Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2015-09-18
Letzte Aktualisierung 2023-01-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 17
Änderungshistorie JSON API

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen Holz-, Kunststoff-, Metall- und Steinbearbeitungsverfahren, Verbindungs- und Sondertechniken, Gusstechniken, Formen- und Modellbau sowie Reproduktionsverfahren beschreiben, entsprechend den Anforderungen auswählen, unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können Eigenschaften von keramischen Massen, Hölzern, Metallen, Kunststoffen, Steinen, mineralischen Füll- und Gussmassen beschreiben und beurteilen. Sie können Rekonstruktions-, Konservierungs- und Restaurierungsverfahren beschreiben, beurteilen und auswählen. Sie können Farbsysteme und deren Anwendungen erläutern. Sie können die Anatomie des menschlichen Körpers wiedergeben. Sie können anatomische und ergonomische Gesetzmäßigkeiten bezeichnen, erläutern und analysieren.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Soft- und Hardware des 3DModellings der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen. Sie können Werkzeuge der digitalen Bilderfassung und Bildbearbeitung sowie der Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung anwenden. Sie können Reproduktions- und Druckverfahren anwenden.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Material- und Schadensanalyse zu keramischen Massen, Hölzern, Metallen, Metalllegierungen, Kunststoffen, Steinen und Kunststeinen beschreiben, anwenden, analysieren, dokumentieren und auf Grund der Ergebnisse daraus resultierende Maßnahmen treffen. Sie können Klebe-, Verbindungs- und Sondertechniken für Material- und Objektproben durchführen, analysieren und dokumentieren. Sie können Sondertechniken der Konservierung und Rekonstruktion durchführen, dokumentieren und analysieren.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Modelle, Objekte und Prototypen erstellen, Abformungs-, Guss-, Verbindungs-, Vervielfältigungs- und Verformungsverfahren analysieren, auswählen, anwenden und evaluieren.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe von skulpturalen, plastischen und funktionalen Objekten und Schmuck materialgerecht umsetzen, individuelle technische Problemlösungen entwickeln und Prototypen erstellen.

Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie historische und aktuelle Verfahren der Konservierung, Rekonstruktion und Restaurierung analysieren und anwenden.

Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik, Abschnitt B.3:

Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden anwenden. Sie können Entwürfe von zwei- und dreidimensionalen Objekten für den Metallbereich anfertigen und fachadäquat einsetzen.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungen aus dem Bereich des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln. Sie können funktionale Objekte und Kleinskulpturen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwerfen und präsentieren. Sie können Modelle und Prototypen aus den Bereichen der objektbezogenen Gravur und als Vorbereitung von Druck- und Prägeprodukten, sowohl als handwerkliches Produkt und als auch unter Berücksichtigung serieller Umsetzungsmöglichkeiten entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.

Im Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel können die Absolventinnen und Absolventen zwei- und dreidimensionale Schrift gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert anwenden und gestalterisch professionell einsetzen. Sie können Typografie unter Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs an Gebrauchsgegenständen anwenden.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe, edle und unedle Metalle und Metalllegierungen, Kunststoffe, Verarbeitungsprozesse und Maschinen beschreiben und den Anforderungen entsprechend auswählen. Unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen können Sie Verarbeitungsprozesse analysieren und gegebenenfalls adaptieren. Sie können die wichtigsten historischen und aktuellen handwerklich-künstlerischen Oberflächen- und Gestaltungstechniken beschreiben und beurteilen. Die Absolventinnen und Absolventen können Werkzeugmaschinen, Herstellungsverfahren und Software zur Erzeugung branchentypischer Produkte oder Prototypen beschreiben und den Anforderungen entsprechend auswählen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen 3D-Konstruktionssoftware sowie Soft- und Hardware für digitale Bilderfassung und -bearbeitung, für Grafik- und für Layout- und Präsentationserstellung der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Metallbearbeitungsverfahren sowie einfache und weiterführende Techniken der Handgravur anwenden. Darüber hinaus haben sie Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung branchenüblicher Werkzeugtechnologie und CNC-Technik, welche von der Erstellung von Datenmodellen über die CAM-Programmierung bis zum Anfertigen komplexer Werkstücke reichen. Sie können praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Kunstgeschichte und Kulturphilosophie in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen heraldische Grundlagen erläutern und auf Gestaltungsaufgaben anwenden.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Materialien, Maschinen und Handwerkzeuge der Graviertechnik auswählen und Modelle, Objekte und Produkte erstellen. Sie können Umform- und Oberflächentechniken sowie Präge-, Treib-, Gravier- und Vervielfältigungsverfahren analysieren, auswählen, anwenden und evaluieren. Sie können für einzelne Techniken Arbeitshilfen und Spezialwerkzeuge herstellen.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Materialien, Techniken und Arbeitsabläufe auswählen und kombinieren sowie komplexe Gravuren und Objekte entwickeln und erstellen. Sie können spezielle Oberflächen-, Hand- und Maschinengravur-Techniken in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität auswählen und anwenden. Sie können Reliefmodelle gestalten und Prägewerkzeuge unter Anwendung und Kombination verschiedener Techniken anfertigen.

Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren und Reparaturen, Umarbeitungen, Restaurierungen und Ergänzungen an getriebenen Arbeiten, profanen und sakralen Metallobjekten material- und stilgerecht ausführen.

