Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2008-07-17
Letzte Aktualisierung 2022-10-05
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
Änderungshistorie JSON API
4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

8.

Mechanik 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik 20 20 40 40 120 I

```

```

10.

Maschinenelemente 20 40 - - 60 I

```

```

11.

Elektrotechnik und

```

Steuerungstechnik - - 20 20 40 I

```

12.

Betriebstechnik und

```

–management - 20 60 40 120 I

```

13.

Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II

```

```

14.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 180 180 880

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Metallbau - - 20 20 40 I

Hydraulik und

Pneumatik - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

-management - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Marketing - - 20 20 40 II

Betriebsinformatik *2) - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing *2) - - 20 20 40 I

Sicherheitstechnik - - 20 20 40 II

Labor für

Betriebsorganisation - - 20 20 40 I

Arbeitssystem-

gestaltung *3) - - 40 40 80 I

Kommunikationstechnik - - 20 20 40 III

```


```

Auswahlsumme B 20 20 120 120 280

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

2) Mit Laborübungen im Ausmaß der halben Stundenanzahl. 3) Nach REFA.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Fertigung, im Vertrieb, im Service technischer Produkte sowie in der Planung und Organisation von technisch orientierten Dienstleistungen zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Betriebstechnik und - management sowie Fertigungstechnik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Fertigungsplanung sowie im Vertrieb und Service technischer Produkte. Auch die Dokumentation von betrieblichen Prozessen und die Wartung von technischen Anlagen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

„Mechanik“, „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“:

Siehe Anlage B.7.

11.

ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Antriebe und die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen; Gleichstrommaschinen; Schutzmaßnahmen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und -elemente; Anwendungen im Fachgebiet.

12.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierenden sollen

Lehrstoff:

2.

bis 4. Semester:

Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis; betriebliche Entscheidungen auf Basis der Deckungsbeitragsrechnung

Investition und Finanzierung:

Übersicht über die Verfahren der Investitionsrechnung; statische Investitionsrechenverfahren, Überblick über dynamische Methoden;

Zinsrechnung

Unternehmensführung:

Planungs- und Kontrolltechniken; Fertigungsplanung und -steuerung;

Materialwirtschaft

Marketing:

Produktlebenszyklus; Marketingpolitisches Instrumentarium;

Marktforschung; Erstellen und Bewerten von Angeboten;

Verhandlungstechnik.

Aufgaben des betrieblichen Qualitätswesens. Technischer Arbeitsschutz. Maschinensicherheitsverordnung.

13.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen, gegebenenfalls auch EDV-gestützt, anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung;

Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung;

Toleranzen und Passungen.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie; CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung. Werkzeichnungen.

14.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

„Metallbau“, „Hydraulik und Pneumatik“, „Umwelttechnik- und

–management“, „Qualitätsmanagement“:

Siehe Anlage B.7.

MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Verkäufer- und Käufermarkt; Orientierung der Unternehmen am Markt, an Kundenbedürfnissen und am Kundennutzen; das Unternehmen und seine Marktpartner; Marktsegmentierung und -positionierung; Marketing-Mix (Produkt, Kommunikation, Preis, Distribution); Marktforschung.

Angewandtes Marketing:

Produkt- und Sortimentspolitik; Produktentwicklung; Kommunikation und Werbung; Preispolitik; Distribution; Absatzlogistik.

BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen den Aufbau, die Funktionsweise und die betriebsinformatischen Einsatzmöglichkeiten von Datenverarbeitungsanlagen kennen und Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Betriebstechnik auswählen und einsetzen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Funktion und Zusammenwirken von Komponenten; Betriebssysteme; lokale Netzwerke; Datenfernverarbeitung; Datendienste.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation; einfache Modellbildungen mit facheinschlägigen Problemstellungen; Präsentationsgraphik.

Informationsbeschaffung:

Erfassen und Darstellen des innerbetrieblichen Informationsflusses; Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe; Leistungsverzeichnis und Auswertung von Angeboten.

Standardsoftware:

Datenbanksysteme; Lösen von betrieblichen Aufgaben.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Siehe Anlage B.9.

SICHERHEITSTECHNIK

Siehe Anlage B.7.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen das erforderliche Wissen für den praktischen Einsatz zur Gestaltung betrieblicher Arbeitssysteme und fundamentale Kenntnisse der Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung (auch nach REFA) erlangen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Organisation und Arbeitsrecht als Basis des Arbeitsstudiums;

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes, Gestaltung menschengerechter Arbeit; Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung;

Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz und Arbeitssicherheit.

