Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2008-07-17
Letzte Aktualisierung 2022-10-05
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
Änderungshistorie JSON API

Ausbau und Festigung von Sprachstrukturen und Wortschatz, wie sie für die Ausdrucksfähigkeit in den jeweiligen Kommunikationsthemen bei angehobener Komplexität erforderlich sind.

Eine oder zwei Schularbeiten im Semester, bei Bedarf auch zweistündig.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt A und zusätzlich:

– mathematische Sachverhalte darstellen und Verfahren begründen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Lineare Algebra und Geometrie:

Vektoren; Matrizen, Determinanten; Gleichungssysteme. Geraden und Ebenen. Ebene Trigonometrie. Anwendungen.

Analysis:

Zahlenfolgen; Grenzwert, Stetigkeit; Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung). Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung).

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Häufigkeitsverteilung; Kenngrößen; Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationsregel); Diskrete und stetige Verteilungen.

Anwendungen aus dem Fachgebiet. Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen.

Zwei Schularbeiten im Semester.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.1

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

BAUWESEN

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

7.

Bauphysik 20 20 - - 40 II

```

```

8.

Baustoffe und

```

Bauökologie 20 20 - - 40 I

```

9.

Baustatik und

```

Festigkeitslehre 20 40 40 20 120 I

```

10.

Bautechnisches

```

Zeichnen 20 20 20 - 60 II

```

11.

Baubetrieb und

```

Baumaschinen 20 20 40 40 120 I

```

12.

Vermessungswesen - - - 40 40 II

```

```

13.

Baukonstruktion 20 40 40 20 120 I

```

```

14.

Tiefbau - - 20 20 40 I

```

```

15.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 220 220 960

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Angewandte

Darstellende

Geometrie - - 20 20 40 I

Betontechnologie - - 20 20 40 I

Gebäudeinstallation - - 40 40 80 I

Stahl- und Holzbau - - 20 20 40 I

Stahlbetonbau - - - 40 40 I

Bauökologie - - 20 20 40 II

Bausanierung und

Revitalisierung - - 40 40 80 II

```


```

Auswahlsumme B 20 20 60 60 160

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung und Untersuchung von Bauwerken zu übernehmen. Kernbereiche der bautechnischen Ausbildung sind Bauphysik, Baustoffe und Bauökologie, Baukonstruktion, Baustatik und Festigkeitslehre, Baubetrieb und Baumaschinen, Tiefbau, Vermessungswesen, bautechnisches Zeichnen und angewandte Informatik (einschließlich CAD). Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Baukonstruktion und Bauinstallation, der Bauaufsicht einschließlich der Koordinierung aller am Bau beschäftigten Gewerbe, in Erhaltung und Betrieb von baulichen Anlagen sowie im Vermessungswesen.

Auch die Dokumentation von Bauvorhaben, auch mittels einschlägiger Bausoftware, die Wartung von Baugeräten und Baumaschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Bauarbeiter-Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

7.

BAUPHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik; gesetzliche Maße und Einheiten (SI-System); Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau; physikalische Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Mechanik fester Körper:

Dynamisches Grundgesetz; Kraft, Arbeit, Leistung, Moment, Wirkungsgrad.

Energieformen und Energieumwandlung; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung.

Bauphysik:

Bautechnischer Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz (wesentliche physikalische Zusammenhänge, Anwendungsbereiche).

8.

BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.

Natürliche Bausteine:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.

Ziegel:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Holz:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.

Mörtel:

Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.

Beton und Kunststeine:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Metalle:

Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Sonstige Baustoffe:

Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.

9.

BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau, den Stahlbau und den Stahlbetonbau durchführen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.

Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.

3.

und 4. Semester:

Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.

Anwendungen:

Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.

Stahlbetonbau:

Bemessung, Bewehrung, zugehörige Normen; Bemessung einfacher Bauteile (Säulen, Balken, Platten- und Rippendecke, kreuzweise bewehrte Platte), Erstellung von Biegeplänen und Eisenlisten; Grundlagen des Spannbetons.

10.

BAUTECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen, um Detailkonstruktionen und kleine Bauvorhaben skizzieren und gegebenenfalls EDV-gestützt ausfertigen zu können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte; Zeichnungsnormen; Skizzieren und Reinzeichnen einfacher Bauteile.

