Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
| (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | ||||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | ||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I | ||||||||
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | ||||||||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | ||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||
| 1. | Baukonstruktion3 | 3 | 4 | 3 | 4(1) | 5(1) | 19 | I | ||||||||
| 2. | Tragwerke4 | – | 2 | 4(1) | 6(1) | 7 | 19 | I | ||||||||
| 3. | Baubetrieb und Baumanagement5 | – | – | 3 | 5 | 7(1) | 15 | I bzw. III | ||||||||
| 4. | Darstellung und Gestaltung6 | 5(3) | 5(4) | 2 | – | – | 12 | I | ||||||||
| 5. | Infrastruktur7 | – | – | 5(1) | 7(2) | – | 12 | I | ||||||||
| 6. | Bauplanung und Projekt8 | – | – | 3(3) | 3(3) | 9(8) | 15 | I | ||||||||
| 7. | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 8 | 4 | – | – | 19 | IV | ||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz9 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 37 | 38 | 38 | 37 | 185 | ||||||||||
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||
| B.1 | Hochbau | |||||||||||||||
| 1.1 | Baukonstruktion3 | 3 | 4 | 3 | 3(1) | 2 | 15 | I | ||||||||
| 1.2 | Tragwerke4 | – | 2 | 4(1) | 6(1) | 6 | 18 | I | ||||||||
| 1.3 | Baubetrieb und Baumanagement5 | – | – | 3 | 5 | 5(1) | 13 | I bzw. III | ||||||||
| 1.4 | Darstellung und Gestaltung6 | 5(3) | 5(4) | 2 | 2 | 2 | 16 | I | ||||||||
| 1.5 | Infrastruktur7 | – | – | 5(1) | 4(2) | – | 9 | I | ||||||||
| 1.6 | Bauplanung und Projekt8 | – | – | 3(3) | 3(3) | 9(9) | 15 | I | ||||||||
| 1.7 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 8 | 4 | – | – | 19 | IV | ||||||||
| 1.8 | Hochbautechnologie | – | – | – | 2 | 4 | 6 | I | ||||||||
| B.2 | Tiefbau | |||||||||||||||
| 2.1 | Baukonstruktion3 | 3 | 4 | 3 | 3(1) | 2 | 15 | I | ||||||||
| 2.2 | Tragwerke4 | – | 2 | 4(1) | 6(1) | 6(1) | 18 | I | ||||||||
| 2.3 | Baubetrieb und Baumanagement5 | – | – | 3 | 5 | 5(1) | 13 | I bzw. III | ||||||||
| 2.4 | Darstellung und Gestaltung6 | 5(3) | 5(4) | 2 | – | – | 12 | I | ||||||||
| 2.5 | Infrastruktur7 | – | – | 5(1) | 6(2) | 5(1) | 16 | I | ||||||||
| 2.6 | Bauplanung und Projekt8 | – | – | 3(3) | 3(3) | 6(6) | 12 | I | ||||||||
| 2.7 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 8 | 4 | – | – | 19 | IV | ||||||||
| 2.8 | Ingenieurbau | – | – | – | 2 | 4(1) | 6 | I | ||||||||
| B.3 | Bauwirtschaft | |||||||||||||||
| 3.1 | Baukonstruktion3 | 3 | 4 | 3 | 3(1) | 2 | 15 | I | ||||||||
| 3.2 | Tragwerke4 | – | 2 | 4(1) | 6(1) | 6 | 18 | I | ||||||||
| 3.3 | Baubetrieb und Baumanagement5 | – | – | 3 | 7 | 9(1) | 19 | I bzw. III | ||||||||
| 3.4 | Darstellung und Gestaltung6 | 5(3) | 5(4) | 2 | – | – | 12 | I | ||||||||
| 3.5 | Infrastruktur7 | – | – | 5(1) | 4(2) | – | 9 | I | ||||||||
| 3.6 | Bauplanung und Projekt8 | – | – | 3(3) | 3(3) | 7(7) | 13 | I | ||||||||
| 3.7 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 8 | 4 | – | – | 19 | IV | ||||||||
| 3.8 | Bauprojektentwicklung | – | – | – | 2 | 4(2) | 6 | I | ||||||||
| B.4 | Holzbau | |||||||||||||||
| 4.1 | Baukonstruktion3 | 3 | 4 | 3 | 3(1) | 2 | 15 | I | ||||||||
| 4.2 | Tragwerke4 | – | 2 | 4(1) | 6(1) | 7(1) | 19 | I | ||||||||
| 4.3 | Baubetrieb und Baumanagement5 | – | – | 3 | 5 | 5(1) | 13 | I bzw. III | ||||||||
| 4.4 | Darstellung und Gestaltung6 | 5(3) | 5(4) | 2 | 2 | – | 14 | I | ||||||||
| 4.5 | Infrastruktur7 | – | – | 5(1) | 4(2) | – | 9 | I | ||||||||
| 4.6 | Bauplanung und Projekt8 | – | – | 3(3) | 3(3) | 8(7) | 14 | I | ||||||||
| 4.7 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 8 | 4 | – | – | 19 | IV | ||||||||
| 4.8 | Ingenieurholzbau10 | – | – | – | 2 | 6(4) | 8 | I | ||||||||
| B.5 | Umwelttechnik | |||||||||||||||
| 5.1 | Baukonstruktion3 | 3 | 4 | 3 | 5(1) | 4(1) | 19 | I | ||||||||
| 5.2 | Tragwerke4 | – | 2 | 4(1) | 5(1) | 5 | 16 | I | ||||||||
| 5.3 | Baubetrieb und Baumanagement5 | – | – | 3 | 5 | 5(1) | 13 | I bzw. III | ||||||||
| 5.4 | Darstellung und Gestaltung6 | 5(3) | 5(4) | 2 | – | – | 12 | I | ||||||||
| 5.5 | Infrastruktur7 | – | – | 5(1) | 4(2) | 4(1) | 13 | I | ||||||||
| 5.6 | Bauplanung und Projekt8 | – | – | 3(3) | 3(3) | 5(5) | 11 | I | ||||||||
| 5.7 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 8 | 4 | – | – | 19 | IV | ||||||||
