Verordnung des Bundeskanzlers über die Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches (Grundausbildungsverordnung-BKA)
| Mindest-stunden | |||
|---|---|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Grundkenntnisse der Aufgaben und Funktionsweise der Bundesverwaltung - Grundkenntnisse über das Verwaltungshandeln und die Wirkung der öffentlichen Verwaltung auf gesamtgesellschaftliche Prozesse | 8 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Kenntnisse der Rechte und Pflichten der Bediensteten auf der Basis der dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften | 8 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Überblickskenntnisse der österreichischen Verfassung, deren Struktur und des Inhalts insbesondere hinsichtlich der Kompetenzverteilung, des Gesetzgebungsprozesses und des Verwaltungsaufbaus - Grundkenntnisse über die Organe und Rechtsordnung der EU - Kenntnisse der Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) | 16 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Kenntnisse über die Grundzüge des Haushaltswesens insbesondere der Funktionen und der Rechtsgrundlagen der öffentlichen Haushalte, der Organisation der Haushaltsführung, der Budgetgrundsätze, des Bundesfinanzgesetzes und des Budgetkreislaufes, des Budget- und Personalcontrollings sowie der Gebarungskontrolle | 16 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Kenntnisse der historischen und der aktuellen Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung - Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes | 8 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Kenntnisse der BKA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere des Umgangs mit dem elektronischen Akt (ELAK) unter Berücksichtigung der Büroordnung und des Dokumentenmanagementsystems (DMS) | 4 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Kenntnisse der Zusammenarbeit von Menschen gleicher bzw. unterschiedlicher Qualifikation insbesondere über die Teambildung und Konfliktvermeidung - Kenntnisse der Grundlagen einer möglichst effizienten Selbstorganisation, insbesondere der Zeitplanung, der Identifikation der Störfaktoren im Arbeitsprozess sowie der effizienten Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen | 16 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Vertiefende Kenntnisse der englischen Sprache im Hinblick auf die Erfordernisse im Sekretariatsdienst, insbesondere für Standardgespräche und Korrespondenzen | 24 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie - Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing | 60 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Kenntnisse über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens - Kenntnisse über die Einbeziehung von Gender Perspektiven bei der Erstellung und dem Vollzug des Budgethaushaltes (Gender Budgeting) - Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes | 4 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Grundzüge der Archivwissenschaften ( u.a. Bewertung, Bestandsaufbau, Ordnung und Erschließung, Verzeichnung) - Kenntnisse über Konservierung und Restaurierung - Vertiefende Kenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzrechtes | 15 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Österreichischen Staatsarchivs | 8 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Kenntnisse des Aufbaus und des Umgangs mit dem Archivinformationssystem - Kenntnisse des Aufbaus des digitalen Langzeitarchives | 15 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl - Kundenbetreuung | 8 | ||
| --- | --- | ||
| Mindeststunden | |||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Rechte und Pflichten der Bediensteten auf der Basis der dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften | 16 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über die institutionelle Struktur der Europäischen Union, die Kompetenzabgrenzung sowie das Gemeinschaftsrecht (Primär- und Sekundärrecht) – Kenntnisse der politischen Willensbildung und der Rechtssetzungsmechanismen der Europäischen Union – Kenntnisse der Schnittstellen zwischen innerstaatlichem Recht und Europarecht – Kenntnisse über den Rechtsschutz innerhalb der Europäischen Union, insbesondere von Vertragsverletzungs- und Vorabentscheidungsverfahren | 16 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Grundlagenkenntnisse der österreichischen Verfassung, deren Struktur und des Inhalts, insbesondere hinsichtlich der Kompetenzverteilung, des Gesetzgebungsprozesses und des Verwaltungsaufbaus | 16 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) durch Übung von Fallbeispielen – Grundkenntnisse des Zustellgesetzes – Ausgewählte Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts | 16 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Grundzüge des Haushaltswesens (Rechtsgrundlagen der öffentlichen Haushalte, Organisation der Haushaltsführung, Budgetgrundsätze, BFG und BFRG, Budget- und Personalcontrolling, Wirkungsorientierung sowie Gebarungskontrolle) | 16 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über Organisation und Aufgabenbereiche der Bundesministerien als Zentralstelle und die Stellung der nachgeordneten (bzw. ausgegliederten) Bereiche – Grundkenntnisse des Vergabewesens – Grundkenntnisse des Förderwesens | 16 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung – Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes | 8 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über das Grundkonzept von Public Management – Grundkenntnisse über die