Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zur Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung der Tuberkulose der Rinder (Rindertuberkuloseverordnung)
unentgeltlich für die nötige Hilfeleistung bei den behördlichen Erhebungen und Untersuchungen zu sorgen. Dazu gehören zum Schutz von Leib und Leben auch die Bereitstellung einer geeigneten Einrichtung zum Fixieren von Tieren sowie das Fixieren der Tiere in geeigneter Art und Weise.
Personenbezogene Bezeichnungen und Verweisungen
§ 15. (1) Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.
(2) Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend oder unmittelbar anwendbare Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Inkrafttreten
§ 16. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2008, nicht jedoch vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Inkrafttreten
§ 16. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2008, nicht jedoch vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) § 1 Abs. 4 und 5, § 2 Z 13, § 3 Abs. 1 Z 3 und 5, § 4 Z 7, die Überschrift von § 5 sowie § 5 Abs. 4, § 8 Z 2, § 10, § 11 und § 12 Abs. 3 und 6 in der Fassung des BGBl. II Nr. 279/2014 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Inkrafttreten
§ 16. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2008, nicht jedoch vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) § 1 Abs. 4 und 5, § 2 Z 13, § 3 Abs. 1 Z 3 und 5, § 4 Z 7, die Überschrift von § 5 sowie § 5 Abs. 4, § 8 Z 2, § 10, § 11 und § 12 Abs. 3 und 6 in der Fassung des BGBl. II Nr. 279/2014 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(3) Anhang 3 in der Fassung BGBl. II Nr. 10/2025 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Anhang 1
Gebiete, in denen gefallene und nicht zum Zweck der Fleischgewinnung
getötete Rinder zu untersuchen sind
Derzeit keine Gebiete.
Anhang 2
Gebiete, in denen innerhalb des genannten Zeitraums auf Grund der epidemiologischen Situation Tbc-Tests durchzuführen sind
Bezirke Innsbruck Land, Imst, Reutte und Landeck bis zum 31.12.2008.
Anhang 2
Gebiete, in denen innerhalb des genannten Zeitraums auf Grund der
epidemiologischen Situation Tbc-Tests durchzuführen sind
Bezirke Innsbruck Land, Imst, Reutte und Landeck bis zum 31. März 2009.
Anhang 3
Intrakutan-Simultantest
(gleichzeitige Applikation von Rinder- und Geflügeltuberkulin)
Durchführung des Simultantests:
Es sind nur Tuberkuline, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes (BGBl. Nr. 185/1983) zugelassen worden sind, zu verwenden.
Tuberkulinproben werden durchgeführt durch Einspritzen von Tuberkulin in die Haut. Die Injektionsstellen liegen seitlich am Hals im Übergang zwischen dem ersten und mittleren Halsdrittel. 0,1 ml des Tuberkulins sind zu injizieren in einer Dosierung von mindestens 2000 I.E. für Rindertuberkulin, bzw. 2000 I.E. für Geflügeltuberkulin. Es wird gleichzeitig Rinder- und Geflügeltuberkulin injiziert, wobei die Injektionsstelle für Geflügeltuberkulin auf der anderen (gegenüberliegenden) Halsseite liegt. Bei Jungtieren wird das Tuberkulin beidseitig an identischen Stellen im Zentrum des mittleren Halsdrittels eingespritzt.
Die Haare sind an den Injektionsstellen vor der Injektion zur Wiedererkennung der Injektionsstellen mittels Scherenschlag zu entfernen, die Injektionsstellen sind zu reinigen. Innerhalb des geschorenen Bereichs wird eine Hautfalte zwischen Zeigefinger und Daumen aufgezogen und mit einem Greifzirkel (Kutimeter) die Hautfaltendicke gemessen. Die Hautfaltendicke ist aufzuzeichnen. Die Haut wird dann tangential mit einer kurzen sterilen Kanüle (abgeschrägte Seite nach außen) angestochen und 0,1 ml Tuberkulin injiziert. Bei richtigem Sitz der Nadel ist während der Injektion ein starker Widerstand zu spüren, und an der Injektionsstelle muss sofort eine kleine, derbe, linsengroße Quaddel entstehen. Die Tuberkulindosis ist so einspritzen, dass gewährleistet ist, dass das Tuberkulin intrakutan deponiert wird. Die Hautfaltendicke ist an jeder Injektionsstelle 72 (+/- 4 Stunden) nach der Injektion zu messen und aufzuzeichnen.