| 5.8 | Umwelttechnologie | – | – | – | 3(1) | 5(2) | 8 | I | ||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache11 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||||||
| G. | Förderunterricht12 | |||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | |||||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
4 Mit Übungen im Laboratorium im III. und IV. Jahrgang und Übungen im V. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“ im Ausmaß von zwei Wochenstunden im V. Jahrgang.
6 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden; mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden, davon eine Wochenstunde Übung in “Darstellender Geometrie„ im II. Jahrgang.
7 Mit Übungen im Laboratorium im III. Jahrgang im Ausmaß von einer Wochenstunde und Übungen im Bereich „Vermessungswesen“ im IV. Jahrgang im Ausmaß von mind. einer Wochenstunde. In den übrigen Jahrgängen Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
8 Mit Übungen jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
9 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 bis B.5 angeführten Pflichtgegenständen.
10 Mit Übungen im V. Jahrgang im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden, davon Übungen im Laboratorium im Ausmaß von einer Wochenstunde.
11 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
12 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
|---|---|---|
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand des alternativen Ausbildungsschwerpunktes, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung4 | ||
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Bautechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Bautechnik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Bautechnik.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Projektentwicklung und des Entwurfs, der Planung und Konstruktion, der Bauausführung und des Baumanagements sowie der Bauwerksinstandhaltung und der Bauteilproduktion ausführen. Sie werden in der Bau- und Baustoffindustrie, in Baufirmen, in Architektur- und Ingenieurbüros, in Baumeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes eingesetzt. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.
Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:
Baukonstruktion:
Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen. Sie kennen die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte und deren Eigenschaften, Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen. Sie kennen Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften, Bodenverbesserungsmaßnahmen und Bauvorbereitungsmaßnahmen.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen bautechnische Konstruktionsverfahren sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen erfassen und kennen geeignete Bauteile und Bausysteme, können diese analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln. Sie kennen die erforderlichen Planungsschritte für die Projektierung und können diese darstellen und erläutern. Sie kennen ausgewählte Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten. Sie kennen komplexe Bauelemente (großflächige Fassadenelemente, Elemente des Fertigteilbaues ua.) und können diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes und können diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.
Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können messtechnische Methoden anwenden und bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.
Tragwerke:
Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Tragwerkslehre und können Bauwerke statisch erfassen und zuordnen. Sie kennen das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen und können Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln. Sie kennen die äußeren und inneren Kräfte von Stabtragwerken sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren und können die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger, Fachwerke und Gelenksysteme einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke und von Plattentragwerken ermitteln und darstellen sowie EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.
Im Bereich Festigkeit und Stabilität kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Festigkeitslehre und können die zur Spannungs- und Dehnungsermittlung erforderlichen Querschnittswerte berechnen. Sie können Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen, Beanspruchungen von Bauteilen und eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.
