Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2015-09-18
Letzte Aktualisierung 2023-01-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 17
Änderungshistorie JSON API

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

2.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

III. Jahrgang:

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Plastik, Skulptur und Objekt.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Designgeschichte:

Bildhauerei und Objektdesign.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Bildhauerei, Objektdesign und medialer Raum; Kunst im öffentlichen Raum.

2.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Holzwerkstätte:

Schnitttechnik; Grundausbildung in der Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.

Modellwerkstätte:

Modellieren, Abformen, Gussverfahren; Grundausbildung in der Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Holzwerkstätte:

Materialgerechte Gestaltungstechnik in der Holzwerkstätte; Relief, Ornament, Schrift.

Modellwerkstätte:

Materialgerechte Gestaltungstechnik in der Modellwerkstätte.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Holzwerkstätte:

Bearbeitungs- und Anwendungstechnik; Anwendung von Handwerkzeug, Kleinmaschinen und Holzbearbeitungsmaschinen; Materialverbindungen; Fassen und Vergolden.

Modellwerkstätte:

Modellieren, Abformen, Gussverfahren, Keramik; Modellbau unter Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Holzwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Relief, Skulptur, Objekt, Modell.

Modellwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Relief, Objekt, Modell, Keramik, Prototyp.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Kunststoffwerkstätte:

Auftrags-, Verbindungs- und Verformungsverfahren; Abformungs- und Gussverfahren, Vervielfältigungsverfahren; Materialverbindungen; Oberflächen- und Beschichtungsverfahren, Abformungs- und Gussverfahren, Vervielfältigungsverfahren; Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.

Metallwerkstätte:

Materialverbindungen, Auftrags-, Verbindungs- und Verformungsverfahren; Oberflächen- und Beschichtungsverfahren, Abformungs- und Gussverfahren, Vervielfältigungsverfahren, Anwendung von Handwerkzeug, Maschinen und Metallbearbeitungsmaschinen.

Modellwerkstätte:

Modellieren, Abformen, Gussverfahren; Modellbau unter Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Kunststoffwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Objekt, Modell, Prototyp.

Metallwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Objekt, Schmuck, Plastik, Modell, Prototyp.

Modellwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Relief, Objekt, skulpturale und plastische Modelle.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionen

– Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Verfahren der Restaurierung und Konservierung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Steinwerkstätte:

Materialverbindungen; Anwendung von Handwerkzeug, Maschinen, Kleinmaschinen und Steinbearbeitungsmaschinen.

Modellwerkstätte:

Modellieren, Abformen, Gussverfahren; Modellbau unter Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Steinwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Relief, Skulptur, Objekt.

Modellwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Relief, Objekt, skulpturale und plastische Modelle.

Bereich Rekonstruktionen:

Restaurierungs- und Konservierungsverfahren.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltungstechniken:

Materialadäquate Umsetzung von Entwürfen in projektrelevanten Werkstätten.

B.3 Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik

3.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– Grundlagen der Typografie erläutern und einfache typografische Aufgaben lösen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze, Form, Format und Proportion; Stilisierung; Idee, Konzept, Materialwahl; Flachgravur, einfache dreidimensionale Unikate.

Bereich Design:

Gravur, Unikat; analoge Visualisierung; Dokumentation und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Versalienschriften, Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Format.

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– zweidimensionale Schriften und Rundsatz formatbezogen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze, Symmetrie und Asymmetrie, Format und Proportion, Komposition, Rhythmus, Statik und Dynamik; Ornament; Ideenfindung, Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden; Gravur, Ziselierung, Oberflächentechniken.

Bereich Design:

Gravur, Plakette; Unikat; einfache Dokumentation und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schrift im Format; Rundsatz.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– dreidimensionale Schriften unter besonderer Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs gestalterisch einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltungsgrundlagen für Ornament und Gravur, Symmetrie und Asymmetrie, Komposition, Rhythmus, Ideenfindung, Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden.

Bereich Design:

Gravur; Unikat, serielle Fertigung; Grundlagen des Designprozesses; Visualisierung; einfache Dokumentation und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Formatbezug; Rundsatz; Schrift und Bild.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– Grundlagen des Informationsdesigns erklären und einfache Aufgaben lösen.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– Typografie unter Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs an Gebrauchsgegenständen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Entwurf für Handgravurtechnik und maschinelle Verfahren; Oberflächentechniken; Modellieren; Gestalten mit Ornament; Recherche, Idee, Experiment, Konzept.

Bereich Design:

Grundlagen des Informationsdesigns; Gravur und Prägeprodukte; Modellkonzept; Unikat; Grundlagen des Corporate Designs.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schriftanwendung an Gebrauchsgegenständen; Schriftwirkung; Schrift und Bild.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– Gestaltungsaufgaben nach Prinzipien des Informationsdesigns lösen.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– Schrift gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Entwurf für Handgravur und maschinelle Verfahren; Drucktechniken und Prägeverfahren; Gestaltung mit Ornamenten; Recherche, Idee, Experiment, Konzept.

Bereich Design:

Gravur und Prägeprodukte; Designprozess; analoge und digitale Visualisierung; Modellkonzept; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation; Corporate Design.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schriftanwendung an Gebrauchsgegenständen; Schriftwirkung; Schrift und Bild.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– funktionale Objekte und Kleinskulpturen entwerfen und präsentieren.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– Schrift gestalterisch einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gravur, Beschriftung; Designprozess; Modellkonzept und Faktoren der seriellen Umsetzung; Modellbau und Prototypenherstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Schrift als Gestaltungsmittel.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– Gestaltungen nach Prinzipien des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gravur; Designprozess; analoge und digitale Visualisierung; Modellkonzept und Faktoren der seriellen Umsetzung; Modellbau und Prototypenherstellung; Corporate Design; Gestaltung und Kommunikation; Beschriftung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gravur, technische Druck- und Prägeprodukte, Designprozess; Analoge und digitale Visualisierung; Modellkonzept; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation.

