Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (Lehrplan 2011); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund
des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 73/2011, insbesondere dessen §§ 6, 68a und 72, sowie
des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009,
(Anm.: Promulgationsklausel zu Art. 1)
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:
(Anm.: Promulgationsklausel zu Art. 2)
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.
Artikel 1
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (Lehrplan 2011)
§ 1. Für die nachstehend genannten Höheren technischen Lehranstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik (Anlagen 1 und 1.1)
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik (Anlagen 1 und 1.2)
Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik (Anlagen 1 und 1.3)
Höhere Lehranstalt für Informatik (Anlagen 1 und 1.4)
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie (Anlagen 1 und 1.5)
Höhere Lehranstalt für Gebäudetechnik (Anlagen 1 und 1.6)
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.
§ 2. Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2009, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.
§ 3. Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese durch die Schulbehörde erster Instanz zu erlassen.
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.
§ 4. Diese Verordnung tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) wie folgt in Kraft:
§ 1, § 2, § 3 sowie die Anlagen 1, 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 treten, sofern Z 2 nicht anderes anordnet, hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 2011 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft;
§ 1, § 2, § 3 sowie die Anlagen 1, 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 treten hinsichtlich jener Höheren technischen Lehranstalten, an denen im Schuljahr 2010/2011 im I. Jahrgang nach den genannten Anlagen schulversuchsweise unterrichtet wurde, hinsichtlich des I. und II. Jahrganges mit 1. September 2011 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
§ 5. Diese Verordnung sowie die Anlagen 1, 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 dieser Verordnung treten hinsichtlich des I. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des II. Jahrganges mit Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend außer Kraft.
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.
Artikel 2
Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Die in den Anlagen unter Abschnitt V enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, bekannt gemacht.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.
Anlage 1
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN HÖHEREN TECHNISCHEN UND GEWERBLICHEN (EINSCHLIESSLICH KUNSTGEWERBLICHEN) LEHRANSTALTEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten dienen im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 Schulorganisationsgesetz) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung (§§ 65 und 72 Schulorganisationsgesetz), die
- zur Universitätsreife führt und
- zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem oder gewerblichem (einschließlich kunstgewerblichem) Gebiet befähigt.
Dem doppelten Bildungsauftrag entsprechend sind in den Lehrplänen für die einzelnen Fachrichtungen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten die erforderlichen allgemeinen, fremdsprachlichen, mathematischen, naturwissenschaftlichen, fachtheoretischen, fachpraktischen und wirtschaftlich-rechtlichen Pflichtgegenstände sowie Pflichtpraktika vorgesehen (§§ 68a und 72 Schulorganisationsgesetz). Im Rahmen dieser Pflichtgegenstände erwerben die Schülerinnen und Schüler
- das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz);
- ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um sich Informationen zu verschaffen und neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz);
- die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz);
- durch integriertes Fremdsprachenlernen insbesondere im Fachbereich (Content and Language Integrated Learning – CLIL) das für das selbständige und unselbständige Berufsleben erforderliche Sprachwissen und die Fähigkeit der korrekten Sprachanwendung (Fremdsprachenkompetenz).
Nach Abschluss einer Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt besitzen die Schülerinnen und Schüler im Besonderen
- umfassende und spezialisierte Kenntnisse der Fakten, Gesetze, Methoden und Werkstoffe in allen mit den Berufsfeldern der Ausbildung zusammenhängenden Fachdisziplinen einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen aus der Mathematik, den Naturwissenschaften und der Informationstechnologie;
- die für die selbstständige unternehmerische Tätigkeit oder für die Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem oder gewerblichem (einschließlich kunstgewerblichem) Gebiet erforderlichen Kenntnisse des Privat-, Gewerbe-, Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrechts sowie der Organisation und Führung von Unternehmen und verfügen über die erforderlichen ökonomischen Kenntnisse;
- ein breites Basiswissen im Bereich der Naturwissenschaften und der Technik, ein Verständnis für volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Prozesse sowie Orientierungswissen in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, das sie insgesamt befähigt, sich kritisch mit relevanten Themen der Gesellschaft auseinander zu setzen;
- Kenntnisse über politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, sind den Werten der Demokratie verbunden und erkennen die Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens von Bevölkerungsgruppen und Nationen, der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sowie des Schutzes der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts.
Die Schülerinnen und Schüler können
- rechnerische, konstruktive und softwaretechnische Methoden und praktische Fertigkeiten zur Lösung von Aufgaben der Ingenieurpraxis unter Beachtung der jeweiligen Voraussetzungen und Grenzen ihrer Einsatzmöglichkeiten auswählen und damit Ergebnisse und auch kreative Lösungen zu konkreten Vorgaben oder abstrakt vorgegebenen Rahmenbedingungen erzielen;
- sich durch Nutzung der technisch-wissenschaftlichen Informationsquellen neues Wissen aneignen, das Wissen verschiedener Disziplinen vernetzen, auf konstruktivem oder experimentellem Wege oder durch Einsatz von Simulationstechniken kreative Problemlösungen auch in nicht vorhersehbaren Situationen finden und diese argumentieren und kommunizieren;
- Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben nach vorgegebenen Anforderungen ausführen, aus der Kenntnis der Fertigungsverfahren und der einschlägigen Richtlinien fertigungs- und normgerechte Leistungen erbringen und diese den Regeln der technisch-wissenschaftlichen Kommunikation entsprechend darstellen;
- Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in korrektem Deutsch und mindestens einer Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren sowie durch Teilhabe am Kulturleben reflektieren;
- Interkulturalität in einer globalisierten Welt als Chance erkennen und nutzen; sie sind sich der eigenen kulturellen Identität bewusst und können diese und andere Kulturen miteinander in Beziehung setzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen und reflektieren; sie verfügen auch über die Fähigkeit, andere Menschen und deren Sichtweisen, Werthaltungen und Verhaltensweisen geschlechtersensibel wahrzunehmen;
- komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen, Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig allein und im Team ausführen, zur Entwicklung der eigenen Potenziale und der anderer Menschen beitragen sowie Arbeitsprozesse koordinieren und leiten;
- im Sinne unternehmerischer Kompetenz marktadäquate Leistungen erbringen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich führen; sie können Projekte planen und leiten, innovative Lösungen im jeweiligen Fachbereich erarbeiten, komplexe fachliche oder berufliche Tätigkeiten – auch unter nicht vorhersehbaren wechselnden Rahmenbedingungen – in einem spezifischen Fachbereich beaufsichtigen und steuern sowie Entscheidungsverantwortung übernehmen.
II. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der gehobenen Berufe auf technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Gebiet, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemein bildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zunehmen.
IIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereiche der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen und der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden:
In jedem Pflichtgegenstand ist es zulässig, die Verteilung des Lehrstoffs im Rahmen der vorgegeben Wochenstunden oder die Aufteilung der Wochenstunden auf die Jahrgänge (und entsprechend die Verteilung des Lehrstoffs) abweichend vorzunehmen.
Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig im Abschnitt „Allgemeine Pflichtgegenstände“ festgelegten Pflichtgegenstände kann insgesamt um bis zu fünf Wochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktionen – in diesem Abschnitt zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig im Abschnitt „Fachtheorie und Fachpraxis“ festgelegten Pflichtgegenstände kann insgesamt um bis zu fünf Wochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um – im Ausmaß der Reduktionen – in diesem Abschnitt zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
Anstelle des Pflichtgegenstandes Englisch kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen des Unterabschnitts IId auf diese lebende Fremdsprache.
Bei Anwendung der in Z 1 bis Z 3 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 und Z 3 unterliegen der Beschränkung, dass sie nicht zum gänzlichen Entfall der von der Reduktion betroffenen Pflichtgegenstände führen.
Die im Ausmaß gemäß Z 2 und Z 3 zulässigen schulautonomen Veränderungen können nach Maßgabe des Abschnitts IIa auch als für Schülerinnen und Schüler wählbare zusätzliche Pflichtgegenstände (Wahlpflichtgegenstände) oder wählbare Vertiefungen bestehender Pflichtgegenstände (Wahlpflichtvertiefungen) festgelegt werden.
Ferner können nach Maßgabe des Abschnitts IIa durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
IIc. Bestimmungen über Ausbildungsschwerpunkte und schulautonome Schwerpunktsetzungen
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Abschnitt „Fachtheorie und Fachpraxis“ Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
Anstelle der Pflichtgegenstände des Abschnitts „Fachtheorie und Fachpraxis“ können die Pflichtgegenstände der im Lehrplan vorgesehenen Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.
Um eine auf das regionale Umfeld der Schule abgestimmte Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, kann das Stundenausmaß der im Abschnitt „Fachtheorie und Fachpraxis“ lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände insgesamt um bis zu 20 Wochenstunden (davon höchstens fünf Wochenstunden bis zum III. Jahrgang) – unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenzahl – verändert werden. Zulässige Veränderungen sind die Reduktion und die Erhöhung (im Ausmaß der Reduktionen) von vorgesehenen Pflichtgegenständen sowie die Reduktionen von bestehenden Pflichtgegenständen zu Gunsten der Einführung von bis zu zwei zusätzlichen Pflichtgegenständen im Gesamtausmaß von bis zu 6 Wochenstunden.
Die Führung eines Ausbildungsschwerpunktes gemäß Z 1 ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung – durch einen Bindestrich getrennt – die Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunktes beigefügt wird.
Die Führung einer schulautonomen Schwerpunktsetzung gemäß Z 2 ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung der Zusatz „Schulautonome Schwerpunktsetzung …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird.
Die Bezeichnung des Schwerpunktes hat jedenfalls abweichend von der Bezeichnung eines verlautbarten Lehrplanes oder von in diesen Lehrplänen vorgesehenen Ausbildungsschwerpunkten zu erfolgen. Die Anwendung von Z 2 schließt die Anwendung der Z 3 von Abschnitt IIb aus.
IId. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch“) ab dem III. Jahrgang mindestens 72 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand Englisch in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung von Englisch als Arbeitssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.
IIe. Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe, die Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen sowie die didaktischen Grundsätze
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan neue Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen für bestehende Unterrichtsgegenstände ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, sind zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und ein zusätzlicher Lehrstoff in schulautonomen Lehrplanbestimmungen vorzunehmen.
Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten:
Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe:
Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Richtlinien für die Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppen:
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Fremdsprache“:
Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand Englisch analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Wirtschaft und Technik“:
Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe I für die Ausbildungsbereiche Wirtschaftsingenieurwesen und Informatik; sonst Lehrverpflichtungsgruppe II).
Fachgebiet „Recht und Politische Bildung“:
Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. die Politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Umwelt“:
Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).
Fachgebiet „Spezielle Fachtheorie“:
Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Projekt“:
Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).
Fachgebiet „Allgemeine Fachtheorie“:
Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II).
Richtlinien für die didaktischen Grundsätze:
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden.
III. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Lehr- und Lernziele:
Die Unterrichtsplanung hat sich am allgemeinen Bildungsziel sowie den Bildungs- und Lehraufgaben zu orientieren. Diese stellen insgesamt den Rahmen jener Lernziele dar, die jedenfalls zu erreichen und im Unterricht so zu konkretisieren sind, dass aktuelle Entwicklungen in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind Werthaltungen, Einstellungen und kreative Fähigkeiten zu fördern, um bestehende und zukünftige kulturelle, gesellschaftliche und technische Entwicklungen innovativ mit gestalten zu können. Die Reflexion ist als zentrales Instrument für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern.
Soweit die Erreichung der Lernziele gewährleistet ist, müssen Neuerungen und Veränderungen in Technik und Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft berücksichtigt werden und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß gewichtet werden bzw. muss auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten, Normen und Richtlinien eingegangen werden.
Die im Lehrplan angeführten zu erreichenden Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände sind über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen. Es obliegt den Lehrkräften, Teilkompetenzen zu definieren und zur Umsetzung eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.
Wenn bei der Beschreibung des Lehrstoffes in einem Kompetenzbereich eine Festlegung über zwei Jahrgänge hinweg erfolgt, werden im erstgenannten Jahrgang die Grundlagen für die genannten Lehrstoffbereiche gelegt und im zweitgenannten Jahrgang die Anwendungen im Fachgebiet entsprechend dem Bildungsziel des Lehrplans erschlossen. Bei Lehrstoffbeschreibungen über mehrere Jahrgänge hinweg erfolgen im erstgenannten Jahrgang die Grundlagen, und in den weiteren Jahrgängen Anwendungen im Fachgebiet mit steigender Komplexität und steigendem Schwierigkeitsgrad, wobei aktuellen Entwicklungen sowie den neuesten Stand der Wissenschaft und Technik besondere Beachtung zu schenken ist.
In der Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben ist der Erarbeitung von grundlegenden Erkenntnissen und Fertigkeiten der Vorzug gegenüber oberflächlicher Vielfalt zu geben. Diese Grundhaltung erfordert unter anderem exemplarisches Lehren und Lernen. Bei der Erreichung des allgemeinen Bildungsziels ist von der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler auszugehen und eine praxisnahe Gestaltung der Schwerpunkte anzustreben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in Themenbereiche einzuführen.
Die Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand von Technik und Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen stets eigenverantwortlich weiterentwickeln.
Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache – insbesondere der Unterrichtssprache – und deren Weiterentwicklung in Wort und Schrift sind alle Lehrkräfte verantwortlich.
Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind berufsspezifische Kompetenzen in Verbindung mit sprachlichen Kompetenzen zu sehen. Interkulturelles Lernen soll die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen verbessern. Das Prinzip interkulturellen Lernens ist eine Chance der Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
Der Entwicklung der sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. Konstruktive Rückmeldungen (Feedback) sowie eine gezielte Steuerung der gruppendynamischen Prozesse sollen diese Entwicklung fördern.
Unterrichtsmethoden:
Zur Erreichung des Bildungsziels ist von der Vorbildung auszugehen und an den individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Um gezielt und frühzeitig unterstützende Maßnahmen ergreifen zu können, sollen zu Beginn der 9. Schulstufe Diagnoseinstrumente für Deutsch, Englisch und Mathematik, die sich an den Bildungsstandards der 8. Schulstufe orientieren, zur Anwendung kommen. Durch forschendes und entdeckendes Lernen sollen alle Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angeregt und gefördert werden. Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass das Interesse und die Motivation der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden kann. Prinzipiell sind Methodenvielfalt sowie Lehr- und Lernformen anzustreben, welche die Schülerinnen und Schüler zu Problemlösungskompetenz befähigen und vermehrt zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise hinführen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen ihren Fähigkeiten gemäß zu fördern und zu fordern. Dazu tragen Unterrichtsformen bei, die von den Stärken und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Die Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen und differenzierten Unterrichts sollen verstärkt in Anspruch genommen werden. Dabei sind, nach Erfordernis, Informationsfeststellungen (Lernstandserhebung, Lernfortschrittsanalyse) einzusetzen. Unterrichtskonzepte, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Lernwege dokumentieren und reflektieren können, wie zB Portfoliotechniken, unterstützen die Entwicklung zu selbstständigem Lernen und Arbeiten.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (zB Durchführung von Projekten, Fallstudien, Simulationen) führen die Schülerinnen und Schüler einzeln und im Team zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. Dabei sollen neben der Vermittlung von Expertenwissen individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Die Lehrenden sind in diesem Prozess Wissensvermittlerinnen und Wissensvermittler sowie Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gleichermaßen. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitschülerinnen und Mitschüler bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.
Offene Lehr- und Lernformen sowie projektorientiertes Arbeiten und integriertes Fremdsprachenlernen sind nach den Möglichkeiten am Standort umzusetzen. Dies und die zeitliche Abstimmung der Lehr- und Lernziele zwischen den Unterrichtsgegenständen erfordern regelmäßige Absprachen und die Koordination aller Lehrenden.
Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):
Unter „Content and Language Integrated Learning (CLIL)“ versteht man die Verwendung der Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lehrinhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Unterrichts im Pflichtgegenstand Englisch unter Einbindung von Elementen der Fremdsprachendidaktik. Wegen der Bedeutung der Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis sind Unterrichtssequenzen mit CLIL von großer Wichtigkeit. Die Vermittlung der Fremdsprachenkompetenz hat integrativ so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Schülerinnen und Schüler bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden und damit die Beschäftigungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in einem globalisierten Arbeitsmarkt gestärkt wird.
Unterrichtstechnologie:
Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrags sollen verschiedenste Medien eingesetzt werden um einerseits den Lernprozess, wo dies sinnvoll ist, zu unterstützen und andererseits die für den beruflichen Alltag erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist deshalb in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Auch Elemente des E-Learning und Integrierten Lernens (Blended Learning) können die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. Der zweckmäßige Einsatz von Wörterbüchern und anderer Korrekturhilfen, Nachschlagewerken, Gesetzestexten, Formelsammlungen, elektronischen Medien sowie weiterer in der Praxis üblicher Informationsträger ist sowohl im Unterricht als auch bei Leistungsfeststellungen vorzusehen.
Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste. Elemente von „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika, zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt zu halten.
Unterrichtsorganisation:
Die Vielfalt von Unterrichtsmethoden erfordert größtmögliche Flexibilität in der Unterrichtsorganisation und organisatorische Unterstützung auf allen Ebenen (fächerübergreifender Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und andere offene Unterrichtsformen). Diese Unterrichtsformen können durch schulfremde Expertinnen und Experten unterstützt werden. Exkursionen und Lehrausgänge dienen in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch unmittelbaren und anschaulichen Kontakt zum wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Vorbereitung auf die berufliche Tätigkeit.
Unter Bedachtnahme auf das Stundenausmaß und die Lehrplaninhalte können pädagogisch sinnvolle Blockungen vorgesehen werden. Außerdem können verschiedene Kompetenz- oder Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrkräfte entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden. Eine enge Kooperation dieser Lehrkräfte hinsichtlich der Abstimmung der Lehrinhalte und gemeinsamen Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist erforderlich.
Der Unterricht ist in allen Gegenständen auf das allgemeine Bildungsziel der Schulart auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit und laufende Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Jahrganges bzw. des Bildungsganges zweckmäßig, um fächerübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewährleisten. Pädagogische Abstimmungen (zB hinsichtlich der Jahresplanungen oder der Kriterien der Leistungsbeurteilung) ermöglichen Synergien, verhindern unerwünschte Redundanzen und tragen zur Vergleichbarkeit der Anforderungen und Transparenz des Unterrichts bei. Besondere Bedeutung kommt auch der Abstimmung des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts zu.
Unterrichtsqualität:
Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen sind zentrale Themen der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul-, Landes- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Bei der Unterrichtsgestaltung und Unterrichtserteilung ist auf die Grundprinzipien „Prozessorientierung“, „systematische Evaluation“ und „kontinuierliche Verbesserung“ besonders zu achten. Die nachvollziehbare Darstellung der Unterrichtsziele und transparente Kriterien der Leistungsbeurteilung tragen wesentliche zur Motivation und zum Schulklima bei. Eine Kultur der offenen Rückmeldung (offene Feedbackkultur) ist anzustreben. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
Leistungsfeststellung:
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Weise bekannt zu geben. Sofern in Unterrichtsgegenständen ein Rahmen für die Zahl der Schularbeiten und deren Durchführung als ein- oder als mehrstündige Schularbeit gegeben ist, obliegt die Entscheidung darüber der oder den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern.
IV. UNTERRICHSTPRINZIPIEN
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zu Unternehmergeist, die Gesundheitserziehung, die Wirtschaftserziehung und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung, die Umwelterziehung, die Sexualerziehung, die europapolitische Bildungsarbeit, die Medienbildung und die Verkehrserziehung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Buddhistischer Religionsunterricht
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Kompetenzbereich „Zuhören und Sprechen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen, indem sie aktiv zuhören, Gestaltungsmittel gesprochener Sprache sowie periverbale und nonverbale Äußerungen verstehen, Redeabsichten erkennen und Kerninformation übernehmen;
- Sprache im interaktiven Bereich situationsangemessen, partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie Stil- und Sprachebenen unterscheiden und situationsangemessen einsetzen, sprachsensibel formulieren, sachgerecht argumentieren und zielgerichtet appellieren, Äußerungen durch peri- und nonverbale Ausdrucksmittel unterstützen und Feedback geben;
- Gespräche führen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen, auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren, passende Gesprächsformen in privaten, beruflichen und öffentlichen Sprechsituationen anwenden und Diskussionen leiten, Gespräche moderieren und berufsbezogene Informationen einholen und geben;
- sowohl im Bereich der Interaktion als auch Produktion öffentlich sprechen, indem sie Anliegen von Interessengruppen sprachlich differenziert vorbringen, wirkungsvoll rezitieren und komplexe Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Hörbeispiele zum Verständnistraining; aktives Zuhören, Feedback geben und nehmen; Grundlagen der Kommunikation; gelenktes Sprechen; Wege zum freien Sprechen; Stimme, Aussprache, Artikulation; Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache; berufsbezogene Gespräche (zB einfaches Vorstellungsgespräch, Rollenspiel); sensibler, gewaltfreier und gendergerechter Umgang mit Sprache.
II. Jahrgang:
Kreative und sachbezogene Hörbeispiele; mündliche Darstellung von allgemeinen und fachspezifischen Sachverhalten und Abläufen, Schlussfolgerungen; einfache Stellungnahmen; Erfassen und Erklären von Tabellen und Grafiken; Grundlagen der Präsentation unter Medieneinsatz, nonverbale Kommunikation, Übungen zum freien Sprechen und gestaltenden Lesen; Diskussion; Feedbackkultur und gewaltfreie Kommunikation.
III. Jahrgang:
Literarische und gesellschaftsrelevante Hörbeispiele, Differenzierung von Sprechintentionen; Meinungen und Interessen vertreten; Diskussion und Diskussionsführung; Präsentationen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen; Fachsprache (verständliche Formulierung facheinschlägiger Inhalte); argumentative und appellative Rede (zB Statement, Appell), freies Sprechen und freies Erzählen.
IV. Jahrgang:
Auditive und audio-visuelle Vermittlung von beruflichen, gesellschaftlichen und literarischen Inhalten; Gesprächsführung, Fachsprache, Präsentation mit gezieltem Medieneinsatz; Rhetorik; Interview, Fragetechniken, kontrollierter Dialog; Telefontraining.
V. Jahrgang:
Auditive und audio-visuelle Vermittlung von beruflichen, gesellschaftlichen und literarischen Inhalten; kreatives Arbeiten mit Sprache; berufsbezogene Kommunikation (zB Verhandlung, Verkaufsgespräch, Vorstellungsgespräch); Anlassrede, Debatte, Gesprächsführung, Moderation; Einsatz von Fachsprache, berufsspezifische Präsentation (zB Diplomarbeit).
Kompetenzbereich „Lesen und Schreiben“:
„Lesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- im Bereich der Rezeption und Interaktion unterschiedliche Lesetechniken anwenden, indem sie einerseits still sinnerfassend und andererseits laut gestaltend lesen;
- Texte rezeptiv formal und inhaltlich erschließen, indem sie ihnen Informationen entnehmen, relevante von irrelevanten Informationen unterscheiden, verschiedene Techniken der Texterfassung und Textanalyse einsetzen, Textsorten und ihre strukturellen Merkmale unterscheiden, Texte hinsichtlich ihrer Inhalte und Gedankenführung analysieren und Korrelation der formalen Aspekte mit dem Textinhalt erkennen;
- sich sowohl rezeptiv als auch interaktiv in der Medienlandschaft orientieren, indem sie Medienangebote nutzen und eine bedürfnisgerechte Auswahl treffen und Information aus unterschiedlichen Medien prüfen, vergleichen und verbinden;
- sich rezeptiv mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen, indem sie sie interpretieren sowie bewerten, und sind mit grundlegenden Ausdrucksmitteln moderner Film- und Bildsprache vertraut;
- Texte, Bilder, Filme und andere Medien rezeptiv in Kontexten verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten oder Medien und zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem herstellen und unterschiedliche Weltansichten und Denkmodelle erkennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Steigerung der Lesekompetenz; Lesetraining in unterschiedlichen Medien; sinnerfassendes Lesen; lautes, gestaltendes Lesen; Informationsbeschaffung und -auswertung (Bibliotheksbenützung, Recherchieren in verschiedenen Medien); Lesemotivation.
II. Jahrgang:
Lesetraining; Rezeption von technischen und wirtschaftlichen Fachtexten der Berufspraxis, Informationsentnahme; Erfassen und Verbalisieren von Tabellen, Diagrammen, Bildern ua.; Erkennen und Filtern relevanter Inhalte; Textintentionen und Textsorten differenzieren; literarische Textformen; Lesen literarischer Texte, Lesen zur Identitätsfindung, Leseförderung.
III. Jahrgang:
Einsatz von Lesetechniken und Lesestrategien in verschiedenen Medien; orientierendes, selektives, intensives, kursorisches Lesen ua.; Textbearbeitungsstrategien, grafische Umsetzung von allgemeinen und berufsbezogenen Textinhalten (zB Visualisierung), Kennenlernen verschiedener Lebenswelten und Denkmodelle in historischem und gesellschaftlichem Zusammenhang; Buchkultur, ästhetisches Lesen, Förderung von Imagination, Kreativität und Phantasie.
IV. Jahrgang:
Vergleichendes Lesen; Stoffe, Themen, Motive in verschiedenen Medien und Kontexten, Methoden der Texterschließung (handlungs- und produktionsorientierte Verfahren), Textanalyse (zB Textsorten, Stilebenen, Stilfiguren); Auswahl und Bewertung von Texten; Quellenkritik; Verfahren der Textinterpretation, empathisches Lesen.
V. Jahrgang:
Kennenlernen verschiedener Lebenswelten, Denkmodelle und Entwürfe literarischer und ästhetischer Denkwelten; Symbole und Metaphern verstehen; eigenverantwortliche, kritische Lesestoffauswahl und -rezeption; bedürfnisgerechte und kritische Medienauswahl.
„Schreiben“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- Texte unterschiedlicher Intentionen verfassen und spezifische Textmerkmale gezielt einsetzen;
- Texte adressatenadäquat produzieren, themen-, geschlechtergerecht und ästhetischen Kriterien entsprechend gestalten sowie nichtsprachliche Gestaltungsmittel einsetzen;
- Texte redigieren, indem sie eigene und fremde Texte formal und inhaltlich be- und überarbeiten sowie unter Einbeziehung von informationstechnologischen Mitteln gestalten;
- Schreiben als Hilfsmittel einsetzen, indem sie Mitschriften verfassen, Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben und relevante Informationen markieren und kommentieren;
- einfache wissenschaftliche Techniken anwenden, indem sie bibliographieren und zitieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Texte intentionsgerecht und adressatenorientiert verfassen; berufsspezifische und allgemeine Formen des Beschreibens, Anleitens, Berichtens; berufsbezogene Textsorten (zB Lebenslauf, Bewerbung); Methoden der Textbearbeitung; strukturierte Wiedergabe von Informationen und Ideen; Erzählen; kreative Textformen und prozessorientiertes Schreiben; geschlechtssensible Sprachanwendung.
II. Jahrgang:
Schreibstrategien; Methoden der Textplanung (zB Zielsetzung, Struktur, Entwurf); Textüberarbeitung; Argumentieren (Kommentieren, Stellung nehmen, Formen des Erörterns), Appellieren; berufsbezogene und allgemeine Visualisierungstechniken; Protokoll; einfache Portfoliotechniken; Charakterisieren; personal-kreatives Schreiben (über sich selbst nachdenken und schreibend reflektieren).
III. Jahrgang:
Informationen bewerten und kommentieren; Analysieren und Argumentieren von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld; Interpretieren; Grundlagen wissenschaftlicher Arbeitstechniken, Facharbeit, Portfolio; Textüberarbeitung anwenden (zB Kurzfassung, Paraphrase, Textoptimierung); freie und gelenkte Mitschrift; Schreibkonferenz, Schreibarrangements.
IV. Jahrgang:
Verfassen berufsbezogener Fachtexte unter Anwendung wissenschaftlicher Arbeitstechniken; Visualisierung von Inhalten und als formale Gestaltungstechnik; reflexionsorientiertes Schreiben; Redemanuskript; komplexe Argumentationstexte; textbezogene und problembezogene Interpretationen von literarischen Texten und medialen Ausdrucksformen; kreative Schreibaufgaben.
V. Jahrgang:
Berufsbezogene Kommunikation, Textsorten der Berufspraxis, Stellenbewerbung; Wissen schaffendes Schreiben; wissenschaftliche Arbeitstechniken; Analyse, Argumentation und Interpretation komplexer Sachverhalte auch anhand von Text- und Bildimpulsen; kritische Auseinandersetzung, Wertung und Stellungnahme zu gesellschaftlichen, ökologischen und kulturellen Themen; kreative Schreibanlässe.
„Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren verstehen, den Kulturbegriff diskutieren, über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren und Darstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien bewerten;
- zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen, über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren und durch die Beschäftigung mit literarischen Texten Einblick in andere Kunstformen gewinnen;
- Einblicke in andere Kulturen und Lebenswelten und ihr historisches und aktuelles Umfeld gewinnen, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen, zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen, typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen und populärkulturelle Phänomene wahrnehmen, kommentieren und bewerten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten; einfache Reflexionen über Berufs- und Lebensziele; Sensibilisierung für gesellschaftliche Entwicklungen und Multikulturalität; kreative Zugangs- und Reflexionsformen zu Themenfeldern (zB szenische, bildliche und akustische Gestaltungen).
II. Jahrgang:
Medien und Medienanalyse; Werbung; vertiefende Reflexion über Berufs- und Lebensziele; kreative Verfahren.
III. Jahrgang:
Medien und Medienanalyse, Medienkritik; kulturelle Zusammenhänge; Literatur und andere Kunstformen in ihren soziohistorischen Zusammenhängen und ihrer ästhetischen Qualität; Aspekte von Form, Inhalt und Gehalt; kreative Verfahren.
IV. Jahrgang:
Kulturelle Zusammenhänge; Literatur und andere Kunstformen in ihren soziohistorischen Zusammenhängen und ihrer ästhetischen Qualität; Sprache und Macht (zB Polemik, Populismus); Berufs- und Arbeitswelt; Globalisierung; verantwortungsbewusster Umgang mit Technik, Ingenieursethik; berufsorientierte Anwendung kreativer Techniken.
V. Jahrgang:
Kulturelle Zusammenhänge; Literatur und andere Kunstformen in ihren soziohistorischen Zusammenhängen und ihrer ästhetischen Qualität; Massenkultur, Hochkultur; Mainstream, Avantgarde, Populärkultur; Kunst- und Literaturbetrieb; literarischer Markt; Bestseller.
„Sprachbewusstsein“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- besitzen fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Text-, Satz- und Wortgrammatik, erkennen Wortarten und Wortbildungsmuster und können sie anwenden und beherrschen orthographische Regeln und Zeichensetzung und können sicher damit umgehen;
- verfügen über einen umfassenden Wortschatz einschließlich der relevanten Fachsprachen und können daher Begriffe definieren und erläutern, text- und situationsangemessen anwenden und Wörterbücher und andere Hilfsmittel verwenden;
- können mit Fehlern konstruktiv umgehen, indem sie häufige Fehlerquellen erkennen und Strategien zur Fehlervermeidung beherrschen;
- können Bedeutung innerer und äußerer Mehrsprachigkeit erfassen, indem sie Varietäten des Deutschen einordnen und die deutsche Sprache in ihrem Verhältnis zu anderen Sprachen betrachten;
- erkennen, dass Sprachnormen und Wortschatz Veränderungen unterliegen, indem sie Sprachgeschichte in Beziehung zu gesellschaftlichen Entwicklungen setzen;
- erkennen die durch Institutionen und Medien gesteuerten sprachlichen Entwicklungen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Sprachnormen; Textgrammatik; Satzgrammatik; Wortgrammatik; Rechtschreibung; Zeichensetzung; Fehleranalyse; Wortschatz; allgemeine und fachspezifische Begriffsdefinitionen; Arbeit mit Wörterbüchern und Lexika; aufmerksamer und sensibler Umgang mit Sprache.
II. Jahrgang:
Sprachnormen und Rechtschreibtraining; Erkennen von Fehlerquellen und Anwendung von Fehlervermeidungsstrategien; Wortschatzarbeit; Fremdwörter; berufsbezogener Fachwortschatz der Technik und Wirtschaft; Rechtschreibprogramme und Wörterbücher; Übungen zur Sprachaufmerksamkeit; Bewusstsein für eigene Sprachbiographie; Standardsprache, Dialekt, Soziolekt, Jugendsprache.
III. Jahrgang:
Sprachnormen nach Bedarf; Stil- und Ausdrucksschulung, Bewusstseinsentwicklung für sprachliche Varianten; konstruktiver und kreativer Umgang mit Fehlern; Entwicklung der Sprache (zB Sprachgeschichte, Sprachfamilien); komplexe fachspezifische Begriffsdefinitionen und Erklärungen; berufsspezifische Fachsprachen und technischer Fachwortschatz.
IV. Jahrgang:
Sprachnormen nach Bedarf; mündliche und schriftliche Varietäten, stilistische Wirkungen; die deutsche Sprache im internationalen Kontext, Pluri- und Multilingualität.
V. Jahrgang:
Sprachnormen nach Bedarf; Sprachreflexion; Macht durch Sprache; Sprachsoziologie und Sprachphilosophie; sprachsensible Formulierungen; berufsspezifische Fachsprachen.
Schularbeiten (über alle Kompetenzbereiche):
I. und II. Jahrgang: Pro Jahrgang zwei bis vier einstündige Schularbeiten.
III. Jahrgang: Zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens eine mehrstündig) im Gesamtausmaß von höchstens fünf Unterrichtseinheiten.
IV. und V. Jahrgang: Pro Jahrgang zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens zwei mehrstündig) im Gesamtausmaß von höchstens sechs Unterrichtseinheiten.
ENGLISCH
Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erfüllt sind.
Kompetenzbereich „Zuhören und Sprechen“:
Bildungs- und Lehraufgabe: „Zuhören“:
Die Schülerinnen und Schüler können im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet. Sie können im Besonderen
- sinnerfassend, aufgabenadäquat und zielorientiert hören;
- wichtige Einzelinformationen in Situationen und Hörbeispielen erkennen und filtern;
- Gespräche, Berichte, Reden, Vorträge und Präsentationen von Muttersprachlern und Nicht-Muttersprachlern in Standardsprache über Alltagsthemen, Themen von allgemeinem Interesse und ausbildungsspezifische Fachthemen, auch in auditiven und audiovisuellen Medienbeiträgen in Standardsprache (zB Filme, Reportagen, Nachrichten, Dokumentationen, Live-Interviews etc.) verstehen;
- technische Informationen (zB Bedienungsanweisungen zu berufsspezifischen Produkten und Dienstleistungen, Servicehotlines etc.) verstehen;
- Stimmung und Ton der Sprechenden in Tonaufnahmen zu Themen des privaten, gesellschaftlichen, kulturellen und beruflichen Lebens verstehen.
„An Gesprächen teilnehmen“:
Die Schülerinnen und Schüler können flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und persönlich bedeutsamen Themen sprechen. Sie können dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen. Sie können sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch in der Muttersprache ohne größere Anstrengungen gut möglich ist, der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Sie können im Besonderen
- Gedanken entwickeln und ausführen;
- Fragetechniken in informellen und formellen Gesprächen (zB in Diskussionen, Teambesprechungen, Verhandlungsgesprächen, Beratungs- und Verkaufsgesprächen etc.) anwenden;
- Gespräche einleiten und beenden;
- Gesprächsbeiträge wiederholen und zusammenfassen;
- zustimmen und höflich widersprechen;
- Meinungen und Standpunkte vertreten und lösungsorientiert argumentieren;
- Absichten, Gefühle, Wünsche und Beschwerden äußern.
„Zusammenhängend sprechen“:
Die Schülerinnen und Schüler können Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- oder Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben und darstellen. Sie können dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden. Sie können im Besonderen
- beschreiben, berichten, zusammenfassen und erklären;
- erörtern, Standpunkte vertreten und unterstützende Beispiele verwenden;
- strukturieren, logisch verknüpfen, hervorheben, werten und gewichten;
- referieren und präsentieren, auch unter Verwendung audiovisueller Hilfsmittel.
Kompetenzbereich „Lesen und Schreiben“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
„Lesen“:
Die Schülerinnen und Schüler können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) selektiv benutzen. Sie verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen. Sie können lange und komplexe Texte zu vertrauten allgemeinen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen. Sie können im Besonderen
- sinnerfassend, aufgabenadäquat und zielorientiert lesen (zB zur Erstellung von Zusammenfassungen und Präsentationen);
- wichtige Einzelinformationen, Gedanken und Meinungen aus unterschiedlichen Textsorten (zB Nachrichten, Artikel, Berichte, Kommentare, Glossen, berufliche Korrespondenz, berufsbezogene Fachtexte, fiktive Texte etc.) erkennen und filtern;
- unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen;
- Nachschlagewerke und unterstützende Medien (zB Internet etc.) verwenden.
„Schreiben“:
Die Schülerinnen und Schüler können klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen. Sie können dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen sowie durch einen angemessenen Schluss abrunden. Sie können dabei die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden. Sie können im Besonderen
- beschreiben, erklären und berichten;
- gliedern, hervorheben und logisch verknüpfen;
- begründen, erörtern und Standpunkte vertreten;
- argumentative Texte (zB Stellungnahme, Kommentar, Leserbrief, Artikel etc.) schreiben;
- informelle und formelle Schreiben verfassen;
- Notizen und Mitschriften verfassen;
- exzerpieren, zusammenfassen und zitieren;
- mit Portfolios arbeiten.
Kompetenzbereich „Linguistische Kompetenzen“:
In Ergänzung zu den Lernzielen in den angeführten Kompetenzbereichen ist folgende kompetenzbereichsübergreifende Bildungs- und Lehraufgabe zu berücksichtigen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- verfügen über einen großen Wortschatz im eigenen Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen. Sie können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden. Sie können Lücken im Wortschatz durch Umschreibungen umgehen und den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit so einsetzen, dass einige Verwechslungen und falsche Wortwahl die Kommunikation nicht behindern (Lexikalische Kompetenz);
- können Rechtschreibung und Zeichensetzung hinreichend korrekt anwenden (Orthografische Kompetenz);
- haben eine klare, natürliche Aussprache und Intonation erworben (Phonologische Kompetenz);
- beherrschen die Grammatik so weit, dass Fehler, die zu Missverständnissen führen, nicht auftreten (Grammatische Kompetenz).
Lehrstoff (für alle Kompetenzbereiche):
I. Jahrgang:
Vertraute Themen aus dem privaten und persönlich relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Familienleben, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule, Urlaub und Reisen, Einkaufen); einfache beruflich relevante und ausbildungsspezifische Themen (zB Werkzeuge, Werkstättensicherheit, Anweisungen, Regeln und Vorschriften, grundlegende Rechenvorgänge, einfache geometrische Formen, Maße, Größen, Dimensionen, Eigenschaften); Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen, Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.
II. Jahrgang:
Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem persönlich relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB zwischenmenschliche Beziehungen, Träume, Hoffnungen und Zukunftsperspektiven, Mode, Jugendkultur, Wohnen, öffentliche und private Verkehrsmittel); zeitgemäße Massenmedien und Kommunikationsformen (zB Internet, E-Mail, Blog, SMS); einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände (zB Beschreiben von Werkzeugen, Geräten und Abläufen, einfache Diagramme); einfache berufsbezogene Situationen (zB Terminvereinbarungen, Absagen, Reservierungen, einfache Produktpräsentationen); Erweiterung des allgemeinen, naturwissenschaftlichen und technischen Wortschatzes; Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen; gezielte Anwendung von elektronischen und nichtelektronischen Hilfsmitteln (zB Wörterbücher, Suchmaschinen).
III. Jahrgang:
Aktuelle soziale, politische und wirtschaftliche Themen aus dem Interessensgebiet der Schülerinnen und Schüler (zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Verstehen der eigenen sowie anderer Kulturen, Medien und Werbung, Energie und Umwelt); Produkte und Prozesse des eigenen Fachgebiets (zB detaillierte Bedienungsanleitungen, einfacher Schriftverkehr, Berichte über Berufserfahrungen); berufsbezogene Situationen (zB Small Talk, informelle gesellschaftliche Gespräche und Diskussionen, Beratungsgespräche und Beschwerden, Telefonieren, Beschreiben und Präsentieren von Grafiken, Diagrammen und Statistiken); Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen.
IV. Jahrgang:
Vielfältige aktuelle, auch weniger vertraute Themen von nationalem und internationalem Interesse (zB Europäische Union, internationale Organisationen, interkulturelle Kommunikation, Arbeitsmarkt, Bildung, Wissenschaft und Forschung, etc.); technisch und wirtschaftlich relevante Themen der Berufspraxis (zB Produkt- und Firmenpräsentationen, Protokolle, Laborberichte und Dokumentationen, Bewerbungen und Bewerbungsgespräche, beruflicher Schriftverkehr, Besprechungen, Konferenzen, Verhandlungs- und Verkaufsgespräche); Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen.
V. Jahrgang:
Breitgefächertes Spektrum komplexer allgemeiner Themen (zB regionale sowie globale soziale, politische, ökonomische, ökologische und kulturelle Entwicklungen und Zusammenhänge, Zukunftstechnologien); komplexe fachspezifische und beruflich relevante Themen (zB Projektmanagement, betriebliche Organisation, Fallstudien, Präsentationen aus den laufenden Diplomarbeiten, Abstracts, Bewerbungen und Bewerbungsgespräche); Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen.
Schularbeiten (über alle Kompetenzbereiche):
I. und II. Jahrgang: Pro Jahrgang zwei bis vier einstündige Schularbeiten.
III. Jahrgang: Zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens eine mehrstündig) im Gesamtausmaß von höchstens fünf Unterrichtseinheiten.
IV. und V. Jahrgang: Pro Jahrgang zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens zwei mehrstündig) im Gesamtausmaß von höchstens sechs Unterrichtseinheiten.
GEOGRAFIE, GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
(einschließlich Volkswirtschaftliche Grundlagen)
Kompetenzbereich „Geografie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen
- die Geofaktoren sowie deren Wirkungsgefüge, kennen die Ziele der Nachhaltigkeit und können Nutzungskonflikte und Ökokrisen erklären (Umwelt- und Ökogeografie);
- wesentliche geografische Gliederungsmodelle, können die Erde als ungleiche Welt erfassen sowie unterschiedliche raumorientierte Entwicklungskonzepte erklären (Raumentwicklung und Orientierung);
- die Grundlagen und Ziele der geografischen Arbeit und beherrschen topografische und länderkundliche Grundkenntnisse sowie digitale Informationssysteme (Methoden und Geokommunikation);
- die Grundfreiheiten der Europäischen Union und können wesentliche Konvergenzen und Divergenzen identifizieren sowie Entwicklungskonzepte nennen (Projekt Europa).
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriff, Bedeutung und Arbeitsmethoden der Geografie; naturgeografische und humangeografische Grundlagen.
Orientierungswissen durch traditionelle und digitale Informationsmedien; Grundlagen der Kartenkunde; Geografische Informationssysteme.
Geofaktoren und ökologisches Wirkungsgefüge; landschaftsökologische Zonen der Erde.
Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen; Ressourcenknappheit und Tragfähigkeit der Erde; Nachhaltigkeit in der Raumnutzung; Nutzungskonflikte; Lebensraum Österreich.
Geografische Gliederungsmodelle im Vergleich.
Bevölkerungsentwicklung und gesellschaftliche Folgerungen; Bevölkerungsstrukturen und -verteilung; Wanderungsbewegungen und Auswirkungen.
IV. Jahrgang:
Raumentwicklung; Ziele, Ebenen und Instrumente der österreichischen Raumordnung und -planung; Dorf- und Stadterneuerung.
Lebensraum Europa im Überblick; Grundfreiheiten der EU; Konvergenzen und Divergenzen Europas; Formen der europäischen Integration; Wettbewerbs- und Regionalpolitik; internationale Zusammenarbeit; volkswirtschaftliche Zusammenhänge Österreich – Europa; Regionalplanung im europäischen Kontext.
I. und IV. Jahrgang:
Praktische Anwendung von Geoinformationssystemen.
Kompetenzbereich „Geschichte“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen
- die Bedeutung und die Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft und können diese analysieren (Kultur und Gesellschaft);
- die Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit, können historische Methoden anwenden sowie historische Ereignisse begründet Epochen zuordnen und wissen Bescheid über unterschiedliche zeitliche Verlaufsformen (Orientierung in der Zeit);
- die Bedeutung historischer politischer Entwicklungen und Konflikte für die Gegenwart und ihre eigene Identität (Politische Geschichte).
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Ziele der Beschäftigung mit Geschichte; Arbeit mit historischen Quellen; Periodisierungskonzepte; Analyse von Geschichtsdarstellungen.
Epochen und Umbrüche:
Neolithische Revolution, Zeitenwende Antike – Mittelalter – Neuzeit.
Kulturkonzepte; Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen; multikulturelle bzw. multireligiöse Gesellschaft; Fundamentalismen; Religion und Staat.
Vornationale Ordnungssysteme; Entwicklung des modernen Staates.
Identitäten und ihre Symbole – Erinnerungskulturen; Entwicklung Österreichs und der Bundesländer bis zur Gegenwart.
Technische Entwicklungen und ihre Auswirkungen; Industrialisierung und gesellschaftlicher Wandel; Arbeitswelten.
III. Jahrgang:
Entwicklung von unterschiedlichen Wirtschafts- und Sozialsystemen; Umweltgeschichte.
Europäisierung der Welt; Kolonialisierung und Entkolonialisierung und deren Folgen bis hin zum Nord-Süd-Konflikt; Entstehung der USA; Aufklärung und bürgerliche Revolutionen; wesentliche Ideologien des 19. Jahrhunderts und ihre Folgen; Nationalstaatsentwicklung; Konzept Familie im schichtspezifischen Wandel; Geschlechterrollenideologie und ihre Auswirkungen; Gender Mainstreaming.
Entstehung und Entwicklung des Kommunismus; Faschismus in Europa mit den Schwerpunkten Nationalsozialismus und Antisemitismus. Holocaust.
IV. Jahrgang:
Politische Konflikte; der Erste Weltkrieg und seine Auswirkungen; humanitäres Völkerrecht; der Zweite Weltkrieg in Verbindung mit dem Holocaust; das Erbe Österreichs; bipolares Weltsystem; Transformationen und neue Strukturen der Weltpolitik.
Institutionen und Formen der Friedenssicherung und der internationalen Zusammenarbeit; Alltagsgeschichte nach 1945.
Kompetenzbereich „Politische Bildung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- die Geschichte der wichtigsten politischen Akteurinnen und Akteure sowie Bewegungen charakterisieren sowie zu deren aktuellen Zielen und Umsetzungen begründet Stellung nehmen (Politische Akteurinnen/Akteure);
- die Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems erklären und sind befähigt, sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen zu beteiligen (Politische Systeme und Recht);
- den Beitrag der Medien zur Politikgestaltung einschätzen sowie politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin kritisch untersuchen (Medien und Öffentlichkeit).
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Das politische und rechtliche System Österreichs; synchroner und diachroner Vergleich von Demokratiemodellen, Entwicklung der Demokratie in Österreich.
Funktion von Parteien in der Demokratie; die wichtigsten österreichischen Parteien und Interessensverbände.
Medien und ihre Auswirkungen auf die Politik; Analyse von Medienerzeugnissen und Erkennen der zugrundeliegenden Intentionen; Nutzung medialer Möglichkeiten der Partizipation.
III. Jahrgang:
Grund- und Menschenrechte im historischen Kontext.
Einbindung in die Rechtssysteme; Durchsetzungsmöglichkeiten und Verletzungen, Rassismus, Antisemitismus, Feindbilder.
IV. Jahrgang:
Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union; Institutionen, Zuständigkeiten.
II. bis IV. Jahrgang:
Konfliktarten – Entwicklung von Streitkultur und Konfliktmanagement.
Kompetenzbereich „Volkswirtschaftliche Grundlagen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können volkswirtschaftliche Grundbegriffe und verschiedene Wirtschaftssysteme erklären und vergleichen;
- können volkswirtschaftliche Zusammenhänge analysieren sowie Veränderungsprozesse der Wirtschaftsräume und deren wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen beurteilen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundbegriffe der Volkswirtschaft; Wirtschaftssysteme;
Wichtige Wirtschaftsräume und deren Bedeutung; Wirtschaftsstandorte und -räume im Spannungsfeld; regionale Disparitäten;
Wirtschaftspolitik und ihre unterschiedlichen Interessenslagen.
Globalisierung, Merkmale und Probleme von Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern, Entwicklungszusammenarbeit, Voraussetzungen für globales Wirtschaften und dessen Auswirkungen, Vor- und Nachteile der Globalisierung sowie mögliche Lösungsansätze zur Abschwächung der Nachteile;
Wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen des sektoralen Wandels.
