Verordnung über die Lehrpläne für gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höhere gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten und Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe (Lehrpläne der humanberuflichen Schulen)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2011-11-18
Letzte Aktualisierung 2026-08-10
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Bewegungslehre:

Gleichförmige und gleichmäßige beschleunigte Bewegung

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Gesetze der Strömungslehre nennen und anwenden;

– zwischen verschiedenen Strömungsarten unterscheiden;

– Anwendungen von strömenden Gasen und Flüssigkeiten beschreiben;

– die Bewegungsgrößen von Flüssigkeiten und Gasen berechnen und messen;

– die verschiedenen Größen aus dem Bereich der Wärmelehre erkennen und bestimmen;

– die Arten verschiedener Bewegungstypen beschreiben und wichtige Parameter berechnen und messen;

– wärmetechnische Bauteilparameter berechnen und bewerten;

– die Anwendungen von strömenden Flüssigkeiten und Gasen nennen und erklären;

– das Energiepotential von strömenden Flüssigkeiten und Gasen bewerten und daraus abgeleitete Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erklären;

– die Möglichkeiten zur Nutzung der Wasserkraft nennen;

– den grundlegenden Aufbau und die Funktion von Wasserkraftanlagen erklären und bewerten;

– die Möglichkeiten zur Nutzung der Windkraft nennen und diese Anlagen erklären sowie bewerten;

– den grundlegenden Aufbau und die Funktion von Windkraftanlagen erklären und bewerten.

Lehrstoff:

Bewegung von Fluiden:

Gesetze der Strömungslehre, Strömungsarten, Messmethoden, Wasserkraftanlagen, Turbinen und andere Anwendungen.

Bewegung von Gasen:

Gasströmung, Strömungsmessung, Messmethoden, Windkraftanlagen und andere Anwendungen.

Wärmelehre II:

Wärmeausbreitung, U-Wert, Wärmedämmung, Energiesparmaßnahmen, Energiekennzahl, Energieausweis.

Bewegungslehre:

Gleichförmige und gleichmäßige beschleunigte Bewegung.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Grundlagen der Elektrostatik und praktische Anwendungen erklären;

– die Gefahren des elektrischen Stroms beschreiben;

– den Begriff Elektrodynamik erklären und praktische Anwendungen nennen;

– wichtige Größen der Elektrotechnik nennen und erklären;

– die Möglichkeiten zur Erzeugung elektrischer Energie erklären;

– die Eigenschaften elektrostatischer Felder beschreiben;

– wichtige physikalische Größen der Elektrostatik nennen und diese erklären und berechnen;

– wichtige Kenngrößen der Elektrodynamik erklären und berechnen;

– die Messung wichtiger elektrischer Kenngrößen der Elektrotechnik erklären und durchführen;

– die Messung wichtiger elektrischer Wechselgrößen erklären und durchführen;

– wichtige Gesetzmäßigkeiten der Elektrotechnik erklären und können anwenden;

– elektrische und elektronische Schaltungen dimensionieren und testen;

– die Gefahren des elektrischen Stroms erkennen und bewerten;

– die Wirkung des elektrischen Stroms auf den menschlichen Körper abschätzen;

– mögliche Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren des elektrischen Stroms nennen, erklären und anwenden;

– die Funktion elektrischer und elektronischer Bauelemente erklären und praktisch anwenden.

Lehrstoff:

Elektrostatik:

Ladungen, Eigenschaften des elektrostatischen Feldes, Kenngrößen, Bioelektrizität, atmosphärische Elektrizität, Anwendungen der Elektrostatik.

Elektrodynamik I:

Elektrischer Strom und elektrische Stromkreise, Elektrische Kenngrößen, Arbeit, Leistung: Berechnung und Messung, Smart-Metering, Gesetzmäßigkeiten der Elektrodynamik, Messung und Berechnung wichtiger Kenngrößen, Schaltungsdimensionierung, Wechselgrößen: Kenngrößen, Messung und Berechnung wichtiger Kenngrößen, Gefahren des elektrischen Stroms, Grenzwerte, Wirkung auf den Menschen, Schutzmaßnahmen.

Erzeugung elektrischer Energie I:

Grundlagen, Kraftwerkstypen, Spannungssysteme, Energietransport.

Bauelemente der Elektrotechnik I:

Aufbau und Funktion wichtiger Bauelemente der Elektrotechnik.

Berechnung und Anwendung wichtiger Bauelemente der Elektrotechnik.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– wichtige Größen der Elektrotechnik nennen und erklären;

– grundlegende elektromagnetische Zusammenhänge beschreiben;

– die Messung wichtiger elektrischer Kenngrößen der Elektrotechnik erklären und durchführen;

– die Messung wichtiger elektrischer Wechselgrößen erklären und durchführen;

– die Interaktionsmechanismen zwischen elektrischen und magnetischen Feldern nennen und beschreiben;

– Anwendungen von magnetischen und elektrischen Feldern in der Elektrotechnik nennen und erklären;

– wichtige Gesetzmäßigkeiten der Elektrotechnik erklären und praktisch anwenden;

– elektrische und elektronische Schaltungen dimensionieren und testen;

– mögliche Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren des elektrischen Stroms nennen, erklären und anwenden;

– die Funktion elektrischer und elektronischer Bauelemente erklären und praktisch anwenden;

– Möglichkeiten zur Erzeugung von elektrischer Energie erklären und in Bezug auf deren Nachhaltigkeit bewerten;

– wichtige Systemparameter von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie nennen, diese praktisch messen und bewerten.