Im Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer Eigenschaften und Kennwerte sowie die zu deren Ermittlung erforderlichen Prüfverfahren.
Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material), kennen die wichtigsten Bemessungsverfahren und können grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragwerke entwerfen, berechnen und normgerecht dimensionieren. Sie kennen die wichtigsten Verbindungsmittel und können diese einsetzen und berechnen. Sie kennen die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien und können EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Im Bereich Gebrauchstauglichkeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Ursachen von Formänderungen und können deren Größen bei Stabtragwerken berechnen. Sie können EDV-Programme zur Verformungsermittlung anwenden.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren sowie grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.
Baubetrieb und Baumanagement:
Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgabenstellungen im Bauablauf erkennen, erklären und anwenden sowie die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Im Bereich Bauvorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese anwenden.
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauverfahren und können deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.
Im Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.
Im Bereich Ausschreibung, Angebote, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans und können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen. Sie können die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben. Sie können die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen. Sie kennen die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung und können diese nach vorgegebenen Kriterien charakterisieren sowie einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren. Sie kennen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären und die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes wiedergeben.
Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit einfacher Geschäftsfälle auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie kennen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern, können das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Zivilrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie kennen die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter und können sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes und können ein Gewerbe anmelden.
Darstellung und Gestaltung:
Im Bereich Darstellende Geometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der für die Bautechnik bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper sowie geometrische Formen und Transformationen. Sie können bautechnische Objekte analysieren, in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.
Im Bereich Konstruktionsübungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens sowie die Regeln der Beschriftung und der Farbenlehre. Sie können räumliche, maßstablose einfache Details darstellen und räumliche Schaubilder anfertigen. Sie kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens sowie die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten. Sie können Gebäude, einfache Infrastrukturbauwerke und Tragwerke (aus Stahl, Holz, Stahlbeton ua.) gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung (Übersichts- und Ausführungspläne ua.) händisch und mit Hilfe von CAD darstellen sowie Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen und Bauteile und ihre Anschlüsse dimensionieren. Sie können Projekte aus dem Hochbau-, Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen sowie Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren.
Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe einfacher Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen. Sie kennen messtechnische und bautechnisch spezifische Untersuchungsmethoden und können bautechnische Aufnahmen und Dokumentationen bestehender Gebäude durchführen.
Im Bereich Baustile kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen.
Infrastruktur:
Im Bereich Geotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften sowie grundlegende Gründungsarten. Sie können die grundlegenden und maßgeblichen Bodenkennwerte ermitteln, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen sowie Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen. Sie kennen die Methoden für die Ermittlung der erforderlichen Basisdaten für geotechnische Aufgabenstellungen, grundlegende Baugrubensicherungen sowie maßgebende Bodeneigenschaften und können diese für bautechnische Anwendungen auswählen. Sie können einfache Verformungsermittlungen und erdstatische Berechnungen durchführen. Sie kennen die gebräuchlichen Flachgründungen, deren Funktionsweise und können die grundlegenden Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei baupraktischen Aufgabenstellungen anwenden.
Im Bereich Siedlungswasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Wasserwirtschaft, Hydrographie und der Wasserversorgung sowie die gebräuchlichen Bauwerke der Wasserversorgung. Sie können die Funktionsweise der Wasserversorgungsanlagen systematisch ordnen und kennen die Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln der gebräuchlichen Bauwerke und Verteilungsnetze der Wasserversorgung. Sie kennen die Grundbegriffe der Abwasserableitung und können die erforderlichen Basisdaten für Abwasserableitungen erheben und ermitteln. Sie kennen die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln und können ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserableitung und Versickerung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen. Sie kennen Grundbegriffe einfacher Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft) und können geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen und interpretieren.
Im Bereich Verkehrswegebau kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige Begriffe des Verkehrswesens, die maßgebenden Regelwerke im Fachbereich, die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau und deren Funktionsweise sowie die grundlegende Planung einfacher verkehrstechnischer Aufschließungen. Sie verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen und kennen die Arten von Verkehrsträgern.
