Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2015-09-18
Letzte Aktualisierung 2023-01-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 17
Änderungshistorie JSON API

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Unedelmetalle und ihre Legierungen; Silber, Silberlegierungen, Gold, Goldlegierungen; gesetzliche Feingehalte; Säuren, Basen, Salze, chemische Metallfärbemittel; Montiertechniken; Schleifen, Polieren; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Bereich Medienlabor:

Vertiefung von Bildbearbeitung und Layouterstellung; Präsentationserstellung; Grundlagen der Objektfotografie; digital unterstützte Schmuckdarstellung.

Bereich Labor:

Mechanische Oberflächentechniken; funktionelle Bauteile; Schmuckelemente; Fasstechnik-Zargenfassungen; einfache Verschlussmechaniken.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Platinmetalle; nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe; Urformen; Schmelzen, Gießen, Sintern; generative Fertigungsverfahren; maschinelle trennende Verfahren; Fassen; Schmieden, Treiben, Ziselieren, Prägen, Pressen, Tiefziehen, Drücken; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Grundlagen der Gemmologie; physikalische und chemische Eigenschaften, Handelsbezeichnungen und Nomenklatur, Erkennungs- und Bestimmungsmöglichkeiten.

Bereich Medienlabor:

Projektbezogene Anwendungen der Bildbearbeitung und Layouterstellung; Grundlagen Projektdokumentation; Grundlagen 3D-Software; Bilderfassung; digital unterstützte Schmuckerstellung; Umsetzung Projektdokumentation.

Bereich Labor:

Verschlussmechaniken; Fasstechnik-Chatonfassungen; eingeriebene Fassung; Gusstechnik- Kokillenguss; Abformtechnik; Broschierungen.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Edel- und Schmucksteine; Fachrechnen; innovative Verfahren der Produktentwicklung; Elektrolyse und galvanische Elemente; Oberflächentechniken; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Bereich Medienlabor:

3D-Software. Komplexe Projektdokumentation.

Bereich Labor:

Gusstechnik-Formguss; Oberflächentechniken; individuelle funktionelle Bauteile: integrierte Verschlussmechaniken; besondere Fasstechniken; innovative Technologien unter Einbeziehung der entsprechenden Maschinen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Gemmologie; organische Substanzen, künstliche Produkte; Edelmetallrecycling, Edelmetallanalyse; Punzierungsgesetz; Sondertechniken.

Bereich Medienlabor:

Kombination digitaler Medien und komplexe Vernetzung digitaler Medien für Projekte.

Bereich Labor:

Beschichtungstechnik; Strichprobe; bewegliche Verbindungen; Sondertechniken; besondere Gusstechniken; individuelle Fasstechniken.

7.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

II. Jahrgang:

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

7.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

7.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Grundausbildungs-Werkstätte:

Prüfen; Anreißen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren; Anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Hartlöten, Nieten; Schmirgeln, Bürsten, Kratzen; Übertragen; Maßfeilen; ziehen von Drähten; anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Facheinschlägige Umsetzung von einfachen Gestaltungsaufgaben mit Hilfe der Grundtechniken.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Formfeilen, Fräsen; Aushauen; Kleben; Polieren; ziehen von Rohren, walzen von Blechen; Reiben; Verstiften; Gewindeschneiden; walzen von Drähten; Kitten; Planung einfacher Arbeitsabläufe; Auswahl und Anwendung der Handwerkzeuge und Maschinen; Herstellung von Arbeitshilfen.

Gürtlereiwerkstätte:

Auftiefen, Hämmern; Glühen; Beizen; Kaltschmieden; Planung einfacher Arbeitsabläufe; Auswahl und Anwendung der Handwerkzeuge und Maschinen; Herstellung von Arbeitshilfen.

Fasserwerkstätte:

Zargenfassung.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Facheinschlägige Umsetzung von Gestaltungsaufgaben; anwenden der Grundtechniken anhand von Entwürfen.

Gürtlereiwerkstätte:

Facheinschlägige Umsetzung von Gestaltungsaufgaben mit Hilfe der Grundtechniken.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

– Reparaturen und Umarbeitungen materialgerecht ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Mattieren, Strukturieren; Patinieren, Weißsieden; Ätzen; Gewindeschneiden von Hand; Planung komplexer Arbeitsabläufe; Auswahl und Einsatz geeigneter Anwendungsverfahren; Herstellung von Arbeitshilfen.

Gürtlereiwerkstätte:

Aufziehen, Richten, Planieren; Anlaufschutz; Ziselieren, Abkanten, Umlegen, Bördeln, Sicken; Weichlöten; herstellen der benötigten Arbeitshilfen; Planung komplexer Arbeitsabläufe; Auswahl und Einsatz geeigneter Anwendungsverfahren.

Fasserwerkstätte:

Chatonfassung; eingeriebene Fassung.

Gusswerkstätte:

Blockguss; Abformen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Herstellung von einfachen Mechaniken: bewegliche Verbindungen und Verschlüsse, Schmuckelemente; entwurfsrelevante Auswahl, Anwendung und Kombination goldschmiedischer Techniken.