2.

Semester:

3.

Semester:

11.

BAUBETRIEB UND BAUMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Rechtliche Grundlagen für die Errichtung von Bauwerken:

Bauvertrag, Flächenwidmung, Bauordnung, Grundbuch, Bewilligungsverfahren; Normen und Richtlinien; Ziviltechnikergesetz; Bauarbeiterschutzverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz.

Technische Kalkulation und Vergabe:

Normvorschriften für Bauleistungen, Leistungsverzeichnis; Berechnung von Baustoffmengen; Preisermittlung, Leistungsverzeichnis, Vergabeverfahren, Angebotsbewertung, Zuschlag.

Bauorganisation:

Betriebsorganisation; Baustelleneinrichtung; Projektmanagement, Bauaufsicht.

3.

und 4. Semester:

Arten, Einsatz und Leistungsfähigkeit wichtiger Baumaschinen und -geräte; Wartungsaufgaben; Baugeräteliste.

Anwendersoftware:

Anwendungsbeispiele mit fachspezifischer Standardsoftware.

12.

VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Instrumente, Geräte und Methoden des bauspezifischen Vermessungswesens kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Messverfahren:

Längen-, Höhen- und Winkelmessungen; Nivellements; Polygonzüge, Absteckarbeiten, Neigungsmessungen.

13.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Bauplatz:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen;

Baugrubensicherung und Künettenpölzung.

Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen, Wannenabdichtung; Grundleitungen.

Aufgehendes Mauerwerk und Wände:

Massivmauern, Fänge, Trenn- und Zwischenwände, Leichtwände, Holzwände.

Deckenkonstruktionen:

Gewölbe, Massivdecken, Holzdecken, Deckenunterschichten, Fußböden; Schalungen.

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Flachdächer, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten; Ausbauarbeiten.

Stiegen und Rampen:

Massiv-, Stahl-, Holzkonstruktionen.

3.

und 4. Semester:

Fassaden-, Wand- und Deckenverputz; Trockenausbau, Wand- und Deckenverkleidungen; Fenster, Türen, Portale; Estriche; Bautischler-, Maler- und Tapezierer-, Glaser-, Fliesenleger- und Schlosserarbeiten.

Hauskanalisation:

Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer (Misch- und Trennsystem).

Fertigteilbau:

Konstruktion verschiedener Systeme, Montage.

Fugenausbildung:

Arbeits-, Trenn- und Dehnungsfugen.

Gerüste:

Arbeits- und Schutzgerüste.

Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:

Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen, Auswechslungen von tragenden und nichttragenden Bauteilen, Trockenlegungen.

14.

TIEFBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Problembereiche des Tiefbaus sowie wichtige Verfahren der Projektierung und Bauausführung kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Städtischer Tiefbau:

Überblick über die Aufgaben und baulichen Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Verkehrswegebau:

Linienführung und Querschnittsgestaltung im Straßenbau.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Baukörper mittleren Schwierigkeitsgrades in zugeordneten Normalrissen darstellen und konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Grund-, Auf- und Kreuzrissdarstellung einfacher geometrischer und technischer Körper; Grundlagen des Konstruierens in zugeordneten Normalrissen.

Komplexere Darstellung und Konstruktion:

Ebene Schnitte und Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper; Beispiele aus der Baupraxis; Dachausmittlungen.

BETONTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen aufbauend auf dem Pflichtgegenstand „Baustoffe und Bauökologie“ die Technologie des Betons beherrschen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Grundsätze des Betonaufbaus; Zemente, Betonzuschläge, Betonherstellung und ihre Normung.

Betonherstellung:

Betonbereitungsanlagen, Betonverdichtung und Nachbehandlung; Ausschalungsfristen, Betoneigenschaften, Betonschäden.

GEBÄUDEINSTALLATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Problembereiche der Gebäudeinstallation sowie wichtige Installationstechniken kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Kalt- und Warmwasserinstallation; sanitäre Einrichtungen; Hauskanalisation, Hauskläranlagen, Müllbeseitigung.

Gasversorgung:

Installationen, bauliche Erfordernisse.

Licht- und Kraftstromversorgung:

Installationen, bauliche Erfordernisse, Grundlagen der Lichttechnik, Blitzschutz.

