Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2008-07-17
Letzte Aktualisierung 2022-10-05
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
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2.

Klasse:

Natürliche Steine:

Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung, mineralogische und geologische Terminologie, Eignungs- und Güteprüfung.

Künstliche Steine:

Betonwerkstein, Kunstharzbindungen.

3.

Klasse:

Maschinen:

Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wartung).

Hilfsstoffe:

Ankermaterial, Steinkitte, Fliesenkleber, Schneid- und Schleifmittel.

3.3 RESTAURIEREN UND MODELLIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die grundlegenden Verfahren der Steinrestaurierung kennen und Modelle aus verschiedenen Werkstoffen und Abgüsse anfertigen können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Modellwerkstätte:

Modelle nach der Natur und aus der Vorstellung; Abformen in verschiedenen Werkstoffen; Herstellung ausführungsreifer Modelle.

3.

Klasse:

Theorie:

Grundsätze der Denkmalpflege, Verwitterung von Werksteinen, Konservierungstechniken und Dokumentation.

Restaurierwerkstätte:

Restaurieren und Renovieren von Natursteinarbeiten nach herkömmlichen handwerklichen Steinmetzmethoden; Auftragstechniken; denkmalschutzgerechte Konservierung von Werkstücken.

3.4 STILKUNDE UND SCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– die Stilepochen im Kunstgewerbe im Zusammenhang mit der bildenden Kunst, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das historische Fachvokabular kennen;

– typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können;

– die gebräuchlichsten Schriftarten schreiben, zeichnen und konstruieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Stilelemente:

Arten, Einteilung.

Stilepochen:

Altertum, frühchristliche Kunst; Romanik, Gotik, Renaissance, Barock, Rokoko.

3.

Klasse:

Stilepochen:

Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.

Theorie der Schrift:

Entwicklung; Funktionen.

Fertigkeiten:

Verbinden von Schrift und Ornament; Schriftbildgestaltung.

3.5 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage C, A.1.6.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Handwerkstätte:

Einfache Einzelwerkstücke nach traditioneller handwerklicher Fertigung; Schrifthauen.

Maschinenwerkstätte:

Herstellung anspruchsvoller Werkstücke unter Anwendung zeitgemäßer Techniken.

Arbeitsvorbereitung:

Schablonier- und Austragearbeiten.

B. Freigegenstände

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– auch unter Einsatz technischer Kommunikations- und Informationsmittel jene Sprachkompetenz entwickeln, die zur Bewältigung von einfachen Berufs- und Alltagssituationen benötigt wird;

– in den sprachlichen Fertigkeiten folgende Ziele auf dem Niveau „Basic User A2“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sicher erreichen bzw. das Niveau „Independent User B1“ anstreben. In den Bereichen Sprechen und Schreiben ist Verständlichkeit über sprachliche Richtigkeit zu stellen.

Hörverstehen:

standardsprachliche Äußerungen in Alltagssituationen verstehen, wenn langsam und deutlich und über grundlegende Informationen und Bedürfnisse gesprochen wird; im jeweiligen Berufsumfeld grundlegende technische Informationen verstehen und darauf reagieren;

Sprechen:

in Alltagssituationen und in beruflich relevanten Situationen an kurzen, strukturierten Gesprächen über einfache, vertraute Themen teilnehmen; in einfacher, aufzählender Form berichten; Gegenstände und Vorgänge einfach beschreiben und vergleichen;

Lesen und Leseverständnis:

Informationen einfacher Alltagstexte und berufsbezogener Texte zu vertrauten und konkreten Themen – auch unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern – lesen und verstehen;

Schreiben:

einfache Informationen zur eigenen Person sowie zum beruflichen Umfeld in kurzer, auch zusammenhängender Form verfassen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem allgemeinen und fachnahen Umfeld der Studierenden.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Wiederholung der relevanten Grundkenntnisse; Aufbau eines relevanten Wortschatzes.

2.

Klasse:

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:

Einfache Themenkreise aus dem allgemeinen Umfeld der Studierenden sowie aus dem fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Vertiefung der Grundkenntnisse; Erweiterung der inhaltlich erforderlichen Sprachstrukturen und des relevanten Wortschatzes.

3.

Klasse:

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:

Erweiterte allgemeine Sachverhalte und einfache technische Anwendungen; Produkte und Prozesse des Fachgebietes.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Festigung und Erweiterung der inhaltlich erforderlichen Sprachstrukturen und des Wortschatzes.

In jedem Semester ein bis zwei Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.

ZWEITSPRACHE DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– alters- und situationsgemäßes Hörverstehen und einen entsprechenden Wortschatz entwickeln;

– Aussprache und grammatikalische Strukturen für erfolgreiche Kommunikationsstrategien entwickeln;

– zunehmend komplexe Texte verstehen und situationsadäquate Lesetechniken anwenden können;

– differenzierte, zusammenhängende und normgerechte Ausdrucksweise im Mündlichen wie im Schriftlichen beherrschen;

– sich soziokultureller Unterschiede bewusst werden;

– verschiedene Lerntechniken erwerben und sich Methoden des selbstständigen Arbeitens und selbsttätigen und selbstgesteuerten Lernens aneignen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Mündliche Kommunikation und Hörverständnis:

Alltagssituationen innerhalb und außerhalb der Schule, Freizeit- und Sozialverhalten, Berufsbilder, Lebensvorstellungen, landeskundliche Aspekte im Vergleich, Kurzvorträge, Einsatz von Medien.

Textproduktion und -rezeption:

Einfache sprachliche Produktion mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen, phantasiefördernde Arbeitsformen (Projekte), sinnerfassendes Lesen, Lesetechniken.

Sprachnormen:

Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik.

CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen einfache Objekte und Räume EDV-gestützt darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Grundstruktur, Befehle, Zusatzapplikationen. Plandarstellung; Objekterzeugung; Zentralrisse (Perspektive).

