← Geltender Text · Verlauf

Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

Geltender Text a fecha 2008-07-08

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen wurde vom Sangharat der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2008 gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.