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Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel auf die Heeresunteroffiziersakademie (FlexibilisierungsverordnungHeeresunteroffiziersakademie)

Geltender Text a fecha 2007-12-31

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

1.

Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Anwendungsbereich

§ 1. Die Heeresunteroffiziersakademie wird als Organisationseinheit bestimmt, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b BHG und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen anzuwenden ist.

Projektzeitraum

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2008 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2010.

Projektzeitraum

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2008 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012.

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

Projektprogramm

§ 3. (1) Das Ziel der Organisationseinheit ist, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung nach § 2 BHG, durch die Zusammenführung der Ressourcen- und Ergebnisverantwortung Effizienzsteigerungen in der Auftragserfüllung der Heeresunteroffiziersakademie zu erreichen.

(2) Zur Erreichung des Zieles nach Abs. 1 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm, insbesondere durch die Entwicklung des österreichischen Unteroffizierskorps durch Bildungsmaßnahmen im nationalen und internationalen Rahmen, zu erfüllen.

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

2.

Abschnitt

Besondere Ermächtigungen und Regelungen während desProjektzeitraumes

Verwendung der Einnahmen

§ 4. Die Organisationseinheit ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes ihre Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 BHG zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen die Leiterin oder den Leiter der Organisationseinheit zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 17a Abs. 3 BHG ermächtigt.

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

Zahlungen

§ 5. Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz BHG darf die Organisationseinheit innerhalb des Projektzeitraumes Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

Rücklagen

§ 6. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des §17a Abs. 4 und 5 BHG für die Organisationseinheit zuzuführen

1.

positive Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit einer Flexibilisierungs-Rücklage und

2.

negative Unterschiedsbeiträge im Bereich der Organisationseinheit als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage.

(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder nach § 53 BHG darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 BHG nicht erfolgen.

(3) Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 6 BHG nach Maßgabe ihres erforderlichen Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungsrücklage bereitzustellen.

Positive Unterschiedsbeträge

§ 7. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4 bis 6 BHG zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Landesverteidigung hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz BHG und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 erster Satz BHG bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit der Leiterin oder dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.

(2) Der von der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 5 letzter Satz BHG für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung ihrer Bediensteten zu verwendende Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf 25 vH dieses Betrages nicht übersteigen.

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

Positive Unterschiedsbeträge

§ 7. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4 bis 6 BHG zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz BHG und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 erster Satz BHG bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport mit der Leiterin oder dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.

(2) Der von der Organisationseinheit nach § 17a Abs. 5 letzter Satz BHG für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung ihrer Bediensteten zu verwendende Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf 25 vH dieses Betrages nicht übersteigen.

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

Negative Unterschiedsbeträge

§ 8. Negative Unterschiedsbeträge sind nach § 17a Abs. 4 und 5 BHG zu bedecken und auszugleichen.

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

Aufgaben und Geschäftsordnung

§ 9. Beim Bundesminister für Landesverteidigung wurde mit Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung BGBl. II Nr. 441/2005 anlässlich der Bestimmung der Heeresforstverwaltung Allentsteig als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 auch auf die Heeresunteroffiziersakademie ausgeweitet.

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

Aufgaben und Geschäftsordnung

§ 9. Beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wurde mit Verordnung BGBl. II Nr. 441/2005, in der Fassung BGBl. II Nr. 477/2008, ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 auch auf die Heeresunteroffiziersakademie ausgeweitet.

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

Berichtspflichten der Organisationseinheit

§ 10. (1) Die Leiterin oder der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat vorzulegen

1.

einen Bericht mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr innerhalb des Projektzeitraumes und

2.

einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogramms bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres.

(2) Die Berichte nach Abs. 1 haben hinreichend detailliert einzugehen auf

1.

das Projektprogramm, insbesondere auf die darin festgelegten Ziele,

2.

den Leistungskatalog und

3.

die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Planstellen.

(3) Über Abs. 2 hinaus haben die Berichte nach Abs. 1 Z 1 eine Vorschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu enthalten.

