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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (Lehrplan 2011); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Geltender Text a fecha 2011-08-31

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund

1.

des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 73/2011, insbesondere dessen §§ 6, 68a und 72, sowie

2.

des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009,

(Anm.: Promulgationsklausel zu Art. 1)

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:

(Anm.: Promulgationsklausel zu Art. 2)

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

Artikel 1

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (Lehrplan 2011)

§ 1. Für die nachstehend genannten Höheren technischen Lehranstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

1.

Höhere Lehranstalt für Bautechnik (Anlagen 1 und 1.1)

2.

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik (Anlagen 1 und 1.2)

3.

Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik (Anlagen 1 und 1.3)

4.

Höhere Lehranstalt für Informatik (Anlagen 1 und 1.4)

5.

Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie (Anlagen 1 und 1.5)

6.

Höhere Lehranstalt für Gebäudetechnik (Anlagen 1 und 1.6)

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

§ 2. Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2009, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

§ 3. Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese durch die Schulbehörde erster Instanz zu erlassen.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

§ 4. Diese Verordnung tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) wie folgt in Kraft:

1.

§ 1, § 2, § 3 sowie die Anlagen 1, 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 treten, sofern Z 2 nicht anderes anordnet, hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 2011 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft;

2.

§ 1, § 2, § 3 sowie die Anlagen 1, 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 treten hinsichtlich jener Höheren technischen Lehranstalten, an denen im Schuljahr 2010/2011 im I. Jahrgang nach den genannten Anlagen schulversuchsweise unterrichtet wurde, hinsichtlich des I. und II. Jahrganges mit 1. September 2011 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.

§ 5. Diese Verordnung sowie die Anlagen 1, 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 dieser Verordnung treten hinsichtlich des I. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des II. Jahrganges mit Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend außer Kraft.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

Artikel 2

Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Die in den Anlagen unter Abschnitt V enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, bekannt gemacht.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

Anlage 1

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN HÖHEREN TECHNISCHEN UND GEWERBLICHEN (EINSCHLIESSLICH KUNSTGEWERBLICHEN) LEHRANSTALTEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten dienen im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 Schulorganisationsgesetz) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung (§§ 65 und 72 Schulorganisationsgesetz), die

Dem doppelten Bildungsauftrag entsprechend sind in den Lehrplänen für die einzelnen Fachrichtungen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten die erforderlichen allgemeinen, fremdsprachlichen, mathematischen, naturwissenschaftlichen, fachtheoretischen, fachpraktischen und wirtschaftlich-rechtlichen Pflichtgegenstände sowie Pflichtpraktika vorgesehen (§§ 68a und 72 Schulorganisationsgesetz). Im Rahmen dieser Pflichtgegenstände erwerben die Schülerinnen und Schüler

Nach Abschluss einer Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt besitzen die Schülerinnen und Schüler im Besonderen

Die Schülerinnen und Schüler können

II. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der gehobenen Berufe auf technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Gebiet, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemein bildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zunehmen.

IIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereiche der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen und der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden:

1.

In jedem Pflichtgegenstand ist es zulässig, die Verteilung des Lehrstoffs im Rahmen der vorgegeben Wochenstunden oder die Aufteilung der Wochenstunden auf die Jahrgänge (und entsprechend die Verteilung des Lehrstoffs) abweichend vorzunehmen.

2.

Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig im Abschnitt „Allgemeine Pflichtgegenstände“ festgelegten Pflichtgegenstände kann insgesamt um bis zu fünf Wochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktionen – in diesem Abschnitt zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.

3.

Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig im Abschnitt „Fachtheorie und Fachpraxis“ festgelegten Pflichtgegenstände kann insgesamt um bis zu fünf Wochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktionen – in diesem Abschnitt zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.

4.

Anstelle des Pflichtgegenstandes Englisch kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen des Unterabschnitts IId auf diese lebende Fremdsprache.

Bei Anwendung der in Z 1 bis Z 3 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 und Z 3 unterliegen der Beschränkung, dass sie nicht zum gänzlichen Entfall der von der Reduktion betroffenen Pflichtgegenstände führen.

Die im Ausmaß gemäß Z 2 und Z 3 zulässigen schulautonomen Veränderungen können nach Maßgabe des Abschnitts IIa auch als für Schülerinnen und Schüler wählbare zusätzliche Pflichtgegenstände (Wahlpflichtgegenstände) oder wählbare Vertiefungen bestehender Pflichtgegenstände (Wahlpflichtvertiefungen) festgelegt werden.

Ferner können nach Maßgabe des Abschnitts IIa durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

IIc. Bestimmungen über Ausbildungsschwerpunkte und schulautonome Schwerpunktsetzungen

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Abschnitt „Fachtheorie und Fachpraxis“ Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

1.

Anstelle der Pflichtgegenstände des Abschnitts „Fachtheorie und Fachpraxis“ können die Pflichtgegenstände der im Lehrplan vorgesehenen Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

2.

Um eine auf das regionale Umfeld der Schule abgestimmte Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, kann das Stundenausmaß der im Abschnitt „Fachtheorie und Fachpraxis“ lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände insgesamt um bis zu 20 Wochenstunden (davon höchstens fünf Wochenstunden bis zum III. Jahrgang) – unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenzahl – verändert werden. Zulässige Veränderungen sind die Reduktion und die Erhöhung (im Ausmaß der Reduktionen) von vorgesehenen Pflichtgegenständen sowie die Reduktionen von bestehenden Pflichtgegenständen zu Gunsten der Einführung von bis zu zwei zusätzlichen Pflichtgegenständen im Gesamtausmaß von bis zu 6 Wochenstunden.

Die Führung eines Ausbildungsschwerpunktes gemäß Z 1 ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung – durch einen Bindestrich getrennt – die Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunktes beigefügt wird.

Die Führung einer schulautonomen Schwerpunktsetzung gemäß Z 2 ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung der Zusatz „Schulautonome Schwerpunktsetzung …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird.

Die Bezeichnung des Schwerpunktes hat jedenfalls abweichend von der Bezeichnung eines verlautbarten Lehrplanes oder von in diesen Lehrplänen vorgesehenen Ausbildungsschwerpunkten zu erfolgen. Die Anwendung von Z 2 schließt die Anwendung der Z 3 von Abschnitt IIb aus.

IId. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch“) ab dem III. Jahrgang mindestens 72 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand Englisch in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung von Englisch als Arbeitssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.

IIe. Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe, die Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen sowie die didaktischen Grundsätze

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan neue Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen für bestehende Unterrichtsgegenstände ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, sind zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und ein zusätzlicher Lehrstoff in schulautonomen Lehrplanbestimmungen vorzunehmen.

Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten:

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe:

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Richtlinien für die Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppen:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Fremdsprache“:

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand Englisch analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Wirtschaft und Technik“:

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe I für die Ausbildungsbereiche Wirtschaftsingenieurwesen und Informatik; sonst Lehrverpflichtungsgruppe II).

Fachgebiet „Recht und Politische Bildung“:

Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. die Politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Umwelt“:

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Spezielle Fachtheorie“:

Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Projekt“:

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Allgemeine Fachtheorie“:

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II).

Richtlinien für die didaktischen Grundsätze:

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden.

III. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Lehr- und Lernziele:

Die Unterrichtsplanung hat sich am allgemeinen Bildungsziel sowie den Bildungs- und Lehraufgaben zu orientieren. Diese stellen insgesamt den Rahmen jener Lernziele dar, die jedenfalls zu erreichen und im Unterricht so zu konkretisieren sind, dass aktuelle Entwicklungen in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind Werthaltungen, Einstellungen und kreative Fähigkeiten zu fördern, um bestehende und zukünftige kulturelle, gesellschaftliche und technische Entwicklungen innovativ mit gestalten zu können. Die Reflexion ist als zentrales Instrument für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern.

Soweit die Erreichung der Lernziele gewährleistet ist, müssen Neuerungen und Veränderungen in Technik und Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft berücksichtigt werden und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß gewichtet werden bzw. muss auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten, Normen und Richtlinien eingegangen werden.

Die im Lehrplan angeführten zu erreichenden Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände sind über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen. Es obliegt den Lehrkräften, Teilkompetenzen zu definieren und zur Umsetzung eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.

Wenn bei der Beschreibung des Lehrstoffes in einem Kompetenzbereich eine Festlegung über zwei Jahrgänge hinweg erfolgt, werden im erstgenannten Jahrgang die Grundlagen für die genannten Lehrstoffbereiche gelegt und im zweitgenannten Jahrgang die Anwendungen im Fachgebiet entsprechend dem Bildungsziel des Lehrplans erschlossen. Bei Lehrstoffbeschreibungen über mehrere Jahrgänge hinweg erfolgen im erstgenannten Jahrgang die Grundlagen, und in den weiteren Jahrgängen Anwendungen im Fachgebiet mit steigender Komplexität und steigendem Schwierigkeitsgrad, wobei aktuellen Entwicklungen sowie den neuesten Stand der Wissenschaft und Technik besondere Beachtung zu schenken ist.

In der Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben ist der Erarbeitung von grundlegenden Erkenntnissen und Fertigkeiten der Vorzug gegenüber oberflächlicher Vielfalt zu geben. Diese Grundhaltung erfordert unter anderem exemplarisches Lehren und Lernen. Bei der Erreichung des allgemeinen Bildungsziels ist von der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler auszugehen und eine praxisnahe Gestaltung der Schwerpunkte anzustreben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in Themenbereiche einzuführen.

Die Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand von Technik und Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen stets eigenverantwortlich weiterentwickeln.

Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache – insbesondere der Unterrichtssprache – und deren Weiterentwicklung in Wort und Schrift sind alle Lehrkräfte verantwortlich.

Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind berufsspezifische Kompetenzen in Verbindung mit sprachlichen Kompetenzen zu sehen. Interkulturelles Lernen soll die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen verbessern. Das Prinzip interkulturellen Lernens ist eine Chance der Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.

Der Entwicklung der sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. Konstruktive Rückmeldungen (Feedback) sowie eine gezielte Steuerung der gruppendynamischen Prozesse sollen diese Entwicklung fördern.

Unterrichtsmethoden:

Zur Erreichung des Bildungsziels ist von der Vorbildung auszugehen und an den individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Um gezielt und frühzeitig unterstützende Maßnahmen ergreifen zu können, sollen zu Beginn der 9. Schulstufe Diagnoseinstrumente für Deutsch, Englisch und Mathematik, die sich an den Bildungsstandards der 8. Schulstufe orientieren, zur Anwendung kommen. Durch forschendes und entdeckendes Lernen sollen alle Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angeregt und gefördert werden. Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass das Interesse und die Motivation der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden kann. Prinzipiell sind Methodenvielfalt sowie Lehr- und Lernformen anzustreben, welche die Schülerinnen und Schüler zu Problemlösungskompetenz befähigen und vermehrt zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise hinführen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen ihren Fähigkeiten gemäß zu fördern und zu fordern. Dazu tragen Unterrichtsformen bei, die von den Stärken und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Die Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen und differenzierten Unterrichts sollen verstärkt in Anspruch genommen werden. Dabei sind, nach Erfordernis, Informationsfeststellungen (Lernstandserhebung, Lernfortschrittsanalyse) einzusetzen. Unterrichtskonzepte, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Lernwege dokumentieren und reflektieren können, wie zB Portfoliotechniken, unterstützen die Entwicklung zu selbstständigem Lernen und Arbeiten.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (zB Durchführung von Projekten, Fallstudien, Simulationen) führen die Schülerinnen und Schüler einzeln und im Team zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. Dabei sollen neben der Vermittlung von Expertenwissen individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Die Lehrenden sind in diesem Prozess Wissensvermittlerinnen und Wissensvermittler sowie Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gleichermaßen. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitschülerinnen und Mitschüler bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.

Offene Lehr- und Lernformen sowie projektorientiertes Arbeiten und integriertes Fremdsprachenlernen sind nach den Möglichkeiten am Standort umzusetzen. Dies und die zeitliche Abstimmung der Lehr- und Lernziele zwischen den Unterrichtsgegenständen erfordern regelmäßige Absprachen und die Koordination aller Lehrenden.

Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Unter „Content and Language Integrated Learning (CLIL)“ versteht man die Verwendung der Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lehrinhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Unterrichts im Pflichtgegenstand Englisch unter Einbindung von Elementen der Fremdsprachendidaktik. Wegen der Bedeutung der Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis sind Unterrichtssequenzen mit CLIL von großer Wichtigkeit. Die Vermittlung der Fremdsprachenkompetenz hat integrativ so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Schülerinnen und Schüler bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden und damit die Beschäftigungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in einem globalisierten Arbeitsmarkt gestärkt wird.

Unterrichtstechnologie:

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrags sollen verschiedenste Medien eingesetzt werden um einerseits den Lernprozess, wo dies sinnvoll ist, zu unterstützen und andererseits die für den beruflichen Alltag erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist deshalb in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Auch Elemente des E-Learning und Integrierten Lernens (Blended Learning) können die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. Der zweckmäßige Einsatz von Wörterbüchern und anderer Korrekturhilfen, Nachschlagewerken, Gesetzestexten, Formelsammlungen, elektronischen Medien sowie weiterer in der Praxis üblicher Informationsträger ist sowohl im Unterricht als auch bei Leistungsfeststellungen vorzusehen.

Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste. Elemente von „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika, zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt zu halten.

Unterrichtsorganisation:

Die Vielfalt von Unterrichtsmethoden erfordert größtmögliche Flexibilität in der Unterrichtsorganisation und organisatorische Unterstützung auf allen Ebenen (fächerübergreifender Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und andere offene Unterrichtsformen). Diese Unterrichtsformen können durch schulfremde Expertinnen und Experten unterstützt werden. Exkursionen und Lehrausgänge dienen in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch unmittelbaren und anschaulichen Kontakt zum wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Vorbereitung auf die berufliche Tätigkeit.

Unter Bedachtnahme auf das Stundenausmaß und die Lehrplaninhalte können pädagogisch sinnvolle Blockungen vorgesehen werden. Außerdem können verschiedene Kompetenz- oder Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrkräfte entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden. Eine enge Kooperation dieser Lehrkräfte hinsichtlich der Abstimmung der Lehrinhalte und gemeinsamen Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist erforderlich.

Der Unterricht ist in allen Gegenständen auf das allgemeine Bildungsziel der Schulart auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit und laufende Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Jahrganges bzw. des Bildungsganges zweckmäßig, um fächerübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewährleisten. Pädagogische Abstimmungen (zB hinsichtlich der Jahresplanungen oder der Kriterien der Leistungsbeurteilung) ermöglichen Synergien, verhindern unerwünschte Redundanzen und tragen zur Vergleichbarkeit der Anforderungen und Transparenz des Unterrichts bei. Besondere Bedeutung kommt auch der Abstimmung des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts zu.

Unterrichtsqualität:

Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen sind zentrale Themen der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul-, Landes- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Bei der Unterrichtsgestaltung und Unterrichtserteilung ist auf die Grundprinzipien „Prozessorientierung“, „systematische Evaluation“ und „kontinuierliche Verbesserung“ besonders zu achten. Die nachvollziehbare Darstellung der Unterrichtsziele und transparente Kriterien der Leistungsbeurteilung tragen wesentliche zur Motivation und zum Schulklima bei. Eine Kultur der offenen Rückmeldung (offene Feedbackkultur) ist anzustreben. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.

Leistungsfeststellung:

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Weise bekannt zu geben. Sofern in Unterrichtsgegenständen ein Rahmen für die Zahl der Schularbeiten und deren Durchführung als ein- oder als mehrstündige Schularbeit gegeben ist, obliegt die Entscheidung darüber der oder den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern.

IV. UNTERRICHSTPRINZIPIEN

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zu Unternehmergeist, die Gesundheitserziehung, die Wirtschaftserziehung und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung, die Umwelterziehung, die Sexualerziehung, die europapolitische Bildungsarbeit, die Medienbildung und die Verkehrserziehung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

1.

Katholischer Religionsunterricht

2.

Evangelischer Religionsunterricht

3.

Altkatholischer Religionsunterricht

4.

Islamischer Religionsunterricht

5.

Israelitischer Religionsunterricht

6.

Neuapostolischer Religionsunterricht

7.

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

8.

Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

9.

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

10.

Buddhistischer Religionsunterricht

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände

DEUTSCH

Kompetenzbereich „Zuhören und Sprechen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Hörbeispiele zum Verständnistraining; aktives Zuhören, Feedback geben und nehmen; Grundlagen der Kommunikation; gelenktes Sprechen; Wege zum freien Sprechen; Stimme, Aussprache, Artikulation; Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache; berufsbezogene Gespräche (zB einfaches Vorstellungsgespräch, Rollenspiel); sensibler, gewaltfreier und gendergerechter Umgang mit Sprache.

II. Jahrgang:

Kreative und sachbezogene Hörbeispiele; mündliche Darstellung von allgemeinen und fachspezifischen Sachverhalten und Abläufen, Schlussfolgerungen; einfache Stellungnahmen; Erfassen und Erklären von Tabellen und Grafiken; Grundlagen der Präsentation unter Medieneinsatz, nonverbale Kommunikation, Übungen zum freien Sprechen und gestaltenden Lesen; Diskussion; Feedbackkultur und gewaltfreie Kommunikation.

III. Jahrgang:

Literarische und gesellschaftsrelevante Hörbeispiele, Differenzierung von Sprechintentionen; Meinungen und Interessen vertreten; Diskussion und Diskussionsführung; Präsentationen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen; Fachsprache (verständliche Formulierung facheinschlägiger Inhalte); argumentative und appellative Rede (zB Statement, Appell), freies Sprechen und freies Erzählen.

IV. Jahrgang:

Auditive und audio-visuelle Vermittlung von beruflichen, gesellschaftlichen und literarischen Inhalten; Gesprächsführung, Fachsprache, Präsentation mit gezieltem Medieneinsatz; Rhetorik; Interview, Fragetechniken, kontrollierter Dialog; Telefontraining.

V. Jahrgang:

Auditive und audio-visuelle Vermittlung von beruflichen, gesellschaftlichen und literarischen Inhalten; kreatives Arbeiten mit Sprache; berufsbezogene Kommunikation (zB Verhandlung, Verkaufsgespräch, Vorstellungsgespräch); Anlassrede, Debatte, Gesprächsführung, Moderation; Einsatz von Fachsprache, berufsspezifische Präsentation (zB Diplomarbeit).

Kompetenzbereich „Lesen und Schreiben“:

„Lesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Steigerung der Lesekompetenz; Lesetraining in unterschiedlichen Medien; sinnerfassendes Lesen; lautes, gestaltendes Lesen; Informationsbeschaffung und -auswertung (Bibliotheksbenützung, Recherchieren in verschiedenen Medien); Lesemotivation.

II. Jahrgang:

Lesetraining; Rezeption von technischen und wirtschaftlichen Fachtexten der Berufspraxis, Informationsentnahme; Erfassen und Verbalisieren von Tabellen, Diagrammen, Bildern ua.; Erkennen und Filtern relevanter Inhalte; Textintentionen und Textsorten differenzieren; literarische Textformen; Lesen literarischer Texte, Lesen zur Identitätsfindung, Leseförderung.

III. Jahrgang:

Einsatz von Lesetechniken und Lesestrategien in verschiedenen Medien; orientierendes, selektives, intensives, kursorisches Lesen ua.; Textbearbeitungsstrategien, grafische Umsetzung von allgemeinen und berufsbezogenen Textinhalten (zB Visualisierung), Kennenlernen verschiedener Lebenswelten und Denkmodelle in historischem und gesellschaftlichem Zusammenhang; Buchkultur, ästhetisches Lesen, Förderung von Imagination, Kreativität und Phantasie.

IV. Jahrgang:

Vergleichendes Lesen; Stoffe, Themen, Motive in verschiedenen Medien und Kontexten, Methoden der Texterschließung (handlungs- und produktionsorientierte Verfahren), Textanalyse (zB Textsorten, Stilebenen, Stilfiguren); Auswahl und Bewertung von Texten; Quellenkritik; Verfahren der Textinterpretation, empathisches Lesen.

V. Jahrgang:

Kennenlernen verschiedener Lebenswelten, Denkmodelle und Entwürfe literarischer und ästhetischer Denkwelten; Symbole und Metaphern verstehen; eigenverantwortliche, kritische Lesestoffauswahl und -rezeption; bedürfnisgerechte und kritische Medienauswahl.

„Schreiben“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Texte intentionsgerecht und adressatenorientiert verfassen; berufsspezifische und allgemeine Formen des Beschreibens, Anleitens, Berichtens; berufsbezogene Textsorten (zB Lebenslauf, Bewerbung); Methoden der Textbearbeitung; strukturierte Wiedergabe von Informationen und Ideen; Erzählen; kreative Textformen und prozessorientiertes Schreiben; geschlechtssensible Sprachanwendung.

II. Jahrgang:

Schreibstrategien; Methoden der Textplanung (zB Zielsetzung, Struktur, Entwurf); Textüberarbeitung; Argumentieren (Kommentieren, Stellung nehmen, Formen des Erörterns), Appellieren; berufsbezogene und allgemeine Visualisierungstechniken; Protokoll; einfache Portfoliotechniken; Charakterisieren; personal-kreatives Schreiben (über sich selbst nachdenken und schreibend reflektieren).

III. Jahrgang:

Informationen bewerten und kommentieren; Analysieren und Argumentieren von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld; Interpretieren; Grundlagen wissenschaftlicher Arbeitstechniken, Facharbeit, Portfolio; Textüberarbeitung anwenden (zB Kurzfassung, Paraphrase, Textoptimierung); freie und gelenkte Mitschrift; Schreibkonferenz, Schreibarrangements.

IV. Jahrgang:

Verfassen berufsbezogener Fachtexte unter Anwendung wissenschaftlicher Arbeitstechniken; Visualisierung von Inhalten und als formale Gestaltungstechnik; reflexionsorientiertes Schreiben; Redemanuskript; komplexe Argumentationstexte; textbezogene und problembezogene Interpretationen von literarischen Texten und medialen Ausdrucksformen; kreative Schreibaufgaben.

V. Jahrgang:

Berufsbezogene Kommunikation, Textsorten der Berufspraxis, Stellenbewerbung; Wissen schaffendes Schreiben; wissenschaftliche Arbeitstechniken; Analyse, Argumentation und Interpretation komplexer Sachverhalte auch anhand von Text- und Bildimpulsen; kritische Auseinandersetzung, Wertung und Stellungnahme zu gesellschaftlichen, ökologischen und kulturellen Themen; kreative Schreibanlässe.

„Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten; einfache Reflexionen über Berufs- und Lebensziele; Sensibilisierung für gesellschaftliche Entwicklungen und Multikulturalität; kreative Zugangs- und Reflexionsformen zu Themenfeldern (zB szenische, bildliche und akustische Gestaltungen).

II. Jahrgang:

Medien und Medienanalyse; Werbung; vertiefende Reflexion über Berufs- und Lebensziele; kreative Verfahren.

III. Jahrgang:

Medien und Medienanalyse, Medienkritik; kulturelle Zusammenhänge; Literatur und andere Kunstformen in ihren soziohistorischen Zusammenhängen und ihrer ästhetischen Qualität; Aspekte von Form, Inhalt und Gehalt; kreative Verfahren.

IV. Jahrgang:

Kulturelle Zusammenhänge; Literatur und andere Kunstformen in ihren soziohistorischen Zusammenhängen und ihrer ästhetischen Qualität; Sprache und Macht (zB Polemik, Populismus); Berufs- und Arbeitswelt; Globalisierung; verantwortungsbewusster Umgang mit Technik, Ingenieursethik; berufsorientierte Anwendung kreativer Techniken.

V. Jahrgang:

Kulturelle Zusammenhänge; Literatur und andere Kunstformen in ihren soziohistorischen Zusammenhängen und ihrer ästhetischen Qualität; Massenkultur, Hochkultur; Mainstream, Avantgarde, Populärkultur; Kunst- und Literaturbetrieb; literarischer Markt; Bestseller.

„Sprachbewusstsein“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Sprachnormen; Textgrammatik; Satzgrammatik; Wortgrammatik; Rechtschreibung; Zeichensetzung; Fehleranalyse; Wortschatz; allgemeine und fachspezifische Begriffsdefinitionen; Arbeit mit Wörterbüchern und Lexika; aufmerksamer und sensibler Umgang mit Sprache.

II. Jahrgang:

Sprachnormen und Rechtschreibtraining; Erkennen von Fehlerquellen und Anwendung von Fehlervermeidungsstrategien; Wortschatzarbeit; Fremdwörter; berufsbezogener Fachwortschatz der Technik und Wirtschaft; Rechtschreibprogramme und Wörterbücher; Übungen zur Sprachaufmerksamkeit; Bewusstsein für eigene Sprachbiographie; Standardsprache, Dialekt, Soziolekt, Jugendsprache.

III. Jahrgang:

Sprachnormen nach Bedarf; Stil- und Ausdrucksschulung, Bewusstseinsentwicklung für sprachliche Varianten; konstruktiver und kreativer Umgang mit Fehlern; Entwicklung der Sprache (zB Sprachgeschichte, Sprachfamilien); komplexe fachspezifische Begriffsdefinitionen und Erklärungen; berufsspezifische Fachsprachen und technischer Fachwortschatz.

IV. Jahrgang:

Sprachnormen nach Bedarf; mündliche und schriftliche Varietäten, stilistische Wirkungen; die deutsche Sprache im internationalen Kontext, Pluri- und Multilingualität.

V. Jahrgang:

Sprachnormen nach Bedarf; Sprachreflexion; Macht durch Sprache; Sprachsoziologie und Sprachphilosophie; sprachsensible Formulierungen; berufsspezifische Fachsprachen.

Schularbeiten (über alle Kompetenzbereiche):

I. und II. Jahrgang: Pro Jahrgang zwei bis vier einstündige Schularbeiten.

III. Jahrgang: Zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens eine mehrstündig) im Gesamtausmaß von höchstens fünf Unterrichtseinheiten.

IV. und V. Jahrgang: Pro Jahrgang zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens zwei mehrstündig) im Gesamtausmaß von höchstens sechs Unterrichtseinheiten.

ENGLISCH

Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erfüllt sind.

Kompetenzbereich „Zuhören und Sprechen“:

Bildungs- und Lehraufgabe: „Zuhören“:

Die Schülerinnen und Schüler können im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet. Sie können im Besonderen

„An Gesprächen teilnehmen“:

Die Schülerinnen und Schüler können flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und persönlich bedeutsamen Themen sprechen. Sie können dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen. Sie können sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch in der Muttersprache ohne größere Anstrengungen gut möglich ist, der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Sie können im Besonderen

„Zusammenhängend sprechen“:

Die Schülerinnen und Schüler können Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- oder Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben und darstellen. Sie können dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden. Sie können im Besonderen

Kompetenzbereich „Lesen und Schreiben“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

„Lesen“:

Die Schülerinnen und Schüler können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) selektiv benutzen. Sie verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen. Sie können lange und komplexe Texte zu vertrauten allgemeinen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen. Sie können im Besonderen

„Schreiben“:

Die Schülerinnen und Schüler können klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen. Sie können dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen sowie durch einen angemessenen Schluss abrunden. Sie können dabei die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden. Sie können im Besonderen

Kompetenzbereich „Linguistische Kompetenzen“:

In Ergänzung zu den Lernzielen in den angeführten Kompetenzbereichen ist folgende kompetenzbereichsübergreifende Bildungs- und Lehraufgabe zu berücksichtigen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff (für alle Kompetenzbereiche):

I. Jahrgang:

Vertraute Themen aus dem privaten und persönlich relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Familienleben, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule, Urlaub und Reisen, Einkaufen); einfache beruflich relevante und ausbildungsspezifische Themen (zB Werkzeuge, Werkstättensicherheit, Anweisungen, Regeln und Vorschriften, grundlegende Rechenvorgänge, einfache geometrische Formen, Maße, Größen, Dimensionen, Eigenschaften); Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen, Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.