Lehrstoff:

Elektrodynamik II:

Kenngrößen, Gesetzmäßigkeiten der Elektrodynamik, Messung und Berechnung wichtiger Kenngrößen, Schaltungsdimensionierung, Wechselgrößen: Kenngrößen, Messung und Berechnung wichtiger Kenngrößen, Gefahren des elektrischen Stroms, Schutzmaßnahmen, Anwendungen.

Bauelemente der Elektrotechnik II:

Aufbau und Funktion wichtiger Bauelemente der Elektrotechnik, Berechnung und Anwendung wichtiger Bauelemente der Elektrotechnik.

Elektromagnetische Felder:

Grundlagen (Induktion, Feldbilder etc.), Anwendungen (Motor, Generator etc.), Elektrosmog.

Erzeugung und Speicherung elektrischer Energie:

Grundlagen, Kraftwerkstypen, Brennstoffzellen, Batterie, Akku, Photovoltaik, Spannungssysteme, Energietransport, Umweltschutz, Nachhaltigkeit.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– wichtige Begriffe der Akustik erklären;

– den Vorgang des Hörens erklären;

– grundlegende Eigenschaften des Schalls und der Schallausbreitung erklären;

– wichtige Elemente der akustischen Übertragungskette nennen und grundlegend erklären;

– die Auswirkungen von Lärm auf den Menschen beschreiben;

– relevante Grenzwerte im Bereich des Lärmschutzes nennen;

– die Entstehung, Eigenschaften und Wirkung verschiedenen Strahlungsarten erklären;

– den Aufbau der Atome und die Grundzüge des derzeitigen Standardmodells beschreiben;

– technische Möglichkeiten der akustischen Schallumsetzung erklären und verwenden;

– Methoden der Lärmmesstechnik erklären und durchführen;

– die Grundzüge des Lärmschutzes erklären;

– die Kenngrößen radioaktiver Strahlung und deren Grenzwerte beschreiben;

– Möglichkeiten des Strahlenschutzes nennen und erklären;

– wichtige Kenngrößen der Akustik erklären, nach gängigen Normen berechnen, messen und bewerten;

– Lärmmessungen nach gängigen Normen praktisch durchführen und bewerten;

– umweltrelevante akustische Gefahren beurteilen und Maßnahmen zur Abwehr nennen und erklären;

– Messungen an radioaktiven Strahlern durchführen, diese identifizieren und die Ergebnisse bewerten.

Lehrstoff:

Akustik – Schall – Lärm:

Schall, Schallumsetzung, Schallausbreitung und Schallmessung, Hören, Lärm und Auswirkungen auf den Menschen, Akustische Kenngrößen, Pegelgrößen, Lärmmessungen nach gängigen Normen, Grundzüge des Lärmschutzes Kenngrößen.

Radioaktivität I:

Atomaufbau, Grundzüge des Standardmodells, Strahlungsarten (IR, UV, X-Ray, radioaktive Strahlung), Kernzerfall, Zerfallsgesetz, Kenngrößen und Messmethoden, Grenzwerte.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Entstehung, Eigenschaften und Wirkung verschiedenen Strahlungsarten erklären;

– den Aufbau der Atome und die Grundzüge des derzeitigen Standardmodells der Physik erklären;

– Anwendungen der Radioaktivität beschreiben;

– die Gefahren radioaktiver Strahlung erklären;

– die grundlegenden Funktionen von Mess-Steuer-Regeltechnik (MSR)-Systemen beschreiben;

– Anwendungen der MSR-Technik im Umwelttechnikbereich erkennen und technisch erfassen;

– die Funktion von Speicher-Programmierbaren-Steuerungen (SPS) erklären und deren Einsatzmöglichkeiten im Umwelttechnikbereich beschreiben;

– die Grundzüge von Prozessleitsystemen nennen;

– die Kenngrößen radioaktiver Strahlung und deren Grenzwerte beschreiben;

– Möglichkeiten des Strahlenschutzes nennen und erklären;

– die Grundlagen der Digitaltechnik und von digitalen Elementen beschreiben und anwenden;

– Regeleinrichtungen nach gängigen Normen zeichnerisch darstellen;

– die Funktion und die spezifischen Anwendungsmöglichkeiten von Sensoren, Messgeräten und anderer wichtiger Elemente für die MSR- Technik erklären und nutzen;

– vorgegebene Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Umwelttechnik selbstständig programmieren, das Programm an die SPS übertragen und die Funktion an Modellen testen;

– Messungen an radioaktiven Strahlern durchführen, diese identifizieren und die Ergebnisse bewerten;

– Methoden des Strahlenschutzes im Rahmen von Experimenten praktisch anwenden.

Lehrstoff:

Mess- Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik):

Elektrische Messmethoden, Sensoren.

Messgeräte für den MSR-Bereich.

Mess-Steuer- und Regeleinrichtungen, Prozessleittechnik.

Grundlagen der Digitaltechnik, digitale Elemente.

Steuerungen und Regelungen, SPS.

Programmierung von SPS.

MSR-Anwendungen im Umwelttechnik- bzw. Umweltschutzbereich.

Normgerechte Darstellung von Regeleinrichtungen.

Radioaktivität II:

Atomaufbau, Grundzüge des Standardmodells.

Strahlungsarten (IR, UV, X-Ray, radioaktive Strahlung).

Kernzerfall, Zerfallsgesetz.

Kenngrößen und Messmethoden, Grenzwerte.

Strahlenschutz.

Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Entstehung, Eigenschaften, Wirkung und Gefahren verschiedener Strahlungsarten erklären;

– die Kenngrößen radioaktiver Strahlung und deren Grenzwerte beschreiben;

– die Möglichkeiten zur Entsorgung radioaktiver Stoffe erklären;

– ausgewählte Themen der modernen Physik erklären und diskutieren;

– wichtige Anwendungen der Optik nennen und erklären;

– Elemente der Beleuchtungstechnik und deren Funktion beschreiben;

– Möglichkeiten des Strahlenschutzes nennen und erklären;

– den Begriff Umgebungsstrahlung erklären und messen;

– Anwendungen optischer Effekte in der chemischen Analyse und Gerätetechnik erklären und in Experimenten nachvollziehen;

– die verschiedene Strahlungsarten, Kenngrößen beschreiben und messen, sowie deren Gefahren einschätzen und abwehren;

– Anwendungen von ionisierender Strahlung nennen und erklären;

– die Möglichkeiten zur Erzeugung von Energie aus nuklearen Brennstoffen nennen und deren Grundlagen erklären;

– Methoden des Strahlenschutzes im Rahmen von Experimenten praktisch anwenden;

– die Funktion von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus nuklearen Brennstoffen erklären und in Bezug auf deren Gefahren und Umweltverträglichkeit bewerten;

– die Problematik der Entsorgung radioaktiver Stoffe erklären und in Bezug auf deren Gefahren und Umweltverträglichkeit bewerten;

– wichtige Kenngrößen und Gesetzmäßigkeiten der Optik erklären, berechnen, messen und die Ergebnisse interpretieren.

Lehrstoff:

Radioaktivität III:

Strahlungsarten (IR, UV, X-Ray, radioaktive Strahlung).

Kernzerfall, Zerfallsgesetz.

Biologische Wirkung, Umgebungsstrahlung.

Kenngrößen und Messmethoden, Grenzwerte, Strahlenschutz.

Kernenergie, Anlagen zur Energieerzeugung.

Entsorgung radioaktiven Abfalls.

Anwendungen ionisierender Strahlung.

Ausgewählte Kapitel der modernen Physik (zB Standardmodell,, Astrophysik, Relativität).

Optik:

Grundlegende Eigenschaften des Lichts.

Interferenz, Polarisation.

Physikalisch-optische Kenngrößen.

Geometrische Optik: Grundlagen, Elemente, Anwendungen.

Spektren, Spektralanalyse.

Optische Gerätetechnik: Mikroskop, Laser, chemische Analyse und Gerätetechnik.

Beleuchtungstechnik.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Entstehung, Eigenschaften, Wirkung und Gefahren verschiedener Strahlungsarten erklären;

– die Kenngrößen radioaktiver Strahlung und deren Grenzwerte beschreiben;

– die Möglichkeiten zur Entsorgung radioaktiver Stoffe erklären;

– ausgewählte Themen der modernen Physik erklären und diskutieren;

– wichtige Anwendungen der Optik nennen und erklären;

– Elemente der Beleuchtungstechnik und deren Funktion beschreiben;

– Möglichkeiten des Strahlenschutzes nennen und erklären;

– den Begriff Umgebungsstrahlung erklären und diese messen;

– Anwendungen optischer Effekte in der chemischen Analyse und Gerätetechnik erklären und in Experimenten nachvollziehen;

– die verschiedene Strahlungsarten, Kenngrößen beschreiben und messen sowie deren Gefahren einschätzen und abwehren;

– Anwendungen von ionisierender Strahlung nennen und erklären;

– die Möglichkeiten zur Erzeugung von Energie aus nuklearen Brennstoffen nennen und deren Grundlagen erklären;

– Methoden des Strahlenschutzes im Rahmen von Experimenten praktisch anwenden;

– die Funktion von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus nuklearen Brennstoffen erklären und in Bezug auf deren Gefahren und Umweltverträglichkeit bewerten;

– die Problematik der Entsorgung radioaktiver Stoffe erklären und in Bezug auf deren Gefahren und Umweltverträglichkeit bewerten;

– wichtige Kenngrößen und Gesetzmäßigkeiten der Optik erklären, berechnen, messen und die Ergebnisse interpretieren.

Lehrstoff:

Radioaktivität III:

Strahlungsarten (IR, UV, X-Ray, radioaktive Strahlung).

Kernzerfall, Zerfallsgesetz.

Biologische Wirkung, Umgebungsstrahlung.

Kenngrößen und Messmethoden, Grenzwerte, Strahlenschutz.

Kernenergie, Anlagen zur Energieerzeugung.

Entsorgung radioaktiven Abfalls.

Anwendungen ionisierender Strahlung.

Ausgewählte Kapitel der modernen Physik (zB Standardmodell,, Astrophysik, Relativität).

Optik:

Grundlegende Eigenschaften des Lichts.

Interferenz, Polarisation.

Physikalisch-optische Kenngrößen.

Geometrische Optik: Grundlagen, Elemente, Anwendungen.

Spektren, Spektralanalyse.

Optische Gerätetechnik: Mikroskop, Laser, chemische Analyse und Gerätetechnik.

Beleuchtungstechnik.

6.

NACHHALTIGE TECHNIKEN UND TECHNOLOGIEN

6.1 VERARBEITUNGS- UND UMWELTTECHNIK

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– Umfang und Inhalt der Verarbeitungs- und Umwelttechnik erfassen;

– die Teilgebiete der Verarbeitungs- und Umwelttechnik zuordnen;

– die Arbeitsweise der Verarbeitungs- und Umwelttechnik in den jeweiligen Teilgebieten beschreiben;

– grundlegende Vorgaben zur graphische Darstellung, technische Fakten und Problemstellungen beschreiben;

– verschiedene praktische Tätigkeiten lösungsorientiert durchführen;

– Bauteile nach gültigen Normen darstellen;

– technische Zeichnungen in die praktische Herstellung von Werkstücken umsetzen;

– verarbeitungstechnische Maschinen und deren Bedienung einschließlich der Sicherheitsvorschriften beschreiben.