Auswertung der amtlichen Intrakutanprobe (Simultantest):
Negative Reaktion
Zweifelhafte Reaktion
Positive Reaktion
Anhang 3
Intrakutan-Simultantest (gleichzeitige Applikation von Rinder- und Geflügeltuberkulin) und Intracutan-Monotest
Durchführung des Simultantests:
Es sind nur Tuberkuline, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes (BGBl. Nr. 185/1983) zugelassen worden sind, zu verwenden.
Tuberkulinproben werden durchgeführt durch Einspritzen von Tuberkulin in die Haut. Die Injektionsstellen liegen seitlich am Hals im Übergang zwischen dem ersten und mittleren Halsdrittel. 0,1 ml des Tuberkulins sind zu injizieren in einer Dosierung von mindestens 2000 I.E. für Rindertuberkulin, bzw. 2000 I.E. für Geflügeltuberkulin. Es wird gleichzeitig Rinder- und Geflügeltuberkulin injiziert, wobei die Injektionsstelle für Geflügeltuberkulin auf der anderen (gegenüberliegenden) Halsseite liegt. Bei Jungtieren wird das Tuberkulin beidseitig an identischen Stellen im Zentrum des mittleren Halsdrittels eingespritzt.
Die Haare sind an den Injektionsstellen vor der Injektion zur Wiedererkennung der Injektionsstellen mittels Scherenschlag zu entfernen, die Injektionsstellen sind zu reinigen. Innerhalb des geschorenen Bereichs wird eine Hautfalte zwischen Zeigefinger und Daumen aufgezogen und mit einem Greifzirkel (Kutimeter) die Hautfaltendicke gemessen. Die Hautfaltendicke ist aufzuzeichnen. Die Haut wird dann tangential mit einer kurzen sterilen Kanüle (abgeschrägte Seite nach außen) angestochen und 0,1 ml Tuberkulin injiziert. Bei richtigem Sitz der Nadel ist während der Injektion ein starker Widerstand zu spüren, und an der Injektionsstelle muss sofort eine kleine, derbe, linsengroße Quaddel entstehen. Die Tuberkulindosis ist so einspritzen, dass gewährleistet ist, dass das Tuberkulin intrakutan deponiert wird. Die Hautfaltendicke ist an jeder Injektionsstelle 72 (+/- 4 Stunden) nach der Injektion zu messen und aufzuzeichnen.
Auswertung der amtlichen Intrakutanprobe (Simultantest):
Negative Reaktion
Eine negative Reaktion liegt vor, wenn keine klinischen Veränderungen (wie verbreitete oder ausgedehnte Ödeme, seröse Ausschwitzungen, Schorf, Schmerzempfindlichkeit oder Entzündungen der Lymphgefäße in der Umgebung der Injektionsstelle oder der Lymphknoten) festzustellen sind und das Rindertuberkulin eine negative Reaktion zur Folge hat oder eine zweifelhafte oder positive Reaktion mit einer Zunahme der Hautfaltendicke hervorruft, die gleich oder kleiner ist als eine zweifelhafte oder positive Reaktion des Geflügeltuberkulins.
Zweifelhafte Reaktion
Eine zweifelhafte Reaktion liegt vor, wenn keine klinischen Veränderungen im Sinne von lit. a festzustellen sind und das Rindertuberkulin eine zweifelhafte oder positive Reaktion hervorruft, bei der die Hautfaltendicke um 1 bis 4 mm dicker ist als bei der Reaktion des Geflügeltuberkulins.
