Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Stab- und Flächentragwerke im Bauwesen; statisch unbestimmte Stab- und Plattentragwerke; EDVProgramme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Stabilität (Biegedrillknicken).
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Grundlagen der Materialeigenschaften und Materialkennwerte (Glas, Kunststoffe ua.).
Bereich Tragsicherheit:
Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Anschlüsse und Details); EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken.
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Formänderungen statisch unbestimmter Stabtragwerke; EDV-Programme zur Ermittlung der Verformungen von Stab- und Flächentragwerken.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– Bauwerke (Flächentragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
– die Schnittgrößen einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke sowie von Plattentragwerken ermitteln und darstellen;
– EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die Materialeigenschaften von Glas, Kunststoffen und anderen für Tragwerke verwendeten Materialien erfassen.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Verbindungsmittel erfassen und diese einsetzen und berechnen;
– das Brandverhalten der wichtigsten konstruktiv verwendeten Materialien und die Auswirkungen auf die Bemessung verstehen;
– die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien erfassen;
– EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen (optimieren) und grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Stab- und Flächentragwerke im Bauwesen (Vertiefung); statisch unbestimmte Stab- und Plattentragwerke.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte (Glas, Kunststoffe ua.).
Bereich Tragsicherheit:
Brandschutz; Einführung in den konstruktiven Einsatz weiterer Materialien (Mauerwerk, Glas, Kunststoffe ua.).
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
Schularbeiten:
bis 9. Semester: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit pro Semester.
BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauorganisation
– die Aufgabenstellungen im Bauablauf und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes erkennen und erklären.
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese wiedergeben.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– die gängigen Bauverfahren sowie die dazu erforderlichen Baugeräte erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Bauorganisation:
Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.
Bereich Bauvorschriften:
Baugesetze; Normen; Grundkataster und öffentliche Bücher.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Arten und Einsatz.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese wiedergeben.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Grundlagen der Kostenermittlung verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Bauvorschriften:
Arbeitnehmerschutz; Baurestmassenverordnung.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Grundlagen der Kostenermittlung.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– die gängigen Bauverfahren erfassen und deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Rechnungswesen
– die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen.
Lehrstoff:
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Standard- und Spezialverfahren.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.
Bereich Rechnungswesen:
Doppelte Buchhaltung; Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV unterstützt durchführen.
Bereich Rechnungswesen
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erfassen, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.
Lehrstoff:
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.
Bereich Rechnungswesen:
Kostenrechnung, Steuern.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauorganisation
– die Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship
– die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans erfassen, die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen;
– die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
– die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Bereich Zivilrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter verstehen;
– sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erfassen und ein Gewerbe anmelden.
Lehrstoff:
Bereich Bauorganisation:
Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase.
Bereich Bauvorschriften:
Arbeitnehmerschutz; allgemeine Baugesetze; Normen; Grundkataster und öffentliche Bücher.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Bauleitung (Auftragnehmer); Baustellenorganisation; Baudokumentation; Bauabrechnung; Bauübergabe; Projekthandbuch; Grundlagen des Projektmanagements und der Projektabwicklung; einfache Fallstudien.
Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship:
Businessplan-Marketing; Organisation; Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung; Finanzierung; Personalverrechnung; Arbeitsrecht.
Bereich Zivilrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts; Grundzüge des Zivilrechts; Unternehmensrecht.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauorganisation
– die Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship
– die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans erfassen, die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen;
– die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
– die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Bereich Zivilrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter verstehen;
– sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erfassen und ein Gewerbe anmelden.
Lehrstoff:
Bereich Bauorganisation:
Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten nach Abschluss der Bauausführungsphase.
Bereich Bauvorschriften:
Spezielle Baugesetze.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Bauaufsicht (Auftraggeber); Bauüberwachung; Baudokumentation; Rechnungsprüfung; Bauübernahme.
Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship:
Businessplan-Marketing; Organisation; Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung; Finanzierung; Personalverrechnung; Arbeitsrecht.
Bereich Zivilrecht:
Gewerberecht.
