Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
(4) § 27 Abs. 1 Z 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 194/2025 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; § 27 Abs. 2a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 194/2025 tritt am 1. September 2025 in Kraft.
Abkürzung
ARR 2014
Anhang
Gliederung/Inhalt von Sonderrichtlinien
Muster
I. Präambel
Ausgangslage und Motive des Förderungsgebers
II. Rechtsgrundlagen
Nationale und EU-rechtliche Rechtsgrundlagen
III. Ziele
Regelungsziele, (quantitative und qualitative) Indikatoren, Evaluierung
IV. Förderungsgegenstand, Förderungswerber, Förderungsart und –höhe
Beschreibung der förderbaren Leistung und der Förderungswerber, Anführung der Förderungsart, Förderungshöhe (Maximal- bzw. Minimalbeträge)
V. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen sowie allgemeine und sonstige Förderungsbedingungen
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Eigenleistung, Mitteilungspflicht über sonstige Förderungen gem. § 17, Befähigung des Förderungswerbers gem. § 18, Allgemeine Förderungsbedingungen gem. § 24 Abs. 2, besondere Förderungsbedingungen gem. § 24 Abs. 1 Z 12
VI. Förderbare Kosten
Katalog der förderbaren und nicht förderbaren Kosten, Pauschalen
VII. Ablauf der Förderungsgewährung
Allfällige Abwicklungsstelle, Prüfung des Förderansuchens, erforderliche Unterlagen (insbes. Leistungs-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan), Förderungsentscheidung und -gewährung, Förderungsangebot/Förderungsvertrag, Inhalt des Förderungsvertrages (insbes. Beschreibung der förderbaren Leistung, Melde- und Berichtspflichten des Förderungsnehmers, sonstige Auflagen und Bedingungen der Förderung, Auszahlungen, Abrechnungen, Datenverwendung, Rückforderungsgründe, Auskunftspflichten, Verzinsung, Gerichtsstand etc.)
VIII. Kontrolle, Auszahlung und Evaluierung
Unterlagen zum Nachweis (Belege, Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis), Kontrolle, Auszahlung und Evaluierung
IX. Geltungsdauer, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Befristung
Abkürzung
ARR 2014
Anhang
Gliederung/Inhalt von Sonderrichtlinien
Muster
I. Präambel
Ausgangslage und Motive des Förderungsgebers
II. Rechtsgrundlagen
Nationale und EU-rechtliche Rechtsgrundlagen
III. Ziele
Regelungsziele, (quantitative und qualitative) Indikatoren, Evaluierung
IV. Förderungsgegenstand, Förderungswerber, Förderungsart und –höhe
Beschreibung der förderbaren Leistung und der Förderungswerber, Anführung der Förderungsart, Förderungshöhe (Maximal- bzw. Minimalbeträge)
V. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen sowie allgemeine und sonstige Förderungsbedingungen
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Eigenleistung, Mitteilungspflicht über sonstige Förderungen gem. § 17, Befähigung des Förderungswerbers gem. § 18, Allgemeine Förderungsbedingungen gem. § 24 Abs. 2, besondere Förderungsbedingungen gem. § 24 Abs. 1 Z 12
VI. Förderbare Kosten
Katalog der förderbaren und nicht förderbaren Kosten, Pauschalen
VII. Ablauf der Förderungsgewährung
Allfällige Abwicklungsstelle, Prüfung des Förderansuchens, erforderliche Unterlagen (insbes. Leistungs-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan), Förderungsentscheidung und -gewährung, Förderungsangebot/Förderungsvertrag, Inhalt des Förderungsvertrages (insbes. Beschreibung der förderbaren Leistung, Melde- und Berichtspflichten des Förderungsnehmers, sonstige Auflagen und Bedingungen der Förderung, Auszahlungen, Abrechnungen, Datenverarbeitung, Rückforderungsgründe, Auskunftspflichten, Verzinsung, Gerichtsstand etc.)
VIII. Kontrolle, Auszahlung und Evaluierung
Unterlagen zum Nachweis (Belege, Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis), Kontrolle, Auszahlung und Evaluierung
IX. Geltungsdauer, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Befristung
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