Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (Lehrplan 2011); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2011-09-01
Status Aufgehoben · 2019-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 7
Änderungshistorie JSON API

Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes; Bedeutung des Urheberrechts, Copyright; Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source; gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie; Suchtverhalten.

Kompetenzbereich „Publikation und Kommunikation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Textverarbeitung und Präsentationen:

Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software.

Publikation und Kommunikation im Web:

LAN, WAN; Internetdomänen; Suchmaschinen; E-Commerce, EGovernment und E-Banking; einfache Webseitengestaltung; Webmail, Mailclient; E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.

Kompetenzbereich „Tabellenkalkulation und Datenbanken“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Tabellen und Diagramme:

Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen.

II. Jahrgang:

Datenmodelle:

Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen.

Kompetenzbereich „Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. und II. Jahrgang:

Elemente der Programmierung:

Algorithmen; grafische Entwurfswerkzeuge; Programmiersprachen; einfache Programme; Verzweigungen; Schleifen; Datentypen; Dateizugriff; Anwendungen auf klassische Informatik-Algorithmen; Methoden und Klassen, objektorientierte Programmierung, kommentieren und dokumentieren von Programmen.

Verbindliche Übung

SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Kompetenzbereich „Soziale Verantwortung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kennenlern- und Orientierungsphase; die Schule als Lebensraum, Ich/Du/Wir, Erarbeiten von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Klasse, Umgang mit Vertrauen, Übernehmen von Verantwortlichkeiten im Klassenverband, Erstellen und Einhalten von Klassenvereinbarungen.

Entstehung von Konflikten, Konfliktarten, Regeln zur Konfliktbewältigung.

II. Jahrgang:

Exemplarische Reflexionsprozesse (zB zum selbstständigen Umgang mit Klassenvereinbarungen und Verantwortlichkeiten), Übungen zum Umgang mit Verschiedenheit und mit unterschiedlichen Bedürfnissen.

Übungen zum konstruktiven Formulieren eigener Standpunkte und Interessen, Konfliktstufen, Lösungsansätze bei Konflikten anhand von Fallbeispielen.

Kompetenzbereich „Kommunikation und Kooperation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Gesprächsregeln, erfolgreiches Sprechen mit einfachen Regeln, Ich-Botschaften, Geben und Nehmen von Rückmeldungen (Feedback).

Arbeiten in Lern- und Arbeitsgruppen (Erkennen von Zielen, Teamregeln, Funktionen im Team, Verteilen von Aufgaben, Reflexion der Teamarbeit); Arbeiten und Üben in homogenen und heterogenen Gruppen, Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern zu Übungszwecken und zur Vorbereitung von Prüfungen.

II. Jahrgang:

Kommunikationsmodelle, Übungen zur Argumentation und Diskussion, Körpersprache als Ausdrucksmittel, Kommunikation mit Bildern, Kommunikation mit Medien, Sensibilisieren für zielgruppenorientiertes Sprechen.

Arbeiten und Üben in Lern- und Arbeitsgruppen (Setzen und Einhalten realistischer Gruppenziele, Erstellen eines Arbeitsplans für das Team, eigenverantwortliches Arbeiten im Team, Reflexion der eigenen Leistung im Team).

Kompetenzbereich „Eigenverantwortung und Lebensgestaltung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Persönliche Stärken und Schwächen, Möglichkeiten der Motivation, exemplarisches Lernen bezogen auf die aktuelle Lebenssituation der Schülerin bzw. des Schülers und die Erfahrungen im beruflichen und sozialen Umfeld.

Erkennen von persönlichen Zielen, Umgang mit Stress und Angst, Strategien zur Stressvermeidung, Aspekte von Bewerbungssituationen.

II. Jahrgang:

Selbst- und Fremdbild, Formulieren von persönlichen Konsequenzen aus einem Feedback.

Analyse der eigenen Ernährungs-, Entspannungs- und Bewegungsgewohnheiten, Merkmale und Auswirkungen von suchtartigem Verhalten.

Kompetenzbereich „Lern- und Arbeitsverhalten“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen (Gehirn, Gedächtnis, Lernstile); Arbeits- und Lernorganisation (Arbeitsplatzgestaltung, Zeitplanung, Umgang mit Unterlagen, Methoden zum Üben, Wiederholen und Vorbereiten, Setzen von Lernzielen); exemplarische Übungen zum Umgang mit neuen Informationen (zielorientiertes Beschaffen, Strukturieren, Zusammenfassen, Aufbereiten, Visualisieren und Weitergeben von Informationen).

Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes, Bedeutung von Umgangsformen, Sprach- und Sprechstile, Authentizität, Reflexion des eigenen Auftretens.

II. Jahrgang:

Gehirngerechtes Arbeiten, Übungen zur Verbesserung der Merkleistung; persönliche Lernstrategien; Bearbeiten fächerübergreifender Informationen.