DARSTELLUNG UND GESTALTUNG
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie
– die für technische Darstellungen notwendigen Abbildungsverfahren erfassen und Risse deuten;
– die Gesetzmäßigkeiten der für die Bautechnik bedeutsamen ebenflächig begrenzten Körper erfassen;
– ebenflächig begrenzte Objekte konstruktiv bearbeiten sowie in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien darstellen.
Bereich Konstruktionsübungen
– die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens erfassen;
– die Regeln der Beschriftung verstehen;
– die Regeln der Farblehre erfassen;
– bautechnisch relevante Objekte in geometrisch richtigen axonometrischen Handskizzen darstellen;
– die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens erkennen;
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Darstellende Geometrie:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Bereich Konstruktionsübungen:
Freihandzeichnen; Farbenlehre; Schrift und Schriftbilder; räumliches Erleben und Sehen; Skizzieren; Wahrnehmung (Form, Struktur, Raum, Farben, Licht); Bauformen; normgerechtes Konstruieren und händisches Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie
– die für die Bautechnik bedeutsamen Kurven und krummflächig begrenzten Körper erfassen;
– die zur Erzeugung bautechnischer Objekte notwendigen Raumtransformationen erfassen;
– bautechnisch relevante Objekte analysieren, in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit CAD modellieren.
Bereich Konstruktionsübungen
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erfassen;
– Pläne händisch oder computerunterstützt erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Darstellende Geometrie:
Konstruktive Behandlung bautechnischer Objekte; Raumtransformationen; Darstellung und konstruktive Behandlung von Kugel, Zylinder- und Kegelflächen in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Bereich Konstruktionsübungen:
Einreichpläne.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie
– die für die Bautechnik bedeutsamen Kurven und krummflächig begrenzten Körper erfassen;
– Raumtransformationen zur Erzeugung bautechnischer Objekte anwenden;
– bautechnisch relevante Objekte analysieren, in verschiedenen Abbildungsverfahren zeichnerisch darstellen und mit CAD visualisieren.
Bereich Konstruktionsübungen
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten anwenden;
– CAD-Programme zur Erstellung von Plänen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Darstellende Geometrie:
Konstruktive Behandlung bautechnischer Objekte; Raumtransformationen; Darstellung und Konstruktion gekrümmter Flächen und krummflächig begrenzter Objekte aus der Baupraxis; Grundlagen der Perspektive und der Visualisierung.
Bereich Konstruktionsübungen:
Einreichpläne.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe einfacher Bauwerke erfassen;
– die Normen und die baulichen Voraussetzungen für barrierefreies Bauen erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Grundzüge der Gebäude- und Gestaltungslehre.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustile
– die wichtigsten Stilmerkmale den Bauepochen zuordnen.
Lehrstoff:
Bereich Baustile:
Übersicht der Bauepochen.
INFRASTRUKTUR
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erkennen;
– grundlegende Gründungsarten erfassen;
– die grundlegenden Bodenkennwerte ermitteln, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen, Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen.
Bereich Siedlungswasserbau
– die Grundbegriffe der Wasserwirtschaft, Hydrographie und der Wasserversorgung erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke der Wasserversorgung erfassen;
– die Funktionsweise der Wasserversorgungsanlagen systematisch ordnen.
Bereich Verkehrswegebau
– wichtige Begriffe des Verkehrswesens erfassen;
– die maßgebenden Regelwerke im Fachbereich erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau und deren Funktionsweise erfassen.
Bereich Vermessungswesen
– die Organisation und Entwicklung des österreichischen Vermessungswesen erfassen;
– die Grundlagen der Koordinatensysteme, des Nivellements sowie der trigonometrischen Lage- und Höhenmessung verstehen;
– die Darstellungsweisen für Lage- und Höhenpläne erfassen;
– Vermessungsinstrumente erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Grundlagen Baugrund und Boden; Wasser im Baugrund; Grundlagen Gründungen; Ermittlung und Prüfung von grundlegenden Bodenkennwerten.
Bereich Siedlungswasserbau:
Grundlagen Hydrographie; Grundlagen und Funktionen der Wasserversorgung.
