Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen
Ausbau und Festigung von Sprachstrukturen und Wortschatz, wie sie für die Ausdrucksfähigkeit in den jeweiligen Kommunikationsthemen bei angehobener Komplexität erforderlich sind.
Eine oder zwei Schularbeiten im Semester, bei Bedarf auch zweistündig.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt A und zusätzlich:
– mathematische Sachverhalte darstellen und Verfahren begründen können.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Lineare Algebra und Geometrie:
Vektoren; Matrizen, Determinanten; Gleichungssysteme. Geraden und Ebenen. Ebene Trigonometrie. Anwendungen.
Analysis:
Zahlenfolgen; Grenzwert, Stetigkeit; Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung). Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung).
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Häufigkeitsverteilung; Kenngrößen; Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationsregel); Diskrete und stetige Verteilungen.
Anwendungen aus dem Fachgebiet. Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen.
Zwei Schularbeiten im Semester.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,
hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich
der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft
(vgl. § 4 Z 3).
Anlage B.1
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
BAUWESEN
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
```
```
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
```
Religion 20 20 20 20 80 (III)
```
```
Kommunikation und
```
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
```
Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
```
```
Mitarbeiterführung
```
und –ausbildung - - 20 20 40 III
```
Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
```
```
Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
```
```
Bauphysik 20 20 - - 40 II
```
```
Baustoffe und
```
Bauökologie 20 20 - - 40 I
```
Baustatik und
```
Festigkeitslehre 20 40 40 20 120 I
```
Bautechnisches
```
Zeichnen 20 20 20 - 60 II
```
Baubetrieb und
```
Baumaschinen 20 20 40 40 120 I
```
Vermessungswesen - - - 40 40 II
```
```
Baukonstruktion 20 40 40 20 120 I
```
```
Tiefbau - - 20 20 40 I
```
```
Projektstudien - - - 20 20 II
```
```
```
Summe A 260 260 220 220 960
```
```
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Angewandte
Darstellende
Geometrie - - 20 20 40 I
Betontechnologie - - 20 20 40 I
Gebäudeinstallation - - 40 40 80 I
Stahl- und Holzbau - - 20 20 40 I
Stahlbetonbau - - - 40 40 I
Bauökologie - - 20 20 40 II
Bausanierung und
Revitalisierung - - 40 40 80 II
```
```
Auswahlsumme B 20 20 60 60 160
```
```
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
```
```
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
```
```
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
```
```
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung und Untersuchung von Bauwerken zu übernehmen. Kernbereiche der bautechnischen Ausbildung sind Bauphysik, Baustoffe und Bauökologie, Baukonstruktion, Baustatik und Festigkeitslehre, Baubetrieb und Baumaschinen, Tiefbau, Vermessungswesen, bautechnisches Zeichnen und angewandte Informatik (einschließlich CAD). Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und praxisbezogenen Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über Konstruktion sowie Errichtung und Ausstattung von Bauwerken sicher zu stellen,
- eine angemessene allgemeine und betriebswirtschaftliche Bildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen verfügen über folgende technische
Kompetenzen:
- Mitwirkung in der Planung und Konstruktion der Details von Bauvorhaben,
- ökologische und ökonomische Materialauswahl und Produktionsvorbereitung,
- Überwachung der Bauausführung und Baudurchführung,
- Koordination der Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe auf der Baustelle einschließlich Qualitätssicherung,
- Anwendung einschlägiger Bausoftware (einschließlich CAD) und Vermessungsgeräte,
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für das Fachgebiet relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen, Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Baukonstruktion und Bauinstallation, der Bauaufsicht einschließlich der Koordinierung aller am Bau beschäftigten Gewerbe, in Erhaltung und Betrieb von baulichen Anlagen sowie im Vermessungswesen.
Auch die Dokumentation von Bauvorhaben, auch mittels einschlägiger Bausoftware, die Wartung von Baugeräten und Baumaschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Bauarbeiter-Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage B.
BAUPHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- physikalische Begriffe und Methoden der Mechanik fester Körper, der Wärmelehre und Akustik kennen;
- kausale Zusammenhänge in diesem Bereich beschreiben können und Verständnis für die Aufgabe der Physik als Grundlage für die Bautechnik entwickeln.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik; gesetzliche Maße und Einheiten (SI-System); Messen von Längen, Zeiten und Massen.
Aufbau der Materie:
Atom- und Molekülbau; physikalische Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.
Mechanik fester Körper:
Dynamisches Grundgesetz; Kraft, Arbeit, Leistung, Moment, Wirkungsgrad.
Energieformen und Energieumwandlung; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung.
Bauphysik:
Bautechnischer Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz (wesentliche physikalische Zusammenhänge, Anwendungsbereiche).
BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- wichtige Eigenschaften und Einsatzbereiche von Baustoffen, auch in ihrem ökologischen Zusammenhang, kennen;
- für eine gegebene Anwendung den geeigneten Baustoff auswählen können und über die Wiederverwertbarkeit von Baustoffen informiert sein.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.
Natürliche Bausteine:
Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.