Ausbildungsschwerpunkt Keramik Art Craft, Abschnitt B.4:

Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen keramische Objekte entwerfen. Sie können gestalterische Kriterien, ihre individuelle Gestaltungsabsicht und werkstofforientierte Ausführungsmöglichkeiten in Beziehung setzen.

Im Bereich Design sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, ihre Entwurfsentwicklungen keramischer Objekte unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler und ökonomischer Anforderungen darzustellen und mit Unterstützung analoger und digitaler Präsentationsformen entsprechend ihres Projektziels zu kommunizieren. Die Absolventinnen und Absolventen können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen keramische Rohstoffmischungen und Herstellungsverfahren für ein Sinterprodukt auswählen. Sie kennen Maschinen und Geräte keramischer Verfahrenstechniken und können diese bedienen. Sie kennen Klebe- und Verbindungstechniken. Sie können den chemisch-physikalischen Gesamtprozess vom Rohstoff bis zum Produkt beschreiben. Sie können Materialien und Techniken des Abformens und des Vervielfältigens auswählen und anwenden.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Software zur Entwicklung virtueller dreidimensionaler Modelle und Objekte anwenden und können zur Herstellung realer Objekte 3D-Drucktechnologien einsetzen. Zu Dokumentations- und Präsentationszwecken ihrer Projekte können sie Geräte zur digitalen Bilderfassung und entsprechende Bildbearbeitungsprogramme und Grafik- und Layoutsoftware zur weiteren Datenaufbereitung anwenden sowie Präsentationsunterlagen erstellen. Sie können Objekte und räumliche Anordnungen planen, digitalisieren und als dimensioniertes Modell oder keramisches Objekt mit Hilfe von CAD und CAM gesteuerten Geräten produzieren.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen Rohstoffmischungen für keramische Oberflächen und Objekte als Probenreihen herstellen, über Wäge-, Misch-, Härte- und Brenneinrichtungen auf ihre Qualität prüfen sowie Ergebnisse analysieren und dokumentieren. Sie können Qualitätsunterschiede keramischer Oberflächen bewerten, deren Rohstoffzusammensetzung und Herstellungsverfahren verbessern sowie durch die Wahl des geeigneten Sinterverfahrens keramische Eigenschaften des Produktes beeinflussen. Sie können kaltkeramische sowie keramische Massen mit Zuschlagstoffen für unterschiedliche Anwendungen entwickeln.

Atelier und Produktion:

Im Bereich der Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die zur Herstellung serieller oder als Einzelstück geplanter keramischer Produkte notwendigen Arbeitsprozesse auftrags- und qualitätsorientiert ausführen. Sie können zeitgemäße Herstellungsmethoden und innovative Technologien in ihre Arbeitsprozesse einbinden.

Im Bereich der Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen unter Beachtung der keramischen Werkstoffeigenschaften geeignete Materialien und Materialkomponenten auswählen, ihre Entwürfe fachgerecht ausführen und individuelle, projektorientierte Gestaltungstechniken entwickeln und einsetzen.

Ausbildungsschwerpunkt Kunstschmiede und Metallplastik, Abschnitt B.5:

Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden anwenden. Sie können Entwürfe von zwei- und dreidimensionalen Objekten für den Schmiede- und Stahlbaubereich anfertigen.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Schmiedeobjekte, funktionale Objekte und Plastiken aus dem Metallbereich unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwerfen und präsentieren. Sie können Modelle und Prototypen aus dem schmiedischen Umfeld und aus dem Bereich des Stahlbaus handwerklich korrekt und unter Berücksichtigung serieller Umsetzungsmöglichkeiten entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.

Im Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel können die Absolventinnen und Absolventen dreidimensionale Schrift gestalterisch professionell und gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert einsetzen. Sie können Typografie unter Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs an Gebrauchsgegenständen anwenden.

Darstellung und Komposition in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen dreidimensionale Objekte als Vorbereitung für serielle Verfahren beurteilen, analysieren und projektbezogen einsetzen.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen spanabhebende und spanlose Bearbeitungsverfahren von Metallen und verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen beschreiben und entsprechend den Anforderungen auswählen. Sie können Bearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können metallurgische Grundlagen und Wärmebehandlungsverfahren beschreiben und beurteilen. Sie können branchentypische Sondertechniken beschreiben und den Anforderungen entsprechend auswählen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen 3D-Konstruktionssoftware sowie Soft- und Hardware für digitale Bilderfassung und -bearbeitung, für Grafik- und für Layout- und Präsentationserstellung der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Material-, Härte- und Festigkeitsprüfungen an unterschiedlichen Metallen und Metalllegierungen anwenden, analysieren und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse daraus resultierende Maßnahmen treffen. Sie können mechanische und chemische Oberflächentechniken für Objektproben durchführen, analysieren und dokumentieren. Sie können die verschiedenen Wärmebehandlungsverfahren gezielt einsetzen und analysieren. Sie können die Herstellung von Damaszenerstahl und die damit verbundenen Sondertechniken zur gezielten Herstellung verschiedener Muster durchführen, dokumentieren und analysieren.

Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen heraldische Grundlagen erläutern und auf Gestaltungsaufgaben anwenden.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Anwendungsverfahren, handwerkliche Schmiedetechniken, geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren des Fachbereiches analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren. Sie können Arbeitshilfen und Spezialwerkzeuge für ihren Fachbereich herstellen.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Gestaltungstechniken des Kunstschmiedes auswählen, kombinieren und in komplexen Aufgabenstellungen umsetzen. Sie können Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.

Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen, Restaurierungen und Ergänzungen an getriebenen Arbeiten, profanen und sakralen Metallobjekten material- und stilgerecht ausführen.

Ausbildungsschwerpunkt Produktdesign, Abschnitt B.6:

Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden auswählen und für ausgewählte Aufgabenstellungen des Produktdesigns anwenden.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Objekte aus dem Bereich der Konsum- und Investitionsgüter entwerfen und präsentieren. Sie können technische und wirtschaftliche Faktoren in den Produktdesignprozess integrieren, Gestaltungen nach Prinzipien des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowieProjekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen serielle Produktionsverfahren und deren Auswirkung auf den Gestaltungsprozess beschreiben, Prinzipien des ökologischen und ökonomischen Gestaltens themenbezogen erläutern und ergonomische Aspekte von Produkten, Arbeitsplätzen und räumlichen Situationen darstellen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen virtuelle Freiformmodelle erstellen und bewerten, computerunterstützte Visualisierungen anfertigen sowie verschiedene Arten der Bilderfassung projektbezogen anwenden.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen Produkte hinsichtlich der Usability und der technischen Realisierung analysieren und neue Technologien im Bereich des Prototypenbaus sowie der Fertigungstechnik für den Modellbau einsetzen.

Design und Kommunikation in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Usability von Benutzeroberflächen und Produkten analysieren und bewerten.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Verfahren des Modell- und Prototypenbaus auswählen, ausführen und evaluieren.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Maßstabsmodelle und haptische Modelle unter Berücksichtigung technischer und kommunikativer Aspekte analysieren und anfertigen, um Proportionsmodelle, Funktionsmuster, Designmodelle und Prototypen zu realisieren.

Ausbildungsschwerpunkt Schmuck, Abschnitt B.7:

Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden anwenden. Sie können Schmuck und Kleinobjekte entwerfen.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Schmuckgestaltung und Gestaltungen aus dem Bereich der Kleinobjekte und des Objektdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln. Sie können Schmuck, funktionale Objekte und Kleinskulpturen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren als Unikate oder unter besonderer Berücksichtigung serieller Fertigungsmethoden entwerfen und präsentieren. Sie können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, dokumentieren, präsentieren und argumentieren.

Darstellung und Komposition in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen serielle Verfahren beurteilen, analysieren und projektbezogen einsetzen.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren und Sondertechniken der Schmuckherstellung entsprechend den Anforderungen auswählen, unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können Edel- und Unedelmetalle, Legierungen, Hilfsstoffe, Edel- und Schmucksteine, künstliche Edel- und Schmucksteine sowie deren Handelsformen beschreiben und einschlägige Normen und Richtlinien den berufsbezogenen Verfahren zuordnen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Soft- und Hardware für digitale Bilderfassung und -bearbeitung, für Grafik- und für Layout- und Präsentationserstellung sowie 3DKonstruktionssoftware der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen Sondertechniken der Schmuckherstellung, bewegliche Verbindungsmechaniken, Verschlussmechaniken, Gusstechniken und Fasstechniken anwenden, analysieren und dokumentieren. Sie können praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen in den Werkstätten geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren der Schmuckherstellung analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe von Schmuck, funktionalen Objekten und Kleinskulpturen materialspezifisch umsetzen sowie individuelle technische Problemlösungen entwickeln. Sie können in den Werkstätten Gestaltungstechniken auswählen und Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen.

Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen an Schmuck und Objekten stil- und materialgerecht analysieren und ausführen.

Ausbildungsschwerpunkt Interior- und Surfacedesign, Abschnitt B.8:

Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Werkzeuge und Gestaltungsmethoden zur Erstellung von Raum- und Einrichtungskonzepten und der Muster- und Kollektionsentwicklung anwenden. Sie können in der konzeptuellen Phase technische und gestalterische Rahmenbedingungen der Architektur und relevanter Produktionsprozesse abschätzen und berücksichtigen.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen die technischen und gestalterischen Komponenten hinsichtlich Raumplanung und Raum- und Mustergestaltung in Einklang bringen. Sie können das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte im Bereich der Raum- und Oberflächengestaltung analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren. Sie können die für die Bereiche der Innenraumgestaltung und Oberflächenentwicklung gesellschaftsspezifischen Aspekte, wie beispielsweise Trends, regionale Unterschiede und berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche und organisatorische Systeme, projektbezogen einbeziehen.

Darstellung und Komposition in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen analoge Architekturstudien und konzeptuelle Raumskizzen erstellen.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Roh- und Werkstoffe, Halbfertigprodukte, technische Bausysteme und Normen der Innenarchitektur sowie für das Interior relevante Produktionsprozesse entsprechend den Anforderungen im Bereich der Raumgestaltung, Modell- und Musterentwicklung auswählen und unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie sind in der Lage, die unterschiedlichsten technischen Komponenten räumlicher Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Lichterfordernis, Elektrifizierung oder erforderliche Rohrgefälle in Planung und Konstruktion, zu berücksichtigen. Sie kennen das im Sinne einer nachhaltigen Planung relevante Zusammenspiel ökologischer, ökonomischer, sozio-kultureller und funktionaler Qualität.

