Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2008-07-17
Letzte Aktualisierung 2022-10-05
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
Änderungshistorie JSON API
7.

Maschinenkunde 40 40 - - 80 I

```

```

8.

Werkstoffkunde und

```

Verfahrenstechnik 40 40 20 20 120 I

```

9.

Schuh-Fertigungs-

```

technik - 40 40 40 120 I

```

10.

Arbeitssystem-

```

gestaltung *2) - - 40 40 80 I

```

11.

Technisches Zeichnen

```

und Entwerfen 40 40 20 - 100 II

```

12.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 260 260 1000

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 (I)

Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik und

–management - 20 40 40 100 I

Marketing - - 20 20 40 II

Computer Aided Design - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

```


```

Auswahlsumme B 20 20 120 120 280

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Nach REFA.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Herstellung von Schuhen bzw. Schuhprodukten zu übernehmen. Kernbereiche der schuhtechnischen Ausbildung sind Maschinenkunde, Werkstoffkunde und Verfahrenstechnik, Schuh- und Fertigungstechnik und Arbeitssystemgestaltung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung, Konstruktion, Kalkulation und Herstellung sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von Maschinen und Betriebsmittel.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die qualitative Beurteilung von Schuhteilen bzw. Schuhen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

7.

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise der in der Schuhindustrie wichtigsten facheinschlägigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge kennen sowie deren Handhabung beherrschen.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Zuschneiderei und Vorrichterei; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung.

Sicherheitstechnik:

Vorschriften, Schutzmaßnahmen.

Maschinen und Werkzeuge der Stepperei II:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Näherei inklusive der erforderlichen Zusatzmaschinen; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung, Energieversorgung im Betrieb.

8.

WERKSTOFFKUNDE UND VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Klebstoffe und Lösungsmittel:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, fachgerechter Einsatz; Sicherheitsvorschriften.

Kleinmaterialien :

Garne, Nähte, Nadeln, Vorder- und Hinterkappen, Furnituren und Verstärkungsstoffe.

Lederbearbeitung:

Oberleder, Futterleder, Bodenleder, fachgerechter Einsatz und Zurichtung.

Bodenmaterial:

Brandsohle, Lederersatzmaterialien, Einbauteile; Bodenleder, Kunststoffsohlen; Gummibodenmaterialien, Absatzbau, Gelenksstücke.

Sicherheitstechnik:

Verhalten bei Störungen und Unfällen; Erste Hilfe.

3.

und 4. Semester:

Kunststoffarten:

Einsatzbereiche, fachgerechter Einsatz.

Synthetische Materialien:

Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung, fachgerechter Einsatz.

Verfahrenstechnik für Leder:

Lederprüfungsverfahren, Feststellung der Gerbarten, Lederauswertungssysteme.

Finish-Präparate:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendung, Reparatur, Spritzen, Polieren, Verpacken.

Umweltschutz:

Problematische Werkstoffe der Schuhverarbeitung, fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung; ausgewählte Bestimmungen des Umweltschutzrechtes.

9.

SCHUH-FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis der Schuhindustrie verwendeten Fertigungsverfahren und Maschinen der Formgebung kennen und für gegebene Aufgaben wirtschaftliche Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

2.

bis 4. Semester:

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Brandsohlen, Gesundheits- und Polsterbrandsohlen; Absatz-, Keil- und Plateaufertigung.

Fertigungsmaschinen:

Laufsohlenbearbeitungsmaschinen, Stempel- und Prägemaschinen, Rau-, Glas- und Schleifmaschinen; Fertigungsautomaten.

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Leisten, Schäften, Kappen, Schaftspitzen; Bodenbefestigung, Laufsohlen verpressen, Absatzbefestigung und Ausleisten.

Fertigungsmaschinen:

Zwickereimaschinen; Überholmaschinen- bzw. Automaten-Aufrauhmaschinen; Zementier- und Spritzgussautomaten.

Klebetechnik:

Klebetechnik von Sohlen, Einsatz von Spezialklebstoffen, kostensparende Spezialklebstoffe, Klebstoffe auf Wasserbasis (umweltschonend), Einsatzbereiche und Auswirkungen auf die Umwelt.

10.

ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN UND ENTWERFEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

bis 3. Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung (Arten, Aufbau, Handhabung); Zeichnungsnormen, Beschriftung, Anfertigung von Fertigungsunterlagen; aus Strecken und Kursbogen zusammengesetzte Konstruktionen; maßstäbliches Zeichnen; Fußanatomie und Maßlinien, Leistenaufbau und Leistenkopierverfahren.

Entwerfen und Modellzeichnen:

Entwurfzeichnung, Modellzeichnung, Modellerzeugnis, Detaillieren, Serienfertigung; Werkzeuge.

Schnitte:

Klassischer und moderner Schnittaufbau.