Ziegel:
Arten, Erzeugung und Verarbeitung.
Holz:
Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.
Mörtel:
Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.
Beton und Kunststeine:
Arten, Erzeugung und Verarbeitung.
Metalle:
Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).
Sonstige Baustoffe:
Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.
BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau, den Stahlbau und den Stahlbetonbau durchführen können.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.
Festigkeitslehre:
Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.
und 4. Semester:
Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.
Anwendungen:
Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.
Stahlbetonbau:
Bemessung, Bewehrung, zugehörige Normen; Bemessung einfacher Bauteile (Säulen, Balken, Platten- und Rippendecke, kreuzweise bewehrte Platte), Erstellung von Biegeplänen und Eisenlisten; Grundlagen des Spannbetons.
BAUTECHNISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen, um Detailkonstruktionen und kleine Bauvorhaben skizzieren und gegebenenfalls EDV-gestützt ausfertigen zu können.
Lehrstoff:
Semester:
Zeichengeräte; Zeichnungsnormen; Skizzieren und Reinzeichnen einfacher Bauteile.
Semester:
Semester:
BAUBETRIEB UND BAUMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die Grundsätze der Bauorganisation, der Bauverwaltung und die in der Bautechnik verwendeten Maschinen und Geräte kennen;
- Bauleitungs- und Überwachungsaufgaben übernehmen können;
- EDV-gestützt arbeiten können.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Rechtliche Grundlagen für die Errichtung von Bauwerken:
Bauvertrag, Flächenwidmung, Bauordnung, Grundbuch, Bewilligungsverfahren; Normen und Richtlinien; Ziviltechnikergesetz; Bauarbeiterschutzverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz.
Technische Kalkulation und Vergabe:
Normvorschriften für Bauleistungen, Leistungsverzeichnis; Berechnung von Baustoffmengen; Preisermittlung, Leistungsverzeichnis, Vergabeverfahren, Angebotsbewertung, Zuschlag.
Bauorganisation:
Betriebsorganisation; Baustelleneinrichtung; Projektmanagement, Bauaufsicht.
und 4. Semester:
Arten, Einsatz und Leistungsfähigkeit wichtiger Baumaschinen und -geräte; Wartungsaufgaben; Baugeräteliste.
Anwendersoftware:
Anwendungsbeispiele mit fachspezifischer Standardsoftware.
VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Instrumente, Geräte und Methoden des bauspezifischen Vermessungswesens kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Semester:
Messverfahren:
Längen-, Höhen- und Winkelmessungen; Nivellements; Polygonzüge, Absteckarbeiten, Neigungsmessungen.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die bautechnischen Konstruktionen, Bausysteme und Bauweisen des Fachgebietes kennen;
- bei der Lösung einschlägiger Aufgaben Baustoffe nach den Erfordernissen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen und Konstruktionsdetails in fachgerechter Darstellung übermitteln können.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Bauplatz:
Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen;
Baugrubensicherung und Künettenpölzung.
Gründungen:
Fundamente, Abdichtungen, Wannenabdichtung; Grundleitungen.
Aufgehendes Mauerwerk und Wände:
Massivmauern, Fänge, Trenn- und Zwischenwände, Leichtwände, Holzwände.
Deckenkonstruktionen:
Gewölbe, Massivdecken, Holzdecken, Deckenunterschichten, Fußböden; Schalungen.
Dachkonstruktionen:
Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten; Ausbauarbeiten.
Stiegen und Rampen:
Massiv-, Stahl-, Holzkonstruktionen.
und 4. Semester:
Fassaden-, Wand- und Deckenverputz; Trockenausbau, Wand- und Deckenverkleidungen; Fenster, Türen, Portale; Estriche; Bautischler-, Maler- und Tapezierer-, Glaser-, Fliesenleger- und Schlosserarbeiten.
Hauskanalisation:
Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer (Misch- und Trennsystem).
Fertigteilbau:
Konstruktion verschiedener Systeme, Montage.
Fugenausbildung:
Arbeits-, Trenn- und Dehnungsfugen.
Gerüste:
Arbeits- und Schutzgerüste.
Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:
Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen, Auswechslungen von tragenden und nichttragenden Bauteilen, Trockenlegungen.
TIEFBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Problembereiche des Tiefbaus sowie wichtige Verfahren der Projektierung und Bauausführung kennen.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Städtischer Tiefbau:
Überblick über die Aufgaben und baulichen Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Verkehrswegebau:
Linienführung und Querschnittsgestaltung im Straßenbau.
PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:
Siehe Anlage B.
ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Baukörper mittleren Schwierigkeitsgrades in zugeordneten Normalrissen darstellen und konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Grund-, Auf- und Kreuzrissdarstellung einfacher geometrischer und technischer Körper; Grundlagen des Konstruierens in zugeordneten Normalrissen.
Komplexere Darstellung und Konstruktion:
Ebene Schnitte und Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper; Beispiele aus der Baupraxis; Dachausmittlungen.
BETONTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen aufbauend auf dem Pflichtgegenstand „Baustoffe und Bauökologie“ die Technologie des Betons beherrschen.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Grundsätze des Betonaufbaus; Zemente, Betonzuschläge, Betonherstellung und ihre Normung.
Betonherstellung:
Betonbereitungsanlagen, Betonverdichtung und Nachbehandlung; Ausschalungsfristen, Betoneigenschaften, Betonschäden.
GEBÄUDEINSTALLATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Problembereiche der Gebäudeinstallation sowie wichtige Installationstechniken kennen.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Kalt- und Warmwasserinstallation; sanitäre Einrichtungen; Hauskanalisation, Hauskläranlagen, Müllbeseitigung.
Gasversorgung:
Installationen, bauliche Erfordernisse.
Licht- und Kraftstromversorgung:
Installationen, bauliche Erfordernisse, Grundlagen der Lichttechnik, Blitzschutz.
Heizung:
Gebräuchliche Heizungssysteme, Fernheizung, Lüftung und Klimatisierung.
Fördereinrichtungen:
Aufzüge, Rolltreppen.
STAHL- UND HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen wichtige Stahl- und Holzbaukonstruktionen kennen und einfache Bauaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Normen konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel, Stoßfestigkeit; einfache Stahlkonstruktionen.
Holzbau:
Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel; einfache Holztragwerke, Dachtragwerke.
STAHLBETONBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die im Pflichtgegenstand „Baukonstruktion“ erworbenen Kenntnisse auf die Lösung einfacher rechnerischer und konstruktiver Bauaufgaben anwenden können.
Lehrstoff:
Semester:
Konstruktionsaufgaben aus den Lehrstoffbereichen des Pflichtgegenstandes „Baukonstruktion“ im Bereich Stahlbetonbau.
BAUÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- den sorgsamen Umgang mit Rohstoffen und Energie kennen lernen;
- eine umweltgerechte Baurestmassenentsorgung durchführen und das Abfallwirtschaftsgesetz anwenden können;
- die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Ökobaustoffe; erneuerbare Energien; Bauschäden; Altstoffrecycling; Abfallwirtschaft – gesetzliche Grundlagen.
Bauentsorgung:
Entsorgungskonzepte; praktische Baustellenentsorgung, Baurestmassennachweis, Funktion des Abfallbeauftragten.
BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die Konstruktionsprinzipien in Altbauten kennen;
- die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Konservierung bestehender Bausubstanz unter besonderer Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien und historischer Bauweisen kennen;
- bauphysikalische Probleme und spezielle Gründungsprobleme der Sanierungstechnik lösen können.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Fundierung:
Gründungsprobleme; moderne Bauverfahren zur Sicherung bzw. Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens.
Konstruktionsprinzipien und Bauteile:
Mauerwerk; Unterfangung; Wandauswechslung; Trockenlegung; Gewölbe, Dippelbaum- und Tramdecken, Fertigteil- und Stahlbetondecken (Aufbeton, Auflagerprobleme, elastische Bettung);
Fußbodenkonstruktionen und Installationszonen; Abdichtung; Schall- und Wärmedämmung, Brandschutz; Fenster.
Baustoffe:
Traditionelle und Sanierungsbaustoffe (Arten, Materialkennwerte und Eigenschaften); Schadensbilder.
Konstruktionsprinzipien und Bauteile:
Schadensbilder, Schadensbehebung; Wohnungszusammenlegungen, Aufstockungen und Dachbodenausbau (geknickter Träger, „Sargdeckel“, Dachlasten, Aussteifung, Verstärkung von Sparren und Pfetten; Verbindungsmittel); Aufzugs-, Stiegen- und Deckeneinbau.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,
hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich
der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft
(vgl. § 4 Z 3).
