteten im Stellenplan gefunden werden (z.B. A4 könnte durch A3 oder M BUO 2 gedeckt werden). Diese Maßnahme ist Voraussetzung für eine flexiblere Personalsteuerung. Grundlage hiezu bildet der Organisationsplan.
| GWD-Kontingent | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|
| Rekruten | 140 | 138 | 138 |
Bemerkungen:
Bei den Rekruten ist zu berücksichtigen, dass diese nur während der Verwendung an der Heeresunteroffiziersakademie bei dieser budgetwirksam sind.
Pro Jahr stehen der Heeresunteroffiziersakademie 3 Haupt-Einrückungskontingente sowie 2 zusätzliche Einrückungstermine für jeweils 2 Sanitätsgehilfen zur Verfügung.
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen (Budgetvorschau):
| Ausgaben in Mio € | UT | Voranschlag 2010 | Prognose 2010 | Voranschlag 2011 | Voranschlag 2012 |
|---|---|---|---|---|---|
| Personalausgaben | 0 | 5,576 | 5,925 | 5,921 | 6,009 |
| Gesetzliche Verpflichtungen | 7 | 0,284 | 0,290 | 0,284 | 0,284 |
| Ermessensausgaben | 8 | 1,376 | 1,028 | 1,031 | 0,943 |
| Gesamtausgaben | 7,236 | 7,243 | 7,236 | 7,236 | |
| Gesamteinnahmen | 4 | 0,010 | 0,009 | 0,010 | 0,010 |
| SALDO (Budgetunterdeckung) | 7,226 | 7,234 | 7,226 | 7,226 |
Bemerkung:
Aufgrund der Erfahrungswerte aus dem 1. Flexibilisierungs-Projektzeitraum wurde beim Voranschlag für 2011 und 2012 ein Ausgleich zwischen UT0 und UT8 durchgeführt.
9.1 Ausgaben:
UT 0 – Personalbereich:
Der Personalaufwand für die Jahre 2011 und 2012 ist auf der Basis einer Prognose für das Jahr 2010, unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung berechnet worden. Die in der Budgetvorschau budgetierten Personalausgaben ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung.
| VBÄ | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|
| M BO 1 | 3 | 2 | 2 |
| M BO 2 | 21 | 24 | 25 |
| M BUO 1 | 80 | 80 | 80 |
| M BUO 2 | 6 | 5 | 5 |
| A1 | 2 | 2 | 2 |
| A2 | 4 | 4,75 | 4,75 |
| A3 | 3 | 3 | 3 |
| A4 | 7 | 6,25 | 6,25 |
| Versetzung über Stand | 2 | 1,75 | 1 |
| "900" MBUO1 | 1 | 3,25 | 3 |
| VB Englisch | 3 | 3 | 3 |
| Auslandseinsatz | -4 | -4 | -4 |
| budgetierte VBÄ | 128 | 131 | 131 |
| Dienstzuteilungen | 8 | 8 | 5 |
| Gesamtsumme VBÄ | 136 | 139 | 136 |
Bemerkungen:
- Es wird davon ausgegangen, dass sich durchschnittlich 4 VBÄ im Auslandseinsatz befinden. Die Budgetierung erfolgt durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
- Die Nachbesetzungen an der Heeresunteroffiziersakademie erfolgen grundsätzlich durch ressortinternes Personal.
- Aufwendungen für Personal (z.B. Lehrpersonal, Ersatz für Personal im Auslandseinsatz), welches Aufgaben für die Heeresunteroffiziersakademie wahrzunehmen hat, sind durch die Heeresunteroffiziersakademie zu bedecken (z.B. Gastlehrergebühren, Personal von Arbeitskräfteüberlassungsfirmen, Dienstzuteilungen).
UT 7 – Gesetzliche Verpflichtungen:
Diese umfassen die Gebühren nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. I Nr. 31, für Grundwehrdiener. Die Berechnung erfolgte auf der Basis der Prognose 2010 unter Berücksichtigung der Kontingentierungszahlen für den Projektzeitraum, sowie der Valorisierung der Barbezüge.
UT 8 – Aufwendungen:
Der Sachaufwand wurde auf Grundlage der tatsächlich zu erwartenden Aufwendungen budgetiert.
Eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen, welche auch weiterhin zentral durch das Ressort beschafft/bereitgestellt werden, sind nicht in der Budgetvorschau der Heeresunteroffiziersakademie berücksichtigt. (z. B. Gebäudeinstandsetzung, EDV-Ausstattung der 3. Verarbeitungsebene u. a.). Diese Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen durch das Ressort wird im Erlasswege geregelt (detaillierte Aufzählung).
9.2 Einnahmen:
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Einschränkungen (Art. 79 B-VG) sind kaum Einnahmen zu erwarten. Die Einnahmen aufgrund der Teilnahme an der Truppenverpflegung, Geldstrafen sowie Einnahmen aus Verlusten verbleiben im Ressortbudget des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.