(4) Die Leiterin oder der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.

4.

Abschnitt

Schlussbestimmungen

Übergangsbestimmungen

§ 11. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 BHG und § 7 dieser Verordnung über positive Unterschiedsbeträge anzuwenden.

(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist nach § 17b Abs. 1 BHG vom Bundesminister für Landesverteidigung zu bedecken.

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

4.

Abschnitt

Schlussbestimmungen

Übergangsbestimmungen

§ 11. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 BHG und § 7 dieser Verordnung über positive Unterschiedsbeträge anzuwenden.

(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist nach § 17b Abs. 1 BHG vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zu bedecken.

Inkrafttreten

§ 12. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

Inkrafttreten

§ 12. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

(2) § 2 und das Projektprogramm in der Anlage, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 435/2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Anlage

Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)

1.

Strategischer Rahmen

2.

Strategische Ziele

3.

Fachbezogene Ziele

4.

Managementziele

5.

Schlüsselaufgaben

6.

Rechtsgrundlagen

7.

Leistungskennzahlen

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

Anzahl der zugelassenen

Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur

Unteroffiziers-Grundausbildung

[Verhältnis der positiven 50% größer größer 80%

Prüfungsabschlüsse zur Anzahl der 60% 70%

Zulassungswerberinnen und

Zulassungswerber für die Teilnahme an

der Unteroffiziers-Grundausbildung]

```


```

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

Anzahl Bedienstete,

Ausbildungsteilnehmerinnen und

Ausbildungsteilnehmer der HUAk bei

ausländischen Einrichtungen. 110 130 130 150

[Manntage]

Anzahl der ausländischen

Ausbildungsteilnehmerinnen und

Ausbildungsteilnehmer an der HUAk. 480 550 550 600

[Manntage]

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

Aus- und Fortbildung der 86.600 95.600 78.300 81.900

Unteroffiziere und anderer

Bediensteten des Ressortbereiches

des BMLV

[Manntage]

```


```

Weiterbildung der Unteroffiziere

[Manntage] 3.790 3.790 3.790 3.790

```


```

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

Verhältnis Zeitaufwand

Kernleistungen (Ausbildung)

zu Gesamtanwesenheitszeit

der Bediensteten der HUAk 30% größer/ größer/ größer/

[%] gleich gleich gleich

30% 30% 30%

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

Kosten pro Kursteilnehmerin

oder Kursteilnehmer pro

Kurstag  € 76 kleiner/ kleiner/ kleiner/

[€] gleich gleich gleich

€ 76  € 76  € 76

```


```

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

Anzahl der im

Forschungsbereich durch die

HUAk herausgegebenen

Publikationen 2 2 3 4

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

Anzahl der Lehrgänge/Seminare

mit Fernausbildungsabschnitt 1 2 3 4

```


```

Qualitative Leistungskennzahlen:

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

Mitarbeiter- und

Mitarbeiterinnenzufriedenheit

(Bedienstete der HUAk)

[%] 70 80 80 90

```


```

Mitarbeiter- und

Mitarbeiterinnenzufriedenheit

(Rekruten) [%] 60 70 70 80

```


```

Bemerkungen:

- Die Bediensteten der Heeresunteroffiziersakademie sollen einmal

jährlich mittels elektronischem Fragebogen befragt werden. Die

Befragung der Rekruten erfolgt jeweils im 4. Ausbildungsmonat.