Anlage C

LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULE

I. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände JahresstundenKlasse Summe Lehrver-pflichtungs-gruppe
1. 2. 3.
1. Religion 13 13 13 39 (III)
2. Deutsch und Kommunikation 39 26 26 91 (I)
3. Wirtschaft und Recht 26 26 – 52 III
4. Angewandte Mathematik 78 78 – 156 I
5. Naturwissenschaftliche Grundlagen 78 – – 78 II
6. Angewandte darstellende Geometrie 39 39 – 78 I
7. Angewandte Informatik 26 26 – 52 I
8. Mitarbeiterführung und -ausbildung – – 65 65 III
9. Baukonstruktion 78 78 78 234 I
10. Statik – 52 52 104 I
11. Baubetrieb 39 39 26 104 I
12. Konstruktionsübungen 65 65 52 182 II
Pflichtgegenstände der Ausbildungszweige (siehe A.1 bis A.3) 104 143 273 520
Gesamtstundenzahl 585 585 585 1755
A.1. Pflichtgegenstände des Ausbildungszweiges für Maurer JahresstundenKlasse Summe Lehrver-pflichtungs-gruppe
1. 2. 3.
1.1 Stahl-, Stahlbeton- und Holzbau – 52 65 117 I
1.2 Technischer Ausbau 39 26 65 130 I
1.3 Vermessungswesen 2 – 26 39 65 I
1.4 Entwurfzeichnen – – 104 104 I
1.5 Laboratorium – 39 – 39 I
1.6 Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik 65 – – 65 IV
A.2. Pflichtgegenstände des Ausbildungszweiges für Zimmerer JahresstundenKlasse Summe Lehrver-pflichtungs-gruppe
1. 2. 3.
2.1 Holzbau 39 52 91 182 I
2.2 Technischer Ausbau – 26 39 65 I
2.3 Vermessungwesen 2 – – 39 39 I
2.4 Entwurfzeichnen – – 104 104 I
2.5 Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik 65 65 – 130 IV
A.3. Pflichtgegenstände des Ausbildungszweiges für Steinmetze JahresstundenKlasse Summe Lehrver-pflichtungs-gruppe
1. 2. 3.
3.1 Steinbau 39 52 130 221 I
3.2 Technologie – 39 39 78 I
3.3 Restaurieren und Modellieren – 26 52 78 Va
3.4 Stilkunde und Schrift – 26 52 78 IVb
3.5 Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik 65 – – 65 IV
B. Freigegenstände JahresstundenKlasse Summe Lehrver-pflichtungs-gruppe
1. 2. 3.
Englisch 26 26 26 78 (I)
Zweitsprache Deutsch 26 – – 26 I
CAD 26 – – 26 I

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß von 13 Jahresstunden in der 3. Klasse.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobenen Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt sein, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung tätig zu werden.

Sie sollen

– Aufgaben in der Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbstständig bewältigen können;

– Lehrlinge ausbilden und Mitarbeiter im Sinne moderner Managementmethoden führen und fördern können;

– Kostenbewusstsein besitzen und zeitgemäße Maßnahmen des Umweltschutzes sowie der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz kennen;

– die Fähigkeit besitzen, sich selbstständig im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes Wissen ständig zu aktualisieren;

– kommunikativ und sozial berufliche Situationen bewältigen können;

– interkulturelle Kompetenzen erwerben und in der Lage sein, sich mit ethischen und moralischen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinanderzusetzen.

Ziel der Ausbildung:

Die Bauhandwerkerschule für Maurer, Zimmerer und Steinmetze ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachtheoretischen und fachpraktischen Fähigkeiten in wesentlichen Bereichen des Bauwesens ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung und Untersuchung von Bauwerken zu übernehmen. Kernbereiche der bauhandwerklichen Ausbildung sind allgemein Baukonstruktion, Baustatik, Baubetrieb und Konstruktionsübungen in Verbindung mit angewandter Informatik (einschließlich einfacher CAD-Anwendung) sowie weitere fachbezogene schulautonome Pflichtgegenstände für Maurer (Stahl-, Stahlbeton- und Holzbau, Technischer Ausbau und Vermessungswesen), für Zimmerer (Holzbau, Technischer Ausbau und Vermessungswesen) sowie für Steinmetze (Steinbau, Technologie, Restaurieren und Modellieren, Stilkunde und Schrift).

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

– die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und praxisbezogenen Projektarbeiten zu erreichen,

– ein ausreichendes Verständnis über Konstruktion sowie Ausführung und Ausstattung von Bauwerken sicher zu stellen,

– eine angemessene allgemeine und betriebswirtschaftliche Bildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule verfügen über folgende technische Kompetenzen:

– Mitwirkung in der Planung, Konstruktion von Details sowie in der Bauausführung von Bauvorhaben,

– ökologische und ökonomische Materialauswahl und Produktionsvorbereitung,

– Überwachung der Bauausführung und Baudurchführung,

– Koordination der am Bau beteiligten Gewerbe einschließlich Qualitätssicherung,

– Anwendung einschlägiger Bausoftware (einschließlich einfacher CAD-Anwendungen) und Vermessungsgeräte),

– Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.

Fachübergreifenden Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule insbesondere befähigt werden,

– praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,

– Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,

– sich in den für die Fachrichtung relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,

– Lehrlinge auszubilden sowie

– mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen, Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Mitplanung und Ausführung von Baukonstruktion und Bauinstallation, der Bauaufsicht einschließlich der Koordinierung aller am Bau beschäftigten Gewerbe in Erhaltung und Betrieb von baulichen Anlagen sowie Einmessungen.

Die Dokumentation von Bauvorhaben (auch mittels einschlägiger Bausoftware und CAD), die Wartung von Baugeräten und Baumaschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen. Die Anwendung einschlägiger Normen, der Bestimmungen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und der Bauarbeiter-Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A, Abschnitt II:

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.

d)

Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

e)

Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h)

Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 241/2008.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– die deutsche Standardsprache in Wort und Schrift im Alltag und bei beruflichen Anlässen unmissverständlich gebrauchen können;

– die in der gewerblichen Praxis üblichen Schriftstücke sprachlich richtig, exakt formuliert und verständlich abfassen können;

– mit Texten aus der Berufspraxis umgehen können;

– um die Bedeutung des Zusammenhanges von Kommunikationszweck und Darstellungsform wissen;

– Grundkenntnisse der Kommunikation, Rhetorik und Präsentation erwerben;

– verschiedene Lern- und Arbeitsmethoden anwenden sowie Informationen zielorientiert beschaffen (Nachschlagewerke, Internet) und erschließen können;

– Medien und ihre Funktion in der Gesellschaft verstehen und aus dem Medienangebot kritisch auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Sprachgestaltung:

Analysen und Stellungnahmen zu Problemen, unter Einbringung von Objektivität, (mündlich und schriftlich); Interview; Statement; Fachreferat.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen.

Auseinandersetzung mit Texten:

Interpretation von Werken des deutschsprachigen Schrifttums.

Arbeitstechniken:

Diskussionsleitung.

Schriftverkehr:

Formulierungen (Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung; Urgenz, Mahnung, Reklamation; Schriftverkehr mit Behörden; Werbung; Kauf-, Werk-, Bestands- und Darlehensvertrag).