Betriebliche Daten:

Grundlagen der Datenermittlung für Fertigung und Verwaltung;

Aufgabengliederung in Arbeitssystemen; ABC-Analyse;

Ablaufdarstellung; Arbeitsanforderungen; Entgeltdifferenzierung.

KOMMUNIKATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen das für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige individuelle und soziale Verhalten in Gruppen und Organisationen kennen lernen, Zusammenhänge verstehen und praktisch anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Kommunikationspsychologische Ansätze; partnerzentriertes Gespräch; kontrollierter Dialog.

Rhetorik und Verhalten:

Statement, Überzeugungsrede, Fünf-Satz-Technik, Meinungsrede;

Rhetorische Stilmittel, verbale Stolperdrähte; Bewerbungsgespräch;

Körpersprache; Feedback-Regeln.

Gruppen:

Individuum und Gruppe; Strukturen von Gruppen und Rollenverhalten; Gruppenleistungsvorteil; Motivation.

Führungsstile:

Arten; Konsequenzen für Mitarbeitergespräch und Mitarbeiterbeurteilung; Interventionstechnik; Methoden der Moderation; Präsentation und Medieneinsatz.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.11

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU - AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

8.

Mechanik 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik 20 20 20 20 80 I

```

```

10.

Maschinenelemente 20 40 - - 60 I

```

```

11.

Elektrotechnik und

```

Steuerungstechnik - 20 20 - 40 I

```

12.

Mess- und Automati-

```

sierungstechnik - - 40 40 80 I

```

13.

Manipulationstechnik - - 20 20 40 I

```

```

14.

Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II

```

```

15.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 160 160 840

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Metallbau - - 20 20 40 I

Hydraulik und

Pneumatik *2) - - 20 20 40 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

Betriebstechnik - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Computer Aided

Design *2) - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing - - 40 40 80 I

Bauelemente und

Grundschaltungen der

Elektronik - - 40 40 80 I

Laboratorium für

Elektrotechnik und

Elektronik - - 40 40 80 I

```


```

Auswahlsumme B 20 20 120 120 280

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe

Anlage B, Abschnitt II.

*2) Mit Übungen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Fertigungsplanung, automatisierte Fertigung von Einzelteilen, Baugruppen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Fertigungstechnik, Elektrotechnik und Steuerungstechnik, angewandte Informatik sowie Mess- und Automatisierungstechnik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Fertigungsplanung, automatischen Fertigung von Einzelteilen oder Baugruppen sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von automatisierten Anlagen.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten und die Optimierung von Fertigungsprozessen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

„Mechanik“, „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“:

Siehe Anlage B.7.

11.

ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Antriebe und die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

2.

und 3. Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen; Gleichstrommaschinen; Schutzmaßnahmen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und -elemente; Anwendungen im Fachgebiet.

12.

MESS- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Allgemeine Begriffe der Messtechnik; Messwertaufnehmer, Messwertumformung und -übertragung; Messwertschreiber.

Messverfahren:

Prinzip analoger und digitaler Messverfahren; Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen; Analog-Digital- und Digital-Analog-Konverter, Messfehler.

Fernmessung und -steuerung:

Analoge und digitale Messwertübertragung, Multiplexverfahren.

Automatisierung:

Prozess, Leiteinrichtung, Überwachung, Blockschaltbild.

Prozessrechner:

Aufbau von Prozessrechenhardware, Peripherie, Schnittstellentechnik, Bussysteme; Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Störsicherheit.

Fertigungsautomatisierung:

Steuerung von Manipulatoren und Industrierobotern;

Bearbeitungszentren; Fertigungszentren und Fertigungsstraßen;

Anwendungsbeispiele.

13.

MANIPULATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Genormte Bauteile und Baugruppen, Werkstück- und Werkzeugaufnahme; Spannmittel und Spanneinrichtungen.

Werkstücktransport:

Werkstückmagazine und Werkstückspeicher, Greifeinrichtungen.

Werkstücktransport:

Transporteinrichtungen, Einrichtungen zum Werkstückordnen, Maschinenbeschickung.

Industrielle Manipulation:

Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung; Verkettung von Manipulatoren und Bearbeitungsmaschinen; Fertigungsstraßen, Lagertechnik.

14.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Siehe Anlage B.10.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Siehe Anlage B.7.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.

Menü- und Benutzerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.