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen des Verkehrswegebaus.
Bereich Vermessungswesen:
Grundlagen des Vermessungs- und Katasterwesens in Österreich; Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planlichen Darstellung; vermessungstechnisches Rechnen; Instrumentenkunde.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– die Methoden für die Ermittlung der erforderlichen Basisdaten für geotechnische Aufgabenstellungen erfassen;
– grundlegende Baugrubensicherungen erkennen;
– die maßgeblichen Bodenkennwerte erheben, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen, Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen.
Bereich Siedlungswasserbau
– die Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln der gebräuchlichen Bauwerke und Verteilungsnetze der Wasserversorgung erfassen;
– die Grundbegriffe der Abwasserableitung erfassen.
Bereich Verkehrswegebau
– die grundlegende Planung einfacher verkehrstechnischer Aufschließungen verstehen;
– einfache verkehrsstatistische Auswertungen verstehen;
– die Arten von Verkehrsträgern und die systematische Einordnung von Verkehrswegebauten verstehen.
Bereich Vermessungswesen
– grundlegende geodätische Berechnungen durchführen;
– die Ergebnisse mit geeigneten Methoden darstellen;
– die gängigen Instrumente der Vermessung verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Untergrunderkundung; Grundlagen Baugruben mit Wasserhaltung; Ermittlung und Prüfung der maßgeblichen Bodenkennwerte.
Bereich Siedlungswasserbau:
Bauwerke und Netze der Wasserversorgung; Grundlagen der Abwasserableitung.
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen der Planung im Verkehrswegebau.
Bereich Vermessungswesen:
Grundlegende geodätische Berechnungen für die Messung von Längen und Höhen; Methoden, Erfassung, Auswertung und Darstellung der Höhenmessung.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– maßgebende Bodeneigenschaften erkennen und diese für bautechnische Anwendungen auswählen;
– einfache Verformungs- und erdstatische Berechnungen durchführen.
Bereich Siedlungswasserbau
– die grundlegenden Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln erfassen;
– die erforderlichen Basisdaten für Abwasserableitungen erheben und ermitteln.
Bereich Vermessungswesen
– geeignete Messgeräte für die Höhenmessung den Gegebenheiten entsprechend auswählen sowie eigene Höhenmessungen vornehmen, berechnen, auswerten und darstellen;
– entsprechende geodätische Berechnungen anwenden;
– die Verfahren der Lagemessung verstehen;
– die Organisation des Grundbuchs in Zusammenhang mit dem Kataster erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Kennwerte Baugrund und Boden; einfache bodenmechanische Berechnungen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Grundlagen Rohrhydraulik; Systeme und Bauwerke der Abwasserableitung.
Bereich Vermessungswesen:
Praktische Höhenvermessung und Handhabung der dazugehörigen Messinstrumente; Grundlagen über Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Verfahren der Lagebestimmung und Koordinatenrechnung; Lage- u. Höhenpläne.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– die gebräuchlichen Flachgründungen sowie deren Funktionsweise erfassen und die grundlegenden Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei baupraktischen Aufgabenstellungen anwenden.
Bereich Siedlungswasserbau
– die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln erfassen;
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserableitung und Versickerung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen;
– Grundbegriffe einfacher Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft) verstehen;
– geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen und interpretieren.
Bereich Vermessungswesen
– eigene Lagemessungen durchführen und Lage- und Höhenpläne erstellen;
– vermessungsspezifische, bautechnische Anwendungen erfassen;
– Grundlagen der modernen Vermessung und von Geoinformationssystemen erfassen;
– Projektentwürfe in die Natur übertragen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Bodenmechanische Berechnungen; Grundlagen der Bemessung von Flachgründungen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Abwasserableitung; Regenwasserversickerung; einfache Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft).
Bereich Vermessungswesen:
Praktische Lagevermessung und Absteckung mit Lage- und Höhenplanerstellung; Verfahren moderner Vermessung; Geoinformationssysteme; Anwendung vermessungsspezifischer Software für das Bauwesen.