Gürtlereiwerkstätte:

Facheinschlägige Umsetzung von Gestaltungsaufgaben.

Fasserwerkstätte:

Fasstechniken.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Reparieren, Ändern.

Gürtlereiwerkstätte:

Reparieren.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

– Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen stil- und materialgerecht ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Eigenständige und vorgegebene Anwendung und Kombination von Verfahren und Materialien für Schmuckstücke und Objekte; herstellen der benötigten Werkzeuge und Arbeitshilfen.

Gusswerkstätte:

Formguss.

Fasserwerkstätte:

Individuelle Fassungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Eigenständige und vorgegebene Anwendung und Kombination von Gestaltungstechniken für Schmuckstücke und Objekte.

Gürtlereiwerkstätte:

Eigenständige Umsetzung von komplexen Gestaltungsaufgaben mit Hilfe der erlernten Techniken.

Fasserwerkstätte:

Entwurfsrelevante Anwendung und Kombination von Fasstechniken.

Gusswerkstätte:

Gusstechniken unter Berücksichtigung des Entwurfs und der seriellen Fertigung.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Restaurieren.

Fasserwerkstätte:

Reparieren; Ändern.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

– Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Eigenständige Anwendung und Kombination von Verfahren und Materialien für komplexe Schmuckstücke und Objekte; herstellen der benötigten Werkzeuge.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Eigenständige und vorgegebene Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Schmuckstücke und Objekte.

Gürtlereiwerkstätte:

Eigenständige Auswahl und Anwendung der erlernten Techniken zur Lösung von komplexen Gestaltungsaufgaben.

Fasserwerkstätte:

Entwurfsrelevante Auswahl, Anwendung und Kombination von Fasstechniken.

Gusswerkstätte:

Eigenständige Auswahl und Anwendung der Gusstechniken unter Berücksichtigung des Entwurfs.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Reparieren komplexer Objekte; Ändern; Restaurieren.

Gusswerkstätte:

Rekonstruktion und Reproduktion.

B.8 Ausbildungsschwerpunkt Interior- und Surfacedesign

8.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbenlehre; Grundlagen der Formen und Ordnungsprinzipien; Grundlagen der Proportionslehre; einfache Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Grundlagen der Konzepterstellung.

Bereich Design:

Surfacedesign: Grundlagen und Prinzipien der Motiventwicklung; Gliederung Motiv/Grund; Grundlagen für den Farbeinsatz; einfache Rapportierungsformen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen.

Interiordesign: Grundlagen Raumgestaltung; Basiswissen in den Bereichen Raumnutzung und Raumfunktion; Bedarfsanalyse; Möblierungsplan und Raumansichten; einfache Visualisierungsformen; Grundlagen der Ergonomie; Proportionslehre; Ordnungsprinzipien; Bestandsaufnahme.

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbkonzepte; Formen und Ordnungsprinzipien; Proportionslehre; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung.

Bereich Design:

Surfacedesign: einfache Motiventwicklung; anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; Gliederung Motiv/Grund; Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen.

Interiordesign: einfache Einrichtungskonzepte; Raumnutzung und Raumfunktion (privater Bereich); Grundlagen der Raumwirkung, Lichteinsatz, Farbeinsatz, Möblierung; Ergonomie; Grundlagen der Bedarfsanalyse; einfache Visualisierungsformen.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbkonzepte; Formen und Ordnungsprinzipien; Proportionslehre; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung.

Bereich Design:

Surfacedesign: Motiventwicklung; anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; Gliederung Motiv/Grund; Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen.

Interiordesign: Einrichtungskonzepte; Raumnutzung und Raumfunktion (privater Bereich); Raumwirkung, Lichteinsatz, Farbeinsatz, Möblierung; Ergonomie; Bedarfsanalyse; Visualisierungsformen.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbsysteme und Trends; komplexe Formen und Ordnungsprinzipien; Trendforschung; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung im Team.

Bereich Design:

Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten.

Surfacedesign: anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; komplexe Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen; Kollektion.

Interiordesign: Basiswissen Objektdesign; Raumdesign; Einrichtungskonzepte; komplexe Visualisierungsformen; Raumnutzung und Raumfunktion.

Dokumentation und Archivierung.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbsysteme und Trends; komplexe Formen und Ordnungsprinzipien; Trendforschung; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung im Team.

Bereich Design:

Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten.

Surfacedesign: anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; komplexe Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen; Kollektion.

Interiordesign: Basiswissen Objektdesign; Raumdesign; Einrichtungskonzepte; komplexe Visualisierungsformen; Raumnutzung und Raumfunktion.

Dokumentation und Archivierung.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche sowie organisatorische Grundbegriffe und Modelle beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektmanagement: Ablaufplanung; Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten; Teambildung und Entwicklung; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen; anwendungsbezogene Grundlagen Medien-, Urheber-, Nutzungsrecht; Grundlagen Datenschutz / Umgang mit Daten.

Surfacedesign: sinnvolle Berücksichtigung der Ausführungstechniken; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends; experimentelle Entwurfstechniken.

