Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Wechselwirkung von Geisteshaltungen und Bildkonzepten.
Semester:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:
Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Wechselwirkung von Geisteshaltungen und Bildkonzepten.
8.6 ATELIER UND PRODUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Metallwerkstätte:
Basiswissen Werkzeugkunde.
Holzwerkstätte:
Basiswissen Werkzeugkunde.
Kunststoffwerkstätte:
Basiswissen Werkzeugkunde.
Werkstätte für Formgebung:
Basiswissen objektorientierter Schnittkonstruktion und Konfektionierung.
Modellierwerkstätte:
Basiswissen im Prototypenbau; Basiswissen in Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Modellbauwerkstätte:
Basiswissen im Modellbau; Raumvermessung; Basiswissen in Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Basiswissen in unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.
Bereich Gestaltungstechniken:
Metallwerkstätte:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
Holzwerkstätte:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
Kunststoffwerkstätte:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
Werkstätte für Formgebung:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
Modellierwerkstätte:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
Modellbauwerkstätte:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
II. Jahrgang:
und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Metallwerkstätte:
Basiswissen Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde.
Holzwerkstätte:
Basiswissen Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde.
Kunststoffwerkstätte:
Basiswissen Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde.
Werkstätte für Formgebung:
Objektorientierte Schnittkonstruktion und Konfektionierung.
Modellierwerkstätte:
Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Modellbauwerkstätte:
Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.
Bereich Gestaltungstechniken:
Metallwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
Holzwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
Kunststoffwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
Werkstätte für Formgebung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
Modellierwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
Modellbauwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
III. Jahrgang:
und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Metallwerkstätte:
Komplexe Verbindungsmethoden.
Holzwerkstätte:
Komplexe Verbindungsmethoden.
Kunststoffwerkstätte:
Komplexe Verbindungsmethoden.
Werkstätte für Formgebung:
Objektorientierte Fertigungstechniken im räumlichen Kontext.
Modellierwerkstätte:
Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Modellbauwerkstätte:
Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.
Bereich Gestaltungstechniken:
Metallwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Holzwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Kunststoffwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Werkstätte für Formgebung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Modellierwerkstätte:
Projektbezogene Umsetzung von Modellen und Prototypen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Modellbauwerkstätte:
Projektbezogene Umsetzung von Modellen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
IV. Jahrgang:
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Metallwerkstätte:
Basiswissen Montagetechniken.
Holzwerkstätte:
Basiswissen Montagetechniken.
Hardware Labor:
Basiswissen im Bereich Elektrik.
Modellierwerkstätte:
Unterschiedliche Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Modellbauwerkstätte:
Unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Unterschiedliche Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.
Bereich Gestaltungstechniken:
Metallwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Holzwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Kunststoffwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Werkstätte für Formgebung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Modellierwerkstätte:
Projektbezogene Umsetzung von Modellen und Prototypen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Modellbauwerkstätte:
Projektbezogene Umsetzung von Modellen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Lehrstoff:
Bereich Gestaltungstechniken:
Metallwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Holzwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Kunststoffwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Werkstätte für Formgebung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Modellierwerkstätte:
Projektbezogene Umsetzung von Modellen und Prototypen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Modellbauwerkstätte:
Projektbezogene Umsetzung von Modellen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
jahrgangsweise gestaffeltes In- und Außerkrafttreten vgl. § 3
Anlage 1.1
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ART AND DESIGN
| (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
| 4. | Geografie2, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |
| 5. | Wirtschaft und Recht3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I | |
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | II | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 2. | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 3. | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 4. | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 5. | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 6. | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||
| Soziale und personale Kompetenz8 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 38 | 36 | 185 | |||
| Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| B.1 | Angewandte Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik | ||||||||
| 1.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 4 | 19 | I | |
| 1.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 3 | 3 | 3 | 19 | II | |
| 1.3 | Technologien und angewandte Informatik9 | 6(4) | 6(4) | 8(6) | 7(5) | 8(6) | 35 | I | |
| 1.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 1.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 1.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.2 | Bildhauerei-Objektdesign | ||||||||
| 2.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 2.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 2.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 2.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 2.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 2.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.3 | Graviertechnik | ||||||||
| 3.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 3.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 3.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 3.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 3.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 3.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.4 | Keramik Art Craft | ||||||||
| 4.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 4.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 4.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 4.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 4.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 4.6 | Atelier und Produktion8 | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.5 | Kunstschmiede und Metallplastik | ||||||||
| 5.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 5.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 5.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 5.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 5.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 5.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.6 | Produktdesign | ||||||||
| 6.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 6.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 6.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 6.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 6.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 6.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.7 | Schmuck | ||||||||
| 7.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 7.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 7.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 7.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 7.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 7.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| B.8 | Interior- und Surfacedesign | ||||||||
| 8.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | |
| 8.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | |
| 8.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | |
| 8.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | |
| 8.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |
| 8.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| G. | Förderunterricht11 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht".
4 Mit Übungen und einschließlich Projektmanagement.
5 Mit Übungen und einschließlich Darstellender Geometrie.
6 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im I. und II. Jahrgang jeweils vier Wochenstunden und im III. bis V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden. Mit Übungen im Laboratorium im III. bis V. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden.