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

Verbesserung des

Gesamtergebnisses im Bereich

der CAF Selbstbewertung 1 2 2 3

```


```

8.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

```


```

Plan- Plan- Plan-

stellen stellen stellen

Prognose Vorschau Vorschau Vorschau

Stellenplan 2007 2008 2009 2010

```


```

M1 3 3 3 3

```


```

M2 25 25 25 25

```


```

M3 80 80 80 80

```


```

M4 8 10 12 14

```


```

A 1 2 2 2 2

```


```

A 2 2 2 2 2

```


```

A 3 3 3 3 3

```


```

Gesamtsumme 123 125 127 129

```


```

```


```

SOLL Kontin- Kontin- Kontin- Kontin-

OrgPlan gent gen- gen- gen-

NEU tierung tierung tierung

IST PLAN PLAN PLAN

Besoldungsgruppe 2007 2008 2009 2010

```


```

Rekruten 50 138 138 144 144

```


```

9.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

```


```

2007 2008 2009 2010

UT prognos- Vor- Vor- Vor-

tizierter an- an- an-

Ausgaben in Mio € Erfolg schlag schlag schlag

```


```

Personalausgaben UT 0 4,891 5,176 5,369 5,576

```


```

Gesetzliche

Verpflichtungen UT 7 0,253 0,266 0,277 0,284

```


```

Ermessensausgaben UT 8 1,353 1,293 1,273 1,376

```


```

GESAMTAUSGABEN 6,497 6,735 6,919 7,236

```


```

GESAMTEINNAHMEN UT 4 0,000 0,010 0,010 0,010

```


```

SALDO (Budgetunterdeckung) 6,497 6,725 6,909 7,226

```


```

Fiktiver Zuschlag

Personalausgaben UT 0 0,630 0,283 0,160 0,000

```


```

Fiktiver Abschlag

Personalausgaben UT 0 0,066 0,000 0,000 0,000

```


```

Fiktiver Zuschlag

Sachausgaben UT 7 0,011 0,011 0,000 0,000

```


```

Fiktiver Zuschlag

Ermessensausgaben UT 8 0,155 0,113 0,067 0,000

```


```

Fiktiver Saldo

(Budgetunterdeckung) 7,226 7,132 7,136 7,226

```


```

Die in der Budgetvorschau budgetierten Personalausgaben ergeben sich

aus der nachfolgenden Aufstellung

```


```

VBÄ-

Prognose VBÄ-Plan VBÄ-Plan VBÄ-Plan

Besoldungsgruppe 2007 2008 2009 2010

```


```

M BO 1 2 3 3 3

```


```

M BO 2 18 19 20 21

```


```

M BUO 1 64 70 72 74

```


```

M BUO 2 5 5 5 6

```


```

A 1 2 2 2 2

```


```

A 2 3 3 3 3

```


```

A 3 2 2 2 2

```


```

A 4 8 8 8 8

```


```

Versetzung über Stand 3 3 3 3

```


```

„900“ M BUO 1 2 2 2 2

```


```

Chance 55 1 1 1 1

```


```

Auslandseinsatz - 2 - 2 - 2

```


```

budgetierte VBÄ 110 116 119 123

```


```

Dienstzuteilungen 11 7 6 4

```


```

Gesamtsumme: 121 123 125 127

```


```

Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)

Anlage

Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)

1.

Strategischer Rahmen

Die Heeresunteroffiziersakademie (HUAk) erfüllt als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ihre Schlüsselaufgaben in den zugewiesenen Objekten der Liegenschaft TOWAREK Schulkaserne Enns sowie in der Außenstelle HILLER – Kaserne in Ebelsberg.

Die Heeresunteroffiziersakademie ist Teil der Heeresorganisation und unterliegt somit den Einschränkungen des Art. 79 B-VG.

Die Heeresunteroffiziersakademie ist als Institution zur Entwicklung des Unteroffizierskorps Trägerin für die allgemeine Aus-, Weiter- und Fortbildung der Berufs- und Miliz-Unteroffiziere des Österreichischen Bundesheeres.

Die Heeresunteroffiziersakademie führt die Grundaus- und Fortbildung von Zivilbediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport durch.

2.

Strategische Ziele

3.

Fachbezogene Ziele

4.

Managementziele

5.

Schlüsselaufgaben

Der Heeresunteroffiziersakademie obliegt

6.

Rechtsgrundlagen

7.