II. Jahrgang:

Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem persönlich relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB zwischenmenschliche Beziehungen, Träume, Hoffnungen und Zukunftsperspektiven, Mode, Jugendkultur, Wohnen, öffentliche und private Verkehrsmittel); zeitgemäße Massenmedien und Kommunikationsformen (zB Internet, E-Mail, Blog, SMS); einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände (zB Beschreiben von Werkzeugen, Geräten und Abläufen, einfache Diagramme); einfache berufsbezogene Situationen (zB Terminvereinbarungen, Absagen, Reservierungen, einfache Produktpräsentationen); Erweiterung des allgemeinen, naturwissenschaftlichen und technischen Wortschatzes; Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen; gezielte Anwendung von elektronischen und nichtelektronischen Hilfsmitteln (zB Wörterbücher, Suchmaschinen).

III. Jahrgang:

Aktuelle soziale, politische und wirtschaftliche Themen aus dem Interessensgebiet der Schülerinnen und Schüler (zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Verstehen der eigenen sowie anderer Kulturen, Medien und Werbung, Energie und Umwelt); Produkte und Prozesse des eigenen Fachgebiets (zB detaillierte Bedienungsanleitungen, einfacher Schriftverkehr, Berichte über Berufserfahrungen); berufsbezogene Situationen (zB Small Talk, informelle gesellschaftliche Gespräche und Diskussionen, Beratungsgespräche und Beschwerden, Telefonieren, Beschreiben und Präsentieren von Grafiken, Diagrammen und Statistiken); Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen.

IV. Jahrgang:

Vielfältige aktuelle, auch weniger vertraute Themen von nationalem und internationalem Interesse (zB Europäische Union, internationale Organisationen, interkulturelle Kommunikation, Arbeitsmarkt, Bildung, Wissenschaft und Forschung, etc.); technisch und wirtschaftlich relevante Themen der Berufspraxis (zB Produkt- und Firmenpräsentationen, Protokolle, Laborberichte und Dokumentationen, Bewerbungen und Bewerbungsgespräche, beruflicher Schriftverkehr, Besprechungen, Konferenzen, Verhandlungs- und Verkaufsgespräche); Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen.

V. Jahrgang:

Breitgefächertes Spektrum komplexer allgemeiner Themen (zB regionale sowie globale soziale, politische, ökonomische, ökologische und kulturelle Entwicklungen und Zusammenhänge, Zukunftstechnologien); komplexe fachspezifische und beruflich relevante Themen (zB Projektmanagement, betriebliche Organisation, Fallstudien, Präsentationen aus den laufenden Diplomarbeiten, Abstracts, Bewerbungen und Bewerbungsgespräche); Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen.

Schularbeiten (über alle Kompetenzbereiche):

I. und II. Jahrgang: Pro Jahrgang zwei bis vier einstündige Schularbeiten.

III. Jahrgang: Zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens eine mehrstündig) im Gesamtausmaß von höchstens fünf Unterrichtseinheiten.

IV. und V. Jahrgang: Pro Jahrgang zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens zwei mehrstündig) im Gesamtausmaß von höchstens sechs Unterrichtseinheiten.

GEOGRAFIE, GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

(einschließlich Volkswirtschaftliche Grundlagen)

Kompetenzbereich „Geografie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Begriff, Bedeutung und Arbeitsmethoden der Geografie; naturgeografische und humangeografische Grundlagen.

Orientierungswissen durch traditionelle und digitale Informationsmedien; Grundlagen der Kartenkunde; Geografische Informationssysteme.

Geofaktoren und ökologisches Wirkungsgefüge; landschaftsökologische Zonen der Erde.

Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen; Ressourcenknappheit und Tragfähigkeit der Erde; Nachhaltigkeit in der Raumnutzung; Nutzungskonflikte; Lebensraum Österreich.

Geografische Gliederungsmodelle im Vergleich.

Bevölkerungsentwicklung und gesellschaftliche Folgerungen; Bevölkerungsstrukturen und -verteilung; Wanderungsbewegungen und Auswirkungen.

IV. Jahrgang:

Raumentwicklung; Ziele, Ebenen und Instrumente der österreichischen Raumordnung und -planung; Dorf- und Stadterneuerung.

Lebensraum Europa im Überblick; Grundfreiheiten der EU; Konvergenzen und Divergenzen Europas; Formen der europäischen Integration; Wettbewerbs- und Regionalpolitik; internationale Zusammenarbeit; volkswirtschaftliche Zusammenhänge Österreich – Europa; Regionalplanung im europäischen Kontext.

I. und IV. Jahrgang:

Praktische Anwendung von Geoinformationssystemen.

Kompetenzbereich „Geschichte“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Ziele der Beschäftigung mit Geschichte; Arbeit mit historischen Quellen; Periodisierungskonzepte; Analyse von Geschichtsdarstellungen.

Epochen und Umbrüche:

Neolithische Revolution, Zeitenwende Antike – Mittelalter – Neuzeit.

Kulturkonzepte; Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen; multikulturelle bzw. multireligiöse Gesellschaft; Fundamentalismen; Religion und Staat.

Vornationale Ordnungssysteme; Entwicklung des modernen Staates.

Identitäten und ihre Symbole – Erinnerungskulturen; Entwicklung Österreichs und der Bundesländer bis zur Gegenwart.

Technische Entwicklungen und ihre Auswirkungen; Industrialisierung und gesellschaftlicher Wandel; Arbeitswelten.

III. Jahrgang:

Entwicklung von unterschiedlichen Wirtschafts- und Sozialsystemen; Umweltgeschichte.

Europäisierung der Welt; Kolonialisierung und Entkolonialisierung und deren Folgen bis hin zum Nord-Süd-Konflikt; Entstehung der USA; Aufklärung und bürgerliche Revolutionen; wesentliche Ideologien des 19. Jahrhunderts und ihre Folgen; Nationalstaatsentwicklung; Konzept Familie im schichtspezifischen Wandel; Geschlechterrollenideologie und ihre Auswirkungen; Gender Mainstreaming.

Entstehung und Entwicklung des Kommunismus; Faschismus in Europa mit den Schwerpunkten Nationalsozialismus und Antisemitismus. Holocaust.

IV. Jahrgang:

Politische Konflikte; der Erste Weltkrieg und seine Auswirkungen; humanitäres Völkerrecht; der Zweite Weltkrieg in Verbindung mit dem Holocaust; das Erbe Österreichs; bipolares Weltsystem; Transformationen und neue Strukturen der Weltpolitik.

Institutionen und Formen der Friedenssicherung und der internationalen Zusammenarbeit; Alltagsgeschichte nach 1945.

Kompetenzbereich „Politische Bildung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Das politische und rechtliche System Österreichs; synchroner und diachroner Vergleich von Demokratiemodellen, Entwicklung der Demokratie in Österreich.

Funktion von Parteien in der Demokratie; die wichtigsten österreichischen Parteien und Interessensverbände.

Medien und ihre Auswirkungen auf die Politik; Analyse von Medienerzeugnissen und Erkennen der zugrundeliegenden Intentionen; Nutzung medialer Möglichkeiten der Partizipation.

III. Jahrgang:

Grund- und Menschenrechte im historischen Kontext.

Einbindung in die Rechtssysteme; Durchsetzungsmöglichkeiten und Verletzungen, Rassismus, Antisemitismus, Feindbilder.

IV. Jahrgang:

Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union; Institutionen, Zuständigkeiten.

II. bis IV. Jahrgang:

Konfliktarten – Entwicklung von Streitkultur und Konfliktmanagement.

Kompetenzbereich „Volkswirtschaftliche Grundlagen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundbegriffe der Volkswirtschaft; Wirtschaftssysteme;

Wichtige Wirtschaftsräume und deren Bedeutung; Wirtschaftsstandorte und -räume im Spannungsfeld; regionale Disparitäten;

Wirtschaftspolitik und ihre unterschiedlichen Interessenslagen.

Globalisierung, Merkmale und Probleme von Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern, Entwicklungszusammenarbeit, Voraussetzungen für globales Wirtschaften und dessen Auswirkungen, Vor- und Nachteile der Globalisierung sowie mögliche Lösungsansätze zur Abschwächung der Nachteile;

Wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen des sektoralen Wandels.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Kompetenzbereich „Wirtschaft“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Businessplan-Marketing:

Schritte zur Unternehmensgründung, Ideenfindung, Ziele und Inhalte des Businessplans, Kundennutzen, Markt- und Umfeldanalyse, Marketing-Mix (Produkt, Preis, Kommunikation, Distribution).

Organisation:

Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.

Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung:

Motivationstheorien, Möglichkeiten der Motivation, Führungsstile, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch.

Kompetenzbereich „Rechnungswesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

IV. Jahrgang:

Steuern:

Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragssteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Doppelte Buchhaltung/Einnahmen-Ausgabenrechnung:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Aufwand, Umsatzerlöse, Jahresabschlusskennzahlen, Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Kostenrechnung:

Kostenarten, Kostenstellen, Aufbau und Inhalte des Betriebsabrechnungsbogens, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even Analyse.

V. Jahrgang:

Finanzierung:

Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit; Leasing), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan.

Personalverrechnung:

Bruttobezug, Sozialversicherungsbeiträge, Personalnebenkosten, Sonderzahlungen.

Kompetenzbereich „Recht“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Überblick über Grundstrukturen des österreichischen Rechts.

Grundzüge des Zivilrechts:

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts sowie des Konsumentenschutzes; Recht und Internet, E-Commerce-Gesetz, Urheberrecht und Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz in den Grundzügen; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.

Unternehmensrecht:

Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.

Gewerberecht:

Arten von Gewerben, Voraussetzungen für Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung.

V. Jahrgang:

Arbeitsrecht:

Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen).

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Reelle Zahlen:

Mengenbegriff, Mengenoperationen; Zahlenbereiche; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln; Dualzahlen.

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten.

II. Jahrgang:

Komplexe Zahlen:

Darstellung; Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division. Polarkoordinaten.

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Fehlerquellen, Fehlergrößen, Fehlerfortpflanzung.

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Gleichungen und Ungleichungen:

Terme, Formelumwandlung; Äquivalenzumformungen; Ungleichungen; Gerade in der Ebene.

Lineare Gleichungssysteme:

Lösbarkeit; Lösungsmethoden.

Rechnen mit reellwertigen Funktionen:

Addition, Subtraktion, Multiplikation und zugehörige Rechenregeln.

Elementare Geometrie:

Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Satz von Pythagoras, Kreis; elementare Körper.

Trigonometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Vektoren:

Darstellung, Ortsvektor; Multiplikation mit Skalar; Addition und Subtraktion.

Matrizen:

Begriff; Determinante.

II. Jahrgang:

Trigonometrie:

Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks.

Vektoren:

Skalarprodukt, Betrag, Orthogonalität; vektorielles Produkt.

Matrizen:

Bezeichnungen, Addition, Multiplikation, Multiplikation mit einer Zahl; Rechenregeln, lineare Gleichungssysteme in Matrizenform.

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundfunktionen:

Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.

II. Jahrgang:

Grundfunktionen:

Umkehrfunktion; Quadratische Funktion, Potenzfunktionen, Polynomfunktion, Exponentialfunktion Logarithmusfunktion, trigonometrische Funktionen; Parameterdarstellung.

Eigenschaften von Funktionen:

Nullstellen, Monotonie, Polstellen.

Endliche Folgen:

Arithmetische und geometrische Folgen, Summenformel; Zinseszinsrechnung.

Interpolation:

Lineare Interpolation.

Kompetenzbereich „Analysis“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Unendliche Folgen und Reihen:

Grenzwert, konvergente und divergente Folgen, rekursive Definition von Folgen; elementarer Reihenbegriff, Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen, Iterationsverfahren zur Bestimmung von Nullstellen.

Differentialrechnung:

Ableitung, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen, Konvexität; Extremwerte, Wendepunkte.

Integralrechnung:

Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale; grundlegende und im Fachgebiet relevante Integrationsregeln; Numerische Integration.

Kompetenzbereich „Stochastik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Eindimensionale Datenbeschreibung:

Häufigkeitsverteilung, Lage- und Streuungsmaße, Boxplot.

IV. und V. Jahrgang:

Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse; bedingte Wahrscheinlichkeit.

Wahrscheinlichkeitsverteilungen:

Binomialverteilung; Normalverteilung.

Ausgleichsrechnung:

Methode der kleinsten Quadrate, Ausgleichsfunktionen.

Beurteilende Statistik:

Lineare Regression und Korrelation.

Lehrstoff (alle Kompetenzbereiche):

I. bis V. Jahrgang:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.

Schularbeiten (über alle Kompetenzbereiche):

I. bis III. Jahrgang: Pro Jahrgang zwei bis vier einstündige Schularbeiten.

IV. Jahrgang: Zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens eine mehrstündig) im Gesamtausmaß von höchstens sechs Unterrichtseinheiten.

V. Jahrgang: Zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens zwei mehrstündig) im Gesamtausmaß von höchstens sieben Unterrichtseinheiten.

NATURWISSENSCHAFTEN

Kompetenzbereich „Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Definition und Messung von physikalischen Größen:

Internationales Einheitensystem (Größengleichungen, Basiseinheiten, Vorsilben). Mechanische Größen (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Dichte, Kraft, Arbeit, Impuls, Druck, Drehmoment). Elektrische Größen (Spannung, Ladung, Widerstand, Kapazität, Induktivität); Akustische und optische Größen (Frequenz, Wellenlänge, Intensität); Thermodynamische Größen (Wärmekapazität, Ausdehnungskoeffizient); Anwendungen.

Energie, Leistung und Wirkungsgrad.

Kompetenzbereich „Grundlagen der Chemie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Grundbegriffe und Arbeitsweise der Chemie:

Aufbau der Materie (Stoffbegriff, Element, Verbindung, Gemische), Trennverfahren, Analyse und Synthese; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen; Formelschreibweise, chemische Gleichungen, Stöchiometrie.

Vom Atombau zu den Stoffeigenschaften:

Nuklide, Atommodelle, Elektronenkonfiguration, Periodensystem, Chemische Bindungen und Wechselwirkungskräfte (einschließlich Solvatation).

Chemische Reaktionen:

Triebkräfte der Natur (Enthalpie, Entropie), Kinetik und Katalyse; Chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz; Protolysereaktionen, pH-Wert; Redox-Reaktionen, Spannungsreihe, Elektrolyse und galvanische Elemente, Korrosion; organische Nomenklatur und funktionelle Gruppen, organische Reaktionstypen; anorganische und organische Analytik.

Kompetenzbereich „Chemische Technologie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Anorganische Rohstoffe und Produkte:

Nichtmetalle, wichtige Säuren und Basen und deren Salze (zB technische Gase, Schwefelsäure, Kochsalz, Baustoffe, Düngemittel); Metalle und Halbmetalle.

III. und IV. Jahrgang:

Organische Rohstoffe und Produkte:

Fossile Rohstoffe und ihre Produkte; organische Rohstoffe und Produkte mit funktionellen Gruppen (zB Halogenkohlenwasserstoffe, Alkohole und deren Oxidationsprodukte) und deren Nachweis; Kunststoffe und ausgewählte Beispiele aus den Bereichen Pharmazeutika, Farbstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel.

Kompetenzbereich „Biotechnologie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. und IV. Jahrgang:

Grundlagen der Biochemie und Ernährung:

Proteine, Fette und Kohlenhydrate in Lebensmitteln, Lebensmittelzusatzstoffe.

Molekulare Grundlagen der Zelle und Genetik:

Von der DNA zum Protein (Transkription, Translation, Replikation), analytische Methoden.

Stoffwechselprozesse:

Katabolismus, Anabolismus, Zyklen, Fotosynthese, Energieumsatz und Stofftransport, Biokybernetik.

Ausgewählte Beispiele moderner Technologien (zB Gärungsprozesse, Klonen, Penicillin- und Insulinproduktion, nanotechnologische Anwendungen).

Kompetenzbereich „Physikalische Phänomene und Methoden“:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Ausgewählte Phänomene der klassischen Physik (zB Reibung, Auftrieb, Brechung, Reflexion, thermische und elektrische Leitfähigkeit). Erhaltungssätze, insbesondere Energieerhaltung.

III. und IV. Jahrgang:

Phänomene und Methoden aus den folgenden Themenbereichen:

Bewegungsgleichungen; Schwingungs- und Wellenphänomene in Mechanik, Optik und Elektromagnetismus; Physikalische Felder (Gravitation, elektrische und magnetische Felder); Thermodynamik (zB Wärmetransport, Hauptsätze, Gaskinetik); Moderne Physik (Atom-, Kern- und Teilchenphysik, Quantenphysik, Relativitätstheorie, Astrophysik).

Kompetenzbereich „Naturwissenschaften, Umwelt und Gesellschaft“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Erkenntnisgewinn in der Naturwissenschaft und Auswirkungen auf die Gesellschaft (anhand ausgewählter Beispiele):

Beobachtung, Experiment, Hypothese, Theorie, Modell, Prognose, Qualitätskriterien der Wissenschaft; Entwicklung physikalischer Weltbilder (zB vom geozentrischen zum heliozentrischen Weltbild, von der klassischen zur modernen Physik).

II. Jahrgang:

Ökologie:

Luft, Luftgüte, Luftschadstoffe, Treibhauseffekt, Wasser, Wassergüte, Abwasserwirtschaft, Boden, Abfallwirtschaft.

III. und IV. Jahrgang:

Aktuelle gesellschaftliche Themen (zB Effizienzsteigerung der Energieverwendung, Vor- und Nachteile verschiedener Energiequellen, Nachhaltigkeit, Klimaproblematik, Strahlenbelastung, Nanotechnologie).

Ökologie und Gesellschaft:

Nachwachsende Rohstoffe und Ökoenergie; Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie anhand aktueller Themen; aktuelle Forschungsbereiche (zB Brennstoffzelle und andere alternative Energieträger).

Lehrstoff (alle Kompetenzbereiche):

I. bis IV. Jahrgang:

Für die Fachrichtung wichtige Stoffe und Verfahren. Übungen zu ausgewählten Kapiteln der Naturwissenschaften.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Kompetenzbereich „Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Hardwarekomponenten:

Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Monitore; Drucker, Scanner; Hardware für Internetzugang.

Betriebssysteme:

Marktübliche Betriebssysteme; Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Netzwerkeinstellungen, Benutzerverwaltung, Dateiverwaltung; Installation.

Netzwerke:

Komponenten; Daten im Netzwerk; Verwendung von Druckern im Netzwerk; Einstellungen im Mail-Client und im Browser.

Datensicherung:

Medien zur Datensicherung; Virenschutz; Firewalls; Updates, Service Packs; Digitale Signatur.

II. Jahrgang:

Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte:

Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes; Bedeutung des Urheberrechts, Copyright; Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source; gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie; Suchtverhalten.

Kompetenzbereich „Publikation und Kommunikation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Textverarbeitung und Präsentationen:

Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software.

Publikation und Kommunikation im Web:

LAN, WAN; Internetdomänen; Suchmaschinen; E-Commerce, EGovernment und E-Banking; einfache Webseitengestaltung; Webmail, Mailclient; E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.

Kompetenzbereich „Tabellenkalkulation und Datenbanken“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Tabellen und Diagramme:

Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen.

II. Jahrgang:

Datenmodelle:

Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen.

Kompetenzbereich „Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. und II. Jahrgang:

Elemente der Programmierung:

Algorithmen; grafische Entwurfswerkzeuge; Programmiersprachen; einfache Programme; Verzweigungen; Schleifen; Datentypen; Dateizugriff; Anwendungen auf klassische Informatik-Algorithmen; Methoden und Klassen, objektorientierte Programmierung, kommentieren und dokumentieren von Programmen.

Verbindliche Übung

SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Kompetenzbereich „Soziale Verantwortung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kennenlern- und Orientierungsphase; die Schule als Lebensraum, Ich/Du/Wir, Erarbeiten von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Klasse, Umgang mit Vertrauen, Übernehmen von Verantwortlichkeiten im Klassenverband, Erstellen und Einhalten von Klassenvereinbarungen.

Entstehung von Konflikten, Konfliktarten, Regeln zur Konfliktbewältigung.

II. Jahrgang:

Exemplarische Reflexionsprozesse (zB zum selbstständigen Umgang mit Klassenvereinbarungen und Verantwortlichkeiten), Übungen zum Umgang mit Verschiedenheit und mit unterschiedlichen Bedürfnissen.

Übungen zum konstruktiven Formulieren eigener Standpunkte und Interessen, Konfliktstufen, Lösungsansätze bei Konflikten anhand von Fallbeispielen.

Kompetenzbereich „Kommunikation und Kooperation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Gesprächsregeln, erfolgreiches Sprechen mit einfachen Regeln, Ich-Botschaften, Geben und Nehmen von Rückmeldungen (Feedback).

Arbeiten in Lern- und Arbeitsgruppen (Erkennen von Zielen, Teamregeln, Funktionen im Team, Verteilen von Aufgaben, Reflexion der Teamarbeit); Arbeiten und Üben in homogenen und heterogenen Gruppen, Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern zu Übungszwecken und zur Vorbereitung von Prüfungen.

II. Jahrgang:

Kommunikationsmodelle, Übungen zur Argumentation und Diskussion, Körpersprache als Ausdrucksmittel, Kommunikation mit Bildern, Kommunikation mit Medien, Sensibilisieren für zielgruppenorientiertes Sprechen.

Arbeiten und Üben in Lern- und Arbeitsgruppen (Setzen und Einhalten realistischer Gruppenziele, Erstellen eines Arbeitsplans für das Team, eigenverantwortliches Arbeiten im Team, Reflexion der eigenen Leistung im Team).

Kompetenzbereich „Eigenverantwortung und Lebensgestaltung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Persönliche Stärken und Schwächen, Möglichkeiten der Motivation, exemplarisches Lernen bezogen auf die aktuelle Lebenssituation der Schülerin bzw. des Schülers und die Erfahrungen im beruflichen und sozialen Umfeld.

Erkennen von persönlichen Zielen, Umgang mit Stress und Angst, Strategien zur Stressvermeidung, Aspekte von Bewerbungssituationen.

II. Jahrgang:

Selbst- und Fremdbild, Formulieren von persönlichen Konsequenzen aus einem Feedback.

Analyse der eigenen Ernährungs-, Entspannungs- und Bewegungsgewohnheiten, Merkmale und Auswirkungen von suchtartigem Verhalten.

Kompetenzbereich „Lern- und Arbeitsverhalten“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen (Gehirn, Gedächtnis, Lernstile); Arbeits- und Lernorganisation (Arbeitsplatzgestaltung, Zeitplanung, Umgang mit Unterlagen, Methoden zum Üben, Wiederholen und Vorbereiten, Setzen von Lernzielen); exemplarische Übungen zum Umgang mit neuen Informationen (zielorientiertes Beschaffen, Strukturieren, Zusammenfassen, Aufbereiten, Visualisieren und Weitergeben von Informationen).

Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes, Bedeutung von Umgangsformen, Sprach- und Sprechstile, Authentizität, Reflexion des eigenen Auftretens.

II. Jahrgang:

Gehirngerechtes Arbeiten, Übungen zur Verbesserung der Merkleistung; persönliche Lernstrategien; Bearbeiten fächerübergreifender Informationen.

Übungen mit unterschiedlichen sozialen Rollen.

Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Hinweise zur Organisation, Vor- und Nachbereitung:

Das Pflichtpraktikum dient der Verbindung des Unterrichts mit der realen Arbeitswelt und der Einführung der Schülerinnen und Schüler in konkrete betriebliche Realitäten. Die Gesamtdauer des Pflichtpraktikums beträgt mindestens 8 Wochen. Eine Ablegung des Pflichtpraktikums in zwei Modulen nach dem zweiten bzw. vierten Jahrgang wird empfohlen. Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehrere Module von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.

Es ist Aufgabe der Schule, über die Ziele, den Zweck und die Bedeutung des Pflichtpraktikums zu informieren und im Unterricht auf das Pflichtpraktikum vorzubereiten (Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräche, Arbeitsverhalten, Betriebsrealität). Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzportfolios führen, die im Hinblick auf das Pflichtpraktikum über die bis zum Ende der einzelnen Jahrgänge erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten informieren.

Über jeden Modul des Pflichtpraktikums ist vom Schülerinnen und Schüler ein Praktikumsbericht, in dem die übertragenen Aufgaben, die ausgeübten Tätigkeiten und der Nutzen für die eigene fachliche, soziale und personale Entwicklung darzustellen sind, an die Abteilungsvorständin und den Abteilungsvorstand (bzw. an ein von der Schule genanntes Mitglied des Lehrerinnen- und Lehrerkollegiums der jeweiligen Klasse) zu übermitteln. Der Praktikumsbericht ist mit dem Schülerinnen und Schüler zu besprechen, wobei sowohl auf fachbezogene Erfahrungen als auch auf arbeits- und sozialrechtliche Fragen sowie betriebssoziologische Fragen einzugehen ist.

Freigegenstände

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erfüllt sind.

Kompetenzbereich „Zuhören und Sprechen“:

„Zuhören“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

„An Gesprächen teilnehmen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

„Zusammenhängend sprechen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnungssituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige oder letzte Ausbildung und die damit verbundenen Tätigkeiten beschreiben.

Kompetenzbereich „Lesen und Schreiben“:

„Lesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

„Schreiben“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen und kurze, ganz einfache Briefe (zB Dankesbriefe) schreiben.

Kompetenzbereich „Linguistische Kompetenzen“:

In Ergänzung zu den Lernzielen in den angeführten Kompetenzbereichen ist folgende kompetenzbereichsübergreifende Bildungs- und Lehraufgabe zu berücksichtigen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Vertraute einfache Themen aus dem privaten und persönlich relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Familienleben, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule, Urlaub und Reisen, Einkaufen, Arbeit); elementare technische Sachverhalte der Fachrichtung; elementare naturwissenschaftliche und mathematische Sachverhalte; Aufbau und Vertiefung einfacher Grundgrammatik und eines entsprechenden Grund- und Fachwortschatzes.

Schularbeiten (über alle Kompetenzbereiche):

Pro Jahrgang zwei einstündige Schularbeiten.

