Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Aus- und Weiterbildung von Aufsichtsorganen und Gutachtern in der Agentur und in den Untersuchungsanstalten der Länder gemäß dem LMSVG (LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung)
Amtliche Kontrolle
Von der Gesamtausbildungszeit sind je nach Ausbildungsschwerpunkt für die Untersuchung von Huftieren und Wild einerseits sowie Geflügel und Kaninchen andererseits jeweils 50 UE theoretische und praktische Ausbildung vorzusehen.
Anlage 3.A
Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Fachassistenten
(Für amtliche Fachassistenten, ausgenommen jene, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist) Ausbildungsdauer insgesamt: 900 UE
Die in der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 Anhang I Abschnitt III Kapitel IV Teil B genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 400 UE
- Ausbildungsinhalte für Haltungsbetriebe:
Tierhaltung, Tierproduktion und Transport
Amtliche Kontrolle
Kontrolle der lebenden Tiere
Kontrolle der geschlachteten Tiere und von Fleisch
Hygienekontrollen
Dokumentation
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 500 UE
- Ausbildungsinhalte für Haltungsbetriebe:
Tierhaltung, Tierproduktion und Transport
Amtliche Kontrolle
Produktionsorganisation
Produktionshygiene
Tierschutz
Anatomie, Pysiologie, Pathologie
Amtliche Kontrolle
Anlage 3.A
Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Fachassistenten
(Für amtliche Fachassistenten, ausgenommen jene, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist) Ausbildungsdauer insgesamt: 900 UE
Die in der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 Anhang I Abschnitt III Kapitel IV Teil B genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 400 UE
- Ausbildungsinhalte für Haltungsbetriebe:
Tierhaltung, Tierproduktion und Transport
Amtliche Kontrolle
- Ausbildungsinhalte für Untersuchungen im Schlachthof und in Zerlegungsbetrieben:
Kontrolle der lebenden Tiere
Kontrolle der geschlachteten Tiere und von Fleisch
Hygienekontrollen
Dokumentation
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 500 UE
- Allgemein
Rechtsvorschriften
- Ausbildungsinhalte für die Kontrolle von Haltungsbetrieben:
Tierhaltung, Tierproduktion und Transport
Produktionsorganisation
Produktionshygiene
Amtliche Kontrolle
- Ausbildungsinhalte für Untersuchungen im Schlachthof und in Zerlegungsbetrieben:
Produktionsorganisation
Produktionshygiene
Tierschutz
Anatomie, Physiologie, Pathologie
Amtliche Kontrolle
Von der Gesamtausbildungszeit sind je nach Ausbildungsschwerpunkt für die Untersuchung von Huftieren und Wild einerseits sowie Geflügel und Kaninchen andererseits jeweils 50 UE theoretische und praktische Ausbildung vorzusehen.
Anlage 3b
Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Fachassistenten für Trichinenuntersuchungen
(Für amtliche Fachassistenten, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist)
Ausbildungsdauer insgesamt: 40 UE
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 24 UE
Ausbildungsinhalte:
Übung der Probenentnahme
Übung der Untersuchung
Demonstration von mikroskopischen Präparaten mit Trichinen, Miescher`schen Schläuchen sowie mit den in den Präparaten sichtbaren Geweben und den hauptsächlich in Betracht kommenden Verunreinigungen
Handhabung und Pflege der Untersuchungsgeräte
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 16 UE
Ausbildungsinhalte:
Naturgeschichte der Trichinen und anderer in der Muskulatur auffindbarer Parasitenstadien; Übertragungswege und pathologische Erscheinungsbilder
Untersuchungsmethoden und Differenzialdiagnosen
Grundzüge der Anatomie der betroffenen Tierarten
Rechtsvorschriften für die Trichinenuntersuchung
Anlage 3.B
Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Fachassistenten fürTrichinenuntersuchungen
(Für amtliche Fachassistenten, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist)
Ausbildungsdauer insgesamt: 40 UE
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 24 UE
Ausbildungsinhalte:
Übung der Probenentnahme
Übung der Untersuchung
Demonstration von mikroskopischen Präparaten mit Trichinen, Miescher`schen Schläuchen sowie mit den in den Präparaten sichtbaren Geweben und den hauptsächlich in Betracht kommenden Verunreinigungen
Handhabung und Pflege der Untersuchungsgeräte
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 16 UE
Ausbildungsinhalte:
Naturgeschichte der Trichinen, und zwar insbesondere der Körperbau der Trichinen, die Entwicklung und Übertragung der Trichinen auf Mensch und Tier und die Erscheinungsformen der Muskeltrichinen sowie die Veränderungen, die diese Parasiten in der Muskulatur hervorrufen
Gebilde, die mit Trichinen verwechselt werden könnten
Grundzüge der Anatomie des Schweines und des Pferdes sowie Grundzüge der Anatomie der Muskulatur
