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Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

Geltender Text a fecha 2008-12-18

Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung (XXIV. Legislaturperiode) außer Kraft getreten. Weiteranwendung solange die scheidende BReg. mit der Fortbildung der Verwaltung betraut war (vgl. BGBl. II Nr. 454/2013).

Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung (XXIV. Legislaturperiode) außer Kraft getreten. Weiteranwendung solange die scheidende BReg. mit der Fortbildung der Verwaltung betraut war (vgl. BGBl. II Nr. 454/2013).

Aufgrund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Gabriele HEINISCH-HOSEK die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:

(1) Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.

(2) Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.

(3) Die Abs. 1 und 2 gelten nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.

(4) Die Abs. 1 und 2 gelten ferner nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.