Im Bereich Vermessungswesen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Organisation und Entwicklung des österreichischen Vermessungswesens sowie die Organisation des Grundbuchs in Zusammenhang mit dem Kataster. Sie kennen die Grundlagen der Koordinatensysteme, des Nivellements und der trigonometrischen Lage- und Höhenmessung sowie die Darstellungsweisen für Lage- und Höhenpläne und die gängigen Vermessungsinstrumente. Sie können die Ergebnisse mit geeigneten Methoden darstellen sowie geeignete Messgeräte für die Höhenmessung den Gegebenheiten entsprechend auswählen und eigene Höhenmessungen vornehmen, berechnen, auswerten und darstellen. Sie können entsprechende geodätische Berechnungen durchführen, kennen die Verfahren der Lagemessung und können eigene Lagemessungen durchführen und Lage- und Höhenpläne erstellen. Sie kennen vermessungsspezifische, bautechnische Anwendungen sowie Grundlagen der modernen Vermessung und von Geoinformationssystemen und können Projektentwürfe in die Natur übertragen.
Bauplanung und Projekt:
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten. Sie können Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen, bauspezifische Software anwenden, Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren, Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.
Baupraxis und Produktionstechnik:
Im Bereich Baumeisterarbeiten kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Bau- und Bauhilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten. Sie kennen die für Bauwerke erforderlichen Gründungs-, Wand- und Deckenkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und können diese herstellen.
Im Bereich Zimmermeisterarbeiten kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten. Sie kennen die für Bauwerke erforderlichen Wand-, Decken- und Dachkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und Verankerungen und können diese herstellen.
Im Bereich Baunebengewerbe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der für die jeweiligen Gebiete gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten.
Im Bereich Angewandter Baubetrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung und können diese in der Werkstätte und auf der Baustelle anwenden. Sie kennen Geräte und Methoden, um Lage und Abmessungen von Bauwerken festzulegen, und können diese vom Plan in die Wirklichkeit übertragen sowie bestehende Bauteile aufmessen. Sie können die Ausführungsqualität beurteilen und kennen die Regeln für die komplexe Abfolge bei der Herstellung von Bauteilen. Sie können die Arbeitsschritte und den Material- und Werkzeugeinsatz planen, ausführen und dokumentieren und kennen die Wartungs- und Überprüfungserfordernisse der Geräte und Werkzeuge. Sie können branchenübliche EDV-Programme anwenden.
Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.1:
Baukonstruktion:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Tragwerke:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Baubetrieb und Baumanagement:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Darstellung und Gestaltung:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen und darstellen.
Im Bereich Baustile können die Absolventinnen und Absolventen Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlich richtiger Einordnung und Interpretation erstellen.
Infrastruktur:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Bauplanung und Projekt:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren sowie energieeffiziente und nachhaltige Bauweisen anwenden. Sie können eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen. Sie können räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen, Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.
Im Bereich Modellbau und Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues und können Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Baupraxis und Produktionstechnik:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Hochbautechnologie:
Im Bereich Grundlagen des Bauens kennen die Absolventinnen und Absolventen nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen sowie deren Einsatzbereiche und Anwendung. Sie können die sich daraus ergebende Ökobilanz erstellen.
Im Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten entwerfen, planen und darstellen. Sie kennen ausgewählte Sanierungsverfahren, den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen sowie die Anforderungen an den Holzschutz.
Im Bereich Gebäudetechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus. Sie kennen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen und können diese ökologisch und ökonomisch bewerten. Sie können die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen sowie ausgewählte bauphysikalische Messverfahren anwenden.
Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.2:
Baukonstruktion:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Tragwerke:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Baubetrieb und Baumanagement:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Darstellung und Gestaltung:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Infrastruktur:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen komplexere bodenmechanische Berechnungen durchführen sowie Flachgründungen, Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen. Sie kennen Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen, die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau, Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft sowie Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft.
Im Bereich Siedlungswasserbau können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln sowie geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren. Sie kennen Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb ua.), geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung sowie die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und grundlegende Konstruktionsregeln. Sie können ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.
Im Bereich Verkehrswegebau kennen die Absolventinnen und Absolventen Straßenverkehrsanlagen und Begleitbauwerke sowie die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen. Sie kennen die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten sowie Methoden der Verkehrserhebung und verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen. Sie können ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen, die Auswirkungen von ausgewählten Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen und bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen sowie geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen. Sie kennen die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen. Sie kennen zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten sowie eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren.
Bauplanung und Projekt:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren sowie schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen. Sie können spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen, technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und schwerpunktspezifische Projekte präsentieren. Sie können Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren sowie bauspezifische Software anwenden.
Baupraxis und Produktionstechnik:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Ingenieurbau:
Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen und geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen. Sie können die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.
Im Bereich Tragsicherheit im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen sowie spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren. Sie kennen die Grundlagen des Spannbetonbaues.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Brückentragsysteme und spezifische Bauteile konstruktiv durchbilden. Sie kennen grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.
