← Geltender Text · Verlauf

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verrechnungspreise für Kleinwasserkraft sowie für sonstigen Ökostrom für das Kalenderjahr 2008 bestimmt werden (Verrechnungspreis-Verordnung 2008)

Geltender Text a fecha 2007-12-31

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II

Nr. 487/2008).

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 22b Abs. 1 des Ökostromgesetzes, BGBl. I Nr. 149/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2007, wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II

Nr. 487/2008).

§ 1. Für das Kalenderjahr 2008 werden nachstehende Verrechnungspreise bestimmt:

```

1.

für elektrische Energie aus

```

Kleinwasserkraftanlagen .........................6,23 Cent/kWh;

```

2.

für elektrische Energie aus sonstigen

```

Ökostromanlagen ............................... 11,00 Cent/kWh.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II

Nr. 487/2008).

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.