Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Leimholzherstellung verschiedener geometrischer Formen; Ausschalen und Zuschnitt; Qualitätskontrolle der Verleimung.
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte:
Schlosserarbeiten und Schweißen; werterhaltende Maßnahmen an Werkzeugen und Baumaschinen.
Haustechnik-Installationswerkstätte:
Energieversorgung.
Innenausbauwerkstätte:
Fliesenlegerarbeiten.
Dachdecker- und Spenglerwerkstätte:
Dachdeckerarbeiten; Spenglerarbeiten; Schwarzdeckerarbeiten.
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
Arbeitsvorbereitung; Bauablauf.
Modellbauwerkstätte:
Präsentationsmodelle.
Wartungswerkstätte:
Zusammenbau technischer Geräte.
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte
B.1 Hochbau
1.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke erfassen;
– einfache Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Gebäudeanalyse; Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke anwenden;
– Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, barrierefrei planen, dimensionieren und darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Gebäudeanalyse; Proportionsstudien; öffentliche und gewerbliche Gebäude; funktionsgerechte Gestaltung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustile
– die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen erfassen;
– Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlicher Einordnung und Interpretation erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Baustile:
Antike bis Barock.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustile
– die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen erfassen;
– Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlicher Einordnung und Interpretation erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Baustile:
Historismus bis Moderne.
1.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Entwurfspläne (3D-CAD), Projektpläne und konstruktive Durchbildung einfacher Hochbauten; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– energieeffiziente und nachhaltige Bauweisen anwenden;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne und konstruktive Durchbildung komplexer Hochbauten; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Bauaufnahmen; Entwerfen komplexer Gebäude; Visualisierung und Präsentation; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau von Bauprojekten.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau und Präsentation von Bauprojekten.
1.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.8 HOCHBAUTECHNOLOGIE
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen erkennen;
– Einsatzbereiche und Anwendung nachhaltiger und innovativer Baustoffe erfassen.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen und deren Architektur erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– den Einsatz von Gebäudetechnologien und Installationselementen erkennen;
– Arten von Alternativenergien sowie deren Technik und Einsatz erfassen;
– die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Materialeigenschaften mehrschichtiger Bauteile; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe und deren Einsatzbereiche.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Energieeffiziente Bauweisen.
Bereich Gebäudetechnologie:
Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente; thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; energieeffiziente Bauweisen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen erkennen;
– Einsatzbereiche und Anwendung nachhaltiger und innovativer Baustoffe erfassen;
– Ökobilanzen erstellen.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen anwenden und nach den Kriterien nachhaltiger und zeitgemäßer Architektur planen;
– die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– den Einsatz von Gebäudetechnologien erkennen;
– Arten und Einsatz von Alternativenergien sowie deren Technik und Einsatz erfassen;
– bauphysikalische Auswirkungen von Planungen erkennen und diese ökonomisch und ökologisch bewerten;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Innovative und nachhaltige Baustoffe, deren Wiederverwendbarkeit und Entsorgung; Ökobilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Energieeffiziente Bauweisen; konstruktiver und chemischer Holzschutz.
Bereich Gebäudetechnologie:
Gebäudetechnologien; thermische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; Vermeidung sommerlicher Überwärmung; Luft- und Winddichtheit; Schallschutz und Akustik; energieeffiziente Bauweisen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– komplexe Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten entwerfen, planen und darstellen;
– ausgewählte Sanierungsverfahren erkennen;
– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie:
– Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Beurteilen innovativer und nachhaltiger Baustoffe nach den Kriterien einer Ökobilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsaufnahmen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
Bereich Gebäudetechnologie:
Elementierter Ausbau.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– komplexe Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten entwerfen, planen und darstellen;
– ausgewählte Sanierungsverfahren erkennen;
– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ökobilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Sonderbauwerke; Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsanalysen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
B.2 Tiefbau
2.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– komplexere bodenmechanische Berechnungen durchführen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln.
Bereich Verkehrswegebau
– Straßenverkehrsanlagen und Begleitbauwerke erfassen;
– die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen erfassen;
– die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten erfassen;
– Methoden der Verkehrserhebung erkennen und verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Bodenmechanische Berechnungen (Erddruck, Setzungen).
