Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2008-07-17
Letzte Aktualisierung 2022-10-05
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
Änderungshistorie JSON API

Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase, Arbeitsvorbereitung.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Standardverfahren.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation

– Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Bereich Kosten- und Baupreisermittlung

– Grundlagen der Kostenermittlung in für den Auftragnehmer relevanten Phasen anwenden.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– gängige Bauverfahren erfassen und deren Anwendungen planen sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Bauorganisation:

Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase, Arbeitsgemeinschaften.

Bereich Kosten- und Baupreisermittlung:

Kosten- und Preisermittlung.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Spezialverfahren.

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

– Abrechnungen und Rechnungslegung durchführen;

– relevante Beiträge zu den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen während und nach Abschluss des Bauprojektes erstellen.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– gängige Bauverfahren erfassen und deren Anwendungen planen sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen auswählen.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung

– Gerätekalkulationen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Bauleitung (Auftragnehmer); Baudokumentation; Bauabrechnung; Rechnungslegung; Baustellen-organisation.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Leistungsermittlung von Baugeräten; Baugeräteliste.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung:

Geräte (Kosten und Preise).

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

– Termin-, Ressourcen- und Kapazitätsplanungen durchführen;

– relevante Beiträge zu den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen während und nach Abschluss des Bauprojektes erstellen;

– geeignete EDV-Programme anwenden.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– gängige Bauverfahren erfassen und deren Anwendungen planen sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen auswählen.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung

– Gerätekalkulationen durchführen;

– geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Bauleitung (Auftragnehmer); Baudokumentation; Baustellenorganisation (Ressourcen-, Kapazitäten und Bauzeitplanung); Bauübergabe.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Leistungsermittlung von Baugeräten; Baugeräteliste.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung:

Geräte (Kosten und Preise); K-Blätter.

2.3 PROJEKTMANAGEMENT

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauvorschriften

– maßgebenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Bauprojekt, Objekt- und Facility Management im Bauablauf erfassen und wiedergeben.

Bereich Bauorganisation

– Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten im Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– gängige Bauverfahren erfassen und deren Anwendungen planen sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Bauvorschriften:

Bauprojekt und Objektmanagement; Facility Management; Normen.

Bereich Bauorganisation:

Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase sowie nach Abschluss der Bauausführungsphase; Projektentwicklung.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Standardverfahren.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation

– Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Bereich Kosten- und Baupreisermittlung

– Kosten und Preise in den Phasen der Objekterrichtung erklären und ermitteln.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– gängige Bauverfahren erfassen und deren Anwendungen planen sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Bauorganisation:

Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase sowie nach deren Abschluss, Facility Management.

Bereich Kosten- und Baupreisermittlung:

Kosten- und Preisermittlung.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Spezialverfahren.

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe

– alternative Projektabwicklungsformen und Vertragsmodelle wiedergeben.

Bereich Bauausführung und Projektabwicklung

– Abrechnungen- und Rechnungsprüfungen aufbereiten.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– gängige Bauverfahren erfassen und deren Anwendungen planen sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen auswählen.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung

– Gerätekalkulationen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Ausschreibung, Angebot und Vergabe:

Alternative Projektabwicklungsformen und Vertragsmodelle.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Bauaufsicht (Auftraggeber); Bauüberwachung; Baudokumentation; Grundlagen zur Abrechnungs- und Rechnungsprüfung; Baustellenorganisation.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Leistungsermittlung von Baugeräten; Baugeräteliste.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung:

Geräte (Kosten und Preise).

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauausführung und Projektabwicklung

– Abrechnungen- und Rechnungsprüfungen durchführen;

– relevante Beiträge zu den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen während und nach Abschluss des Bauprojektes erstellen;

– Terminplanungen erstellen;

– geeignete EDV-Programme anwenden.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– gängige Bauverfahren erfassen und deren Anwendungen planen sowie die dazu erforderlichen Geräte und Baumaschinen auswählen.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung

– Gerätekalkulationen durchführen;

– geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Bauaufsicht (Auftraggeber); Bauüberwachung; Baudokumentation; Abrechnungs- und Rechnungsprüfung; Baustellenorganisation (Ressourcen- und Bauzeitplanung); Bauübernahme.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Leistungsermittlung von Baugeräten; Baugeräteliste.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Kosten- und Baupreisermittlung:

Geräte (Kosten und Preise); K-Blätter.

CLUSTER – 2. Organisation – Baudurchführung und Qualitätssicherung

2.4 BAUKOORDINATION UND SICHERHEIT AM BAU

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauvorschriften

– maßgebende Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.

Bereich Bauorganisation

– Aufgabenstellungen im Bauablauf interpretieren und lösen und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Bereich Rückbau und Recycling – Grundlagen

– Begriffsbestimmungen im Rückbau und Recycling definieren und zuordnen.

Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen

– maßgebende Gesetze und Vorschriften sowie Richtlinien und Pflichten in Bezug auf Restmassenverwertung wiedergeben;

– Grundsätze zur Abfallvermeidung in der Bauplanung als Teil zukunftsorientierter Planung erklären;

– Rahmenbedingungen bei der Verwertung und beim Recycling sowie die Abbau- und Aufbereitungsmethoden bei Problemstoffen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Bauvorschriften:

Bauarbeitenkoordinationsgesetz; spezielle Gesetze, Vorschriften und Normen.

Bereich Bauorganisation:

Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase.

Bereich Rückbau und Recycling – Grundlagen:

Rückbau und Recycling (Abfall, Wertstoff, Deponierung, Aufbereitung ua.)

Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen:

Gesetze und Vorschriften, Richtlinien und Pflichten in Bezug auf Restmassenverwertung (Schwellenwerte ua.).