Positive Reaktion
Eine positive Reaktion liegt vor, wenn klinische Veränderungen im Sinne von lit. a an der Injektionsstelle des Rindertuberkulins festzustellen sind oder das Rindertuberkulin eine Reaktion hervorruft, bei der die Hautfaltendicke um mehr als 4 mm dicker ist als bei der Reaktion des Geflügeltuberkulins.
Durchführung des Intracutan-Monotests:
Es ist, ausgenommen die Bestimmungen betreffend die Verabreichung des Geflügeltuberkulins, wie bei der Durchführung des Simultantests vorzugehen.
Auswertung des amtlichen Intracutan-Monotests:
Negative Reaktion
Eine negative Reaktion des Intracutan-Monotests liegt vor, wenn nur ein begrenztes Anschwellen der Hautfaltendicke um nicht mehr als 2 mm und keine klinischen Veränderungen wie verbreitete oder ausgedehnte Ödeme, seröse Ausschwitzung, Schorf, Schmerzempfindlichkeit oder Entzündung der Lymphgefäße in der Umgebung der Injektionsstelle oder der Lymphknoten festzustellen sind.
Zweifelhafte Reaktion
Eine zweifelhafte Reaktion liegt vor, wenn ein Anschwellen der Hautfaltendicke um 2 bis 4 mm und keine klinischen Veränderungen festzustellen sind.
Positive Reaktion
Eine positive Reaktion liegt vor, wenn klinische Veränderungen im Sinne von lit. a oder ein Anschwellen der Hautfaltendicke an der Injektionsstelle um mehr als 4 mm festzustellen sind.
Eine neuerliche Testung von Tieren mittels Intracutan-Simultantest oder mittels Intracutan-Monotest darf frühestens nach 42 Tage erfolgen.
Anhang 3
Intrakutan-Simultantest (gleichzeitige Applikation von Rinder- und Geflügeltuberkulin) und Intracutan-Monotest
Durchführung des Simultantests:
Es sind nur Tuberkuline, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, oder des Tierarzneimittelgesetzes, BGBl. I Nr. 186/2023, zugelassen worden sind, zu verwenden.
Tuberkulinproben werden durchgeführt durch Einspritzen von Tuberkulin in die Haut. Die Injektionsstellen liegen seitlich am Hals im Übergang zwischen dem ersten und mittleren Halsdrittel. 0,1 ml des Tuberkulins sind zu injizieren in einer Dosierung von mindestens 2000 I.E. für Rindertuberkulin, bzw. 2000 I.E. für Geflügeltuberkulin. Es wird gleichzeitig Rinder- und Geflügeltuberkulin injiziert, wobei die Injektionsstelle für Geflügeltuberkulin auf der anderen (gegenüberliegenden) Halsseite liegt. Bei Jungtieren wird das Tuberkulin beidseitig an identischen Stellen im Zentrum des mittleren Halsdrittels eingespritzt.
Die Haare sind an den Injektionsstellen vor der Injektion zur Wiedererkennung der Injektionsstellen mittels Scherenschlag zu entfernen, die Injektionsstellen sind zu reinigen. Innerhalb des geschorenen Bereichs wird eine Hautfalte zwischen Zeigefinger und Daumen aufgezogen und mit einem Greifzirkel (Kutimeter) die Hautfaltendicke gemessen. Die Hautfaltendicke ist aufzuzeichnen. Die Haut wird dann tangential mit einer kurzen sterilen Kanüle (abgeschrägte Seite nach außen) angestochen und 0,1 ml Tuberkulin injiziert. Bei richtigem Sitz der Nadel ist während der Injektion ein starker Widerstand zu spüren, und an der Injektionsstelle muss sofort eine kleine, derbe, linsengroße Quaddel entstehen. Die Tuberkulindosis ist so einspritzen, dass gewährleistet ist, dass das Tuberkulin intrakutan deponiert wird. Die Hautfaltendicke ist an jeder Injektionsstelle 72 (+/- 4 Stunden) nach der Injektion zu messen und aufzuzeichnen.