Leistungskennzahlen

Quantitative Leistungskennzahlen:

Zulassungsprüfung Prognose 2010 2011 2012
Positive Prüfungsabschlüsse im Verhältnis zur Anzahl der Zulassungswerberinnen und Zulassungswerber für die Teilnahme an der Unteroffiziers – Grundausbildung in [Prozent] 96 96 96

Bemerkung:

Die Überprüfung der Zulassungswerberinnen und Zulassungswerber erfolgt nach einem standardisierten Verfahren im Rahmen des Vorbereitungslehrganges. Durch zusätzliche Schulungen in den verschiedensten Unterrichtsthemen (Fördermaßnahmen) soll eine Verbesserung erreicht werden.

Ausbildung Prognose 2010 2011 2012
Bedienstete und Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer der HUAk bei ausländischen Einrichtungen. [Manntage] 270 280 290
Ausländische Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer an der HUAk. [Manntage] 693 700 720
Aus- und Fortbildung der Unteroffiziere und anderer Bediensteter des Ressortbereichs des BMVLS [Manntage] 64.034 83.000 68.300
Weiterbildung der Unteroffiziere [Manntage] 1.755 3.600 3.600
Verhältnis Zeitaufwand Kernleistungen (Ausbildung) zu Gesamtanwesenheitszeit der Bediensteten der HUAk [%] 45 50 50
Kosten pro Kursteilnehmerin oder Kursteilnehmer pro Kurstag [€] 128 120 120
Im Forschungsbereich durch HUAk herausgegebene Publikationen [Anzahl] 6 6 6
Lehrgänge/Seminare mit Fernausbildungsabschnitt [Anzahl] 4 5 5

Bemerkungen:

Als Kernleistung wird die Durchführung von Lehrgängen/Seminaren an der HUAk (Aus-/Fort- und Weiterbildung), die Administration dieser Lehrgänge/Seminare, sowie alle Aktivitäten des Stabes und der Stabsabteilung der HUAk, die die Durchführung von Lehrgängen/Seminaren unterstützen, definiert.

Die Fortbildung wurde unter der Annahme der Wiederaufnahme des Vorhabens „Ausbildung der Lehrer“ geplant und ist daher in den Jahren 2011/12 höher als im Referenzjahr.

Gesundheitsförderung 2009 2011 2012
Auswirkungen von Sport und gesundheitsfördernden, ganzheitlich wirkenden Führungsmaßnahmen [Durchschnittswert an Arbeitstagen mit krankheitsbedingter Abwesenheit, pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter, ohne Langzeitfälle] 4,09 3,59 3,09

Bemerkungen:

Langzeit-Krankenstände mit einer Dauer von mehr als zwei Wochen werden herausgerechnet.

Als Referenzwert wird der ermittelte Wert aus 2009 herangezogen.

Messverfahren: Variable Abfrage in Halbjahresschritten

Qualitative Leistungskennzahl:

Mitarbeiterzufriedenheit Prognose 2010 2011 2012
Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenzufriedenheit (Bedienstete der HUAk) [%] 85 85 85
Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenzufriedenheit (Rekruten) [%] 80 80 80

Bemerkung:

Die Bediensteten der Heeresunteroffiziersakademie sollen jährlich mittels Fragebogen befragt werden. Die Befragung der Rekruten erfolgt 2x jährlich jeweils im 4. od. 5. Ausbildungsmonat.

Qualitätsmanagement Prognose 2010 2011 2012
Steigerung der Qualität der Leistungen der HUAk gemessen am Gesamtergebnis im Bereich der CAF Selbstbewertung [Skala 1 bis 6] 3 3 3,5

Bemerkung:

Durch eine jährlich durchgeführte Selbstevaluierung nach den Prinzipien des CAF soll eine Verbesserung in ausgewählten Bereichen erreicht werden.