Im Bereich Grundlagen der Medientechnologien kennen die Absolventinnen und Absolventen branchennahe Softwareprodukte für ein rechnerunterstütztes Konstruieren (computer-aided design), räumliches Visualisieren (3D-Software) sowie virtuelles Simulieren und Planen, wie es beispielsweise für lichttechnische Berechnungen erforderlich ist.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen rechnerunterstützt Pläne konstruieren, Motive entwerfen, Musterrapporte entwickeln sowie Raumsituationen und Objekte dreidimensional erstellen. Sie können Werkzeuge zur digitalen Bild-, Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung für die Anwendung im Bereich der Raumgestaltung, Musterentwicklung, Visualisierung, Illustration und Präsentation auswählen und anwenden.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Im Bereich Sicherheit und Umwelt kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Faktoren eines Planungs- und Bauausführungsprozesses, die auf Bewahrung des Ökosystems und der Umwelt, auf den Nutzen für Mensch und Gesellschaft sowie auf Optimierung und Steigerung der ökonomischen Potenziale eines Raumes ausgerichtet sind. Sie kennen die ökologischen Qualitäten von Baustoffen, Energieformen sowie die Normen sicherheitstechnischer Planung und Umsetzung.

Kunstgeschichte und Kulturphilosophie in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen historische Grundlagen der Dessinatur wie auch der Baustilkunde erläutern und analysieren.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die für den Innenausbau relevanten Bau- und Werkstoffe analysieren und bearbeiten. Sie können geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren im Bereich der Baukonstruktion, des Interiordesigns, der Modellentwicklung und Oberflächengestaltung analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren. Sie kennen die für das interiorspezifische Objektdesign relevanten Produktionen und Prozesse, Bausysteme und Bauabläufe sowie zugehörige berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen die adäquaten Gestaltungstechniken für eigene Projekte im Bereich der Modellentwicklung, der Oberflächengestaltung und des Interiordesigns in den Werkstätten auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

6.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

7.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Funktionen

– Polynomfunktionen zur anwendungsbezogenen Modellierung verwenden und mittels Technologie berechnen, die Ergebnisse interpretieren und damit argumentieren;

– die Nullstellen von Polynomfunktionen mittels Technologie berechnen;

– Schnittpunkte berechnen.

Lehrstoff:

Nullstellen von Polynomfunktionen; Aufgabenstellungen des Fachgebiets.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komplexe Zahlen und Geometrie

– rechtwinkelige und schiefwinkelige Dreiecke im anwendungsbezogenen Kontext modellieren, lösen, interpretieren und erklären.

Lehrstoff:

Trigonometrie:

Fachbezogene Anwendungen der Trigonometrie (im allgemeinen Dreieck).

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Integralrechnung

– die Differential- und Integralrechnung anwendungsbezogen verwenden;

– Kurvendiskussionen und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen anwendungsbezogen modellieren, berechnen und interpretieren;

– Aufgabenstellungen, die das Maximieren und Minimieren von Größen behandeln, aufstellen, berechnen und interpretieren;

– das Volumen um die x-Achse mit Funktionen in expliziter Darstellung anwenden.

Lehrstoff:

Differentialrechnung:

Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung; Kurvendiskussion und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen; Extremwertaufgaben (Nebenbedingung: elementar, Strahlensatz, pythagoreischer Lehrsatz).

Anwendung der Integralrechnung:

Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung; Volumen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Integralrechnung

– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.

Lehrstoff:

Relevante mathematische Methoden:

Differentialrechnung; Integralrechnung.

B. Fachtheorie und Fachpraxis

1.

ENTWURF

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

– grundlegende Gestaltungsgesetze, Gestaltungstechniken und Gestaltungsmethoden wiedergeben und anwenden;

– unterschiedliche Kreativtechniken beschreiben.

Bereich Design

– Grundlagen der Entwurfsentwicklung wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Grundlagen der Gestaltungsgesetze; Skizze, Zeichnung, Werkzeichnung; material- und formbezogene Darstellungstechniken; Grundlagen der Gestaltungsmethoden; Grundlagen der Ideenfindung.

Bereich Design:

Grundlagen der Entwurfs-, Modell- und Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Materialien und Umsetzungstechniken.

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

– wesentliche Gestaltungsgesetze, Wirkungen und Einsatzbereiche verschiedener Gestaltungstechniken beschreiben und anwenden.

Bereich Design

– Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung beschreiben und an einfachen themenbezogenen Aufgaben anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Darstellungs- und Kompositionsübungen; Skizze, Zeichnung, Werkzeichnung; material- und formbezogene Darstellungstechniken.

Bereich Design:

Entwurfs-, Modell- und Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Aufgaben, Technologien, Materialien und Umsetzungstechniken.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

– Wirkung und Einsatzbereich der Stilisierung, Reduktion und Abstraktion beschreiben;

– Kreativtechniken anwenden.

Bereich Design

– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung erläutern und an einfachen themenbezogenen Aufgaben anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Stilisierung, Reduktion und Abstraktion; Konzeption: themenbezogene Konkretisierung.

Bereich Design:

Modellentwicklung; angewandte Arbeiten.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

– Gestaltungsgesetze und -techniken bewusst einsetzen.