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATIONSTECHNIK

Kompetenzbereich „Kommunikation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Kommunikationsbegriff; Modelle der Kommunikation; psychologische und soziale Grundlagen; geschlechtersensible und gewaltfreie Kommunikation; Ablauf und Formen der Kommunikation; Sinne und Wahrnehmung; sprachliche Strategien und Sprachoperationen; Formen der Ein- und Mehrwegkommunikation; Kommunikation in der Gruppe; Sprechen und Zuhören; Feedback geben und nehmen; verbale und periverbale Kommunikation (zB Sprechtechnik; Atemtechnik; Stimmbildung; Artikulation und Vokalisierung, Variation in Tonlage und Lautstärke, Pausen); nonverbale Kommunikation (zB Gestik und Mimik, Körpersprache; Blickkontakt; Bewegung im Raum; Barrieren und Reaktionen); elektronische Kommunikation (zB WWW, E-Mail, Soziale Netzwerke, Chat, Blog).

Kompetenzbereich „Rhetorik und Präsentationstechnik“:

„Rhetorik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Wege zum freien Sprechen; Vortrag, Kurzrede; Strukturierung (zB 5-Satz, Statement); freie Rede (zB Überzeugungs- und Meinungsrede; Informationsrede; Stegreifrede; Gelegenheitsrede); Kommunikationsprobleme (zB Lampenfieber, Blackout, Stimmversagen, Vortragsstörungen) und Lösungen; rhetorische Mittel und sprachliche Strategien; Techniken der Argumentation und Meinungslenkung; Fragetechniken; faire und unfaire Argumentation (zB Killerphrasen); Gesprächsformen und Gesprächstechniken; Gesprächsführung; Umgang mit Fragen und Einwänden; formalisierte Gespräche (zB Verhandeln, Bewerbungsgespräch, Verkaufsgespräch); Telefonate vorbereiten und führen; Kommunikation in der Gruppe (Konfliktgespräch; Streitgespräch; Klärungsgespräch; Vier-Augen-Gespräch; Diskussion; Debatte); Moderation von Gesprächen, Moderationstechniken.

„Präsentationstechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Techniken der Präsentation, der Visualisierung und des rhetorischen Einsatzes von Sprache unter Einbeziehung nonverbaler Kommunikation. Sie setzen adäquate Medien gezielt ein.

Lehrstoff:

Vorbereitung und Durchführung von Einzel- und Gruppenpräsentationen; Zielgruppenanalyse; Präsentationsziele; Planung, Planungsstrategien und Ordnungsprinzipien; Strukturierungstechniken (zB Mind Mapping); Techniken der Visualisierung und Medieneinsatz; Präsentationsmittel (Computerpräsentation, Handouts, Flipchart, Folien etc.); Präsentationstechniken und sprachliche Strategien; Auftreten und Wirkung; kunden- und berufsspezifische Präsentation; Fachpräsentation (Diplomarbeit); Telefonpräsentation, Telefonmarketing.

NATURWISSENSCHAFTLICHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Laborordnung und Sicherheit im naturwissenschaftlichen Laboratorium; Umgang mit Messinstrumenten und Laborgeräten; Umgang mit Chemikalien und Druckgasen; fachgerechte Entsorgung von chemischen Abfällen; physikalische und chemische Grundoperationen.

Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Kompetenzbereichen des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“.

FORSCHEN UND EXPERIMENTIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Übungen und Experimente in Ergänzung oder Vertiefung der fachtheoretischen oder fachpraktischen Unterrichtsgegenstände (nach Möglichkeit fächerübergreifend und auf Vorschlag der Schülerinnen und Schüler).

Unverbindliche Übung

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

Anlage 1.1

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK

I. STUNDENTAFEL 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Wochenstunden Lehrver-pflich-tungs- gruppe
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I. II. III. IV. V.
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
1. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 2 2 2 2 - 8 III
5. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 IVa
6. Angewandte Mathematik 3 2 2 2 2 11 I
7. Naturwissenschaften 3 3 2 2 - 10 II
8. Angewandte Informatik 2 2 - - - 4 I
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Baukonstruktion3 4 4 4(1) 4(1) 4 20 I
2. Tragwerke 4 - 2 3(1) 6 8(2) 19 I
3. Baubetrieb 5 - - 2 6 5(2) 13 I bzw. III
4. Gestaltung und Baukultur 6 5(3) 5(4) 5(3) 5(3) 8(5) 28 I
5. Infrastruktur 7 - - 5(1) 4(2) 3(1) 12 I
6. Baupraxis und Produktionstechnik 7 7 5 - - 19 IV
Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz 8 1(1) 1(1) - - - 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 36 36 38 38 37 185
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte Wochenstunden Lehrver-pflichtungs-
--- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Jahrgang Summe pflich-
tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
B.1 Hochbau
1.1 Baukonstruktion3 4 4 4(1) 4(1) 6 22 I
1.2 Tragwerke4 - 2 3(1) 6 6 17 I
1.3 Baubetrieb5 - - 2 6 5(1) 13 I bzw. III
1.4 Gestaltung und Baukultur6 5(3) 5(4) 5(3) 5(3) 11(9) 31 I
1.5 Infrastruktur7 - - 5(1) 4(2) - 9 I
1.6 Baupraxis und Produktionstechnik 7 7 5 - - 19 IV
B.2 Tiefbau
2.1 Baukonstruktion3 4 4 4(1) 2(1) 2 16 I
2.2 Tragwerke4 - 2 3(1) 7 9(2) 21 I
2.3 Baubetrieb5 - - 2 6 5(1) 13 I bzw. III
2.4 Gestaltung und Baukultur6 5(3) 5(4) 5(3) 3(3) 4(4) 22 I
2.5 Infrastruktur7 - - 5(1) 7(2) 8(3) 20 I
2.6 Baupraxis und Produktionstechnik 7 7 5 - - 19 IV
B.3 Bauwirtschaft
3.1 Baukonstruktion3 4 4 4(1) 4(1) 6 22 I
3.2 Tragwerke4 - 2 3(1) 6 6(2) 17 I
3.3 Baubetrieb5 - - 2 8 11(3) 21 I bzw. III
3.4 Gestaltung und Baukultur6 5(3) 5(4) 5(3) 3(3) 5(5) 23 I
3.5 Infrastruktur7 - - 5(1) 4(2) - 9 I
3.6 Baupraxis und Produktionstechnik 7 7 5 - - 19 IV
B.4 Holzbau
4.1 Baukonstruktion3 4 4 4(1) 4(1) 6(2) 22 I
4.2 Tragwerk4 - 2 3(1) 6 6(1) 17 I
4.3 Baubetrieb5 - - 2 6 5(1) 13 I bzw. III
4.4 Gestaltung und Baukultur6 5(3) 5(4) 5(3) 5(3) 11(9) 31 I
4.5 Infrastruktur7 - - 5(1) 4(2) - 9 I
4.6 Baupraxis und Produktionstechnik 7 7 5 - - 19 IV
Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht Jahrgang pflich-
tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
C. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache 9 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik - - 2 2 - III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium 2 2 2 2 - III
4. Forschen und Experimentieren 2 2 - - - III
D. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
E. Förderunterricht 10
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

4 Mit Übungen im Laboratorium im III. Jahrgang und Übungen im V. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Kompetenzbereich „Recht“ im Ausmaß von zwei Wochenstunden im IV. Jahrgang.

6 Einschließlich „Darstellende Geometrie“; mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

7 Im IV. Jahrgang mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von einer Wochenstunde sowie Übungen im Ausmaß von einer Wochenstunde. In den übrigen Jahrgängen Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 bis B.4 angeführten Pflichtgegenständen.

9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichteinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachbezogenes Qualifikationsprofil

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Projektentwicklung und des Entwurfs, der Planung und Konstruktion, der Bauausführung und des Baumanagements sowie der Bauwerksinstandhaltung und der Bauteilproduktion ausführen. Sie werden in der Bau- und Baustoffindustrie, in Baufirmen, in Architektur- und Ingenieurbüros, in Baumeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes eingesetzt. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.

Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:

In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik im Besonderen

Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Sofern im Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“ in den Kompetenzbereichen mehrere Werkstätten vorgesehen sind, sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bis zu 12 Werkstätten festzulegen. Die Festlegung hat sich an den durch die Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule sowie an deren standortspezifischem Ausbildungsprofil zu orientieren und ist so vorzunehmen, dass durch die ausgewählten Werkstätten alle Kompetenzbereiche abgedeckt werden.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände

A. Allgemeine Pflichtgegenstände

„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und politische Bildung“, „Bewegung und Sport“, „Naturwissenschaften“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

6.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit technischen Hilfsmitteln lösen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Matrizen:

Matrizenprodukt, inverse Matrix.

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Darstellung von Funktionen:

Logarithmische Skalierungen.

Kompetenzbereich „Analysis“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Anwendungen der Integralrechnung:

Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung.

Differentialgleichungen:

Differentialgleichungen erster Ordnung, Trennung der Variablen.

B. Fachtheorie und Fachpraxis

1.

BAUKONSTRUKTION

Kompetenzbereich „Grundlagen des Bauens“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Ressourcen; Nachhaltigkeit; Baumaterialien; Bausysteme; Tragwerke; physikalische Effekte am Bau; Bauabläufe; Kostenermittlung.

Kompetenzbereich „Baustoffe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. bis II. Jahrgang:

Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.

III. Jahrgang:

Materialprüfung.

Kompetenzbereich „Baugrund“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Bodenarten, Eigenschaften; Baugrundsicherung.

III. Jahrgang:

Baugrund (Bewertung, Vorbereitungs- und Verbesserungsmaßnahmen).

Kompetenzbereich „Bauelemente“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente; Abdichtungen.

II. Jahrgang:

Dachkonstruktionen; Dachdeckungen; Dachabdichtungen; Entwässerung; nichttragende und raumbildende Elemente; Vertikalverbindungen; Absturzsicherungen.

III. Jahrgang:

Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Innenausbau.

IV. Jahrgang:

Außenanlagen; Innenausbau; Sonnenschutz; Energieeffizienz und Ökologie.

V. Jahrgang:

Fassaden; Sanierungen und Ausbauarbeiten.

Kompetenzbereich „Technischer Ausbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes und können diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).

II. Jahrgang:

Ver- und Entsorgungsanlagen, planerische Grundlagen.

IV. Jahrgang:

Ver- und Entsorgungsanlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär); elektrotechnische Gebäudeausstattung; Aufzüge; planerische Grundlagen.

Kompetenzbereich „Bauphysik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden.

Lehrstoff:

I. bis II. Jahrgang:

Bauphysikalische Grundbegriffe.

III. Jahrgang:

Bauphysikalische Prüfmethoden.

IV. Jahrgang:

Messtechnische Übungen; Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten.

V. Jahrgang:

Energieausweis; Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten.

Kompetenzbereich „Darstellung und Planung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Einsatz erforderlicher Hilfsmittel und Werkzeuge; normgerechte Darstellung.

II. bis III. Jahrgang:

Anwendung fachbezogener Software; Konstruktionsdetails.

IV. und V. Jahrgang:

Anwendung fachbezogener Software; Konstruktionsdetails; Baudokumentation.

2.

TRAGWERKE

Kompetenzbereich „Tragsysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Terminologie der Tragwerkslehre und können Bauwerke statisch erfassen und zuordnen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Terminologie der Flächentragwerke und der Tragsysteme im Brückenbau.

IV. Jahrgang:

Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke.

V. Jahrgang:

Stab- und Flächentragwerke im Bauwesen (Vertiefung).

Kompetenzbereich „Einwirkungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Einwirkungen im Hochbau.

III. Jahrgang:

Sicherheitskonzept; Einwirkungen im Hochbau.

Kompetenzbereich „Schnittkraftermittlung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. bis III. Jahrgang:

Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; statisch bestimmte Stabtragwerke.

IV. Jahrgang:

Statisch unbestimmte Stabtragwerke; ungünstige Laststellungen.

V. Jahrgang:

Statisch unbestimmte Stab- und Plattentragwerke.

Kompetenzbereich „Spannungsermittlung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Querschnittswerte.

III. Jahrgang:

Querschnittswerte; Dehnungen; Spannungen.

IV. Jahrgang:

Stabilität (Knicken); plastische Querschnittswiderstände.

V. Jahrgang:

Stabilität (Biegedrillknicken).

Kompetenzbereich „Formänderungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Arten und Ursachen von Formänderungen und können deren Größen bei Stabtragwerken berechnen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Formänderungen statisch bestimmter Stabtragwerke.

V. Jahrgang:

Formänderungen statisch unbestimmter Stabtragwerke.

Kompetenzbereich „Baustoffe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer Eigenschaften und Kennwerte sowie die zu deren Ermittlung erforderlichen Prüfverfahren.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundlegende Baustoffe; Prüfverfahren.

IV. Jahrgang:

Materialeigenschaften und Materialkennwerte.

V. Jahrgang:

Glas, Kunststoffe und weitere moderne Baumaterialien.

Kompetenzbereich „Bemessung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Tragwerke aus Stahl und Holz (Grundlagen).

IV. Jahrgang:

Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Bauteile).

V. Jahrgang:

Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Anschlüsse und Details); Einführung in den konstruktiven Einsatz weiterer Materialien (Mauerwerk, Glas, Kunststoffe ua.).

Kompetenzbereich „Konstruktive Durchbildung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen (optimieren) und grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

Kompetenzbereich „Darstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können normgerechte Plandarstellungen richtig interpretieren und normgerechte Zeichnungen (Übersichts- und Ausführungspläne) von Bauteilen aus Stahl, Holz und Stahlbeton erstellen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Übersichtspläne für Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

V. Jahrgang:

Ausführungspläne für Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

Kompetenzbereich „EDV- und CAD-Programme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können EDV-Programme zur Schnittkraft- und Verformungsermittlung und zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken sowie aktuelle CAD-Programme zur Erstellung von Plänen anwenden.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

EDV-Programme zur Schnittkraftermittlung.

IV. Jahrgang:

EDV-Programme zur Schnittkraftermittlung, zur Ermittlung der Verformungen und zur Bemessung von Stabtragwerken; CAD-Programme.

V. Jahrgang:

EDV-Programme zur Schnittkraftermittlung, zur Ermittlung der Verformungen und zur Bemessung von Flächentragwerken; CAD-Programme.

3.

BAUBETRIEB

Kompetenzbereich „Bauorganisation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Aufgabenstellungen im Bauablauf erkennen, erklären und anwenden sowie die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.

V. Jahrgang:

Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.

Kompetenzbereich „Bauvorschriften“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.

Lehrstoff:

III. und V. Jahrgang:

Arbeitnehmerschutz; Baubewilligung, Baugesetze; Normen; Grundkataster und öffentliche Bücher.

Kompetenzbereich „Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die gängigen Bauverfahren und können deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Arten und Einsatz.

IV. Jahrgang:

Spezialverfahren.

Kompetenzbereich „Kostenermittlung – Baupreisermittlung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundlagen der Kostenermittlung.

IV. Jahrgang:

Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.

Kompetenzbereich „Ausschreibung, Angebot, Vergabe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.

Kompetenzbereich „Bauausführung und Projektentwicklung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Bauleitung (Auftragnehmer):

Baustellenorganisation, Baudokumentation, Bauabrechnung, Bauübergabe.

Bauaufsicht (Auftraggeber):

Bauüberwachung, Baudokumentation, Rechnungsprüfung, Bauübernahme; Baustellenkoordination; Grundlagen des Projektmanagements und der Projektabwicklung, einfache Fallstudien.

Kompetenzbereich „Betriebsorganisation und Entrepreneurship“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Mitarbeiterführung; Grundlagen der Betriebsorganisation; Businessplan-Marketing.

Kompetenzbereich „Rechnungswesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Doppelte Buchhaltung, Einnahmen-Ausgabenrechnung; Kostenrechnung; Steuern; Finanzierung.

Kompetenzbereich „Recht“:

Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Siehe den Kompetenzbereich „Recht“ (IV. und V. Jahrgang) im Pflichtgegenstand „Wirtschaft und Recht“ in Anlage 1.

4.

GESTALTUNG UND BAUKULTUR

Kompetenzbereich „Grundlagen des Gestaltens“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Wahrnehmung (Form, Struktur, Raum, Farben, Licht); Bauformen; Bauentwurf; Baugeschichte.

Kompetenzbereich „Handzeichnen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Freihandzeichnen; Farbenlehre; Schrift und Schriftbilder; räumliches Erleben und Sehen; Skizzieren.

IV. bis V. Jahrgang:

Perspektivische Darstellung.

Kompetenzbereich „Darstellende Geometrie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.

II. Jahrgang:

Konstruktive Behandlung bautechnischer Objekte; Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Baupraxis in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien; Raumtransformationen; Visualisierungen.

Kompetenzbereich „Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Normgerechtes Konstruieren und Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.

II. Jahrgang:

Einreichpläne.

III. Jahrgang:

Polierpläne, Detailpläne.

IV. Jahrgang:

Projektpläne von Bauwerken.

V. Jahrgang:

Entwurfspläne; Schalungs-, Bewehrungs- und Konstruktionspläne.

Kompetenzbereich „Gebäude- und Gestaltungslehre“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundzüge der Gebäude- und Gestaltungslehre.

IV. Jahrgang:

Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung; Bestandsdokumentation.

V. Jahrgang:

Sonderbauwerke.

Kompetenzbereich „Baustile“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Stilepochen.

IV. Jahrgang:

Baustile bis zur Renaissance; Denkmalschutz und Baudenkmalpflege.

V. Jahrgang:

Baustile bis zur Neuzeit.

Kompetenzbereich „Modellbau und Präsentation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Modellbau und Präsentation von Bauprojekten.

Kompetenzbereich „EDV- und CAD-Programme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können CAD-Programme zur Erstellung von Plänen und Präsentationen, Bürosoftware zur Erstellung technischer Berichte und EDV-Programme zur Schnittkraft- und Verformungsermittlung, zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken und zur Erstellung von Konstruktionen aus dem Infrastrukturbereich anwenden.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

EDV- und CAD-unterstützte Erstellung von Plänen.

III. bis V. Jahrgang:

Anwendung bauspezifischer Software.

5.

INFRASTRUKTUR

Kompetenzbereich „Grundbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Baugrund und Boden; Baugruben.

IV. Jahrgang:

Boden- und Baugrundprüfungen; bodenmechanische Berechnungen; Flachgründungen; Tiefgründungen; Verbau.

V. Jahrgang:

Tiefgründungen; Stützbauwerke und Verbau; Anwendung bauspezifischer Software.

Kompetenzbereich „Wasserbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Wasserwirtschaft.

IV. Jahrgang:

Hydraulik; Wasserversorgung; Abwasserableitung.

V. Jahrgang:

Abwasserableitung; Abwasserreinigung; Schutzwasserbau und Wasserkraftanlagen; Umwelttechnik; Anwendung bauspezifischer Software.

Kompetenzbereich „Verkehrswegebau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundlagen des Verkehrswegebaus.

IV. Jahrgang:

Verkehrswegeplanung.

V. Jahrgang:

Verkehrswegeplanung; Anwendung bauspezifischer Software.

Kompetenzbereich „Vermessungswesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Lage- und Höhenvermessung; Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Kataster und Grundbuch; Geoinformationssysteme; Anwendung bauspezifischer Software.

IV. Jahrgang:

Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Anwendung bauspezifischer Software.

6.

BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Kompetenzbereiche:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff aller Kompetenzbereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätssicherung.

Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Kompetenzbereichen angeführten Werkstätten sowie unter Nutzung von Außenbaustellen.

Kompetenzbereich „Baumeisterarbeiten“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Maurer-Handwerkstätte:

I. Jahrgang:

Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Oberflächen; zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge.

II. Jahrgang:

Erdbau; Flachgründungen; Mauerwerk aus großformatigen Steinen; Wände und Decken; Versetzarbeiten; Abdichtungen; Fänge; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Trockenausbau; zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge.

III. Jahrgang:

Abbruch, Sanierung und Instandhaltung; Außenanlagen; zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge.

Maurer-Maschinenwerkstätte:

II. Jahrgang:

Geräte und Maschinen, Anwendung und Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen etc.).

III. Jahrgang:

Geräte und Maschinen, Anwendung und Wartung (Schleifmaschinen, Rüttelplatten, Schrämhämmer etc.).

Schalungswerkstätte:

I. Jahrgang:

Systemlose Schalungen.

II. Jahrgang:

Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen; Lehrgerüste.

III. Jahrgang:

Systemschalungen für Decken, Platten- und Plattenbalken; Treppen.

Stahlbetonbauwerkstätte:

I. Jahrgang:

Einfache Bewehrungen; Beton.

II. Jahrgang:

Bewehrung nach Bewehrungsplänen, Beton.

III. Jahrgang:

Sanierung von Bewehrung und Beton.

Steinmetzwerkstätte:

III. Jahrgang:

Bearbeitung von Kunst- und Naturstein; Verlegearbeiten.

Kompetenzbereich „Zimmermeisterarbeiten“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Zimmerer-Handwerkstätte:

I. Jahrgang:

Materialkunde und Verarbeitung; Holzverbindungen.

II. Jahrgang:

Dächer; Austragungen; Verbindungsmittel.

III. Jahrgang:

Dachaufbauten; Austragungen.

Zimmerer-Maschinenwerkstätte:

I. Jahrgang:

Geräte und Maschinen, deren Anwendung und Instandhaltung.

II. Jahrgang:

Wandsysteme; Deckensysteme; Dachsysteme; Schutzmechanismen an Geräten und Maschinen.

III. Jahrgang:

Holztreppen und Geländer; CAD-Technik, CNC-Technik.

Holzkonstruktions- und Ausbauwerkstätte:

II. Jahrgang:

Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Dachkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel.

III. Jahrgang:

Dachaufbauten; Austragungen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad; dreidimensionale Tragwerke; Abbundmethoden und Anreißtechnik.

Abbundwerkstätte:

I. Jahrgang:

Holzkonstruktionen.

II. Jahrgang:

Dachstühle.

III. Jahrgang:

Tragkonstruktionen; Tragsysteme.

Holzleimbauwerkstätte:

I. Jahrgang:

Verleimungen; Verklebungen.

II. Jahrgang:

Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit.

III. Jahrgang:

Leimholzherstellung verschiedener geometrischer Formen; Ausschalen und Zuschnitt; Qualitätskontrolle der Verleimung.

Kompetenzbereich „Baunebengewerbe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die im Baunebengewerbe gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe mit den praxisüblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten.

Lehrstoff:

Baumaschinen- und Metallwerkstätte:

II. Jahrgang:

Schlosserarbeiten (Schleifen, Schneiden, Bohren).

III. Jahrgang:

Schlosserarbeiten (Schweißen).

Bautischler- und Innenausbauwerkstätte:

II. Jahrgang:

Bautischlerarbeiten.

III. Jahrgang:

Fliesenlegearbeiten; Trockenausbau.

Haustechnik-Installationswerkstätte:

II. Jahrgang:

Installateurarbeiten.

III. Jahrgang:

Energieversorgung.

Malerwerkstätte:

II. Jahrgang:

Maler- und Anstreicherarbeiten; Stuckarbeiten.

Dachdecker- und Spenglerwerkstätte:

III. Jahrgang:

Dachdecker- und Spenglerarbeiten; Schwarzdeckerarbeiten.

Kompetenzbereich „Angewandter Baubetrieb“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:

I. Jahrgang:

Arbeits- und Schutzgerüste.

II. Jahrgang:

Vermessung; CAD-Technik; CNC-Technik.

III. Jahrgang:

Arbeitsvorbereitung; Bauablauf.

Modellbauwerkstätte:

II. Jahrgang:

Arbeitsmodelle.

III. Jahrgang:

Präsentationsmodelle.

Wartungswerkstätte:

II. Jahrgang:

Wartung technischer Geräte.

III. Jahrgang:

Zusammenbau technischer Geräte.

Verbindliche Übung

SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte

B.1 Hochbau

1.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Baustoffe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen innovative, nachhaltige Baumaterialien.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Einsatzbereiche; Anwendung und Materialprüfung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.

V. Jahrgang:

Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.

Kompetenzbereich „Bauelemente“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen komplexe Bauelemente (Fertigteile, großflächige Fassadenkonstruktionen ua.).

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Energieeffiziente Bauweisen.

V. Jahrgang:

Ausgewählte Sanierungsverfahren; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.

Kompetenzbereich „Technischer Ausbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente.

V. Jahrgang:

Zukunftsorientierter Ausbau.

Kompetenzbereich „Bauphysik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden.

1.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.3 BAUBETRIEB

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Grundlagenerhebung; Erstellung schwerpunktspezifischer Pläne und Projekte.

V. Jahrgang:

Entwerfen komplexer Gebäude.

Kompetenzbereich „Gebäude- und Gestaltungslehre“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Gebäudeanalyse; Proportionsstudien.

V. Jahrgang:

Material- und funktionsgerechtes Gestalten.

Kompetenzbereich „Baustile“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlich richtiger Einordnung und Interpretation erstellen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Zeitdokumente und gesellschaftliches Umfeld; Verfahren der Baudenkmalpflege.

V. Jahrgang:

Historische Materialien und deren Einordnung.

Kompetenzbereich „Modellbau und Präsentation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können komplexe Arbeits- und Präsentationsmodelle zu eigenständig entworfenen Projekten fertigen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Dokumentation und Präsentationstechniken einzelner Entwurfsschritte.

1.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

B.2 Tiefbau

2.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Tragsysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen und geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen.

Lehrstoff:

IV. bis V. Jahrgang:

Im Brückenbau verwendete Tragsysteme.

Kompetenzbereich „Einwirkungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.

Lehrstoff:

IV. bis V. Jahrgang:

Einwirkungen im Brückenbau.

Kompetenzbereich „Bemessung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Einfache Brückentragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

V. Jahrgang:

Spezifische Brückenbauteile; Grundlagen Spannbeton.

Kompetenzbereich „Konstruktive Durchbildung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können grundlegende Brückentragsysteme und spezifische Bauteile konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Spezifische Brückenbauteile.

V. Jahrgang:

Brückentragwerke.

Kompetenzbereich „Darstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Brückentragwerke und spezifische Bauteile entwerfen und darstellen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Übersichtspläne von Brückentragwerken (generelle Projekte).

V. Jahrgang:

Ausführungspläne von Brückentragwerken und spezifischen Bauteilen (Detailprojekte).

2.3 BAUBETRIEB

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Konstruktionsübungen, Entwurfszeichnen und Darstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Übersichts- und Ausführungspläne; konstruktive Durchbildung komplexer Ingenieurbauwerke sowie Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

V. Jahrgang:

Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Entwurf, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke.

2.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Grundbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Entwurf, Planung, Bemessung und Darstellung von Bauwerken im Grundbau; Anwendung bauspezifischer Software.

V. Jahrgang:

Entwurf, Planung, Bemessung und Darstellung von Bauwerken im Grundbau; Anwendung bauspezifischer Software; Abfallwirtschaft; Deponietechnik, Umweltverträglichkeit.

Kompetenzbereich „Wasserbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Hydraulische Berechnungen; Hydrografie und Gewässerkunde; Anwendung bauspezifischer Software.

V. Jahrgang:

Wasserbau; Wasserversorgung; Abwasserentsorgung; Anwendung bauspezifischer Software.

Kompetenzbereich „Verkehrswegebau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. bis V. Jahrgang:

Verkehrsanlagenplanung; Anwendung bauspezifischer Software.

2.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

B.3 Bauwirtschaft

3.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Baustoffe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen innovative, nachhaltige Baumaterialien.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Einsatzbereiche; Anwendung und Materialprüfung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.