WIRTSCHAFT UND RECHT
Kompetenzbereich „Wirtschaft“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wesentlichen Schritte einer Unternehmensgründung sowie die Inhalte eines Businessplans und können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen;
- können die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
- können die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Businessplan-Marketing:
Schritte zur Unternehmensgründung, Ideenfindung, Ziele und Inhalte des Businessplans, Kundennutzen, Markt- und Umfeldanalyse, Marketing-Mix (Produkt, Preis, Kommunikation, Distribution).
Organisation:
Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung:
Motivationstheorien, Möglichkeiten der Motivation, Führungsstile, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch.
Kompetenzbereich „Rechnungswesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen;
- kennen die wichtigsten Kostenbegriffe und können mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen;
- kennen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern, können das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen;
- kennen die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung und können diese nach vorgegebenen Kriterien charakterisieren sowie einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
- kennen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.
IV. Jahrgang:
Steuern:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragssteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Doppelte Buchhaltung/Einnahmen-Ausgabenrechnung:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Aufwand, Umsatzerlöse, Jahresabschlusskennzahlen, Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Kostenrechnung:
Kostenarten, Kostenstellen, Aufbau und Inhalte des Betriebsabrechnungsbogens, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even Analyse.
V. Jahrgang:
Finanzierung:
Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit; Leasing), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan.
Personalverrechnung:
Bruttobezug, Sozialversicherungsbeiträge, Personalnebenkosten, Sonderzahlungen.
Kompetenzbereich „Recht“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
- kennen die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter;
- können sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
- können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes wiedergeben;
- kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes und können ein Gewerbe anmelden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Überblick über Grundstrukturen des österreichischen Rechts.
Grundzüge des Zivilrechts:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts sowie des Konsumentenschutzes; Recht und Internet, E-Commerce-Gesetz, Urheberrecht und Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz in den Grundzügen; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Unternehmensrecht:
Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.
Gewerberecht:
Arten von Gewerben, Voraussetzungen für Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung.
V. Jahrgang:
Arbeitsrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen).
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen den Mengenbegriff und die grundlegenden Mengenoperationen zur Darstellung von mathematischen Sachverhalten einsetzen;
- kennen den Aufbau des Zahlensystems und können die Erweiterung der Zahlenbereiche argumentieren;
- können reelle Zahlen auf der Zahlengeraden veranschaulichen, im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
- verstehen Zahlenangaben in Prozent, können Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und bei vorgegebenem Grundwert zwischen Prozentsatz und Prozentwert umrechnen;
- verstehen die Potenzgesetze, können sie begründen und durch Beispiele veranschaulichen;
- verstehen die reellen Zahlen als Maßzahlen von Größen, können die Maßzahlen zwischen verschiedenen Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten;
- kennen Fehler in der Darstellung von Zahlen und die Grundlagen der Fehlerfortpflanzung;
- können die Grundrechnungsarten mit komplexen Zahlen ausführen und die Ergebnisse in der Gaußschen Zahlenebene interpretieren;
- können quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse erreichen und zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Reelle Zahlen:
Mengenbegriff, Mengenoperationen; Zahlenbereiche; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln; Dualzahlen.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten.
II. Jahrgang:
Komplexe Zahlen:
Darstellung; Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division. Polarkoordinaten.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Fehlerquellen, Fehlergrößen, Fehlerfortpflanzung.
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Terme vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen und die grundlegenden Rechenoperationen für Zahlen und Funktionen anwenden;
- kennen Äquivalenzumformungen von Gleichungen und Ungleichungen mit einer Unbekannten, können damit diese Gleichungen und Ungleichungen lösen;
- können Berechnungen im Dreieck, im Kreis und im Viereck sowie von elementaren Körpern durchführen;
- können den Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;
- kennen die Gleichung der Geraden in expliziter und impliziter Form und die Gleichungsparameter interpretieren;
- können die Lösbarkeit von linearen Gleichungssystemen argumentieren, die Lösungsfälle an Hand von Beispielen veranschaulichen und lineare Gleichungssysteme auch unter Einsatz von technischen Hilfsmitteln lösen;
- kennen den Begriff der Determinante und können ihren Wert berechnen;
- können Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen, Linearkombinationen und Skalarprodukte bestimmen und interpretieren sowie das vektorielle Produkt von Vektoren im Raum bilden und es geometrisch interpretieren;
- können Daten strukturiert in Vektoren und Matrizen zusammenfassen und Berechnungen mit vektoriellen Größen im Fachgebiet durchführen;
- können Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen modellieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Gleichungen und Ungleichungen:
Terme, Formelumwandlung; Äquivalenzumformungen; Ungleichungen; Gerade in der Ebene.
Lineare Gleichungssysteme:
Lösbarkeit; Lösungsmethoden.
Rechnen mit reellwertigen Funktionen:
Addition, Subtraktion, Multiplikation und zugehörige Rechenregeln.
Elementare Geometrie:
Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Satz von Pythagoras, Kreis; elementare Körper.
Trigonometrie:
Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Vektoren:
Darstellung, Ortsvektor; Multiplikation mit Skalar; Addition und Subtraktion.
Matrizen:
Begriff; Determinante.
II. Jahrgang:
Trigonometrie:
Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks.
Vektoren:
Skalarprodukt, Betrag, Orthogonalität; vektorielles Produkt.
Matrizen:
Bezeichnungen, Addition, Multiplikation, Multiplikation mit einer Zahl; Rechenregeln, lineare Gleichungssysteme in Matrizenform.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion argumentieren, einige Eigenschaften von Funktionen begründen und an Beispielen veranschaulichen und kennen die Gleichungen und Eigenschaften der elementaren Grundfunktionen, können die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren;
- verstehen Funktionen als Mittel zur Beschreibung von Zusammenhängen und können Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem, auch mit technischen Hilfsmitteln, darstellen;
- können die Gleichung einer linearen und quadratischen Funktion berechnen und zur Interpolation verwenden;
- können die trigonometrischen Funktionen an Hand des Einheitskreises argumentieren, die Parameter der allgemeinen Sinusfunktion interpretieren;
- können quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle argumentieren sowie einfache Gleichungen mit trigonometrischen, Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
- kennen die Bildungsgesetze von arithmetischen und geometrischen Folgen und können damit einfache finanzmathematische Berechnungen durchführen;
- kennen die logarithmischen Rechengesetze, können diese begründen und mit Logarithmen verschiedener Basen rechnen;
- können Prozesse wie Wachstum oder Zerfall mit der Exponentialfunktionen beschreiben.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundfunktionen:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.
II. Jahrgang:
Grundfunktionen:
Umkehrfunktion; Quadratische Funktion, Potenzfunktionen, Polynomfunktion, Exponentialfunktion Logarithmusfunktion, trigonometrische Funktionen; Parameterdarstellung.
Eigenschaften von Funktionen:
Nullstellen, Monotonie, Polstellen.
Endliche Folgen:
Arithmetische und geometrische Folgen, Summenformel; Zinseszinsrechnung.
Interpolation:
Lineare Interpolation.
Kompetenzbereich „Analysis“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- verstehen den Begriff des Grenzwertes einer Folge und kennen die Begriffe konvergente und divergente Folgen und Reihen;
- können die Grundfunktionen differenzieren und die Ableitung von zusammengesetzten Funktionen bestimmen;
- können mit Hilfe der Ableitungen lokale Extremwerte und Wendepunkte bestimmen, Funktionen lokal durch lineare Funktionen approximieren sowie Funktionsgraphen hinsichtlich Monotonie, Konvexität Nullstellen und Polstellen beschreiben;
- können Stammfunktionen von grundlegenden und im Fachgebiet relevanten Funktionen bestimmen, bestimmte Integrale berechnen und das bestimmte Integral mittels Flächeninhalt veranschaulichen;
- können Methoden der numerischen Mathematik mit unterstützenden technischen Hilfsmitteln zur näherungsweisen Bestimmung der Nullstellen von Funktionen und zur näherungsweisen Berechnung von bestimmten Integralen einsetzen;
- können in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differentialquotient darstellen und können die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Unendliche Folgen und Reihen:
Grenzwert, konvergente und divergente Folgen, rekursive Definition von Folgen; elementarer Reihenbegriff, Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen, Iterationsverfahren zur Bestimmung von Nullstellen.
Differentialrechnung:
Ableitung, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen, Konvexität; Extremwerte, Wendepunkte.
Integralrechnung:
Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale; grundlegende und im Fachgebiet relevante Integrationsregeln; Numerische Integration.
Kompetenzbereich „Stochastik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Beispiele für Zufallsexperimente und Ereignisse angeben, die Wahrscheinlichkeit für Ereignisse mit Hilfe der klassischen Definition für Wahrscheinlichkeiten nach Laplace bestimmen und die Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse anwenden;
- können Zufallsexperimente vom Typ „Auswählen mit Zurücklegen“ mit Hilfe der Binomialverteilung modellieren;
- kennen die Normalverteilung als Grundmodell der Beschreibung der Variation von metrischen Variablen, können Werte der Verteilungsfunktion bestimmen und zu vorgegebenen Verteilungsfunktionswerten die entsprechenden Quantile bestimmen;
- können aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen;
- können Lage- und Streuungsmaße bestimmen und interpretieren und ihre Auswahl argumentieren;
- kennen die Methode der kleinsten Quadrate und können aus vorgegebenen Punkten einen passende Ausgleichsfunktion mittels Technologieeinsatz ermitteln;
- können mittels Technologieeinsatz die Abhängigkeit einer metrischen Zielvariablen von einer metrischen Einflussvariablen durch eine Regressionsgerade oder einen passende Ausgleichsfunktion darstellen und interpretieren.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Eindimensionale Datenbeschreibung:
Häufigkeitsverteilung, Lage- und Streuungsmaße, Boxplot.
IV. und V. Jahrgang:
Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse; bedingte Wahrscheinlichkeit.
Wahrscheinlichkeitsverteilungen:
Binomialverteilung; Normalverteilung.
Ausgleichsrechnung:
Methode der kleinsten Quadrate, Ausgleichsfunktionen.
Beurteilende Statistik:
Lineare Regression und Korrelation.
Lehrstoff (alle Kompetenzbereiche):
I. bis V. Jahrgang:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.
Schularbeiten (über alle Kompetenzbereiche):
I. bis III. Jahrgang: Pro Jahrgang zwei bis vier einstündige Schularbeiten.
IV. Jahrgang: Zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens eine mehrstündig) im Gesamtausmaß von höchstens sechs Unterrichtseinheiten.
V. Jahrgang: Zwei bis vier Schularbeiten (davon höchstens zwei mehrstündig) im Gesamtausmaß von höchstens sieben Unterrichtseinheiten.
NATURWISSENSCHAFTEN
Kompetenzbereich „Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- die in Naturwissenschaften und Technik häufig gebrauchten physikalischen Größen, deren Formelzeichen, Definitionen und Maßeinheiten nennen, ihre Bedeutung und Möglichkeiten ihrer Messung erklären und typische in der Praxis auftretende Werte angeben;
- Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten, die zu deren Beschreibung notwendigen physikalischen Größen erkennen, ihre Werte durch Vergleichen, Abschätzen oder Messen ermitteln, Ergebnisse auf Plausibilität prüfen und eine Aussage über deren Genauigkeit machen;
- Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben und ihre Vorgangsweise und die Ergebnisse fachgerecht festhalten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Definition und Messung von physikalischen Größen:
Internationales Einheitensystem (Größengleichungen, Basiseinheiten, Vorsilben). Mechanische Größen (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Dichte, Kraft, Arbeit, Impuls, Druck, Drehmoment). Elektrische Größen (Spannung, Ladung, Widerstand, Kapazität, Induktivität); Akustische und optische Größen (Frequenz, Wellenlänge, Intensität); Thermodynamische Größen (Wärmekapazität, Ausdehnungskoeffizient); Anwendungen.
Energie, Leistung und Wirkungsgrad.
Kompetenzbereich „Grundlagen der Chemie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die grundlegenden Fachbegriffe, die Symbole und Formelsprache der Chemie wiedergeben und damit den Massen-, Mengen- und Energieumsatz von chemischen Reaktionen darstellen;
- können mit Hilfe von Atommodellen und dem Periodensystem der Elemente den Übergang vom Mikro- zum Makrokosmos nachvollziehen, Stoffeigenschaften und Reaktionsabläufe systematisch begründen;
- führen Experimente unter sicherheitsrelevanten Aspekten durch und dokumentieren und interpretieren diese mit geeigneten Methoden;
- stellen den Bezug zwischen fachspezifisch erworbenen Erkenntnissen und ihren Alltagserfahrungen her.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Grundbegriffe und Arbeitsweise der Chemie:
Aufbau der Materie (Stoffbegriff, Element, Verbindung, Gemische), Trennverfahren, Analyse und Synthese; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen; Formelschreibweise, chemische Gleichungen, Stöchiometrie.
Vom Atombau zu den Stoffeigenschaften:
Nuklide, Atommodelle, Elektronenkonfiguration, Periodensystem, Chemische Bindungen und Wechselwirkungskräfte (einschließlich Solvatation).
Chemische Reaktionen:
Triebkräfte der Natur (Enthalpie, Entropie), Kinetik und Katalyse; Chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz; Protolysereaktionen, pH-Wert; Redox-Reaktionen, Spannungsreihe, Elektrolyse und galvanische Elemente, Korrosion; organische Nomenklatur und funktionelle Gruppen, organische Reaktionstypen; anorganische und organische Analytik.
Kompetenzbereich „Chemische Technologie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen wichtige Rohstoffe und Produkte und verstehen die Bedeutung dieser Stoffe für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt;
- führen einfache Experimente zu technologischen Verfahren zur Herstellung von Produkten durch und können die Eigenschaften, Herstellungsverfahren und Einsatzgebiete der Produkte beschreiben;
- können aus unterschiedlichen Medien fachspezifische Informationen zu den jeweiligen Themen beschaffen;
- erkennen die kulturell-gesellschaftspolitischen Konsequenzen von technologischen Verfahren und können dazu persönliche Standpunkte präsentieren und begründen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Anorganische Rohstoffe und Produkte:
Nichtmetalle, wichtige Säuren und Basen und deren Salze (zB technische Gase, Schwefelsäure, Kochsalz, Baustoffe, Düngemittel); Metalle und Halbmetalle.
III. und IV. Jahrgang:
Organische Rohstoffe und Produkte:
Fossile Rohstoffe und ihre Produkte; organische Rohstoffe und Produkte mit funktionellen Gruppen (zB Halogenkohlenwasserstoffe, Alkohole und deren Oxidationsprodukte) und deren Nachweis; Kunststoffe und ausgewählte Beispiele aus den Bereichen Pharmazeutika, Farbstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel.
Kompetenzbereich „Biotechnologie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Bau, Funktionen und Energieinhalte biochemisch relevanter Moleküle und Grundzüge des Stoffwechsels und können einfache Nachweisreaktionen und biotechnologische Experimente durchführen;
- können, ausgehend von den Grundsubstanzen, den Aufbau zu größeren biologischen Einheiten (Zellaufbau) darstellen;
- kennen die Prinzipien der Informationsweitergabe auf biochemischem Wege;
- können einen Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit herstellen und Nutzen und Gefahren der Biotechnologie hinterfragen.
Lehrstoff:
III. und IV. Jahrgang:
Grundlagen der Biochemie und Ernährung:
Proteine, Fette und Kohlenhydrate in Lebensmitteln, Lebensmittelzusatzstoffe.
Molekulare Grundlagen der Zelle und Genetik:
Von der DNA zum Protein (Transkription, Translation, Replikation), analytische Methoden.
Stoffwechselprozesse:
Katabolismus, Anabolismus, Zyklen, Fotosynthese, Energieumsatz und Stofftransport, Biokybernetik.
Ausgewählte Beispiele moderner Technologien (zB Gärungsprozesse, Klonen, Penicillin- und Insulinproduktion, nanotechnologische Anwendungen).
Kompetenzbereich „Physikalische Phänomene und Methoden“:
Die Schülerinnen und Schüler können
- physikalische Experimente planen, durchführen und protokollieren;
- Zusammenhänge zwischen Messgrößen in Form von Tabellen, Diagrammen und Gleichungen darstellen;
- Hypothesen aufstellen und Modelle entwickeln und diese auf Plausibilität und Gültigkeit prüfen;
- naturwissenschaftliche Fragestellungen analysieren, Untersuchungsstrategien entwickeln und Lösungsansätze formulieren, mögliche Ergebnisse abschätzen und errechnen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Ausgewählte Phänomene der klassischen Physik (zB Reibung, Auftrieb, Brechung, Reflexion, thermische und elektrische Leitfähigkeit). Erhaltungssätze, insbesondere Energieerhaltung.
III. und IV. Jahrgang:
Phänomene und Methoden aus den folgenden Themenbereichen:
Bewegungsgleichungen; Schwingungs- und Wellenphänomene in Mechanik, Optik und Elektromagnetismus; Physikalische Felder (Gravitation, elektrische und magnetische Felder); Thermodynamik (zB Wärmetransport, Hauptsätze, Gaskinetik); Moderne Physik (Atom-, Kern- und Teilchenphysik, Quantenphysik, Relativitätstheorie, Astrophysik).
Kompetenzbereich „Naturwissenschaften, Umwelt und Gesellschaft“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Stoffkreisläufe der Ökosphäre und die wesentlichen Parameter der Umweltbewertung und können einfache Luft-, Boden- und Wasseruntersuchungen durchführen;
- können Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, den Verursachern zuordnen und technische und sozialpolitische Maßnahmen zur Schadstoffverringerung nennen und einschätzen;
- können die Gewinnung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse, deren Verlässlichkeit und Grenzen anhand von Beispielen erläutern;
- können zu aktuellen Themen aus unterschiedlichen Medien problemspezifische Informationen beschaffen, ihre sachliche Richtigkeit hinterfragen und in geeigneter Form darstellen;
- können die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies auch darstellen und begründen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Erkenntnisgewinn in der Naturwissenschaft und Auswirkungen auf die Gesellschaft (anhand ausgewählter Beispiele):
Beobachtung, Experiment, Hypothese, Theorie, Modell, Prognose, Qualitätskriterien der Wissenschaft; Entwicklung physikalischer Weltbilder (zB vom geozentrischen zum heliozentrischen Weltbild, von der klassischen zur modernen Physik).
II. Jahrgang:
Ökologie:
Luft, Luftgüte, Luftschadstoffe, Treibhauseffekt, Wasser, Wassergüte, Abwasserwirtschaft, Boden, Abfallwirtschaft.
III. und IV. Jahrgang:
Aktuelle gesellschaftliche Themen (zB Effizienzsteigerung der Energieverwendung, Vor- und Nachteile verschiedener Energiequellen, Nachhaltigkeit, Klimaproblematik, Strahlenbelastung, Nanotechnologie).
Ökologie und Gesellschaft:
Nachwachsende Rohstoffe und Ökoenergie; Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie anhand aktueller Themen; aktuelle Forschungsbereiche (zB Brennstoffzelle und andere alternative Energieträger).
Lehrstoff (alle Kompetenzbereiche):
I. bis IV. Jahrgang:
Für die Fachrichtung wichtige Stoffe und Verfahren. Übungen zu ausgewählten Kapiteln der Naturwissenschaften.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Kompetenzbereich „Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
- Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren und die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
- Netzwerksressourcen nutzen und Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
- Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
- die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Hardwarekomponenten:
Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Monitore; Drucker, Scanner; Hardware für Internetzugang.
Betriebssysteme:
Marktübliche Betriebssysteme; Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Netzwerkeinstellungen, Benutzerverwaltung, Dateiverwaltung; Installation.
Netzwerke:
Komponenten; Daten im Netzwerk; Verwendung von Druckern im Netzwerk; Einstellungen im Mail-Client und im Browser.
Datensicherung:
Medien zur Datensicherung; Virenschutz; Firewalls; Updates, Service Packs; Digitale Signatur.
II. Jahrgang:
Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte:
Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes; Bedeutung des Urheberrechts, Copyright; Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source; gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie; Suchtverhalten.
Kompetenzbereich „Publikation und Kommunikation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
- Präsentationen erstellen;
- das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Textverarbeitung und Präsentationen:
Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software.
Publikation und Kommunikation im Web:
LAN, WAN; Internetdomänen; Suchmaschinen; E-Commerce, EGovernment und E-Banking; einfache Webseitengestaltung; Webmail, Mailclient; E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.
Kompetenzbereich „Tabellenkalkulation und Datenbanken“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten;
- in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
- einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Tabellen und Diagramme:
Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen.
II. Jahrgang:
Datenmodelle:
Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen.
Kompetenzbereich „Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- Ablaufalgorithmen entwerfen und Berechnungsschritte systematisch angeben;
- Kommentare, Konstanten und Variablen in einer Programmiersprache darstellen und Befehlsstrukturen einer Programmiersprache anwenden;
- die wichtigsten Datentypen unterscheiden, kennen ihre Einsatzbereiche;
- Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen und komplexe Befehlsstrukturen erstellen.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Elemente der Programmierung:
Algorithmen; grafische Entwurfswerkzeuge; Programmiersprachen; einfache Programme; Verzweigungen; Schleifen; Datentypen; Dateizugriff; Anwendungen auf klassische Informatik-Algorithmen; Methoden und Klassen, objektorientierte Programmierung, kommentieren und dokumentieren von Programmen.
Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Kompetenzbereich „Soziale Verantwortung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- sich im Umgang mit anderen Personen wertschätzend, achtsam und gendergerecht verhalten und das eigene Verhalten sowie das anderer Personen reflektieren;
- auf die Bedürfnisse anderer Personen reagieren und ihnen adäquate Unterstützung bieten;
- mit anvertrauten Informationen angemessen umgehen;
- erläutern, wie sie gesellschaftliche Lebensbereiche mitgestalten;
- den eigenen Standpunkt klarlegen und die Standpunkte anderer akzeptieren;
- das Konfliktverhalten anderer Personen reflektieren und Anzeichen eines entstehenden Konfliktes erkennen;
- zum Abbau negativer Gefühle und destruktiver Verhaltensweisen Strategien anwenden;
- Konflikte beschreiben, sich konstruktiv mit eigenen und fremden Interessen und Bedürfnissen auseinandersetzen und gemeinsame Lösungen mit anderen für einen Konflikt erarbeiten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kennenlern- und Orientierungsphase; die Schule als Lebensraum, Ich/Du/Wir, Erarbeiten von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Klasse, Umgang mit Vertrauen, Übernehmen von Verantwortlichkeiten im Klassenverband, Erstellen und Einhalten von Klassenvereinbarungen.
Entstehung von Konflikten, Konfliktarten, Regeln zur Konfliktbewältigung.
II. Jahrgang:
Exemplarische Reflexionsprozesse (zB zum selbstständigen Umgang mit Klassenvereinbarungen und Verantwortlichkeiten), Übungen zum Umgang mit Verschiedenheit und mit unterschiedlichen Bedürfnissen.
Übungen zum konstruktiven Formulieren eigener Standpunkte und Interessen, Konfliktstufen, Lösungsansätze bei Konflikten anhand von Fallbeispielen.
Kompetenzbereich „Kommunikation und Kooperation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- Gespräche strukturiert vorbereiten;
- beschreiben, was ein Kommunikationsinhalt auf der Beziehungs- und Sachebene aussagt;
- auf der Sach- und Beziehungsebene angemessen kommunizieren;
- nonverbales Verhalten analysieren und reflektieren;
- Kommunikationsmedien zielorientiert und adressatengerecht auswählen und ihr Kommunikationsverhalten für die jeweiligen Adressaten und das gewählte Kommunikationsmedium abstimmen;
- unterschiedliche Aufgaben und Funktionen in einer Arbeits- oder Lerngruppe benennen, Aufgaben und Funktionen in einer Gruppe übernehmen;
- ihre Ressourcen und Kompetenzen in Arbeits- und Lerngruppen einbringen;
- Gruppenziele festlegen, in unvorhersehbaren Situationen bedarfsgerecht reagieren, ihr eigenes Arbeitsverhalten danach ausrichten und die Zielerreichung evaluieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Gesprächsregeln, erfolgreiches Sprechen mit einfachen Regeln, Ich-Botschaften, Geben und Nehmen von Rückmeldungen (Feedback).
Arbeiten in Lern- und Arbeitsgruppen (Erkennen von Zielen, Teamregeln, Funktionen im Team, Verteilen von Aufgaben, Reflexion der Teamarbeit); Arbeiten und Üben in homogenen und heterogenen Gruppen, Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern zu Übungszwecken und zur Vorbereitung von Prüfungen.
II. Jahrgang:
Kommunikationsmodelle, Übungen zur Argumentation und Diskussion, Körpersprache als Ausdrucksmittel, Kommunikation mit Bildern, Kommunikation mit Medien, Sensibilisieren für zielgruppenorientiertes Sprechen.
Arbeiten und Üben in Lern- und Arbeitsgruppen (Setzen und Einhalten realistischer Gruppenziele, Erstellen eines Arbeitsplans für das Team, eigenverantwortliches Arbeiten im Team, Reflexion der eigenen Leistung im Team).
Kompetenzbereich „Eigenverantwortung und Lebensgestaltung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- ihre eigenen Einstellungen, Haltungen, Gefühle, Werte und Bedürfnisse formulieren, ihre Stärken und Schwächen erkennen;
- die eigene Position vertreten und zu Themen Stellung nehmen;
- ihr Selbstbild mit Fremdbildern abgleichen;
- mit Selbstvertrauen an ihre Arbeit herangehen, selbstständig und verantwortungsbewusst agieren und erforderlichenfalls initiativ tätig werden;
- die Sinnhaftigkeit von Normen, Regeln und Grenzen verstehen und die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen;
- Entscheidungen für ihren persönlichen Lebensbereich treffen und begründen;
- mit Bewerbungssituationen umgehen;
- Methoden zur Stressbewältigung anwenden;
- die Bedeutung gesundheitsbewusster Lebensführung einschätzen und kennen die Gefahren von suchtartigem Konsum
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Persönliche Stärken und Schwächen, Möglichkeiten der Motivation, exemplarisches Lernen bezogen auf die aktuelle Lebenssituation der Schülerin bzw. des Schülers und die Erfahrungen im beruflichen und sozialen Umfeld.
Erkennen von persönlichen Zielen, Umgang mit Stress und Angst, Strategien zur Stressvermeidung, Aspekte von Bewerbungssituationen.
II. Jahrgang:
Selbst- und Fremdbild, Formulieren von persönlichen Konsequenzen aus einem Feedback.
Analyse der eigenen Ernährungs-, Entspannungs- und Bewegungsgewohnheiten, Merkmale und Auswirkungen von suchtartigem Verhalten.
Kompetenzbereich „Lern- und Arbeitsverhalten“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- Lern- und Arbeitsprozesse planen und organisieren;
- Aufgaben zuverlässig übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer erledigen;
- auf neue Anforderungen aufgeschlossen reagieren, ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen;
- Informationen zielorientiert recherchieren, verarbeiten und weitergeben;
- ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Benehmen situations- und personengerecht gestalten und reflektieren;
- ihr Verhalten an die jeweilige soziale Rolle anpassen und mit neuen Rollen und Situationen angemessen umgehen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen (Gehirn, Gedächtnis, Lernstile); Arbeits- und Lernorganisation (Arbeitsplatzgestaltung, Zeitplanung, Umgang mit Unterlagen, Methoden zum Üben, Wiederholen und Vorbereiten, Setzen von Lernzielen); exemplarische Übungen zum Umgang mit neuen Informationen (zielorientiertes Beschaffen, Strukturieren, Zusammenfassen, Aufbereiten, Visualisieren und Weitergeben von Informationen).
Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes, Bedeutung von Umgangsformen, Sprach- und Sprechstile, Authentizität, Reflexion des eigenen Auftretens.
II. Jahrgang:
Gehirngerechtes Arbeiten, Übungen zur Verbesserung der Merkleistung; persönliche Lernstrategien; Bearbeiten fächerübergreifender Informationen.
Übungen mit unterschiedlichen sozialen Rollen.
Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen im Betrieb umsetzen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards berücksichtigen;
- kennen die für die Bearbeitung einer Aufgabenstellung erforderlichen Arbeitsschritte, können die Werkzeuge, Geräte und Maschinen des jeweiligen Arbeitsumfeldes handhaben und einschlägige Anleitungen und Unterlagen interpretieren;
- besitzen die für das Arbeitsumfeld relevanten Kenntnisse über Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung sowie die im Berufsfeld typischen Kommunikationsformen;
- können Aufgaben der beruflichen Praxis zuverlässig und pünktlich übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer erledigen;
- können auf neue Anforderungen aufgeschlossen reagieren, ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen;
- können ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren;
- können sich in Arbeitsprozesse des Unternehmens eingliedern, Aufgaben und Funktionen in einer Gruppe übernehmen, sich zielorientiert und kompetent in Projektteams einbringen und kennen die Bedeutung von Führungs- und Beaufsichtigungsfunktionen in der betrieblichen Praxis.
Hinweise zur Organisation, Vor- und Nachbereitung:
Das Pflichtpraktikum dient der Verbindung des Unterrichts mit der realen Arbeitswelt und der Einführung der Schülerinnen und Schüler in konkrete betriebliche Realitäten. Die Gesamtdauer des Pflichtpraktikums beträgt mindestens 8 Wochen. Eine Ablegung des Pflichtpraktikums in zwei Modulen nach dem zweiten bzw. vierten Jahrgang wird empfohlen. Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehrere Module von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.
Es ist Aufgabe der Schule, über die Ziele, den Zweck und die Bedeutung des Pflichtpraktikums zu informieren und im Unterricht auf das Pflichtpraktikum vorzubereiten (Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräche, Arbeitsverhalten, Betriebsrealität). Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzportfolios führen, die im Hinblick auf das Pflichtpraktikum über die bis zum Ende der einzelnen Jahrgänge erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten informieren.
Über jeden Modul des Pflichtpraktikums ist vom Schülerinnen und Schüler ein Praktikumsbericht, in dem die übertragenen Aufgaben, die ausgeübten Tätigkeiten und der Nutzen für die eigene fachliche, soziale und personale Entwicklung darzustellen sind, an die Abteilungsvorständin und den Abteilungsvorstand (bzw. an ein von der Schule genanntes Mitglied des Lehrerinnen- und Lehrerkollegiums der jeweiligen Klasse) zu übermitteln. Der Praktikumsbericht ist mit dem Schülerinnen und Schüler zu besprechen, wobei sowohl auf fachbezogene Erfahrungen als auch auf arbeits- und sozialrechtliche Fragen sowie betriebssoziologische Fragen einzugehen ist.
Freigegenstände
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erfüllt sind.
Kompetenzbereich „Zuhören und Sprechen“:
„Zuhören“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht;
- das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.
„An Gesprächen teilnehmen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht;
- ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.
„Zusammenhängend sprechen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnungssituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige oder letzte Ausbildung und die damit verbundenen Tätigkeiten beschreiben.
Kompetenzbereich „Lesen und Schreiben“:
„Lesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- ganz kurze, einfache Texte lesen;
- in einfachen Alltagstexten (zB Anzeigen, Prospekten, Speisekarten, Bedienungsanleitungen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden und kurze, einfache persönliche Briefe verstehen.
„Schreiben“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen und kurze, ganz einfache Briefe (zB Dankesbriefe) schreiben.
Kompetenzbereich „Linguistische Kompetenzen“:
In Ergänzung zu den Lernzielen in den angeführten Kompetenzbereichen ist folgende kompetenzbereichsübergreifende Bildungs- und Lehraufgabe zu berücksichtigen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- beherrschen einen begrenzten Wortschatz in Zusammenhang mit konkreten Alltags- und Ausbildungsbedürfnissen. (Lexikalische Kompetenz);
- können kurze Sätze über alltägliche oder ausbildungsbezogene Themen abschreiben und kurze Wörter aus ihrem mündlichen Wortschatz „phonetisch“ schriftlich wiedergeben ohne dabei notwendigerweise die übliche Rechtschreibung zu benutzen (Orthografische Kompetenz);
- haben eine Aussprache, die im Allgemeinen klar genug ist, um trotz eines merklichen Akzentes verstanden zu werden; manchmal wird der Gesprächspartner um Wiederholung bitten müssen (Phonologische Kompetenz);
- können einige einfache Strukturen korrekt verwenden, machen aber noch systematisch elementare Fehler; trotzdem wird in der Regel klar, was sie ausdrücken wollen (Grammatische Kompetenz).
Lehrstoff:
Vertraute einfache Themen aus dem privaten und persönlich relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Familienleben, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule, Urlaub und Reisen, Einkaufen, Arbeit); elementare technische Sachverhalte der Fachrichtung; elementare naturwissenschaftliche und mathematische Sachverhalte; Aufbau und Vertiefung einfacher Grundgrammatik und eines entsprechenden Grund- und Fachwortschatzes.
Schularbeiten (über alle Kompetenzbereiche):
Pro Jahrgang zwei einstündige Schularbeiten.
KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATIONSTECHNIK
Kompetenzbereich „Kommunikation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Faktoren der Kommunikation und ihre psychologischen und sozialen Grundlagen; sie erkennen metasprachliche Ebenen und sind fähig zur selbstständigen Sprachreflexion;
- sind sich der Möglichkeiten verbaler, periverbaler und nonverbaler Kommunikation bewusst und setzen sie gezielt ein. Sie praktizieren sensible und gewaltfreie Kommunikation.
Lehrstoff:
Kommunikationsbegriff; Modelle der Kommunikation; psychologische und soziale Grundlagen; geschlechtersensible und gewaltfreie Kommunikation; Ablauf und Formen der Kommunikation; Sinne und Wahrnehmung; sprachliche Strategien und Sprachoperationen; Formen der Ein- und Mehrwegkommunikation; Kommunikation in der Gruppe; Sprechen und Zuhören; Feedback geben und nehmen; verbale und periverbale Kommunikation (zB Sprechtechnik; Atemtechnik; Stimmbildung; Artikulation und Vokalisierung, Variation in Tonlage und Lautstärke, Pausen); nonverbale Kommunikation (zB Gestik und Mimik, Körpersprache; Blickkontakt; Bewegung im Raum; Barrieren und Reaktionen); elektronische Kommunikation (zB WWW, E-Mail, Soziale Netzwerke, Chat, Blog).
Kompetenzbereich „Rhetorik und Präsentationstechnik“:
„Rhetorik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- verstehen und nutzen die Gestaltungsmittel gesprochener Sprache, sie kennen die Formen und Strategien gezielter Kommunikation und wenden sie an;
- sind mit berufsbezogenen Gesprächsformen vertraut;
- sind geübt in der Gesprächsführung in privaten und öffentlichen Kommunikationssituationen;
- gehen mit Konflikten konstruktiv um, kennen Konfliktlösungsstrategien und wenden sie an;
- kennen die Techniken der Moderation von Gruppen.
Lehrstoff:
Wege zum freien Sprechen; Vortrag, Kurzrede; Strukturierung (zB 5-Satz, Statement); freie Rede (zB Überzeugungs- und Meinungsrede; Informationsrede; Stegreifrede; Gelegenheitsrede); Kommunikationsprobleme (zB Lampenfieber, Blackout, Stimmversagen, Vortragsstörungen) und Lösungen; rhetorische Mittel und sprachliche Strategien; Techniken der Argumentation und Meinungslenkung; Fragetechniken; faire und unfaire Argumentation (zB Killerphrasen); Gesprächsformen und Gesprächstechniken; Gesprächsführung; Umgang mit Fragen und Einwänden; formalisierte Gespräche (zB Verhandeln, Bewerbungsgespräch, Verkaufsgespräch); Telefonate vorbereiten und führen; Kommunikation in der Gruppe (Konfliktgespräch; Streitgespräch; Klärungsgespräch; Vier-Augen-Gespräch; Diskussion; Debatte); Moderation von Gesprächen, Moderationstechniken.
„Präsentationstechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Techniken der Präsentation, der Visualisierung und des rhetorischen Einsatzes von Sprache unter Einbeziehung nonverbaler Kommunikation. Sie setzen adäquate Medien gezielt ein.
Lehrstoff:
Vorbereitung und Durchführung von Einzel- und Gruppenpräsentationen; Zielgruppenanalyse; Präsentationsziele; Planung, Planungsstrategien und Ordnungsprinzipien; Strukturierungstechniken (zB Mind Mapping); Techniken der Visualisierung und Medieneinsatz; Präsentationsmittel (Computerpräsentation, Handouts, Flipchart, Folien etc.); Präsentationstechniken und sprachliche Strategien; Auftreten und Wirkung; kunden- und berufsspezifische Präsentation; Fachpräsentation (Diplomarbeit); Telefonpräsentation, Telefonmarketing.
NATURWISSENSCHAFTLICHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten, Zusammenhänge erfassen und Ergebnisse auf Grund von Messungen und Analysen dokumentieren, interpretieren und präsentieren;
- können naturwissenschaftliche Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
- können einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, typische naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
- sind durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen befähigt, an nationalen und internationalen Wettbewerben erfolgreich teilzunehmen.
Lehrstoff:
Laborordnung und Sicherheit im naturwissenschaftlichen Laboratorium; Umgang mit Messinstrumenten und Laborgeräten; Umgang mit Chemikalien und Druckgasen; fachgerechte Entsorgung von chemischen Abfällen; physikalische und chemische Grundoperationen.
Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Kompetenzbereichen des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“.
FORSCHEN UND EXPERIMENTIEREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- selbstständig Ideen für einfache technische Experimente bzw. Forschungsaufgaben aus dem schulischen oder privaten Umfeld finden und die Ideen zu konkreten Aufgabenstellungen präzisieren;
- zu den Aufgabenstellungen erforderliche Recherchen anstellen sowie wesentliche Parameter und Bedingungen für eine Bearbeitung in einem Experiment formulieren;
- unter Anleitung den Zeit- und Ressourcenbedarf eines Vorhabens analysieren, Experimente in ihrem Ablauf planen und durchführen;
- auf experimentellem Wege erhaltene Resultate in geeigneter Form erfassen, auswerten, präsentieren und diskutieren;
- aus fehlerhaften Experimenten lernen, über den Erkenntnisgewinn und die Erfahrungen berichten sowie Versuchsalternativen bzw. vertiefende Folgeexperimente vorschlagen.
Lehrstoff:
Übungen und Experimente in Ergänzung oder Vertiefung der fachtheoretischen oder fachpraktischen Unterrichtsgegenstände (nach Möglichkeit fächerübergreifend und auf Vorschlag der Schülerinnen und Schüler).
Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.
Anlage 1.1
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK
I. STUNDENTAFEL 1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Wochenstunden | Lehrver-pflich-tungs- gruppe | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände | Jahrgang | Summe | |||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| A. | Allgemeine Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | 8 | III | |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |
| 6. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I | |
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | - | 10 | II | |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | - | - | - | 4 | I | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Baukonstruktion3 | 4 | 4 | 4(1) | 4(1) | 4 | 20 | I | |
| 2. | Tragwerke 4 | - | 2 | 3(1) | 6 | 8(2) | 19 | I | |
| 3. | Baubetrieb 5 | - | - | 2 | 6 | 5(2) | 13 | I bzw. III | |
| 4. | Gestaltung und Baukultur 6 | 5(3) | 5(4) | 5(3) | 5(3) | 8(5) | 28 | I | |
| 5. | Infrastruktur 7 | - | - | 5(1) | 4(2) | 3(1) | 12 | I | |
| 6. | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 7 | 5 | - | - | 19 | IV | |
| Verbindliche Übung | |||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 8 | 1(1) | 1(1) | - | - | - | 2 | III | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 36 | 38 | 38 | 37 | 185 | |||
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | |||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Jahrgang | Summe | pflich- | |||||||
| tungs- | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||
| B.1 | Hochbau | ||||||||
| 1.1 | Baukonstruktion3 | 4 | 4 | 4(1) | 4(1) | 6 | 22 | I | |
| 1.2 | Tragwerke4 | - | 2 | 3(1) | 6 | 6 | 17 | I | |
| 1.3 | Baubetrieb5 | - | - | 2 | 6 | 5(1) | 13 | I bzw. III | |
| 1.4 | Gestaltung und Baukultur6 | 5(3) | 5(4) | 5(3) | 5(3) | 11(9) | 31 | I | |
| 1.5 | Infrastruktur7 | - | - | 5(1) | 4(2) | - | 9 | I | |
| 1.6 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 7 | 5 | - | - | 19 | IV | |
| B.2 | Tiefbau | ||||||||
| 2.1 | Baukonstruktion3 | 4 | 4 | 4(1) | 2(1) | 2 | 16 | I | |
| 2.2 | Tragwerke4 | - | 2 | 3(1) | 7 | 9(2) | 21 | I | |
| 2.3 | Baubetrieb5 | - | - | 2 | 6 | 5(1) | 13 | I bzw. III | |
| 2.4 | Gestaltung und Baukultur6 | 5(3) | 5(4) | 5(3) | 3(3) | 4(4) | 22 | I | |
| 2.5 | Infrastruktur7 | - | - | 5(1) | 7(2) | 8(3) | 20 | I | |
| 2.6 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 7 | 5 | - | - | 19 | IV | |
| B.3 | Bauwirtschaft | ||||||||
| 3.1 | Baukonstruktion3 | 4 | 4 | 4(1) | 4(1) | 6 | 22 | I | |
| 3.2 | Tragwerke4 | - | 2 | 3(1) | 6 | 6(2) | 17 | I | |
| 3.3 | Baubetrieb5 | - | - | 2 | 8 | 11(3) | 21 | I bzw. III | |
| 3.4 | Gestaltung und Baukultur6 | 5(3) | 5(4) | 5(3) | 3(3) | 5(5) | 23 | I | |
| 3.5 | Infrastruktur7 | - | - | 5(1) | 4(2) | - | 9 | I | |
| 3.6 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 7 | 5 | - | - | 19 | IV | |
| B.4 | Holzbau | ||||||||
| 4.1 | Baukonstruktion3 | 4 | 4 | 4(1) | 4(1) | 6(2) | 22 | I | |
| 4.2 | Tragwerk4 | - | 2 | 3(1) | 6 | 6(1) | 17 | I | |
| 4.3 | Baubetrieb5 | - | - | 2 | 6 | 5(1) | 13 | I bzw. III | |
| 4.4 | Gestaltung und Baukultur6 | 5(3) | 5(4) | 5(3) | 5(3) | 11(9) | 31 | I | |
| 4.5 | Infrastruktur7 | - | - | 5(1) | 4(2) | - | 9 | I | |
| 4.6 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 7 | 5 | - | - | 19 | IV | |
| Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||
| Wochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Jahrgang | pflich- | |||||||
| tungs- | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||
| C. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | - | - | 2 | 2 | - | III | ||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | 2 | 2 | 2 | 2 | - | III | ||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | 2 | - | - | - | III | ||
| D. | Unverbindliche Übung | ||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| E. | Förderunterricht 10 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
4 Mit Übungen im Laboratorium im III. Jahrgang und Übungen im V. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Kompetenzbereich „Recht“ im Ausmaß von zwei Wochenstunden im IV. Jahrgang.
6 Einschließlich „Darstellende Geometrie“; mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
7 Im IV. Jahrgang mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von einer Wochenstunde sowie Übungen im Ausmaß von einer Wochenstunde. In den übrigen Jahrgängen Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 bis B.4 angeführten Pflichtgegenständen.
9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichteinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachbezogenes Qualifikationsprofil
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Projektentwicklung und des Entwurfs, der Planung und Konstruktion, der Bauausführung und des Baumanagements sowie der Bauwerksinstandhaltung und der Bauteilproduktion ausführen. Sie werden in der Bau- und Baustoffindustrie, in Baufirmen, in Architektur- und Ingenieurbüros, in Baumeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes eingesetzt. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.
Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik im Besonderen
- ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Funktion von Bauwerken sowie über die in der Bautechnik bedeutsamen Methoden, Materialien und Fertigungsverfahren, das sie im Theorieunterricht (Baukonstruktion, Tragwerkslehre, Baubetrieb, Gestaltung/Baukultur und Infrastruktur) und im Praxisunterricht (Baupraktikum und Produktionstechnik) erworben haben;
- eine auf die Berufspraxis abgestimmte betriebswirtschaftliche und rechtliche Bildung, umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Bauabwicklung und Baumanagement sowie Kompetenz in Projektmanagement und Entrepreneurship, die im Pflichtgegenstand Baubetrieb vermittelt werden;
- ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, das sie durch praktische Arbeiten in den Unterrichtsgegenständen Baupraxis und Produktionstechnik sowie Gestaltung und Baukultur (Kompetenzbereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung), in Laboratorien und durch praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben und sie verfügen über solide Kenntnisse und fachpraktische Fertigkeiten aus der bautechnischen Produktion;
- das erforderliche fachbezogene Verständnis der mathematischen, naturwissenschaftlichen und informationstechnischen Grundlagen, welche in den Unterrichtsgegenständen Angewandte Mathematik, Naturwissenschaften und Angewandte Informatik vermittelt werden;
- kommunikative Kompetenzen, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließen und auch in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Englisch vermittelt werden.
Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können
- Bauwerke aus gestalterischer, bautechnischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, Vorschriften und Normen planen und konstruieren;
- Bauwerke mittels Zeichnungen, Computeranimationen und Modellen darstellen;
- statische Systeme erkennen und analysieren, Tragwerkselemente aus Stahlbeton, Stahl und Holz berechnen, dimensionieren und durch Konstruktionspläne darstellen;
- Entscheidungen bezüglich Baustellenorganisation, Ausschreibungen, Projektmanagement, Kalkulation und Vergabe von Bauleistungen treffen;
- Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
- sich in den für die Bautechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren, Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Sofern im Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“ in den Kompetenzbereichen mehrere Werkstätten vorgesehen sind, sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bis zu 12 Werkstätten festzulegen. Die Festlegung hat sich an den durch die Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule sowie an deren standortspezifischem Ausbildungsprofil zu orientieren und ist so vorzunehmen, dass durch die ausgewählten Werkstätten alle Kompetenzbereiche abgedeckt werden.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und politische Bildung“, „Bewegung und Sport“, „Naturwissenschaften“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit technischen Hilfsmitteln lösen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Matrizen:
Matrizenprodukt, inverse Matrix.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen.
Kompetenzbereich „Analysis“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Integralrechnung auf die Biegelinie anwenden;
- können Differentialgleichungen erster Ordnung lösen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Anwendungen der Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung.
Differentialgleichungen:
Differentialgleichungen erster Ordnung, Trennung der Variablen.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
BAUKONSTRUKTION
Kompetenzbereich „Grundlagen des Bauens“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Ressourcen; Nachhaltigkeit; Baumaterialien; Bausysteme; Tragwerke; physikalische Effekte am Bau; Bauabläufe; Kostenermittlung.
Kompetenzbereich „Baustoffe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die gebräuchlichen und marktüblichen Bau- und Bauzusatzstoffe, deren Eigenschaften und die Grundlagen der Baustoffnormen;
- kennen die Verarbeitungsmethoden der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete.
Lehrstoff:
I. bis II. Jahrgang:
Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.
III. Jahrgang:
Materialprüfung.
Kompetenzbereich „Baugrund“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften und können diese analysieren, bewerten und entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen festlegen;
- kennen Bodenverbesserungsmaßnahmen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Bodenarten, Eigenschaften; Baugrundsicherung.
III. Jahrgang:
Baugrund (Bewertung, Vorbereitungs- und Verbesserungsmaßnahmen).
Kompetenzbereich „Bauelemente“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen geeignete Bauteile und Bausysteme und können diese analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln;
- kennen die grundlegenden bautechnischen Konstruktionsverfahren sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente; Abdichtungen.
II. Jahrgang:
Dachkonstruktionen; Dachdeckungen; Dachabdichtungen; Entwässerung; nichttragende und raumbildende Elemente; Vertikalverbindungen; Absturzsicherungen.
III. Jahrgang:
Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Innenausbau.
IV. Jahrgang:
Außenanlagen; Innenausbau; Sonnenschutz; Energieeffizienz und Ökologie.
V. Jahrgang:
Fassaden; Sanierungen und Ausbauarbeiten.
Kompetenzbereich „Technischer Ausbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes und können diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).
II. Jahrgang:
Ver- und Entsorgungsanlagen, planerische Grundlagen.
IV. Jahrgang:
Ver- und Entsorgungsanlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär); elektrotechnische Gebäudeausstattung; Aufzüge; planerische Grundlagen.
Kompetenzbereich „Bauphysik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden.
Lehrstoff:
I. bis II. Jahrgang:
Bauphysikalische Grundbegriffe.
III. Jahrgang:
Bauphysikalische Prüfmethoden.
IV. Jahrgang:
Messtechnische Übungen; Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten.
V. Jahrgang:
Energieausweis; Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten.
Kompetenzbereich „Darstellung und Planung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können normgerechte Zeichnungen, Konstruktions- und Werkpläne von Bauteilen erstellen, Bauwerke darstellen, berechnen und dimensionieren sowie Konstruktionsdetails erkennen und erläutern;
- können Planungsschritte erklären, Konstruktionsdetails entwickeln, analysieren und bewerten;
- kennen die baurechtlichen Vorschriften und können diese bei der Planung von Bauwerken sowie auf bestehende Objekte anwenden und erläutern.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Einsatz erforderlicher Hilfsmittel und Werkzeuge; normgerechte Darstellung.