2.

Klasse:

Sprachgestaltung:

Analysen und Stellungnahmen zu Problemen, unter Einbringung von Objektivität, Toleranz und Humor (mündlich und schriftlich); Interview; Statement; Fachreferat.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen; Arten von Medien

Auseinandersetzung mit Texten:

Vergleich von Themenkreisen (auch fremdsprachiger Literatur, bildende Kunst und Musik).

Arbeitstechniken:

Nonverbale Ausdrucksformen (Arten, Beziehung zur verbalen Ausdrucksform).

Schriftverkehr:

Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht).

3.

Klasse:

Sprachgestaltung:

Analysen und Stellungnahmen zu Problemen, unter Einbringung von Objektivität, Toleranz und Humor (mündlich und schriftlich, Interview; Statement; Fachreferat, Streitgespräch.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Arten von Medien.

Auseinandersetzung mit Texten:

Vergleich von Themenkreisen (auch fremdsprachiger Literatur, bildende Kunst und Musik).

Arbeitstechniken:

Nonverbale Ausdrucksformen (Arten, Beziehung zur verbalen Ausdrucksform).

Schriftverkehr:

Bewerbungen.

Mindestens 2 Schularbeiten.

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– die wesentlichen Rechtsvorschriften für die unternehmerische Tätigkeit kennen;

– die für die Unternehmensgründung relevanten Rechtsvorschriften kennen;

– die wesentlichen steuerrechtlichen Vorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen;

– wissen, welche Informationen dem betrieblichen Rechnungswesen entnommen werden können.;

– volkswirtschaftliche Zusammenhänge kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Öffentliches Recht:

Aufbau des österreichischen Rechtssystems unter Berücksichtigung der Europäischen Union, Grundzüge der Gesetzgebung, der Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Grundzüge der Gewerbeordnung.

Bürgerliches Recht:

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzgesetzes.

Unternehmensrecht:

Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Stellvertreter, Rechtsformen.

Volkswirtschaft:

Marktmechanismen, magisches Vieleck.

2.

Klasse:

Grundzüge des Steuerrechts:

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Betriebliches Rechnungswesen:

Zweck, gesetzliche Grundlagen, System der doppelten Buchführung, Inventur, Bilanz, Konten, Verbuchung einfacher Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer, einfache Jahresabschlüsse.

Einfache Fälle der Kalkulation.

Grundzüge des Marketings. Grundzüge der Aufbau- und Ablauforganisation.

4.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren kennen und nachhaltig anwenden können;

– Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren können;

– die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundrechenoperationen; Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen; direkte und indirekte Proportionalität; Prozentrechnung; Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung; Statistische Kennzahlen.

Geometrie:

Winkelmessung. Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren. Satz des Pythagoras; Ähnlichkeit. Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Volumen- und Oberflächenberechnung.

2.

Klasse:

Funktionen und Gleichungen:

Funktionsbegriff, Darstellung von Funktionen. Lineare Funktionen und Gleichungen; Interpolation. Quadratische Funktionen und Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion. Kreisfunktionen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Analysis:

Elemente der Differenzial- und Integralrechnung.

Anwendungen aus dem Fachgebiet. Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

5.

NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen, chemischen und ökologischen Grundlagen kennen;

– weiterführende Literatur mit Verständnis lesen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Angewandte Physik:

Arbeitsweise der Physik; Grundgrößen und Einheiten; Grundlagen der Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik und Wärmelehre; ausgewählte Kapitel der Atom- und Kernphysik.

Angewandte Chemie:

Aufbau der Materie; chemische Reaktionen, Reaktionstypen, Elektrochemie; anorganische und organische Grundstoffe.

Ökologie:

Ökosphäre und Ökosysteme (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe, Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.

Anwendungen und Fallbeispiele im Umfeld des Fachgebietes.

6.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen, in geeigneten Rissen darstellen und gegebenenfalls mit 3-D-Programmen modellieren können;

– die in (Plan-)Rissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und räumliche Gegebenheiten auch in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Gerade, Fläche, Körper:

Grundriss, Aufriss, Kreuzriss (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).

Konstruieren in Normalrissen:

Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.

2.

Klasse:

Axonometrie ebenflächig begrenzter Objekte.

Perspektive:

Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte, Fluchtgerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Bauobjekte.

In jeder Klasse eine Schularbeit.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– den Aufbau, die Wirkungsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;

– Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes auswählen und anwenden können;

– Informationen auf elektronischem Wege beschaffen und weitergeben können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Aufbau, Organisation und Betriebssysteme von Einzelarbeitsplatzanlagen. Grundzüge des Programmierens.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.

2.

Klasse:

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Präsentationssysteme, Projektplanungssoftware, Internet, Mailsystem. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums; Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt.

8.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele kennen;

– Managementmodelle und Führungsstile kennen;

– Konfliktsituationen zwischen Mitarbeitern/innen erkennen und Lösungsstrategien entwickeln können;

– gruppendynamische Prozesse kennen und verstehen;

– Personalentwicklungsmaßnahmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Mitarbeiterführung:

Führungsaufgaben, Führungsmethoden und -stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.

Betriebssoziologie:

Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.

Personalentwicklung:

Interessensvertretungen, Einteilung der Arbeitnehmer, Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, Rechte- und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.

Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten; Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.

9.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– bautechnische Verfahren und Konstruktionen kennen sowie Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können;

– einfache haustechnische Anlagen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Bauplatz:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Baustoffe:

Ziegel, Bausteine, Bindemittel, Verputz, Putzträger; Beton; Gips; Holz, Holzschutz.

Mauerwerk:

Massiv-, Leicht-, Holz- und Zwischenwände; Fänge; Arbeits- und Schutzgerüste.

2.

Klasse:

Deckenkonstruktionen:

Massiv- und Holzdecken, Gewölbe; Schalungen und Rüstungen; Deckenunterschichten; Fußböden.

Baustoffe:

Dämm-, Dicht-, Kleb-, Sperrstoffe; Metallprofile.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen, Geländer; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

3.

Klasse:

Bauphysik:

Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutz.

Baustoffe:

Glas, Kunststoff; Farbe, Anstrich.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz; Fenster, Türen, Tore und Portale; Bewegungsfugen; Platten- und Fliesenlegerarbeiten.

Haustechnik:

Heizung, Lüftung, Installation.

10.

STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– einfache statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeichnerischen und rechnerischen Methoden lösen sowie einfache Bauteile bemessen können;

– praxisübliche Hilfsmittel, wie Tabellenwerke, elektronische Rechengeräte und, soweit vorhanden, Fachsoftware, anwenden können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Kräfte:

Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung; Standsicherheit; Belastungsarten und -normen; Lastaufstellungen.

Träger:

Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.

Fachwerke:

Auflagerkräfte, Stabkräfte.

3.

Klasse:

Festigkeit:

Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

11.

BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– einfache Abrechnungen und Bauüberwachungen von Bauvorhaben mittlerer Größe norm- und fachgerecht durchführen können sowie die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen und Geräten kennen;

– bei der Baubetriebsorganisation den Umweltschutz berücksichtigen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Rechtliche Grundlagen für die Errichtung von Bauwerken:

Bauordnung, Flächenwidmung, Grundbuch, Bewilligungsverfahren, Bauvertrag, Normen und Richtlinien, Ziviltechnikergesetz, Bauarbeiterschutzverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz.

2.

Klasse:

Baumaschinen und -geräte:

Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Wirtschaftlichkeit, Kosten.

Bauorganisation:

Betriebsorganisation, Baustelleneinrichtung, Projektmanagement, Baustellendokumentation, Winterbaubetrieb, Umweltschutz.

3.

Klasse:

Vergabe:

Vergabevorschriften für Bauleistungen, Massenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung, Leistungsverzeichnis, Vergabeverfahren, Angebotsbewertung, Zuschlag.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlussrechnung (auch EDV-gestützt).

12.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen einfache normgerechte Bau- und Konstruktionszeichnungen unter Anleitung anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung, Beschriftung und Maßlisten.

Fertigkeiten:

Zeichnen und Skizzieren einfacher Objekte.

Pläne:

Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen Planunterlagen.

2.

Klasse:

Pläne:

Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.

3.

Klasse:

Pläne:

Ausführungszeichnungen aus dem Ausbildungsschwerpunkt, gegebenenfalls unter CAD-Anwendung.

A.1. Pflichtgegenstände des Ausbildungszweiges für Maurer

1.1 STAHL-, STAHLBETON- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– einfache Aufgaben des Stahl-, Stahlbeton- und Holzbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten können;

– Bewehrungs- und Schalungspläne erstellen und auswerten können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Beton und Stahlbeton:

Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchung, Normen, Stahleinlagen; Verlegen der Bewehrung.

Schalungen und Rüstungen:

Arten, Beanspruchung, Herstellung.

Bemessung:

Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung.

3.

Klasse:

Stahlbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Holzbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsarten; Konstruktionsarten.

Erhaltung:

Korrosions- und Brandschutz; Transport, Montage.

1.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– einfache haustechnische Aufgaben umsetzen können;

– einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Installation:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

2.

Klasse:

Renovation:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

3.

Klasse:

Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutz:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau; Sicherheit am Bau.

Städtischer Tiefbau:

Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung); Entsorgung (Kanalisationssysteme und -bemessung, Abscheider, Klär- und Versickerungsanlagen); Abfallbeseitigung; Umweltverträglichkeit.

Straßenprofile.

1.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik anwenden können;

– die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Begriffe:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Waagriss.

3.

Klasse:

Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Absteckungsarbeiten (Gebäude, Geländeformen).

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

1.4 ENTWURFZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– Funktions- und Raumerfordernisse bei der Planung von Gebäuden unter Berücksichtigung von Material, Konstruktion, Form sowie der Gestaltungsmöglichkeiten des Hochbaues kennen und zeichnerisch umsetzen können;

– bei Entwurfsarbeiten ökonomische und ökologische Aspekte berücksichtigen.

3.

Klasse:

Gebäude:

Situierung, Raumfunktionen und -größen; Wohngebäude, kleingewerbliche Betriebe, landwirtschaftliche Gebäude.

Gestaltung:

Betrachtung von Bauformen nach Funktion, Konstruktion, Farbgebung, Dach- und Wandstrukturen von zeitgemäßen und historischen Bauformen.

Entwerfen:

Kleines Bauvorhaben (Einfamilienhaus, kleingewerblicher Betrieb); Baubeschreibung.

1.5 LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die grundlegenden Verfahren zur Prüfung von Baustoffen und Baugrund kennen und deren praxisbezogene Anwendung bewerten können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Baustoffe:

Eignungs- und Güteprüfung.

Boden:

Bestimmung von Arten, Aufbau, Festigkeit.

1.6 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;

– im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Bauprodukte methodisch aktuell und rationell fertigen und Dienstleistungen auf schuleigenen Baustellen durchführen können;

– grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;

– die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Bau- und Hilfsstoffe kennen;

– die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Maurerei-Handwerkstätte:

Wand-, Decken- und Gewölbeformen; Verputz- und Stucktechniken; Bauwerkabdichtung; Betonsanierung; Innenausbau.

Stahlbetonwerkstätte:

Schalungskonstruktion und -ausführung; Biegen und Verlegen der Bewehrung; Austragen und Schalen von Stiegen.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, bau- und innerbetriebliche Abrechnung, Dokumentation, auch EDV-gestützt.

A.2. Pflichtgegenstände des Ausbildungszweiges für Zimmerer

2.1 HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– unter Anleitung Aufgaben des Holzbaues statisch und konstruktiv bearbeiten können;

– Konstruktions- und Werkstattpläne erstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente:

Bauholz, Bauweisen, Verbindungsmittel; Normen.

Konstruktion:

Wand-, Deckenkonstruktionen; Dachausmittlungen, Austragungen, Stiegen; einfache Bemessungen.

2.

Klasse:

Schalungen:

Balken, Plattenbalken, Säulen, Rahmentragwerke.

Lehr- und Montagegerüste:

Konstruktion und Aufstellung; Sicherheitsbestimmungen.

Konstruktion:

Hallenkonstruktionen; Brücken; Holz-Wasserbauten; einfache Bemessungen.

3.

Klasse:

Konstruktion:

Block-, Bohlen-, Fachwerks-, Tafelbauweise; Keller und Fundierungen; einfache Bemessungen.

2.2 TECHNISCHER AUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– einfache haustechnische Aufgaben umsetzen können;

– einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Installation:

Wasserinstallation; Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer; Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

Heizung, Lüftung:

Heizungsarten; Lüftungsarten; Klimatisierung; Solarnutzung.

3.

Klasse:

Renovation:

Adaptierungen und Sanierungen (Sicherung, Unterfangung, Auswechslung, Trockenlegung); bauphysikalische Verbesserungen.

