Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2015-09-18
Letzte Aktualisierung 2023-01-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 17
Änderungshistorie JSON API

– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen und nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;

– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;

– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;

– projektbezogene Elemente entwickeln und den Fertigungsgrad in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;

– bauspezifische Software anwenden.

Bereich Modellbau und Präsentation

– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;

– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente; Anwendung bauspezifischer Software.

Bereich Modellbau und Präsentation:

Modellbau und Präsentation von Bauprojekten.

4.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.8 INGENIEURHOLZBAU

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

– die holzbauspezifischen Werkstoffe sowie deren Eigenschaften und Handelsformen erkennen;

– nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren erfassen.

Bereich Bauelemente

– die Anforderungen an den Holzschutz erkennen;

– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden verschiedenen Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen;

– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen.

Bereich Bauphysik

– für ausgewählte Bauelemente den Schallschutz und Wärmeschutz ermitteln;

– die thermische, akustische und energetische Optimierung von Bauelementen und deren Überprüfung auf Umweltverträglichkeit durchführen.

Bereich Technischer Ausbau

– Einsatz von Installationselementen verstehen;

– Arten und Einsatz von Alternativenergien erfassen.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

– die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erkennen.

Bereich Konstruktive Durchbildung

– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel; verleimte Ware; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Einsatzbereiche.

Bereich Bauelemente:

Grundlagen von modernen Fertigungsmethoden; konstruktiver und chemischer Holzschutz; mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen.

Bereich Bauphysik:

Schallschutz; Wärmeschutz; Vermeidung sommerlicher Überwärmung; thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit.

Bereich Technischer Ausbau:

Einsatz von Alternativenergien.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Rahmenbau; Fachwerksbau.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Komplexe Holzbauteile.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

– die holzbauspezifischen Werkstoffe sowie deren Eigenschaften und Handelsformen erkennen;

– den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baustoffe und deren Anwendung erfassen.

Bereich Bauelemente

– Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen den Anforderungen des modernen Holzbaus entsprechend einsetzen;

– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) verstehen;

– die Anforderungen an den Holzschutz erkennen.

Bereich Bauphysik

– bauphysikalische Auswirkungen von Planungen verstehen und diese ökologisch und ökonomisch bewerten;

– die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen.

Bereich Technischer Ausbau

– den Einsatz von Installationselementen erkennen;

– Arten und Einsatz von Alternativenergien erfassen.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

– die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erkennen.

Bereich Konstruktive Durchbildung

– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Dämmstoffe und Dichtungen.

Bereich Bauelemente:

Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen; konstruktiver und chemischer Holzschutz; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).

Bereich Bauphysik:

Brandschutz; Schallschutz und Akustik; thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit.

Bereich Technischer Ausbau:

Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Plattenbau; Verbundkonstruktionen.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Komplexe Holzbauwerke.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden;

– Ökobilanzen beurteilen.

Bereich Bauelemente

– Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;

– den anerkannten Regeln der Technik entsprechende projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;

– den den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen;

– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.

Bereich Bauphysik

– für Bauwerke die Luft- und Winddichtheit ermitteln und überprüfen;

– die (Methode der) Bauteilthermografie als Qualitätskontrolle einsetzen;

– unter Berücksichtigung der Ökologie und der Energieoptimierung Bauelemente entwickeln.

Bereich Technischer Ausbau

– die Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus erkennen.

Bereich Gebrauchstauglichkeit

– die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau erkennen und diese unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe.

Bereich Bauelemente:

Projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).

Bereich Bauphysik:

Luft- und Winddichtheit; Thermografie.

Bereich Technischer Ausbau:

Zukunftsorientierter Ausbau.

Bereich Gebrauchstauglichkeit:

Schwingungen im Holzbau.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden;

– Ökobilanzen beurteilen.

Bereich Bauelemente

– Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;

– den anerkannten Regeln der Technik entsprechende projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;

– den den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen verstehen;

– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.

Bereich Bauphysik

– für Bauwerke die Luft- und Winddichtheit ermitteln und überprüfen;

– die (Methode der) Bauteilthermografie als Qualitätskontrolle einsetzen;

– unter Berücksichtigung der Ökologie und der Energieoptimierung Bauelemente entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Ökobilanz.

Bereich Bauelemente:

Montage und Logistik; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente; moderne Fertigungsmethoden (komplexe Systeme).

Bereich Bauphysik:

Thermische und ökologische Bauteiloptimierung.

B.5 Umwelttechnik

5.1 BAUKONSTRUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technischer Ausbau

– Planungsgrundlagen der Heizungs- und Sanitärtechnik verstehen sowie diese erklären, analysieren und anwenden.

Bereich Bauphysik

– die Energiebilanzberechnung verstehen.