Computergestütztes Konstruieren:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling; Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Siehe Anlage B.9.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Elektrische Größen, analoge und digitale Signale; Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen; Information und Nachricht.

Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten, Transistoren und Operationsverstärkern. pn-Übergang und Diode.

4.

Semester:

Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Steuerungstechnik“, „Mess- und Automatisierungstechnik“, „Steuerungs- und Regelungstechnik“ und „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik“ und ausgewählter schulautonomer Pflichtgegenstände.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.12

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU - KRAFTFAHRZEUGTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

8.

Mechanik 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik 20 20 - - 40 I

```

```

10.

Maschinenelemente 20 40 - - 60 I

```

```

11.

Kraftfahrzeugmotoren - - 40 40 80 I

```

```

12.

Antriebs- und

```

Fahrwerkstechnik - - 20 20 40 I

```

13.

KFZ-Elektrik und

```

–Elektronik - 20 20 20 60 I

```

14.

Technisches Zeichnen 20 20 20 - 60 II

```

```

15.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 160 160 840

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Fahrmechanik - - 20 20 40 I

Gemischbildungsanlagen

und Zündsysteme - - 40 40 80 I

KFZ-Elektronik –

Praktikum - - 20 20 40 III

KFZ-Messtechnik *2) - - 20 20 40 I

KFZ-Praktikum und

KFZ-Begutachtung - - 40 40 80 III

Schweißtechnik - - 20 20 40 I

```


```

Auswahlsumme B 20 20 120 120 280

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Mit Laborübungen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung, in der Ausführung und in der Überwachung von fahrzeugtechnischen Arbeitsabläufen zu übernehmen. Kernbereiche der fahrzeugtechnischen Ausbildung sind Mechanik, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Kraftfahrzeugmotoren, Antriebs- und Fahrwerkskunde, KFZ-Elektrik und –Elektronik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau – Kraftfahrzeugtechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Werkstätten- oder Teamleitung bzw. der Koordinierung zugeteilter Werkstättenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, in der Annahme von Kundenfahrzeugen, in der Verantwortlichkeit der technischen Betreuung des Fuhrparks größerer Unternehmen, in der Überwachung der Fertigung bestimmter mechanischer Bauteile, im Diagnose- und Reklamationsbereich.

Auch das Anfertigen von Kostenvoranschlägen und die sach- und fachgerechte Dokumentation durchgeführter Arbeiten, die Wartung bzw. die Kontrolle der Wartung von technischen Werkstätteneinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen ebenso zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung gesetzlicher Vorschriften in der KFZ-Technik sowie über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierter Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8.

MECHANIK

Siehe Anlage B.7.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau und Eigenschaften der Metalle; Stahlherstellung; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe; Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; nichtmetallische Stoffe und Verbundwerkstoffe; Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Überblick über spanlose Bearbeitungsverfahren.

Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; abtragende Techniken; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

10.

MASCHINENELEMENTE

Siehe Anlage B.7 mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff:

Kraftübertragung am KFZ:

Kupplung, Hauptgetriebe, Achsgetriebe, Wandler, Gelenkwellen; Berechnungen einfacher Maschinen und Maschinenteile.

11.

KRAFTFAHRZEUGMOTOREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Hauptformen der Verbrennungsmotoren sowie konstruktive Merkmale der wichtigsten Bauteile kennen und einfache Berechnungen vornehmen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Grundgesetze der Wärmelehre; Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme, Leistungs- und Wirkungsgrade, Kraftstoffe.

Bauprinzip von Verbrennungsmotoren:

Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.

Otto- und Dieselmotor:

Bauarten, Bauelemente; Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Betriebsverhalten und Regelung.

12.

ANTRIEBS- UND FAHRWERKSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Bauweisen, Bauteile und Bauteilgruppen von Antrieben und Fahrwerken kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Antriebsarten; Haupt-, Zusatz- und Achsgetriebe; Wechsel- und Automatikgetriebe.

Fahrwerk:

Räder und Radaufhängung; Reifen; Bremsen; Federung und Dämpfung; Lenkung; Rahmen.

13.

KFZ-ELEKTRIK UND -ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für den Ausbildungsbereich bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen, Schaltpläne lesen und einfache elektrische Messungen durchführen können.

Lehrstoff:

2.

bis 4. Semester:

Elektromagnetismus; Größen und Einheiten im Gleich- und Wechselstromkreis; Gleich- und Wechselstromgesetze; Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).

Anwendungen der Wechselstromtechnik:

Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).

Schaltpläne:

Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.