Abfallvermeidung in der Planung (Rückbau).

Verwertung und Recycling, Abbau- und Aufbereitungsmethoden bei Problemstoffen (Asbest, Eluate ua.).

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation

– Aufgabenstellungen im Bauablauf interpretieren und lösen und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

– grundlegende Aufgaben zum Baukoordinationsgesetz und zur Sicherheit am Bau durchführen;

– geeignete EDV-Programme anwenden.

Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen

– Grundsätze zur Abfallvermeidung in der Bauplanung als Teil zukunftsorientierter Planung erklären;

– Rahmenbedingungen bei der Verwertung und beim Recycling sowie die Abbau- und Aufbereitungsmethoden bei Problemstoffen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Bauorganisation:

Projektablauf mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Grundlagen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes, Vorankündigung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Unterlagen für spätere Arbeiten, Dokumentation, einfache Fallstudien.

Bereich Rückbau und Recycling – Baurestmassen:

Abfallvermeidung in der Bauplanung (Rückbau).

Verwertung und Recycling, Abbau- und Aufbereitungsmethoden bei Problemstoffen (Asbest, Eluate ua.).

2.5 DIGITALISIERTE UND AUTOMATISIERTE BAUSTELLE

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe

– einfache Berechnungen mit branchenspezifischer Software erstellen und dokumentieren;

– einfache Bauabläufe unter Einsatz entsprechender Software optimieren;

– technische Berichte zu einfachen Abläufen softwareunterstützt erstellen.

Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung

– einfache Baupreisermittlung unter Anleitung durchführen;

– Nachtrags- und Positionskalkulationen vorbereiten.

Lehrstoff:

Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe:

Berechnung von einfachen Bauabläufen und Bauabschnitten unter Einsatz entsprechender Berechnungssoftware; softwareunterstützte Projektdokumentation.

Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung:

Kostenermittlung, Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise), K-Blätter, Bruttomittellohnermittlung, Positionskalkulation, Regieleistungen.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe

– Berechnungen mit branchenspezifischer Software erstellen und dokumentieren;

– Bauabläufe unter Einsatz entsprechender Software optimieren;

– technische Berichte softwareunterstützt erstellen.

Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung

– einfache Baupreisermittlung durchführen;

– Nachtrags- und Positionskalkulationen durchführen;

– geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Computerunterstützte Baustellenabläufe:

Berechnung von Bauabläufen und Bauabschnitten unter Einsatz entsprechender Berechnungssoftware, softwareunterstützte Projektdokumentation.

Bereich Kalkulation – Kosten- und Baupreisermittlung:

Kostenermittlung, Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); K-Blätter, Bruttomittellohnermittlung, Positionskalkulation, Regieleistungen.

2.6 UNTERNEHMERISCHE RECHTSKUNDE UND RECHNUNGSWESEN

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Unternehmensrecht

– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden;

– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;

– verschiedene Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter erfassen;

– sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;

– Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erfassen und ein Gewerbe anmelden.

Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien

– die für ein Projekt relevanten Gesetze, Normen und Richtlinien benennen.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensrecht:

Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts; Grundzüge des Zivilrechts. Unternehmensrecht; Gewerberecht.

Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien:

Bundesgesetze, Landesgesetze, Normen und Richtlinien.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Unternehmensrechnung

– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erfassen, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen;

– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;

– die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen.

Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien

– die für ein Projekt relevanten Gesetze, Normen und Richtlinien anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensrechnung:

Kostenrechnung, Steuern; Doppelte Buchhaltung; Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Bereich Gesetze, Normen und Richtlinien:

Bundesgesetze, Landesgesetze, Normen und Richtlinien.

3.1 SANIERUNGSTECHNIK

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Sanierungstechnik

– spezifische Schadensbilder zuordnen und deren Entstehung erläutern;

– wesentliche Techniken und Methoden zur Sanierung spezifischer Schadensfälle vorschlagen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Sanierungstechnik:

Schadensbilder, Schadensursachen, Sanierungsmethoden.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Energetisch – ökologische Sanierung

– Techniken und Methoden zur energetischen Sanierung von Gebäuden benennen.

Lehrstoff:

Bereich Energetisch – ökologische Sanierung:

Methoden zur energetischen Sanierung.

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauwerksdokumentation und Diagnostik

– Bestandsdokumentationen anhand einfacher Fallbeispiele erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Bauwerksdokumentation und Diagnostik:

Bestandsdokumentation.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bestands- und Denkmalschutz

– wesentliche Fachbegriffe, Gesetze und Verordnungen benennen.

Lehrstoff:

Bereich Bestands- und Denkmalschutz:

Wesentliche Fachbegriffe, Gesetze und Verordnungen.

3.2 LABORATORIUM FÜR BAUPHYSIK

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baustoffe und Bauökologie – Ökologische Grundlagen und praktische Anwendungsbereiche

– wesentliche Eigenschaften von bauökologisch wertvollen Baustoffen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Baustoffe und Bauökologie – Ökologische Grundlagen und praktische Anwendungsbereiche:

Bauökologische Bewertungssysteme.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baustoffe und Bauökologie – Bauökologische Bewertung

– wesentliche Unterschiede von bauökologischen Bewertungssystemen verstehen;

– Baustoffe nach ökologischen Kriterien auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Baustoffe und Bauökologie – Bauökologische Bewertung:

Bauökologische Bewertungssysteme, Baustoffwahl.

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik in der Baupraxis

– bauphysikalische Prüfmethoden erfassen und anwenden;

– bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.