Modellerzeugung:

Erstellung und Detaillierung von Grundmodellen.

12.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.10.

MARKETING

Siehe Anlage B.10.

COMPUTER AIDED DESIGN

Siehe Anlage B.11.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Anlage B.9 mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff:

Funktionsweise von in der Schuhindustrie eingesetzten CNC-gesteuerten Fertigungsmaschinen, Montagerobotern und CAM-Softwareprodukten; Umwandlung EDV-gestützt erstellter einfacher Konstruktionszeichnungen in CNC- Produktionsprogramme.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.16

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

INFORMATIONSTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 III

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte Informatik 40 40 40 20 140 I

```

```

8.

Hardware 40 40 40 40 160 I

```

```

9.

Internettechnologien - - 20 20 40 I

```

```

10.

Netzwerk- und

```

Kommunikationstechnik - - 40 40 80 I

```

11.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 220 220 180 180 800

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik - - 20 20 40 I

Projektmanagement - - 20 20 40 II

Mikroelektronik - - 20 20 40 I

Betriebssysteme 20 20 20 20 80 I

Systemmanagement - - 40 40 80 I

```


```

Auswahlsumme B 40 40 140 140 360

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 260 260 320 320 1160

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung, Inbetriebnahme und Verwaltung von vernetzten EDV-Systemen zu übernehmen. Kernbereiche der IT-Ausbildung sind Hardware, angewandte Informatik, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Internettechnologien, Betriebssysteme, Projektmanagement und Systemmanagement.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Systemplanung und Systembetreuung vernetzter EDV-Systeme, der Koordinierung aller an einem System beteiligten Teilanbieter, in der Dokumentation von Hard- und Softwareprojekten, sowie in der systematischen Fehlerbehebung und Prävention.

Auch die Einschulung von Benutzern und anderen Systembetreuern in vorhandene oder neu errichtete EDV-Infrastruktur oder Software sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen, ökologische und ökonomische Optimierung sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“:

Siehe Anlage B.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Textverarbeitung, Kalkulation:

Grundlagen der Formatanordnung und der formalen Gliederung;

computerunterstützte Baustein-Korrespondenz, Serien- und Standardbriefe; Grundlagen der Tabellenkalkulation;

computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Tabellen; Zellbezüge; automatische Berechnung; Verknüpfung mit Datenquellen.

Präsentation:

Grundlagen der Präsentation; computerunterstütztes Erstellen, Bearbeiten, Speichern, Ausdrucken und Vorführen von Präsentationen.

Tabellenkalkulation:

Komplexe Berechnungen; automatische Diagrammerstellung aus Datenreihen; Grundlagen einer Makrosprache; Automatisieren von wiederkehrenden Vorgängen durch Makros.

Datenbank:

Grundlagen, computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken; Import fremder Datenquellen;

Bearbeitungsmöglichkeiten, Verknüpfungen, Datenbanken im Netzwerk;

Grundlagen von Makro und Datenbankprogrammiersprachen.

3.

und 4. Semester:

Einbinden von Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Grafikprogrammen in eine Präsentation; Erstellen einer audiovisuellen Präsentation.

Standardsoftware-Installation:

Anwenderspezifische Installation, Fehlerbehebung, Updates, Einbinden von mehreren Produkten des Office-Bereiches.

Grundlagen der Programmierung:

Logischer Programm-Ablauf (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe), Konstrukte der Ablaufsteuerung, Darstellungsformen; Hilfsmittel von Betriebssystemen zur Steuerung von Standardsoftware.

Einführung in eine Programmiersprache:

Syntax; Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung; Zusammenhang mit dem verwendeten Betriebssystem; Hilfsmittel, Standards und unterstützende Software für die Erstellung von Programmabläufen; Programmoptimierung.

8.

HARDWARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Sicherheitsvorschriften; Gewährleistung; mechanischer Aufbau;

fachspezifische Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik;

fachspezifische Grundlagen der elektrischen Messtechnik; elektrische Eigenschaften der Hardware; elektro-magnetische Kompatibilität;

Reparaturfreundlichkeit.

Prinzipieller Aufbau und Funktionsweise eines Computers:

Hauptbestandteile, ihre Funktion und Interaktionen; Einfluss der Einzelkomponenten auf die Gesamtsystemleistung; Kosten; Ergonomie; Umweltaspekte.

3.

und 4. Semester:

Umgang mit Einzelkomponenten, Erstellung eines funktionsfähigen Systems aus Einzelkomponenten; Inbetriebnahme; Bios;

Hardwareoptimierung; Schnittstellen; Eingabegeräte; Ausgabegeräte;

Multimediakomponenten; Netzwerkkomponenten und -erweiterungen;

externe Datenspeicher und Kommunikationskomponenten; Treiber;

Systemressourcen; Kosten; Betriebssicherheit. Erweiterung durch zusätzliche Komponenten und Aufrüstung von Computersystemen. Messungen an Computersystemen und Netzwerken.