7 Kann teilweise in einer 2. lebenden Fremdsprache unterrichtet werden. In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A., B. bzw. B.1 bis B.8 angeführten Pflichtgegenständen.
9 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im I. und II. Jahrgang jeweils vier Wochenstunden, im III. und V. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden und im IV. Jahrgang zwei Wochenstunden. Mit Übungen im Laboratorium im III. bis V. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
|---|---|---|
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand des alternativen Ausbildungsschwerpunktes, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung4 | ||
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Art und Design; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Art und Design.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Art und Design.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Gemeinsames Ziel der Ausbildungsschwerpunkte der Höheren Lehranstalt für Art and Design ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse in Berufen mit hohem gestalterischen, kommunikativen und technologisch-innovativen Anspruch.
Qualitätsorientierte, selbstständige Projektierung und Ausführung erfordern eine Verknüpfung von Kenntnissen in Bereichen der Konzeption, der Visualisierung, des bewussten Materialeinsatzes, der Konstruktion und Funktion und des formalen Ausdrucks unter Einbeziehung der Wirtschaftserfordernisse.
Die bewusste und qualitätsvolle Gestaltung von Objekten durch die Synthese von Material, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit versteht sich als interdisziplinäre Handlung.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design können eigenverantwortlich konzeptionelle kreative Tätigkeiten auf dem Gebiet des Entwurfs und der Gestaltung sowie Tätigkeiten in den Bereichen der Planung, der Konstruktion und des Projektmanagements, der Umsetzung und Fertigung von Objekten sowie der Restaurierung und Prototypenerstellung ausführen. Sie können im gestaltenden Handwerk, in designorientierten Berufen, in der Kreativwirtschaft und im Kunst- und Kulturmanagement eingesetzt werden oder selbstständig im Designbereich tätig sein. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Angewandte Malerei–Oberflächendesign–Restaurierungstechnik werden in Maler- und Beschichtungstechnik-, Vergolder-, Restaurierungs- und Dekorateurbetrieben, in der Schilderherstellung, im Messebau, im Baunebengewerbe, in der Farbenindustrie, in Grafik- und Designbüros, in Druckereien und in der Bühnenbild- und Innenraumgestaltung eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Bildhauerei-Objektdesign werden in Designbüros, in Bildhauerei-, Steinmetz- und Restaurierungsbetrieben, im Modell- und Messebau und in der Schmuck- und Bühnenbildgestaltung eingesetzt. Sie arbeiten im Ausstattungsbereich für Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Graviertechnik werden in Graveurbetrieben, in Betrieben der Metalltechnik, im Werkzeug- und Formenbau, im Modellbau, in Prägeanstalten, in der Herstellung von Brillenfassungen, in der Schilderherstellung, in Designbüros und in Druckereien eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Projekten tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Keramik Art Craft werden in Betrieben der Keramik- und Porzellanherstellung, in Platten-, Fliesen- und Kachelherstellungs- und Verarbeitungsbetrieben, in Hafnerbetrieben, in der Baukeramik, im Baunebengewerbe und in Designbüros eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Kunstschmiede und Metallplastik werden in Schmieden und Schlossereibetrieben, im Stahlbau und Baunebengewerbe, in Metalltechnik- und Maschinenbaubetrieben, in Designbüros und Restaurierungsbetrieben, in der Landmaschinentechnik, im Werkzeug- und Formenbau und in der industriellen Fertigung eingesetzt. Sie arbeiten im Ausstattungsbereich für Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Produktdesign werden in Designbüros, in der Konsum- und Investitionsgüterindustrie, im Industriedesign, in der Produkt- und Modellentwicklung, im Dekorationsbereich und im Messebau eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Projekten und Bewilligungsverfahren tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Schmuck werden in Gold- und Silberschmiedebetrieben, in Juwelierbetrieben, in der Schmuck- und Modeschmuckindustrie, in Gürtlerei- und Metalltechnikbetrieben, in der Herstellung von Brillenfassungen und in Designbüros eingesetzt. Sie sind im Bereich der Gemmologie, des Schmuck-, Edelstein- und Antiquitätenhandels und im Auktionsbereich tätig.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Interior- und Surfacedesign werden in der Bau-, Planungs-, Textil- und Möbelindustrie, in Architekturbüros, Ateliers, Designstudios und in der Lichtplanung eingesetzt. Sie können in den Bereichen der Innenraumgestaltung, der Musterung und Gestaltung textiler und anderer Oberflächen tätig werden. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.
Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:
Die Schwerpunktausbildungen vermitteln berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse und fördern die Aneignung von berufsübergreifenden Fähigkeiten und die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit.
