Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die von Emittenten nach dem Alternativfinanzierungsgesetz zur Verfügung zu stellenden Informationen (Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung – AltF-InfoV)
Abkürzung
AltF-InfoV
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund von § 4 Abs. 1 des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG), BGBl. I Nr. 114/2015, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verordnet:
Abkürzung
AltF-InfoV
§ 1. Emittenten haben ihren Informationsverpflichtungen gegenüber Anlegern gemäß § 4 Abs. 1 des Alternativfinanzierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 114/2015, nachzukommen, indem sie diesen ein Informationsblatt gemäß der Anlage zur Verfügung stellen, wobei auch die darin vorgegebene Reihenfolge der Informationen einzuhalten ist. Als Beilagen zum Formblatt sind der aktuelle Jahresabschluss oder bei Nichtvorliegen desselben die Eröffnungsbilanz, der Geschäftsplan einschließlich der Angabe des angestrebten Emissionsvolumens das durch die Ausgabe alternativer Finanzinstrumente aufgebracht werden soll sowie das Vorgehen, wenn das Emissionsvolumen nicht erreicht wird, sowie gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem alternativen Finanzinstrument erstellte allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen sowie alle vom Emittenten darüber hinausgehende Angaben zur Verfügung zu stellen.
Abkürzung
AltF-InfoV
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, frühestens jedoch mit 1.9.2015.
Abkürzung
AltF-InfoV
Anlage
Informationsblatt für Anleger
Angaben über den Emittenten
| Rechtsform Firma Sitz Telefon E-Mail Internet-Adresse Firmenbuchnummer UID-Nummer Gewerbeschein(e) | |
|---|---|
| Kapitalstruktur in Tausend Euro, differenziert nach Stimmrecht, Dauer, Reihenfolge im Insolvenzfall | |
| Organwalter (zB. Geschäftsführer) | [Name, Funktion] [Anschrift] |
| Eigentümer Wirtschaftliche Eigentümer mit Beteiligung von wenigstens 25%, im Fall von juristischen Personen mit Firmenbuchauszug | [Name bzw. Firma] [Anschrift] [Name bzw. Firma] |
| Unternehmensgegenstand | |
| Beschreibung des geplanten Produkts oder der geplanten Dienstleistung | |
Angaben über das alternative Finanzinstrument
| Rechtsform und Art des alternativen Finanzinstruments | |
|---|---|
| Laufzeit Kündigungsfristen Kündigungstermine | |
| Angaben über die Art und Höhe der Verzinsung oder Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses | |
| Kosten | Angaben jeweils nach Höhe und Verrechnungsform (Zu- oder Abschlag) bezogen auf die Zeichnungssumme |
| Etwaige Vertriebskosten Etwaige Verwaltungskosten Etwaige Managementkosten | [Höhe in %] [Höhe in %] [Höhe in %] |
| Summe der etwaigen Einmalkosten Summe der etwaigen laufenden Kosten pro Jahr | [Höhe in %] [Höhe in %] |
| Angabe allfälliger Belastungen | |
| Bestimmungen über die Stellung der Anleger im Insolvenzfall | |
| Etwaige Nachschusspflichten bei Geschäftsanteilen an Genossenschaften | |
| Kontroll- und Mitwirkungsrechte | |
| Darstellung der Möglichkeit und Kosten einer späteren Veräußerung | |
| Angabe der auf die Einkünfte aus dem alternativen Finanzinstrument zu entrichtenden Steuern | |
Sonstige Angaben und Hinweise
| Angaben zur Verwendung der durch die Ausgabe alternativer Finanzinstrumente eingesammelten Gelder | |
|---|---|
| Angabe der für den Emittenten im Falle eines Verwaltungsstrafverfahrens örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. | [Bezeichnung der Behörde] [Anschrift der Behörde] |
Risikohinweise
| Der Erwerb alternativer Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen aus einem höheren Risiko resultieren. |
|---|
| Es liegt keine Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinsichtlich der Einhaltung des Alternativfinanzierungsgesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vor. Wertpapierdienstleisungsunternehmen, die auf einer Internetplattform alternative Finanzinstrumente vermitteln, unterliegen ausschließlich hinsichtlich der Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 der Beaufsichtigung durch die FMA. |
| Datum der Erstellung des Informationsblatts | |
|---|---|
Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.