II. bis III. Jahrgang:
Anwendung fachbezogener Software; Konstruktionsdetails.
IV. und V. Jahrgang:
Anwendung fachbezogener Software; Konstruktionsdetails; Baudokumentation.
TRAGWERKE
Kompetenzbereich „Tragsysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Terminologie der Tragwerkslehre und können Bauwerke statisch erfassen und zuordnen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Terminologie der Flächentragwerke und der Tragsysteme im Brückenbau.
IV. Jahrgang:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke.
V. Jahrgang:
Stab- und Flächentragwerke im Bauwesen (Vertiefung).
Kompetenzbereich „Einwirkungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen;
- können Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Einwirkungen im Hochbau.
III. Jahrgang:
Sicherheitskonzept; Einwirkungen im Hochbau.
Kompetenzbereich „Schnittkraftermittlung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die äußeren und inneren Kräfte von Stabtragwerken und die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren;
- können die Schnittkräfte statisch bestimmter Träger, Fachwerke und Gelenksysteme, einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke sowie von Plattentragwerken ermitteln und darstellen.
Lehrstoff:
II. bis III. Jahrgang:
Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; statisch bestimmte Stabtragwerke.
IV. Jahrgang:
Statisch unbestimmte Stabtragwerke; ungünstige Laststellungen.
V. Jahrgang:
Statisch unbestimmte Stab- und Plattentragwerke.
Kompetenzbereich „Spannungsermittlung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Begriffe der Festigkeitslehre und können die zur Spannungs- und Dehnungsermittlung erforderlichen Querschnittswerte berechnen;
- können Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen, Beanspruchungen von Bauteilen und eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Querschnittswerte.
III. Jahrgang:
Querschnittswerte; Dehnungen; Spannungen.
IV. Jahrgang:
Stabilität (Knicken); plastische Querschnittswiderstände.
V. Jahrgang:
Stabilität (Biegedrillknicken).
Kompetenzbereich „Formänderungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Arten und Ursachen von Formänderungen und können deren Größen bei Stabtragwerken berechnen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Formänderungen statisch bestimmter Stabtragwerke.
V. Jahrgang:
Formänderungen statisch unbestimmter Stabtragwerke.
Kompetenzbereich „Baustoffe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer Eigenschaften und Kennwerte sowie die zu deren Ermittlung erforderlichen Prüfverfahren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundlegende Baustoffe; Prüfverfahren.
IV. Jahrgang:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte.
V. Jahrgang:
Glas, Kunststoffe und weitere moderne Baumaterialien.
Kompetenzbereich „Bemessung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material), kennen die wichtigsten Bemessungsverfahren und können grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragwerke entwerfen, berechnen und normgerecht dimensionieren;
- kennen die wichtigsten Verbindungsmittel und können diese einsetzen und berechnen;
- kennen die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Tragwerke aus Stahl und Holz (Grundlagen).
IV. Jahrgang:
Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Bauteile).
V. Jahrgang:
Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Anschlüsse und Details); Einführung in den konstruktiven Einsatz weiterer Materialien (Mauerwerk, Glas, Kunststoffe ua.).
Kompetenzbereich „Konstruktive Durchbildung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen (optimieren) und grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
Kompetenzbereich „Darstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können normgerechte Plandarstellungen richtig interpretieren und normgerechte Zeichnungen (Übersichts- und Ausführungspläne) von Bauteilen aus Stahl, Holz und Stahlbeton erstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Übersichtspläne für Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
V. Jahrgang:
Ausführungspläne für Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
Kompetenzbereich „EDV- und CAD-Programme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können EDV-Programme zur Schnittkraft- und Verformungsermittlung und zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken sowie aktuelle CAD-Programme zur Erstellung von Plänen anwenden.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
EDV-Programme zur Schnittkraftermittlung.
IV. Jahrgang:
EDV-Programme zur Schnittkraftermittlung, zur Ermittlung der Verformungen und zur Bemessung von Stabtragwerken; CAD-Programme.
V. Jahrgang:
EDV-Programme zur Schnittkraftermittlung, zur Ermittlung der Verformungen und zur Bemessung von Flächentragwerken; CAD-Programme.
BAUBETRIEB
Kompetenzbereich „Bauorganisation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die Aufgabenstellungen im Bauablauf erkennen, erklären und anwenden sowie die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.
V. Jahrgang:
Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.
Kompetenzbereich „Bauvorschriften“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.
Lehrstoff:
III. und V. Jahrgang:
Arbeitnehmerschutz; Baubewilligung, Baugesetze; Normen; Grundkataster und öffentliche Bücher.
Kompetenzbereich „Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die gängigen Bauverfahren und können deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Arten und Einsatz.
IV. Jahrgang:
Spezialverfahren.
Kompetenzbereich „Kostenermittlung – Baupreisermittlung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundlagen der Kostenermittlung.
IV. Jahrgang:
Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.
Kompetenzbereich „Ausschreibung, Angebot, Vergabe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen;
- können dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.
Kompetenzbereich „Bauausführung und Projektentwicklung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen;
- können dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Bauleitung (Auftragnehmer):
Baustellenorganisation, Baudokumentation, Bauabrechnung, Bauübergabe.
Bauaufsicht (Auftraggeber):
Bauüberwachung, Baudokumentation, Rechnungsprüfung, Bauübernahme; Baustellenkoordination; Grundlagen des Projektmanagements und der Projektabwicklung, einfache Fallstudien.
Kompetenzbereich „Betriebsorganisation und Entrepreneurship“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen;
- können die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
- können die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung, die Inhalte eines Businessplans sowie die Instrumente des Marketings und die Zusammenhänge der einzelnen Marketinginstrumente erklären.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Mitarbeiterführung; Grundlagen der Betriebsorganisation; Businessplan-Marketing.
Kompetenzbereich „Rechnungswesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit einfacher Geschäftsfälle auf den Jahresabschluss beurteilen;
- kennen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern, können das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen;
- können den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;
- kennen die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung und können diese nach vorgegebenen Kriterien charakterisieren sowie einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Doppelte Buchhaltung, Einnahmen-Ausgabenrechnung; Kostenrechnung; Steuern; Finanzierung.
Kompetenzbereich „Recht“:
Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Siehe den Kompetenzbereich „Recht“ (IV. und V. Jahrgang) im Pflichtgegenstand „Wirtschaft und Recht“ in Anlage 1.
GESTALTUNG UND BAUKULTUR
Kompetenzbereich „Grundlagen des Gestaltens“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Wahrnehmung (Form, Struktur, Raum, Farben, Licht); Bauformen; Bauentwurf; Baugeschichte.
Kompetenzbereich „Handzeichnen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens sowie die Regeln der Beschriftung und der Farbenlehre;
- können räumliche, maßstablose einfache Details darstellen und räumliche Schaubilder anfertigen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Freihandzeichnen; Farbenlehre; Schrift und Schriftbilder; räumliches Erleben und Sehen; Skizzieren.
IV. bis V. Jahrgang:
Perspektivische Darstellung.
Kompetenzbereich „Darstellende Geometrie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Gesetzmäßigkeiten der für die Bautechnik bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper;
- kennen geometrische Formen und Transformationen;
- können bautechnische Objekte analysieren und in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
II. Jahrgang:
Konstruktive Behandlung bautechnischer Objekte; Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Baupraxis in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien; Raumtransformationen; Visualisierungen.
Kompetenzbereich „Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten;
- können Gebäude, einfache Infrastrukturbauwerke und Tragwerke (aus Stahl, Holz, Stahlbeton ua.) gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung (Übersichts- und Ausführungspläne ua.) händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
- können Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen und Bauteile und ihre Anschlüsse dimensionieren;
- können Projekte aus dem Hochbau-, Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
- können Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Normgerechtes Konstruieren und Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.
II. Jahrgang:
Einreichpläne.
III. Jahrgang:
Polierpläne, Detailpläne.
IV. Jahrgang:
Projektpläne von Bauwerken.
V. Jahrgang:
Entwurfspläne; Schalungs-, Bewehrungs- und Konstruktionspläne.
Kompetenzbereich „Gebäude- und Gestaltungslehre“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe einfacher Bauwerke;
- können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen;
- kennen messtechnische und bautechnisch spezifische Untersuchungsmethoden und können bautechnische Aufnahmen und Dokumentationen bestehender Gebäude durchführen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundzüge der Gebäude- und Gestaltungslehre.
IV. Jahrgang:
Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung; Bestandsdokumentation.
V. Jahrgang:
Sonderbauwerke.
Kompetenzbereich „Baustile“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Stilepochen.
IV. Jahrgang:
Baustile bis zur Renaissance; Denkmalschutz und Baudenkmalpflege.
V. Jahrgang:
Baustile bis zur Neuzeit.
Kompetenzbereich „Modellbau und Präsentation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues;
- können einfache Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Modellbau und Präsentation von Bauprojekten.
Kompetenzbereich „EDV- und CAD-Programme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können CAD-Programme zur Erstellung von Plänen und Präsentationen, Bürosoftware zur Erstellung technischer Berichte und EDV-Programme zur Schnittkraft- und Verformungsermittlung, zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken und zur Erstellung von Konstruktionen aus dem Infrastrukturbereich anwenden.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
EDV- und CAD-unterstützte Erstellung von Plänen.
III. bis V. Jahrgang:
Anwendung bauspezifischer Software.
INFRASTRUKTUR
Kompetenzbereich „Grundbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die maßgebenden Baunormen, baurelevanten Gesetze und bautechnischen Fachbegriffe im Grundbau sowie die gebräuchlichen Bauwerke des Grundbaues, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln;
- verstehen die Auswirkungen von Grundbaumaßnahmen und können diese bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen;
- kennen zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Grundbauwerken;
- können Behördenverfahren für Grundbauprojekte beschreiben und Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Grundbauwerke erstellen, dokumentieren und präsentieren;
- können die erforderlichen ökologischen, rechtlichen und technischen Grundlagen und Basisdaten für Grundbauaufgabenstellungen erheben, ermitteln und dokumentieren;
- können geeignete Berechnungsverfahren auswählen und interpretieren;
- können ausgewählte Bauteile und Bauwerke des Grundbaues händisch und mit EDV-gestützten Arbeitsmitteln normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen;
- können geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen, interpretieren und umsetzen;
- können ausgewählte Bauabläufe von Grundbaumaßnahmen festlegen und bezüglich ihrer Eignung bewerten, vergleichen, planen und steuern;
- können Grundbau-Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen;
- können geeignete Baukonstruktionen von Grundbaumaßnahmen entwickeln und gemäß den grundlegenden Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD planlich darstellen;
- können die maßgeblichen Boden- und Baustoffparameter erheben, geeignete Bauteil- und Bodenprüfverfahren auswählen, eigene Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Baugrund und Boden; Baugruben.
IV. Jahrgang:
Boden- und Baugrundprüfungen; bodenmechanische Berechnungen; Flachgründungen; Tiefgründungen; Verbau.
V. Jahrgang:
Tiefgründungen; Stützbauwerke und Verbau; Anwendung bauspezifischer Software.
Kompetenzbereich „Wasserbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die maßgebenden Baunormen, baurelevanten Gesetze und bautechnischen Fachbegriffe im Wasserbau sowie die gebräuchlichen Bauwerke im Wasserbau, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln;
- verstehen die Auswirkungen wasserbaulicher Baumaßnahmen und können diese bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen;
- kennen zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung wasserbaulicher Bauwerken;
- können Behördenverfahren für Wasserbauprojekte beschreiben;
- können Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Infrastrukturbauwerke erstellen, dokumentieren und präsentieren;
- können die erforderlichen ökologischen, rechtlichen und technischen Grundlagen und Basisdaten für Wasserbauaufgabenstellungen erheben, ermitteln und dokumentieren;
- können geeignete Berechnungsverfahren auswählen und interpretieren;
- können ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau händisch und mit EDV-gestützten Arbeitsmitteln normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen;
- können geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen, interpretieren und umsetzen;
- können ausgewählte Bauabläufe wasserbaulicher Maßnahmen festlegen und bezüglich ihrer Eignung bewerten, vergleichen, planen und steuern;
- können wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen;
- können geeignete Baukonstruktionen von Wasserbaumaßnahmen entwickeln und gemäß den grundlegenden Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD planlich darstellen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Wasserwirtschaft.
IV. Jahrgang:
Hydraulik; Wasserversorgung; Abwasserableitung.
V. Jahrgang:
Abwasserableitung; Abwasserreinigung; Schutzwasserbau und Wasserkraftanlagen; Umwelttechnik; Anwendung bauspezifischer Software.
Kompetenzbereich „Verkehrswegebau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die maßgebenden Baunormen, baurelevanten Gesetze und bautechnischen Fachbegriffe im Infrastrukturbereich und die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln;
- verstehen die Auswirkungen von Verkehrswegebaumaßnahmen und können diese bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen;
- kennen zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten;
- können Behördenverfahren für Verkehrswegeprojekte beschreiben und Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;
- können die erforderlichen ökologischen, rechtlichen und technischen Grundlagen und Basisdaten für Verkehrswegeaufgabenstellungen erheben, ermitteln und dokumentieren;
- können geeignete Berechnungsverfahren auswählen und interpretieren;
- können ausgewählte Bauteile und Bauwerke des Verkehrswegebaus händisch und mit EDV-gestützten Arbeitsmitteln normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen;
- können geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen, interpretieren und umsetzen;
- können ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen festlegen und bezüglich ihrer Eignung bewerten, vergleichen, planen und steuern;
- können Verkehrswegebau-Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen;
- können geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen entwickeln und gemäß den grundlegenden Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD planlich darstellen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundlagen des Verkehrswegebaus.
IV. Jahrgang:
Verkehrswegeplanung.
V. Jahrgang:
Verkehrswegeplanung; Anwendung bauspezifischer Software.
Kompetenzbereich „Vermessungswesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die maßgeblichen Methoden der Längen-, Flächen- und Volumenbestimmung und können geeignete Messgeräte den Gegebenheiten entsprechend auswählen;
- kennen Methoden und Messgeräte zur Lage- und Höhenmessung und können eigene Messungen durchführen;
- kennen die gesetzlichen Bestimmungen und Normen des österreichischen Vermessungswesen und können Lage- und Höhenpläne erstellen;
- kennen die maßgeblichen Koordinatensysteme und können diese bei geodätischen Berechnungen anwenden;
- kennen Geoinformationssysteme und deren Anwendungsgebiete;
- können Projektentwürfe in die Natur übertragen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Lage- und Höhenvermessung; Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Kataster und Grundbuch; Geoinformationssysteme; Anwendung bauspezifischer Software.
IV. Jahrgang:
Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Anwendung bauspezifischer Software.
BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Kompetenzbereiche:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen im jeweiligen Kompetenzbereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken.
- kennen die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung und können diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden.
Lehrstoff aller Kompetenzbereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätssicherung.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Kompetenzbereichen angeführten Werkstätten sowie unter Nutzung von Außenbaustellen.
Kompetenzbereich „Baumeisterarbeiten“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die für Baumeisterarbeiten gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe mit den praxisüblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten;
- können für Bauwerke die erforderlichen Erdarbeiten durchführen;
- kennen die für Bauwerke erforderlichen Gründungs-, Wand- und Deckenkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und können diese herstellen.
Lehrstoff:
Maurer-Handwerkstätte:
I. Jahrgang:
Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Oberflächen; zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge.
II. Jahrgang:
Erdbau; Flachgründungen; Mauerwerk aus großformatigen Steinen; Wände und Decken; Versetzarbeiten; Abdichtungen; Fänge; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Trockenausbau; zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge.
III. Jahrgang:
Abbruch, Sanierung und Instandhaltung; Außenanlagen; zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge.
Maurer-Maschinenwerkstätte:
II. Jahrgang:
Geräte und Maschinen, Anwendung und Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen etc.).
III. Jahrgang:
Geräte und Maschinen, Anwendung und Wartung (Schleifmaschinen, Rüttelplatten, Schrämhämmer etc.).
Schalungswerkstätte:
I. Jahrgang:
Systemlose Schalungen.
II. Jahrgang:
Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen; Lehrgerüste.
III. Jahrgang:
Systemschalungen für Decken, Platten- und Plattenbalken; Treppen.
Stahlbetonbauwerkstätte:
I. Jahrgang:
Einfache Bewehrungen; Beton.
II. Jahrgang:
Bewehrung nach Bewehrungsplänen, Beton.
III. Jahrgang:
Sanierung von Bewehrung und Beton.
Steinmetzwerkstätte:
III. Jahrgang:
Bearbeitung von Kunst- und Naturstein; Verlegearbeiten.
Kompetenzbereich „Zimmermeisterarbeiten“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die für Zimmereiarbeiten gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe mit den praxisüblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten;
- kennen die für Bauwerke erforderlichen Wand-, Decken- und Dachkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und Verankerungen und können diese herstellen.
Lehrstoff:
Zimmerer-Handwerkstätte:
I. Jahrgang:
Materialkunde und Verarbeitung; Holzverbindungen.
II. Jahrgang:
Dächer; Austragungen; Verbindungsmittel.
III. Jahrgang:
Dachaufbauten; Austragungen.
Zimmerer-Maschinenwerkstätte:
I. Jahrgang:
Geräte und Maschinen, deren Anwendung und Instandhaltung.
II. Jahrgang:
Wandsysteme; Deckensysteme; Dachsysteme; Schutzmechanismen an Geräten und Maschinen.
III. Jahrgang:
Holztreppen und Geländer; CAD-Technik, CNC-Technik.
Holzkonstruktions- und Ausbauwerkstätte:
II. Jahrgang:
Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Dachkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel.
III. Jahrgang:
Dachaufbauten; Austragungen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad; dreidimensionale Tragwerke; Abbundmethoden und Anreißtechnik.
Abbundwerkstätte:
I. Jahrgang:
Holzkonstruktionen.
II. Jahrgang:
Dachstühle.
III. Jahrgang:
Tragkonstruktionen; Tragsysteme.
Holzleimbauwerkstätte:
I. Jahrgang:
Verleimungen; Verklebungen.
II. Jahrgang:
Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit.
III. Jahrgang:
Leimholzherstellung verschiedener geometrischer Formen; Ausschalen und Zuschnitt; Qualitätskontrolle der Verleimung.
Kompetenzbereich „Baunebengewerbe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die im Baunebengewerbe gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe mit den praxisüblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten.
Lehrstoff:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte:
II. Jahrgang:
Schlosserarbeiten (Schleifen, Schneiden, Bohren).
III. Jahrgang:
Schlosserarbeiten (Schweißen).
Bautischler- und Innenausbauwerkstätte:
II. Jahrgang:
Bautischlerarbeiten.
III. Jahrgang:
Fliesenlegearbeiten; Trockenausbau.
Haustechnik-Installationswerkstätte:
II. Jahrgang:
Installateurarbeiten.
III. Jahrgang:
Energieversorgung.
Malerwerkstätte:
II. Jahrgang:
Maler- und Anstreicherarbeiten; Stuckarbeiten.
Dachdecker- und Spenglerwerkstätte:
III. Jahrgang:
Dachdecker- und Spenglerarbeiten; Schwarzdeckerarbeiten.
Kompetenzbereich „Angewandter Baubetrieb“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Geräte und Methoden, um Lage und Abmessungen von Bauwerken festzulegen und können diese vom Plan in die Wirklichkeit übertragen sowie bestehende Bauteile aufmessen;
- können die Ausführungsqualität beurteilen;
- kennen die Regeln für die komplexe Abfolge bei der Herstellung von Bauteilen;
- können die Arbeitsschritte und den Material- und Werkzeugeinsatz planen, ausführen und dokumentieren;
- kennen die Wartungs- und Überprüfungserfordernisse der Geräte und Werkzeuge;
- kennen branchenübliche EDV-Programme und können diese anwenden.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
I. Jahrgang:
Arbeits- und Schutzgerüste.
II. Jahrgang:
Vermessung; CAD-Technik; CNC-Technik.
III. Jahrgang:
Arbeitsvorbereitung; Bauablauf.
Modellbauwerkstätte:
II. Jahrgang:
Arbeitsmodelle.
III. Jahrgang:
Präsentationsmodelle.
Wartungswerkstätte:
II. Jahrgang:
Wartung technischer Geräte.
III. Jahrgang:
Zusammenbau technischer Geräte.
Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte
B.1 Hochbau
1.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Baustoffe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen innovative, nachhaltige Baumaterialien.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Einsatzbereiche; Anwendung und Materialprüfung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.
V. Jahrgang:
Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.
Kompetenzbereich „Bauelemente“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen komplexe Bauelemente (Fertigteile, großflächige Fassadenkonstruktionen ua.).
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Energieeffiziente Bauweisen.
V. Jahrgang:
Ausgewählte Sanierungsverfahren; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
Kompetenzbereich „Technischer Ausbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente.
V. Jahrgang:
Zukunftsorientierter Ausbau.
Kompetenzbereich „Bauphysik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen und können diese ökologisch und ökonomisch bewerten;
- können ausgewählte bauphysikalische Messverfahren anwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden.
1.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.3 BAUBETRIEB
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können eigenständig komplexe Gebäude entwerfen und planen;
- können Bauteile und Bauwerke in einer 3D-CAD-Umgebung erstellen;
- können räumliche Animationen erstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Grundlagenerhebung; Erstellung schwerpunktspezifischer Pläne und Projekte.
V. Jahrgang:
Entwerfen komplexer Gebäude.
Kompetenzbereich „Gebäude- und Gestaltungslehre“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke;
- können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen und darstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Gebäudeanalyse; Proportionsstudien.
V. Jahrgang:
Material- und funktionsgerechtes Gestalten.
Kompetenzbereich „Baustile“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlich richtiger Einordnung und Interpretation erstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Zeitdokumente und gesellschaftliches Umfeld; Verfahren der Baudenkmalpflege.
V. Jahrgang:
Historische Materialien und deren Einordnung.
Kompetenzbereich „Modellbau und Präsentation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können komplexe Arbeits- und Präsentationsmodelle zu eigenständig entworfenen Projekten fertigen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Dokumentation und Präsentationstechniken einzelner Entwurfsschritte.
1.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
B.2 Tiefbau
2.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Tragsysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen und geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen.
Lehrstoff:
IV. bis V. Jahrgang:
Im Brückenbau verwendete Tragsysteme.
Kompetenzbereich „Einwirkungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.
Lehrstoff:
IV. bis V. Jahrgang:
Einwirkungen im Brückenbau.
Kompetenzbereich „Bemessung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
- können spezifische Bauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Einfache Brückentragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
V. Jahrgang:
Spezifische Brückenbauteile; Grundlagen Spannbeton.
Kompetenzbereich „Konstruktive Durchbildung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können grundlegende Brückentragsysteme und spezifische Bauteile konstruktiv durchbilden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Spezifische Brückenbauteile.
V. Jahrgang:
Brückentragwerke.
Kompetenzbereich „Darstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Brückentragwerke und spezifische Bauteile entwerfen und darstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Übersichtspläne von Brückentragwerken (generelle Projekte).
V. Jahrgang:
Ausführungspläne von Brückentragwerken und spezifischen Bauteilen (Detailprojekte).
2.3 BAUBETRIEB
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Konstruktionsübungen, Entwurfszeichnen und Darstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Gebäude, komplexe Infrastrukturbauwerke und Tragwerke und Tragwerkdetails gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
- können schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
- können spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
- können technische Berichte erstellen, Konstruktionsgänge dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
- können Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen und optimieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Übersichts- und Ausführungspläne; konstruktive Durchbildung komplexer Ingenieurbauwerke sowie Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
V. Jahrgang:
Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Entwurf, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke.
2.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Grundbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können komplexere bodenmechanische Berechnungen durchführen und Flach- und Tiefgründe, Dämme, Baugruben- und Bauwerkssicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
- kennen tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise;
- kennen die Zusammenhänge biologischer Prozesse, die Grundlagen der Umwelttechnik und die Methoden des nachhaltigen Einsatzes und der Entsorgung von Stoffen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Entwurf, Planung, Bemessung und Darstellung von Bauwerken im Grundbau; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang:
Entwurf, Planung, Bemessung und Darstellung von Bauwerken im Grundbau; Anwendung bauspezifischer Software; Abfallwirtschaft; Deponietechnik, Umweltverträglichkeit.
Kompetenzbereich „Wasserbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen aktuelle infrastrukturelle Entwicklungen;
- können komplexere hydraulische Berechnungen durchführen, Wasserversorgungs-, Abwasserentsorgungs- und Abwasserreinigungsprojekte entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
- kennen hydrographische, gewässerkundliche Grundlagen und angewandte Berechnungen;
- kennen wasserbauliche Anlagen und Rückwirkungen auf Ökologie sowie wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Rahmenbedingungen und können einfache wasserbauliche Anlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Hydraulische Berechnungen; Hydrografie und Gewässerkunde; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang:
Wasserbau; Wasserversorgung; Abwasserentsorgung; Anwendung bauspezifischer Software.
Kompetenzbereich „Verkehrswegebau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen aktuelle verkehrstechnische Entwicklungen;
- können Straßenverkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
- kennen die rechtlichen, ökologischen und umwelttechnischen Rahmenbedingungen;
- kennen eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren.
Lehrstoff:
IV. bis V. Jahrgang:
Verkehrsanlagenplanung; Anwendung bauspezifischer Software.
2.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
B.3 Bauwirtschaft
3.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Baustoffe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen innovative, nachhaltige Baumaterialien.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Einsatzbereiche; Anwendung und Materialprüfung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.
V. Jahrgang:
Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.
Kompetenzbereich „Bauelemente“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen komplexe Bauelemente (Fertigteile, großflächige Fassadenkonstruktionen ua.).
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Energieeffiziente Bauweisen.
V. Jahrgang:
Ausgewählte Sanierungsverfahren; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
Kompetenzbereich „Technischer Ausbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente.
V. Jahrgang:
Zukunftsorientierter Ausbau.
Kompetenzbereich „Bauphysik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen und können diese ökologisch und ökonomisch bewerten;
- können ausgewählte bauphysikalische Messverfahren anwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden.
3.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.3 BAUBETRIEB
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Bauorganisation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können an Hand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen der Bauorganisation analysieren und lösen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzbereich „Bauvorschriften“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese an konkreten Fallbeispielen anwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Vertiefung an Hand von Fallbeispielen; Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.
Kompetenzbereich „Kostenermittlung – Baupreisermittlung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die Kosten-Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzbereich „Ausschreibung, Angebot, Vergabe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzbereich „Bauausführung und Projektentwicklung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Projekte entwickeln und komplexere Bauabläufe erfassen und planen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzbereich „Betriebsorganisation und Entrepreneurship“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können an Hand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzbereich „Rechnungswesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können an Hand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
3.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
B.4 Holzbau
4.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Baustoffe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die holzbauspezifischen Werkstoffe, deren Eigenschaften und Handelsformen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Dämmstoffe und Dichtungen; Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel; verleimte Ware.
Kompetenzbereich „Bauelemente“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Anforderungen an den Holzschutz;
- kennen die verschiedenen Holzbausysteme und können diese den Anforderungen gemäß auswählen und einsetzen;
- können holzbauspezifische Elemente entwickeln und die Anschlussdetails ausarbeiten;
- können für Holzbauteile Vorfertigungsgrade in Bezug auf Logistik und Montage entwickeln.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen.
V. Jahrgang:
Projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente.
Kompetenzbereich „Bauphysik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen von verschiedenen Gebäudeklassen die bauphysikalischen Anforderungen an die Bauteile und sind in der Lage, diese in den Konstruktionen zu berücksichtigen;
- können Holzbauwerke unter Berücksichtigung ökologischer und energieoptimierter Bauweisen entwickeln.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Schallschutz; Wärmeschutz (Phasenverschiebung, sommerlicher Wärmeschutz); Festigkeitsprüfungen; Brandschutz.
V. Jahrgang:
Luft- und Winddichtheit; Thermografie.
4.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Tragsysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Rahmenbau; Plattenbau; Fachwerksbau; Verbundkonstruktionen.
Kompetenzbereich „Formänderungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau und können sie unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Schwingungen im Holzbau.
Kompetenzbereich „Bemessung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Verbindungsmittel in mehrschnittigen Verbindungen normgerecht dimensionieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Verbindungsmittel in Holzkonstruktionen.
Kompetenzbereich „Konstruktive Durchbildung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Komplexe Holzbauwerke.
4.3 BAUBETRIEB
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
D. Unverbindliche Übung
Siehe Anlage 1.
E. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.
Anlage 1.2
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK UND TECHNISCHE INFORMATIK
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| pflich- | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Jahrgang | Summe | tungs- | ||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||
| A. | Allgemeine Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | 8 | III | |
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | - | - | - | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |
| 7. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 3 | 2 | 2 | 15 | I | |
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | - | 10 | II | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Hardwareentwicklung4 | 7(2) | 7(2) | 2 | 3 | 4 | 23 | I | |
| 2. | Messtechnik und Regelungssysteme | - | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | I | |
| 3. | Digitale Systeme und Computersysteme5 | - | - | 3(2) | 4(2) | 4(2) | 11 | I | |
| 4. | Kommunikationssysteme und -netze5 | - | - | 2 | 2(1) | 5(2) | 9 | I | |
| 5. | Fachspezifische Softwaretechnik4 | 3(2) | 4(2) | 2(2) | 2(2) | 2(1) | 13 | I | |
| 6. | Laboratorium | - | - | 3 | 4 | 8 | 15 | I | |
| 7. | Prototypenbau elektronischer Systeme6 | 7 | 7 | 8 | 4 | - | 26 | III bzw. IV | |
| Verbindliche Übung | |||||||||
| Soziale und personale Kompetenz7 | 2(2) | - | - | - | - | 2 | III | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 37 | 185 | |||
| Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||
| Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Freigegenstände, Unverbindliche | pflich- | ||||||||
| Übung, Förderunterricht | Jahrgang | tungs- | |||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||
| C. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | - | - | 2 | 2 | - | III | ||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | 2 | 2 | 2 | 2 | - | III | ||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | 2 | - | - | - | III | ||
| D. | Unverbindliche Übung | ||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| E. | Förderunterricht9 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich im Ausmaß von 2 Wochenstunden auf die Kompetenzbereiche „Wirtschaft“ und „Rechungswesen, die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 3 Wochenstunden auf den Kompetenzbereich „Recht“.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
6 Teilungen in Schülergruppen und Einstufung wie im „Werkstättenlaboratorium“ im Ausmaß von je 4 Wochenstunden im III. und IV. Jahrgang; Teilungen in Schülergruppen und Einstufung der übrigen Wochenstunden wie in „Werkstätte“.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachbezogenes Qualifikationsprofil
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Hardwaretechnik, der Mess- und Regelungstechnik, der Kommunikationssysteme und Kommunikationsnetze, der Computersysteme und der Softwaretechnik ausführen. Dabei steht die Planung, Entwicklung und Realisierung elektronischer Geräte, der Entwurf angepasster Softwarelösungen, die Auswahl, Analyse, messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund.
Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik im Besonderen
- ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von elektronischen Systemen, das sie in einem Theorieunterricht und einem begleitenden Praxisunterricht in den Unterrichtsgegenständen „Hardwareentwicklung“, „Messtechnik- und Regelungssysteme“, „Digitale Systeme und Computersysteme“, „Kommunikationssysteme und -netze“ sowie „Fachspezifische Softwaretechnik“ erworben haben;
- ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Hardware und Software, das durch inhaltliche und organisatorische Vernetzung der Unterrichtsgegenstände „Hardwareentwicklung“, „Digitale Systeme und Computersysteme“ sowie „Fachspezifische Softwaretechnik“ vermittelt wird (Hardware Software Co-Design);
- ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, das sie durch praktische Arbeiten in Werkstätten und Laboratorien, in Konstruktionsübungen sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben;
- ein vertieftes Verständnis der mathematischen, naturwissenschaftlichen und informationstechnischen Grundlagen, welche in den Unterrichtsgegenständen „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaften“ und „Fachspezifische Softwaretechnik“ vermittelt werden;
- kommunikative Kompetenzen, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließen und in den Unterrichtsgegenständen „Deutsch“ und „Englisch“ vermittelt werden sowie
- unternehmerische Kompetenzen, die betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, Wissen und Erfahrungen im Projektmanagement sowie Managementkenntnisse einschließen und in den projektorientierten Fachgegenständen „Prototypenbau elektronischer Systeme“ und „Laboratorium“ sowie dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaft und Recht“ vermittelt werden.
Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik können
- elektronische Schaltungen und Systeme unter Berücksichtigung von Kundenvorgaben bzw. Normen und Vorschriften spezifizieren;
- elektronische Systeme durch hierarchische Modelle darstellen und die einzelnen in Wechselwirkung stehenden Hardware- und Software-Komponenten durch Verhaltens- und Strukturbeschreibungen spezifizieren;
- Algorithmen der digitalen Signalverarbeitung und der digitalen Regelungstechnik durch Abbildung auf Hardware und Software als elektronische Systeme realisieren;
- elektronische Schaltungen und Systeme unter Verwendung von Softwaretools für Analyse, Simulation und Synthese entwickeln;
- Baugruppen elektronischer und informationstechnischer Geräte manuell und maschinell herstellen;
- Prototypen elektronischer Systeme durch Assemblierung von elektronischen Baugruppen und Programmierung von maschinennaher Betriebssoftware herstellen;
- elektronische Systeme betreiben, Fehlfunktionen feststellen und Störungen unter Einsatz geeigneter Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren beheben;
- Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung und im Support organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
- sich in den für die Elektronik und der Technischen Informatik relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, betriebsintern und mit Kunden in Deutsch und Englisch kommunizieren, englischsprachige Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
In den Pflichtgegenständen als Vertiefung (V) gekennzeichnete Lernziele sind bei Abweichungen von schulautonomen Lehrplanbestimmungen bevorzugt umzusetzen.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“ „Bewegung und Sport“ und „Naturwissenschaften“:
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und kennen die Boole´schen Verknüpfungen;
- können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
- können die algebraischen und zahlentheoretischen Grundlagen der Codierung und Chiffrierung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes anwenden;
- kennen lineare Codes und können an Hand von fachrelevanten Beispielen Codierungen und Decodierungen durchführen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der Mathematik:
Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen. Zahlensysteme.
III. Jahrgang:
Matrizen:
Matrizenprodukt, inverse Matrix.
IV. und V. Jahrgang:
Boole´sche Algebra:
Schaltfunktionen und Boole´sche Ausdrücke.
Codierung und Chiffrierung:
Zahlensysteme; Algebraische und zahlentheoretische Grundlagen der Codierung und Chiffrierung.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Summe von Sinusfunktionen durch eine allgemeine Sinusfunktion darstellen;
- können logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden;
- können komplexwertige Funktionen einer Variablen auswerten und grafisch darstellen.
Lehrstoff:
II. und IV. Jahrgang:
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen und Frequenzgang.
Kompetenzbereich „Analysis“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und an Hand von Beispielen veranschaulichen;
- können partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
- können Exponential-, Logarithmus- und trigonometrische Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
- können Bedingungen angeben, unter denen Potenzreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Potenzreihen anführen;
- können periodische Funktionen durch trigonometrische Polynome approximieren und die Fourierkoeffizienten interpretieren;
- kennen die Rechenregeln für die Laplace-Transformation und können die Laplace-Transformierten von fachrelevanten Zeitfunktionen berechnen;
- können die kontinuierliche Fouriertransformation auf aperiodische Zeitfunktionen anwenden und die Fourier-Transformierte interpretieren;
- können Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten lösen und kennen im Besonderen die Lösungsfälle der linearen Schwingungsgleichung mit konstanten Koeffizienten;
- können Aufgaben des Fachgebietes durch Entwicklung von Funktionen in Potenz- und Fourierreihen bearbeiten, Integraltransformationen auf Aufgaben des Fachgebietes anwenden und für das Fachgebiet relevanten Systeme mit Hilfe von Differentialgleichungen modellieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Integralrechnung:
Integralmittelwerte.
IV. und V. Jahrgang:
Funktionen mehrerer Variablen:
Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien; Approximation von Funktionen durch trigonometrische Polynome, Fourierentwicklung.
Integraltransformationen:
Uneigentliche Integrale; Laplacetransformation; Fouriertarnsformation.
Lineare Differentialgleichungen:
Elementare Lösungsmethoden; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen.
Kompetenzbereich „Stochastik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Schätzwerte für Verteilungsparameter bestimmen und Konfidenzintervalle für den Mittelwert einer normalverteilten Zufallsvariablen berechnen und interpretieren
- können signifikante und nicht signifikante Testergebnisse interpretieren.
Lehrstoff:
II. und IV. Jahrgang:
Beurteilende Statistik:
Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung; Prinzip des Alternativtests, T-Test.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
HARDWAREENTWICKLUNG
Kompetenzbereich „Grundlagen der Elektronik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und der Digitaltechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen;
- können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elektrotechnische Grundgrößen:
Spannung, Strom, Widerstand, Leistung.
Gleichstromtechnik:
Ohmsches Gesetz, Strom- und Spannungsquellen, Kirchhoffsche Gesetze, Überlagerungsprinzip; Grundbegriffe des elektrischen Feldes.
Grundlagen der Digitaltechnik:
Logische Grundfunktionen, Boolesche Algebra, Zahlensysteme.
II. Jahrgang:
Grundbegriffe des magnetischen Feldes.
Wechselstromtechnik:
Impedanz, Leistung, Zeigerdiagramm, Bodediagramm, RLC-Schaltungen.
Grundlagen der Digitaltechnik:
Flip-Flops.
Kompetenzbereich „Bauelemente“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente;
- können die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren und elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern messtechnisch analysieren;
- können einfache und komplexe Bauelemente auswählen, einbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elektromechanische Bauelemente:
Schalter/Taster, Verbindungselemente.
Passive Bauelemente:
Widerstände, Kondensatoren, Dioden.
II. Jahrgang:
Passive Bauelemente:
Spulen.
Aktive Bauelemente:
Transistoren (Grundfunktion).
Integrierte Bauelemente:
Logikfamilien, Operationsverstärker (Grundlagen).
III. Jahrgang:
Elektromechanische Bauelemente:
elektroakustische Wandler.
Passive Bauelemente:
Übertrager, Quarze.
Aktive Bauelemente:
Transistoren, optoelektronische Bauelemente.
Integrierte Bauelemente:
Spannungsregler, Operationsverstärker (Vertiefung), programmierbare Bauelemente (PLDs).
IV. Jahrgang:
Integrierte Bauelemente:
ASICs.
Kompetenzbereich „Grundschaltungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete;
- können einfache elektronische Schaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen entwerfen und dimensionieren, elektronische Schaltungen rechnerisch und messtechnisch im Zeit- und Frequenzbereich analysieren;
- können Bauelementgruppen auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Digitale Grundschaltungen:
Digitale Auswahlschaltungen, Rechenschaltungen.
III. Jahrgang:
Digitale Grundschaltungen:
Zähler, Register; Elektronische Schalter und Kippschaltungen.
Analoge Grundschaltungen:
Verstärker, Spannungs- und Stromquellen.
IV. Jahrgang:
Analoge Grundschaltungen: Oszillatoren.
Kompetenzbereich „Schaltungsentwicklung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können eine Schaltungsspezifikation erklären und einfache elektronische Schaltungsstrukturen erkennen;
- können Schaltungsmodule entsprechend der Spezifikation systematisch zu einer komplexeren Einheit zusammenfügen, komplexe Schaltungen analysieren und in Bezug auf ihre spezifizierte Funktion hin bewerten;
- können elektronische Schaltungen nach gegebener Spezifikation entwickeln, fertigen, testen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Analoge Schaltungstechnik:
Grundlagen der elektrischen und thermischen Dimensionierung.
Digitale Schaltungstechnik:
Kombinatorische Logikschaltungen.
III. Jahrgang:
Schaltungsspezifikation.
Analoge Schaltungstechnik:
Schaltungsentwurf.
Digitale Schaltungstechnik:
Sequenzielle Logikschaltungen.
IV. Jahrgang:
Digitale Schaltungstechnik:
Hardwarebeschreibungssprachen, Interfacetechniken.
V. Jahrgang:
Schaltungen mit unstetiger Charakteristik.
Digitale Schaltungstechnik:
Automatenentwurf.
Kompetenzbereich „Schaltungsanalyse und -simulation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Methoden zur Beschreibung von Schaltungen, die typischen Strukturen einer Hardwarebeschreibungssprache und Werkzeuge zur Schaltungssimulation und können diese bedienen;
- können das Verhalten elektronischer Schaltungen beschreiben, simulieren und die Ergebnisse entsprechend darstellen;
- können Methoden der Hardwarebeschreibung zur Analyse elektronischer Schaltungen anwenden und aus den Ergebnissen die nötigen Schlussfolgerungen ziehen;
- können verschiedene Methoden zur Analyse elektronischer Schaltungen auswählen und anwenden sowie die Schaltung unter Zuhilfenahme der Ergebnisse redesignen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Schaltungsbeschreibungen, Analyseverfahren und Simulationswerkzeuge für digitale Grundschaltungen.
III. Jahrgang:
Schaltungsbeschreibungen, Analyseverfahren und Simulationswerkzeuge für analoge Grundschaltungen.
IV. Jahrgang:
Schaltungsbeschreibungen, Analyseverfahren und Simulationswerkzeuge für programmierbare Bauelemente.
V. Jahrgang:
Schaltungsbeschreibungen, Analyseverfahren und Simulationswerkzeuge für programmierbare Systeme.
Kompetenzbereich „PCB-Design“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundsätzlichen Erfordernisse bei der Erstellung eines Platinenlayouts;
- können mit geeigneten Werkzeugen für gegebene Schaltungen ein Schaltungslayout erstellen;
- können Layouts in Hinblick auf Konstruktionsrichtlinien und EMV-Kriterien beurteilen und für komplexe elektronische Schaltungen die Fertigungsunterlagen erstellen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
CAD-Werkzeuge (Grundlagen).
III. Jahrgang:
CAD-Werkzeuge (Anwendungen); Planen und Realisieren von Layouts.
IV. Jahrgang:
Signalintegrität, EMV-Kriterien.
Kompetenzbereich „Werkstoffe der Elektronik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen gängige Werkstoffe, die in der Elektronik Anwendung finden, können ihre Eigenschaften beurteilen und kennen Werkzeuge und Verfahren zu ihrer Bearbeitung;
- können geeignete Werkstoffe für die Fertigung von elektronischen Komponenten auswählen und bearbeiten, die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten;
- können systemrelevante mechanische Komponenten normgerecht konstruieren und fertigen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Werkstoffe; Materialeigenschaften; Bearbeitungsverfahren.
II. Jahrgang:
Fertigungsverfahren.
Kompetenzbereich „Fertigen von elektronischen Schaltungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Möglichkeiten, aus gegebenen Schaltplänen Schaltungen zu fertigen;
- können Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden;
- können die Qualität der Fertigung von elektronischen Geräten überprüfen und beurteilen sowie elektronische Schaltungen fertigungsgerecht entwickeln, produzieren, messtechnisch überprüfen in Betrieb nehmen und dokumentieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Prototypenaufbau; PCB-Fertigungstechniken; SMD-Technologien und Schaltungstest (Grundlagen).
II. Jahrgang:
Prototypenaufbau; PCB-Fertigungstechniken; SMD-Technologien und Schaltungstest (Baugruppen).
III. Jahrgang:
Prototypenaufbau; PCB-Fertigungstechniken; SMD-Technologien und Schaltungstest (Geräte).
IV. Jahrgang:
Prototypenaufbau; PCB-Fertigungstechniken; SMD-Technologien und Schaltungstest (Systeme).
Kompetenzbereich „Projektmanagement und Qualitätssicherung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements;
- können Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten;
- können Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsstandards organisieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Projektmanagementkonzepte und Phasenmodelle; Methoden, Werkzeuge und Dokumente im PM-Prozess; Projektplanung, -durchführung und -dokumentation.
V. Jahrgang:
Verfahren und Standards der Qualitätssicherung.
MESSTECHNIK UND REGELUNGSSYSTEME
Kompetenzbereich „Sensorik und Aktorik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Sensoren, Aktoren und deren Ansteuerprinzipien;
- können für die jeweilige Anwendung geeignete Sensoren und Aktoren auswählen;
- können Sensoren, Aktoren und Stellverfahren mathematisch bzw. anhand von Kennlinien analysieren und diese gemeinsam mit Antrieben und Stellgliedern zur Realisierung von Mess-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben einsetzen (V).
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Messung nichtelektrischer Größen.
III. Jahrgang:
Betriebsverhalten von Elektromotoren.
IV. Jahrgang:
Stellglieder.
Kompetenzbereich „Messverfahren“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen geeignete Messverfahren für elektrische Größen, Zeit und Frequenz, deren Kenngrößen und Messfehler;
- können für das jeweilige Einsatzgebiet geeignete Messverfahren auswählen und die erforderlichen Messschaltungen dimensionieren;
- können Messergebnisse kommentieren und dokumentieren, Messfehler abschätzen und geeignete Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen (V).
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Strom-, Spannungs-, Impedanz- und Leistungsmessung.
III. Jahrgang:
Frequenz- und Zeitmessung; Messfehler, statistische und qualitätsrelevante Größen.
Kompetenzbereich „Signalaufbereitung und -darstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Verfahren zur Signaldarstellung und -aufbereitung sowie die entsprechenden Funktionseinheiten einer Messkette;
- können für die jeweilige Anwendung geeignete A/D- und D/A-Wandler, Messverstärker und Filter auswählen sowie Signalverarbeitungsketten in Verbindung mit Messaufgaben einsetzen;
- können die Auswirkung von A/D- und D/A-Wandlung bewerten und das Verhalten von Messverstärkern und Filtern berechnen bzw. simulieren sowie komplette Signalverarbeitungsketten konfigurieren und für Messaufgaben einsetzen (V).
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Signalkennwerte.
III. Jahrgang:
A/D- und D/A-Wandlung; Messverstärker.
IV. Jahrgang:
Zeit- und Frequenzbereichsbeschreibungen; Filter.
V. Jahrgang:
Computerunterstützte Messsysteme.
Kompetenzbereich „Regelungstechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Architekturen von Regelungssystemen sowie deren Beschreibungsformen und Simulationswerkzeuge;
- können Analog- und Digitalregler dimensionieren und realisieren;
- können Regelkreise durch Simulation, Berechnung und Messung analysieren bzw. aufbauen und in Betrieb nehmen (V).
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Modellierung von Regelstrecken.
V. Jahrgang:
Reglertypen, Regelkreis, Simulation.
Kompetenzbereich „Schnittstellen und Bussysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen gebräuchliche Schnittstellenstandards und branchenübliche Feldbussysteme;
- können Geräte mithilfe von Standardschnittstellen und Feldbussystemen verbinden und in Betrieb setzen;
- können Signalverläufe und Protokolle an Schnittstellen und Bussen analysieren, Fehlerzustände erklären sowie Feldbussysteme konzipieren und implementieren (V).
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Standardschnittstellen.
V. Jahrgang:
Feldbusse.
Kompetenzbereich „Testen und Fehlersuche in Komponenten, Modulen und Systemen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Messgeräte und Messmethoden für Test und Fehlersuche in elektronischen Geräten;
- können gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen;
- können Test- und Fehlersuche in elektronischen Systemen durchführen und normgerecht dokumentieren.
Lehrstoff:
III. bis V. Jahrgang:
Laborgeräte, Strategien zur Fehlersuche, Protokollierung, Qualitätssicherung.
Kompetenzbereich „Betrieb von Geräten und Systemen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- verstehen die üblichen Darstellungsformen in technischen Dokumentationen und Serviceanleitungen;
- können mithilfe technischer Dokumentationen elektronische Geräte und Systeme in Betrieb nehmen und einfache Servicearbeiten durchführen sowie technische Dokumentationen erstellen.
Lehrstoff:
II. bis V. Jahrgang:
Inbetriebnahme, Service, technische Dokumentation.
DIGITALE SYSTEME UND COMPUTERSYSTEME
Kompetenzbereich „Entwurf digitaler Systeme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die grundlegenden Verfahren des digitalen Systementwurfs anwenden, Digitalbausteine auswählen und den Entwurf dokumentieren;
- können digitale Systeme durch Simulation verifizieren und bewerten, unter Verwendung von Entwicklungsplattformen implementieren, in Betrieb nehmen und testen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Zahlendarstellung und Codierung; Entwurf von Schaltwerken; programmierbare Logikbausteine.
IV. Jahrgang:
Hardwarebeschreibungssprachen; Komponentenauswahl und Systemdesign.
V. Jahrgang:
Beschreibung, Entwurf, Simulation und Dokumentation komplexer digitaler Systeme; EMV-konformes Design.