Interiordesign: komplexe Einrichtungskonzepte; Stile; Versorgungstechnik; Bauelemente; Materialien (Innenraum sowie Außenbereich); Visualisierungsformen.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche und organisatorische Systeme erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektmanagement: Ablaufplanung; Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten; Teambildung und Entwicklung; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen; anwendungsbezogene Grundlagen Medien-, Urheber-, Nutzungsrecht; Grundlagen Datenschutz / Umgang mit Daten.

Surfacedesign: sinnvolle Berücksichtigung der Ausführungstechniken; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends; experimentelle Entwurfstechniken.

Interiordesign: komplexe Einrichtungskonzepte; Stile; Versorgungstechnik; Bauelemente; Materialien (Innenraum sowie Außenbereich); Visualisierungsformen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche und organisatorische Systeme projektbezogen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektmanagement; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Finanzierung; projektbezogene Anwendung: Phasen, Methoden, Abläufe und Werkzeuge; Team-Building; Projektcontrolling; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen.

Surfacedesign: Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends.

Interiordesign: besondere Berücksichtigung aktueller innenarchitektonischer, raumgestalterischer und Möbeldesign Trends; Entwicklung umfassender Einrichtungskonzepte.

10.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektmanagement; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Finanzierung; projektbezogene Anwendung (Phasen, Methoden, Abläufe und Werkzeuge); Team-Building; Projektcontrolling; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen.

Surfacedesign: Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends.

Interiordesign: besondere Berücksichtigung aktueller innenarchitektonischer, raumgestalterischer und Möbeldesign Trends; Entwicklung umfassender Einrichtungskonzepte.

8.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel Darstellungstechniken und Komposition:

Objekte im Raum; einfache Kolorationstechniken für Pläne; Grundlagen der Stilisierung und Abstraktion.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Einführung in die Analyse und Interpretation von Fremd- und Eigenwerken.

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Grundlagen der Raumwirkung; zielgerichteter Farbeinsatz.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Grundlagen der Raumwirkung; zielgerichteter Farbeinsatz.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Raumwirkung im Innenraum; einfache Ansätze der Dekonstruktion; Grundlagen der digitalen und/oder analogen Technikkombinationen.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Raumwirkung im Innenraum; Licht und Schatten; einfache Ansätze der Dekonstruktion; Grundlagen der digitalen und/oder analogen Technikkombinationen; persönliche Stilmerkmale.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Raumwirkung im öffentlichen Bereich; Oberflächen darstellen; komplexe Licht- und Schattenwirkung; Dekonstruktion als Stilmittel; digitale und/oder analoge Technikkombinationen; experimentelle Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Raumwirkung im Außenraum; Oberflächen darstellen; komplexe Licht- und Schattenwirkung; Dekonstruktion als Stilmittel; digitale und/oder analoge Technikkombinationen; experimentelle Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Vielschichtiger Einsatz experimenteller Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.

10.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Vielschichtiger Einsatz experimenteller Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.

8.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Basiswissen Materialarten: Materialkunde, Eigenschaften und Einsatzgebiete im Innenraum; Grundlagen der Beleuchtung; Basiswissen Bauelemente; Bauaufnahme und Bauzeichnen; Grundlagen zur Plandarstellung: Normen, Möbelstandardmaße, Risse, Schnitte.

Bereich Medienlabor:

Visualisierung und Oberflächengestaltung: Vektor- und Bildbearbeitungsprogramme, Grundraster, Flächenverteilung, einfache Rapporte; analoge und digitale Plandarstellung: CAD-Software, maßstäbliches Zeichnen, Perspektiven, Koloration (Schwerpunkt Innenraum).

II. Jahrgang:

3.

und 4.Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Materialien und deren Verarbeitungsmethoden im Innenraum: Aufbau, Verbindungstechniken, Bearbeitungsmöglichkeiten, Technologien zur Oberflächengestaltung; anorganische Rohstoffe und Produkte: Nichtmetalle, Metalle, Halbmetalle; Beleuchtung: Arten, Lichtquellen, Einsatz; Farbeinsatz im Innenraum; Bauelemente; Bauaufnahme und Bauzeichnen; Wahrnehmungspsychologie, Raumwirkung, Raumnutzung; räumliche Zonen, Gliederungssysteme; Raumstrukturierung.

Bereich Medienlabor:

Visualisierung und Oberflächengestaltung; Design- und Objektvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); komplexe Raster, kombinierte Rapporte, Mapping, Modellierung (Einzelobjekte); digitale Plandarstellung: Perspektive, Anwendungen im privaten Innenraum.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Vertiefendes Wissen über Materialien und deren Verarbeitungsmethoden im Innenraum: Aufbau, Verbindungstechniken, Bearbeitungsmöglichkeiten, Technologien zur Oberflächengestaltung; organische Rohstoffe und Produkte: Kunststoffe, Farbstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel; Möbeldesign für den privaten Bereich, Ergonomie; Beleuchtung im halböffentlichen Raum: Arten, Lichtquellen, Einsatz, Umweltschutz; Basiswissen Baukunde; Basiswissen Architekturkunde; Bauaufnahme und Bauzeichnen; Bauzeichnungen für eine folgende Bauausführung; Raumarten: privat, halböffentlich, öffentlich, räumliche Zonen, barrierefreier Raum; Raumnutzung und Raumfunktionen; Wegführung.