Bereich Siedlungswasserbau:
Leitungsbau.
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen der Verkehrswegeplanung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– Flachgründungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren;
– Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb, ua.) erfassen.
Bereich Verkehrswegebau
– ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– die Auswirkungen von ausgewählten Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen und bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen;
– geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen und gemäß den grundlegenden Regeln planlich darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Bemessung von Flachgründungen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Kanalbestand und Kanalsanierung; Sonderverfahren Leitungsbau.
Bereich Verkehrswegebau:
Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen verstehen;
– die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;
– Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft verstehen;
– Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft verstehen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln verstehen;
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.
Bereich Verkehrswegebau
– ausgewählte Verkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen;
– einfache Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;
– zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten erfassen;
– eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Bemessung von Tiefgründungen; Baugrubensicherungen und Wasserhaltung; Böschungs- und Hangsicherung; Spezialtiefbau.
Bereich Siedlungswasserbau:
Wasseraufbereitung; Grundlagen Abwasserreinigung.
Bereich Verkehrswegebau:
Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen verstehen;
– die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;
– Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft verstehen;
– Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft verstehen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln verstehen;
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.
Bereich Verkehrswegebau
– ausgewählte Verkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen;
– einfache Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;
– zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten erfassen;
– eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Spezialtiefbau; Abfallwirtschaft.
Bereich Siedlungswasserbau:
Abwasserreinigung.
Bereich Verkehrswegebau:
Ausgewählte Details und Themen des Verkehrswegebaus; Anwendung bauspezifischer Software.
2.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Projektpläne, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Ingenieurbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne, Bewehrungspläne und konstruktive Durchbildung von Ingenieurbauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Entwurf, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; Anwendung bauspezifischer Software.
2.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.8 INGENIEURBAU
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– spezifische Brückenbauteile konstruktiv durchbilden.
Bereich Wasserbau
– hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen erfassen sowie Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben;
– hydrostatische Berechnungen durchführen;
– einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen Gerinnen durchführen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Im Brückenbau verwendete Tragsysteme.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile (Grundlagen).
Bereich Wasserbau:
Hydrografie und Gewässerkunde; Hydrostatik und Hydraulik; Anwendung spezifischer Software.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke erkennen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– spezifische Brückenbauteile konstruktiv durchbilden.
Bereich Wasserbau
– komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen durchführen;
– einfache hydraulische Berechnungen offener Gerinne durchführen;
– einfache wasserbauliche Anlagen erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Einwirkungen im Brückenbau.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile (Vertiefung).
Bereich Wasserbau:
Angewandte Hydraulik; einfache Wasserbaumaßnahmen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen;
– die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
– spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren;
– die Grundlagen des Spannbetonbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme konstruktiv durchbilden;
– grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken erfassen.
Bereich Wasserbau
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;
– wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren sowie fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.
Bereich Tunnelbau
– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Im Brückenbau verwendete Tragsysteme; Einwirkungen im Brückenbau.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Brückentragwerke.
Bereich Wasserbau:
Wasserbaumaßnahmen (Gewässerbau, Schutzwasserbau); aktuelle Kapitel im Wasserbau; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Tunnelbau:
Grundbegriffe Tunnelbau; Vortriebsmethoden und Bauweisen im Tunnelbau.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
– spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren;
– die Grundlagen des Spannbetonbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme konstruktiv durchbilden;
– grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken erfassen.
Bereich Wasserbau
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;
– wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren sowie fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.
Bereich Tunnelbau
– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:
Grundlagen Spannbeton.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.
Bereich Wasserbau:
Aktuelle Kapitel im Wasserbau; einfache Wasserkraftanlagen.
Bereich Tunnelbau:
Bauweisen im Tunnelbau; Sicherheitseinrichtungen.
B.3 Bauwirtschaft
3.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauvorschriften
– projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese an konkreten Fallbeispielen anwenden.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– Ausschreibungsverfahren durchführen, analysieren und bewerten;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Bauvorschriften:
Fallbeispiele; Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln, analysieren und EDV-unterstützt durchführen.