Kompetenzbereich „Computerarchitekturen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Basisarchitekturen und Kenngrößen moderner Computer und können eine für die jeweilige Anwendung geeignete Computerarchitektur auswählen;
- können Computerarchitekturen analysieren sowie deren Eignung für spezielle Anwendungsfälle bewerten und vergleichen (V).
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Basisarchitekturen.
IV. Jahrgang:
Computersysteme.
V. Jahrgang:
Anwendungsspezifische Architekturen.
Kompetenzbereich „Embedded Systems“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Embedded Systems unter Verwendung von Entwicklungsplattformen als Hardware Software Co-Design realisieren;
- können für die jeweilige Anwendung geeignete programmierbare Logikbausteine auswählen, mithilfe von Hardwarebeschreibungen konfigurieren und testen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Prozessoren, Einführung in die Mikrocontrollerprogrammierung.
IV. Jahrgang:
Entwurf und Dokumentation von Mikrocontrollerprogrammen, Peripheriebausteine, Interface-Techniken.
V. Jahrgang:
Betriebssysteme für Embedded Systems; Echtzeitverarbeitung.
Kompetenzbereich „Signalverarbeitung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundlegenden Methoden der digitalen Signalverarbeitung und die Architekturen moderner Signalprozessoren;
- können für die jeweilige Anwendung geeignete Signalverarbeitungsalgorithmen auswählen und parametrieren;
- können Methoden der Signalverarbeitung durch Simulation analysieren und bewerten sowie Algorithmen der Signalverarbeitung implementieren, testen und optimieren (V).
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Algorithmen der digitalen Signalverarbeitung: Signalanalyse, Signalgenerierung, Filterung.
V. Jahrgang:
Signalprozessoren, Entwurf und Dokumentation von Signalprozessoranwendungen.
Kompetenzbereich „Realisierung und Test von Systemen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Prototypen digitaler Systeme fertigen, in Betrieb nehmen, unter Verwendung von Software-Tools und Messgeräten testen bzw. Fehler lokalisieren und beheben.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Digitale Systeme:
Aufbau, Test und Fehlersuche bzw. -behebung.
IV. Jahrgang:
Mikrocontroller und programmierbare Logikbausteine:
Implementierung, Test und Fehlersuche bzw. -behebung.
V. Jahrgang:
Komplexe Systeme:
Einsatz von Betriebssystemen für Embedded Systems; EMV-konformer Aufbau.
KOMMUNIKATIONSSYSTEME UND –NETZE
Kompetenzbereich „Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Beschreibungen von Signalen im Zeit- und Frequenzbereich, verstehen die grundlegenden Theoreme der Informationstheorie und Übertragungstechnik und können die wesentlichen Verfahren der Codierung, Modulation und Mehrfachausnutzung von Übertragungskanälen erklären;
- können übertragungstechnische Grundschaltungen dimensionieren, simulieren und messtechnisch überprüfen (V).
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Begriffsdefinitionen und Grundlagen, Modulations- und Demodulationsverfahren, Multiplexverfahren.
V. Jahrgang:
Übertragungskanäle, Quell- und Kanalcodierungsverfahren.
Kompetenzbereich „Hochfrequenztechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen das Frequenzverhalten von aktiven und passiven Bauelementen sowie die Prinzipien der elektromagnetischen Wellenausbreitung;
- können für die jeweilige Anwendung geeignete übertragungstechnische Komponenten auswählen sowie das Hochfrequenzverhalten messtechnisch erfassen (V).
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
HF-Bauelemente, Leitungen, Antennen und Freiraumausbreitung, Sende- und Empfangskonzepte.
V. Jahrgang:
Methoden der HF-Technik, HF-Schaltungen, HF-Messtechnik; Elektromagnetische Verträglichkeit.
Kompetenzbereich „Optische Nachrichtentechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Funktionsweise von optoelektronischen Bauelementen;
- können optoelektronische Signale messtechnisch erfassen sowie für die jeweilige Anwendung geeignete Komponenten auswählen (V).
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Sende- und Empfangselemente, Lichtwellenleiter, aktive und passive optische Elemente.
V. Jahrgang:
Optische Messtechnik.
Kompetenzbereich „Netzwerke“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wesentlichen Netzwerkkomponenten und können das Prinzip eines Netzwerkprotokolls erklären;
- können die Signale bzw. Protokolle an den Schnittstellen der in Wechselwirkung stehenden Netzwerkkomponenten hinsichtlich Funktionalität prüfen;
- können Anforderungen an Netze definieren, geeignete Komponenten und Protokolle auswählen und die Realisierung planen (V).
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundlagen und Aufgaben von Protokollen, ausgewählte Protokolle, Netzwerkkomponenten.
IV. Jahrgang:
Protokollanalyse.
Kompetenzbereich „Netzwerkdienste“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen verschiedene Netzwerkdienste zur Übertragung von Daten-, Audio- und Videoinformationen;
- können Netzwerkdienste nach anwendungsspezifischen Kriterien auswählen;
- können die Konfigurationsparameter festlegen und die Funktionalität nachweisen (V).
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Funktion von Netzwerkdiensten.
IV. Jahrgang:
Analyse kommunikationstechnischer Anlagen.
V. Jahrgang:
Implementierung und Anwendung von Netzwerkdiensten.
Kompetenzbereich „Vermittlungssysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundbegriffe der Verkehrstheorie und können die verschiedenen Vermittlungsprinzipien unterscheiden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang
Verkehrstheorie, Vermittlungsprinzipien.
V. Jahrgang
Vermittlungssysteme.
Kompetenzbereich „Consumer-Electronic“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Verfahren zur Bearbeitung von analogen und digitalen Audio-, Bild- und Videosignalen sowie Methoden der Datenkompression und Speicherung;
- können Algorithmen der Audio-, Bild und Videoverarbeitung mit Software-Werkzeugen analysieren;
- können ausgewählte Komponenten einer Signalverarbeitungskette zusammenfügen und anwendungsspezifisch konfigurieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundlagen und Verfahren der Audio- und Videotechnik.
IV. Jahrgang:
Funktionsweise von ausgewählten Audio- und Videosystemen.
V. Jahrgang:
Systeme der Unterhaltungselektronik.
Kompetenzbereich „Aufbau und Test von Kommunikationsverbindungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten, Netzwerksystemen und Netzen den geläufigen Standards entsprechend realisieren;
- können die praktische Realisierbarkeit von Projekten der Kommunikationstechnik bewerten und die physikalische Vernetzung von Kommunikationssystemen und Netzen standardgerecht planen und projektieren (V).
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Verbindungstechnologien.
IV. Jahrgang:
Projektierung einer physikalischen Vernetzung.
V. Jahrgang:
Errichtung und Betrieb von Kommunikationsnetzen.
FACHSPEZIFISCHE SOFTWARETECHNIK
Kompetenzbereich „Fachrichtungsspezifische Software“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Funktionalität von Anwendersoftware und können sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Office-Programme, fachspezifische Werkzeuge.
Kompetenzbereich „Betriebssysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wesentlichen Komponenten eines modernen Betriebssystems, verstehen deren Aufgaben und können ein vorgegebenes Betriebssystem nützen;
- können elementare Betriebssystemkomponenten auf ihre Ressourceneffizienz hin evaluieren und elementare Funktionen eines Betriebssystems erstellen (V).
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Anwendung von Systemsoftware.
III. Jahrgang:
Architektur von Betriebssystemen (Grundlagen).
IV. Jahrgang:
Architektur von Betriebssystemen (Vertiefung).
V. Jahrgang:
Entwicklung von Betriebssystemkomponenten; Systemprogrammierung.
Kompetenzbereich „Programmiersprachen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Vor- und Nachteile gängiger Programmiersprachen und können die für eine spezifische Aufgabe geeignete wählen;
- können Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen und die Funktionalität von Softwaremodulen anhand des Quellcodes nachvollziehen;
- können die Regeln von vorgegebenen Programmiersprachen für die Lösung komplexer Aufgaben anwenden.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Sprachkonzepte, Syntaxregeln.
II. Jahrgang:
Strukturen von Programmiersprachen.
III. Jahrgang:
Modulare Programmentwicklung.
IV. Jahrgang:
Spezifischer Einsatz adäquater Programmiersprachen für spezifische Aufgabenstellungen.
V. Jahrgang:
Spezifischer Einsatz adäquater Programmiersprachen für komplexe Aufgabenstellungen.
Kompetenzbereich „Datenbanken“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können in gängigen Notationsformen erstellte Modelle des Datenbankentwurfs interpretieren, eine Abfragesprache auf Datenbanken anwenden und Datenbankstrukturen hinsichtlich ihrer Integrität bewerten;
- können Datenbanklösungen planen und realisieren (V).
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Datenbankstrukturen, Datenbankentwurf, Implementierung von Datenbanken.
Kompetenzbereich „Softwareentwicklung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen und verstehen die gängigsten Standardalgorithmen und Datenstrukturen sowie deren Anwendungsbereiche und können relevante Informationen aus Entwickler- und Benutzerdokumentation entnehmen;
- können Sprachmittel der Objektorientierung einer Programmiersprache auf eine Aufgabenstellung anwenden, fachspezifische Algorithmen auswählen und einsetzen sowie Algorithmen und Datenstrukturen hinsichtlich Laufzeit und Speicherbedarf abschätzen;
- können Software nach modernen Vorgehensmodellen entwickeln (V).
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Softwaredokumentation.
II. Jahrgang:
Systemdokumentation; Standardalgorithmen; Verifizieren und Testen.
III. Jahrgang:
Fachspezifische Algorithmen; Objektorientierte Programmentwicklung.
IV. Jahrgang:
Implementierung fachspezifischer Algorithmen; Software-Konfigurationsmanagement; Validieren; Software-Wartung.
V. Jahrgang:
Entwurfskonzepte und Vorgehensmodelle; Entwicklung fachspezifischer Software; Software-Wartung, konstruktive Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Kompetenzbereich „Hardwarenahe Programmentwicklung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen und verstehen Strukturen von Mikrocontrollerprogrammen sowie ihr Zusammenwirken innerhalb eines Systems;
- können Software für Mikrocontroller bzw. -systeme erstellen, in Betrieb nehmen, testen und dokumentieren;
- können hardwarenahe Programmteile hinsichtlich Code- und Laufzeiteffizienz evaluieren (V).
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Mikrocontrollerprogrammierung.
IV. Jahrgang:
Programmierung von Echtzeitsystemen, Testverfahren.
Kompetenzbereich „Web- und Netzwerkprogrammierung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- verstehen den Unterschied zwischen client- und serverseitigen Technologien und kennen aktuelle Vertreter beider Bereiche;
- können den Aufbau und das ergonomische Design von Webseiten gestalten;
- können unterschiedliche Authentifizierungsmechanismen hinsichtlich ihrer Eignung für konkrete Aufgabenstellungen bewerten, Teilfunktionalitäten auf geeignete Knoten eines verteilten Systems anordnen, Server einrichten und diese innerhalb eines vorgegebenen Netzwerkes zur Verfügung stellen (V).
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Ergonomisches Design.
III. Jahrgang:
Web-Programmierung.
IV. Jahrgang:
Client-Server-Architektur.
V. Jahrgang:
Authentifizierungsverfahren; Security.
Kompetenzbereich „Datensicherheit“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von EDV-Anlagen und für die Verwendung von personenbezogenen Daten;
- können Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten planen und implementieren;
- können bestehende Systeme auf Schwachstellen hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz analysieren sowie Methoden der Datensicherung technisch und organisatorisch umsetzen (V).
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Schutz vor Datenmissbrauch und Datenverlust.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgaben:
Kompetenzfeld „Hardwareentwicklung“:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente;
- können die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren, elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Betrieb nehmen und messtechnisch analysieren;
- kennen das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete, können einfache elektronische Schaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen entwerfen und dimensionieren, elektronische Schaltungen rechnerisch und messtechnisch im Zeit- und Frequenzbereich analysieren sowie Bauelementegruppen auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen;
- können die Qualität der Fertigung von elektronischen Geräten überprüfen und beurteilen sowie elektronische Schaltungen fertigungsgerecht entwickeln, in Betrieb nehmen, messtechnisch überprüfen und dokumentieren.
Kompetenzfeld „Messtechnik und Regelungssysteme“:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Messgeräte und Messmethoden für Test und Fehlersuche in elektronischen Geräten;
- können gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen, Test und Fehlersuche in elektronischen Systemen durchführen und normgerecht dokumentieren;
- verstehen die üblichen Darstellungsformen in technischen Dokumentationen und Serviceanleitungen;
- können mit Hilfe technischer Dokumentationen elektronische Geräte und Systeme bedienen.
Kompetenzfeld „Digitale Systeme und Computersysteme“:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Prototypen digitaler Systeme entwickeln, unter Verwendung von Software-Tools und Messgeräten testen bzw. Fehler lokalisieren und beheben;
- können Embedded Systems unter Verwendung von Entwicklungsplattformen als Hardware Software Co-Design realisieren;
- können für die jeweilige Anwendung geeignete programmierbare Logikbausteine auswählen, mithilfe von Hardwarebeschreibungen konfigurieren und testen.
Kompetenzfeld „Kommunikationssysteme und -netze“:
Die Schülerinnen und Schüler können die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten, Netzwerksystemen und Netzen den geläufigen Standards entsprechend planen und realisieren.
Lehrstoff (für alle Kompetenzbereiche):
III. bis V. Jahrgang:
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Kompetenzfeldern in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau elektronischer Systeme“.
PROTOTYPENBAU ELEKTRONISCHER SYSTEME
Kompetenzfeld „Hardwareentwicklung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können geeignete Werkstoffe für die Fertigung von elektronischen Komponenten auswählen und bearbeiten, die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten sowie mechanische Komponenten fertigen;
- können elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Schaltungen einbauen und in Betrieb nehmen; sie können einfache elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
- können Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden sowie die Qualität der Fertigung von elektronischen Geräten überprüfen und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; technische Dokumentation.
Fertigung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der folgenden Werkstätten:
Fertigungstechnik (I. Jahrgang):
Mechanische Bearbeitung von Werkstoffen; Anwendung von facheinschlägigen Messmethoden und Messinstrumenten; Maschinen- und Anlagensicherheit.
Kunststofftechnik (I. Jahrgang):
Manuelle und maschinelle Bearbeitung und Verarbeitung von Kunststoffen; Klebetechniken; Oberflächenbehandlungen; Recycling von Kunststoffen.
Verbindungstechnik (I. bis III. Jahrgang):
Sicherheit in elektrischen Anlagen; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln; Verbindungstechniken der Elektronik; Konfektionierung von Verbindungen in Systemen.
Gerätebau (II. bis III. Jahrgang):
Fertigung, Zusammenbau und Inbetriebnahme von Systemen; Frontplattenfertigung.
Leiterplattenfertigung (I. bis III. Jahrgang):
Prototypische mechanische und chemische Fertigung von Leiterplatten; visuelle und elektrische Prüfung; computerunterstützte Fertigung.
SMD-Technik (II. bis III. Jahrgang):
Kennenlernen von SMD-Bauteilen; Verarbeitungs- und Reparaturtechniken.
Baugruppenfertigung (I. bis IV. Jahrgang):
Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen Bauelementen; Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen.
Consumer-Electronics (III. und IV. Jahrgang):
Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfung und Reparatur von Netzteilen, Verstärkern, Filtern, Sende-/Empfangsanlagen und Geräten der Consumer-Electronics.
Kompetenzfeld „Messtechnik und Regelungssysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die erforderlichen Messgeräte und Messmethoden für Test und Fehlersuche in einfachen elektronischen Geräten und können diese bedienen;
- verstehen die üblichen Darstellungsformen in technischen Dokumentationen und Serviceanleitungen, können mit Hilfe technischer Dokumentationen elektronische Geräte und Systeme in Betrieb nehmen und einfache Servicearbeiten durchführen.
Lehrstoff:
Aufbau und Inbetriebnahme von Baugruppen und Systemen sowie Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Verwendung der folgenden Werkstätten:
Messtechnik (I. bis IV. Jahrgang):
Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte; systematische Fehlersuche.
Steuerungs- und Regelungstechnik (III. und IV. Jahrgang):
Aufbau und Inbetriebnahme von Sensoren/Aktoren an programmierbaren Steuerungen und Bussystemen; Aufbau und Inbetriebnahme von Regelungssystemen; Programmierung von Prozessleitsystemen.
Kompetenzfeld „Digitale Systeme und Computersysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Prototypen einfacher digitaler Systeme fertigen, in Betrieb nehmen und testen.
Lehrstoff:
Zusammenbau und Inbetriebnahme von Baugruppen und Systemen sowie Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Verwendung der folgenden Werkstätten:
Computertechnik (I. bis III. Jahrgang):
Konfektionierung und Inbetriebnahme von Computersystemen; Konfiguration von Computerkomponenten; Schnittstellen; Datenübertragungseinrichtungen; Fehleranalyse und Dokumentation.
Digitaltechnik (II. bis IV. Jahrgang):
Messung und Fehlersuche an Logikbausteinen; Testen von Algorithmen und Fehlersuche in Algorithmen für Mikrocontroller sowie programmierbaren Logikbausteinen.
Kompetenzfeld „Kommunikationssysteme und -netze“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und Systemen realisieren.
Lehrstoff:
Aufbau und Test von Kommunikationsverbindungen unter Verwendung der folgenden Werkstätten:
Netzwerkinstallation (II. bis IV. Jahrgang):
Verlegen, zurichten und prüfen von Datenleitungen und Kabeln (galvanisch und optisch); Konfektion von Verteilern und Anschlussdosen; Netzwerkkomponenten.
Kommunikationssysteme (III. bis IV. Jahrgang):
Aufbau, Konfiguration von und Messungen an mobilen/stationären Kommunikationseinrichtungen; Applikation der gängigsten Verkabelungssysteme.
Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1 mit dem Zusatz, dass alle Kompetenzbereiche im I. Jahrgang vorgesehen sind.
Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
D. Unverbindliche Übung
Siehe Anlage 1.
E. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.
Anlage 1.3
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BIOMEDIZIN- UND GESUNDHEITSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| pflich- | ||||||||
| Pflichtgegenstände | Jahrgang | Summe | tungs- | |||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | |||
| A. | Allgemeine Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | 8 | III |
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | - | - | - | 3 | 2 | 5 | II bzw. III |
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) |
| 7. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 3 | 2 | 2 | 15 | I |
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | - | 10 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Biologie, Medizin und Gesundheitswesen | 2 | 2 | 3 | 2 | 3 | 12 | II |
| 2. | Biomedizinische Signalverarbeitung4 | 3(1) | 5(1) | 4(1) | 4(1) | 4(2) | 20 | I |
| 3. | Medizinische Gerätetechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I |
| 4. | Gesundheitsmechatronik4 | 2(1) | 2(1) | 2(1) | 2(1) | 2(1) | 10 | I |
| 5. | Medizin- und Gesundheitsinformatik4 | 3(2) | 4(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 13 | I |
| 6. | Laboratorium | - | - | 4 | 4 | 8 | 16 | I |
| 7. | Prototypenbau medizintechnischer Systeme5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 25 | III bzw. IV |
| Verbindliche Übung | ||||||||
| Soziale und personale Kompetenz6 | 2(2) | - | - | - | - | 2 | III | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 37 | 185 | ||
| Wochenstunden | Lehrver- | |||||||
| Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes | pflich- | |||||||
| Jahrgang | Summe | tungs- | ||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | |||
| B.1 | Medizininformatik | |||||||
| 1.1 | Biologie, Medizin und Gesundheit | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 12 | II |
| 1.2 | Wirtschaft und Recht7 | 2 | 2 | 3 | - | 1 | 8 | II bzw. III |
| 1.3 | Biomedizinische Signalverarbeitung4 | 2 | 2(1) | 2(1) | 2(1) | 2 | 10 | I |
| 1.4 | Medizinische Gerätetechnik4 | 2 | 2 | 2 | 3(1) | 4(1) | 13 | I |
| 1.5 | Medizinische Informationssysteme4 | 2(2) | 3(1) | 3(2) | 4(2) | 4(3) | 16 | I |
| 1.6 | Medizin- und Gesundheitsinformatik4 | 3(2) | 5(2) | 5(3) | 5(2) | 5(2) | 23 | I |
| 1.7 | Projektentwicklung8 | - | - | 4(3) | 4(4) | 8(6) | 16 | I |
| 1.8 | Computerpraktikum9 | 4(4) | 4(4) | - | - | - | 8 | IVa |
| Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||
| --- | --- | --- | ||||||
| Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | |||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Jahrgang | pflich- | ||||||
| tungs- | ||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | |||
| C. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | - | - | 2 | 2 | - | III | |
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | 2 | 2 | 2 | 2 | - | III | |
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | 2 | - | - | - | III | |
| 5. | Latein | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | I | |
| D. | Unverbindliche Übung | |||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||
| E. | Förderunterricht 11 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich im Ausmaß von 2 Wochenstunden auf die Kompetenzbereiche „Wirtschaft“ und „Rechungswesen, die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 3 Wochenstunden auf den Kompetenzbereich „Recht“.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
5 Teilung in Schülergruppen und Einstufung wie im „Werkstättenlaboratorium“ im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im III. und IV. Jahrgang und 3 Wochenstunden im V. Jahrgang, Teilung in Schülergruppen und Einstufung der übrigen Wochenstunden wie in „Werkstätte“.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 angeführten Pflichtgegenständen.
7 Dieser Gegenstand wird als ein mit dem gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt A.1 zusammengefasster Gegenstand vom I. bis zum V. Jahrgang unter der Bezeichnung „Wirtschaft und Recht“ und dem Fußnotenverweis „Einschließlich Gesundheitsökonomie und Management“ geführt. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Kompetenzbereiche „Rechnungswesen“ (im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im I. und II. Jahrgang, 1 Wochenstunde im IV. Jahrgang), „Recht“ (im Ausmaß von 1 Wochenstunde im IV. Jahrgang) und „Wirtschaft“ (im Ausmaß von 1 Wochenstunde im V. Jahrgang). Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich auf die Kompetenzbereiche „Gesundheitswesen“ (2 Wochenstunden im III. und 2 Wochenstunden im V. Jahrgang) und „Organisation und Prozesse im Gesundheitswesen“ (je 1 Wochenstunde im III. und IV. Jahrgang).
8 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
9 Teilung in Schülergruppen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden im I. Jahrgang wie in „Werkstätte“. Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden im II. Jahrgang.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachbezogenes Qualifikationsprofil
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der „Biomedizinische Signalverarbeitung“, „Medizinischen Gerätetechnik“, „Gesundheitsmechatronik“ sowie der „Medizin- und Gesundheitsinformatik“ ausführen. Dabei steht die Planung, Entwicklung und Realisierung medizintechnischer Geräte, der Entwurf und Implementierung von Softwarelösungen im Gesundheitswesen, die Auswahl, Analyse, messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund.
Im Ausbildungsschwerpunkt Medizininformatik liegt der Focus auf IT-Anwendungen im medizinischen Umfeld. Dementsprechend steht im Einsatzgebiet der Medizininformatikerin und des Medizininformatikers die Entwicklung und Implementierung von Software-Anwendungen, sowohl im Bereich der medizintechnischen Geräte als auch im Bereich der Krankenhausverwaltung, im Bereich von medizinischen Datenbanken und im Bereich des Datenaustauschs zwischen Gesundheitseinrichtungen (zB elektronischer Gesundheitsakt) im Vordergrund.
Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik im Besonderen
- ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von medizintechnischen Systemen, das sie in einem Theorieunterricht und einem begleitenden Praxisunterricht in den Unterrichtsgegenständen „Biomedizinische Signalverarbeitung“, „Medizinische Gerätetechnik“, „Gesundheitsmechatronik“ und „Medizin- und Gesundheitsinformatik“ erworben haben;
- ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Technik und Medizin, das durch inhaltliche und organisatorische Vernetzung der Unterrichtsgegenstände „Biologie, Medizin und Gesundheitswesen“, „Biomedizinische Signalverarbeitung“, „Medizinische Gerätetechnik“, „Gesundheitsmechatronik“ bzw. „Medizinische Informationssysteme“ und „Medizin- und Gesundheitsinformatik“ vermittelt wird;
- ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, das sie durch praktische Arbeiten im Computerpraktikum, in Werkstätten und Laboratorien, in Konstruktionsübungen sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben;
- ein vertieftes Verständnis der mathematischen, naturwissenschaftlichen und informationstechnischen Grundlagen, das in den Unterrichtsgegenständen „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaften“ und „Medizin- und Gesundheitsinformatik“ vermittelt werden;
- kommunikative Kompetenzen, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließen und in den Unterrichtsgegenständen „Deutsch“ und „Englisch“ vermittelt werden sowie
- Wirtschaftskompetenzen, die betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, Wissen und Erfahrungen im Projektmanagement sowie Managementkenntnisse einschließen und in den Unterrichtsgegenständen „Wirtschaft und Recht“ und „Biologie, Medizin und Gesundheitswesen“ sowie den projektorientierten Fachgegenständen „Prototypenbau medizintechnischer Systeme“, „Laboratorium“ bzw. „Projektentwicklung“ vermittelt werden.
Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik können
- biomedizintechnische Systeme unter Berücksichtigung von Kundenvorgaben bzw. Normen und Vorschriften spezifizieren;
- biomedizintechnische Systeme durch hierarchische Modelle darstellen und die einzelnen in Wechselwirkung stehenden Hardware- und Software-Komponenten durch Verhaltens- und Strukturbeschreibungen spezifizieren;
- Algorithmen der digitalen Bild- und Signalverarbeitung und Regelungstechnik durch Abbildung auf Hardware und Software als biomedizinische Systeme realisieren;
- Informationssysteme der Verwaltung, Logistik, Abrechnung und Dokumentation aus dem Bereich des Medizin- und Gesundheitswesens entwerfen und implementieren sowie vorhandene Systeme adaptieren;
- biomedizintechnische Geräte und Systeme unter Verwendung von Softwaretools für Analyse, Simulation und Synthese entwickeln;
- Module mechanischer, elektronischer und informationstechnischer Systeme manuell und maschinell herstellen;
- gesundheitsmechatronische Systeme durch Assemblierung von mechanischen, elektronischen und informationstechnischen Baugruppen sowie Programmierung von Betriebssoftware herstellen;
- biomedizintechnische Systeme betreiben, Fehlfunktionen feststellen und Störungen unter Einsatz geeigneter Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren beheben;
- Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung und im Support organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
- sich in den für die Biomedizin- und Gesundheitstechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, betriebsintern und mit Kunden in Deutsch und Englisch kommunizieren, englischsprachige Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Bewegung und Sport“ und „Naturwissenschaften“:
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und kennen die Boole´schen Verknüpfungen;
- können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
- können die algebraischen und zahlentheoretischen Grundlagen der Codierung und Chiffrierung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes anwenden;
- kennen lineare Codes und können an Hand von fachrelevanten Beispielen Codierungen und Decodierungen durchführen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der Mathematik:
Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen. Zahlensysteme.
III. Jahrgang:
Matrizen:
Matrizenprodukt, inverse Matrix.
IV. und V. Jahrgang:
Boole´sche Algebra:
Schaltfunktionen und Boole´sche Ausdrücke.
Codierung und Chiffrierung:
Zahlensysteme; Algebraische und zahlentheoretische Grundlagen der Codierung und Chiffrierung.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Summe von Sinusfunktionen durch eine allgemeine Sinusfunktion darstellen;
- können logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden;
- können komplexwertige Funktionen einer Variablen auswerten und grafisch darstellen.
Lehrstoff:
II. und IV. Jahrgang:
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen und Frequenzgang.
Kompetenzbereich „Analysis“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und an Hand von Beispielen veranschaulichen;
- können partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
- können Exponential-, Logarithmus- und trigonometrische Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
- können Bedingungen angeben, unter denen Potenzreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Potenzreihen anführen;
- können periodische Funktionen durch trigonometrische Polynome approximieren und die Fourierkoeffizienten interpretieren;
- kennen die Rechenregeln für die Laplace-Transformation und können die Laplace-Transformierten von fachrelevanten Zeitfunktionen berechnen;
- können die kontinuierliche Fouriertransformation auf aperiodische Zeitfunktionen anwenden und die Fourier-Transformierte interpretieren;
- können Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten lösen und kennen im Besonderen die Lösungsfälle der linearen Schwingungsgleichung mit konstanten Koeffizienten;
- können Aufgaben des Fachgebietes durch Entwicklung von Funktionen in Potenz- und Fourierreihen bearbeiten, Integraltransformationen auf Aufgaben des Fachgebietes anwenden und für das Fachgebiet relevanten Systeme mit Hilfe von Differentialgleichungen modellieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Integralrechnung:
Integralmittelwerte.
IV. und V. Jahrgang:
Funktionen mehrerer Variablen:
Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien; Approximation von Funktionen durch trigonometrische Polynome, Fourierentwicklung.
Integraltransformationen:
Uneigentliche Integrale; Laplacetransformation; Fouriertransformation.
Lineare Differentialgleichungen:
Elementare Lösungsmethoden; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen.
Kompetenzbereich „Stochastik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Schätzwerte für Verteilungsparameter bestimmen und Konfidenzintervalle für den Mittelwert einer normalverteilten Zufallsvariablen berechnen und interpretieren
- können signifikante und nicht signifikante Testergebnisse interpretieren.
Lehrstoff:
II. und IV. Jahrgang:
Beurteilende Statistik:
Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung; Prinzip des Alternativtests, T-Test.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
BIOLOGIE, MEDIZIN UND GESUNDHEITSWESEN
Kompetenzbereich „Grundlagen der Anatomie und Physiologie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Terminologie der Medizin, den Aufbau und die Funktionsweise des menschlichen Körpers, seiner Organe, des Bewegungsapparates und seiner Kommunikationssysteme;
- können physiologische Grundkenntnisse zur Erfassung von Biosignalen im technischen Umfeld anwenden.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Medizinische Terminologie; struktureller Aufbau des menschlichen Körpers.
II. Jahrgang:
Topografische Anatomie; funktionelle Anatomie.
III. Jahrgang:
Elektrophysiologie.
Kompetenzbereich „Klinische Biomedizin“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wichtigsten Krankheiten und sind kompetente Gesprächspartner in klinischen Teams;
- können pathologische Erkenntnisse bei der Interpretation von Messergebnissen anwenden.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Basiswissen zum Verständnis und Verlauf von Erkrankungen; Überblick gängiger Diagnose- und Therapiemethoden.
III. Jahrgang:
Organversagen und Ersatzsysteme; Grundlagen der Pathophysiologie.
Kompetenzbereich „Biologie und Gesundheit“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen ernährungstechnische, gesundheitswissenschaftliche und psychologische Erkenntnisse und Theorien zu einer gesunden Lebensführung;
- verstehen bewegungstherapeutische und psychologische Prinzipien zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit und können diese für die Entwicklung von gesundheitstechnischen Systemen anwenden.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Prophylaxe; Bewegung und Gesundheit; Ernährungslehre; Evolutionsbiologie; Psychologie.
Kompetenzbereich „Grundlagen der Biochemie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die biochemischen Bausteine und Ablaufprozesse in lebenden Zellen;
- kennen pharmakologische Stoffe und deren Wirken im menschlichen Körper;
- können biochemische Arbeitsmethoden in der Molekularbiologie anwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Organische Chemie; Biochemie des Stoffwechsels und der Genetik.
V. Jahrgang:
Grundlagen der Molekularbiologie; Grundlagen der Pharmakologie und Hygiene.
Kompetenzbereich „Gesundheitswesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Struktur und grundlegende Funktionsweise des österreichischen und europäischen Gesundheitssystems wiedergeben;
- können die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns im Gesundheitsbereich erklären und Teilaspekte der Krankenhausorganisation analysieren;
- können verschiedenste Organisationsformen vergleichen und Organisationsstrukturen des Gesundheitswesens entwerfen sowie Abläufe und Prozesse organisieren.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Struktur des Gesundheitswesens in Österreich und der Europäischen Union; Krankenhausbetriebslehre; Gesundheitsökonomie; eHealth Strategien.
BIOMEDIZINISCHE SIGNALVERARBEITUNG
Kompetenzbereich „Elektronik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und der Digitaltechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen;
- können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen;
- können entsprechende Bauteile auswählen und Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen entwickeln, fertigen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elektrotechnische Grundgrößen:
Spannung, Strom, Widerstand, Leistung.
Gleichstromtechnik:
Ohmsches Gesetz, Strom- und Spannungsquellen, Widerstandsnetzwerke.
Grundlagen der Digitaltechnik:
kombinatorische Logik, Zahlensysteme.
II. Jahrgang:
Grundbegriffe des elektrischen und magnetischen Feldes.
Wechselstromtechnik:
Impedanz, Leistung, Zeigerdiagramm, Bodediagramm, Schaltungstechnik.
Grundlagen der Digitaltechnik:
sequenzielle Logik.
III. Jahrgang:
Analoge und digitale Schaltungstechnik.
IV. Jahrgang:
Analoge und digitale Schaltungsentwicklung.
V. Jahrgang:
Analoge und digitale Systementwicklung.
Kompetenzbereich „Projektmanagement und Qualitätssicherung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements;
- können Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten;
- können Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsstandards organisieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Projektmanagementkonzepte und Phasenmodelle; Methoden, Werkzeuge und Dokumente im PM-Prozess; Projektplanung, -durchführung und -dokumentation.
V. Jahrgang:
Verfahren und Standards der Qualitätssicherung.
Kompetenzbereich „Biomedizinische Sensortechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften biomedizinischer Sensoren, können sie relevanten Bereichen der medizinischen Diagnostik zuordnen und einsetzen;
- können das Verhalten von biologischem Gewebe im technischen Messumfeld bewerten und interpretieren;
- können biomedizinische Sensoren für spezifische Messaufgaben in biologischem Gewebe auswählen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Thermosensoren; Drucksensoren mit Dehnmessstreifen.
II. Jahrgang:
Induktive und kapazitive Drucksensoren; Oberflächenelektroden; mechanische Sensoren; Grundbegriffe der elektrischen Messtechnik.
III. Jahrgang:
Intrakorporale Elektroden; Strahlungssensoren; Ultraschallsensoren.
IV. Jahrgang:
Elektrochemische Sensoren; Dauerelektroden; Sensormatrizen.
Kompetenzbereich „Biosignale“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen das prinzipielle Verhalten von elektrisch aktivem biologischen Gewebe und die Methoden zur normgerechten Ableitung dieser Aktionspotentiale;
- können das elektrische Verhalten von Körpergewebe messen und die Ergebnisse entsprechend darstellen;
- können die Ausbreitung elektrischer Aktionspotentiale im Körper mittels Ersatzschaltbilder untersuchen und aus den Ergebnissen die nötigen Schlussfolgerungen ziehen;
- können für unterschiedliche Organe und Gewebe elektrische Aufnahmesysteme entwerfen, dimensionieren und fertigen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elektrische Leiter erster Ordnung und zweiter Ordnung.
II. Jahrgang:
Ursprung und Charakteristika von Biosignalen.
III. Jahrgang:
Analoge Aufnahmeketten; Störungen und Sicherheit; Ableitungen.
IV. Jahrgang:
Elektrische Felder in biologischem Gewebe; Schnittstellentechnik.
Kompetenzbereich „Aufbereitung von Biosignalen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundsätzlichen Eigenschaften von Biosignalen, die Methoden zur Vermeidung von Störungseinflüssen;
- können mit analogen und digitalen Methoden Biosignale und deren Störungen messen und filtern;
- können die komplexe Zusammensetzung von Biosignalen analysieren und bewerten;
- können die notwendigen technischen Spezifikationen eines Auswertesystems aus medizinischen und messtheoretischen Vorgaben ermitteln und realisieren.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Vorverarbeitung.
III. Jahrgang:
Störquellenidentifikation und Vermeidung; Elektromagnetische Verträglichkeit.
IV. Jahrgang:
Digitale Filterung; Optimierung von Biosignalauswertesystemen.
V. Jahrgang:
Statistische Messverfahren.
Kompetenzbereich „Parametrisierung von Biosignalen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die relevanten Zeit-, Frequenz- und Amplituden-Parameter von Biosignalen;
- können medizinisch relevante Parameter in Biosignalen messen;
- können die verschiedenen Methoden zur Parameterextraktion vergleichen und bewerten;
- können für medizinische Fragestellungen die relevanten Parameter ermitteln und unter Anwendung spezifischer Software aus Biosignalen extrahieren.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Amplitudenparameter; Zeitparameter.
III. Jahrgang:
Frequenzparameter; Formparameter.
IV. Jahrgang:
Methoden der automatisierten Parameterextraktion.
V. Jahrgang:
Mustererkennung.
Kompetenzbereich „Bildverarbeitung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die bildgebenden Verfahren in der Medizin und deren spezifische Eigenschaften;
- können die verschiedenen Methoden zur Datenbearbeitung bei bildgebenden Verfahren in der Medizin anwenden, vergleichen und die Ergebnisse interpretieren;
- können geeignete Verfahren zur Bildbearbeitung für medizinische Anwendungen erstellen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
2D Signalgewinnung und -aufbereitung; Bildspeicherung und Kompression.
IV. Jahrgang:
Bildbearbeitung und Visualisierung.
V. Jahrgang:
Bewegungsdarstellung; Virtual Reality.
MEDIZINISCHE GERÄTETECHNIK
Kompetenzbereich „Bildgebende Verfahren“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipielle Funktionsweise bildgebender Systeme in der Medizin;
- können sie medizinischen Aufgaben zuordnen, typische Fehlerquellen anhand von praktischen Beispielen unterscheiden und bewerten;
- das notwendige Umfeld für bildgebende Anlagen konzipieren.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Endoskopie.
III. Jahrgang:
Sonographie; Thermographie.
IV. Jahrgang:
Röntgen-Computertomographie; Magnetresonanztomographie.
V. Jahrgang:
Nuklearmedizinische Verfahren (PET, Szintigraphie).
Kompetenzbereich „Elektronische Geräte für die Diagnose“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von diagnostischen Geräten;
- können geeignete diagnostische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen auswählen;
- deren Messergebnisse auswerten;
- können technische und biologische Artefakte der verschiedenen diagnostischen Geräte messen, unterscheiden und beurteilen;
- können maßgebliche Teile diagnostischer Systeme entwickeln;
- können Gesamtsysteme entwerfen und deren Umfeld konzipieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Blutdruckmesssysteme; Elektrokardiographie (Grundprinzip).
II. Jahrgang:
Elektrokardiographie und Ergometrie; Audiometrie.
III. Jahrgang:
Lungenfunktionsanalyse; Labordiagnostik.
IV. Jahrgang:
Neurophysiologische Diagnosegeräte.
V. Jahrgang:
Patientenmonitoring.
Kompetenzbereich „Elektronische Geräte für die Therapie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von therapeutischen Geräten;
- können geeignete therapeutische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen auswählen;
- deren Grundfunktion messen;
- können Fehlfunktionen der verschiedenen therapeutischen Geräte messtechnisch verifizieren, analysieren und beurteilen;
- können Module therapeutischer Systeme entwickeln und deren Umfeld konzipieren.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Elektrotherapie; Infusionssysteme.
III. Jahrgang:
Anästhesie und Beatmungssysteme; Blutreinigungssysteme.
IV. Jahrgang:
Strahlentherapie.
V. Jahrgang:
Elektro- und Laserchirurgie; Chirurgische Hilfsgeräte.
Kompetenzbereich „Sicherheitstechnik, Grenzwerte, Normen und Vorschriften“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die gängigen Grenzwerte, Normen und Vorschriften in der biomedizinischen Technik;
- können zur Gewährleistung der Patientensicherheit die Grenzwerte, Normen und Vorschriften anwenden und dokumentieren;
- können auftretende Fehler hinsichtlich ihrer Ursache messtechnisch verifizieren, analysieren und dokumentieren;
- können mehrstufige Sicherheitsvorkehrungen für medizinische Produkte planen und verfassen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Patientensicherheit (Grundlegendes); Grundzüge des Medizinproduktegesetzes; Hygiene.
II. Jahrgang:
Patientensicherheit (Technik); Medizinproduktegesetz und CE-Kennzeichen.
III. Jahrgang:
Elektromagnetische Verträglichkeit; Wirkung ionisierender Strahlung.
IV. Jahrgang:
Strahlenschutz.
Kompetenzbereich „Prothesen- und Implantat-Technik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Einsatzgebiete und die prinzipielle Funktionsweise von Implantaten und Prothesen;
- können Geräte mithilfe von Standardschnittstellen und Feldbussystemen verbinden und in Betrieb setzen;
- können deren korrekte Funktionsweise unter Laborbedingungen messen und testen;
- können ihre Fehlfunktionen identifizieren und analysieren;
- können Funktionseinheiten als Labormuster planen und entwickeln.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Passive Exoprothesen.
II. Jahrgang:
Aktive Exoprothesen.
IV. Jahrgang:
Passive Endoprothesen.
V. Jahrgang:
Aktive Endoprothesen.
Kompetenzbereich „Rehabilitations-, Sportgeräte- und Wellness-Technik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Einsatzgebiete und die prinzipielle Funktionsweise von Geräten der Rehabilitations- und Sporttechnik;
- verstehen auch prinzipiell die geltenden Gesetze der Biomechanik;
- können geeignete Geräte für spezifische Fragestellungen der Rehabilitations- und Sporttechnik auswählen, anwenden und die Funktion nach Gesichtspunkten der Biomechanik beurteilen;
- können entsprechende Funktionseinheiten als Labormuster planen und entwickeln.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Bewegungshilfen; Trainings- und Sportgeräte.
II. Jahrgang:
Wellness-Technik.
III. Jahrgang:
Biomechanik; Geräte für die Pflege.
IV. Jahrgang:
Technik für die Regeneration.
V. Jahrgang:
Technik für die Prophylaxe.
GESUNDHEITSMECHATRONIK
Kompetenzbereich „Biokompatible Werkstoffe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen biokompatible Werkstoffe, können deren Eigenschaften und Anwendungsgebiete nennen, für einen speziellen Anwendungsfall den geeigneten biokompatiblen Werkstoff auswählen und bearbeiten;
- können die Biokompatibilität von Werkstoffen messtechnisch prüfen;
- können den Einsatz und die Fertigung von biokompatiblen Werkstücken planen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Fertigungsverfahren.
III. Jahrgang:
Grundlagen der Werkstoffwissenschaften; Verträglichkeit; Haltbarkeit.
Kompetenzbereich: „Design von Hardware“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen grundlegende mechatronische Prinzipien und Komponenten, Entwicklungsmethoden, CAD- und CAM-Werkzeuge;
- können CAD- und CAM-Werkzeuge bedienen und für eine Anwendung geeignete mechatronische Komponenten auswählen;
- können das Zusammenspiel von Komponenten bewerten, geeignete Werkzeuge auswählen, nach vorgegebenen Spezifikationen ein mechatronisches Gerät für gesundheitstechnische Anwendungen entwickeln und einen Prototypen realisieren und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen Maschinenelemente; CAD.
II. Jahrgang:
Geräte und Systementwicklung; CAM.
Kompetenzbereich „Medizinische Aktorik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen wesentliche Aktoren;
- können deren Eigenschaften, Funktionsweisen und Einsatzgebiete beschreiben;
- können für eine spezifische Anwendung geeignete Aktoren auswählen;
- können die Funktionsweise von Aktorensystemen messtechnisch verifizieren;
- können Aktoren dimensionieren sowie in gesundheitstechnische Systeme integrieren.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Elektromagnetische Geber; nichtelektrische Geber.
III. Jahrgang:
Stimulatoren.
Kompetenzbereich „Modellierung und Simulation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Simulationswerkzeuge und deren Einsatzgebiete;
- können einfache Simulationen mit Simulationswerkzeugen durchführen;
- können Simulationsergebnisse interpretieren, Modellparameter zielgerichtet variieren, einfache Simulationsmodelle erstellen und in die Simulationsumgebung integrieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Simulationswerkzeuge; Modellbildung mechatronischer Systeme.
V. Jahrgang:
Modellbildung biologischer Systeme.
Kompetenzbereich „Automatisierungs- und Regelungssysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Grundprinzipien der Regelungs- und Automatisierungstechnik;
- können die Funktionsweise von einfachen Messgeräten beschreiben;
- können geeignete Messverfahren auswählen, Messungen praktisch durchführen und dokumentieren;
- können ein Automatisierungs- und Regelungssystem rechnerisch und messtechnisch analysieren, nach vorgegebenen Spezifikationen entwerfen, aufbauen und die Funktionsweise überprüfen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Messung nichtelektrischer Größen.
IV. Jahrgang:
Regelungstechnik; Automatisierungstechnik.
Kompetenzbereich „Robotik und Systeme der Telemedizin“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen mechanische, elektrische und informationstechnische Grundelemente;
- können deren Zusammenspiel in Robotik- und Fernwirksystemen erklären;
- können solche Systeme bedienen, deren Funktionsweise verifizieren, Fehlfunktionen des Gesamtsystems analysieren und Fernwirksysteme mit Robotikkomponenten projektieren, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Fernwirktechnik; Robotik; Anwendungen.
Kompetenzbereich „Mensch-Maschine-Schnittstelle“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die verschiedenen Formen der Mensch-Maschine-Schnittstelle;
- können deren Funktionsweisen und Einsatzbereiche erklären;
- können für einen vorgegebenen Einsatzbereich eine geeignete Schnittstelle auswählen, die Eignung einer solchen für eine bestimmte Aufgabenstellung beurteilen, Optimierungsvorschläge erarbeiten und eine geeignete Mensch-Maschine-Schnittstelle für einen vorgegebenen Anwendungsfall realisieren.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Visuelle, taktile und auditive Schnittstellen; Biosignale als Schnittstellen.
MEDIZIN- UND GESUNDHEITSINFORMATIK
Kompetenzbereich „Standardsoftware Medien“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundlegenden Funktionen eines Officepakets;
- können Daten und Bilder mit geeigneten Officeprodukten aufbereiten und darstellen;
- können statistische Daten bewerten und mittels geeigneter Software analysieren;
- können einfache Webseiten mit Hilfe von geeigneten Softwareprodukten erstellen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Officeprodukte.
II. Jahrgang:
Einfache Webseiten mit HTML, CSS.
III. Jahrgang:
Bildbearbeitungen.
IV. Jahrgang:
Auswertung und Darstellung statistischer Daten.
Kompetenzbereich „Informations- und wissensbasierte Systeme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von Krankenhaus- und Arztpraxissystemen;
- können einfache Datenbankabfragen durchführen und deren Ergebnisse darstellen;
- können Informationen aus Datenbanken beurteilen und evaluieren;
- können Datenbankmodelle entwerfen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Datenbanksysteme.
IV. Jahrgang:
Arztpraxissysteme; Verarbeiten von medizinischen Daten.
V. Jahrgang:
Krankenhausinformationssysteme.
Kompetenzbereich „Bioinformatik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen das prinzipielle Verhalten biologischer Prozesse und verstehen kybernetische Grundlagen;
- können Algorithmen der Bioinformatik beschreiben;
- können biologische Prozesse untersuchen, aus den Ergebnissen die nötigen Schlussfolgerungen ziehen sowie Lösungskonzepte für bioinformatische Prozesse erarbeiten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Anwendungen der Informatik auf biologische Prozesse.
V. Jahrgang:
Algorithmen der Bioinformatik; Kybernetik.
Kompetenzbereich „Datensicherheit und Datenschutz“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundsätzlichen Eigenschaften von Datenschutzbestimmungen;
- können Sicherheitsrisiken erkennen, rechtlichen Bestimmungen für den Umgang mit sensiblen Daten umsetzen und Sicherheitsrisiken bewerten;
- können geeignete Sicherheitsmaßnahmen auswählen, beurteilen und die notwendigen technischen Sicherheitsmaßnahmen planen;
- können Modelle für die sichere Datenübertragung entwerfen und umsetzen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Umgang mit sensiblen Daten.
IV. Jahrgang:
Rechtliche Bestimmungen; Verschlüsselung von Daten.
V. Jahrgang:
Bewertung von Sicherheitsrisiken; Security Policies.
Kompetenzbereich „Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundlegenden Eigenschaften von Netzwerken und Betriebssystemen;
- können einfache Vernetzungen mobiler Geräte der Medizin- und Gesundheitsinformatik durchführen;
- können hard- und softwarebedingte Schnittstellenprobleme erkennen, bewerten und Lösungsstrategien zur Vermeidung von Verbindungsproblemen entwerfen und umsetzen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundlagen der Netzwerktechnik; Schnittstellenproblematik.
IV. Jahrgang:
Vernetzung mobiler Geräte; hardwareabhängige Betriebssysteme.
Kompetenzbereich „Softwaredesign und Programmierung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die notwendigen Funktionen des Softwareentwurfes und können die verschiedenen Methoden der strukturierten und objektorientierten Programmierung anwenden;
- können die softwaretechnischen Anforderungen des Fachgebietes analysieren, Lösungsstrategien auswählen und geeignete Softwarelösungen für medizin- und gesundheitstechnische Problemstellungen entwerfen und entwickeln.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Softwareentwurf; strukturierte Programmierung.