Außenanlagen:

Oberflächengestaltung, Außenstiegen, Einfriedungen.

Arbeitnehmer- und Bauarbeiterschutz:

Anwendungen im Grund-, Roh- und Ausbau, Sicherheit am Bau.

2.3 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik anwenden können;

– die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Begriffe:

Maßeinheiten; Rechtsvorschriften.

Vermessen:

Direkte Distanzmessung, Nivellieren, Tachymetrieren (Messung und Auswertung); Waagriss; Absteckungsarbeiten.

Flächenberechnung:

Methodenauswertung.

2.4 ENTWURFZEICHNEN

Siehe Anlage C, A.1.4.

2.5 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage C, A.1.6.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Holzkonstruktionswerkstätte:

Herkömmliche und neuzeitliche Ausführungsbeispiele im Roh- und Ausbau nach Maßgabe der theoretischen Unterrichtsgegenstände, Konstruktionen verschieden zusammengesetzter Träger; neuzeitliche Holzverbindungen; Dachkonstruktionen verschiedenster Schwierigkeitsgrade; Austragen von Ixen und Graten; Klauenschifter; Abbund (rechnerisch; soweit verfügbar auch CAD- und CNC-mäßig).

Maurerei (Handwerkstätte, Beton- und Stahlbetonbau):

Herstellen und fachgerechte Verarbeitung von Schalungen, Pölzungen, Beton, Bewehrung, Bauabdichtung.

2.

Klasse:

Holzkonstruktionswerkstätte:

Gerundete und gewendelte Holzstiegen; Holzleimbau, Werkstoffe, Verbindungsmittel, Prüfwerkstücke; Sanierungen.

Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:

Bautischler-, Dachdecker-, Spengler-, Schwarzdeckerarbeiten.

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerplatzorganisation, Bautagesberichterstattung, Bau- und innerbetriebliche Abrechnung, Dokumentation, auch EDV-gestützt.

A.3. Pflichtgegenstände des Ausbildungszweiges für Steinmetze

3.1 STEINBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen steintechnische Verfahren und Konstruktionen kennen und norm- und fachgerecht einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Steintechnik:

Regeln des Steinschnittes, technische Vorarbeiten (Naturmaß, Baumaße, Nivellierung, Austragungen und Schablonen).

Steinmetzarbeiten:

Steinmauerwerk, Bodenbeläge, Fußbodenaufbau, Maueröffnungen, Profile.

2.

Klasse:

Steinmetzarbeiten:

Stiegen (Arten, Formen, Konstruktionen, Krümmling, Brüstung); Steinverkleidungen und Verankerungen (bauphysikalische Erfordernisse, Versetztechniken).

3.

Klasse:

Steinmetzarbeiten:

Bögen, Gewölbe, Maßwerke, Balustraden, Wand- und Freibrunnen, Säulen, architektonische Gartengestaltungselemente, Denk- und Grabmalgestaltung; Steinfassaden (Material, Verankerung, Hinterlüftung, Dämmung).

3.2 TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Natürliche Steine:

Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung, mineralogische und geologische Terminologie, Eignungs- und Güteprüfung.

Künstliche Steine:

Betonwerkstein, Kunstharzbindungen.

3.

Klasse:

Maschinen:

Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wartung).

Hilfsstoffe:

Ankermaterial, Steinkitte, Fliesenkleber, Schneid- und Schleifmittel.

3.3 RESTAURIEREN UND MODELLIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die grundlegenden Verfahren der Steinrestaurierung kennen und Modelle aus verschiedenen Werkstoffen und Abgüsse anfertigen können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Modellwerkstätte:

Modelle nach der Natur und aus der Vorstellung; Abformen in verschiedenen Werkstoffen; Herstellung ausführungsreifer Modelle.

3.

Klasse:

Theorie:

Grundsätze der Denkmalpflege, Verwitterung von Werksteinen, Konservierungstechniken und Dokumentation.

Restaurierwerkstätte:

Restaurieren und Renovieren von Natursteinarbeiten nach herkömmlichen handwerklichen Steinmetzmethoden; Auftragstechniken; denkmalschutzgerechte Konservierung von Werkstücken.

3.4 STILKUNDE UND SCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– die Stilepochen im Kunstgewerbe im Zusammenhang mit der bildenden Kunst, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das historische Fachvokabular kennen;

– typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können;

– die gebräuchlichsten Schriftarten schreiben, zeichnen und konstruieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Stilelemente:

Arten, Einteilung.

Stilepochen:

Altertum, frühchristliche Kunst; Romanik, Gotik, Renaissance, Barock, Rokoko.

3.

Klasse:

Stilepochen:

Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.

Theorie der Schrift:

Entwicklung; Funktionen.

Fertigkeiten:

Verbinden von Schrift und Ornament; Schriftbildgestaltung.

3.5 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage C, A.1.6.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Handwerkstätte:

Einfache Einzelwerkstücke nach traditioneller handwerklicher Fertigung; Schrifthauen.

Maschinenwerkstätte:

Herstellung anspruchsvoller Werkstücke unter Anwendung zeitgemäßer Techniken.

Arbeitsvorbereitung:

Schablonier- und Austragearbeiten.

B. Freigegenstände

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– auch unter Einsatz technischer Kommunikations- und Informationsmittel jene Sprachkompetenz entwickeln, die zur Bewältigung von einfachen Berufs- und Alltagssituationen benötigt wird;

– in den sprachlichen Fertigkeiten folgende Ziele auf dem Niveau „Basic User A2“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sicher erreichen bzw. das Niveau „Independent User B1“ anstreben. In den Bereichen Sprechen und Schreiben ist Verständlichkeit über sprachliche Richtigkeit zu stellen.

Hörverstehen:

standardsprachliche Äußerungen in Alltagssituationen verstehen, wenn langsam und deutlich und über grundlegende Informationen und Bedürfnisse gesprochen wird; im jeweiligen Berufsumfeld grundlegende technische Informationen verstehen und darauf reagieren;

Sprechen:

in Alltagssituationen und in beruflich relevanten Situationen an kurzen, strukturierten Gesprächen über einfache, vertraute Themen teilnehmen; in einfacher, aufzählender Form berichten; Gegenstände und Vorgänge einfach beschreiben und vergleichen;

Lesen und Leseverständnis:

Informationen einfacher Alltagstexte und berufsbezogener Texte zu vertrauten und konkreten Themen – auch unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern – lesen und verstehen;

Schreiben:

einfache Informationen zur eigenen Person sowie zum beruflichen Umfeld in kurzer, auch zusammenhängender Form verfassen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem allgemeinen und fachnahen Umfeld der Studierenden.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Wiederholung der relevanten Grundkenntnisse; Aufbau eines relevanten Wortschatzes.