In Ergänzung und Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design im Besonderen
– die Fähigkeit, selbstverantwortlich in den Anwendungsbereichen von angewandter Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik, Bildhauerei-Objektdesign, Graviertechnik, Keramik Art Craft, Kunstschmiede und Metallplastik, Produktdesign, Schmuck und Interior- und Surfacedesign konzeptionelle Projekte und Objekte zu entwickeln und umzusetzen;
– ein fundiertes Wissen über Aufbau und Funktion von Produkten im zwei- und dreidimensionalen Bereich;
– theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten hinsichtlich Material, Materialeigenschaften, Be- und Verarbeitungsmethoden, Maschinen sowie Fertigungsprozessen in den fachspezifischen Werkstätten;
– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in den Unterrichtsgegenständen Atelier und Produktion, Entwurf, Technologien und angewandte Informatik sowie Darstellung und Komposition und durch praxisbezogene Projektarbeiten sowie betrieblichen Pflichtpraktika erworben haben;
– Kenntnisse über aktuelle Design- und Kommunikationstheorien, die ua. im Unterrichtsgegenstand Design und Kommunikation vermittelt werden und können deren wissenschaftliche Ergebnisse in ihre Entwürfe bezüglich Funktion und Wirkung einfließen lassen;
– eine auf die Berufspraxis abgestimmte betriebswirtschaftliche und rechtliche Bildung, umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Prozessorientierung und Projektsteuerung sowie Kompetenz in Projektmanagement, Controlling und Entrepreneurship. Diese Kenntnisse werden in den Unterrichtsgegenständen Wirtschaft und Recht und Entwurf vermittelt.
– das erforderliche fachbezogene Verständnis der mathematisch-naturwissenschaftlichen, technologischen und informationstechnischen Grundlagen, die in den Unterrichtsgegenständen Angewandte Mathematik, Naturwissenschaften und Technologien und angewandte Informatik vermittelt werden;
– kommunikative Kompetenz, welche die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Präsentationsformen einschließt, die ua. in den Unterrichtsgegenständen Design und Kommunikation, Deutsch und Englisch vermittelt wird.
Berufsbezogene Lernergebnisse:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design können
– Entwürfe, Objekte, Modelle und Prototypen aus gestalterischer, technologischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, branchenüblichen Vorschriften und Normen planen, konstruieren und umsetzen;
– Objekte des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes berufsspezifisch visualisieren;
– Entscheidungen bezüglich Projektorganisation, Ausschreibungen, Projektmanagement, Kalkulation und Vergabe von Vor- und Produktionsleistungen treffen;
– Entwurfsprozesse und Arbeitsabläufe planen, Projekte in ihrer Umsetzung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern sowie Entwurfsprozesse und Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren;
– innovative technische und gestalterische Entwicklungen im Bereich Design erkennen, analysieren und in die Arbeitsprozesse integrieren.
2.1 Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:
Darstellung und Komposition:
Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen Phänomene der Wahrnehmung berücksichtigen und unterschiedliche Darstellungsmittel sowie Visualisierungsformen in der Bandbreite zwischen konkreter und abstrakter Darstellung analysieren und differenziert einsetzen. Sie können komplexe Aufgaben kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln.
Im Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungen kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln, umsetzen und präsentieren. Sie können komplexe Werke rezipieren, reflektieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.
Im Bereich Angewandte Darstellende Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Koordinatensysteme verstehen sowie dreidimensionale zusammengesetzte Objekte normgerecht darstellen, erfassen und konstruktiv bearbeiten. Sie können Raumtransformationen zur Erzeugung dreidimensionaler Objekte und verschiedene Abbildungsverfahren zur Darstellung derselben anwenden.
Technologien und angewandte Informatik:
Im Bereich Grundlagen der Medientechnologien können die Absolventinnen und Absolventen Hardwarekomponenten und deren Funktionen sowie marktübliche Betriebssysteme beschreiben und ihre Arbeitsumgebung einrichten, gestalten und verwalten. Sie können Internetdienste auswählen und deren grundsätzlichen Funktionen anwenden sowie mit Hilfe von Tabellenkalkulation und Datenbanken Aufgaben durchführen.
Im Bereich Sicherheit und Umwelt können die Absolventinnen und Absolventen die sicherheitstechnischen Aspekte des Berufsfeldes beschreiben, sich selbst und andere schützen und gegebenenfalls erforderliche Hilfsmaßnahmen einleiten. Sie können einen systematischen und nach sicherheitstechnischen, umwelttechnischen und gesetzlichen Erfordernissen angepassten Arbeitsplatz führen. Sie können Stoffkreisläufe der Ökosphäre, Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, und Maßnahmen zur Schadstoffverringerung benennen.
Design und Kommunikation:
Im Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie können die Absolventinnen und Absolventen wahrnehmungspsychologische Phänomene erläutern und bewerten. Sie können Grundlagen der Semiotik erklären und Kommunikation als einen komplexen Prozess erfassen und analysieren. Sie können verschiedene Formen medialer Kommunikation beurteilen und für definierte Kommunikationsaufgaben Umsetzungsstrategien entwickeln.
Im Bereich Marketing und Werbung können die Absolventinnen und Absolventen die betriebs- und volkswirtschaftliche Bedeutung von Marketing und Werbung erklären und Grundlagen der Werbeplanung beschreiben. Sie können die Bedeutung der Werbepsychologie erkennen und beurteilen, Grundlagen der Marktforschung und der Öffentlichkeits- und Pressearbeit beschreiben und die daraus gewonnenen Erkenntnisse anwenden.