9.

INTERNETTECHNOLOGIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Entwicklung des Internets; Zugangsmöglichkeiten zum Internet; Aufbau von E-Mail- und Webadressen; Domainkonzepte; Providing und Hosting von Webseiten.

Internetdienste:

E-Mail-Software; Internetbrowser (Benutzeroberfläche, Installation, Konfiguration); Informationssuche im Netz;

Suchmaschinen; elektronische Dienstleistungen über das Internet;

Datenaustausch im Betrieb, Systematik und Ordnungsstruktur.

Webseitengestaltung:

Hypertextkonzepte; Zielsetzung und Gestaltung von Homepages und anderen Webseiten; Editieren und Programmieren von Webseiten; Dialogelemente und Zugriffsfunktionen bei Webseiten; Übertragung von Webseiten ins Internet. Gesellschaftliche und berufspraktische Auswirkungen der Internettechnologien.

10.

NETZWERK- UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Referenzmodelle, Übertragungstechnik, Vermittlungstechnik, Netzwerk Komponenten, Topologien, Normen und Protokolle, Sicherheit, Netzwerkadressierung.

Installation:

Netzwerkbetriebssysteme; Installation von Netzelementen; Aufbau und Inbetriebnahme sowie Messtechnik in lokalen PC-Netzwerken.

Betrieb:

Wartungstätigkeiten bei Netzwerk-Hardware und Netzwerk-Software; Internetdienste; Fehleranalyse und Fehlerbehebung; Datenschutz und Datensicherheit.

11.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage B.13.

MIKROELEKTRONIK

Siehe Anlage B.6.

BETRIEBSSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Historische Entwicklung; Kompatibilität; Aufgaben von Betriebssystemen (Programmübersetzung, Datenmanagement, Jobsteuerung, Systemsteuerung, Netzwerkfähigkeit).

Vergleich aktueller Betriebssysteme:

Einschränkungen, Stabilität, Ergonomie, Sicherheit, Netzwerkeigenschaften.

3.

und 4. Semester:

Systemkern, Monitore, Bibliothekskonzepte, Systemdateien, betriebssicherheitsrelevante Schutzmechanismen, Konzepte der Systemprogrammierung, relevante Dienst und Hilfsprogramme.

Detaillierter Vergleich aktueller Betriebssysteme:

Hardwarebedarf, modularer Aufbau von Betriebssystemen, Systemgenerierung; Unterschiede von Betriebsformen und ihre technische Realisierung; Betriebssysteme und Anwendungen; Multimediatauglichkeit.

SYSTEMMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Interaktionen von Hardware und Software;

Fehlerbehebungsstrategien; systematische Fehleranalyse; Messen an Computersystemen und Netzwerken; Treiberprobleme; Hilfsprogramme zur Fehleranalyse; Verwendung von „Workarounds“ zur kurzfristigen, temporären Lösung nicht behebbarer Probleme; Internet als Hilfsmittel bei der Fehlerbehebung; Einrichten, Modifikation, Konfiguration und Verwalten von Netzwerken; Datensicherheit; Erstellung von Fortbildungskonzepten und Einschulung von Netzbenutzern.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.17

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MECHATRONIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

```

```

8.

Grundlagen der

```

Elektrotechnik und

Elektronik 20 20 - - 40 I

```

9.

Mechanik 20 20 - - 40 I

```

```

10.

Mechatronik 20 20 - - 40 I

```

```

11.

Fertigungstechnik *2) - 20 40 40 100 I

```

```

12.

Elektronik und

```

Digitaltechnik - 20 80 60 160 I

```

13.

Steuerungs- und

```

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

```

14.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 240 240 200 200 880

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Kommunikation und

Präsentation - - 20 20 40 III

Betriebstechnik - - 20 20 40 I

Soziologie und

Mitarbeiterführung 20 20 - - 40 II

Maschinen und Anlagen 20 20 - - 40 I

Elektrische Maschinen

und Anlagen - - 20 20 40 I

Mess- und Prüftechnik - - 20 20 40 I

Robotertechnik - - - 20 20 I

Hydraulik und

Pneumatik - - 40 40 80 I

Qualitätsmanagement - - 20 - 20 I

Umwelttechnik und

–management - - - 20 20 II

Laboratorium für

Mechatronik - - - 20 20 I

```


```

Auswahlsumme B 40 40 100 100 280

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Einschließlich Konstruktionsübungen im Ausmaß von 20 Unterrichtseinheiten je Semester.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachtheoretischen und fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Fertigung von automatisierten technischen Systemen zu übernehmen. Kernbereiche der mechatronischen Ausbildung sind Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik und Informatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik liegen in den Bereichen der Planung, Konstruktion, Kalkulation, Herstellung sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von mechatronischen Anlagen.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

9.