V. Jahrgang:

Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.

Kompetenzbereich „Bauelemente“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen komplexe Bauelemente (Fertigteile, großflächige Fassadenkonstruktionen ua.).

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Energieeffiziente Bauweisen.

V. Jahrgang:

Ausgewählte Sanierungsverfahren; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.

Kompetenzbereich „Technischer Ausbau“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente.

V. Jahrgang:

Zukunftsorientierter Ausbau.

Kompetenzbereich „Bauphysik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden.

3.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.3 BAUBETRIEB

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Bauorganisation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können an Hand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen der Bauorganisation analysieren und lösen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Kompetenzbereich „Bauvorschriften“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese an konkreten Fallbeispielen anwenden.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Vertiefung an Hand von Fallbeispielen; Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.

Kompetenzbereich „Kostenermittlung – Baupreisermittlung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Kosten-Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Kompetenzbereich „Ausschreibung, Angebot, Vergabe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Kompetenzbereich „Bauausführung und Projektentwicklung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Projekte entwickeln und komplexere Bauabläufe erfassen und planen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Kompetenzbereich „Betriebsorganisation und Entrepreneurship“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können an Hand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Kompetenzbereich „Rechnungswesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können an Hand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

3.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

B.4 Holzbau

4.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Baustoffe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die holzbauspezifischen Werkstoffe, deren Eigenschaften und Handelsformen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Dämmstoffe und Dichtungen; Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel; verleimte Ware.

Kompetenzbereich „Bauelemente“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen.

V. Jahrgang:

Projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente.

Kompetenzbereich „Bauphysik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Schallschutz; Wärmeschutz (Phasenverschiebung, sommerlicher Wärmeschutz); Festigkeitsprüfungen; Brandschutz.

V. Jahrgang:

Luft- und Winddichtheit; Thermografie.

4.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Tragsysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Rahmenbau; Plattenbau; Fachwerksbau; Verbundkonstruktionen.

Kompetenzbereich „Formänderungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau und können sie unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Schwingungen im Holzbau.

Kompetenzbereich „Bemessung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Verbindungsmittel in mehrschnittigen Verbindungen normgerecht dimensionieren.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Verbindungsmittel in Holzkonstruktionen.

Kompetenzbereich „Konstruktive Durchbildung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Komplexe Holzbauwerke.

4.3 BAUBETRIEB

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

D. Unverbindliche Übung

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

Anlage 1.2

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK UND TECHNISCHE INFORMATIK

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Wochenstunden Lehrver-pflichtungs-
pflich-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
1. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 2 2 2 2 - 8 III
5. Wirtschaft und Recht3 - - - 3 2 5 II bzw. III
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 IVa
7. Angewandte Mathematik 4 4 3 2 2 15 I
8. Naturwissenschaften 3 3 2 2 - 10 II
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Hardwareentwicklung4 7(2) 7(2) 2 3 4 23 I
2. Messtechnik und Regelungssysteme - 2 2 2 3 9 I
3. Digitale Systeme und Computersysteme5 - - 3(2) 4(2) 4(2) 11 I
4. Kommunikationssysteme und -netze5 - - 2 2(1) 5(2) 9 I
5. Fachspezifische Softwaretechnik4 3(2) 4(2) 2(2) 2(2) 2(1) 13 I
6. Laboratorium - - 3 4 8 15 I
7. Prototypenbau elektronischer Systeme6 7 7 8 4 - 26 III bzw. IV
Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz7 2(2) - - - - 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 37 37 37 37 37 185
Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang
Wochenstunden Lehrver-pflichtungs-
--- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Freigegenstände, Unverbindliche pflich-
Übung, Förderunterricht Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
C. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache8 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik - - 2 2 - III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium 2 2 2 2 - III
4. Forschen und Experimentieren 2 2 - - - III
D. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
E. Förderunterricht9
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich im Ausmaß von 2 Wochenstunden auf die Kompetenzbereiche „Wirtschaft“ und „Rechungswesen, die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 3 Wochenstunden auf den Kompetenzbereich „Recht“.

4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

6 Teilungen in Schülergruppen und Einstufung wie im „Werkstättenlaboratorium“ im Ausmaß von je 4 Wochenstunden im III. und IV. Jahrgang; Teilungen in Schülergruppen und Einstufung der übrigen Wochenstunden wie in „Werkstätte“.

7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachbezogenes Qualifikationsprofil

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Hardwaretechnik, der Mess- und Regelungstechnik, der Kommunikationssysteme und Kommunikationsnetze, der Computersysteme und der Softwaretechnik ausführen. Dabei steht die Planung, Entwicklung und Realisierung elektronischer Geräte, der Entwurf angepasster Softwarelösungen, die Auswahl, Analyse, messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund.

Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:

In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik im Besonderen

Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik können

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

In den Pflichtgegenständen als Vertiefung (V) gekennzeichnete Lernziele sind bei Abweichungen von schulautonomen Lehrplanbestimmungen bevorzugt umzusetzen.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände

A. Allgemeine Pflichtgegenstände

„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“ „Bewegung und Sport“ und „Naturwissenschaften“:

Siehe Anlage 1.

7.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen der Mathematik:

Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen. Zahlensysteme.

III. Jahrgang:

Matrizen:

Matrizenprodukt, inverse Matrix.

IV. und V. Jahrgang:

Boole´sche Algebra:

Schaltfunktionen und Boole´sche Ausdrücke.

Codierung und Chiffrierung:

Zahlensysteme; Algebraische und zahlentheoretische Grundlagen der Codierung und Chiffrierung.

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. und IV. Jahrgang:

Darstellung von Funktionen:

Logarithmische Skalierungen und Frequenzgang.

Kompetenzbereich „Analysis“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Integralrechnung:

Integralmittelwerte.

IV. und V. Jahrgang:

Funktionen mehrerer Variablen:

Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.

Funktionenreihen:

Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien; Approximation von Funktionen durch trigonometrische Polynome, Fourierentwicklung.

Integraltransformationen:

Uneigentliche Integrale; Laplacetransformation; Fouriertarnsformation.

Lineare Differentialgleichungen:

Elementare Lösungsmethoden; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen.

Kompetenzbereich „Stochastik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. und IV. Jahrgang:

Beurteilende Statistik:

Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung; Prinzip des Alternativtests, T-Test.

B. Fachtheorie und Fachpraxis

1.

HARDWAREENTWICKLUNG

Kompetenzbereich „Grundlagen der Elektronik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elektrotechnische Grundgrößen:

Spannung, Strom, Widerstand, Leistung.

Gleichstromtechnik:

Ohmsches Gesetz, Strom- und Spannungsquellen, Kirchhoffsche Gesetze, Überlagerungsprinzip; Grundbegriffe des elektrischen Feldes.

Grundlagen der Digitaltechnik:

Logische Grundfunktionen, Boolesche Algebra, Zahlensysteme.

II. Jahrgang:

Grundbegriffe des magnetischen Feldes.

Wechselstromtechnik:

Impedanz, Leistung, Zeigerdiagramm, Bodediagramm, RLC-Schaltungen.

Grundlagen der Digitaltechnik:

Flip-Flops.

Kompetenzbereich „Bauelemente“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elektromechanische Bauelemente:

Schalter/Taster, Verbindungselemente.

Passive Bauelemente:

Widerstände, Kondensatoren, Dioden.

II. Jahrgang:

Passive Bauelemente:

Spulen.

Aktive Bauelemente:

Transistoren (Grundfunktion).

Integrierte Bauelemente:

Logikfamilien, Operationsverstärker (Grundlagen).

III. Jahrgang:

Elektromechanische Bauelemente:

elektroakustische Wandler.

Passive Bauelemente:

Übertrager, Quarze.

Aktive Bauelemente:

Transistoren, optoelektronische Bauelemente.

Integrierte Bauelemente:

Spannungsregler, Operationsverstärker (Vertiefung), programmierbare Bauelemente (PLDs).

IV. Jahrgang:

Integrierte Bauelemente:

ASICs.

Kompetenzbereich „Grundschaltungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Digitale Grundschaltungen:

Digitale Auswahlschaltungen, Rechenschaltungen.

III. Jahrgang:

Digitale Grundschaltungen:

Zähler, Register; Elektronische Schalter und Kippschaltungen.

Analoge Grundschaltungen:

Verstärker, Spannungs- und Stromquellen.

IV. Jahrgang:

Analoge Grundschaltungen: Oszillatoren.

Kompetenzbereich „Schaltungsentwicklung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Analoge Schaltungstechnik:

Grundlagen der elektrischen und thermischen Dimensionierung.

Digitale Schaltungstechnik:

Kombinatorische Logikschaltungen.

III. Jahrgang:

Schaltungsspezifikation.

Analoge Schaltungstechnik:

Schaltungsentwurf.

Digitale Schaltungstechnik:

Sequenzielle Logikschaltungen.

IV. Jahrgang:

Digitale Schaltungstechnik:

Hardwarebeschreibungssprachen, Interfacetechniken.

V. Jahrgang:

Schaltungen mit unstetiger Charakteristik.

Digitale Schaltungstechnik:

Automatenentwurf.

Kompetenzbereich „Schaltungsanalyse und -simulation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Schaltungsbeschreibungen, Analyseverfahren und Simulationswerkzeuge für digitale Grundschaltungen.

III. Jahrgang:

Schaltungsbeschreibungen, Analyseverfahren und Simulationswerkzeuge für analoge Grundschaltungen.

IV. Jahrgang:

Schaltungsbeschreibungen, Analyseverfahren und Simulationswerkzeuge für programmierbare Bauelemente.

V. Jahrgang:

Schaltungsbeschreibungen, Analyseverfahren und Simulationswerkzeuge für programmierbare Systeme.

Kompetenzbereich „PCB-Design“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

CAD-Werkzeuge (Grundlagen).

III. Jahrgang:

CAD-Werkzeuge (Anwendungen); Planen und Realisieren von Layouts.

IV. Jahrgang:

Signalintegrität, EMV-Kriterien.

Kompetenzbereich „Werkstoffe der Elektronik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Werkstoffe; Materialeigenschaften; Bearbeitungsverfahren.

II. Jahrgang:

Fertigungsverfahren.

Kompetenzbereich „Fertigen von elektronischen Schaltungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Prototypenaufbau; PCB-Fertigungstechniken; SMD-Technologien und Schaltungstest (Grundlagen).

II. Jahrgang:

Prototypenaufbau; PCB-Fertigungstechniken; SMD-Technologien und Schaltungstest (Baugruppen).

III. Jahrgang:

Prototypenaufbau; PCB-Fertigungstechniken; SMD-Technologien und Schaltungstest (Geräte).

IV. Jahrgang:

Prototypenaufbau; PCB-Fertigungstechniken; SMD-Technologien und Schaltungstest (Systeme).

Kompetenzbereich „Projektmanagement und Qualitätssicherung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Projektmanagementkonzepte und Phasenmodelle; Methoden, Werkzeuge und Dokumente im PM-Prozess; Projektplanung, -durchführung und -dokumentation.

V. Jahrgang:

Verfahren und Standards der Qualitätssicherung.

2.

MESSTECHNIK UND REGELUNGSSYSTEME

Kompetenzbereich „Sensorik und Aktorik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Messung nichtelektrischer Größen.

III. Jahrgang:

Betriebsverhalten von Elektromotoren.

IV. Jahrgang:

Stellglieder.

Kompetenzbereich „Messverfahren“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Strom-, Spannungs-, Impedanz- und Leistungsmessung.

III. Jahrgang:

Frequenz- und Zeitmessung; Messfehler, statistische und qualitätsrelevante Größen.

Kompetenzbereich „Signalaufbereitung und -darstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Signalkennwerte.

III. Jahrgang:

A/D- und D/A-Wandlung; Messverstärker.

IV. Jahrgang:

Zeit- und Frequenzbereichsbeschreibungen; Filter.

V. Jahrgang:

Computerunterstützte Messsysteme.

Kompetenzbereich „Regelungstechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Modellierung von Regelstrecken.

V. Jahrgang:

Reglertypen, Regelkreis, Simulation.

Kompetenzbereich „Schnittstellen und Bussysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Standardschnittstellen.

V. Jahrgang:

Feldbusse.

Kompetenzbereich „Testen und Fehlersuche in Komponenten, Modulen und Systemen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. bis V. Jahrgang:

Laborgeräte, Strategien zur Fehlersuche, Protokollierung, Qualitätssicherung.

Kompetenzbereich „Betrieb von Geräten und Systemen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. bis V. Jahrgang:

Inbetriebnahme, Service, technische Dokumentation.

3.

DIGITALE SYSTEME UND COMPUTERSYSTEME

Kompetenzbereich „Entwurf digitaler Systeme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Zahlendarstellung und Codierung; Entwurf von Schaltwerken; programmierbare Logikbausteine.

IV. Jahrgang:

Hardwarebeschreibungssprachen; Komponentenauswahl und Systemdesign.

V. Jahrgang:

Beschreibung, Entwurf, Simulation und Dokumentation komplexer digitaler Systeme; EMV-konformes Design.

Kompetenzbereich „Computerarchitekturen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Basisarchitekturen.

IV. Jahrgang:

Computersysteme.

V. Jahrgang:

Anwendungsspezifische Architekturen.

Kompetenzbereich „Embedded Systems“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Prozessoren, Einführung in die Mikrocontrollerprogrammierung.

IV. Jahrgang:

Entwurf und Dokumentation von Mikrocontrollerprogrammen, Peripheriebausteine, Interface-Techniken.

V. Jahrgang:

Betriebssysteme für Embedded Systems; Echtzeitverarbeitung.

Kompetenzbereich „Signalverarbeitung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Algorithmen der digitalen Signalverarbeitung: Signalanalyse, Signalgenerierung, Filterung.

V. Jahrgang:

Signalprozessoren, Entwurf und Dokumentation von Signalprozessoranwendungen.

Kompetenzbereich „Realisierung und Test von Systemen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Prototypen digitaler Systeme fertigen, in Betrieb nehmen, unter Verwendung von Software-Tools und Messgeräten testen bzw. Fehler lokalisieren und beheben.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Digitale Systeme:

Aufbau, Test und Fehlersuche bzw. -behebung.

IV. Jahrgang:

Mikrocontroller und programmierbare Logikbausteine:

Implementierung, Test und Fehlersuche bzw. -behebung.

V. Jahrgang:

Komplexe Systeme:

Einsatz von Betriebssystemen für Embedded Systems; EMV-konformer Aufbau.

4.

KOMMUNIKATIONSSYSTEME UND –NETZE

Kompetenzbereich „Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Begriffsdefinitionen und Grundlagen, Modulations- und Demodulationsverfahren, Multiplexverfahren.

V. Jahrgang:

Übertragungskanäle, Quell- und Kanalcodierungsverfahren.

Kompetenzbereich „Hochfrequenztechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

HF-Bauelemente, Leitungen, Antennen und Freiraumausbreitung, Sende- und Empfangskonzepte.

V. Jahrgang:

Methoden der HF-Technik, HF-Schaltungen, HF-Messtechnik; Elektromagnetische Verträglichkeit.

Kompetenzbereich „Optische Nachrichtentechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Sende- und Empfangselemente, Lichtwellenleiter, aktive und passive optische Elemente.

V. Jahrgang:

Optische Messtechnik.

Kompetenzbereich „Netzwerke“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundlagen und Aufgaben von Protokollen, ausgewählte Protokolle, Netzwerkkomponenten.

IV. Jahrgang:

Protokollanalyse.

Kompetenzbereich „Netzwerkdienste“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Funktion von Netzwerkdiensten.

IV. Jahrgang:

Analyse kommunikationstechnischer Anlagen.

V. Jahrgang:

Implementierung und Anwendung von Netzwerkdiensten.

Kompetenzbereich „Vermittlungssysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundbegriffe der Verkehrstheorie und können die verschiedenen Vermittlungsprinzipien unterscheiden.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang

Verkehrstheorie, Vermittlungsprinzipien.

V. Jahrgang

Vermittlungssysteme.

Kompetenzbereich „Consumer-Electronic“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundlagen und Verfahren der Audio- und Videotechnik.

IV. Jahrgang:

Funktionsweise von ausgewählten Audio- und Videosystemen.

V. Jahrgang:

Systeme der Unterhaltungselektronik.

Kompetenzbereich „Aufbau und Test von Kommunikationsverbindungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Verbindungstechnologien.

IV. Jahrgang:

Projektierung einer physikalischen Vernetzung.

V. Jahrgang:

Errichtung und Betrieb von Kommunikationsnetzen.

5.

FACHSPEZIFISCHE SOFTWARETECHNIK

Kompetenzbereich „Fachrichtungsspezifische Software“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Funktionalität von Anwendersoftware und können sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Office-Programme, fachspezifische Werkzeuge.

Kompetenzbereich „Betriebssysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Anwendung von Systemsoftware.

III. Jahrgang:

Architektur von Betriebssystemen (Grundlagen).

IV. Jahrgang:

Architektur von Betriebssystemen (Vertiefung).

V. Jahrgang:

Entwicklung von Betriebssystemkomponenten; Systemprogrammierung.

Kompetenzbereich „Programmiersprachen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Sprachkonzepte, Syntaxregeln.

II. Jahrgang:

Strukturen von Programmiersprachen.

III. Jahrgang:

Modulare Programmentwicklung.

IV. Jahrgang:

Spezifischer Einsatz adäquater Programmiersprachen für spezifische Aufgabenstellungen.

V. Jahrgang:

Spezifischer Einsatz adäquater Programmiersprachen für komplexe Aufgabenstellungen.

Kompetenzbereich „Datenbanken“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Datenbankstrukturen, Datenbankentwurf, Implementierung von Datenbanken.

Kompetenzbereich „Softwareentwicklung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Softwaredokumentation.

II. Jahrgang:

Systemdokumentation; Standardalgorithmen; Verifizieren und Testen.

III. Jahrgang:

Fachspezifische Algorithmen; Objektorientierte Programmentwicklung.

IV. Jahrgang:

Implementierung fachspezifischer Algorithmen; Software-Konfigurationsmanagement; Validieren; Software-Wartung.

V. Jahrgang:

Entwurfskonzepte und Vorgehensmodelle; Entwicklung fachspezifischer Software; Software-Wartung, konstruktive Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Kompetenzbereich „Hardwarenahe Programmentwicklung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Mikrocontrollerprogrammierung.

IV. Jahrgang:

Programmierung von Echtzeitsystemen, Testverfahren.

Kompetenzbereich „Web- und Netzwerkprogrammierung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Ergonomisches Design.

III. Jahrgang:

Web-Programmierung.

IV. Jahrgang:

Client-Server-Architektur.

V. Jahrgang:

Authentifizierungsverfahren; Security.

Kompetenzbereich „Datensicherheit“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Schutz vor Datenmissbrauch und Datenverlust.

6.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgaben:

Kompetenzfeld „Hardwareentwicklung“:

Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzfeld „Messtechnik und Regelungssysteme“:

Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzfeld „Digitale Systeme und Computersysteme“:

Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzfeld „Kommunikationssysteme und -netze“:

Die Schülerinnen und Schüler können die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten, Netzwerksystemen und Netzen den geläufigen Standards entsprechend planen und realisieren.

Lehrstoff (für alle Kompetenzbereiche):

III. bis V. Jahrgang:

Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Kompetenzfeldern in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau elektronischer Systeme“.

7.

PROTOTYPENBAU ELEKTRONISCHER SYSTEME

Kompetenzfeld „Hardwareentwicklung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; technische Dokumentation.

Fertigung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der folgenden Werkstätten:

Fertigungstechnik (I. Jahrgang):

Mechanische Bearbeitung von Werkstoffen; Anwendung von facheinschlägigen Messmethoden und Messinstrumenten; Maschinen- und Anlagensicherheit.

Kunststofftechnik (I. Jahrgang):

Manuelle und maschinelle Bearbeitung und Verarbeitung von Kunststoffen; Klebetechniken; Oberflächenbehandlungen; Recycling von Kunststoffen.

Verbindungstechnik (I. bis III. Jahrgang):

Sicherheit in elektrischen Anlagen; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln; Verbindungstechniken der Elektronik; Konfektionierung von Verbindungen in Systemen.

Gerätebau (II. bis III. Jahrgang):

Fertigung, Zusammenbau und Inbetriebnahme von Systemen; Frontplattenfertigung.

Leiterplattenfertigung (I. bis III. Jahrgang):

Prototypische mechanische und chemische Fertigung von Leiterplatten; visuelle und elektrische Prüfung; computerunterstützte Fertigung.

SMD-Technik (II. bis III. Jahrgang):

Kennenlernen von SMD-Bauteilen; Verarbeitungs- und Reparaturtechniken.

Baugruppenfertigung (I. bis IV. Jahrgang):

Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen Bauelementen; Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen.

Consumer-Electronics (III. und IV. Jahrgang):

Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfung und Reparatur von Netzteilen, Verstärkern, Filtern, Sende-/Empfangsanlagen und Geräten der Consumer-Electronics.

Kompetenzfeld „Messtechnik und Regelungssysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Aufbau und Inbetriebnahme von Baugruppen und Systemen sowie Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Verwendung der folgenden Werkstätten:

Messtechnik (I. bis IV. Jahrgang):

Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte; systematische Fehlersuche.

Steuerungs- und Regelungstechnik (III. und IV. Jahrgang):

Aufbau und Inbetriebnahme von Sensoren/Aktoren an programmierbaren Steuerungen und Bussystemen; Aufbau und Inbetriebnahme von Regelungssystemen; Programmierung von Prozessleitsystemen.

Kompetenzfeld „Digitale Systeme und Computersysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Prototypen einfacher digitaler Systeme fertigen, in Betrieb nehmen und testen.

Lehrstoff:

Zusammenbau und Inbetriebnahme von Baugruppen und Systemen sowie Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Verwendung der folgenden Werkstätten:

Computertechnik (I. bis III. Jahrgang):

Konfektionierung und Inbetriebnahme von Computersystemen; Konfiguration von Computerkomponenten; Schnittstellen; Datenübertragungseinrichtungen; Fehleranalyse und Dokumentation.

Digitaltechnik (II. bis IV. Jahrgang):

Messung und Fehlersuche an Logikbausteinen; Testen von Algorithmen und Fehlersuche in Algorithmen für Mikrocontroller sowie programmierbaren Logikbausteinen.

Kompetenzfeld „Kommunikationssysteme und -netze“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und Systemen realisieren.

Lehrstoff:

Aufbau und Test von Kommunikationsverbindungen unter Verwendung der folgenden Werkstätten:

Netzwerkinstallation (II. bis IV. Jahrgang):

Verlegen, zurichten und prüfen von Datenleitungen und Kabeln (galvanisch und optisch); Konfektion von Verteilern und Anschlussdosen; Netzwerkkomponenten.

Kommunikationssysteme (III. bis IV. Jahrgang):

Aufbau, Konfiguration von und Messungen an mobilen/stationären Kommunikationseinrichtungen; Applikation der gängigsten Verkabelungssysteme.

Verbindliche Übung

SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1 mit dem Zusatz, dass alle Kompetenzbereiche im I. Jahrgang vorgesehen sind.

Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

D. Unverbindliche Übung

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

Anlage 1.3

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BIOMEDIZIN- UND GESUNDHEITSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Wochenstunden Lehrver-pflichtungs-
pflich-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
1. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 2 2 2 2 - 8 III
5. Wirtschaft und Recht3 - - - 3 2 5 II bzw. III
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 (IVa)
7. Angewandte Mathematik 4 4 3 2 2 15 I
8. Naturwissenschaften 3 3 2 2 - 10 II
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Biologie, Medizin und Gesundheitswesen 2 2 3 2 3 12 II
2. Biomedizinische Signalverarbeitung4 3(1) 5(1) 4(1) 4(1) 4(2) 20 I
3. Medizinische Gerätetechnik 2 2 2 2 2 10 I
4. Gesundheitsmechatronik4 2(1) 2(1) 2(1) 2(1) 2(1) 10 I
5. Medizin- und Gesundheitsinformatik4 3(2) 4(2) 2(2) 2(2) 2(2) 13 I
6. Laboratorium - - 4 4 8 16 I
7. Prototypenbau medizintechnischer Systeme5 5 5 5 5 5 25 III bzw. IV
Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz6 2(2) - - - - 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 37 37 37 37 37 185
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
B.1 Medizininformatik
1.1 Biologie, Medizin und Gesundheit 2 2 3 3 2 12 II
1.2 Wirtschaft und Recht7 2 2 3 - 1 8 II bzw. III
1.3 Biomedizinische Signalverarbeitung4 2 2(1) 2(1) 2(1) 2 10 I
1.4 Medizinische Gerätetechnik4 2 2 2 3(1) 4(1) 13 I
1.5 Medizinische Informationssysteme4 2(2) 3(1) 3(2) 4(2) 4(3) 16 I
1.6 Medizin- und Gesundheitsinformatik4 3(2) 5(2) 5(3) 5(2) 5(2) 23 I
1.7 Projektentwicklung8 - - 4(3) 4(4) 8(6) 16 I
1.8 Computerpraktikum9 4(4) 4(4) - - - 8 IVa
Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang
--- --- ---
Wochenstunden Lehrver-pflichtungs-
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht Jahrgang pflich-
tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
C. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache 10 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik - - 2 2 - III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium 2 2 2 2 - III
4. Forschen und Experimentieren 2 2 - - - III
5. Latein 2 2 2 2 2 I
D. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
E. Förderunterricht 11
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich im Ausmaß von 2 Wochenstunden auf die Kompetenzbereiche „Wirtschaft“ und „Rechungswesen, die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 3 Wochenstunden auf den Kompetenzbereich „Recht“.

4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

5 Teilung in Schülergruppen und Einstufung wie im „Werkstättenlaboratorium“ im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im III. und IV. Jahrgang und 3 Wochenstunden im V. Jahrgang, Teilung in Schülergruppen und Einstufung der übrigen Wochenstunden wie in „Werkstätte“.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 angeführten Pflichtgegenständen.

7 Dieser Gegenstand wird als ein mit dem gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt A.1 zusammengefasster Gegenstand vom I. bis zum V. Jahrgang unter der Bezeichnung „Wirtschaft und Recht“ und dem Fußnotenverweis „Einschließlich Gesundheitsökonomie und Management“ geführt. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Kompetenzbereiche „Rechnungswesen“ (im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im I. und II. Jahrgang, 1 Wochenstunde im IV. Jahrgang), „Recht“ (im Ausmaß von 1 Wochenstunde im IV. Jahrgang) und „Wirtschaft“ (im Ausmaß von 1 Wochenstunde im V. Jahrgang). Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich auf die Kompetenzbereiche „Gesundheitswesen“ (2 Wochenstunden im III. und 2 Wochenstunden im V. Jahrgang) und „Organisation und Prozesse im Gesundheitswesen“ (je 1 Wochenstunde im III. und IV. Jahrgang).

8 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

9 Teilung in Schülergruppen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden im I. Jahrgang wie in „Werkstätte“. Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden im II. Jahrgang.

10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachbezogenes Qualifikationsprofil

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der „Biomedizinische Signalverarbeitung“, „Medizinischen Gerätetechnik“, „Gesundheitsmechatronik“ sowie der „Medizin- und Gesundheitsinformatik“ ausführen. Dabei steht die Planung, Entwicklung und Realisierung medizintechnischer Geräte, der Entwurf und Implementierung von Softwarelösungen im Gesundheitswesen, die Auswahl, Analyse, messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund.

