Verordnung über die Lehrpläne für gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höhere gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten und Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe (Lehrpläne der humanberuflichen Schulen)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2011-11-18
Letzte Aktualisierung 2026-08-10
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Zelle als Grundeinheit des Lebens.

Organisationsstruktur des Lebewesens.

Überblick über unterschiedliche Lebensformen.

Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“:

Struktur von Molekülen anhand von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).

Chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion, Fotosynthese).

Mitose, Meiose und ihre Bedeutung für Wachstum und Fortpflanzung.

Fortpflanzung und Entwicklung im Tier- und Pflanzenreich.

Menschliche Sexualität (Aufbau und Funktion der Geschlechtsorgane, Zyklus der Frau, sexuelles Erleben, Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt).

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

– den Aufbau von Kohlenwasserstoffen beschreiben sowie die wichtigsten funktionellen Gruppen organischer Stoffe und die damit verbundenen Eigenschaften nennen;

– einfache organische Stoffe gemäß der IUPAC-Nomenklatur benennen;

– den Aufbau von Eiweißen, Kohlenhydraten und Fetten beschreiben;

– die Bau- und Funktionsweise verschiedener Stoffwechselorgane erklären;

– unterschiedliche Stoffwechselzyklen und Transportwege beschreiben;

– die wichtigsten physiologischen Kennzahlen nennen.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können Fragestellungen zum Auf- und Abbau von Nährstoffen bearbeiten.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

– Zusammenhänge zwischen Struktur, funktionellen Gruppen und Eigenschaften organischer Stoffe herstellen;

– beispielhaft Stoffkreisläufe und deren Bedeutung darstellen.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Stoffe im Wandel“:

Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen).

Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette).

Stoffkreisläufe (Kohlenstoffdioxid, Stickstoff).

Organsysteme des Stoffwechsels und des Stofftransports.

Verdauung, Exkretion, Atmung, Herz und Kreislaufsystem, Lymphsystem.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Zusammensetzung und Bedeutung ausgewählter synthetischer Stoffe beschreiben;

– wichtige Gruppen bioaktiver Stoffe nennen und ihre Wirkung erfassen;

– die Einflüsse von Stoffwechselprozessen auf Entwicklung und Gesundheit erfassen;

– unterschiedliche Ursachen von Erkrankungen und wichtige Krankheitstypen nennen;

– die Arbeitsweise der körpereigenen Abwehrsysteme beschreiben.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

– einen Überblick über gesundheitsrelevante Stoffe geben, indem sie Sachinformationen sammeln, sortieren, gewichten und auswerten können;

– zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten naturwissenschaftlichen Themen aus den Bereichen bioaktive Stoffe bzw. synthetische Stoffe referieren.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

– verschiedene Methoden der Krankheitsprophylaxe sowie deren Vor- und Nachteile beschreiben;

– die Bedeutung eines gesunden Lebensstils darstellen und Risikofaktoren beurteilen;

– im Alltag gebräuchliche medizinische Kenngrößen erklären und qualitativ interpretieren;

– das Suchtpotential unterschiedlicher Suchtmittel abschätzen und Vermeidungsstrategien benennen.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Gesunder Mensch?!“:

Bioaktive Stoffe (zB Arzneimittel, sekundäre Pflanzenstoffe, Gifte, legale und illegale Drogen).

Synthetische Stoffe (zB Kosmetika, Kunststoffe, Farbstoffe).

Abwehrsysteme, Krankheitserreger, Infektionskrankheiten.

Zivilisationskrankheiten (zB im Bereich des Herz-Kreislaufsystems bzw. des Stoffwechselgeschehens).

Sucht und Suchtprävention.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Definitionen von häufig benötigten Messgrößen und Maßeinheiten nennen sowie häufig verwendete Vorsilben benutzen;

– sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen;

– die Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht beschreiben;

– die Grundlagen der Newtonschen Mechanik nennen und Beispiele für deren Anwendung geben;

– die Mechanismen der Evolution unter Anwendung von Fachvokabular erklären und Belege für die Evolution anführen.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Arbeitsweise der Physik anhand von ausgewählten Beispielen erläutern;

– einfache Messungen von physikalischen Größen wie zB Länge, Zeit und Masse durchführen und grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen;

– einfache ethologische Beobachtungsaufgaben durchführen und protokollieren;

– verschiedene Formen des Verhaltens erläutern und tierisches Verhalten in Beziehung zur Umwelt setzen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

– das internationale Einheitensystems in der Grundidee erfassen, Messgrößen in verschiedenen Einheiten ausdrücken und häufig gebrauchte Vorsilben benützen;

– mit den wichtigsten physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen;

– durch Recherche grundlegende Informationen zu Aufbau und Entwicklung des Universums gewinnen sowie die Grenzen menschlicher Erkenntnis bei der Untersuchung des Makro- und Mikrokosmos reflektieren;

– Gemeinsamkeiten unterschiedlicher Organismen aufzeigen und deren Ursprung erklären;

– die Erkenntnisse der Verhaltensforschung für den artgerechten Umgang mit Tieren nutzen;

– soziobiologisches Verhalten anhand von Beispielen beschreiben.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Entwicklung und Weltanschauung“:

Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Das internationale Einheitensystem (physikalische Größen – Grundgrößen und einige abgeleitete Größen, Maßeinheiten; Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos).