Bereich Energieeffizientes Bauen

– ökologische und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren, ihre Einsatzbereiche und Anwendungen erfassen;

– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Dimensionierungsgrundlagen ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik.

Bereich Bauphysik:

Energieausweis.

Bereich Energieeffizientes Bauen:

Ökologische und innovative Baustoffe und deren Einsatzbereiche; energieeffiziente Bauweisen.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technischer Ausbau

– Planungsgrundlagen der Klima- und Raumlufttechnik verstehen sowie diese erklären, analysieren und anwenden.

Bereich Bauphysik

– die Energiebilanzberechnung anwenden.

Bereich Energieeffizientes Bauen

– ökologische und innovative Baustoffe anwenden;

– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Dimensionierungsgrundlagen behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik.

Bereich Bauphysik:

Energieausweisberechnung; Ökobilanz.

Bereich Energieeffizientes Bauen:

Anwendung ökologischer und innovativer Baustoffe; Anwendung energieeffizienter Bauweisen.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technischer Ausbau

– Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik verstehen und diese erklären;

– die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung verstehen;

– die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation verstehen;

– Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme erfassen.

Bereich Bauphysik

– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.

Bereich Facility Management

– die Definitionen und grundlegenden Richtlinien eines prozessorientierten Facility Managements erfassen;

– die Grundlagen zur Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Schwerpunkte nachhaltigen Bauens verstehen und diese erklären.

Bereich Energieeffizientes Bauen

– ausgewählte energieeffiziente Sanierungsverfahren erfassen;

– intelligente Fassadensysteme und ihre Einsatzgebiete erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik; energieeffiziente Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung.

Bereich Bauphysik:

Energie- und kosteneffizientes Bauen; Ökobilanz.

Bereich Facility Management:

Struktur und Organisation eines richtlinienkonformen technischen Facility Managements.

Bereich Energieeffizientes Bauen:

Energieeffiziente Sanierungsverfahren.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technischer Ausbau

– Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik verstehen und diese erklären;

– die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung verstehen;

– die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation verstehen;

– Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme erfassen.

Bereich Bauphysik

– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.

Bereich Facility Management

– die Definitionen und grundlegenden Richtlinien eines prozessorientierten Facility Managements erfassen;

– die Grundlagen zur Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Schwerpunkte nachhaltigen Bauens verstehen und diese erklären.

Bereich Energieeffizientes Bauen

– ausgewählte energieeffiziente Sanierungsverfahren erfassen;

– intelligente Fassadensysteme und ihre Einsatzgebiete erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Möglichkeiten der Gebäudeautomation zur Erreichung von Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Bereich Bauphysik:

Planung energieeffizienter Projekte.

Bereich Facility Management:

Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie und Grundlagen des nachhaltigen Bauens im Schwerpunktbereich technischer Ausbau.

Bereich Energieeffizientes Bauen:

Intelligente Fassadensysteme.

5.2 TRAGWERKE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

5.3 BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– energie- und kosteneffiziente Bauweisen und Bauverfahren erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Kosteneffizientes Bauen.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– energie- und kosteneffiziente Bauweisen und Bauverfahren berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Kosteneffizientes Bauen.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Spezialprobleme energie- und kosteneffizienter Projekte; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

5.4 DARSTELLUNG UND GESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

5.5 INFRASTRUKTUR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

– die Ursachen und Folgen von Hanginstabilitäten, Oberflächenerosionen, Uferanbrüchen und daraus resultierende Landschafts- und Kulturschäden erklären und analysieren.

Bereich Wasserbau

– die Grundgesetze der Hydromechanik verstehen;

– Strömungen in Rohren, Fließgewässern und im Grundwasser berechnen;

– die Grundlagen des naturnahen Flussbaus erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Ingenieurbiologie; Hangsicherungsmaßnahmen

Bereich Wasserbau:

Grundlagen der Hydromechanik, Rohrhydraulik, Gerinnehydraulik; Grundwasser; Grundlagen des naturnahen Flussbaus.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

– biotechnische Methoden anwenden, um Instabilitäts- und Erosions-Probleme mit Hilfe von Pflanzen zu lösen und dadurch das Landschaftsbild und die ökologische Funktionsfähigkeit positiv zu beeinflussen.

Bereich Wasserbau

– Maßnahmen des naturnahen Flussbaus anwenden;

– Anlagen des Hochwasserschutzes bemessen und planen;

– Typen, Konstruktionen und Anwendungsgebiete von Wasserkraftanlagen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Stabilisationsbauweisen mit Pflanzen; Erosionsschutz.

Bereich Wasserbau:

Bemessung im naturnahen Flussbau; Hochwasserschutz; Wasserkraftanlagen.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Siedlungswasserbau

– Anlagen der Wasserversorgung bemessen und planen;

– Anlagen der Abwasserentsorgung bemessen und planen.