Im Ausbildungsschwerpunkt Medizininformatik liegt der Focus auf IT-Anwendungen im medizinischen Umfeld. Dementsprechend steht im Einsatzgebiet der Medizininformatikerin und des Medizininformatikers die Entwicklung und Implementierung von Software-Anwendungen, sowohl im Bereich der medizintechnischen Geräte als auch im Bereich der Krankenhausverwaltung, im Bereich von medizinischen Datenbanken und im Bereich des Datenaustauschs zwischen Gesundheitseinrichtungen (zB elektronischer Gesundheitsakt) im Vordergrund.

Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:

In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik im Besonderen

Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik können

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände

A. Allgemeine Pflichtgegenstände

„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Bewegung und Sport“ und „Naturwissenschaften“:

Siehe Anlage 1.

7.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen der Mathematik:

Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen. Zahlensysteme.

III. Jahrgang:

Matrizen:

Matrizenprodukt, inverse Matrix.

IV. und V. Jahrgang:

Boole´sche Algebra:

Schaltfunktionen und Boole´sche Ausdrücke.

Codierung und Chiffrierung:

Zahlensysteme; Algebraische und zahlentheoretische Grundlagen der Codierung und Chiffrierung.

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. und IV. Jahrgang:

Darstellung von Funktionen:

Logarithmische Skalierungen und Frequenzgang.

Kompetenzbereich „Analysis“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Integralrechnung:

Integralmittelwerte.

IV. und V. Jahrgang:

Funktionen mehrerer Variablen:

Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.

Funktionenreihen:

Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien; Approximation von Funktionen durch trigonometrische Polynome, Fourierentwicklung.

Integraltransformationen:

Uneigentliche Integrale; Laplacetransformation; Fouriertransformation.

Lineare Differentialgleichungen:

Elementare Lösungsmethoden; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen.

Kompetenzbereich „Stochastik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. und IV. Jahrgang:

Beurteilende Statistik:

Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung; Prinzip des Alternativtests, T-Test.

B. Fachtheorie und Fachpraxis

1.

BIOLOGIE, MEDIZIN UND GESUNDHEITSWESEN

Kompetenzbereich „Grundlagen der Anatomie und Physiologie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Medizinische Terminologie; struktureller Aufbau des menschlichen Körpers.

II. Jahrgang:

Topografische Anatomie; funktionelle Anatomie.

III. Jahrgang:

Elektrophysiologie.

Kompetenzbereich „Klinische Biomedizin“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Basiswissen zum Verständnis und Verlauf von Erkrankungen; Überblick gängiger Diagnose- und Therapiemethoden.

III. Jahrgang:

Organversagen und Ersatzsysteme; Grundlagen der Pathophysiologie.

Kompetenzbereich „Biologie und Gesundheit“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Prophylaxe; Bewegung und Gesundheit; Ernährungslehre; Evolutionsbiologie; Psychologie.

Kompetenzbereich „Grundlagen der Biochemie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Organische Chemie; Biochemie des Stoffwechsels und der Genetik.

V. Jahrgang:

Grundlagen der Molekularbiologie; Grundlagen der Pharmakologie und Hygiene.

Kompetenzbereich „Gesundheitswesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Struktur des Gesundheitswesens in Österreich und der Europäischen Union; Krankenhausbetriebslehre; Gesundheitsökonomie; eHealth Strategien.

2.

BIOMEDIZINISCHE SIGNALVERARBEITUNG

Kompetenzbereich „Elektronik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elektrotechnische Grundgrößen:

Spannung, Strom, Widerstand, Leistung.

Gleichstromtechnik:

Ohmsches Gesetz, Strom- und Spannungsquellen, Widerstandsnetzwerke.

Grundlagen der Digitaltechnik:

kombinatorische Logik, Zahlensysteme.

II. Jahrgang:

Grundbegriffe des elektrischen und magnetischen Feldes.

Wechselstromtechnik:

Impedanz, Leistung, Zeigerdiagramm, Bodediagramm, Schaltungstechnik.

Grundlagen der Digitaltechnik:

sequenzielle Logik.

III. Jahrgang:

Analoge und digitale Schaltungstechnik.

IV. Jahrgang:

Analoge und digitale Schaltungsentwicklung.

V. Jahrgang:

Analoge und digitale Systementwicklung.

Kompetenzbereich „Projektmanagement und Qualitätssicherung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Projektmanagementkonzepte und Phasenmodelle; Methoden, Werkzeuge und Dokumente im PM-Prozess; Projektplanung, -durchführung und -dokumentation.

V. Jahrgang:

Verfahren und Standards der Qualitätssicherung.

Kompetenzbereich „Biomedizinische Sensortechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Thermosensoren; Drucksensoren mit Dehnmessstreifen.

II. Jahrgang:

Induktive und kapazitive Drucksensoren; Oberflächenelektroden; mechanische Sensoren; Grundbegriffe der elektrischen Messtechnik.

III. Jahrgang:

Intrakorporale Elektroden; Strahlungssensoren; Ultraschallsensoren.

IV. Jahrgang:

Elektrochemische Sensoren; Dauerelektroden; Sensormatrizen.

Kompetenzbereich „Biosignale“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elektrische Leiter erster Ordnung und zweiter Ordnung.

II. Jahrgang:

Ursprung und Charakteristika von Biosignalen.

III. Jahrgang:

Analoge Aufnahmeketten; Störungen und Sicherheit; Ableitungen.

IV. Jahrgang:

Elektrische Felder in biologischem Gewebe; Schnittstellentechnik.

Kompetenzbereich „Aufbereitung von Biosignalen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Vorverarbeitung.

III. Jahrgang:

Störquellenidentifikation und Vermeidung; Elektromagnetische Verträglichkeit.

IV. Jahrgang:

Digitale Filterung; Optimierung von Biosignalauswertesystemen.

V. Jahrgang:

Statistische Messverfahren.

Kompetenzbereich „Parametrisierung von Biosignalen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Amplitudenparameter; Zeitparameter.

III. Jahrgang:

Frequenzparameter; Formparameter.

IV. Jahrgang:

Methoden der automatisierten Parameterextraktion.

V. Jahrgang:

Mustererkennung.

Kompetenzbereich „Bildverarbeitung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

2D Signalgewinnung und -aufbereitung; Bildspeicherung und Kompression.

IV. Jahrgang:

Bildbearbeitung und Visualisierung.

V. Jahrgang:

Bewegungsdarstellung; Virtual Reality.

3.

MEDIZINISCHE GERÄTETECHNIK

Kompetenzbereich „Bildgebende Verfahren“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Endoskopie.

III. Jahrgang:

Sonographie; Thermographie.

IV. Jahrgang:

Röntgen-Computertomographie; Magnetresonanztomographie.

V. Jahrgang:

Nuklearmedizinische Verfahren (PET, Szintigraphie).

Kompetenzbereich „Elektronische Geräte für die Diagnose“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Blutdruckmesssysteme; Elektrokardiographie (Grundprinzip).

II. Jahrgang:

Elektrokardiographie und Ergometrie; Audiometrie.

III. Jahrgang:

Lungenfunktionsanalyse; Labordiagnostik.

IV. Jahrgang:

Neurophysiologische Diagnosegeräte.

V. Jahrgang:

Patientenmonitoring.

Kompetenzbereich „Elektronische Geräte für die Therapie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Elektrotherapie; Infusionssysteme.

III. Jahrgang:

Anästhesie und Beatmungssysteme; Blutreinigungssysteme.

IV. Jahrgang:

Strahlentherapie.

V. Jahrgang:

Elektro- und Laserchirurgie; Chirurgische Hilfsgeräte.

Kompetenzbereich „Sicherheitstechnik, Grenzwerte, Normen und Vorschriften“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Patientensicherheit (Grundlegendes); Grundzüge des Medizinproduktegesetzes; Hygiene.

II. Jahrgang:

Patientensicherheit (Technik); Medizinproduktegesetz und CE-Kennzeichen.

III. Jahrgang:

Elektromagnetische Verträglichkeit; Wirkung ionisierender Strahlung.

IV. Jahrgang:

Strahlenschutz.

Kompetenzbereich „Prothesen- und Implantat-Technik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Passive Exoprothesen.

II. Jahrgang:

Aktive Exoprothesen.

IV. Jahrgang:

Passive Endoprothesen.

V. Jahrgang:

Aktive Endoprothesen.

Kompetenzbereich „Rehabilitations-, Sportgeräte- und Wellness-Technik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Bewegungshilfen; Trainings- und Sportgeräte.

II. Jahrgang:

Wellness-Technik.

III. Jahrgang:

Biomechanik; Geräte für die Pflege.

IV. Jahrgang:

Technik für die Regeneration.

V. Jahrgang:

Technik für die Prophylaxe.

4.

GESUNDHEITSMECHATRONIK

Kompetenzbereich „Biokompatible Werkstoffe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Fertigungsverfahren.

III. Jahrgang:

Grundlagen der Werkstoffwissenschaften; Verträglichkeit; Haltbarkeit.

Kompetenzbereich: „Design von Hardware“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen Maschinenelemente; CAD.

II. Jahrgang:

Geräte und Systementwicklung; CAM.

Kompetenzbereich „Medizinische Aktorik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Elektromagnetische Geber; nichtelektrische Geber.

III. Jahrgang:

Stimulatoren.

Kompetenzbereich „Modellierung und Simulation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Simulationswerkzeuge; Modellbildung mechatronischer Systeme.

V. Jahrgang:

Modellbildung biologischer Systeme.

Kompetenzbereich „Automatisierungs- und Regelungssysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Messung nichtelektrischer Größen.

IV. Jahrgang:

Regelungstechnik; Automatisierungstechnik.

Kompetenzbereich „Robotik und Systeme der Telemedizin“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fernwirktechnik; Robotik; Anwendungen.

Kompetenzbereich „Mensch-Maschine-Schnittstelle“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Visuelle, taktile und auditive Schnittstellen; Biosignale als Schnittstellen.

5.

MEDIZIN- UND GESUNDHEITSINFORMATIK

Kompetenzbereich „Standardsoftware Medien“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Officeprodukte.

II. Jahrgang:

Einfache Webseiten mit HTML, CSS.

III. Jahrgang:

Bildbearbeitungen.

IV. Jahrgang:

Auswertung und Darstellung statistischer Daten.

Kompetenzbereich „Informations- und wissensbasierte Systeme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Datenbanksysteme.

IV. Jahrgang:

Arztpraxissysteme; Verarbeiten von medizinischen Daten.

V. Jahrgang:

Krankenhausinformationssysteme.

Kompetenzbereich „Bioinformatik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Anwendungen der Informatik auf biologische Prozesse.

V. Jahrgang:

Algorithmen der Bioinformatik; Kybernetik.

Kompetenzbereich „Datensicherheit und Datenschutz“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Umgang mit sensiblen Daten.

IV. Jahrgang:

Rechtliche Bestimmungen; Verschlüsselung von Daten.

V. Jahrgang:

Bewertung von Sicherheitsrisiken; Security Policies.

Kompetenzbereich „Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundlagen der Netzwerktechnik; Schnittstellenproblematik.

IV. Jahrgang:

Vernetzung mobiler Geräte; hardwareabhängige Betriebssysteme.

Kompetenzbereich „Softwaredesign und Programmierung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Softwareentwurf; strukturierte Programmierung.

II. Jahrgang:

Objektorientierte Programmierung.

III. Jahrgang:

Algorithmen und Datenstrukturen; hardwarenahe Programmierung.

IV. Jahrgang:

Scriptsprachen.

Kompetenzbereich „Webapplikationen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Bildaufbereitung; Erstellung von dynamischen Webseiten.

IV. Jahrgang:

Medizinische Webservices.

V. Jahrgang:

Medizinische Content-Management Systeme.

6.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgaben:

Kompetenzfeld „Biologie, Medizin und Gesundheitswesen“:

Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzfeld „Biomedizinische Signalverarbeitung“:

Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzfeld „Medizinische Gerätetechnik“:

Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzfeld „Gesundheitsmechatronik“:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. bis V. Jahrgang:

Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Kompetenzfeldern in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau medizintechnischer Systeme“.

7.

PROTOTYPENBAU MEDIZINTECHNISCHER SYSTEME

Kompetenzfeld „Gesundheitsmechatronik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Arbeitsvorbe-reitung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung.

Fertigung, Zusammenbau und Inbetriebnahme von mechatronischen Komponenten und Systemen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren sowie Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Verwendung der folgenden Werkstätten:

Fertigungstechnik (I. Jahrgang):

Manuelle und maschinelle werkstoffgerechte Bearbeitung von verschiedenen Werkstoffen; Verbindungstechniken; Anwendung von verschiedenen Messmethoden und Messinstrumenten.

Gesundheitsmechatronik (IV. und V. Jahrgang):

Aufbau und Inbetriebnahme von Steuerungs- und Regelungssystemen; Rehabilitationstechnik (Herstellen von Geräten und Hilfsmittel nach medizinischen Unterlagen).

Montage- und Reparaturtechnik (III. und IV. Jahrgang):

Inbetriebnahme nach Überprüfung, Montage und Demontage von mechatronischen Systemen; präventive Instandhaltung und Wartung; Mess- und Prüfverfahren.

Kompetenzfeld „Medizinische Gerätetechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Fertigung facheinschlägiger Produkte und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Verwendung der folgenden Werkstätten:

Computer- und Netzwerktechnik (I. bis IV. Jahrgang):

Montage und Inbetriebnahme von Computersystemen; Verlegen, konfektionieren und prüfen von galvanischen und optischen Datenleitungen und Kabeln; Installation und Konfiguration von kabelgebundenen und drahtlosen Netzwerkkomponenten.

Krankenhaustechnik (I. und V. Jahrgang):

Sicherheit in elektrischen Anlagen; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von Stromverbrauchern; Konfektionierung von Verbindungen in Systemen; ausfallsichere Stromversorgung.

Haustechnik:

Klima- und Reinraumtechnik, Pneumatik, Zutrittskontrolle.

Medizinischer Gerätebau (II. bis V. Jahrgang):

Fertigung, Zusammenbau und Inbetriebnahme medizintechnischer Systeme; Verbindungstechniken der Elektronik; computergestützte mechanische Fertigung (CAM, CNC).

Kommunikationssysteme (III. und V. Jahrgang):

Aufbau, Konfiguration von und Messungen an mobilen/stationären Kommunikationseinrichtungen; Applikation der gängigsten Verkabelungs- und Datenübertragungssysteme.

Prüf- und Sicherheitstechnik (II. bis V. Jahrgang):

Anwenden von Sicherheitsvorschriften nach dem Medizin-Produkte-Gesetz (MPG) an medizintechnischen Geräten; Patientenschutz.

Kompetenzfeld „Biomedizinische Signalverarbeitung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können elektronische Bauteile auswählen und einfache Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen fertigen.

Lehrstoff:

Fertigung, Aufbau und Inbetriebnahme von Baugruppen und Systemen sowie Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Verwendung der folgenden Werkstätten:

Baugruppenfertigung (I. bis III. Jahrgang):

Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen und elektrotechnischen Bauelementen; Aufbau, Verarbeitungs- und Reparaturtechniken; Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen.

Leiterplattendesign und -fertigung (I. bis II. Jahrgang):

Computerunterstützte prototypische mechanische und chemische Fertigung von Leiterplatten; Prüfung.

Elektronische Messtechnik (I. bis V. Jahrgang):

Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte zur Messung und Bewertung analoger und digitaler Signale; Messen nichtelektrischer Größen; systematische Fehlersuche.

Medizinische Elektronik (II. bis V. Jahrgang):

Fertigung, Inbetriebnahme und Reparatur analoger und digitaler elektronischer Schaltungen zur Verarbeitung medizinisch relevanter Signale; Systemsicherheit.

Kompetenzfeld „Biologie, Medizin und Gesundheitswesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Fertigung von Produkten für die analytische Messtechnik unter Verwendung der folgenden Werkstätte:

Biochemie und Chemietechnik (IV. bis V. Jahrgang):

Fertigen von Labor- und Messeinrichtungen; Anwenden analytischer Messtechnik und chemischer Sensoren.

Verbindliche Übung

SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1 – wobei alle Kompetenzbereiche im I. Jahrgang vorgesehen sind.

Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes

B.1 Medizininformatik

1.1 BIOLOGIE, MEDIZIN UND GESUNDHEIT

Siehe den Pflichtgegenstand „Biologie, Medizin und Gesundheitswesen“ in Abschnitt B und dem Zusatz, dass der Kompetenzbereich „Gesundheitswesen“ durch den folgenden Kompetenzbereich ersetzt wird:

Kompetenzbereich „Biologie und Gesundheit“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Grundlagen der Psychologie; Psychosomatik; Psychohygiene; Entwicklungspsychologie.

1.2 WIRTSCHAFT UND RECHT

In Ergänzung zum Pflichtgegenstand „Wirtschaft und Recht“ gemäß Abschnitt A:

Kompetenzbereich „Rechnungswesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Prinzipien wirtschaftlichen Handelns.

Externes Rechnungswesen:

Gewinn- und Verlustrechnung.

Externes Rechnungswesen:

Einnahmen-Ausgabenrechnung.

II. Jahrgang:

Externes Rechnungswesen:

Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Aufwand, Umsatzerlöse, Jahresabschlusskennzahlen, Doppelte Buchhaltung, Bilanz.

Kostenrechnung:

Kostenarten, Kostenstellen, Aufbau und Inhalte des Betriebsabrechnungsbogens, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even Analyse.

IV. Jahrgang:

Steuern:

Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragssteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Finanzierung:

Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit; Leasing), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan.

Personalverrechnung:

Bruttobezug, Sozialversicherungsbeiträge, Personalnebenkosten, Sonderzahlungen.

Kompetenzbereich „Gesundheitswesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Struktur des Gesundheitswesens in Österreich und der Europäischen Union.

Kostenrechnung im Gesundheitswesen:

Kostenarten im Bereich der Medizin und der Sozialversicherung, Controlling im Gesundheitswesen.

Buchhaltung in der öffentlichen Verwaltung:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Jahresabschluss in der öffentlichen Verwaltung, in öffentlichen Krankenanstalten und in der Sozialversicherung.

V. Jahrgang:

Gesundheitsökonomie; Krankenhausbetriebslehre; Leistungsverrechnung im Gesundheitswesen; eHealth Strategien.

Kompetenzbereich „Organisation und Prozesse im Gesundheitswesen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Organisationsmodelle; Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Unternehmen; Qualitätsmanage-ment; Produktmanagement; Wissensmanagement.

IV. Jahrgang:

Geschäfts- und Ablaufprozesse; Modellierung von Prozessen; praktische Umsetzung von Prozessen; Logistik.

Kompetenzbereich „Entrepreneurship“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Businessplan-Marketing:

Schritte zur Unternehmensgründung, Ideenfindung, Ziele und Inhalte des Businessplans, Kundennutzen, Markt- und Umfeldanalyse, Marketing-Mix (Produkt, Preis, Kommunikation, Distribution).

Organisation:

Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.

Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung:

Motivationstheorien, Möglichkeiten der Motivation, Führungsstile, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch.

Kompetenzbereich „Recht“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Überblick über Grundstrukturen des österreichischen Rechts.

Allgemeines Zivilrecht:

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts sowie des Konsumentenschutzes; Recht und Internet (Grundzüge des E-Commercegesetzes, Urheberrechtes und Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz); Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.

Unternehmensrecht:

Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.

Arbeitsrecht:

Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen).

Gewerberecht:

Arten von Gewerben, Voraussetzungen für Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung.

1.3 BIOMEDIZINISCHE SIGNALVERARBEITUNG

Kompetenzbereich „Elektrotechnik und Elektronik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elektrotechnische Grundlagen, Gleichstromtechnik, Ohmsches Gesetz.

Grundlagen der Digitaltechnik:

Kombinatorische Logik, Zahlensysteme.

Grundlagen der Halbleitertechnik.

II. Jahrgang:

Grundbegriffe des elektrischen und magnetischen Feldes.

Wechselstromtechnik:

Impedanzen, Leistungen, Zeigerdiagramm, Bodediagramm.

Grundlagen der Analogtechnik, Halbleiter Grundschaltungen.

Grundlagen der Digitaltechnik:

Sequenzielle Logik.

III. Jahrgang:

Halbleiter Bauelemente:

Operationsverstärker, A/D-D/A Wandler.

Analoge und digitale Schaltungstechnik.

IV. Jahrgang:

Analoge und digitale Schaltungstechnik, Filter.

Kompetenzbereich „Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Thermosensoren; Widerstandssensoren, mechanische Sensoren.

II. Jahrgang:

Induktive und kapazitive Sensoren; Oberflächen- und intrakorporale Elektroden;

III. Jahrgang:

Elektrochemische Sensoren; Aktoren und Stimulatoren.

IV. Jahrgang:

Strahlungssensoren, Ultraschallsensoren.

Biokybernetik, visuelle, taktile und auditive Schnittstellen, Prothesen-Steuerungen.

Kompetenzbereich „Elektrische Messtechnik“

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen der elektrischen Messtechnik, Strom, Spannung, Widerstand, Leistung.

II. Jahrgang:

Messung nichtelektrischer Größen; Messfehler und Messunsicherheit.

III. Jahrgang:

Steuerungs- und Regelungstechnik.

V. Jahrgang:

Statistische Messverfahren.

Kompetenzbereich „Biosignale“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Ursprung und Arten elektrischer und nichtelektrischer Biosignale.

II. Jahrgang:

Charakteristika und Parameter von Biosignalen; Analoge Aufnahmeketten.

III. Jahrgang:

Parameter Auswertung.

Störungen:

Störquellenidentifikation und Vermeidung, Sicherheit.

IV. Jahrgang:

Digitale Filterung, Mustererkennung; Biosignale als Schnittstellen.

V. Jahrgang:

Biosignalauswertesysteme.

1.4 MEDIZINISCHE GERÄTETECHNIK

Kompetenzbereich „Bildgebende Verfahren“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Endoskopie.

III. Jahrgang:

Sonographie; Thermographie.

IV. Jahrgang:

Röntgen-Computertomographie; Magnetresonanztomographie.

V. Jahrgang:

Nuklearmedizinische Verfahren (PET, Szintigraphie).

Kompetenzbereich „Elektronische Geräte für die Diagnose“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Blutdruckmesssysteme; Elektrokardiographie (Grundprinzip).

II. Jahrgang:

Elektrokardiographie und Ergometrie; Audiometrie.

III. Jahrgang:

Lungenfunktionsanalyse; Labordiagnostik.

IV. Jahrgang:

Neurophysiologische Diagnosegeräte.

V. Jahrgang:

Patientenmonitoring.

Kompetenzbereich „Elektronische Geräte für die Therapie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Elektrotherapie, Infusionssysteme.

III. Jahrgang:

Anästhesie und Beatmungssysteme; Blutreinigungssysteme.

IV. Jahrgang:

Strahlentherapie.

V. Jahrgang:

Elektro- und Laserchirurgie; Chirurgische Hilfsgeräte.

Kompetenzbereich „Sicherheitstechnik, Grenzwerte, Normen und Vorschriften“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Patientensicherheit (Grundlegendes); Grundzüge des Medizinproduktegesetzes; Hygiene.

II. Jahrgang:

Patientensicherheit (Technik); Medizinproduktegesetz.

IV. Jahrgang:

Elektromagnetische Verträglichkeit; Wirkung ionisierender Strahlung, Strahlenschutz.

Kompetenzbereich „Biokompatible Werkstoffe, Prothesen-, Rehabilitation- und Sporttechnik“

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen der Biomechanik.

II. Jahrgang:

Grundlagen der Werkstoffwissenschaften; Verträglichkeit; Haltbarkeit.

III. Jahrgang:

Passive und aktive Prothesen.

Kompetenzbereich „Robotik und Systeme der Telemedizin“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Grundlagen der Automatisierungstechnik; Fernwirktechnik; Robotik; Anwendungen.

1.5 MEDIZINISCHE INFORMATIONSSYSTEME

Kompetenzbereich „Standardsoftware Medien“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Büro-Standardsoftware (Textverarbeitung, Präsentationssoftware).

Bildbearbeitungen.

Einfache Webseiten mit HTML.

II. Jahrgang:

Büro-Standardsoftware (Tabellenkalkulation).

Kompetenzbereich „Informations- und wissensbasierte Systeme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Grundlagen der Datenmodellierung, Desktop Datenbanken; einfache Datenbankabfragen; Datenbanksysteme.

III. Jahrgang:

Relationale und objektrelationale Datenmodellierung, komplexe Datenbankabfragen, Grundlagen medizinischer Dokumentations- und Informationssysteme.

IV. Jahrgang:

Biologische Datenbanken.

Informationssysteme des Gesundheitswesens:

Krankenhausinformationssysteme und Arztpraxissysteme; Verarbeiten von medizinischen Daten, wissensbasierte Systeme; Datenbankprogrammierung.

V. Jahrgang:

Datamining; Reporting, Auswertung und Darstellung statistischer Daten, eHealth-Anwendungen, Datenbank System Architektur; Konzipierung und Betrieb eines Datenbanksystems.

Kompetenzbereich „Datensicherheit und Datenschutz“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Umgang mit sensiblen Daten; Verschlüsselung von Daten; Bewertung von Sicherheitsrisiken; Security Policies; Anwendung des Datenschutzgesetzes und anderer einschlägiger rechtlicher Bestimmungen im medizinischen und gesundheitlichen Umfeld.

1.6 MEDIZIN- UND GESUNDHEITSINFORMATIK

Kompetenzbereich „Softwaredesign und Programmierung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Erstellen von Userinterfaces, Eventhandling; metasprachliche Problembeschreibung; strukturierte Programmierung, skalare und zusammengesetzte Datentypen, Funktionen, einfache Collections; objektorientierte Programmierung, Anwendung von Klassenbibliotheken; Fehlerbehandlung; Arbeiten mit Integrierten Entwicklungsumgebungen, Codegenerierung.

II. Jahrgang:

Elemente von graphischen Benutzeroberflächen; Eventhandling; Hilfesystem; Softwareentwurf; metasprachliche Problembeschreibung; strukturierte Programmierung, zusammengesetzte Datentypen, Funktionen, Collections; objektorientierte Programmierung, Objektorientiertes Design, Klassenbibliotheken, Dateizugriffe, Serialisierung; Exceptionhandling.

III. Jahrgang:

Fortgeschrittene Userinterfaces, Eventhandling; Hilfesystem; Objektorientiertes Design, Klassenbibliotheken, Exceptionhandling; Databinding; Serialisierung; Datenbankzugriffe; Analyse, Design und Spezifikation, Softwaretests; Dokumentationtools; Versionsverwaltung.

IV. Jahrgang:

Graphische Benutzeroberflächen, Design, Layout, Usability; Eventhandling; Hilfesystem; Databinding; Datenaustausch; Software QS und Teststrategien; Unit Tests, Performancetests.

Kompetenzbereich „Webapplikationen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Erstellung von Webinterfaces zu Datenbanken; Medizinische Webservices.

IV. Jahrgang:

Erstellung von dynamischen Webseiten.