10.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Designprozess; Modellkonzept und Umsetzung; Unikat, Dokumentationsgestaltung und Präsentation.

3.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Labor

– branchentypische Sondertechniken anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Metallurgische Grundlagen: Metalle und Halbmetalle, Legierungen, Hilfsstoffe und Hilfsmaterialien; Messen, Prüfen, Anreißen, Nieten, Schrauben, spanabhebende und spanlose Bearbeitung von Metallen; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Bereich Labor:

Grundlagen der Metallbearbeitung, Ornamentgravur, Reliefgravur.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Glühen, Beizen, Brennen, Schleifen, Polieren, Kleben; maschinelles Gravierverfahren, Graviermaterial, Nichteisenmetalle, Hartstoffe, Schneidstoffe; Graviermaschinen, Fräserschleifmaschinen, Drehmaschinen, Fräsmaschinen.

Prägen, Pressen, Stanzen; Funkenerodieren; Metalle, Wärmebehandlung von Stählen; Kunststoffe; Hilfsstoffe und Hilfsmaterialien.

Bereich Medienlabor:

Bildbearbeitung und Layouterstellung, Datenexport für Fräsanwendungen. Digitale Objektdarstellung, Objektfotografie und Bildbearbeitung für die Präsentation.

Bereich Labor:

Schleifen von Einschneidefräsern, Datenerstellung und Datenaustausch für CNC-Technik; Ornamentgravur für Gebrauchsgegenstände.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Ziselieren, Drücken, Treib- und Gussziselieren, Treiben, Drückbank, Ziehbank, Walze, Verfahren zur Übertragung von Zeichnungen auf Werkstücke, Graviermaschinen für Schmuck- und Gebrauchsgegenstände.

Edelmetalle, Edelmetalllegierungen, wichtige Säuren und Basen und deren Salze, Kitte, Hölzer, Lacke, Klebstoffe, Elfenbein; Tauschieren, Tiefziehen, Stanztechnik, Pressmaschinen.

Bereich Medienlabor:

Grundlagen der 3D-Konstruktion und Projektdokumentation; digitale Werkzeuge.

Digitale Erfassung; Dokumentation.

Bereich Labor:

Graviertechnik für Druckplatten.

CNC-Techniken und Werkzeugtechnologie, Messen und Prüfen von Gravierfräsern, Erprobung verschiedener Profile an einschneidigen Fräsern.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Rapid Prototyping, CNC-, Fräs- und Graviermaschinen, 3D-Datenformate und Postprozessoren für Maschinen; Verfahren der maschinellen Produktentwicklung.

Schweiß- und Beschriftungslaser, Material für Rapid Prototyping und Laseranwendungen, Harze.

Metallgießverfahren, Galvanotechnik, Korrosion und Korrosionsschutz, Verschnittfassungen, industrielle Markiertechnik.

Bereich Medienlabor:

Anwendung von 3D-Software für Wachsmodelle, Übernahme von 3D-Scandaten in Konstruktionssoftware.

Kombination einzelner Funktionen verschiedener Programme zur Erstellung von Datenmodellen und zur Herstellung branchentypischer Objekte; Dokumentation der Arbeitsabläufe.

Bereich Labor:

Prüfreihen: Fräsen von Wachsmodellen; Digitalisierung und Weiterverarbeitung von Reliefs; 3DSoftware.

Lasergravur, Rapid Prototyping, physische 3D-Modellerstellung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien:

Spezielle und innovative Materialien und Verfahren zur Herstellung branchentypischer Produkte.

Scrimshaw, Blattvergolden, Feuervergolden, Emaillieren, Granulieren, Ätzen, Colorit, Niellieren.

Bereich Medienlabor:

Projektbezogene Anwendung digitaler Medien.

Bereich Labor:

Graviertechniken für Prägedruck; komplexe CAM-Programmierung, Projektionen, Spiegelbearbeitung. Finish- und Prüfarbeiten an maschinell gravierten Werkstücken, Kombination spezieller Programmier-und Fräsverfahren.

3.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

II. Jahrgang:

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

3.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Völkerwanderungszeit und Kulturphänomene.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Heraldik.

3.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Grundausbildungswerkstätte:

Einfache spanende und spanlose trennende Verfahren; Grundkenntnisse an der Fräs- und Drehmaschine; Bohrtechniken, Umsetzung von Werkzeichnungen; Zuschneiden von Material, anwenden der Handwerkzeuge, Anreißen, Feilen, anfertigen von Handwerkzeugen.

Graveurwerkstätte:

Branchenübliche Prüfmittel; grundlegende Handgraviertechniken, Sägen, Meißeln; facheinschlägige Umformtechniken, adäquate Oberflächentechniken, Ziselieren, Mattieren; anfertigen von Handwerkzeugen, anwenden von Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Bereich Gestaltungstechniken:

Graveurwerkstätte:

Umsetzung einfacher gestalterischer Aufgaben.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Grundausbildungswerkstätte:

Erweiterte Grundkenntnisse an der Fräs- und Drehmaschine; spanende und spanlose trennende Verfahren; Frästechniken; auswählen und anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Graveurwerkstätte:

Handwerkliche und maschinelle Graviertechniken für technische Gravuren, Schriftgravuren, Reliefgravur, auswählen und anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Prägewerkstätte:

Prägen, ein- und zweiseitige Prägungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Graveurwerkstätte:

Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Gravuren und Objekte, Ornamente.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Graveurwerkstätte:

Spanende, spanlose und trennende Verfahren, Reliefgravur; spezielle Graviertechniken, Negativschnitt; anfertigen von Spezialwerkzeugen; positive Reliefgravur, Stahlschnitt; Tauschieren.