Anlage B.2
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
HOLZTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
```
```
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
```
Religion 20 20 20 20 80 (III)
```
```
Kommunikation und
```
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
```
Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
```
```
Mitarbeiterführung
```
und –ausbildung - - 20 20 40 III
```
Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
```
```
Bauphysik 20 20 - - 40 II
```
```
Baustoffe und
```
Bauökologie 40 20 20 - 80 I
```
Baustatik und
```
Festigkeitslehre 20 40 40 - 100 I
```
Konstruktionslehre
```
und Technisches
Zeichnen 20 20 20 20 80 II
```
Holzbearbeitungs-
```
maschinen *2) 20 20 40 40 120 I
```
Vermessungswesen - - - 40 40 II
```
```
Angewandte
```
Informatik und
CNC-Programmierung 40 40 40 40 160 I
```
Projektstudien - - - 20 20 II
```
```
```
Summe A 260 260 220 220 960
```
```
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
Englisch 20 20 20 20 80 (I)
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Angewandte
Darstellende
Geometrie - - 20 20 40 I
Industrieholzbau - - 20 20 40 I
Kunststoff-
verarbeitung - - 20 20 40 I
Stahl- und Holzbau - - 20 20 40 I
Holzbearbeitungs-
maschinen – Praktikum - - - 40 40 IV
Bauökologie - - 20 20 40 II
Bausanierung und
Revitalisierung - - 40 40 80 II
```
```
Auswahlsumme B 20 20 60 60 160
```
```
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
```
```
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
```
```
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
```
```
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
*2) Einschließlich facheinschlägiger Betriebstechnik.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der betrieblichen Holzbearbeitung und dem Holzbau zu übernehmen. Kernbereiche der holztechnischen Ausbildung sind Holzbearbeitungsmaschinen, Bauphysik, Baustatik, Konstruktion und Vermessung.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und praxisbezogenen Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über Konstruktion sowie Ausführung und Ausstattung von Holzbauten sicher zu stellen,
- eine angemessene allgemeine und betriebswirtschaftliche Bildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik verfügen über folgende technische
Kompetenzen:
- Auswahl, Einsatz und Wartung von verschiedensten Holzbearbeitungsmaschinen,
- ökologische und ökonomische Materialauswahl und Produktionsvorbereitung,
- Mitwirkung in der Planung, statischen Vorbemessung und Konstruktion der Details von Holzbauten,
- Überwachung der Ausführung von Holzbauvorhaben sowie Koordination aller beteiligten Gewerbe,
- Anwendung einschlägiger Bausoftware und der Einsatz von CAD-Systemen und Vermessungsgeräten,
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für die Fachrichtung relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen sowie Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen des Holzbaues, der Bautischlerei und Zimmerei sowie in der Erhaltung, im Betrieb und in der Wartung von Holzbauwerken.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von holztechnischen Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von einschlägigen Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“:
Siehe Anlage B.
BAUPHYSIK
Siehe Anlage B.1.
BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- wichtige Eigenschaften und Einsatzbereiche von Baustoffen, auch in ihrem ökologischen Zusammenhang kennen;
- für eine gegebene Anwendung den geeigneten Baustoff auswählen können und über die Wiederverwertbarkeit von Baustoffen informiert sein.
Lehrstoff:
Semester:
Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.
Natürliche Bausteine:
Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.
Ziegel:
Arten, Erzeugung und Verarbeitung.
Holz:
Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.
Semester:
Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.
Beton und Kunststeine:
Arten, Erzeugung und Verarbeitung.
Semester:
Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).
Sonstige Baustoffe:
Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.
BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau durchführen können.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.
Festigkeitslehre:
Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.
Semester:
Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.
Anwendungen:
Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.
KONSTRUKTIONSLEHRE UND TECHNISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen;
- einfache Bautischlerarbeiten konstruktiv bearbeiten können;
- Holzkonstruktionen und Konstruktionselemente im Zimmereibereich beherrschen;
- Konstruktionselemente des Möbelbaues kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien einfacher Konstruktionsdetails.
Fachzeichnen:
Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.
und 4. Semester:
Einführung in die Stilrichtungen, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge.
Holzbau:
Individueller Holzbau, Fertigteilbauweise.
HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Holzbearbeitungsmaschinen kennen;
- Probleme und Lösungsmodelle auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsbereichen eines facheinschlägigen Unternehmens kennen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.
Sicherheitstechnik:
Elektro- und Maschinenschutz.
Unternehmensorganisation:
Aufbauorganisation, Ablauforganisation.
und 4. Semester:
Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.
Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung:
Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.
Betriebliches Rechnungswesen:
Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.
VERMESSUNGSWESEN
Siehe Anlage B.1.
ANGEWANDTE INFORMATIK UND CNC-PROGRAMMIERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und berufsbezogene EDV-Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können;
- die gängigsten CAD-Programme praxisgerecht anwenden können.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Betriebsbezogene EDV-Programme:
Benutzerführung.
Maschinensteuerung:
Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.
und 4. Semester:
Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.
Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; CAD-Programme.
PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:
Siehe Anlage B.
ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage B.1.
INDUSTRIEHOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen einfache Bauaufgaben des teil- und vorgefertigten Holzbaues planen können.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.
Holzdecken:
Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.
Dächer:
Dachsysteme, Dacheindeckungen.
Holzleimbau:
Geleimte Trägerkonstruktionen.
KUNSTSTOFFVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die für das Fachgebiet bedeutsamsten Kunststoffe, ihre Eigenschaften und Verarbeitung kennen.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten.
Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen von Kunststoffen.
STAHL- UND HOLZBAU
Siehe Anlage B.1.
HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Handhabung der wichtigsten facheinschlägigen Werkzeuge und Maschinen beherrschen.
Lehrstoff:
Semester:
Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes „Holzbearbeitungsmaschinen“ an Standardmaschinen und Halbautomaten.
BAUÖKOLOGIE
Siehe Anlage B.1.
BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG
Siehe Anlage B.1.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,
hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich
der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft
(vgl. § 4 Z 3).
