Verordnung über die Lehrpläne für gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höhere gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten und Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe (Lehrpläne der humanberuflichen Schulen)
– können selbstständig Untersuchung- und Messvorgänge durchführen;
– haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis;
– können Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und durch einfache Modelle darstellen und erläutern;
– können ausbildungsspezifische Untersuchungsmethoden nach den gültigen Normen (EU, A) anwenden sowie Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren;
– können sich über neue Entwicklungen und Technologien informieren, diese kritisch hinterfragen und deren Nutzen und Risiken beschreiben und bewerten;
– können das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen;
– können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen;
– können Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik exakt beobachten, präzise beschreiben und protokollieren;
– können die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökologischen und ökonomischen Bewertung von Produkten und Verfahren nennen und beschreiben;
– können gesundheitliche und ökologische Faktoren und Risiken bei der Nutzung von Stoffen verantwortungsbewusst berücksichtigen;
– können Größenordnungen abschätzen und deren Plausibilität beurteilen;
– können die Naturwissenschaften als Instrument des Umweltschutzes erklären;
– können zum Verhältnis Umwelt und Technik kritisch Stellung nehmen;
– können die Mathematik als ein sinnvolles Werkzeug zur Berechnung und Interpretation physikalischer, chemischer, technischer und naturwissenschaftlicher Phänomene beschreiben;
– sind befähigt die Natur, den Menschen und die Technik ganzheitlich zu betrachten;
– können ihre Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NACHHALTIGE TECHNIKEN UND TECHNOLOGIEN
Die Schülerinnen und Schüler
– können die ökologischen Auswirkungen von nachhaltigen Techniken und Technologien beschreiben und bewerten;
– können umwelttechnische Methoden anwenden und kausale Zusammenhänge verbal, grafisch und mathematisch beschreiben;
– können Methoden, Werkzeuge und Fertigkeiten der technischen Gestaltung anwenden;
– können neuartige technische und naturwissenschaftliche Entwicklungen erläutern und bewerten sowie die Gefahren durch deren Anwendung erkennen und in ihrem Handeln berücksichtigen;
– können die Technik als Instrument des Umweltschutzes beschreiben;
– können zum Verhältnis Mensch, Umwelt und Technik kritisch Stellung nehmen;
– können die Mathematik als ein sinnvolles Werkzeug zur Berechnung und Interpretation physikalisch-technischer und naturwissenschaftlicher Phänomene beschreiben und nutzen;
– können projektorientiert im Team arbeiten;
– können ihre Kenntnisse und Fertigkeiten des technischen und umwelttechnischen Bereiches eigenständig und fachübergreifend nach gültigen Normen einsetzen, interpretieren und präsentieren.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Die Gesamtwochenstunden von maximal 2 Pflichtgegenständen aus den Clustern „Mathematik und Naturwissenschaften“ und „Nachhaltige Techniken und Technologien“ können schulautonom um maximal je 1 Wochenstunde reduziert werden. Ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“.
Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 2 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:
Schulautonome Vertiefung:
Es muss entweder
– innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 2 Wochenstunden eingeführt werden oder
– das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Angewandte Betriebsführung“ oder „Bewegung und Sport“ um mindestens 2 Wochenstunden erhöht werden.
Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.
Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.
Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.
Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.
Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:
Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:
Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):
Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Umweltwirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.
Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.
Unterrichtsqualität:
Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht und Erziehung.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.
Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.
Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
Unterrichtsplanung:
In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:
– Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die ergänzenden Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
– Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
– Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
– Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
– Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
– In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
– Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
– Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
– Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
– Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
– Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
– Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
– Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
– Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
– In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.
– Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
– Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
– Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.
Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:
– Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
– Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu.
– Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
– Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
– In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen.
– Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.
Didaktische Grundsätze des Clusters Nachhaltige Wirtschaft und Recht:
Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für
– betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
– deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).
Im Mittelpunkt steht
– die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
– die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
– die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
– die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.
Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Geschichte und politische Bildung:
Der Unterricht ist im Sinne einer ganzheitlichen Ausbildung so zu gestalten, dass das Reflektieren von Zusammenhängen politischer, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Veränderungsprozesse gefördert wird. Einen besonderen Stellenwert hat dabei der Aufbau eines umfassenden Demokratieverständnisses einzunehmen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck:
Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.
Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:
Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.
Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten:
– Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen,
– selbstständiges logisches Denken,
– Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie
– Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen.
Es sind moderne Technologien einzusetzen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:
Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.
Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Stets ist von realen, praktischen Erscheinungen und Situationen auszugehen, darauf erst hat die Theorieentwicklung zu folgen. Die Bedeutung exakter Analysen nach gängigen Normen als Arbeits- und Rechtsgrundlage für den betrieblichen Alltag ist hervorzugeben.