Gürtlerwerkstätte:

Umformtechniken, Auftiefen, Hämmern, Glühen, Beizen; anfertigen von Treib- und Ziselierpunzen. Treibziselieren; Oberflächentechniken für getriebene Arbeiten.

Prägewerkstätte:

Spanlose Verfahren, vervielfältigen durch Prägen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Graveurwerkstätte:

Vorgegebene und eigenständige Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Gravuren und Objekte; Oberflächentechniken.

Bulino als Schattiertechnik.

Prägewerkstätte:

Anfertigung von Prägewerkzeugen durch Einsenken, reproduzieren durch Umsenken.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

– Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Graveurwerkstätte:

Anwendung und Kombination von Verfahren und Materialien für komplexe Flachgravurarbeiten, herstellen von Schildern, herstellen von Arbeitshilfen zur Rationalisierung von Arbeitsabläufen. Komplexe Werkstücke; modellieren mit Feilwachs; Modellabgüsse, eigenständige Entscheidungen über Material- und Technologieeinsatz.

Prägewerkstätte:

Mehrstufige Prägevorgänge; Vervielfältigen; Spezialronden; Oberflächenbehandlungen geprägter Produkte.

Gürtlerwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; komplexe Werkstücke in Verschränkung mit Graveur- und Prägebereich.

Gusswerkstätte:

Umsetzung von Einzelstücken; Vervielfältigen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Graveurwerkstätte:

Komplexe Werkstücke, Auswählen von Material, Arbeitsabläufen und Technologieeinsatz; körperhaft- räumliches Gestalten, Gipsschnitt; Handgravurtechnik für Stahlstich, spezielle Techniken für Waffengravuren, maschinelle Gravur.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Gürtlerwerkstätte:

Reparaturen und Ergänzungen an getriebenen Arbeiten und an sakralen Metallgegenständen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Graveurwerkstätte, Prägewerkstätte und Gusswerkstätte:

Projektorientierte technisch komplexe Werkstücke und Arbeitsabläufe, Herstellung von Prägewerkzeugen für die serielle Fertigung.

Bereich Gestaltungstechniken:

Graveurwerkstätte:

Manuelle Bearbeitung der Oberflächen von Prägewerkzeugen, Erzeugen von Strukturen, Polieren, anspruchsvolle Handgravur; projektorientierte komplexe Werkstücke und Arbeitsabläufe.

Prägewerkstätte und Gusswerkstätte:

Serielle Fertigung, Fertigbearbeitung der Werkstücke und Produkte, Oberflächenbehandlung.

B.4 Ausbildungsschwerpunkt Keramik Art Craft

4.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Naturstudie und Beobachtung; kompositorische Übungen, Entwurfszeichnung und Umsetzung in Ton; taktile Sensibilisierung.

Bereich Design:

Entwurfsentwicklung; Stilisierung und Reduktion von organischen oder anorganischen Formen; Funktionalität von Objekten.

II Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Grundlegende Darstellungsmethoden zwei- und dreidimensionaler Objekte, Stilisierungsmethoden, Reduktion und Abstraktion. Ideenfindung und Variantenbildung; Anwendung von Gestaltungselementen auf zwei- und dreidimensionale Objekte aus Ton.

Bereich Design:

Entwurfsprozesse.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Erweiterte Darstellungsmethoden zwei- und dreidimensionaler Objekte, Proportionalität, Variantenbildung und Auswahl; Entwurfsmodelle und Umsetzungskonzepte; Reduktion und Abwandlung organischer und anorganischer Formen und Umsetzung in Ton.

Bereich Design:

Entwicklung von Objektserien; Präsentation und Dokumentation; Grundlagen der Visualisierung.

III Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Materialbezogene Darstellungstechniken, Werkzeichnung; Entwurf und Umsetzung von Themen mit spezifischem Materialbezug; Objektkeramik und angewandte Keramik.

Bereich Design:

Entwicklung raum- und situationsorientierter Objekte als Einzelstück; analoge und digitale Visualisierung.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Formfindungsprozesse; Material- und Formsensibilisierung.

Bereich Design:

Entwicklung funktionsorientierter Objekte; Interaktion zwischen Mensch und Objekt; Taktilität und Ergonomie; analoge und digitale Visualisierung; Modelle für die serielle Herstellung von Objekt.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gestaltungstechnik und Materialeigenschaft als Einheit: umfeldrelevante Themen und reflexive Umsetzung; Objektkeramik; Projektentwicklung, gruppenorientierte Entwicklung.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bereich Design:

Projektentwicklung raum- oder situationsorientierter Objekte; Projektanalyse; Machbarkeit; Präsentation und Dokumentation; 3D-Modelling.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektentwicklung und Projektmanagement; Präsentation und Dokumentation; projektorientiertes 3D-Modelling.

10.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Prozessorientierte Projektentwicklung.

4.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken:

Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.