Lehrstoff:
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauvorschriften
– projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese an konkreten Fallbeispielen anwenden und analysieren.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Kosten- sowie Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Rechnungswesen
– anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Lehrstoff:
Bereich Bauvorschriften:
Arbeitnehmerschutz; allgemeine Baugesetze; Normen; Grundkataster und öffentliche Bücher – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Spezialverfahren; Anwendung und Einsatz.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Rechnungswesen:
Kostenrechnung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauvorschriften
– projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese an konkreten Fallbeispielen anwenden und analysieren.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Kosten- sowie Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Rechnungswesen
– anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Lehrstoff:
Bereich Bauvorschriften:
Spezielle Baugesetze – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Spezialverfahren; Variantenvergleich.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Spezialprobleme der Preisbildung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Vertiefte Angebotsprüfung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Rechnungswesen:
Steuern – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
3.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Projektpläne, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Bauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne, Bewehrungspläne und konstruktive Durchbildung von Bauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projekte baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, die Projekte baubetrieblich und bauwirtschaftlich bearbeiten und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Bauprojekte; Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Bauwerke; Anwendung bauspezifischer Software; vertiefte baubetriebliche und bauwirtschaftliche Bearbeitung der Projekte.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projekte baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, die Projekte baubetrieblich und bauwirtschaftlich bearbeiten und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; ergänzende baubetriebliche und bauwirtschaftliche Bearbeitung einschließlich Erstellung zugehöriger Ausführungs- und Detailpläne; Anwendung bauspezifischer Software.
3.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.8 BAUPROJEKTENTWICKLUNG
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– grundlegende Aufgaben im Projektmanagement verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Projektmanagement.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– komplexere Aufgaben in der Projektabwicklung durchführen;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Internationales Vertragswesen; Sonderverträge; alternative Projektfinanzierungen; Claim Management.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre
– anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen;
– komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen;
– grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre:
Betriebsorganisation – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Projekthandbuch – Struktur; Projektmanagement; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre
– anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen;
– komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen;
– grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre:
Personalführung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Projekthandbuch – Zielvorgabe- sowie -erreichung; Spezialthemen der Projektabwicklung; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
B.4 Holzbau
4.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsicherheit
– Verbindungsmittel in mehrschnittigen Verbindungen normgerecht dimensionieren.
Lehrstoff:
Bereich Tragsicherheit:
Verbindungsmittel in Holzkonstruktionen.
4.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke erfassen;
– einfache Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Gebäudeanalyse; Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke anwenden;
– Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, barrierefrei planen, dimensionieren und darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Gebäudeanalyse; Proportionsstudien; öffentliche und gewerbliche Gebäude; funktionsgerechte Gestaltung.
4.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Entwurfspläne (3D-CAD), Projektpläne und konstruktive Durchbildung einfacher Holzbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne und konstruktive Durchbildung komplexer Holzbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen und nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– projektbezogene Elemente entwickeln und den Fertigungsgrad in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Entwerfen komplexer Bauwerke; Visualisierung und Präsentation; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen; projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau von Bauprojekten.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen und nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– projektbezogene Elemente entwickeln und den Fertigungsgrad in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau und Präsentation von Bauprojekten.
4.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.8 INGENIEURHOLZBAU
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die holzbauspezifischen Werkstoffe sowie deren Eigenschaften und Handelsformen erkennen;
– nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren erfassen.
Bereich Bauelemente
– die Anforderungen an den Holzschutz erkennen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden verschiedenen Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen.
Bereich Bauphysik
– für ausgewählte Bauelemente den Schallschutz und Wärmeschutz ermitteln;
– die thermische, akustische und energetische Optimierung von Bauelementen und deren Überprüfung auf Umweltverträglichkeit durchführen.
Bereich Technischer Ausbau
– Einsatz von Installationselementen verstehen;
– Arten und Einsatz von Alternativenergien erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erkennen.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel; verleimte Ware; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Einsatzbereiche.
Bereich Bauelemente:
Grundlagen von modernen Fertigungsmethoden; konstruktiver und chemischer Holzschutz; mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen.
Bereich Bauphysik:
Schallschutz; Wärmeschutz; Vermeidung sommerlicher Überwärmung; thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit.
