Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2015-09-18
Letzte Aktualisierung 2023-01-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 17
Änderungshistorie JSON API

– kleine Webauftritte mit Hilfe einfacher Backend-Systeme erstellen;

– Frameworks zur Frontendgestaltung auswählen und einsetzen.

Bereich Medienproduktionen

– Audio- und Videoaufnahmen durchführen und mit einfachen Hilfsmitteln bearbeiten;

– Web- und multimediale Projekte umsetzen.

Bereich Grafik und Gestaltung

– die Grundlagen der akustischen Wahrnehmung und des Storytellings erklären;

– gestalterische Grundregeln in Skizzen und Illustrationen umsetzen;

– User Interfaces für unterschiedliche Endgeräte gestalten.

Lehrstoff:

Bereich Webentwicklung:

Content Management Systeme, Backend-Systeme, Frontend-Frameworks.

Bereich Medienproduktionen:

Audio- und Video Equipment, Filmschnitt, Audio- und Videoformate, Aufbereitung und projektmäßige Umsetzung eines Themas.

Bereich Grafik und Gestaltung:

Schall, Storytelling, Skizzen, Illustrationen, Grafikformate, Responsive Webdesign.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Webentwicklung

– multimediale Webauftritte realisieren.

Bereich Medienproduktionen

– Methoden des Storytellings anwenden;

– den Aufbau und die Funktionsweise von audiovisuellen Aufnahmegeräten erklären;

– audiovisuelle Aufnahmen durchführen und vorgabenorientiert bearbeiten.

Bereich Grafik und Gestaltung

– die grundlegenden Eigenschaften von Farbmodellen, Farbräumen und Ausgabeformaten beschreiben;

– grafische Elemente für verschiedene Anwendungen entwerfen und in eigene Layouts integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Webentwicklung:

Webauftritte.

Bereich Medienproduktionen:

Dramaturgie, Bild- und Tontechnik, Kalibrierung von Ein- und Ausgabegeräten, Video-, Audio- und Fotobearbeitung

Bereich Grafik und Gestaltung:

Farbmodelle, Farbräume, Ausgabeformate

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Webentwicklung

– multimediale Webauftritte unter Berücksichtigung der Benutzererfahrung realisieren.

Bereich Medienproduktionen

– typische Phasen, Abläufe und Rollen bei Medienproduktionen beschreiben und eigene Produktionen strukturieren;

– einzelne Teilbereiche einer Medienproduktion realisieren.

Bereich Grafik und Gestaltung

– Farbmanagement einsetzen und unterschiedliche Ausgabeverfahren erklären;

– Layouts für verschiedene Anwendungen umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Webentwicklung:

Content Management Systeme, Backend-Systeme, UI/UX Design.

Bereich Medienproduktionen:

Medienplanung- und Konzeption, Phasen, Abläufe und Rollen von Medienproduktionen, audiovisuelle Medienproduktionen.

Bereich Grafik und Gestaltung:

Farbmanagement, Ausgabeverfahren, Druckverfahren, Layout-Entwurf, Desktop Publishing.

7.

NETZWERKTECHNIK

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien

– Computernetze nach Umfang, Dienstangebot, Topologie und Mediennutzung charakterisieren;

– Computernetze vergleichen.

Bereich Schichtenmodelle und Protokolle

– Modelle zur Rechnerkommunikation beschreiben;

– Anforderungen an Modelle zur Rechnerkommunikation allgemein charakterisieren.

Bereich Switching und Routing

– den Unterschied zwischen Switching und Routing charakterisieren;

– die Notwendigkeit der selbstständigen Wegewahl eines Datenpaketes durch ein lokales Netzwerk begründen.

Lehrstoff:

Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:

Netze zur Sprach-, Text- und Bildkommunikation; Fest- und Funknetze; Übertragungsmedien und Kopplungselemente; Standards und Zugriffsverfahren; Topologien und Komponenten.

Bereich Schichtenmodelle und Protokolle:

Grundlagen von Kommunikationsmodellen; grundlegende Adresskonzepte und Protokolle zur Adressvergabe.

Bereich Switching und Routing:

Einführende Übungen zu Switching und einfachem Routing (einfache Fehlererkennung).

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schichtenmodelle und Protokolle

– Anforderungen an das TCP/IP-Modell sowie das OSI-Modell beschreiben;

– Normen von Standardisierungsgremien für Rechnerkommunikation heraussuchen;

– erweiterte Adresskonzepte anwenden.

Bereich Switching und Routing

– die Grundlagen von Switching und Routing erklären;

– grundlegende Switching- und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Schichtenmodelle und Protokolle:

Nicht triviale Adressierungskonzepte; Anwendungsprotokolle; Transportprotokolle; Datenkapselung; TCP/IP-Modell; OSI-Modell; Normungsgremien.

Bereich Switching und Routing:

Grundlegende Router- und Switchkonfiguration; Erkennen und Verhindern von Schleifen; einfaches dynamisches Routing.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien

– im Bezug auf spezifizierte Anforderungen ein geeignetes Übertragungsmedium und eine geeignete Topologie bewerten;

– die Grundlagen der Signalausbreitung in kabelgebundenen Medien charakterisieren.

Bereich Schichtenmodelle und Protokolle

– eine Einordnung von Anwendungs- und Transportprotokollen auf das OSI-Modell umsetzen;

– den Enkapsulierungsprozess in einem Kommunikationsmodell erklären.

Bereich Switching und Routing

– den Unterschied zwischen Switching und Routing charakterisieren sowie die Notwendigkeit der Wegewahl durch das Internet begründen und dazu unterschiedliche Verfahren vorstellen;

– die Verfahren „Switching“ und „Routing“ hinsichtlich ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede analysieren;

– den Einsatz von VLANs in Midrange-Netzwerken modellhaft entwerfen.

Lehrstoff:

Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:

Zertifizierungsnormen; Signalausbreitung in kabelgebundenen Medien; Kabelmessung und Kabelzertifizierung.

Bereich Schichtenmodelle und Protokolle:

Positionierung diverser Protokolle im OSI- und TCP/IP-Modell.

Bereich Switching und Routing:

Erstellung, Verteilung und Routing zwischen VLANs; Adressumsetzung am Übertritt zwischen LAN/WAN; komplexe Switchingtechnologien.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien

– die Grundlagen der Signalausbreitung in kabellosen Medien charakterisieren;

– bei gegebenen Anforderungen an Netzwerke Lösungskonzepte zur Realisierung von Topologien erarbeiten;

– eine WLAN basierende Infrastruktur erstellen.

Bereich Schichtenmodelle und Protokolle

– das TCP/IP-Modell und das OSI-Modell gegeneinander abgrenzen;

– aufgrund von Anforderungsspezifikationen an lokale Netze Kommunikationsmodelle für Weitverkehrsnetze erarbeiten.