Bereich Medienlabor:

Visualisierung und Oberflächengestaltung; Design- und Objektvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); Grundlagen generative Oberflächengestaltung, Modellierung (Objekte und Raum), Texturierung; Grafik und Layout: Grundlagen Corporate Design, Druckvorbereitung; digitale Plandarstellung: Anwendungen im halböffentlichen Raum.

IV. Jahrgang:

7.

und 8.Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Materialien und deren Verarbeitungsmethoden im halböffentlichen und öffentlichen Bereich (Innenraum und Außenbereich): Aufbau, Verbindungstechniken, Bearbeitungsmöglichkeiten, Technologien zur Oberflächengestaltung; spezielle Anforderungen; Möbeldesign für den halböffentlichen und öffentlichen Bereich; Beleuchtung im Außenbereich; Wegführung; Versorgungstechnik; Basiswissen Architekturkunde, Bauwesen; Bauzeichnungen für eine folgende Bauausführung; Umweltschutz und Nachhaltigkeit; aktuelle gesellschaftliche Themen: Vor- und Nachteile verschiedener Energiequellen, Nachhaltigkeit, Klimaproblematik; Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie.

Bereich Medienlabor:

Visualisierung und Oberflächengestaltung: Designvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); digital Painting, komplexe Montage, Beleuchtung, Rendern; digitale Plandarstellung: Anwendungen im halböffentlichen Bereichen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Medienlabor:

Visualisierung, Oberflächengestaltung und digitale Planerstellung: Designvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); projektbezogene Inhalte.

8.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

II. Jahrgang:

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

8.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designgeschichte

– Grundzüge der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Grundlegende Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.

Bereich Designgeschichte:

Grundlagen der Geschichte der angewandten Kunst und des Designs.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designgeschichte

– Grundzüge der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns erörtern.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Grundlegende Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.

Bereich Designgeschichte:

Grundlagen der Geschichte der angewandten Kunst und des Designs.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designgeschichte

– relevante Entwicklungen und Bereiche der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.

Bereich Designgeschichte:

Geschichte der angewandten Kunst und des Designs.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designgeschichte

– relevante Entwicklungen und Bereiche der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Wechselwirkung von Geisteshaltungen und Bildkonzepten.

10.

Semester:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Wechselwirkung von Geisteshaltungen und Bildkonzepten.

8.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Metallwerkstätte:

Basiswissen Werkzeugkunde.

Holzwerkstätte:

Basiswissen Werkzeugkunde.

Kunststoffwerkstätte:

Basiswissen Werkzeugkunde.

Werkstätte für Formgebung:

Basiswissen objektorientierter Schnittkonstruktion und Konfektionierung.

Modellierwerkstätte:

Basiswissen im Prototypenbau; Basiswissen in Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Modellbauwerkstätte:

Basiswissen im Modellbau; Raumvermessung; Basiswissen in Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Basiswissen in unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.

Bereich Gestaltungstechniken:

Metallwerkstätte:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Holzwerkstätte:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Kunststoffwerkstätte:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Werkstätte für Formgebung:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Modellierwerkstätte:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Modellbauwerkstätte:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Metallwerkstätte:

Basiswissen Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde.

Holzwerkstätte:

Basiswissen Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde.

Kunststoffwerkstätte:

Basiswissen Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde.

Werkstätte für Formgebung:

Objektorientierte Schnittkonstruktion und Konfektionierung.

Modellierwerkstätte:

Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Modellbauwerkstätte:

Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.

Bereich Gestaltungstechniken:

Metallwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

Holzwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

Kunststoffwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

Werkstätte für Formgebung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

Modellierwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

Modellbauwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Metallwerkstätte:

Komplexe Verbindungsmethoden.

Holzwerkstätte:

Komplexe Verbindungsmethoden.

Kunststoffwerkstätte:

Komplexe Verbindungsmethoden.

Werkstätte für Formgebung:

Objektorientierte Fertigungstechniken im räumlichen Kontext.

Modellierwerkstätte:

Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Modellbauwerkstätte:

Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.

Bereich Gestaltungstechniken:

Metallwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Holzwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Kunststoffwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Werkstätte für Formgebung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Modellierwerkstätte:

Projektbezogene Umsetzung von Modellen und Prototypen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Modellbauwerkstätte:

Projektbezogene Umsetzung von Modellen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Metallwerkstätte:

Basiswissen Montagetechniken.

Holzwerkstätte:

Basiswissen Montagetechniken.

Hardware Labor:

Basiswissen im Bereich Elektrik.

Modellierwerkstätte:

Unterschiedliche Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Modellbauwerkstätte:

Unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Unterschiedliche Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.

Bereich Gestaltungstechniken:

Metallwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Holzwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Kunststoffwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Werkstätte für Formgebung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Modellierwerkstätte:

Projektbezogene Umsetzung von Modellen und Prototypen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Modellbauwerkstätte:

Projektbezogene Umsetzung von Modellen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltungstechniken:

Metallwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Holzwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Kunststoffwerkstätte:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Werkstätte für Formgebung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.

