Kundmachung der Bundesministerin für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung der Landespolizeidirektion Steiermark vom 20. November 2012, Z P1/43991/2012, kundgemacht durch Anschlag rund um den Gefahrenbereich und Verlautbarung in den Medien, gesetzwidrig war
Geltender Text a fecha 2015-07-31
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