Bereich Switching und Routing

– verschiedene Switchingverfahren unterscheiden;

– die Qualität von Routingverfahren analysieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:

Grundlagen und Einsatz von WLAN-Systemen.

Bereich Schichtenmodelle und Protokolle:

Gegenüberstellung OSI- und TCP/IP-Modell mit Einordnung von Protokollen und Diensten.

Bereich Switching und Routing:

Vertiefende Übungen zu Switching und Routing.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien

– eine Kaufentscheidung für aktive Netzwerkkomponenten treffen;

– eine WLAN basierende Infrastruktur erstellen.

Bereich Switching und Routing

– ein SOHO-Netzwerk installieren;

– Switching- und Routingkonzepte in SOHO-Netzwerken umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:

WLAN-Implementierungen in SOHO-Netzen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten.

Bereich Switching und Routing:

Weiterführende Übungen zu Switching und Routing.

8.

IT-SICHERHEIT

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit

– Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen;

– grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen erklären;

– die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit

– grundlegende Schutzmechanismen erklären;

– die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären;

– Strategien zur Erhöhung der Daten- und Zugriffsicherheit entwickeln;

– das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:

Bedrohungen, Angriffsvektoren, Auswirkungen und Eskalationsszenarien, Schutz personenbezogener Daten, Grundbegriffe und Strategien der Datensicherheit, Social Engineering.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:

Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz, Erkennung von Schadsoftware, digitale Signatur, Sicherung und Wiederherstellung, Multi-User-Konzepte, Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen.

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit

– gesicherte Informationsquellen für aktuelle Sicherheitsbedrohungen finden und benutzen;

– Quellen für Datenspuren benennen und einschränken;

– Strategien zur Erhöhung der Privatsphäre im Internet entwickeln.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit

– grundlegende Zugriffsschutzmechanismen erklären und einrichten;

– eine Multi-User Umgebung einrichten;

– einfache Werkzeuge der Netzwerksicherheit nennen und bedienen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:

Ausgewählte Beispiele für gesicherte Informationsquellen, Datenspuren, Privatsphäre im Internet, digitale Identität.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:

Benutzerverwaltung, grundlegende Berechtigungskonzepte, sichere Authentifizierung, sichere Verbindungen, Werkzeuge der Netzwerksicherheit.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit

– die grundlegenden Begriffe der Kryptographie erklären;

– die Funktionsweise kryptographischer Verfahren erklären und anforderungsgerechte Verfahren auswählen.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit

– Grundprinzipien der Absicherung von Anwendungen benennen und beschreiben;

– ein Zugriffsprotokoll lesen und interpretieren;

– Werkzeuge zur Verschlüsselung konfigurieren und einsetzen;

– einen Schadsoftwareschutz konfigurieren und überwachen;

– Werkzeuge der Netzwerksicherheit nennen und bedienen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:

Begriffe der Kryptographie, Grundlagen der Verschlüsselung und des Hashing.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:

Anwendungen härten, Zugriffsprotokolle, Werkzeuge zur Verschlüsselung, Schadsoftwareschutz, Werkzeuge der Netzwerksicherheit.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit

– rechtliche Grundlagen der Informationssicherheit erklären;

– Strategien zur Vermeidung von Datenlecks entwickeln.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit

– Benutzerverwaltung einrichten, Zugriffsmechanismen konfigurieren;

– Datenspeicherung einrichten.

Bereich Netzwerksicherheit

– einfache Angriffsvektoren in Netzwerken erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:

Rechtliche Grundlagen im nationalen Recht, Datenschutzgrundverordnung.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:

User Management und Gruppen, Zugriffsschutz und Berechtigungen.

Bereich Netzwerksicherheit:

Erkennen einfacher Angriffe im Netzwerk.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit

– Technische und rechtliche Grundlagen der IT-Sicherheit interpretieren;

– Verschiedene Angriffsmethoden und Maßnahmen zur Absicherung benennen und erklären.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit

– die Sicherheit eines Systems erhöhen.

Bereich Netzwerksicherheit

– auf Netzwerkgeräte zielende Angriffe abwehren;

– Firewalls einrichten und absichern.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:

Dokumentation, Vulnerability, Security Audits.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:

Gerätehärtung; Backups.

Bereich Netzwerksicherheit:

Abwehr von Angriffen auf IT-Infrastruktur; Firewalls.

9.

COMPUTERPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;

– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling; technische Dokumentation.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Systemtechnik

– einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen und Widerstandsmessungen sowie spannungs- und stromrichtige Messungen durchführen;

– die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen sowie die Aufgaben und Einstellungen von erweiterten Firmwareschnittstellen erklären;

– einen Desktopcomputer assemblieren und ein Computersystem aufrüsten;

– die mechanische und elektrische Verbindung von PC-Standardschnittstellen realisieren sowie technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;

– ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;

– Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Desktopcomputern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten;

– Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen mechanischen Arbeiten ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Systemtechnik:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, Montagearbeiten für IT-Infrastruktur).

Werkstätte „Elektrotechnik“ (elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben; Aufbau von Grund- und Installationsschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Größen, einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, manuelle Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten, Integration technischer Subsysteme sowie einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).

II. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

3.

und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerktechnik

– einschlägige Normen für die Verlegung von Netzwerkverkabelungen angeben und Normen zur Zertifizierung von Kabeln beschreiben;

– eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung ausführen;

– Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;

– Zertifizierungsmessungen auf Verkabelungssystemen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;

– die Grundlagen zur Dimensionierung von Serverinfrastrukturräumen erläutern;

– grundlegende Konfigurationen von Netzwerkkomponenten durchführen.

Bereich Systemtechnik

– eine bedarfsgerechte und vorschriftsmäßige Energieversorgung von IT-Systemen planen und entsprechende Arbeitsvorbereitungen und Montagearbeiten durchführen;

– die Funktion einfacher elektronischer Schaltungen anhand von Messergebnissen beurteilen;

– die Funktion einfacher elektronischer Digitalschaltungen erklären und messtechnisch überprüfen;

– den Energiebedarf von Serversystemen ermitteln und eine unterbrechungsfreie Stromversorgung dimensionieren und herstellen;

– in einem Clientbetriebssystem Konfigurationen zur Personifizierung durchführen;

– die Wiederherstellung von Betriebssystemen erklären und durchführen;

– ein Betriebssystem bedarfsgerecht konfigurieren.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerktechnik:

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten, Kabelprüfung, Kabelzertifizierung und Kabelmessung, Kabelmanagementsysteme, Grundlagen der Gerätekonfiguration in Netzen, Assemblierung von Server- und Netzwerkschränken, Dokumentation).

Bereich Systemtechnik:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (elektronische Messtechnik, Digitaltechnik, Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten, IT-relevante Gebäudeinstallationen, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Infrastrukturüberwachung in Serverräumen).