Bereich Design

– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung beurteilen und diese in Bezug auf jahrgangsspezifische Themen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Darstellungs- und Kompositionsübungen; Skizze, material- und formbezogene Umsetzungstechniken.

Bereich Design:

Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Aufgaben, Technologien und Materialien.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

– professionelle Gestaltungsmethoden auswählen und diese unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden.

Bereich Design

– schwerpunktspezifische Modelle entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Stilisierung, Reduktion und Abstraktion; Konzeption: themenbezogene Konkretisierung, Designkonzepte.

Bereich Design:

Materialspezifische Konzepte, Simulation, Modelle oder Prototypen.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf jahrgangsspezifische Themen anwenden und optimieren;

– Gestaltungsgesetze, Gestaltungstechniken und Gestaltungsmethoden bei komplexen Aufgabenstellungen gezielt einsetzen, analysieren und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Komplexe Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Aufgaben, Technologien und Materialien.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf jahrgangsspezifische Themen anwenden, analysieren und optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Materialspezifische Konzepte, Simulation oder Modelle.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9.

Semester :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren und entwickeln;

– visuelle Botschaften erkennen, entwickeln, inszenieren und reflektieren;

– technische und wirtschaftliche Faktoren in den Gestaltungsprozess integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektentwicklung und Projektmanagement: projektbezogene Entwurfsentwicklung.

Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum, Interface: Mensch-Objekt.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

– das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Vernetzte Projektentwicklung und Projektmanagement: projektbezogene Entwurfsentwicklung.

2.

DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

– grundlegende gestalterische Techniken und bildnerische Darstellungsformen erklären und anwenden.

Bereich Angewandte Darstellende Geometrie

– Grundlagen verschiedener Abbildungsverfahren beschreiben, räumliche zusammengesetzte Objekte anhand ihrer Risse erkennen und in Normal- und Parallelrissen darstellen sowie elementare Transformationen auf einfache geometrische Objekte anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Grundlagen räumlicher Darstellung; räumliches Hell-Dunkel; modulierende Farbigkeit; Grundlagen der zeichnerischen und malerischen Natur- und Objektdarstellung; Wirkung und Wahrnehmung gestalterischer Mittel; Punkt, Linie, Fläche, Farbe; Format; Kontrast; Grundlagen grafischer und malerischer Verfahren; Arbeitsmittel, Grundlagen der Ideenfindung und der Recherche; Fachterminologie und Präsentationsformen.

Bereich Angewandte Darstellende Geometrie:

Räumliche Koordinatensysteme; Maßstab und proportionale Veränderungen; lesen von Rissen dreidimensionaler Objekte; Darstellung ebenflächig begrenzter Körper in geeigneten Rissen, normgerechtes Zeichnen.

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

– grundlegende zwei- und dreidimensionale Darstellungsformen anwenden;

– Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken ihrer Wirkung entsprechend einsetzen.

Bereich Angewandte Darstellende Geometrie

– verschiedene Abbildungsverfahren anwenden sowie räumliche zusammengesetzte Objekte konstruieren und in verschiedenen Abbildungsmethoden darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Grundlagen der Licht- und Schattendarstellung; einfache Perspektiven; räumliches Hell-Dunkel; Punkt, Linie, Fläche, Farbe, Form und Raum; zeichnerische Natur- und Objektdarstellung; Grundlagen der Bildkomposition; grafische und malerische Verfahren; Ideenfindung und Recherche; grundlegende Methoden der Konzepterstellung, Fachsprache.

Bereich Angewandte Darstellende Geometrie:

Grundgesetze der perspektivischen Abbildung; Darstellung und Konstruktion von dreidimensionalen Objekten in geeigneten Rissen und in Perspektive.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

– Phänomene der Wahrnehmung in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren differenziert einsetzen.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

– gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat präsentieren.

Bereich Angewandte Darstellende Geometrie

– Raumtransformationen zur Erzeugung und verschiedene Abbildungsverfahren zur Darstellung dreidimensionaler Objekte anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Erweiterung perspektivischer Darstellungen; Licht- und Schattendarstellung; Farbe und Raum; Natur- und Objektdarstellung; erweiterte Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; Bildkomposition; Erweiterung des Repertoires an bildnerischen Verfahren und Techniken.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Konzeption: Strategien zur Ideenfindung, Recherche; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.

Bereich Angewandte Darstellende Geometrie:

Darstellung und Konstruktion krummer Flächen in geeigneten Rissen; Anwendung der perspektivischen Abbildung.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

– Phänomene der Wahrnehmung in unterschiedlichen Techniken in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren anwenden;

– Systeme der Komposition erläutern und einsetzen.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

– gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat argumentieren;

– Gestaltungsmittel und ihre Wirkung themenspezifisch vernetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Komplexe Objekt- und Naturstudien; Vernetzung des Repertoires an bildnerischen Techniken und Ausdrucksweisen; bildnerische Mittel und deren Wirkung im gestalterischen Zusammenhang; Bildkomposition.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Auseinandersetzung mit und Reflexion über bildnerische Ausdrucksformen; erweiterte Konzepterstellung und Argumentation.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

– Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und einsetzen.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

– Gestaltungsmittel zu einer individuellen Bildsprache themenspezifisch vernetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Verdichtung des Repertoires der bildnerischen Techniken und Ausdrucksweisen; Stilisierung, Reduktion und Abstraktion.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Originalität und Interpretationsvielfalt; Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; Werkpräsentationen.