Bereich Abfallwirtschaft und Recycling

– die abfallwirtschaftlichen Grundlagen erkennen und verstehen deren umweltrelevanten Auswirkungen;

– die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden;

– die Deponietypen nach Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen;

– Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster erfassen sowie Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen;

– thermische Verwertungsmethoden erkennen;

– die Ursachen für Straßenschäden verstehen und deren Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und -baustoffen erklären und vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich Siedlungswasserbau:

Grundlagen und Bemessung für Wasserversorgung und Abwasserreinigung.

Bereich Abfallwirtschaft und Recycling:

Abfallwirtschaft; Deponie; Abfallaufbereitung; biologische Abfallaufbereitung.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Siedlungswasserbau

– Anlagen der Wasserversorgung bemessen und planen;

– Anlagen der Abwasserentsorgung bemessen und planen.

Bereich Abfallwirtschaft und Recycling

– die abfallwirtschaftlichen Grundlagen und deren umweltrelevanten Auswirkungen verstehen;

– die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden;

– die Deponietypen nach Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen;

– Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas, Verdachtsflächenkataster erfassen sowie Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen;

– thermische Verwertungsmethoden erkennen;

– die Ursachen für Straßenschäden verstehen und deren Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und -baustoffen erklären und vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich Siedlungswasserbau:

Bemessung von Wasserversorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen.

Bereich Abfallwirtschaft und Recycling:

Altlasten; Recycling.

5.6 BAUPLANUNG UND PROJEKT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Grundlagenerhebung; Projektpläne, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Ingenieurbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Projektpläne, Bewehrungspläne und konstruktive Durchbildung von Ingenieurbauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;

– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;

– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;

– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;

– die Gewerke Heizungstechnik und Sanitärtechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;

– das Gewerk Raumlufttechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Entwurf, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke; Ausarbeitung von baubetrieblichen Grundlagen; Dimensionierung Heizungs- und Sanitärtechnik und Erstellung richtlinienkonformer Gewerkepläne; Anwendung bauspezifischer Software.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;

– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;

– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;

– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;

– die Gewerke Heizungstechnik und Sanitärtechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;

– das Gewerk Raumlufttechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;

– bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; Dimensionierung Raumlufttechnik und Erstellung richtlinienkonformer Gewerkepläne; Anwendung bauspezifischer Software.

5.7 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

5.8 UMWELTTECHNOLOGIE

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ökologie

– die Strukturen und Funktionsweisen von Ökosystemen verstehen.

Bereich Luftreinhaltung

– die Entstehung und gesundheitlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen verstehen;

– die relevanten gesetzlichen Regelungen im Bereich der Luftreinhaltung erfassen;

– Messverfahren von partikelförmigen und gasförmigen Schadstoffen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen; abiotische und biotische Faktoren; Merkmale von Ökosystemen; Stoffkreisläufe.

Bereich Luftreinhaltung:

Physikalische, chemische, biologische und hygienische Grundlagen und Entstehung staubförmiger, flüssiger (Aerosole) und gasförmiger Luftverunreinigungen; Geruchsstoffe; Gesetze in der Luftreinhaltung; Möglichkeiten der Emissions- und Immissionsmessungen.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ökologie

– die Ökologie von wesentlichen Biozönosen verstehen;

– die Auswirkungen anthropogener Einflüsse und Eingriffe in Ökosysteme verstehen;

– Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme und deren Anwendung erkennen.

Bereich Luftreinhaltung

– Verfahren zur Abscheidung von partikelförmigen Schadstoffen verstehen und diese anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Ökosystem Boden (Bodenbildung, Mineralisierung, Humifizierung, Sorption-und Puffervermögen, Schadstoffe, Bodenarten, Moore); Ökosystem Wald (ökonomische und ökologische Interessen der Waldwirtschaft, Pflanzensoziologie, Umweltindikatoren, Botanik, natürliche und anthropogene Waldschäden, Waldschutz).

Bereich Luftreinhaltung:

Verfahren zur Abscheidung partikelförmiger Verunreinigung; Minimierung der Schadwirkung.

V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ökologie

– die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer verstehen und die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen;

– die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Gewässergüte anwenden;

– die allgemeinen Abläufe und Gesetzmäßigkeiten von komplexen natürlichen und künstlichen Systemen verstehen;

– durch Kenntnis der Systemdynamik Grundregeln und Verhaltensprinzipien ableiten und bei Planungsaufgaben zur Vermeidung von Umweltschäden einsetzen.

Bereich Mikrobiologie

– den Aufbau, die Lebensweise und Fortpflanzung von Bakterien und Pilzen verstehen;

– die Abbauleistungen von Bakterien und Pilzen verstehen;

– umweltrelevante Anwendungen dieser Abbauprozesse verstehen sowie deren Betriebsformen analysieren.