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (einführende und vertiefende Übungen zur Konfiguration von Betriebssystemen).

C. Verbindliche Übung

SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte

B.1 Netzwerktechnik

1.1 SOFTWAREENTWICKLUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.2 INFORMATIONSTECHNISCHE PROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.3 INFORMATIONSSYSTEME

Siehe alle Bereiche im 5. und 6. Semester, im 7. Semester die Bereiche „Abfragesprachen“ und „Administration von Datenbanksystemen“, im 8. Semester die Bereiche „Datenbankanwendungen“ und „Informationssysteme“, im 9. Semester die Bereiche „Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen“ und „Datenmodelle“ und im 10. Semester den Bereich „Integration von Informationssystemen“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.4 SYSTEMTECHNIK

Siehe die Bereiche „Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie“, „Grundlagen der Informatik“ und „Betriebssysteme“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.5 MEDIENTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

1.6 NETZWERKTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Vertiefende Switching- und Routingkonzepte

– die theoretischen Grundlagen von Switching- und Routingkonzepten anhand von Graphen erklären;

– theoretische Aussagen über Graphen auf Netzwerktopologien anwenden.

Bereich Kommunikationsnetze

– gebräuchliche Telekommunikationsdienste für die Datenübertragung angeben und Anforderungen an diese Dienste charakterisieren;

– ein Fallbeispiel eines Telekommunikationsnetzes implementieren und Qualitäts- und Latenzprobleme bei konvergenten Netzen und Diensten interpretieren.

Bereich Server- und Clientsysteme

– Konzepte von Verzeichnisdiensten anwenden;

– eine automatisierte Benutzerverwaltung umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Vertiefende Switching- und Routingkonzepte:

Aufbau und Funktionsüberprüfung von Unternehmensnetzwerken; weiterführende graphentheoretische Grundlagen.

Bereich Kommunikationsnetze:

Kommunikationsnetze zur Übertragung von Sprache, Daten und Bildern; Konvergenz; isochrone Dienste; Bandbreitenmanagement.

Bereich Server- und Clientsysteme:

Erweiterte Konzepte und Anwendung der Benutzerverwaltung und Zugriffssteuerung; Fernwartungskonzepte; Verzeichnisdienste.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Vertiefende Switching- und Routingkonzepte

– die unterschiedlichen Anforderungen an Switching- und Routingkonzepte zwischen SOHO–Netzen und Enterprisenetzen beurteilen;

– für Switching- und Routingprobleme in Enterprisenetzen Lösungskonzepte erarbeiten und modellhaft umsetzen.

Bereich Kommunikationsnetze

– Lösungsszenarien für Qualitäts- und Latenzprobleme bei konvergenten Netzen und Diensten entwerfen und Anforderungen an Kommunikationsnetze erklären sowie die entsprechenden Funktionsabläufe darstellen;

– exemplarisch ein Kommunikationsnetz implementieren sowie unterschiedliche Kommunikationsnetze in Bezug auf deren technische Implementierung bewerten und dem Anforderungsprofil gegenüberstellen;

– Eigenschaften von Mobilfunknetzen charakterisieren;

– aufgrund der Eigenschaften derzeit eingesetzter Kommunikationsnetze Anforderungen an „Next Generation Networks“ konstruieren.

Bereich Server- und Clientsysteme

– Anforderungen an Server- und Clientsysteme bezüglich technischer Dimensionierung und Funktionsumfang charakterisieren;

– von Kunden formulierte Anforderungen an Netzwerke und Client-Serversysteme ausschreiben, interpretieren und bewerten sowie darauf aufbauend Lösungskonzepte für neue Netzwerke erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Vertiefende Switching- und Routingkonzepte:

Vertiefende Konzepte von Switching und Routing in Weitverkehrsnetzen.

Bereich Kommunikationsnetze:

Realisierung von Quality of Servicemaßnahmen in Netzwerken; Systemaufbau, Funktionsweise und Funktionsabläufe von Mobilfunk- und Voice over IP-Systemen (VOIP).

Bereich Server- und Clientsysteme:

Vertiefende Übungen zu Verzeichnisdiensten; Funktionsaufbau und Handhabung von Serversystemen und Remote-Boot-Systemen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Internetserviceproviderkonzepte

– ein WAN-Trägernetz exemplarisch implementieren und Lösungsansätze, die bei einer redundanten Anbindung eines Kunden an einen Internetserviceprovider notwendig sind, bewerten;

– Adresskonzepte für Internetserviceprovider charakterisieren.

Bereich Server- und Clientsysteme

– die Eigenschaften unterschiedlicher Server- und Clientimplementierungen evaluieren und daraus Lösungsszenarien ableiten.

Bereich Storagenetworks

– Anforderungen an Storagesysteme charakterisieren;

– Storagesysteme in Bezug auf deren technischen Aufbau vergleichen.

Bereich Heterogenität

– plattformspezifische Installationen von Serverdiensten vergleichen und Anforderungen an automatisierte Softwareverteilungssysteme erklären;

– ein automatisiertes Softwareverteilungssystem in heterogenen Systemen installieren.

Bereich Netzwerkmanagement

– Kostenfaktoren bei der Planung und Implementierung von Netzen klassifizieren;

– die organisatorischen Grundlagen für den Betrieb von Netzwerken angeben;

– Abläufe aus dem Bereich des Netzwerkbetriebes anhand von vorgegebenen Checklisten umsetzen und vorhandene Planungsunterlagen aus dem Bereich des Netzwerkbetriebes auf Plausibilität und Schwachstellen analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Internetserviceproviderkonzepte:

Netzaufbau und Anforderungen an ISP-Backbones; Redundanz; erweiterte Adresskonzepte; rechtliche Aspekte und Routingkonzepte für Internetserviceprovider.

Bereich Server- und Clientsysteme:

Handhabung von client- und serverseitigen Virtualisierungslösungen.

Bereich Storagenetworks:

Replikationsmechanismen in Speichernetzen; Bussysteme und Protokolle für Speichernetze.

Bereich Heterogenität:

Implementierung von Serversystemen und Diensten auf unterschiedlichen Plattformen; Verteilung von Betriebssystem- und Anwendersoftware.

Bereich Netzwerkmanagement:

Investitions- und Betriebskosten, Kostenoptimierung; Ausfallskosten; Lifecyclemanagement; Total cost of ownership.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Internetserviceproviderkonzepte

– verschiedene Trägernetze angeben;

– deren Anwendungsrelevanz für Internetserviceprovider begründen.

Bereich Server- und Clientsysteme

– Lösungskonzepte zur Dimensionierung und Implementierung von Serversystemen in Midrange-Netzwerken und virtualisierten Umgebungen erarbeiten.

Bereich Storagenetworks

– administrative Aufgaben auf Storagesystemen planen und umsetzen sowie Anforderungsszenarien an Storagesysteme analysieren und daraus Implementierungsvorschläge ableiten.