2.

Klasse:

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:

Einfache Themenkreise aus dem allgemeinen Umfeld der Studierenden sowie aus dem fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Vertiefung der Grundkenntnisse; Erweiterung der inhaltlich erforderlichen Sprachstrukturen und des relevanten Wortschatzes.

3.

Klasse:

Allgemeine und technische Kommunikationsthemen:

Erweiterte allgemeine Sachverhalte und einfache technische Anwendungen; Produkte und Prozesse des Fachgebietes.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Festigung und Erweiterung der inhaltlich erforderlichen Sprachstrukturen und des Wortschatzes.

In jedem Semester ein bis zwei Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.

ZWEITSPRACHE DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– alters- und situationsgemäßes Hörverstehen und einen entsprechenden Wortschatz entwickeln;

– Aussprache und grammatikalische Strukturen für erfolgreiche Kommunikationsstrategien entwickeln;

– zunehmend komplexe Texte verstehen und situationsadäquate Lesetechniken anwenden können;

– differenzierte, zusammenhängende und normgerechte Ausdrucksweise im Mündlichen wie im Schriftlichen beherrschen;

– sich soziokultureller Unterschiede bewusst werden;

– verschiedene Lerntechniken erwerben und sich Methoden des selbstständigen Arbeitens und selbsttätigen und selbstgesteuerten Lernens aneignen.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Mündliche Kommunikation und Hörverständnis:

Alltagssituationen innerhalb und außerhalb der Schule, Freizeit- und Sozialverhalten, Berufsbilder, Lebensvorstellungen, landeskundliche Aspekte im Vergleich, Kurzvorträge, Einsatz von Medien.

Textproduktion und -rezeption:

Einfache sprachliche Produktion mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen, phantasiefördernde Arbeitsformen (Projekte), sinnerfassendes Lesen, Lesetechniken.

Sprachnormen:

Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik.

CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen einfache Objekte und Räume EDV-gestützt darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Grundstruktur, Befehle, Zusatzapplikationen. Plandarstellung; Objekterzeugung; Zentralrisse (Perspektive).

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4 Abs. 4)

Anlage C

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLAN-BESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, UNTERRICHTSORGANISATION, UNTERRICHTSPRINZIPIEN UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IN DEN BAUHANDWERKERSCHULEN FÜR BERUFSTÄTIGE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Bauhandwerkerschulen für Berufstätige dienen im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule zur

a)

Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, um sie zur Ausübung einer gehobenen Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen;

b)

Befähigung, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung tätig zu werden;

c)

Entwicklung und Förderung von sozialen und personalen Kompetenzen.

Zur Bewältigung der Lebens-, im Besonderen der Berufsrealität, erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschulen für Berufstätige die im Folgenden genannten Kompetenzen:

– Anwendung der im Alltag und in der Berufspraxis benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse nach dem Stand der Technik sowie Einsatz von Maschinen, Geräten sowie analogen und digitalen Verfahren, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend;

– Darstellung von Sachverhalten des Alltags- und Berufslebens in korrektem Deutsch in Wort und Schrift sowie situationsadäquate und adressatenbezogene Kommunikation;

– Bewältigung kommunikativer Situationen, um gängige Sachverhalte, Produkte und Abläufe des Alltags- und Berufslebens schriftlich und mündlich zu beschreiben und zu präsentieren sowie Auseinandersetzung mit und Verständnis für anderssprachige Kulturen;

– Bewusstsein betreffend der eigenen kulturellen Identität und deren Bezug zu anderen Kulturen sowie Wahrnehmung und Reflexion von Gemeinsamkeiten und Unterschieden;

– Berücksichtigung der Anliegen von Menschen mit Behinderungen und anderer Interessengruppen;

– Beachtung der Grundsätze der Nachhaltigkeit;

– Beschreibung von Sachverhalten – auch in mathematisch-naturwissenschaftlicher Symbolik – und deren Darstellung in graphischer Form sowie Einsatz verschiedener Präsentationstechniken;

– Kenntnisse über betriebliche Prozesse sowie über rechtliche und betriebswirtschaftliche Fakten und Zusammenhänge;

– Beteiligung an gemeinsamen Lösungsprozessen im Team, Bereitschaft zur Weiterbildung sowie soziale, personale und kommunikative Kompetenzen;

– Teilnahme am öffentlichen Geschehen, Bekenntnis zu demokratischen Prinzipien, Streben nach Objektivität sowie Begegnung fremder Standpunkte mit Achtung und Toleranz.

II. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die aktuellen kollektivvertraglichen Anforderungen für die Einstufung als gehobene Führungskraft ähnlich einer Polierin oder einem Polier.

Die 6-semestrige Bauhandwerkerschule für Berufstätige wird geblockt in Form von drei Doppelsemestern geführt.

Darüberhinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht im 5. und 6. Semester zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise wie der Digitalisierung und der Automatisation sowie dem vernetzten, kreativen, situativen und lösungsorientierten Denken Rechnung tragen. Die Bauhandwerkerschule für Berufstätige ist eine bautechnische Ausbildung, die bereits (im Vorfeld) erworbene fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vertieft und miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden in der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch den fachpraktischen Unterricht in besonderer Weise vertieft.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, als Schnittstelle zwischen Planung und Bauaufsicht einerseits und den Ausführenden auf der Baustelle andererseits zu fungieren. Darin sind Fähigkeiten der Personalführung, der Baustellenorganisation sowie der Qualitätssicherung und Vertragserfüllung enthalten. Darüber hinaus sind sie zum Umgang mit den Anforderungen der digitalisierten und automatisierten Baustelle befähigt. Sie sind in der Lage kreative Lösungen in wechselnden Systemen für komplexe Anforderungen anzubieten und Entscheidungen im Ablauf von Bauvorhaben unter Beachtung der ganzheitlichen und nachhaltigen Grundsätze zu treffen.

CLUSTER

Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern.

1.

Allgemein

Die im Cluster „Allgemein“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für eine Tätigkeit im mittleren Management des Bauwesens notwendigen kognitiven, sozialen und kommunikativen Fähigkeiten.

2.

Organisation

Die im Cluster „Organisation“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für organisatorische Tätigkeiten im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.

3.

Konstruktion

Die im Cluster „Konstruktion“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für das konstruktive Verständnis im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.

4.