Elektronik:

Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Komfort- und Sicherheitstechnik; Regeleinrichtungen (Einspritzregelung, Brems- und Schlupfregelung).

14.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Siehe Anlage B.7.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

FAHRMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen das allgemeine Fachverhalten eines Kraftfahrzeuges beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Fahrverhalten:

Anfahr- und Bremsvorgang.

Unter- und Übersteuerung, Fahrschwingungen.

Unfallmechanik:

Einflussfaktoren, Wechselwirkung zwischen Rad und Fahrbahn; Sicherheitstechnik am KFZ.

GEMISCHBILDUNGSANLAGEN UND ZÜNDSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise aller handelsüblichen Gemischbildungs- und Zündanlagen verstehen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Vergaser, Ansaugleitungen; Katalysatortechnik, Lambdaregelung;

Kraftstoffe; Kraftstoffeinspritzung bei Otto- und Dieselmotoren;

Kennlinien.

Zündsysteme:

Spezifische Zündsysteme; Zündelektronik; Kennlinien; Motormanagement.

KFZ-ELEKTRONIK - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der elektronischen Einrichtungen im KFZ verstehen, Schaltpläne lesen und einfache elektronische Messungen durchführen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Elektronik:

Anwendungsbeispiele; Grundschaltungen; Messungen an und Prüfvorgänge von elektronischen Bauteilen.

KFZ-MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die gängigen Methoden der KFZ- und Motormesstechnik kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Leistungsbremsen, Kraftstoffverbrauch, Emissionsmessungen; Prüfstandsmessungen; Messungen und Kontrollen mit Hilfe von KFZ-Diagnosegeräten.

Fahrzeugmesstechnik:

Allgemeines Fahrverhalten, Schwingungsverhalten, Rollenprüfstand, Vermessung der Radgeometrie und der Fahrzeugbodengruppe.

Motorenprüftechnik:

Dichtheits- und Verschließprüfungen, Arbeiten mit dem Motorteste,

Prüfen des Anlass- und Ladesystems.

Schallmessungen.

Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.

KFZ-PRAKTIKUM UND KFZ-BEGUTACHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Arbeiten an Motoren, Gemischbildungsanlagen, Kupplungen, Getrieben, Ausgleichsgetrieben, Radaufhängungen, Federungen, Bremsen und Lenkungen.

KFZ-Begutachtung:

Rechtliche und qualifikationsmäßige Voraussetzungen; Begriffsbestimmungen; Einrichtungen der Prüfstellen; Mängelkatalog, Bewertung von Mängeln, Erstellung von Gutachten; Haftung für Begutachtungen.

SCHWEISSTECHNIK

Siehe Anlage B.7.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.13

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

HALBLEITERTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 40 - - 60 II

```

7.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

8.

Bauelemente und

```

Grundschaltungen der

Elektronik 40 40 20 - 100 I

```

9.

Fertigungstechnologie 40 40 60 60 200 I

```

```

10.

Prozessdaten-

```

messtechnik 20 40 - - 60 I

```

11.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 140 140 800

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Kommunikation und

Präsentation - - 20 20 40 I

Angewandte Mathematik - - 20 20 40 I

Angewandte Chemie - - 20 20 40 I

Betriebstechnik - - 40 - 40 I

Labor für

Betriebsorganisation - - - 40 40 I

Projektmanagement - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Sicherheitstechnik - - 20 20 40 II

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Mikroelektronik - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 20 20 40 I

