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Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die von Emittenten nach dem Alternativfinanzierungsgesetz zur Verfügung zu stellenden Informationen (Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung – AltF-InfoV)

Geltender Text a fecha 2015-08-31

Abkürzung

AltF-InfoV

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund von § 4 Abs. 1 des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG), BGBl. I Nr. 114/2015, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verordnet:

Abkürzung

AltF-InfoV

§ 1. Emittenten haben ihren Informationsverpflichtungen gegenüber Anlegern gemäß § 4 Abs. 1 des Alternativfinanzierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 114/2015, nachzukommen, indem sie diesen ein Informationsblatt gemäß der Anlage zur Verfügung stellen, wobei auch die darin vorgegebene Reihenfolge der Informationen einzuhalten ist. Als Beilagen zum Formblatt sind der aktuelle Jahresabschluss oder bei Nichtvorliegen desselben die Eröffnungsbilanz, der Geschäftsplan einschließlich der Angabe des angestrebten Emissionsvolumens das durch die Ausgabe alternativer Finanzinstrumente aufgebracht werden soll sowie das Vorgehen, wenn das Emissionsvolumen nicht erreicht wird, sowie gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem alternativen Finanzinstrument erstellte allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen sowie alle vom Emittenten darüber hinausgehende Angaben zur Verfügung zu stellen.

Abkürzung

AltF-InfoV

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, frühestens jedoch mit 1.9.2015.

Abkürzung

AltF-InfoV

Anlage

Informationsblatt für Anleger

1.

Angaben über den Emittenten

Rechtsform Firma Sitz Telefon E-Mail Internet-Adresse Firmenbuchnummer UID-Nummer Gewerbeschein(e)
Kapitalstruktur in Tausend Euro, differenziert nach Stimmrecht, Dauer, Reihenfolge im Insolvenzfall
Organwalter (zB. Geschäftsführer) [Name, Funktion] [Anschrift]
Eigentümer Wirtschaftliche Eigentümer mit Beteiligung von wenigstens 25%, im Fall von juristischen Personen mit Firmenbuchauszug [Name bzw. Firma] [Anschrift] [Name bzw. Firma]
Unternehmensgegenstand
Beschreibung des geplanten Produkts oder der geplanten Dienstleistung
2.

Angaben über das alternative Finanzinstrument

Rechtsform und Art des alternativen Finanzinstruments
Laufzeit Kündigungsfristen Kündigungstermine
Angaben über die Art und Höhe der Verzinsung oder Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses
Kosten Angaben jeweils nach Höhe und Verrechnungsform (Zu- oder Abschlag) bezogen auf die Zeichnungssumme
Etwaige Vertriebskosten Etwaige Verwaltungskosten Etwaige Managementkosten [Höhe in %] [Höhe in %] [Höhe in %]
Summe der etwaigen Einmalkosten Summe der etwaigen laufenden Kosten pro Jahr [Höhe in %] [Höhe in %]
Angabe allfälliger Belastungen
Bestimmungen über die Stellung der Anleger im Insolvenzfall
Etwaige Nachschusspflichten bei Geschäftsanteilen an Genossenschaften
Kontroll- und Mitwirkungsrechte
Darstellung der Möglichkeit und Kosten einer späteren Veräußerung
Angabe der auf die Einkünfte aus dem alternativen Finanzinstrument zu entrichtenden Steuern
3.

Sonstige Angaben und Hinweise

Angaben zur Verwendung der durch die Ausgabe alternativer Finanzinstrumente eingesammelten Gelder
Angabe der für den Emittenten im Falle eines Verwaltungsstrafverfahrens örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. [Bezeichnung der Behörde] [Anschrift der Behörde]
4.

Risikohinweise

Der Erwerb alternativer Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen aus einem höheren Risiko resultieren.
Es liegt keine Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinsichtlich der Einhaltung des Alternativfinanzierungsgesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vor. Wertpapierdienstleisungsunternehmen, die auf einer Internetplattform alternative Finanzinstrumente vermitteln, unterliegen ausschließlich hinsichtlich der Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 der Beaufsichtigung durch die FMA.
Datum der Erstellung des Informationsblatts

Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.