4.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Fachbezogene Terminologie, grundlegende Eigenschaften; Formgebungsverfahren; keramischer Brand; keramische Produkte.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Labor

– durch Experimente und Versuchsreihen Verfahren der Keramikherstellung sowie der keramischen Oberflächen- und Sintertechnik und die Systematik von Brennanlagen erfassen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Grundlagen der Geologie und Kristallografie; Tonminerale und Silikate; Wasseranlagerung; Sedimente. Nichtmetalle, Metalle und Halbmetalle, Säuren und Basen und deren Salze; Naturrohstoffe; synthetische Rohstoffe; keramische Arbeits- und Sondermassen; Aufbereitung von Massen, Engoben, Glasuren und Gießmassen; rheologische Grundlagen; Thixotropie.

Keramische Produkte; Plastizität als Grundphänomen; Formgebung, Formgebungsmaschinen; Trocknung, Formtreue, Schwindung; Berechnungen; Grundlagen des keramischen Brandes; thermisch, physikalische Reaktionen.

Bereich Medienlabor:

Modelling, Arbeiten mit Grundkörpern; Bilderfassung; grundlegende Kameratechnik.

Negativform; dreidimensionaler Druck, Formenbau; Abformtauglichkeit, Modellherstellung; digitale Bildbearbeitung und Bildoptimierung; Dokumentation.

Bereich Labor:

Aufbereitung von Fritten, Fertigglasuren, Engoben; Auftragetechnik.

Fertigglasur, Ionen-, Kristall- und Pigmentfärbung, Trübung und Mattierung, Engobe, Fritte; Brennkurve; Versuchsreihen; Wägetechnik, Zerstäubungstechnik; Formen-, Modell- und Objektbau; Schablonen und Hilfskonstruktionen.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

– thermisch bedingte Veränderungen keramischer Mischungen erläutern.

Bereich Medienlabor

– Vervielfältigungsformen planen.

Bereich Labor

– mit Aufbereitungsmaschinen Massemischungen für Versuchsreihen herstellen;

– Klebe- und Verbindungstechniken für anorganische Objekte anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Keramische Produkte und Herstellungsverfahren, Formgebungsprozesse; Lehm, Steingut, Steinzeug, Porzellan; homogene Massen, Massezuschlagstoffe, Masseflussmittel, synthetische Rohstoffe; Trocknung, Schwindung, Brennhilfsmittel, Trenn- und Isoliermittel.

Sintern, Kristallbildung, Glasbildung, Rheologie; Druck- und Zugbeständigkeit; Quarzmodifikationen; innere Oberfläche; keramischer Formenbau.

Bereich Medienlabor:

Digitale Bearbeitungsverfahren; Objektfotografie; DTP-Software; Raummodelle; CAD unterstütztes Entwerfen von Modell und Negativform.

Bereich Labor:

Aufbereitung von Massen, Engoben, Glasuren und Gießmassen; Färbemittel: Verflüssiger, Dispergier.

Versuchsreihen mit keramischen Natur-Rohstoffen: Aluminatzement, Schamottesorten, Faserzuschlag; Ausdehnung; Oberflächeneffekte.

Glasurrohstoffe; Eigenschaften von Glasuren und Engoben; keramische Farben, Schmelzvorgang, Eutektikum, Oberflächenspannung, Versuchsreihen, Temperaturmessung, Auftragstechniken, experimentelles Brennen, feuerungstechnisches Praktikum, Rissbildung; Klebe- und Verbindungstechniken.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

– die thermischen Vorgänge des keramischen Brandes erklären.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Fehlerevaluierung aus dem keramischen Gesamtprozess; Rohstoffforschung; Mineral- und Kristallneubildungen; keramische Eigenschaften und deren Funktion; Technische Keramik.

Sinter- und Schmelztechnik; physikalische Eigenschaften nach dem Brand; Fehlerevaluierung; Brennofenbau; Grundlagen der Energie, Verbrennungsgleichung, Energieumwandlung; kaltkeramische Härte-Systeme; Aushärten; Kunststoffformenbau.

Bereich Medienlabor:

3D-Druck, 3D-Modell und Negativform; Form und Funktion; multimediale Techniken.

Bereich Labor:

Versuchsreihen: besondere Oberflächeneffekte, Gru. dgl.suren; Glasentmischung; reduzierender Brand, Gasbrand, Gasverbrennung; Brandführung, Ziehprobe; Qualitäts- und Eigenschaftsbestimmungen nach dem Brand; Bearbeitung nach dem Brand; keramische Produkteigenschaften.

Kaltkeramik; Versuchsreihen mit Aluminatzementen und Alkalisilikaten; Mischungen unkonventioneller Rohstoffe; Eigenschaftsbestimmungen mit physikalischen Messgeräten; Oberflächen durch spezielle Brandführung; trennbare und untrennbare Systeme; Entglasung; hydraulische Härtesysteme.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

– Qualitätsunterschiede keramischer Werkstoffe erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Chemisch-anorganische Technologie und Ökologie, Chemisch-organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Stoffsysteme; Sinter- und Schmelztechnik; Arbeitsabfolgen analysieren und beschreiben; Teil- und Gesamtprozesse präsentieren und evaluieren.

Spezielle keramische Oberflächen; spezielle keramische Sondertechniken; spezielle Brenntechniken, spezieller Formenbau; Adaptierung von Maschinen und Geräten; Nachbearbeitungstechniken; Diamantwerkzeuge.

Bereich Medienlabor:

3D-Druck, Modellbau; Ausstellungsorganisation; Dokumentation, projektorientierte Anwendung.

Bereich Labor:

Themenbezogenes Forschen und Entwickeln; Versuchsreihen.

4.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

II. Jahrgang:

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

4.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Grundlegendes Arbeiten mit Ton; Wulstmodellieren, Vollaufbau und Aushöhlen; Plattentechnik, Ausformen, Übungen auf der Töpferscheibe; Oberflächenbehandlung, Applikation und Verklebung; Aufbewahrung.