Heizung:

Gebräuchliche Heizungssysteme, Fernheizung, Lüftung und Klimatisierung.

Fördereinrichtungen:

Aufzüge, Rolltreppen.

STAHL- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen wichtige Stahl- und Holzbaukonstruktionen kennen und einfache Bauaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Normen konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel, Stoßfestigkeit; einfache Stahlkonstruktionen.

Holzbau:

Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel; einfache Holztragwerke, Dachtragwerke.

STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die im Pflichtgegenstand „Baukonstruktion“ erworbenen Kenntnisse auf die Lösung einfacher rechnerischer und konstruktiver Bauaufgaben anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Konstruktionsaufgaben aus den Lehrstoffbereichen des Pflichtgegenstandes „Baukonstruktion“ im Bereich Stahlbetonbau.

BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Ökobaustoffe; erneuerbare Energien; Bauschäden; Altstoffrecycling; Abfallwirtschaft – gesetzliche Grundlagen.

Bauentsorgung:

Entsorgungskonzepte; praktische Baustellenentsorgung, Baurestmassennachweis, Funktion des Abfallbeauftragten.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Fundierung:

Gründungsprobleme; moderne Bauverfahren zur Sicherung bzw. Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens.

Konstruktionsprinzipien und Bauteile:

Mauerwerk; Unterfangung; Wandauswechslung; Trockenlegung; Gewölbe, Dippelbaum- und Tramdecken, Fertigteil- und Stahlbetondecken (Aufbeton, Auflagerprobleme, elastische Bettung);

Fußbodenkonstruktionen und Installationszonen; Abdichtung; Schall- und Wärmedämmung, Brandschutz; Fenster.

Baustoffe:

Traditionelle und Sanierungsbaustoffe (Arten, Materialkennwerte und Eigenschaften); Schadensbilder.

Konstruktionsprinzipien und Bauteile:

Schadensbilder, Schadensbehebung; Wohnungszusammenlegungen, Aufstockungen und Dachbodenausbau (geknickter Träger, „Sargdeckel“, Dachlasten, Aussteifung, Verstärkung von Sparren und Pfetten; Verbindungsmittel); Aufzugs-, Stiegen- und Deckeneinbau.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.2

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

HOLZTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Bauphysik 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Baustoffe und

```

Bauökologie 40 20 20 - 80 I

```

8.

Baustatik und

```

Festigkeitslehre 20 40 40 - 100 I

```

9.

Konstruktionslehre

```

und Technisches

Zeichnen 20 20 20 20 80 II

```

10.

Holzbearbeitungs-

```

maschinen *2) 20 20 40 40 120 I

```

11.

Vermessungswesen - - - 40 40 II

```

```

12.

Angewandte

```

Informatik und

CNC-Programmierung 40 40 40 40 160 I

```

13.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 220 220 960

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Angewandte

Darstellende

Geometrie - - 20 20 40 I

Industrieholzbau - - 20 20 40 I

Kunststoff-

verarbeitung - - 20 20 40 I

Stahl- und Holzbau - - 20 20 40 I

Holzbearbeitungs-

maschinen – Praktikum - - - 40 40 IV

Bauökologie - - 20 20 40 II

Bausanierung und

Revitalisierung - - 40 40 80 II

```


```

Auswahlsumme B 20 20 60 60 160

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Einschließlich facheinschlägiger Betriebstechnik.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der betrieblichen Holzbearbeitung und dem Holzbau zu übernehmen. Kernbereiche der holztechnischen Ausbildung sind Holzbearbeitungsmaschinen, Bauphysik, Baustatik, Konstruktion und Vermessung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen des Holzbaues, der Bautischlerei und Zimmerei sowie in der Erhaltung, im Betrieb und in der Wartung von Holzbauwerken.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von holztechnischen Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von einschlägigen Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“:

Siehe Anlage B.

6.

BAUPHYSIK

Siehe Anlage B.1.

7.

BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

Semester:

Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.

Natürliche Bausteine:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.

Ziegel:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Holz:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.

2.

Semester:

Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.

Beton und Kunststeine:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

3.

Semester:

Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Sonstige Baustoffe:

Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.

8.

BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau durchführen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.

Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.

3.

Semester:

Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.

Anwendungen:

Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.

9.

KONSTRUKTIONSLEHRE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien einfacher Konstruktionsdetails.

