Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Darstellungs- und Kompositionsübungen; Skizze, Zeichnung, Werkzeichnung; material- und formbezogene Darstellungstechniken.
Bereich Design:
Entwurfs-, Modell- und Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Aufgaben, Technologien, Materialien und Umsetzungstechniken.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– Wirkung und Einsatzbereich der Stilisierung, Reduktion und Abstraktion beschreiben;
– Kreativtechniken anwenden.
Bereich Design
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung erläutern und an einfachen themenbezogenen Aufgaben anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Stilisierung, Reduktion und Abstraktion; Konzeption: themenbezogene Konkretisierung.
Bereich Design:
Modellentwicklung; angewandte Arbeiten.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– Gestaltungsgesetze und -techniken bewusst einsetzen.
Bereich Design
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung beurteilen und diese in Bezug auf jahrgangsspezifische Themen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Darstellungs- und Kompositionsübungen; Skizze, material- und formbezogene Umsetzungstechniken.
Bereich Design:
Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Aufgaben, Technologien und Materialien.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– professionelle Gestaltungsmethoden auswählen und diese unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden.
Bereich Design
– schwerpunktspezifische Modelle entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Stilisierung, Reduktion und Abstraktion; Konzeption: themenbezogene Konkretisierung, Designkonzepte.
Bereich Design:
Materialspezifische Konzepte, Simulation, Modelle oder Prototypen.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf jahrgangsspezifische Themen anwenden und optimieren;
– Gestaltungsgesetze, Gestaltungstechniken und Gestaltungsmethoden bei komplexen Aufgabenstellungen gezielt einsetzen, analysieren und reflektieren.
Lehrstoff:
Bereich Design:
Komplexe Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Aufgaben, Technologien und Materialien.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf jahrgangsspezifische Themen anwenden, analysieren und optimieren.
Lehrstoff:
Bereich Design:
Materialspezifische Konzepte, Simulation oder Modelle.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
Semester :
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren und entwickeln;
– visuelle Botschaften erkennen, entwickeln, inszenieren und reflektieren;
– technische und wirtschaftliche Faktoren in den Gestaltungsprozess integrieren.
Lehrstoff:
Bereich Design:
Projektentwicklung und Projektmanagement: projektbezogene Entwurfsentwicklung.
Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum, Interface: Mensch-Objekt.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.
Lehrstoff:
Bereich Design:
Vernetzte Projektentwicklung und Projektmanagement: projektbezogene Entwurfsentwicklung.
DARSTELLUNG UND KOMPOSITION
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– grundlegende gestalterische Techniken und bildnerische Darstellungsformen erklären und anwenden.
Bereich Angewandte Darstellende Geometrie
– Grundlagen verschiedener Abbildungsverfahren beschreiben, räumliche zusammengesetzte Objekte anhand ihrer Risse erkennen und in Normal- und Parallelrissen darstellen sowie elementare Transformationen auf einfache geometrische Objekte anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Grundlagen räumlicher Darstellung; räumliches Hell-Dunkel; modulierende Farbigkeit; Grundlagen der zeichnerischen und malerischen Natur- und Objektdarstellung; Wirkung und Wahrnehmung gestalterischer Mittel; Punkt, Linie, Fläche, Farbe; Format; Kontrast; Grundlagen grafischer und malerischer Verfahren; Arbeitsmittel, Grundlagen der Ideenfindung und der Recherche; Fachterminologie und Präsentationsformen.
Bereich Angewandte Darstellende Geometrie:
Räumliche Koordinatensysteme; Maßstab und proportionale Veränderungen; lesen von Rissen dreidimensionaler Objekte; Darstellung ebenflächig begrenzter Körper in geeigneten Rissen, normgerechtes Zeichnen.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– grundlegende zwei- und dreidimensionale Darstellungsformen anwenden;
– Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken ihrer Wirkung entsprechend einsetzen.
Bereich Angewandte Darstellende Geometrie
– verschiedene Abbildungsverfahren anwenden sowie räumliche zusammengesetzte Objekte konstruieren und in verschiedenen Abbildungsmethoden darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Grundlagen der Licht- und Schattendarstellung; einfache Perspektiven; räumliches Hell-Dunkel; Punkt, Linie, Fläche, Farbe, Form und Raum; zeichnerische Natur- und Objektdarstellung; Grundlagen der Bildkomposition; grafische und malerische Verfahren; Ideenfindung und Recherche; grundlegende Methoden der Konzepterstellung, Fachsprache.
Bereich Angewandte Darstellende Geometrie:
Grundgesetze der perspektivischen Abbildung; Darstellung und Konstruktion von dreidimensionalen Objekten in geeigneten Rissen und in Perspektive.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Phänomene der Wahrnehmung in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren differenziert einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat präsentieren.
Bereich Angewandte Darstellende Geometrie
– Raumtransformationen zur Erzeugung und verschiedene Abbildungsverfahren zur Darstellung dreidimensionaler Objekte anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Erweiterung perspektivischer Darstellungen; Licht- und Schattendarstellung; Farbe und Raum; Natur- und Objektdarstellung; erweiterte Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; Bildkomposition; Erweiterung des Repertoires an bildnerischen Verfahren und Techniken.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Konzeption: Strategien zur Ideenfindung, Recherche; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.