Glasurwerkstätte:

Oberflächenbehandlung mit färbenden, selbstschmelzenden Metalloxiden.

Brennwerkstätte:

Brandvorbereitung, Brennofenbesatz.

Bereich Gestaltungstechniken:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Zwei- und dreidimensionale Gestaltungsübungen auf vorgegebener Basis mit Materialvorgabe.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Modellieren und Aufbauen; Ausformen; zwei- und dreidimensionales Bauen mit vorgefertigten Tonplatten. Grundlagen der Gefäßtöpferei; Abdrehen und Retusche; fachgerechte Trocknung und Aufbewahrung.

Formenbauwerkstätte:

Gips als Werk- und Hilfsstoff in der Keramik; Herstellung von Hilfs- und Negativformen aus Gips.

Glasurwerkstätte:

Anwendung färbender, selbstschmelzender Metalloxide, Engoben; Farbgebung; Aufbereitung pulvriger keramischer Stoffe; Glasur und Auftragstechniken; Rohstofflager und Rohstoffumgang.

Brennwerkstätte:

Trocknen und Brennen; Zuweisung von korrekten Brenntemperaturen; Brennofenbesatz und Warenentnahme von Laboröfen; Warenlagerung.

Bereich Gestaltungstechniken:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen mittels keramischer Gestaltungstechniken.

Glasurwerkstätte:

Gestaltung mit färbenden, selbstschmelzenden Metalloxiden, Engoben und Fertigglasuren.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Serielles Drehen, Garnieren, Retusche; Arbeitstechniken zu speziellen Brandtechniken.

Formenbauwerkstätte:

Verwendung von 3D-Druckermodellen; Herstellung von Negativformen für serielle keramische Produktionsverfahren.

Gießwerkstätte:

Herstellung serieller, keramischer Produkte: Gießverfahren; Retusche; Aufbewahrung und Trocknung.

Glasurwerkstätte:

Oberflächenbehandlung und Glasurüberzüge nach Verwendungszweck und Brenntemperatur; Farbgebung; Glasur- und Auftragstechniken.

Brennwerkstätte:

Roh- und Glasurbrand; Brennofenbesatz und Warenentnahme von Großraumöfen; Qualitätskontrolle; experimentelle Brände.

Bereich Gestaltungstechniken:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen mit experimentellen Gestaltungstechniken.

Glasurwerkstätte:

Oberflächengestaltung; Unikat und Serie; experimentelles Gestalten.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Formkomplexe, funktionsorientierte Serien; bauen großformatiger Objekte.

Formenbauwerkstätte:

Bedarfsorientierte Herstellung von Hilfs- oder Abgussformen; Silikon- und Kunststoffformen.

Gießwerkstätte:

Gießverfahren mit Porzellan- oder Sondermassen; Garnieren, Retusche; Trocknung.

Glasurwerkstätte:

Glasurüberzüge nach eigenen Versätzen, nach Verwendungszweck und Brenntemperatur.

Brennwerkstätte:

Brennen großformatiger Teile; produktspezifische Besatztechniken; Qualitätskontrolle; experimentelle Brennverfahren.

Bereich Gestaltungstechniken:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen, Oberflächengestaltung vor und zwischen Bränden; experimentelles Gestalten.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Materialorientierte Auswahl und Anwendung aller zur Herstellung notwendigen Technologien in den relevanten Werkstätten.

Bereich Gestaltungstechniken:

Entwurfsorientierte Umsetzung.

B.5 Ausbildungsschwerpunkt Kunstschmiede und Metallplastik

5.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– Grundlagen der Typografie erläutern und diese einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze; Farbe und Form; dreidimensionale Unikate; Symmetrie und Asymmetrie; Format und Proportion; Stilisierung; Konzept, Materialwahl.

Bereich Design:

Unikat; Dokumentation und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Format.

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– dreidimensionale Schriften formatbezogen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze; Material und Form; Rhythmus, Statik und Dynamik; plastische Umsetzungsverfahren; Symmetrie und Asymmetrie; Recherche, Ideenfindung, Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden.

Bereich Design:

Unikat und Grundlagen der seriellen Fertigung; Gesenk; Grundlagen des Designprozesses; Dokumentation und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Formatbezug; Schriftwirkung.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– Objekte unter Berücksichtigung einfacher serieller Fertigungsmethoden entwerfen.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– dreidimensionale Schriften unter besonderer Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs gestalterisch einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze; Farbe und Form; Rhythmus, Statik und Dynamik; Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren; Symmetrie und Asymmetrie; Recherche, Ideenfindung, Konzept, Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden.

Bereich Design:

Serielle Fertigung; Gesenk; Grundlagen des Designprozesses; Dokumentation und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Formatbezug; Schriftwirkung; Schrift und Bild.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– Schrift an Gebrauchsgegenständen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze; Farbe und Form; Rhythmus, Statik und Dynamik.

Montieren; Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren.

Symmetrie und Asymmetrie; Recherche; Ideenfindung; Präzisierung; Variantenbildung und Auswahlmethoden.

Bereich Design:

Schmiedeobjekt; Metallplastik; Designprozess; Grundlagen des Corporate Designs.

Modellentwicklung; Unikat; Modellbau und Prototypenerstellung.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Schriftanwendung an Gebrauchsgegenständen; Schriftwirkung.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren; Variantenbildung und Auswahlmethoden.

Bereich Design:

Schmiedeobjekt; Metallplastik; Designprozess; Corporate Design; Unikat; Modellbau und Prototypenerstellung.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Schmiedeobjekt; Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Metallplastik; Designprozess; Corporate Design; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Schmiedeobjekt; Metallplastik; Designprozess.