Übungen mit unterschiedlichen sozialen Rollen.

Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Hinweise zur Organisation, Vor- und Nachbereitung:

Das Pflichtpraktikum dient der Verbindung des Unterrichts mit der realen Arbeitswelt und der Einführung der Schülerinnen und Schüler in konkrete betriebliche Realitäten. Die Gesamtdauer des Pflichtpraktikums beträgt mindestens 8 Wochen. Eine Ablegung des Pflichtpraktikums in zwei Modulen nach dem zweiten bzw. vierten Jahrgang wird empfohlen. Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehrere Module von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.

Es ist Aufgabe der Schule, über die Ziele, den Zweck und die Bedeutung des Pflichtpraktikums zu informieren und im Unterricht auf das Pflichtpraktikum vorzubereiten (Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräche, Arbeitsverhalten, Betriebsrealität). Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzportfolios führen, die im Hinblick auf das Pflichtpraktikum über die bis zum Ende der einzelnen Jahrgänge erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten informieren.

Über jeden Modul des Pflichtpraktikums ist vom Schülerinnen und Schüler ein Praktikumsbericht, in dem die übertragenen Aufgaben, die ausgeübten Tätigkeiten und der Nutzen für die eigene fachliche, soziale und personale Entwicklung darzustellen sind, an die Abteilungsvorständin und den Abteilungsvorstand (bzw. an ein von der Schule genanntes Mitglied des Lehrerinnen- und Lehrerkollegiums der jeweiligen Klasse) zu übermitteln. Der Praktikumsbericht ist mit dem Schülerinnen und Schüler zu besprechen, wobei sowohl auf fachbezogene Erfahrungen als auch auf arbeits- und sozialrechtliche Fragen sowie betriebssoziologische Fragen einzugehen ist.

Freigegenstände

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erfüllt sind.

Kompetenzbereich „Zuhören und Sprechen“:

„Zuhören“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

„An Gesprächen teilnehmen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

„Zusammenhängend sprechen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnungssituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige oder letzte Ausbildung und die damit verbundenen Tätigkeiten beschreiben.

Kompetenzbereich „Lesen und Schreiben“:

„Lesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

„Schreiben“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen und kurze, ganz einfache Briefe (zB Dankesbriefe) schreiben.

Kompetenzbereich „Linguistische Kompetenzen“:

In Ergänzung zu den Lernzielen in den angeführten Kompetenzbereichen ist folgende kompetenzbereichsübergreifende Bildungs- und Lehraufgabe zu berücksichtigen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Vertraute einfache Themen aus dem privaten und persönlich relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Familienleben, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule, Urlaub und Reisen, Einkaufen, Arbeit); elementare technische Sachverhalte der Fachrichtung; elementare naturwissenschaftliche und mathematische Sachverhalte; Aufbau und Vertiefung einfacher Grundgrammatik und eines entsprechenden Grund- und Fachwortschatzes.

Schularbeiten (über alle Kompetenzbereiche):

Pro Jahrgang zwei einstündige Schularbeiten.

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATIONSTECHNIK

Kompetenzbereich „Kommunikation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Kommunikationsbegriff; Modelle der Kommunikation; psychologische und soziale Grundlagen; geschlechtersensible und gewaltfreie Kommunikation; Ablauf und Formen der Kommunikation; Sinne und Wahrnehmung; sprachliche Strategien und Sprachoperationen; Formen der Ein- und Mehrwegkommunikation; Kommunikation in der Gruppe; Sprechen und Zuhören; Feedback geben und nehmen; verbale und periverbale Kommunikation (zB Sprechtechnik; Atemtechnik; Stimmbildung; Artikulation und Vokalisierung, Variation in Tonlage und Lautstärke, Pausen); nonverbale Kommunikation (zB Gestik und Mimik, Körpersprache; Blickkontakt; Bewegung im Raum; Barrieren und Reaktionen); elektronische Kommunikation (zB WWW, E-Mail, Soziale Netzwerke, Chat, Blog).

Kompetenzbereich „Rhetorik und Präsentationstechnik“:

„Rhetorik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Wege zum freien Sprechen; Vortrag, Kurzrede; Strukturierung (zB 5-Satz, Statement); freie Rede (zB Überzeugungs- und Meinungsrede; Informationsrede; Stegreifrede; Gelegenheitsrede); Kommunikationsprobleme (zB Lampenfieber, Blackout, Stimmversagen, Vortragsstörungen) und Lösungen; rhetorische Mittel und sprachliche Strategien; Techniken der Argumentation und Meinungslenkung; Fragetechniken; faire und unfaire Argumentation (zB Killerphrasen); Gesprächsformen und Gesprächstechniken; Gesprächsführung; Umgang mit Fragen und Einwänden; formalisierte Gespräche (zB Verhandeln, Bewerbungsgespräch, Verkaufsgespräch); Telefonate vorbereiten und führen; Kommunikation in der Gruppe (Konfliktgespräch; Streitgespräch; Klärungsgespräch; Vier-Augen-Gespräch; Diskussion; Debatte); Moderation von Gesprächen, Moderationstechniken.

„Präsentationstechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Techniken der Präsentation, der Visualisierung und des rhetorischen Einsatzes von Sprache unter Einbeziehung nonverbaler Kommunikation. Sie setzen adäquate Medien gezielt ein.

Lehrstoff:

Vorbereitung und Durchführung von Einzel- und Gruppenpräsentationen; Zielgruppenanalyse; Präsentationsziele; Planung, Planungsstrategien und Ordnungsprinzipien; Strukturierungstechniken (zB Mind Mapping); Techniken der Visualisierung und Medieneinsatz; Präsentationsmittel (Computerpräsentation, Handouts, Flipchart, Folien etc.); Präsentationstechniken und sprachliche Strategien; Auftreten und Wirkung; kunden- und berufsspezifische Präsentation; Fachpräsentation (Diplomarbeit); Telefonpräsentation, Telefonmarketing.

NATURWISSENSCHAFTLICHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Laborordnung und Sicherheit im naturwissenschaftlichen Laboratorium; Umgang mit Messinstrumenten und Laborgeräten; Umgang mit Chemikalien und Druckgasen; fachgerechte Entsorgung von chemischen Abfällen; physikalische und chemische Grundoperationen.

Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Kompetenzbereichen des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“.

FORSCHEN UND EXPERIMENTIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Übungen und Experimente in Ergänzung oder Vertiefung der fachtheoretischen oder fachpraktischen Unterrichtsgegenstände (nach Möglichkeit fächerübergreifend und auf Vorschlag der Schülerinnen und Schüler).

Unverbindliche Übung

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

Anlage 1.1

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK

I. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Wochenstunden Lehrver-pflich-tungs- gruppe
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I. II. III. IV. V.
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
1. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 2 2 2 2 - 8 III
5. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 IVa
6. Angewandte Mathematik 3 2 2 2 2 11 I
7. Naturwissenschaften 3 3 2 2 - 10 II
8. Angewandte Informatik 2 2 - - - 4 I
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Baukonstruktion3 4 4 4(1) 4(1) 4 20 I
2. Tragwerke 4 - 2 3(1) 6 8(2) 19 I
3. Baubetrieb 5 - - 2 6 5(2) 13 I bzw. III
4. Gestaltung und Baukultur 6 5(3) 5(4) 5(3) 5(3) 8(5) 28 I
5. Infrastruktur 7 - - 5(1) 4(2) 3(1) 12 I
6. Baupraxis und Produktionstechnik 7 7 5 - - 19 IV
Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz 8 1(1) 1(1) - - - 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 36 36 38 38 37 185
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte Wochenstunden Lehrver-pflichtungs-
--- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Jahrgang Summe pflich-
tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
B.1 Hochbau
1.1 Baukonstruktion3 4 4 4(1) 4(1) 6 22 I
1.2 Tragwerke4 - 2 3(1) 6 6 17 I
1.3 Baubetrieb5 - - 2 6 5(1) 13 I bzw. III
1.4 Gestaltung und Baukultur6 5(3) 5(4) 5(3) 5(3) 11(9) 31 I
1.5 Infrastruktur7 - - 5(1) 4(2) - 9 I
1.6 Baupraxis und Produktionstechnik 7 7 5 - - 19 IV
B.2 Tiefbau
2.1 Baukonstruktion3 4 4 4(1) 2(1) 2 16 I
2.2 Tragwerke4 - 2 3(1) 7 9(2) 21 I
2.3 Baubetrieb5 - - 2 6 5(1) 13 I bzw. III
2.4 Gestaltung und Baukultur6 5(3) 5(4) 5(3) 3(3) 4(4) 22 I
2.5 Infrastruktur7 - - 5(1) 7(2) 8(3) 20 I
2.6 Baupraxis und Produktionstechnik 7 7 5 - - 19 IV
B.3 Bauwirtschaft
3.1 Baukonstruktion3 4 4 4(1) 4(1) 6 22 I
3.2 Tragwerke4 - 2 3(1) 6 6(2) 17 I
3.3 Baubetrieb5 - - 2 8 11(3) 21 I bzw. III
3.4 Gestaltung und Baukultur6 5(3) 5(4) 5(3) 3(3) 5(5) 23 I
3.5 Infrastruktur7 - - 5(1) 4(2) - 9 I
3.6 Baupraxis und Produktionstechnik 7 7 5 - - 19 IV
B.4 Holzbau
4.1 Baukonstruktion3 4 4 4(1) 4(1) 6(2) 22 I
4.2 Tragwerk4 - 2 3(1) 6 6(1) 17 I
4.3 Baubetrieb5 - - 2 6 5(1) 13 I bzw. III
4.4 Gestaltung und Baukultur6 5(3) 5(4) 5(3) 5(3) 11(9) 31 I
4.5 Infrastruktur7 - - 5(1) 4(2) - 9 I
4.6 Baupraxis und Produktionstechnik 7 7 5 - - 19 IV
Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht Jahrgang pflich-
tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
C. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache 9 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik - - 2 2 - III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium 2 2 2 2 - III
4. Forschen und Experimentieren 2 2 - - - III
D. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
E. Förderunterricht 10
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