Modellierwerkstätte:

Projektbezogene Umsetzung von Modellen und Prototypen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Modellbauwerkstätte:

Projektbezogene Umsetzung von Modellen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht

E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übung

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2.

Religion

Siehe Anlage 1.

3.

Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4.

Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte

Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 bis B.8 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übung

Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 3 Abs. 4

Anlage 1.1

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ART AND DESIGN

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik12 2 2 2 2 2 10 (III)/III
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie2, Geschichte und Politische Bildung 2 2 2 2 – 8 III
5. Wirtschaft und Recht3 – – – 3 2 5 II bzw. III
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 IVa
7. Angewandte Mathematik 3 2 2 2 2 11 I
8. Naturwissenschaften 3 2 2 2 – 9 II
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Entwurf4 4 4 4 4 6 22 I
2. Darstellung und Komposition5 5 5 4 2 2 18 II
3. Technologien und angewandte Informatik6 6(4) 6(4) 7(5) 7(5) 7(5) 33 I
4. Design und Kommunikation7 – 2 2 2 3 9 II
5. Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie – – 2 2 2 6 III
6. Atelier und Produktion 3 5 5 5 5 23 IV
C. Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz8 1(1) 1(1) – – – 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 36 37 38 38 36 185
Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
B.1 Angewandte Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik
1.1 Entwurf4 4 4 4 3 4 19 I
1.2 Darstellung und Komposition5 5 5 3 3 3 19 II
1.3 Technologien und angewandte Informatik9 6(4) 6(4) 8(6) 7(5) 8(6) 35 I
1.4 Design und Kommunikation7 – 2 2 2 3 9 II
1.5 Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie – – 2 2 2 6 III
1.6 Atelier und Produktion 3 5 5 5 5 23 IV
B.2 Bildhauerei-Objektdesign
2.1 Entwurf4 4 4 4 4 6 22 I
2.2 Darstellung und Komposition5 5 5 4 2 2 18 II
2.3 Technologien und angewandte Informatik6 6(4) 6(4) 7(5) 7(5) 7(5) 33 I
2.4 Design und Kommunikation7 – 2 2 2 3 9 II
2.5 Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie – – 2 2 2 6 III
2.6 Atelier und Produktion 3 5 5 5 5 23 IV
B.3 Graviertechnik
3.1 Entwurf4 4 4 4 4 6 22 I
3.2 Darstellung und Komposition5 5 5 4 2 2 18 II
3.3 Technologien und angewandte Informatik6 6(4) 6(4) 7(5) 7(5) 7(5) 33 I
3.4 Design und Kommunikation7 – 2 2 2 3 9 II
3.5 Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie – – 2 2 2 6 III
3.6 Atelier und Produktion 3 5 5 5 5 23 IV
B.4 Keramik Art Craft
4.1 Entwurf4 4 4 4 4 6 22 I
4.2 Darstellung und Komposition5 5 5 4 2 2 18 II
4.3 Technologien und angewandte Informatik6 6(4) 6(4) 7(5) 7(5) 7(5) 33 I
4.4 Design und Kommunikation7 – 2 2 2 3 9 II
4.5 Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie – – 2 2 2 6 III
4.6 Atelier und Produktion8 3 5 5 5 5 23 IV
B.5 Kunstschmiede und Metallplastik
5.1 Entwurf4 4 4 4 4 6 22 I
5.2 Darstellung und Komposition5 5 5 4 2 2 18 II
5.3 Technologien und angewandte Informatik6 6(4) 6(4) 7(5) 7(5) 7(5) 33 I
5.4 Design und Kommunikation7 – 2 2 2 3 9 II
5.5 Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie – – 2 2 2 6 III
5.6 Atelier und Produktion 3 5 5 5 5 23 IV
B.6 Produktdesign
6.1 Entwurf4 4 4 4 4 6 22 I
6.2 Darstellung und Komposition5 5 5 4 2 2 18 II
6.3 Technologien und angewandte Informatik6 6(4) 6(4) 7(5) 7(5) 7(5) 33 I
6.4 Design und Kommunikation7 – 2 2 2 3 9 II
6.5 Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie – – 2 2 2 6 III
6.6 Atelier und Produktion 3 5 5 5 5 23 IV
B.7 Schmuck
7.1 Entwurf4 4 4 4 4 6 22 I
7.2 Darstellung und Komposition5 5 5 4 2 2 18 II
7.3 Technologien und angewandte Informatik6 6(4) 6(4) 7(5) 7(5) 7(5) 33 I
7.4 Design und Kommunikation7 – 2 2 2 3 9 II
7.5 Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie – – 2 2 2 6 III
7.6 Atelier und Produktion 3 5 5 5 5 23 IV
B.8 Interior- und Surfacedesign
8.1 Entwurf4 4 4 4 4 6 22 I
8.2 Darstellung und Komposition5 5 5 4 2 2 18 II
8.3 Technologien und angewandte Informatik6 6(4) 6(4) 7(5) 7(5) 7(5) 33 I
8.4 Design und Kommunikation7 – 2 2 2 3 9 II
8.5 Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie – – 2 2 2 6 III
8.6 Atelier und Produktion 3 5 5 5 5 23 IV
D. Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
E. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache10 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik – – 2 2 – III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium – 2 – – – III
4. Forschen und Experimentieren 2 – – – – III
5. Entrepreneurship und Innovation – – – 2 – III
F. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
G. Förderunterricht11
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht".