Kunstgeschichte und Kulturphilosophie:
Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können sich die Absolventinnen und Absolventen der Fachsprache und Fachliteratur im Kontext bedienen. Sie können Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und ihre sozio-kulturellen Hintergründe zuordnen, erläutern, vergleichen und analysieren.
Im Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Termini der Analyse und Interpretation von Kunst und Design selbstständig anwenden.
Im Bereich Designgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen Aspekte der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts erläutern, analysieren und beurteilen.
2.2 Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte:
Ausbildungsschwerpunkt Angewandte Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik, Abschnitt B.1:
Entwurf:
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe für die Gestaltung von Fläche und Raum mit Farben und Formen anfertigen und in Projekten anwenden.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen visuelle Botschaften erkennen und mit Hilfe analoger und digitaler Visualisierungen und unter Berücksichtigung von Komposition, Farbe, Licht, Raumsituationen und technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwickeln, inszenieren und reflektieren. Sie können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern und das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, dokumentieren, präsentieren und argumentieren.
Im Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel können die Absolventinnen und Absolventen die Geschichte der Kalligrafie wiedergeben und können kalligrafische Werke erstellen. Sie können die Wechselwirkung zwischen Typografie, Gestaltung und Werbung erklären, die Erkenntnisse daraus anwenden und Schrift im Kontext mit der Gestaltung analysieren, reflektieren und anwenden.
Darstellung und Komposition in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen individuelle künstlerische Konzepte erstellen, analysieren und entwickeln.
Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen Werk- und Beschichtungsstoffe, Pigmente, Farbstoffe, Metalle, Metalllegierungen, Additive sowie Binde- und Lösemittel entsprechend den Anforderungen auswählen und unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können Wechselwirkungen zwischen Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit beschreiben und beurteilen. Sie können Rekonstruktions-, Druck-, Reproduktions-, Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren, historische Imitationstechniken und Restaurierungsverfahren erläutern. Sie können naturwissenschaftliche sowie physiologische und psychologische Phänomene von Licht, Farbe und Farbsystemen beschreiben.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge der digitalen Bilderfassung und Bildbearbeitung sowie der Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung anwenden. Sie können Hardware der Schilderherstellung und Software der Fassaden- und Innenraumgestaltung, der Schilderherstellung und des 3D-Modellings der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen. Sie können Reproduktions- und Druckverfahren anwenden.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Untergrundprüfungen, Versuchsreihen und Schadensanalysen zu Beschichtungen, Materialeigenschaften, Sanierungsmaßnahmen, Sonderbeschichtungen und marktreifen Produktneuheiten der angewandten Malerei und der Schilderherstellung beschreiben, anwenden, analysieren und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse daraus resultierende Maßnahmen treffen. Sie können Prüf- und Analyseverfahren für historische Material- und Objektproben durchführen, analysieren und auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Design und Kommunikation in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche technologische Verfahren in ihrer kommunikativen, strukturellen und bedeutungsrelevanten Dimension erfassen sowie Phänomene der visuellen Kommunikation beschreiben. Sie können Bedeutung und Kommunikation von Attributen und Materialien im zeitgeschichtlichen Kontext zuordnen, Prozesse der Erhaltung gesellschaftsrelevanter Objekte und Ensembles beschreiben und Fachterminologie anwenden.
Atelier und Produktion:
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Muster, Modelle, Vervielfältigungs- Kombinations- und Applikationsverfahren, Beschichtungsverfahren, geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren im Zusammenhang mit Vorbehandlung, Aufbau, Zubereitungs-, Übertragungs- und Anwendungstechniken der angewandten Malerei analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren. Sie können Farbe als Malmittel nach Gesetzmäßigkeiten zuordnen und einsetzen.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungstechniken der angewandten Malerei auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.
Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Inhalt, Stil und Material analysieren sowie historische und aktuelle Verfahren der Konservierung, Rekonstruktion und Restaurierung analysieren und anwenden.
Ausbildungsschwerpunkt Bildhauerei-Objektdesign, Abschnitt B.2:
Entwurf:
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Objekte entwerfen sowie Modelle für die fachspezifischen Werkstätten erstellen und in Projekten anwenden.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Modelle und Objekte unter Berücksichtigung von Ästhetik, Proportion, Funktionalität, Ergonomie und technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwickeln, inszenieren und reflektieren und mit Hilfe analoger und digitaler Visualisierungen präsentieren. Sie können visuelle Botschaften erkennen. Sie können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.
Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen Holz-, Kunststoff-, Metall- und Steinbearbeitungsverfahren, Verbindungs- und Sondertechniken, Gusstechniken, Formen- und Modellbau sowie Reproduktionsverfahren beschreiben, entsprechend den Anforderungen auswählen, unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können Eigenschaften von keramischen Massen, Hölzern, Metallen, Kunststoffen, Steinen, mineralischen Füll- und Gussmassen beschreiben und beurteilen. Sie können Rekonstruktions-, Konservierungs- und Restaurierungsverfahren beschreiben, beurteilen und auswählen. Sie können Farbsysteme und deren Anwendungen erläutern. Sie können die Anatomie des menschlichen Körpers wiedergeben. Sie können anatomische und ergonomische Gesetzmäßigkeiten bezeichnen, erläutern und analysieren.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Soft- und Hardware des 3DModellings der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen. Sie können Werkzeuge der digitalen Bilderfassung und Bildbearbeitung sowie der Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung anwenden. Sie können Reproduktions- und Druckverfahren anwenden.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Material- und Schadensanalyse zu keramischen Massen, Hölzern, Metallen, Metalllegierungen, Kunststoffen, Steinen und Kunststeinen beschreiben, anwenden, analysieren, dokumentieren und auf Grund der Ergebnisse daraus resultierende Maßnahmen treffen. Sie können Klebe-, Verbindungs- und Sondertechniken für Material- und Objektproben durchführen, analysieren und dokumentieren. Sie können Sondertechniken der Konservierung und Rekonstruktion durchführen, dokumentieren und analysieren.
Atelier und Produktion:
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Modelle, Objekte und Prototypen erstellen, Abformungs-, Guss-, Verbindungs-, Vervielfältigungs- und Verformungsverfahren analysieren, auswählen, anwenden und evaluieren.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe von skulpturalen, plastischen und funktionalen Objekten und Schmuck materialgerecht umsetzen, individuelle technische Problemlösungen entwickeln und Prototypen erstellen.
Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie historische und aktuelle Verfahren der Konservierung, Rekonstruktion und Restaurierung analysieren und anwenden.
Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik, Abschnitt B.3:
Entwurf:
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden anwenden. Sie können Entwürfe von zwei- und dreidimensionalen Objekten für den Metallbereich anfertigen und fachadäquat einsetzen.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungen aus dem Bereich des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln. Sie können funktionale Objekte und Kleinskulpturen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwerfen und präsentieren. Sie können Modelle und Prototypen aus den Bereichen der objektbezogenen Gravur und als Vorbereitung von Druck- und Prägeprodukten, sowohl als handwerkliches Produkt und als auch unter Berücksichtigung serieller Umsetzungsmöglichkeiten entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.
Im Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel können die Absolventinnen und Absolventen zwei- und dreidimensionale Schrift gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert anwenden und gestalterisch professionell einsetzen. Sie können Typografie unter Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs an Gebrauchsgegenständen anwenden.
Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe, edle und unedle Metalle und Metalllegierungen, Kunststoffe, Verarbeitungsprozesse und Maschinen beschreiben und den Anforderungen entsprechend auswählen. Unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen können Sie Verarbeitungsprozesse analysieren und gegebenenfalls adaptieren. Sie können die wichtigsten historischen und aktuellen handwerklich-künstlerischen Oberflächen- und Gestaltungstechniken beschreiben und beurteilen. Die Absolventinnen und Absolventen können Werkzeugmaschinen, Herstellungsverfahren und Software zur Erzeugung branchentypischer Produkte oder Prototypen beschreiben und den Anforderungen entsprechend auswählen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen 3D-Konstruktionssoftware sowie Soft- und Hardware für digitale Bilderfassung und -bearbeitung, für Grafik- und für Layout- und Präsentationserstellung der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Metallbearbeitungsverfahren sowie einfache und weiterführende Techniken der Handgravur anwenden. Darüber hinaus haben sie Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung branchenüblicher Werkzeugtechnologie und CNC-Technik, welche von der Erstellung von Datenmodellen über die CAM-Programmierung bis zum Anfertigen komplexer Werkstücke reichen. Sie können praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Kunstgeschichte und Kulturphilosophie in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen heraldische Grundlagen erläutern und auf Gestaltungsaufgaben anwenden.
Atelier und Produktion:
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Materialien, Maschinen und Handwerkzeuge der Graviertechnik auswählen und Modelle, Objekte und Produkte erstellen. Sie können Umform- und Oberflächentechniken sowie Präge-, Treib-, Gravier- und Vervielfältigungsverfahren analysieren, auswählen, anwenden und evaluieren. Sie können für einzelne Techniken Arbeitshilfen und Spezialwerkzeuge herstellen.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Materialien, Techniken und Arbeitsabläufe auswählen und kombinieren sowie komplexe Gravuren und Objekte entwickeln und erstellen. Sie können spezielle Oberflächen-, Hand- und Maschinengravur-Techniken in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität auswählen und anwenden. Sie können Reliefmodelle gestalten und Prägewerkzeuge unter Anwendung und Kombination verschiedener Techniken anfertigen.
Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren und Reparaturen, Umarbeitungen, Restaurierungen und Ergänzungen an getriebenen Arbeiten, profanen und sakralen Metallobjekten material- und stilgerecht ausführen.
Ausbildungsschwerpunkt Keramik Art Craft, Abschnitt B.4:
Entwurf:
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen keramische Objekte entwerfen. Sie können gestalterische Kriterien, ihre individuelle Gestaltungsabsicht und werkstofforientierte Ausführungsmöglichkeiten in Beziehung setzen.