MECHANIK

10.

MECHATRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Überblick über mechatronische Geräte und Produkte in Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistung, Gesundheits- und Privatbereich, wie Industrieroboter und Fertigungsautomaten, Geräte der Büroautomatisierung und der Automatisierung im Dienstleistungsbereich, medizinischer Geräte und Implantate, Haushaltselektronik und -automation, gemeinsame Prinzipien mechatronischer Systeme.

Mechatronische Bauelemente:

Typische mechanische, elektronische und informationstechnische Bauelemente.

Mechatronische Geräte:

Synthese der Bauelemente zu mechatronischen Geräten und Automaten, das mechatronische Konzept.

11.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

2.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe;

Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe;

Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.

3.

Semester:

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen; Schneiden, Stanzen, Schweißen, Löten, Kleben; Sonderbearbeitungsverfahren.

Vorrichtungen:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

4.

Semester:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; Abtragende Techniken; Feinbearbeitung; Sonderbearbeitungsverfahren; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Technik und CNC-Maschinen; Steuerungen; flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

12.

ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

2.

bis 4. Semester:

Bauelemente der Elektronik (Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Thyristoren, optoelektronische Bauelemente);

Grundschaltungen (Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter);

Stromrichtertechnik und Operationsverstärker;

Stromversorgungstechnik (grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit aktuellen Schaltungstechniken).

Digitale Schaltungen:

Mikroprozessor-Grundlagen (Grundschaltungen, Adressierung, Speicherelemente, Datenübertragung, Datensicherheit);

Personal Computer (PC-Grundschaltungen, Peripheriebausteine, Bussysteme); Schaltkreisfamilien, Charakteristika von Mikroelektronikbauteilen, Schaltungstechnologie, Fertigungstechnologie, Mikrocomputeraufbau; Interfacetechnik (Systematik und Definition von Schnittstellen, Standardschnittstellen, technische Bussysteme, Eigenschaften von Busbausteinen, Standardbussysteme);

Computertechnik (Rechnerarchitektur, externe Speicher, Ein-/Ausgabegeräte); programmierbare Bauelemente, Controller, Umsetzer, Prozessperipherie, Standardschaltungen, Mikroprozessorkonzepte, Netzwerk-Hardware.

Prozessor- und Computertechnik:

Hardware (Aufbau, Funktion und Organisation von Mikroprozessoranlagen, Organisation von Mikroprozessorsystemen, Signalübertragung, Prinzipien und Grundbegriffe der Signalübertragung, physikalische und mathematische Beschreibung von Signalen, Übertragungswege, Modulation und Demodulation);

Hardware (Aufbau, Funktion und Organisation von Computer-Anlagen, Schnittstellen, Aufbau und Funktion der Stand der Praxis entsprechenden und aktuellen Schnittstellen, Netzwerke, Aufbau und Funktion der lokalen und globalen Vernetzung).

13.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

14.

PROJEKTSTUDIEN

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

SOZIOLOGIE UND MITARBEITERFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Gesellschafts- und Sozialsysteme, Sozialanalysen, Sozial- und Wirtschaftspsychologie, Organisationssoziologie, Führungstheorien, politische Soziologie, Technik- und Arbeitssoziologie, Gesellschaftspolitik, Sozialpartnerschaft.

Konfliktmanagement:

Grundsätze für Konfliktmanagement, Personalentwicklung und Personalmanagement in Betrieben und Gruppen, Selbstmanagement, Durchspielen von ausgewählten Situationen.

Anwendung:

Praktische Beispiele aus den Themenbereichen wie zB “Kommunikation und Schriftverkehr”, “Mitarbeiterführung und -ausbildung”, “Fremdsprache und Kommunikation”, “Kommunikation und Präsentation”.

MASCHINEN UND ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen; Mitnehmerverbindungen; Zahnräder und Zahnradgetriebe.

Normkennzeichnung:

Zeichnungsnormen, Beschriftung, Bemaßung, Hauptrisse und Schnittdarstellung.

Kolbenmaschinen:

Kolbenpumpen, Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.

Strömungsmaschinen:

Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen, Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.

Fördertechnik:

Hebezeuge; Krananlagen; Aufzüge; Förderanlagen.

Thermische Anlagen:

Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.

Pneumatische Aktoren:

Komponenten der Pneumatik, pneumatische Steuerungen.

Hydraulische Aktoren:

Komponenten der Hydraulik, hydraulische Steuerungen.

ELEKTRISCHE MASCHINEN UND ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Elektrische Maschinen:

Gleichstrommaschinen (Aufbau, Betriebsverhalten);

Drehfeldmaschinen (Aufbau und Betriebsverhalten von Asynchronmaschinen); Drehzahlregelungen bei Asynchronmotoren;

Einphasenmotoren; Universalmotoren; Synchronmaschinen;

Schrittmotoren.