Auswertung der amtlichen Intrakutanprobe (Simultantest):
Negative Reaktion
Eine negative Reaktion liegt vor, wenn keine klinischen Veränderungen (wie verbreitete oder ausgedehnte Ödeme, seröse Ausschwitzungen, Schorf, Schmerzempfindlichkeit oder Entzündungen der Lymphgefäße in der Umgebung der Injektionsstelle oder der Lymphknoten) festzustellen sind und das Rindertuberkulin eine negative Reaktion zur Folge hat oder eine zweifelhafte oder positive Reaktion mit einer Zunahme der Hautfaltendicke hervorruft, die gleich oder kleiner ist als eine zweifelhafte oder positive Reaktion des Geflügeltuberkulins.
Zweifelhafte Reaktion
Eine zweifelhafte Reaktion liegt vor, wenn keine klinischen Veränderungen im Sinne von lit. a festzustellen sind und das Rindertuberkulin eine zweifelhafte oder positive Reaktion hervorruft, bei der die Hautfaltendicke um 1 bis 4 mm dicker ist als bei der Reaktion des Geflügeltuberkulins.
Positive Reaktion
Eine positive Reaktion liegt vor, wenn klinische Veränderungen im Sinne von lit. a an der Injektionsstelle des Rindertuberkulins festzustellen sind oder das Rindertuberkulin eine Reaktion hervorruft, bei der die Hautfaltendicke um mehr als 4 mm dicker ist als bei der Reaktion des Geflügeltuberkulins.
Durchführung des Intracutan-Monotests:
Es ist, ausgenommen die Bestimmungen betreffend die Verabreichung des Geflügeltuberkulins, wie bei der Durchführung des Simultantests vorzugehen.
Auswertung des amtlichen Intracutan-Monotests:
Negative Reaktion
Eine negative Reaktion des Intracutan-Monotests liegt vor, wenn nur ein begrenztes Anschwellen der Hautfaltendicke um nicht mehr als 2 mm und keine klinischen Veränderungen wie verbreitete oder ausgedehnte Ödeme, seröse Ausschwitzung, Schorf, Schmerzempfindlichkeit oder Entzündung der Lymphgefäße in der Umgebung der Injektionsstelle oder der Lymphknoten festzustellen sind.
Zweifelhafte Reaktion
Eine zweifelhafte Reaktion liegt vor, wenn ein Anschwellen der Hautfaltendicke um 2 bis 4 mm und keine klinischen Veränderungen festzustellen sind.
Positive Reaktion
Eine positive Reaktion liegt vor, wenn klinische Veränderungen im Sinne von lit. a oder ein Anschwellen der Hautfaltendicke an der Injektionsstelle um mehr als 4 mm festzustellen sind.
Eine neuerliche Testung von Tieren mittels Intracutan-Simultantest oder mittels Intracutan-Monotest darf frühestens nach 42 Tage erfolgen.
Anhang 4
Pathologisch-anatomische Anzeichen für das Vorliegen von Tbc
Beim Auftreten folgender pathologisch-anatomischer Veränderungen ist jedenfalls von einem Tbc-Verdacht auszugehen:
1 Veränderung in Organen:
in Form von pfefferkorn- bis kirschgroßen, grau-weiß-gelben Granulomen, die an der Schnittfläche zentral verkalkt (weiß/kreidig) und/oder verkäst (gelb-weiß trocken) sein können sowie alle granulomatösen bzw. im weiteren Sinne eitrig-nekrotisierenden bis abszedierenden Veränderungen.
2 Veränderungen gemäß Z 1 an folgenden Lymphknoten:
im Kopfbereich: Lnn. retropharyngales, mandibulares;
im Brustraum: Lnn. tracheobronchales, mediastinales;
im Darmbereich: Lnn. mesenterici;
im Genitalbereich: Lnn. mammarii/scrotales.
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