Bereich Angewandte Bauphysik

– Wärmeschutz- und Feuchtewerte ermitteln;

– enzyklopädisch die Bereiche der Bauphysik benennen und ihre Aufgaben erklären;

– Grundlagen des Wärme- und Feuchtigkeitsschutzes verstehen;

– einschlägige gesetzlichen Vorschriften benennen.

Lehrstoff:

Bereich Bauphysik in der Baupraxis:

Messtechnische Übungen und Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten für Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz.

Bereich Angewandte Bauphysik:

Grundlagen des Wärme- und Feuchtigkeitsschutzes; einschlägige gesetzliche Vorschriften.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik in der Baupraxis

– bauphysikalische Prüfmethoden erfassen und anwenden;

– bauphysikalisch relevante Daten ermitteln und interpretieren.

Bereich Angewandte Bauphysik

– Energieausweise berechnen;

– Wärmeschutz- und Feuchtewerte ermitteln;

– Grundlagen des Schallschutzes verstehen;

– einschlägige gesetzlichen Vorschriften benennen.

Lehrstoff:

Bereich Bauphysik in der Baupraxis:

Messtechnische Übungen und Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten für Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz.

Bereich Angewandte Bauphysik:

Energieausweisberechnung auch mittels Software; Grundlagen des Schallschutzes; einschlägige gesetzliche Vorschriften.

3.3 GEBÄUDETECHNIK

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudetechnik

– enzyklopädisch die Bereiche der Gebäudetechnik sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften benennen und ihre Aufgaben erklären.

Lehrstoff:

Bereich Gebäudetechnik:

Vorschriften; Grundlagen der Wasserversorgung (Bedarfsermittlung, Verteilung, Speicherung), Grundlagen der Wasserinstallation, Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.

2.

Semester –- Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ressourcenschonende Anlagen

– Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung erklären.

Lehrstoff:

Bereich Ressourcenschonende Anlagen:

Grundlagen ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik.

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudetechnik

– Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung erklären.

Lehrstoff:

Bereich Gebäudetechnik:

Grundlagen behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik, Solarnutzung.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

– Grundlagen der Elektroinstallation, Beleuchtung und Blitzschutz erklären.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Grundlagen der Elektroinstallation, Beleuchtung, Blitzschutz.

3.4 KOMMUNALER TIEFBAU

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Siedlungswasserbau und Leitungsbau

– Grundbegriffe, gebräuchliche Baumaterialien und ihre Eigenschaften, Bauverfahren und wesentliche Konstruktionsregeln der Bauwerke beim Neubau, der Instandhaltung und der Sanierung erfassen;

– Bestands- und Konstruktionspläne des Siedlungswasser- und Leitungsbaues erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Siedlungswasserbau und Leitungsbau:

Anlagen der Wasserversorgung und Entsorgung; Gas-, Strom-, Informations-, Fernwärme- und andere Leitungen.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Verkehrswegebau

– Grundbegriffe, gebräuchliche Baumaterialien und ihre Eigenschaften, Bauverfahren und wesentliche Konstruktionsregeln der Bauwerke beim Neubau, der Instandhaltung und der Sanierung erfassen;

– grundlegende Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten und einfachen verkehrstechnischen Aufschließungen anwenden;

– Bestands- und Konstruktionspläne des Verkehrswegebaus erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Verkehrswegebau:

Straßen, Geh- und Radwege, Begleitflächen; Parkplätze; Kreuzungen und Einfahrten.

3.5 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM UND PRODUKTIONSTECHNIK

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;

– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen, diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und –sicherung, Instandhaltung, Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Facheinschlägige Handwerkstechniken

– zeitgemäße Handwerkstechniken anwenden sowie mit den erforderlichen Maschinen und Baugeräten umgehen;

– Wissen über Baustoffe und Technologien anwenden;

– Austragungen in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden aus dem Fachbereich vorwiegend CAD-gestützt ausführen.

Lehrstoff :

Bereich Facheinschlägige Handwerktechniken:

Zeitgemäße Handwerkstechniken, Umgang mit Maschinen und Baugeräten; Baustoffe.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Facheinschlägige Handwerkstechniken

– zeitgemäße Handwerkstechniken anwenden sowie mit den erforderlichen Maschinen und Baugeräten umgehen;

– Wissen über Baustoffe und Technologien anwenden;

– Austragungen in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden aus dem Fachbereich vorwiegend CAD-gestützt ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Facheinschlägige Handwerktechniken:

Zeitgemäße Handwerkstechniken, Umgang mit Maschinen und Baugeräten; Baustoffe.

CLUSTER – 3. Konstruktion – Baustatik und Festigkeitslehre

3.6 STAHLBETONBAU

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Stahlbetonbau

– einfache Aufgaben des Stahlbetonbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten;

– Schalungspläne erstellen und auswerten;

– Materialien und Verarbeitungsrichtlinien normgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Stahlbetonbau:

Normen und Bemessungsmethodik; Schalungen und Rüstungen.

Bemessung (Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung).

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Stahlbetonbau

– einfache Aufgaben des Stahlbetonbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten;

– Schalungs- und Bewehrungspläne erstellen und auswerten;

– Materialien und Verarbeitungsrichtlinien normgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Stahlbetonbau:

Normen und Bemessungsmethodik; Schalungen und Rüstungen.

Bemessung (Fundamente, Stützen, Wände; Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken; Schubsicherung).

3.7 STAHL- UND HOLZBAU

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Stahl- und Holzbau

– einfache Aufgaben des Stahl- und Holzbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten;

– Materialien und Verarbeitungsrichtlinien normgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Stahl- und Holzbau:

Normen und Bemessungsmethodik, Bemessung einfacher Bauteile.