Grundkenntnisse über den Bau und die Erkennbarkeit der Miescher`schen Schläuche
Methoden der Untersuchung auf Trichinen
Grundkenntnisse über die Entwicklung und Übertragung von Finnen auf Mensch und Tier
Rechtsvorschriften für die Trichinenuntersuchung
Anlage 3.B
Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Fachassistenten für Trichinenuntersuchungen
(Für amtliche Fachassistenten, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist)
Ausbildungsdauer insgesamt: 40 UE
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 24 UE
Ausbildungsinhalte:
Übung der Probenentnahme
Übung der Untersuchung
Demonstration von mikroskopischen Präparaten mit Trichinen, Miescher`schen Schläuchen sowie mit den in den Präparaten sichtbaren Geweben und den hauptsächlich in Betracht kommenden Verunreinigungen
Handhabung und Pflege der Untersuchungsgeräte
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 16 UE
Ausbildungsinhalte:
Naturgeschichte der Trichinen und anderer in der Muskulatur auffindbarer Parasitenstadien; Übertragungswege und pathologische Erscheinungsbilder
Untersuchungsmethoden und Differenzialdiagnosen
Grundzüge der Anatomie der betroffenen Tierarten
Rechtsvorschriften für die Trichinenuntersuchung
Anlage 4
Ausbildungsrahmenplan für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser
für den menschlichen Gebrauch
Ausbildungsdauer insgesamt: 160 UE
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 80 UE
Ausbildungsinhalte:
Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG, insbesondere die Erstellung von Ortsbefunden
Analytik vor Ort, Probenziehung und Maßnahmen
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 80 UE
Ausbildungsinhalte:
Lebensmittelrechtliche Vorschriften sowie die Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes
Grundlagen der Trinkwasserhygiene
Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme
Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen, Statistik und Informationstechnologien)
Wasserversorgungsanlagen: Baulich-technische Grundlagen
Anlage 4
Ausbildungsrahmenplan für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen Gebrauch
Ausbildungsdauer insgesamt: 160 UE
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 80 UE
Ausbildungsinhalte:
Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG, insbesondere die Erstellung von Ortsbefunden
Analytik vor Ort, Probenziehung und Maßnahmen
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 80 UE
Ausbildungsinhalte:
Lebensmittelrechtliche Vorschriften sowie Grundzüge des Gemeinschaftsrechts
Grundlagen der Trinkwasserhygiene
Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme
Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen, Statistik und Informationstechnologien)
Wasserversorgungsanlagen: Hygienisch-technische Grundlagen
Anlage 5
Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung vonGutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten derLänder herangezogen werden
Ausbildungsdauer insgesamt: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Ausbildungsinhalte:
- Allgemein:
Organisation und Aufgaben der Agentur oder der jeweiligen Untersuchungsanstalt des Landes
Abläufe bei der Untersuchung, Sachverständigentätigkeit, Probennahme(methoden), Probenbeschreibung, Sensorik, Analytik (Eignung von Analysenmethoden, Parameter)
Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG bei den zuständigen Behörden
Organisation und Aufgaben des BMGFJ
Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 2 genannte Waren oder um Honig handelt
Milch und Milchprodukte einschließlich Käse
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke
Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse
Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse
Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren
Alkoholische Getränke
Gebrauchsgegenstände
Kosmetische Mittel
Zusatzstoffe (als solche)
Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch
Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem LMSVG unterliegen
Toxikologische Bewertung von Waren, die dem LMSVG unterliegen
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 480 UE
Ausbildungsinhalte:
- Allgemein:
Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes
Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)
Grundzüge der Mikrobiologie, Hygiene im Lebensmittelverkehr, spezielle Lebensmittel- und Betriebshygiene
Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung
Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen), Qualitätsmanagement der amtlichen Lebensmittelkontrolle; Statistik und Informationstechnologien; amtliche Bescheinigungssysteme, Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX und ihre konkreten Auswirkungen auf die amtliche Lebensmittelkontrolle; Notfallpläne für Krisensituationen einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission
Grundzüge der Ernährungslehre und Toxikologie unter besonderer Berücksichtigung der dem LMSVG unterliegenden Erzeugnisse - Spezielle Sachgebiete:
Warenkunde und Technologie von Lebensmitteln
Warenkunde und Technologie von kosmetischen Mitteln
Warenkunde und Technologie von Gebrauchsgegenständen
Trinkwasser
Anlage 5
Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden
Ausbildungsdauer insgesamt: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Ausbildungsinhalte:
- Allgemein:
Organisation und Aufgaben der Agentur oder der jeweiligen Untersuchungsanstalt des Landes
Abläufe bei der Untersuchung, Sachverständigentätigkeit, Probennahme(methoden), Probenbeschreibung, Sensorik, Analytik (Eignung von Analysenmethoden, Parameter)
Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG bei den zuständigen Behörden
Organisation und Aufgaben des BMG
- Entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung:
Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 2 genannte Waren oder um Honig handelt
Milch und Milchprodukte einschließlich Käse
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke
Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse
Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse
Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren
Alkoholische Getränke
Gebrauchsgegenstände
Kosmetische Mittel
Zusatzstoffe (als solche)
Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch
Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem LMSVG unterliegen
Toxikologische Bewertung von Waren, die dem LMSVG unterliegen
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 480 UE
Ausbildungsinhalte:
- Allgemein:
Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes
Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)
Grundzüge der Mikrobiologie, Hygiene im Lebensmittelverkehr, spezielle Lebensmittel- und Betriebshygiene
Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung
Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen), Qualitätsmanagement der amtlichen Lebensmittelkontrolle; Statistik und Informationstechnologien; amtliche Bescheinigungssysteme, Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX und ihre konkreten Auswirkungen auf die amtliche Lebensmittelkontrolle; Notfallpläne für Krisensituationen einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission
Grundzüge der Ernährungslehre und Toxikologie unter besonderer Berücksichtigung der dem LMSVG unterliegenden Erzeugnisse
- Spezielle Sachgebiete:
Warenkunde und Technologie von Lebensmitteln
Warenkunde und Technologie von kosmetischen Mitteln
Warenkunde und Technologie von Gebrauchsgegenständen
Trinkwasser
Anlage 5
Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden
Ausbildungsdauer insgesamt: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung
Ausbildungsinhalte:
– Allgemein:
Organisation und Aufgaben der Agentur oder der jeweiligen Untersuchungsanstalt des Landes
Abläufe bei der Untersuchung, Sachverständigentätigkeit, Probennahme(methoden), Probenbeschreibung, Sensorik, Analytik (Eignung von Analysenmethoden, Parameter)
Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG bei den zuständigen Behörden
Organisation und Aufgaben des BMASGK
– Entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung:
Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 2 genannte Waren oder um Honig handelt
Milch und Milchprodukte einschließlich Käse
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke
Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse
Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse
Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren
Alkoholische Getränke
Gebrauchsgegenstände
Kosmetische Mittel
Zusatzstoffe (als solche)
Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch
Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem LMSVG unterliegen
Toxikologische Bewertung von Waren, die dem LMSVG unterliegen
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 60 UE
Ausbildungsinhalte:
Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze sowie des Unionsrechts
Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)
Anlage 6
Ausbildungsrahmenplan für betriebseigene Hilfskräfte für die Geflügel- und Kaninchenuntersuchung
Ausbildungsdauer insgesamt: 20 UE
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 8 UE
Ausbildungsinhalte:
Beurteilung von Tierhaltungen
Übungen von Schlachttier- und Fleischkontrollen sowie von Probenentnahmen
Hygienisches Verhalten
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 12 UE
Ausbildungsinhalte:
Rechtsvorschriften
Wirtschaftliche Bedeutung der Geflügel- und Kaninchenfleischproduktion
Tierproduktion und Tiertransport
Technischer Schlachtablauf und Hygieneregeln
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Hygienekontrollen
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