Lehrstoff:

Normgerechte Werkzeichnung:

Linienarten, Linienbreiten, Normalrisse, Freihandskizzen.

Verbindungstechnik:

Lösbar, nicht lösbar, Schraubenverbindung, Schweißen, Löten.

Verarbeitungstechnik:

Aufbau von Maschinen, Inbetriebnahme, Arbeitstechniken.

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– graphische Darstellungsmöglichkeiten beschreiben und deren praktische Umsetzung erklären;

– praktische Fertigungsmöglichkeiten beschreiben und in einfachen Projekten anwenden;

– technische Zeichnungen lesen, beschreiben und anfertigen;

– verschiedene verarbeitungstechnische Maschinen und entsprechende Sicherheitsvorschriften erklären und diese eigenständig unter Verwendung von Anleitungen bedienen;

– Darstellungen normgerecht bemaßen und bewerten.

Lehrstoff:

Normgerechte Werkzeichnung:

Normgerechte Bemaßung.

Werkstättenordnung:

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung.

Werkzeugkunde:

Handwerkzeuge, Handmaschinen, Standmaschinen.

Verarbeitungstechnik:

Arbeitstechniken, Sicherheitsvorschriften.

6.2 UMWELTTECHNOLOGIE UND INNOVATION

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– das Wasser in seinem globalen Kreislauf erfassen und die Bedeutung verschiedener Wasservorkommen beschreiben;

– die einschlägigen Techniken und Technologien der Trinkwasserversorgung mit Trinkwassergewinnung und -aufbereitung erklären;

– die grundlegenden Techniken und die Funktionsweise von Abwasserbehandlungsanlagen erklären;

– die Grundlagen zur Abfallwirtschaft und die Technologien zur Abfallbehandlung, Abfallverwertung und Abfallentsorgung erklären und die Aufgaben eines Abfallbeauftragten in Theorie und Praxis durchführen;

– die Möglichkeiten verschiedener Abfallsammel-, -trenn- und –behandlungssysteme erklären und anwendungsbezogene Untersuchungen durchführen;

– haustechnische Wasserversorgungsanlagen und Entwässerungsanlagen erläutern und praktisch erklären;

– entsprechende Methoden zur Abfalluntersuchung (zB Müllanalyse) anwenden und bewerten;

– spezielle Behandlungsmöglichkeiten von Abfall (zB Kompostierung, Recycling) erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Wasser – Allgemein:

Wasserkreislauf, Wasservorkommen und deren Bedeutung, Wasserarten.

Wasser – Trinkwasser:

Trinkwasserversorgung, Trinkwassergewinnung und –aufbereitung, haustechnische Wasserversorgungssysteme.

Wasser – Abwasser I:

Abwasserreinigung (KKA), haustechnische Entwässerungsanlagen.

Abfall I:

Müllsammel- und –trennsysteme, Müllanalyse, Kompostierung, Abfallaufbereitung, Recyclingverfahren, Deponien und Altlasten.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– einschlägige Techniken der Abwasserreinigung und Schlammbehandlung und deren praktische Durchführung erklären;

– die Techniken von Abfallsortier- und -behandlungsanlagen erklären und können praktisch anwenden;

– die Problematik von Altlasten und die Technologien der Abfallentsorgung in der Praxis erklären;

– einfache Hausabwasserinstallationen aufbauen;

– elektrische Installationen laut Plan aufbauen, erklären und die Gefahren des elektrischen Stroms abschätzen sowie Sicherheitsmaßnahmen durchführen.

Lehrstoff:

Wasser – Abwasser II:

Abwasserreinigung, Tropfkörperverfahren und weitere Technologien der Abwasserbehandlung, Schlammbehandlung und Schlammverwertung.

Abfall II:

Recyclingverfahren, Sortier- und Behandlungsanlagen, Deponien und Altlasten.

Elektroinstallationen:

Verkabelungstechniken, Schaltpläne, Verteilerkästen, wichtige Bauteile und Bauteilgruppen (zB Steckdosen und Stecker, Schalter), Gefahren.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Grundlagen der Energietechnik und deren Anwendungen erklären;

– die Grundzüge der Heizungstechnik und deren Anwendungen erklären;

– wichtige Kreisprozesse erklären und Anwendungen nennen;

– verschiedene Energieformen nennen, deren technischen Nutzen erklären und bewerten;

– die Bedeutung und Berechnung wichtiger energietechnischer und heizungstechnischer Kennzahlen zu Gebäuden erklären und diese praktisch messen;

– eine Energiestromanalyse nach gängigen praktisch Methoden durchführen;

– Analysen, Messungen und Auswertungen von Energie- und Massenflüssen durchführen und bewerten;

– Energieeinsparungsmaßnahmen nach gängigen Methoden praktisch umsetzen und bewerten.

Lehrstoff:

Energietechnik:

Energieformen, Energieumwandlung, Kreisprozesse, kalorische Kraftwerke, Energiestromanalyse.

Heizungstechnik:

Brennstoffe, Heizkessel, Heizungsanlagen.

Gebäudetechnik I:

Wärmedämmung, U-Wert, Heizlast, Energieausweis für Gebäude.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die wichtigsten Technologien und Techniken zur Luftreinhaltung erklären und anwenden;

– wichtige Energiekennzahlen für Gebäude berechnen und bewerten;

– die Bedeutung der Müllverbrennung, den technischen Aufbau und die Funktionsweise gängiger Verbrennungstechniken schlüssig erklären;

– die gängigen Abgasparameter messen, bewerten und interpretieren.