Anlage B.3
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BIO - UND
LEBENSMITTELTECHNOLOGIE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
```
```
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
```
Religion 20 20 20 20 80 (III)
```
```
Kommunikation und
```
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
```
Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
```
```
Mitarbeiterführung
```
und –ausbildung - - 20 20 40 III
```
Angewandte Mathematik 20 20 - - 40 I
```
```
Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
```
```
Allgemeine und
```
anorganische Chemie 20 20 20 20 80 i
```
Organische Chemie 20 20 20 - 60 I
```
```
Analytische Chemie 20 20 - - 40 I
```
```
Bio- und
```
Lebensmittel-
technologie 20 20 40 40 120 I
```
Chemische
```
Verfahrenstechnik - 40 - - 40 I
```
Biologie - - 20 20 40 III
```
```
Chemisches
```
Laboratorium 60 60 - - 120 I
```
Mikrobiologisches
```
Laboratorium - - 40 40 80 I
```
Lebensmittel-
```
technologisches
Laboratorium - - 60 60 120 I
```
Projektstudien - - - 20 20 II
```
```
```
Summe A 240 240 260 260 1000
```
```
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
Englisch 20 20 20 20 80 (I)
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Lebensmittelrecht - - 20 20 40 III
Organische Chemie - - - 20 20 I
Analytische Chemie - - 20 20 40 I
Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I
Fermentationstechnik - - 20 20 40 I
Ernährungslehre - - 20 20 40 III
Chemisches
Laboratorium 20 20 20 - 60 I
```
```
Auswahlsumme B 40 40 40 40 160
```
```
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 300 300 1160
```
```
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
```
```
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
```
```
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II .
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Herstellung, Analyse und Bewertung von Lebensmitteln zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind allgemeine, anorganische, organische und analytische Chemie, Bio- und Lebensmitteltechnologie sowie chemisches, mikrobiologisches und lebensmitteltechnologisches Laboratorium.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Laboratorien und praxisbezogenen Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis und ausreichende Kenntnisse der Bio- und Lebensmittelchemie und fachbezogene Gerätetechnik durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen;
- eine angemessene allgemeine und betriebswirtschaftliche Bildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen:
- die Anwendung chemischer, biochemischer und mikrobiologischer Untersuchungsmethoden, sowie die Fähigkeit zur kritischen Beurteilung der Messparameter,
- die Überwachung der Produktion sowie die Kontrolle und Qualitätssicherung in Betrieben der Nahrungs- und Genussmittelindustrie,
- die Anwendung moderner Methoden im Bereich der Bio- und Lebensmittelanalytik und Hygiene,
- die softwareunterstützte Gerätesteuerung sowie die computerunterstützte Auswertung und Interpretation von Messdaten,
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für die Fachrichtung relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen, Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Produktentwicklung, Qualitätskontrolle und im Vertrieb sowohl in Betrieben der Nahrungs- und Genussmittelindustrie als auch bei Behörden.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage B.
ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen der Elemente und ihrer Verbindungen kennen;
- ihre Einsatzbereiche und ihre Auswirkung auf die Umwelt kritisch einschätzen können.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Anorganische Chemie:
Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.
Allgemeine Chemie:
Atombau und Periodensystem der Elemente; Bindungstypen.
Anorganische Chemie:
Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der
bis 18. Gruppe.
und 4. Semester:
Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen); das chemische Gleichgewicht.
Anorganische Chemie:
Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und der
bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.
Allgemeine Chemie:
Reaktionstypen; Komplexchemie.
Anorganische Chemie:
Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.
ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Nomenklatur; Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen; gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.
Einteilung in Stoffklassen:
Funktionelle Gruppen; Strukturen, Eigenschaften.
Reaktionen:
Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).
Semester:
Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung); natürliche und künstliche Makromoleküle.
ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie, den sinnvollen Einsatz und die Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben kennen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen; Umgang mit Chemikalien; Handhabung von Laboratoriumsgeräten.
Chemische Analyse:
Stöchiometrische Berechnungen; das Löslichkeitsprodukt; Gravimetrie; Maßanalyse (Acidimetrie, Argentometrie, Fällungs- und Redoxtitrationen, Komplexometrie).
Instrumentelle Analyse:
Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Verfahren (Kolorimetrie, Fotometrie, Atomabsorptionsspektrometrie); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Flüssigchromatographie).
BIO- UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen aufbauend auf den Kenntnissen der organischen Chemie, Biologie und Verfahrenstechnik den interdisziplinären Charakter der Bio- und Lebensmitteltechnologie kennen lernen und auf Probleme der einschlägigen Fachbereiche anwenden können.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Lebensmitteltechnologie:
Gewinnung von Zucker, Fetten und Ölen.
Biotechnologie:
Organische Säuren (Produktion, Eigenschaften, Verwendung).
Lebensmitteltechnologie:
Industrielle Gewinnung von Milch und Milchprodukten.
und 4. Semester:
Lebensmitteltechnologie:
Stärkehaltige Lebensmittel; Genussmittel; Fleisch und Fleischprodukte.
Biotechnologie:
Produktion von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika.
Lebensmitteltechnologie:
Lebensmittelzusatzstoffe (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Verdickungsmittel; natürliche und künstliche Farb- und Aromastoffe).
Umwelttechnik:
Aerobe und anaerobe Abwasserreinigung; Kompostierung; Recyclingverfahren.
CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Lebensmitteltechnologie von Bedeutung sind, kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Chemische Betriebstechnik:
Grundlagen der technischen Reaktionsführung.
Apparatetechnik:
Maschinen und Apparate zur Trennung, Vereinigung und Verarbeitung in lebensmitteltechnischen Betrieben.
Chemische Betriebstechnik:
Kostenvergleich und Ermittlung betriebstechnischer Werte.
BIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Bedeutung des Entstehens und die Weiterentwicklung verschiedener Lebensformen kennen und die Funktionen von pflanzlichen und tierischen Organsystemen verstehen.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Entstehung des Lebens (chemische und biologische Evolution); Entwicklung vom Ein- zum Vielzeller; Darwinismus.
Cytologie:
Funktion und Bau der Zellbestandteile; Feinstruktur; Nucleinsäuren (Struktur und Replikation); Stoffwechselfunktionen; Stoff- und Informationstransfer; Membranen.
Genetik:
Mendel`sche Regeln; Mutation und Mutationsauslöser; Erbkrankheiten; genetisch veränderte Organismen.
CHEMISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen kennen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen beherrschen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Laboratoriums- und Sicherheitstechnik; Umgang mit Chemikalien, Bereitung von Reagenzlösungen.
Quantitative Analyse:
Gravimetrie; Maßanalyse.
Instrumentelle Analytik:
Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Methoden (Fotometrie, spektrometrische Methoden); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie).
MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie kennen und sicher anwenden können.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Morphologie; Vermehrung.
Angewandte Mikrobiologie:
Mikrobiologische Arbeitsmethoden; Mikroskopieren; Steriltechniken; Wachstum auf verschiedenen Nährmedien.
Mikrobiologie:
Bakteriensystematik; Physiologie; Hygieneschädlinge.
Angewandte Mikrobiologie:
Mikrobiologische Präparationen; Färbetechniken; Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Keimzahlbestimmungen.
LEBENSMITTELTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die in der beruflichen Praxis häufig verwendeten Arbeitsmethoden kennen und Ergebnisse und Analysenberichte interpretieren können.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Bestimmung einzelner charakteristischer Komponenten in Lebensmitteln mit Hilfe instrumenteller Untersuchungsmethoden.
Lebensmittelchemie:
Gesamtanalyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln; Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Farbstoffe, künstliche Süßstoffe).
PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:
Siehe Anlage B.
LEBENSMITTELRECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die im Fachgebiet benötigten Sachkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen aufweisen und Querverbindungen zu den entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften kennen.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Codexkommission; Begriffsbestimmungen; Zusatzstoffe, Verfälschungen.
Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Verpackung, Reinigungsmittel, Anstrichmittel, Spielwaren, Kosmetika); Verkehrsbestimmungen; Lebensmittelkennzeichnungsverordnung; EU-Richtlinien.
ORGANISCHE CHEMIE
In Fortführung des Pflichtgegenstandes mit folgenden Ergänzungen:
Semester:
Cyclische Verbindungen:
Alicyclen; Heterocyclen; Farbstoffe.
ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Identifizierung von Kationen und Anionen; physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).
Präparative Verfahren:
Trenn- und Reinigungsmethoden.
Optische Verfahren:
Physikalische optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).
Spezielle Anwendungsgebiete:
Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage B.
FERMENTATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Funktion von Bioreaktoren verstehen und den Umsatz von Energie und Biomasse bei gegebener apparativer Konfiguration berechnen, die gebräuchlichsten Methoden der Fermentation anwenden und der fachlichen Entwicklung folgen können.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Funktion von Fermentoren, Fermenterdesign und Betriebsweisen; Prozesstechniken.
Belüftungssysteme, Stoffübergänge; Scale-up von biotechnologischen Verfahren; Up- und Downstream-Prozesse.
ERNÄHRUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die Zusammenhänge zwischen Ernährung, Gesundheit und Leistungsfähigkeit bzw. Erkrankungen kennen;
- den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
- sich für aktuelle Ernährungsinformationen interessieren.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Ernährungsrichtlinien in allen Lebensabschnitten:
Energiebedarf, Körpergewicht.
Diätische Ernährung:
Leichte Vollkost, Übergewicht-, Crash-Diäten; Hyperurikämie (Gicht), Hyperlipidämie (Fettstoffwechsel); Diabetes mellitus (Berechnung der BE, praktische Blutzuckermessung, Tagesplan, Fertigprodukte).
Laborwerte:
Befundung, Fachtermini.
Hypertonie:
Ernährung; praktische Blutdruckmessung.
Lebensmittelintoleranzen und Allergien:
Verkostung, Erleben mit den Sinnen (Riechen, Kautraining).
CHEMISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen ergänzend die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen vertiefen.
Lehrstoff:
bis 3. Semester:
Instrumentelle Analytik:
Ergänzungen von Analyseverfahren, speziell chromatographischen Verfahren.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,
hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich
der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft
(vgl. § 4 Z 3).