zentralen Gestaltungselemente und Instrumente des Public Managements (Controlling, Qualitätsmanagement, Kosten- und Leistungsrechnung etc.) | 16 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens – Kenntnisse über die Einbeziehung von Gender Perspektiven bei der Erstellung und dem Vollzug des Budgethaushaltes (Gender Budgeting) – Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes | 4 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Grundzüge der Archivwissenschaften (u.a. Bewertung, Bestandsaufbau, Ordnung und Erschließung, Verzeichnung) – Kenntnisse über Konservierung und Restaurierung – Grundzüge der österreichischen Geschichte (ab Babenberger) | 40 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Österreichischen Staatsarchivs – Grundlagenkenntnisse des Bundesarchivgesetzes, der Bundesarchivverordnung, des Denkmalschutzgesetzes, des Personenstandsgesetzes und des Datenschutzgesetzes | 12 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse des Aufbaus und des Umgangs mit dem Archivinformationssystem – Kenntnisse des Aufbaus des digitalen Langzeitarchives – Kenntnisse der ÖStA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Büroordnung | 16 | ||
| Ziel auf Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über kunden- und serviceorientierte Gesprächsführung und derenAnwendungen im beruflichen Alltag | 8 | ||
II.Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 und v2 im Archivdienst des Österreichischen Staatsarchivs
| Mindeststunden | |
|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Rechte und Pflichten der Bediensteten auf der Basis der dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über die institutionelle Struktur der Europäischen Union, die Kompetenzabgrenzung sowie das Gemeinschaftsrecht (Primär- und Sekundärrecht) – Kenntnisse der politischen Willensbildung und der Rechtssetzungsmechanismen der Europäischen Union – Kenntnisse der Schnittstellen zwischen innerstaatlichem Recht und Europarecht – Kenntnisse über den Rechtsschutz innerhalb der Europäischen Union, insbesondere von Vertragsverletzungs- und Vorabentscheidungsverfahren | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Grundlagenkenntnisse der österreichischen Verfassung, deren Struktur und des Inhalts, insbesondere hinsichtlich der Kompetenzverteilung, des Gesetzgebungs-prozesses und des Verwaltungsaufbaus | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) durch Übung von Fallbeispielen – Grundkenntnisse des Zustellgesetzes – Ausgewählte Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Grundzüge des Haushaltswesens (Rechtsgrundlagen der öffentlichen Haushalte, Organisation der Haushaltsführung, Budgetgrundsätze, BFG und BFRG, Budget- und Personalcontrolling, Wirkungsorientierung sowie Gebarungskontrolle) | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der historischen und der aktuellen Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung – Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes | 8 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über das Grundkonzept von Public Management – Grundkenntnisse über die zentralen Gestaltungselemente und Instrumente des Public Managements (Controlling, Qualitätsmanagement, Kosten- und Leistungsrechnung etc.) | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens – Kenntnisse über die Einbeziehung von Gender Perspektiven bei der Erstellung und dem Vollzug des Budgethaushaltes (Gender Budgeting) – Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes | 4 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Grundzüge der Archivwissenschaften (u.a. Bewertung, Bestandsaufbau, Ordnung und Erschließung, Verzeichnung) – Kenntnisse über Konservierung und Restaurierung – Grundzüge der österreichischen Geschichte (ab Babenberger) | 30 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Österreichischen Staatsarchivs – Grundlagenkenntnisse des Bundesarchivgesetzes, der Bundesarchivverordnung, des Denkmalschutzgesetzes, des Personenstandsgesetzes und des Datenschutzgesetzes | 12 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse des Aufbaus und des Umgangs mit dem Archivinformationssystem – Kenntnisse des Aufbaus des digitalen Langzeitarchives – Kenntnisse der ÖStA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Büroordnung | 16 |
| Ziel auf Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über kunden- und serviceorientierte Gesprächsführung und deren Anwendungen im beruflichen Alltag | 8 |
| Ziel auf Basis der Mindeststundenanzahl – Vertiefende Kenntnisse der englischen Sprache im berufsspezifischen Kontext – Kenntnisse der englischen EU-Fachterminologie | 16 |
III.Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 bis A5 bzw. v3 und v4 im Archivdienst des Österreichischen Staatsarchivs
| Mindeststunden | |||
