Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2008-07-17
Letzte Aktualisierung 2022-10-05
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
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V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Normgerechte Darstellung von elektrischen oder elektronischen Baugruppen; Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels einschlägiger Software; Bauteil- und Symbolbibliotheken; Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

Schaltanlagen:

Darstellungen.

Werkstoffe:

Metalle; Kunststoffe.

9.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Elektrische Grundgrößen, Einheiten und Gesetze, Leitungsmechanismus.

Magnetisches Feld und Elektromagnetismus:

Erscheinungen und Gesetze; magnetischer Kreis, Induktionsgesetz; charakteristische Größen und Maßeinheiten.

Gleichstromtechnik:

Elektrisches Feld; Stromkreis; Ohmsches Gesetz; Widerstände (Schaltelement, Schaltungen, Temperaturabhängigkeit); Kirchhoffsche Regeln; Strom- und Spannungsquellen; Anpassungen.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromkreis; Wechselstromwiderstände, Schaltungen von Widerständen; Elektrische Arbeit und Leistung im Wechselstromkreis; Ein- und Mehrphasensysteme.

Grundlagen der Digitaltechnik:

Darstellung binärer Information; boolesche Verknüpfung; kombinatorische Logik; Schaltalgebra, Schaltsymbole.

10.

ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die gebräuchlichsten Messgeräte und Messverfahren kennen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Maßeinheiten; Messfehler und Genauigkeit, Messgeräteempfindlichkeit; analoges und digitales Messprinzip.

Messinstrumente:

Aufbau, Wirkungsweise und Verwendung elektrischer und elektronischer Messgeräte und Messeinrichtungen.

Messmethoden:

Gebräuchliche Messverfahren der Elektrotechnik und Elektronik; Messen nichtelektrischer Größen.

11.

ELEKTRISCHE MASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

2.

bis 4. Semester:

Transformatoren:

Wirkungsweise, Bauformen, Betriebsverhalten.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Sonderformen; Drehzahlregelung.

Drehfeldmaschinen:

Asynchronmaschinen; Einphasenmotoren; Universalmotoren; Synchronmaschinen; Schrittmotoren; Drehzahlregelung bei Asynchronmotoren.

Allgemeine Mechanik der Antriebsarten.

Fehlerursachen und Behebungsmöglichkeiten bei elektrischen Maschinen.

12.

ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichen elektrischen Anlagen zur Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie kennen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

2.

bis 4. Semester:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installieren in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne.

Schutzmaßnahmen:

Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen.

Lichttechnik:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

Niederspannungsanlagen:

Leitungs- und Installationsmaterial; Ortsnetz.

Errichtungsvorschriften; Elektrowärme.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksarten, Verbundbetrieb, Tarifsysteme.

Hochspannungstechnik:

Überspannungsschutz, Kurzschlussschutz, Erdschluss, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.

Allgemeine Steuerungstechnik:

Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Schaltplanarten. Alternative Energieerzeugung in der Elektrotechnik.

13.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von Steuerungsproblemen; Bausteine; speicherprogrammierbare Steuerungen; Bussysteme; weitere Anwendungsbereiche.

Regelungstechnik:

Grundgesetze und Grundelemente; regelungstechnische Grundelemente; Regelkreis und seine Glieder; Hauptgruppen von Reglern; Anwendungen.

14.

ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren, optoelektronische Bauelemente.

Grundschaltungen:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter; Grundzüge der Stromrichtertechnik; Operationsverstärker.

Stromversorgungstechnik:

Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit aktuellen Schaltungstechniken.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Halbleiterbauelemente der Leistungselektronik; ungesteuerte Gleichrichterschaltungen.

Netzgeführte Stromrichter:

Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter; Wechselstromsteller.

Selbstgeführte Stromrichter:

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen (Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

HOCHSPANNUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen den Aufbau und die Errichtungsvorschriften der elektrischen Anlagen mit einer Nennspannung über 1 kV kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Transformatorstationen; Netzarten; Hochspannungsmessung; Sternpunktbehandlung; Kurzschlussschutz und Erdschluss.

Schutztechnik:

Erdungsanlagen; schutztechnische Maßnahmen; Überspannungsschutz; Leuchtröhrenanlagen.

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Ausgewählte Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Messtechnik“, „Elektrische Maschinen“, „Elektrische Anlagen“, „Steuerungs- und Regelungstechnik“, „Elektronik“ „Leistungselektronik“ und „Hochspannungstechnik“.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.6

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

INDUSTRIELLE ELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

8.