8.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:

Planstellenvorschau Prognose 2010 2011 2012
M1 3 3 3
M2 25 25 25
M3 80 83 83
M4 14 10 10
A1 2 3 3
A2 2 4 4
A3 3 3 3
Gesamtsumme 129 131 131

Bemerkung:

Gemäß Punkt 4 des allgemeinen Teils des Stellenplanes kann die Deckung der Bediensteten im Stellenplan gefunden werden (z.B. A4 könnte durch A3 oder M BUO 2 gedeckt werden). Diese Maßnahme ist Voraussetzung für eine flexiblere Personalsteuerung. Grundlage hiezu bildet der Organisationsplan.

GWD-Kontingent Prognose 2010 2011 2012
Rekruten 140 138 138

Bemerkungen:

Bei den Rekruten ist zu berücksichtigen, dass diese nur während der Verwendung an der Heeresunteroffiziersakademie bei dieser budgetwirksam sind.

Pro Jahr stehen der Heeresunteroffiziersakademie 3 Haupt-Einrückungskontingente sowie 2 zusätzliche Einrückungstermine für jeweils 2 Sanitätsgehilfen zur Verfügung.

9.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen (Budgetvorschau):

Ausgaben in Mio € UT Voranschlag 2010 Prognose 2010 Voranschlag 2011 Voranschlag 2012
Personalausgaben 0 5,576 5,925 5,921 6,009
Gesetzliche Verpflichtungen 7 0,284 0,290 0,284 0,284
Ermessensausgaben 8 1,376 1,028 1,031 0,943
Gesamtausgaben 7,236 7,243 7,236 7,236
Gesamteinnahmen 4 0,010 0,009 0,010 0,010
SALDO (Budgetunterdeckung) 7,226 7,234 7,226 7,226

Bemerkung:

Aufgrund der Erfahrungswerte aus dem 1. Flexibilisierungs-Projektzeitraum wurde beim Voranschlag für 2011 und 2012 ein Ausgleich zwischen UT0 und UT8 durchgeführt.

9.1 Ausgaben:

UT 0 – Personalbereich:

Der Personalaufwand für die Jahre 2011 und 2012 ist auf der Basis einer Prognose für das Jahr 2010, unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung berechnet worden. Die in der Budgetvorschau budgetierten Personalausgaben ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung.

VBÄ Prognose 2010 2011 2012
M BO 1 3 2 2
M BO 2 21 24 25
M BUO 1 80 80 80
M BUO 2 6 5 5
A1 2 2 2
A2 4 4,75 4,75
A3 3 3 3
A4 7 6,25 6,25
Versetzung über Stand 2 1,75 1
"900" MBUO1 1 3,25 3
VB Englisch 3 3 3
Auslandseinsatz -4 -4 -4
budgetierte VBÄ 128 131 131
Dienstzuteilungen 8 8 5
Gesamtsumme VBÄ 136 139 136

Bemerkungen:

UT 7 – Gesetzliche Verpflichtungen:

Diese umfassen die Gebühren nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. I Nr. 31, für Grundwehrdiener. Die Berechnung erfolgte auf der Basis der Prognose 2010 unter Berücksichtigung der Kontingentierungszahlen für den Projektzeitraum, sowie der Valorisierung der Barbezüge.

UT 8 – Aufwendungen:

Der Sachaufwand wurde auf Grundlage der tatsächlich zu erwartenden Aufwendungen budgetiert.

Eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen, welche auch weiterhin zentral durch das Ressort beschafft/bereitgestellt werden, sind nicht in der Budgetvorschau der Heeresunteroffiziersakademie berücksichtigt. (z. B. Gebäudeinstandsetzung, EDV-Ausstattung der 3. Verarbeitungsebene u. a.). Diese Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen durch das Ressort wird im Erlasswege geregelt (detaillierte Aufzählung).

9.2 Einnahmen:

Aufgrund der verfassungsrechtlichen Einschränkungen (Art. 79 B-VG) sind kaum Einnahmen zu erwarten. Die Einnahmen aufgrund der Teilnahme an der Truppenverpflegung, Geldstrafen sowie Einnahmen aus Verlusten verbleiben im Ressortbudget des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.