```


```

Auswahlsumme B 20 20 160 160 360

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Halbleitertechnologie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben im Zusammenhang mit der Produktion von Halbleitern zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik, Fertigungstechnologie sowie Prozessdatenmesstechnik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Halbleitertechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Halbleitertechnologie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Produktion sowie in der Erhaltung, im Betrieb und in der Wartung der für die Herstellung von Halbleitern erforderlichen Anlagen.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (sowie die Analyse bei Prozessabweichungen) sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Eelektrische Größen, analoge und digitale Signale; Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen; Information und Nachricht.

Passive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten. pn-Übergang und Diode.

2.

Semester:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern.

Grundschaltungen:

Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger.

3.

Semester:

Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.

9.

FERTIGUNGSTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Halbleiter- und Leiterplattenfertigung verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe, Verfahren und Maschinen, Einflussfaktoren wie das Layout, die Maskenherstellung, das Assembling von Wafern unter Reinraumbedingungen sowie die Herstellung von Leiterplatten in Fabrikation und Test kennen und beurteilen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Substrate, Halbleiterschichten, isolierende Schichten, hochleitende Schichten (Polysilizium, Silizide, Metalle).

Hilfsstoffe:

Säuren, Laugen, Schutzgase, Fotolacke.

Reinraum:

Reinraumklassifizierung, Ursachen, Arten und Auswirkungen von Verunreinigungen, Partikelmessung, reinraumgerechtes Verhalten, physikalische Anforderung an die Belüftung (Durchsatz, Strömung, Druck, Temperatur, Feuchtigkeit), technische Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Kontrollmessungen.

Verfahren:

Epitoxie, Implantation, Diffusion, thermische Oxidation, CVD-Abscheideverfahren, Strukturierung, Nasschemie-Technologie, CMP, Trockenätzung, Rückseitenprozesse, Belichtungstechnik, Reinigung, Trennen der Scheiben, Chipmontage, Bestückung, Kontaktierung, Häusen, Funktionsprüfung.

Equipment:

Oxidations- und Diffusionsöfen, Anlagen für epitaktische, CVD- und physikalische Abscheideverfahren, Belackungs-, Belichtungs- und Enwicklungsanlagen, Plasmaätzanlagen, Nasschemische Ätzbecken und Reinigungsanlagen, Ionenimplantationsanlagen, Schichtdicken- und Strukturbreitenmessgeräte, Licht- und Rasterelektronenmikroskope, Montageequipment, Tester und Prober.

3.

und 4. Semester:

Software Tools im Überblick, grundlegende Schritte über Entwurf, Simulation und Checks bis zum Datenfile; Mask.

Reticle-Lay-out:

Erstellung des Masken-Lay-outs für die gängigen Waferstepper; Modelle der Funktionalität der Waferstepper; Anwendung der spezifischen Softwarepakete.

Datenaufbereitung:

Funktionalität der Patterngeneratoren EBEAM bzw. LASERBEAM;

Anwendung der spezifischen Softwarepakete; Dokumentation und Archivierung der Daten; Datenformate, Datensicherung;

Datenkonversionen, Datentransfer via Netzwerk.

Maskenherstellungsprozess:

Belichtung mittels Patterngenerator; Entwicklerprozess; Ätzprozess; Defektinspektion; Partikelinspektion; Messmethoden zu den kritischen Parametern; Maskenreinigung.

Wafer Fabrication:

Implant, Diffusion, Foto, Etch, CVD, PECVD, PVD.

Leiterplattenfertigung:

Printmaterialien, Belichten, Entwickeln, Ätzen, Bohren, Bestücken.

Test:

Handler und Tester für den Schaltungstest, Anforderungen an Digital und Analogtester, Wafer Probe Test, Leiterplattentest, Final Test.

Assembly:

Galvanik, Assembly Technologien, Wafer Sägen, die Attach, Lead Bond, Mold, Packaging, Arten der Gehäuseformen.

10.

PROZESSDATENMESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Messtechnik und damit die Erfassung prozessrelevanter Daten aus dem Fachgebiet sowie die Funktionsprinzipien, Eigenschaften und Anwendungsbereiche von Sensoren kennen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Optische, mechanische, elektrische Messtechnik; Messung charakteristischer Eigenschaften an aktiven und passiven Bauteilen (Widerstände, Dioden, Kondensatoren, Transistoren); Messschaltungen.

Sensorik:

Sensoren zur Erfahrung von Wegen, Längen, Winkeln, Druck, Temperatur, Durchflussmenge, Drehzahl, Füllstand, Erfassung von Zuständen und Zeiten, magnetischen, akustischen und optischen Größen, Signalübertragung, Schnittstellen.

11.

PROJEKTSTUDIEN

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die wichtigsten Technologien der in modernen Unternehmen in Büro, Verwaltung, Konstruktion und Fertigung verwendeten Kommunikations- und Präsentationsmedien kennen und selbst in kreativer und wirkungsvoller Art anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Präsentations-, Bild- und Tonmedien bzw. Komponenten zur Kommunikation im betriebswirtschaftlichen (Büro und Verwaltung, kaufmännische Dienstleistung) bzw. im technischen Bereich (Konstruktion und Fertigung, technische Dienstleistung); einfache, fachgebietsspezifische Präsentationen.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage B.

ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe der Arbeitsstoffe, deren Eigenschaften, Reaktionen der Elemente und ihre Verbindungen kennen sowie Einsatzbereiche und Auswirkungen auf die Umwelt kritisch einschätzen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Säuren, Laugen, pH-Wertbestimmung, Kohlenstoffverbindungen, Alkohole, Lösungsmittel.

Reaktive Gase und deren Spaltprodukte, Gewinnung von Reinstwasser und Wiederaufbereitung, Anforderungen an Leitungs- und Behälterwerkstoffe, Armaturen.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen

Lehrstoff:

4.

Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

PROJEKTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Methoden zur Findung, Setzung und Bewertung von Zielen;

Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen);

Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation.

Fallstudien:

Hilfsmittel für Projektmanagement, Projektplanung; Erstellung von Pflichtenheften; Terminverfolgung; Kosten und Krisenmanagement; Qualitätssicherung; Regelkreise (Plan Do Act Check Zyklus).

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

SICHERHEITSTECHNIK

Siehe Anlage B.7.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

MIKROELEKTRONIK

Siehe Anlage B.6.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.14

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

PAPIERINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 20 - - 40 (II)