Brandschutz von Holzbauteilen, Korrosionsschutz von Stahlbauteilen.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Stahl- und Holzbau

– einfache Aufgaben des Stahl- und Holzbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten;

– Materialien und Verarbeitungsrichtlinien normgerecht einsetzen;

– Ausführungspläne erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Stahl- und Holzbau:

Normen und Bemessungsmethodik; Bemessung einfacher Bauteile.

Brandschutz von Holzbauteilen; Korrosionsschutz von Stahlbauteilen.

3.8 LABORATORIUM FÜR KONSTRUKTION

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können im

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baustoffe

– grundlegende Verfahren zur Prüfung von Baustoffen benennen, praxisbezogen bewerten und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Baustoffe:

Eignungs- und Güteprüfung; Festigkeiten.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Boden

– grundlegende Verfahren zur Prüfung von Böden benennen, praxisbezogen bewerten und anwenden .

Lehrstoff:

Bereich Boden:

Bestimmung von Arten, Aufbau, wichtige bodenmechanische Kennwerte.

CLUSTER – 3. Konstruktion – Aktuelle Technologien

3.9 RESSOURCENOPTIMIERTES BAUEN

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Energieeffizientes Bauen

– Grundlagen des energieeffizienten Bauens erfassen und anwenden.

Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik

– Bauteile in Bezug auf Gewicht, Transportmöglichkeiten, Montage und Logistik erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Energieeffizientes Bauen:

Grundlagen des energieeffizienten Bauens.

Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik:

Transport und Montage vorgefertigter Elemente.

Modulordnungen, Elementierung, Raster, Fertigungsmöglichkeiten, Verbindungsmittel und neue Verbindersysteme.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Alternativenergien

– enzyklopädisch alternative Energieformen benennen und zeitgerechte Konzepte erläutern.

Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik

– Bauteile in Bezug auf Gewicht, Transportmöglichkeiten, Montage und Logistik erkennen;

– projektbezogene Elemente und Anschlussdetails anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Alternativenergien:

Alternative Energieformen, Smart Building, Niedrigenergiehaus, Passivhaus.

Bereich Fertigteil- und Montagebauweise – Bauelemente und Logistik:

Transport und Montage vorgefertigter Elemente.

Modulordnungen, Elementierung, Raster, Fertigungsmöglichkeiten; Verbindungsmittel und neue Verbindersysteme.

3.10 INGENIEURBAU

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Brückenbau

– die Grundbegriffe, die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften und die wesentlichen Konstruktionsregeln der Bauwerke erfassen;

– Bestands- und Konstruktionspläne des Brückenbaues erläutern.

Bereich Wasserbau

– hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen erfassen sowie Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben;

– Bestands- und Konstruktionspläne des Wasserbaues erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Brückenbau:

Einfache Brückentragwerke.

Bereich Wasserbau:

Hydrographie und Gewässerkunde; einfache Wasserbaumaßnahmen.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wasserbau

– hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen erfassen sowie Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben;

– Bestands- und Konstruktionspläne des Wasserbaues erläutern.

Bereich Tunnelbau

– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie und die Terminologie bezüglich Ausbruch und Vortriebsmethoden erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Wasserbau:

Hydrographie und Gewässerkunde; einfache Wasserbaumaßnahmen.

Bereich Tunnelbau:

Bauweisen im Tunnelbau.

3.11 VERMESSUNGSWESEN UND BAUAUFNAHME

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauaufnahme analog

– Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik für Bauaufnahmen anwenden und entsprechende Pläne und Dokumentationen herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Bauaufnahme analog:

Grundrisse, Fassaden, Detailaufnahmen, Schnitte; Anfertigung von Plänen, Dokumentation für denkmalgeschützte Konstruktionen.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauaufnahme digital

– Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik für Bauaufnahmen anwenden und entsprechende Pläne und Dokumentationen herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Bauaufnahme digital:

Grundrisse, Fassaden, Detailaufnahmen, Schnitte; Anfertigung von Plänen, Dokumentation für denkmalgeschützte Konstruktionen.

3.12 SCHADENSANALYSE UND BEWERTUNG

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Schadenanalyse

– physikalische und chemische Schadenursachen erfassen;

– eine Ursachenfeststellung und eine Schadenanalyse vornehmen.

Lehrstoff:

Bereich Schadenanalyse:

Physikalische und chemische Schadensursachen, statische und konstruktive Ursachen und Mängel; Schadensfeststellung; Bestandsaufnahme und Bauwerksüberprüfung; Vermeidung von Bauschäden; Korrosionserscheinungen, Korrosionsabläufe.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sanierung

– verschiedene Methoden der Sanierung und Instandhaltung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Sanierung:

Wiederherstellung des Korrosionsschutzes der Bewehrung sowie des ursprünglichen Zustandes; Reprofilierung.

Konstruktive Instandhaltung, Verstärkungsmaßnahmen und Umbauten, kathodischer Korrosionsschutz.

Schließen von Rissen und Hohlräumen.

Haftbrücken, Sanierungsmörtel, Anstriche, Imprägnierungen, Beschichtungen.

Instandsetzung von Betonschäden durch Spritzbeton, Fugen-Instandsetzung.

3.13 SPEZIALTIEFBAU

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich Baugruben

– die Sicherung von Baugruben in bebauten Gebieten beschreiben;

– Gefahren für vorhandene Bausubstanz erkennen;

– geeignete Verbaumaßnahmen beschreiben;

– Möglichkeiten der Verankerung von Baugruben, Hängen und Böschungen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Baugruben:

Sicherungsarten und deren Einsatz; Verankerungen.

6.

Semester –- Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich Tiefgründungen

– Arten und Notwendigkeit von Tiefgründungen benennen;

– geeignete Gründungsmaßnahmen benennen.