IV. Jahrgang:

7.Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

– Visualisierungsformen in der Bandbreite zwischen konkreter und abstrakter Darstellung analysieren und diese differenziert einsetzen.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

– Werke rezipieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Komplexe Objekte; Stilisierung, Reduktion und Abstraktion; erweiterte Kompositions- und Gestaltungszusammenhänge; anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben; Vernetzung von Darstellungstechniken.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; Originalität; Interpretationsvielfalt; Informationsvernetzung; Rezeption und Reflexion von Werken in Relation zur eigenen Arbeit; Themenerarbeitung und konzeptionelle Umsetzung; Werkpräsentationen.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

– komplexe Aufgaben kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

– komplexe Werke rezipieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Komplexe Gestaltungszusammenhänge; digitale Visualisierung.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Komplexe zielgruppenorientierte Aufgaben unter Einsatz einer eigenständigen Bildsprache; Interpretationsvielfalt; Informationsvernetzung; Rezeption und Reflexion von Werken in Relation zur eigenen Arbeit; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

– komplexe Projekte kompositorisch, konzeptionell sowie prozessorientiert entwickeln und präsentieren.

Lehrstoff:

Komplexe, anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben unter Einsatz einer individuellen Bildsprache; Interpretationsvielfalt; komplexe Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

– komplexe Werke rezipieren, reflektieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.

Lehrstoff:

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Themenerarbeitung und konzeptionelle Umsetzung durch Einbeziehung umfangreicher Recherche im Kontext des soziokulturellen Umfeldes.

3.

TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

– berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern;

– berufsspezifische Verfahren, Werkzeuge und Maschinen sowie deren Funktion und Anwendbarkeit wiedergeben.

Bereich Grundlagen der Medientechnologien

– Hardwarekomponenten und deren Funktionen, marktübliche Betriebssysteme sowie wichtige Internetdienste beschreiben und ihre Arbeitsumgebung einrichten, gestalten und verwalten;

– Werkzeuge zur digitalen Bild-, Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung sowie deren grundsätzliche Funktionen auswählen und anwenden;

– mit Hilfe von Tabellenkalkulation und Datenbanken einfache Aufgaben durchführen.

Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

– Stoffkreisläufe der Ökosphäre, Gefahren durch Werk- und Hilfsstoffe, die Gefahrenhinweise und Kennzeichnungen wiedergeben und sich selbst und andere schützen und gegebenenfalls erforderliche Hilfsmaßnahmen einleiten. Sie können Gefahren, die von Werkzeugen und Maschinen ausgehen, wiedergeben und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Grundlagen der schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.

Bereich Grundlagen der Medientechnologien:

Hardwarekomponenten und Netzwerkressourcen; Betriebssysteme, Dateimanagement und Datensicherheit; Internetdienste und -sicherheit; Grundlagen von Pixel-, Vektor-, Layoutsoftware und Software zur Präsentationserstellung; Erstellung und Bearbeitung von Tabellen, Formeln, Diagrammen und einfachen Datenbanken.

Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Gesetzliche Bestimmungen; Gefahren von und sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen, Werkzeugen und Maschinen; Umweltbestimmungen; Abfallwirtschaft; Werkstättenorganisation.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

– berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe, deren Handelsformen, Normen und Richtlinien sowie deren Wechselwirkung und Anwendbarkeit erläutern;

– berufsspezifische Verfahren, Werkzeuge und Maschinen sowie deren Funktion und Anwendbarkeit beschreiben und erklären.

Bereich Medienlabor

– berufsspezifische Hardwarekomponenten verwenden und Software anwenden.

Bereich Labor

– branchentypische Sondertechniken anwenden.

Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

– Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind und Maßnahmen zur Schadstoffverringerung benennen;

– die sicherheitstechnischen Aspekte des Berufsfeldes sowie Schutz- und Rettungsmaßnahmen beschreiben und einen systematischen und nach sicherheitstechnischen, umwelttechnischen und gesetzlichen Erfordernissen angepassten Arbeitsplatz führen.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Grundlagen der schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie; Grundlagen der Ergonomie und Anthropometrie.

Bereich Medienlabor:

Fachspezifische Hard- und Software.

Bereich Labor:

Sondertechniken; Grundlagen; Fehler-, Material- und Schadensanalyse.

Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Gesetzliche Bestimmungen; Gefahren von und sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen, Werkzeugen und Maschinen; Umweltbestimmungen; Abfallwirtschaft; Werkstättenorganisation.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

– berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien erläutern und den berufsbezogenen Verfahren zuordnen;

– berufsspezifische Verfahren, Werkzeuge und Maschinen sowie deren Funktion und Anwendbarkeit erklären.

Bereich Medienlabor

– berufsspezifische Hardwarekomponenten und Software der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.

Bereich Labor

– praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen;

– branchentypische Sondertechniken anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.

Bereich Medienlabor:

Fachspezifische Hard- und Software.

Bereich Labor:

Grundlagen; Fehler-, Material- und Schadensanalyse.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

– berufsspezifische Stoffe, Systeme und Prozesse entsprechend den Anforderungen auswählen und unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren.