|---|---|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Grundkenntnisse der Aufgaben und Funktionsweise der Bundesverwaltung – Grundkenntnisse über das Verwaltungshandeln und die Wirkung der öffentlichen Verwaltung auf gesamtgesellschaftliche Prozesse | 8 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Rechte und Pflichten der Bediensteten auf der Basis der dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften | 8 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Grundzüge des Haushaltswesens (Rechtsgrundlagen der öffentlichen Haushalte, Organisation der Haushaltsführung, Budgetgrundsätze, BFG und BFRG, Budget- und Personalcontrolling, Wirkungsorientierung sowie Gebarungskontrolle) | 8 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der historischen und der aktuellen Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung – Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes | 8 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Zusammenarbeit von Menschen gleicher bzw. unterschiedlicher Qualifikation, insbesondere über die Teambildung und Konfliktvermeidung – Kenntnisse der Grundlagen einer möglichst effizienten Selbstorganisation, insbesondere der Zeitplanung, der Identifikation der Störfaktoren im Arbeitsprozess sowie der effizienten Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen | 8 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Vertiefende Kenntnisse der englischen Sprache im Hinblick auf die Erfordernisse im Sekretariatsdienst, insbesondere für Standardgespräche und Korrespondenzen | 8 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie – Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing und der IT-Sicherheit | 16-60 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens – Kenntnisse über die Einbeziehung von Gender Perspektiven bei der Erstellung und dem Vollzug des Budgethaushaltes (Gender Budgeting) – Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes | 4 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Grundzüge der Archivwissenschaften (u.a. Bewertung, Bestandsaufbau, Ordnung und Erschließung, Verzeichnung) – Kenntnisse über Konservierung und Restaurierung – Grundzüge der österreichischen Geschichte (ab Babenberger) | 20 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Österreichischen Staatsarchivs – Grundlagenkenntnisse des Bundesarchivgesetzes, der Bundesarchivverordnung, des Denkmalschutzgesetzes, des Personenstandsgesetzes und des Datenschutzgesetzes | 12 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse des Aufbaus und des Umgangs mit dem Archivinformationssystem – Kenntnisse des Aufbaus des digitalen Langzeitarchives – Kenntnisse der ÖStA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Büroordnung | 16 | ||
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über kunden- und serviceorientierte Gesprächsführung und deren Anwendungen im beruflichen Alltag | 8 | ||
Anlage 3: Inhalte, Ziele und Mindeststunden der theoretischen Ausbildung gemäß § 5 Abs. 5 für den Bereich des Asylgerichtshofes
I. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
| Mindeststunden | |
|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Kenntnisse der Zusammenarbeit von Menschen gleicher bzw. unterschiedlicher Qualifikation insbesondere über die Teambildung und Konfliktvermeidung - Kenntnisse der Grundlagen einer möglichst effizienten Selbstorganisation, insbesondere der Zeitplanung, der Identifikation der Störfaktoren im Arbeitsprozess sowie der effizienten Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen | 24 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Vertiefende Kenntnisse der englischen Sprache im berufsspezifischen Kontext - Kenntnisse der englischen EU-Fachterminologie | 24 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Asylgerichtshofes als Gesamtstaatsorgan - Organisations- und Geschäftsprozesse im Asylgerichtshof - Vertiefende Kenntnisse in den für den Asylgerichtshof maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht - Kenntnis der im Asylgerichtshof spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration) - Kenntnisse in den für den Asylgerichtshof erforderlichen Datenbanken: Asylfact-AsylGH, Asylfact-VG Wiesbaden, ecoinet | 40 |
II. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 und v2
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
| Mindeststunden | |
|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Kenntnisse der Zusammenarbeit von Menschen gleicher bzw. unterschiedlicher Qualifikation insbesondere über die Teambildung und Konfliktvermeidung - Kenntnisse der Grundlagen einer möglichst effizienten Selbstorganisation, insbesondere der Zeitplanung, der Identifikation der Störfaktoren im Arbeitsprozess sowie der effizienten Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen | 24 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Vertiefende Kenntnisse der englischen Sprache im berufsspezifischen Kontext - Kenntnisse der englischen EU-Fachterminologie | 24 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Asylgerichtshofes als Gesamtstaatsorgan - Organisations- und Geschäftsprozesse im Asylgerichtshof - Vertiefende Kenntnisse in den für den Asylgerichtshof maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht - Kenntnis der im Asylgerichtshof spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration) - Kenntnisse in den für den Asylgerichtshof erforderlichen Datenbanken: Asylfact-AsylGH, Asylfact-VG Wiesbaden, ecoinet | 40 |
III. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 bzw. v3
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
| Mindeststunden | |
|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie - Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing | 60 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Kenntnisse der Zusammenarbeit von Menschen gleicher bzw. unterschiedlicher Qualifikation insbesondere über die Teambildung und Konfliktvermeidung - Kenntnisse der Grundlagen einer möglichst effizienten Selbstorganisation, insbesondere der Zeitplanung, der Identifikation der Störfaktoren im Arbeitsprozess sowie der effizienten Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen | 24 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Kenntnisse der Datenbankfunktionen - Funktionen optimal einsetzen - Einführung in die praktische Anwendung von statistischen Funktionen - Umsetzung an konkreten Beispielen | 24 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Asylgerichtshofes als Gesamtstaatsorgan - Organisations- und Geschäftsprozesse im Asylgerichtshof - Grundsätzliche Kenntnisse in den für den Asylgerichtshof maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht - Kenntnis der im Asylgerichtshof spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration) - Kenntnisse im Verwaltungsmanagement und des Aktenspiegels des Asylgerichtshofes | 16 |