Bereich Technischer Ausbau:
Einsatz von Alternativenergien.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Rahmenbau; Fachwerksbau.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Komplexe Holzbauteile.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die holzbauspezifischen Werkstoffe sowie deren Eigenschaften und Handelsformen erkennen;
– den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baustoffe und deren Anwendung erfassen.
Bereich Bauelemente
– Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen den Anforderungen des modernen Holzbaus entsprechend einsetzen;
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) verstehen;
– die Anforderungen an den Holzschutz erkennen.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Auswirkungen von Planungen verstehen und diese ökologisch und ökonomisch bewerten;
– die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen.
Bereich Technischer Ausbau
– den Einsatz von Installationselementen erkennen;
– Arten und Einsatz von Alternativenergien erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erkennen.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Dämmstoffe und Dichtungen.
Bereich Bauelemente:
Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen; konstruktiver und chemischer Holzschutz; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).
Bereich Bauphysik:
Brandschutz; Schallschutz und Akustik; thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit.
Bereich Technischer Ausbau:
Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Plattenbau; Verbundkonstruktionen.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Komplexe Holzbauwerke.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden;
– Ökobilanzen beurteilen.
Bereich Bauelemente
– Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– den anerkannten Regeln der Technik entsprechende projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;
– den den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen;
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.
Bereich Bauphysik
– für Bauwerke die Luft- und Winddichtheit ermitteln und überprüfen;
– die (Methode der) Bauteilthermografie als Qualitätskontrolle einsetzen;
– unter Berücksichtigung der Ökologie und der Energieoptimierung Bauelemente entwickeln.
Bereich Technischer Ausbau
– die Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus erkennen.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau erkennen und diese unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe.
Bereich Bauelemente:
Projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).
Bereich Bauphysik:
Luft- und Winddichtheit; Thermografie.
Bereich Technischer Ausbau:
Zukunftsorientierter Ausbau.
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Schwingungen im Holzbau.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden;
– Ökobilanzen beurteilen.
Bereich Bauelemente
– Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– den anerkannten Regeln der Technik entsprechende projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;
– den den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen verstehen;
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.
Bereich Bauphysik
– für Bauwerke die Luft- und Winddichtheit ermitteln und überprüfen;
– die (Methode der) Bauteilthermografie als Qualitätskontrolle einsetzen;
– unter Berücksichtigung der Ökologie und der Energieoptimierung Bauelemente entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ökobilanz.
Bereich Bauelemente:
Montage und Logistik; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente; moderne Fertigungsmethoden (komplexe Systeme).
Bereich Bauphysik:
Thermische und ökologische Bauteiloptimierung.
B.5 Umwelttechnik
5.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technischer Ausbau
– Planungsgrundlagen der Heizungs- und Sanitärtechnik verstehen sowie diese erklären, analysieren und anwenden.
Bereich Bauphysik
– die Energiebilanzberechnung verstehen.
Bereich Energieeffizientes Bauen
– ökologische und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren, ihre Einsatzbereiche und Anwendungen erfassen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Technischer Ausbau:
Dimensionierungsgrundlagen ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik.
Bereich Bauphysik:
Energieausweis.
Bereich Energieeffizientes Bauen:
Ökologische und innovative Baustoffe und deren Einsatzbereiche; energieeffiziente Bauweisen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technischer Ausbau
– Planungsgrundlagen der Klima- und Raumlufttechnik verstehen sowie diese erklären, analysieren und anwenden.
Bereich Bauphysik
– die Energiebilanzberechnung anwenden.
Bereich Energieeffizientes Bauen
– ökologische und innovative Baustoffe anwenden;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Technischer Ausbau:
Dimensionierungsgrundlagen behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik.
Bereich Bauphysik:
Energieausweisberechnung; Ökobilanz.
Bereich Energieeffizientes Bauen:
Anwendung ökologischer und innovativer Baustoffe; Anwendung energieeffizienter Bauweisen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technischer Ausbau
– Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik verstehen und diese erklären;
– die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung verstehen;
– die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation verstehen;
– Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme erfassen.
Bereich Bauphysik
– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.
Bereich Facility Management
– die Definitionen und grundlegenden Richtlinien eines prozessorientierten Facility Managements erfassen;
– die Grundlagen zur Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Schwerpunkte nachhaltigen Bauens verstehen und diese erklären.
