Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2014-08-23
Letzte Aktualisierung 2025-09-05
Status Aufgehoben · 2018-05-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 54
Änderungshistorie JSON API

(4) § 27 Abs. 1 Z 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 194/2025 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; § 27 Abs. 2a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 194/2025 tritt am 1. September 2025 in Kraft.

Abkürzung

ARR 2014

Anhang

Gliederung/Inhalt von Sonderrichtlinien

Muster

I. Präambel

Ausgangslage und Motive des Förderungsgebers

II. Rechtsgrundlagen

Nationale und EU-rechtliche Rechtsgrundlagen

III. Ziele

Regelungsziele, (quantitative und qualitative) Indikatoren, Evaluierung

IV. Förderungsgegenstand, Förderungswerber, Förderungsart und –höhe

Beschreibung der förderbaren Leistung und der Förderungswerber, Anführung der Förderungsart, Förderungshöhe (Maximal- bzw. Minimalbeträge)

V. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen sowie allgemeine und sonstige Förderungsbedingungen

Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Eigenleistung, Mitteilungspflicht über sonstige Förderungen gem. § 17, Befähigung des Förderungswerbers gem. § 18, Allgemeine Förderungsbedingungen gem. § 24 Abs. 2, besondere Förderungsbedingungen gem. § 24 Abs. 1 Z 12

VI. Förderbare Kosten

Katalog der förderbaren und nicht förderbaren Kosten, Pauschalen

VII. Ablauf der Förderungsgewährung

Allfällige Abwicklungsstelle, Prüfung des Förderansuchens, erforderliche Unterlagen (insbes. Leistungs-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan), Förderungsentscheidung und -gewährung, Förderungsangebot/Förderungsvertrag, Inhalt des Förderungsvertrages (insbes. Beschreibung der förderbaren Leistung, Melde- und Berichtspflichten des Förderungsnehmers, sonstige Auflagen und Bedingungen der Förderung, Auszahlungen, Abrechnungen, Datenverwendung, Rückforderungsgründe, Auskunftspflichten, Verzinsung, Gerichtsstand etc.)

VIII. Kontrolle, Auszahlung und Evaluierung

Unterlagen zum Nachweis (Belege, Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis), Kontrolle, Auszahlung und Evaluierung

IX. Geltungsdauer, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Befristung

Abkürzung

ARR 2014

Anhang

Gliederung/Inhalt von Sonderrichtlinien

Muster

I. Präambel

Ausgangslage und Motive des Förderungsgebers

II. Rechtsgrundlagen

Nationale und EU-rechtliche Rechtsgrundlagen

III. Ziele

Regelungsziele, (quantitative und qualitative) Indikatoren, Evaluierung

IV. Förderungsgegenstand, Förderungswerber, Förderungsart und –höhe

Beschreibung der förderbaren Leistung und der Förderungswerber, Anführung der Förderungsart, Förderungshöhe (Maximal- bzw. Minimalbeträge)

V. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen sowie allgemeine und sonstige Förderungsbedingungen

Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Eigenleistung, Mitteilungspflicht über sonstige Förderungen gem. § 17, Befähigung des Förderungswerbers gem. § 18, Allgemeine Förderungsbedingungen gem. § 24 Abs. 2, besondere Förderungsbedingungen gem. § 24 Abs. 1 Z 12

VI. Förderbare Kosten

Katalog der förderbaren und nicht förderbaren Kosten, Pauschalen

VII. Ablauf der Förderungsgewährung

Allfällige Abwicklungsstelle, Prüfung des Förderansuchens, erforderliche Unterlagen (insbes. Leistungs-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan), Förderungsentscheidung und -gewährung, Förderungsangebot/Förderungsvertrag, Inhalt des Förderungsvertrages (insbes. Beschreibung der förderbaren Leistung, Melde- und Berichtspflichten des Förderungsnehmers, sonstige Auflagen und Bedingungen der Förderung, Auszahlungen, Abrechnungen, Datenverarbeitung, Rückforderungsgründe, Auskunftspflichten, Verzinsung, Gerichtsstand etc.)

VIII. Kontrolle, Auszahlung und Evaluierung

Unterlagen zum Nachweis (Belege, Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis), Kontrolle, Auszahlung und Evaluierung

IX. Geltungsdauer, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Befristung

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.