Bereich Medienlabor

– berufsspezifische Hardwarekomponenten und Software der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.

Bereich Labor

– praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.

Bereich Medienlabor:

Berufsbezogene und fachspezifische Hard- und Software.

Bereich Labor:

Fehler-, Material- und Schadensanalyse.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien

– berufsspezifische Stoffe, Systeme und Prozesse entsprechend den Anforderungen auswählen, unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern.

Bereich Medienlabor

– berufsspezifische Hardwarekomponenten und Software der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.

Bereich Labor

– praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Lehrstoff:

Bereich Technologien:

Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.

Bereich Medienlabor:

Berufsbezogene und fachspezifische Hard- und Software; Projektdokumentation.

Bereich Labor:

Fehler-, Material- und Schadensanalyse.

4.

DESIGN UND KOMMUNIKATION

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– Grundlagen der Phänomenologie und der Wahrnehmung wiedergeben;

– Grundlagen von Kommunikationsaufgabe und -ziel wiedergeben und erörtern.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Grundlagen der Wahrnehmung und der Wahrnehmungspsychologie; Grundlagen der Kommunikation und Phänomenologie; Kommunikationskanäle und Medienräume.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– Grundlagen der Phänomenologie und der Wahrnehmung erklären;

– Recherchetools anwenden, Konzepte erstellen und Ergebnisse von Recherchen präsentieren.

Bereich Marketing und Werbung

– die betriebs- und volkswirtschaftliche Bedeutung von Marketing und Werbung erklären;

– Grundlagen der Werbeplanung beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Abhängigkeit der übertragenen Information vom Medium; Methoden der Recherche.

Bereich Marketing und Werbung:

Grundlagen des Marketings, Produkt- und Portfolio-Analyse, Marktanalyse, Marketingziele; Corporate Identity, Corporate Design; Grundlagen der Produkt-, Preis- und Distributionspolitik.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– Verfahren der ästhetisch-technischen Analyse erläutern und anwenden.

Bereich Marketing und Werbung

– die Bedeutung der Werbepsychologie beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Wahrnehmungspsychologie; Mensch-Objekt-Interfaces; Objekte, Oberflächen und Verfahren im Bezug auf ihre ästhetische und kommunikative Wirkung und ihre Verwendung.

Bereich Marketing und Werbung:

Grundlagen der Werbepsychologie, marketingrelevante Bedürfnisse; klassische und neue Werbeformen, Öffentlichkeitsarbeit.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– wahrnehmungspsychologische Phänomene erläutern und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Decodierungsmodelle; Wirkungskreis Kommunikation und Gestaltung; Analyse von Mensch-Objekt-Interfaces.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– Grundlagen der Semiotik wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Mythologisches und logisches Weltbild; semiotische Disziplinen; Zeichenhaftigkeit von Objekten.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– Grundlagen der Semiotik erklären sowie Kommunikation als einen komplexen Prozess erfassen und analysieren;

– für definierte Kommunikationsaufgaben Umsetzungsstrategien entwickeln.

Bereich Marketing und Werbung

– Grundlagen der Marktforschung und der Öffentlichkeits- und Pressearbeit beschreiben sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Bedeutung der Codes in der Kommunikationstheorie; Codierung, Decodierung; einfache Kommunikationsmodelle; Bedeutung der Redundanz in der Kommunikation.

Bereich Marketing und Werbung, Kommunikationsstrategien:

Grundlagen der Marktforschung, Zielgruppendefinition und -präsentation; Grundlagen der Öffentlichkeits- und Pressearbeit.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– verschiedene Formen medialer Kommunikation beurteilen, analysieren und zielgerichtet einsetzen;

– Einsatzbereiche von Kommunikationsmodellen definieren.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Bedeutung multimodaler Botschaften und deren Einfluss auf den Rezipienten; Wirkungen und Einsatzbereiche verschiedener Kommunikationsmodelle; interkulturelle Kommunikation.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

– verschiedene Formen medialer Kommunikation beurteilen, analysieren und zielgerichtet einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Interkulturelle Kommunikation.

5.

KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

III. Jahrgang:

5.

Semester –Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie

– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern und vergleichen;

– wesentliche Fachtermini im Kontext verstehen und anwenden.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

– Objekte der Kunstproduktionen erläutern und vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Vorgeschichtliche Kulturen; Kulturraum Vorderer Orient und Ägypten; griechische und römische Antike; relevante Form- und Stilmerkmale.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:

Methoden der Kunstbetrachtung; Ikonografie und Ikonologie.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie

– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern und vergleichen;

– sich der Fachsprache bedienen.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

– Bedingungsfelder für Kunstproduktionen erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Mittelalterliche Kunst bis zur Neuzeit.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:

Soziokulturelle und wirtschaftliche Bedingungen der Kunstproduktion; Entwicklungen in Abhängigkeit zu neuen Technologien in Bezug auf die vermittelten Kunstformen und Stilrichtungen.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie

– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern, vergleichen und analysieren;

– sich der Fachsprache und Fachliteratur bedienen.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

– Werkzeuge und Termini der Analyse und Interpretation von Kunst und Design anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

16.

und 17. Jahrhundert.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:

Betriebssystem Kunst: programmatische und kulturspezifische Bedingungen ausgewählter Beispiele.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie

– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern, vergleichen und analysieren;

– sich der Fachsprache und Fachliteratur im Kontext bedienen.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

– Werkzeuge und Termini der Analyse und Interpretation von Kunst und Design anwenden.