4 Mit Übungen im Laboratorium im III. Jahrgang und Übungen im V. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Kompetenzbereich „Recht“ im Ausmaß von zwei Wochenstunden im IV. Jahrgang.

6 Einschließlich „Darstellende Geometrie“; mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

7 Im IV. Jahrgang mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von einer Wochenstunde sowie Übungen im Ausmaß von einer Wochenstunde. In den übrigen Jahrgängen Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 bis B.4 angeführten Pflichtgegenständen.

9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichteinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachbezogenes Qualifikationsprofil

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Projektentwicklung und des Entwurfs, der Planung und Konstruktion, der Bauausführung und des Baumanagements sowie der Bauwerksinstandhaltung und der Bauteilproduktion ausführen. Sie werden in der Bau- und Baustoffindustrie, in Baufirmen, in Architektur- und Ingenieurbüros, in Baumeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes eingesetzt. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.

Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:

In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik im Besonderen

Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Sofern im Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“ in den Kompetenzbereichen mehrere Werkstätten vorgesehen sind, sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bis zu 12 Werkstätten festzulegen. Die Festlegung hat sich an den durch die Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule sowie an deren standortspezifischem Ausbildungsprofil zu orientieren und ist so vorzunehmen, dass durch die ausgewählten Werkstätten alle Kompetenzbereiche abgedeckt werden.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände

A. Allgemeine Pflichtgegenstände

„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und politische Bildung“, „Bewegung und Sport“, „Naturwissenschaften“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

6.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit technischen Hilfsmitteln lösen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Matrizen:

Matrizenprodukt, inverse Matrix.

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Darstellung von Funktionen:

Logarithmische Skalierungen.

Kompetenzbereich „Analysis“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Anwendungen der Integralrechnung:

Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung.

Differentialgleichungen:

Differentialgleichungen erster Ordnung, Trennung der Variablen.

B. Fachtheorie und Fachpraxis

1.

BAUKONSTRUKTION

Kompetenzbereich „Grundlagen des Bauens“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Ressourcen; Nachhaltigkeit; Baumaterialien; Bausysteme; Tragwerke; physikalische Effekte am Bau; Bauabläufe; Kostenermittlung.

Kompetenzbereich „Baustoffe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. bis II. Jahrgang:

Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.

III. Jahrgang:

Materialprüfung.

Kompetenzbereich „Baugrund“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Bodenarten, Eigenschaften; Baugrundsicherung.

III. Jahrgang:

Baugrund (Bewertung, Vorbereitungs- und Verbesserungsmaßnahmen).

Kompetenzbereich „Bauelemente“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente; Abdichtungen.

II. Jahrgang:

Dachkonstruktionen; Dachdeckungen; Dachabdichtungen; Entwässerung; nichttragende und raumbildende Elemente; Vertikalverbindungen; Absturzsicherungen.

III. Jahrgang:

Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Innenausbau.

IV. Jahrgang:

Außenanlagen; Innenausbau; Sonnenschutz; Energieeffizienz und Ökologie.

V. Jahrgang:

Fassaden; Sanierungen und Ausbauarbeiten.

Kompetenzbereich „Technischer Ausbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes und können diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).

II. Jahrgang:

Ver- und Entsorgungsanlagen, planerische Grundlagen.

IV. Jahrgang:

Ver- und Entsorgungsanlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär); elektrotechnische Gebäudeausstattung; Aufzüge; planerische Grundlagen.

Kompetenzbereich „Bauphysik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden.

Lehrstoff:

I. bis II. Jahrgang:

Bauphysikalische Grundbegriffe.

III. Jahrgang:

Bauphysikalische Prüfmethoden.

IV. Jahrgang:

Messtechnische Übungen; Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten.

V. Jahrgang:

Energieausweis; Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten.

Kompetenzbereich „Darstellung und Planung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Einsatz erforderlicher Hilfsmittel und Werkzeuge; normgerechte Darstellung.

II. bis III. Jahrgang:

Anwendung fachbezogener Software; Konstruktionsdetails.

IV. und V. Jahrgang:

Anwendung fachbezogener Software; Konstruktionsdetails; Baudokumentation.

2.

TRAGWERKE

Kompetenzbereich „Tragsysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Terminologie der Tragwerkslehre und können Bauwerke statisch erfassen und zuordnen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Terminologie der Flächentragwerke und der Tragsysteme im Brückenbau.