Bereich Heterogenität

– Probleme, die bei der Zusammenwirkung unterschiedlicher Betriebssysteme auftreten, analysieren und Lösungskonzepte für plattformübergreifende Verzeichnisdienste erarbeiten.

Bereich Netzwerkmanagement

– die Funktionsweise von Systemüberwachungsdiensten beschreiben und einen Systemüberwachungsdienst einrichten;

– den Output von Systemüberwachungsdiensten interpretieren und analysieren sowie aufgrund der Analyse von Netzwerküberwachungsprotokollen Lösungsszenarien für entsprechende Probleme entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Internetserviceproviderkonzepte:

Rechtliche Aspekte und Routingkonzepte für Internetserviceprovider; Implementierung von Fallbeispielen.

Bereich Server- und Clientsysteme:

Konzepte und Sicherheitskonzepte verschiedener client- und serverseitiger Virtualisierungslösungen.

Bereich Storagenetworks:

Zugriffstechniken auf Storagenetzwerke.

Bereich Heterogenität:

Zusammenwirken von verschiedenen Betriebssystemen und Verzeichnisdiensten im heterogenen Verbund.

Bereich Netzwerkmanagement:

Ausschreibungsmanagement; Monitoring; Systembelastbarkeit; Schwachstellenanalyse; Betriebsführung; Notfallpläne; Inventarisierung; Festlegung von Zuständigkeiten; Dokumentation; Aktualisierung; Plattformspezifische Netzwerküberwachungssysteme; Syslogging; Problematik der Auswertung von Syslogging.

1.7 IT-SICHERHEIT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement

– mathematischen Grundlagen für Verschlüsselungs- und Hashfunktionen darstellen und Implementierungsverfahren dazu angeben;

– Standards und Normen erklären.

Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen

– Server und Client absichern;

– Aufbau und Ablauf von Penetration Tests erklären;

– Aktive Komponenten absichern;

– verschlüsselte Tunnelverbindungen implementieren.

Lehrstoff:

Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement:

Standards Normen, Verschlüsselungsverfahren und Hashfunktionen.

Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen:

Penetration Tests, Sichere Kommunikation von Diensten; Konzepte, Aufbau, Implementierungsformen von VPN-Verbindungen; Firewallsysteme.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement

– Fachübergreifende Sicherheitskonzepte erkennen;

– Risikobewertungen durchführen.

Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen

– Sicherheitsanalysen gemäß aktuellen Standards durchführen;

– Schwachstellenanalysen durchführen und Schwachstellen beheben.

Lehrstoff:

Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement:

Sicherheitsrisiken von verteilten Anwendungen.

Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen:

Datenschutz- und Datensicherheitshandbücher; praktische Sicherheitsanalysen; verteilte Angriffe; Absicherung von Diensten; Intrusion Prevention Systeme; Next Generation Firewallsysteme.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement

– Public Key Infrastruktursysteme implementieren;

– Authentifizierung, Autorisierung und Accounting (AAA) umsetzen;

– den Ablauf einer forensischen Analyse erklären.

Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen

– die einzelnen Schritte eines Incident Response Prozesses erklären.

Lehrstoff:

Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement:

Handhabung von Authentifizierungs-, Autorisierungs- und Accountingsysteme; Anbindung aktiver Netzwerkkomponenten an Verzeichnisdienste; forensische Analysen.

Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen:

Incident Response Strategien.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement

– Ausgewählte Themen der IT-Sicherheit umsetzen.

Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen

– Probleme bei der plattformübergreifenden Implementierung von VPN-Systemen analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement:

Ausgewählte Themen der IT-Sicherheit.

Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen:

plattformübergreifende VPN-Systeme; Aufgaben zur Ermittlung der Sicherheit von IT-Systemen.

1.8 COMPUTERPRAKTIKUM

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

B.2 Medientechnik

2.1 SOFTWAREENTWICKLUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.2 INFORMATIONSTECHNISCHE PROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.3 INFORMATIONSSYSTEME

Siehe alle Bereiche im 5. und 6. Semester, im 7. Semester die Bereiche „Abfragesprachen“ und „Administration von Datenbanksystemen“, im 8. Semester die Bereiche „Datenbankanwendungen“ und „Informationssysteme“, im 9. Semester die Bereiche „Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen“ und „Datenmodelle“ und im 10. Semester den Bereich „Integration von Informationssystemen“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.4 SYSTEMTECHNIK

Siehe die Bereiche „Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie“, „Grundlagen der Informatik“ und „Betriebssysteme“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.5 MEDIENTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienproduktionen

– verschiedene Medienproduktionen strukturieren und notwendige Vorgänge planen und realisieren;

– unterschiedliche Zielgruppen und Kommunikationskanäle für Medienproduktionen beschreiben und analysieren;

– unterschiedliche Mediengeräte und Mediensoftware bedienen.

Bereich Grafik und Gestaltung

– grafische Elemente nach gestalterischen Vorgaben umsetzen;

– typische Drucksorten gestalten, produzieren und für ein Ausgabemedium aufbereiten.

– den Aufbau und die Gestaltung von Standarddruckprodukten unter Einbeziehung typographischer Grundlagen erklären.

Bereich Webentwicklung

– Enterprise Content Management Systemen oder Backend-Systeme installieren, konfigurieren und administrieren.

Bereich Entwicklung virtueller Welten

– einfache Modellierungstechniken anwenden und die Eigenschaften von Materialien erklären;

– unterschiedliche Beleuchtungstechniken und deren Einsatz in Zusammenhang mit Materialen erklären;

– einfache Modelle mit Material und Beleuchtung entwickeln und für die Ausgabe vorbereiten;

– einfache virtuelle Welten gestalten und für die Ausgabe optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Medienproduktionen:

Medienhardware und -software, Zielgruppen und Kommunikationskanäle, Farbmanagement-Workflow, Streaming.

Bereich Grafik und Gestaltung:

Wahrnehmungs- und Gestaltungslehre, Druckvorstufe, Drucksorten, Graphic Design, Desktop-Publishing, Typographie und Satztechnik.

Bereich Webentwicklung:

Enterprise Content Management Systeme, Backend-Systeme.

Bereich Entwicklung virtueller Welten:

Material-, Texturierung- und Mapping-Techniken, Beleuchtungen und Schattierungen, Renderings und Render-Engines, Datenexport.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienproduktionen

– Produktionsplanungssysteme für Medienproduktionen erklären;

– rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Aspekte in Bezug auf Medienproduktionen anwenden;

– Medienassets mit Mediengeräten erstellen und mit Mediensoftware aufbereiten.

Bereich Grafik und Gestaltung

– Gestaltungskonzepte in Medienprojekten umsetzen;

– Medienassets nach gestalterischen Vorgaben entwickeln.

Bereich Webentwicklung

– Interaktive Komponenten mit Hilfe von Standardschnittstellen in eigene Webentwicklungen integrieren.