Lehrstoff:

Luftreinhaltung:

Entstaubung, Entschwefelung, Entstickung, weitere Verfahren zur Luftreinhaltung, Rauchgasanalyse, Staubmessung.

Gebäudetechnik II:

Energiekennzahlen, Energiesparen.

Abfall:

Thermische Abfallverwertung, Müllverbrennungsanlagen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Grundprinzipien der Sicherheitstechnik in Betrieben erklären und entsprechende Maßnahmen durchführen;

– Methoden der technischen Risikoanalyse anwenden;

– den technischen Umweltschutz auf Produktions- und Produktebene verstehen und branchenspezifisch anwenden;

– Untersuchungen zu neuen Technologien des Umweltschutzes praktisch durchführen, die Ergebnisse analysieren und bewerten;

– sich mit regenerativen Energien in Praxis und Theorie auseinander setzen und diese bewerten;

– Schall und Lärm als Größen erklären, messen und bewerten;

– Methoden des Lärmschutzes messtechnisch bewerten;

– neue innovative Techniken und Technologien der Umwelttechnik und Energieerzeugung nennen und deren Nutzen bewerten.

Lehrstoff:

Produktions- und produktintegrierter Umweltschutz (ökologische Qualitätssicherung, Kreislaufführung, Nachhaltigkeit).

Branchenspezifische Umweltschutzeinrichtungen (zB metall-, holzverarbeitende Industrie, Papierindustrie, Kunststoffverarbeitung).

Sicherheit in Betrieben, Methoden der Risikoanalyse.

Spezielle und neue Technologien im Umweltbereich.

Lärm- und Lärmschutz.

Regenerative Energieerzeugung.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Grundprinzipien der Sicherheitstechnik in Betrieben erklären und entsprechende Maßnahmen durchführen;

– Methoden der technischen Risikoanalyse anwenden;

– den technischen Umweltschutz auf Produktions- und Produktebene erläutern und branchenspezifisch anwenden;

– Untersuchungen zu neuen Technologien des Umweltschutzes praktisch durchführen, die Ergebnisse analysieren und bewerten;

– sich mit regenerativen Energien in Praxis und Theorie auseinander setzen und diese bewerten;

– Schall und Lärm als Größen erklären, messen und bewerten;

– Methoden des Lärmschutzes messtechnisch bewerten;

– neue innovative Techniken und Technologien der Umwelttechnik und Energieerzeugung erkennen und deren Nutzen bewerten und diese aktiv vorantreiben.

Lehrstoff:

Produktions- und produktintegrierter Umweltschutz (ökologische Qualitätssicherung, Kreislaufführung, Nachhaltigkeit).

Branchenspezifische Umweltschutzeinrichtungen (zB metall-, holzverarbeitende Industrie, Papierindustrie, Kunststoffverarbeitung).

Sicherheit in Betrieben, Methoden der Risikoanalyse.

spezielle und neue Technologien im Umweltbereich.

Lärm- und Lärmschutz.

Regenerative Energieerzeugung.

6.3 LEBENSRAUMGESTALTUNG UND RAUMPLANUNG

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– Inhalt der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie ihre Bedeutung auf nationales Wasserrecht und Wasserwirtschaft beschreiben und anwenden;

– die wesentlichen Strategien im Hochwasserschutz sowie ihre Vor- und Nachteile erklären;

– die Methode der hydromorphologischen Zustandserhebung von Fließgewässern selbstständig und fachlich richtig anwenden und entsprechende Schlüsse und Maßnahmen ableiten;

– Kriterien für die ökologische Funktionsfähigkeit von Fließgewässern im Gelände erkennen und beschreiben;

– die Grundsätze der Baubiologie beschreiben und entsprechende Anwendungen und Maßnahmen erklären und praktisch umsetzen.

Lehrstoff:

Wasserwirtschaft und Fließgewässerschutz:

Bewertung der ökologischen Funktionsfähigkeit eines Fließgewässerabschnittes mittels hydromorphologischer Zustandserhebung, Wasserrecht und Wasserwirtschaft in der EU, Hochwasserschutzstrategien.

Baubiologie I:

Grundsätze der Baubiologie, Baustoffe, Bauformen, Wärmedämmung, Baukonstruktion, Wärmeabgabesysteme.

Konzipierung eines Passivhauses unter Berücksichtigung und Anwendung der Baubiologie:

Wahl des Standortes, Erstellung Grundrisse und Ansichten, Baukonstruktion, Baustoffe, U-Wert-Berechnung.

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Grundsätze der Baubiologie beschreiben und entsprechende Anwendungen und Maßnahmen erklären und praktisch umsetzen;

– die Grundsätze der Baukonstruktion und entsprechende Maßnahmen beschreiben;

– ein Wohnhaus unter Berücksichtigung baubiologischer Kriterien für ein konkretes Grundstück auf Einreichplanniveau planen, zeichnen und energetisch berechnen;

– das Arbeitsgebiet der Vermessungskunde sowie seine Umsetzung und Bedeutung für den Menschen beschreiben;

– Höhenunterschiede im Gelände mit Hilfe des Nivelliergerätes richtig messen und berechnen;

– Einsatzgebiete und Möglichkeiten einer GIS-Software beschreiben und einfache Anwendungen durchführen;

– das Arbeitsgebiet der Landschaftsplanung sowie seine Umsetzung und Bedeutung für den Menschen beschreiben und argumentieren;

– die wesentlichen Problemfelder in der Kulturlandschaft bzw. im Landschaftshaushalt und ihre Bedeutung für den Menschen bzw. die Landschaft charakterisieren;

– die wesentlichen Strategien im Naturschutz sowie ihre Vor- und Nachteile erklären;

Lehrstoff:

Baubiologie II:

Konzipierung eines Passivhauses unter Berücksichtigung und Anwendung der Baubiologie: Wahl des Standortes, Erstellung Grundrisse und Ansichten, Baukonstruktion, Baustoffe, U-Wert-Berechnung.