Lehrstoff:

Bereich Tiefgründungen:

Gründungsarten und deren Einsatz.

CLUSTER – 4. Planung – Konstruktionsübungen

4.1 DIGITALE PLANUNGSMEDIEN UND PROJEKTSTUDIEN

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Plandarstellung

– Projektpläne nach Vorlagen händisch und mit Hilfe von CAD erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Plandarstellung:

Pläne in verschiedenen Planungsphasen in einfachem Detailierungsgrad.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Plandarstellung

– Projektpläne nach Vorlagen händisch und mit Hilfe von CAD erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Plandarstellung:

Pläne in verschiedenen Planungsphasen mit entsprechendem Detailierungsgrad.

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Plandarstellung

– Projektpläne händisch und mit Hilfe von CAD erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Plandarstellung:

Pläne in verschiedenen Planungsphasen mit einfachem Detailierungsgrad.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Plandarstellung

– Projektpläne händisch und mit Hilfe von CAD erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Plandarstellung:

Pläne in verschiedenen Planungsphasen mit entsprechendem Detailierungsgrad.

4.2 PROJEKTBEZOGENE HOCHBAUTECHNOLOGIE

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Nachhaltige Planung

– innovative und nachhaltige Baumaterialien benennen;

– Planungsgrundlagen nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und unter Anleitung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Nachhaltige Planung:

Detailkonstruktionen und fachgerechter Materialeinsatz.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Nachhaltige Planung

– innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden;

– Planungsgrundlagen nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Nachhaltige Planung:

Detailkonstruktionen und fachgerechter Materialeinsatz.

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Nachhaltige Planung

– innovative und nachhaltige Baumaterialien benennen;

– Planungsgrundlagen nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Nachhaltige Planung:

Detailkonstruktionen und fachgerechter Materialeinsatz.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Nachhaltige Planung

– innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden;

– Planungsgrundlagen nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten selbstständig erfassen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Nachhaltige Planung:

Detailkonstruktionen und fachgerechter Materialeinsatz.

4.3 PROJEKTBEZOGENE TIEFBAUTECHNOLOGIE

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung

– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung:

Grundlagenerhebung; Projektpläne; Anwendung bauspezifischer Software.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung

– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung:

Grundlagenerhebung, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Ingenieurbauwerke, Anwendung bauspezifischer Software.

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung

– Projektpläne und Bewehrungspläne erstellen sowie die konstruktive Durchbildung von Ingenieurbauwerken konzipieren;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung:

Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Anwendung bauspezifischer Software.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung

– Projektpläne und Bewehrungspläne erstellen sowie die konstruktive Durchbildung von Ingenieurbauwerken konzipieren;

– spezifische Bauteile konstruieren und darstellen;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen und Darstellung:

Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke, Anwendung bauspezifischer Software.

CLUSTER – 4. Planung – Bauplanung und Projekt

4.4 GEBÄUDELEHRE

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudelehre

– die wichtigsten Parameter einfacher Bauaufgaben wiedergeben;

– deren Funktionen und Funktionsabläufe erfassen;

– vorgegebene Funktions- und Raumprogramme skizzenhaft in räumliche Zusammenhänge setzen.

Bereich Gestaltungslehre

– grundlegende Maß- und Proportionssysteme beschreiben;

– die zentralen Auswirkungen von Konstruktionen auf Funktionen von Bauwerken erläutern.

Bereich Baustilkunde

– die grundlegenden Merkmale der europäischen Stilepochen benennen und in Bauwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Bereich Gebäudelehre:

Grundzüge der Gebäudelehre (Abmessungen, technische Anforderungen, Gesetze und Normen), einfache Gebäude.

Bereich Gestaltungslehre:

Maße und Proportionen, Konstruktion, Funktion.

Bereich Baustilkunde:

Grundbegriffe der Stilkunde; Stilelemente der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudelehre

– die wichtigsten Parameter komplexer Bauaufgaben wiedergeben;

– deren Funktionen und Funktionsabläufe erfassen;

– vorgegebene Funktions- und Raumprogramme skizzenhaft in räumliche Zusammenhänge setzen.

Bereich Gestaltungslehre

– die zentralen Auswirkungen von Konstruktionen auf Funktionen von Bauwerken erläutern und die wesentlichen Zusammenhänge von Form und Materie erkennen.

Bereich Baustilkunde

– die grundlegenden Merkmale der europäischen Stilepochen benennen und in Bauwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Bereich Gebäudelehre:

Grundzüge der Gebäudelehre (Abmessungen, technische Anforderungen, Gesetze und Normen), komplexe Gebäude.

Bereich Gestaltungslehre:

Konstruktion, Funktion, Raum und Raumgestaltung, Materie und Form.

Bereich Baustilkunde:

Grundbegriffe der Stilkunde; Stilelemente der Neuzeit, des 19. und 20. Jahrhunderts.

4.5 BUILDING INFORMATION MODELING

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich BIM-Prozess und Anwendung

– die Struktur des Planungs- und Ausführungsprozesses anhand eines BIM-Modells erkennen.

Lehrstoff:

Bereich BIM-Prozess und Anwendung:

Struktur des Planungs- und Ausführungsprozesses eines BIM-Modells.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich BIM-Prozess und Anwendung

– ein BIM-Modell mithilfe einer aktuellen Software bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich BIM-Prozess und Anwendung:

BIM-Modell.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage C.


1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Die Pflichtgegenstände und die schulautonomen Pflichtgegenstände sind thematisch in Cluster gruppiert.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 26 Unterrichtseinheiten auf den Bereich „Recht“.