BAUPLANUNG UND PROJEKT
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erkennen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Einreichpläne; Polierpläne.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erkennen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Polierpläne; Detailpläne.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne von einfachen Bauteilen bzw. Bauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne von komplexen Bauteilen bzw. Bauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Entwurfspläne; Konstruktionspläne; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Konstruktionspläne; Ausführungspläne; Anwendung bauspezifischer Software.
BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen, diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und sicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baumeisterarbeiten
– Mauerwerke mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen und diese mit unterschiedlichen Putzen versehen;
– die Grundprinzipien systemloser Schalungen verstehen und diese funktionsgerecht herstellen;
– die handelsüblichen Baustähle sowie die Bestandteile des Betons erkennen;
– einfache Bewehrungen anfertigen und Beton herstellen.
Bereich Zimmermeisterarbeiten
– die gebräuchlichen Holzarten und ihre Eigenschaften erkennen sowie zimmermannsmäßige Holzverbindungen herstellen;
– die üblichen tragbaren Holzbearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten;
– Wände in verschiedener Bauweise anreißen und herstellen;
– die gebräuchlichen Materialien für Verleimungen und Verklebungen sowie deren Eigenschaften erkennen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen;
– Arbeits- und Schutzgerüste und deren Anwendungsbereiche erkennen;
– die Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Leitern erkennen;
– Leitern und Gerüste standsicher aufstellen und sicher am Bauwerk verankern.
Lehrstoff:
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte:
Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Oberflächen.
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:
Systemlose Schalungen; einfache Bewehrungen; Beton.
Bereich Zimmermeisterarbeiten:
Zimmerer – Handwerkstätte:
Materialkunde und Verarbeitung; zimmermannsmäßige Holzverbindungen.
Zimmerer – Maschinenwerkstätte:
Tragbare Holzbearbeitungsmaschinen; Anwendung und Wartung.
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:
Holzkonstruktionen.
Holzleimbauwerkstätte:
Grundausbildung Verleimungen, Verklebungen.
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
Arbeits- und Schutzgerüste; Leitern.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baumeisterarbeiten
– Wände aus verschiedenen Mauerwerkssteinen herstellen und erforderliche Einbauten versetzen;
– gängige Wand- und Deckensysteme herstellen und entsprechend ihrem Zweck dämmen;
– die Prinzipien der Befestigungstechnik erkennen und Befestigungen herstellen;
– die üblichen Fußbodenkonstruktionen erkennen sowie Fußbodenaufbauten herstellen;
– die unterschiedlichen Fangsysteme erkennen sowie Fänge herstellen;
– die üblichen Geräte und Maschinen samt deren Schutzeinrichtungen erkennen, bedienen und warten;
– Fundament-, Wand- und Stützenschalungen sowie die Bestandteile von Lehrgerüsten erkennen sowie Schalungen samt Einbauteilen und Lehrgerüste herstellen;
– Bewehrungen nach Bewehrungsplänen anfertigen;
– Rezeptbeton herstellen, einbringen, verdichten und nachbehandeln.
Bereich Zimmermeisterarbeiten
– die gebräuchlichen Dachstuhlkonstruktionen sowie deren Austragung erkennen;
– Dachstuhlkonstruktionen mit den gebräuchlichen zimmermannsmäßigen und ingenieurmäßigen Holzverbindungen herstellen;
– die gebräuchlichen stationären Holzbearbeitungsmaschinen samt ihrer Schutzvorrichtungen erkennen, bedienen und warten;
– Dachkonstruktionen anreißen und samt erforderlichen Verankerungen herstellen;
– die Einzelteile für Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen erkennen;
– diese Konstruktionen unter Einsatz neuzeitlicher Verbindungsmittel herstellen;
– das Rohmaterial prüfen und bewerten sowie Leimholz herstellen.
Bereich Baunebengewerbe
– Metalle bearbeiten;
– Trockenbauwände und –decken herstellen;
– Wasserversorgungsleitungen und Wasserentsorgungsleitungen herstellen;
– Stuckarbeiten sowie Maler- und Anstreicharbeiten durchführen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
– die gebräuchlichen Vermessungsgeräte sowie deren Einsatzmöglichkeiten unter Anwendung der CAD-Technik erkennen;
– Zu- und Neubauten einmessen und abstecken sowie Nivellier- und Lasergeräte einsetzen;
– Arbeitsmodelle aus verschiedenen Materialien herstellen;
– die Wartungs- und Überprüfungserfordernisse technischer Geräte erfassen;
– einfache Wartungsarbeiten durchführen.