Bereich Designgeschichte

– Grundzüge der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Umbruch und Stilpluralismus im 18. und 19. Jahrhundert.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:

Programmatische und kulturspezifische Bedingungen ausgewählter Beispiele; Verselbstständigung der bildnerischen Mittel; Stilpluralismus.

Bereich Designgeschichte:

Geschichte der angewandten Kunst und des Designs; industrielle Produktion und Designentwicklung; Funktion von Kunst und Design.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie

– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe vergleichen und analysieren.

Bereich Designgeschichte

– wesentliche Aspekte der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts darstellen, analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Jahrhundertwende und klassisches 20. Jahrhundert.

Bereich Designgeschichte:

Funktion von Kunst und Design.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie

– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe vergleichen und analysieren.

Bereich Designgeschichte

– wesentliche Aspekte der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts darstellen, analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

20.

Jahrhundert und Gegenwartskunst.

Bereich Designgeschichte:

Aktuelle Designtendenzen.

6.

ATELIER UND PRODUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

– standardisierte Abläufe und Prozesse beschreiben, diese technisch, handwerklich und systematisch korrekt durchführen sowie Werkzeuge und Maschinen prozess- und materialgerecht unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften einsetzen.

Bereich Gestaltungstechniken

– Entwürfe materialspezifisch umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Grundausbildung in der Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen; Maßstab, Proportion und Übertragungstechniken; Grundlagen von system- und anwendungsbezogenen Verfahren.

Bereich Gestaltungstechniken:

Technisch–handwerklich korrekte Umsetzung von Entwürfen.

II. Jahrgang:

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

– standardisierte Abläufe und Prozesse beschreiben sowie diese technisch, handwerklich und systematisch durchführen.

Bereich Gestaltungstechniken

– Entwürfe materialspezifisch umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Übertragungstechniken, Bearbeitungs- und Produktionsverfahren; Anwendung der spezifischen Handwerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Umsetzung von Gestaltungsaufgaben, Entwürfen und Konzepten in Bezug auf Funktionalität.

III. Jahrgang:

5.

und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

– standardisierte Abläufe und Prozesse technisch, handwerklich und systematisch durchführen;

– geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren auswählen und ausführen.

Bereich Gestaltungstechniken

– Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Übertragungstechniken, Bearbeitungs- und Produktionsverfahren; Anwendung der spezifischen Handwerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Umsetzung von Gestaltungsaufgaben, Entwürfen und Konzepten in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität.

IV. Jahrgang:

7.

und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

– geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren analysieren, auswählen und ausführen.

Bereich Gestaltungstechniken

– die adäquaten Gestaltungstechniken in den Werkstätten auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Übertragungstechniken, Bearbeitungs- und Produktionsverfahren; Anwendung der spezifischen Handwerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Technische Umsetzung in der Werkstätte mit Hilfe systembezogener Materialien und Techniken in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

– geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren.

Bereich Gestaltungstechniken

– die adäquaten Gestaltungstechniken in den Werkstätten auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Arbeiten in allen Werkstättenbereichen; projekt- und objektbezogene Material- und Werkzeugwahl; Organisation der Herstellungsprozesse; Zeitmanagement, Installation, Präsentation.

Bereich Gestaltungstechniken:

Technische Umsetzung in der Werkstätte mit Hilfe systembezogener Materialien und Techniken in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität.

C. Verbindliche Übung

SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte

B.1 Angewandte Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik

1.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– Grundlagen der Schriftgestaltung und Kalligrafie beschreiben und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Farbe und Licht, Farbsymbolik, Formwirkung und Komposition.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Grundlagen; Schrift schreiben und konstruieren.

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– die Geschichte der Schrift wiedergeben; Schrift als Gestaltungsmittel anwenden und einfache kalligrafische Werke erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Geschichte der Schrift; Schriftübungen.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– Grundlagen der dreidimensionalen Schriftgestaltung wiedergeben und nach Vorgabe anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Farbwirkung; Grundlagen der Signaletik; Grundlagen des Informationsdesigns.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Schriftzeichen, Identifizieren von Zeichen; dreidimensionale Schriftgestaltung.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– die Geschichte der Kalligrafie wiedergeben und kalligrafische Werke erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gestaltung im öffentlichen Raum.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Kalligrafie.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

– Gestaltungen der Fläche, der Farbe, der Form und des Raumes entwerfen und ausführen.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– Grundlagen der Typografie erläutern sowie Schrift im Kontext mit anderen Gestaltungselementen und gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Kompositorische Zusammenhänge, Dramaturgie.

Bereich Design:

Signaletik; Prinzipien des Informationsdesign; Artwork.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Grundlagen der Typografie; Schrift als Gestaltungsmittel; Schrift im Kontext.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– die Wechselwirkung zwischen Typografie, Gestaltung und Werbung erläutern sowie die Erkenntnisse daraus anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Typografische Gestaltung in Zusammenhang von Bedeutung und Aussage; Informationsdesign.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

– Schrift nach typografischen Richtlinien analysieren, reflektieren und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Artwork; Erkennen visueller Botschaften und Wahrnehmung.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Projektbezogene typografische Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

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