4 Mit Übungen und einschließlich Projektmanagement.

5 Mit Übungen und einschließlich Darstellender Geometrie.

6 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im I. und II. Jahrgang jeweils vier Wochenstunden und im III. bis V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden. Mit Übungen im Laboratorium im III. bis V. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden.

7 Kann teilweise in einer 2. lebenden Fremdsprache unterrichtet werden. In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A., B. bzw. B.1 bis B.8 angeführten Pflichtgegenständen.

9 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im I. und II. Jahrgang jeweils vier Wochenstunden, im III. und V. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden und im IV. Jahrgang zwei Wochenstunden. Mit Übungen im Laboratorium im III. bis V. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden.

10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen
1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I)
2. Religion 2 (III)
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 x2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand des alternativen Ausbildungsschwerpunktes, Verbindliche Übung
4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte1
Gesamtwochenstundenzahl x3
Freigegenstände und Unverbindliche Übung4

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Art und Design; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Art und Design.

4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Art und Design.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:

Gemeinsames Ziel der Ausbildungsschwerpunkte der Höheren Lehranstalt für Art and Design ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse in Berufen mit hohem gestalterischen, kommunikativen und technologisch-innovativen Anspruch.

Qualitätsorientierte, selbstständige Projektierung und Ausführung erfordern eine Verknüpfung von Kenntnissen in Bereichen der Konzeption, der Visualisierung, des bewussten Materialeinsatzes, der Konstruktion und Funktion und des formalen Ausdrucks unter Einbeziehung der Wirtschaftserfordernisse.

Die bewusste und qualitätsvolle Gestaltung von Objekten durch die Synthese von Material, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit versteht sich als interdisziplinäre Handlung.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

1.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design können eigenverantwortlich konzeptionelle kreative Tätigkeiten auf dem Gebiet des Entwurfs und der Gestaltung sowie Tätigkeiten in den Bereichen der Planung, der Konstruktion und des Projektmanagements, der Umsetzung und Fertigung von Objekten sowie der Restaurierung und Prototypenerstellung ausführen. Sie können im gestaltenden Handwerk, in designorientierten Berufen, in der Kreativwirtschaft und im Kunst- und Kulturmanagement eingesetzt werden oder selbstständig im Designbereich tätig sein. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Angewandte Malerei–Oberflächendesign–Restaurierungstechnik werden in Maler- und Beschichtungstechnik-, Vergolder-, Restaurierungs- und Dekorateurbetrieben, in der Schilderherstellung, im Messebau, im Baunebengewerbe, in der Farbenindustrie, in Grafik- und Designbüros, in Druckereien und in der Bühnenbild- und Innenraumgestaltung eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Bildhauerei-Objektdesign werden in Designbüros, in Bildhauerei-, Steinmetz- und Restaurierungsbetrieben, im Modell- und Messebau und in der Schmuck- und Bühnenbildgestaltung eingesetzt. Sie arbeiten im Ausstattungsbereich für Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Graviertechnik werden in Graveurbetrieben, in Betrieben der Metalltechnik, im Werkzeug- und Formenbau, im Modellbau, in Prägeanstalten, in der Herstellung von Brillenfassungen, in der Schilderherstellung, in Designbüros und in Druckereien eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Projekten tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Keramik Art Craft werden in Betrieben der Keramik- und Porzellanherstellung, in Platten-, Fliesen- und Kachelherstellungs- und Verarbeitungsbetrieben, in Hafnerbetrieben, in der Baukeramik, im Baunebengewerbe und in Designbüros eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Kunstschmiede und Metallplastik werden in Schmieden und Schlossereibetrieben, im Stahlbau und Baunebengewerbe, in Metalltechnik- und Maschinenbaubetrieben, in Designbüros und Restaurierungsbetrieben, in der Landmaschinentechnik, im Werkzeug- und Formenbau und in der industriellen Fertigung eingesetzt. Sie arbeiten im Ausstattungsbereich für Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Produktdesign werden in Designbüros, in der Konsum- und Investitionsgüterindustrie, im Industriedesign, in der Produkt- und Modellentwicklung, im Dekorationsbereich und im Messebau eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Projekten und Bewilligungsverfahren tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Schmuck werden in Gold- und Silberschmiedebetrieben, in Juwelierbetrieben, in der Schmuck- und Modeschmuckindustrie, in Gürtlerei- und Metalltechnikbetrieben, in der Herstellung von Brillenfassungen und in Designbüros eingesetzt. Sie sind im Bereich der Gemmologie, des Schmuck-, Edelstein- und Antiquitätenhandels und im Auktionsbereich tätig.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Interior- und Surfacedesign werden in der Bau-, Planungs-, Textil- und Möbelindustrie, in Architekturbüros, Ateliers, Designstudios und in der Lichtplanung eingesetzt. Sie können in den Bereichen der Innenraumgestaltung, der Musterung und Gestaltung textiler und anderer Oberflächen tätig werden. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.

Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:

Die Schwerpunktausbildungen vermitteln berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse und fördern die Aneignung von berufsübergreifenden Fähigkeiten und die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit.

In Ergänzung und Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design im Besonderen

– die Fähigkeit, selbstverantwortlich in den Anwendungsbereichen von angewandter Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik, Bildhauerei-Objektdesign, Graviertechnik, Keramik Art Craft, Kunstschmiede und Metallplastik, Produktdesign, Schmuck und Interior- und Surfacedesign konzeptionelle Projekte und Objekte zu entwickeln und umzusetzen;

– ein fundiertes Wissen über Aufbau und Funktion von Produkten im zwei- und dreidimensionalen Bereich;

– theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten hinsichtlich Material, Materialeigenschaften, Be- und Verarbeitungsmethoden, Maschinen sowie Fertigungsprozessen in den fachspezifischen Werkstätten;

– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in den Unterrichtsgegenständen Atelier und Produktion, Entwurf, Technologien und angewandte Informatik sowie Darstellung und Komposition und durch praxisbezogene Projektarbeiten sowie betrieblichen Pflichtpraktika erworben haben;

– Kenntnisse über aktuelle Design- und Kommunikationstheorien, die ua. im Unterrichtsgegenstand Design und Kommunikation vermittelt werden und können deren wissenschaftliche Ergebnisse in ihre Entwürfe bezüglich Funktion und Wirkung einfließen lassen;

– eine auf die Berufspraxis abgestimmte betriebswirtschaftliche und rechtliche Bildung, umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Prozessorientierung und Projektsteuerung sowie Kompetenz in Projektmanagement, Controlling und Entrepreneurship. Diese Kenntnisse werden in den Unterrichtsgegenständen Wirtschaft und Recht und Entwurf vermittelt.

– das erforderliche fachbezogene Verständnis der mathematisch-naturwissenschaftlichen, technologischen und informationstechnischen Grundlagen, die in den Unterrichtsgegenständen Angewandte Mathematik, Naturwissenschaften und Technologien und angewandte Informatik vermittelt werden;

– kommunikative Kompetenz, welche die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Präsentationsformen einschließt, die ua. in den Unterrichtsgegenständen Design und Kommunikation, Deutsch und Englisch vermittelt wird.

2.

Berufsbezogene Lernergebnisse:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design können

– Entwürfe, Objekte, Modelle und Prototypen aus gestalterischer, technologischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, branchenüblichen Vorschriften und Normen planen, konstruieren und umsetzen;

– Objekte des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes berufsspezifisch visualisieren;

– Entscheidungen bezüglich Projektorganisation, Ausschreibungen, Projektmanagement, Kalkulation und Vergabe von Vor- und Produktionsleistungen treffen;

– Entwurfsprozesse und Arbeitsabläufe planen, Projekte in ihrer Umsetzung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern sowie Entwurfsprozesse und Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;

– berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren;

– innovative technische und gestalterische Entwicklungen im Bereich Design erkennen, analysieren und in die Arbeitsprozesse integrieren.

2.1 Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:

Darstellung und Komposition:

Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen Phänomene der Wahrnehmung berücksichtigen und unterschiedliche Darstellungsmittel sowie Visualisierungsformen in der Bandbreite zwischen konkreter und abstrakter Darstellung analysieren und differenziert einsetzen. Sie können komplexe Aufgaben kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln.

Im Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungen kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln, umsetzen und präsentieren. Sie können komplexe Werke rezipieren, reflektieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.

Im Bereich Angewandte Darstellende Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Koordinatensysteme verstehen sowie dreidimensionale zusammengesetzte Objekte normgerecht darstellen, erfassen und konstruktiv bearbeiten. Sie können Raumtransformationen zur Erzeugung dreidimensionaler Objekte und verschiedene Abbildungsverfahren zur Darstellung derselben anwenden.

Technologien und angewandte Informatik:

Im Bereich Grundlagen der Medientechnologien können die Absolventinnen und Absolventen Hardwarekomponenten und deren Funktionen sowie marktübliche Betriebssysteme beschreiben und ihre Arbeitsumgebung einrichten, gestalten und verwalten. Sie können Internetdienste auswählen und deren grundsätzlichen Funktionen anwenden sowie mit Hilfe von Tabellenkalkulation und Datenbanken Aufgaben durchführen.

Im Bereich Sicherheit und Umwelt können die Absolventinnen und Absolventen die sicherheitstechnischen Aspekte des Berufsfeldes beschreiben, sich selbst und andere schützen und gegebenenfalls erforderliche Hilfsmaßnahmen einleiten. Sie können einen systematischen und nach sicherheitstechnischen, umwelttechnischen und gesetzlichen Erfordernissen angepassten Arbeitsplatz führen. Sie können Stoffkreisläufe der Ökosphäre, Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, und Maßnahmen zur Schadstoffverringerung benennen.