```

7.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 (II)

```

```

8.

Maschinen- und

```

Arbeitstechnik 20 20 20 20 80 I

```

9.

Mess-, Regelungs- und

```

Prozessleittechnik 20 20 20 20 80 I

```

10.

Halbstoffherstellung 40 50 40 - 130 I

```

```

11.

Papier- und

```

Kartonherstellung - 30 60 60 150 I

```

12.

Papierausrüstung und

```

Papierveredelung - - 60 80 140 I

```

13.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 260 260 1000

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Arbeitssicherheit und

Umweltschutz 20 20 - - 40 II

```


```

Auswahlsumme B 40 40 60 60 200

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 320 320 1200

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten in der Papierherstellung und -veredelung ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben der Auswahl der Grund-Halbstoffe, der Papierproduktion und der Endfertigung zu übernehmen. Kernbereiche sind Maschinen- und Arbeitstechnik, Mess-, Papier- und Kartonherstellung, Papierausrüstung und Papierveredelung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Papierindustrie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Papierherstellung und in der Papierveredelung. Auch die Dokumentation von technischen Arbeitsvorgängen mittels CAD, die Pflege und Wartung der Anlagen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8.

MASCHINEN- UND ARBEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau, Bauarten und Funktion der in der Papier- und Zellstoffindustrie gebräuchlichen Maschinen kennen sowie bedienen, warten und entstören können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Absperr- und Regelorgane, Dichtungen, Pumpen; Antriebe, Gebläse und Kompressoren, Walzen, Schaber.

Arbeitstechnik:

Allgemeine Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken; Schmierung und Schmierstoffe; Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken für Stoffaufbereitungsmaschinen und Pumpen.

Spezielle Maschinenkunde:

Maschinen der Stoffaufbereitung; Papiermaschinen (Stoffauflauf-, Sieb- und Pressenpartie).

3.

und 4. Semester:

Papiermaschinen (Trockenpartie, Leimpresse, Glättwerk, Aufrollung, Antriebe).

Arbeitstechnik:

Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken, Anfahren und Abstellen von Papiermaschinen; Papiersortenwechsel; Prozesssteuerung; Entstörung bei Papierabrissen sowie bei mechanischen, elektrischen, hydraulischen, pneumatischen und regeltechnischen Fehlern.

Baugruppen:

Messer; Transporteinrichtungen; hydraulische und pneumatische Anlagen.

Ausrüstungsmaschinen:

Rollenschneider, Querschneider, Planschneider, Kalander, Verpackungsmaschinen.

Dampfanlagen:

Wärme (Begriff, Übertragung); Dampfeinströmung, Dampfkopf, Kondensatableiter, Entlüfter.

9.

MESS-, REGELUNGS- UND PROZESSLEITTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

SI-System, Symbole, Darstellungsweisen, Genauigkeit und Sensibilität von Messinstrumenten; Interpretation verfahrenstechnischer Pläne von Stoffaufbereitungsanlagen und Papiermaschinen.

Grundlagen der Regeltechnik:

Der Regelkreis, einfache und vermaschte Regelkreise, Regelstrecken und deren bestimmende Größen; Simulationen und reale Trainingsanlagen.

Stellgeräte:

Wesentliche Stellglieder und Regelorgane in der Papier- und Zellstoffindustrie, Auswahl und Wirkungsweise.

Messtechnik:

Niveau, Stoffdichte, Druck, Durchfluss, Temperatur; Grundlagen der Physik.

Regeltechnik:

Regelstrategien für Stoffaufbereitungsmaschinen; Übung an Simulationsprogrammen.