Bereich Luftreinhaltung

– Verfahren zur Abscheidung gas- und dampfförmiger Verunreinigungen von Abgas und Abluft verstehen und diese anwenden;

– Möglichkeiten der Emissionsminderung im Anlagenbau verstehen und diese anwenden.

Bereich Meteorologie

– die Zusammenhänge von Atmosphäre und Strahlung sowie deren Anwendung in der Solararchitektur erkennen;

– die Zusammenhänge von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck und Wind verstehen;

– Ausbreitungsmodelle von Luftschadstoffen verstehen;

– typische Wetterlagen in Österreich und Mitteleuropa analysieren sowie diese Kenntnisse bei der Planung und Konstruktion von Gebäuden anwenden.

Bereich Umweltmanagement

– die Grundbegriffe des Qualitätsmanagements erfassen;

– die Voraussetzung einer Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern;

– die aktuellen Umweltmanagementnormen verstehen und diese in ein bestehendes Managementsystem integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Ökosystem See (diverse Einflussfaktoren, Sauerstoff- und Nährstoffversorgung, biologische Gliederung von Seen); Ökosystem Fließgewässer (Zonierung, Habitate, Strukturanalyse, Anpassung an die Strömung, Nahrungsaufnahme, Stoffhaushalt, Selbstreinigung, ökologische Auswirkungen des Gewässerbaues, Renaturierung, Beurteilung der Gewässerqualität).

Bereich Mikrobiologie:

Grundlagen der Bakteriologie und Mykologie; bakterielle Gärungsprozesse.

Bereich Luftreinhaltung:

Aerosol-Abscheidung; Abscheidung gasförmiger Komponenten.

Bereich Meteorologie:

Strahlungsenergie und Energiebilanz; Thermodynamik und Strömungen in der Lufthülle.

Bereich Umweltmanagement:

Grundbegriffe des Qualitätsmanagements; Qualitätsmanagementnormen der ISO 9000-Reihe.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ökologie

– die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer verstehen und die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen;

– die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Gewässergüte anwenden;

– die allgemeinen Abläufe und Gesetzmäßigkeiten von komplexen natürlichen und künstlichen Systemen verstehen;

– durch Kenntnis der Systemdynamik Grundregeln und Verhaltensprinzipien ableiten und bei Planungsaufgaben zur Vermeidung von Umweltschäden einsetzen.

Bereich Mikrobiologie

– den Aufbau, die Lebensweise und die Fortpflanzung von Bakterien und Pilzen verstehen;

– die Abbauleistungen von Bakterien und Pilzen verstehen;

– umweltrelevante Anwendungen dieser Abbauprozesse verstehen und deren Betriebsformen analysieren.

Bereich Luftreinhaltung

– Verfahren zur Abscheidung gas- und dampfförmiger Verunreinigungen von Abgas und Abluft verstehen und diese anwenden;

– Möglichkeiten der Emissionsminderung im Anlagenbau verstehen und diese anwenden.

Bereich Meteorologie

– die Zusammenhänge von Atmosphäre und Strahlung sowie deren Anwendung in der Solararchitektur verstehen;

– die Zusammenhänge von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck und Wind verstehen;

– Ausbreitungsmodelle von Luftschadstoffen verstehen;

– typische Wetterlagen in Österreich und Mitteleuropa analysieren sowie diese Kenntnisse bei der Planung und Konstruktion von Gebäuden anwenden.

Bereich Umweltmanagement

– die Grundbegriffe des Qualitätsmanagements erfassen;

– die Voraussetzung einer Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern;

– die aktuellen Umweltmanagementnormen verstehen und diese in ein bestehendes Managementsystem integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Teichbau.

Bereich Mikrobiologie:

Umweltrelevante Anwendungen mikrobiologischer Abbauprozesse in der Abwasser- und Abluftreinigung sowie der Biomasseverwertung.

Bereich Luftreinhaltung:

Biowäscher; Sonderverfahren.

Bereich Meteorologie:

Wetterdaten und atmosphärische Schichtungen.

Bereich Umweltmanagement:

Integrierte Managementsysteme; Umweltmanagementnorm ISO 14000.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht

E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übung

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2.

Religion

Siehe Anlage 1.

3.

Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4.

Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte

Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 bis B.5 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übung

Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 3 Abs. 4

Anlage 1.2

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion/Ethik13 2 2 2 2 2 10 (III)/III
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 2 2 2 2 – 8 III
5. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 IVa
6. Angewandte Mathematik 3 2 2 2 2 11 I
7. Naturwissenschaften 3 3 2 2 – 10 II
8. Angewandte Informatik 2 2 – – – 4 I
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Baukonstruktion3 3 4 3 4(1) 5(1) 19 I
2. Tragwerke4 – 2 4(1) 6(1) 7 19 I
3. Baubetrieb und Baumanagement5 – – 3 5 7(1) 15 I bzw. III
4. Darstellung und Gestaltung6 5(3) 5(4) 2 – – 12 I
5. Infrastruktur7 – – 5(1) 7(2) – 12 I
6. Bauplanung und Projekt8 – – 3(3) 3(3) 9(8) 15 I
7. Baupraxis und Produktionstechnik 7 8 4 – – 19 IV
C. Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz9 1(1) 1(1) – – – 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 35 37 38 38 37 185
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
B.1 Hochbau
1.1 Baukonstruktion3 3 4 3 3(1) 2 15 I
1.2 Tragwerke4 – 2 4(1) 6(1) 6 18 I
1.3 Baubetrieb und Baumanagement5 – – 3 5 5(1) 13 I bzw. III
1.4 Darstellung und Gestaltung6 5(3) 5(4) 2 2 2 16 I
1.5 Infrastruktur7 – – 5(1) 4(2) – 9 I
1.6 Bauplanung und Projekt8 – – 3(3) 3(3) 9(9) 15 I
1.7 Baupraxis und Produktionstechnik 7 8 4 – – 19 IV
1.8 Hochbautechnologie – – – 2 4 6 I
B.2 Tiefbau
2.1 Baukonstruktion3 3 4 3 3(1) 2 15 I
2.2 Tragwerke4 – 2 4(1) 6(1) 6(1) 18 I
2.3 Baubetrieb und Baumanagement5 – – 3 5 5(1) 13 I bzw. III
2.4 Darstellung und Gestaltung6 5(3) 5(4) 2 – – 12 I
2.5 Infrastruktur7 – – 5(1) 6(2) 5(1) 16 I
2.6 Bauplanung und Projekt8 – – 3(3) 3(3) 6(6) 12 I
2.7 Baupraxis und Produktionstechnik 7 8 4 – – 19 IV
2.8 Ingenieurbau – – – 2 4(1) 6 I
B.3 Bauwirtschaft
3.1 Baukonstruktion3 3 4 3 3(1) 2 15 I
3.2 Tragwerke4 – 2 4(1) 6(1) 6 18 I
3.3 Baubetrieb und Baumanagement5 – – 3 7 9(1) 19 I bzw. III
3.4 Darstellung und Gestaltung6 5(3) 5(4) 2 – – 12 I
3.5 Infrastruktur7 – – 5(1) 4(2) – 9 I
3.6 Bauplanung und Projekt8 – – 3(3) 3(3) 7(7) 13 I
3.7 Baupraxis und Produktionstechnik 7 8 4 – – 19 IV
3.8 Bauprojektentwicklung – – – 2 4(2) 6 I
B.4 Holzbau
4.1 Baukonstruktion3 3 4 3 3(1) 2 15 I
4.2 Tragwerke4 – 2 4(1) 6(1) 7(1) 19 I
4.3 Baubetrieb und Baumanagement5 – – 3 5 5(1) 13 I bzw. III
4.4 Darstellung und Gestaltung6 5(3) 5(4) 2 2 – 14 I
4.5 Infrastruktur7 – – 5(1) 4(2) – 9 I
4.6 Bauplanung und Projekt8 – – 3(3) 3(3) 8(7) 14 I
4.7 Baupraxis und Produktionstechnik 7 8 4 – – 19 IV
4.8 Ingenieurholzbau10 – – – 2 6(4) 8 I
B.5 Umwelttechnik
5.1 Baukonstruktion3 3 4 3 5(1) 4(1) 19 I
5.2 Tragwerke4 – 2 4(1) 5(1) 5 16 I
5.3 Baubetrieb und Baumanagement5 – – 3 5 5(1) 13 I bzw. III
5.4 Darstellung und Gestaltung6 5(3) 5(4) 2 – – 12 I
5.5 Infrastruktur7 – – 5(1) 4(2) 4(1) 13 I
5.6 Bauplanung und Projekt8 – – 3(3) 3(3) 5(5) 11 I
5.7 Baupraxis und Produktionstechnik 7 8 4 – – 19 IV
5.8 Umwelttechnologie – – – 3(1) 5(2) 8 I
D. Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
E. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache11 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik – – 2 2 – III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium – 2 – – – III
4. Forschen und Experimentieren 2 – – – – III
5. Entrepreneurship und Innovation – – – 2 – III
F. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
G. Förderunterricht12
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Naturwissenschaften
5. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

4 Mit Übungen im Laboratorium im III. und IV. Jahrgang und Übungen im V. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“ im Ausmaß von zwei Wochenstunden im V. Jahrgang.