Im Bereich Wasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen und können Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben. Sie können hydrostatische Berechnungen, einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen Gerinnen, komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen und einfache hydraulische Berechnungen offener Gerinne durchführen. Sie kennen einfache wasserbauliche Anlagen und können ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen sowie wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.
Im Bereich Tunnelbau kennen die Absolventinnen und Absolventen tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise und können diese analysieren und einordnen.
Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.3:
Baukonstruktion:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Tragwerke:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Baubetrieb und Baumanagement:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Bauvorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese an konkreten Fallbeispielen anwenden und analysieren.
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.
Im Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln, analysieren und EDVunterstützt durchführen. Sie können die Kosten-/Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.
Im Bereich Ausschreibung, Angebote, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen Ausschreibungsverfahren durchführen, analysieren und bewerten und dafür geeignete EDV-Programme anwenden sowie an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Darstellung und Gestaltung:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Infrastruktur:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Bauplanung und Projekt:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren sowie Projekte baureif planen. Sie können spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen. Sie können technische Berichte erstellen, Projekte baubetrieblich und bauwirtschaftlich bearbeiten und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.
Baupraxis und Produktionstechnik:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Bauprojektentwicklung:
Im Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen. Sie können komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen, grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.4:
Baukonstruktion:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Tragwerke:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Verbindungsmittel in mehrschnittigen Verbindungen normgerecht dimensionieren.
Baubetrieb und Baumanagement:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Darstellung und Gestaltung:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen und darstellen.
Infrastruktur:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Bauplanung und Projekt:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren. Sie können eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen. Sie können räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen sowie Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren. Sie können projektbezogene Elemente entwickeln und den Fertigungsgrad in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln sowie bauspezifische Software anwenden.
Im Bereich Modellbau und Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues und können Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Baupraxis und Produktionstechnik:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Ingenieurholzbau:
Im Bereich Grundlagen des Bauens kennen die Absolventinnen und Absolventen die holzbauspezifischen Werkstoffe und deren Eigenschaften und Handelsformen sowie nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren.
Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an den Holzschutz sowie die verschiedenen Holzbausysteme und können diese den Anforderungen gemäß auswählen und einsetzen. Sie können holzbauspezifische Elemente entwickeln und die Anschlussdetails ausarbeiten sowie für Holzbauteile Vorfertigungsgrade in Bezug auf Logistik und Montage entwickeln. Sie kennen komplexe Bauelemente (Fertigteile, großflächige Fassadenkonstruktionen ua.) und können moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.
Im Bereich Bauphysik kennen die Absolventinnen und Absolventen die bauphysikalischen Anforderungen an die Bauteile von verschiedenen Gebäuden und sind in der Lage, diese in den Konstruktionen zu berücksichtigen. Sie können Holzbauwerke unter Berücksichtigung ökologischer und energieoptimierter Bauweisen entwickeln. Sie kennen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen und können diese ökologisch und ökonomisch bewerten. Sie können für ausgewählte Bauelemente den Schallschutz und Wärmeschutz ermitteln sowie die thermische, akustische und energetische Optimierung von Bauelementen und deren Überprüfung auf Umweltverträglichkeit durchführen.
Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus.
Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails.
Im Bereich Gebrauchstauglichkeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau und können sie unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.
Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.5:
Baukonstruktion:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung-, Sanitär,- Klima/Raumlufttechnik und Wärmepumpen-/Kältetechnik) und können diese erklären, analysieren und anwenden. Sie verstehen die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung, die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation und kennen Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme.
Im Bereich Bauphysik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Energiebilanzberechnung und können diese anwenden. Sie können energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.
Im Bereich Facility Management kennen die Absolventinnen und Absolventen die Definitionen und grundlegenden Richtlinien eines prozessorientierten Facility Managements. Sie verstehen die Grundlagen zur Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Schwerpunkte nachhaltigen Bauens und können diese erklären.
Im Bereich Energieeffizientes Bauen kennen die Absolventinnen und Absolventen ökologische und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren, ihre Einsatzbereiche und Anwendungen. Sie kennen die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen und können ökologische und innovative Baustoffe sowie die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen anwenden. Sie kennen ausgewählte energieeffiziente Sanierungsverfahren und intelligente Fassadensysteme sowie deren Einsatzgebiete.
Tragwerke:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Baubetrieb und Baumanagement:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mir folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte kennen die Absolventinnen und Absolventen energie- und kosteneffiziente Bauweisen und Bauverfahren und können diese berechnen.