Steuerungstechnik:

Interpretation von Verriegelungsplänen; Stromverteilung und Schutzmaßnahmen; Grundlagen der Elektrotechnik; Übung an Simulationsprogrammen und an Modellen.

3.

und 4. Semester:

Sondermessungen in der Stoffaufbereitung, an der Papiermaschine und an Zellstoffanlagen; Grundlagen der Strahlenphysik, Anwendung radioaktiver Strahlen in der Qualitätsmesstechnik (Scanner) und Prozessmesstechnik; Funktionsweise von Qualitätsleitsystemen.

Regeltechnik:

Regelstrategien und Ausführungen von Regelkonzepten; Drehzahlregelung von Stoffpumpen.

Prozessleittechnik:

Grundlagen für Prozessleitsysteme, de- und zentrale Anlagen, Stellglieder (Sonderausführungen); Training an Simulationsprogrammen; Grundlagen der EDV; vermaschte Regelkreise für qualitätsbezogene Größen; Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Prozessführung; Training an Simulationsprogrammen der Stoffaufbereitung, der Papiermaschine und Ausrüstung.

10.

HALBSTOFFHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

bis 3. Semester:

Holzrohstoff, Holzstoffarten, Zerfaserungsprozess, Holzstofferzeugungsanlagen, Sortieren, Eindicken; Einflussgrößen bei der Erzeugung von Steinschliff, Druckschliff und Refinerholzstoff; Holzstoffbleiche; Qualitätsfragen.

Zellstoff:

Holzvorbereitung, Grundlagen der Chemie und Technologie der Sulfit- und Sulfatzellstoffherstellung, Chemikalienrückgewinnung; Anlagen und Verfahren der Halbzellstoffherstellung; alternative Zellstoffverfahren; Zellstoffaufbereitung; Chemie und Technologie der Zellstoffbleiche.

Altpapier:

Altpapiersorten, Recyclingkreislauf, Verunreinigungen von Altpapier und Hilfsmittel zur Aufbereitung von Altpapier; Auflösung, Reinigungs- und Sortiermaschinen, Deinking von Altpapier.

Stoffaufbereitung:

Halbstoffauswahl, Auflösung, Reinigung, Entstippung und Lagerung.

Stoffmahlung:

Ziel der Mahlung, Stoffbegriffe, Mahlungszustände von Faserstoffen und Prüfung des Mahlungszustandes; Auswirkungen der Mahlung auf die Papiereigenschaften; Aufbau und Schaltungen von Mahlanlagen; Einflussgrößen der Mahlung, Regelung von Mahlanlagen.

Stoffprüfung:

Stoffdichte- und Trockengehaltsbestimmungen, Bestimmung des Entwässerungsverhaltens; Faserfraktionierung und Prüfblattherstellung; Deinkingversuche, Ermittlung des Mahlverhaltens von Faserstoffen, Wirkung von Zusatzstoffen und chemischen Additiven.

Chemische Additive:

Chemischer Aufbau von Füllstoffen, Leimstoffen, Farbstoffen und weiteren chemischen Additiven sowie deren Einsatz; optische Aufheller, Stärke, Retentionsmittel, Schleimbekämpfungsmittel, Entschäumer und andere chemische Additive zur Verbesserung der Papiereigenschaften und der Produktion.

11.

PAPIER- UND KARTONHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

2.

Semester:

Wasserkreislaufsysteme, Charakterisierung der Abwässer, Verfahren der Wasseraufbereitung (Sedimentation, Flotation, Filtration); Wasserhaushalt, spezifischer Abwasseranfall, spezifischer Frischwasserverbrauch, Frischwassereinsparung.

Blattbildung:

Konstantteil der Papiermaschine, Blattbildungssysteme, Stoffauflauftypen und Funktion; Turbulenzen, Blattbildung und Formation, Entwässerungselemente (Formierkästen, -walzen, Streichleisten).

Pressen:

Pressvorgang, Pressentypen, Walzenmaterial und Härte;

Linienkräfte, Trockengehalte, Papier- und Filzführungen; Nassfilz im Betrieb; vibrieren, springen und rupfen der Presswalzen;

Papierfehler in der Pressenpartie.

Bespannung:

Entwässerungssieb (Material, Herstellung, Arten).

Papierprüfung:

Identifizierung von Faserstoffen mit dem Mikroskop (Holzstoffe, Zellstoffe); physikalische Grundlagen zur Papierprüfung, Normen.