Fachzeichnen:

Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.

3.

und 4. Semester:

Einführung in die Stilrichtungen, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge.

Holzbau:

Individueller Holzbau, Fertigteilbauweise.

10.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.

Sicherheitstechnik:

Elektro- und Maschinenschutz.

Unternehmensorganisation:

Aufbauorganisation, Ablauforganisation.

3.

und 4. Semester:

Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.

Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen:

Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.

11.

VERMESSUNGSWESEN

Siehe Anlage B.1.

12.

ANGEWANDTE INFORMATIK UND CNC-PROGRAMMIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Betriebsbezogene EDV-Programme:

Benutzerführung.

Maschinensteuerung:

Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.

3.

und 4. Semester:

Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.

Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; CAD-Programme.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage B.1.

INDUSTRIEHOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen einfache Bauaufgaben des teil- und vorgefertigten Holzbaues planen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.

Holzdecken:

Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.

Dächer:

Dachsysteme, Dacheindeckungen.

Holzleimbau:

Geleimte Trägerkonstruktionen.

KUNSTSTOFFVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für das Fachgebiet bedeutsamsten Kunststoffe, ihre Eigenschaften und Verarbeitung kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten.

Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen von Kunststoffen.

STAHL- UND HOLZBAU

Siehe Anlage B.1.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Handhabung der wichtigsten facheinschlägigen Werkzeuge und Maschinen beherrschen.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes „Holzbearbeitungsmaschinen“ an Standardmaschinen und Halbautomaten.

BAUÖKOLOGIE

Siehe Anlage B.1.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Siehe Anlage B.1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.3

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BIO - UND

LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 20 20 - - 40 I

```

```

6.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

7.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie 20 20 20 20 80 i

```

8.

Organische Chemie 20 20 20 - 60 I

```

```

9.

Analytische Chemie 20 20 - - 40 I

```

```

10.

Bio- und

```

Lebensmittel-

technologie 20 20 40 40 120 I

```

11.

Chemische

```

Verfahrenstechnik - 40 - - 40 I

```

12.

Biologie - - 20 20 40 III

```

```

13.

Chemisches

```

Laboratorium 60 60 - - 120 I

```

14.

Mikrobiologisches

```

Laboratorium - - 40 40 80 I

```

15.

Lebensmittel-

```

technologisches

Laboratorium - - 60 60 120 I

```

16.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 240 240 260 260 1000

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Lebensmittelrecht - - 20 20 40 III

Organische Chemie - - - 20 20 I

Analytische Chemie - - 20 20 40 I

Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I

Fermentationstechnik - - 20 20 40 I

Ernährungslehre - - 20 20 40 III

Chemisches

Laboratorium 20 20 20 - 60 I