Darstellung und Gestaltung:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Infrastruktur:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Ursachen und Folgen von Hanginstabilitäten, Oberflächenerosionen, Uferanbrüchen und daraus resultierende Landschafts- und Kulturschäden erklären und analysieren sowie biotechnische Methoden anwenden, um obige Probleme mit Hilfe von Pflanzen zu lösen und dadurch das Landschaftsbild und die ökologische Funktionsfähigkeit positiv zu beeinflussen.
Im Bereich Siedlungswasserbau können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen der Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung bemessen und planen.
Im Bereich Wasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Hydromechanik und können Strömungen in Rohren, Fließgewässern und im Grundwasser berechnen. Sie kennen die Grundlagen des naturnahen Flussbaus und können Maßnahmen des naturnahen Flussbaus anwenden sowie Anlagen des Hochwasserschutzes bemessen und planen. Sie kennen Typen, Konstruktionen und Anwendungsgebiete von Wasserkraftanlagen.
Im Bereich Abfallwirtschaft und Recycling kennen die Absolventinnen und Absolventen die abfallwirtschaftlichen Grundlagen und verstehen deren umweltrelevante Auswirkungen. Sie können die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden sowie die Deponietypen nach der Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen. Sie kennen Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster, können Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen und kennen thermische Verwertungsmethoden. Sie verstehen die Ursachen für Straßenschäden und können deren Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und -baustoffen erklären und vergleichen.
Bauplanung und Projekt:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren sowie schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen. Sie können spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen, technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und schwerpunktspezifische Projekte präsentieren. Sie können Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren, die Gewerke Heizungstechnik und Sanitärtechnik und das Gewerk Raumlufttechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen sowie bauspezifische Software anwenden.
Baupraxis und Produktionstechnik:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Umwelttechnologie:
Im Bereich Ökologie verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen und Funktionsweisen von Ökosystemen, die Ökologie von wesentlichen Biozönosen sowie die Auswirkungen anthropogener Einflüsse und Eingriffe auf Ökosysteme. Sie kennen Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme und deren Anwendung sowie die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer und können die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen. Sie können die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Gewässergüte anwenden und verstehen die allgemeinen Abläufe und Gesetzmäßigkeiten von komplexen natürlichen und künstlichen Systemen. Sie können durch Kenntnis der Systemdynamik Grundregeln und Verhaltensprinzipien ableiten und bei Planungsaufgaben zur Vermeidung von Umweltschäden einsetzen.
Im Bereich Mikrobiologie verstehen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Lebensweise und Fortpflanzung von Bakterien und Pilzen sowie die Abbauleistungen von Bakterien und Pilzen. Sie kennen umweltrelevante Anwendungen dieser Abbauprozesse und können deren Betriebsformen analysieren.
Im Bereich Luftreinhaltung verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Entstehung und gesundheitlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen. Sie kennen die relevanten gesetzlichen Regelungen im Bereich der Luftreinhaltung. Sie verstehen Messverfahren von partikelförmigen und gasförmigen Schadstoffen sowie Verfahren zur Abscheidung gas- und dampfförmiger Verunreinigungen von Abgas- und Abluft und können diese anwenden. Sie erkennen Möglichkeiten der Emissionsminderung im Anlagenbau und können diese anwenden.
Im Bereich Meteorologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zusammenhänge von Atmosphäre und Strahlung sowie deren Anwendung in der Solararchitektur. Sie erkennen Zusammenhänge von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck und Wind und kennen Ausbreitungsmodelle von Luftschadstoffen. Sie können typische Wetterlagen in Österreich und Mitteleuropa analysieren sowie diese Kenntnisse bei der Planung und Konstruktion von Gebäuden anwenden.
Im Bereich Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe des Qualitätsmanagements. Sie können die Voraussetzung einer Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern. Sie kennen die aktuellen Umweltmanagementnormen und können diese in ein bestehendes Managementsystem integrieren.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Sofern im Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“ in den Bereichen mehrere Werkstätten vorgesehen sind, sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bis zu 12 Werkstätten festzulegen. Die Festlegung hat sich an den durch die Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule sowie an deren standortspezifischem Ausbildungsprofil zu orientieren und ist so vorzunehmen, dass durch die ausgewählten Werkstätten alle Bereiche abgedeckt werden.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Naturwissenschaften“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– Polynomfunktionen zur anwendungsbezogenen Modellierung verwenden und mittels Technologie berechnen, die Ergebnisse interpretieren und damit argumentieren;
– die Nullstellen von Polynomfunktionen mittels Technologie berechnen;
– Schnittpunkte berechnen.