4 Durch individuelle Zusammenstellung der schulautonomen Pflichtgegenstände kann das Ausmaß der Unterrichtseinheiten gemäß dem vorgegebenen Rahmen abweichen.

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4 Abs. 4)

Anlage C.2

LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR HOLZBAUTECHNIK

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

Unterrichtseinheiten Lehrver-
A. Pflichtgegenstände2 Semester Summe pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. gruppe
1. Allgemein
1.1 Religion 7 6 7 6 7 6 39 (III)
1.2 Deutsch und Kommunikation 13 13 13 13 - - 52 II
1.3 Angewandte Mathematik 26 26 26 26 - - 104 I
1.4 Angewandte Informatik 13 13 - - - - 26 I
1.5 Darstellende Geometrie 13 13 13 13 - - 52 I
1.6 Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie 13 13 - - - - 26 II
2. Organisation
2.1 Wirtschaft und Recht3 13 13 7 6 - - 39 II bzw. III
2.2 Mitarbeiterführung und-ausbildung - - 26 26 - - 52 III
2.3 Baubetrieb und Baumaschinen 20 19 20 19 - - 78 I
2.4 Berichts- und Protokollwesen - - - - 13 13 26 III
3. Konstruktion
3.1 Baukonstruktion 26 26 20 19 - - 91 I
3.2 Baustatik und Festigkeitslehre 26 26 26 26 - - 104 I
3.3 Produktionstechnik - - - - 20 19 39 IV
3.4 Tragwerke - - - - 26 26 52 I
4. Planung
4.1 Konstruktionsübungen und CAD 33 32 26 26 - - 117 II
4.2 Vermessungswesen - - 20 19 - - 39 I
4.3 Bauplanung, Marketing und Projekt - - - - 85 84 169 I
Schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Abschnitt B. 81 bis 90 83 bis 92 80 bis 89 84 bis 93 133 bis 142 135 bis 144 596 bis 650
Gesamtunterrichtseinheiten4 284 bis 293 283 bis 292 284 bis 293 283 bis 292 284 bis 293 283 bis 292 1701 bis 1755
Unterrichtseinheiten Lehrver-
B. Schulautonome Pflichtgegenstände2 Semester Summe pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. gruppe
1. Allgemein
1.1 Soziale und personale Kompetenz 7 6 7 6 - - 26 III
1.2 Englisch 7 6 7 6 7 6 39 I
2. Organisation
Baubetrieb und Baumaschinen
2.1 Leadership - - - - 13 13 26 III
2.2 Baumanagement 13 13 13 13 - - 52 III
2.3 Projektmanagement 13 13 13 13 - - 52 III
Baudurchführung und Qualitätssicherung
2.4 Baukoordination und Sicherheit am Bau - - - - 20 19 39 III
2.5 Digitalisierte und automatisierte Baustelle - - - - 20 19 39 I
2.6 Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen - - - - 20 19 39 III
3. Konstruktion
Baukonstruktion
3.1 Sanierungstechnik 13 13 13 13 - - 52 I
3.2 Laboratorium für Bauphysik 13 13 13 13 - - 52 I
3.3 Gebäudetechnik 7 6 7 6 - - 26 I
3.4 Konstruktiver Holzbau 13 13 - - - - 26 I
3.5 Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik 33 32 - - - - 65 IV
Baustatik und Festigkeitslehre
3.6 Stahl- und Holzbau - - 13 13 - - 26 I
3.7 Laboratorium für Konstruktion - - 13 13 - - 26 I
Aktuelle Technologien
3.8 Ressourcenoptimiertes Bauen - - - - 13 13 26 I
3.9 Spezielle Gebiete der Bauphysik - - - - 7 6 13 II
3.10 Ingenieurholzbau - - - - 13 13 26 I
3.11 Vermessungswesen und Bauaufnahme - - - - 13 13 26 I
3.12 Schadensanalyse und Bewertung - - - - 13 13 26 I
3.13 Tragwerksanalyse - - - - 13 13 26 I
3.14 Digitale Tragwerkssimulation - - - - 13 13 26 I
3.15 Laboratorium für Angewandte Tragwerksanalyse - - - - 13 13 26 I
4. Planung
Konstruktionsübungen
4.1 Digitale Planungsmedien und Projektstudien 20 19 13 13 - - 65 I
4.2 Projektbezogene Holzbautechnologie 13 13 13 13 - - 52 I
4.3 Angewandte Darstellende Geometrie 13 13 13 13 - - 52 I
Bauplanung und Projekt
4.4 Gebäudelehre - - - - 20 19 39 II
4.5 Building Information Modeling - - - - 13 13 26 I
Unterrichtseinheiten Lehrver-
C. Freigegenstände Semester Summe pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. 6. gruppe
Englisch 13 13 13 13 13 13 78 I
Sprachtraining Deutsch 13 13 - - - - 26 I
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson - - - - 13 13 26 I
Klebetechnik 13 13 - - - - 26 IV
Staplerführerschein 13 13 - - - - 26 IV
CAD 13 13 13 13 13 13 78 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage C.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Siehe Anlage C.

LERNERGEBNISSE DER SCHULAUTONOMEN PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage C und Anlage C.1 und weiters:

CLUSTER – 3. Konstruktion – Baukonstruktion

KONSTRUKTIVER HOLZBAU

Im Bereich Grundlagen des Holzbaues können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägig gebräuchliche Grundbegriffe anwenden. Sie können in konstruktiver und bauphysikalischer Hinsicht die grundlegenden Eigenschaften spezifischer Werkstoffe sowie deren Einsatzmöglichkeiten erläutern.