```


```

Auswahlsumme B 40 40 40 40 160

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II .

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Herstellung, Analyse und Bewertung von Lebensmitteln zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind allgemeine, anorganische, organische und analytische Chemie, Bio- und Lebensmitteltechnologie sowie chemisches, mikrobiologisches und lebensmitteltechnologisches Laboratorium.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Produktentwicklung, Qualitätskontrolle und im Vertrieb sowohl in Betrieben der Nahrungs- und Genussmittelindustrie als auch bei Behörden.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

7.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.

Allgemeine Chemie:

Atombau und Periodensystem der Elemente; Bindungstypen.

Anorganische Chemie:

Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der

13.

bis 18. Gruppe.

3.

und 4. Semester:

Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen); das chemische Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und der

13.

bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

Allgemeine Chemie:

Reaktionstypen; Komplexchemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

8.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Nomenklatur; Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen; gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.

Einteilung in Stoffklassen:

Funktionelle Gruppen; Strukturen, Eigenschaften.

Reaktionen:

Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).

3.

Semester:

Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung); natürliche und künstliche Makromoleküle.

9.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie, den sinnvollen Einsatz und die Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben kennen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen; Umgang mit Chemikalien; Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Chemische Analyse:

Stöchiometrische Berechnungen; das Löslichkeitsprodukt; Gravimetrie; Maßanalyse (Acidimetrie, Argentometrie, Fällungs- und Redoxtitrationen, Komplexometrie).

Instrumentelle Analyse:

Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Verfahren (Kolorimetrie, Fotometrie, Atomabsorptionsspektrometrie); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Flüssigchromatographie).

10.

BIO- UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen aufbauend auf den Kenntnissen der organischen Chemie, Biologie und Verfahrenstechnik den interdisziplinären Charakter der Bio- und Lebensmitteltechnologie kennen lernen und auf Probleme der einschlägigen Fachbereiche anwenden können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Lebensmitteltechnologie:

Gewinnung von Zucker, Fetten und Ölen.

Biotechnologie:

Organische Säuren (Produktion, Eigenschaften, Verwendung).

Lebensmitteltechnologie:

Industrielle Gewinnung von Milch und Milchprodukten.

3.

und 4. Semester:

Lebensmitteltechnologie:

Stärkehaltige Lebensmittel; Genussmittel; Fleisch und Fleischprodukte.

Biotechnologie:

Produktion von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika.

Lebensmitteltechnologie:

Lebensmittelzusatzstoffe (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Verdickungsmittel; natürliche und künstliche Farb- und Aromastoffe).

Umwelttechnik:

Aerobe und anaerobe Abwasserreinigung; Kompostierung; Recyclingverfahren.

11.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Lebensmitteltechnologie von Bedeutung sind, kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Chemische Betriebstechnik:

Grundlagen der technischen Reaktionsführung.

Apparatetechnik:

Maschinen und Apparate zur Trennung, Vereinigung und Verarbeitung in lebensmitteltechnischen Betrieben.

Chemische Betriebstechnik:

Kostenvergleich und Ermittlung betriebstechnischer Werte.

12.

BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Bedeutung des Entstehens und die Weiterentwicklung verschiedener Lebensformen kennen und die Funktionen von pflanzlichen und tierischen Organsystemen verstehen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Entstehung des Lebens (chemische und biologische Evolution); Entwicklung vom Ein- zum Vielzeller; Darwinismus.

Cytologie:

Funktion und Bau der Zellbestandteile; Feinstruktur; Nucleinsäuren (Struktur und Replikation); Stoffwechselfunktionen; Stoff- und Informationstransfer; Membranen.

Genetik:

Mendel`sche Regeln; Mutation und Mutationsauslöser; Erbkrankheiten; genetisch veränderte Organismen.

13.

CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen kennen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen beherrschen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Laboratoriums- und Sicherheitstechnik; Umgang mit Chemikalien, Bereitung von Reagenzlösungen.

Quantitative Analyse:

Gravimetrie; Maßanalyse.

Instrumentelle Analytik:

Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Methoden (Fotometrie, spektrometrische Methoden); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie).

14.

MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie kennen und sicher anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Morphologie; Vermehrung.

Angewandte Mikrobiologie:

Mikrobiologische Arbeitsmethoden; Mikroskopieren; Steriltechniken; Wachstum auf verschiedenen Nährmedien.

Mikrobiologie:

Bakteriensystematik; Physiologie; Hygieneschädlinge.

Angewandte Mikrobiologie:

Mikrobiologische Präparationen; Färbetechniken; Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Keimzahlbestimmungen.

15.

LEBENSMITTELTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der beruflichen Praxis häufig verwendeten Arbeitsmethoden kennen und Ergebnisse und Analysenberichte interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Bestimmung einzelner charakteristischer Komponenten in Lebensmitteln mit Hilfe instrumenteller Untersuchungsmethoden.

Lebensmittelchemie:

Gesamtanalyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln; Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Farbstoffe, künstliche Süßstoffe).

16.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

LEBENSMITTELRECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die im Fachgebiet benötigten Sachkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen aufweisen und Querverbindungen zu den entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Codexkommission; Begriffsbestimmungen; Zusatzstoffe, Verfälschungen.

Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Verpackung, Reinigungsmittel, Anstrichmittel, Spielwaren, Kosmetika); Verkehrsbestimmungen; Lebensmittelkennzeichnungsverordnung; EU-Richtlinien.

ORGANISCHE CHEMIE

In Fortführung des Pflichtgegenstandes mit folgenden Ergänzungen:

4.

Semester:

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen; Heterocyclen; Farbstoffe.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Identifizierung von Kationen und Anionen; physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reinigungsmethoden.

Optische Verfahren:

Physikalische optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage B.

FERMENTATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Funktion von Bioreaktoren verstehen und den Umsatz von Energie und Biomasse bei gegebener apparativer Konfiguration berechnen, die gebräuchlichsten Methoden der Fermentation anwenden und der fachlichen Entwicklung folgen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Funktion von Fermentoren, Fermenterdesign und Betriebsweisen; Prozesstechniken.

Belüftungssysteme, Stoffübergänge; Scale-up von biotechnologischen Verfahren; Up- und Downstream-Prozesse.

ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Ernährungsrichtlinien in allen Lebensabschnitten:

Energiebedarf, Körpergewicht.

Diätische Ernährung:

Leichte Vollkost, Übergewicht-, Crash-Diäten; Hyperurikämie (Gicht), Hyperlipidämie (Fettstoffwechsel); Diabetes mellitus (Berechnung der BE, praktische Blutzuckermessung, Tagesplan, Fertigprodukte).

Laborwerte:

Befundung, Fachtermini.

Hypertonie:

Ernährung; praktische Blutdruckmessung.

Lebensmittelintoleranzen und Allergien:

Verkostung, Erleben mit den Sinnen (Riechen, Kautraining).

CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen ergänzend die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen vertiefen.

Lehrstoff:

1.

bis 3. Semester:

Instrumentelle Analytik:

Ergänzungen von Analyseverfahren, speziell chromatographischen Verfahren.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.4

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

TECHNISCHE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 20 20 - - 40 I