Bereich Angewandte Darstellende Geometrie:
Darstellung und Konstruktion krummer Flächen in geeigneten Rissen; Anwendung der perspektivischen Abbildung.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Phänomene der Wahrnehmung in unterschiedlichen Techniken in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren anwenden;
– Systeme der Komposition erläutern und einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat argumentieren;
– Gestaltungsmittel und ihre Wirkung themenspezifisch vernetzen und reflektieren.
Lehrstoff:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Komplexe Objekt- und Naturstudien; Vernetzung des Repertoires an bildnerischen Techniken und Ausdrucksweisen; bildnerische Mittel und deren Wirkung im gestalterischen Zusammenhang; Bildkomposition.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Auseinandersetzung mit und Reflexion über bildnerische Ausdrucksformen; erweiterte Konzepterstellung und Argumentation.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– Gestaltungsmittel zu einer individuellen Bildsprache themenspezifisch vernetzen und reflektieren.
Lehrstoff:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Verdichtung des Repertoires der bildnerischen Techniken und Ausdrucksweisen; Stilisierung, Reduktion und Abstraktion.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Originalität und Interpretationsvielfalt; Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; Werkpräsentationen.
IV. Jahrgang:
7.Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Visualisierungsformen in der Bandbreite zwischen konkreter und abstrakter Darstellung analysieren und diese differenziert einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– Werke rezipieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.
Lehrstoff:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Komplexe Objekte; Stilisierung, Reduktion und Abstraktion; erweiterte Kompositions- und Gestaltungszusammenhänge; anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben; Vernetzung von Darstellungstechniken.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; Originalität; Interpretationsvielfalt; Informationsvernetzung; Rezeption und Reflexion von Werken in Relation zur eigenen Arbeit; Themenerarbeitung und konzeptionelle Umsetzung; Werkpräsentationen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– komplexe Aufgaben kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– komplexe Werke rezipieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.
Lehrstoff:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Komplexe Gestaltungszusammenhänge; digitale Visualisierung.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Komplexe zielgruppenorientierte Aufgaben unter Einsatz einer eigenständigen Bildsprache; Interpretationsvielfalt; Informationsvernetzung; Rezeption und Reflexion von Werken in Relation zur eigenen Arbeit; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– komplexe Projekte kompositorisch, konzeptionell sowie prozessorientiert entwickeln und präsentieren.
Lehrstoff:
Komplexe, anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben unter Einsatz einer individuellen Bildsprache; Interpretationsvielfalt; komplexe Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– komplexe Werke rezipieren, reflektieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.
Lehrstoff:
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Themenerarbeitung und konzeptionelle Umsetzung durch Einbeziehung umfangreicher Recherche im Kontext des soziokulturellen Umfeldes.
TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern;
– berufsspezifische Verfahren, Werkzeuge und Maschinen sowie deren Funktion und Anwendbarkeit wiedergeben.
Bereich Grundlagen der Medientechnologien
– Hardwarekomponenten und deren Funktionen, marktübliche Betriebssysteme sowie wichtige Internetdienste beschreiben und ihre Arbeitsumgebung einrichten, gestalten und verwalten;
– Werkzeuge zur digitalen Bild-, Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung sowie deren grundsätzliche Funktionen auswählen und anwenden;
– mit Hilfe von Tabellenkalkulation und Datenbanken einfache Aufgaben durchführen.
Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– Stoffkreisläufe der Ökosphäre, Gefahren durch Werk- und Hilfsstoffe, die Gefahrenhinweise und Kennzeichnungen wiedergeben und sich selbst und andere schützen und gegebenenfalls erforderliche Hilfsmaßnahmen einleiten. Sie können Gefahren, die von Werkzeugen und Maschinen ausgehen, wiedergeben und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Lehrstoff:
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Grundlagen der schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.
Bereich Grundlagen der Medientechnologien:
Hardwarekomponenten und Netzwerkressourcen; Betriebssysteme, Dateimanagement und Datensicherheit; Internetdienste und -sicherheit; Grundlagen von Pixel-, Vektor-, Layoutsoftware und Software zur Präsentationserstellung; Erstellung und Bearbeitung von Tabellen, Formeln, Diagrammen und einfachen Datenbanken.
Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Gesetzliche Bestimmungen; Gefahren von und sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen, Werkzeugen und Maschinen; Umweltbestimmungen; Abfallwirtschaft; Werkstättenorganisation.
II. Jahrgang:
und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe, deren Handelsformen, Normen und Richtlinien sowie deren Wechselwirkung und Anwendbarkeit erläutern;
– berufsspezifische Verfahren, Werkzeuge und Maschinen sowie deren Funktion und Anwendbarkeit beschreiben und erklären.
Bereich Medienlabor
– berufsspezifische Hardwarekomponenten verwenden und Software anwenden.
Bereich Labor
– branchentypische Sondertechniken anwenden.
Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind und Maßnahmen zur Schadstoffverringerung benennen;
– die sicherheitstechnischen Aspekte des Berufsfeldes sowie Schutz- und Rettungsmaßnahmen beschreiben und einen systematischen und nach sicherheitstechnischen, umwelttechnischen und gesetzlichen Erfordernissen angepassten Arbeitsplatz führen.
Lehrstoff:
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Grundlagen der schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie; Grundlagen der Ergonomie und Anthropometrie.
Bereich Medienlabor:
Fachspezifische Hard- und Software.
Bereich Labor:
Sondertechniken; Grundlagen; Fehler-, Material- und Schadensanalyse.
Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Gesetzliche Bestimmungen; Gefahren von und sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen, Werkzeugen und Maschinen; Umweltbestimmungen; Abfallwirtschaft; Werkstättenorganisation.