Transformatoren:

Bauformen, Betriebsverhalten.

Elektroinstallationstechnik:

Elektroinstallationen in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne; Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen bis 1000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen.

MESS- UND PRÜFTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Maschinenbaupraxis verwendeten Mess- und Prüfverfahren sowie Verfahren der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung; Mess-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.

Messtheorie:

Messverfahren, Messkette, Messgrößenwandlungen; berührungsfreies Messen; Messmaschinen; CNC-Messtechnik; analoges Messen; Messmittelverwaltung und -überwachung.

Auswertung von Messdaten:

Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen; Messsystemüberwachung.

ROBOTERTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise der Roboter im Hinblick auf Fragestellungen der Automatisierung kennen.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Aufbau und Komponenten, Programm- und Sensorsteuerung, Koordinaten-Systeme, Bewegungserzeugung, Betriebsarten.

Automatisierung mit Robotern:

Montageautomatisierung, Fertigungsautomatisierung.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Siehe Anlage B.7.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle.

Qualitätsmanagement:

Qualitätssicherungsnormen; Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit; TQM - Total-Quality-Management

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

LABORATORIUM FÜR MECHATRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

4.

Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der fachbezogenen Pflichtgegenstände wie zB „Mechatronik“, „Elektronik und Digitaltechnik“, „Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“, „Maschinen und Anlagen“, „Robotertechnik“, „Mess- und Prüftechnik“, „Elektrische Maschinen und Anlagen“.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

(vgl. § 4 Z 3).

Anlage B.18

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR HÜTTENINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten

pro Unterrichtsgegenstand)

```


```

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

```

1.

Religion 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und –ausbildung - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte Mathematik 20 20 - - 40 I

```

```

6.

Naturwissenschaft-

```

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte Informatik 40 40 - - 80 I

```

```

8.

Grundlagen der

```

Elektrotechnik und

Elektronik 20 20 - - 40 (I)

```

9.

Maschinenelemente 20 20 20 - 60 I

```

```

10.

Betriebstechnik - - 40 40 80 II

```

```

11.

Technologie der

```

Werkstoffe 40 40 20 20 120 II

```

12.

Hüttentechnik 20 20 60 60 160 I

```

```

13.

Technologie der

```

Formgebung 20 20 40 40 120 I

```

14.

Feuerfeste Bau- und

```

Mörtelstoffe - - 40 40 80 I

```

15.

Projektstudien - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A 260 260 260 260 1040

```


```

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Englisch 20 20 20 20 80 I

```


```

Auswahlsumme B 20 20 20 20 80

```


```

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

```


```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

```


```

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```


```

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