II. Jahrgang:
Objektorientierte Programmierung.
III. Jahrgang:
Algorithmen und Datenstrukturen; hardwarenahe Programmierung.
IV. Jahrgang:
Scriptsprachen.
Kompetenzbereich „Webapplikationen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundlegenden Eigenschaften von medizinischen Webservices und Content-Management;
- kennen Systeme;
- können Bilder für die Verwendung in Webapplikationen aufbereiten sowie dynamische Webapplikationen planen und entwickeln.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Bildaufbereitung; Erstellung von dynamischen Webseiten.
IV. Jahrgang:
Medizinische Webservices.
V. Jahrgang:
Medizinische Content-Management Systeme.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgaben:
Kompetenzfeld „Biologie, Medizin und Gesundheitswesen“:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die biochemischen Bausteine und Ablaufprozesse in lebenden Zellen sowie pharma-kologische Stoffe und deren Wirken im menschlichen Körper;
- können biochemische Arbeitsmethoden in der Molekularbiologie anwenden.
Kompetenzfeld „Biomedizinische Signalverarbeitung“:
Die Schülerinnen und Schüler
- können elektronische Bauteile auswählen und einfache Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen entwickeln, in Betrieb nehmen und messtechnisch überprüfen;
- können biomedizinische Sensoren für spezifische Messaufgaben in biologischem Gewebe auswählen, Biosignale messen und Störeinflüsse bewerten;
- können das elektrische Verhalten von Körpergewebe messen und die Ergebnisse entsprechend darstellen sowie elektrische Aufnahmesysteme für unterschiedliche Organe und Gewebe entwerfen, dimensionieren und Fertigungsunterlagen erstellen;
- können Messergebnisse unter Verwendung von Softwaretools aufbereiten und auswerten sowie geeignete Softwaremodule erstellen.
Kompetenzfeld „Medizinische Gerätetechnik“:
Die Schülerinnen und Schüler
- können geeignete diagnostische und therapeutische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen auswählen, deren Messergebnisse auswerten, technische und biologische Artefakte der verschiedenen Geräte messen, unterscheiden und beurteilen und maßgebliche Teile diagnostischer und therapeutischer Systeme entwickeln, Gesamtsysteme entwerfen und deren Umfeld konzipieren, auftretende Fehler hinsichtlich ihrer Ursache messtechnisch verifizieren, analysieren und dokumentieren;
- kennen die prinzipielle Funktionsweise von Implantaten und Prothesen und können deren korrekte Funktionsweise unter Laborbedingungen messen und testen, ihre Fehlfunktionen identifizieren und analysieren sowie Funktionseinheiten als Labormuster planen und entwickeln;
- kennen die prinzipielle Funktionsweise von Geräten der Rehabilitations- und Sporttechnik, können geeignete Geräte für spezifische Fragestellungen der Rehabilitations- und Sporttechnik auswählen, anwenden, die Funktion nach Gesichtpunkten der Biomechanik beurteilen sowie Funktionseinheiten als Hardware- und Software-Labormuster planen und entwickeln.
Kompetenzfeld „Gesundheitsmechatronik“:
Die Schülerinnen und Schüler
- können für einen speziellen Anwendungsfall geeignete biokompatible Werkstoffe auswählen und bearbeiten, die Biokompatibilität von Werkstoffen messtechnisch prüfen sowie den Einsatz und die Fertigung von biokompatiblen Werkstücken planen;
- können CAD- und CAM-Werkzeuge bedienen, nach vorgegebenen Spezifikationen ein mechatronisches Gerät für gesundheitstechnische Anwendungen entwickeln sowie einen Prototypen realisieren und in Betrieb nehmen;
- können für eine Anwendung geeignete mechatronische Komponenten auswählen, die Funktionsweise messtechnisch verifizieren und in gesundheitstechnische Systeme integrieren;
- können geeignete Messverfahren auswählen, Messungen praktisch durchführen und dokumentieren;
- können ein Automatisierungs- und Regelungssystem messtechnisch analysieren, nach vorgegebenen Spezifikationen entwerfen, aufbauen und die Funktionsweise überprüfen;
- können Fernwirksysteme mit Robotikkomponenten projektieren, aufbauen, Betriebssoftware entwickeln und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
III. bis V. Jahrgang:
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Kompetenzfeldern in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau medizintechnischer Systeme“.
PROTOTYPENBAU MEDIZINTECHNISCHER SYSTEME
Kompetenzfeld „Gesundheitsmechatronik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können für einen speziellen Anwendungsfall geeignete biokompatible Werkstoffe auswählen und bearbeiten, den Einsatz und die Fertigung von biokompatiblen Werkstücken planen sowie die Werkstücke fertigen;
- können CAD- und CAM-Werkzeuge bedienen, nach vorgegebenen Spezifikationen ein mechatronisches Gerät für gesundheitstechnische Anwendungen als Prototyp realisieren;
- können für eine Anwendung geeignete mechatronische Komponenten konfigurieren sowie Fernwirksysteme mit Robotikkomponenten aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Arbeitsvorbe-reitung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung.
Fertigung, Zusammenbau und Inbetriebnahme von mechatronischen Komponenten und Systemen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren sowie Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Verwendung der folgenden Werkstätten:
Fertigungstechnik (I. Jahrgang):
Manuelle und maschinelle werkstoffgerechte Bearbeitung von verschiedenen Werkstoffen; Verbindungstechniken; Anwendung von verschiedenen Messmethoden und Messinstrumenten.
Gesundheitsmechatronik (IV. und V. Jahrgang):
Aufbau und Inbetriebnahme von Steuerungs- und Regelungssystemen; Rehabilitationstechnik (Herstellen von Geräten und Hilfsmittel nach medizinischen Unterlagen).
Montage- und Reparaturtechnik (III. und IV. Jahrgang):
Inbetriebnahme nach Überprüfung, Montage und Demontage von mechatronischen Systemen; präventive Instandhaltung und Wartung; Mess- und Prüfverfahren.
Kompetenzfeld „Medizinische Gerätetechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können geeignete diagnostische und therapeutische Geräte für spezifische medizinische Anwendungen auswählen und deren Funktionsweise überprüfen;
- können CAD- und CAM-Werkzeuge bedienen;
- können die korrekte Funktionsweise unter Laborbedingungen überprüfen sowie etwaige Fehlfunktionen identifizieren;
- können geeignete Geräte für spezifische Fragestellungen der Rehabilitations- und Sporttechnik auswählen, anwenden und fertigen sowie die Funktion nach Gesichtspunkten der Biomechanik beurteilen.
Lehrstoff:
Fertigung facheinschlägiger Produkte und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Verwendung der folgenden Werkstätten:
Computer- und Netzwerktechnik (I. bis IV. Jahrgang):
Montage und Inbetriebnahme von Computersystemen; Verlegen, konfektionieren und prüfen von galvanischen und optischen Datenleitungen und Kabeln; Installation und Konfiguration von kabelgebundenen und drahtlosen Netzwerkkomponenten.
Krankenhaustechnik (I. und V. Jahrgang):
Sicherheit in elektrischen Anlagen; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von Stromverbrauchern; Konfektionierung von Verbindungen in Systemen; ausfallsichere Stromversorgung.
Haustechnik:
Klima- und Reinraumtechnik, Pneumatik, Zutrittskontrolle.
Medizinischer Gerätebau (II. bis V. Jahrgang):
Fertigung, Zusammenbau und Inbetriebnahme medizintechnischer Systeme; Verbindungstechniken der Elektronik; computergestützte mechanische Fertigung (CAM, CNC).
Kommunikationssysteme (III. und V. Jahrgang):
Aufbau, Konfiguration von und Messungen an mobilen/stationären Kommunikationseinrichtungen; Applikation der gängigsten Verkabelungs- und Datenübertragungssysteme.
Prüf- und Sicherheitstechnik (II. bis V. Jahrgang):
Anwenden von Sicherheitsvorschriften nach dem Medizin-Produkte-Gesetz (MPG) an medizintechnischen Geräten; Patientenschutz.
Kompetenzfeld „Biomedizinische Signalverarbeitung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können elektronische Bauteile auswählen und einfache Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen fertigen.
Lehrstoff:
Fertigung, Aufbau und Inbetriebnahme von Baugruppen und Systemen sowie Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Verwendung der folgenden Werkstätten:
Baugruppenfertigung (I. bis III. Jahrgang):
Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen und elektrotechnischen Bauelementen; Aufbau, Verarbeitungs- und Reparaturtechniken; Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen.
Leiterplattendesign und -fertigung (I. bis II. Jahrgang):
Computerunterstützte prototypische mechanische und chemische Fertigung von Leiterplatten; Prüfung.
Elektronische Messtechnik (I. bis V. Jahrgang):
Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte zur Messung und Bewertung analoger und digitaler Signale; Messen nichtelektrischer Größen; systematische Fehlersuche.
Medizinische Elektronik (II. bis V. Jahrgang):
Fertigung, Inbetriebnahme und Reparatur analoger und digitaler elektronischer Schaltungen zur Verarbeitung medizinisch relevanter Signale; Systemsicherheit.
Kompetenzfeld „Biologie, Medizin und Gesundheitswesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können mittels geeigneten Sensoren und Verfahren der analytischen Messtechnik die Zusammensetzung von Gemischen analysieren;
- können Proben für die chemische und biochemische Analyse aufbereiten und das dafür notwendige Equipment nach Vorgaben fertigen.
Lehrstoff:
Fertigung von Produkten für die analytische Messtechnik unter Verwendung der folgenden Werkstätte:
Biochemie und Chemietechnik (IV. bis V. Jahrgang):
Fertigen von Labor- und Messeinrichtungen; Anwenden analytischer Messtechnik und chemischer Sensoren.
Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1 – wobei alle Kompetenzbereiche im I. Jahrgang vorgesehen sind.
Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes
B.1 Medizininformatik
1.1 BIOLOGIE, MEDIZIN UND GESUNDHEIT
Siehe den Pflichtgegenstand „Biologie, Medizin und Gesundheitswesen“ in Abschnitt B und dem Zusatz, dass der Kompetenzbereich „Gesundheitswesen“ durch den folgenden Kompetenzbereich ersetzt wird:
Kompetenzbereich „Biologie und Gesundheit“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- besitzen grundlegende Kenntnisse der Psychologie und können Wechselwirkungen zwischen Individuen und Organisationen analysieren und interpretieren;
- kennen die wesentlichen Schritte der psychischen Entwicklung und geistigen Reifung des Menschen und Faktoren, die diese förderlich beeinflussen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Grundlagen der Psychologie; Psychosomatik; Psychohygiene; Entwicklungspsychologie.
1.2 WIRTSCHAFT UND RECHT
In Ergänzung zum Pflichtgegenstand „Wirtschaft und Recht“ gemäß Abschnitt A:
Kompetenzbereich „Rechnungswesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Grundsätze wirtschaftlichen Handelns erklären;
- kennen die Grundlagen des Rechnungswesens und die technische Vorgangsweise zur Darstellung betrieblicher Vorgänge sowie die Besonderheiten im Bereich der öffentlichen Verwaltung und des Gesundheitswesens;
- können die Struktur der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anhand einfacher Fallbeispiele darstellen;
- können aus Datenmaterial des Rechnungswesens betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und relevante Schlussfolgerungen ziehen;
- kennen die wichtigsten Kostenbegriffe und können mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen;
- können die Auswirkungen von Geschäftsfällen auf Vermögen und Kapital, Gewinn und Verlust beurteilen sowie aufgrund eines Fallbeispiels eine Einnahmen-Ausgabenrechnung unter den Prämissen der öffentlichen Verwaltung und des Gesundheitswesens durchführen und evaluieren sowie den Jahresabschluss von einfachen Unternehmen vornehmen und bewerten;
- kennen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern, können das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen;
- kennen die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung und können diese nach vorgegebenen Kriterien charakterisieren sowie einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
- kennen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Prinzipien wirtschaftlichen Handelns.
Externes Rechnungswesen:
Gewinn- und Verlustrechnung.
Externes Rechnungswesen:
Einnahmen-Ausgabenrechnung.
II. Jahrgang:
Externes Rechnungswesen:
Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Aufwand, Umsatzerlöse, Jahresabschlusskennzahlen, Doppelte Buchhaltung, Bilanz.
Kostenrechnung:
Kostenarten, Kostenstellen, Aufbau und Inhalte des Betriebsabrechnungsbogens, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even Analyse.
IV. Jahrgang:
Steuern:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragssteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Finanzierung:
Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit; Leasing), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan.
Personalverrechnung:
Bruttobezug, Sozialversicherungsbeiträge, Personalnebenkosten, Sonderzahlungen.
Kompetenzbereich „Gesundheitswesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Struktur und grundlegende Funktionsweise der österreichischen und europäischen Gesundheitssysteme wiedergeben;
- können die ökonomischen Zusammenhänge zwischen dem Wirtschafts-, Gesundheits- und Sozialsystem erkennen und interpretieren;
- können Teilaspekte der Krankenhausorganisation und die Kostenstrukturen im Gesundheitswesen analysieren und vergleichen;
- können die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen bei der Realisierung von Gesundheitsinformationssystemen umsetzen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Struktur des Gesundheitswesens in Österreich und der Europäischen Union.
Kostenrechnung im Gesundheitswesen:
Kostenarten im Bereich der Medizin und der Sozialversicherung, Controlling im Gesundheitswesen.
Buchhaltung in der öffentlichen Verwaltung:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Jahresabschluss in der öffentlichen Verwaltung, in öffentlichen Krankenanstalten und in der Sozialversicherung.
V. Jahrgang:
Gesundheitsökonomie; Krankenhausbetriebslehre; Leistungsverrechnung im Gesundheitswesen; eHealth Strategien.
Kompetenzbereich „Organisation und Prozesse im Gesundheitswesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- verstehen die Notwendigkeit qualitativer Ansprüche an Einrichtungen des Gesundheitswesens;
- können Daten und Informationen, Wissen und Fähigkeiten, die zur Lösung der vielfältigsten Aufgaben im Gesundheitswesen erforderlich sind, auf den unterschiedlichsten Ebenen der Organisationsstruktur zuordnen;
- können Strukturen und Prozesse in einer Gesundheitsorganisation erheben und dokumentieren sowie Rahmenbedingungen für EDV-Systeme analysieren;
- können die speziellen Organisationsstrukturen von Gesundheitseinrichtungen dokumentieren und entwerfen, sowie Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsstandards organisieren;
- kennen die notwendigen Modellierungsmethoden zur Darstellung von Prozessen;
- können Modellierungsmethoden für Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse im Gesundheitsbereich und im gesundheitstechnischen Bereich anwenden und Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen verwenden;
- können übergreifende Prozessketten im Gesundheitswesen analysieren und bewerten;
- können Modelle entwickeln, Simulationen durchführen, Simulationsergebnisse mit dem Ziel der Prozessverbesserung interpretieren sowie Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen anpassen und erweitern.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Organisationsmodelle; Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Unternehmen; Qualitätsmanage-ment; Produktmanagement; Wissensmanagement.
IV. Jahrgang:
Geschäfts- und Ablaufprozesse; Modellierung von Prozessen; praktische Umsetzung von Prozessen; Logistik.
Kompetenzbereich „Entrepreneurship“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wesentlichen Schritte einer Unternehmensgründung sowie die Inhalte eines Businessplans und können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen;
- können die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
- können die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Businessplan-Marketing:
Schritte zur Unternehmensgründung, Ideenfindung, Ziele und Inhalte des Businessplans, Kundennutzen, Markt- und Umfeldanalyse, Marketing-Mix (Produkt, Preis, Kommunikation, Distribution).
Organisation:
Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung:
Motivationstheorien, Möglichkeiten der Motivation, Führungsstile, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch.
Kompetenzbereich „Recht“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden;
- können Gewährleistungs-, Garantie und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
- kennen die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter; sie können sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
- können die wichtigsten Bestimmungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes wiedergeben;
- kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes und können ein Gewerbe anmelden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Überblick über Grundstrukturen des österreichischen Rechts.
Allgemeines Zivilrecht:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts sowie des Konsumentenschutzes; Recht und Internet (Grundzüge des E-Commercegesetzes, Urheberrechtes und Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz); Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Unternehmensrecht:
Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.
Arbeitsrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen).
Gewerberecht:
Arten von Gewerben, Voraussetzungen für Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung.
1.3 BIOMEDIZINISCHE SIGNALVERARBEITUNG
Kompetenzbereich „Elektrotechnik und Elektronik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und der Digitaltechnik;
- können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elektrotechnische Grundlagen, Gleichstromtechnik, Ohmsches Gesetz.
Grundlagen der Digitaltechnik:
Kombinatorische Logik, Zahlensysteme.
Grundlagen der Halbleitertechnik.
II. Jahrgang:
Grundbegriffe des elektrischen und magnetischen Feldes.
Wechselstromtechnik:
Impedanzen, Leistungen, Zeigerdiagramm, Bodediagramm.
Grundlagen der Analogtechnik, Halbleiter Grundschaltungen.
Grundlagen der Digitaltechnik:
Sequenzielle Logik.
III. Jahrgang:
Halbleiter Bauelemente:
Operationsverstärker, A/D-D/A Wandler.
Analoge und digitale Schaltungstechnik.
IV. Jahrgang:
Analoge und digitale Schaltungstechnik, Filter.
Kompetenzbereich „Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipielle Funktionsweise und Eigenschaften biomedizinischer Sensoren, können sie relevanten Bereichen der medizinischen Diagnostik zuordnen und einsetzen;
- können das Verhalten von biologischem Gewebe im technischen Messumfeld bewerten und interpretieren;
- kennen wesentliche Aktoren und können deren Eigenschaften, Funktionsweisen und Einsatzgebiete beschreiben;
- können für spezifische Anwendungen geeignete Aktoren auswählen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Thermosensoren; Widerstandssensoren, mechanische Sensoren.
II. Jahrgang:
Induktive und kapazitive Sensoren; Oberflächen- und intrakorporale Elektroden;
III. Jahrgang:
Elektrochemische Sensoren; Aktoren und Stimulatoren.
IV. Jahrgang:
Strahlungssensoren, Ultraschallsensoren.
Biokybernetik, visuelle, taktile und auditive Schnittstellen, Prothesen-Steuerungen.
Kompetenzbereich „Elektrische Messtechnik“
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Funktionsweise von einfachen Messgeräten beschreiben und geeignete Messverfahren auswählen;
- können geeignete Mess-Schaltungen auswählen, Messungen praktisch durchführen und dokumentieren;
- kennen die Grundprinzipien der Steuerungs- und Regelungstechnik.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der elektrischen Messtechnik, Strom, Spannung, Widerstand, Leistung.
II. Jahrgang:
Messung nichtelektrischer Größen; Messfehler und Messunsicherheit.
III. Jahrgang:
Steuerungs- und Regelungstechnik.
V. Jahrgang:
Statistische Messverfahren.
Kompetenzbereich „Biosignale“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundsätzlichen Eigenschaften von Biosignalen;
- kennen das Verhalten von biologischem Gewebe in Zusammenhang mit elektrischen, akustischen und magnetischen Signalen/Untersuchungsmethoden;
- können biologische Signale von organischem Gewebe messen, die Messergebnisse interpretieren, entsprechend darstellen und die nötigen Schlussfolgerungen ziehen;
- kennen die Methoden zur Vermeidung von Störungseinflüssen und können Störungen in Biosignalen filtern;
- kennen medizinisch relevante Parameter von Biosignalen und können diese messen;
- können die verschiedenen Methoden zur Parameterextraktion vergleichen, bewerten und unter Anwendung spezifischer Software aus Biosignalen extrahieren;
- kennen die verschiedenen Formen der Mensch-Maschine-Schnittstelle und können deren Funktionsweisen und Einsatzbereiche erklären und anwenden.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Ursprung und Arten elektrischer und nichtelektrischer Biosignale.
II. Jahrgang:
Charakteristika und Parameter von Biosignalen; Analoge Aufnahmeketten.
III. Jahrgang:
Parameter Auswertung.
Störungen:
Störquellenidentifikation und Vermeidung, Sicherheit.
IV. Jahrgang:
Digitale Filterung, Mustererkennung; Biosignale als Schnittstellen.
V. Jahrgang:
Biosignalauswertesysteme.
1.4 MEDIZINISCHE GERÄTETECHNIK
Kompetenzbereich „Bildgebende Verfahren“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipielle Funktionsweise bildgebender Systeme und Verfahren in der Medizin;
- können die medizinischen Aufgaben zuordnen, typische Fehlerquellen anhand von praktischen Beispielen unterscheiden und bewerten;
- kennen die Signalgewinnung und -aufbereitung bildgebender Systeme.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Endoskopie.
III. Jahrgang:
Sonographie; Thermographie.
IV. Jahrgang:
Röntgen-Computertomographie; Magnetresonanztomographie.
V. Jahrgang:
Nuklearmedizinische Verfahren (PET, Szintigraphie).
Kompetenzbereich „Elektronische Geräte für die Diagnose“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipielle Funktionsweise und Eigenschaften der Geräte;
- können geeignete diagnostische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen;
- kennen die technischen und biologischen Artefakte der verschiedenen diagnostischen Geräte.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Blutdruckmesssysteme; Elektrokardiographie (Grundprinzip).
II. Jahrgang:
Elektrokardiographie und Ergometrie; Audiometrie.
III. Jahrgang:
Lungenfunktionsanalyse; Labordiagnostik.
IV. Jahrgang:
Neurophysiologische Diagnosegeräte.
V. Jahrgang:
Patientenmonitoring.
Kompetenzbereich „Elektronische Geräte für die Therapie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von therapeutischen Geräten;
- können geeignete therapeutische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Elektrotherapie, Infusionssysteme.
III. Jahrgang:
Anästhesie und Beatmungssysteme; Blutreinigungssysteme.
IV. Jahrgang:
Strahlentherapie.
V. Jahrgang:
Elektro- und Laserchirurgie; Chirurgische Hilfsgeräte.
Kompetenzbereich „Sicherheitstechnik, Grenzwerte, Normen und Vorschriften“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die gängigen Grenzwerte, Normen und Vorschriften in der biomedizinischen Technik;
- können zur Gewährleistung der Patientensicherheit die Grenzwerte, Normen und Vorschriften anwenden und dokumentieren;
- können auftretende Fehler hinsichtlich ihrer Ursache messtechnisch verifizieren, analysieren und dokumentieren;
- können mehrstufige Sicherheitsvorkehrungen für medizinische Produkte planen und verfassen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Patientensicherheit (Grundlegendes); Grundzüge des Medizinproduktegesetzes; Hygiene.
II. Jahrgang:
Patientensicherheit (Technik); Medizinproduktegesetz.
IV. Jahrgang:
Elektromagnetische Verträglichkeit; Wirkung ionisierender Strahlung, Strahlenschutz.
Kompetenzbereich „Biokompatible Werkstoffe, Prothesen-, Rehabilitation- und Sporttechnik“
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen biokompatible Werkstoffe, können deren Eigenschaften und Anwendungsgebiete nennen;
- verstehen auch prinzipiell die geltenden Gesetze der Biomechanik;
- kennen die Einsatzgebiete und die prinzipielle Funktionsweise von Implantaten und Prothesen;
- kennen die Einsatzgebiete und die prinzipielle Funktionsweise von Geräten der Rehabilitations- und Sporttechnik.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der Biomechanik.
II. Jahrgang:
Grundlagen der Werkstoffwissenschaften; Verträglichkeit; Haltbarkeit.
III. Jahrgang:
Passive und aktive Prothesen.
Kompetenzbereich „Robotik und Systeme der Telemedizin“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen mechanische, elektrische und informationstechnische Grundelemente;
- können deren Zusammenspiel in Robotik- und Fernwirksystemen erklären;
- können solche Systeme bedienen, deren Funktionsweise verifizieren, Fehlfunktionen des Gesamtsystems analysieren und Fernwirksysteme mit Robotikkomponenten projektieren, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Grundlagen der Automatisierungstechnik; Fernwirktechnik; Robotik; Anwendungen.
1.5 MEDIZINISCHE INFORMATIONSSYSTEME
Kompetenzbereich „Standardsoftware Medien“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundlegenden Funktionen von Büro-Standardsoftware und können einfache HTML-Codes verstehen;
- können Daten und Bilder mit geeigneten Produkten aufbereiten und darstellen;
- können einfache Webseiten mit Hilfe von geeigneten Softwareprodukten erstellen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Büro-Standardsoftware (Textverarbeitung, Präsentationssoftware).
Bildbearbeitungen.
Einfache Webseiten mit HTML.
II. Jahrgang:
Büro-Standardsoftware (Tabellenkalkulation).
Kompetenzbereich „Informations- und wissensbasierte Systeme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen grundlegende Datenbankkonzepte und prinzipielle Eigenschaften von Datenbanksystemen;
- kennen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von Krankenhaus- und Arztpraxissystemen;
- können Datenbankabfragen durchführen und deren Ergebnisse darstellen;
- können Informationen aus Datenbanken beurteilen und evaluieren;
- können Datenbankmodelle entwerfen um medizinische Daten in einem Informationssystem zu verwalten und mit statistischen Methoden aus Daten Informationen gewinnen;
- können Datenbanksysteme konzipieren und betreiben.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Grundlagen der Datenmodellierung, Desktop Datenbanken; einfache Datenbankabfragen; Datenbanksysteme.
III. Jahrgang:
Relationale und objektrelationale Datenmodellierung, komplexe Datenbankabfragen, Grundlagen medizinischer Dokumentations- und Informationssysteme.
IV. Jahrgang:
Biologische Datenbanken.
Informationssysteme des Gesundheitswesens:
Krankenhausinformationssysteme und Arztpraxissysteme; Verarbeiten von medizinischen Daten, wissensbasierte Systeme; Datenbankprogrammierung.
V. Jahrgang:
Datamining; Reporting, Auswertung und Darstellung statistischer Daten, eHealth-Anwendungen, Datenbank System Architektur; Konzipierung und Betrieb eines Datenbanksystems.
Kompetenzbereich „Datensicherheit und Datenschutz“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen typische Bedrohungssituationen bezüglich unbefugten Zugriffs auf Informationen und können Sicherheitsrisiken erkennen;
- kennen die entsprechenden Datenschutzbestimmungen und Verordnungen im medizinischen Bereich;
- können die rechtlichen Bestimmungen für den Umgang mit sensiblen Daten umsetzen;
- können Sicherheitsrisiken bewerten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen auswählen und beurteilen;
- können die notwendigen technischen Sicherheitsmaßnahmen planen und Modelle für die sichere Datenübertragung entwerfen und umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Umgang mit sensiblen Daten; Verschlüsselung von Daten; Bewertung von Sicherheitsrisiken; Security Policies; Anwendung des Datenschutzgesetzes und anderer einschlägiger rechtlicher Bestimmungen im medizinischen und gesundheitlichen Umfeld.
1.6 MEDIZIN- UND GESUNDHEITSINFORMATIK
Kompetenzbereich „Softwaredesign und Programmierung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Begriffe des Softwaredesigns und die Möglichkeiten der metasprachlichen Problembeschreibung;
- können die verschiedenen Methoden der strukturierten und objektorientierten Programmierung anwenden und können Module von Aufgaben mit metasprachlichen Methoden umsetzen;
- können die softwaretechnischen Anforderungen des Fachgebietes analysieren und geeignete Lösungsstrategien auswählen;
- können unter Einsatz von geeigneten Bibliotheken und Entwicklungswerkzeugen Softwarelösungen für medizin- und gesundheitstechnische Problemstellungen entwerfen und entwickeln;
- kennen Software QS-Richtlinien und können diese bei der SW-Entwicklung anwenden;
- können Teststrategie entwickeln und durchführen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Erstellen von Userinterfaces, Eventhandling; metasprachliche Problembeschreibung; strukturierte Programmierung, skalare und zusammengesetzte Datentypen, Funktionen, einfache Collections; objektorientierte Programmierung, Anwendung von Klassenbibliotheken; Fehlerbehandlung; Arbeiten mit Integrierten Entwicklungsumgebungen, Codegenerierung.
II. Jahrgang:
Elemente von graphischen Benutzeroberflächen; Eventhandling; Hilfesystem; Softwareentwurf; metasprachliche Problembeschreibung; strukturierte Programmierung, zusammengesetzte Datentypen, Funktionen, Collections; objektorientierte Programmierung, Objektorientiertes Design, Klassenbibliotheken, Dateizugriffe, Serialisierung; Exceptionhandling.
III. Jahrgang:
Fortgeschrittene Userinterfaces, Eventhandling; Hilfesystem; Objektorientiertes Design, Klassenbibliotheken, Exceptionhandling; Databinding; Serialisierung; Datenbankzugriffe; Analyse, Design und Spezifikation, Softwaretests; Dokumentationtools; Versionsverwaltung.
IV. Jahrgang:
Graphische Benutzeroberflächen, Design, Layout, Usability; Eventhandling; Hilfesystem; Databinding; Datenaustausch; Software QS und Teststrategien; Unit Tests, Performancetests.
Kompetenzbereich „Webapplikationen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundlegenden Eigenschaften von medizinischen Webservices;
- können dynamische Webapplikationen planen und geeignete Techniken auswählen und bewerten;
- können dynamische Webapplikationen auf der Basis von Content-Managementsystemen und anderen Techniken entwickeln.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Erstellung von Webinterfaces zu Datenbanken; Medizinische Webservices.
IV. Jahrgang:
Erstellung von dynamischen Webseiten.
V. Jahrgang:
Medizinische Content-Management Systeme.
Kompetenzbereich „Bildverarbeitung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die verschiedenen Methoden zur Datenbearbeitung bei bildgebenden Verfahren in der Medizin anwenden, vergleichen und die Ergebnisse interpretieren;
- können geeignete Software zur Bildbearbeitung für medizinische Anwendungen parametrisieren und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Bildspeicherung und Kompression.
IV. Jahrgang:
Bildbearbeitung und Visualisierung.
V. Jahrgang:
Bewegungsdarstellung; Virtual Reality.
Kompetenzbereich „Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundlegenden Eigenschaften von Netzwerken, Netzwerkdiensten und Betriebssystemen;
- können einfache Vernetzungen mobiler Geräte der Medizin- und Gesundheitsinformatik durchführen;
- können hard- und softwarebedingte Schnittstellenprobleme erkennen und bewerten;
- können Lösungsstrategien zur Vermeidung von Verbindungsproblemen entwerfen und umsetzen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Netzwerktechnologien; Netzwerkdienste, Betriebssysteme.
III. Jahrgang:
Vernetzung mobiler Geräte; Netzwerkbetrieb, Netzwerkschnittstellen.
Kompetenzbereich „Modellierung und Simulation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Simulationswerkzeuge und deren Einsatzgebiete;
- können einfache Simulationen mit Simulationswerkzeugen durchführen;
- können Simulationsergebnisse interpretieren, Modellparameter zielgerichtet variieren, einfache Simulationsmodelle erstellen und in die Simulationsumgebung integrieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Simulationswerkzeuge.
V. Jahrgang:
Modellbildung biologischer Systeme.
Kompetenzbereich „Bioinformatik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen das prinzipielle Verhalten biologischer Prozesse und können kybernetische Grundlagen verstehen;
- können einfache Algorithmen der Bioinformatik beschreiben.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Anwendungen der Informatik auf biologische Prozesse; Algorithmen der Bioinformatik; Kybernetik.
1.7 PROJEKTENTWICKLUNG
Kompetenzbereich „Projektmanagement“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die aktuellen Ansätze im Projekt-, Programm- und Multiprojektmanagement und können die Rahmenbedingungen für Projekte in einem internationalen Umfeld beschreiben;
- können Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements in den einzelnen Projektphasen anhand konkreter Aufgabenstellungen, auch mit IT-Unterstützung, anwenden;
- können eine vorliegende Projektaufgabe analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten;
- können für Projekte der System- und der Softwareentwicklung eine geeignete Planung, Projektorganisation, Kommunikationsstruktur und Methodenauswahl entwickeln, im Besonderen für Projekte der Biomedizin- und Gesundheitstechnik.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Projektmanagementkonzepte und Phasenmodelle; Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagement-Prozess; Projektplanung, -durchführung und -dokumentation; Projektmanagementorganisation; Kommunikation im Projekt; Führen und Steuern von Projekten.
V. Jahrgang:
Projektmanagementkonzepte und Phasenmodelle; Methoden, Werkzeuge und Dokumente im PM-Prozess; Projektplanung, -durchführung und -dokumentation; Projektmanagementorganisation; Kommunikation im Projekt; Führen und Steuern von Projekten.
Kompetenzbereich „Planung und Entwicklung von Softwaresystemen“:
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Rollen und die aktuellen Vorgehens- und Prozessmodelle im Umfeld der Biomedizin- und Gesundheitstechnik und in Software-Entwicklungsprojekten;
- können Modelle und Methoden der Softwareentwicklung anhand konkreter Aufgabenstellungen anwenden;
- können – ausgehend von Analyse und Darstellung bestehender Systeme – die Anforderungen für ein Software- bzw. Systementwicklungsprojekt ableiten;
- können Projekte im Bereich der System- sowie der Softwareentwicklung unter Verwendung aktueller Methoden und Werkzeug initiieren, planen, deren Aufwand abschätzen, sie kalkulieren, durchführen, dokumentieren und erfolgreich abschließen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Prozessmodelle; Methoden für Analyse, Entwurf und Entwicklung; Requirements Engineering; Aufwandschätzung; Qualitätsmanagement; Produktdokumentation.
V. Jahrgang:
Prozessmodelle; Methoden für Analyse, Entwurf und Entwicklung; Requirements Engineering; Aufwandschätzung; Qualitätsmanagement; Produktdokumentation; Rollout.
Kompetenzbereich „Beschaffungsprozesse und Betrieb von IKT“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Abläufe und Maßnahmen für Betrieb, Wartung, Weiterentwicklung und Management von Systemen im Umfeld der Biomedizin- und Gesundheitstechnik beschreiben und ihre Bedeutung erklären;
- können Beschaffungsprozesse planen und abwickeln;
- können den Aufbau und Ablauf inner- und zwischenbetrieblicher Informationsverarbeitung sowie der zugrunde liegenden Systeme modellhaft aus verschiedenen Sichtweisen darstellen und nach den Kriterien Kosten, Verfügbarkeit, Sicherheit und Umweltgerechtheit beurteilen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Organisatorische und technologische Implementierung von Systemen der Biomedizin- und Gesundheitstechnik; Organisation und Services von IKT-Abteilungen; Qualitätssicherung und Umweltgerechtheit; Sicherheit und Verfügbarkeit; Beschaffungsprozesse im IKT-Umfeld.
Kompetenzbereich „Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die biochemischen Bausteine und Ablaufprozesse in lebenden Zellen und können biochemische und molekularbiologische Projekte informationstechnisch unterstützen;
- können Prozesse in Gesundheitseinrichtungen dokumentieren, analysieren und in Projekten umsetzen sowie die informationstechnische Infrastruktur von Veranstaltungen im Gesundheitswesen planen und organisieren;
- können biomedizinische Messergebnisse und medizinisches Bildmaterial unter Verwendung von Softwaretools aufbereiten und auswerten sowie geeignete Softwaremodule erstellen;
- können Messergebnisse von diagnostischen und therapeutischen Systemen auswerten und unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen verarbeiten und in neu zu entwickelnde oder existierende Applikationen integrieren;
- können Systeme mit Robotikkomponenten planen, aufbauen, Betriebssoftware entwickeln und in Betrieb nehmen;
- können Benutzeroberflächen für komplexe Anwendungen unter Verwendung geeigneter Programmiertechniken entwerfen und implementieren;
- können Datenmodelle vergleichen, diese auf ihre Eignung zur Lösung von Problemstellungen beurteilen und Datenmodelle bei der Realisierung von Anwendungen einsetzen;
- können Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien realisieren;
- können geeignete Softwarelösungen für medizin- und gesundheitstechnische Problemstellungen entwerfen und unter Verwendung einer geeigneten Entwicklungsumgebung entwickeln;
- können ein Konzept für Testverfahren für alle Phasen einer Applikationsentwicklung ausarbeiten;
- können dynamische Webapplikationen entwickeln und geeignete Contentmanagement-Systeme auswählen und einsetzen.
Lehrstoff:
III. bis V. Jahrgang:
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen des Ausbildungsschwerpunktes.
1.8 COMPUTERPRAKTIKUM
Kompetenzbereich „Elektrotechnik und Elektronik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Sicherheitsvorschriften bei der Installation von Niederspannungsanlagen angeben;
- können Widerstands- und Impedanzmessungen, sowie spannungs- und stromrichtige Messungen praktisch durchführen, und dokumentieren;
- können einfache analoge und digitale Schaltungen aufbauen;
- können die Funktion von einfachen elektronischen Schaltungen anhand von Messergebnissen analysieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung; elektrische Messtechnik.
Digitaltechnik:
Kombinatorische Logik.
II. Jahrgang:
Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen, elektronische Messtechnik.
Digitaltechnik:
Sequenzielle Logik.
Kompetenzbereich „Computerinfrastruktur“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen erklären;
- können die Aufgaben und Einstellungen eines BIOS erklären;
- können einen Desktopcomputer assemblieren;
- können ein Computersystem aufrüsten;
- können PC-Standardschnittstellen mechanisch und elektrisch verbinden;
- können technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;
- können ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrisierungsaufgaben durchführen;
- können Tests für Computerkomponenten durchführen, einfache Fehlersuche auf Desktopcomputern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, Installation von Hardware und Peripheriegeräten, Installation und Konfiguration von Betriebssystemen.
II. Jahrgang:
Installation und Konfiguration von Anwendungssoftware, einfache Fehlersuche und Behebung, Integration technischer Subsysteme.
Kompetenzbereich „Netzwerkinfrastruktur“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können einschlägige Normen für Verlegerichtlinien von Netzwerkverkabelungen angeben;
- können Normen zur Zertifizierung von Kabeln beschreiben;
- können die für die Installation von IT-Infrastruktursystemen notwendigen Arbeitsschritte beschreiben, Pläne lesen und eine entsprechende Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung durchführen;
- können eine einfache strukturierte LAN-Verkabelung durchführen;
- können Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
- können ein einfaches PC-Netzwerk konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Ausführung normgerechter und strukturierter Verkabelungsarbeiten, Kabelprüfung.
II. Jahrgang:
Planen und Entwerfen von einfachen Netzwerken, Installation und Konfiguration von kabelgebundenen und drahtlosen Netzwerk- und Serverkomponenten, Fehlersuche und -behebung.
Kompetenzbereich „Mechanische Grundlagen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen Pläne lesen und die mechanischen Arbeiten ausführen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Unfallverhütung, grundlegende mechanische Arbeiten; Montagearbeiten für IT-Infrastruktur.
Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
D. Unverbindliche Übung
Siehe Anlage 1.
E. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5..
Anlage 1.4
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INFORMATIK
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Wochenstunden | Lehrver- | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| pflich- | ||||||||
| Pflichtgegenstände | Jahrgang | Summe | tungs- | |||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | |||
| A. | Allgemeine Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | 8 | III |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) |
| 6. | Angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 14 | I |
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | - | 10 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Technische Informatik3 | 3(2) | 2(1) | 2 | - | - | 7 | I bzw. IVa |
| 2. | Programmieren und Software Engineering4 | 5(3) | 6(3) | 6(2) | 5(2) | 4 | 26 | I |
| 3. | Datenbanken und Informationssysteme5 | 2(2) | 2(2) | 3(2) | 4(2) | 4 | 15 | I bzw. II |
| 4. | Netzwerksysteme und Verteilte Systeme6 | - | 2(1) | 3(2) | 4(2) | 4 | 13 | I |
| 5. | Betriebswirtschaft und Management7 | 4 | 4 | 4(1) | 4 | 3 | 19 | I, II bzw. III |
| 6. | Systemplanung und Projektentwicklung4 | - | - | 3 | 6(3) | 8(5) | 17 | I |
| Verbindliche Übung | ||||||||
| Soziale und personale Kompetenz8 | 1(1) | 1(1) | - | - | - | 2 | III | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 33 | 33 | 36 | 36 | 32 | 170 | ||
| Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||
| --- | --- | --- | ||||||
| Wochenstunden | Lehrver- | |||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Freigegenstände, Unverbindliche | pflich- | |||||||
| Übung, Förderunterricht | Jahrgang | tungs- | ||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | |||
| C. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | - | - | 2 | 2 | - | III | |
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | 2 | 2 | 2 | 2 | - | III | |
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | 2 | - | - | - | III | |
| D. | Unverbindliche Übung | |||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||
| E. | Förderunterricht10 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes II abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen im Computerpraktikum im I. Jahrgang und Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im II. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe IVa bezieht sich auf das Computerpraktikum; Teilung des Computerpraktikums in Schülergruppen wie im Pflichtgegenstand „Werkstätte“.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
5 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich auf den Kompetenzbereich „Endbenutzerwerkzeuge und Standardsoftware“ der im I. und II. Jahrgang im Ausmaß von jeweils 2 Wochenstunden vorgesehen ist.
6 Mit Übungen im Laboratorium im II. Jahrgang und mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im III. und IV. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
7 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß einer Wochenstunde im III. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die Kompetenzbereiche „externe und interne Unternehmensrechnung“ (im Gesamtausmaß von 8 Wochenstunden), die Lehrverpflichtungsgruppe III auf die Kompetenzbereiche „Recht“ (im Ausmaß von 2 Wochenstunden im IV. Jahrgang) und „Unternehmensgründung und -auflösung“ (im Ausmaß von 1 Wochenstunde im V. Jahrgang) und die Lehrverpflichtungsgruppe II auf alle übrigen Kompetenzbereiche.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Wochenstunden pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachbezogenes Kompetenzprofil
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informatik können ingenieurmäßige Tätigkeiten als Applikations- und Softwareentwickler, Informationssystem-Organisator, System- und Anforderungsanalytiker, Applikationsdesigner, Datenbankdesigner und -programmierer, Anwendungs- und Systemprogrammierer, Software Engineer, Systemberater, Projektmanager, Datenschutz- und Datensicherheitstechniker, Systemadministrator, Systemmanager oder Informatik-Trainer ausführen. Sie sind auch besonders zur Aufnahme einer adäquaten selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit ausgebildet.
Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informatik im Besonderen
- Kenntnisse und Fertigkeiten, um Softwaresysteme in allen relevanten Bereichen der Informationstechnik zu entwickeln, zu adaptieren und zu betreiben; die entsprechenden Kompetenzen werden in den Unterrichtsgegenständen „Technische Informatik“, „Programmieren und Software Engineering“ sowie „Datenbanken und Informationssysteme“ erworben;
- fundiertes Wissen über alle Phasen von komplexen System- und Softwareentwicklungsprozessen, welches im Unterrichtsgegenstand „Systemplanung und Projektentwicklung“ vermittelt wird;
- vertiefte Kenntnisse über Softwaretechnologie, einschlägige mathematische Verfahren, Logik und Algorithmen, Systemanalyse und -entwurf sowie über Datenbanken und Informationssysteme, Betriebs- und Netzwerksysteme sowie Verteilte Systeme, die in den Unterrichtsgegenständen „Programmieren und Software Engineering“, „Datenbanken und Informationssysteme“, „Netzwerksysteme und Verteilte Systeme“ und „Angewandte Mathematik“ vermittelt werden;
- Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Vernetzung und Absicherung von komplexen Systemen, die in den Unterrichtsgegenständen „Technische Informatik“ und „Netzwerksysteme und Verteilte Systeme“ vermittelt und praktisch umgesetzt werden;
- die erforderlichen Kenntnisse, um Systementwicklungsprozesse mit den Methoden des Projektmanagements auszuführen und unter Verwendung aktueller Werkzeuge zu planen und zu überwachen, sowie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse für die Modellierung geeigneter Informationsstrukturen und Abläufe sowie deren Implementierung, die in den Unterrichtsgegenständen „Systemplanung und Projektentwicklung“ und „Betriebswirtschaft und Management“ vermittelt werden;
- die erforderlichen kommunikativen Kompetenzen, um sich im technischen und kommerziellen Umfeld sicher bewegen zu können; zum Erwerb dieser Kompetenzen tragen alle Unterrichtsgegenstände bei, aber auch der verstärkten Einsatz von Englisch als Arbeitssprache.
Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informatik können
- die Eignung konkreter Computersysteme für bestimmte Anwendungen bewerten und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit sowie Kompatibilität einzelner Komponenten beurteilen und Fehler lokalisieren;
- Skripte für die Automatisierung von Systemabläufen unter Verwendung von Systemfunktionen entwickeln;
- geeignete organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von IKT-Systemen sowie für Projekte der System- und Softwareentwicklung konzipieren;
- Webapplikationen nach konkreten Spezifikationen unter Einbindung von Datenbanken entwickeln sowie für Projekte der System- und Softwareentwicklung konzipieren;
- Projekte im Bereich der System- sowie der Softwareentwicklung unter Verwendung aktueller Methoden und Werkzeug initiieren, planen, deren Aufwand abschätzen, sie kalkulieren, durchführen und erfolgreich abschließen;
- für komplexe Aufgabenstellungen eine effiziente Gesamtlösung erarbeiten und dabei Algorithmen kombinieren, adaptieren, entwickeln sowie in einer Programmiersprache umsetzen;
- Entwicklungssysteme für komplexe Applikationen planen sowie den konkreten Bedürfnissen anpassen und verwenden;
- Konzepte für Testverfahren für alle Phasen einer Applikationsentwicklung ausarbeiten;
- umfassende Maßnahmen zur Absicherung von Netzwerken und IKT-Systemen organisatorisch und technisch umsetzen;
- den Entwurf verteilter Systeme bewerten sowie implementierte Systeme analysieren und entwickelte Konzepte auf einer aktuellen Entwicklungsplattform implementieren, in Betrieb nehmen und strukturiert testen;
- Informationssysteme unter Einsatz von relationalen Datenmodellen, die den Kriterien der relationalen Entwurfstheorie entsprechen, samt Implementierung prozeduraler Erweiterungen, entwickeln;
- Informationssysteme, deren Datenhaltung auch komplexe Anfragen zu umfassenden Datenanalysen ermöglichen, entwerfen und implementieren;
- Organisationsstrukturen dokumentieren, entwerfen, sowie Abläufe und Prozesse reorganisieren und auf operativer Ebene erheben;
- die Organisationskultur unterschiedlicher Betriebe beurteilen und Konzepte zum erfolgreichen Umgang mit dieser planen;
- strategische, operative und technische Ablauf- und Prozessmodelle beschreiben, analysieren, anwenden und mit dem Ziel der Prozessverbesserung anpassen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Bewegung und Sport“ und „Naturwissenschaften“:
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren sowie Dualzahlen addieren und subtrahieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Reelle Zahlen:
Zahlensysteme; Konversion von Zahlen unterschiedlicher Zahlensysteme.
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und kennen die Boole´schen Verknüpfungen;
- können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe von inversen Matrizen lösen;
- kennen die Begriffe „Gruppe“ und „Körper“, können mit Restklassen rechnen und Kalküle einer Relationenalgebra anwenden;
- können die Anzahl möglicher Anordnungen von unterscheidbaren und nicht unterscheidbaren Objekten mit und ohne Berücksichtigung der Reihenfolge bestimmen;
- können die algebraischen und zahlentheoretischen Grundlagen der Codierung und Chiffrierung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes anwenden;
- können an Hand von fachrelevanten Beispielen Codierungen und Decodierungen durchführen;
- können zwischen symmetrischen und asymmetrischen Verschlüsselungsmethoden unterscheiden und die Anwendung dieser Methoden durch Beispiele darstellen;
- kennen mathematisch relevante Aspekte der Graphentheorie, können entsprechende Problemstellungen zuordnen und Lösungsmethoden anwenden;
- können lineare Optimierungsaufgaben formulieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten anwenden.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der Mathematik:
Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen.
III. Jahrgang:
Rechnen in algebraischen Strukturen:
Menge, Gruppe, Körper, Zahlenkörper, Restklassen. Relationen, Relationenalgebra.
Matrizen:
Matrizenprodukt, inverse Matrix.
IV. und V. Jahrgang:
Boole´sche Algebra:
Schaltfunktionen und Boole`sche Ausdrücke.
Kombinatorik:
Permutationen, Kombinationen, Variationen.
Codierung und Chiffrierung:
Algebraische und zahlentheoretische Grundlagen der Codierung und Chiffrierung; symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung.
Mathematische Aspekte der Graphentheorie:
Grundlagen; Definitionen; Problemstellungen; Lösungsmöglichkeiten.
Lineare Optimierung:
Anwendungsbeispiele; Lineare Ungleichungen, Lösungsverfahren.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können zu vorgegebenen Stützstellen und Stützwerten Interpolationspolynome n-ten Grades berechnen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Interpolation:
Interpolationspolynome.
Kompetenzbereich „Analysis“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und an Hand von Beispielen veranschaulichen;
- können partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen.