III. Jahrgang:
und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien erläutern und den berufsbezogenen Verfahren zuordnen;
– berufsspezifische Verfahren, Werkzeuge und Maschinen sowie deren Funktion und Anwendbarkeit erklären.
Bereich Medienlabor
– berufsspezifische Hardwarekomponenten und Software der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.
Bereich Labor
– praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen;
– branchentypische Sondertechniken anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.
Bereich Medienlabor:
Fachspezifische Hard- und Software.
Bereich Labor:
Grundlagen; Fehler-, Material- und Schadensanalyse.
IV. Jahrgang:
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– berufsspezifische Stoffe, Systeme und Prozesse entsprechend den Anforderungen auswählen und unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren.
Bereich Medienlabor
– berufsspezifische Hardwarekomponenten und Software der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.
Bereich Labor
– praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Lehrstoff:
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.
Bereich Medienlabor:
Berufsbezogene und fachspezifische Hard- und Software.
Bereich Labor:
Fehler-, Material- und Schadensanalyse.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien
– berufsspezifische Stoffe, Systeme und Prozesse entsprechend den Anforderungen auswählen, unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern.
Bereich Medienlabor
– berufsspezifische Hardwarekomponenten und Software der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.
Bereich Labor
– praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Lehrstoff:
Bereich Technologien:
Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.
Bereich Medienlabor:
Berufsbezogene und fachspezifische Hard- und Software; Projektdokumentation.
Bereich Labor:
Fehler-, Material- und Schadensanalyse.
DESIGN UND KOMMUNIKATION
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Grundlagen der Phänomenologie und der Wahrnehmung wiedergeben;
– Grundlagen von Kommunikationsaufgabe und -ziel wiedergeben und erörtern.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Grundlagen der Wahrnehmung und der Wahrnehmungspsychologie; Grundlagen der Kommunikation und Phänomenologie; Kommunikationskanäle und Medienräume.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Grundlagen der Phänomenologie und der Wahrnehmung erklären;
– Recherchetools anwenden, Konzepte erstellen und Ergebnisse von Recherchen präsentieren.
Bereich Marketing und Werbung
– die betriebs- und volkswirtschaftliche Bedeutung von Marketing und Werbung erklären;
– Grundlagen der Werbeplanung beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Abhängigkeit der übertragenen Information vom Medium; Methoden der Recherche.
Bereich Marketing und Werbung:
Grundlagen des Marketings, Produkt- und Portfolio-Analyse, Marktanalyse, Marketingziele; Corporate Identity, Corporate Design; Grundlagen der Produkt-, Preis- und Distributionspolitik.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Verfahren der ästhetisch-technischen Analyse erläutern und anwenden.
Bereich Marketing und Werbung
– die Bedeutung der Werbepsychologie beurteilen.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Wahrnehmungspsychologie; Mensch-Objekt-Interfaces; Objekte, Oberflächen und Verfahren im Bezug auf ihre ästhetische und kommunikative Wirkung und ihre Verwendung.
Bereich Marketing und Werbung:
Grundlagen der Werbepsychologie, marketingrelevante Bedürfnisse; klassische und neue Werbeformen, Öffentlichkeitsarbeit.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– wahrnehmungspsychologische Phänomene erläutern und analysieren.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Decodierungsmodelle; Wirkungskreis Kommunikation und Gestaltung; Analyse von Mensch-Objekt-Interfaces.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Grundlagen der Semiotik wiedergeben.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Mythologisches und logisches Weltbild; semiotische Disziplinen; Zeichenhaftigkeit von Objekten.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Grundlagen der Semiotik erklären sowie Kommunikation als einen komplexen Prozess erfassen und analysieren;
– für definierte Kommunikationsaufgaben Umsetzungsstrategien entwickeln.
Bereich Marketing und Werbung
– Grundlagen der Marktforschung und der Öffentlichkeits- und Pressearbeit beschreiben sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Bedeutung der Codes in der Kommunikationstheorie; Codierung, Decodierung; einfache Kommunikationsmodelle; Bedeutung der Redundanz in der Kommunikation.
Bereich Marketing und Werbung, Kommunikationsstrategien:
Grundlagen der Marktforschung, Zielgruppendefinition und -präsentation; Grundlagen der Öffentlichkeits- und Pressearbeit.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– verschiedene Formen medialer Kommunikation beurteilen, analysieren und zielgerichtet einsetzen;
– Einsatzbereiche von Kommunikationsmodellen definieren.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Bedeutung multimodaler Botschaften und deren Einfluss auf den Rezipienten; Wirkungen und Einsatzbereiche verschiedener Kommunikationsmodelle; interkulturelle Kommunikation.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– verschiedene Formen medialer Kommunikation beurteilen, analysieren und zielgerichtet einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Interkulturelle Kommunikation.
KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE
III. Jahrgang:
Semester –Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie
– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern und vergleichen;
– wesentliche Fachtermini im Kontext verstehen und anwenden.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation
– Objekte der Kunstproduktionen erläutern und vergleichen.