Geodäsie und Vermessungskunde:

Durchführung und Berechnung eines Nivellements mit dem Nivelliergerät.

Landschaftsplanung, -ökologie und Naturschutz:

Arten, Funktionen und Probleme von Landschaften, Biotopverbundsysteme, Agrarpolitik und ihre Umsetzung im landschaftsökologischen Kontext, Strategien im Naturschutz.

GIS Systeme und ihre Anwendung:

Grundlagenfunktionen einer GIS-Software (Web-Gis, Desktop-Gis).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Arbeitsgebiete von Raumordnung bzw. Raumplanung, ihre rechtlichen und fachlichen Grundsätze, sowie ihre praktische Umsetzung und Bedeutung für den Menschen beschreiben;

– die wichtigsten aktuellen Problemfelder der Raumordnung ansprechen und bewerten;

– die Werkzeuge der örtlichen Raumplanung und ihre Bedeutung sowie Möglichkeiten des Einsatzes auf Gemeindeebene angeben;

– Werkzeuge, Bedeutung sowie Einsatzmöglichkeiten der überörtlichen Raumplanung erklären;

– wesentliche Begriffe des Forstgesetzes sowie der Waldbewirtschaftung in Theorie und Praxis beschreiben;

– das Arbeitsgebiet der Grünraumgestaltung und -pflege beschreiben;

– ausgewählte Bautechniken des Landschaftsbaus beschreiben;

– technische und ökologische Erfordernisse für Anlage und Pflege von Landschaftselementen sowie bei Wegebau und Dachbegrünung verknüpfen;

– die Problematik von Naturkatastrophen beschreiben sowie die wichtigsten nachhaltigen Strategien zur Vermeidung untereinander abwägen und entsprechend beurteilen;

– technische Methoden im Lawinen- Erosions- und Hochwasserschutz beschreiben;

– das Problemfeld der Erosion auf landwirtschaftlichen Nutzflächen beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen und deren Durchführung benennen;

– den ökologischen Zustand und Wert von Lebensräumen und Landschaften beurteilen;

– Methoden und Maßnahmen der Landschaftsanalyse, -erhaltung und -pflege praktisch umsetzen;

– Fachliteratur inhaltlich erfassen, kritisch beurteilen und korrekt für eigene Fachtexte anwenden;

– den ökologischen Zustand einer Landschaft anhand der Ausstattung mit naturnahen Landschaftselementen analysieren, darstellen und interpretieren und daraus entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der Landschaft ableiten.

Lehrstoff:

Raumplanung und Raumordnung:

Definition, Organisation, Aufgaben und Ziele der Raumplanung, aktuelle Herausforderungen an die Raumplanung.

Örtliche Raumplanung (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan).

Überörtliche Raumplanung (Landesentwicklungsprogramme, Regionalplanung und die EU, sektorale Fachplanungen).

Forstgesetz und Waldwirtschaft:

Forstrechtliche Grundbegriffe, Waldfunktionen, Waldbewirtschaftung, Waldstatistik.

Landschaftsökologie und Naturschutz:

Landschaftsökologische Entwicklungskonzepte für einen Teilausschnitt einer Landschaft.

Grünraumgestaltung und Landschaftsbau:

Anlage und Pflege von Landschaftselementen in privaten und öffentlichen Grünräumen, Ökologischer Wege- und Stellflächenbau, Dachbegrünungen, Ursachen und Auswirkungen von Naturkatastrophen, sowie raumplanerische, biologische und technische Gegenmaßnahmen, Ursachen, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen von Erosion in der Landwirtschaft.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Arbeitsgebiete von Raumordnung bzw. Raumplanung, ihre rechtlichen und fachlichen Grundsätze, sowie ihre praktische Umsetzung und Bedeutung für den Menschen beschreiben;

– die wichtigsten aktuellen Problemfelder der Raumordnung ansprechen und bewerten;

– die Werkzeuge der örtlichen Raumplanung und ihre Bedeutung sowie Möglichkeiten des Einsatzes auf Gemeindeebene nennen;

– Werkzeuge, Bedeutung sowie Einsatzmöglichkeiten der überörtlichen Raumplanung erklären;

– wesentliche Begriffe des Forstgesetzes sowie der Waldbewirtschaftung in Theorie und Praxis beschreiben;

– das Arbeitsgebiet der Grünraumgestaltung und -pflege beschreiben;

– ausgewählte Bautechniken des Landschaftsbaus beschreiben;

– technische und ökologische Erfordernisse für die Anlage und Pflege von Landschaftselementen sowie bei Wegebau und Dachbegrünung verknüpfen;

– die Problematik von Naturkatastrophen beschreiben sowie die wichtigsten nachhaltigen Strategien zur Vermeidung untereinander abwägen und entsprechend beurteilen;

– technische Methoden im Lawinen-, Erosions- und Hochwasserschutz beschreiben;

– das Problemfeld der Erosion auf landwirtschaftlichen Nutzflächen beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen und deren Durchführung benennen;

– den ökologischen Zustand und Wert von Lebensräumen und Landschaften beurteilen;

– Methoden und Maßnahmen der Landschaftsanalyse, -erhaltung und -pflege praktisch umsetzen;

– Fachliteratur inhaltlich erfassen, kritisch beurteilen und korrekt für eigene Fachtexte anwenden;

– den ökologischen Zustand einer Landschaft anhand der Ausstattung mit naturnahen Landschaftselementen analysieren, darstellen und interpretieren und daraus entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der Landschaft ableiten.