3.

und 4. Semester:

Entwässerungssieb (Einfluss auf die Blattbildung und Entwässerung), Abrieb, Schäden; Nassfilz (Materialien, Herstellung, Typen, Reinigung, Einfluss auf die Papierqualität); Trockenfilz, Trockensieb (Materialien, Typen, Nähte, Einfluss auf die Trocknung).

Papierprüfung:

Grundlagen der Papierprüfung; Prüfung von mechanischen und chemischen Papiereigenschaften; Saugfähigkeitsprüfungen, Leimungsgrad, Glätte, Glanz, Weiße, Farbe, Luftdurchlässigkeit, Opazität; Prüfung von physikalischen, chemischen, optischen und Oberflächeneigenschaften von Papieren.

Stoff- und Wasserführung:

Stoffentlüftung (mechanisch, chemisch), Wasserkreislaufführung, Stoffverluste; Kreislaufschließung, Verknüpfung der inneren und äußeren Wasserkreisläufe, Umweltauswirkungen.

Blattbildung:

Sauger und Siebsaugwalze (Aufbau und Einstellung), Egoutteurarbeit, Stoffauflaufregelung; Profilkorrektur, Papierbahnabnahme vom Sieb, Überwachung der Siebarbeit.

Trocknen:

Dampf- und Kondensationssysteme; Trocknungsvorgang;

Trocknungsarten; Luft- und Klimatechnik in der Trockenpartie;

Einfluss der Trocknung auf die Papiereigenschaften; Kontrolle der Trockenpartie; Feuchtigkeitsverhalten; Papierbahnführung; Einflüsse der Trocknung auf die Papiereigenschaften.

12.

PAPIERAUSRÜSTUNG UND PAPIERVEREDELUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Klima; Feuchten, Konditionieren; Gleichgewichtsbeziehungen, Dimensionsstabilität.

Satinieren und Prägen:

Theorie der Satinage; Satinagevorgang und Einflussgrössen; Glätte- und Satinagemaschinen (Funktion, Bedienung, Wartung, Anlagenentstörung); Qualitäts- und Wirkungsgradsteigerung an Satinageeinrichtungen; Satinage diverser Papiersorten (Naturpapiere und gestrichene Papiere); spezielle Satinageverfahren; Bürsten von Papier und Karton; Prägemaschinen und Prägearten, Einflussgrößen auf den Prägevorgang.

Schneiden:

Grundlegende Vorgänge beim Rollen-, Quer- und Planschneiden;

Kleben und Klebemittel; Anlagenentstörung; Rollenschneiden, Querschneiden, Planschneiden; Vorgänge am Messer (Längs-, Querschnitt); Schnittgenauigkeit und Schnittkorrektur;

Gegenüberstellung verschiedener Schneidmaschinen; Sortierung am Querschneider; Rollen- und Stapelqualität; Anlagenentstörung.

Veredelung:

Imprägnieren, Beschichten, Kaschieren, Leimen, Pigmentieren, Streichen (Streichrohpapiere - Streichmassen – Streichverfahren); Eigenschaften und Verwendung von gestrichenen Papier- und Kartonsorten.

Finalvorgänge:

Sortieren und Zählen; Rollen- und Formatpacken, Palettieren; Normformate und Normgewichte, Toleranzen.

Druck:

Reproduktionsverfahren; Druckverfahren (Hochdruck, Tiefdruck, Offsetdruck, Durchdruck); moderne Drucksysteme für die Bürokommunikation; Anforderungen an die verschiedenen Druckpapiere.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

ARBEITSSICHERHEIT UND UMWELTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Probleme der Arbeitssicherheit sowie umweltschädliche Faktoren in der Papier- und Zellstoffindustrie identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung angeben können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Sicherheitstechnik:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Gas-, Strahlenschutz.

Arbeitshygiene:

Vorbeugender Gesundheitsschutz, Verhütung von Berufskrankheiten; Erste-Hilfe-Leistung.

Umwelttechnologien:

Analyse der Umwelteinflüsse der Papier- und Zellstoffproduktion;

Abwasserbelastung, verfahrenstechnische Grundlagen der physikalisch-chemischen und biologischen Abwasserreinigung;

Reststofferfassung, verfahrenstechnische Grundlagen der Reststoffbehandlung; Abluftprobleme und ihre Bekämpfung;

Energieerzeugung und Umwelt, Kraft-Wärme-Kopplung; Lärmquellen und ihre Bekämpfung.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.15

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

SCHUHINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

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