Bereich Entwicklung virtueller Welten

– Elemente mit einfachen Techniken animieren und als Sequenzen bereitstellen.

Lehrstoff:

Bereich Medienproduktionen:

Medienhardware und -software, Produktionsnormen, Produktionsstandards, rechtliche und ethische Aspekte.

Bereich Grafik und Gestaltung:

Gestaltungskonzepte, Umsetzung von Medienprojekten, Gestaltung von Medienassets.

Bereich Entwicklung von Webanwendungen:

Standardschnittstellen, Frameworks.

Bereich Entwicklung virtueller Welten:

Animationstechniken.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienproduktionen

– alle wesentlichen Teile einer Medienproduktion erläutern;

– den Aufbau und die Arbeitsweisen typischer Betriebe der Medienwirtschaft erklären;

– Marketingkonzepte erklären und anwenden;

– typisches Equipment für Medienproduktionen vorbereiten und einsetzen.

Bereich Webentwicklung

– aktuelle Enterprise Content Management Systeme oder Backend-Systeme analysieren und anforderungsgerecht einsetzen;

– Anwendungen für den Einsatz auf Desktop und mobilen Endgeräten auf Basis aktueller Frameworks konzeptionieren.

Bereich Entwicklung virtueller Welten

– Assets gestalten;

– visuelle Effekte gestalten.

Lehrstoff:

Bereich Medienproduktionen:

Produktionsplanung, Produktionskalkulation, Zielgruppen, Kommunikationsmodelle, Medienwirtschaft, Marketing, technische Eigenschaften von professionellem Medienequipment.

Bereich Webentwicklung:

Redaktionsgruppen, Templates, Datenschutz, Bewertung unterschiedlicher CMS, mobile Webauftritte, Konzeptionierung von Anwendungen.

Bereich Entwicklung virtueller Welten:

Gestaltung von Assets, visuelle Effekte.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienproduktionen

– Medienprojekte für unterschiedliche Zielgruppen und Kommunikationskanäle entwickeln;

– Marketingstrategien für eigene Projekte entwickeln;

– Interoperabilität zwischen verschiedenen Softwareprodukten und Datenformaten herstellen.

Bereich Webentwicklung

– Webauftritte auf Basis aktueller Frameworks unter Berücksichtigung von Suchmaschinenoptimierung konzeptionieren und realisieren.

– Anwendungen für den Einsatz auf Desktop und mobilen Endgeräten auf Basis aktueller Frameworks realisieren.

Bereich Entwicklung virtueller Welten

– Assets animieren;

– visuelle Effekte in audiovisuelle Medien integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Medienproduktionen:

Umsetzung und Veröffentlichung von Medienproduktionen, Marketingstrategien, Interoperabilität, Datenformate und -bereitstellung.

Bereich Webentwicklung:

Redaktionsgruppen, Templates, Datenschutz, Bewertung unterschiedlicher CMS, mobile Webauftritte, Suchmaschinenoptimierung, Realisierung von Anwendungen.

Bereich Entwicklung virtueller Welten:

Animation, visuelle Effekte.

2.6.1 WEB- UND APP-ENTWICKLUNG

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Webentwicklung

– Webanwendungen gegen einfache Angriffsvektoren und Risiken absichern;

– Serverumgebungen zur Veröffentlichung von Webauftritten unter Berücksichtigung der IT-Sicherheit einrichten und betreiben.

Bereich Appentwicklung

– Webservices mit Datenbankschnittstelle implementieren;

– Frontends für Webservices auf Basis aktueller Frameworks implementieren.

Lehrstoff:

Bereich Webentwicklung:

Webhosting, IT-Sicherheit.

Bereich Appentwicklung:

Webservices, Datenbankschnittstellen, Frontend-Frameworks.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Webentwicklung

– Erweiterungen in Enterprise Content Management Systeme einbinden und konfigurieren;

– größere Webauftritte mit Hilfe von Enterprise Content Management Systemen realisieren.

Bereich Appentwicklung

– Anforderungen an die Benutzerergonomie und Benutzererfahrung erläutern und anwenden;

– Anwendungen unter Berücksichtigung der IT-Sicherheit gestalten und realisieren.

Lehrstoff:

Bereich Webentwicklung:

Enterprise Content Management Systeme, CMS Extensions, Umsetzung von Webauftritten.

Bereich Appentwicklung:

Webservices, Datenbankschnittstellen, Frontend-Frameworks, Benutzerergonomie, Benutzererfahrung, IT-Sicherheit.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Webentwicklung

– Erweiterungen für Enterprise Content Management Systeme oder Backend-Systeme adaptieren und weiterentwickeln;

– Komponenten auswählen, installieren, konfigurieren und in Webanwendungen integrieren;

– sichere Webanwendungen auf Basis aktueller Frameworks unter Berücksichtigung der Benutzererfahrung konzeptionieren und realisieren.

Bereich Appentwicklung

– Anwendungen für den Einsatz auf Desktop und mobilen Endgeräten auf Basis aktueller Frameworks konzeptionieren und realisieren;

– Services von Drittanbietern auf Basis standardisierter Schnittstellen auswählen und verwenden sowie Komponenten in eigene Anwendungen integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Webentwicklung:

Redaktionsgruppen, Module mit CMS-spezifischen Skriptsprachen, Templates, Datenschutz, mobile Webauftritte, Suchmaschinenoptimierung, UI/UX-Design, Anwendungssicherheit.

Bereich Appentwicklung:

Realisierung umfangreicher Anwendungen, Vertiefung Frontend-Frameworks, Deployment, Einbindung von Drittanbieter-Komponenten.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Webentwicklung

– komplexe Webanwendungen auf Basis aktueller Frameworks unter Berücksichtigung der Benutzererfahrung konzeptionieren und realisieren;

– die Verfügbarkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Webanwendungen sicherstellen.

Bereich Appentwicklung

– komplexe Anwendungen für den Einsatz auf Desktop und mobilen Endgeräten auf Basis aktueller Frameworks konzeptionieren und realisieren;

– realisierte Anwendungen paketieren und in Produktivumgebungen installieren.

Lehrstoff:

Bereich Webentwicklung:

Komplexe Webanwendungen, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit, Anwendungssicherheit, Logging, Monitoring, Webanwendungs-Firewalls.

Bereich Appentwicklung:

Realisierung umfangreicher Anwendungen, Vertiefung Frameworks, Deployment.

2.6.2 VIRTUELLE WELTEN UND SPIELEENTWICKLUNG

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwicklung virtueller Welten

– virtuelle Welten mit fortgeschrittenen Modellierungstechniken realisieren;

– verschiedene Animationstechniken und deren Kombination erklären;

– ausgewählte Anwendungsbereiche erklären und Methoden der additiven Fertigung anwenden.

