Änderungshistorie
Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank, mit der Korrekturwerte gemäß § 2 Abs. 3 und § 5 Abs. 2 UDRBG festgelegt werden (UDRB-Korrekturwerteverordnung)
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.