```

```

6.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

7.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie 20 20 20 20 80 I

```

8.

Organische Chemie 20 20 20 20 80 I

```

```

9.

Analytische Chemie 20 20 20 20 80 I

```

```

10.

Chemische

```

Technologie *2) - 30 30 20 80 I

```

11.

Chemische

```

Verfahrenstechnik *2) 20 20 20 20 80 I

```

12.

Chemisches

```

Laboratorium und

Technikum 80 90 90 80 340 I

```

13.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 260 260 1040

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Umweltanalytisches

Laboratorium 20 20 20 20 80 I

Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I

Mikrobiologie und

Biotechnologie - - 20 20 40 II

```


```

Auswahlsumme B 20 20 40 40 120

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Einschließlich Umwelttechnik.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen der Chemie ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Entwicklung, Planung und im Betrieb von chemischen, physikalischen und biotechnologischen Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der chemischen Ausbildung sind Chemische Verfahrenstechnik, Mikrobiologie und Biotechnologie, Chemische Technologie sowie Allgemeine Chemie, Anorganische Chemie, Organische Chemie, Analytische Chemie, Chemisches Laboratorium und Technikum und Umweltanalytisches Laboratorium.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der messtechnisch/chemischen Betreuung von Anlagen, Durchführung von Analysen, Produktentwicklung, Planung, Organisation, Kontrolle und Dokumentation von Fertigungsabläufen sowie im betrieblichen Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen).

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

7.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

8.

ORGANISCHE CHEMIE

Lehrstoff:

4.

Semester:

Cyclische Verbindungen;

Alicyclen, Heterocyclen, Farbstoffe.

9.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Identifizierung von Kationen und Anionen; Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Quantitative Analyse:

Gravimetrie.

Quantitative Verfahren:

Maßanalyse (Acidimetrie, Redoxtitrationen, Fällungstitration, Komplexometrie, instrumentelle Indikationsmethoden).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reinigungsmethoden.

3.

und 4. Semester:

Grundbegriffe der Elektrotechnik; Potentiometrie, Konduktometrie, Elektrogravimetrie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Chromatographische Methoden:

Gaschromatographie, Flüssigchromatographie, Dünnschichtchromatographie; Elektrophorese.

Optische Verfahren:

Physikalisch-optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

10.

CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Wasser und Abwasser, anorganische Laugen und Säuren; Salze; Peroxoverbindungen; Metallurgie.

Umwelttechnik:

Allgemeine Begriffe; Emission; Immission; Umweltaspekte der Kernenergie.

3.

und 4. Semester:

Erdöl, Erdgas; Kohle; Holz und seine Produkte; Kohlenhydrate; Kunststoffe.