Konstruktionsübungen 20 20 - - 40 I

```

```

9.

Grundlagen der

```

Elektrotechnik und

Elektronik 40 40 - - 80 I

```

10.

Elektrische

```

Messtechnik 40 20 - - 60 I

```

11.

Elektrische Anlagen

```

und Antriebstechnik - - 20 20 40 I

```

12.

Bauelemente und

```

Grundschaltungen der

Elektronik - 60 40 20 120 I

```

13.

Leistungselektronik - - 20 20 40 I

```

```

14.

Mikroelektronik - - 40 40 80 I

```

```

15.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 180 180 880

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Nachrichtentechnik - - 20 20 40 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

Laboratorium für

Elektronik - - 60 60 120 I

```


```

Auswahlsumme B 20 20 100 100 240

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten in allen Bereichen der elektronischen Schaltungs-, Mess- und Kommunikationstechnik ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung/Projektierung und Überprüfung von elektronischen Bauteilen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der elektronischen Ausbildung sind Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik, Leistungselektronik, Mikroelektronik, Elektronische Messtechnik, Elektrische Maschinen und Antriebstechnik, Konstruktionsübungen mit CAD und angewandter Informatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung und Ausführung von elektronischen Anlagen und Anlagenteilen, der Kalkulation und Anbotslegung, der Aufsicht über die fachgerechte Ausführung und die Prüfung elektronischer Bauteile und Anlagen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Fehlersuche in Komponenten und Anlagen sowie die Instandhaltung und Wartung elektronischer Anlagen.

Auch die Dokumentation von elektronischen Anlagen mittels CAD und einschlägiger Branchen-Software, die Überprüfung von Anlagen und Gerätschaften sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Normgerechte Darstellung von elektronischen und/oder elektrischen Baugruppen; Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels E-CAD-Software; Bauteil- und Symbolbibliotheken; Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

Elektronischer Anlagenbau:

Schaltschemata; Metalle; Kunststoffe.

9.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

10.

ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

11.

ELEKTRISCHE ANLAGEN UND ANTRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen; die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowie wesentliche Einrichtungen zum Verteilen der elektrischen Energie kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Drehfeldmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten.

Anwendungsgebiete elektrischer Maschinen.

Elektrische Anlagen:

Schutzarten; Schutzmaßnahmen entsprechend den ÖVE-Vorschriften; Sicherungen in Niederspannungsanlagen.

12.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Eelektrische Größen, analoge und digitale Signale; Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen; Information und Nachricht.

Passive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten. PN-Übergang und Diode.

3.

Semester:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern.

Grundschaltungen:

Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger.

4.

Semester:

Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.

13.

LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen den Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Netzgeführte Stromrichter:

Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter.

4.

Semester:

Selbstgeführte Stromrichter:

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen (Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

14.

MIKROELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Flip-Flops, Speicherbausteine, Zähler-, Rechen- und weitere Anwendungsschaltungen; Kodierverfahren; Schaltalgebra; Analyse und Synthese von logischen Schaltungen.

Schnittstellentechnik:

Analog/Digital- und Digital/Analog-Umwandlungen; serielle und parallele Schnittstellen, Bus-Systeme.

Mikroprozessoren:

Struktur eines Mikroprozessorsystems; Aufbau eines Befehlssatzes eines aktuellen Mikrocontrollers.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen; Erstellen der Fertigungsunterlagen.

Elektronische Baugruppen und Geräte:

Analyse vorgegebener Schaltungen, Erarbeitung der wesentlichen Leistungsmerkmale; Berechnen und Dimensionieren von einfachen Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale; Erstellen von Fertigungsunterlagen.

NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die wichtigsten Elemente und Übertragungstechniken in der Nachrichtentechnik kennen und ihre Anwendungen beschreiben können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Analoge Übertragungstechnik:

Analoge Multiplexverfahren, praktische Anwendungsbeispiele.

Digitale Übertragungstechnik:

Abtasttheorem, PCM, praktische Anwendungsbeispiele.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

LABORATORIUM FÜR ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Messtechnik“, „Elektrische Anlagen und Antriebstechnik“, „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik“, „Leistungselektronik“, „Mikroelektronik“, sowie der alternativen Pflichtgegenstände „Nachrichtentechnik“ und „Steuerungs- und Regelungstechnik“.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.7

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

8.

Mechanik 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik 20 20 40 40 120 I

```

```

10.