Lehrstoff:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Vorgeschichtliche Kulturen; Kulturraum Vorderer Orient und Ägypten; griechische und römische Antike; relevante Form- und Stilmerkmale.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:
Methoden der Kunstbetrachtung; Ikonografie und Ikonologie.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie
– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern und vergleichen;
– sich der Fachsprache bedienen.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation
– Bedingungsfelder für Kunstproduktionen erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Mittelalterliche Kunst bis zur Neuzeit.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:
Soziokulturelle und wirtschaftliche Bedingungen der Kunstproduktion; Entwicklungen in Abhängigkeit zu neuen Technologien in Bezug auf die vermittelten Kunstformen und Stilrichtungen.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie
– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern, vergleichen und analysieren;
– sich der Fachsprache und Fachliteratur bedienen.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation
– Werkzeuge und Termini der Analyse und Interpretation von Kunst und Design anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
und 17. Jahrhundert.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:
Betriebssystem Kunst: programmatische und kulturspezifische Bedingungen ausgewählter Beispiele.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie
– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern, vergleichen und analysieren;
– sich der Fachsprache und Fachliteratur im Kontext bedienen.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation
– Werkzeuge und Termini der Analyse und Interpretation von Kunst und Design anwenden.
Bereich Designgeschichte
– Grundzüge der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Umbruch und Stilpluralismus im 18. und 19. Jahrhundert.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:
Programmatische und kulturspezifische Bedingungen ausgewählter Beispiele; Verselbstständigung der bildnerischen Mittel; Stilpluralismus.
Bereich Designgeschichte:
Geschichte der angewandten Kunst und des Designs; industrielle Produktion und Designentwicklung; Funktion von Kunst und Design.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie
– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe vergleichen und analysieren.
Bereich Designgeschichte
– wesentliche Aspekte der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts darstellen, analysieren und beurteilen.
Lehrstoff:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Jahrhundertwende und klassisches 20. Jahrhundert.
Bereich Designgeschichte:
Funktion von Kunst und Design.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie
– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe vergleichen und analysieren.
Bereich Designgeschichte
– wesentliche Aspekte der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts darstellen, analysieren und beurteilen.
Lehrstoff:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Jahrhundert und Gegenwartskunst.
Bereich Designgeschichte:
Aktuelle Designtendenzen.
ATELIER UND PRODUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– standardisierte Abläufe und Prozesse beschreiben, diese technisch, handwerklich und systematisch korrekt durchführen sowie Werkzeuge und Maschinen prozess- und materialgerecht unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften einsetzen.
Bereich Gestaltungstechniken
– Entwürfe materialspezifisch umsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Grundausbildung in der Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen; Maßstab, Proportion und Übertragungstechniken; Grundlagen von system- und anwendungsbezogenen Verfahren.
Bereich Gestaltungstechniken:
Technisch–handwerklich korrekte Umsetzung von Entwürfen.
II. Jahrgang:
und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– standardisierte Abläufe und Prozesse beschreiben sowie diese technisch, handwerklich und systematisch durchführen.
Bereich Gestaltungstechniken
– Entwürfe materialspezifisch umsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Übertragungstechniken, Bearbeitungs- und Produktionsverfahren; Anwendung der spezifischen Handwerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Umsetzung von Gestaltungsaufgaben, Entwürfen und Konzepten in Bezug auf Funktionalität.
III. Jahrgang:
und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– standardisierte Abläufe und Prozesse technisch, handwerklich und systematisch durchführen;
– geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren auswählen und ausführen.
Bereich Gestaltungstechniken
– Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Übertragungstechniken, Bearbeitungs- und Produktionsverfahren; Anwendung der spezifischen Handwerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Umsetzung von Gestaltungsaufgaben, Entwürfen und Konzepten in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität.
IV. Jahrgang:
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren analysieren, auswählen und ausführen.
Bereich Gestaltungstechniken
– die adäquaten Gestaltungstechniken in den Werkstätten auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Übertragungstechniken, Bearbeitungs- und Produktionsverfahren; Anwendung der spezifischen Handwerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Technische Umsetzung in der Werkstätte mit Hilfe systembezogener Materialien und Techniken in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren.
Bereich Gestaltungstechniken
– die adäquaten Gestaltungstechniken in den Werkstätten auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Arbeiten in allen Werkstättenbereichen; projekt- und objektbezogene Material- und Werkzeugwahl; Organisation der Herstellungsprozesse; Zeitmanagement, Installation, Präsentation.
Bereich Gestaltungstechniken:
Technische Umsetzung in der Werkstätte mit Hilfe systembezogener Materialien und Techniken in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität.
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte
B.1 Angewandte Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik
1.1 ENTWURF
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Grundlagen der Schriftgestaltung und Kalligrafie beschreiben und anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Design:
Farbe und Licht, Farbsymbolik, Formwirkung und Komposition.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Grundlagen; Schrift schreiben und konstruieren.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– die Geschichte der Schrift wiedergeben; Schrift als Gestaltungsmittel anwenden und einfache kalligrafische Werke erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Geschichte der Schrift; Schriftübungen.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Grundlagen der dreidimensionalen Schriftgestaltung wiedergeben und nach Vorgabe anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Design:
Farbwirkung; Grundlagen der Signaletik; Grundlagen des Informationsdesigns.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Schriftzeichen, Identifizieren von Zeichen; dreidimensionale Schriftgestaltung.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– die Geschichte der Kalligrafie wiedergeben und kalligrafische Werke erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Design:
Gestaltung im öffentlichen Raum.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Kalligrafie.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– Gestaltungen der Fläche, der Farbe, der Form und des Raumes entwerfen und ausführen.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Grundlagen der Typografie erläutern sowie Schrift im Kontext mit anderen Gestaltungselementen und gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Kompositorische Zusammenhänge, Dramaturgie.