Lehrstoff:

Raumplanung und Raumordnung:

Definition, Organisation, Aufgaben und Ziele der Raumplanung, aktuelle Herausforderungen an die Raumplanung.

Örtliche Raumplanung (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan).

Überörtliche Raumplanung (Landesentwicklungsprogramme, Regionalplanung und die EU, sektorale Fachplanungen).

Forstgesetz und Waldwirtschaft:

Forstrechtliche Grundbegriffe, Waldfunktionen, Waldbewirtschaftung, Waldstatistik.

Landschaftsökologie und Naturschutz:

Landschaftsökologische Entwicklungskonzepte für einen Teilausschnitt einer Landschaft.

Grünraumgestaltung und Landschaftsbau:

Anlage und Pflege von Landschaftselementen in privaten und öffentlichen Grünräumen, Ökologischer Wege- und Stellflächenbau, Dachbegrünungen.

Ursachen und Auswirkungen von Naturkatastrophen, raumplanerische, biologische und technische Gegenmaßnahmen.

Ursachen und Auswirkungen von Erosion in der Landwirtschaft, Gegenmaßnahmen.

7.

ANGEWANDTE BETRIEBSFÜHRUNG

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

– eine Bewerbung situationsadäquat planen und durchführen;

– können realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten;

– Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;

– mit Kunden und Lieferanten angemessen kommunizieren;

– die erworbenen Marketingkenntnisse anwenden;

– betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen;

– kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design);

– können geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen;

– den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen;

– können Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;

– können Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

– betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;

– betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;

– standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;

– die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden;

– unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;

– situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

– auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln;

– strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten;

– im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen;

– sorgfältig und verlässlich arbeiten;

– mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;

– Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;

– das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;

– die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren;

– die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Bewerbungsverfahren, Bewerbungsablauf, bestehende Aufbau- und Ablauforganisation kennen lernen, Umgang mit Behörden und Sozialversicherung, Kunden- und Lieferantenkontakte, Marketing, Qualitäts-, Projekt-, Umweltmanagement.

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer/regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken; Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

8.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

– können unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine Bewerbung erfolgreich bestehen;

– können aufgrund von Arbeitsaufträgen und Stellenbeschreibungen selbstständig ihre Funktion im Unternehmen ausüben;

– können die notwendigen Kontakte mit Sozialversicherung, Banken, Finanzamt pflegen;

– können den richtigen Umgang mit Kunden und Lieferanten erwerben und anwenden;

– können die erworbenen Marketingkenntnisse anwenden;

– können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;

– können betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen;

– sind sich der steigenden Bedeutung des Dienstleistungssektors bewusst;

– können kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design);

– können geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen;

– verstehen den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung und können ihn organisatorisch umsetzen;

– können realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten;

– können Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;

– können Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler

– verstehen betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen und können diese dokumentieren;

– setzen betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software ein;

– können standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;

– können die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden;

– können unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;

– können situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren.

Persönliche und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

– können auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln;

– können strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten;

– sind teamfähig und können Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen;

– können sorgfältig und verlässlich arbeiten;

– können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;

– können Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;

– können das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;

– sind sich der Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches bewusst und können aktiv kommunizieren;

– verstehen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz.

Lehrstoff:8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

B. Verbindliche Übung

PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

I. Jahrgang:

1.

und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten anwenden;

– unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;

– grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;

– verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;

– Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;

– unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;

– konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;

– grundlegende Merkmale einer Präsentation nennen und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;

– ihr Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;

– Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;

– Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;

– Techniken des Lernens für sich anwenden;

– im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;

– Respekt gegenüber kultureller Vielfalt entgegenbringen;

– die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialem Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation; Medieneinsatz; rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements; Ziele und Strategien zur Zielerreichung; Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten; Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;

– die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;

– einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;

– Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;

– sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;

– aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Bewerbungsverfahren, Bewerbungsablauf, bestehende Aufbau- und Ablauforganisation kennen lernen, Umgang mit Behörden und Sozialversicherung, Kunden- und Lieferantenkontakte, Marketing, Qualitäts-, Projekt-, Umweltmanagement.

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer/ regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken; Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

Zwischen dem III. und V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt 12 Wochen (Vollzeit) in einem Unternehmen oder in der Verwaltung. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. 1 § 4 Abs. 2 Z 2)

1.9.2019 (hinsichtlich des I., II., III. und IV. Jahrganges)

1.9.2020 (hinsichtlich des V. Jahrganges)

Anlage A10

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFEFACHRICHTUNG „UMWELT UND WIRTSCHAFT“