IV. Jahrgang:

Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke.

V. Jahrgang:

Stab- und Flächentragwerke im Bauwesen (Vertiefung).

Kompetenzbereich „Einwirkungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Einwirkungen im Hochbau.

III. Jahrgang:

Sicherheitskonzept; Einwirkungen im Hochbau.

Kompetenzbereich „Schnittkraftermittlung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. bis III. Jahrgang:

Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; statisch bestimmte Stabtragwerke.

IV. Jahrgang:

Statisch unbestimmte Stabtragwerke; ungünstige Laststellungen.

V. Jahrgang:

Statisch unbestimmte Stab- und Plattentragwerke.

Kompetenzbereich „Spannungsermittlung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Querschnittswerte.

III. Jahrgang:

Querschnittswerte; Dehnungen; Spannungen.

IV. Jahrgang:

Stabilität (Knicken); plastische Querschnittswiderstände.

V. Jahrgang:

Stabilität (Biegedrillknicken).

Kompetenzbereich „Formänderungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Arten und Ursachen von Formänderungen und können deren Größen bei Stabtragwerken berechnen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Formänderungen statisch bestimmter Stabtragwerke.

V. Jahrgang:

Formänderungen statisch unbestimmter Stabtragwerke.

Kompetenzbereich „Baustoffe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer Eigenschaften und Kennwerte sowie die zu deren Ermittlung erforderlichen Prüfverfahren.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundlegende Baustoffe; Prüfverfahren.

IV. Jahrgang:

Materialeigenschaften und Materialkennwerte.

V. Jahrgang:

Glas, Kunststoffe und weitere moderne Baumaterialien.

Kompetenzbereich „Bemessung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Tragwerke aus Stahl und Holz (Grundlagen).

IV. Jahrgang:

Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Bauteile).

V. Jahrgang:

Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Anschlüsse und Details); Einführung in den konstruktiven Einsatz weiterer Materialien (Mauerwerk, Glas, Kunststoffe ua.).

Kompetenzbereich „Konstruktive Durchbildung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen (optimieren) und grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

Kompetenzbereich „Darstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können normgerechte Plandarstellungen richtig interpretieren und normgerechte Zeichnungen (Übersichts- und Ausführungspläne) von Bauteilen aus Stahl, Holz und Stahlbeton erstellen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Übersichtspläne für Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

V. Jahrgang:

Ausführungspläne für Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

Kompetenzbereich „EDV- und CAD-Programme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können EDV-Programme zur Schnittkraft- und Verformungsermittlung und zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken sowie aktuelle CAD-Programme zur Erstellung von Plänen anwenden.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

EDV-Programme zur Schnittkraftermittlung.

IV. Jahrgang:

EDV-Programme zur Schnittkraftermittlung, zur Ermittlung der Verformungen und zur Bemessung von Stabtragwerken; CAD-Programme.

V. Jahrgang:

EDV-Programme zur Schnittkraftermittlung, zur Ermittlung der Verformungen und zur Bemessung von Flächentragwerken; CAD-Programme.

3.

BAUBETRIEB

Kompetenzbereich „Bauorganisation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Aufgabenstellungen im Bauablauf erkennen, erklären und anwenden sowie die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.

V. Jahrgang:

Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.

Kompetenzbereich „Bauvorschriften“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.

Lehrstoff:

III. und V. Jahrgang:

Arbeitnehmerschutz; Baubewilligung, Baugesetze; Normen; Grundkataster und öffentliche Bücher.

Kompetenzbereich „Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die gängigen Bauverfahren und können deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Arten und Einsatz.

IV. Jahrgang:

Spezialverfahren.

Kompetenzbereich „Kostenermittlung – Baupreisermittlung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundlagen der Kostenermittlung.

IV. Jahrgang:

Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.

Kompetenzbereich „Ausschreibung, Angebot, Vergabe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.

Kompetenzbereich „Bauausführung und Projektentwicklung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Bauleitung (Auftragnehmer):

Baustellenorganisation, Baudokumentation, Bauabrechnung, Bauübergabe.

Bauaufsicht (Auftraggeber):

Bauüberwachung, Baudokumentation, Rechnungsprüfung, Bauübernahme; Baustellenkoordination; Grundlagen des Projektmanagements und der Projektabwicklung, einfache Fallstudien.

Kompetenzbereich „Betriebsorganisation und Entrepreneurship“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Mitarbeiterführung; Grundlagen der Betriebsorganisation; Businessplan-Marketing.

Kompetenzbereich „Rechnungswesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Doppelte Buchhaltung, Einnahmen-Ausgabenrechnung; Kostenrechnung; Steuern; Finanzierung.

Kompetenzbereich „Recht“:

Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Siehe den Kompetenzbereich „Recht“ (IV. und V. Jahrgang) im Pflichtgegenstand „Wirtschaft und Recht“ in Anlage 1.