Bereich Energieeffizientes Bauen
– ausgewählte energieeffiziente Sanierungsverfahren erfassen;
– intelligente Fassadensysteme und ihre Einsatzgebiete erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Technischer Ausbau:
Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik; energieeffiziente Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung.
Bereich Bauphysik:
Energie- und kosteneffizientes Bauen; Ökobilanz.
Bereich Facility Management:
Struktur und Organisation eines richtlinienkonformen technischen Facility Managements.
Bereich Energieeffizientes Bauen:
Energieeffiziente Sanierungsverfahren.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technischer Ausbau
– Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik verstehen und diese erklären;
– die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung verstehen;
– die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation verstehen;
– Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme erfassen.
Bereich Bauphysik
– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.
Bereich Facility Management
– die Definitionen und grundlegenden Richtlinien eines prozessorientierten Facility Managements erfassen;
– die Grundlagen zur Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Schwerpunkte nachhaltigen Bauens verstehen und diese erklären.
Bereich Energieeffizientes Bauen
– ausgewählte energieeffiziente Sanierungsverfahren erfassen;
– intelligente Fassadensysteme und ihre Einsatzgebiete erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Technischer Ausbau:
Möglichkeiten der Gebäudeautomation zur Erreichung von Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Bereich Bauphysik:
Planung energieeffizienter Projekte.
Bereich Facility Management:
Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie und Grundlagen des nachhaltigen Bauens im Schwerpunktbereich technischer Ausbau.
Bereich Energieeffizientes Bauen:
Intelligente Fassadensysteme.
5.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
5.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– energie- und kosteneffiziente Bauweisen und Bauverfahren erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Kosteneffizientes Bauen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– energie- und kosteneffiziente Bauweisen und Bauverfahren berechnen.
Lehrstoff:
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Kosteneffizientes Bauen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.
Lehrstoff:
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.
Lehrstoff:
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Spezialprobleme energie- und kosteneffizienter Projekte; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
5.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
5.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– die Ursachen und Folgen von Hanginstabilitäten, Oberflächenerosionen, Uferanbrüchen und daraus resultierende Landschafts- und Kulturschäden erklären und analysieren.
Bereich Wasserbau
– die Grundgesetze der Hydromechanik verstehen;
– Strömungen in Rohren, Fließgewässern und im Grundwasser berechnen;
– die Grundlagen des naturnahen Flussbaus erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Ingenieurbiologie; Hangsicherungsmaßnahmen
Bereich Wasserbau:
Grundlagen der Hydromechanik, Rohrhydraulik, Gerinnehydraulik; Grundwasser; Grundlagen des naturnahen Flussbaus.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– biotechnische Methoden anwenden, um Instabilitäts- und Erosions-Probleme mit Hilfe von Pflanzen zu lösen und dadurch das Landschaftsbild und die ökologische Funktionsfähigkeit positiv zu beeinflussen.
Bereich Wasserbau
– Maßnahmen des naturnahen Flussbaus anwenden;
– Anlagen des Hochwasserschutzes bemessen und planen;
– Typen, Konstruktionen und Anwendungsgebiete von Wasserkraftanlagen erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Stabilisationsbauweisen mit Pflanzen; Erosionsschutz.
Bereich Wasserbau:
Bemessung im naturnahen Flussbau; Hochwasserschutz; Wasserkraftanlagen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Siedlungswasserbau
– Anlagen der Wasserversorgung bemessen und planen;
– Anlagen der Abwasserentsorgung bemessen und planen.
Bereich Abfallwirtschaft und Recycling
– die abfallwirtschaftlichen Grundlagen erkennen und verstehen deren umweltrelevanten Auswirkungen;
– die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden;
– die Deponietypen nach Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen;
– Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster erfassen sowie Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen;
– thermische Verwertungsmethoden erkennen;
– die Ursachen für Straßenschäden verstehen und deren Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und -baustoffen erklären und vergleichen.
Lehrstoff:
Bereich Siedlungswasserbau:
Grundlagen und Bemessung für Wasserversorgung und Abwasserreinigung.