Lehrstoff:
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte:
Mauerwerk aus großformatigen Steinen Versetzarbeiten; Wände und Decken; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Fänge.
Maurer-Maschinenwerkstätte:
Geräte und Maschinen, Bedienung, Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:
Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen samt Einbauten; Lehrgerüste; Bewehrung nach Bewehrungsplänen; Beton und Betonfertigteile.
Bereich Zimmermeisterarbeiten:
Zimmerer – Handwerkstätte:
Dächer; Austragungen; ingenieurmäßige Verbindungsmittel.
Zimmerer – Maschinenwerkstätte:
Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen und deren Wartung; Schutzmechanismen.
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:
Dachkonstruktionen; Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel.
Holzleimbauwerkstätte:
Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit.
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte:
Schlosserarbeiten.
Innenausbauwerkstätte:
Trockenausbau – Wände und Decken.
Haustechnik-Installationswerkstätte:
Installateurarbeiten – Wasserversorgung und Wasserentsorgung.
Malerwerkstätte:
Stuckarbeiten; Maler- und Anstreicherarbeiten.
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
Vermessung; CAD-Technik.
Modellbauwerkstätte:
Arbeitsmodelle.
Wartungswerkstätte:
Wartung technischer Geräte.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baumeisterarbeiten
– die technischen Vorschriften für Abbrucharbeiten erfassen;
– Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen;
– Möglichkeiten zur Außenanlagengestaltung erfassen und Außenanlagen herstellen;
– die für Abdichtungsarbeiten erforderlichen Vorschriften verstehen und Abdichtungen herstellen;
– die üblichen Geräte und Maschinen samt deren Schutzeinrichtungen erkennen, bedienen und warten;
– Decken-, Platten- und Plattenbalkenschalungen erkennen und Systemschalungen für diese herstellen;
– die gängigsten Treppenarten erkennen und Treppenschalungen herstellen;
– die wichtigsten Natursteinarten erkennen und diese bearbeiten, verlegen und versetzen.
Bereich Zimmermeisterarbeiten
– den rechnerischen Abbund auf komplexe Konstruktionen anwenden;
– die Einsatzmöglichkeiten von CAD und CNC erkennen;
– Einzelteile für Treppen und Geländer maschinell anfertigen;
– verschiedene Anreißtechniken und Abbundmethoden anwenden;
– komplexe Konstruktionen auf dreidimensionale Tragwerke übertragen und abbinden;
– Tragkonstruktionen und komplexe Tragsysteme anreißen und samt erforderlichen Verankerungen herstellen;
– verschiedene geometrische Formen aus Leimholz fertigen und die Qualität der Verleimung prüfen und bewerten.
Bereich Baunebengewerbe
– an gängigen Werkzeugen und Baumaschinen funktions- und werterhaltende Maßnahmen durchführen;
– die üblichen Schweißverfahren erkennen und Metalle mit unterschiedlichen Verfahren verschweißen;
– die gängigen Energieversorgungssysteme erfassen und herstellen;
– Wand- und Bodenbeläge herstellen;
– die gebräuchlichen Materialien erkennen und grundlegende Dachdecker-, Spengler- und Schwarzdeckerarbeiten durchführen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
– den für die Arbeitsvorbereitung erforderlichen Personal-, Material- und Geräteeinsatz erfassen;
– die Arbeitsvorbereitung für kleinere Bauvorhaben durchführen.
– die zeitliche Planung eines Bauablaufes erfassen;
– Bauberichte auch mit Hilfe der EDV erstellen;
– Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien herstellen;
– die Teile und die Funktionsweise technischer Geräte verstehen sowie diese um- und zusammenbauen.
Lehrstoff:
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte:
Abbruch, Sanierung und Instandhaltung; Außenanlagen; Abdichtungen.