V. Jahrgang:

Medizinische Content-Management Systeme.

Kompetenzbereich „Bildverarbeitung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Bildspeicherung und Kompression.

IV. Jahrgang:

Bildbearbeitung und Visualisierung.

V. Jahrgang:

Bewegungsdarstellung; Virtual Reality.

Kompetenzbereich „Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Netzwerktechnologien; Netzwerkdienste, Betriebssysteme.

III. Jahrgang:

Vernetzung mobiler Geräte; Netzwerkbetrieb, Netzwerkschnittstellen.

Kompetenzbereich „Modellierung und Simulation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Simulationswerkzeuge.

V. Jahrgang:

Modellbildung biologischer Systeme.

Kompetenzbereich „Bioinformatik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Anwendungen der Informatik auf biologische Prozesse; Algorithmen der Bioinformatik; Kybernetik.

1.7 PROJEKTENTWICKLUNG

Kompetenzbereich „Projektmanagement“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Projektmanagementkonzepte und Phasenmodelle; Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagement-Prozess; Projektplanung, -durchführung und -dokumentation; Projektmanagementorganisation; Kommunikation im Projekt; Führen und Steuern von Projekten.

V. Jahrgang:

Projektmanagementkonzepte und Phasenmodelle; Methoden, Werkzeuge und Dokumente im PM-Prozess; Projektplanung, -durchführung und -dokumentation; Projektmanagementorganisation; Kommunikation im Projekt; Führen und Steuern von Projekten.

Kompetenzbereich „Planung und Entwicklung von Softwaresystemen“:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Prozessmodelle; Methoden für Analyse, Entwurf und Entwicklung; Requirements Engineering; Aufwandschätzung; Qualitätsmanagement; Produktdokumentation.

V. Jahrgang:

Prozessmodelle; Methoden für Analyse, Entwurf und Entwicklung; Requirements Engineering; Aufwandschätzung; Qualitätsmanagement; Produktdokumentation; Rollout.

Kompetenzbereich „Beschaffungsprozesse und Betrieb von IKT“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Organisatorische und technologische Implementierung von Systemen der Biomedizin- und Gesundheitstechnik; Organisation und Services von IKT-Abteilungen; Qualitätssicherung und Umweltgerechtheit; Sicherheit und Verfügbarkeit; Beschaffungsprozesse im IKT-Umfeld.

Kompetenzbereich „Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. bis V. Jahrgang:

Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen des Ausbildungsschwerpunktes.

1.8 COMPUTERPRAKTIKUM

Kompetenzbereich „Elektrotechnik und Elektronik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung; elektrische Messtechnik.

Digitaltechnik:

Kombinatorische Logik.

II. Jahrgang:

Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen, elektronische Messtechnik.

Digitaltechnik:

Sequenzielle Logik.

Kompetenzbereich „Computerinfrastruktur“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, Installation von Hardware und Peripheriegeräten, Installation und Konfiguration von Betriebssystemen.

II. Jahrgang:

Installation und Konfiguration von Anwendungssoftware, einfache Fehlersuche und Behebung, Integration technischer Subsysteme.

Kompetenzbereich „Netzwerkinfrastruktur“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Ausführung normgerechter und strukturierter Verkabelungsarbeiten, Kabelprüfung.

II. Jahrgang:

Planen und Entwerfen von einfachen Netzwerken, Installation und Konfiguration von kabelgebundenen und drahtlosen Netzwerk- und Serverkomponenten, Fehlersuche und -behebung.

Kompetenzbereich „Mechanische Grundlagen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen Pläne lesen und die mechanischen Arbeiten ausführen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Unfallverhütung, grundlegende mechanische Arbeiten; Montagearbeiten für IT-Infrastruktur.

Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

D. Unverbindliche Übung

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5..

Anlage 1.4

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INFORMATIK

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Wochenstunden Lehrver-
pflich-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
1. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 2 2 2 2 - 8 III
5. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 (IVa)
6. Angewandte Mathematik 4 3 3 2 2 14 I
7. Naturwissenschaften 3 3 2 2 - 10 II
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Technische Informatik3 3(2) 2(1) 2 - - 7 I bzw. IVa
2. Programmieren und Software Engineering4 5(3) 6(3) 6(2) 5(2) 4 26 I
3. Datenbanken und Informationssysteme5 2(2) 2(2) 3(2) 4(2) 4 15 I bzw. II
4. Netzwerksysteme und Verteilte Systeme6 - 2(1) 3(2) 4(2) 4 13 I
5. Betriebswirtschaft und Management7 4 4 4(1) 4 3 19 I, II bzw. III
6. Systemplanung und Projektentwicklung4 - - 3 6(3) 8(5) 17 I
Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz8 1(1) 1(1) - - - 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 33 33 36 36 32 170
Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang
--- --- ---
Wochenstunden Lehrver-
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Freigegenstände, Unverbindliche pflich-
Übung, Förderunterricht Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
C. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache9 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik - - 2 2 - III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium 2 2 2 2 - III
4. Forschen und Experimentieren 2 2 - - - III
D. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
E. Förderunterricht10
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes II abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Mit Übungen im Computerpraktikum im I. Jahrgang und Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im II. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe IVa bezieht sich auf das Computerpraktikum; Teilung des Computerpraktikums in Schülergruppen wie im Pflichtgegenstand „Werkstätte“.

4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

5 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich auf den Kompetenzbereich „Endbenutzerwerkzeuge und Standardsoftware“ der im I. und II. Jahrgang im Ausmaß von jeweils 2 Wochenstunden vorgesehen ist.

6 Mit Übungen im Laboratorium im II. Jahrgang und mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im III. und IV. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

7 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß einer Wochenstunde im III. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die Kompetenzbereiche „externe und interne Unternehmensrechnung“ (im Gesamtausmaß von 8 Wochenstunden), die Lehrverpflichtungsgruppe III auf die Kompetenzbereiche „Recht“ (im Ausmaß von 2 Wochenstunden im IV. Jahrgang) und „Unternehmensgründung und -auflösung“ (im Ausmaß von 1 Wochenstunde im V. Jahrgang) und die Lehrverpflichtungsgruppe II auf alle übrigen Kompetenzbereiche.

8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Wochenstunden pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachbezogenes Kompetenzprofil

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informatik können ingenieurmäßige Tätigkeiten als Applikations- und Softwareentwickler, Informationssystem-Organisator, System- und Anforderungsanalytiker, Applikationsdesigner, Datenbankdesigner und -programmierer, Anwendungs- und Systemprogrammierer, Software Engineer, Systemberater, Projektmanager, Datenschutz- und Datensicherheitstechniker, Systemadministrator, Systemmanager oder Informatik-Trainer ausführen. Sie sind auch besonders zur Aufnahme einer adäquaten selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit ausgebildet.

Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:

In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informatik im Besonderen

Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informatik können

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände

A. Allgemeine Pflichtgegenstände

„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Bewegung und Sport“ und „Naturwissenschaften“:

Siehe Anlage 1.

6.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren sowie Dualzahlen addieren und subtrahieren.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Reelle Zahlen:

Zahlensysteme; Konversion von Zahlen unterschiedlicher Zahlensysteme.

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen der Mathematik:

Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen.

III. Jahrgang:

Rechnen in algebraischen Strukturen:

Menge, Gruppe, Körper, Zahlenkörper, Restklassen. Relationen, Relationenalgebra.

Matrizen:

Matrizenprodukt, inverse Matrix.

IV. und V. Jahrgang:

Boole´sche Algebra:

Schaltfunktionen und Boole`sche Ausdrücke.

Kombinatorik:

Permutationen, Kombinationen, Variationen.

Codierung und Chiffrierung:

Algebraische und zahlentheoretische Grundlagen der Codierung und Chiffrierung; symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung.

Mathematische Aspekte der Graphentheorie:

Grundlagen; Definitionen; Problemstellungen; Lösungsmöglichkeiten.

Lineare Optimierung:

Anwendungsbeispiele; Lineare Ungleichungen, Lösungsverfahren.

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können zu vorgegebenen Stützstellen und Stützwerten Interpolationspolynome n-ten Grades berechnen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Interpolation:

Interpolationspolynome.

Kompetenzbereich „Analysis“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Funktionen mehrerer Variablen:

Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.

Funktionenreihen:

Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien; Approximation von Funktionen durch trigonometrische Polynome; Fourierentwicklung.

Kompetenzbereich „Stochastik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. und IV. Jahrgang:

Beurteilende Statistik:

Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung; Prinzip des Alternativtests, T-Test.

B. Fachtheorie und Fachpraxis

1.

TECHNISCHE INFORMATIK

Kompetenzbereich „Hardwarearchitektur“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Aufbau und Funktionsweise; Computerinterne Informationsdarstellung; Hardwarekomponenten; Schnittstellen; Peripherie; Mobile Geräte; aktuelle Entwicklungen.

Kompetenzbereich „Computerpraktikum“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; technische Dokumentation; Konfiguration und Installation von informationstechnischen Systemen und Anlagen; Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten; Assemblierung von Computerkomponenten; Standardinstallation von Betriebssystemen und Anwendungssoftware; Fehlersuche und Reparatur; Vernetzung.

Kompetenzbereich „Basis-Webtechniken“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Beschreibungssprachen; Formatierungstechniken; Skriptsprachen; Datenanbindung.

Kompetenzbereich „Betriebssysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Architektur und Arten von Betriebssystemen; Prozessverwaltung; Speicherverwaltung; Geräteverwaltung; Dateiverwaltung; Benutzerverwaltung; Verwaltungsschnittstelle, Kommandosprachen; Virtualisierung; Optimierungsmaßnahmen.

2.

PROGRAMMIEREN UND SOFTWARE ENGINEERING

Kompetenzbereich „Theoretische Informatik“ (in Verbindung mit den Kompetenzbereichen „Zahlen und Maße“ und „Algebra und Geometrie“ des Pflichtgegenstandes „Angewandte Mathematik“):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Standardalgorithmen.

II. Jahrgang:

Aussagenlogik und Prädikatenlogik: Wahrheitstabellen, Normalformen, Äquivalenzumformungen, Quantoren und Funktoren, Mehrwertige Logik, Interpretation und Modellbildung; Algorithmen: Rekursive Strukturen, Komplexität von Algorithmen, Optimierung.

III. Jahrgang:

Aussagenlogik und Prädikatenlogik: Wahrheitstabellen, Normalformen, Äquivalenzumformungen, Quantoren und Funktoren, Mehrwertige Logik, Interpretation und Modellbildung; Algorithmen: Rekursive Strukturen, Komplexität von Algorithmen, Optimierung; Grundzüge der Computernumerik; Formale Sprachen und Automaten: Grammatiken, Metasprachen, Semantik, Endliche Automaten, Kellerautomaten, Syntaxanalyse, Grundlagen des Compilerbaus; Graphentheorie: Strukturen und Eigenschaften von Graphen, Speicherung von Graphen, Algorithmen in Graphen, Anwendungen und Problemlösungen.

Kompetenzbereich „Softwaredesign“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. und II. Jahrgang:

Metasprachliche Problembeschreibung.

IV. und V. Jahrgang:

Problemanalyse und Spezifikation; Modularisierung; Softwarearchitektur.

Kompetenzbereich „Benutzeroberflächen und graphisches Design“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Userinterfaces.

II. Jahrgang:

Userinterfaces; Elemente von graphischen Benutzeroberflächen; Eventhandling; Hilfesystem.

III. Jahrgang:

Userinterfaces; Elemente von graphischen Benutzeroberflächen; Design, Layout, Usability; Eventhandling; Hilfesystem.

IV. Jahrgang:

Userinterfaces; Design, Layout, Usability; Databinding; Eventhandling; Hilfesystem.

V. Jahrgang:

Databinding; Hilfesystem.

Kompetenzbereich „Programmiertechniken“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Anweisungen; Kontrollstrukturen; Datentypen; Funktionen, Prozeduren; Fehlerbehandlung.

II. Jahrgang:

Anweisungen; Kontrollstrukturen; Datentypen; Funktionen, Prozeduren; Rekursion; Objektorientiertes Design; Klassen und Interfaces; Vererbung und Polymorphie; Exception Handling; Klassenbibliotheken.

III. Jahrgang:

Objektorientiertes Design; Vererbung und Polymorphie; Exception Handling; Klassenbibliotheken.

IV. Jahrgang:

Objektorientiertes Design; Klassenbibliotheken.

Kompetenzbereich „Datenstrukturen und Verwendung externer Daten“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Skalare und zusammengesetzte Datentypen; Operatoren für Datenstrukturen; Collections; Dateizugriffe.

II. Jahrgang:

Skalare und zusammengesetzte Datentypen; Operatoren für Datenstrukturen; Abstrakte und generische Datentypen; Statische und dynamische Strukturen; Speicherklassen und Speicherverwaltung; Collections; Dateizugriffe; Datenbankzugriffe.

III. Jahrgang:

Statische und dynamische Strukturen; Speicherklassen und Speicherverwaltung; Serialisierung; Dateizugriffe; Datenbankzugriffe.

IV. Jahrgang:

Speicherklassen und Speicherverwaltung; Serialisierung; Multimedia Datentypen; Datenbankzugriffe; Datenaustauschformate.

V. Jahrgang:

Multimedia Datentypen; Datenaustauschformate.

Kompetenzbereich „Entwicklungssysteme und Testverfahren“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Integrierte Entwicklungsumgebungen; Teststrategien.

II. Jahrgang:

Integrierte Entwicklungsumgebungen; Versionsverwaltung; Codegenerierung; Dokumentationstools; Teststrategien; Unit Tests.

III. Jahrgang:

Integrierte Entwicklungsumgebungen; Plug-ins; Versionsverwaltung; Bibliotheken; Codegenerierung; Dokumentationstools; Teststrategien; Unit Tests; Integrations- und Systemtests.

IV. Jahrgang:

Integrierte Entwicklungsumgebungen; Plug-ins; Versionsverwaltung; Bibliotheken; Codegenerierung; Dokumentationstools; Integrations- und Systemtests; Akzeptanztests; Performancetests.

V. Jahrgang:

Integrierte Entwicklungsumgebungen; Plug-ins; Bibliotheken; Dokumentationstools; Integrations- und Systemtests; Akzeptanztests; Performancetests; Validierung.

Kompetenzbereich „Softwaretechnologien“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Prozesse und Threads; Synchronisation, Race Conditions; Kommunikation zwischen Prozessen; Programmierparadigmen; Designpatterns.

IV. Jahrgang:

Prozesse und Threads; Synchronisation, Race Conditions; Kommunikation zwischen Prozessen; Programmierparadigmen; Softwarekomponenten; Designpatterns; Modellierung; Generische Programmierung; Reflection; Remote Methoden; Persistenz; Deployment.

V. Jahrgang:

Programmierparadigmen; Softwarekomponenten; Designpatterns; Modellierung; Generische Programmierung; Reflection; Remote Methoden; Persistenz; Deployment.

3.

DATENBANKEN UND INFORMATIONSSYSTEME

Kompetenzbereich „Endbenutzerwerkzeuge und Standardsoftware“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Textverarbeitung; Grafik, Bildbearbeitung; Tabellenkalkulation; Präsentation.

II. Jahrgang:

Grafik, Bildbearbeitung; Desktopdatenbanken; Multimedia-Objekte; Content Management Systeme.

Kompetenzbereich „Datenbankkonzepte, Datenmodelle und Datenbanktechnologie“ (in Verbindung mit dem Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“ des Pflichtgegenstandes „Angewandte Mathematik“):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Eigenschaften von Datenbanksystemen; Drei-Ebenen-Architektur, Datenunabhängigkeit; Datenmodelle samt Strukturen und Operationen; Semistrukturierte Daten.

IV. Jahrgang:

Datenmodelle samt Strukturen und Operationen; Semistrukturierte Daten.

V. Jahrgang:

Datenmodelle samt Strukturen und Operationen; Objektorientierte Datenbanken, Objektrelationale Datenbanken; Multimedia-Datenbanken, Geo-Informationssysteme; Legacy Systeme.

Kompetenzbereich „Daten- und Informationsmodellierung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Konzeptionelles Datendesign; Struktur und Semantik konzeptioneller Modelle; Darstellungsarten; Business Rules; Transformation in Datenmodelle; Redundanz.

Kompetenzbereich „Relationales Datenmodell“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Datendefinitionssprache, Constraints, Datenintegrität; Datenmanipulations- und Anfragesprache; Datensichten; Prozedurale Erweiterungen samt Stored Routines und Triggers.

IV. Jahrgang:

Datendefinitionssprache, Constraints, Datenintegrität; Datenmanipulations- und Anfragesprache; Relationale Entwurfstheorie, Normalisieren; Prozedurale Erweiterungen samt Stored Routines und Triggers.

Kompetenzbereich „Datenkonsistenz und Datensicherheit“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Transaktionsverwaltung (OLTP); Fehlerbehandlung; Datensicherung, Verfügbarkeit; Mehrbenutzersynchronisation; Verteilte Datenhaltung, Datenreplikation.

Kompetenzbereich „Physische Datenorganisation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Speichermedien; Organisations- und Zugriffsformen; Indizes; Hashing, Clustering; Anfragebearbeitung und -optimierung.

Kompetenzbereich „Datenbanksystemarchitektur und Betrieb von Informationssystemen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Installation, Konfiguration, Portierung; Datenbankadministration, Managementtools, Dienstprogramme.

IV. Jahrgang:

Installation, Konfiguration, Portierung; Datenbankadministration, Managementtools, Dienstprogramme; Datenbank-Metadaten.

V. Jahrgang:

Interner Aufbau von Datenbank-Management-Systemen; Installation, Konfiguration, Portierung; Leistungsbewertung und Performanceoptimierung, Tuning; Datenbankadministration, Managementtools, Dienstprogramme.

Kompetenzbereich „Datenschutz in Informationssystemen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Modelle für die Zugriffskontrolle; Ressourcen, Benutzer, Rechte, Rollen; Authentifizierung und Protokollierung; Kryptologie; Angriffstechniken und Bedrohungsanalysen.

V. Jahrgang:

Kryptologie; Angriffstechniken und Bedrohungsanalysen.

Kompetenzbereich „Analytische Systeme und Betriebliche Informationssysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Dokumentenmanagementsysteme; Data Warehouse, Online Analytical Processing Systeme (OLAP), Datamining, Business Intelligence; Management Information Systeme (MIS), Decision Support Systeme (DSS); Enterprise Ressource Planning-Systeme (ERP-Systeme).

4.

NETZWERKSYSTEME UND VERTEILTE SYSTEME

Kompetenzbereich „Netzwerktechnologien“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang: (Labor: Netzwerklabor)

Topologien; Netzwerkkomponenten; Übertragungsmedien; Adressierungsmodelle; Protokolle; Switching und Routing.

III. Jahrgang:

Protokolle; Private Server-Netze; Switching und Routing.

IV. Jahrgang:

Öffentliche Netze.

Kompetenzbereich „Netzwerkdienste“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang: (Labor: Netzwerklabor)

Funktionen von Netzwerkdiensten; Konfiguration.

III. Jahrgang:

Konfiguration; Integration.

Kompetenzbereich „Netzwerkmanagement und -sicherheit“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Entwurfsmethoden; Netzwerkmodelle; Betrieb; Fehlersuche; Verfügbarkeit.

IV. Jahrgang:

Entwurfsmethoden; Netzwerkmodelle; Betrieb; Lastverteilung; Performancetuning; Verwaltungssysteme; Sicherheitsrisiken; Komponenten von Sicherheitslösungen; Security Policies; Sicherheitsverwaltung.

Kompetenzbereich „Architektur und Entwicklung verteilter Systeme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Webapplikationen; Client-Server-Architektur; Algorithmen in verteilten Systemen samt Synchronisation und Interprozesskommunikation.

V. Jahrgang:

Algorithmen in verteilten Systemen samt Synchronisation und Interprozesskommunikation; Serviceorientierte Architektur (SOA), Web-Services; Enterprise Application Architecture; Cloud Computing; Middleware; Multi Tier Systeme.

Kompetenzbereich „Betriebssystemnahe Programmierung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

System Calls; Shell Programmierung.

IV. Jahrgang:

Shell Programmierung.

5.

BETRIEBSWIRTSCHAFT UND MANAGEMENT

Kompetenzbereich „Externe Unternehmensrechnung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Doppelte Buchhaltung; Steuerlehre.

II. Jahrgang:

Doppelte Buchhaltung; Jahresabschluss und Bilanzierung; Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

III. Jahrgang:

Jahresabschluss und Bilanzierung; Personalverrechnung.

IV. Jahrgang:

Auswertung des Jahresabschlusses.

V. Jahrgang:

Steuerlehre.

Kompetenzbereich „Interne Unternehmensrechnung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Kostenrechnung.

V. Jahrgang:

Investitionsrechnung; Finanzierung; Finanzplan.

Kompetenzbereich „Betriebliche Funktionen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Beschaffung; Lagerung; Leistungserstellung anhand ausgewählter Branchen (Dienstleistung und Fertigung); Marketing; Absatz.

Kompetenzbereich „Unternehmen-Rechtsgrundlagen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kaufvertrag (Anbahnung, Abschluss, Erfüllung, Unregelmäßigkeiten).

II. Jahrgang:

Rechtsformen; Firmenbuch; Wertpapiere.

V. Jahrgang:

Firmenbuch.

Kompetenzbereich „Organisation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Aufbauorganisation; Ablauforganisation; Organisationsmodelle; Methoden der Analyse; Geschäftsprozesse; Datenerhebung und Dokumentation; Organisationsphasen; Formelle und informelle Organisation; Organisationsentwicklung; Organisationskultur; Business Rules.

Kompetenzbereich „Personalmanagement“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Recruiting und Bewerbung; Karriereplanung; Auflösung eines Dienstverhältnisses.

IV. Jahrgang:

Managementmethoden; Führungstechniken; Führungsstil.

V. Jahrgang:

Recruiting und Bewerbung; Karriereplanung.

Kompetenzbereich „Unternehmensgründung und -auflösung“:

Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Siehe Kompetenzbereich „Wirtschaft“ im Pflichtgegenstand „Wirtschaft und Recht“ in Anlage 1.

Kompetenzbereich „Softskills und soziale Kompetenzen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Motivation; Kommunikation; Teambuilding; Verhandeln; Präsentationstechniken.

V. Jahrgang:

Konfliktmanagement.

Kompetenzbereich „Recht“:

Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Siehe den Kompetenzbereich „Recht“ (IV. und V. Jahrgang) im Pflichtgegenstand „Wirtschaft und Recht“ in Anlage 1.

6.

SYSTEMPLANUNG UND PROJEKTENTWICKLUNG

Kompetenzbereich „Projektmanagement“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Projektmanagementansätze und Phasenmodelle; Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagementprozess; Projektplanung, -durchführung und -dokumentation; Projektmanagementorganisation.

IV. und V. Jahrgang:

Projektmanagementansätze und Phasenmodelle; Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagementprozess; Projektplanung, -durchführung und -dokumentation; Projektmanagementorganisation; Kommunikation im Projekt; Führen und Steuern von Projekten.

Kompetenzbereich „Entwicklung von Softwaresystemen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Prozessmodelle für die Softwareentwicklung; Methoden für Analyse, Entwurf und Entwicklung; Requirements Engineering; Aufwandschätzung; Qualitätsmanagement; Produktdokumentation.

IV. und V. Jahrgang:

Prozessmodelle für die Softwareentwicklung; Methoden für Analyse, Entwurf und Entwicklung; Requirements Engineering; Aufwandschätzung; Qualitätsmanagement; Produktdokumentation; Change Management; Rollout.

Kompetenzbereich „Geschäftsprozessmodellierung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Strategische, operative und technische Prozessmodelle; Rollen in Prozessen; Methoden der Prozessbeschreibung; Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen.

V. Jahrgang:

Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen; Referenzmodelle für Geschäftsprozesse; praktische Umsetzung von Prozessmodellen.

Kompetenzbereich „Betrieb von IKT-Systemen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Strategische Ausrichtung der IKT (Governance); organisatorische und technologische Implementierung von IKT für Unternehmungen; Organisation und Services von IKT-Abteilungen; IKT-Ausprägung in den verschiedenen Unternehmensbereichen; Wirtschaftlichkeit (IT-Controlling), Qualitätssicherung und Umweltgerechtheit. Sicherheit und Verfügbarkeit.

V. Jahrgang:

Wirtschaftlichkeit (IT-Controlling), Qualitätssicherung und Umweltgerechtheit; Sicherheit und Verfügbarkeit.

Kompetenzbereich „Beschaffungsprozesse“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Aktueller Hardware-, Software- und Dienstleistermarkt.

V. Jahrgang:

Aktueller Hardware-, Software- und Dienstleistermarkt; Systemkonzeption und Kommunikationsinfrastruktur, Architekturmodelle; Leistungs- und Kostenvergleich, Evaluierung; Business Case, Wirtschaftlichkeit; Systemauswahl; Beschaffung; Einführung.

Kompetenzbereich „Rahmenbedingungen der Systemplanung und Projektentwicklung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Auswirkungen des IKT-Einsatzes im betrieblichen und gesellschaftlichen Bereich, Akzeptanz; Zertifizierungen; Vertragsmanagement in Projekten; rechtliche Bestimmungen für Entwicklung und Nutzung von Software-Systemen; gesetzliche Vorgaben für den Betrieb von IKT-Systemen, Compliance.

V. Jahrgang:

Auswirkungen des IKT-Einsatzes im betrieblichen und gesellschaftlichen Bereich, Akzeptanz; ergonomische Richtlinien für den IKT-Einsatz; Zertifizierungen; Vertragsmanagement in Projekten; rechtliche Bestimmungen für Entwicklung und Nutzung von Software-Systemen; rechtskonforme Vergabe von Leistungen.