Im Bereich Design sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, ihre Entwurfsentwicklungen keramischer Objekte unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler und ökonomischer Anforderungen darzustellen und mit Unterstützung analoger und digitaler Präsentationsformen entsprechend ihres Projektziels zu kommunizieren. Die Absolventinnen und Absolventen können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.
Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen keramische Rohstoffmischungen und Herstellungsverfahren für ein Sinterprodukt auswählen. Sie kennen Maschinen und Geräte keramischer Verfahrenstechniken und können diese bedienen. Sie kennen Klebe- und Verbindungstechniken. Sie können den chemisch-physikalischen Gesamtprozess vom Rohstoff bis zum Produkt beschreiben. Sie können Materialien und Techniken des Abformens und des Vervielfältigens auswählen und anwenden.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Software zur Entwicklung virtueller dreidimensionaler Modelle und Objekte anwenden und können zur Herstellung realer Objekte 3D-Drucktechnologien einsetzen. Zu Dokumentations- und Präsentationszwecken ihrer Projekte können sie Geräte zur digitalen Bilderfassung und entsprechende Bildbearbeitungsprogramme und Grafik- und Layoutsoftware zur weiteren Datenaufbereitung anwenden sowie Präsentationsunterlagen erstellen. Sie können Objekte und räumliche Anordnungen planen, digitalisieren und als dimensioniertes Modell oder keramisches Objekt mit Hilfe von CAD und CAM gesteuerten Geräten produzieren.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen Rohstoffmischungen für keramische Oberflächen und Objekte als Probenreihen herstellen, über Wäge-, Misch-, Härte- und Brenneinrichtungen auf ihre Qualität prüfen sowie Ergebnisse analysieren und dokumentieren. Sie können Qualitätsunterschiede keramischer Oberflächen bewerten, deren Rohstoffzusammensetzung und Herstellungsverfahren verbessern sowie durch die Wahl des geeigneten Sinterverfahrens keramische Eigenschaften des Produktes beeinflussen. Sie können kaltkeramische sowie keramische Massen mit Zuschlagstoffen für unterschiedliche Anwendungen entwickeln.
Atelier und Produktion:
Im Bereich der Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die zur Herstellung serieller oder als Einzelstück geplanter keramischer Produkte notwendigen Arbeitsprozesse auftrags- und qualitätsorientiert ausführen. Sie können zeitgemäße Herstellungsmethoden und innovative Technologien in ihre Arbeitsprozesse einbinden.
Im Bereich der Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen unter Beachtung der keramischen Werkstoffeigenschaften geeignete Materialien und Materialkomponenten auswählen, ihre Entwürfe fachgerecht ausführen und individuelle, projektorientierte Gestaltungstechniken entwickeln und einsetzen.
Ausbildungsschwerpunkt Kunstschmiede und Metallplastik, Abschnitt B.5:
Entwurf:
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden anwenden. Sie können Entwürfe von zwei- und dreidimensionalen Objekten für den Schmiede- und Stahlbaubereich anfertigen.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Schmiedeobjekte, funktionale Objekte und Plastiken aus dem Metallbereich unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwerfen und präsentieren. Sie können Modelle und Prototypen aus dem schmiedischen Umfeld und aus dem Bereich des Stahlbaus handwerklich korrekt und unter Berücksichtigung serieller Umsetzungsmöglichkeiten entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.
Im Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel können die Absolventinnen und Absolventen dreidimensionale Schrift gestalterisch professionell und gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert einsetzen. Sie können Typografie unter Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs an Gebrauchsgegenständen anwenden.
Darstellung und Komposition in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen dreidimensionale Objekte als Vorbereitung für serielle Verfahren beurteilen, analysieren und projektbezogen einsetzen.
Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen spanabhebende und spanlose Bearbeitungsverfahren von Metallen und verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen beschreiben und entsprechend den Anforderungen auswählen. Sie können Bearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können metallurgische Grundlagen und Wärmebehandlungsverfahren beschreiben und beurteilen. Sie können branchentypische Sondertechniken beschreiben und den Anforderungen entsprechend auswählen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen 3D-Konstruktionssoftware sowie Soft- und Hardware für digitale Bilderfassung und -bearbeitung, für Grafik- und für Layout- und Präsentationserstellung der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Material-, Härte- und Festigkeitsprüfungen an unterschiedlichen Metallen und Metalllegierungen anwenden, analysieren und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse daraus resultierende Maßnahmen treffen. Sie können mechanische und chemische Oberflächentechniken für Objektproben durchführen, analysieren und dokumentieren. Sie können die verschiedenen Wärmebehandlungsverfahren gezielt einsetzen und analysieren. Sie können die Herstellung von Damaszenerstahl und die damit verbundenen Sondertechniken zur gezielten Herstellung verschiedener Muster durchführen, dokumentieren und analysieren.
Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen heraldische Grundlagen erläutern und auf Gestaltungsaufgaben anwenden.