- können Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
- können periodische Funktionen durch trigonometrische Polynome approximieren und die Fourierkoeffizienten interpretieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Funktionen mehrerer Variablen:
Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien; Approximation von Funktionen durch trigonometrische Polynome; Fourierentwicklung.
Kompetenzbereich „Stochastik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Schätzwerte für Verteilungsparameter bestimmen und Konfidenzintervalle für den Mittelwert einer normalverteilten Zufallsvariablen berechnen und interpretieren
- können signifikante und nicht signifikante Testergebnisse interpretieren.
Lehrstoff:
II. und IV. Jahrgang:
Beurteilende Statistik:
Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung; Prinzip des Alternativtests, T-Test.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
TECHNISCHE INFORMATIK
Kompetenzbereich „Hardwarearchitektur“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wesentlichen Komponenten von gängigen Hardwarearchitekturen und deren Funktionsweise;
- können Komponenten für Computersysteme mit bestimmten Benutzeranforderungen auswählen;
- können die Eignung konkreter Computersysteme für bestimmte Anwendungen beurteilen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Aufbau und Funktionsweise; Computerinterne Informationsdarstellung; Hardwarekomponenten; Schnittstellen; Peripherie; Mobile Geräte; aktuelle Entwicklungen.
Kompetenzbereich „Computerpraktikum“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können in gängigen Computersystem Komponenten identifizieren und ihre Funktionsweise beschreiben und kennen die grundlegenden Techniken zur Vernetzung von Computersystemen;
- können Computersysteme assemblieren und erweitern, Standardbetriebssysteme installieren und konfigurieren, fehlerhafte Komponenten ersetzen und einfache Netzwerkstrukturen erstellen;
- können die Leistungs- und Funktionsfähigkeit sowie Kompatibilität einzelner Komponenten beurteilen und Fehler lokalisieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; technische Dokumentation; Konfiguration und Installation von informationstechnischen Systemen und Anlagen; Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten; Assemblierung von Computerkomponenten; Standardinstallation von Betriebssystemen und Anwendungssoftware; Fehlersuche und Reparatur; Vernetzung.
Kompetenzbereich „Basis-Webtechniken“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wesentlichen Komponenten und Sprachelemente zur Gestaltung von Webseiten;
- können Webseiten unter Einsatz von Skriptsprachen gestalten, dynamische Elemente einbinden und Gestaltungsvorlagen erstellen;
- können die Anforderungen an eine Webapplikation aufgrund von Anwendervorgaben analysieren;
- können Webapplikationen nach konkreten Spezifikationen unter Einbindung von Datenbanken entwickeln.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Beschreibungssprachen; Formatierungstechniken; Skriptsprachen; Datenanbindung.
Kompetenzbereich „Betriebssysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wesentlichen Komponenten von Betriebssystemen und verstehen deren Aufgaben, Funktionsweisen und Zusammenwirken;
- können Betriebssystemumgebungen einrichten und Kommandosprachen anwenden;
- können die Effizienz von unterschiedlichen Betriebssystemen für konkrete Anwendungsbereiche beurteilen und mögliche Probleme erkennen;
- können potenzielle Sicherheitsrisiken in Betriebssystemen beurteilen und Maßnahmen zu deren Vermeidung treffen;
- können Skripte für die Automatisierung von Systemabläufen unter Verwendung von Systemfunktionen entwickeln.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Architektur und Arten von Betriebssystemen; Prozessverwaltung; Speicherverwaltung; Geräteverwaltung; Dateiverwaltung; Benutzerverwaltung; Verwaltungsschnittstelle, Kommandosprachen; Virtualisierung; Optimierungsmaßnahmen.
PROGRAMMIEREN UND SOFTWARE ENGINEERING
Kompetenzbereich „Theoretische Informatik“ (in Verbindung mit den Kompetenzbereichen „Zahlen und Maße“ und „Algebra und Geometrie“ des Pflichtgegenstandes „Angewandte Mathematik“):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können umgangssprachliche Sätze in logische Formeln übertragen;
- können Wahrheitstabellen auswerten und geeignete Sachverhalte in prädikatenlogischer Form darstellen;
- können Normalformen erzeugen und vereinfachen sowie Modelle für einfache Formelmengen erstellen;
- können Methoden zur Entwicklung einer Lösungsformel angeben sowie Modelle für Formelmengen interpretieren;
- kennen Standardalgorithmen und können sie für eine konkrete Problemstellung auswählen;
- verstehen Algorithmen und können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen;
- können Algorithmen nach Kriterien der Komplexität und Effizienz auswählen;
- können für komplexe Aufgabenstellungen Algorithmen kombinieren und adaptieren;
- kennen numerische Problemstellungen und können Lösungsverfahren angeben;
- kennen Begriffe von formalen Sprachen und Automaten und entsprechende Darstellungsformen;
- können Grammatiken für gegebene Sprachen erstellen;
- können Syntaxdiagramme und Automaten für die Syntaxanalyse verwenden;
- kennen Aufbau und die Eigenschaften von Graphen;
- können Graphen in geeigneter Form darstellen und analysieren;
- können Problemstellungen graphentheoretisch modellieren und Strategien zur Lösung auswählen;
- können für komplexe graphentheoretische Probleme geeignete Algorithmen auswählen und kombinieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Standardalgorithmen.
II. Jahrgang:
Aussagenlogik und Prädikatenlogik: Wahrheitstabellen, Normalformen, Äquivalenzumformungen, Quantoren und Funktoren, Mehrwertige Logik, Interpretation und Modellbildung; Algorithmen: Rekursive Strukturen, Komplexität von Algorithmen, Optimierung.
III. Jahrgang:
Aussagenlogik und Prädikatenlogik: Wahrheitstabellen, Normalformen, Äquivalenzumformungen, Quantoren und Funktoren, Mehrwertige Logik, Interpretation und Modellbildung; Algorithmen: Rekursive Strukturen, Komplexität von Algorithmen, Optimierung; Grundzüge der Computernumerik; Formale Sprachen und Automaten: Grammatiken, Metasprachen, Semantik, Endliche Automaten, Kellerautomaten, Syntaxanalyse, Grundlagen des Compilerbaus; Graphentheorie: Strukturen und Eigenschaften von Graphen, Speicherung von Graphen, Algorithmen in Graphen, Anwendungen und Problemlösungen.
Kompetenzbereich „Softwaredesign“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Begriffe des Softwaredesigns und Möglichkeiten der metasprachlichen Problembeschreibung;
- können Problemstellungen mit metasprachlichen Methoden umsetzen;
- können Zusammenhänge eines Problems erfassen und mit metasprachlichen Methoden darstellen;
- können Zusammenhänge von komplexen Anwendungen analysieren, Entwürfe erstellen und Architekturentscheidungen treffen.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Metasprachliche Problembeschreibung.
IV. und V. Jahrgang:
Problemanalyse und Spezifikation; Modularisierung; Softwarearchitektur.
Kompetenzbereich „Benutzeroberflächen und graphisches Design“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die unterschiedlichen Mensch-Maschinen-Schnittstellen und deren Elemente sowie Programmiertechniken zur Umsetzung von Userinterfaces;
- können vorgegebene Userinterfaces mit Hilfe fertiger Controls erstellen und auf Benutzereingaben angemessen reagieren;
- können die Anforderungen der Aufgabenstellungen ausarbeiten und verschiedene Userinterface-Elemente auswählen und bewerten;
- können neue Userinterfaces für komplexe Anwendungen verschiedener aktueller Clients designen und unter Verwendung angemessener Programmiertechniken die Kommunikation mit der Datenschicht der Applikation implementieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Userinterfaces.
II. Jahrgang:
Userinterfaces; Elemente von graphischen Benutzeroberflächen; Eventhandling; Hilfesystem.
III. Jahrgang:
Userinterfaces; Elemente von graphischen Benutzeroberflächen; Design, Layout, Usability; Eventhandling; Hilfesystem.
IV. Jahrgang:
Userinterfaces; Design, Layout, Usability; Databinding; Eventhandling; Hilfesystem.
V. Jahrgang:
Databinding; Hilfesystem.
Kompetenzbereich „Programmiertechniken“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Elemente und die grundlegenden Techniken des Programmierens;
- können Aufgaben nach Vorgaben der Lösungsalgorithmen ausprogrammieren und testen;
- können vorgegebene Vererbungshierarchien entwickeln und gemeinsam mit grundlegenden Klassen der Bibliothek zur Lösung von Aufgaben einsetzen;
- können die richtigen Programmiertechniken für konkrete Probleme auswählen und umsetzen;
- können Problemlösungen für konkrete Aufgabenstellungen konzipieren und Programme selbständig entwerfen und realisieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Anweisungen; Kontrollstrukturen; Datentypen; Funktionen, Prozeduren; Fehlerbehandlung.
II. Jahrgang:
Anweisungen; Kontrollstrukturen; Datentypen; Funktionen, Prozeduren; Rekursion; Objektorientiertes Design; Klassen und Interfaces; Vererbung und Polymorphie; Exception Handling; Klassenbibliotheken.
III. Jahrgang:
Objektorientiertes Design; Vererbung und Polymorphie; Exception Handling; Klassenbibliotheken.
IV. Jahrgang:
Objektorientiertes Design; Klassenbibliotheken.
Kompetenzbereich „Datenstrukturen und Verwendung externer Daten“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die unterschiedlichen Formen der Informationsdarstellung und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten erklären;
- kennen die unterschiedlichen Methoden der Datenspeicherung und des Datenaustausches;
- können Informationen in vorgegebenen Datenstrukturen darstellen;
- können in Programmen externe Datenzugriffe realisieren;
- können die Effizienz unterschiedlicher Datenstrukturen bezüglich Datenumfang, Sicherheit und Konvertierungsaufwand beurteilen;
- können für ein aktuelles Problem geeignete externe Datenzugriffe und Datenaustauschverfahren erkennen und beurteilen;
- können geeignete Datenstrukturen und Codierungsalgorithmen für verschiedene Problemstellungen bezüglich Menge, Zeit und Sicherheit auswählen und implementieren;
- können für Applikationen geeignete externe Speichermethoden und Austauschformate konzipieren und implementieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Skalare und zusammengesetzte Datentypen; Operatoren für Datenstrukturen; Collections; Dateizugriffe.
II. Jahrgang:
Skalare und zusammengesetzte Datentypen; Operatoren für Datenstrukturen; Abstrakte und generische Datentypen; Statische und dynamische Strukturen; Speicherklassen und Speicherverwaltung; Collections; Dateizugriffe; Datenbankzugriffe.
III. Jahrgang:
Statische und dynamische Strukturen; Speicherklassen und Speicherverwaltung; Serialisierung; Dateizugriffe; Datenbankzugriffe.
IV. Jahrgang:
Speicherklassen und Speicherverwaltung; Serialisierung; Multimedia Datentypen; Datenbankzugriffe; Datenaustauschformate.
V. Jahrgang:
Multimedia Datentypen; Datenaustauschformate.
Kompetenzbereich „Entwicklungssysteme und Testverfahren“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Entwicklungsumgebungen samt deren Komponenten und Funktionen;
- kennen die unterschiedlichen Tests und deren Notwendigkeit;
- können Entwicklungsumgebungen für die Software-Entwicklung verwenden und die Arbeit dokumentieren;
- können nach Anleitung Tests durchführen;
- können die geeigneten Entwicklungswerkzeuge für eine Aufgabe auswählen;
- können für die jeweilige Phase einer Softwareentwicklung die geeigneten Tests erkennen und beurteilen sowie Testfälle für konkrete Problemstellungen entwickeln;
- können Entwicklungssysteme für komplexe Applikationen planen sowie den konkreten Bedürfnissen anpassen und verwenden;
- können Konzepte für Testverfahren für alle Phasen der Applikationsentwicklung ausarbeiten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integrierte Entwicklungsumgebungen; Teststrategien.
II. Jahrgang:
Integrierte Entwicklungsumgebungen; Versionsverwaltung; Codegenerierung; Dokumentationstools; Teststrategien; Unit Tests.
III. Jahrgang:
Integrierte Entwicklungsumgebungen; Plug-ins; Versionsverwaltung; Bibliotheken; Codegenerierung; Dokumentationstools; Teststrategien; Unit Tests; Integrations- und Systemtests.
IV. Jahrgang:
Integrierte Entwicklungsumgebungen; Plug-ins; Versionsverwaltung; Bibliotheken; Codegenerierung; Dokumentationstools; Integrations- und Systemtests; Akzeptanztests; Performancetests.
V. Jahrgang:
Integrierte Entwicklungsumgebungen; Plug-ins; Bibliotheken; Dokumentationstools; Integrations- und Systemtests; Akzeptanztests; Performancetests; Validierung.
Kompetenzbereich „Softwaretechnologien“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Begriffe von aktuellen Programmiertechnologien und deren Komponenten;
- können mit vorgegebenen Softwarekomponenten nach Anleitung programmieren;
- können nach Vorgaben nebenläufige Programme erstellen;
- können Problemstellungen analysieren und geeignete Methoden der modernen Softwaretechnologien zur Problemlösung einsetzen;
- können für große Applikationen programmiertechnologische Konzepte ausarbeiten und Programmiervorgaben konzipieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Prozesse und Threads; Synchronisation, Race Conditions; Kommunikation zwischen Prozessen; Programmierparadigmen; Designpatterns.
IV. Jahrgang:
Prozesse und Threads; Synchronisation, Race Conditions; Kommunikation zwischen Prozessen; Programmierparadigmen; Softwarekomponenten; Designpatterns; Modellierung; Generische Programmierung; Reflection; Remote Methoden; Persistenz; Deployment.
V. Jahrgang:
Programmierparadigmen; Softwarekomponenten; Designpatterns; Modellierung; Generische Programmierung; Reflection; Remote Methoden; Persistenz; Deployment.
DATENBANKEN UND INFORMATIONSSYSTEME
Kompetenzbereich „Endbenutzerwerkzeuge und Standardsoftware“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wichtigsten Endbenutzerwerkzeuge und Standardsoftwareprodukte;
- können Endbenutzerwerkzeuge und Standardsoftwareprodukte in geeigneter Weise anwenden;
- können Problemstellungen analysieren und bewerten, welche Produkte aus dem Bereich Endbenutzerwerkzeuge und Standardsoftware einzusetzen sind;
- können für entsprechende Problemstellungen Lösungen unter Einsatz von Endbenutzerwerkzeugen und Standardsoftwareprodukten entwickeln.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Textverarbeitung; Grafik, Bildbearbeitung; Tabellenkalkulation; Präsentation.
II. Jahrgang:
Grafik, Bildbearbeitung; Desktopdatenbanken; Multimedia-Objekte; Content Management Systeme.
Kompetenzbereich „Datenbankkonzepte, Datenmodelle und Datenbanktechnologie“ (in Verbindung mit dem Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“ des Pflichtgegenstandes „Angewandte Mathematik“):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen grundlegende Datenbankkonzepte und prinzipielle Eigenschaften von Datenbanksystemen;
- können verschiedene Datenmodelle bei der Realisierung von Anwendungen einsetzen;
- können Datenmodelle vergleichen und auf ihre Eignung zur Lösung von bestimmten Problemstellungen beurteilen;
- können Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien realisieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Eigenschaften von Datenbanksystemen; Drei-Ebenen-Architektur, Datenunabhängigkeit; Datenmodelle samt Strukturen und Operationen; Semistrukturierte Daten.
IV. Jahrgang:
Datenmodelle samt Strukturen und Operationen; Semistrukturierte Daten.
V. Jahrgang:
Datenmodelle samt Strukturen und Operationen; Objektorientierte Datenbanken, Objektrelationale Datenbanken; Multimedia-Datenbanken, Geo-Informationssysteme; Legacy Systeme.
Kompetenzbereich „Daten- und Informationsmodellierung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Begriffe und die Methodik der Konzeptionellen Datenmodellierung;
- können die Vorgangsweise des Konzeptionellen Datendesigns umsetzen;
- können verschiedene Strategien der Informationsmodellierung untereinander bewerten;
- können Konzeptionelle Datenmodelle für komplexe Informationsstrukturen entwickeln und diese in geeignete Datenmodelle transformieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Konzeptionelles Datendesign; Struktur und Semantik konzeptioneller Modelle; Darstellungsarten; Business Rules; Transformation in Datenmodelle; Redundanz.
Kompetenzbereich „Relationales Datenmodell“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen den Aufbau und die Strukturen des Relationalen Datenmodells;
- können Definitionen, Anfragen und Manipulationen in Relationalen Datenbanken vornehmen;
- können Relationale Datenbanken, im Besonderen bezüglich Normalisierung und Datenintegrität, analysieren;
- können Informationssysteme unter Einsatz von Relationalen Datenmodellen, die den Kriterien der relationalen Entwurfstheorie entsprechen, samt Implementierung Prozeduraler Erweiterungen, entwickeln.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Datendefinitionssprache, Constraints, Datenintegrität; Datenmanipulations- und Anfragesprache; Datensichten; Prozedurale Erweiterungen samt Stored Routines und Triggers.
IV. Jahrgang:
Datendefinitionssprache, Constraints, Datenintegrität; Datenmanipulations- und Anfragesprache; Relationale Entwurfstheorie, Normalisieren; Prozedurale Erweiterungen samt Stored Routines und Triggers.
Kompetenzbereich „Datenkonsistenz und Datensicherheit“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Problemstellungen im Bereich Recovery und Concurrency und können Lösungskonzepte hierfür angeben;
- können die Mechanismen, die eine Verletzung der Datenkonsistenz verhindern, anwenden;
- können die verschiedenen Möglichkeiten zur Einhaltung von Datensicherheit in Bezug auf ihre Effizienz bewerten;
- können Datenbankanwendungen so entwickeln, dass Datenkonsistenz und Datensicherheit optimal gewährleistet sind.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Transaktionsverwaltung (OLTP); Fehlerbehandlung; Datensicherung, Verfügbarkeit; Mehrbenutzersynchronisation; Verteilte Datenhaltung, Datenreplikation.
Kompetenzbereich „Physische Datenorganisation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die gängigen Strukturen der physischen Datenorganisation;
- können Datenzugriffe unter gezielter Verwendung interner Speicherstrukturen vornehmen;
- können für konkrete Problemstellungen geeignete Strukturen der internen Datenorganisation auswählen;
- können physische Datenstrukturen entwerfen, die entsprechende Optimierungen beim Datenzugriff ermöglichen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Speichermedien; Organisations- und Zugriffsformen; Indizes; Hashing, Clustering; Anfragebearbeitung und -optimierung.
Kompetenzbereich „Datenbanksystemarchitektur und Betrieb von Informationssystemen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wesentlichen Elemente der interne Architektur konkreter Datenbankprodukte;
- können Datenbank- und Informationssysteme einrichten und betreiben;
- können kritische Performancesituationen beurteilen und entsprechende Maßnahmen zur Leistungsoptimierung setzen;
- können Datenbank-Metadaten bei der Entwicklung von Informationssystemen fachgerecht verarbeiten.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Installation, Konfiguration, Portierung; Datenbankadministration, Managementtools, Dienstprogramme.
IV. Jahrgang:
Installation, Konfiguration, Portierung; Datenbankadministration, Managementtools, Dienstprogramme; Datenbank-Metadaten.
V. Jahrgang:
Interner Aufbau von Datenbank-Management-Systemen; Installation, Konfiguration, Portierung; Leistungsbewertung und Performanceoptimierung, Tuning; Datenbankadministration, Managementtools, Dienstprogramme.
Kompetenzbereich „Datenschutz in Informationssystemen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen typische Bedrohungssituationen bezüglich unbefugten Zugriff auf Informationen;
- können Maßnahmen setzen, die missbräuchliche Verwendung und Manipulation von Daten unterbinden;
- können verschiedene Verfahren der Kryptologie vergleichen und geeignete auswählen;
- können bei der Realisierung von Informationssystemen passende Vorkehrungen zur Einhaltung des Datenschutzes treffen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Modelle für die Zugriffskontrolle; Ressourcen, Benutzer, Rechte, Rollen; Authentifizierung und Protokollierung; Kryptologie; Angriffstechniken und Bedrohungsanalysen.
V. Jahrgang:
Kryptologie; Angriffstechniken und Bedrohungsanalysen.
Kompetenzbereich „Analytische Systeme und Betriebliche Informationssysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipiellen Strukturen und Funktionen in analytischen Systemen und betrieblichen Informationssystemen sowie repräsentative Softwareprodukte;
- können Informationssysteme, im Besonderen auch analytische, einsetzen, konfigurieren und betreiben;
- können die Charakteristika diverser Arten von Informationssystemen fachgerecht beurteilen und vergleichen;
- können Informationssysteme, deren Datenhaltung auch komplexe Anfragen zu umfassenden Datenanalysen ermöglichen, entwerfen und implementieren.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Dokumentenmanagementsysteme; Data Warehouse, Online Analytical Processing Systeme (OLAP), Datamining, Business Intelligence; Management Information Systeme (MIS), Decision Support Systeme (DSS); Enterprise Ressource Planning-Systeme (ERP-Systeme).
NETZWERKSYSTEME UND VERTEILTE SYSTEME
Kompetenzbereich „Netzwerktechnologien“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die grundlegenden Netzwerktechnologien und können Unterschiede beschreiben;
- können Netzwerke entsprechend den Anforderungen konfigurieren;
- können Netzwerke hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten bewerten;
- können Netzwerke planen, geeignete Technologien und Komponenten auswählen und diese implementieren.
Lehrstoff:
II. Jahrgang: (Labor: Netzwerklabor)
Topologien; Netzwerkkomponenten; Übertragungsmedien; Adressierungsmodelle; Protokolle; Switching und Routing.
III. Jahrgang:
Protokolle; Private Server-Netze; Switching und Routing.
IV. Jahrgang:
Öffentliche Netze.
Kompetenzbereich „Netzwerkdienste“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die prinzipiellen Aufgaben und Funktionsweisen von Netzwerkdiensten;
- können geeignete Netzwerkdienste nach anwendungsspezifischen Kriterien konfigurieren;
- können die Funktionalität von Netzwerkdiensten evaluieren;
- können Netzwerkdienste in bestimmten Systemen fachgerecht implementieren.
Lehrstoff:
II. Jahrgang: (Labor: Netzwerklabor)
Funktionen von Netzwerkdiensten; Konfiguration.
III. Jahrgang:
Konfiguration; Integration.
Kompetenzbereich „Netzwerkmanagement und -sicherheit“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Grundlagen und die Vorgangsweise für den Entwurf von Netzwerken sowie die Aufgaben des Netzwerkmanagements erklären;
- kennen die wesentlichen Aspekte und Bedrohungen der Netzwerk-Sicherheit;
- können Netzwerke entwerfen und den Entwurf dokumentieren;
- können Verwaltungssysteme von Netzwerken konfigurieren, in Betrieb nehmen und Maßnahmen zum Schutz von Netzwerken und Systemen umsetzen;
- können Netzwerke und Systeme analysieren, auf ihre Eignung für spezifische Anwendungsfälle bewerten und Fehler strukturiert suchen;
- können bestehende Netzwerke und Systeme auf Schwachstellen hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz untersuchen;
- können die Anforderungen an Netzwerke definieren und die Implementierung planen sowie Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Performance entwickeln, diese umsetzen und testen;
- können umfassende Maßnahmen zur Absicherung von Netzwerken und Systemen organisatorisch und technisch umsetzen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Entwurfsmethoden; Netzwerkmodelle; Betrieb; Fehlersuche; Verfügbarkeit.
IV. Jahrgang:
Entwurfsmethoden; Netzwerkmodelle; Betrieb; Lastverteilung; Performancetuning; Verwaltungssysteme; Sicherheitsrisiken; Komponenten von Sicherheitslösungen; Security Policies; Sicherheitsverwaltung.
Kompetenzbereich „Architektur und Entwicklung verteilter Systeme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Architektur verteilter Systeme erklären sowie die Aufgaben und die Funktionsweisen der verschiedenen Komponenten von verteilten Systemen beschreiben;
- können die notwendigen Entwicklungsumgebungen für verteilte Systeme einrichten und dokumentieren;
- können Synchronisationsmethoden in eigenen Applikationen korrekt verwenden;
- können den Entwurf verteilter Systeme bewerten, implementierte Systeme analysieren sowie vorgegebene Algorithmen auf ihre Korrektheit überprüfen und testen;
- können entwickelte Konzepte auf aktuellen Entwicklungsplattformen implementieren, in Betrieb nehmen und strukturiert testen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Webapplikationen; Client-Server-Architektur; Algorithmen in verteilten Systemen samt Synchronisation und Interprozesskommunikation.
V. Jahrgang:
Algorithmen in verteilten Systemen samt Synchronisation und Interprozesskommunikation; Serviceorientierte Architektur (SOA), Web-Services; Enterprise Application Architecture; Cloud Computing; Middleware; Multi Tier Systeme.
Kompetenzbereich „Betriebssystemnahe Programmierung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die unterschiedlichen Arten von System Calls;
- können Anwendungen nach Anleitung mittels Shell Programmierung umsetzen;
- können die richtigen System Calls für konkrete Aufgaben auswählen und die Möglichkeiten von Shells optimal einsetzen;
- können betriebssystemnahe Applikationen definieren und implementieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
System Calls; Shell Programmierung.
IV. Jahrgang:
Shell Programmierung.
BETRIEBSWIRTSCHAFT UND MANAGEMENT
Kompetenzbereich „Externe Unternehmensrechnung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die rechtlichen Grundlagen des Rechnungswesens;
- können Belege des laufenden Geschäftsbetriebes kontieren, richtig verbuchen, ablegen und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung durchführen;
- können die Struktur der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darstellen;
- können Buchungen zum Jahresabschluss durchführen;
- besitzen Basiswissen über Grundbegriffe des Steuerrechts;
- können einfache Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen und interpretieren, außerdem aus gegebenen Daten die gesetzlichen Lohn- und Gehaltsabgaben sowie die Jahrespersonalkosten ermitteln;
- können die Auswirkungen von Geschäftsfällen auf Vermögen und Kapital, Gewinn und Verlust beurteilen sowie aufgrund von Fallbeispielen Einnahmen-Ausgabenrechnungen durchführen und evaluieren;
- können die Grundlagen des Rechnungswesens umsetzen und deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beurteilen;
- können den Jahresabschluss von einfachen Unternehmen vornehmen und bewerten;
- können einfache Kennzahlen des Rechnungswesens ermitteln, interpretieren und sinnvolle Maßnahmen entwickeln.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Doppelte Buchhaltung; Steuerlehre.
II. Jahrgang:
Doppelte Buchhaltung; Jahresabschluss und Bilanzierung; Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
III. Jahrgang:
Jahresabschluss und Bilanzierung; Personalverrechnung.
IV. Jahrgang:
Auswertung des Jahresabschlusses.
V. Jahrgang:
Steuerlehre.
Kompetenzbereich „Interne Unternehmensrechnung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Kostenrechnung im betrieblichen Umfeld einordnen und verstehen die Abgrenzung zur Finanzbuchhaltung;
- können monetäre Führungsentscheidungen im Finanzierungs- und Investitionsbereich treffen und daraus resultierende Unternehmensentscheidungen treffen;
- können aus dem Datenmaterial der Finanzbuchhaltung die Kosten einer Leistung kalkulieren, die Preisfindung vornehmen, den Kostenträgererfolg bestimmen, den Deckungsbeitrag einer Leistung ermitteln und relevante Schlussfolgerungen ziehen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Kostenrechnung.
V. Jahrgang:
Investitionsrechnung; Finanzierung; Finanzplan.
Kompetenzbereich „Betriebliche Funktionen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen wesentliche Einflussfaktoren auf Beschaffungsvorgänge sowie deren Auswirkungen und können die betrieblichen Funktionen erklären;
- verstehen die Bedeutung und die wesentlichen Eigenschaften ausgewählter Branchen aus den Bereichen Dienstleistung und Produktion;
- können typische Aufgaben von ausgewählten Branchen lösen;
- kennen die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente und können deren Auswirkungen beurteilen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Beschaffung; Lagerung; Leistungserstellung anhand ausgewählter Branchen (Dienstleistung und Fertigung); Marketing; Absatz.
Kompetenzbereich „Unternehmen-Rechtsgrundlagen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Kaufverträge von der Anbahnung bis zur Erfüllung abwickeln;
- können rechtliche Möglichkeiten bei nicht vertragskonformer Erfüllung von Kaufverträgen darstellen, analysieren und sinnvolle Handlungen daraus ableiten;
- kennen wesentliche Merkmale der Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und können diese analysieren und beurteilen;
- können Informationen aus dem Firmenbuch nutzen;
- können grundlegende Merkmale von Wertpapieren sowie deren Vor- und Nachteile beurteilen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kaufvertrag (Anbahnung, Abschluss, Erfüllung, Unregelmäßigkeiten).
II. Jahrgang:
Rechtsformen; Firmenbuch; Wertpapiere.
V. Jahrgang:
Firmenbuch.
Kompetenzbereich „Organisation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die verschiedenen Organisationsmodelle sowie die Unterschiede zwischen formeller und informeller Organisation;
- können Methoden der Organisationsanalyse anwenden und organisatorische Aufgaben nach einem Phasenschema systematisch durchführen;
- können Strukturen und Prozesse in einer Organisation erheben, dokumentieren und reorganisieren sowie Business Rules als Rahmenbedingungen der Implementierung von Informationssystemen analysieren;
- können Organisationsstrukturen dokumentieren und entwerfen;
- können die Organisationskultur unterschiedlicher Betriebe beurteilen und konzeptionieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Aufbauorganisation; Ablauforganisation; Organisationsmodelle; Methoden der Analyse; Geschäftsprozesse; Datenerhebung und Dokumentation; Organisationsphasen; Formelle und informelle Organisation; Organisationsentwicklung; Organisationskultur; Business Rules.
Kompetenzbereich „Personalmanagement“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Erfolg versprechende Strategien für ihre Berufskarriere umsetzen;
- kennen Methoden und Techniken des Managements;
- kennen Konzepte der wichtigsten Führungstechniken und können eine geeignete Auswahl treffen;
- können Methoden des Personalmanagements im jeweiligen Zuständigkeitsbereich analysieren;
- können unternehmerische Strategien auf mittlerer Managementebene entwickeln.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Recruiting und Bewerbung; Karriereplanung; Auflösung eines Dienstverhältnisses.
IV. Jahrgang:
Managementmethoden; Führungstechniken; Führungsstil.
V. Jahrgang:
Recruiting und Bewerbung; Karriereplanung.
Kompetenzbereich „Unternehmensgründung und -auflösung“:
Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Siehe Kompetenzbereich „Wirtschaft“ im Pflichtgegenstand „Wirtschaft und Recht“ in Anlage 1.
Kompetenzbereich „Softskills und soziale Kompetenzen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- haben Eigenschaften, Fähigkeiten und persönliche Kompetenzen, die zur Ausübung im Berufsleben erforderlich sind, erworben;
- kennen Grundsätze und Methoden der Kommunikation und können diese anwenden;
- sind fähig und bereit im Team zu arbeiten, können Situationen bewerten sowie adäquat auftreten und agieren;
- können zielgerichtet argumentieren und Verhandlungen planen;
- können mögliche Konfliktsituationen rechtzeitig erkennen und verschiedene Lösungsstrategien entwickeln.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Motivation; Kommunikation; Teambuilding; Verhandeln; Präsentationstechniken.
V. Jahrgang:
Konfliktmanagement.
Kompetenzbereich „Recht“:
Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Siehe den Kompetenzbereich „Recht“ (IV. und V. Jahrgang) im Pflichtgegenstand „Wirtschaft und Recht“ in Anlage 1.
SYSTEMPLANUNG UND PROJEKTENTWICKLUNG
Kompetenzbereich „Projektmanagement“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die aktuellen Ansätze und theoretischen Grundlagen im Projekt-, Programm- und Multiprojektmanagement und können die Rahmenbedingungen für Projekte, auch in einem internationalen Umfeld, beschreiben;
- können – ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten – die Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements in den einzelnen Projektphasen, auch mit IT- (Informationstechnologie-) Unterstützung, anwenden;
- können – ausgehend von Fallstudien oder Praxisprojekten – eine vorliegende Projektaufgabe analysieren, auswerten und darstellen, geeignete Methoden und Werkzeuge vorschlagen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten;
- können Projekte in ihrer inhaltlichen und methodischen Vielfalt – insbesondere mit externen Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie Partnerinnen und Partnern – im Team erfolgreich initiieren, planen und kalkulieren, durchführen, abschließen, dokumentieren, evaluieren und reflektieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Projektmanagementansätze und Phasenmodelle; Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagementprozess; Projektplanung, -durchführung und -dokumentation; Projektmanagementorganisation.
IV. und V. Jahrgang:
Projektmanagementansätze und Phasenmodelle; Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagementprozess; Projektplanung, -durchführung und -dokumentation; Projektmanagementorganisation; Kommunikation im Projekt; Führen und Steuern von Projekten.
Kompetenzbereich „Entwicklung von Softwaresystemen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Rollen und die aktuellen Vorgehens- und Prozessmodelle im IKT- (Informations- und Kommunikationstechnologie-) Umfeld und in Software-Entwicklungsprojekten;
- können Modelle und Methoden des Softwareengineerings anhand konkreter Aufgabenstellungen anwenden;
- können – ausgehend von Analyse und Darstellung des bestehenden IKT-Systems und der Geschäftsprozesse – die Anforderungen für ein Software- und Systementwicklungsprojekt ableiten;
- können im Bereich der System- und der Softwareentwicklung anhand von Fallstudien oder im Rahmen von Projekten unter Verwendung aktueller Methoden und Werkzeuge Lösungen entwickeln und planen, deren Aufwand abschätzen und Kosten kalkulieren, sie unter begleitender Qualitätssicherung umsetzen, dokumentieren, erfolgreich implementieren und evaluieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Prozessmodelle für die Softwareentwicklung; Methoden für Analyse, Entwurf und Entwicklung; Requirements Engineering; Aufwandschätzung; Qualitätsmanagement; Produktdokumentation.
IV. und V. Jahrgang:
Prozessmodelle für die Softwareentwicklung; Methoden für Analyse, Entwurf und Entwicklung; Requirements Engineering; Aufwandschätzung; Qualitätsmanagement; Produktdokumentation; Change Management; Rollout.
Kompetenzbereich „Geschäftsprozessmodellierung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Begriffe des Geschäftsprozessmanagement und können Prozessmodelle erklären;
- können Prozessteilnehmerinnen und Prozessteilnehmer sowie deren Rollen beschreiben;
- können strategische, operative und technische Prozessmodelle anwenden und mit geeigneter Notation und geeigneten Werkzeugen Beschreibungen erstellen;
- können bei der Erhebung, Dokumentation und Analyse von Prozessen Modellpattern sowie Methoden und Werkzeuge der System- und Prozessanalyse einsetzen und die Ergebnisse mit dem Ziel der Prozessverbesserung interpretieren;
- können mit geeigneten Notationstechniken und Werkzeugen anhand von konkreten Abläufen Entwürfe für Geschäfts- und Ablaufprozesse konzipieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Strategische, operative und technische Prozessmodelle; Rollen in Prozessen; Methoden der Prozessbeschreibung; Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen.
V. Jahrgang:
Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen; Referenzmodelle für Geschäftsprozesse; praktische Umsetzung von Prozessmodellen.
Kompetenzbereich „Betrieb von IKT-Systemen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Abläufe und Maßnahmen für Betrieb, Wartung, Weiterentwicklung und Management von IKT-Systemen darstellen und erklären;
- können die notwendigen Maßnahmen für die am Unternehmensziel orientierte Gestaltung der IKT umsetzen und aktuelle Referenzmodelle für den IKT-Betrieb anwenden;
- können den Aufbau und Ablauf inner- und zwischenbetrieblicher Informationsverarbeitung sowie der zugrunde liegenden Systeme modellhaft aus verschiedenen Sichtweisen darstellen und nach den Kriterien Kosten, Verfügbarkeit, Sicherheit und Umweltgerechtheit beurteilen;
- können den Betrieb von IKT-Systemen mit Hilfe zeitgemäßer Methoden unter den Gesichtspunkten Verfügbarkeit, Sicherheit, Kosten und Umweltgerechtheit sowohl organisatorisch als auch technologisch konzipieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Strategische Ausrichtung der IKT (Governance); organisatorische und technologische Implementierung von IKT für Unternehmungen; Organisation und Services von IKT-Abteilungen; IKT-Ausprägung in den verschiedenen Unternehmensbereichen; Wirtschaftlichkeit (IT-Controlling), Qualitätssicherung und Umweltgerechtheit. Sicherheit und Verfügbarkeit.
V. Jahrgang:
Wirtschaftlichkeit (IT-Controlling), Qualitätssicherung und Umweltgerechtheit; Sicherheit und Verfügbarkeit.
Kompetenzbereich „Beschaffungsprozesse“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen den aktuellen Hardware-, Betriebssystem-, Anwendungssoftware- und Dienstleistermarkt und können den Aufbau und die Organisation betrieblicher Informationssysteme erklären sowie deren betriebliche Bedeutung charakterisieren;
- können die Vorgehensmodelle für die Systembeschaffung sowie die Methoden für den Leistungs- und Kostenvergleich für verschiedene Systemkomponenten und -entwürfe anwenden;
- können die für den Beschaffungsvorgang im privatwirtschaftlichen wie auch öffentlichen Bereich erforderlichen Schritte in einer vorgegebenen Situation ableiten;
- können – von einem konkreten Bedarf ausgehend – IKT-Systeme konzipieren, dimensionieren, kostenmäßig kalkulieren sowie ein Einführungskonzept erstellen und die Auswahl und Beschaffung bis zur Kaufentscheidung vorbereiten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Aktueller Hardware-, Software- und Dienstleistermarkt.
V. Jahrgang:
Aktueller Hardware-, Software- und Dienstleistermarkt; Systemkonzeption und Kommunikationsinfrastruktur, Architekturmodelle; Leistungs- und Kostenvergleich, Evaluierung; Business Case, Wirtschaftlichkeit; Systemauswahl; Beschaffung; Einführung.
Kompetenzbereich „Rahmenbedingungen der Systemplanung und Projektentwicklung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die gesetzlichen Bestimmungen im IKT-Umfeld, können Vertragsvorlagen erläutern und ihre Notwendigkeit erklären sowie die gesellschaftlichen Auswirkungen der Informationstechnologie in einem globalisierten Umfeld darstellen und kritisch erläutern;
- können gesetzliche Vorgaben für den Betrieb von IKT-Systemen und für IKT-Projekte umsetzen;
- können – ausgehend von konkreten Situationen oder Fallbeispielen – rechtliche und gesellschaftliche Probleme bei Systemeinsatz und bei Projekten erkennen, analysieren und den Einsatz geeigneter Maßnahmen entscheiden;
- können geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von IKT-Systemen sowie für Projekte der System- und Softwareentwicklung konzipieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Auswirkungen des IKT-Einsatzes im betrieblichen und gesellschaftlichen Bereich, Akzeptanz; Zertifizierungen; Vertragsmanagement in Projekten; rechtliche Bestimmungen für Entwicklung und Nutzung von Software-Systemen; gesetzliche Vorgaben für den Betrieb von IKT-Systemen, Compliance.
V. Jahrgang:
Auswirkungen des IKT-Einsatzes im betrieblichen und gesellschaftlichen Bereich, Akzeptanz; ergonomische Richtlinien für den IKT-Einsatz; Zertifizierungen; Vertragsmanagement in Projekten; rechtliche Bestimmungen für Entwicklung und Nutzung von Software-Systemen; rechtskonforme Vergabe von Leistungen.
Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
D. Unverbindliche Übung
Siehe Anlage 1.
E. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.
Anlage 1.5
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INFORMATIONSTECHNOLOGIE
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| pflich- | |||||||||
| Pflichtgegenstände | Jahrgang | Summe | tungs- | ||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||
| A. | Allgemeine Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | 8 | III | |
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | - | - | - | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | |
| 7. | Angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 14 | (I) | |
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | - | 9 | II | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Softwareentwicklung4 | 3(2) | 3(2) | 3(2) | 3(2) | 2(2) | 14 | I | |
| 2. | Informationstechnische Projekte5 | - | 2 | 5(1) | 6(4) | 6(4) | 19 | II | |
| 3. | Informationssysteme4 | - | - | 3(1) | 5(2) | 4(2) | 12 | I | |
| 4. | Systemtechnik6 | 4(2) | 6 | 5(3) | 6(4) | 10(6) | 31 | I | |
| 5. | Medientechnik4 | 2(2) | 2(1) | 2(2) | - | - | 6 | I | |
| 6. | Netzwerktechnik4 | 2 | 2(1) | 3(2) | 1 | - | 8 | I | |
| 7. | Computerpraktikum7 | 4 | 4 | - | - | - | 8 | IVa | |
| Verbindliche Übung | |||||||||
| Soziale und personale Kompetenz8 | 1(1) | 1(1) | - | - | - | 2 | III | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | 34 | 35 | 36 | 37 | 33 | 175 | |||
| Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | |
| Pflichtgegenstände der alternativen Schulautonomen | pflich- | ||||||||
| Ausbildungsschwerpunkte | Jahrgang | Summe | tungs- | ||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||
| B.1 | Netzwerktechnik | ||||||||
| 1.1 | Softwareentwicklung4 | 3(2) | 3(2) | 3(2) | 3(2) | 2(2) | 14 | I | |
| 1.2 | Informationstechnische Projekte5 | - | 2 | 5(1) | 6(4) | 6(4) | 19 | II | |
| 1.3 | Informationssysteme4 | - | - | 3(1) | 3(2) | 2 | 8 | I | |
| 1.4 | Systemtechnik4 | 4(2) | 6 | 5(3) | - | - | 15 | I | |
| 1.5 | Medientechnik4 | 2(2) | 2(1) | 2(2) | - | - | 6 | I | |
| 1.6 | Netzwerktechnik6 | 2 | 2(1) | 3(2) | 9(4) | 12(6) | 28 | I | |
| 1.7 | Computerpraktikum7 | 4 | 4 | - | - | - | 8 | IVa | |
| B.2 | Medientechnik | ||||||||
| 2.1 | Softwareentwicklung4 | 3(2) | 3(2) | 3(2) | 3(2) | 2(2) | 14 | I | |
| 2.3 | Informationstechnische Projekte5 | - | 2 | 5(1) | 6(4) | 6(4) | 19 | II | |
| 2.4 | Informationssysteme4 | - | - | 3(1) | 3(2) | 2 | 8 | I | |
| 2.5 | Systemtechnik4 | 4(2) | 6 | 5(3) | - | - | 15 | I | |
| 2.6 | Medientechnik9 | 2(2) | 2(1) | 2(2) | 8(5) | 12(7) | 26 | I | |
| 2.7 | Netzwerktechnik4 | 2 | 2(1) | 3(2) | 1 | - | 8 | I | |
| 2.8 | Computerpraktikum7 | 4 | 4 | - | - | - | 8 | IVa | |
| Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit | ||||||||
| --- | --- | --- | |||||||
| vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||
| Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Freigegenstände, Unverbindliche | pflich- | ||||||||
| Übung, Förderunterricht | Jahrgang | tungs- | |||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||
| C. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | - | - | 2 | 2 | - | III | ||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | 2 | 2 | 2 | 2 | - | III | ||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | 2 | - | - | - | III | ||
| D. | Unverbindliche Übung | ||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| E. | Förderunterricht11 | ||||||||
| 1. | Deutsch | - | - | - | 1 | 2 | III | ||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich im Ausmaß von 2 Wochenstunden auf die Kompetenzbereiche „Wirtschaft“ und „Rechungswesen, die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 3 Wochenstunden auf den Kompetenzbereich „Recht“.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
5 Im III. Jahrgang mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung und im IV. und V. Jahrgang mit Übungen im Laboratorium jeweils im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
6 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang; die darüber hinausgehenden in Klammern beigefügten Wochenstunden bezeichnen Übungen in elektronischer Datenverarbeitung.
7 Teilung des Computerpraktikums in Schülergruppen wie im Pflichtgegenstand „Werkstätte“.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 angeführten Pflichtgegenständen.
9 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von je 3 Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang; die darüber hinausgehenden in Klammern beigefügten Wochenstunden bezeichnen Übungen in elektronischer Datenverarbeitung.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Wochenstunden pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachbezogenes Qualifikationsprofil
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie können ingenieurmäßige Tätigkeiten im Bereich der System- und Informationstechnik, Netzwerktechnik, Medientechnik sowie Softwareentwicklung ausführen. Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren, Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und diese unter Anwendung von Projektmanagementmethoden abzuwickeln, Arbeitsaufträge zu definieren, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team mit anderen Fachleuten, eventuell auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen.
Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie im Besonderen
- vertiefte Kenntnisse über den Aufbau und die Funktionsweise von Computersystemen und deren Betriebssystemen, über den Aufbau, die Funktionsweise, das Management und die Sicherheit von Netzwerken sowie über die Darstellung und Aufbereitung von akustischen und visuellen Informationen; die angeführten Kenntnisse werden einschließlich der erforderlichen mathematischen Grundlagen im Rahmen der Pflichtgegenstände „Systemtechnik“, „Computerpraktikum“, „Netzwerktechnik“, „Medientechnik“ und „Angewandte Mathematik“ in Theorie und Praxis vermittelt;
- eine hohe Kompetenz in der Planung und Abwicklung von facheinschlägigen Projekten sowie Kenntnisse über Verfahren, Produkte und Methoden der systematischen Entwicklung von Informatikanwendungen, die im Rahmend der Pflichtgegenstände „Informationstechnische Projekte“ und „Softwareentwicklung“ erworben werden;
- ein vertieftes Verständnis über die sichere und effiziente Speicherung und Verwaltung von Daten in Datenbanksystemen sowie deren Verwendung und Darstellung in modernen Content Management Systemen, das vor allem im Pflichtgegenstand „Informationssysteme“ erworben wird;
- kommunikative Kompetenzen, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließen und in den Unterrichtsgegenständen „Deutsch“ und „Englisch“ vermittelt werden sowie
- unternehmerische Kompetenzen, die betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, Wissen und Erfahrungen im Projektmanagement sowie Managementkenntnisse einschließen und in den Pflichtgegenständen „Informationstechnische Projekte“ sowie „Wirtschaft und Recht“ vermittelt werden.
Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie können
- IT-spezifische Kenntnisse für Planung, Einsatz und Wartung von Computernetzwerken und in der Medienproduktion unter Berücksichtigung von Kundenvorgaben bzw. Normen und Vorschriften anwenden;
- die Nutzung von fertigen Softwareprodukten und von IT-Technologien sowie die Integration von informationstechnischen Systemen in bestehende Anlagen und Infrastrukturen umsetzen;
- die Erstellung von Applikationen mit Hilfe aktueller Entwicklungsumgebungen sowie die Programmierung von geeigneter Software zur Anbindung informationstechnischer Subsysteme vornehmen;
- Management- und Sicherheitskonzepte in lokalen und globalen Netzwerken und in der Medienproduktionen entwickeln;
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der mobilen Kommunikation auf konkrete Problemstellungen anwenden;
- informationstechnologische Projekte unter Berücksichtigung von international anerkannten Projektmanagementmethoden konzipieren, deren Umsetzung planen sowie unter Einhaltung von Methoden der Qualitätssicherung realisieren;
- informationstechnologische Systeme betreiben, Fehlfunktionen feststellen und Störungen unter Einsatz geeigneter Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren beheben;
- Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung und im Support organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
- sich in den für die Informationstechnologie relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, betriebsintern und mit Kunden in Deutsch und Englisch kommunizieren, englischsprachige Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE UND LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Bewegung und Sport“ und „Naturwissenschaften“:
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schülern können Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren sowie Dualzahlen addieren und subtrahieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Reelle Zahlen:
Zahlensysteme. Konversion von Zahlen unterschiedlicher Zahlensysteme.
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und kennen die Boole´schen Verknüpfungen;
- können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe von inversen Matrizen lösen;
- kennen die Begriffe „Gruppe“ und „Körper“, können mit Restklassen rechnen und Kalküle einer Relationenalgebra anwenden;
- können die Anzahl möglicher Anordnungen von unterscheidbaren und nicht unterscheidbaren Objekten mit und ohne Berücksichtigung der Reihenfolge bestimmen;
- können die algebraischen und zahlentheoretischen Grundlagen der Codierung und Chiffrierung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes anwenden;
- können an Hand von fachrelevanten Beispielen Codierungen und Decodierungen durchführen;
- können zwischen symmetrischen und asymmetrischen Verschlüsselungsmethoden unterscheiden und die Anwendung dieser Methoden durch Beispiele darstellen;
- kennen mathematisch relevante Aspekte der Graphentheorie, können entsprechende Problemstellungen zuordnen und Lösungsmethoden anwenden;
- können lineare Optimierungsaufgaben formulieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten anwenden.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der Mathematik:
Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen.