Bereich Design:
Signaletik; Prinzipien des Informationsdesign; Artwork.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Grundlagen der Typografie; Schrift als Gestaltungsmittel; Schrift im Kontext.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– die Wechselwirkung zwischen Typografie, Gestaltung und Werbung erläutern sowie die Erkenntnisse daraus anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Design:
Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Typografische Gestaltung in Zusammenhang von Bedeutung und Aussage; Informationsdesign.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Schrift nach typografischen Richtlinien analysieren, reflektieren und anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Design:
Artwork; Erkennen visueller Botschaften und Wahrnehmung.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Projektbezogene typografische Anwendungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Schrift im Kontext mit der Gestaltung analysieren, reflektieren und anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Design:
Inszenierung und Dramaturgie.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Schrift als visuelles Kommunikationsmittel.
1.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 4:
Lehrstoff:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Körperstudien.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 8:
Lehrstoff:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Aktstudien.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– individuelle künstlerische Konzepte erstellen, analysieren und entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Gestaltungszusammenhänge mit besonderer Berücksichtigung von Raum- und Figurdarstellungen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Auseinandersetzung und Reflexion über künstlerische bildnerische Ausdrucksformen.
1.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– verschiedene Farbsysteme und deren Anwendung erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Grundlagen der Malverfahren, Beschichtungstechnik und Schilderherstellung.
Mineralische Beschichtungsträger, Beschichtungsanforderungen, Untergrundvorbehandlung: pHWert, Säuren und Basen und deren Salze.
Werk- und Beschichtungsstoffe auf wässriger Basis: Entstehung, Arten, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung.
Grundlagen und Geschichte der Farben; Theorie des Lichtes und des Sehapparates; Farbkontraste, Farbordnung, Farbmischung.
II. Jahrgang:
und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Lehrstoff:
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Grundlagen der Gestaltungstechniken; organische Beschichtungsträger; grundlegende Eigenschaften von Pigmenten und Farbstoffen; Phänomene der Farben; physikalische Theorie des Lichtes: optische Größen, Brechung, Reflexion.
Berufsspezifische Arbeitsprozesse und Verfahren, Malverfahren; anorganische Beschichtungsträger; künstliche anorganische und organische Pigmente und Farbstoffe; Farbregeln und Farbordnungen.
Bereich Medienlabor:
Software der Schilderherstellung; Software für Fassaden- und Innenraumgestaltung; Bildbearbeitungs- und Vektorgrafiksoftware.
Bereich Labor:
Malerei: Normgerechte Untergrundprüfungen und Beschichtungsanalysen.
Schilderherstellung: Versuchsreihen zu Verarbeitungs- und Beschichtungsverfahren; Lack- und Folienverarbeitungstechnologien; Kunststofftechnik.
Metallische Beschichtungsträger: Korrosion, Beschichtungsaufbau, Beschichtungsanforderungen: pH-Wert, Säuren und Basen und deren Salze.
Werk- und Beschichtungsstoffe auf Basis organischer und anorganischer Bindemittel.
III. Jahrgang:
und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– den Aufbau des menschlichen Muskelapparates erklären.
Bereich Medienlabor
– Reproduktionsverfahren erklären und anwenden.
Bereich Labor
– Prüf- und Analyseverfahren für historische Material- und Objektproben beschreiben, anwenden und dokumentieren.
Lehrstoff:
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Anatomie: Grundaufbau des menschlichen Knochen- und Muskelapparates.
Werk- und Beschichtungsstoffe auf Basis anorganischer Bindemittel in Kombination mit Additiven: Entstehung, Arten, Herstellung, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung.
Grundlagen der Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren, Gestaltungstechniken.
Rekonstruktionsverfahren.
Druck- und Reproduktionsverfahren.
Bereich Medienlabor:
Grundlagen der Druckverfahren, Originalgrafik; Fotografie.
Bereich Labor:
Versuchsreihen von Werk- und Beschichtungsstoffen auf Basis anorganischer und organischer Bindemittel in Kombination und deren Additive; Sanierungsmaßnahmen und Sonderbeschichtungen, Nanotechnologie; verschiedene Farbsysteme und deren Anwendungsbereiche.
Versuchsreihen von Kombinationsverfahren: Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit.
Materialeigenschaft, Schadensanalyse von Untergründen, Werk- und Hilfsstoffen.
Grundlagen historischer Analyseverfahren; historische Farbtheorie.
Analyseverfahren von historischen organischen Untergründen und Beschichtungen.
IV. Jahrgang:
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Labor
– Prüf- und Analyseverfahren für historische Material- und Objektproben beschreiben, anwenden, analysieren und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Lehrstoff:
Bereich Technologie (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren: systemgebundene Verfahren, Applikationsverfahren.
Blattmetalle: Entstehung, Arten, Herstellung, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung; Sonderwerkstoffe, Edelmetalle und Metallpulver: Entstehung, Arten, Herstellung, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung.
Historische Beschichtungen in Kombination mit Blattmetallen und Metallpulvern.
Natürliche anorganische und organische Pigmente, Farbstoffe und Additive.
Wechselwirkungen zwischen Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit; technologischer Entwicklungsablauf vom Entwurf zum Produkt.
Bereich Medienlabor:
Software der Schilderherstellung; 3D-Software.
Layoutsoftware, Dokumentation, Präsentation; Druckvorstufe.