Atelier und Produktion:
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Anwendungsverfahren, handwerkliche Schmiedetechniken, geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren des Fachbereiches analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren. Sie können Arbeitshilfen und Spezialwerkzeuge für ihren Fachbereich herstellen.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Gestaltungstechniken des Kunstschmiedes auswählen, kombinieren und in komplexen Aufgabenstellungen umsetzen. Sie können Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.
Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen, Restaurierungen und Ergänzungen an getriebenen Arbeiten, profanen und sakralen Metallobjekten material- und stilgerecht ausführen.
Ausbildungsschwerpunkt Produktdesign, Abschnitt B.6:
Entwurf:
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden auswählen und für ausgewählte Aufgabenstellungen des Produktdesigns anwenden.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Objekte aus dem Bereich der Konsum- und Investitionsgüter entwerfen und präsentieren. Sie können technische und wirtschaftliche Faktoren in den Produktdesignprozess integrieren, Gestaltungen nach Prinzipien des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowieProjekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.
Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen serielle Produktionsverfahren und deren Auswirkung auf den Gestaltungsprozess beschreiben, Prinzipien des ökologischen und ökonomischen Gestaltens themenbezogen erläutern und ergonomische Aspekte von Produkten, Arbeitsplätzen und räumlichen Situationen darstellen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen virtuelle Freiformmodelle erstellen und bewerten, computerunterstützte Visualisierungen anfertigen sowie verschiedene Arten der Bilderfassung projektbezogen anwenden.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen Produkte hinsichtlich der Usability und der technischen Realisierung analysieren und neue Technologien im Bereich des Prototypenbaus sowie der Fertigungstechnik für den Modellbau einsetzen.
Design und Kommunikation in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Usability von Benutzeroberflächen und Produkten analysieren und bewerten.
Atelier und Produktion:
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Verfahren des Modell- und Prototypenbaus auswählen, ausführen und evaluieren.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Maßstabsmodelle und haptische Modelle unter Berücksichtigung technischer und kommunikativer Aspekte analysieren und anfertigen, um Proportionsmodelle, Funktionsmuster, Designmodelle und Prototypen zu realisieren.
Ausbildungsschwerpunkt Schmuck, Abschnitt B.7:
Entwurf:
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden anwenden. Sie können Schmuck und Kleinobjekte entwerfen.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Schmuckgestaltung und Gestaltungen aus dem Bereich der Kleinobjekte und des Objektdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln. Sie können Schmuck, funktionale Objekte und Kleinskulpturen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren als Unikate oder unter besonderer Berücksichtigung serieller Fertigungsmethoden entwerfen und präsentieren. Sie können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, dokumentieren, präsentieren und argumentieren.
Darstellung und Komposition in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen serielle Verfahren beurteilen, analysieren und projektbezogen einsetzen.
Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren und Sondertechniken der Schmuckherstellung entsprechend den Anforderungen auswählen, unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können Edel- und Unedelmetalle, Legierungen, Hilfsstoffe, Edel- und Schmucksteine, künstliche Edel- und Schmucksteine sowie deren Handelsformen beschreiben und einschlägige Normen und Richtlinien den berufsbezogenen Verfahren zuordnen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Soft- und Hardware für digitale Bilderfassung und -bearbeitung, für Grafik- und für Layout- und Präsentationserstellung sowie 3DKonstruktionssoftware der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen Sondertechniken der Schmuckherstellung, bewegliche Verbindungsmechaniken, Verschlussmechaniken, Gusstechniken und Fasstechniken anwenden, analysieren und dokumentieren. Sie können praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Atelier und Produktion:
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen in den Werkstätten geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren der Schmuckherstellung analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe von Schmuck, funktionalen Objekten und Kleinskulpturen materialspezifisch umsetzen sowie individuelle technische Problemlösungen entwickeln. Sie können in den Werkstätten Gestaltungstechniken auswählen und Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen.
Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen an Schmuck und Objekten stil- und materialgerecht analysieren und ausführen.
Ausbildungsschwerpunkt Interior- und Surfacedesign, Abschnitt B.8:
Entwurf:
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Werkzeuge und Gestaltungsmethoden zur Erstellung von Raum- und Einrichtungskonzepten und der Muster- und Kollektionsentwicklung anwenden. Sie können in der konzeptuellen Phase technische und gestalterische Rahmenbedingungen der Architektur und relevanter Produktionsprozesse abschätzen und berücksichtigen.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen die technischen und gestalterischen Komponenten hinsichtlich Raumplanung und Raum- und Mustergestaltung in Einklang bringen. Sie können das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte im Bereich der Raum- und Oberflächengestaltung analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren. Sie können die für die Bereiche der Innenraumgestaltung und Oberflächenentwicklung gesellschaftsspezifischen Aspekte, wie beispielsweise Trends, regionale Unterschiede und berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche und organisatorische Systeme, projektbezogen einbeziehen.
Darstellung und Komposition in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen analoge Architekturstudien und konzeptuelle Raumskizzen erstellen.
Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Roh- und Werkstoffe, Halbfertigprodukte, technische Bausysteme und Normen der Innenarchitektur sowie für das Interior relevante Produktionsprozesse entsprechend den Anforderungen im Bereich der Raumgestaltung, Modell- und Musterentwicklung auswählen und unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie sind in der Lage, die unterschiedlichsten technischen Komponenten räumlicher Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Lichterfordernis, Elektrifizierung oder erforderliche Rohrgefälle in Planung und Konstruktion, zu berücksichtigen. Sie kennen das im Sinne einer nachhaltigen Planung relevante Zusammenspiel ökologischer, ökonomischer, sozio-kultureller und funktionaler Qualität.
Im Bereich Grundlagen der Medientechnologien kennen die Absolventinnen und Absolventen branchennahe Softwareprodukte für ein rechnerunterstütztes Konstruieren (computer-aided design), räumliches Visualisieren (3D-Software) sowie virtuelles Simulieren und Planen, wie es beispielsweise für lichttechnische Berechnungen erforderlich ist.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen rechnerunterstützt Pläne konstruieren, Motive entwerfen, Musterrapporte entwickeln sowie Raumsituationen und Objekte dreidimensional erstellen. Sie können Werkzeuge zur digitalen Bild-, Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung für die Anwendung im Bereich der Raumgestaltung, Musterentwicklung, Visualisierung, Illustration und Präsentation auswählen und anwenden.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Im Bereich Sicherheit und Umwelt kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Faktoren eines Planungs- und Bauausführungsprozesses, die auf Bewahrung des Ökosystems und der Umwelt, auf den Nutzen für Mensch und Gesellschaft sowie auf Optimierung und Steigerung der ökonomischen Potenziale eines Raumes ausgerichtet sind. Sie kennen die ökologischen Qualitäten von Baustoffen, Energieformen sowie die Normen sicherheitstechnischer Planung und Umsetzung.
Kunstgeschichte und Kulturphilosophie in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen historische Grundlagen der Dessinatur wie auch der Baustilkunde erläutern und analysieren.
Atelier und Produktion:
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die für den Innenausbau relevanten Bau- und Werkstoffe analysieren und bearbeiten. Sie können geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren im Bereich der Baukonstruktion, des Interiordesigns, der Modellentwicklung und Oberflächengestaltung analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren. Sie kennen die für das interiorspezifische Objektdesign relevanten Produktionen und Prozesse, Bausysteme und Bauabläufe sowie zugehörige berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen die adäquaten Gestaltungstechniken für eigene Projekte im Bereich der Modellentwicklung, der Oberflächengestaltung und des Interiordesigns in den Werkstätten auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“ und „Naturwissenschaften“.
Siehe Anlage 1.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– Polynomfunktionen zur anwendungsbezogenen Modellierung verwenden und mittels Technologie berechnen, die Ergebnisse interpretieren und damit argumentieren;
– die Nullstellen von Polynomfunktionen mittels Technologie berechnen;
– Schnittpunkte berechnen.
Lehrstoff:
Nullstellen von Polynomfunktionen; Aufgabenstellungen des Fachgebiets.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Komplexe Zahlen und Geometrie
– rechtwinkelige und schiefwinkelige Dreiecke im anwendungsbezogenen Kontext modellieren, lösen, interpretieren und erklären.
Lehrstoff:
Trigonometrie:
Fachbezogene Anwendungen der Trigonometrie (im allgemeinen Dreieck).
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die Differential- und Integralrechnung anwendungsbezogen verwenden;
– Kurvendiskussionen und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen anwendungsbezogen modellieren, berechnen und interpretieren;
– Aufgabenstellungen, die das Maximieren und Minimieren von Größen behandeln, aufstellen, berechnen und interpretieren;
– das Volumen um die x-Achse mit Funktionen in expliziter Darstellung anwenden.
Lehrstoff:
Differentialrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung; Kurvendiskussion und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen; Extremwertaufgaben (Nebenbedingung: elementar, Strahlensatz, pythagoreischer Lehrsatz).
Anwendung der Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung; Volumen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Lehrstoff:
Relevante mathematische Methoden:
Differentialrechnung; Integralrechnung.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
ENTWURF
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– grundlegende Gestaltungsgesetze, Gestaltungstechniken und Gestaltungsmethoden wiedergeben und anwenden;
– unterschiedliche Kreativtechniken beschreiben.
Bereich Design
– Grundlagen der Entwurfsentwicklung wiedergeben.
Lehrstoff:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Grundlagen der Gestaltungsgesetze; Skizze, Zeichnung, Werkzeichnung; material- und formbezogene Darstellungstechniken; Grundlagen der Gestaltungsmethoden; Grundlagen der Ideenfindung.
Bereich Design:
Grundlagen der Entwurfs-, Modell- und Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Materialien und Umsetzungstechniken.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– wesentliche Gestaltungsgesetze, Wirkungen und Einsatzbereiche verschiedener Gestaltungstechniken beschreiben und anwenden.
Bereich Design
– Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung beschreiben und an einfachen themenbezogenen Aufgaben anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
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