6 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden; mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden, davon eine Wochenstunde Übung in “Darstellender Geometrie„ im II. Jahrgang.

7 Mit Übungen im Laboratorium im III. Jahrgang im Ausmaß von einer Wochenstunde und Übungen im Bereich „Vermessungswesen“ im IV. Jahrgang im Ausmaß von mind. einer Wochenstunde. In den übrigen Jahrgängen Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

8 Mit Übungen jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

9 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 bis B.5 angeführten Pflichtgegenständen.

10 Mit Übungen im V. Jahrgang im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden, davon Übungen im Laboratorium im Ausmaß von einer Wochenstunde.

11 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

12 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

13 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen
1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I)
2. Religion 2 (III)
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 x2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand des alternativen Ausbildungsschwerpunktes, Verbindliche Übung
4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte1
Gesamtwochenstundenzahl x3
Freigegenstände und Unverbindliche Übung4

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Bautechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Bautechnik.

4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Bautechnik.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

1.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Projektentwicklung und des Entwurfs, der Planung und Konstruktion, der Bauausführung und des Baumanagements sowie der Bauwerksinstandhaltung und der Bauteilproduktion ausführen. Sie werden in der Bau- und Baustoffindustrie, in Baufirmen, in Architektur- und Ingenieurbüros, in Baumeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes eingesetzt. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.

2.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:

Baukonstruktion:

Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen. Sie kennen die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte und deren Eigenschaften, Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen. Sie kennen Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften, Bodenverbesserungsmaßnahmen und Bauvorbereitungsmaßnahmen.

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen bautechnische Konstruktionsverfahren sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen erfassen und kennen geeignete Bauteile und Bausysteme, können diese analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln. Sie kennen die erforderlichen Planungsschritte für die Projektierung und können diese darstellen und erläutern. Sie kennen ausgewählte Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten. Sie kennen komplexe Bauelemente (großflächige Fassadenelemente, Elemente des Fertigteilbaues ua.) und können diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.

Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes und können diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.

Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können messtechnische Methoden anwenden und bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.

Tragwerke:

Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Tragwerkslehre und können Bauwerke statisch erfassen und zuordnen. Sie kennen das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen und können Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln. Sie kennen die äußeren und inneren Kräfte von Stabtragwerken sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren und können die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger, Fachwerke und Gelenksysteme einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke und von Plattentragwerken ermitteln und darstellen sowie EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.

Im Bereich Festigkeit und Stabilität kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Festigkeitslehre und können die zur Spannungs- und Dehnungsermittlung erforderlichen Querschnittswerte berechnen. Sie können Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen, Beanspruchungen von Bauteilen und eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.

Im Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer Eigenschaften und Kennwerte sowie die zu deren Ermittlung erforderlichen Prüfverfahren.

Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material), kennen die wichtigsten Bemessungsverfahren und können grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragwerke entwerfen, berechnen und normgerecht dimensionieren. Sie kennen die wichtigsten Verbindungsmittel und können diese einsetzen und berechnen. Sie kennen die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien und können EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.

Im Bereich Gebrauchstauglichkeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Ursachen von Formänderungen und können deren Größen bei Stabtragwerken berechnen. Sie können EDV-Programme zur Verformungsermittlung anwenden.

Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren sowie grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.

Baubetrieb und Baumanagement:

Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgabenstellungen im Bauablauf erkennen, erklären und anwenden sowie die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Im Bereich Bauvorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese anwenden.

Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauverfahren und können deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.

Im Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.

Im Bereich Ausschreibung, Angebote, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans und können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen. Sie können die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben. Sie können die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen. Sie kennen die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung und können diese nach vorgegebenen Kriterien charakterisieren sowie einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren. Sie kennen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären und die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes wiedergeben.

Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit einfacher Geschäftsfälle auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie kennen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern, können das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Im Bereich Zivilrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie kennen die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter und können sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes und können ein Gewerbe anmelden.

Darstellung und Gestaltung:

Im Bereich Darstellende Geometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der für die Bautechnik bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper sowie geometrische Formen und Transformationen. Sie können bautechnische Objekte analysieren, in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.

Im Bereich Konstruktionsübungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens sowie die Regeln der Beschriftung und der Farbenlehre. Sie können räumliche, maßstablose einfache Details darstellen und räumliche Schaubilder anfertigen. Sie kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens sowie die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten. Sie können Gebäude, einfache Infrastrukturbauwerke und Tragwerke (aus Stahl, Holz, Stahlbeton ua.) gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung (Übersichts- und Ausführungspläne ua.) händisch und mit Hilfe von CAD darstellen sowie Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen und Bauteile und ihre Anschlüsse dimensionieren. Sie können Projekte aus dem Hochbau-, Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen sowie Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren.

Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe einfacher Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen. Sie kennen messtechnische und bautechnisch spezifische Untersuchungsmethoden und können bautechnische Aufnahmen und Dokumentationen bestehender Gebäude durchführen.

Im Bereich Baustile kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen.

Infrastruktur:

Im Bereich Geotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften sowie grundlegende Gründungsarten. Sie können die grundlegenden und maßgeblichen Bodenkennwerte ermitteln, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen sowie Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen. Sie kennen die Methoden für die Ermittlung der erforderlichen Basisdaten für geotechnische Aufgabenstellungen, grundlegende Baugrubensicherungen sowie maßgebende Bodeneigenschaften und können diese für bautechnische Anwendungen auswählen. Sie können einfache Verformungsermittlungen und erdstatische Berechnungen durchführen. Sie kennen die gebräuchlichen Flachgründungen, deren Funktionsweise und können die grundlegenden Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei baupraktischen Aufgabenstellungen anwenden.

Im Bereich Siedlungswasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Wasserwirtschaft, Hydrographie und der Wasserversorgung sowie die gebräuchlichen Bauwerke der Wasserversorgung. Sie können die Funktionsweise der Wasserversorgungsanlagen systematisch ordnen und kennen die Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln der gebräuchlichen Bauwerke und Verteilungsnetze der Wasserversorgung. Sie kennen die Grundbegriffe der Abwasserableitung und können die erforderlichen Basisdaten für Abwasserableitungen erheben und ermitteln. Sie kennen die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln und können ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserableitung und Versickerung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen. Sie kennen Grundbegriffe einfacher Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft) und können geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen und interpretieren.

Im Bereich Verkehrswegebau kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige Begriffe des Verkehrswesens, die maßgebenden Regelwerke im Fachbereich, die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau und deren Funktionsweise sowie die grundlegende Planung einfacher verkehrstechnischer Aufschließungen. Sie verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen und kennen die Arten von Verkehrsträgern.

Im Bereich Vermessungswesen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Organisation und Entwicklung des österreichischen Vermessungswesens sowie die Organisation des Grundbuchs in Zusammenhang mit dem Kataster. Sie kennen die Grundlagen der Koordinatensysteme, des Nivellements und der trigonometrischen Lage- und Höhenmessung sowie die Darstellungsweisen für Lage- und Höhenpläne und die gängigen Vermessungsinstrumente. Sie können die Ergebnisse mit geeigneten Methoden darstellen sowie geeignete Messgeräte für die Höhenmessung den Gegebenheiten entsprechend auswählen und eigene Höhenmessungen vornehmen, berechnen, auswerten und darstellen. Sie können entsprechende geodätische Berechnungen durchführen, kennen die Verfahren der Lagemessung und können eigene Lagemessungen durchführen und Lage- und Höhenpläne erstellen. Sie kennen vermessungsspezifische, bautechnische Anwendungen sowie Grundlagen der modernen Vermessung und von Geoinformationssystemen und können Projektentwürfe in die Natur übertragen.

Bauplanung und Projekt:

Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten. Sie können Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen, bauspezifische Software anwenden, Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren, Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.

Baupraxis und Produktionstechnik:

Im Bereich Baumeisterarbeiten kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Bau- und Bauhilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten. Sie kennen die für Bauwerke erforderlichen Gründungs-, Wand- und Deckenkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und können diese herstellen.

Im Bereich Zimmermeisterarbeiten kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten. Sie kennen die für Bauwerke erforderlichen Wand-, Decken- und Dachkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und Verankerungen und können diese herstellen.

Im Bereich Baunebengewerbe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der für die jeweiligen Gebiete gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten.

Im Bereich Angewandter Baubetrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung und können diese in der Werkstätte und auf der Baustelle anwenden. Sie kennen Geräte und Methoden, um Lage und Abmessungen von Bauwerken festzulegen, und können diese vom Plan in die Wirklichkeit übertragen sowie bestehende Bauteile aufmessen. Sie können die Ausführungsqualität beurteilen und kennen die Regeln für die komplexe Abfolge bei der Herstellung von Bauteilen. Sie können die Arbeitsschritte und den Material- und Werkzeugeinsatz planen, ausführen und dokumentieren und kennen die Wartungs- und Überprüfungserfordernisse der Geräte und Werkzeuge. Sie können branchenübliche EDV-Programme anwenden.

3.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.1:

Baukonstruktion:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Tragwerke:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Baubetrieb und Baumanagement:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Darstellung und Gestaltung:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen und darstellen.

Im Bereich Baustile können die Absolventinnen und Absolventen Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlich richtiger Einordnung und Interpretation erstellen.

Infrastruktur:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Bauplanung und Projekt:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren sowie energieeffiziente und nachhaltige Bauweisen anwenden. Sie können eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen. Sie können räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen, Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.