Maschinenelemente 20 40 - - 60 I

```

```

11.

Technisches Zeichnen 20 20 20 - 60 II

```

```

12.

Elektrotechnik und

```

Steuerungstechnik - 20 20 20 60 I

```

13.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 140 140 800

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Messtechnik - - 20 20 40 I

Metallbau - - 20 20 40 I

Schweißtechnik - - 20 20 40 I

Maschinenkunde - - 20 20 40 (I)

Hydraulik und

Pneumatik *2) - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

Betriebstechnik - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Computer Aided Design - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing - - 40 40 80 I

Sicherheitstechnik - - 20 20 40 II

```


```

Auswahlsumme B 20 20 160 160 360

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Mit Übungen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, im Aufbau und in der Anwendung maschinentechnischer Komponenten und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche des Maschinenbaus sind Mechanik, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Technisches Zeichnen, Elektrotechnik und Steuerungstechnik, sowie weitere allgemein- und fachbezogene schulautonome Pflichtgegenstände wie Metallbau, Schweißtechnik, Hydraulik und Pneumatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen im Bereich der Planung und Wartung von maschinentechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von technischen Anlagen des Maschinenbaus mittels CAD und CAM sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung; Arbeit; Energie; Leistung; Wirkungsgrad.

Festigkeitslehre:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung); Wärmespannungen; Zulässige Spannungen; Auslegung und Sicherheit.

Hydrostatik:

Druck; Druckausbreitung; Auftrieb; Anwendungen der Hydraulik.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung); Wärmeenergie; Hauptsätze der Wärmelehre.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe;

Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe;

Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

3.

und 4. Semester:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen; Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben; Sonderbearbeitungsverfahren.

Vorrichtungen:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; Abtragende Techniken; Feinbearbeitung; Sonderbearbeitungsverfahren; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Technik und CNC-Maschinen; Steuerungen; flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen; Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen, gegebenenfalls auch EDV-gestützt, anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung;

Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung;

Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie; CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

3.

Semester:

Einfache Bauteile und Maschinen nach Vorlage oder Modellaufnahme; Stücklisten und Arbeitspapiere.

12.

ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

2.

bis 4. Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung; Drehstrom.

Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen:

Messgeräte; Messketten; Sensoren.

Elektrische Antriebe:

Gleich- und Drehstrommaschinen; Installation von Antrieben; Schutzmaßnahmen.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und –elemente; Anwendungen im Fachgebiet.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfungsaufgaben lösen und Dokumentationen und Verfahren der Qualitätssicherung kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung; Mess-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.

Messtheorie:

Messverfahren; Messkette, Messgrößenwandlung; Fehleranalyse; Qualitätsberichterstattung.

Messgeräte:

Berührendes Messen; Lehren, Messgeräte; Berührungsfreies Messen;

Messmaschinen; Grundlagen der CNC-Messtechnik; analoges Messen;

digitales Messen; Messmittelverwaltung.

Auswertung von Messdaten:

Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen; Überwachung von Messsystemen.

METALLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Türen und Tore:

Aufbau, Arten und Werkstoffe für Türen, Hallentore, Tore für den Außenbereich.

Fassaden:

Konstruktionsarten der Fassaden; Bauarten vorgehängter Fassaden; Befestigung und Montage.

Metalldächer und Wandflächen:

Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen; Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen; Befestigung von Bauteilen.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz:

Korrosionsarten; Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge; metallische Schutzüberzüge.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Kenntnisse von Verfahrensarten und Geräte für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades aufweisen und deren Sicherheitsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschmelzschweißen: offenes, geschütztes und verdecktes Lichtbogenschweißen; Automatische und Sonderschweißverfahren.

Schweißgeräte:

Arbeitsweise, Bedienung und wirtschaftlicher Einsatz; Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung; Qualitätssicherung bei Schweißarbeiten.

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Bauarten, Anwendungsgebiete, Arbeitsweise, Betriebsverhalten und Regelung der wichtigsten Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Strömungsmaschinen:

Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen.

Fördertechnik:

Hebezeuge; Krananlagen; Aufzüge; Förderanlagen.

Strömungsmaschinen für Gase:

Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.

Kolbenmaschinen:

Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.

Thermische Anlagen:

Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluss- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motoren, Zylinder, Ventile.

Hydraulische und pneumatische Anlagen:

Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme; Wartung, Störungsbehebung.

