Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird
Geltender Text a fecha 2007-12-28
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ermächtigt, beim Voranschlagsansatz 1/65148 eine Vorbelastung in der Höhe von bis zu 1.910 Millionen Euro zu begründen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.