Umwelttechnik:

Allgemeine chemische Technologien (Energietransport, Betriebsmittel, Abfallprodukte und deren Recycling. Lagerung und Transport von Rohstoffen und Fertigprodukten); Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsverfahren; Projektierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Chemieanlagen; Entsorgungsmethoden anhand von Beispielen in der chemischen Industrie.

11.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Technische Chemie von Bedeutung sind, kennen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Grundbegriffe; Grundlagen der Reaktionsführung; Verfahrens-, Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder; Prozessleittechnik.

Spezielle Verfahrenstechnik:

Physikalische Grundbegriffe der Mechanik; Mechanische Grundoperationen.

3.

und 4. Semester:

Grundlagen der Thermodynamik; Wärmeübertragung; Thermische Grundoperationen; Energieversorgung.

Chemische Betriebstechnik:

Technische Reaktionsführung; Ermittlung betrieblicher Parameter.

12.

CHEMISCHES LABORATORIUM UND TECHNIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Quantitative Verfahren:

Gravimetrie; Maßanalyse.

Instrumentelle Analytik:

Potentiometrie; Photometrie; Atomabsorptionsspektroskopie; Elektrogravimetrie; Infrarotspektroskopie; Chromatographische Verfahren.

3.

und 4. Semester:

Arbeiten unter Verwendung verschiedener Reaktionsarten mit anschließender Produktisolierung; Verfahrenstechniken wie Kühlen, Heizen, Trocknen, Destillieren, Sublimieren.

Verfahrenstechnik:

Isolierung von Naturstoffen, instrumentelle Analytik im Prozess und Reindarstellung der Produkte.

Technikum:

Arbeiten am 20-Liter- bzw. 50-Liter-Reaktor.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

UMWELTANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Allgemeine Probeziehung; Qualitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter; Semiquantitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter.

3.

und 4. Semester:

Probennahme und Probenvorbereitung von Wasser, Luft und Boden;

Aufschlussmethoden; Analyse umweltrelevanter Parameter;

Anreicherungsverfahren; Spurenanalytik; Bestimmung von Summenparametern.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage B.

MIKROBIOLOGIE UND BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie und Biotechnologie kennen und sicher anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Mikrobiologische Arbeitsmethoden. Steriltechniken; Systematische Grundlagen der Mikrobiologie.

Angewandte Mikrobiologie:

Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Mikroskopieren; Färbetechniken; Keimzahlbestimmungen.

Biotechnologie:

Fermentationsprozesse; Gewinnung von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika; Umwelttechnik.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.5

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

8.

Konstruktionsübungen 20 20 - - 40 I

```

```

9.

Grundlagen der

```

Elektrotechnik und

Elektronik 40 40 - - 80 I

```

10.

Elektrische

```

Messtechnik 40 20 - - 60 I

```

11.

Elektrische Maschinen - 40 20 20 80 I

```

```

12.

Elektrische Anlagen - 20 40 40 100 I

```

```

13.

Steuerungs- und

```

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

```

14.

Elektronik - - 20 20 40 I

```

```

15.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 180 200 900

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Leistungselektronik - - 20 20 40 I

Hochspannungstechnik - - 20 20 40 I

Laboratorium für

Elektrotechnik - - 40 40 80 I

```


```

Auswahlsumme B 20 20 100 80 220

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung/Projektierung und Überprüfung von elektrischen Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der elektrotechnischen Ausbildung sind Grundlagen der Elektrotechnik, Elektrische Maschinen und Anlagen, Steuerungs- und Regelungstechnik, Elektronik und Leistungselektronik, Hochspannungstechnik, Elektrische Messtechnik, Konstruktionsübungen mit CAD und Angewandter Informatik. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung und Ausführung elektrotechnischer Anlagen, der Kalkulation und Anbotslegung, der Aufsicht über die fachgerechte Ausführung und die Prüfung elektrischer Anlagen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Fehlersuche in elektrischen Anlagen/Maschinen/Geräten sowie die Instandhaltung und Wartung elektrischer Anlagen. Ebenso gehört das Steuern und Regeln von Vorgängen mittels speicherprogrammierbarer Steuerungen (SPS) und die Planung von lichttechnischen Anlagen zu deren Aufgaben.

Auch die Dokumentation von elektrischen Anlagen mittels CAD und einschlägiger Branchen-Software, die Überprüfung von elektrischen Anlagen/Geräten/Maschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

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