Klassischer Kraftbegriff (Newtonsche Axiome, Gravitation).

Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht.

Aufbau und Entwicklung des Universums.

Evolutionstheorien aus historischer Sicht.

Ursprung und Entwicklung des Lebens und der Artenvielfalt.

Mechanismen und Belege für die Evolution.

Evolution und Verhalten.

Grundlagen der Ethologie.

Soziobiologie (zB Aggression, Kommunikation).

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

– die wichtigsten Arten von Wechselwirkungen (elektromagnetische, starke und schwache Wechselwirkung) nennen;

– die wichtigsten Formen von Energie beschreiben;

– das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen beschreiben, die Umwandlungen von Energieformen beobachten und die Energiearten benennen;

– im Überblick die Mechanismen der Stromerzeugung und Stromleitung erklären;

– ein einfaches ökologisches System mit Hilfe der entsprechenden Fachbegriffe beschreiben;

– Regelkreise in der Natur anhand eines Beispiels erfassen.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

– Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Energienutzung recherchieren und beantworten;

– Beziehungen zwischen Lebewesen in Lebensräumen grafisch darstellen;

– ihr Verständnis über Assimilation und Dissimilation mit einfachen Versuchen vertiefen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

– Vor- und Nachteile bewerten, die bei der Nutzung unterschiedlicher Energieformen jeweils auftreten, und selbst Maßnahmen zur Einsparung von Energie anwenden;

– den Energiesatz bei der Beschreibung von Energieumwandlungen anhand von Beispielen aus Alltag und Technik anwenden;

– Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren erläutern und bewerten;

– die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems aufzeigen;

– die grundlegenden Zusammenhänge in Stoffkreisläufen und Energieflüssen beschreiben;

– den Prozess der Photosynthese und ihre Bedeutung als Grundlage allen Lebens erläutern.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“:

Überblick über elektromagnetische, schwache und starke Wechselwirkung.

Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung.

Energietechnik:

Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung.

Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms.

Maßnahmen zur Einsparung von Energie.

Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen.

Ökologische Grundbegriffe (Biotop, Biozönose, Ökosystem, Nahrungsnetze, Nahrungspyramide, biotische und abiotische Faktoren).

Stoff- und Energiebilanz von Ökosystemen an ausgewählten Beispielen.

Assimilation und Dissimilation.

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

– Schall als mechanische Welle und die wichtigsten Eigenschaften von Schall wie Ausbreitung, Tonhöhe, Lautstärke usw. beschreiben;

– die akustische Reizverarbeitung des Ohrs aus physikalischer Sicht beschreiben;

– Licht als elektromagnetische Welle und die wichtigsten Phänomene des Lichts wie Ausbreitung, Reflexion, Brechung, Beugung und Dispersion beschreiben;

– das optische System des Auges beschreiben;

– die wichtigsten thermischen Größen (Temperatur, Druck, Wärme als Energieform) beschreiben.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

– einfache akustische Vorgänge nach Anleitung untersuchen und beschreiben;

– einfache Freihandexperimente zur Physik des Lichts durchführen und sie dokumentieren;

– Wärmeleitung, Wärmeströmung und Wärmestrahlung in Natur und Alltag beobachten, beschreiben und ihre Bedeutung erörtern;

– die Veränderung der Aggregatzustände eines Körpers untersuchen und erklären;

– einfache Versuche zur Sinnesphysiologie durchführen und protokollieren.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

– Schallgeber und Schallempfänger in ihrem Einsatz und hinsichtlich der Lärmbelastung bewerten;

– einfache optische Geräte anwenden (zB Linsen) und die Verbesserung der Reizaufnahme bewerten;

– Zustandsgrößen, Prozesse oder Phänomen der Thermodynamik durch Modelle veranschaulichen;

– die Funktionsweise von Nerven- und Hormonsystem und deren Zusammenspiel erklären;

– die Bedeutung der Regelkreise im menschlichen Körper anhand ausgewählter Beispiele erklären.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Sinne und Wahrnehmung“:

Informationen aus der Umwelt:

Akustische Reize (Schall und Akustik – Grundlagen).