Anlage B.4
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
TECHNISCHE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
```
```
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
```
Religion 20 20 20 20 80 (III)
```
```
Kommunikation und
```
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
```
Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
```
```
Mitarbeiterführung
```
und –ausbildung - - 20 20 40 III
```
Angewandte Mathematik 20 20 - - 40 I
```
```
Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
```
```
Allgemeine und
```
anorganische Chemie 20 20 20 20 80 I
```
Organische Chemie 20 20 20 20 80 I
```
```
Analytische Chemie 20 20 20 20 80 I
```
```
Chemische
```
Technologie *2) - 30 30 20 80 I
```
Chemische
```
Verfahrenstechnik *2) 20 20 20 20 80 I
```
Chemisches
```
Laboratorium und
Technikum 80 90 90 80 340 I
```
Projektstudien - - - 20 20 II
```
```
```
Summe A 260 260 260 260 1040
```
```
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Umweltanalytisches
Laboratorium 20 20 20 20 80 I
Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I
Mikrobiologie und
Biotechnologie - - 20 20 40 II
```
```
Auswahlsumme B 20 20 40 40 120
```
```
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 300 300 1160
```
```
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
```
```
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
```
```
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
*2) Einschließlich Umwelttechnik.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen der Chemie ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Entwicklung, Planung und im Betrieb von chemischen, physikalischen und biotechnologischen Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der chemischen Ausbildung sind Chemische Verfahrenstechnik, Mikrobiologie und Biotechnologie, Chemische Technologie sowie Allgemeine Chemie, Anorganische Chemie, Organische Chemie, Analytische Chemie, Chemisches Laboratorium und Technikum und Umweltanalytisches Laboratorium.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in den Laboratorien und durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis für chemische und biologisch-technische Verfahren zu erlangen,
- eine angemessene allgemeine und betriebswirtschaftliche Bildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:
- Mitwirkung in der Planung und Konstruktion von chemischen und biologisch-technischen Anlagen,
- ökologische und ökonomische Materialauswahl und Produktionsvorbereitung,
- Prozessüberwachung und Steuerung der Produktionsabläufe,
- Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Mitarbeiterschulung,
- Anwendung einschlägiger Steuerungs- und Regelungssoftware,
- Überwachung und Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften,
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für die Fachrichtung relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen, Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen,
- kosten- und umweltbewusst zu handeln.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der messtechnisch/chemischen Betreuung von Anlagen, Durchführung von Analysen, Produktentwicklung, Planung, Organisation, Kontrolle und Dokumentation von Fertigungsabläufen sowie im betrieblichen Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen).
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage B.
ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
ORGANISCHE CHEMIE
Lehrstoff:
Semester:
Cyclische Verbindungen;
Alicyclen, Heterocyclen, Farbstoffe.
ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Identifizierung von Kationen und Anionen; Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).
Quantitative Analyse:
Gravimetrie.
Quantitative Verfahren:
Maßanalyse (Acidimetrie, Redoxtitrationen, Fällungstitration, Komplexometrie, instrumentelle Indikationsmethoden).
Präparative Verfahren:
Trenn- und Reinigungsmethoden.
und 4. Semester:
Grundbegriffe der Elektrotechnik; Potentiometrie, Konduktometrie, Elektrogravimetrie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).
Chromatographische Methoden:
Gaschromatographie, Flüssigchromatographie, Dünnschichtchromatographie; Elektrophorese.
Optische Verfahren:
Physikalisch-optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).
Spezielle Anwendungsgebiete:
Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.
CHEMISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Wasser und Abwasser, anorganische Laugen und Säuren; Salze; Peroxoverbindungen; Metallurgie.
Umwelttechnik:
Allgemeine Begriffe; Emission; Immission; Umweltaspekte der Kernenergie.
und 4. Semester:
Erdöl, Erdgas; Kohle; Holz und seine Produkte; Kohlenhydrate; Kunststoffe.
Umwelttechnik:
Allgemeine chemische Technologien (Energietransport, Betriebsmittel, Abfallprodukte und deren Recycling. Lagerung und Transport von Rohstoffen und Fertigprodukten); Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsverfahren; Projektierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Chemieanlagen; Entsorgungsmethoden anhand von Beispielen in der chemischen Industrie.
CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Technische Chemie von Bedeutung sind, kennen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Grundbegriffe; Grundlagen der Reaktionsführung; Verfahrens-, Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder; Prozessleittechnik.
Spezielle Verfahrenstechnik:
Physikalische Grundbegriffe der Mechanik; Mechanische Grundoperationen.
und 4. Semester:
Grundlagen der Thermodynamik; Wärmeübertragung; Thermische Grundoperationen; Energieversorgung.
Chemische Betriebstechnik:
Technische Reaktionsführung; Ermittlung betrieblicher Parameter.
CHEMISCHES LABORATORIUM UND TECHNIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die für die Technische Chemie und Umwelttechnik wichtigen Untersuchungen kennen lernen und die im Laboratorium wesentlichen Analysenverfahren und chemischen Grundoperationen beherrschen;
- eine Übertragung von Labordaten in Technikumsgröße unter dem Aspekt der angewandten Up-Scaling-Verfahren, der Arbeitssicherheit, der Ökologie und Entsorgung von Chemikalien bewerkstelligen können.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Quantitative Verfahren:
Gravimetrie; Maßanalyse.