Bereich Labor:
Versuchsreihen und Schadensanalysen: Sonderwerkstoffe, Edelmetalle und Metallpulver; Materialeigenschaften.
Analysen von Kombinationsverfahren: Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit; Versuchsreihen zu marktreifen Produktneuheiten: Einsatzmöglichkeiten, Variationsverfahren.
Grundlagen systemgebundener Verfahren, Gestaltungstechniken, Applikationsverfahren, Entwicklungsablauf vom Entwurf zum Einzelprodukt und Serienprodukt.
Prüfreihen: Historische Werk- und Beschichtungsstoffe auf Basis anorganischer und organischer Bindemittel in Kombination und deren Additive: Entstehung, Arten, Herstellung, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung; Ersatzstoffe für historische Beschichtungen.
Analyseverfahren von historischen organischen und anorganischen Untergründen und Beschichtungen; Analyseverfahren von historischen Schichtenabfolgen, Beschichtungen, Werk- und Hilfsstoffen; Sanierungsmaßnahmen und Sonderbeschichtungen; historische Farbsysteme; Sanierungsmaßnahmen von Sanierungen.
Prüfreihen: Rekonstruktions- und Restaurierungsverfahren.
Simulation von Licht- und Raumsituationen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Lehrstoff:
Bereich Technologien:
Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren: Applikationsverfahren, Sonderwerkstoffe, Kombinationsverfahren.
Wechselwirkungen: Oberflächendesign, Wahrnehmung, Materialbeschaffenheit; Farbwirkung.
Historische Imitationstechniken.
Bereich Medienlabor:
Druckverfahren, Originalgrafik.
Visualisierung, Präsentation, Dokumentation.
Bereich Labor:
Versuchsreihen zu Oberflächendesign: Material, Einfluss, Wirkung und Wahrnehmung.
Projekt- und objektbezogene historische Verfahrensanalysen und deren Schlussfolgerungen.
1.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Medien und Beschichtungen hinsichtlich ihrer kommunikativen Funktion einschätzen und visuelle Gestaltungsmuster erkennen.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Grafische Genres im Kontext von Information, Kommunikation und werblicher Wirkung; Differenz analoger und digitaler Kommunikation; kommunikative Funktion von Beschichtungsverfahren und Printmedien.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Bildanalyse im Zusammenhang mit Kommunikationsaufgaben; Untersuchung von Bild/Textbezügen; Analyse von fotografischen Stilen.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– unterschiedliche technologische Verfahren in ihrer kommunikativen, strukturellen und bedeutungsrelevanten Dimension erfassen sowie Phänomene der visuellen Kommunikation beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Technologische Verfahren hinsichtlich ihrer ästhetischen und kommunikativen Wirkung; Bildanalyse im Zusammenhang mit Kommunikationsaufgaben; Untersuchung von Bild/Textbezügen; Fotobriefing.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Bedeutung und Kommunikation von Attributen und Materialien im zeitgeschichtlichen Kontext erklären und zuordnen.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Attribute, Materialien, Zeichen und Zeichenprozesse im zeitgeschichtlichen Kontext.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Fachterminologie und Prozesse des Denkmalschutzes und der Erhaltung gesellschaftsrelevanter Objekte und Ensembles.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Funktion sprachlicher Ordnung; Differenz von sprachlicher und bildlicher Vermittlung.
1.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Lehrstoff:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
und 17. Jahrhundert mit besonderer Berücksichtigung der Malerei.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Lehrstoff:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Umbruch und Pluralismus im 18. und 19. Jahrhundert mit besonderer Berücksichtigung der Malerei.
Bereich Designgeschichte:
Malerei und Design.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Lehrstoff:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Malerei im Kontext technischer Bildmedien.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:
Methoden der Kunstbetrachtung; Ikonografie und Ikonologie.
1.6 ATELIER UND PRODUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– Farbe als Malmittel einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Werkstätte für angewandte Malerei:
Grundlagen von Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Zubereitungs-, Übertragungs- und Anwendungstechniken auf Basis organischer Bindemittel im Zusammenhang mit Pigmenten und Füllstoffen.
Werkstätte für Schilderherstellung:
Grundlagen von Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Übertragungs-, Anwendungs- und Applikationstechniken im Zusammenhang mit Verwendungszweck und Einsatzbereich.
Bereich Gestaltungstechniken:
Werkstätte für Gestaltungstechniken:
Grundlagen von Anwendungs- und Kombinationsverfahren im farblichen und stilistischen Kontext.
II. Jahrgang:
und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– Farbe als Malmittel nach Gesetzmäßigkeiten zuordnen und einsetzen;
– die für die Werkstätte der Malerei wesentlichen Aufstiegshilfen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen gezielt auswählen und einsetzen.
Bereich Gestaltungstechniken
– die für die Dekorationstechniken relevanten materialtechnischen Gestaltungsmittel in Bezug auf Farbe und Funktion einsetzen sowie maßstabgerecht umsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Anwendung von Beschichtungsgeräten, Aufstiegshilfen, Handwerkzeug, Maschinen.
Werkstätte für angewandte Malerei:
Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Übertragungs- und Anwendungstechniken auf Basis anorganischer und organischer Bindemittel und Systeme, Misch- und Applikationsverfahren.
Werkstätte für systemgebundene Verfahren und Beschichtungstechniken:
Umsetzen von materialspezifischen Gestaltungsaufgaben unter Einbeziehung von Material, Aufbau, Übertragungs- und Verfahrenstechniken in Zusammenhang mit Lacksystemen und deren Kombinationsverfahren.