III. Jahrgang:
Rechnen in algebraischen Strukturen:
Menge, Gruppe, Körper, Zahlenkörper, Restklassen. Relationen, Relationenalgebra.
Matrizen:
Matrizenprodukt, inverse Matrix.
IV. und V. Jahrgang:
Boole´sche Algebra:
Schaltfunktionen und Boole`sche Ausdrücke.
Kombinatorik:
Permutationen, Kombinationen, Variationen.
Codierung und Chiffrierung:
Algebraische und zahlentheoretische Grundlagen der Codierung und Chiffrierung; symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung.
Mathematische Aspekte der Graphentheorie:
Grundlagen; Definitionen; Problemstellungen; Lösungsmöglichkeiten.
Lineare Optimierung:
Anwendungsbeispiele; Lineare Ungleichungen, Lösungsverfahren.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können zu vorgegebenen Stützstellen und Stützwerten Interpolationspolynome n-ten Grades berechnen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Interpolation:
Interpolationspolynome.
Kompetenzbereich „Analysis“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und an Hand von Beispielen veranschaulichen;
- können partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen.
- können Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
- können periodische Funktionen durch trigonometrische Polynome approximieren und die Fourierkoeffizienten interpretieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Funktionen mehrerer Variablen:
Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien; Approximation von Funktionen durch trigonometrische Polynome. Fourierentwicklung.
Kompetenzbereich „Stochastik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Schätzwerte für Verteilungsparameter bestimmen und Konfidenzintervalle für den Mittelwert einer normalverteilten Zufallsvariablen berechnen und interpretieren
- können signifikante und nicht signifikante Testergebnisse interpretieren.
Lehrstoff:
II. und IV. Jahrgang:
Beurteilende Statistik:
Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung; Prinzip des Alternativtests, T-Test.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
SOFTWAREENTWICKLUNG
Kompetenzbereich „Strukturierte Programmierung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Algorithmen grafisch darstellen, mit Hilfe von Unterprogrammen strukturieren und in einer höheren Programmiersprache umsetzen;
- kennen grundlegende Datentypen und Kontrollstrukturen und können geeignete Datentypen für ihre Programme auswählen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Anweisungen und Kontrollstrukturen, grundlegende Datentypen und Operatoren, prozedurale Programmierung, grafische Darstellung von Algorithmen und Programmabläufen.
II. bis III. Jahrgang:
Reguläre Ausdrücke.
Kompetenzbereich „Algorithmen und Datenstrukturen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können das Konzept der Rekursion und ihre Anwendungsgebiete erklären;
- können statische und dynamische Datenstrukturen einsetzen und den Ablauf der wichtigsten Operationen für dynamische Datenstrukturen erklären;
- kennen die Konzepte der wichtigsten Such- und Sortieralgorithmen und können eine geeignete Auswahl treffen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Sortieren und Suchen, statische Datenstrukturen.
III. Jahrgang:
Rekursion, dynamische Datenstrukturen.
Kompetenzbereich „Objektorientierte Programmierung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können eine gegebene Problemstellung analysieren und mit Hilfe von grafischen Notationen darstellen;
- können mit einer gängigen objektorientierten Sprache Datenkapselung einsetzen;
- kennen die Konzepte der Vererbung und des Polymorphismus und können mit Hilfe dieser Konzepte erweiterbare und wartbare Programme schreiben.
Lehrstoff:
II. bis III. Jahrgang:
Objekte, Klassen, Vererbung und Polymorphismus, Datenkapselung; Grafische Notationen, Statik- und Dynamik-Modellierung.
Kompetenzbereich „Softwareentwicklungsprozess“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können mit gängigen Werkzeugen zur Unterstützung der Softwareentwicklung umgehen;
- kennen aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden;
- kennen die wichtigsten Entwurfsmuster der Softwareentwicklung;
- können im Rahmen der Programmentwicklung Fehler finden und beheben;
- können einfache Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen.
Lehrstoff:
I. bis III. Jahrgang:
Testen und Fehlersuche, Debugging, Versionsverwaltung.
IV. bis V. Jahrgang:
Inkrementelle, Iterative und Agile Vorgehensmodelle, Entwicklungsmethoden, Entwurfsmuster.
Kompetenzbereich „Schnittstellen und Bibliotheken“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können API-Dokumentationen lesen, verstehen und für ihre eigenen Programme Dokumentationen erstellen;
- können einfache Schnittstellen entwerfen;
- können externe Programmbausteine in eigene Programme integrieren und eigene Programmbausteine zur Verfügung stellen;
- kennen einige Programmbibliotheken für gängige Aufgaben und können eine geeignete Auswahl treffen.
Lehrstoff:
I. bis IV. Jahrgang:
API-Dokumentation; Auswahl und Einsatz von Bibliotheken, Definition von Schnittstellen.
Kompetenzbereich „Anwendungsprogrammierung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können den Computer als Werkzeug für fachspezifische Anwendungen einsetzen und mit Hilfe höherer Programmiersprachen Aufgaben ihres Fachgebietes methodisch lösen;
- können Programme mit einer modernen, grafischen Benutzeroberfläche entwickeln.
Lehrstoff:
II. bis V. Jahrgang:
GUI-Entwicklung und/oder hardwarespezifische Programmierung in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
INFORMATIONSTECHNISCHE PROJEKTE
Kompetenzbereich „Grundlagen des Betriebes“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Aufgaben und Strukturen eines Wirtschaftsbetriebes und verstehen die Bedeutung der einzelnen betrieblichen Teilbereiche.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Wirtschaft, Markt, Betrieb, Unternehmer, Firma, Organigramm.
Kompetenzbereich „Organisation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können betriebliche Organisationsstrukturen gegenüberstellen und beurteilen;
- kennen wichtige Methoden zur Durchführung von Organisationsuntersuchungen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Bewertung von Organisationsstrukturen, Projektorganisation, Untersuchungsmethoden.
Kompetenzbereich „Betriebliche Ziele“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können in einer gegebenen Situation betriebliche Zielvorstellungen begründen und entwickeln;
- kennen Methoden, um eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und eine Humanisierung der menschlichen Arbeit zu erreichen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Monetäre und nichtmonetäre Ziele, Zielformulierung.
III. Jahrgang:
Wirtschaftlichkeitsanalyse, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Entlohnungssysteme.
Kompetenzbereich „Projektmanagement“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können ein Projekt einem Vorhaben gegenüberstellen und zu einem Projekt den Projektkontext darstellen;
- kennen die unterschiedlichen Methoden zu Leistungs-, Termin-, Ressourcen- und Kostenplanung und können diese entsprechend auswählen, kombinieren und anwenden;
- können ein bestehendes Projektmanagementhandbuch lesen und interpretieren sowie ein Projektmanagementhandbuch selbstständig erstellen;
- können für ein konkretes Projekt selbstständig „smarte“ Ziele definieren und das Projekt gegenüber der Umwelt abgrenzen;
- können ein Projekt hinsichtlich Ressourcen und Projektfortschritt beurteilen;
- kennen die unterschiedlichen Aufgaben, die mit den Rollen innerhalb eines Projektteams verbunden sind und können verschiedene Kreativitätstechniken adäquat zu den gestellten Aufgaben einsetzen;
- können Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen;
- können Projektdiskontinuitäten erkennen, daraus entsprechende Lösungsmodelle entwickeln und diese auf deren Realisierbarkeit hin bewerten und schließlich umsetzen;
- können auf systematische Weise wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Phasen im Projektmanagement, Kontextabgrenzung und kontextspezifische Dokumente, Zieldefinitionen, Projektplanung, Kreativitätstechniken, Berichtswesen.
IV. Jahrgang:
Dokumentenmanagement, Ressourcenmanagement, Projektmarketing, Changemanagement, Projektorganisationsformen, Prozessabbildung in Unternehmen, Teamkultur, Konfliktmanagement, Management by Projects, Management by Programs.
V. Jahrgang:
Projektcontrolling, Projektbeurteilung, Investitionsanalyse, Diskontinuitätenmanagement.
Kompetenzbereich „Qualitätsmanagement“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Methoden des Qualitätsmanagements sowie Grundlagen der Qualitätsnormen und Qualitätsmanagement-Systeme angeben, ein Qualitätsmanagement-Handbuch richtig anwenden und Methoden des Qualitätsmanagements gezielt einsetzen;
- können Produktanforderungen und Prozesse beschreiben und bewerten, Einflussfaktoren analysieren und Qualitätsmanagement-Systeme beurteilen;
- sind befähigt, ein Qualitätsmanagement-Handbuch erstellen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Qualitätsmanagementhandbuch, Qualitätsmanagement-Systeme, Standards, Normen, Systeme, Begriffe und Werkzeuge.
Kompetenzbereich „Durchführung informationstechnischer Projekte“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fachübergreifenden technischen Projekten anwenden;
- können die für die Durchführung von Projekten notwendigen Planungs- und Integrationsstrategien entwickeln;
- können eigenständig Lösungskonzepte auf Basis der technischen Pflichtgegenstände zur Realisierung komplexer informationstechnischer Projekte entwickeln;
- können Modelle zur Bewältigung von Krisen, Chancen und Konflikten entwickeln und auf deren Durchführbarkeit hin analysieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Realisierung informationstechnischer Projekte unter Vorgabe des Projektauftrages und unter Berücksichtigung von Themenbereichen der technischen Pflichtgegenstände.
IV. Jahrgang:
Planung und Realisierung informationstechnischer Projekte unter Wahrnehmung typischer Rollenbilder und unter Berücksichtigung von Themenbereichen der technischen Pflichtgegenstände.
V. Jahrgang:
Planung und Realisierung fachübergreifender informationstechnischer Projekte.
INFORMATIONSSYSTEME
Kompetenzbereich „Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Motivationen für den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und die Problematiken bei Nichtverwendung aufzeigen sowie typische Realisierungen von Datenbanksystemen vergleichen;
- können die zugrunde liegenden Konzepte von Ebenenmodellen erklären;
- kennen den Begriff „Transaktion“ und die Voraussetzungen für eine korrekte Abarbeitung; erkennen die Problematiken bei parallel auftretenden Transaktionen und können diese in Fehlerklassen kategorisieren;
- können die Funktionsweisen von Sperren erklären und testen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Begriffsbestimmungen:
Vorteile des Einsatzes von Datenbanksystemen, Kategorisierung von Datenbanksystemen.
Ebenenmodell:
Phasen des Datenbankentwurfs.
V. Jahrgang:
Architekturen; Transaktionskonzepte.
Kompetenzbereich „Datenmodelle“ (in Verbindung mit dem Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“ des Pflichtgegenstandes „Angewandte Mathematik“):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Elemente gängiger Datenmodellierungstechniken benennen und ihre Bedeutung erklären;
- können ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen;
- können aus einem Datenmodell ein Relationenmodell erstellen und analysieren;
- können Normalformen definieren, die Problematiken bei nicht normalisierten Daten erläutern und analysieren, sowie für eine gegebene Relation bestimmen, in welchen Normalformen diese ist;
- können für eine nicht normalformgerechte Relation eine korrekte Zerlegung durchführen;
- können funktionale Abhängigkeiten erklären und deren Bedeutung für die Integrität der Daten aufzeigen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Notationselemente:
Entities, Attribute, Beziehungen, Kardinalitäten, Generalisierung, Aggregation.
Relationenmodell:
Relationenschema, Attribute, Domänen, Schlüssel, NULL-Werte, Transformationsregeln.
Normalisierung:
Funktionale Abhängigkeiten, Definitionen der Normalformen, Anomalien.
IV. Jahrgang:
Hüllen, Schlüsselfindung.
Kompetenzbereich „Abfragesprachen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen standardisierte Abfragesprachen, um auf Daten eines Datenbanksystems zugreifen zu können;
- können Relationen erstellen, Relationenschemata ändern und referentielle Integrität gewährleisten;
- können Daten einfügen, Daten verändern und Daten löschen;
- können Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln;
- können den Aufbau von Sichten erklären, deren Vor- und Nachteile nennen sowie Indizes setzen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Datendefinition:
Relationen erzeugen, Datentypen, Schlüssel, Fremdschlüssel, referentielle Integrität; Manipulation von Daten- und Datenbankstrukturen.
Datenabfrage:
Projektion, Selektion, Gruppierung, Verbundarten, Aggregatfunktionen, Unterabfragen.
IV. Jahrgang:
Sichten:
Aufbau, Einsatzgebiete, Einschränkungen.
Abfragenoptimierung:
Indizes, logische und physische Optimierung.
Kompetenzbereich „Datenbankanwendungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen standardisierte Datenbankschnittstellen, um aus gängigen Programmiersprachen mit einem Datenbanksystem kommunizieren zu können;
- können Schnittstellen installieren und konfigurieren;
- können die Einsatzgebiete von serverseitiger Programmierung evaluieren;
- können Programme entwickeln, die Daten eines Datenbanksystems verwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Schnittstellen:
Aufbau, genormte DB-Schnittstellen, Installation, Konfiguration, Vergleich.
Serverseitige Programmierung:
Einsatzgebiete, Stored Procedures, Trigger, Snapshots.
Datenbankanwendungen:
Zugriff auf Datenbanken aus gängigen Skript- und Programmiersprachen.
Kompetenzbereich „Administration von Datenbanksystemen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen marktgängige Datenbanksysteme und können ein den Anforderungen entsprechendes, auswählen;
- kennen die Notwendigkeiten von Accountingsystemen und können Benutzer/Rollen anlegen und Rechte vergeben;
- können ein Datenbanksystem installieren;
- können inkrementelle und vollständige Backups erstellen bzw. einen Wiederanlauf initiieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Produktauswahl:
Marktgängige Systeme, Open Source vs. kommerzielle Datenbanksysteme.
IV. Jahrgang:
Installation:
Hardwareanforderungen, Metadaten, physische Organisation.
Accountingsysteme:
Benutzer, Gruppen, Rechte, Rollen, Profile.
V. Jahrgang:
Sicherungskonzepte:
Archivierung, Datenimport und Export, Wiederherstellung.
Kompetenzbereich „Informationssysteme und Contentmanagement“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Anforderungen und Klassifizierungen von Informationssystemen;
- können marktgängige Contentmanagementsysteme installieren und konfigurieren;
- kennen die gebräuchlichsten Dokumentenformate;
- können valide semistrukturierte Dokumente erzeugen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Contentmanagement:
Installation und Konfiguration, Beurteilung marktgängiger Systeme.
V. Jahrgang:
Informationssysteme: Arten, Klassifizierung, Anwendungsgebiete; Dokumentenformate: Portable Datenformate, semistrukturierte Daten, Wohlgeformtheit.
Kompetenzbereich „Informationsmanagement“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Architektur betriebswirtschaftlicher Informationssysteme und deren unternehmensstrategische Bedeutung;
- können Informationsschnittstellen implementieren;
- kennen die Gestaltungsmöglichkeiten eines Informationssystems für unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse;
- kennen praxisrelevante Vorgehensweisen und Erfolgsfaktoren bei der Einführung eines betrieblichen Informationssystems und können solche auswerten;
- können die Nutzung von e-Technologien beurteilen;
- kennen die Funktionen von Produktionsplanungssystemen, können geeigneter Systeme auswählen, einsetzen und implementierte Systeme optimieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Betriebliche Informationssysteme:
Aufgaben und Ziele, Informationsschnittstellen, Gestaltung auf der Basis von Geschäftsprozessen, praktische Realisierungen.
Geschäftsprozesse:
Geschäftsfelder, Beziehungen zwischen Anbietern und Endverbrauchern, Beziehungen zwischen Unternehmen.
V. Jahrgang:
Anwendung betrieblicher Informationssysteme:
Konzepte und Komponenten, Benutzerschnittstellen, Auswahlkriterien für Systeme.
Produktionsplanung und Logistik:
Funktionen von Produktionsplanungssystemen, Verfahren der Entscheidungsfindung und Optimierung.
SYSTEMTECHNIK
Kompetenzbereich „Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie“ (in Verbindung mit den Kompetenzbereichen „Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung“ und „Physikalische Phänomene und Methoden“ des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wichtigsten elektrotechnischen Grundgesetze, die elektrischen Größen und Einheiten und können diese erklären;
- können Schaltungen mit Gleichspannungsquellen und Wechselspannungsquellen analysieren und berechnen;
- können die wesentlichen Eigenschaften der wichtigsten elektronischen Bauelemente beschreiben und die Funktionen von grundlegenden Bauelementen der Digitaltechnik erläutern sowie elektronische Grundschaltungen analysieren;
- können das Betriebsverhalten von Analog-Digital- sowie Digital-Analog-Wandlern erklären und geeignete Typen auswählen;
- können einige wichtige Grundschaltungen zur Messung elektrischer Größen erklären und auch nichtelektrische Größen messtechnisch erfassen;
- kennen die Eigenschaften elektrischer und magnetischer Felder und können diese Kenntnisse im Zusammenhang mit EMV-Problemen in der Informationstechnik anwenden;
- kennen die wichtigsten elektrischen Schutzmaßnahmen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elektrische Größen und Einheiten, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Gleichstrommesstechnik, passive Bauelemente der Elektronik, Schaltungssimulation.
II. Jahrgang:
Wechselstromtechnik, Wechselstrommesstechnik, Halbleiterbauelemente, elektronische Grundschaltungen, Digitaltechnik.
III. Jahrgang:
Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, elektrisches und magnetisches Feld, elektrische Schutzmaßnahmen, Optoelektronik, EMV.
Kompetenzbereich „Grundlagen der Informatik“ (in Verbindung mit den Kompetenzbereichen „Zahlen und Maße“ und „Algebra und Geometrie“ des Pflichtgegenstandes „Angewandte Mathematik“):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben und die unterschiedlichen Anforderungen an Computersysteme erläutern und begründen;
- können Technologie und Arbeitsweise von Massenspeichermedien erläutern und Bussysteme und Standardschnittstellen eines PCs beschreiben und diese zur Anbindung von Peripheriekomponenten einsetzen;
- kennen die in der Computertechnik eingesetzten Zahlen- und Kodiersysteme und können diese einsetzen;
- kennen den Aufbau eines Mikroprozessors bzw. Mikrocontrollers und können den prinzipiellen Befehlsablauf eines Mikroprozessors bzw. Mikrocontrollers beschreiben;
- kennen die typischen Funktionalitäten von Bürosoftware und können diese zur Erstellung verschiedenster Dokumente anwenden sowie Internetdienste nützen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kodierung und Zahlensysteme, BOOLE’sche Algebra, Bürosoftware (Textverarbeitungsprogramme, Kalkulationsprogramme, Präsentationsprogramme), Internet.
II. Jahrgang:
Aufbau, Wirkungsweise und Zusammenwirken von Computersystemen verschiedener Größe und Komplexität, Informationstheorie, Aufbau und Wirkungsweise von Massenspeichern, Bussysteme und Schnittstellen, Maschinensprache.
Kompetenzbereich „Betriebssysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die in modernen Betriebssystemen implementierten Konzepte verstehen und anwenden sowie aktuelle Betriebssysteme bedienen und warten;
- können Betriebssysteme beurteilen und für bestimmte Zwecke das geeignete auswählen;
- können die für systemübergreifenden Dateizugriff erforderlichen Komponenten einrichten und Daten von einem Betriebssystem zu einem anderen übertragen;
- können wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten in modernen Betriebssystemen automatisieren;
- können anforderungsgerechte Workstation- und Serverhardware auswählen, grundlegende Serverdienste einrichten, konfigurieren, erklären und warten sowie eine Backupstrategie für eine gegebene Anforderung auswählen und Grundkonzepte von Server-Überwachungssoftware erklären;
- kennen Grundkonzepte von Verzeichnisdiensten und Virtualisierungstechniken.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Konzepte moderner Betriebssysteme, Dateisysteme, Zusammenwirken verschiedener Betriebssysteme, Beurteilung der Tauglichkeit von Betriebssystemen für verschiedene Einsatzgebiete, Datensicherungskonzepte.
III. Jahrgang:
Virtualisierung; Installation, Konfiguration, Bedienung und Wartung unterschiedlicher Client- Serversysteme und Serverdienste, Verzeichnisdienste.
Kompetenzbereich „Industrielle Informationstechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise von SPS-Systemen und Mikrocontrollersystemen und können diese zur Lösung technischer Aufgaben in typischen Anwendungen der industriellen Informationstechnik einsetzen;
- kennen den Aufbau typischer industrieller Bussysteme und können die darin eingesetzten Technologien und Übertragungsverfahren einsetzen;
- können die zur Prozessdatenverarbeitung und Prozessvisualisierung in industriellen Prozessen erforderliche IT-Infrastruktur planen und handhaben sowie deren Dokumentation und Überwachung durchführen;
- können ihre Kenntnisse über SPS- und Mikrocontrollertechnik erfolgreich zur Realisierung auch netzwerk- und echtzeitfähiger Systeme im industriellen Umfeld einsetzen sowie geeignete Mechanismen zur Prozesskommunikation in solchen Systemen implementieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Aufbau und Funktionsweise von Systemen der SPS- und Mikrocontrollertechnik, Entwicklung typischer Anwendungen; Industrielle Feldbussysteme; Prozessdatenverarbeitung; Prozessvisualisierung, Prozesskommunikation.
V. Jahrgang:
Vertiefung der SPS- und Mikrocontrollertechnik, Entwicklung und Implementierung von Systemen für spezifische Anforderungen.
Kompetenzbereich „Systemintegration und Infrastruktur“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können in Unternehmensnetzwerken ausfallsichere und redundante informationstechnische Systemarchitekturen mit unterschiedlichen Betriebssystemen realisieren und darin Verzeichnisdienste planen und implementieren sowie Software für die Automatisierung von wiederkehrenden Operationen in Verzeichnisdiensten entwickeln;
- verstehen unterschiedliche Kommunikationstechnologien und können geeignete Informations- und Kommunikationsdienste installieren, konfigurieren und warten;
- können die für IT-Neuinstallationen und IT-Umstrukturierungen erforderliche Infrastruktur planen und deren vorschriftsgemäße Errichtung überwachen und dokumentieren;
- kennen die für Netzwerkmanagement eingesetzten Dienste und Protokolle und können Netzwerkmanagementsoftware installieren, konfigurieren und einsetzen und die dabei gewonnenen Daten auswerten und analysieren sowie Mechanismen zur Softwareverteilung implementieren;
- können Sicherheitskonzepte für die unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Kommunikation umsetzen;
- kennen Virtualisierungstechniken und Fernwartungstechniken und können diese im Unternehmen geeignet einsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Errichtung bedarfsgerechter System- und Netzwerkarchitekturen; Integration verschiedener Betriebssysteme; Implementierung und Betreuung von Verzeichnisdiensten, Einrichten von Informations- und Kommunikationsdiensten; Infrastrukturmanagement.
V. Jahrgang:
Firewall-Architekturen, Implementierung von Firewalls, VPN-Realisierungen, Backupstrategien und deren Handhabung, Virtualisierung, Fernwartung.
Kompetenzbereich „Dezentrale Systeme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Eigenschaften und Architekturen dezentraler Systeme sowie die Anforderungen an solche Systeme, sie können durch Verkoppeln dezentrale Systeme realisieren und Transaktionen in solchen Systemen durchführen;
- kennen die in dokumentenbasierten Systemen eingesetzten offenen Dokumentenformate und Auszeichnungssprachen und können diese zur Realisierung solcher Systeme einsetzen;
- können Programmiertechniken in verteilten Systemen zur Realisierung von entfernten Prozeduren und Methoden anwenden sowie webbasierte Dienste, Namensdienste und Messaging-Dienste in solchen Systemen implementieren;
- können den Datenbankentwurf in verteilten Systemen unter Berücksichtigung des Model-View-Controller-Architekturmusters durchführen und zur dynamischen Generierung von Inhalten einsetzten;
- können ausfallsichere replizierte Datenbanksysteme entwerfen, installieren und warten;
- können Sicherheitskonzepte für verteilte Systeme entwickeln und unter Einsatz verteilter und redundanter Dateisysteme und Volumenmanagement umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Grundlagen dezentraler Systeme, Implementierung dokumentbasierter und nachrichtenorientierter Systeme, Middleware für webbasierte Anwendungen.
V. Jahrgang:
Nebenläufigkeit, Synchronisation, Replikation, verteilte Dateisysteme.
MEDIENTECHNIK
Kompetenzbereich „Informationsdarstellung im Internet“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können den Begriff HTML definieren und die geschichtliche Entwicklung inklusive aktueller Standards erklären;
- können die unterschiedlichen Browsertypen bei der Erstellung einer Webseite berücksichtigen;
- können eine Angabe für die Zeichencodierung vornehmen und die damit verbundenen Problematiken erklären;
- können mit HTML-Elementen Text einer statischen Webseite gestalten;
- können Verweise in einer Webseite einsetzen und multimediale Inhalte einbetten;
- können mit CSS Formatierungen von Elementen auf Webseiten vornehmen;
- können den Zweck der Verwendung von CSS erklären und CSS in HTML einbinden;
- können die durch Einschränkungen von HTML entstehenden Probleme analysieren und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Formatierungssprachen, Text-, Bild-, Audio- und Videoformate im Web.
Kompetenzbereich „Internet- und Multimedia-Anwendungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen geeignete Software zur Erstellung Multimedialer Projekte und können diese einsetzen;
- können Scriptbereiche in HTML definieren;
- können ereignisgesteuerte HTML-Seiten mit Scripts erstellen;
- können eine geeignete Methode zur Übermittlung von Web Formularen auswählen;
- können ein Konzept zur multimedialen Aufbereitung eines Themas entwickeln;
- können HTML-Formulare entwerfen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Standardsoftware für Multimedia-Anwendungen, multimediale Aufbereitung und Präsentation eines Themas, clientseitige Scriptsprachen.
III. Jahrgang:
Dynamische Webseiten mit serverseitiger Programmierung.
Kompetenzbereich „Grundlagen der akustischen und visuellen Wahrnehmung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Begriffe der Psychoakustik und verstehen deren Wirkungsweise;
- kennen die Eigenschaften der visuellen Wahrnehmung;
- können die typografischen Grundlagen und die Grundlagen der Farbenlehre anwenden.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Schall, Psychoakustik, Licht- und visuelle Wahrnehmung, Farbpsychologie.
Kompetenzbereich „Komprimierungsverfahren“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die gängigen Komprimierungsverfahren und Komprimierungsmethoden und können diese anwenden;
- können Foto-, Video- und Audiomaterial in einem für den Anwendungszweck geeigneten Format speichern.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Datenformate, verlustfreie Komprimierung, verlustbehaftete Komprimierung.
Kompetenzbereich „2D-Animation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Eigenschaften verschiedener 2D-Animationsformen;
- können animierte Grafiken unter Berücksichtigung wichtiger gestalterischer Gesichtspunkte erstellen;
- können eine geeignete Methode zur Erstellung webtauglicher Animationen wählen;
- können vektororientierte Animationen erstellen und im Web veröffentlichen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Formanimation, Bewegungsanimation.
Kompetenzbereich „Medienbearbeitung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Eigenschaften einer Pixelgrafik bzw. Vektorgrafik erklären;
- kennen die Eigenschaften von Produktionsplanungssystemen;
- können einfache Vektor- und Pixelgrafiken mit geeigneter Software erstellen;
- können geeignete Werkzeuge zur Bearbeitung vom Foto-, Audio- und Videodateien sowie zur Produktionsplanung wählen;
- können das Medienrohmaterial analysieren und adäquate Manipulationstechniken anwenden.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Bild-, Ton- und Videobearbeitung bzw. Optimierung; Funktionen von Produktionsplanungssystemen.
Kompetenzbereich „Multimediahardware“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen verschiedene Ein- und Ausgabegeräte für audiovisuelle Anwendungen und deren Eigenschaften;
- können Geräte zur Bildaufnahme bedienen;
- können einfache Audio- und Videoaufnahmen durchführen;
- können geeignete Peripheriegeräte im audiovisuellen Bereich auswählen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Computer und Peripherie, Digitale Bild-, Video- und Kameratechnik, Audiotechnik, Druckverfahren, Visualisierungstechnik, Leistungsmerkmale, Bedienung und Installation.
Kompetenzbereich „Grafische Benutzerschnittstellen und Userinterfacedesign“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Bedeutung barrierefreier Benutzerschnittstellen erklären;
- kennen die Eigenschaften mobiler Geräte und können deren Bedeutung einschätzen;
- können geeignete Methoden zur Optimierung der Benutzerinteraktion anwenden;
- können unter Berücksichtigung der spezifischen Eigenschaften verschiedener Ausgabegeräte Anwendungen zur Verfügung stellen;
- können eigene gestalterische Vorstellungen benutzerorientiert umsetzen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Softwareergonomie, Benutzerinteraktion, Usability.
NETZWERKTECHNIK
Kompetenzbereich „Übertragungsmedien und Netztopologien“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Computernetze nach Umfang, Dienstangebot, Topologie und Mediennutzung charakterisieren und vergleichen sowie die Grundlagen der Signalausbreitung in kabellosen und kabelgebundenen Medien charakterisieren;
- können Verkabelungssysteme aufgrund aktueller Standards messen und eine Kaufentscheidung für aktive Netzwerkkomponenten treffen und eine Raumverkabelung selbst herstellen und überprüfen;
- können in Bezug auf spezifizierte Anforderungen ein geeignetes Übertragungsmedium und eine geeignete Topologie bewerten sowie bei gegebenen Anforderungen an Netzwerke Lösungskonzepte zur Realisierung von Topologien erarbeiten;
- können eine WLAN basierende Infrastruktur in SOHO-Netzen erstellen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Netze zur Sprach-, Text- und Bildkommunikation, Fest- und Funknetze, Übertragungsmedien und Kopplungselemente, Standards und Zugriffsverfahren, Topologien und Komponenten, Grundlagen von Kommunikationsmodellen.
II. Jahrgang:
Grundlagen von WPAN- und WMAN-Systemen, Zertifizierungsnormen Signalausbreitung und Messung.
III. Jahrgang:
WLAN- und WPAN-Implementierungen in SOHO-Netzen.
Kompetenzbereich „Schichtenmodelle und Protokolle“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Anforderungen an Modelle zur Rechnerkommunikation allgemein charakterisieren und Anforderungen an das TCP/IP-Modell sowie das OSI-Modell beschreiben sowie Normen von Standardisierungsgremien für Rechnerkommunikation heraussuchen;
- können eine Einordnung von Anwendungs- und Transportprotokollen auf das OSI-Modell umsetzen und das TCP/IP-Modell und das OSI-Modell gegeneinander abgrenzen und aufgrund von Anforderungsspezifikationen an lokale Netze Kommunikationsmodelle für Weitverkehrsnetze erarbeiten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlegende Adresskonzepte.
II. Jahrgang:
Anwendungsprotokolle, Transportprotokolle, Positionierung diverser Protokolle im OSI- und TCP/IP-Modell, Datenkapselung, Gegenüberstellung OSI- und TCP/IP-Modell, erweiterte Adresskonzepte.
Kompetenzbereich „Netzwerkmanagement“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können den Einsatz von Netzwerkplanungs- und Netzwerkmanagementkomponenten erklären;
- können Kosten von Netzwerkkomponenten und Netzwerkteilen abschätzen und an vorhandene Kostenstellen verteilen;
- können Investitionen wirtschaftlich und technisch argumentieren;
- können die Funktionalität eines Netzwerkes mit Netzwerktools überprüfen und die Ergebnisse interpretieren und für ein Netzwerk Betriebsführungs- und Netzwerkmanagementkonzepte erstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Bedarfsfeststellung, logisches Netzwerkdesign, Netzwerkdokumentation, Netzwerkmanagement als zyklischer Prozess, Betriebsführungskonzepte, Kostenanalyse, Fehlersuche.
Kompetenzbereich „Switching und Routing“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können ein SOHO-Netzwerk installieren und damit Switching- und Routingkonzepte in Small-Office-Home-Office-Netzwerken umsetzen;
- können den Unterschied zwischen Switching und Routing charakterisieren sowie die Notwendigkeit der selbstständigen Wegewahl eines Datenpaketes durch das Internet begründen;
- können die Qualität von Routingverfahren analysieren und bewerten sowie die Verfahren Switching und Routing hinsichtlich ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede analysieren;
- können den Einsatz von Virtuellen LANs, Switching und Routing in Midrange-Netzwerken modellhaft entwerfen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Grundlagen und Übungen zu Switching, Routing, Virtuelle LANs und Internetanbindung.
III. Jahrgang:
Vertiefende Konzepte und Übungen zu Switching und Routing, statisches- und dynamisches Routing, Bewertung der Qualität von Routen, Network- und Portaddresstranslation.
Kompetenzbereich „Netzwerksicherheit“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Notwendigkeit für den Einsatz von Netzwerksicherheitssystemen begründen und grundlegende Funktionsprinzipien einer Firewall, eines Backupsystems sowie von Remote Access Systemen erklären;
- können Netzwerksicherheitssysteme in SOHO-Netzwerken installieren, den Output von Netzwerksicherheitssystemen bewerten und Entscheidungen über geeignete Abwehrmaßnahmen treffen und einfache Angriffsszenarien analysieren;
- können Strategien zur Realisierung eines Sicherheitskonzeptes für Midrange-Netzwerke erarbeiten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Sicherheitskonzepte, Zugangssicherheit, Datensicherheit, Inhaltssicherheit, Bedrohungsszenarien, Firewalls, Grundschutzhandbuch, IT-Securitymanagement, Überblick über Verschlüsselungsverfahren.
COMPUTERPRAKTIKUM
Kompetenzbereich „Systemtechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen, Widerstandsmessungen sowie spannungs- und stromrichtige Messungen durchführen und die Funktion einfacher elektronischer Schaltungen anhand von Messergebnissen bewerten;
- können die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen sowie die Aufgaben und Einstellungen eines BIOS erklären;
- können einen Desktopcomputer assemblieren und ein Computersystem aufrüsten;
- können die mechanische und elektrische Verbindung von PC-Standardschnittstellen realisieren, technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;
- können ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;
- können Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Desktopcomputern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten;
- können Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen mechanischen Arbeiten ausführen;
- können Spannungsversorgungen für IT-Infrastruktursysteme erstellen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachten.
Lehrstoff:
Konfiguration und Installation von informationstechnischen Systemen und Anlagen und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der folgenden Werkstätten:
Mechanische Grundausbildung (I. Jahrgang):
Grundlegende mechanische Bearbeitungen, Montagearbeiten für IT-Infrastruktur.
Elektrotechnik und Elektronik (I. und II. Jahrgang):
Gleichstrommesstechnik, Schutzmaßnahmen, IT-relevante Gebäudeinstallationen. Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften, elektronische Messtechnik.
Einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.
Computerinfrastruktur (I. und II. Jahrgang):
Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten, Integration technischer Subsysteme.
Einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.
Kompetenzbereich „Netzwerktechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können einschlägige Normen für die Verlegung von Netzwerkverkabelungen angeben und Normen zur Zertifizierung von Kabeln beschreiben;
- können die für die Installation von IT-Infrastruktursystemen notwendigen Arbeitsschritte beschreiben und eine entsprechende Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung durchführen;
- können eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung ausführen;
- können Zertifizierungsmessungen auf Verkabelungssystemen durchführen;
- können Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten.
Lehrstoff:
Planung und Durchführung von notwendigen Arbeiten zur Installation einer IT-Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung einer normgerechten vertikalen und horizontalen strukturierten Verkabelung unter Verwendung der folgenden Werkstätte:
Netzwerkinfrastruktur (II. Jahrgang):
Normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten; Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten; Kabelprüfung; Assemblierung von Server- und Netzwerkschränken.
Lehrstoff aller Kompetenzbereiche:
Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; technische Dokumentation.
Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte
B.1 Netzwerktechnik
1.1 SOFTWAREENTWICKLUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.2 INFORMATIONSTECHNISCHE PROJEKTE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.3 INFORMATIONSSYSTEME
Siehe die Kompetenzbereiche „Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen“, „Datenmodelle“, „Abfragesprachen“, „Datenbankanwendungen“, „Administration von Datenbanksystemen“ und „Informationssysteme und Contentmanagement“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.4 SYSTEMTECHNIK
Siehe die Kompetenzbereiche „Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie“, „Grundlagen der Informatik“ und „Betriebssysteme“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.5 MEDIENTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.6 NETZWERKTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Vertiefende Switching- und Routingkonzepte“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die theoretischen Grundlagen von Switching- und Routingkonzepten anhand von Graphen erklären, sowie den Funktionsaufbau von Netzwerkkomponenten vergleichen;
- können theoretische Aussagen über Graphen auf Netzwerktopologien anwenden;
- können die unterschiedlichen Anforderungen an Switching- und Routingkonzepte zwischen SOHO-Netzen und Enterprisenetzen beurteilen und für Switching- und Routingprobleme in Enterprisenetzen Lösungskonzepte erarbeiten und modellhaft umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Vertiefende Konzepte von Switching und Routing; Funktionsaufbau und Handhabung aktiver Netzwerkkomponenten, Aufbau und Funktionsüberprüfung von Unternehmensnetzwerken, grafentheoretische Grundlagen.
Kompetenzbereich „Server- und Clientsysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Anforderungen an Server- und Clientsysteme bezüglich technischer Dimensionierung und Funktionsumfang charakterisieren;
- können Verzeichnisdienste installieren und automatisierte Benutzerverwaltung umsetzen;
- können die Eigenschaften unterschiedlicher Server- und Clientimplementierungen evaluieren und daraus Lösungsszenarien ableiten und Lösungskonzepte zur Dimensionierung und Implementierung von Serversystemen in Midrangenetzen erarbeiten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Funktionsaufbau und Handhabung von Serversystemen und Remote-Boot-Systemen, erweiterte Konzepte und Anwendung der Benutzerverwaltung und Zugriffssteuerung. Handhabung von client- und serverseitigen Virtualisierungslösungen.
V. Jahrgang:
Konzepte und Sicherheitskonzepte verschiedener client- und serverseitiger Virtualisierungslösungen.
Kompetenzbereich „Storagenetworks“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Anforderungen an Storagesysteme charakterisieren und Storagesysteme in Bezug auf deren technischen Aufbau vergleichen;
- können administrative Aufgaben auf Storagesystemen planen und umsetzen sowie Anforderungsszenarien an Storagesysteme analysieren und daraus Implementierungsvorschläge ableiten;
- können Lösungskonzepte zur Dimensionierung und Implementierung von verteilten Storagesystemen erarbeiten.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Funktionsaufbau und Handhabung von Archivierungssystemen, Replikationsmechanismen, Speichernetze, Bussysteme und Protokolle, Zugriffstechniken und Verfahren auf Storagenetzwerke.
Kompetenzbereich „Heterogenität“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können plattformspezifische Installationen von Serverdiensten vergleichen und Anforderungen an automatisierte Softwareverteilungssysteme erklären sowie ein automatisiertes Softwareverteilungssystem in heterogenen Systemen installieren;
- können Probleme, die bei der Zusammenwirkung unterschiedlicher Betriebssysteme auftreten, analysieren und Lösungskonzepte für plattformübergreifende Verzeichnisdienste erarbeiten.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Implementierung von Serversystemen und Diensten auf unterschiedlichen Plattformen, Zusammenwirken von verschiedenen Betriebssystemen, Verzeichnisdienste im heterogenen Verbund; Verteilung von Betriebssystem- und Anwendersoftware, Inventarisierungssysteme.
Kompetenzbereich „Kommunikationsnetze“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können gebräuchliche Telekommunikationsdienste für die Datenübertragung angeben und können Anforderungen an diese Dienste charakterisieren;
- können ein Fallbeispiel eines Telekommunikationsnetzes implementieren und Qualitäts- und Latenzprobleme bei konvergenten Netzen und Diensten interpretieren;
- können Lösungsszenarien für Qualitäts- und Latenzprobleme bei konvergenten Netzen und Diensten entwerfen und Anforderungen an Kommunikationsnetze erklären und die entsprechenden Funktionsabläufe darstellen;
- können exemplarisch ein Kommunikationsnetz implementieren und unterschiedliche Kommunikationsnetze in Bezug auf deren technische Implementierung bewerten und dem Anforderungsprofil gegenüberstellen sowie aufgrund der Eigenschaften derzeit eingesetzter Kommunikationsnetze Anforderungen an „Next Generation Networks“ konstruieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Kommunikationsnetze zur Übertragung von Sprache, Daten und Bilder; Konvergenz, Isochrone Dienste, Bandbreitenmanagement, Realisierung von Quality of Servicemaßnahmen in Netzwerken. Systemaufbau, Funktionsweise und Funktionsabläufe von Mobilfunk-, Voice over IP-, WPAN- und WMAN-Systemen.
Kompetenzbereich „Internetserviceproviderkonzepte“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können verschiedene Trägernetze angeben und können deren Anwendungsrelevanz für Internetserviceprovider begründen;
- können ein WAN-Trägernetz exemplarisch implementieren und Lösungsansätze, die bei einer redundanten Anbindung eines Kunden an einen Internetserviceprovider notwendig sind, bewerten.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Netzaufbau und Anforderungen an ISP Backbones, Redundanz, erweiterte Adresskonzepte, rechtliche Aspekte und Routingkonzepte für Internetserviceprovider, Implementierung von Fallbeispielen.
Kompetenzbereich „Standards und Normen der Netzwerksicherheit“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherheit;
- können Sicherheitsanalysen gemäß aktueller Standards durchführen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Anforderungen an Netzwerksicherheit, Datenschutz- und Datensicherheit, rechtliche Grundlagen auf nationaler und europäischer Ebene, Sicherheitsstandards und -normen.
Kompetenzbereich „Bedrohungsszenarien“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können zeitgemäße Bedrohungsszenarien für Netzwerke angeben und können die Notwendigkeit für Abwehrmaßnahmen begründen;
- können Server-, Client- und Netzwerkkomponenten software- und hardwaremäßig absichern und Sicherheits- und Bedrohungsanalysen an Netzwerken durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren;
- können aufgrund von Schwachstellenanalysen Lösungskonzepte für Netzwerksysteme erarbeiten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Historische, gegenwärtige und zukünftige Angriffsszenarien; Viren, Würmer, verteilte Angriffe, Social Engineering, Gerätehärtung und Absicherung von Diensten, Intrusion Prevention Systeme, Forensic.
Kompetenzbereich „Datenintegrität und Vertraulichkeit“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die mathematischen Grundlagen für Verschlüsselungs- und Hashfunktionen und kennen typische aktuelle Implementierungsverfahren;
- können verschlüsselte Tunnelverbindungen implementieren;
- können Probleme bei der plattformübergreifenden Implementierung von VPN-Systemen analysieren;
- können Lösungskonzepte für die gesicherte Datenübertragung durch das Internet entwerfen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Mathematische Konzepte von Verschlüsselungsverfahren und Hashfunktionen; Konzepte, Aufbau, Implementierungsformen sowie Handhabung von plattformübergreifenden VPN-Systemen, Signaturverfahren.
Kompetenzbereich „Authentifizierung und Autorisierung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Funktionsweise von Public Key Infrastruktursystemen erklären und können die Funktionselemente authentifizieren, autorisieren und Accounting erklären;
- können ein PKI-System und eine AAA-Funktion im Netzwerk implementieren und Probleme, die bei der Installation von PKI-Systemen auftreten, bewerten und Lösungsansätze ableiten.
Lehrstoff:
V. Jahrgang
Handhabung von Authentifizierungs-, Autorisierungs- und Accountingdiensten; Anbindung an Verzeichnisdienste, PKI-Systeme.
Kompetenzbereich „Netzwerkplanung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Kostenfaktoren bei der Planung und Implementierung von Netzen klassifizieren;
- können eine Ausschreibung für die Implementierung eines Netzes und einer Client- und Serverlandschaft durchführen;
- können von Kunden formulierte Anforderungen an Netzwerke interpretieren und bewerten sowie aufgrund der Basis von Anforderungsspezifikationen Lösungskonzepte für neue Netzwerke erarbeiten.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Investitions- und Betriebskosten, Kostenoptimierung, Ausfallskosten, Lifecyclemanagement, Total cost of ownership, Ausschreibungsmanagement.
Kompetenzbereich „Netzwerkbetrieb“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die organisatorischen Grundlagen für den Betrieb von Netzwerken angeben;
- können Abläufe aus dem Bereich des Netzwerkbetriebes anhand von vorgegebenen Checklisten umsetzen und vorhandene Planungsunterlagen aus dem Bereich des Netzwerkbetriebes auf Plausibilität und Schwachstellen analysieren;
- können typische Vorgänge aus dem Bereich des Netzwerkbetriebes analysieren und darauf aufbauend entsprechende Planungsunterlagen erstellen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Monitoring, Systembelastbarkeit, Schwachstellenanalyse, Rolloutmanagement, Betriebsführung, Notfallpläne, Inventarisierung, Festlegung von Zuständigkeiten, Dokumentation, Aktualisierung.
Kompetenzbereich „Netzwerküberwachung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Funktionsweise von Systemüberwachungsdiensten beschreiben und einen Systemüberwachungsdienst einrichten;
- können den Output von Systemüberwachungsdiensten interpretieren und analysieren und aufgrund der Analyse von Netzwerküberwachungsprotokollen Lösungsszenarien für entsprechende Probleme entwickeln.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Plattformspezifische Netzwerküberwachungssysteme, Syslogging, Problematik der Auswertung von Syslogging.
1.7 COMPUTERPRAKTIKUM
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
B.2 Medientechnik
2.1 SOFTWAREENTWICKLUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.2 INFORMATIONSTECHNISCHE PROJEKTE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.3 INFORMATIONSSYSTEME
Siehe die Kompetenzbereiche „Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen“, „Datenmodelle“, „Abfragesprachen“, „Datenbankanwendungen“, „Administration von Datenbanksystemen“ und „Informationssysteme und Contentmanagement“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.4 SYSTEMTECHNIK
Siehe die Kompetenzbereiche „Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie“, „Grundlagen der Informatik“ und „Betriebssysteme“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.5 MEDIENTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Akustische und visuelle Wahrnehmung und Gestaltung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Grundregeln der sensitiven Schnittstelle Mensch-Maschine;
- kennen die Elemente des bild- und tonkompositorischen Schaffens;
- können eigene gestalterische Vorstellungen benutzerorientiert umsetzen;
- beachten den Unterschied zwischen Bearbeitung und Manipulation von Bildern in ihrer Arbeit;
- können unterschiedliche Arten der Wahrnehmung und die bestimmenden Faktoren bewerten, um daraus Konsequenzen für künftige Aufgabenstellungen ziehen zu können;
- können Gestaltungskonzepte erstellen, analysieren und beurteilen;
- kennen die Begriffe Corporate Design und Corporate Identity und können darauf basierende Konzepte erstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Grundlagen der Wahrnehmung und Erkenntnis, Audiodesign, Bild-Tonverhältnis, Bildsprache, Gestaltgesetze, Proportionen, Wahrnehmungsproblem, Perspektivische, Darstellung, Layout, Farbmodelle, Verantwortung im Einsatz und Umgang mit Bildern.
Kompetenzbereich „Kommunikationskanäle und Kommunikationssoziologie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die wichtigsten Begriffe der Kommunikationssoziologie angeben;
- kennen verschiedene Kommunikationsmodelle;
- können Befragungen erstellen und diese statistisch auswerten;
- können verschiedenste Kommunikationsstrukturen analysieren und vergleichen;
- können die Interaktion zwischen Medien, Gesellschaft und Politik analysieren und in ihrer Arbeit beachten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Vergleich und Analyse von Kommunikationsstrukturen, Befragung, Statistiken und Auswertungen, Kommunikationsmodelle und -analysen, Massenmedien, primäre, sekundäre und tertiäre Medien, Medientheorie, Medienpolitik, gesellschaftliche Auswirkungen des Internets.
Kompetenzbereich „Printtechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die gängigen Farbmodelle und deren Anwendung bzw. Vor- und Nachteile angeben;
- können Printmedien mit gängiger DTP Software erstellen;
- können Layoutkonzepte für die verschiedenen Printmedien erstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Typographie- und Satztechnik, Produktion von Printmedien, DTP Software, Farbräume für Print- und Bildschirmsystemen und deren Transformation.
Kompetenzbereich „Datenbereitstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die verschiedensten Mediendaten bereitstellen;
- verstehen die Bedeutung der nachhaltigen Sicherung von Wissen;
- können Daten für verschiedene Ausgabemedien bereitstellen sowie relevante Anforderungen analysieren und daraus den geeigneten Vertrieb wählen;
- können Konzepte für die langfristige Sicherung von Medienwerken erstellen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Synchrone und asynchrone Datenübertragung (Streaming), Hardcopy, nachhaltige Wissenssicherung.
Kompetenzbereich „Vertiefung Multimediahardware“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können unter Verwendung aktueller Technologien anspruchsvolle Fotos, Audio- und Videoaufnahmen erstellen;
- können auftretende Probleme bei Hard- und Software analysieren und lösen;
- können auf Grund der Kenntnis aktueller Technologien geeignete Hard- und Software für verschiedene multimediale Anforderungen zusammenstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Fotografie:
Kameratechnik, Beleuchtung, Blitzgeräte, Belichtungsmesser.