Instrumentelle Analytik:
Potentiometrie; Photometrie; Atomabsorptionsspektroskopie; Elektrogravimetrie; Infrarotspektroskopie; Chromatographische Verfahren.
und 4. Semester:
Arbeiten unter Verwendung verschiedener Reaktionsarten mit anschließender Produktisolierung; Verfahrenstechniken wie Kühlen, Heizen, Trocknen, Destillieren, Sublimieren.
Verfahrenstechnik:
Isolierung von Naturstoffen, instrumentelle Analytik im Prozess und Reindarstellung der Produkte.
Technikum:
Arbeiten am 20-Liter- bzw. 50-Liter-Reaktor.
PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:
Siehe Anlage B.
UMWELTANALYTISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Allgemeine Probeziehung; Qualitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter; Semiquantitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter.
und 4. Semester:
Probennahme und Probenvorbereitung von Wasser, Luft und Boden;
Aufschlussmethoden; Analyse umweltrelevanter Parameter;
Anreicherungsverfahren; Spurenanalytik; Bestimmung von Summenparametern.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage B.
MIKROBIOLOGIE UND BIOTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie und Biotechnologie kennen und sicher anwenden können.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Mikrobiologische Arbeitsmethoden. Steriltechniken; Systematische Grundlagen der Mikrobiologie.
Angewandte Mikrobiologie:
Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Mikroskopieren; Färbetechniken; Keimzahlbestimmungen.
Biotechnologie:
Fermentationsprozesse; Gewinnung von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika; Umwelttechnik.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,
hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich
der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft
(vgl. § 4 Z 3).
Anlage B.5
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
ELEKTROTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
```
```
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
```
Religion 20 20 20 20 80 (III)
```
```
Kommunikation und
```
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
```
Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
```
```
Mitarbeiterführung
```
und –ausbildung - - 20 20 40 III
```
Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
```
```
Naturwissenschaft-
```
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
```
Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
```
```
Konstruktionsübungen 20 20 - - 40 I
```
```
Grundlagen der
```
Elektrotechnik und
Elektronik 40 40 - - 80 I
```
Elektrische
```
Messtechnik 40 20 - - 60 I
```
Elektrische Maschinen - 40 20 20 80 I
```
```
Elektrische Anlagen - 20 40 40 100 I
```
```
Steuerungs- und
```
Regelungstechnik - - 40 40 80 I
```
Elektronik - - 20 20 40 I
```
```
Projektstudien - - - 20 20 II
```
```
```
Summe A 260 260 180 200 900
```
```
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Betriebstechnik - - 20 20 40 II
Leistungselektronik - - 20 20 40 I
Hochspannungstechnik - - 20 20 40 I
Laboratorium für
Elektrotechnik - - 40 40 80 I
```
```
Auswahlsumme B 20 20 100 80 220
```
```
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
```
```
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
```
```
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
```
-
-
- Summe gruppe
-
```
```
```
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
```
```
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung/Projektierung und Überprüfung von elektrischen Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der elektrotechnischen Ausbildung sind Grundlagen der Elektrotechnik, Elektrische Maschinen und Anlagen, Steuerungs- und Regelungstechnik, Elektronik und Leistungselektronik, Hochspannungstechnik, Elektrische Messtechnik, Konstruktionsübungen mit CAD und Angewandter Informatik. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- das für den Beruf erforderliche Fachwissen durch praktische Arbeiten im E-Labor und praxisbezogenen Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über Konstruktion sowie Ausführung und Prüfen von elektrischen Anlagen sicher zu stellen,
- eine angemessene allgemeine und betriebswirtschaftliche Bildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik verfügen über folgende technische
Kompetenzen:
- Mitwirkung in der Planung und Projektierung elektrischer Anlagen (Installation, SPS),
- Produktauswahl, Kalkulation und Anbotslegung,
- die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften (elektrische Schutzmaßnahmen),
- die Überprüfung, Instandhaltung, Wartung und Fehlersuche,
- Erstellen der erforderlichen Dokumentationen,
- Anwendung einschlägiger Branchensoftware (CAD-Systeme), Mess- und Prüfgeräte,
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für die Fachrichtung relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen, Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung und Ausführung elektrotechnischer Anlagen, der Kalkulation und Anbotslegung, der Aufsicht über die fachgerechte Ausführung und die Prüfung elektrischer Anlagen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Fehlersuche in elektrischen Anlagen/Maschinen/Geräten sowie die Instandhaltung und Wartung elektrischer Anlagen. Ebenso gehört das Steuern und Regeln von Vorgängen mittels speicherprogrammierbarer Steuerungen (SPS) und die Planung von lichttechnischen Anlagen zu deren Aufgaben.
Auch die Dokumentation von elektrischen Anlagen mittels CAD und einschlägiger Branchen-Software, die Überprüfung von elektrischen Anlagen/Geräten/Maschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
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