10.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Metallplastik; Designprozess; Präsentation.

5.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation

– serielle Verfahren beschreiben und zielorientiert einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation:

Aufbauende Verfahren: Reliefmodellierung.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation

– serielle Verfahren erläutern und zielorientiert einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen räumlicher Darstellung, Objekt- und Naturstudium:

Glanz.

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation:

Aufbauende Verfahren: Reliefmodellierung.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation

– serielle Verfahren beurteilen und projektbezogen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation:

Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation

– serielle Verfahren beurteilen, analysieren und projektbezogen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation:

Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.

5.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Labor

– branchentypische Sondertechniken anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Messen, Prüfen, Anreißen, Nieten, Schrauben, spanabhebende und spanlose Bearbeitung von Metallen; metallurgische Grundlagen: Metalle und Halbmetalle, Legierungen, Hilfsstoffe und Hilfsmaterialien; Grundlagen der Wärmebehandlung; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Bereich Labor:

Wärmequellen und Wärmebehandlung; Härte- und Festigkeitsprüfung; Funkenprobe; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Glühen, Beizen, Brennen, Schleifen, Polieren, Kleben; Nichteisenmetalle, Hartstoffe; Schneidstoffe, Schneidverfahren; Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen.

Prägen, Pressen, Stanzen, Funkenerodieren; Metalle, Wärmebehandlung von Stählen; Kunststoffe; Hilfsstoffe und Hilfsmaterialien.

Bereich Medienlabor:

Bildbearbeitung und Layouterstellung; Datenexport für Fräsanwendungen.

Digitale Objektdarstellung; Objektfotografie und Bildbearbeitung für die Präsentation.

Bereich Labor:

Oberflächenprüfung; mechanische Oberflächentechniken, Anwenden von Sonderwerkzeugen; Schlösser und Schlosskästen, Funktionsweisen historischer und moderner Schließsysteme; spezifische Kunstschmiedetechniken.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Verfahren zur Übertragung von Zeichnungen auf Werkstücke; Drücken, Treiben, Ziselieren, Treib- und Gussziselieren, Drückbank, Ziehbank, Walzen, Pressen; Schmieden, Formtechniken; praxisrelevante Schweißverfahren.

Edelmetalle, Edelmetalllegierungen; wichtige Säuren und Basen und deren Salze; Harze; Kitte, Hölzer, Lacke, Klebstoffe, Elfenbein; Tiefziehen, Stanztechnik.

Bereich Medienlabor:

Grundlagen der 3D-Konstruktion; Anwendung digitaler Werkzeuge; Digitalisierung von Entwürfen; Projektdokumentation.

Bereich Labor:

Spezifische Kunstschmiedetechniken: Herstellung von Blattwerk, Treiben, schmieden in Kehlmanier; prüfen von Schweißverbindungen; Treppen und Geländer, Normen und Richtlinien; Damaszenerstahl, Laminattechnik; chemische Oberflächentechniken.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Rapid Prototyping; Laseranwendungen, Harze; Schneid- und Beschriftungslaser; Verfahren der maschinellen Produktentwicklung; Beschichtungsverfahren. Metallgießverfahren, Gießanlagen; Elektrolyse und Raffination von Edelmetallen; Galvanotechnik; Korrosion und Korrosionsschutz.

Bereich Medienlabor:

Anwendung von 3D-Software für Rapid Prototyping; Kombination einzelner Funktionen verschiedener Programme für die Erstellung von Datenmodellen; Dokumentation der Arbeitsabläufe.

Bereich Labor:

Verfahren zur gezielten Herstellung unterschiedlicher Damastmuster; metallische und nichtmetallische Überzüge; Verarbeitung und Einsatz von Edelstahl und Nichteisenmetallen; Oberflächenbehandlung: Beizen, Schleifen, Polierverfahren; Materialkombinationen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

CNC-Blechbearbeitung; Betriebsorganisation; Normen; Geländer und Gitter, Tore; Sicherheitsbestimmungen; Materialien, Techniken; Blattvergolden, Feuervergolden; Emaillieren, Granulieren, Ätzen, Colorit, Niellieren; innovative Verfahren.

Bereich Medienlabor:

Projektbezogene Anwendung digitaler Medien.

Bereich Labor:

CNC-Technik für den Kunstschmied; Oberflächengestaltung; projektbezogene Kombination spezieller Kunstschmiedetechniken.

5.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

II. Jahrgang:

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

5.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Völkerwanderungszeit und Kulturphänomene.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Heraldik.

5.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Kunstschmiedewerkstätte:

Messen und Übertragen; verwenden unterschiedlicher Wärmequellen; einfache handwerkliche Schmiedetechniken, Querschnittsveränderung; anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Mechanische Werkstätte:

Grundfertigkeiten an der Fräs- und Drehmaschine.

Bereich Gestaltungstechniken:

Kunstschmiedewerkstätte:

Materialgerechte Gestaltung einfacher Schmiedearbeiten.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Kunstschmiedewerkstätte:

Handwerkliche Schmiedetechniken, Trennen; Verbindungstechniken; Beschläge und Scharniere; Auswahl und Anwendung von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe; Herstellung der benötigten Arbeitshilfen; Planung der Arbeitsabläufe.

Stahlbau- und Spenglerwerkstätte:

Grundlagen des Stahlbaus und der Blechbearbeitung; Anwendung von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe; Herstellung von einfachen Objekten; anwenden der Grundtechniken anhand von Übungsstücken und Entwürfen.