IV. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4 bis A5 bzw. v4
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
| Mindeststunden | |
|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie - Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing | 60 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Kenntnisse der Zusammenarbeit von Menschen gleicher bzw. unterschiedlicher Qualifikation insbesondere über die Teambildung und Konfliktvermeidung - Kenntnisse der Grundlagen einer möglichst effizienten Selbstorganisation, insbesondere der Zeitplanung, der Identifikation der Störfaktoren im Arbeitsprozess sowie der effizienten Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen | 24 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Beschwerden kundenorientiert bearbeiten - Gespräche gut strukturiert und zielorientiert führen zu können | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Erlernen von Strategien des eigenverantwortlichen und selbstgesteuertem Lernens - Vermittlung von lernpsychologischen Erkenntnissen | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Outlook-Elemente kategorisieren, sortieren, gruppieren, suchen, filtern, archivieren - Outlook-Formulare erstellen, anpassen und verarbeiten - Kontakteinträge anlegen und verwalten - Erlernen der Funktionen des Outlook-Kalenders | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: - Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Asylgerichtshofes als Gesamtstaatsorgan - Organisations- und Geschäftsprozesse im Asylgerichtshof - Grundsätzliche Kenntnisse in den für den Asylgerichtshof maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht - Kenntnis der im Asylgerichtshof spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration) - Kenntnisse im Verwaltungsmanagement und des Aktenspiegels des Asylgerichtshofes | 16 |
Anlage 3: Inhalte, Ziele und Mindeststunden der theoretischen Ausbildung gemäß § 5 Abs. 5 für den Bereich des Bundesverwaltungsgerichts
I. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
| Mindeststunden | |
|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Vertiefende Kenntnisse der englischen Sprache im berufsspezifischen Kontext – Kenntnisse der englischen EU-Fachterminologie | 24 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als Gesamtstaatsorgan – Organisations- und Geschäftsprozesse im Bundesverwaltungsgericht – Vertiefende Kenntnisse in den für den Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht – Kenntnis der im Bundesverwaltungsgericht spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration) – Kenntnisse in den für das Bundesverwaltungsgericht erforderlichen Datenbanken | 40 |
II. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 und v2
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
| Mindeststunden | |
|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Vertiefende Kenntnisse der englischen Sprache im berufsspezifischen Kontext – Kenntnisse der englischen EU-Fachterminologie | 24 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als Gesamtstaatsorgan – Organisations- und Geschäftsprozesse im Bundesverwaltungsgericht – Vertiefende Kenntnisse in den für den Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht – Kenntnis der im Bundesverwaltungsgericht spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration) – Kenntnisse in den für das Bundesverwaltungsgericht erforderlichen Datenbanken | 40 |
III. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 bzw. v3
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
| Mindeststunden | |
|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie – Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing | 16-60 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Kenntnisse der Zusammenarbeit von Menschen gleicher bzw. unterschiedlicher Qualifikation insbesondere über die Teambildung und Konfliktvermeidung – Kenntnisse der Grundlagen einer möglichst effizienten Selbstorganisation, insbesondere der Zeitplanung, der Identifikation der Störfaktoren im Arbeitsprozess sowie der effizienten Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen | 24 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Kenntnisse der Datenbankfunktionen – Funktionen optimal einsetzen – Einführung in die praktische Anwendung von statistischen Funktionen – Umsetzung an konkreten Beispielen | 24 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als Gesamtstaatsorgan – Organisations- und Geschäftsprozesse im Bundesverwaltungsgericht – Grundsätzliche Kenntnisse in den für den Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht – Kenntnis der im Bundesverwaltungsgericht spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration) – Kenntnisse im Verwaltungsmanagement und des Aktenspiegels des Bundesverwaltungsgerichts | 16 |
IV. Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4 bis A5 bzw. v4
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen im Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungverordnung.