```


```

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Hüttenindustrie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Herstellung von Produkten der Hüttenindustrie sowie in der Wartung hüttentechnischer Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Hüttentechnik, Technologie der Werkstoffe und der Formgebung, feuerfeste Bau- und Mörtelstoffe, Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik, Maschinenelemente, Betriebstechnik und Projektmanagement.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für

Hüttenindustrie verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Hüttenindustrie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Produktion und Weiterverarbeitung von Erzeugnissen der Hüttenindustrie, in der Produktionsvorbereitung und in der Wartung von hüttentechnischen Anlagen. Auch die Dokumentation von Arbeitsvorgängen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“:

Siehe Anlage B.

7.

ANGEWANDTE INORMATIK

Lehrstoff:

2.

Semester:

8.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

9.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Rohrleitungssysteme:

Rohre, Rohrverbindungen, Armaturen.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Mitnehmerverbindungen.

Federelemente:

Biegefedern, Torsionsfedern, Gasfedern, Silent-Elemente.

3.

Semester:

Technische Zeichnungen:

Darstellung von Anlagen der Hüttenindustrie.

10.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis; betriebliche Entscheidungen auf Basis der Deckungsbeitragsrechnung.

Investition und Finanzierung:

Übersicht über die Verfahren der Investitionsrechnung; statische Investitionsrechenverfahren, Überblick über dynamische Methoden; Zinsrechnung.

Unternehmensführung:

Planungs- und Kontrolltechniken; Fertigungsplanung und -steuerung; Materialwirtschaft.

Marketing:

Produktlebenszyklus; Marketingpolitisches Instrumentarium;

Marktforschung; Erstellen und Bewerten von Angeboten;

Verhandlungstechnik.

Aufgaben des betrieblichen Qualitätswesens. Technischer Arbeitsschutz. Maschinensicherheitsverordnung.

11.

TECHNOLOGIE DER WERKSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Metallische und nichtmetallische Werkstoffe; Legierungslehre;

Erstarrung; Rekristallisation; Verformungstheorie;

Zustandsschaubilder.

Eisen-Kohlenstoff-System; die wichtigsten Legierungselemente des Stahles.

3.

und 4. Semester:

Glüh- und Wärmebehandlung von Stählen;

Randschichtverfestigungsverfahren.

Prüfverfahren für die metallischen Werkstoffe; Probenahme im Betrieb; Vermittlung der Kenntnisse der gebräuchlichsten Betriebsprüfungen mit praktischen Übungen; Korrosionsschutz.

12.

HÜTTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Rohstoffquellen zur Wärmeerzeugung; Anforderungen an Brennstoffe; Verbrennung; Wärmerückgewinnung; Brenner; Möglichkeiten der elektrischen Wärmeerzeugung; Wärmeübertragung.

Beurteilung und Prüfung der Erze und Rohstoffe sowie Aufbereitung der Rohstoffe; Eisenerzvorbereitung (Sintern und Pelletieren); Koks und Zuschläge; Bau des Hochofens; Rohstoffe für die Stahlerzeugung einschließlich Schrottwirtschaft.

3.

und 4. Semester:

Metallurgische Vorgänge im Hochofen und dessen Betrieb; Schlackenaufarbeitung und -verwertung; Energieversorgung, Kühlung, Ausmauerung und Rohstoffzufuhr bei der Roheisenerzeugung; Störungen im Hochofenbetrieb; alternative Roheisenerzeugungsverfahren.

Chemisch-physikalische Grundlagen bei den Stahlherstellungsprozessen; Verfahren und Anlagentechnik bei den Stahlherstellungsprozessen (LD-Konverter und Elektrolichtbogenofen); Sekundärmetallurgie; Vergießen des Stahles; Einfluss von Begleitelementen auf die Qualität des Stahles; Fehler bei der Stahlerzeugung.

13.

TECHNOLOGIE DER FORMGEBUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Einführung in die Walzwerkskunde, Walzgerüste und ihr Aufbau; Grundlagen des Schmiedens; Werkstoffe in der Schmiede.

Grundlagen der Gießereitechnik; Vor- und Nachteile des Gießens von Werkstoffen gegenüber anderen Fertigungsverfahren; Formerei, Kernmacherei, Modelle, Form- und Hilfsstoffe.

3.

und 4. Semester:

Walzenwerkstoffe, Walzenkühlung, Hilfseinrichtungen der Walzwerke, Kühlanlagen, Schneid- und Kanteinrichtungen sowie Rollgänge;

Technologie des Schmiedens; Freiformschmieden und Gesenkschmieden;

Schmiedefehler und Prüfverfahren; Walz- und Schmiedeprodukte;

Schmiede- und Walzwerksöfen; Fehler beim Walzen und Schmieden von Stahl; Halbzeugstraßen, Blech- und Bandstraßen sowie Profilwalzanlagen (Draht-, Schienen-, Rohrwalzwerk);

Schmiedemaschinen für das Freiform- und Gesenkschmieden.

Die wichtigsten Aggregate zur Schmelz- und Legierungstechnik;

Einfluss der Begleitelemente auf die Qualität des Gussstückes;

Gießverfahren und Wärmebehandlung der Gussstücke; Gussfehler und Gussputzerei.

14.

FEUERFESTE BAU- UND MÖRTELSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen alle geformten sowie ungeformten feuerfesten Werkstoffe der Hüttenindustrie kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Produktentwicklung, Verfahrens- und Sintertechnologie; Konstruktionsbeispiele, Einsatz und Produktwahl in Wärme- und Schmelzaggregaten insbesondere der Eisen- und Stahlindustrie.

Verschleißmechanismen und Beständigkeit feuerfester Werkstoffe unter dem Einfluss von Hochtemperaturbeanspruchung und korrosiven Medien dargelegt, anhand von ausgewählten Beispielen aus der Betriebspraxis.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

ENGLISCH

Siehe Anlage B.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2016, hinsichtlich des 3. Semesters mit 1. September 2016 und hinsichtlich des 4. Semesters mit 1. Februar 2017 in Kraft (vgl. § 4 Abs. 2).

Anlage B.2a

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR HOLZTECHNIK-PRODUKTION

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und Schriftverkehr 20 20 – – 40 II