Bereich Game Development

– grundlegende Konzepte von Game Engines erklären;

– grundlegende Spielkonzepte erklären und vorgabenorientiert entwickeln;

– Grundlagen der Entwicklung von Game Assets erklären.

Bereich Visual Effects

– unterschiedliche Eigenschaften von Kameras und Lichtquellen erklären und in Kompositionen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwicklung virtueller Welten:

Realisierung umfangreicher 3D-Projekte, Animationstechniken, prozedurale Modellierung und Simulation, Anwendungsgebiete, additive Fertigung.

Bereich Game Development:

Game Engine Frameworks, Spielkonzepte, Asset Development.

Bereich Visual Effects:

Lichtquellen und Kameras, Compositing.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwicklung virtueller Welten

– umfangreiche virtuelle Welten mit fortgeschrittenen Modellierungstechniken realisieren;

– verschiedene Animationstechniken und deren Kombination anwenden.

Bereich Game Development

– grundlegende Spielkonzepte auf eigenen Entwicklungen anwenden;

– verschiedene Game Assets gestalten und für eine Game Engine bereitstellen;

– einfache Spiele mit Hilfe einer Game Engine entwickeln.

Bereich Visual Effects

– einfache Visual Effects gestalten und realitätsnahe Kompositionen rendern.

Lehrstoff:

Bereich Entwicklung virtueller Welten:

Realisierung umfangreicher 3D-Projekte, Animationstechniken.

Bereich Game Development:

Game Engine Frameworks, Spielkonzepte, Asset Development.

Bereich Visual Effects:

Motion Graphics, Animationen, Partikeleffekte, Compositing.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwicklung virtueller Welten

– Charaktere gestalten und bewegen;

– virtuelle Welten für Virtual Reality und Augmented Reality gestalten.

Bereich Game Development

– Spiele für unterschiedliche Einsatzbereiche gestalten und in einer Game Engine umsetzen;

– den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Spielen erklären.

Bereich Visual Effects

– Visual Effects gestalten und in audiovisuelle Medien integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Entwicklung virtueller Welten:

Character Animation, Rigging, Motion Tracking, Virtual Reality, Augmented Reality.

Bereich Game Development:

Vertiefung Game Design und Game Development, Vertiefung Spielkonzepte, Game AI, Game Mechanics.

Bereich Visual Effects:

Simulationen, Physik-Engines.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwicklung virtueller Welten

– virtuelle Welten für Virtual Reality und Augmented Reality entwickeln;

– Simulationen für verschiedene Anwendungsbereiche entwickeln.

Bereich Game Development

– Spiele in einer Game Engine unter Berücksichtigung von Echtzeit-Anforderungen umsetzen;

– Spiele für unterschiedliche Endgeräte unter Berücksichtigung technischer Eigenschaften optimieren.

Bereich Visual Effects

– komplexe Visual Effects gestalten und in audiovisuelle Medien integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Entwicklung virtueller Welten:

Virtual Reality, Augmented Reality, komplexe Simulationen.

Bereich Game Development:

Vertiefung Game Design und Game Development, Echtzeit-Anforderungen, Endgeräte.

Bereich Visual Effects:

Komplexe Simulationen, Echtzeiteffekte.

2.6.3 MEDIENDESIGN UND MEDIENPRODUKTIONEN

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienproduktionen

– verschiedene Medienproduktionen strukturieren und notwendige Vorgänge planen;

– Farbmanagement einsetzen und unterschiedliche Druckverfahren erklären;

– Geschichten und Charaktere für Medienproduktionen entwickeln.

Bereich Multimediahardware

– professionelle audiovisuelle Aufnahmegeräte mit unterschiedlichen Lichtquellen situationsbezogen einsetzen;

– Medienequipment für Veranstaltungen auswählen und einsetzen.

Bereich Medienbearbeitung

– audiovisuelle Aufnahmen von mehreren Quellen vorgabenorientiert schneiden;

– audiovisuelle Aufnahmen stilmäßig bearbeiten und für ein Ausgabemedium aufbereiten;

– die Qualität von audiovisuellen Aufnahmen beurteilen und optimieren.

Bereich Grafik und Gestaltung

– grafische Elemente nach gestalterischen Vorgaben umsetzen;

– Farbmodelle bei der grafischen Gestaltung berücksichtigen;

– typische Drucksorten gestalten, produzieren und für ein Ausgabemedium aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich Medienproduktionen:

Planung von Medienproduktionen, einfache Produktionsplanung, Plotentwicklung, Charakterentwicklung, Drehbuch, Storyboard, Farbmanagement, Druckverfahren.

Bereich Multimediahardware:

Professionelle Kameratechnik, Tontechnik, Lichttechnik, Lichtquellen, Live-Techniken.

Bereich Medienbearbeitung:

Erweiterte Schnitttechniken mit mehreren Quellen, Video-, Audio- und Fotobearbeitung, Color-Correction, Synchronisation von Ton und Bild, Qualitätskriterien.

Bereich Grafik und Gestaltung:

Farbmodelle, Layout-Entwurf, Desktop Publishing.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienproduktionen

– Produktionsplanungssysteme für Medienproduktionen erklären;

– rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Aspekte in Bezug auf Medienproduktionen anwenden;

– unterschiedliche Zielgruppen und Kommunikationskanäle für Medienproduktionen beschreiben und analysieren.

Bereich Multimediahardware

– professionelle audiovisuelle Aufnahmegeräte in unterschiedlichen Situationen eigenständig einsetzen;

– audiovisuelle Effekte gestalten und mit geeigneten Mitteln umsetzen.

Bereich Medienbearbeitung

– anspruchsvolle audiovisuelle Aufnahmen stilmäßig bearbeiten und für unterschiedliche Ausgabemedien aufbereiten;

– anspruchsvolle audiovisuelle Effekte und Animationen gestalten und in eigene Aufnahmen integrieren.

Bereich Grafik und Gestaltung

– komplexe grafische Elemente entwickeln;

– anspruchsvolle Drucksorten gestalten, produzieren und für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich Medienproduktionen:

Produktionsplanungssysteme, einschlägige Normen und Gesetzte, ethische Aspekte, Zielgruppenanalyse, Kommunikationskanäle.

Bereich Multimediahardware:

Professionelle Kameratechnik, Tontechnik, Lichttechnik, Aufnahmetechnik, Lichtquellen, Foley-Aufnahme, SFX.

Bereich Medienbearbeitung:

Vertiefung Video-, Audio- und Fotobearbeitung, Color-Grading, audiovisuelle Effekte, Compositing, Animationen, Datenaustausch.

Bereich Grafik und Gestaltung:

Farbmanagement-Workflow, Druckvorstufe, Drucksorten, Vertiefung Graphic Design, Vertiefung Desktop Publishing, Typographie und Satztechnik.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienproduktionen

– alle wesentlichen Teile einer Medienproduktion erläutern und umsetzen;

– komplexe multimediale Projekte unter Berücksichtigung vielfältiger Randbedingungen planen, kalkulieren und entwickeln.