Maurer-Maschinenwerkstätte:
Geräte und Maschinen, Bedienung und Wartung (Schleifmaschinen, Rüttelplatten, Schrämhammer usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:
Systemschalungen für Decken, Platten- und Plattenbalken; Treppen.
Steinmetzwerkstätte:
Bearbeitung von Kunst- und Naturstein.
Bereich Zimmermeisterarbeiten:
Zimmerer – Handwerkstätte:
Dachaufbauten; Austragungen.
Zimmerer – Maschinenwerkstätte:
Holztreppen und Geländer; CAD-Technik, CNC-Technik.
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:
Anreißtechniken und Abbundmethoden; Dachaufbauten; Austragungen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad; dreidimensionale Tragwerke; Tragkonstruktionen; Tragsysteme.
Holzleimbauwerkstätte:
Leimholzherstellung verschiedener geometrischer Formen; Ausschalen und Zuschnitt; Qualitätskontrolle der Verleimung.
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte:
Schlosserarbeiten und Schweißen; werterhaltende Maßnahmen an Werkzeugen und Baumaschinen.
Haustechnik-Installationswerkstätte:
Energieversorgung.
Innenausbauwerkstätte:
Fliesenlegerarbeiten.
Dachdecker- und Spenglerwerkstätte:
Dachdeckerarbeiten; Spenglerarbeiten; Schwarzdeckerarbeiten.
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
Arbeitsvorbereitung; Bauablauf.
Modellbauwerkstätte:
Präsentationsmodelle.
Wartungswerkstätte:
Zusammenbau technischer Geräte.
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte
B.1 Hochbau
1.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke erfassen;
– einfache Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Gebäudeanalyse; Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke anwenden;
– Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, barrierefrei planen, dimensionieren und darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Gebäudeanalyse; Proportionsstudien; öffentliche und gewerbliche Gebäude; funktionsgerechte Gestaltung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustile
– die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen erfassen;
– Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlicher Einordnung und Interpretation erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Baustile:
Antike bis Barock.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustile
– die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen erfassen;
– Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlicher Einordnung und Interpretation erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Baustile:
Historismus bis Moderne.
1.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Entwurfspläne (3D-CAD), Projektpläne und konstruktive Durchbildung einfacher Hochbauten; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– energieeffiziente und nachhaltige Bauweisen anwenden;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne und konstruktive Durchbildung komplexer Hochbauten; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Bauaufnahmen; Entwerfen komplexer Gebäude; Visualisierung und Präsentation; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau von Bauprojekten.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau und Präsentation von Bauprojekten.
1.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.8 HOCHBAUTECHNOLOGIE
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen erkennen;
– Einsatzbereiche und Anwendung nachhaltiger und innovativer Baustoffe erfassen.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen und deren Architektur erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– den Einsatz von Gebäudetechnologien und Installationselementen erkennen;
– Arten von Alternativenergien sowie deren Technik und Einsatz erfassen;
– die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Materialeigenschaften mehrschichtiger Bauteile; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe und deren Einsatzbereiche.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Energieeffiziente Bauweisen.
Bereich Gebäudetechnologie:
Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente; thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; energieeffiziente Bauweisen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen erkennen;
– Einsatzbereiche und Anwendung nachhaltiger und innovativer Baustoffe erfassen;
– Ökobilanzen erstellen.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen anwenden und nach den Kriterien nachhaltiger und zeitgemäßer Architektur planen;
– die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– den Einsatz von Gebäudetechnologien erkennen;
– Arten und Einsatz von Alternativenergien sowie deren Technik und Einsatz erfassen;
– bauphysikalische Auswirkungen von Planungen erkennen und diese ökonomisch und ökologisch bewerten;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Innovative und nachhaltige Baustoffe, deren Wiederverwendbarkeit und Entsorgung; Ökobilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Energieeffiziente Bauweisen; konstruktiver und chemischer Holzschutz.