Werkstätte für Schilderherstellung:
Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Übertragungs- und Anwendungstechniken auf Basis anorganischer und organischer Be- und Verarbeitungsmaterialien und Systeme, Misch- und Applikationsverfahren unter Einbeziehung von Hilfsmitteln und Zusatzstoffen der Schilderherstellung.
Bereich Gestaltungstechniken:
Werkstätte für Gestaltungstechniken:
Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Einbeziehung von Hilfsmitteln und Zusatzstoffen.
Werkstätte für Schilderherstellung:
Umsetzung von Entwürfen und Gestaltungsaufgaben.
III. Jahrgang:
und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– die für die Werkstätte der Malerei wesentlichen Aufstiegshilfen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen gezielt auswählen und einsetzen.
Bereich Rekonstruktionsverfahren
– historische Verfahren der Rekonstruktion ausführen.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Anwendung von Aufstiegshilfen.
Werkstätte für angewandte Malerei:
Untergrund, Aufbau, Übertragungs- und Anwendungstechniken, Bindemittelsystemen, Misch- und Kombinationsverfahren.
Werkstätte für systemgebundene Verfahren und Beschichtungstechniken:
Material, Aufbau, Übertragungs- und Verfahrenstechniken mit mineralischen und organischen Systemen.
Kunststoffwerkstätte:
Objekt und Modell, Materialverbindungen, Abformungs- und Gussverfahren, Vervielfältigungsverfahren, Prototypen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Werkstätte für Gestaltungstechniken:
Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext.
Werkstätte für Schilderherstellung:
Umsetzung von Entwürfen und Gestaltungsaufgaben unter Einbeziehung von Untergrund, Aufbau, Übertragungs- und Anwendungstechniken, Misch- und Kombinationsverfahren, Materialverbindungen, Vervielfältigungsverfahren und Prototypen.
Werkstätte für Raum- und Fassadengestaltung:
Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Einbeziehung von Raum und Funktion sowie Aussage und Wirkung.
Werkstätte für Illusionsmalerei:
Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Einbeziehung von Raum und Funktion.
Bereich Rekonstruktionsverfahren:
Grundlagen der Rekonstruktion und Restaurierung.
Werkstätte für historische Maltechnik:
Grundlagen für Untergrund, Aufbau, Abnahme-, Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien.
Vergolderwerkstätte:
Grundlagen für Untergrund, Aufbau, Abnahme-, Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien; Anwendung von Handwerkzeug, Maschinen und Verarbeitungsgeräten für Rekonstruktionsverfahren.
IV. Jahrgang:
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rekonstruktionsverfahren
– Objekte in Bezug auf Inhalt, Stil und Material analysieren sowie historische und aktuelle Verfahren der Rekonstruktion und Restaurierung anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Werkstätte für systemgebundene Verfahren und Beschichtungstechniken:
Material, Aufbau, Übertragungs- und Verfahrenstechniken, Bindemittelsysteme, Schutzmaßnahmeverfahren, Misch- und Kombinationsverfahren.
Bereich Gestaltungstechniken:
Werkstätte für Gestaltungstechniken:
Anwendungs- und Kombinationsverfahren von Dekorationstechniken im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext.
Werkstätte für Raum- und Fassadengestaltung:
Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Berücksichtigung von Funktion, Aussage und Wirkung im öffentlichen Raum.
Werkstätte für Illusionsmalerei:
Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Berücksichtigung von Raum und Funktion.
Bereich Rekonstruktionsverfahren:
Rekonstruktions- und Restaurierungsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien.
Werkstätte für historische Maltechnik:
Untergrund, Aufbau, Abnahme-, Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien.
Vergolderwerkstätte:
Untergrund, Aufbau, Abnahme-, Übertragungs-, Anwendungsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext; Kombinationsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rekonstruktionsverfahren
– historische und aktuelle Verfahren der Restaurierung analysieren und ausführen.
Lehrstoff:
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Werkstätte für angewandte Malerei, Werkstätte für systemgebundene Verfahren und Beschichtungstechniken:
Freie produkt- und objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse; Organisation der Herstellungsprozesse, Zeitmanagement, Installation, Präsentation; freie produkt- und objektbezogene Werkzeugwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse.
Bereich Gestaltungstechniken:
Werkstätte für Gestaltungstechniken:
Dekorationstechniken, Fassaden und Raumgestaltung.
Werkstätte für Illusionsmalerei:
Freie produkt- und objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse.
Organisation der Herstellungsprozesse, Zeitmanagement, Installation, Präsentation.
Bereich Rekonstruktionsverfahren:
Rekonstruktions- und Restaurierungsverfahren unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse.
Werkstätte für historische Maltechnik:
Ergebnisorientierte produkt- und objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse; Organisation der Herstellungsprozesse, Zeitmanagement, Rekonstruktion, Interpretation, Präsentation.
Vergolderwerkstätte:
Ergebnisorientierte produkt- und objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse; Organisation der Herstellungsprozesse, Zeitmanagement, Rekonstruktion, Interpretation, Präsentation; produkt- und objektbezogene Werkzeugwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse.
B.2 Ausbildungsschwerpunkt Bildhauerei-Objektdesign
2.1 ENTWURF
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Lehrstoff:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Material- und formbezogene Darstellungstechniken für Umsetzung in Holz; Modell.