Im Bereich Modellbau und Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues und können Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.

Baupraxis und Produktionstechnik:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Hochbautechnologie:

Im Bereich Grundlagen des Bauens kennen die Absolventinnen und Absolventen nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen sowie deren Einsatzbereiche und Anwendung. Sie können die sich daraus ergebende Ökobilanz erstellen.

Im Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten entwerfen, planen und darstellen. Sie kennen ausgewählte Sanierungsverfahren, den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen sowie die Anforderungen an den Holzschutz.

Im Bereich Gebäudetechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus. Sie kennen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen und können diese ökologisch und ökonomisch bewerten. Sie können die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen sowie ausgewählte bauphysikalische Messverfahren anwenden.

4.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.2:

Baukonstruktion:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Tragwerke:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Baubetrieb und Baumanagement:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Darstellung und Gestaltung:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Infrastruktur:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen komplexere bodenmechanische Berechnungen durchführen sowie Flachgründungen, Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen. Sie kennen Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen, die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau, Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft sowie Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft.

Im Bereich Siedlungswasserbau können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln sowie geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren. Sie kennen Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb ua.), geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung sowie die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und grundlegende Konstruktionsregeln. Sie können ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.

Im Bereich Verkehrswegebau kennen die Absolventinnen und Absolventen Straßenverkehrsanlagen und Begleitbauwerke sowie die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen. Sie kennen die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten sowie Methoden der Verkehrserhebung und verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen. Sie können ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen, die Auswirkungen von ausgewählten Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen und bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen sowie geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen. Sie kennen die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen. Sie kennen zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten sowie eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren.

Bauplanung und Projekt:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren sowie schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen. Sie können spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen, technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und schwerpunktspezifische Projekte präsentieren. Sie können Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren sowie bauspezifische Software anwenden.

Baupraxis und Produktionstechnik:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Ingenieurbau:

Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen und geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen. Sie können die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.

Im Bereich Tragsicherheit im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen sowie spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren. Sie kennen die Grundlagen des Spannbetonbaues.

Im Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Brückentragsysteme und spezifische Bauteile konstruktiv durchbilden. Sie kennen grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.

Im Bereich Wasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen und können Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben. Sie können hydrostatische Berechnungen, einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen Gerinnen, komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen und einfache hydraulische Berechnungen offener Gerinne durchführen. Sie kennen einfache wasserbauliche Anlagen und können ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen sowie wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.

Im Bereich Tunnelbau kennen die Absolventinnen und Absolventen tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise und können diese analysieren und einordnen.

5.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.3:

Baukonstruktion:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Tragwerke:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Baubetrieb und Baumanagement:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Bauvorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese an konkreten Fallbeispielen anwenden und analysieren.

Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.

Im Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln, analysieren und EDVunterstützt durchführen. Sie können die Kosten-/Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.

Im Bereich Ausschreibung, Angebote, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen Ausschreibungsverfahren durchführen, analysieren und bewerten und dafür geeignete EDV-Programme anwenden sowie an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.

Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.

Darstellung und Gestaltung:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Infrastruktur:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Bauplanung und Projekt:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren sowie Projekte baureif planen. Sie können spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen. Sie können technische Berichte erstellen, Projekte baubetrieblich und bauwirtschaftlich bearbeiten und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.

Baupraxis und Produktionstechnik:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Bauprojektentwicklung:

Im Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.

Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen. Sie können komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen, grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

6.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.4:

Baukonstruktion:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Tragwerke:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Verbindungsmittel in mehrschnittigen Verbindungen normgerecht dimensionieren.

Baubetrieb und Baumanagement:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Darstellung und Gestaltung:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen und darstellen.

Infrastruktur:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Bauplanung und Projekt:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren. Sie können eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen. Sie können räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen sowie Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren. Sie können projektbezogene Elemente entwickeln und den Fertigungsgrad in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln sowie bauspezifische Software anwenden.

Im Bereich Modellbau und Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues und können Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.

Baupraxis und Produktionstechnik:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Ingenieurholzbau:

Im Bereich Grundlagen des Bauens kennen die Absolventinnen und Absolventen die holzbauspezifischen Werkstoffe und deren Eigenschaften und Handelsformen sowie nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren.

Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an den Holzschutz sowie die verschiedenen Holzbausysteme und können diese den Anforderungen gemäß auswählen und einsetzen. Sie können holzbauspezifische Elemente entwickeln und die Anschlussdetails ausarbeiten sowie für Holzbauteile Vorfertigungsgrade in Bezug auf Logistik und Montage entwickeln. Sie kennen komplexe Bauelemente (Fertigteile, großflächige Fassadenkonstruktionen ua.) und können moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.

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