Bereich Abfallwirtschaft und Recycling:
Abfallwirtschaft; Deponie; Abfallaufbereitung; biologische Abfallaufbereitung.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Siedlungswasserbau
– Anlagen der Wasserversorgung bemessen und planen;
– Anlagen der Abwasserentsorgung bemessen und planen.
Bereich Abfallwirtschaft und Recycling
– die abfallwirtschaftlichen Grundlagen und deren umweltrelevanten Auswirkungen verstehen;
– die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden;
– die Deponietypen nach Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen;
– Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas, Verdachtsflächenkataster erfassen sowie Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen;
– thermische Verwertungsmethoden erkennen;
– die Ursachen für Straßenschäden verstehen und deren Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und -baustoffen erklären und vergleichen.
Lehrstoff:
Bereich Siedlungswasserbau:
Bemessung von Wasserversorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen.
Bereich Abfallwirtschaft und Recycling:
Altlasten; Recycling.
5.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Projektpläne, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Ingenieurbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne, Bewehrungspläne und konstruktive Durchbildung von Ingenieurbauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;
– die Gewerke Heizungstechnik und Sanitärtechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;
– das Gewerk Raumlufttechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Entwurf, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke; Ausarbeitung von baubetrieblichen Grundlagen; Dimensionierung Heizungs- und Sanitärtechnik und Erstellung richtlinienkonformer Gewerkepläne; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;
– die Gewerke Heizungstechnik und Sanitärtechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;
– das Gewerk Raumlufttechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; Dimensionierung Raumlufttechnik und Erstellung richtlinienkonformer Gewerkepläne; Anwendung bauspezifischer Software.
5.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
5.8 UMWELTTECHNOLOGIE
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ökologie
– die Strukturen und Funktionsweisen von Ökosystemen verstehen.
Bereich Luftreinhaltung
– die Entstehung und gesundheitlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen verstehen;
– die relevanten gesetzlichen Regelungen im Bereich der Luftreinhaltung erfassen;
– Messverfahren von partikelförmigen und gasförmigen Schadstoffen verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Ökologie:
Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen; abiotische und biotische Faktoren; Merkmale von Ökosystemen; Stoffkreisläufe.
Bereich Luftreinhaltung:
Physikalische, chemische, biologische und hygienische Grundlagen und Entstehung staubförmiger, flüssiger (Aerosole) und gasförmiger Luftverunreinigungen; Geruchsstoffe; Gesetze in der Luftreinhaltung; Möglichkeiten der Emissions- und Immissionsmessungen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ökologie
– die Ökologie von wesentlichen Biozönosen verstehen;
– die Auswirkungen anthropogener Einflüsse und Eingriffe in Ökosysteme verstehen;
– Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme und deren Anwendung erkennen.
Bereich Luftreinhaltung
– Verfahren zur Abscheidung von partikelförmigen Schadstoffen verstehen und diese anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Ökologie:
Ökosystem Boden (Bodenbildung, Mineralisierung, Humifizierung, Sorption-und Puffervermögen, Schadstoffe, Bodenarten, Moore); Ökosystem Wald (ökonomische und ökologische Interessen der Waldwirtschaft, Pflanzensoziologie, Umweltindikatoren, Botanik, natürliche und anthropogene Waldschäden, Waldschutz).
Bereich Luftreinhaltung:
Verfahren zur Abscheidung partikelförmiger Verunreinigung; Minimierung der Schadwirkung.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ökologie
– die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer verstehen und die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen;
– die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Gewässergüte anwenden;
– die allgemeinen Abläufe und Gesetzmäßigkeiten von komplexen natürlichen und künstlichen Systemen verstehen;
– durch Kenntnis der Systemdynamik Grundregeln und Verhaltensprinzipien ableiten und bei Planungsaufgaben zur Vermeidung von Umweltschäden einsetzen.
Bereich Mikrobiologie
– den Aufbau, die Lebensweise und Fortpflanzung von Bakterien und Pilzen verstehen;
– die Abbauleistungen von Bakterien und Pilzen verstehen;
– umweltrelevante Anwendungen dieser Abbauprozesse verstehen sowie deren Betriebsformen analysieren.
Bereich Luftreinhaltung
– Verfahren zur Abscheidung gas- und dampfförmiger Verunreinigungen von Abgas und Abluft verstehen und diese anwenden;
– Möglichkeiten der Emissionsminderung im Anlagenbau verstehen und diese anwenden.