Im Bereich Holzbauweisen können die Absolventinnen und Absolventen zeitgemäße Holzbauweisen und Holzkonstruktionen hinsichtlich der technisch konstruktiven Entwicklung im enzyklopädischen Überblick sowie deren Einsatzmöglichkeiten in Bezug auf die Bauaufgabe einordnen, auswählen und erläutern.

CLUSTER – 3. Konstruktion – Aktuelle Technologien

SPEZIELLE GEBIETE DER BAUPHYSIK

Im Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen und ökologischen Grundlagen für praxisbezogene Aufgabenstellungen anwenden sowie die erforderlichen Grundlagen aus Normen, Richtlinien erheben und anwenden.

INGENIEURHOLZBAU

Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen holzbauspezifische Werkstoffe erkennen und den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baustoffe und deren Anwendung sowie die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.

Im Bereich Moderne Fertigungsmethoden können die Absolventinnen und Absolventen moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme anwenden.

Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen verstehen und diese ökologisch und ökonomisch bewerten.

Im Bereich Tragsysteme können die Absolventinnen und Absolventen Tragsysteme erkennen.

TRAGWERKSANALYSE

Im Bereich Tragsysteme können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Tragsysteme erkennen und an einfachen Praxisbeispielen anwenden.

DIGITALE TRAGWERKSSIMULATION

Im Bereich Tragwerksprogramme können die Absolventinnen und Absolventen einschlägige Software anwenden.

LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE TRAGWERKSANALYSE

Im Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen können die Absolventinnen und Absolventen freitragende und räumliche Strukturen erfassen, in geeigneten Darstellungen konstruieren und in 3D-Programmen modellieren.

Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen Modelle herstellen und mit technischer Hilfe auf deren Funktion prüfen und analysieren.

CLUSTER – 4. Planung – Konstruktionsübungen

PROJEKTBEZOGENE HOLZBAUTECHNOLOGIE

Im Bereich Planungsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und anwenden.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Im Bereich Darstellung bautechnischer Objekte können die Absolventinnen und Absolventen den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die darin enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.

Im Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage C.

V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage C.

VI. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage C.

VII. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage C.

VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage C.

IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

Cluster – 1. Allgemein: „Deutsch und Kommunikation“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“, „Darstellende Geometrie“ und „Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie“.

Cluster – 2. Organisation: „Wirtschaft und Recht“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.

Siehe Anlage C.

Cluster – 2. Organisation: „Baubetrieb und Baumaschinen“ und „Berichts- und Protokollwesen“.

Cluster – 3. Konstruktion: „Baukonstruktion“, „Baustatik und Festigkeitslehre“, Produktionstechnik“ und „Tragwerke“.

Cluster – 4. Planung: „Konstruktionsübungen und CAD“, „Vermessungswesen“ und „Bauplanung, Marketing und Projekt“.

Siehe Anlage C.1.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

Cluster – 1. Allgemein: „Soziale und personale Kompetenz“ und „Englisch“.

Cluster – 2. Organisation – Baubetrieb und Baumaschinen: „Leadership“, „Baumanagement“ und „Projektmanagement“.

Cluster – 2. Organisation – Baudurchführung und Qualitätssicherung: „Baukoordination und Sicherheit am Bau“, „Digitalisierte und automatisierte Baustelle“ und „Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen“.

Cluster – 3. Konstruktion – Baukonstruktion: „Sanierungstechnik“, „Laboratorium für Bauphysik“ und „Gebäudetechnik“.

Siehe Anlage C.1 und weiters:

Cluster – 3. Konstruktion – Baukonstruktion

3.4 KONSTRUKTIVER HOLZBAU

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Holzbaues

– facheinschlägig gebräuchliche Grundbegriffe anwenden;

– grundlegende Eigenschaften fachspezifischer Werkstoffe in konstruktiver und bauphysikalischer Hinsicht anwenden und deren Einsatzmöglichkeiten erfassen.

Bereich Holzbauweisen

– zeitgemäße Holzbauweisen und Holzkonstruktionen hinsichtlich der technisch konstruktiven Entwicklung einordnen und erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Holzbaues:

Holzwerkstoffe, konstruktive Plattenwerkstoffe, Stangenware und Vollholz; Dämmstoffe und Folien im Kontext.

Bereich Holzbauweisen:

Stabförmige Bindersysteme und Dachkonstruktionen; Wand- und Deckenkonstruktionen von Skelett- und Holzmassivbauweisen im enzyklopädischen Überblick.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Holzbauweisen

– die Einsatzmöglichkeit zeitgemäßer Holzbauweisen und Holzkonstruktionen in Bezug auf die Bauaufgabe auswählen und erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Holzbauweisen:

Wand- und Deckenkonstruktionen von Skelett-, Holzmassiv- und Mischbauweisen.

3.5 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe Anlage C.1.

Cluster – 3. Konstruktion – Baustatik und Festigkeitslehre

3.6 STAHL- UND HOLZBAU

Siehe Anlage C.1.

3.7 LABORATORIUM FÜR KONSTRUKTION

Siehe Anlage C.1.

Cluster – 3. Konstruktion – Aktuelle Technologien

3.8 RESSOURCENOPTIMIERTES BAUEN

Siehe Anlage C.1.

3.9 SPEZIELLE GEBIETE DER BAUPHYSIK

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen

– die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen und ökologischen Grundlagen für praxisbezogene Aufgabenstellungen anwenden;

– erforderliche Grundlagen aus Normen und Richtlinien erheben und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen:

Methodische Ermittlung und Analyse von bauphysikalischen Kenndaten (Energieoptimierung, Bearbeitung Energieausweis unter Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge).