Lehrstoff:
Nullstellen von Polynomfunktionen; Aufgabenstellungen des Fachgebiets.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Komplexe Zahlen und Geometrie
– rechtwinkelige und schiefwinkelige Dreiecke im anwendungsbezogenen Kontext modellieren, lösen, interpretieren und erklären.
Lehrstoff:
Trigonometrie:
Fachbezogene Anwendungen der Trigonometrie (im allgemeinen Dreieck).
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die Differential- und Integralrechnung anwendungsbezogen verwenden;
– Kurvendiskussionen und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen anwendungsbezogen modellieren, berechnen und interpretieren;
– Aufgabenstellungen, die das Maximieren und Minimieren von Größen behandeln, aufstellen, berechnen und interpretieren;
– das Volumen um die x-Achse mit Funktionen in expliziter Darstellung anwenden.
Lehrstoff:
Differentialrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung; Kurvendiskussion und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen; Extremwertaufgaben (Nebenbedingung: elementar, Strahlensatz, pythagoreischer Lehrsatz);
Anwendung der Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung; Volumen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Lehrstoff:
Relevante mathematische Methoden:
Differentialrechnung; Integralrechnung.
B. Fachtheorie und Fachpraxis
BAUKONSTRUKTION
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
– die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte sowie deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen erfassen;
– Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften erfassen;
– Bodenverbesserungsmaßnahmen erfassen;
– Bauvorbereitungsmaßnahmen erfassen.
Bereich Bauelemente
– geeignete Bauteile und Bausysteme sowie grundlegende bautechnische Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen.
Bereich Technischer Ausbau
– die grundlegenden Begriffe erfassen.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ressourcen; Nachhaltigkeit; Baumaterialien; bautechnische, bauphysikalische und bauchemische Grundbegriffe; Bausysteme; Tragwerke; Bauabläufe; Bodenarten, Eigenschaften; Bodenverbesserung; Baugrube.
Bereich Bauelemente:
Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente; Abdichtungen.
Bereich Technischer Ausbau:
Ver- und Entsorgungsanlagen.
Bereich Bauphysik:
Bauphysikalische Grundbegriffe.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die gebräuchlichen und marktüblichen anorganischen und organischen Werkstoffe und Bauprodukte, deren Eigenschaften und die Grundlagen der zugehörigen Baunormen erfassen und kennen deren Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete.
Bereich Bauelemente
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereich Dachkonstruktionen, Fußbodenkonstruktionen.
Bereich Bauelemente:
Dachkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die gebräuchlichen und marktüblichen anorganischen und organischen Werkstoffe und Bauprodukte, deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen erfassen und kennen deren Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete.
Bereich Bauelemente
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche Dachentwässerung; nichttragende und raumbildende Elemente; Oberflächen, Beschichtungen, Innenbekleidungen; Vertikalverbindungen (Stiegen, Rampen).
Bereich Bauelemente:
Dachentwässerung; nichttragende und raumbildende Elemente; Fänge; Vertikalverbindungen (Stiegen, Rampen); Absturzsicherungen.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die gebräuchlichen und marktüblichen anorganischen und organischen Werkstoffe und Bauprodukte, deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen erfassen;
– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauelemente
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Prüfmethoden und deren Anwendung erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Sonnenschutz.
Bereich Bauelemente:
Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Sonnenschutz.
Bereich Bauphysik:
Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte (Glas, Dämmstoffe, Kunststoffe) erfassen und kennen deren Eigenschaften sowie die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen;
– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauelemente
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereich Innenausbau.
Bereich Bauelemente:
Innenausbau.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– die erforderlichen Planungsschritte für die Projektierung erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Technischer Ausbau
– haustechnische Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär) und deren planerische Grundlagen erfassen.
Bereich Bauphysik
– einfache bauphysikalische Berechnungen von Bauelementen durchführen;
– Maßnahmen für den Wärme- und Feuchteschutz sowie den Schallschutz erfassen;
– bauphysikalische Prüfmethoden anwenden;
– messtechnische Methoden zur Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten erfassen;
– Ökobilanzen erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Bauelemente:
Außenanlagen.
Bereich Technischer Ausbau:
Haustechnische Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär).
Bereich Bauphysik:
Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz; Gebäudehülle; Energieausweis; Ökobilanz; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technischer Ausbau
– Anlagen der elektrotechnischen Gebäudeausstattung und fördertechnische Anlagen (Aufzüge, Rolltreppen ua.) erfassen und einfache Elektropläne erstellen.