Bereich Gebäudetechnologie:
Gebäudetechnologien; thermische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; Vermeidung sommerlicher Überwärmung; Luft- und Winddichtheit; Schallschutz und Akustik; energieeffiziente Bauweisen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– komplexe Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten entwerfen, planen und darstellen;
– ausgewählte Sanierungsverfahren erkennen;
– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie:
– Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Beurteilen innovativer und nachhaltiger Baustoffe nach den Kriterien einer Ökobilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsaufnahmen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
Bereich Gebäudetechnologie:
Elementierter Ausbau.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– komplexe Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten entwerfen, planen und darstellen;
– ausgewählte Sanierungsverfahren erkennen;
– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ökobilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Sonderbauwerke; Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsanalysen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
B.2 Tiefbau
2.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– komplexere bodenmechanische Berechnungen durchführen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln.
Bereich Verkehrswegebau
– Straßenverkehrsanlagen und Begleitbauwerke erfassen;
– die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen erfassen;
– die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten erfassen;
– Methoden der Verkehrserhebung erkennen und verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Bodenmechanische Berechnungen (Erddruck, Setzungen).
Bereich Siedlungswasserbau:
Leitungsbau.
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen der Verkehrswegeplanung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– Flachgründungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren;
– Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb, ua.) erfassen.
Bereich Verkehrswegebau
– ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– die Auswirkungen von ausgewählten Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen und bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen;
– geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen und gemäß den grundlegenden Regeln planlich darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Bemessung von Flachgründungen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Kanalbestand und Kanalsanierung; Sonderverfahren Leitungsbau.
Bereich Verkehrswegebau:
Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen verstehen;
– die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;
– Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft verstehen;
– Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft verstehen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln verstehen;
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.
Bereich Verkehrswegebau
– ausgewählte Verkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen;
– einfache Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;
– zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten erfassen;
– eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Bemessung von Tiefgründungen; Baugrubensicherungen und Wasserhaltung; Böschungs- und Hangsicherung; Spezialtiefbau.
Bereich Siedlungswasserbau:
Wasseraufbereitung; Grundlagen Abwasserreinigung.
Bereich Verkehrswegebau:
Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen verstehen;
– die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;
– Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft verstehen;
– Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft verstehen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln verstehen;
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.
Bereich Verkehrswegebau
– ausgewählte Verkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen;
– einfache Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;
– zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten erfassen;
– eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Geotechnik:
Spezialtiefbau; Abfallwirtschaft.
Bereich Siedlungswasserbau:
Abwasserreinigung.
Bereich Verkehrswegebau:
Ausgewählte Details und Themen des Verkehrswegebaus; Anwendung bauspezifischer Software.
2.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Projektpläne, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Ingenieurbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne, Bewehrungspläne und konstruktive Durchbildung von Ingenieurbauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Entwurf, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; Anwendung bauspezifischer Software.
2.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.8 INGENIEURBAU
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– spezifische Brückenbauteile konstruktiv durchbilden.
Bereich Wasserbau
– hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen erfassen sowie Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben;
– hydrostatische Berechnungen durchführen;
– einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen Gerinnen durchführen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Im Brückenbau verwendete Tragsysteme.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile (Grundlagen).
Bereich Wasserbau:
Hydrografie und Gewässerkunde; Hydrostatik und Hydraulik; Anwendung spezifischer Software.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke erkennen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– spezifische Brückenbauteile konstruktiv durchbilden.
Bereich Wasserbau
– komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen durchführen;
– einfache hydraulische Berechnungen offener Gerinne durchführen;
– einfache wasserbauliche Anlagen erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Einwirkungen im Brückenbau.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile (Vertiefung).
Bereich Wasserbau:
Angewandte Hydraulik; einfache Wasserbaumaßnahmen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen;
– die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
– spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren;
– die Grundlagen des Spannbetonbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme konstruktiv durchbilden;
– grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken erfassen.
Bereich Wasserbau
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;
– wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren sowie fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.
Bereich Tunnelbau
– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Im Brückenbau verwendete Tragsysteme; Einwirkungen im Brückenbau.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Brückentragwerke.