Planung

Die im Cluster „Planung“ zusammengefassten Module vermitteln den Absolventinnen und Absolventen der Bauhandwerkerschule für Berufstätige die für die Interpretation und Erstellung von Planunterlagen im Bauwesen notwendigen Fähigkeiten.

LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE

CLUSTER – 1. Allgemein

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie das fachliche Wissen der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.

In den Bereichen Zuhören und Sprechen, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen

– aktiv zuhören sowie mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen;

– Sprache verbal und nonverbal situationsangemessen, geschlechterspezifisch und sozial verantwortlich gebrauchen;

– passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Situationen anwenden, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie berufsbezogene Informationen einholen und geben;

– Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren.

Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen

– Texte aus dem privaten und beruflichen Umfeld formal und inhaltlich erschließen;

– sich mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen.

Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen

– Texte aus dem jeweiligen Berufsfeld adressatenadäquat verfassen und spezifische Gestaltungsmittel gezielt einsetzen;

– zu Texten kritisch Stellung nehmen und ihre Standpunkte mit Argumenten untermauern;

– eigene und fremde Texte be- und überarbeiten.

Im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität können die Absolventinnen und Absolventen

– unterschiedliche Medien erkennen sowie über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien reflektieren;

– zu Problemen von Individuum, Gemeinschaft und Gesellschaft Stellung nehmen;

– sich mit aktuellen technischen Entwicklungen auseinandersetzen und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;

– Einblicke in andere Kulturen und Lebenswelten gewinnen.

Im Bereich Sprachbewusstsein werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht

– Kenntnisse und Fertigkeiten in der Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie Anwendung der Regeln der Orthografie und Zeichensetzung;

– umfassender Wortschatz einschließlich relevanter Fachsprachen sowie zielgerichteter Einsatz verschiedener Hilfsmittel;

– konstruktiver Umgang mit Fehlern.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Im Bereich Algebra, Geometrie und Analysis, im Bereich Algebra, Geometrie und Statistik und im Bereich Analysis können die Absolventinnen und Absolventen die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden. Sie können Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren. Sie sind in der Lage die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit zu erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einzusetzen.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzten Gesellschaft teilzuhaben.

Im Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.

Im Bereich Publikation und Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.

Im Bereich Tabellenkalkulation können die Absolventinnen und Absolventen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.

Im Bereich IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen. Sie kennen die Grundbegriffe der Datensicherheit und können das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen. Sie sind in der Lage die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden und grundlegende Zugriffsschutzmechanismen zu erklären bzw. exemplarisch einzurichten. Sie können digitale Identität erklären und digitale Signaturen verwenden sowie rechtliche Rahmenbedingungen nennen.

ANGEWANDTE GEOMETRIE

Im Bereich Geometrische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau geometrischer Objekte erfassen und diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen.

Im Bereich Baugeometrie können die Absolventinnen und Absolventen den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen, diese in geeigneten Rissen auch CAD unterstützt darstellen sowie die enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Konstruktionsmethoden raumgeometrische Aufgabenstellungen aus der Baupraxis lösen.

GRUNDLAGEN DER BAUPHYSIK UND BAUCHEMIE

Im Bereich Bauphysik und Bauchemie können die Absolventinnen und Absolventen Aufgaben auch unter Anwendung fachspezifischer Software selbstständig lösen.

CLUSTER – 2. Organisation

WIRTSCHAFT UND RECHT

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts sowie des Gewerberechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Im Bereich Entrepreneurship können die Absolventinnen und Absolventen den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären, die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Im Bereich Mitarbeiterführung können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele erläutern, Managementmodelle und Führungsstile beschreiben.

Im Bereich Personalentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Personalentwicklungsmaßnahmen treffen und kennen die relevanten Gesetze.

Im Bereich Betriebssoziologie können die Absolventinnen und Absolventen Konfliktsituationen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen und Lösungsstrategien entwickeln. Sie sind in der Lage gruppendynamische Prozesse zu erkennen und zu analysieren.

Die Lernergebnisse der in den Stundentafeln zusätzlich enthaltenen A. Pflichtgegenstände und die B. Schulautonomen Pflichtgegenstände werden in den jeweiligen Lehrplananlagen C.1, C.2 und C.3 dargestellt.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

III a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände). Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das Ausbildungsziel des Lehrplanes und die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen Bedacht zu nehmen sowie den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

III b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Anlage C.1, C.2 und C.3 das vorgesehene Stundenausmaß um insgesamt bis zu 80 Jahresstunden pro Klasse reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktion – andere Pflichtgegenstände zu vertiefen oder zu erweitern. Bei der Festlegung zusätzlicher schulautonomer Pflichtgegenstände haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff sowie die Aufteilung der Unterrichtseinheiten auf die Jahresstunden zu enthalten.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

III c. Bestimmungen bezüglich Lehrstoff und Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze vorgenommen werden.

Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten:

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Richtlinien für den Lehrstoff:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Fremdsprache“:

Eine lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemein bildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes.)

Fachgebiet „Wirtschaft und Technik“:

Unterrichtsangebote, die die Vertiefung der wirtschaftlichen Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe II).

Fachgebiet „Recht und Politische Bildung“:

Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. die Politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Umwelt“:

Einführende Darstellung zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Spezielle Fachtheorie“:

Die Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Projekt“:

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Allgemeine Fachtheorie“:

Einführung in technisch-gewerbliche bzw. kunstgewerbliche Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II).

III d. Fernunterricht

Im Bereich der Pflichtgegenstände kann vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Zur Erreichung des Bildungszieles ist von der Vorbildung der Studierenden auszugehen und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen und dem Stand der Technik auszuwählen.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.

Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der Altersstufe entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.

Die Anpassung des Unterrichtes an den aktuellen Stand der Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zu.

V. UNTERRICHTSORGANISATION

Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenform erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und ist so anzulegen, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beiträgt. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.

Elemente eines „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Heimarbeiten und Praktika zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden und Studierenden elektronisch Kontakt zu halten.

Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste.

Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrende entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden anzustreben ist.

VI. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Sensibilisierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Wahrnehmung und Reflexion in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Bewusstseinsbildung in den Bereichen Europapolitik und Medien sowie über das Leben als Verbraucherin und Verbraucher.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sowie Stressresistenz) dar.

VII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

1.

Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.

2.

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

3.

Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.

4.

Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

5.

Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.

6.

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.

7.

Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.

8.

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung.

9.

Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.

10.

Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.

11.

Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.