Verbindliche Übung

SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

D. Unverbindliche Übung

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

Anlage 1.5

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INFORMATIONSTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Wochenstunden Lehrver-pflichtungs-
pflich-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
1. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 2 2 2 2 - 8 III
5. Wirtschaft und Recht3 - - - 3 2 5 II bzw. III
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 (IVa)
7. Angewandte Mathematik 4 3 3 2 2 14 (I)
8. Naturwissenschaften 3 2 2 2 - 9 II
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Softwareentwicklung4 3(2) 3(2) 3(2) 3(2) 2(2) 14 I
2. Informationstechnische Projekte5 - 2 5(1) 6(4) 6(4) 19 II
3. Informationssysteme4 - - 3(1) 5(2) 4(2) 12 I
4. Systemtechnik6 4(2) 6 5(3) 6(4) 10(6) 31 I
5. Medientechnik4 2(2) 2(1) 2(2) - - 6 I
6. Netzwerktechnik4 2 2(1) 3(2) 1 - 8 I
7. Computerpraktikum7 4 4 - - - 8 IVa
Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz8 1(1) 1(1) - - - 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 34 35 36 37 33 175
Wochenstunden Lehrver-pflichtungs-
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Pflichtgegenstände der alternativen Schulautonomen pflich-
Ausbildungsschwerpunkte Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
B.1 Netzwerktechnik
1.1 Softwareentwicklung4 3(2) 3(2) 3(2) 3(2) 2(2) 14 I
1.2 Informationstechnische Projekte5 - 2 5(1) 6(4) 6(4) 19 II
1.3 Informationssysteme4 - - 3(1) 3(2) 2 8 I
1.4 Systemtechnik4 4(2) 6 5(3) - - 15 I
1.5 Medientechnik4 2(2) 2(1) 2(2) - - 6 I
1.6 Netzwerktechnik6 2 2(1) 3(2) 9(4) 12(6) 28 I
1.7 Computerpraktikum7 4 4 - - - 8 IVa
B.2 Medientechnik
2.1 Softwareentwicklung4 3(2) 3(2) 3(2) 3(2) 2(2) 14 I
2.3 Informationstechnische Projekte5 - 2 5(1) 6(4) 6(4) 19 II
2.4 Informationssysteme4 - - 3(1) 3(2) 2 8 I
2.5 Systemtechnik4 4(2) 6 5(3) - - 15 I
2.6 Medientechnik9 2(2) 2(1) 2(2) 8(5) 12(7) 26 I
2.7 Netzwerktechnik4 2 2(1) 3(2) 1 - 8 I
2.8 Computerpraktikum7 4 4 - - - 8 IVa
Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit
--- --- ---
vor Eintritt in den V. Jahrgang
Wochenstunden Lehrver-pflichtungs-
--- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Freigegenstände, Unverbindliche pflich-
Übung, Förderunterricht Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
C. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache10 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik - - 2 2 - III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium 2 2 2 2 - III
4. Forschen und Experimentieren 2 2 - - - III
D. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
E. Förderunterricht11
1. Deutsch - - - 1 2 III
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich im Ausmaß von 2 Wochenstunden auf die Kompetenzbereiche „Wirtschaft“ und „Rechungswesen, die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 3 Wochenstunden auf den Kompetenzbereich „Recht“.

4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

5 Im III. Jahrgang mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung und im IV. und V. Jahrgang mit Übungen im Laboratorium jeweils im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.

6 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang; die darüber hinausgehenden in Klammern beigefügten Wochenstunden bezeichnen Übungen in elektronischer Datenverarbeitung.

7 Teilung des Computerpraktikums in Schülergruppen wie im Pflichtgegenstand „Werkstätte“.

8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 angeführten Pflichtgegenständen.

9 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von je 3 Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang; die darüber hinausgehenden in Klammern beigefügten Wochenstunden bezeichnen Übungen in elektronischer Datenverarbeitung.

10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Wochenstunden pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachbezogenes Qualifikationsprofil

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie können ingenieurmäßige Tätigkeiten im Bereich der System- und Informationstechnik, Netzwerktechnik, Medientechnik sowie Softwareentwicklung ausführen. Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren, Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und diese unter Anwendung von Projektmanagementmethoden abzuwickeln, Arbeitsaufträge zu definieren, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team mit anderen Fachleuten, eventuell auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen.

Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:

In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie im Besonderen

Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie können

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE UND LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände

A. Allgemeine Pflichtgegenstände

„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Bewegung und Sport“ und „Naturwissenschaften“:

Siehe Anlage 1.

7.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schülern können Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren sowie Dualzahlen addieren und subtrahieren.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Reelle Zahlen:

Zahlensysteme. Konversion von Zahlen unterschiedlicher Zahlensysteme.

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen der Mathematik:

Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen.

III. Jahrgang:

Rechnen in algebraischen Strukturen:

Menge, Gruppe, Körper, Zahlenkörper, Restklassen. Relationen, Relationenalgebra.

Matrizen:

Matrizenprodukt, inverse Matrix.

IV. und V. Jahrgang:

Boole´sche Algebra:

Schaltfunktionen und Boole`sche Ausdrücke.

Kombinatorik:

Permutationen, Kombinationen, Variationen.

Codierung und Chiffrierung:

Algebraische und zahlentheoretische Grundlagen der Codierung und Chiffrierung; symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung.

Mathematische Aspekte der Graphentheorie:

Grundlagen; Definitionen; Problemstellungen; Lösungsmöglichkeiten.

Lineare Optimierung:

Anwendungsbeispiele; Lineare Ungleichungen, Lösungsverfahren.

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können zu vorgegebenen Stützstellen und Stützwerten Interpolationspolynome n-ten Grades berechnen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Interpolation:

Interpolationspolynome.

Kompetenzbereich „Analysis“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Funktionen mehrerer Variablen:

Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.

Funktionenreihen:

Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien; Approximation von Funktionen durch trigonometrische Polynome. Fourierentwicklung.

Kompetenzbereich „Stochastik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. und IV. Jahrgang:

Beurteilende Statistik:

Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung; Prinzip des Alternativtests, T-Test.

B. Fachtheorie und Fachpraxis

1.

SOFTWAREENTWICKLUNG

Kompetenzbereich „Strukturierte Programmierung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Anweisungen und Kontrollstrukturen, grundlegende Datentypen und Operatoren, prozedurale Programmierung, grafische Darstellung von Algorithmen und Programmabläufen.

II. bis III. Jahrgang:

Reguläre Ausdrücke.

Kompetenzbereich „Algorithmen und Datenstrukturen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Sortieren und Suchen, statische Datenstrukturen.

III. Jahrgang:

Rekursion, dynamische Datenstrukturen.

Kompetenzbereich „Objektorientierte Programmierung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. bis III. Jahrgang:

Objekte, Klassen, Vererbung und Polymorphismus, Datenkapselung; Grafische Notationen, Statik- und Dynamik-Modellierung.

Kompetenzbereich „Softwareentwicklungsprozess“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. bis III. Jahrgang:

Testen und Fehlersuche, Debugging, Versionsverwaltung.

IV. bis V. Jahrgang:

Inkrementelle, Iterative und Agile Vorgehensmodelle, Entwicklungsmethoden, Entwurfsmuster.

Kompetenzbereich „Schnittstellen und Bibliotheken“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. bis IV. Jahrgang:

API-Dokumentation; Auswahl und Einsatz von Bibliotheken, Definition von Schnittstellen.

Kompetenzbereich „Anwendungsprogrammierung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. bis V. Jahrgang:

GUI-Entwicklung und/oder hardwarespezifische Programmierung in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.

2.

INFORMATIONSTECHNISCHE PROJEKTE

Kompetenzbereich „Grundlagen des Betriebes“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Aufgaben und Strukturen eines Wirtschaftsbetriebes und verstehen die Bedeutung der einzelnen betrieblichen Teilbereiche.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Wirtschaft, Markt, Betrieb, Unternehmer, Firma, Organigramm.

Kompetenzbereich „Organisation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Bewertung von Organisationsstrukturen, Projektorganisation, Untersuchungsmethoden.

Kompetenzbereich „Betriebliche Ziele“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Monetäre und nichtmonetäre Ziele, Zielformulierung.

III. Jahrgang:

Wirtschaftlichkeitsanalyse, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Entlohnungssysteme.

Kompetenzbereich „Projektmanagement“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Phasen im Projektmanagement, Kontextabgrenzung und kontextspezifische Dokumente, Zieldefinitionen, Projektplanung, Kreativitätstechniken, Berichtswesen.

IV. Jahrgang:

Dokumentenmanagement, Ressourcenmanagement, Projektmarketing, Changemanagement, Projektorganisationsformen, Prozessabbildung in Unternehmen, Teamkultur, Konfliktmanagement, Management by Projects, Management by Programs.

V. Jahrgang:

Projektcontrolling, Projektbeurteilung, Investitionsanalyse, Diskontinuitätenmanagement.

Kompetenzbereich „Qualitätsmanagement“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Qualitätsmanagementhandbuch, Qualitätsmanagement-Systeme, Standards, Normen, Systeme, Begriffe und Werkzeuge.

Kompetenzbereich „Durchführung informationstechnischer Projekte“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Realisierung informationstechnischer Projekte unter Vorgabe des Projektauftrages und unter Berücksichtigung von Themenbereichen der technischen Pflichtgegenstände.

IV. Jahrgang:

Planung und Realisierung informationstechnischer Projekte unter Wahrnehmung typischer Rollenbilder und unter Berücksichtigung von Themenbereichen der technischen Pflichtgegenstände.

V. Jahrgang:

Planung und Realisierung fachübergreifender informationstechnischer Projekte.

3.

INFORMATIONSSYSTEME

Kompetenzbereich „Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Begriffsbestimmungen:

Vorteile des Einsatzes von Datenbanksystemen, Kategorisierung von Datenbanksystemen.

Ebenenmodell:

Phasen des Datenbankentwurfs.

V. Jahrgang:

Architekturen; Transaktionskonzepte.

Kompetenzbereich „Datenmodelle“ (in Verbindung mit dem Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“ des Pflichtgegenstandes „Angewandte Mathematik“):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Notationselemente:

Entities, Attribute, Beziehungen, Kardinalitäten, Generalisierung, Aggregation.

Relationenmodell:

Relationenschema, Attribute, Domänen, Schlüssel, NULL-Werte, Transformationsregeln.

Normalisierung:

Funktionale Abhängigkeiten, Definitionen der Normalformen, Anomalien.

IV. Jahrgang:

Hüllen, Schlüsselfindung.

Kompetenzbereich „Abfragesprachen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Datendefinition:

Relationen erzeugen, Datentypen, Schlüssel, Fremdschlüssel, referentielle Integrität; Manipulation von Daten- und Datenbankstrukturen.

Datenabfrage:

Projektion, Selektion, Gruppierung, Verbundarten, Aggregatfunktionen, Unterabfragen.

IV. Jahrgang:

Sichten:

Aufbau, Einsatzgebiete, Einschränkungen.

Abfragenoptimierung:

Indizes, logische und physische Optimierung.

Kompetenzbereich „Datenbankanwendungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Schnittstellen:

Aufbau, genormte DB-Schnittstellen, Installation, Konfiguration, Vergleich.

Serverseitige Programmierung:

Einsatzgebiete, Stored Procedures, Trigger, Snapshots.

Datenbankanwendungen:

Zugriff auf Datenbanken aus gängigen Skript- und Programmiersprachen.

Kompetenzbereich „Administration von Datenbanksystemen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Produktauswahl:

Marktgängige Systeme, Open Source vs. kommerzielle Datenbanksysteme.

IV. Jahrgang:

Installation:

Hardwareanforderungen, Metadaten, physische Organisation.

Accountingsysteme:

Benutzer, Gruppen, Rechte, Rollen, Profile.

V. Jahrgang:

Sicherungskonzepte:

Archivierung, Datenimport und Export, Wiederherstellung.

Kompetenzbereich „Informationssysteme und Contentmanagement“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Contentmanagement:

Installation und Konfiguration, Beurteilung marktgängiger Systeme.

V. Jahrgang:

Informationssysteme: Arten, Klassifizierung, Anwendungsgebiete; Dokumentenformate: Portable Datenformate, semistrukturierte Daten, Wohlgeformtheit.

Kompetenzbereich „Informationsmanagement“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Betriebliche Informationssysteme:

Aufgaben und Ziele, Informationsschnittstellen, Gestaltung auf der Basis von Geschäftsprozessen, praktische Realisierungen.

Geschäftsprozesse:

Geschäftsfelder, Beziehungen zwischen Anbietern und Endverbrauchern, Beziehungen zwischen Unternehmen.

V. Jahrgang:

Anwendung betrieblicher Informationssysteme:

Konzepte und Komponenten, Benutzerschnittstellen, Auswahlkriterien für Systeme.

Produktionsplanung und Logistik:

Funktionen von Produktionsplanungssystemen, Verfahren der Entscheidungsfindung und Optimierung.

4.

SYSTEMTECHNIK

Kompetenzbereich „Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie“ (in Verbindung mit den Kompetenzbereichen „Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung“ und „Physikalische Phänomene und Methoden“ des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elektrische Größen und Einheiten, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Gleichstrommesstechnik, passive Bauelemente der Elektronik, Schaltungssimulation.

II. Jahrgang:

Wechselstromtechnik, Wechselstrommesstechnik, Halbleiterbauelemente, elektronische Grundschaltungen, Digitaltechnik.

III. Jahrgang:

Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, elektrisches und magnetisches Feld, elektrische Schutzmaßnahmen, Optoelektronik, EMV.

Kompetenzbereich „Grundlagen der Informatik“ (in Verbindung mit den Kompetenzbereichen „Zahlen und Maße“ und „Algebra und Geometrie“ des Pflichtgegenstandes „Angewandte Mathematik“):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kodierung und Zahlensysteme, BOOLE’sche Algebra, Bürosoftware (Textverarbeitungsprogramme, Kalkulationsprogramme, Präsentationsprogramme), Internet.

II. Jahrgang:

Aufbau, Wirkungsweise und Zusammenwirken von Computersystemen verschiedener Größe und Komplexität, Informationstheorie, Aufbau und Wirkungsweise von Massenspeichern, Bussysteme und Schnittstellen, Maschinensprache.

Kompetenzbereich „Betriebssysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Konzepte moderner Betriebssysteme, Dateisysteme, Zusammenwirken verschiedener Betriebssysteme, Beurteilung der Tauglichkeit von Betriebssystemen für verschiedene Einsatzgebiete, Datensicherungskonzepte.

III. Jahrgang:

Virtualisierung; Installation, Konfiguration, Bedienung und Wartung unterschiedlicher Client- Serversysteme und Serverdienste, Verzeichnisdienste.

Kompetenzbereich „Industrielle Informationstechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Aufbau und Funktionsweise von Systemen der SPS- und Mikrocontrollertechnik, Entwicklung typischer Anwendungen; Industrielle Feldbussysteme; Prozessdatenverarbeitung; Prozessvisualisierung, Prozesskommunikation.

V. Jahrgang:

Vertiefung der SPS- und Mikrocontrollertechnik, Entwicklung und Implementierung von Systemen für spezifische Anforderungen.

Kompetenzbereich „Systemintegration und Infrastruktur“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Errichtung bedarfsgerechter System- und Netzwerkarchitekturen; Integration verschiedener Betriebssysteme; Implementierung und Betreuung von Verzeichnisdiensten, Einrichten von Informations- und Kommunikationsdiensten; Infrastrukturmanagement.

V. Jahrgang:

Firewall-Architekturen, Implementierung von Firewalls, VPN-Realisierungen, Backupstrategien und deren Handhabung, Virtualisierung, Fernwartung.

Kompetenzbereich „Dezentrale Systeme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Grundlagen dezentraler Systeme, Implementierung dokumentbasierter und nachrichtenorientierter Systeme, Middleware für webbasierte Anwendungen.

V. Jahrgang:

Nebenläufigkeit, Synchronisation, Replikation, verteilte Dateisysteme.

5.

MEDIENTECHNIK

Kompetenzbereich „Informationsdarstellung im Internet“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Formatierungssprachen, Text-, Bild-, Audio- und Videoformate im Web.

Kompetenzbereich „Internet- und Multimedia-Anwendungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Standardsoftware für Multimedia-Anwendungen, multimediale Aufbereitung und Präsentation eines Themas, clientseitige Scriptsprachen.

III. Jahrgang:

Dynamische Webseiten mit serverseitiger Programmierung.

Kompetenzbereich „Grundlagen der akustischen und visuellen Wahrnehmung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Schall, Psychoakustik, Licht- und visuelle Wahrnehmung, Farbpsychologie.

Kompetenzbereich „Komprimierungsverfahren“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Datenformate, verlustfreie Komprimierung, verlustbehaftete Komprimierung.

Kompetenzbereich „2D-Animation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Formanimation, Bewegungsanimation.

Kompetenzbereich „Medienbearbeitung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Bild-, Ton- und Videobearbeitung bzw. Optimierung; Funktionen von Produktionsplanungssystemen.

Kompetenzbereich „Multimediahardware“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Computer und Peripherie, Digitale Bild-, Video- und Kameratechnik, Audiotechnik, Druckverfahren, Visualisierungstechnik, Leistungsmerkmale, Bedienung und Installation.

Kompetenzbereich „Grafische Benutzerschnittstellen und Userinterfacedesign“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Softwareergonomie, Benutzerinteraktion, Usability.

6.

NETZWERKTECHNIK

Kompetenzbereich „Übertragungsmedien und Netztopologien“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Netze zur Sprach-, Text- und Bildkommunikation, Fest- und Funknetze, Übertragungsmedien und Kopplungselemente, Standards und Zugriffsverfahren, Topologien und Komponenten, Grundlagen von Kommunikationsmodellen.

II. Jahrgang:

Grundlagen von WPAN- und WMAN-Systemen, Zertifizierungsnormen Signalausbreitung und Messung.

III. Jahrgang:

WLAN- und WPAN-Implementierungen in SOHO-Netzen.

Kompetenzbereich „Schichtenmodelle und Protokolle“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlegende Adresskonzepte.

II. Jahrgang:

Anwendungsprotokolle, Transportprotokolle, Positionierung diverser Protokolle im OSI- und TCP/IP-Modell, Datenkapselung, Gegenüberstellung OSI- und TCP/IP-Modell, erweiterte Adresskonzepte.

Kompetenzbereich „Netzwerkmanagement“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Bedarfsfeststellung, logisches Netzwerkdesign, Netzwerkdokumentation, Netzwerkmanagement als zyklischer Prozess, Betriebsführungskonzepte, Kostenanalyse, Fehlersuche.

Kompetenzbereich „Switching und Routing“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Grundlagen und Übungen zu Switching, Routing, Virtuelle LANs und Internetanbindung.

III. Jahrgang:

Vertiefende Konzepte und Übungen zu Switching und Routing, statisches- und dynamisches Routing, Bewertung der Qualität von Routen, Network- und Portaddresstranslation.

Kompetenzbereich „Netzwerksicherheit“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Sicherheitskonzepte, Zugangssicherheit, Datensicherheit, Inhaltssicherheit, Bedrohungsszenarien, Firewalls, Grundschutzhandbuch, IT-Securitymanagement, Überblick über Verschlüsselungsverfahren.

7.

COMPUTERPRAKTIKUM

Kompetenzbereich „Systemtechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Konfiguration und Installation von informationstechnischen Systemen und Anlagen und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der folgenden Werkstätten:

Mechanische Grundausbildung (I. Jahrgang):

Grundlegende mechanische Bearbeitungen, Montagearbeiten für IT-Infrastruktur.

Elektrotechnik und Elektronik (I. und II. Jahrgang):

Gleichstrommesstechnik, Schutzmaßnahmen, IT-relevante Gebäudeinstallationen. Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften, elektronische Messtechnik.

Einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.

Computerinfrastruktur (I. und II. Jahrgang):

Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten, Integration technischer Subsysteme.

Einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.

Kompetenzbereich „Netzwerktechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Planung und Durchführung von notwendigen Arbeiten zur Installation einer IT-Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung einer normgerechten vertikalen und horizontalen strukturierten Verkabelung unter Verwendung der folgenden Werkstätte:

Netzwerkinfrastruktur (II. Jahrgang):

Normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten; Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten; Kabelprüfung; Assemblierung von Server- und Netzwerkschränken.

Lehrstoff aller Kompetenzbereiche:

Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; technische Dokumentation.

Verbindliche Übung

SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte

B.1 Netzwerktechnik

1.1 SOFTWAREENTWICKLUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.2 INFORMATIONSTECHNISCHE PROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.3 INFORMATIONSSYSTEME

Siehe die Kompetenzbereiche „Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen“, „Datenmodelle“, „Abfragesprachen“, „Datenbankanwendungen“, „Administration von Datenbanksystemen“ und „Informationssysteme und Contentmanagement“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.4 SYSTEMTECHNIK

Siehe die Kompetenzbereiche „Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie“, „Grundlagen der Informatik“ und „Betriebssysteme“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.5 MEDIENTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.6 NETZWERKTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Vertiefende Switching- und Routingkonzepte“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Vertiefende Konzepte von Switching und Routing; Funktionsaufbau und Handhabung aktiver Netzwerkkomponenten, Aufbau und Funktionsüberprüfung von Unternehmensnetzwerken, grafentheoretische Grundlagen.

Kompetenzbereich „Server- und Clientsysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Funktionsaufbau und Handhabung von Serversystemen und Remote-Boot-Systemen, erweiterte Konzepte und Anwendung der Benutzerverwaltung und Zugriffssteuerung. Handhabung von client- und serverseitigen Virtualisierungslösungen.

V. Jahrgang:

Konzepte und Sicherheitskonzepte verschiedener client- und serverseitiger Virtualisierungslösungen.

Kompetenzbereich „Storagenetworks“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Funktionsaufbau und Handhabung von Archivierungssystemen, Replikationsmechanismen, Speichernetze, Bussysteme und Protokolle, Zugriffstechniken und Verfahren auf Storagenetzwerke.

Kompetenzbereich „Heterogenität“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Implementierung von Serversystemen und Diensten auf unterschiedlichen Plattformen, Zusammenwirken von verschiedenen Betriebssystemen, Verzeichnisdienste im heterogenen Verbund; Verteilung von Betriebssystem- und Anwendersoftware, Inventarisierungssysteme.

Kompetenzbereich „Kommunikationsnetze“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Kommunikationsnetze zur Übertragung von Sprache, Daten und Bilder; Konvergenz, Isochrone Dienste, Bandbreitenmanagement, Realisierung von Quality of Servicemaßnahmen in Netzwerken. Systemaufbau, Funktionsweise und Funktionsabläufe von Mobilfunk-, Voice over IP-, WPAN- und WMAN-Systemen.

Kompetenzbereich „Internetserviceproviderkonzepte“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Netzaufbau und Anforderungen an ISP Backbones, Redundanz, erweiterte Adresskonzepte, rechtliche Aspekte und Routingkonzepte für Internetserviceprovider, Implementierung von Fallbeispielen.

Kompetenzbereich „Standards und Normen der Netzwerksicherheit“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Anforderungen an Netzwerksicherheit, Datenschutz- und Datensicherheit, rechtliche Grundlagen auf nationaler und europäischer Ebene, Sicherheitsstandards und -normen.

Kompetenzbereich „Bedrohungsszenarien“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Historische, gegenwärtige und zukünftige Angriffsszenarien; Viren, Würmer, verteilte Angriffe, Social Engineering, Gerätehärtung und Absicherung von Diensten, Intrusion Prevention Systeme, Forensic.

Kompetenzbereich „Datenintegrität und Vertraulichkeit“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Mathematische Konzepte von Verschlüsselungsverfahren und Hashfunktionen; Konzepte, Aufbau, Implementierungsformen sowie Handhabung von plattformübergreifenden VPN-Systemen, Signaturverfahren.

Kompetenzbereich „Authentifizierung und Autorisierung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang

Handhabung von Authentifizierungs-, Autorisierungs- und Accountingdiensten; Anbindung an Verzeichnisdienste, PKI-Systeme.

Kompetenzbereich „Netzwerkplanung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Investitions- und Betriebskosten, Kostenoptimierung, Ausfallskosten, Lifecyclemanagement, Total cost of ownership, Ausschreibungsmanagement.

Kompetenzbereich „Netzwerkbetrieb“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Monitoring, Systembelastbarkeit, Schwachstellenanalyse, Rolloutmanagement, Betriebsführung, Notfallpläne, Inventarisierung, Festlegung von Zuständigkeiten, Dokumentation, Aktualisierung.

Kompetenzbereich „Netzwerküberwachung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Plattformspezifische Netzwerküberwachungssysteme, Syslogging, Problematik der Auswertung von Syslogging.

1.7 COMPUTERPRAKTIKUM

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

B.2 Medientechnik

2.1 SOFTWAREENTWICKLUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.2 INFORMATIONSTECHNISCHE PROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.3 INFORMATIONSSYSTEME

Siehe die Kompetenzbereiche „Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen“, „Datenmodelle“, „Abfragesprachen“, „Datenbankanwendungen“, „Administration von Datenbanksystemen“ und „Informationssysteme und Contentmanagement“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.4 SYSTEMTECHNIK

Siehe die Kompetenzbereiche „Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie“, „Grundlagen der Informatik“ und „Betriebssysteme“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.5 MEDIENTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Akustische und visuelle Wahrnehmung und Gestaltung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Grundlagen der Wahrnehmung und Erkenntnis, Audiodesign, Bild-Tonverhältnis, Bildsprache, Gestaltgesetze, Proportionen, Wahrnehmungsproblem, Perspektivische, Darstellung, Layout, Farbmodelle, Verantwortung im Einsatz und Umgang mit Bildern.

Kompetenzbereich „Kommunikationskanäle und Kommunikationssoziologie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Vergleich und Analyse von Kommunikationsstrukturen, Befragung, Statistiken und Auswertungen, Kommunikationsmodelle und -analysen, Massenmedien, primäre, sekundäre und tertiäre Medien, Medientheorie, Medienpolitik, gesellschaftliche Auswirkungen des Internets.

Kompetenzbereich „Printtechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Typographie- und Satztechnik, Produktion von Printmedien, DTP Software, Farbräume für Print- und Bildschirmsystemen und deren Transformation.

Kompetenzbereich „Datenbereitstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Synchrone und asynchrone Datenübertragung (Streaming), Hardcopy, nachhaltige Wissenssicherung.

Kompetenzbereich „Vertiefung Multimediahardware“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Fotografie:

Kameratechnik, Beleuchtung, Blitzgeräte, Belichtungsmesser.

Video:

Videokamera, Beleuchtung bei Videoproduktionen, Capturing-Devices.

Audio:

Mischpult, Mikrofon, Lautsprecher, Kabel und Steckerformate für Audio, digitale Aufzeichnung im mobilen Einsatz, Audioeffektgeräte, Synthesizer, Audio-Interfaces.

Kompetenzbereich „Vertiefung Fotografie, Audiotechnik und Videotechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Vertiefende Foto-, Video- und Audiobearbeitung.

Kompetenzbereich „3D-Modellierung, Animation, Interaktion, Simulation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

3D-Modellierungstechniken, Material- Texturierung- und Mapping-Techniken, Beleuchtungen und Schattierungen, Renderings- und Render-Engines, Sound- und Video-Integration.

V. Jahrgang:

Simulation- und Computeranimation, 3D-Compositing, 3D-Programmierung, psychologische und ethische Auswirkungen von virtuellen Welten und Computeranimationen.

Kompetenzbereich „Contentmanagementsysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Redaktionsgruppen, Module mit CMS-spezifischen Skriptsprachen, Templates, Datenschutz, Open Source oder Closed Source Systeme, Bewertung unterschiedlicher CMS.

Kompetenzbereich „Web Technologien“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Basistechnologien, Verknüpfung von Websites mit Datenbanken zu Webapplikationen, Einsatzgebiete von Web Services, Entwicklung und Umgang mit Web Services.

Kompetenzbereich „Soziale Netze“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Umgang mit und Erstellung von interaktiven und kollaborativen Elementen in Anwendungsplattformen, gesellschaftliche und politische Auswirkungen sozialer Netzwerke.

Kompetenzbereich „E-Learning“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Typen von E-Learning-Anwendungen, Web Based Training, Blended Learning, Vor- und Nachteile von E-Learning.

Kompetenzbereich „Grundzüge der Medienwirtschaft, der Werbung und Werbepsychologie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Entwicklung der Medien, Arbeitsweisen von Medienbetrieben, Werbung, Werbepsychologie, Werbeethik.

Kompetenzbereich „Unternehmensführung bei Medienbetrieben“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Organisation, Vertriebswege, Kalkulation, Medienökologie, Medienethik, Unternehmens- und wirtschaftsethische Aspekte.