Bereich Wasserbau:
Wasserbaumaßnahmen (Gewässerbau, Schutzwasserbau); aktuelle Kapitel im Wasserbau; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Tunnelbau:
Grundbegriffe Tunnelbau; Vortriebsmethoden und Bauweisen im Tunnelbau.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
– spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren;
– die Grundlagen des Spannbetonbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme konstruktiv durchbilden;
– grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken erfassen.
Bereich Wasserbau
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;
– wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren sowie fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.
Bereich Tunnelbau
– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.
Lehrstoff:
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:
Grundlagen Spannbeton.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.
Bereich Wasserbau:
Aktuelle Kapitel im Wasserbau; einfache Wasserkraftanlagen.
Bereich Tunnelbau:
Bauweisen im Tunnelbau; Sicherheitseinrichtungen.
B.3 Bauwirtschaft
3.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauvorschriften
– projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese an konkreten Fallbeispielen anwenden.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– Ausschreibungsverfahren durchführen, analysieren und bewerten;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Bauvorschriften:
Fallbeispiele; Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln, analysieren und EDV-unterstützt durchführen.
Lehrstoff:
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauvorschriften
– projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese an konkreten Fallbeispielen anwenden und analysieren.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Kosten- sowie Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Rechnungswesen
– anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Lehrstoff:
Bereich Bauvorschriften:
Arbeitnehmerschutz; allgemeine Baugesetze; Normen; Grundkataster und öffentliche Bücher – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Spezialverfahren; Anwendung und Einsatz.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Rechnungswesen:
Kostenrechnung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauvorschriften
– projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese an konkreten Fallbeispielen anwenden und analysieren.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Kosten- sowie Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Rechnungswesen
– anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Lehrstoff:
Bereich Bauvorschriften:
Spezielle Baugesetze – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Spezialverfahren; Variantenvergleich.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Spezialprobleme der Preisbildung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Vertiefte Angebotsprüfung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Rechnungswesen:
Steuern – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
3.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Projektpläne, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Bauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne, Bewehrungspläne und konstruktive Durchbildung von Bauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projekte baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, die Projekte baubetrieblich und bauwirtschaftlich bearbeiten und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Bauprojekte; Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Bauwerke; Anwendung bauspezifischer Software; vertiefte baubetriebliche und bauwirtschaftliche Bearbeitung der Projekte.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projekte baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, die Projekte baubetrieblich und bauwirtschaftlich bearbeiten und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; ergänzende baubetriebliche und bauwirtschaftliche Bearbeitung einschließlich Erstellung zugehöriger Ausführungs- und Detailpläne; Anwendung bauspezifischer Software.
3.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.8 BAUPROJEKTENTWICKLUNG
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– grundlegende Aufgaben im Projektmanagement verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Projektmanagement.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– komplexere Aufgaben in der Projektabwicklung durchführen;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Internationales Vertragswesen; Sonderverträge; alternative Projektfinanzierungen; Claim Management.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre
– anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen;
– komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen;
– grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre:
Betriebsorganisation – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Projekthandbuch – Struktur; Projektmanagement; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre
– anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen;
– komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen;
– grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre:
Personalführung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Projekthandbuch – Zielvorgabe- sowie -erreichung; Spezialthemen der Projektabwicklung; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
B.4 Holzbau
4.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsicherheit
– Verbindungsmittel in mehrschnittigen Verbindungen normgerecht dimensionieren.
Lehrstoff:
Bereich Tragsicherheit:
Verbindungsmittel in Holzkonstruktionen.
4.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke erfassen;
– einfache Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Gebäudeanalyse; Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke anwenden;
– Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, barrierefrei planen, dimensionieren und darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Gebäudeanalyse; Proportionsstudien; öffentliche und gewerbliche Gebäude; funktionsgerechte Gestaltung.
4.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Entwurfspläne (3D-CAD), Projektpläne und konstruktive Durchbildung einfacher Holzbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne und konstruktive Durchbildung komplexer Holzbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen und nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– projektbezogene Elemente entwickeln und den Fertigungsgrad in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Entwerfen komplexer Bauwerke; Visualisierung und Präsentation; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen; projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau von Bauprojekten.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.