Stilisierung und Reduktion von organischen und anorganischen Formen.
Bereich Design:
Entwürfe nach einfachen Naturstudien; Entwurfsentwicklung, Relief, Objekt, Plastik und Skulptur für Umsetzung in Holz.
Grundlagen der Modellentwicklung.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Lehrstoff:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Material- und formbezogene Darstellungstechniken für Umsetzung in Holz; Modell.
Bereich Design:
Entwurfsentwicklung, Ornament, Relief und Objekt für Umsetzung in Holz.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Lehrstoff:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Stilisierung, Reduktion und Abstraktion von organischen und anorganischen Formen.
Bereich Design:
Objekt, Plastik und Skulptur für Umsetzung in Holz.
Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Lehrstoff:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Material- und formbezogene Darstellungstechniken für Umsetzung in Kunststoff und Metall; Modell.
Bereich Design:
Entwurfsentwicklung, Ornament, Relief und Objekt für Umsetzung in Kunststoff, Metall und Gips.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Lehrstoff:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Objekt, Plastik und Skulptur für Umsetzung in Kunststoff, Metall und Gips.
Bereich Design:
Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Lehrstoff:
Bereich Design:
Material- und formbezogene Darstellungstechniken für Umsetzung in Stein; Modell.
Entwurfsentwicklung, Ornament, Relief und Objekt für Umsetzung in Stein.
Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Lehrstoff:
Bereich Design:
Objekt, Plastik und Skulptur für Umsetzung in Stein.
Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Lehrstoff:
Bereich Design:
Projektentwicklung und Projektmanagement; Relief, Objekt, Plastik und Skulptur.
Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.
Semester:
Lehrstoff:
Bereich Design:
Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung.
2.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 4:
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen räumlicher Darstellung, Objekt- und Naturstudium:
Körperstudien.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen räumlicher Darstellung, Objekt- und Naturstudium:
Aktstudien.
2.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Lehrstoff:
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Holz: Entstehung, Arten, Bearbeitung, Trocknung, Lagerung, Verleimung; Werkzeuge und Maschinen der Holzbearbeitung, Grundlagen der Holzbearbeitungsverfahren; Holztechnik.
Tone: Entstehung, Vorkommen, Abbau, Aufbereitung, Lagerung, Verwendung; Modellierverfahren; Modelliertechnik.
Farbsysteme; Geschichte der Farben; Farbenlehre.
II. Jahrgang:
und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Lehrstoff:
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Holzbearbeitungsverfahren; Holztechnik.
Keramische Massen: Materialien, Aufbauverfahren, Einsatzbereiche, Reproduktionsverfahren, Brennen und Glasieren; Modellierverfahren; Modelliertechnik.
Beton: Grundwerkstoffe, Zuschlagsstoffe, Verarbeitung, materialspezifischer Einsatz; Gips: Vorkommen, Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung, Formenbau, Gussverfahren, Oberflächenbehandlung.
Fassen und Vergolden; Gusstechnik und Formenbau.
Materialanalyse, Schadensanalyse von Holzwerkstoffen.
Bereich Medienlabor:
3D-Software; Bildbearbeitung.
Bereich Labor:
Keramische Massen.
Holztechnologie; Holzkonservierung und Restaurierung; Materialanalyse, Schadensanalyse von Holzwerkstoffen.
III. Jahrgang:
und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– anatomische und ergonomische Gesetzmäßigkeiten bezeichnen, erläutern und analysieren.
Bereich Medienlabor
– Reproduktionsverfahren erläutern und anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Metall: Vorkommen, Gewinnung, Arten, Legierungen, Eigenschaften, Verwendung, Formenbau, Metallguss, Beschichtungstechniken; Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel der Metallbearbeitung, Handelsformen.
Kunststoff: Arten, Eigenschaften, Verwendung, Formenbau, Guss, Beschichtungstechniken; Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel der Kunststoffbearbeitung, Handelsformen.
Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren.
Metall- und kunststofftechnologischer Entwicklungsablauf vom Objekt zum Prototyp und Serienprodukt; Rekonstruktionsverfahren; Konservierung und Restaurierung: Korrosion, pH-Wert, Säuren und Basen.
Anatomie; Ergonomie.
Bereich Medienlabor:
Grundlagen der Reproduktionsverfahren; Bilderfassung.
Bereich Labor:
Metall und Metalllegierungen: Analysen, Versuchsreihen zu Materialeigenschaften und Materialkombinationen.
Kunststoff: Analysen, Versuchsreihen zu Materialeigenschaften und Materialkombinationen.
IV. Jahrgang:
und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Lehrstoff:
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Stein: geologische und mineralogische Grundlagen, Vorkommen, Abbau, Arten, Eigenschaften, Verwendung; Steinbearbeitungsverfahren.
Steintechnologischer Entwicklungsablauf vom Objekt zum Prototyp und Serienprodukt; Steinbearbeitungsverfahren; Rekonstruktionsverfahren; Konservierung und Restaurierung.
Ausstellungstechnik.
Bereich Medienlabor:
3D-Modelling.
Bereich Labor:
Stein: Schadensanalysen und Klebetechniken.
Rekonstruktionsverfahren.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Lehrstoff:
Bereich Technologien:
Verbindungs- und Sondertechniken.
Bereich Medienlabor:
Projektorientierte 3D- und Layoutsoftware.
Bereich Labor:
Innovative Sondertechniken; experimentelle Verbindungs- und Sondertechniken.
2.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
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