| Mindeststunden | |
|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie – Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing | 16-60 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Kenntnisse der Zusammenarbeit von Menschen gleicher bzw. unterschiedlicher Qualifikation insbesondere über die Teambildung und Konfliktvermeidung – Kenntnisse der Grundlagen einer möglichst effizienten Selbstorganisation, insbesondere der Zeitplanung, der Identifikation der Störfaktoren im Arbeitsprozess sowie der effizienten Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen | 24 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Beschwerden kundenorientiert bearbeiten – Gespräche gut strukturiert und zielorientiert führen zu können | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Erlernen von Strategien des eigenverantwortlichen und selbstgesteuertem Lernens – Vermittlung von lernpsychologischen Erkenntnissen | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Outlook-Elemente kategorisieren, sortieren, gruppieren, suchen, filtern, archivieren – Outlook-Formulare erstellen, anpassen und verarbeiten – Kontakteinträge anlegen und verwalten – Erlernen der Funktionen des Outlook-Kalenders | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl: – Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als Gesamtstaatsorgan – Organisations- und Geschäftsprozesse im Bundesverwaltungsgericht – Grundsätzliche Kenntnisse in den für den Bundesverwaltungsgericht maßgeblichen materiellen Rechtsvorschriften und Verfahrensrecht – Kenntnis der im Bundesverwaltungsgericht spezifischen EDV-Anwendung eVA (elektronische Verfahrens-Administration) – Kenntnisse im Verwaltungsmanagement und des Aktenspiegels des Bundesverwaltungsgerichts | 16 |
Anlage 4: Inhalte, Ziele und Mindeststunden der theoretischen Ausbildung gemäß § 5 Abs. 5 für den Bereich des Bundesdenkmalamtes
I. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
| 3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesdenkmalamt spezifische Fächer | Mindeststunden |
|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung – Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes | 8 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der allgemeinen und BDA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Büroordnung – Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Bundesdenkmalamtes – Grundkenntnisse des Denkmalschutzgesetzes, der denkmalschutzspezifischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Wissen über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, insbesondere auch des Bundeshaushalts, der Kulturpolitik und der Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung – Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes | 4 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Grundkenntnisse der Denkmalpflege – Grundkenntnisse der österreichischen Geschichte, insbesondere der Kunst- und Kulturgeschichte | 50 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über das Grundkonzept von Public Management – Grundkenntnisse über die zentralen Gestaltungselemente und Instrumente des Public Managements (Controlling, Qualitätsmanagement, Kosten- und Leistungsrechnung etc.) | 16 |
II. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 und v2
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
| 3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesdenkmalamt spezifische Fächer | Mindeststunden |
|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der historischen und der aktuellen Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung – Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes | 8 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der allgemeinen und BDA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Büroordnung – Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Bundesdenkmalamtes – Grundkenntnisse des Denkmalschutzgesetzes, der denkmalspezifischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Wissen über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, insbesondere auch des Bundeshaushalts, der Kulturpolitik und der Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung – Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes | 4 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Grundkenntnisse der Denkmalpflege – Grundkenntnisse der österreichischen Geschichte, insbesondere der Kunst- und Kulturgeschichte | 40 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über das Grundkonzept von Public Management – Grundkenntnisse über die zentralen Gestaltungselemente und Instrumente des Public Managements (Controlling, Qualitätsmanagement, Kosten- und Leistungsrechnung etc.) | 16 |
III. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 bis A5 bzw. v3 und v4
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
| 3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesdenkmalamt spezifische Fächer | Mindeststunden |
|---|---|
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der historischen und der aktuellen Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung – Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes | 8 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der allgemeinen und BDA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Büroordnung – Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Bundesdenkmalamtes – Grundkenntnisse des Denkmalschutzgesetzes, der denkmalspezifischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen | 16 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Wissen über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, insbesondere auch des Bundeshaushalts, der Kulturpolitik und der Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung – Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes | 4 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie – Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing und der IT-Sicherheit | 16-60 |
| Ziel auf der Basis der Mindeststundenanzahl – Grundkenntnisse der Denkmalpflege – Grundkenntnisse der österreichischen Geschichte, insbesondere der Kunst- und Kulturgeschichte | 30 |
| Ziel auf Basis der Mindeststundenanzahl – Kenntnisse über kunden- und serviceorientierte Gesprächsführung und deren Anwendungen im beruflichen Alltag | 8 |
IV. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen h1, h2 und h3
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Sonstige für den Ausbildungsbereich spezifische Fächer entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 Punkt V. der Grundausbildungsverordnung.
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