Bereich Multimediahardware

– typisches Equipment für Medienproduktionen vorbereiten und einsetzen;

– Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen herstellen.

Bereich Medienbearbeitung

– anspruchsvolle Medienproduktionen bearbeiten und veröffentlichen;

– Interoperabilität zwischen verschiedenen Softwareprodukten und Datenformaten herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Medienproduktionen:

Produktionsplanung, Produktionskalkulation.

Bereich Multimediahardware:

Professionelles Medienequipment, Schnittstellen, Interoperabilität.

Bereich Medienbearbeitung:

Umsetzung und Veröffentlichung von Medienproduktionen, Authoring, Mastering, Datenformate, Interoperabilität.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Medienproduktionen

– den Aufbau und die Arbeitsweisen typischer Betriebe der Medienwirtschaft erklären;

– Medienprojekte für unterschiedliche Zielgruppen und Kommunikationskanäle entwickeln.

Bereich Multimediahardware

– typisches Equipment für Medienproduktionen für vielfältige Situationen vorbereiten und eigenständig einsetzen;

– Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen herstellen und Fehlerquellen in Bezug auf Equipment für Medienproduktionen analysieren.

Bereich Medienbearbeitung

– anspruchsvolle Medienproduktionen entwickeln und optimieren;

– multimediale Manipulationen erkennen und Dokumente entsprechend absichern;

– Interoperabilität zwischen verschiedenen Softwareprodukten und Datenformaten herstellen und Fehlerquellen analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Medienproduktionen:

Produktionsplanung, Produktionskalkulation, Zielgruppen, Kommunikationsmodelle, Medienwirtschaft.

Bereich Multimediahardware:

Professionelles Medienequipment, Schnittstellen, Interoperabilität.

Bereich Medienbearbeitung:

Umsetzung und Veröffentlichung von Medienproduktionen, Authoring, Mastering, Datenformate, Interoperabilität.

2.7 NETZWERKTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.8 IT-SICHERHEIT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

2.9 COMPUTERPRAKTIKUM

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht

E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übung

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2.

Religion

Siehe Anlage 1.

3.

Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4.

Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte

Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 und B.2 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übung

Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 3.

Anlage 1.12

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNOLOGIEN

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
1. Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 2 2 2 2 – 8 III
5. Wirtschaft und Recht3 – – – 3 2 5 II bzw. III
6. Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 IVa
7. Angewandte Mathematik 3 2 2 2 2 11 I
8. Naturwissenschaften 3 3 2 2 – 10 II
9. Angewandte Informatik 2 2 – – – 4 I
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. Konstruktion4 5(2) 5(2) 5(2) 6(3) 7(3) 28 I
2. Darstellungstechniken1 4(2) 4(2) 3(1) – – 11 I bzw. III
3. Gestaltung4 1 1 4(2) 4(4) 6(5) 16 I
4. Materialien und Prozesse6 2 2 4 4(2) 7(2) 19 I
5. Fertigung und Produktion 5 6 5 3 3 22 IV
6. Fertigungstechnik und Produktionsinformatik7 – – 2(2) 2(2) – 4 I
7. Betriebswirtschaft und Projektmanagement – – 2 2 2 6 I
C. Verbindliche Übung
Soziale und personale Kompetenz8 1(1) 1(1) – – – 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 37 36 39 37 36 185
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
B.1 Holztechnik
1.1 Konstruktion4 4(2) 5(2) 5 6(3) 7(3) 27 I
1.2 Darstellungstechniken5 4(2) 4(2) 3 – – 11 I bzw. III
1.3 Gestaltung 1 1 2 1 2 7 I
1.4 Materialien und Prozesse6 2 2 6(3) 8(4) 11(4) 29 I
1.5 Fertigung und Produktion 5 6 5 3 3 22 IV
1.6 Fertigungstechnik und Produktionsinformatik7 – – 2(2) 2(2) – 4 I
1.7 Betriebswirtschaft und Projektmanagement – – 2 2 2 6 I
B.2 Raum- und Objektgestaltung
2.1 Konstruktion4 4(2) 5(2) 5(2) 6(3) 6(3) 26 I
2.2 Darstellungstechniken5 4(2) 4(3) 5(3) – – 13 I bzw. III
2.3 Gestaltung4 1 1 4(2) 6(5) 10(7) 22 I
2.4 Materialien und Prozesse6 2 2 3 3 3(1) 13 I
2.5 Fertigung und Produktion 5 6 4 4 3 22 IV
2.6 Fertigungstechnik und Produktionsinformatik7 – – 2(2) 2(2) – 4 I
2.7 Betriebswirtschaft und Projektmanagement – – 2 2 2 6 I
D. Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang
I. II. III. IV. V.
E. Freigegenstände
1. Zweite lebende Fremdsprache9 2 2 2 2 2 (I)
2. Kommunikation und Präsentationstechnik – – 2 2 – III
3. Naturwissenschaftliches Laboratorium – 2 – – – III
4. Forschen und Experimentieren 2 – – – – III
5. Entrepreneurship und Innovation – – – 2 – III
F. Unverbindliche Übung
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
G. Förderunterricht10
1. Deutsch
2. Englisch
3. Angewandte Mathematik
4. Naturwissenschaften
5. Fachtheoretische Pflichtgegenstände

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

5 Der Pflichtgegenstand Darstellungstechniken umfasst Lehrinhalte der Darstellenden Geometrie im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden. Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Übungen im I. Jahrgang aus den Bereichen „Freihanddarstellung“ und „Modellbau“, auf eine Theoriestunde im II. Jahrgang aus den Bereichen „Freihanddarstellung“ und „Modellbau“ und auf zwei Theoriestunden im III. Jahrgang aus den Bereichen „Freihanddarstellung“ und „Visuelle Präsentation“.

6 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

7 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 bis B.2 angeführten Pflichtgegenständen.

9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

1.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien führen ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten des Entwurfs, der Gestaltung, Planung, Konstruktion und Umsetzung von Raum- und Objektkonzepten sowie ingenieurmäßigem Holzbau aus. Sie planen und überwachen die Fertigung von Holzwerkstoffen und prüfen Holz und Holzwerkstoffe. Sie leiten Projekte und führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Sie sind in der Möbel- und Einrichtungsindustrie, Holzindustrie und –wirtschaft, in Tischlermeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in Architektur-, Design- und Ingenieurbüros, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes tätig.