Didaktische Grundsätze des Clusters Nachhaltige Techniken und Technologien:
Im Cluster „Nachhaltige Techniken und Technologien“ hat eine Vernetzung der Technologie mit technologisch orientierten Naturwissenschaften zu erfolgen. Diese interdisziplinären Zusammenhänge sollen somit zu einer fachübergreifenden technologieorientierten Kommunikation und zu Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit führen. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Die Bedeutung exakter Analysen nach gängigen Normen als Arbeits- und Rechtsgrundlage für den betrieblichen Alltag ist hervorzuheben.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Betriebsführung:
Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Angewandte Betriebsführung“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.
Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.
Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden
– Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können,
– das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können,
– prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können,
– Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können,
– betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen,
– Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können,
– Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen,
– moderne Technologien nutzen,
– Entscheidungen treffen,
– kommunikations- und teamfähig arbeiten,
– eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen,
– Führungsaufgaben übernehmen,
– ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen,
– ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können.
Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.
Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.
Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:
In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.
Unterrichtsmethoden:
Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
– Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
– Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
– Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
– Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. . Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
– Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
– Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
– Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
– Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“.
– Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
– Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
– In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern
Unterrichtsorganisation:
Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen sind durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.
Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:
– Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
– organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft oder naturwissenschaftliche und technische Pflichtgegenstände der Umweltanalytik,
– Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind,
– Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Angewandte Betriebsführung“ eignen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.
Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.
Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.
Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Umwelt- und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:
– In der verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Vor allem Hilfestellungen für die praktische Alltagsbewältigung sind zu geben!
Pflichtpraktikum:
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Das Pflichtpraktikum ist auf Grundlage einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.
Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1 DEUTSCH
I. Jahrgang:
und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
– können grundlegende Sprachnormen beschreiben und sie anwenden;
– können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden;
– können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
– können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
– können das wesentliche Fachvokabular anwenden;
– können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
– können Informationen ordnen und wiedergeben;
– können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten;
– können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären;
– können sinnerfassend lesen;
– können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen;
– können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten;
– können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen;
– können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten.
Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.
Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.
Gängige Fremdwörter.
Wesentliches Fachvokabular.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören.
Fragen in Standardsprache.
Einfache Sachverhalte.
Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.
Lesen:
Lesetechniken und -strategien.
Herausfiltern von Einzelinformationen.
Erfassen der wichtigsten Inhalte.
Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.
Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte).
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Informieren und Dokumentieren.
Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung).
Reflexion:
Reflexion über die Lebenssituation.
Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.
Medienkonsum.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
– können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
– können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden;
– verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden;
– können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
– können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
– können Redeabsichten wahrnehmen;
– können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
– können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben;
– können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen;
– können Texte sprachsensibel verfassen;
– können lineare und nichtlineare Texte beschreiben;
– können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten;
– können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen;
– können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.
Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.
Rechtschreibung, Satzzeichen.
Zuhören und Sprechen:
Wahrnehmen von Redeabsichten.
Einfache Argumente.
Kerninformationen aus Medien.
Lesen:
Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.
Herausfiltern von Detailinformationen.
Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).
Schreiben:
Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.
Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung).
Reflexion:
Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.
Medien und ihre Funktionen.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
– können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
– können an Diskussionen teilnehmen;
– können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
– können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden;
– können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
– können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
– können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
– können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
– können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen;
– können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
– können Texte formal und inhaltlich erschließen;
– können Informationen gliedern und wiedergeben;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen;
– können Texte sprachsensibel verfassen;
– können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren;
– können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten;
– können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen;
– können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen;
– können die Funktionen von Medien erläutern.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.
Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.
Rechtschreiben und Satzzeichen.
Sprachliche Varietäten des Deutschen.
Zuhören und Sprechen:
Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.
Diskussion.
Kurzpräsentationen.
Lesen:
Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.
Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).
Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).
Schreiben:
Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.
Schreiben und Überarbeiten von Texten.
Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme, Leserbrief).
Einfache nichtlineare Texte.
Reflexion:
Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.
Medien und ihre Funktionen.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
– können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
– können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
– können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
– können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen sowie sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen;
– können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
– können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
– können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen;
– können Texte formal und inhaltlich erschließen;
– können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren;
– verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
– können Informationen gliedern und wiedergeben;
– können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen;
– können Texte sprachsensibel verfassen;
– können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren;
– können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
– können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden;
– können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern;
– können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
– können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
– können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Textsortenadäquater Stil.
Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).
Zuhören und Sprechen:
Kommentieren und Appellieren.
Grundlegende rhetorische Mittel.
Lesen:
Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.
Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.
Nichtlineare Texte.
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).
Strukturierung von Argumenten.
Lineare und nichtlineare Texte.
Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).
Reflexion:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Einfache Regeln der Textinterpretation.
Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medien als Informationsquellen.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
– können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen;
– können Sprachnormen anwenden;
– können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
– können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben;
– können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben;
– können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
– können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
– können Texte formal und inhaltlich erschließen;
– können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren;
– verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
– können Informationen gliedern und wiedergeben;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen;
– können Texte sprachsensibel verfassen;
– können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren;
– können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
– können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern;
– können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden;
– können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
– können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
– können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.
Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.
Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen.
Zuhören und Sprechen:
Präsentationen mit Medienunterstützung.
Lesen:
Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.
Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.
Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).
Strukturierung von Argumenten.
Komplexere argumentative Texte.
Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).
Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).
Reflexion:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Einfache Regeln der Textinterpretation.
Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medien als Informationsquellen.
IV. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 7:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
– können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
– können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln;
– können Sprachnormen anwenden;
– können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
– können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
– können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
– können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
– können Texte formal und inhaltlich erschließen;
– verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
– können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen;
– können Texte sprachsensibel verfassen;
– können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
– können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren;
– können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
– können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
– können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
– können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
– können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
– können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
– können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Stil und Wortschatz.
Zuhören und Sprechen:
Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.
Vermittlung von Informationen.
Lesen:
Vergleichendes Lesen.
Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.
Textsortenwissen (komplexe Textsorten).
Schreiben:
Lineare und nichtlineare Texte.
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse).
Reflexion:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medien als Informationsquellen.
Semester – Kompetenzmodul 8:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
– können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
– können Sprachnormen anwenden;
– können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
– können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
– können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren;
– können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben;
– können Texte formal und inhaltlich erschließen;
– verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
– können Informationen gliedern und wiedergeben;
– können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen;
– können Texte sprachsensibel verfassen;
– können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
– können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
– können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
– können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
– können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
– können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
– können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
– können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
– können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Stil und Wortschatz.
Zuhören und Sprechen:
Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.
Vermittlung von Informationen.
Lesen:
Vergleichendes Lesen.
Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.
Textsortenwissen (komplexe Textsorten).
Schreiben:
Lineare und nichtlineare Texte.
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).
Reflexion:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medien als Informationsquellen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
– können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
– können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen;
– können Gespräche moderieren;
– können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
– können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren;
– können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren;
– können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen;
– können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
– können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
– können Texte formal und inhaltlich erschließen;
– verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
– können Informationen gliedern und wiedergeben;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen;
– können Texte sprachsensibel verfassen;
– können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
– können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
– können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
– können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
– können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
– können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung;
– können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren;
– können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
– können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Variation in Stil und Wortschatz.
Eigener und fremder Sprachgebrauch.
Zuhören und Sprechen:
Rhetorische Mittel.
Moderation von Gesprächen.
Lesen:
Synchron und diachron vergleichendes Lesen.
Schreiben:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Rhetorische Mittel.
Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).
Textsortenüberblick.
Reflexion:
Literatur bis zur Gegenwart.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medienkritik.
Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
– können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
– können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen;
– können Gespräche moderieren;
– können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
– können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren;
– können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren;
– können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen;
– können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
– können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben;
– können Texte formal und inhaltlich erschließen;
– können Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen und diese erläutern;
– können Informationen gliedern und wiedergeben;
– verfügen über das nötige Textsortenwissen;
– können Texte sprachsensibel verfassen;
– können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
– können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
– können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
– können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
– können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
– können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben;
– können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren;
– können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
– können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.
Lehrstoff:
Sprachbewusstsein:
Variation in Stil und Wortschatz.
Eigener und fremder Sprachgebrauch.
Zuhören und Sprechen:
Rhetorische Mittel.
Lesen:
Synchron und diachron vergleichendes Lesen.
Schreiben:
Fiktionale und nichtfiktionale Texte.
Rhetorische Mittel.
Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).
Reflexion:
Literatur bis zur Gegenwart.
Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.
Medienkritik.
Schularbeiten:
I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.
II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.
III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.
IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.
V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.
2.2 ENGLISCH
I. Jahrgang:
und 2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
– können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
– verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
– verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
– können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
– können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
– können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
– können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
– können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
– können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
– verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
– können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:
zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, alltägliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.
Alltagstexte:
zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.
Einfache Formulare:
zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
II. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
– verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
– verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
– können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
– können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
– können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
– können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
– können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
– können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
– verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
– können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit.
Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:
Einfache Telefonate.
Erstellen einfacher Informationsmaterialen (zB Flugblatt).
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
– verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
– verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
– können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
– können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
– können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
– können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
– können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
– verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
– können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Umwelt, Gesundheit, Natur.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).
Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt:
Einfache Telefonate.
Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
III. Jahrgang:
Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
– verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
– verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
– verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
– können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
– können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
– können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
– können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
– können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
– können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
– verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
– können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.
Lehrstoff:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:
zB Umwelt, Umweltwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Vertiefung und Erweiterung.
Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).
Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus:
zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.
Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.
Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
– verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
– verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
– können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
– verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
– können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
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