Übungen zur Schaltplansystematik:

Pneumatischen und elektropneumatischen sowie hydraulischen und elektrohydraulischen Grundsteuerungen; Proportionalhydraulik, Messen von Kenngrößen sowie Fehlersuche und Störungsbehebung.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage B.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik, Toxikologie von Schadstoffen; Methoden der Umweltanalytik; ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

Umwelttechnische Anwendungen:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogene Funktionen im Betrieb;

Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten;

Arbeitnehmerschutzbestimmungen; Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle; allgemeine Messtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe; Statistik im Prüfwesen.

Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsnormen wie Reihe ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management und Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM; Prozess der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.

Menü- und Benutzerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.

Computergestütztes Konstruieren:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling; Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

CNC-Technik an der Maschine:

Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb; normgerechter Programmaufbau, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.

Manuelle Programmierung:

Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren; Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.

Rechnerunterstützte Programmierung:

DNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.

Berufskrankheiten:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel;

gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung;

ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Sicherheitsprogramme:

Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.8

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

INSTALLATIONS- UND GEBÄUDETECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

8.

Mechanik 30 30 - - 60 (I)

```

```

9.

Installationsplanung - - 20 20 40 I

```

```

10.

Pumpenanlagen und

```

Wasserversorgung - 20 30 30 80 I

```

11.

Gastechnik 20 20 20 - 60 I

```

```

12.

Heizungstechnik 30 30 30 30 120 I

```

```

13.

Umwelttechnik und

```

-management - 20 - - 20 II

```

14.

Technische

```

Richtlinien - - 20 20 40 III

```

15.

Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II

```

```

16.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 180 180 880

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Mechanische

Technologie 20 20 - - 40 (I)

Bautechnik - - 20 20 40 II

Alternative Energien - - 20 20 40 I

Fachkalkulation

mit EDV - - 20 20 40 I

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Schweißtechnik - - 20 20 40 I

Technisches Zeichnen - - 20 20 40 II

```


```

Auswahlsumme B 20 20 100 100 240

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Energie und Gebäudetechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, im Aufbau und in der Anwendung gebäudetechnischer Komponenten und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Mechanik, Installationsplanung, Pumpenanlagen und Wasserversorgung, Gas- und Heizungstechnik, Umwelttechnologie.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Energie und Gebäudetechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Energie und Gebäudetechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Planung, Ausführung und Wartung von gebäudetechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von energie- und gebäudetechnischen Anlagen mittels spezifischer Software sowie das Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Festigkeitslehre:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung); Wärmespannungen; Zulässige Spannungen; Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung; Arbeit; Energie; Leistung.

Hydromechanik:

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung; Strömungen in Rohrleitungen; Viskosität; technische Anwendungen.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung); Wärmeenergie; Hauptsätze der Wärmelehre; Wärmetransport und -dämmung; Wärmebedarfsrechnung.

9.

INSTALLATIONSPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen installationstechnische Aufgabenstellungen des Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsbaus nach dem Stand der Technik planen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Anfertigen von Installationsplänen, Strangschemata, isometrische Darstellungen, Dimensionierungen und Materialauszüge; Erstellen von Behördenplänen; Berücksichtigung von Hygienevorschriften.

Sanitär- und Lüftungsgestaltung:

Planung von Nassräumen, Lüftungs- und Klimaanlagen; Wärmerückgewinnung.

Aktuelle Planungsaufgaben:

Wärmepumpen und Solaranlagen; Pufferspeicher und Wärmetauscher; kontrollierte Wohnraumlüftung.

10.

PUMPENANLAGEN UND WASSERVERSORGUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Probleme und Verfahren der Wasserversorgungstechnik kennen und einfache Berechnungen sowie Auslegungen facheinschlägiger Anlagen selbständig durchführen können.

Lehrstoff:

2.

bis 4. Semester:

Rohre und ihre Werkstoffe, Rohrverbindungen, Absperrorgane, Armaturen; Normen.

Auslegung von Anlagen:

Druckverlustbestimmung von Rohrleitungen, Festigkeitsnachweis für Rohre.

Pumpenarten:

Arbeitsprinzip, Kenngrößen und Betrieb.

Wasserversorgung:

Anforderungen an Trinkwasser; Wasseraufbereitung; Haus- und Ortswasserversorgungsanlagen, Grundzüge einschlägiger Hygienevorschriften, Techniken und Berechnungen.

Wasserentsorgung:

Hausabwasserleitungen und Hauskanal, Abscheider, Versickerung und Hebeanlagen.

11.

GASTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

bis 3. Semester:

Gasgewinnung und -erzeugung; Eigenschaften gasförmiger Brennstoffe; Lagerung und Fortleitung von Gasen; Flüssiggas; Verbrennung.

Gasinstallation:

Gasleitungs- und Rohrnetzberechnung; Gasfeuerungsanlagen, Gasheizgeräte.

Sicherheitstechnische Einrichtungen:

Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Gasschutzgeräte, Gaswarngeräte.

12.

HEIZUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen erforderlichen Grundlagen des Wärmebedarfs, der Hydraulik und Regelungstechnik kennen und Auslegungsberechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Allgemeine Begriffe, Größen und Einheiten der Heizungstechnik; fachspezifische Normen.

Geräte und Anlagen:

Auswahl und Auslegung von Heizkesseln, Wärmeverteilungsanlagen und Heizflächen (Hoch- und Niedertemperatur).

3.

und 4. Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren; Arten und Darstellungsmethoden der Steuerungstechnik; Bausteine von Steuerungen; Regelkreis und seine Glieder, Arten von Reglern; Anwendungsbereiche.

Berechnungen an Heizungsanlagen:

Heizlastberechnung; Warmwasserbereitung (Durchfluss- und Speichersysteme), Auslegungsberechnung; Grundzüge der Wärmepumpen und solarthermischen Techniken; Luftheizung; Dampfheizung; Betriebsverhalten; hydraulischer Abgleich; Abgasführung und -berechnung.

13.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik, Toxikologie von Schadstoffen; ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

Umwelttechnische Anwendungen:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Abgasmessung.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogene Funktionen im Betrieb.

14.

TECHNISCHE RICHTLINIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Heizungs- und Sanitärtechnik anzuwendenden Gesetze und technischen Normen kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Gesetze, Normen und Richtlinien für die Errichtung und Wartung von Anlagen auf dem Gebiet der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation.

Grundzüge der Verwaltung:

Behördenverfahren; Instanzenzug.

15.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen sowie einfache Installationspläne anfertigen und Baupläne lesen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien.

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:

Elemente des Rohrleitungsbaus, Flansche, Fittings und einfache Armaturen in Normalrissen und Axonometrie; Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Heizungs- und Installationspläne:

Gas- und Wasserinstallation.

16.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Werkstoffe:

Einteilung nach metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen sowie Kunststoffen; Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung.

Werkstoffe:

Legierungen; Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung; Spezifische Werkstoffe in der Sanitär- und Heizungstechnik.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen, Löten, Kleben.

BAUTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Bauweisen; Bauplanung, -abwicklung und -abrechnung; Bauökologie; Grundzüge des Baurechts.

Bauphysik:

Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz, Brandschutz; Energieausweis.

ALTERNATIVE ENERGIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Thermodynamische Grundlagen; Dimensionierung, Wirkungsgrad und Leistungszahlen; Wärmespeicher; multivalente Systeme; Konstruktionsprinzipien.

FACHKALKULATION MIT EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeits- und Amortisationsrechnung.

Datenverarbeitung:

Anwendungen der Tabellenkalkulation und spezifischer Software für Aufgaben aus der Praxis.

SCHWEISSTECHNIK

Siehe Anlage B.7.

TECHNISCHES ZEICHNEN

In Fortführung des Pflichtgegenstandes mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

C. Freigegenstände

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.9

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

KUNSTSTOFFTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

8.

Fertigungstechnik 40 40 40 40 160 I

```

```

9.

Maschinenelemente und

```

Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II

```

10.

Elektrotechnik,

```

Steuerungs- und

Regelungstechnik 20 20 20 20 80 I

```

11.

Chemie und

```

Polymerchemie 20 40 40 - 100 I

```

12.

Maschinen- und

```

Formenbau - 20 20 40 80 I

```

13.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 180 180 880

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Hydraulik und

Pneumatik - - 20 20 40 I

Antriebs- und

Regelungstechnik - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Computer Aided

Manufacturing - - 20 20 40 I

Kunststofftechni-

sches Laboratorium - - 20 20 40 I

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Labor für

Betriebsorganisation - - 20 20 40 II

```


```

Auswahlsumme B 20 20 100 100 240

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifaktionsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten im Bereich der Kunststoffbe- und -verarbeitung ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Rohstoffaufbereitung, Kunststoffverarbeitung, Ausformung zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Polymerchemie, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Elektro-, Steuerungs- und Regeltechnik, Maschinen- und Formenbau sowie Hydraulik und Pneumatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen im Bereich der Herstellung, Verarbeitung und Entsorgung sowie in der Wartung von kunststofftechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von technischen Anlagen der Kunststofftechnik mittels CAD und CAM sowie das Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung der Werkstoffe;

Eigenschaften der Werkstoffe; Einsatzgebiete der Werkstoffe;

Werkstoffprüfverfahren.