3. Wirtschaft und Recht – – 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung und –ausbildung – – 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 – – 120 I
6. Angewandte Informatik und Informationssysteme 20 20 20 – 60 I
7. Holzbe- und Holzverarbeitung 30 20 30 20 100 I
8. Holztechnologie 30 20 30 30 110 I
9. Unternehmensführung 20 30 30 20 100 II
10. Betriebstechnik 30 30 30 20 110 I
11. Elektrotechnik, Mess- und Regeltechnik 20 20 – – 40 I
12. Ressourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik – 20 20 20 60 I
13. Projektstudien und Projektmanagement – – 20 20 40 I
Summe A 250 260 240 190 940
Lehrver-
B. Schulautonome Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
Englisch 20 20 20 20 80 (I)
Holzbau – – 30 30 60 I
Säge- und Holzbearbeitungstechnik – – 30 30 60 I
Holzwerkstoffe – – 30 30 60 I
Möbel- und Innenausbau – – 30 30 60 I
Material- und Produktprüfung – – 20 20 40 I
Konstruktionsübungen 20 20 – – 40 I
Auswahlsumme B 20 20 30 30 100
Gesamtsumme (A und B) 270 280 270 220 1040
Gesamtstundenrahmen (A und B) für
Abweichungen durch schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
Unternehmensführung – – 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 60 60 – – 120 I
Deutsch – – 60 60 120 I
Englisch – – 40 40 60 I
Angewandte Mathematik – – 60 60 120 I

1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik-Produktion ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der industriellen Holzbe- und -verarbeitung und für die jeweiligen Roh-, Halbfertig- und Fertigprodukte zu übernehmen. Kernbereiche der holztechnischen Ausbildung sind Holztechnologie, Holzbe- und Holzverarbeitung, Unternehmensführung und Betriebstechnik sowie Resourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

– die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten und praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,

– eine spezifische allgemeine und betriebswirtschaftliche/betriebstechnische Bildung zu vermitteln,

– eine angemessene Vorbereitung auf allfällige Führungsaufgaben zu bieten.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik- Produktion verfügen über folgende technische Kompetenzen:

– Planung, Auswahl, Einsatz und Wartung der Produktionsmittel,

– Planung der betrieblichen Abläufe, deren Überwachung und Ausführung,

– Anwendung einschlägiger Software, insbesondere EDV-gestützter Planungs- und Produktions-systeme,

– Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik-Produktion insbesondere befähigt werden,

– praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,

– Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,

– sich in den für die Fachrichtung relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden

– mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen sowie Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Holztechnik-Produktion und Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von holztechnischen Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von einschlägigen Produkten. Auch das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählt zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“ und „Angewandte Mathematik“:

Siehe Anlage B.

6.

ANGEWANDTE INFORMATIK UND INFORMATIONSSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– die Funktion von computergestützten Anlagen kennen;

– berufsbezogene EDV-Programme und Standardsoftware einsetzen können;

– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger Enterprise Resource Planning -Systeme in Unternehmen erläutern können;

– die erforderlichen Stammdaten für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes in einem Enterprise Resource Planning -System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Grundlagen:

Hardware, Software, Betriebssysteme, Netzwerke, Standardsoftwareprodukte (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation).

Branchensoftware:

Benutzerführung spezieller Branchensoftware.

3.

Semester:

Enterprise Resource Planning (ERP) – Systeme:

ERP-Systeme und Anbieter, Module eines ERP-Systems.

Anmeldung, Oberfläche, Menü, Navigation, Systemhilfen, Reports, Ausdrucke.

Anwendung von Enterprise Resource Planning (ERP)-Systemen:

Materialwirtschaft, Produktionsplanung und –steuerung, Vertrieb, Beschaffung.

7.

HOLZBE- UND HOLZVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe aller Semester:

Die Studierenden können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Semester:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Holzbearbeitungsmaschinen sowie deren Werkzeuge kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Maschinenelemente, die wichtigsten Maschinenelemente aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind; lösbare Verbindungen, unlösbare Verbindungen, Lagerungen, Wellen, Kraftübertragungselemente (Hülltriebe, ZR), Kupplungen, Holzbearbeitungswerkzeuge und deren Instandsetzung.

2.

Semester:

Sägewerkshauptmaschinen und Nebenmaschinen.

3.

Semester:

Fördertechnik (in der Holzverarbeitung und pneumatische Förderer), Sicherheit bei Absauganlagen, Grundlagen der Hydraulik.

4.

Semester:

Kehlmaschinen, Werkzeugkunde und Maschinenaufbau, Sonderzubehör.

Grundlagen der CNC-Technik (computergestützte numerische Steuerung).

8.

HOLZTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– die anatomischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz kennen;

– die einheimischen Holzarten und die wichtigsten Importhölzer bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln können;

– Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkungen auf die Holzeigenschaften abschätzen können;

– die wichtigsten Holzwerkstoffe bestimmen, ihre Eigenschaften ermitteln und ihre Produktionsprozesse analysieren können;

– die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung (Trocknen, Dämpfen, Modifikation) kennen;