Kompetenzbereich „Rechtliche Aspekte in der Medienwirtschaft“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

IV. Jahrgang:

Urheber- und Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz, E-Commerce, Menschenrechte in der Informationsgesellschaft, strafrechtliche Aspekte, Kommunikationsfreiheit und Kommunikationsrechte.

2.6 NETZWERKTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.7 COMPUTERPRAKTIKUM

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

D. Unverbindliche Übung

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.

Anlage 1.6

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GEBÄUDETECHNIK

STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Wochenstunden Lehrver-pflichtungs-
Jahrgang Summe pflich-
Pflichtgegenstände tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
1. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 2 2 2 2 - 8 III
5. Wirtschaft und Recht3 - - - 3 2 5 II bzw. III
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 IVa
7. Angewandte Mathematik 3 3 3 2 2 13 I
8. Naturwissenschaften 3 2 2 2 - 9 II
9. Angewandte Informatik 2 2 - - - 4 I
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Planung und Projektierung4 6(4) 6(2) 4(2) 3(3) 3(3) 22 I
2. Heizungstechnik 2 2 2 2 2 10 I
3. Lüftungs- und Klimatechnik - 2 2 2 2 8 I
4. Kältetechnik - - 2 2 3 7 I
5. Sanitärtechnik - 2 2 2 2 8 I
6. Energie- und Projektmanagement5 - - 2 3 3 8 I
7. Elektro-, Regelungs- und Leittechnik - - 2 3 3 8 I
8. Laboratorium - - - 3 3 6 I
9. Werkstätte und Produktionstechnik6 6 8 8 3 3 28 III bzw. IV
Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz7 2(2) - - - - 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 35 37 39 39 35 185
Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang:
Wochenstunden Lehrver-
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Freigegenstände, Unverbindliche Jahrgang pflich-
Übung, Förderunterricht tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
C. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache8 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik - - 2 2 - III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium 2 2 2 2 - III
4. Forschen und Experimentieren 2 2 - - - III
D. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
E. Förderunterricht9
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich im Ausmaß von 2 Wochenstunden auf die Kompetenzbereiche „Wirtschaft“ und „Rechungswesen, die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 3 Wochenstunden auf den Kompetenzbereich „Recht“.

4 Mit Darstellender Geometrie und mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

5 Einschließlich Betriebstechnik.

6 Mit Teilungen in Schülergruppen und Einstufung wie im „Werkstättenlaboratorium“ im Ausmaß der im IV. und V. Jahrgang angeführten Wochenstunden; Teilungen in Schülergruppen und Einstufung der übrigen Wochenstunden wie im Gegenstand „Werkstätte“.

7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. und B. angeführten Pflichtgegenständen.

8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachbezogenes Qualifikationsprofil

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Gebäudetechnik sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung, Abwicklung von Bewilligungsverfahren und in der Bauleitung gebäudetechnischer Anlagen sowie im Facility Management tätig zu werden. Sie können in Zusammenarbeit mit Planern aus anderen Gewerken, mit Bauherren sowie mit den Gebietskörperschaften die speziellen Belange der gebäudetechnischen Teilbereiche in einer integrierten Betrachtung zusammenfassen, um zu einer die spezifischen Erfordernisse von Gebäuden oder Anlagen berücksichtigenden Gesamtplanung sowie zu optimierten Betriebsmöglichkeiten zu gelangen.

Die Schwerpunkte der Gebäudetechnik liegen in der Versorgung von Gebäuden mit den erforderlichen Energien zum Zwecke des Heizens, Lüftens und Klimatisierens und in der Ver- und Entsorgung der Gebäude mit bzw. von Fluiden und Gasen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Regelungs-, Leit- und Sicherheitstechnik, die sich mit der elektronischen Vernetzung der verschiedenen Teilanlagen auseinandersetzt. Alle aufgeführten Aspekte sind vom Konzept, der Planung und Errichtung, dem Betrieb, der Umwidmung bis zur Entsorgung von Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen zu verstehen. Der Fokus liegt generell auf einer technischen, wirtschaftlichen und besonders ökologischen Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen.

Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:

In Ergänzung und zur näheren Beschreibung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Gebäudetechnik im Besonderen

Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Gebäudetechnik können

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände

A. Allgemeine Pflichtgegenstände

„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Bewegung und Sport“, „Naturwissenschaften“ und „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage 1.

7.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Matrizen:

Matrizenprodukt, inverse Matrix.

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. und IV. Jahrgang:

Darstellung von Funktionen:

Logarithmische Skalierungen und Überlagerung von Sinusschwingungen.

Kompetenzbereich „Analysis“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Integralrechnung:

Integralmittelwerte.

IV. und V. Jahrgang:

Funktionen mehrerer Variablen:

Partielle Ableitungen; lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.

Funktionenreihen:

Potenzreihen, Taylorpolynome, Fourierpolynome.

Differenzen- und Differentialgleichungen:

Lineare Differenzengleichungen erster Ordnung. Elementare Lösungsmethoden; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; Trennung der Variablen; numerische Lösung von Anfangswertproblemen.

B. Fachtheorie und Fachpraxis

1.

PLANUNG UND PROJEKTIERUNG

Kompetenzbereich „Fertigungstechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, normgerechte Bezeichnungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung.

Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik.

Oberflächenbehandlung.

II. Jahrgang:

Vertiefende Fügetechnik, Kunststoffverarbeitung.

Kompetenzbereich „Mechanik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Ebene Kräftesysteme:

Gleichgewicht von Kräften, Freimachen von Bauteilen, Schwerpunkt, Standsicherheit.

Reibung:

Haft- und Gleitreibung; Zapfen- und Gewindereibung, Lager-, Roll- und Seilreibung; Anwendungen.

Festigkeit von Werkstoffen:

Elastischer fester Körper; Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle (dynamisch). Festigkeit und zulässige Spannung.

III. Jahrgang:

Einfache Spannungsberechnungen, Dauerfestigkeit; Formänderung durch einfache Beanspruchungen; Kraftwirkungen hervorgerufen durch Bewegungsvorgänge, Fliehkräfte, Massenträgheit.

Kompetenzbereich „Maschinenelemente“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Konstruktionsablauf; Normungswesen; Toleranzen und Passungen.

Lösbare Verbindungen:

Bolzen, Stifte, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente, Schraubenberechnung.

III. Jahrgang:

Achsen, Wellen; Wälzlager; Mitnehmerverbindungen.

Auswahl und einfache Dimensionierung von Kupplungen, Grundlagen von Riementrieben und Zahnrädern.

Kompetenzbereich „Darstellende Geometrie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.

Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Installationspraxis in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.

Kompetenzbereich „Zeichentechnische Grundlagen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung.

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axionometrie.

II. Jahrgang:

Isometrie von Leitungsteilen, Pläne der Gebäudetechnik, bautechnisches Zeichnen.

Kompetenzbereich „CAD“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Einführung in ein CAD-Programm, Befehlsstruktur, Layertechnik, Zeichnungsaufbau, Isometrie, Erstellen von Blöcken, Attribute, dynamische Blöcke, Referenzen, Datenaustausch, Plotten im Layout, Branchensoftware.

Kompetenzbereich „Projekt Heizungstechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Erstellen von Plänen in der Heizungstechnik, Heizlast- und Heizflächenermittlung.

IV. Jahrgang:

Projektierung einer Heizungsanlage für eine einfache Aufgabenstellung.

V. Jahrgang:

Projektierung einer Heizungsanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.

Kompetenzbereich „Projekt Lüftungs- und Klimatechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Erstellen von Plänen in der Lüftungs- und Klimatechnik, Kühllastermittlung.

IV. Jahrgang:

Projektierung einer Lüftungsanlage.

V. Jahrgang:

Projektierung einer Klimaanlage.

Kompetenzbereich „Projekt Sanitärtechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Zeichnerische Darstellung einer Sanitärgruppe im Grundriss, Isometrische Darstellung der Sanitärgruppe, Darstellung von Einrichtungsgegenständen mit Anschlüssen und Accessoires, Zeichnen von Strangschemen.

IV. Jahrgang:

Projektierung einer Wasserver- und -entsorgungsanlage für eine einfache Aufgabenstellung.

V. Jahrgang:

Projektierung einer Wasserver- und -entsorgungsanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.

2.

HEIZUNGSTECHNIK

Kompetenzbereich „Wärmelehre“ (in Verbindung mit dem Kompetenzbereich „Physikalische Phänomene und Methoden“ des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Einheitensysteme, Wärmeinhalt, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Massenbilanz, Mischwassertemperatur, Brennstoffwärmeleistung, Wirkungsgrad, Nutzungsgrad, meteorologische Grundlagen, Behaglichkeit.

II. Jahrgang:

Wärmeübertragung, U-Wertberechnung, Heizlastberechnung.

III. Jahrgang:

Heizlastberechnung für Sonderfälle.

Kompetenzbereich „Strömungslehre“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik.

III. Jahrgang:

Grundgesetze der Hydrodynamik, Druckverlustermittlung, Rohrnennweitenermittlung.

IV. Jahrgang:

Hydraulische Dimensionierung von Heizungssystemen, Anlagenkennlinie, Funktionsweise und Kennlinie der Kreiselpumpe, Auslegung von Heizungspumpen, Teillastverhalten von Pumpe und Anlage, Pumpenanpassung an den Heizleistungsbedarf, hydraulische Einregulierung von Heizungssystemen.

Kompetenzbereich „Systeme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Einführung in die Gebäudetechnik.

II. Jahrgang:

Einteilung der Heizungssysteme, Einzelheizungen, zentrale Gebäudeheizungen. Pläne in der Heizungstechnik, Symbole.

III. Jahrgang:

Sicherheitseinrichtungen für Heizungsanlagen.

IV. Jahrgang:

Ölfeuerungsanlagen, Biomassefeuerungen, Fernwärmeanlagen.

V. Jahrgang:

Gasfeuerungsanlagen, Wärmepumpenanlagen, Solaranlagen, Dampfkesselanlagen, Wasserqualität in Heizungs- und Solaranlagen.

Kompetenzbereich „Wärmebereitstellung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Fossile und erneuerbare Brennstoffe, Verbrennungsrechnung, Taupunkt der Rauchgase, Schadstoffemissionen, Energie- und Leistungsbilanz an einer Feuerung, Wirkungs- und Nutzungsgrade.

IV. Jahrgang:

Anforderungen und Bauarten von Warmwasser-Kesseln, Abgasanlagen, Wärmetauscher.

V. Jahrgang:

Heißwasser- und Dampferzeuger.

Kompetenzbereich „Wärmeverteilung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Rohre, Armaturen, Verbindungselemente.

II. Jahrgang:

Grundschaltungen, Verteilerarten, Speicher.

III. Jahrgang:

Hydraulische Stellglieder, Kennwerte, Regelung von Raumheizflächen, hydraulische Grundschaltungen.

IV. Jahrgang:

Auslegen von Regelventilen, Entwurf von hydraulischen Systemen.

V. Jahrgang:

Komplexe hydraulische Schaltungen für bi- und multivalente Systeme.

Kompetenzbereich „Wärmeabgabesysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Radiatoren und Heizkörper:

Bauformen, Wärmeleistung, Dimensionierung, Anordnung.

III. Jahrgang:

Flächenheizungen:

Systeme, Einsatzgebiete, Auslegung.

IV. Jahrgang:

Erstellen eines Leistungsverzeichnisses.

Kompetenzbereich „Gasversorgung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Technische Brenngase, gastechnische Grundbegriffe, öffentliche Gasversorgung, Flüssiggasanlagen, Regel-Sicherheitseinrichtungen, Gasverbrauchseinrichtungen, Gasgebläsebrenner, Abgasanlage, Dimensionierung, Richtlinien und technische Regelwerke, Behördenverfahren.

3.

LÜFTUNGS- UND KLIMATECHNIK

Kompetenzbereich „Berechnung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Meteorologische Grundlagen, Grundlagen der feuchten Luft, Kühllastanteile, Einflussgrößen.

III. Jahrgang:

Kühllastberechnung, Berechnung der Luftmengen, Thermodynamik der feuchten Luft (Lufterwärmung, Luftkühlung, Luftbe- und -entfeuchtung, Luftmischung).

IV. Jahrgang:

Thermodynamik der feuchten Luft (Feuchtkugeltemperatur, Rückwärmezahl, Rückfeuchtezahl), Berechnung von Anlagensystemen (Nur-Luft- und Wasser-Luft-Anlagen, Stille Kühlung, Raumklimageräte).

V. Jahrgang:

Berechnung von Anlagensystemen (VRV-Systeme, kontrollierte Wohnraumlüftung), Anlagenkonzeption und Garantiewerte, Ermittlung von Investitions- und Betriebskosten.

Kompetenzbereich „Systeme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Thermische Behaglichkeit und Luftqualität, grundlegende Normen, Einteilung der Lüftungs- und Klimasysteme, Übersicht über Bauelemente von Lüftungs- und Klimasystemen.

III. Jahrgang:

Auswirkungen der Lasten auf den Raumzustand, Entwurf von Anlagensystemen (Nur-Luft- und Wasser-Luft-Anlagen).

IV. Jahrgang:

Entwurf von Anlagensystemen (Stille Kühlung, Raumklimageräte).

V. Jahrgang:

Entwurf von Anlagensystemen (VRV-Systeme, kontrollierte Wohnraumlüftung).

Kompetenzbereich „Lüftungsgeräte“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Wärmetauscher, Luftbefeuchter und Luftentfeuchter).

IV. Jahrgang:

Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Wärmerückgewinnung, Ventilatoren, Filter, Schalldämpfer).

V. Jahrgang:

Entwurf und Berechnung von Zentralgeräten, Erstellung einer Funktionsbeschreibung.

Kompetenzbereich „Luftverteilung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Luftleitungen inklusive Formstücke, Klappen, Brandschutzelemente, Gitter.

IV. Jahrgang:

Auswahl des Luftverteilsystems, Berechnung eines Luftkanalnetzes, Abgleich der Stränge.

V. Jahrgang:

Grundlagen der Schalltechnik, Geräuschentstehung, Schalldämpfung, Schallpegelermittlung, Schalldämmung, Berechnung und Messung von Schallimmissionen.

Kompetenzbereich „Luftauslässe“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Grundlagen der Raumluftströmung, Zu- und Abluftelemente.

IV. Jahrgang:

Dimensionierung von Luftauslässen und Absaughauben.

V. Jahrgang:

Entwurf eines Raumströmungskonzeptes, Messung und Beurteilung von Raumluftströmungen hinsichtlich der Behaglichkeit.

Kompetenzbereich „Sicherheitssysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Grundlagen der Brandschutztechnik, Vorschriften und Normen, Lösungsansätze.

IV. Jahrgang:

Bemessung, Einbau und Prüfung von Brandschutzklappen.

4.

KÄLTETECHNIK

Kompetenzbereich „Thermodynamik“ (in Verbindung mit dem Kompetenzbereich „Physikalische Phänomene und Methoden“ des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Thermodynamisches System, thermodynamischer Zustand und Zustandsänderungen, 1. Hauptsatz für ein geschlossenes und offenes System, 2. Hauptsatz, Kreisprozesse, Realprozess.

IV. Jahrgang:

Übersicht Kälteprozesse, Kaltdampfkompressionsprozess.

V. Jahrgang:

Spezielle Anwendungsfälle für Wärmepumpenanlagen.

Kompetenzbereich „Kälteanlagen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Bezeichnung, Auswahlkriterien, Verwendungsbeschränkungen, Klassifikation, physikalische und chemische Eigenschaften, Toxizität von Kältemitteln. Kaltdampfkompressionsanlagen, Verbundanlagen, Kaskadenschaltungen.

V. Jahrgang:

Absorptions- und Adsorptionskälteanlagen, Kälteanwendungen, Kaltwassersatz, Planung von Kälteanlagen.

Kompetenzbereich „Bauelemente“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Übersicht Hauptkomponenten einer Kälteanlage, Sicherheitsventile, Überdruckeinrichtungen, Schutzeinrichtungen.

IV. Jahrgang:

Bauelemente von Kälteanlagen (Kältemittelverdichter, Verflüssiger- und Verdampferbauarten, Armaturen und Einbauten).

V. Jahrgang:

Interpretation von Datenblättern, Berechnungssoftware, Transportkühlung, Verkaufskühlmöbel.

Kompetenzbereich „Kälteverteilung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Rohrleitungen, Kühlgeräte, Speicher, Kühlturm.

V. Jahrgang:

Entwurf eines Hydraulikschemas, Rohrleitungsdimensionierung für direkte und indirekte Systeme, Pumpenauslegung, Dämmung.

Kompetenzbereich „Wärmepumpe“:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Wärmequellen und Wärmesenken, Betrieb und Wechselwirkung, Bauarten und Auslegung von Wärmepumpen, Kennzahlen, Anlagenhydraulik.

5.

SANITÄRTECHNIK

Kompetenzbereich „Wasseraufbereitung“ (in Verbindung mit dem Kompetenzbereich „Chemische Technologie“ des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Eigenschaften und Kennwerte des Wassers, allgemeine und chemische Anforderungen an das Trinkwasser, Wasseranalyse.

IV. Jahrgang:

Wasseraufbereitungsverfahren, Berechnung und Auswahl von Wasseraufbereitungsanlagen für Trink-, Nutz- und Heizungswasser.

V. Jahrgang:

Integration von Wasseraufbereitungsanlagen in die Sanitär- und Heizungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen.

Kompetenzbereich „Wasserversorgung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Gesetze, Normen, Begriffsbestimmungen, Symbole in der Sanitärtechnik, Pläne in der Sanitärtechnik.

III. Jahrgang:

Grundlagen für die Wasserversorgung; Rohreinbauteile in Wasserversorgungsanlagen; Planung und Auslegung von Wasserversorgungsanlagen für Objekte; Pumpen in der Sanitärtechnik.

IV. Jahrgang:

Eigenwasserversorgung für Trink- und Nutzwasser, Druckerhöhungsanlagen mit Berechnung, Druckminderer.

V. Jahrgang:

Regenwassernutzung, öffentliche Wasserversorgung, Wassergewinnung, Speicherung und Verteilung.

Kompetenzbereich „Abwasserentsorgung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Hydraulische Grundlagen für Entwässerungsleitungen.

IV. Jahrgang:

Entwässerungsanlagen in Objekten (Systeme, Ausführungsrichtlinien, Auslegung, Rückstauschutz, Hebeanlagen).

V. Jahrgang:

Öffentliche Abwasserentsorgung (Entwässerungssysteme, Schächte, Kläranlagen).

Kompetenzbereich „Warmwasserversorgung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Zentrale und dezentrale Systeme, Beheizungsarten, Speicher- und Durchflusssysteme.

IV. Jahrgang:

Dimensionierung von Speicher- und Durchflusssystemen, Hygienekriterien einschließlich Normen und Gesundheitsgefährdungen, Zirkulationssysteme und Begleitheizung, Wärmeverluste von Rohrleitungen.

Kompetenzbereich „Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich, Sanitärgegenstände und deren Anschluss, Abstände, Stell- und Bewegungsflächen, barrierefreie Sanitäranlagen.

IV. Jahrgang:

Feuerlöscheinrichtungen in Objekten: Hydrantenanlagen, Sprinkleranlagen.

6.

ENERGIE- UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzbereich „Bauphysik und Bauökologie“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Baustoffe, Bauteile, Bauformen, Teile der Gebäudehülle, Bauordnungen und Bautechnikverordnungen, U-Wertermittlung, Oberflächentemperaturen und Schichttemperaturen, Wasserdampfdiffusion, Behaglichkeitskriterien.

IV. Jahrgang:

Thermische Sanierung von Gebäudehüllen, Niedrigenergie-, Passivhaustechnik.

Kompetenzbereich „Energiewirtschaft“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Energieträger, Energiebegriffe, Nutzungsgrade, Emissionsbewertung des Energieeinsatzes. Energiesituation national, europäisch und international, Entwicklung der Energiesituation, Energieflussdiagramm.

V. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement (Fallstudien).

Kompetenzbereich „Projektmanagement und Betriebstechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Grundlagen des Projektmanagements, Projektsteuerung, Projektdokumentation, Grundzüge des Personal- und Ressourcenmanagements, Kostenrechnung, Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung, Grundlagen der Finanzierung, Wirtschaftlichkeitsanalysen für gebäudetechnische Projekte.

V. Jahrgang:

Angewandtes Projektmanagement (Fallstudien).

Kompetenzbereich „ Regenerative Energiesysteme“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Richtlinien und Normen, Aufbau, Anwendungsgebiete und Dimensionierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik.

V. Jahrgang:

Bewertung und Systemintegrierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik.

Kompetenzbereich „Energiekennzahlen“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Energiekennzahlen, Grenzwerte für Niedrigenergie- und Passivhäuser, Energieausweis.

Kompetenzbereich „Energy Engineering“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Analyse- und Bewertungsverfahren zur energetischen und ökologischen Beurteilung von Gebäuden, Sanierungsmaßnahmen, Erstellung von Gesamtenergiekonzepten unter Einbindung erneuerbarer Energieformen.

7.

ELEKTRO-, REGELUNGS- UND LEITTECHNIK

Kompetenzbereich „Grundlagen der Elektrotechnik“ (in Verbindung mit den Kompetenzbereichen „Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung“ und „Physikalische Phänomene und Methoden“ des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Gleichstromtechnik:

Elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches und magnetisches Feld.

Wechselstromtechnik:

Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung.

IV. Jahrgang:

Dreiphasenwechselstrom:

Schaltungen, Leistung, Energietransport; Messung der elektrischen Grundgrößen.

Kompetenzbereich „Aktorik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Aufbau und Betriebsverhalten der wichtigsten Motortypen, Drehzahlregelung; Magnetventile, Schütze, Stellantriebe.

V. Jahrgang:

Stellantriebe und Ventilkennlinien in hydraulischen Kreisen.

Kompetenzbereich „Sensorik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Messung elektrischer Größen, Methoden und Messgeräte, Messung nichtelektrischer Größen in der Gebäudetechnik.

Kompetenzbereich „Steuern und Regeln“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik, speicherprogrammierbare Steuerung; Grundlagen und Begriffe der Regelungstechnik, Regelstrecken, Reglerarten und Parametrierung, Entwurf und Auslegung von Regelkreisen.

Kompetenzbereich „Leittechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Gebäudeleittechnik:

Architektur, Strukturen, Anwendungsbeispiele, Projektierungsansätze.

Kompetenzbereich „Installationstechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Elektroschutz (Schutzmaßnahmen, Konzepte, Schutzklassen, Vorschriften), Elektroinstallationen (Hausanschluss, Grundschaltungen, Leitungsauslegung und Leitungsschutz, Auslegung und Simulation von Photovoltaikanlagen), Brandmeldeanlagen (Grundkonzepte und Ausführung von Brandmeldeanlagen).

8.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgaben:

Kompetenzfeld „Projektierung und Planung“:

Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzfeld „Heizungstechnik“:

Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzfeld „Lüftungs- und Klimatechnik“:

Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzfeld „Kältetechnik“:

Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzfeld „Sanitärtechnik“:

Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzfeld „Energie- und Projektmanagement“:

Die Schülerinnen und Schüler

Kompetenzfeld „Elektro-, Regelungs- und Leittechnik“:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

IV. und V. Jahrgang:

Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Kompetenzfeldern in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“.

9.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Kompetenzbereiche:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff aller Kompetenzbereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten (I. bis III. Jahrgang) und Werkstättenlaboratorien (IV. und V. Jahrgang).

Kompetenzfeld „Fertigungstechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (I. und II. Jahrgang):

Manuelle Bearbeitungsverfahren relevanter Werkstoffe der Gebäudetechnik. Installations- und Befestigungstechniken.

Werkstätte „Zerspanungstechnik“ (I. Jahrgang):

Mechanische Bearbeitung von relevanten Werkstoffen der Gebäudetechnik.

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (I. Jahrgang):

Manuelle, maschinelle und thermische Bearbeitung von Kunststoffen.

Werkstätte „Blechbearbeitung“ (I. und II. Jahrgang):

Spanabhebende und spanlose Bearbeitung von Blechen; Fertigung von gebäudetechnischen Formteilen.

Werkstätte „Verbindungstechnik“ (II. Jahrgang):

Thermische Bearbeitung von Werkstoffen; Löt- und Schweißverfahren; form- und kraftschlüssige Verbindungen.

Kompetenzfeld „Planung und Projektierung“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (III. Jahrgang):

Kalkulation, Planung, Materialwirtschaft für gebäudetechnische Bauteile und Anlagen.

Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung“ (IV. und V. Jahrgang):

Praktische Umsetzung der Arbeitsvorbereitung bei einer gebäudetechnischen Projektabwicklung.

Kompetenzfeld „Heizungstechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Werkstätte „Isoliertechnik“ (II. Jahrgang):

Wärmedämmung von Rohrleitungen und Komponenten in haustechnischen Anlagen, Schalldämmung, Brandschutz.

Werkstätte „Heizungstechnik“ (II. und III. Jahrgang):

Wärmeerzeugungsanlagen, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme.

Werkstätte „Gastechnik“ (III. Jahrgang):

Gasversorgung und Gasgeräte, Regel- und Sicherheitseinrichtungen.

Werkstätte „Ökoenergietechnik“ (III. Jahrgang):

Solaranlagen und Anlagen für biogene Brennstoffe.

Werkstättenlaboratorium Heizungstechnik (IV. und V. Jahrgang):

Überprüfen, einstellen und messen.

Werkstättenlaboratorium „Gastechnik“ (IV. und V. Jahrgang):

Messen und überprüfen, In- und Außerbetriebnahme von Gasanlagen.

Werkstättenlaboratorium „Ökoenergietechnik“ (IV. und V. Jahrgang):

Messen, einstellen und überprüfen.

Kompetenzfeld „Lüftungs- und Klimatechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Werkstätte „Lüftungsbau“ (III. Jahrgang):

Aufbau von Lüftungs- und Klimaanlagen, Herstellung von Lüftungskomponenten, In- und Außerbetriebnahme.

Werkstättenlaboratorium „Lüftungsbau“ (IV. und V. Jahrgang):

Einstellen, Messen und Überprüfen von Lüftungskomponenten.

Kompetenzfeld „Kältetechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Werkstätte „Kältetechnik“ (III. Jahrgang):

Aufbau von kältetechnischen Anlagen.

Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik“ (IV. und V. Jahrgang):

In- und Außerbetriebnahme.

Kompetenzfeld „Sanitärtechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Werkstätte „Sanitärtechnik“ (III. Jahrgang):

Aufbau von sanitärtechnischen Anlagen, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme.

Werkstättenlaboratorium „Sanitärtechnik“ (IV. und V. Jahrgang):

Einstellen und Überprüfen von sanitären Anlagen.

Kompetenzfeld „Elektro-, Regelungs- und Leittechnik“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (II. und III. Jahrgang):

Installationstechnik, elektrische Grundschaltungen.

Aufbau, Inbetriebsetzung von Computersystemen, Netzwerke, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung.

Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“ (IV. und V. Jahrgang):

Analysieren und Interpretieren von Schaltplänen, Messmethoden, Steuerungen und Regelungen.

Verbindliche Übung

SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

D. Unverbindliche Übung

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.