Gürtlerwerkstätte:

Facheinschlägige Umformtechniken; Drücken, Treiben; Anwendung von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe. Herstellung von Treib- und Ziselierpunzen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Kunstschmiedewerkstätte:

Gestaltung einfacher Objekte; Freiformschmieden; Gestaltung von Stabverbindungen; Stabbelebung.

Gürtlerwerkstätte:

Umsetzung von Gestaltungsaufgaben anhand von Werkzeichnungen.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

– Reparaturen und Umarbeitungen stil- und materialgerecht ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Kunstschmiedewerkstätte:

Kombination von handwerklichen Schmiedetechniken; Kleinplastiken; Herstellung von Arbeitshilfen; Planung der entsprechenden Arbeitsabläufe; Auswahl und Einsatz von bereits bekannten Anwendungen; Grundlagen des Feuerschweißens.

Gusswerkstätte:

Anfertigung einfacher Modelle aus verschiedenen Materialien; Abformen und Gießen der Modelle nach unterschiedlichen Techniken; Nachbearbeitung; Anwendung, Wartung und Pflege von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Schweißwerkstätte:

Grundkenntnisse der verschiedenen Schweißverfahren; objektbezogener Einsatz der verschiedenen Schweißverfahren; Anwendung, Wartung und Pflege von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Bereich Gestaltungstechniken:

Kunstschmiedewerkstätte:

Gestaltung von Rahmen und Gittern, Treppen und Geländern aus Stab- und Hohlprofilen.

Gusswerkstätte:

Material- und formgerechte Gestaltung von Modellen.

Schweißwerkstätte:

Verfahrensgerechte Gestaltung von Metallobjekten.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Kunstschmiedewerkstätte:

Historische Schmiedetechniken: Schwerpunkt Mittelalter und Renaissance.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

– Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Kunstschmiedewerkstätte:

Feuerschweißen; komplexe Anwendungen; Herstellung von Arbeitshilfen; Planung von entsprechenden Arbeitsabläufen; Auswahl und Einsatz von bereits bekannten Anwendungen; schmieden von alternativen metallischen Werkstoffen.

Mechanische Werkstätte:

Anfertigung komplexer Werkzeuge; Zerlegung und Zusammenbau von Metallobjekten; Analyse und Behebung mechanischer Störungen; Herstellung von Arbeitshilfen zur Rationalisierung von Arbeitsabläufen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Kunstschmiedewerkstätte:

Gestaltung profaner und sakraler Objekte; Gestaltung von Stahlplastiken.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Kunstschmiedewerkstätte:

Historische Schmiedetechniken: Schwerpunkt Barock bis 20. Jahrhundert.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltungstechniken:

Kunstschmiedewerkstätte:

Objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse. Eigenständige projektbezogene Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Werkstücke.

B.6 Ausbildungsschwerpunkt Produktdesign

6.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Design:

Arbeitsmodelle erstellen und überarbeiten.

II. Jahrgang:

3.Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Proportions- und Funktionsmodelle erstellen; Entwurfsoptimierung.

4.Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– Grundlagen des Informationsdesigns wiedergeben und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Designphasen vom Auftrag bis zur Produktion; Präsentationsobjekte gestalten.

III. Jahrgang:

5.Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Freiformgestaltung; Präsentationsmodelle entwickeln; analoge und digitale Präsentationsmittel.

6.Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– Gestaltungsaufgaben nach Prinzipien des Informationsdesigns lösen.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gestaltung im öffentlichen Raum.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Food Design; Präsentationssysteme entwickeln.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– Gestaltungen nach Prinzipien des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Ausstellungsgestaltung hinsichtlich szenischer Abläufe.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Ausstellungsgestaltung auf Basis eines Corporate Designs.

10.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Produktensemble und dazugehörige Produktpräsentation.

6.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

6.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Grundlagen der Fertigungstechnik.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

– Prinzipien des ökologischen und ökonomischen Gestaltens erläutern und an aktuellen Themen aufzeigen.

Bereich Medienlabor

– Grundlagen der Produktfotografie zielgerichtet einsetzen;

– eine Fotoserie als dokumentarisches Mittel einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Überblick branchenüblicher Verfahren und deren Anwendung in der Fertigungstechnik; Eco-Design; Ökologie und Gesellschaft: nachwachsende Rohstoffe; Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie; aktuelle Forschungsbereiche.

Bereich Medienlabor:

3D-Modelling-Software: Grundlagen der Kurvenerstellung und Bearbeitung; 2D-Modelle; Unterscheidung zwischen NURBS-Flächen und Polygonnetzen, 3D-Modelle; Rendering Grundeinstellungen; Fotostudio, Produktfotografie, Dokumentation.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

– Prinzipien des ökologischen und ökonomischen Gestaltens themenbezogen darstellen.

Bereich Medienlabor

– Bilderfassung projektbezogen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Unterteilung der Fertigungstechnik; Urformen, Umformen, Bearbeiten; Eco-Design; Produktlebenszyklus, Rohstoffnutzung und Arten der Rückgewinnung.

Fertigungstechniken, Fügen, Zusammensetzen, Oberflächenbehandlung; Eco-Design; Maßzahlen; aktuelle gesellschaftliche Themen der Nachhaltigkeit.

Bereich Medienlabor:

3D-Modelling – Software: Grundlagen der Freiformflächenerstellung; Aufbau von Volumenmodellen; Bilderfassung: visuelle Präsentationsmittel; Abbildung von Architektur.

Bereich Labor:

Grundlagen der Usability; Fehler-, Material- und Schadensanalyse.