4.

GESTALTUNG UND BAUKULTUR

Kompetenzbereich „Grundlagen des Gestaltens“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Wahrnehmung (Form, Struktur, Raum, Farben, Licht); Bauformen; Bauentwurf; Baugeschichte.

Kompetenzbereich „Handzeichnen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Freihandzeichnen; Farbenlehre; Schrift und Schriftbilder; räumliches Erleben und Sehen; Skizzieren.

IV. bis V. Jahrgang:

Perspektivische Darstellung.

Kompetenzbereich „Darstellende Geometrie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.

II. Jahrgang:

Konstruktive Behandlung bautechnischer Objekte; Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Baupraxis in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien; Raumtransformationen; Visualisierungen.

Kompetenzbereich „Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Normgerechtes Konstruieren und Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.

II. Jahrgang:

Einreichpläne.

III. Jahrgang:

Polierpläne, Detailpläne.

IV. Jahrgang:

Projektpläne von Bauwerken.

V. Jahrgang:

Entwurfspläne; Schalungs-, Bewehrungs- und Konstruktionspläne.

Kompetenzbereich „Gebäude- und Gestaltungslehre“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundzüge der Gebäude- und Gestaltungslehre.

IV. Jahrgang:

Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung; Bestandsdokumentation.

V. Jahrgang:

Sonderbauwerke.

Kompetenzbereich „Baustile“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Stilepochen.

IV. Jahrgang:

Baustile bis zur Renaissance; Denkmalschutz und Baudenkmalpflege.

V. Jahrgang:

Baustile bis zur Neuzeit.

Kompetenzbereich „Modellbau und Präsentation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Modellbau und Präsentation von Bauprojekten.

Kompetenzbereich „EDV- und CAD-Programme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können CAD-Programme zur Erstellung von Plänen und Präsentationen, Bürosoftware zur Erstellung technischer Berichte und EDV-Programme zur Schnittkraft- und Verformungsermittlung, zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken und zur Erstellung von Konstruktionen aus dem Infrastrukturbereich anwenden.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

EDV- und CAD-unterstützte Erstellung von Plänen.

III. bis V. Jahrgang:

Anwendung bauspezifischer Software.

5.

INFRASTRUKTUR

Kompetenzbereich „Grundbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Baugrund und Boden; Baugruben.

IV. Jahrgang:

Boden- und Baugrundprüfungen; bodenmechanische Berechnungen; Flachgründungen; Tiefgründungen; Verbau.

V. Jahrgang:

Tiefgründungen; Stützbauwerke und Verbau; Anwendung bauspezifischer Software.

Kompetenzbereich „Wasserbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Wasserwirtschaft.

IV. Jahrgang:

Hydraulik; Wasserversorgung; Abwasserableitung.

V. Jahrgang:

Abwasserableitung; Abwasserreinigung; Schutzwasserbau und Wasserkraftanlagen; Umwelttechnik; Anwendung bauspezifischer Software.

Kompetenzbereich „Verkehrswegebau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundlagen des Verkehrswegebaus.

IV. Jahrgang:

Verkehrswegeplanung.

V. Jahrgang:

Verkehrswegeplanung; Anwendung bauspezifischer Software.

Kompetenzbereich „Vermessungswesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Lage- und Höhenvermessung; Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Kataster und Grundbuch; Geoinformationssysteme; Anwendung bauspezifischer Software.

IV. Jahrgang:

Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Anwendung bauspezifischer Software.

6.

BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Kompetenzbereiche:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff aller Kompetenzbereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätssicherung.

Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Kompetenzbereichen angeführten Werkstätten sowie unter Nutzung von Außenbaustellen.

Kompetenzbereich „Baumeisterarbeiten“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Maurer-Handwerkstätte:

I. Jahrgang:

Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Oberflächen; zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge.

II. Jahrgang:

Erdbau; Flachgründungen; Mauerwerk aus großformatigen Steinen; Wände und Decken; Versetzarbeiten; Abdichtungen; Fänge; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Trockenausbau; zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge.

III. Jahrgang:

Abbruch, Sanierung und Instandhaltung; Außenanlagen; zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge.

Maurer-Maschinenwerkstätte:

II. Jahrgang:

Geräte und Maschinen, Anwendung und Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen etc.).

III. Jahrgang:

Geräte und Maschinen, Anwendung und Wartung (Schleifmaschinen, Rüttelplatten, Schrämhämmer etc.).

Schalungswerkstätte:

I. Jahrgang:

Systemlose Schalungen.

II. Jahrgang:

Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen; Lehrgerüste.

III. Jahrgang:

Systemschalungen für Decken, Platten- und Plattenbalken; Treppen.

Stahlbetonbauwerkstätte:

I. Jahrgang:

Einfache Bewehrungen; Beton.