VIII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände

CLUSTER – 1. Allgemein

1.2 DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– die deutsche Standardsprache in Wort und Schrift im Alltag und bei beruflichen Anlässen unmissverständlich gebrauchen;

– die in der gewerblichen Praxis üblichen Schriftstücke sprachlich richtig und verständlich verfassen;

– Grundkenntnisse der Kommunikation, Präsentation und Rhetorik anwenden;

– verschiedene Lehr- und Arbeitsmethoden anwenden sowie Informationen beschaffen und erschließen;

– Medien und ihre Funktion in der Gesellschaft verstehen;

– ausgewählten einfachen mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen, Sprache aufmerksam und wertschätzend verwenden und sensibel mit Mehrsprachigkeit und Multikulturalität umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, Analysen und Stellungnahmen zu Problemen unter Einbringung von Objektivität und Toleranz, einfache Präsentationstechniken, Diskussion; Feedbackkultur, Fachreferate.

Bereich Lesen:

Vergleich von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, sinnerfassendes und empathisches Lesen; Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben:

Berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung, Urgenz, Mahnung, Reklamation ua.), Schriftverkehr mit Behörden, Stellung nehmen; Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– die deutsche Standardsprache in Wort und Schrift im Alltag und bei beruflichen Anlässen unmissverständlich gebrauchen;

– die in der gewerblichen Praxis üblichen Schriftstücke sprachlich richtig, exakt formuliert und verständlich verfassen;

– Grundkenntnisse der Kommunikation, Präsentation und Rhetorik anwenden;

– verschiedene Lehr- und Arbeitsmethoden anwenden sowie Informationen zielorientiert beschaffen und erschließen;

– Medien und ihre Funktion in der Gesellschaft verstehen und aus dem Medienangebot kritisch auswählen;

– ausgewählten mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen, Sprache aufmerksam und wertschätzend verwenden und sensibel mit Mehrsprachigkeit und Multikulturalität umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, Analysen und Stellungnahmen zu Problemen unter Einbringung von Objektivität und Toleranz, einfache Präsentationstechniken, Diskussion, Feedbackkultur, Fachreferate.

Bereich Lesen:

Vergleich von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, sinnerfassendes und empathisches Lesen, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben:

Berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung, Urgenz, Mahnung, Reklamation ua.); Schriftverkehr mit Behörden, Stellung nehmen, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– die deutsche Standardsprache in Wort und Schrift im Alltag und bei beruflichen Anlässen unmissverständlich gebrauchen sowie mit Fehlern konstruktiv umgehen;

– die in der gewerblichen Praxis üblichen Schriftstücke sprachlich richtig, exakt formuliert und verständlich verfassen;

– vertiefte Kenntnisse der Kommunikation, Präsentation und Rhetorik anwenden;

– verschiedene Lehr- und Arbeitsmethoden anwenden sowie Informationen zielorientiert beschaffen und erschließen;

– Medien und ihre Funktion in der Gesellschaft verstehen und aus dem Medienangebot kritisch auswählen;

– mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen, Sprache aufmerksam und wertschätzend verwenden und sensibel mit Mehrsprachigkeit und Multikulturalität umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion, Präsentationstechniken, Fachreferate, Feedbackkultur.

Bereich Lesen:

Auseinandersetzung mit nicht literarischen und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, Analyse und Interpretation von Texten aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben:

Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht ua.), Protokollieren und Mitschriften verfassen; Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens, Verbalisieren von Sachverhalten, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

– die deutsche Standardsprache in Wort und Schrift im Alltag und bei beruflichen Anlässen unmissverständlich gebrauchen;

– mit Fehlern reflexiv umgehen sowie Sprache sensibel und gendergerecht anwenden;

– die in der gewerblichen Praxis üblichen Schriftstücke sprachlich richtig, exakt formuliert und verständlich verfassen sowie Sachverhalte aus dem beruflichen Umfeld darlegen;

– monologische oder dialogische Sprechsituationen unter Einbeziehung der Fachrichtung bewältigen;

– vertiefte Kenntnisse der Kommunikation, Präsentation und Rhetorik mit Medienunterstützung umsetzen;

– verschiedene Lehr- und Arbeitsmethoden anwenden sowie Informationen zielorientiert beschaffen und erschließen;

– mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen, Sprache aufmerksam und wertschätzend verwenden und sensibel mit Mehrsprachigkeit und Multikulturalität umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion, Präsentationstechniken, Fachreferate, Feedbackkultur.

Bereich Lesen:

Auseinandersetzung mit nicht literarischen und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, Analyse und Interpretation von Texten aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte; Informationsbeschaffung und Auswertung (Nachschlagewerke, Internet).

Bereich Schreiben:

Zeugnisse und Bescheinigungen (Arbeitsbestätigung, Lehrzeugnis, Dienstzeugnis, Bescheinigung, Vollmacht ua.), Protokollieren und Mitschriften verfassen, Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens, Strukturieren sowie Aufbereiten von Informationen unter Einbeziehung von Fachliteratur, Verbalisieren von Sachverhalten, Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

Schularbeiten: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

1.3 ANGEWANDTE MATHEMATIK

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie, Statistik

– die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden;

– Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren;

– die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Vertiefung und Ergänzung von Vorkenntnissen.

Bereich Algebra und Geometrie, Statistik:

Grundrechenoperationen, Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen, direkte und indirekte Proportionalität, Prozentrechnung, Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung, statistische Kennzahlen.

Häufigkeitsverteilung, Kenngrößen.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis

– die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden;

– Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren;

– die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis:

Winkelmessung, Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren; Satz des Pythagoras, Ähnlichkeit, Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Volumen- und Oberflächenberechnung.

Lineare Funktionen und lineare Gleichungssysteme.

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis

– die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden;

– Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren;

– die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Algebra und Geometrie, Analysis:

Trigonometrie, quadratische Funktionen und quadratische Gleichungen.

Exponentialfunktion, Exponentialrechnungen, Anwendungen.

Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung).

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

– die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren nachhaltig anwenden;

– Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren;

– die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Analysis:

Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung).

Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationsregel), diskrete und stetige Verteilungen.

Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Eine Schularbeit im Semester.

1.4 ANGEWANDTE INFORMATIK

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft

– Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären, Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware erkennen;

– marktübliche Betriebssysteme benennen, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren und die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;

– Netzwerksressourcen nutzen;

– Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen berücksichtigen;

– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen.

Bereich IT-Sicherheit

– Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen;

– die Grundbegriffe der Datensicherheit;

– das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft:

Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien, Monitore, Drucker, Scanner, Hardware für Internetzugang und mobile Endgeräte.

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