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Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Geltender Text a fecha 2011-07-19

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Die Bundesministerin für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

Verkauf im Ausland:

Bebautes städtisches Grundstück, ehemaliges Generalkonsulat der Republik Österreich in Brasilien mit der Adresse, Avenida Atlantica, 3.804 – Copacabana – Rio de Janeiro im Grundflächenausmaß von rund 1.000 m².

Die Veräußerung der angeführten Liegenschaft hat bestmöglich zu erfolgen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.