II. Jahrgang:

Bewehrung nach Bewehrungsplänen, Beton.

III. Jahrgang:

Sanierung von Bewehrung und Beton.

Steinmetzwerkstätte:

III. Jahrgang:

Bearbeitung von Kunst- und Naturstein; Verlegearbeiten.

Kompetenzbereich „Zimmermeisterarbeiten“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Zimmerer-Handwerkstätte:

I. Jahrgang:

Materialkunde und Verarbeitung; Holzverbindungen.

II. Jahrgang:

Dächer; Austragungen; Verbindungsmittel.

III. Jahrgang:

Dachaufbauten; Austragungen.

Zimmerer-Maschinenwerkstätte:

I. Jahrgang:

Geräte und Maschinen, deren Anwendung und Instandhaltung.

II. Jahrgang:

Wandsysteme; Deckensysteme; Dachsysteme; Schutzmechanismen an Geräten und Maschinen.

III. Jahrgang:

Holztreppen und Geländer; CAD-Technik, CNC-Technik.

Holzkonstruktions- und Ausbauwerkstätte:

II. Jahrgang:

Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Dachkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel.

III. Jahrgang:

Dachaufbauten; Austragungen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad; dreidimensionale Tragwerke; Abbundmethoden und Anreißtechnik.

Abbundwerkstätte:

I. Jahrgang:

Holzkonstruktionen.

II. Jahrgang:

Dachstühle.

III. Jahrgang:

Tragkonstruktionen; Tragsysteme.

Holzleimbauwerkstätte:

I. Jahrgang:

Verleimungen; Verklebungen.

II. Jahrgang:

Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit.

III. Jahrgang:

Leimholzherstellung verschiedener geometrischer Formen; Ausschalen und Zuschnitt; Qualitätskontrolle der Verleimung.

Kompetenzbereich „Baunebengewerbe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die im Baunebengewerbe gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe mit den praxisüblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten.

Lehrstoff:

Baumaschinen- und Metallwerkstätte:

II. Jahrgang:

Schlosserarbeiten (Schleifen, Schneiden, Bohren).

III. Jahrgang:

Schlosserarbeiten (Schweißen).

Bautischler- und Innenausbauwerkstätte:

II. Jahrgang:

Bautischlerarbeiten.

III. Jahrgang:

Fliesenlegearbeiten; Trockenausbau.

Haustechnik-Installationswerkstätte:

II. Jahrgang:

Installateurarbeiten.

III. Jahrgang:

Energieversorgung.

Malerwerkstätte:

II. Jahrgang:

Maler- und Anstreicherarbeiten; Stuckarbeiten.

Dachdecker- und Spenglerwerkstätte:

III. Jahrgang:

Dachdecker- und Spenglerarbeiten; Schwarzdeckerarbeiten.

Kompetenzbereich „Angewandter Baubetrieb“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:

I. Jahrgang:

Arbeits- und Schutzgerüste.

II. Jahrgang:

Vermessung; CAD-Technik; CNC-Technik.

III. Jahrgang:

Arbeitsvorbereitung; Bauablauf.

Modellbauwerkstätte:

II. Jahrgang:

Arbeitsmodelle.

III. Jahrgang:

Präsentationsmodelle.

Wartungswerkstätte:

II. Jahrgang:

Wartung technischer Geräte.

III. Jahrgang:

Zusammenbau technischer Geräte.

Verbindliche Übung

SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte

B.1 Hochbau

1.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Baustoffe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen innovative, nachhaltige Baumaterialien.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Einsatzbereiche; Anwendung und Materialprüfung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.

V. Jahrgang:

Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.

Kompetenzbereich „Bauelemente“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen komplexe Bauelemente (Fertigteile, großflächige Fassadenkonstruktionen ua.).

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Energieeffiziente Bauweisen.

V. Jahrgang:

Ausgewählte Sanierungsverfahren; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.

Kompetenzbereich „Technischer Ausbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente.

V. Jahrgang:

Zukunftsorientierter Ausbau.

Kompetenzbereich „Bauphysik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden.

1.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.3 BAUBETRIEB

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Grundlagenerhebung; Erstellung schwerpunktspezifischer Pläne und Projekte.

V. Jahrgang:

Entwerfen komplexer Gebäude.

Kompetenzbereich „Gebäude- und Gestaltungslehre“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Gebäudeanalyse; Proportionsstudien.

V. Jahrgang:

Material- und funktionsgerechtes Gestalten.

Kompetenzbereich „Baustile“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlich richtiger Einordnung und Interpretation erstellen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Zeitdokumente und gesellschaftliches Umfeld; Verfahren der Baudenkmalpflege.

V. Jahrgang:

Historische Materialien und deren Einordnung.

Kompetenzbereich „Modellbau und Präsentation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können komplexe Arbeits- und Präsentationsmodelle zu eigenständig entworfenen Projekten fertigen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Dokumentation und Präsentationstechniken einzelner Entwurfsschritte.