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen

– die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen und ökologischen Grundlagen für praxisbezogene Aufgabenstellungen anwenden;

– erforderliche Grundlagen aus Normen und Richtlinien erheben und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen:

Methodische Ermittlung und Analyse von bauphysikalischen Kenndaten (Energieoptimierung, Bearbeitung Bauschadensanalyse unter Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge).

3.10 INGENIEURHOLZBAU

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Werkstoffe

– holzbauspezifische Werkstoffe erkennen und den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baustoffe und deren Anwendung sowie die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.

Bereich Moderne Fertigungsmethoden

– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffe:

Eigenschaften und Handelsformen (Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel, verleimte Ware, Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe, Einsatzbereiche, Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe, Dämmstoffe und Dichtungen; Ökobilanz, Anforderungen konstruktiver und chemischer Holzschutz).

Bereich Moderne Fertigungsmethoden:

Computerunterstützte Systeme.

6.

Semester –- Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik

– bauphysikalische Auswirkungen von Planungen verstehen und diese ökologisch und ökonomisch bewerten.

Bereich Tragsysteme

– Tragsysteme erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Bauphysik:

Ökologische und ökonomische Auswirkungen von Planungen (Schallschutz, Wärmeschutz, Vermeidung sommerlicher Überwärmung, thermische, akustische, energetische Optimierung, Prüfung auf Umweltverträglichkeit, Luft- und Winddichtheit, Thermographie, Brandschutz, Schallschutz und Akustik, thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit).

Bereich Tragsysteme:

Konstruktive Durchbildung (Rahmenbau, Massivtafelbau; Schwingungen im Holzbau; Verbund-konstruktionen, komplexe Holzbauteile und Holzbauwerke).

3.11 VERMESSUNGSWESEN UND BAUAUFNAHME

Siehe Anlage C.1.

3.12 SCHADENSANALYSE UND BEWERTUNG

Siehe Anlage C.1.

3.13 TRAGWERKSANALYSE

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme

– grundlegende Tragsysteme erkennen und an einfachen Praxisbeispielen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme:

Grundlagen (Stabwerke, Platten).

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme

– grundlegende Tragsysteme erkennen und an einfachen Praxisbeispielen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme:

Grundlagen (Scheiben, Schalen).

3.14 DIGITALE TRAGWERKSSIMULATION

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragwerksprogramme

– einschlägige Software unter Anleitung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Tragwerksprogramme:

Einschlägige Software.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragwerksprogramme

– einschlägige Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Tragwerksprogramme:

Einschlägige Software.

3.15 LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE TRAGWERKSANALYSE

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen

– freitragende und räumliche Strukturen erfassen, in geeigneten Darstellungen konstruieren und in 3D-Programmen modellieren.

Lehrstoff:

Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen:

Freitragende Strukturen (Konstruktion und Modellierung in 3D; Prüfung der Wirtschaftlichkeit; Verbindungsmittel, Detaillösungen, CNC Verarbeitung).

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Modellbau

– Modelle herstellen und mit technischer Hilfe auf deren Funktion prüfen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Modellbau:

Modellherstellung und technische Prüfung.

CLUSTER – 4. Planung – Konstruktionsübungen

4.1 DIGITALE PLANUNGSMEDIEN UND PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage C.1.

4.2 PROJEKTBEZOGENE HOLZBAUTECHNOLOGIE

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen

– Planungsgrundlagen einfacher Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und unter Anleitung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Planungsgrundlagen:

Einfache Bauwerke (Innovative Holzwerkstoffe; Herstellung, Manipulation und Anwendung; physikalische Kenndaten, Statik; Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel einfacher Bauvorhaben).

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen

– Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und unter Anleitung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Planungsgrundlagen:

Komplexe Bauwerke (Innovative Holzwerkstoffe, Herstellung, Manipulation und Anwendung, physikalische Kenndaten, Statik, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel komplexer Bauvorhaben).

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen

– Planungsgrundlagen einfacher Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und unter Anleitung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Planungsgrundlagen:

Einfache Bauwerke (Hilfsstoffe, chemischer Holzschutz, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel einfacher Bauvorhaben).

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen

– Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Planungsgrundlagen:

Komplexe Bauwerke (Hilfsstoffe; chemischer Holzschutz, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel komplexer Bauvorhaben).

4.3 ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

1.

Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

– den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die in Planrissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

– Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte:

Wahre Längen von Strecken, wahre Größe; ebene Figuren; Austragungen in Grund und Aufriss.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie:

Auswahl geeigneter Methoden.

2.

Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

– den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die in Planrissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

– Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte:

Verschneidung von ebenen Flächen; einfache Dachausmittlungen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie:

Auswahl geeigneter Methoden.

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

– den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die darin enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

– Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte:

Verschneidung von ebenen Flächen; Dachausmittlungen, Durchdringungen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie:

Auswahl geeigneter Methoden.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

– den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die darin enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

– Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte:

Verschneidung von ebenen und gekrümmten Flächen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie:

Auswahl geeigneter Methoden.

CLUSTER – 4. Planung – Bauplanung und Projekt

4.4 GEBÄUDELEHRE

Siehe Anlage C.1.

4.5 BUILDING INFORMATION MODELING

Siehe Anlage C.1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage C.


1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Die Pflichtgegenstände und die schulautonomen Pflichtgegenstände sind thematisch in Cluster gruppiert.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 26 Unterrichtseinheiten auf den Bereich „Recht“.

4 Durch individuelle Zusammenstellung der schulautonomen Pflichtgegenstände kann das Ausmaß der Unterrichtseinheiten gemäß dem vorgegebenen Rahmen abweichen.

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4 Abs. 4)

Anlage C.3

LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR STEINTECHNIK UND STEINGESTALTUNG

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

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