Datenaufbereitung für CNC bzw. Prototyping; beispielhafte Anwendungen.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologie (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Grundlagen der Bionik; Grundsätze des Ethos eines Gestalters.

Bereich Medienlabor:

3D-Modelling – Software: Komplexe Freiformmodelle und komplexe Freiformvolumenmodelle.

Bereich Labor:

Datenaufbereitung für CNC bzw. Prototyping; beispielhafte Anwendungen.

Funktionelle Bauteile und Gusstechniken unter Berücksichtigung eines Entwurfs erstellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Medienlabor:

3D-Modelling-Software: Rendering – Szenen erstellen.

Bereich Labor:

Individuelle Anwendung der Fertigungsverfahren im Entwurfsprozess.

Usability, Produktanalyse; Funktionen eines Gebrauchsgegenstands.

6.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

II. Jahrgang:

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

6.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

6.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

– Verfahren des Modellbaus anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Modellbauwerkstätte:

Messen, Anreißen, Schneiden, Verbinden; Erkennen und Erfassen von Arbeitsabläufen mit Handwerkzeugen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Modellbauwerkstätte:

Umsetzung mit Hilfe der Grundtechniken; Arbeitsmodelle aus Papier, Drahtmodelle, Styro-Modelle.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

– Verfahren des Modellbaus anwenden.

Bereich Gestaltungstechniken

– Maßstabsmodelle unter Berücksichtigung technischer und präsentativer Aspekte besprechen und anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Mechanische Werkstätte, Modellierwerkstätte:

Bohren, Schleifen, Feilen, Sägen, Modellieren.

Bereich Gestaltungstechniken:

Modellbauwerkstätte:

Proportions- und Funktionsmodelle aufbauen und überarbeiten.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Mechanische Werkstätte, Modellier- und Gusswerkstätte, Lackierwerkstätte:

Drehen, Fräsen, Gießen, Lackieren; Erkennen und Erfassen von Arbeitsabläufen mit allen im Modellbau relevanten Werkzeugen und Maschinen.

Formenbauwerkstätte:

Abformen, Schablonentechnik; Bestandsaufnahme und Realisation im Modell.

Bereich Gestaltungstechniken:

Modellbauwerkstätte:

Präsentationsmodelle aus Styrodur und Hartschaum, Oberflächenbehandlung, Materialimitation.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Kunststoffwerkstätte:

Tiefziehen und laminieren.

Arbeiten in allen Werkstättenbereichen:

Gezieltes auswählen und einsetzen von bereits bekannten Anwendungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Modellbauwerkstätte:

Designmodelle und Ergonomiemodelle erstellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Arbeiten in allen Werkstattbereichen:

Erkennen, Erfassen und Planen von Arbeitsabläufen mit im Modellbau relevanten Werkzeugen und Maschinen; gezieltes auswählen und einsetzen von bereits bekannten Anwendungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Modellbauwerkstätte:

Entwicklung von Entwürfen vom Vormodell bis zum Designmodell.

B.7 Ausbildungsschwerpunkt Schmuck

7.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze; Farbe und Form; Montieren; Symmetrie und Asymmetrie, Format und Proportion; Stilisierung; Idee, Konzept, Materialwahl.

Bereich Design:

Einfache Schmuck- und Kleinobjekte.

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze; Farbe und Form; Montieren, Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren; Symmetrie und Asymmetrie, Format und Proportion; Komposition; Ideenfindung und Konzept; Materialwahl.

Bereich Design:

Schmuck und Kleinobjekte – Unikat; Grundlagen des Designprozesses.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Montieren, Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren; Ideenfindung, Konzept, Materialwahl; Komposition, Rhythmus, Statik und Dynamik Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden.

Bereich Design:

Schmuck und Kleinobjekte – Unikat; Vertiefung des Designprozesses.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze auf Schmuck angewandt; Montieren, Oberflächentechniken unter Berücksichtigung der Wirkung; plastische Umsetzungsverfahren; Symmetrie und Asymmetrie, Format und Proportion; Recherche, Ideenfindung, Experiment, Konzept, Materialwahl und Analyse.

Bereich Design:

Schmuck und Kleinobjekte; schmuckorientierter Designprozess; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Grundlagen der Dokumentationsgestaltung und Präsentation; Grundlagen Corporate Design.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Schmuckbezogene Gestaltgesetze; Montieren, Oberflächentechniken unter Berücksichtigung der Wirkung; plastische Umsetzungsverfahren; Komposition, Recherche, Ideenfindung, Experiment, Konzept, Umsetzbarkeit, Materialwahl und Analyse.

Bereich Design:

Schmuck und Kleinobjekte; schmuckorientierter Designprozess; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation; Corporate Design.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– Schmuck und Objekte unter Berücksichtigung serieller Fertigungsmethoden entwerfen.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Serienschmuck und Kleinobjekte; komplexer Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Schmuck und Kleinobjekte; komplexer Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Corporate Design.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Schmuck und Gerät; vernetzter Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung.

10.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Schmuck und Kleinobjekte; vernetzter Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung.

7.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Reliefmodellierung.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

– serielle Verfahren beschreiben und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Reliefmodellierung; Oberflächendarstellung.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

– serielle Verfahren erläutern und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.

7.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Labor

– branchentypische Sondertechniken anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Metallurgische Grundlagen; Prüfen, Übertragen; Grundlagen der Fertigungsverfahren; spanlose und spanende, trennende Verfahren; Grundlagen der Umformtechnik; Walzen, Ziehen, Biegen; Fügeverfahren; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Bereich Labor:

Prüfen; einfache funktionelle Bauteile; Reinigen; Knüpftechniken.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

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