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
Jahrgang Summe
I. II. III. IV. V.
1. Religion 2 2 2 2 2 10 III
2. Sprache und Kommunikation
2.1 Deutsch 4 2 3 2 2 13 I
2.2 Englisch 3 3 3 2 3 14 I
2.3 Zweite lebende Fremdsprache2 2 2 2 2 2 10 I
3. Nachhaltige Wirtschaft und Recht
3.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft 0 0 3 2 2 7 III
3.2 Betriebswirtschaft und Umweltmanagement 2 2 2 2 2 10 I
3.3 Rechnungswesen und Ökocontrolling3 3 2 2 2 2 11 I
3.4 Recht und Umweltrecht 0 0 0 0 3 3 III
3.5 Angewandtes Informationsmanagement3 2 2 2 2 0 8 II
4. Gesellschaft, Kunst und Kultur
4.1 Geschichte und Politische Bildung 0 2 2 2 0 6 III
4.2 Psychologie und Philosophie 0 0 0 2 2 4 III
4.3 Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck4 2 2 0 0 0 4 IVa
5. Naturwissenschaften und Mathematik
5.1 Angewandte Mathematik5 2 2 2 2 2 10 I
5.2 Angewandte Biologie und ökologische Umweltanalytik6 3 3 3 2 2 13 II
5.3 Angewandte Chemie und chemische Umweltanalytik6 3 3 3 2 2 13 II
5.4 Angewandte Physik und physikalische Umweltanalytik, Mess- und Regeltechnik 3 2 2 2 2 11 II
6. Nachhaltige Techniken und Technologien
6.1 Verarbeitungs- und Umwelttechnik 0 4 0 0 0 4 III
6.2 Umwelttechnologie und Innovation 0 0 2 2 2 6 II
6.3 Lebensraumgestaltung und Raumplanung 0 0 0 2 3 5 III
7. Angewandte Betriebsführung 0 0 0 2 0 2 I
8. Bewegung und Sport 2 2 2 2 1 9 IVa
B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 2 0 0 0 0 2 III
Gesamtwochenstundenzahl 35 35 35 36 34 175
C. Pflichtpraktikum Mindestens 12 Wochen zwischen dem III. und V. Jahrgang
D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7
E. Förderunterricht7

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 12–13 Wochenstunden festgelegt werden.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen
1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I)
2. Religion 2 (III)
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 x2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung
Gesamtwochenstundenzahl x3
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft – dient im Sinne §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwirtschaft und Verwaltung, speziell im betriebswirtschaftlichen, umweltwirtschaftlichen, qualitätswirtschaftlichen, sicherheitstechnischen und Gift- und Gefahrgutbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

– Sprache und Kommunikation,

– wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks-, umwelt- und globalwirtschaftlich),

– naturwissenschaftliche, ökologische und humanökologische Bildung,

– Bildung für nachhaltige Technologien und Techniken,

– Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien und

– berufsorientierte Praxis

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen, wobei dabei jeweils die praktische Umsetzung gegenüber dem theoretischen Wissen im Vordergrund zu stehen hat:

– das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz),

– ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz) sowie

– die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz).

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft – können

– Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren;

– durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen;

– komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen,

– ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte im betriebsorganisatorischen und gesellschaftlichen Bereich abwägen,

– moderne Technologien der Umweltanalytik, Umwelttechnik und des Umweltmanagements gezielt zur Problemlösung einsetzen,

– Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen,

– zur Entwicklung der eigenen Potenziale beitragen und andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren und

– Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren.

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft verfügen insbesondere über

– Kompetenzen in der Umweltanalytik und im Umwelt- und Projektmanagement,

– betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen,

– breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften und

– vertieftes Wissen in den Naturwissenschaften, speziell der Ökologie.

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Schülerinnen und Schüler

– gebrauchen die Unterrichtssprache als Basis für Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen und nutzen die Sprache für die gesamte Lernkarriere;

– können in der Unterrichtssprache in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsverhältnissen situationsadäquat schriftlich und mündlich kommunizieren;

– verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen;

– können die gültigen Sprachnormen anwenden;

– verstehen den Aufbau von Sprachkompetenz als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung sowie als unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben;

– können Informationen aus verschiedenen Lebensbereichen aufnehmen, verarbeiten sowie kritisch bewerten und daraus Entscheidungen und Handlungen ableiten;

– können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Mutter- bzw. Kultursprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;

– setzen sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinander, erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;

– können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen;

– können bewusst mit Medien umgehen;

– können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;

– können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

– erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;

– können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

– im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;

– im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;

– längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

– können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen;

– verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;

– können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;

– können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

– flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;

– dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;

– sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

– Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;

– dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;

– flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

– klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;

– dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;

– in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen;

– sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;

– sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;

– die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;

– die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

1.Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

– verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;

– suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

– verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;

– können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;

– verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

2.Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

3.Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

– Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;

– in Diskussionen das Wort zu ergreifen;

– beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

– erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Basic Users A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;

– können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;

– auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen;

– im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;

– längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

– unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, privaten und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;

– geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

– ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des privaten und beruflichen Alltags zu bewältigen;

– in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, persönlich interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);

– persönliche Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

– sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;

– Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

– unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;

– sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;

– sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;

– die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;

– geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

– soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

– können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;

– sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;

– sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.

– pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

– einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;

– das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im privaten oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;

– beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NACHHALTIGE WIRTSCHAFT UND RECHT

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen;

– internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren;

– politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen;

– die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln;

– in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren;

– wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten;

– berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen;

– wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren;

– umweltwirtschaftliche und umweltrechtliche Sachverhalte eines Betriebes in Praxis und Theorie aktiv und strategisch bearbeiten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR

Die Schülerinnen und Schüler können

– gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren;

– mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen;

– sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;

– sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren;

– Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren;

– die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren;

– die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden;

– bewusst mit Medien umgehen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK

Die Schülerinnen und Schüler

– können fachspezifische Methoden sowie Problemlösestrategien praxisbezogen anwenden sowie entwickeln und bewerten;

– können die Grundlagen naturwissenschaftlichen Arbeitens in der Praxis anwenden;

– beherrschen die Fachsprache und können sie situationsgerecht anwenden;

– können Strukturen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen als Grundelemente eines naturwissenschaftlichen Weltverständnisses beschreiben;

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