Bereich Meteorologie
– die Zusammenhänge von Atmosphäre und Strahlung sowie deren Anwendung in der Solararchitektur erkennen;
– die Zusammenhänge von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck und Wind verstehen;
– Ausbreitungsmodelle von Luftschadstoffen verstehen;
– typische Wetterlagen in Österreich und Mitteleuropa analysieren sowie diese Kenntnisse bei der Planung und Konstruktion von Gebäuden anwenden.
Bereich Umweltmanagement
– die Grundbegriffe des Qualitätsmanagements erfassen;
– die Voraussetzung einer Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern;
– die aktuellen Umweltmanagementnormen verstehen und diese in ein bestehendes Managementsystem integrieren.
Lehrstoff:
Bereich Ökologie:
Ökosystem See (diverse Einflussfaktoren, Sauerstoff- und Nährstoffversorgung, biologische Gliederung von Seen); Ökosystem Fließgewässer (Zonierung, Habitate, Strukturanalyse, Anpassung an die Strömung, Nahrungsaufnahme, Stoffhaushalt, Selbstreinigung, ökologische Auswirkungen des Gewässerbaues, Renaturierung, Beurteilung der Gewässerqualität).
Bereich Mikrobiologie:
Grundlagen der Bakteriologie und Mykologie; bakterielle Gärungsprozesse.
Bereich Luftreinhaltung:
Aerosol-Abscheidung; Abscheidung gasförmiger Komponenten.
Bereich Meteorologie:
Strahlungsenergie und Energiebilanz; Thermodynamik und Strömungen in der Lufthülle.
Bereich Umweltmanagement:
Grundbegriffe des Qualitätsmanagements; Qualitätsmanagementnormen der ISO 9000-Reihe.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ökologie
– die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer verstehen und die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen;
– die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Gewässergüte anwenden;
– die allgemeinen Abläufe und Gesetzmäßigkeiten von komplexen natürlichen und künstlichen Systemen verstehen;
– durch Kenntnis der Systemdynamik Grundregeln und Verhaltensprinzipien ableiten und bei Planungsaufgaben zur Vermeidung von Umweltschäden einsetzen.
Bereich Mikrobiologie
– den Aufbau, die Lebensweise und die Fortpflanzung von Bakterien und Pilzen verstehen;
– die Abbauleistungen von Bakterien und Pilzen verstehen;
– umweltrelevante Anwendungen dieser Abbauprozesse verstehen und deren Betriebsformen analysieren.
Bereich Luftreinhaltung
– Verfahren zur Abscheidung gas- und dampfförmiger Verunreinigungen von Abgas und Abluft verstehen und diese anwenden;
– Möglichkeiten der Emissionsminderung im Anlagenbau verstehen und diese anwenden.
Bereich Meteorologie
– die Zusammenhänge von Atmosphäre und Strahlung sowie deren Anwendung in der Solararchitektur verstehen;
– die Zusammenhänge von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck und Wind verstehen;
– Ausbreitungsmodelle von Luftschadstoffen verstehen;
– typische Wetterlagen in Österreich und Mitteleuropa analysieren sowie diese Kenntnisse bei der Planung und Konstruktion von Gebäuden anwenden.
Bereich Umweltmanagement
– die Grundbegriffe des Qualitätsmanagements erfassen;
– die Voraussetzung einer Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern;
– die aktuellen Umweltmanagementnormen verstehen und diese in ein bestehendes Managementsystem integrieren.
Lehrstoff:
Bereich Ökologie:
Teichbau.
Bereich Mikrobiologie:
Umweltrelevante Anwendungen mikrobiologischer Abbauprozesse in der Abwasser- und Abluftreinigung sowie der Biomasseverwertung.
Bereich Luftreinhaltung:
Biowäscher; Sonderverfahren.
Bereich Meteorologie:
Wetterdaten und atmosphärische Schichtungen.
Bereich Umweltmanagement:
Integrierte Managementsysteme; Umweltmanagementnorm ISO 14000.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
jahrgangsweise gestaffeltes In- und Außerkrafttreten vgl. § 3
Anlage 1.2
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK
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