Design und Kommunikation:

Im Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie können die Absolventinnen und Absolventen wahrnehmungspsychologische Phänomene erläutern und bewerten. Sie können Grundlagen der Semiotik erklären und Kommunikation als einen komplexen Prozess erfassen und analysieren. Sie können verschiedene Formen medialer Kommunikation beurteilen und für definierte Kommunikationsaufgaben Umsetzungsstrategien entwickeln.

Im Bereich Marketing und Werbung können die Absolventinnen und Absolventen die betriebs- und volkswirtschaftliche Bedeutung von Marketing und Werbung erklären und Grundlagen der Werbeplanung beschreiben. Sie können die Bedeutung der Werbepsychologie erkennen und beurteilen, Grundlagen der Marktforschung und der Öffentlichkeits- und Pressearbeit beschreiben und die daraus gewonnenen Erkenntnisse anwenden.

Kunstgeschichte und Kulturphilosophie:

Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können sich die Absolventinnen und Absolventen der Fachsprache und Fachliteratur im Kontext bedienen. Sie können Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und ihre sozio-kulturellen Hintergründe zuordnen, erläutern, vergleichen und analysieren.

Im Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Termini der Analyse und Interpretation von Kunst und Design selbstständig anwenden.

Im Bereich Designgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen Aspekte der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts erläutern, analysieren und beurteilen.

2.2 Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte:

Ausbildungsschwerpunkt Angewandte Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik, Abschnitt B.1:

Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe für die Gestaltung von Fläche und Raum mit Farben und Formen anfertigen und in Projekten anwenden.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen visuelle Botschaften erkennen und mit Hilfe analoger und digitaler Visualisierungen und unter Berücksichtigung von Komposition, Farbe, Licht, Raumsituationen und technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwickeln, inszenieren und reflektieren. Sie können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern und das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, dokumentieren, präsentieren und argumentieren.

Im Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel können die Absolventinnen und Absolventen die Geschichte der Kalligrafie wiedergeben und können kalligrafische Werke erstellen. Sie können die Wechselwirkung zwischen Typografie, Gestaltung und Werbung erklären, die Erkenntnisse daraus anwenden und Schrift im Kontext mit der Gestaltung analysieren, reflektieren und anwenden.

Darstellung und Komposition in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen individuelle künstlerische Konzepte erstellen, analysieren und entwickeln.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen Werk- und Beschichtungsstoffe, Pigmente, Farbstoffe, Metalle, Metalllegierungen, Additive sowie Binde- und Lösemittel entsprechend den Anforderungen auswählen und unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können Wechselwirkungen zwischen Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit beschreiben und beurteilen. Sie können Rekonstruktions-, Druck-, Reproduktions-, Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren, historische Imitationstechniken und Restaurierungsverfahren erläutern. Sie können naturwissenschaftliche sowie physiologische und psychologische Phänomene von Licht, Farbe und Farbsystemen beschreiben.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge der digitalen Bilderfassung und Bildbearbeitung sowie der Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung anwenden. Sie können Hardware der Schilderherstellung und Software der Fassaden- und Innenraumgestaltung, der Schilderherstellung und des 3D-Modellings der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen. Sie können Reproduktions- und Druckverfahren anwenden.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Untergrundprüfungen, Versuchsreihen und Schadensanalysen zu Beschichtungen, Materialeigenschaften, Sanierungsmaßnahmen, Sonderbeschichtungen und marktreifen Produktneuheiten der angewandten Malerei und der Schilderherstellung beschreiben, anwenden, analysieren und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse daraus resultierende Maßnahmen treffen. Sie können Prüf- und Analyseverfahren für historische Material- und Objektproben durchführen, analysieren und auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Design und Kommunikation in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche technologische Verfahren in ihrer kommunikativen, strukturellen und bedeutungsrelevanten Dimension erfassen sowie Phänomene der visuellen Kommunikation beschreiben. Sie können Bedeutung und Kommunikation von Attributen und Materialien im zeitgeschichtlichen Kontext zuordnen, Prozesse der Erhaltung gesellschaftsrelevanter Objekte und Ensembles beschreiben und Fachterminologie anwenden.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Muster, Modelle, Vervielfältigungs- Kombinations- und Applikationsverfahren, Beschichtungsverfahren, geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren im Zusammenhang mit Vorbehandlung, Aufbau, Zubereitungs-, Übertragungs- und Anwendungstechniken der angewandten Malerei analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren. Sie können Farbe als Malmittel nach Gesetzmäßigkeiten zuordnen und einsetzen.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungstechniken der angewandten Malerei auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.

Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Inhalt, Stil und Material analysieren sowie historische und aktuelle Verfahren der Konservierung, Rekonstruktion und Restaurierung analysieren und anwenden.

Ausbildungsschwerpunkt Bildhauerei-Objektdesign, Abschnitt B.2:

Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Objekte entwerfen sowie Modelle für die fachspezifischen Werkstätten erstellen und in Projekten anwenden.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Modelle und Objekte unter Berücksichtigung von Ästhetik, Proportion, Funktionalität, Ergonomie und technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwickeln, inszenieren und reflektieren und mit Hilfe analoger und digitaler Visualisierungen präsentieren. Sie können visuelle Botschaften erkennen. Sie können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

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