In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen können die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien im Besonderen

– Räume und Objekte mittels Zeichnungen, Computeranimationen und Modellen entwerfen und darstellen;

– Räume und Objekte aus gestalterischer, konstruktiver und fertigungstechnischer, wirtschaftlicher, materialtechnologischer und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, Vorschriften und Normen planen und konstruieren;

– statische Systeme einschätzen sowie Tragwerkselemente aus Holz berechnen, dimensionieren und durch Konstruktionspläne darstellen;

– in entscheidender Funktion Ausschreibungen, Kalkulationen und Auftragsvergaben durchführen;

– Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;

– sich in den für die Innenarchitektur und Holztechnologien relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.

2.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:

Konstruktion:

Im Bereich Grundlagen der Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Statik und verstehen die statischen Zusammenhänge. Sie kennen die einschlägigen Gesetze und Normen und können Konstruktionsvorschläge in Übereinstimmung mit diesen erarbeiten und beurteilen. Sie verstehen die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktionsweise und können wirtschaftliche Aspekte von Konstruktionen berücksichtigen und beurteilen. Sie kennen und verstehen Leistungsbeschreibungen und können Leistungsverzeichnisse erstellen. Sie können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen und bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität beurteilen und ganzheitliche Konzepte erstellen.

Im Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues sowie des Objektbaues. Sie können grundlegende Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen.

Im Bereich Bauwerkskonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und -regeln des Rohbaues und Ausbaues sowie die Herstellungsabläufe und die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion.

Im Bereich Konstruktive Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Darstellungstechniken:

Im Bereich Freihanddarstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundvoraussetzungen der Bildgestaltung. Sie können eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.

Im Bereich Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen sowie computerunterstützt visualisieren. Sie kennen die Gesetzmäßigkeiten und die ihnen zugrundeliegenden Parameter von den für die Fachrichtung wichtigen Kurven, Flächen und Körpern und können räumliche Objekte in Hinblick auf die enthaltenen geometrischen Formen zerlegen, analysieren und modellieren. Sie können räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.

Im Bereich Visuelle Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen Kriterien der Schriftgestaltung und können eine Skizze, eine technische Zeichnung und eine Visualisierung händisch und computerunterstützt beschriften. Sie können Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen sowie für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden. Sie können geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.

Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen nach planerischen Vorgaben Arbeits- und Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.

Gestaltung:

Im Bereich Kulturelle Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben.

Im Bereich Gestalterische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden, Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum sowie sensorische Dimensionen. Sie können funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben auswählen und einsetzen sowie die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Im Bereich Entwurf und Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen intuitiv Materialien auswählen sowie damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten. Sie können Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen sowie einsetzen und kennen die Kriterien der Realisierbarkeit unter den Aspekten Funktionalität, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie.

Materialien und Prozesse:

Im Bereich Materialtechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden. Sie kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und analysieren.

Im Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen sowie Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen. Sie können Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Im Bereich Werkzeuge und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten, deren Einsatz prozessbezogen beurteilen und Fertigungskonzepte ableiten.

Im Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination können die Absolventinnen und Absolventen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden sowie präventive Maßnahmen ergreifen.

Im Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und –entwicklung können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden. Sie können Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Fertigung und Produktion:

Im Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.

Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzen sowie alternative Lösungen erarbeiten.

Im Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.

Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.

Im Bereich Praktische Baudurchführung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden sowie Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen, bewerten und evaluieren.

Fertigungstechnik und Produktionsinformatik:

Im Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren, alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.

Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden. Sie können projektorientiert programmieren, um die Auswahl serieller Fertigungsverfahren zu treffen sowie um Verfahrensparameter festzulegen und produktionstechnisch umzusetzen und zu bewerten.

Betriebswirtschaft und Projektmanagement:

Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden für die Beschaffung, Produktion und den Absatz anwenden, Führungsstile und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen, grundlegende Methoden des Personalmanagements anwenden, einfache Fallbeispiele zur Ermittlung des Unternehmenserfolges lösen und branchenspezifische Methoden des Rechnungswesens einsetzen.

Im Bereich Management kennen die Absolventinnen und Absolventen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle und können grundlegende Managementtechniken anwenden.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten. Sie können aus Analysen und Bewertungen Lösungen entwickeln. Sie können im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.

3.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.1:

Konstruktion:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Grundlagen der Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen statische Berechnungen durchführen, Tragwerke berechnen sowie Einzelelemente bemessen und planlich (auch computerunterstützt) darstellen.

Im Bereich Bauwerkskonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen einfache Konstruktionsaufgaben des Rohbaues lösen, die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend konzipieren sowie bauphysikalische Berechnungen und Messungen durchführen und interpretieren.

Darstellungstechniken:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Gestaltung:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Materialien und Prozesse:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Materialtechnologie verstehen die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie die Hilfsstoffe und deren Eigenschaften. Sie können sie den Anwendungsbereichen zuordnen sowie ihren Einsatz beurteilen, optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Sie verstehen die Entstehung, Herstellung (chemisch und physikalisch) und Verarbeitungsmethoden der marktüblichen Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie der Hilfsstoffe und deren Eigenschaften. Sie können die richtigen Kombinationen aus Werk- und Hilfsstoff anwenden und durch Modifikationen der Herstellung und Verarbeitung Verbesserungsmöglichkeiten erzielen.

Im Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Arbeitsstoffen, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, die ökologischen Eigenschaften und Bewertungskriterien der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie ihre Anwendung und Einsatzgebiete. Sie sind in der Lage, Ökobilanzen zu erstellen.

Im Bereich Werkzeuge und Maschinen kennen die Absolventinnen und Absolventen die fachspezifischen Werkzeuge und Maschinen und verstehen ihre Anwendung und Funktionsweisen. Sie können den Einsatz von Werkzeugen und Maschinen prozessbezogen beurteilen sowie flexible Fertigungskonzepte erarbeiten.

Im Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination verstehen die Absolventinnen und Absolventen die einschlägigen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung. Sie können präventive Maßnahmen ergreifen sowie getroffene Maßnahmen analysieren, bewerten und verbessern.

Im Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und –entwicklung verstehen die Absolventinnen und Absolventen die facheinschlägigen Normen, Regelwerke, Verordnungen und Gesetze und können sie anwenden, analysieren und bewerten. Sie verstehen Qualitätssicherungssysteme und können Methoden zur Qualitätsbestimmung und Sicherung anwenden und analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.

Fertigung und Produktion:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Fertigungstechnik und Produktionsinformatik:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

Betriebswirtschaft und Projektmanagement:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.

4.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.2:

Konstruktion:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Aufgabenstellungen des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.

Im Bereich Bauwerkskonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Konstruktionsaufgaben des Ausbaues lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.

Im Bereich Konstruktive Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Darstellungstechniken:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Freihanddarstellung können die Absolventinnen und Absolventen eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze von komplexen Räumen und Objekten proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen. Sie können ihre Vorstellungen und ihre Entwurfsgedanken darstellen sowie die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.

Im Bereich Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen räumlich komplexe konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.

Im Bereich Visuelle Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.

Gestaltung:

Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Kulturelle Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen kulturgeschichtliche Zusammenhänge miteinander vergleichen und bewerten.

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