Änderungshistorie
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb, eine Erhöhung, eine Aufgabe oder eine Herabsetzung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Versicherungsunternehmen, an einer Wertpapierfirma oder an einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat (Eigentümerkontrollverordnung – EKV)
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.