– die wichtigsten Klebstoffe und Oberflächenbehandlungen (Holzschutz ua.), ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung kennen;

– bei Produktentwicklungen und für bestimmte Anforderungen Klebstoffe und Oberflächenbehandlungen auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Dendrologie, Holzanatomie, Anatomie und chemischer Aufbau des Holzes, physikalische und mechanische Eigenschaften des Holzes, Brandverhalten von Holz, sortierrelevante Merkmale von Holz und Sortierung von Holz.

2.

Semester:

Kochen und Dämpfen des Holzes, Klebstoffe und deren Verarbeitung, Holzmodifikation, Holzschutz, Oberflächenbehandlung von Holz, Klebstoffprüfung.

3.

Semester und 4. Semester:

Herstellung und Prüfung von Massivholzwerkstoffen, Herstellung und Prüfung von Furnier-, Span-, Faser- und Verbundwerkstoffen, Halb- und Fertigprodukte aus Holz.

9.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– Organisationsformen grafisch darstellen und hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren können;

– Prozessbeschreibungen grafisch darstellen können;

– die wesentlichen Regeln und Begriffe in Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahresabschlusses kennen;

– wesentliche Informationen aus dem Jahresabschluss entnehmen können;

– den Aufbau eines Kosten- und Leistungsrechnungssystems kennen sowie mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen können;

– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung kennen und anwenden;

– wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung kennen;

– die Funktionsweise marketingpolitischer Instrumente und deren Auswirkungen beurteilen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Unternehmensorganisation:

Unternehmensgründung, betriebliche Leistungserstellung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Management-, Planungs- und Entscheidungstechniken.

2.

Semester:

Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:

Grundlagen der Jahresabschlussarbeiten, Jahresabschlussanalyse – Kennzahlen der Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens, Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des strategischen und operativen Controllings.

3.

Semester:

Finanzierung und Investitionsrechnung:

Grundlagen der Finanzierung, Innen- und Außenfinanzierung, Kreditarten.

Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, statische Investitionsrechnung, dynamische Investitionsrechnung, Aufbau und Zweck eines Liquiditätsplans.

4.

Semester:

Personalmanagement:

Aufgaben des Personalmanagements, angewandte Personalentwicklung und Mitarbeiterführung.

Marketing und Innovationsmanagement:

Grundlagen des Marketings, Marktforschung, Marketing-Mix, Innovationsmanagement, Prozessmanagement, Methoden und Werkzeuge.

10.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben können und die wichtigsten Beschaffungsstrategien kennen;

– die wichtigsten Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel kennen;

– die wesentlichen Instrumente der Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung kennen und diese für ein einfaches Fertigungsteil anwenden können;

– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen können;

– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Materialwirtschaft und Logistik:

Grundlagen der Materialwirtschaft, Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Lagerung und Transport, Beschaffungsarten und -strategien, Beschaffungsprozesse.

2.

Semester:

Arbeitsvorbereitung und PPS (Produktionsplanungs- und Steuerungssystem):

Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklisten, Arbeitsplan, Zeitermittlung.

Produktionsplanung und Produktionssteuerung:

Aufgaben, Ziele, Instrumente, Systeme.

3.

Semester:

Qualitäts- und Umweltmanagement:

Aufgaben, Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements, Normenreihe ISO 9000ff und ISO 14000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung, Ökobilanzen.

4.

Semester:

Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:

Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche, Arbeitsumgebung, Ergonomie.

11.

ELEKTROTECHNIK, MESS- UND REGELTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– die grundlegenden Funktionsprinzipien von elektrischen und elektronischen Komponenten von Fertigungsanlagen und der dazu gehörigen Energieübertragungseinrichtungen verstehen;

– die Grundlagen der Signalverarbeitung in Steuerungssystemen und der Messtechnik verstehen;

– einfache Schaltkreise lesen, darstellen und berechnen können;

– elektrische Leistungs- und Energieberechnungen durchführen können;

– in Zusammenarbeit mit Spezialisten Steuerungssysteme konzipieren können;

– Systeme der Produktionssteuerung und der Messtechnik anwenden können;

– Fehler in elektrischen Anlagen grundlegend beurteilen und Mängel bei Schutzeinrichtungen erkennen können;

– Antriebssysteme vergleichen und bewerten können;

– Sensoren für bestimmte Anforderungen vergleichen und auswählen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Elektrotechnikgrundlagen, Stromversorgungsnetze, Schutztechnik, Grundlagen der Steuerungstechnik, Sensorik, Aktorik und Messtechnik, Antriebstechnik.

Steuerungstechnik, Regelungstechnik, Messtechnik, Prozessautomatisierungssysteme.

12.

RESSOURCENMANAGEMENT, ENERGIE- UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

– die gängigen Produktionsprozesse im Energieverbrauch bewerten können;

– Anlagen zur Energieerzeugung vergleichen und bewerten können;

– Einsparpotentiale aufzeigen können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Qualitäts- und Mengenermittlung von Roh- und Halbfertigprodukten, Wertschöpfungskette Holz, Logistik, Warenströme, Holzmärkte.

3.

und 4. Semester:

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