1.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

B.2 Tiefbau

2.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Tragsysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen und geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen.

Lehrstoff:

IV. bis V. Jahrgang:

Im Brückenbau verwendete Tragsysteme.

Kompetenzbereich „Einwirkungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.

Lehrstoff:

IV. bis V. Jahrgang:

Einwirkungen im Brückenbau.

Kompetenzbereich „Bemessung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Einfache Brückentragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

V. Jahrgang:

Spezifische Brückenbauteile; Grundlagen Spannbeton.

Kompetenzbereich „Konstruktive Durchbildung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können grundlegende Brückentragsysteme und spezifische Bauteile konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Spezifische Brückenbauteile.

V. Jahrgang:

Brückentragwerke.

Kompetenzbereich „Darstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Brückentragwerke und spezifische Bauteile entwerfen und darstellen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Übersichtspläne von Brückentragwerken (generelle Projekte).

V. Jahrgang:

Ausführungspläne von Brückentragwerken und spezifischen Bauteilen (Detailprojekte).

2.3 BAUBETRIEB

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Konstruktionsübungen, Entwurfszeichnen und Darstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Übersichts- und Ausführungspläne; konstruktive Durchbildung komplexer Ingenieurbauwerke sowie Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

V. Jahrgang:

Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Entwurf, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke.

2.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Grundbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Entwurf, Planung, Bemessung und Darstellung von Bauwerken im Grundbau; Anwendung bauspezifischer Software.

V. Jahrgang:

Entwurf, Planung, Bemessung und Darstellung von Bauwerken im Grundbau; Anwendung bauspezifischer Software; Abfallwirtschaft; Deponietechnik, Umweltverträglichkeit.

Kompetenzbereich „Wasserbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Hydraulische Berechnungen; Hydrografie und Gewässerkunde; Anwendung bauspezifischer Software.

V. Jahrgang:

Wasserbau; Wasserversorgung; Abwasserentsorgung; Anwendung bauspezifischer Software.

Kompetenzbereich „Verkehrswegebau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. bis V. Jahrgang:

Verkehrsanlagenplanung; Anwendung bauspezifischer Software.

2.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

B.3 Bauwirtschaft

3.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Baustoffe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen innovative, nachhaltige Baumaterialien.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Einsatzbereiche; Anwendung und Materialprüfung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.

V. Jahrgang:

Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.

Kompetenzbereich „Bauelemente“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen komplexe Bauelemente (Fertigteile, großflächige Fassadenkonstruktionen ua.).

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Energieeffiziente Bauweisen.

V. Jahrgang:

Ausgewählte Sanierungsverfahren; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.

Kompetenzbereich „Technischer Ausbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente.

V. Jahrgang:

Zukunftsorientierter Ausbau.

Kompetenzbereich „Bauphysik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden.

3.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.3 BAUBETRIEB

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Bauorganisation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können an Hand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen der Bauorganisation analysieren und lösen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Kompetenzbereich „Bauvorschriften“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese an konkreten Fallbeispielen anwenden.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Vertiefung an Hand von Fallbeispielen; Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.

Kompetenzbereich „Kostenermittlung – Baupreisermittlung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Kosten-Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Kompetenzbereich „Ausschreibung, Angebot, Vergabe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Kompetenzbereich „Bauausführung und Projektentwicklung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Projekte entwickeln und komplexere Bauabläufe erfassen und planen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Kompetenzbereich „Betriebsorganisation und Entrepreneurship“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können an Hand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Kompetenzbereich „Rechnungswesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können an Hand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

3.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

B.4 Holzbau

4.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Baustoffe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die holzbauspezifischen Werkstoffe, deren Eigenschaften und Handelsformen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Dämmstoffe und Dichtungen; Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel; verleimte Ware.

Kompetenzbereich „Bauelemente“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen.

V. Jahrgang:

Projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente.

Kompetenzbereich „Bauphysik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Schallschutz; Wärmeschutz (Phasenverschiebung, sommerlicher Wärmeschutz); Festigkeitsprüfungen; Brandschutz.

V. Jahrgang:

Luft- und Winddichtheit; Thermografie.

4.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Tragsysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Rahmenbau; Plattenbau; Fachwerksbau; Verbundkonstruktionen.

Kompetenzbereich „Formänderungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau und können sie unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Schwingungen im Holzbau.

Kompetenzbereich „Bemessung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Verbindungsmittel in mehrschnittigen Verbindungen normgerecht dimensionieren.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Verbindungsmittel in Holzkonstruktionen.

Kompetenzbereich „Konstruktive Durchbildung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Komplexe Holzbauwerke.

4.3 BAUBETRIEB

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

D. Unverbindliche Übung

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

Anlage 1.2

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK UND TECHNISCHE INFORMATIK

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

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