Video:
Videokamera, Beleuchtung bei Videoproduktionen, Capturing-Devices.
Audio:
Mischpult, Mikrofon, Lautsprecher, Kabel und Steckerformate für Audio, digitale Aufzeichnung im mobilen Einsatz, Audioeffektgeräte, Synthesizer, Audio-Interfaces.
Kompetenzbereich „Vertiefung Fotografie, Audiotechnik und Videotechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können über zukünftige technische Entwicklungen und deren Auswirkungen reflektieren;
- können Bild- und Tonmaterial unter Beachtung der Copyright-Rechte beschaffen und mittels gängiger professioneller Werkzeuge bearbeiten;
- kennen alle wesentlichen Teile einer Multimedia-Produktion und können eigene Projekte im Team umsetzen;
- können komplexe multimediale Projekte unter Berücksichtigung vielfältiger Randbedingungen entwickeln.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Vertiefende Foto-, Video- und Audiobearbeitung.
Kompetenzbereich „3D-Modellierung, Animation, Interaktion, Simulation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die gängigen Begriffe im Bereich der virtuellen Realität angeben;
- verstehen die unterschiedlichen Modellierungstechniken, sie kennen die Eigenschaften von Materialien;
- kennen die Lichtquellen und können diese mit modellierten Lichtquellen und den unterschiedlichen Animationstechniken umsetzen;
- können alle wesentlichen Geräte und Techniken sowie gängige Softwareprodukte im Bereich der virtuellen Realität 3D-Modellierung, Animation und Simulation anwenden;
- können mittels gängiger Programmiersprachen interaktive 3D-Produkte erstellen;
- können die Einsatzmöglichkeiten und Randbedingungen für virtuelle Welten und Computeranimationen beurteilen;
- können den verantwortlichen Einsatz von virtuellen Welten und Computeranimationen einschätzen und umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
3D-Modellierungstechniken, Material- Texturierung- und Mapping-Techniken, Beleuchtungen und Schattierungen, Renderings- und Render-Engines, Sound- und Video-Integration.
V. Jahrgang:
Simulation- und Computeranimation, 3D-Compositing, 3D-Programmierung, psychologische und ethische Auswirkungen von virtuellen Welten und Computeranimationen.
Kompetenzbereich „Contentmanagementsysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Anforderungen an Contentmanagementsysteme angeben;
- können marktgängige Systeme beurteilen, sie können Erweiterungen für Contentmanagementsysteme entwickeln und die dafür geeigneten Werkzeuge wählen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Redaktionsgruppen, Module mit CMS-spezifischen Skriptsprachen, Templates, Datenschutz, Open Source oder Closed Source Systeme, Bewertung unterschiedlicher CMS.
Kompetenzbereich „Web Technologien“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Konzepte und Entwicklungen von Webtechnologien angeben;
- können Anwendungen unter Verwendung von Web Services erstellen;
- können durch die Einbindung von relationalen als auch hierarchischen Daten sowohl statische als auch dynamische Web-Applikationen erstellen;
- können serviceorientierte Architekturen auf Basis von Web Services entwerfen;
- können webbasierte Anwendungen auch für den Desktop entwickeln und umgekehrt.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Basistechnologien, Verknüpfung von Websites mit Datenbanken zu Webapplikationen, Einsatzgebiete von Web Services, Entwicklung und Umgang mit Web Services.
Kompetenzbereich „Soziale Netze“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Bedeutung und den Nutzen sozialer Netze angeben;
- können verschiedene Online-Dienste in einem Webauftritt nutzen;
- können die gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen sozialer Netze analysieren und in ihrer Arbeit beachten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Umgang mit und Erstellung von interaktiven und kollaborativen Elementen in Anwendungsplattformen, gesellschaftliche und politische Auswirkungen sozialer Netzwerke.
Kompetenzbereich „E-Learning“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die didaktischen Anforderungen an E-Learning-Systeme angeben;
- können Anwendungen im Bereich von CBT und WBT erstellen und sie anwendergerecht auf unterschiedliche Plattformen portieren;
- können die Vor- und Nachteile von E-Learning einschätzen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Typen von E-Learning-Anwendungen, Web Based Training, Blended Learning, Vor- und Nachteile von E-Learning.
Kompetenzbereich „Grundzüge der Medienwirtschaft, der Werbung und Werbepsychologie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Entwicklung und Arbeitsweisen der Medienwirtschaft;
- kennen Methoden der Werbeplanung und Werbepsychologie;
- können aktuelle Methoden des Marketings sowie der Werbepsychologie anwenden;
- beachten werbeethische und werberechtliche Aspekte in ihrer Arbeit.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Entwicklung der Medien, Arbeitsweisen von Medienbetrieben, Werbung, Werbepsychologie, Werbeethik.
Kompetenzbereich „Unternehmensführung bei Medienbetrieben“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- verstehen innerbetriebliche Zusammenhänge von Medienbetrieben;
- verstehen betriebliche Entscheidungsvorgänge in Medienbetrieben;
- können Kosten von Erzeugnissen des Fachgebietes kalkulatorisch zusammenstellen;
- können Kostenstellen bewerten;
- sind sich der ethischen Verantwortung der Erzeugnisse (Publikationen) und des medialen Handelns gegenüber der Gesellschaft bewusst und in der Lage, diese in ihrer Arbeit zu beachten.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Organisation, Vertriebswege, Kalkulation, Medienökologie, Medienethik, Unternehmens- und wirtschaftsethische Aspekte.
Kompetenzbereich „Rechtliche Aspekte in der Medienwirtschaft“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Grundzüge von Urheber-, Medien- Wettbewerbsrecht und Datenschutz und können Projekte in diesem rechtlichen Rahmen abwickeln;
- kennen und verstehen das E-Commerce-Gesetz und können es anwenden;
- kennen die Notwendigkeit der Beachtung von Menschenrechten in der Informationsgesellschaft;
- wissen um die Bedeutung von Kommunikationsfreiheit und Kommunikationsrechten.
IV. Jahrgang:
Urheber- und Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz, E-Commerce, Menschenrechte in der Informationsgesellschaft, strafrechtliche Aspekte, Kommunikationsfreiheit und Kommunikationsrechte.
2.6 NETZWERKTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.7 COMPUTERPRAKTIKUM
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
D. Unverbindliche Übung
Siehe Anlage 1.
E. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 4.
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5.
Anlage 1.6
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GEBÄUDETECHNIK
STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahrgang | Summe | pflich- | |||||||
| Pflichtgegenstände | tungs- | ||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||
| A. | Allgemeine Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | 8 | III | |
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | - | - | - | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | - | 9 | II | |
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | - | - | - | 4 | I | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Planung und Projektierung4 | 6(4) | 6(2) | 4(2) | 3(3) | 3(3) | 22 | I | |
| 2. | Heizungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |
| 3. | Lüftungs- und Klimatechnik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 4. | Kältetechnik | - | - | 2 | 2 | 3 | 7 | I | |
| 5. | Sanitärtechnik | - | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | |
| 6. | Energie- und Projektmanagement5 | - | - | 2 | 3 | 3 | 8 | I | |
| 7. | Elektro-, Regelungs- und Leittechnik | - | - | 2 | 3 | 3 | 8 | I | |
| 8. | Laboratorium | - | - | - | 3 | 3 | 6 | I | |
| 9. | Werkstätte und Produktionstechnik6 | 6 | 8 | 8 | 3 | 3 | 28 | III bzw. IV | |
| Verbindliche Übung | |||||||||
| Soziale und personale Kompetenz7 | 2(2) | - | - | - | - | 2 | III | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 37 | 39 | 39 | 35 | 185 | |||
| Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang: | ||||||||
| Wochenstunden | Lehrver- | ||||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | |
| Freigegenstände, Unverbindliche | Jahrgang | pflich- | |||||||
| Übung, Förderunterricht | tungs- | ||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||
| C. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | - | - | 2 | 2 | - | III | ||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | 2 | 2 | 2 | 2 | - | III | ||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | 2 | - | - | - | III | ||
| D. | Unverbindliche Übung | ||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| E. | Förderunterricht9 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich im Ausmaß von 2 Wochenstunden auf die Kompetenzbereiche „Wirtschaft“ und „Rechungswesen, die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 3 Wochenstunden auf den Kompetenzbereich „Recht“.
4 Mit Darstellender Geometrie und mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Einschließlich Betriebstechnik.
6 Mit Teilungen in Schülergruppen und Einstufung wie im „Werkstättenlaboratorium“ im Ausmaß der im IV. und V. Jahrgang angeführten Wochenstunden; Teilungen in Schülergruppen und Einstufung der übrigen Wochenstunden wie im Gegenstand „Werkstätte“.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. und B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachbezogenes Qualifikationsprofil
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Gebäudetechnik sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung, Abwicklung von Bewilligungsverfahren und in der Bauleitung gebäudetechnischer Anlagen sowie im Facility Management tätig zu werden. Sie können in Zusammenarbeit mit Planern aus anderen Gewerken, mit Bauherren sowie mit den Gebietskörperschaften die speziellen Belange der gebäudetechnischen Teilbereiche in einer integrierten Betrachtung zusammenfassen, um zu einer die spezifischen Erfordernisse von Gebäuden oder Anlagen berücksichtigenden Gesamtplanung sowie zu optimierten Betriebsmöglichkeiten zu gelangen.
Die Schwerpunkte der Gebäudetechnik liegen in der Versorgung von Gebäuden mit den erforderlichen Energien zum Zwecke des Heizens, Lüftens und Klimatisierens und in der Ver- und Entsorgung der Gebäude mit bzw. von Fluiden und Gasen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Regelungs-, Leit- und Sicherheitstechnik, die sich mit der elektronischen Vernetzung der verschiedenen Teilanlagen auseinandersetzt. Alle aufgeführten Aspekte sind vom Konzept, der Planung und Errichtung, dem Betrieb, der Umwidmung bis zur Entsorgung von Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen zu verstehen. Der Fokus liegt generell auf einer technischen, wirtschaftlichen und besonders ökologischen Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen.
Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:
In Ergänzung und zur näheren Beschreibung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Gebäudetechnik im Besonderen
- ein fundiertes Verständnis vom Aufbau und der Funktion von gebäudetechnischen Anlagen, das sie im Theorieunterricht und begleitenden Praxisunterricht insbesondere in den Unterrichtsgegenständen „Heizungstechnik“, „Lüftungs- und Klimatechnik“, „Kältetechnik“, „Sanitärtechnik“ sowie „Elektro-, Regelungs- und Leittechnik“ erworben haben;
- eine solide planerische Kompetenz unter Zugrundelegung einer technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesamtbetrachtung von gebäudetechnischen Anlagen, die durch inhaltliche und organisatorische Vernetzung der Unterrichtsgegenstände „Planung und Projektierung“ und „Energie- und Projektmanagement“ vermittelt wird;
- ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, das sie durch praktische Arbeiten in Werkstätten und Laboratorien, in Konstruktionsübungen sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben;
- das erforderliche Verständnis der mathematischen, naturwissenschaftlichen und informationstechnischen Grundlagen, das in den Unterrichtsgegenständen „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaften“ und „Angewandte Informatik“ vermittelt werden;
- kommunikative Kompetenzen, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließen und in den Unterrichtsgegenständen „Deutsch“ und „Englisch“ vermittelt werden sowie
- unternehmerische Kompetenzen, die betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, Wissen und Erfahrungen im Energie- und Projektmanagement sowie Managementkenntnisse einschließen und in den Unterrichtsgegenständen „Wirtschaft und Recht“, „Energie- und Projektmanagement“, „Geographie, Geschichte und Politische Bildung“ vermittelt werden.
Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Gebäudetechnik können
- gebäudetechnische Anlagen unter Berücksichtigung von Kundenvorgaben bzw. Normen und Vorschriften entwerfen, planen und realisieren;
- die Versorgung von Gebäuden mit den erforderlichen Energien zum Zwecke des Heizens, Lüftens und Klimatisierens effizient umsetzen;
- die Ver- und Entsorgung der Gebäude mit/von den wichtigen Stoffen Wasser, Luft und Betriebsmedien realisieren;
- die Regelungs-, Leit- und Sicherheitstechnik konzipieren und die verschiedenen Teilanlagen elektronisch vernetzen;
- Gebäude und haustechnische Anlagen aufnehmen und bewerten und einer technisch, wirtschaftlich und ökologisch gesamtheitlichen Analyse unterziehen;
- gebäudetechnische Anlagen betreiben, Fehlfunktionen feststellen und Betriebswerte mit geeigneten Mess-, Prüf- und Diagnoseverfahren erheben;
- Arbeitsabläufe und Projekte planen und organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
- sich in den für die Gebäudetechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, betriebsintern und mit Kunden in Deutsch und Englisch kommunizieren, englischsprachige Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände
A. Allgemeine Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Bewegung und Sport“, „Naturwissenschaften“ und „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Matrizen:
Matrizenprodukt, inverse Matrix.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Summe von Sinusfunktionen durch eine allgemeine Sinusfunktion darstellen;
- können logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
II. und IV. Jahrgang:
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen und Überlagerung von Sinusschwingungen.
Kompetenzbereich „Analysis“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und an Hand von Beispielen veranschaulichen;
- können partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
- können Bedingungen angeben, unter denen Potenzreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Potenzreihen anführen;
- können Funktionen in Taylorreihen und periodische Funktionen in Fourierreihen entwickeln;
- können Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen sowie Differenzengleichungen erster Ordnung aufstellen und lösen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Integralrechnung:
Integralmittelwerte.
IV. und V. Jahrgang:
Funktionen mehrerer Variablen:
Partielle Ableitungen; lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Funktionenreihen:
Potenzreihen, Taylorpolynome, Fourierpolynome.
Differenzen- und Differentialgleichungen:
Lineare Differenzengleichungen erster Ordnung. Elementare Lösungsmethoden; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; Trennung der Variablen; numerische Lösung von Anfangswertproblemen.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
PLANUNG UND PROJEKTIERUNG
Kompetenzbereich „Fertigungstechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wichtigsten Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Fügetechniken;
- können Fertigungsverfahren nach der Wirtschaftlichkeit auswählen und die Verwendung von Werkstoffkombinationen beurteilen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, normgerechte Bezeichnungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung.
Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik.
Oberflächenbehandlung.
II. Jahrgang:
Vertiefende Fügetechnik, Kunststoffverarbeitung.
Kompetenzbereich „Mechanik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Grundlagen der Statik, Dynamik und Festigkeitslehre;
- können statische und dynamische Aufgabenstellungen lösen sowie die Spannungen und Verformungen von Bauteilen beurteilen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Ebene Kräftesysteme:
Gleichgewicht von Kräften, Freimachen von Bauteilen, Schwerpunkt, Standsicherheit.
Reibung:
Haft- und Gleitreibung; Zapfen- und Gewindereibung, Lager-, Roll- und Seilreibung; Anwendungen.
Festigkeit von Werkstoffen:
Elastischer fester Körper; Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle (dynamisch). Festigkeit und zulässige Spannung.
III. Jahrgang:
Einfache Spannungsberechnungen, Dauerfestigkeit; Formänderung durch einfache Beanspruchungen; Kraftwirkungen hervorgerufen durch Bewegungsvorgänge, Fliehkräfte, Massenträgheit.
Kompetenzbereich „Maschinenelemente“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wichtigsten Maschinenelemente;
- können lösbare Verbindungen, Achsen und Wellen, Lager, Kupplungen und Getriebe einer Anwendung zuordnen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Konstruktionsablauf; Normungswesen; Toleranzen und Passungen.
Lösbare Verbindungen:
Bolzen, Stifte, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente, Schraubenberechnung.
III. Jahrgang:
Achsen, Wellen; Wälzlager; Mitnehmerverbindungen.
Auswahl und einfache Dimensionierung von Kupplungen, Grundlagen von Riementrieben und Zahnrädern.
Kompetenzbereich „Darstellende Geometrie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen räumliche Koordinatensysteme und Abbildungsmethoden;
- können in zugeordneten Normalrissen konstruieren und einfache Durchdringungen skizzieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Installationspraxis in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Kompetenzbereich „Zeichentechnische Grundlagen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken und händische Zeichentechniken;
- können einfache Entwurfszeichnungen und Konstruktionszeichnungen von einfachen Körpern erstellen;
- können Baupläne lesen und interpretieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung.
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axionometrie.
II. Jahrgang:
Isometrie von Leitungsteilen, Pläne der Gebäudetechnik, bautechnisches Zeichnen.
Kompetenzbereich „CAD“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Funktionen eines CAD-Programms;
- können ein CAD-Programm bedienen und systematisch aufgebaute und strukturierte Zeichnungen erstellen;
- können Architektenpläne auf ihre Funktionalität prüfen und einfache Projekte mit Branchensoftware planen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Einführung in ein CAD-Programm, Befehlsstruktur, Layertechnik, Zeichnungsaufbau, Isometrie, Erstellen von Blöcken, Attribute, dynamische Blöcke, Referenzen, Datenaustausch, Plotten im Layout, Branchensoftware.
Kompetenzbereich „Projekt Heizungstechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Darstellungsformen einer Heizungsanlage;
- können Anlagenteile und Rohrnetze dimensionieren und hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und analysieren;
- können Heizungsanlagen planen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Erstellen von Plänen in der Heizungstechnik, Heizlast- und Heizflächenermittlung.
IV. Jahrgang:
Projektierung einer Heizungsanlage für eine einfache Aufgabenstellung.
V. Jahrgang:
Projektierung einer Heizungsanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
Kompetenzbereich „Projekt Lüftungs- und Klimatechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Darstellungsformen für Lüftungs- und Klimaanlagen;
- können Luftverteilsysteme computerunterstützt erstellen und berechnen;
- können Klimazentralen dimensionieren und dazu eine Funktionsbeschreibung erstellen;
- können Variantenuntersuchungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit durchführen;
- können Lüftungs- und Klimaanlagen planen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Erstellen von Plänen in der Lüftungs- und Klimatechnik, Kühllastermittlung.
IV. Jahrgang:
Projektierung einer Lüftungsanlage.
V. Jahrgang:
Projektierung einer Klimaanlage.
Kompetenzbereich „Projekt Sanitärtechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Darstellungsformen für sanitäre Anlagen;
- können Anlagenteile und Rohrnetze dimensionieren, Variantenuntersuchungen hinsichtlich der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen unter nutzerbedingten Vorgaben durchführen;
- können Wasserversorgungs-, Abwasser- und Warmwassersysteme planen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Zeichnerische Darstellung einer Sanitärgruppe im Grundriss, Isometrische Darstellung der Sanitärgruppe, Darstellung von Einrichtungsgegenständen mit Anschlüssen und Accessoires, Zeichnen von Strangschemen.
IV. Jahrgang:
Projektierung einer Wasserver- und -entsorgungsanlage für eine einfache Aufgabenstellung.
V. Jahrgang:
Projektierung einer Wasserver- und -entsorgungsanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
HEIZUNGSTECHNIK
Kompetenzbereich „Wärmelehre“ (in Verbindung mit dem Kompetenzbereich „Physikalische Phänomene und Methoden“ des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Grundgesetze der Wärmeübertragung und des Wärmetransportes;
- können U-Werte von Wänden und Rohren berechnen und den Wärmedurchgang hinsichtlich Temperaturverlauf und Taupunkt untersuchen;
- können die Heizlast eines Gebäudes normgerecht ermitteln.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Einheitensysteme, Wärmeinhalt, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Massenbilanz, Mischwassertemperatur, Brennstoffwärmeleistung, Wirkungsgrad, Nutzungsgrad, meteorologische Grundlagen, Behaglichkeit.
II. Jahrgang:
Wärmeübertragung, U-Wertberechnung, Heizlastberechnung.
III. Jahrgang:
Heizlastberechnung für Sonderfälle.
Kompetenzbereich „Strömungslehre“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Grundgesetze der Strömungslehre;
- können Rohr- und Einzelwiderstände ermitteln und hydraulische Netze analysieren.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik.
III. Jahrgang:
Grundgesetze der Hydrodynamik, Druckverlustermittlung, Rohrnennweitenermittlung.
IV. Jahrgang:
Hydraulische Dimensionierung von Heizungssystemen, Anlagenkennlinie, Funktionsweise und Kennlinie der Kreiselpumpe, Auslegung von Heizungspumpen, Teillastverhalten von Pumpe und Anlage, Pumpenanpassung an den Heizleistungsbedarf, hydraulische Einregulierung von Heizungssystemen.
Kompetenzbereich „Systeme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Systematik von Heizungsanlagen;
- können die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen auswählen und berechnen;
- können ein passendes Heizungssystem für eine bestimmte Aufgabenstellung auswählen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Einführung in die Gebäudetechnik.
II. Jahrgang:
Einteilung der Heizungssysteme, Einzelheizungen, zentrale Gebäudeheizungen. Pläne in der Heizungstechnik, Symbole.
III. Jahrgang:
Sicherheitseinrichtungen für Heizungsanlagen.
IV. Jahrgang:
Ölfeuerungsanlagen, Biomassefeuerungen, Fernwärmeanlagen.
V. Jahrgang:
Gasfeuerungsanlagen, Wärmepumpenanlagen, Solaranlagen, Dampfkesselanlagen, Wasserqualität in Heizungs- und Solaranlagen.
Kompetenzbereich „Wärmebereitstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen alle gängigen Energieformen;
- können eine Verbrennungsrechnung durchführen, den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung berechnen und beurteilen;
- können Energieerzeuger für bestimmte Aufgabenstellungen berechnen und auswählen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Fossile und erneuerbare Brennstoffe, Verbrennungsrechnung, Taupunkt der Rauchgase, Schadstoffemissionen, Energie- und Leistungsbilanz an einer Feuerung, Wirkungs- und Nutzungsgrade.
IV. Jahrgang:
Anforderungen und Bauarten von Warmwasser-Kesseln, Abgasanlagen, Wärmetauscher.
V. Jahrgang:
Heißwasser- und Dampferzeuger.
Kompetenzbereich „Wärmeverteilung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Systematik von Energieverteilsystemen;
- können die gängigen hydraulischen Grundschaltungen dimensionieren und den Einfluss der hydraulischen Schaltung auf die Funktionalität des Gesamtsystems abschätzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Rohre, Armaturen, Verbindungselemente.
II. Jahrgang:
Grundschaltungen, Verteilerarten, Speicher.
III. Jahrgang:
Hydraulische Stellglieder, Kennwerte, Regelung von Raumheizflächen, hydraulische Grundschaltungen.
IV. Jahrgang:
Auslegen von Regelventilen, Entwurf von hydraulischen Systemen.
V. Jahrgang:
Komplexe hydraulische Schaltungen für bi- und multivalente Systeme.
Kompetenzbereich „Wärmeabgabesysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Eigenschaften von den Wärmeabgabesystemen;
- können Heizkörper und Flächenheizungen dimensionieren, die Einflüsse eines Energieabgabesystems auf das Raumklima beurteilen und einfache Leistungsverzeichnisse erstellen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Radiatoren und Heizkörper:
Bauformen, Wärmeleistung, Dimensionierung, Anordnung.
III. Jahrgang:
Flächenheizungen:
Systeme, Einsatzgebiete, Auslegung.
IV. Jahrgang:
Erstellen eines Leistungsverzeichnisses.
Kompetenzbereich „Gasversorgung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die technischen Brenngase und Kennwerte;
- können Gasleitungen dimensionieren;
- können eine Gasanlage planen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Technische Brenngase, gastechnische Grundbegriffe, öffentliche Gasversorgung, Flüssiggasanlagen, Regel-Sicherheitseinrichtungen, Gasverbrauchseinrichtungen, Gasgebläsebrenner, Abgasanlage, Dimensionierung, Richtlinien und technische Regelwerke, Behördenverfahren.
LÜFTUNGS- UND KLIMATECHNIK
Kompetenzbereich „Berechnung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die inneren und äußeren Kühllasten eines Gebäudes;
- können die Kühllastberechnung durchführen und Luftmengen ermitteln;
- können die Auswirkungen der Kühllast auf die Systemwahl sowie die Investitions- und Betriebskosten ermitteln und die thermischen Luftbehandlungen berechnen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Meteorologische Grundlagen, Grundlagen der feuchten Luft, Kühllastanteile, Einflussgrößen.
III. Jahrgang:
Kühllastberechnung, Berechnung der Luftmengen, Thermodynamik der feuchten Luft (Lufterwärmung, Luftkühlung, Luftbe- und -entfeuchtung, Luftmischung).
IV. Jahrgang:
Thermodynamik der feuchten Luft (Feuchtkugeltemperatur, Rückwärmezahl, Rückfeuchtezahl), Berechnung von Anlagensystemen (Nur-Luft- und Wasser-Luft-Anlagen, Stille Kühlung, Raumklimageräte).
V. Jahrgang:
Berechnung von Anlagensystemen (VRV-Systeme, kontrollierte Wohnraumlüftung), Anlagenkonzeption und Garantiewerte, Ermittlung von Investitions- und Betriebskosten.
Kompetenzbereich „Systeme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Systematik der Lüftungs- und Klimaanlagen;
- können die notwendigen thermischen und mechanischen Luftbehandlungen entsprechend der Aufgabenstellung auswählen;
- können den Einfluss des Lüftungs- und Klimasystems bezüglich des Energieverbrauchs abschätzen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Thermische Behaglichkeit und Luftqualität, grundlegende Normen, Einteilung der Lüftungs- und Klimasysteme, Übersicht über Bauelemente von Lüftungs- und Klimasystemen.
III. Jahrgang:
Auswirkungen der Lasten auf den Raumzustand, Entwurf von Anlagensystemen (Nur-Luft- und Wasser-Luft-Anlagen).
IV. Jahrgang:
Entwurf von Anlagensystemen (Stille Kühlung, Raumklimageräte).
V. Jahrgang:
Entwurf von Anlagensystemen (VRV-Systeme, kontrollierte Wohnraumlüftung).
Kompetenzbereich „Lüftungsgeräte“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die verschiedenen Komponenten einer Klimazentrale;
- können Komponenten für den Anwendungsfall richtig auswählen, eine Klimazentrale dimensionieren und eine Funktionsbeschreibung erstellen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Wärmetauscher, Luftbefeuchter und Luftentfeuchter).
IV. Jahrgang:
Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Wärmerückgewinnung, Ventilatoren, Filter, Schalldämpfer).
V. Jahrgang:
Entwurf und Berechnung von Zentralgeräten, Erstellung einer Funktionsbeschreibung.
Kompetenzbereich „Luftverteilung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Elemente und Bauarten der Luftverteilung;
- können Luftverteilsysteme auswählen, dimensionieren und abgleichen, Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten und lufttechnische Anlagen einregulieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Luftleitungen inklusive Formstücke, Klappen, Brandschutzelemente, Gitter.
IV. Jahrgang:
Auswahl des Luftverteilsystems, Berechnung eines Luftkanalnetzes, Abgleich der Stränge.
V. Jahrgang:
Grundlagen der Schalltechnik, Geräuschentstehung, Schalldämpfung, Schallpegelermittlung, Schalldämmung, Berechnung und Messung von Schallimmissionen.
Kompetenzbereich „Luftauslässe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die gängigen Luftauslässe;
- können Luftauslässe und Absaughauben dimensionieren, die Raumluftströmung bewerten und Raumströmungskonzepte umsetzen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Grundlagen der Raumluftströmung, Zu- und Abluftelemente.
IV. Jahrgang:
Dimensionierung von Luftauslässen und Absaughauben.
V. Jahrgang:
Entwurf eines Raumströmungskonzeptes, Messung und Beurteilung von Raumluftströmungen hinsichtlich der Behaglichkeit.
Kompetenzbereich „Sicherheitssysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Grundlagen der Brandschutztechnik und die zugehörigen Brandschutzmaßnahmen;
- können Brandschutzklappen bemessen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Grundlagen der Brandschutztechnik, Vorschriften und Normen, Lösungsansätze.
IV. Jahrgang:
Bemessung, Einbau und Prüfung von Brandschutzklappen.
KÄLTETECHNIK
Kompetenzbereich „Thermodynamik“ (in Verbindung mit dem Kompetenzbereich „Physikalische Phänomene und Methoden“ des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Vergleichsprozesse und verstehen die Zustandsänderungen;
- können den Kompressionskälteprozess darstellen und die Kennzahlen ermitteln;
- können einen Realprozess bewerten.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Thermodynamisches System, thermodynamischer Zustand und Zustandsänderungen, 1. Hauptsatz für ein geschlossenes und offenes System, 2. Hauptsatz, Kreisprozesse, Realprozess.
IV. Jahrgang:
Übersicht Kälteprozesse, Kaltdampfkompressionsprozess.
V. Jahrgang:
Spezielle Anwendungsfälle für Wärmepumpenanlagen.
Kompetenzbereich „Kälteanlagen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die gängigen Verfahren zur Kälteerzeugung;
- können Kaltwassernetze und Kältemittelleitungen dimensionieren;
- können die diversen Kältemittel hinsichtlich der rechtlichen, ökologischen und technischen Anforderungen bewerten und auswählen;
- können Kälteanlagen planen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Bezeichnung, Auswahlkriterien, Verwendungsbeschränkungen, Klassifikation, physikalische und chemische Eigenschaften, Toxizität von Kältemitteln. Kaltdampfkompressionsanlagen, Verbundanlagen, Kaskadenschaltungen.
V. Jahrgang:
Absorptions- und Adsorptionskälteanlagen, Kälteanwendungen, Kaltwassersatz, Planung von Kälteanlagen.
Kompetenzbereich „Bauelemente“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wichtigsten Bauteile einer Kälteanlage;
- können die Bauteile einer Kälteanlage berechnen und aus technischen Unterlagen auswählen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Übersicht Hauptkomponenten einer Kälteanlage, Sicherheitsventile, Überdruckeinrichtungen, Schutzeinrichtungen.
IV. Jahrgang:
Bauelemente von Kälteanlagen (Kältemittelverdichter, Verflüssiger- und Verdampferbauarten, Armaturen und Einbauten).
V. Jahrgang:
Interpretation von Datenblättern, Berechnungssoftware, Transportkühlung, Verkaufskühlmöbel.
Kompetenzbereich „Kälteverteilung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Systematik der Kälteverteilung und Wärmesenken;
- können Kaltwassernetze bemessen;
- können die Verteilsysteme hinsichtlich Korrosion und Wirtschaftlichkeit beurteilen und einregulieren;
- können Kühler für Klimaanlagen dimensionieren und in die Gesamtplanung integrieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Rohrleitungen, Kühlgeräte, Speicher, Kühlturm.
V. Jahrgang:
Entwurf eines Hydraulikschemas, Rohrleitungsdimensionierung für direkte und indirekte Systeme, Pumpenauslegung, Dämmung.
Kompetenzbereich „Wärmepumpe“:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Wärmequellen und ihre Eigenschaften;
- können eine Wärmepumpenanlage auslegen und auswählen;
- können die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren;
- können Wärmepumpenanlagen in Heizungssysteme integrieren und ausführen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Wärmequellen und Wärmesenken, Betrieb und Wechselwirkung, Bauarten und Auslegung von Wärmepumpen, Kennzahlen, Anlagenhydraulik.
SANITÄRTECHNIK
Kompetenzbereich „Wasseraufbereitung“ (in Verbindung mit dem Kompetenzbereich „Chemische Technologie“ des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wichtigsten Wasseraufbereitungsverfahren;
- können Wasseraufbereitungsanlagen dimensionieren und auswählen;
- können die Wasseraufbereitungsanlagen planen und ausschreiben.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Eigenschaften und Kennwerte des Wassers, allgemeine und chemische Anforderungen an das Trinkwasser, Wasseranalyse.
IV. Jahrgang:
Wasseraufbereitungsverfahren, Berechnung und Auswahl von Wasseraufbereitungsanlagen für Trink-, Nutz- und Heizungswasser.
V. Jahrgang:
Integration von Wasseraufbereitungsanlagen in die Sanitär- und Heizungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Kompetenzbereich „Wasserversorgung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die relevanten Normen und Richtlinien für Trink- und Nutzwasser;
- können Rohrleitungssysteme inklusive Druckerhöhungsanlagen und Pumpen normgerecht dimensionieren;
- können Rohrleitungssysteme nach hygienischen Aspekten beurteilen und Rohrleitungssysteme hydraulisch einregulieren.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Gesetze, Normen, Begriffsbestimmungen, Symbole in der Sanitärtechnik, Pläne in der Sanitärtechnik.
III. Jahrgang:
Grundlagen für die Wasserversorgung; Rohreinbauteile in Wasserversorgungsanlagen; Planung und Auslegung von Wasserversorgungsanlagen für Objekte; Pumpen in der Sanitärtechnik.
IV. Jahrgang:
Eigenwasserversorgung für Trink- und Nutzwasser, Druckerhöhungsanlagen mit Berechnung, Druckminderer.
V. Jahrgang:
Regenwassernutzung, öffentliche Wasserversorgung, Wassergewinnung, Speicherung und Verteilung.
Kompetenzbereich „Abwasserentsorgung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die relevanten Normen und Richtlinien der Abwasserentsorgung;
- können die Entwässerungsleitungen und Hebeanlagen – auch Freispiegelleitungen – normgerecht dimensionieren;
- können verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Hydraulische Grundlagen für Entwässerungsleitungen.
IV. Jahrgang:
Entwässerungsanlagen in Objekten (Systeme, Ausführungsrichtlinien, Auslegung, Rückstauschutz, Hebeanlagen).
V. Jahrgang:
Öffentliche Abwasserentsorgung (Entwässerungssysteme, Schächte, Kläranlagen).
Kompetenzbereich „Warmwasserversorgung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Warmwasserbereitungs- und Verteilungssysteme;
- können eine Warmwasserbereitungsanlage auslegen, Warmwasserversorgungsanlagen nach hygienischen Gesichtspunkten beurteilen;
- das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen beurteilen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Zentrale und dezentrale Systeme, Beheizungsarten, Speicher- und Durchflusssysteme.
IV. Jahrgang:
Dimensionierung von Speicher- und Durchflusssystemen, Hygienekriterien einschließlich Normen und Gesundheitsgefährdungen, Zirkulationssysteme und Begleitheizung, Wärmeverluste von Rohrleitungen.
Kompetenzbereich „Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die relevanten Brandschutzanlagen;
- kennen die gängigen Sanitärkomponenten;
- können die Sanitärgegenstände bedarfsgerecht auswählen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich, Sanitärgegenstände und deren Anschluss, Abstände, Stell- und Bewegungsflächen, barrierefreie Sanitäranlagen.
IV. Jahrgang:
Feuerlöscheinrichtungen in Objekten: Hydrantenanlagen, Sprinkleranlagen.
ENERGIE- UND PROJEKTMANAGEMENT
Kompetenzbereich „Bauphysik und Bauökologie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die relevanten Inhalte der fachspezifischen Verordnungen, Normen und Richtlinien zum Wärmeschutz;
- können thermische Sanierungen von Gebäudehüllen unter dem Aspekt der Raumluftqualität berechnen und Gebäudehüllen bezüglich ihrer Tauglichkeit als Niedrigenergie- oder Passivhaus beurteilen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Baustoffe, Bauteile, Bauformen, Teile der Gebäudehülle, Bauordnungen und Bautechnikverordnungen, U-Wertermittlung, Oberflächentemperaturen und Schichttemperaturen, Wasserdampfdiffusion, Behaglichkeitskriterien.
IV. Jahrgang:
Thermische Sanierung von Gebäudehüllen, Niedrigenergie-, Passivhaustechnik.
Kompetenzbereich „Energiewirtschaft“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wichtigsten nationalen und internationalen statistischen Energiedaten;
- können Ökopotenziale der gängigen Energieträger auf Basis internationaler Standards berechnen, den Energieeinsatz wirtschaftlich bewerten und für Fallbeispiele Energieflussdiagramme erstellen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Energieträger, Energiebegriffe, Nutzungsgrade, Emissionsbewertung des Energieeinsatzes. Energiesituation national, europäisch und international, Entwicklung der Energiesituation, Energieflussdiagramm.
V. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement (Fallstudien).
Kompetenzbereich „Projektmanagement und Betriebstechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Projektstrukturen, -rollen und -aufgaben;
- können eine Projektdokumentation erstellen;
- können ein energetisches System hinsichtlich seiner Beurteilungskriterien analysieren;
- können eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Grundlagen des Projektmanagements, Projektsteuerung, Projektdokumentation, Grundzüge des Personal- und Ressourcenmanagements, Kostenrechnung, Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung, Grundlagen der Finanzierung, Wirtschaftlichkeitsanalysen für gebäudetechnische Projekte.
V. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement (Fallstudien).
Kompetenzbereich „ Regenerative Energiesysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die regenerativen Energiesysteme und deren Anwendungsgebiete;
- können thermische Solaranlagen dimensionieren, den Einsatz von regenerativen Energiesystemen bewerten und regenerative Energiesysteme optimieren und integrieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Richtlinien und Normen, Aufbau, Anwendungsgebiete und Dimensionierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik.
V. Jahrgang:
Bewertung und Systemintegrierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik.
Kompetenzbereich „Energiekennzahlen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die anerkannten Energiekennzahlen von Gebäuden und deren Richtwerte;
- können den Energiebedarf eines Objektes ermitteln und einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Energiekennzahlen, Grenzwerte für Niedrigenergie- und Passivhäuser, Energieausweis.
Kompetenzbereich „Energy Engineering“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme gebäudetechnischer Anlagen;
- können Bestandsaufnahmen durchführen, Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich und ökologisch bewerten und ein Gesamtenergiekonzept erstellen und optimieren.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Analyse- und Bewertungsverfahren zur energetischen und ökologischen Beurteilung von Gebäuden, Sanierungsmaßnahmen, Erstellung von Gesamtenergiekonzepten unter Einbindung erneuerbarer Energieformen.
ELEKTRO-, REGELUNGS- UND LEITTECHNIK
Kompetenzbereich „Grundlagen der Elektrotechnik“ (in Verbindung mit den Kompetenzbereichen „Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung“ und „Physikalische Phänomene und Methoden“ des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Grundgesetze der Elektrotechnik und Bauelemente;
- können Stromkreise berechnen, elektrische Kenngrößen messtechnisch erfassen und analysieren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Gleichstromtechnik:
Elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches und magnetisches Feld.
Wechselstromtechnik:
Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung.
IV. Jahrgang:
Dreiphasenwechselstrom:
Schaltungen, Leistung, Energietransport; Messung der elektrischen Grundgrößen.
Kompetenzbereich „Aktorik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Funktionsprinzipien der elektrischen Betriebsmittel erklären, Stellantriebe auslegen und auswählen;
- können Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Aufbau und Betriebsverhalten der wichtigsten Motortypen, Drehzahlregelung; Magnetventile, Schütze, Stellantriebe.
V. Jahrgang:
Stellantriebe und Ventilkennlinien in hydraulischen Kreisen.
Kompetenzbereich „Sensorik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Funktionen von elektrischen Messgeräten und Messschaltungen erklären und deren Einsatzgebiete angeben;
- können Sensoren auswählen, Messdaten beurteilen und interpretieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Messung elektrischer Größen, Methoden und Messgeräte, Messung nichtelektrischer Größen in der Gebäudetechnik.
Kompetenzbereich „Steuern und Regeln“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Funktionsprinzipien von Steuerungen und Regelungen erklären;
- können die Komponenten einer Steuerung und einer Regelung auswählen;
- können Regelstrecken beurteilen und Regler konfigurieren;
- können einfache Steuerungen und Regelungen realisieren.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik, speicherprogrammierbare Steuerung; Grundlagen und Begriffe der Regelungstechnik, Regelstrecken, Reglerarten und Parametrierung, Entwurf und Auslegung von Regelkreisen.
Kompetenzbereich „Leittechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können die Architektur und die Bustechnologie von Leittechniksystemen erklären und Elemente der Gebäudeleittechnik auswählen;
- können die Bereiche Visualisierung, Bedienung, Alarmierung und Bestätigung von GLT-Systemen beurteilen und interpretieren;
- können ein einfaches Bussystem erstellen und visualisieren.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Gebäudeleittechnik:
Architektur, Strukturen, Anwendungsbeispiele, Projektierungsansätze.
Kompetenzbereich „Installationstechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation und einer Brandschutzanlage sowie die Elektroschutzkonzepte;
- können elektrische Schaltpläne lesen, elektrische Schaltpläne erstellen und elektrische Anlagen messen und beurteilen;
- können Photovoltaikanlagen bemessen und Zelltypen messtechnisch untersuchen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Elektroschutz (Schutzmaßnahmen, Konzepte, Schutzklassen, Vorschriften), Elektroinstallationen (Hausanschluss, Grundschaltungen, Leitungsauslegung und Leitungsschutz, Auslegung und Simulation von Photovoltaikanlagen), Brandmeldeanlagen (Grundkonzepte und Ausführung von Brandmeldeanlagen).
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgaben:
Kompetenzfeld „Projektierung und Planung“:
Die Schülerinnen und Schüler
- können einfache Projekte mit Branchensoftware planen;
- können Ausschreibungsunterlagen mit Hilfe von Branchensoftware erstellen.
Kompetenzfeld „Heizungstechnik“:
Die Schülerinnen und Schüler
- können hydraulische Netze analysieren (parallele und serielle Widerstände, dynamische Widerstände) und Widerstände messen;
- können eine Pumpenkennlinie aufnehmen und den Wirkungsgrad bestimmen;
- können Emissionen von Energiebereitstellungssystemen messen und das Luftreinhaltegesetz anwenden, den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung messen und beurteilen;
- können hydraulische Netze in Betrieb setzen;
- können Gasanlagen warten und in Betrieb nehmen.
Kompetenzfeld „Lüftungs- und Klimatechnik“:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Zustandsänderungen messtechnisch erfassen und bewerten;
- können Ventilatorkennlinien aufnehmen;
- können Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten (Schalldämmung, Schalldämpfung) und messen, lufttechnische Anlagen einregulieren;
- können Raumluftströmungen messen und hinsichtlich der Behaglichkeit beurteilen, Raumströmungskonzepte abnehmen und überprüfen.
Kompetenzfeld „Kältetechnik“:
Die Schülerinnen und Schüler
- können Realprozesse messen und bewerten;
- können einen einfachen Kältemittelkreislauf aufbauen und in Betrieb nehmen;
- können die Verteilsysteme hinsichtlich Korrosion und Wirtschaftlichkeit beurteilen und einregulieren;
- können die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren.
Kompetenzfeld „Sanitärtechnik“:
Die Schülerinnen und Schüler
- können eine Trinkwasseranalyse erstellen und daraufhin entsprechende Wasseraufbereitungsverfahren auswählen;
- können Rohrleitungssysteme inklusive Druckerhöhungsanlagen und Pumpen in Betrieb setzen, Rohrleitungssysteme hydraulisch einregulieren;
- können verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen;
- können das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen aufnehmen und beurteilen.
Kompetenzfeld „Energie- und Projektmanagement“:
Die Schülerinnen und Schüler
- können U-Werte von Gebäudehüllen messen und den Taupunkt ermitteln;
- können ein Gebäude mit Hilfe von Messverfahren (Thermografie) energetisch beurteilen;
- können einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen;
- können Bestandsaufnahmen durchführen, dokumentieren und analysieren.
Kompetenzfeld „Elektro-, Regelungs- und Leittechnik“:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen Messgeräte und Messmethoden elektrischer Größen;
- können Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten;
- können elektrische Anlagen beurteilen und interpretieren, Regelstrecken beurteilen und Regler konfigurieren;
- können einfache Steuerungen und Regelungen realisieren und ein einfaches Bussystem visualisieren;
- können Photovoltaikanlagen bemessen und Zelltypen messtechnisch untersuchen.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Kompetenzfeldern in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“.
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Kompetenzbereiche:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen im jeweiligen Kompetenzbereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken;
- kennen die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung und können diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.
Lehrstoff aller Kompetenzbereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten (I. bis III. Jahrgang) und Werkstättenlaboratorien (IV. und V. Jahrgang).
Kompetenzfeld „Fertigungstechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe;
- können einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren;
- können form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (I. und II. Jahrgang):
Manuelle Bearbeitungsverfahren relevanter Werkstoffe der Gebäudetechnik. Installations- und Befestigungstechniken.
Werkstätte „Zerspanungstechnik“ (I. Jahrgang):
Mechanische Bearbeitung von relevanten Werkstoffen der Gebäudetechnik.
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (I. Jahrgang):
Manuelle, maschinelle und thermische Bearbeitung von Kunststoffen.
Werkstätte „Blechbearbeitung“ (I. und II. Jahrgang):
Spanabhebende und spanlose Bearbeitung von Blechen; Fertigung von gebäudetechnischen Formteilen.
Werkstätte „Verbindungstechnik“ (II. Jahrgang):
Thermische Bearbeitung von Werkstoffen; Löt- und Schweißverfahren; form- und kraftschlüssige Verbindungen.
Kompetenzfeld „Planung und Projektierung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wesentlichen Abläufe der Arbeitsvorbereitung;
- können Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen und durchführen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (III. Jahrgang):
Kalkulation, Planung, Materialwirtschaft für gebäudetechnische Bauteile und Anlagen.
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung“ (IV. und V. Jahrgang):
Praktische Umsetzung der Arbeitsvorbereitung bei einer gebäudetechnischen Projektabwicklung.
Kompetenzfeld „Heizungstechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wichtigsten Verbindungstechniken und Bauteile einer Heizungsanlage;
- können Baugruppen von Heizungsanlagen herstellen;
- können die Betriebswerte einer Heizungsanlage einstellen und messen;
- können heizungstechnische Anlagen errichten, in Betrieb setzen und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Isoliertechnik“ (II. Jahrgang):
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Komponenten in haustechnischen Anlagen, Schalldämmung, Brandschutz.
Werkstätte „Heizungstechnik“ (II. und III. Jahrgang):
Wärmeerzeugungsanlagen, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme.
Werkstätte „Gastechnik“ (III. Jahrgang):
Gasversorgung und Gasgeräte, Regel- und Sicherheitseinrichtungen.
Werkstätte „Ökoenergietechnik“ (III. Jahrgang):
Solaranlagen und Anlagen für biogene Brennstoffe.
Werkstättenlaboratorium Heizungstechnik (IV. und V. Jahrgang):
Überprüfen, einstellen und messen.
Werkstättenlaboratorium „Gastechnik“ (IV. und V. Jahrgang):
Messen und überprüfen, In- und Außerbetriebnahme von Gasanlagen.
Werkstättenlaboratorium „Ökoenergietechnik“ (IV. und V. Jahrgang):
Messen, einstellen und überprüfen.
Kompetenzfeld „Lüftungs- und Klimatechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die Verfahren zur Herstellung von Luftleitungen und Bauteilen einer Lüftungsanlage;
- können Form- und Bauteile für Luftleitungen herstellen;
- können Lüftungs- und Klimaanlagen in Betrieb setzen und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Lüftungsbau“ (III. Jahrgang):
Aufbau von Lüftungs- und Klimaanlagen, Herstellung von Lüftungskomponenten, In- und Außerbetriebnahme.
Werkstättenlaboratorium „Lüftungsbau“ (IV. und V. Jahrgang):
Einstellen, Messen und Überprüfen von Lüftungskomponenten.
Kompetenzfeld „Kältetechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- können einen Kältekreislauf aufbauen;
- können die Kennzahlen eines Kältekreislaufes messen und interpretieren;
- können einen Kältekreislauf in Betrieb setzen und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Kältetechnik“ (III. Jahrgang):
Aufbau von kältetechnischen Anlagen.
Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik“ (IV. und V. Jahrgang):
In- und Außerbetriebnahme.
Kompetenzfeld „Sanitärtechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die gängigen Installationstechniken und Bauteile der Sanitärtechnik;
- können Ver- und Entsorgungsanlagen herstellen;
- können Trinkwassersysteme und Abwassersysteme analysieren;
- können eine Nassgruppe herstellen, in Betrieb setzen und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Sanitärtechnik“ (III. Jahrgang):
Aufbau von sanitärtechnischen Anlagen, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme.
Werkstättenlaboratorium „Sanitärtechnik“ (IV. und V. Jahrgang):
Einstellen und Überprüfen von sanitären Anlagen.
Kompetenzfeld „Elektro-, Regelungs- und Leittechnik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
- kennen die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation;
- können einfache elektrische Installationsarbeiten durchführen;
- können Installationen und Regelungen überprüfen;
- können einfache Regelungen parametrieren und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Elektrotechnik“ (II. und III. Jahrgang):
Installationstechnik, elektrische Grundschaltungen.
Aufbau, Inbetriebsetzung von Computersystemen, Netzwerke, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung.
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“ (IV. und V. Jahrgang):
Analysieren und Interpretieren von Schaltplänen, Messmethoden, Steuerungen und Regelungen.
Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
D. Unverbindliche Übung
Siehe Anlage 1.
E. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.