Bereich Bauphysik
– Maßnahmen für den Brandschutz erfassen;
– messtechnische Methoden anwenden und bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.
Lehrstoff:
Bereich Technischer Ausbau:
Elektrotechnische Gebäudeausstattung; fördertechnische Anlagen (Aufzüge, Rolltreppen ua.); planerische Darstellung.
Bereich Bauphysik:
Brandschutz; Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten erfassen;
– Fassadenelemente erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Bauelemente:
Fassaden; Sanierungen und Umbauarbeiten; Bauökologie.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten erfassen;
– Fassadenelemente erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Bauelemente:
Fertigteilbau.
Schularbeiten:
I. Jahrgang: eine einstündige Schularbeit pro Semester;
bis 9. Semester: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit pro Semester.
TRAGWERKE
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die äußeren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren erfassen;
– die Terminologie der Tragsysteme erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; Terminologie der Tragsysteme.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen;
– die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
– die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Einwirkungen im Hochbau; statisch bestimmte Träger.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die Schnittgrößen von Gelenkträgern, Dreigelenksystemen und Fachwerken ermitteln und darstellen;
– EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung verstehen.
Bereich Festigkeit und Stabilität
– die Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Gelenkträger; Dreigelenksysteme; Fachwerke; EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Dehnungen; Spannungen; Querschnittswerte.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Prüfung von Materialien.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen verstehen;
– Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln.
Bereich Festigkeit und Stabilität
– Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen sowie Beanspruchungen von Bauteilen erkennen;
– eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– Methoden der Materialprüfung erfassen und diese anwenden.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Sicherheitskonzept; Einwirkungen im Hochbau; Standsicherheit.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Dehnungen; Spannungen; Stabilität (Knicken).
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Prüfung von Materialien.
Bereich Tragsicherheit:
Tragwerke aus Stahl und Holz (Grundlagen).
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeit und Stabilität
– plastische Querschnittswerte berechnen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– die Grundlagen und Methoden der Bauteilprüfung verstehen.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Bemessungsverfahren erfassen und grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragelemente entwerfen, berechnen und normgerecht dimensionieren.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Arten und Ursachen von Formänderungen erfassen und deren Größen bei statisch bestimmten Stabtragwerken berechnen.
Lehrstoff:
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Plastische Querschnittswiderstände.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Bauteile und Bauteilverbindungen.
Bereich Tragsicherheit:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Formänderungen statisch bestimmter Stabtragwerke.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– Bauwerke (Stabtragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
– die Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke erfassen;
– die Schnittgrößen von einfachen, statisch unbestimmten Stabtragwerken ermitteln und darstellen;
– EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– Methoden der Bauteilprüfung erfassen und diese anwenden.
Bereich Tragsicherheit
– Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material);
– die wichtigsten Bemessungsverfahren erfassen und grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragelemente entwerfen, berechnen und normgerecht dimensionieren;
– EDV-Programme zur Bemessung von Stabtragwerken anwenden.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Formänderungen bei statisch bestimmten Stabtragwerken berechnen;
– EDV-Programme zur Verformungsermittlung von Stabtragwerken anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– die konstruktive Durchbildung der grundlegenden Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke; statisch unbestimmte Stabtragwerke; ungünstige Laststellungen; EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Bauteile und Bauteilverbindungen.
Bereich Tragsicherheit:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton; EDV-Programme zur Bemessung von Stabtragwerken.
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Verformungsermittlung bei statisch bestimmten Stabtragwerken; EDV-Programme zur Ermittlung der Verformungen von Stabtragwerken.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– Bauwerke (Flächentragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
– die Schnittgrößen einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke sowie von Plattentragwerken ermitteln und darstellen;
– EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Festigkeit und Stabilität
– spezielle Stabilitätsprobleme (Biegedrillknicken) erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die Materialeigenschaften von Glas, Kunststoffen und anderen für Tragwerke verwendeten Materialien erfassen.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Verbindungsmittel erfassen und diese einsetzen und berechnen;
– das Brandverhalten der wichtigsten konstruktiv verwendeten Materialien und die Auswirkungen auf die Bemessung verstehen;
– die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien erfassen;
– EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Arten und Ursachen von Formänderungen erfassen und deren Größen bei statisch unbestimmten Stabtragwerken berechnen;
– EDV-Programme zur Verformungsermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen (optimieren) und grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
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