Fertigungsverfahren:

Spanlose Fertigungsverfahren; Schweißen; Zerspanung; Zerspanende Fertigungsverfahren.

Kunststoffarten:

Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere.

Kunststoffeigenschaften:

Mechanisches, thermisches, optisches, elektrisches Verhalten der Kunststoffe.

Prüftechnik:

Genormte Verfahren der Kunststoffprüfung.

3.

und 4. Semester:

Aufbau der Kunststoffe; Maschinen und Verfahren für die Aufbereitung und Wiederverwertung.

Diskontinuierliche Verfahren:

Pressen, Spritzgießen, Hohlkörperblasen, Polyesterverarbeitung, Sonderverfahren.

Kontinuierliche Verfahren:

Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen, Gießen.

Sonstige Verfahren:

Schweißen, Kleben, Trennen, Warmformen.

9.

MASCHINENELEMENTE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Zeichnungsnormen, normgerechte Darstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Darstellen und Skizzieren:

Normteile im Werk- und Formenbau.

10.

ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Größen und Einheiten, Gesetze. Schaltung von Widerständen und Spannungsquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Größen und Einheiten, Gesetze; Elektroinstallationen und Schutzmaßnahmen.

Elektrische Maschinen:

Elektromotorische Antriebe.

Elektrische Steuerungen:

Elektromechanische und elektronische Steuerungen.

3.

und 4. Semester:

Messverfahren für nichtelektrische Größen; Messwertaufnahmen, Messwertumformung, Messwertübertragung.

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen; Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme; programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Regelungen; Bestandteile des Regelkreises. Zeitverhalten, Stabilitätskriterien.

11.

CHEMIE UND POLYMERCHEMIE

Lehrstoff:

1.

Semester:

Anorganische Chemie:

Wasserstoff, Sauerstoff, Kohlenstoff, Metalle.

Organische Chemie:

Kohle, Erdöl.

2.

Semester:

Kunststoffausgangsprodukte:

Petro- und carbochemische Herstellung der wichtigsten Kunststoffroh- und Hilfsstoffe; Naturstoffe.

Bildungsreaktionen:

Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition.

Kunststoffe und ihre chemischen Eigenschaften:

Die wichtigsten Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte.

3.

Semester:

Polymerchemie; Kreisprozess, Kunststofftechnik; Verfahren der Wiederverwertung und Entsorgung; Schadstoffe (Emission, Immission, Toxizität, Grenzwert); Maßnahmen für den Umweltschutz.

12.

MASCHINEN- UND FORMENBAU

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Studierenden sollen den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Wirtschaft bedeutsamen Kunststoffverarbeitungsmaschinen sowie die typischen Konstruktionen dieser Maschinen kennen.

Lehrstoff:

2.

bis 4. Semester:

Konstruktionselemente der Kunststoffformen, werkstoffgerechte Gestaltung von Kunststoffteilen; Anguss- und Anschnitt; Heißkanalsysteme; Rheologie; Heizung und Kühlung; Auswerfsysteme.

Maschinen mit diskontinuierlicher Arbeitsweise:

Pressen, Spritzgießmaschinen, Hohlkörperblasanlagen; Verfahrens- und Prozessoptimierung, Tiefziehen.

Maschinen mit kontinuierlicher Arbeitsweise:

Kalander, Extruder; Nachfolgeeinrichtungen, Peripheriegeräte.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Siehe Anlage B.7.

ANTRIEBS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Gleich- und Wechselstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten; Speicherprogrammierbare Steuerungen; weitere Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelkreis und seine Glieder; Hauptgruppen von Reglern; Anwendungen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

Rechnerunterstützte Programmierung:

DNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

KUNSTSTOFFTECHNISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden in der Kunststofftechnik exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Methoden der einfachen qualitativen Analyse; Bestimmung der Kennzahlen von Kunststoffen.

Kunststofftechnologie:

Verfahren der Kunststoffprüfung; exemplarische kontinuierliche und diskontinuierliche Verarbeitungsverfahren von Kunststoffen.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, betriebliches Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Fertigungsplanung, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.10

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU-BETRIEBSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

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