Optische Reize (Licht und Optik – Grundlagen).

Thermische Reize (Temperatur, Wärme und Wärmeübertragung – Grundlagen).

Aufbau und Funktion der Sinnesorgane.

Bau und Funktion von Steuerungssystemen (Nerven- und Hormonsystem).

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

– Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen und ihren biologischen bzw. physikalischen Grundlagen (Bionik, Nanotechnologie, moderne Therapie und Diagnoseverfahren) sammeln;

– einen Überblick über Bionik bzw. Nanotechnologie geben;

– eine Übersicht über moderne Verfahren zur Diagnose und Therapie von Krankheiten geben.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

– Sachinformationen zu Bionik bzw. Nanotechnologie ihren biologischen und physikalischen Grundlagen zuordnen;

– komplexe Themengebiete und Sachverhalte in einfache Teilgebiete gliedern;

– Analogien aus Natur und Technik in geeigneter Weise darstellen (zB durch vergleichende Tabellen, Graphiken usw.);

– die einzelnen Teilgebiete aus biologischer und physikalischer Sicht bearbeiten;

– die Ergebnisse ihrer Arbeit dokumentieren.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

– Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Nanotechnologie in Technik, Medizin und Alltag im Überblick zusammenstellen und bewerten;

– ihre Rechercheergebnisse zur adressatengerechten Präsentation nutzen;

– im Team arbeiten und Kooperations- und Kommunikationsformen für zielgerichtetes Arbeiten anwenden;

– in verschiedenen Sozialformen kommunizieren und argumentieren.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Biophysikalische Trends“:

Chancen und Gefahren in Bionik und Nanotechnologie anhand ausgewählter aktueller Beispiele (zB Entwicklung technischer Bauten nach biologischen Vorbildern, Entwicklung von Oberflächen mit verbesserten Eigenschaften, Entwicklung von Robotern, Laufen, Schwimmen und Fliegen, Sensorik und Kommunikation, Optimierung von Leichtbaukonstruktionen, Materialien mit neuen Eigenschaften usw.).

Diagnose und Therapie von Krankheiten (wie zB Tumorerkrankungen) anhand ausgewählter moderner Verfahren mit elektromagnetischen Wellen und Teilchenstrahlung (zB Röntgen, MRT, PET, CT, Laser) und deren Einfluss auf den Organismus.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

– das Grundvokabular der Molekulargenetik anwenden;

– den Aufbau der Nukleinsäuren, den genetischen Code, den Ablauf und die Bedeutung der identische Replikation im Zellzyklus beschreiben;

– die Grundlagen der klassischen Genetik nennen;

– die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung beschreiben;

– die wichtigsten Methoden der Genetik in ihren wichtigsten Grundzügen erläutern.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

– den Weg von der DNA zum Protein beschreiben und Begriffe wie Translation und Transkription einordnen;

– verschiedene genetisch bedingte Erkrankungen beschreiben und Stammbäume zu genetisch bedingten Erkrankungen erstellen;

– Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und in geeigneter Weise darstellen;

– Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten und diese auch mit Hilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

– die wichtigsten Makromoleküle benennen und deren Stellung in der Biochemie bewerten;

– Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Gentechnik, Klonen und Stammzellenforschung in geeigneter Weise einander gegenüberstellen und diese reflektieren;

– komplexere Zusammenhänge in Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel sehen;

– zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden;

– Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Themen (wie zu Medizin, Biotechnik und Gentechnik) unter Berücksichtigung gesellschaftlich verhandelbarer Werte beschreiben und beurteilen.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Biochemie und Genetik“:

Makromoleküle.

Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation).

Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein).

Klassische Genetik.

Mutationen.

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

Aktuelle Forschungsergebnisse (zB Epigenetik, mitochondriale DNA).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung.

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Bedeutung von Wasser und Luft als Grundlage des Lebens erklären;

– Parameter der Luft- und Wassergüte und Eigenschaften ausgewählter Schadstoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt nennen;

– die globale Problematik des Klimawandels und dessen Ursachen beschreiben sowie die wichtigsten Treibhausgase und ihre Bedeutung für das Klima angeben;

– das Spannungsfeld Globalisierung und Regionalisierung anhand ausgewählter Beispiele erklären.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

– Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und in geeigneter Weise darstellen;

– Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten sowie auch mit Hilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten;

– einfache Untersuchungen im Bereich Wasser und Luft als Lebensgrundlage durchführen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

– beispielhaft Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- bzw. Wassergüte angeben;

– mögliche Folgen des Klimawandels erklären, diskutieren und bewerten;

– die Grundlagen und die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens darstellen und diese in ihre eigene Lebenssituation transferieren;

– ihr eigenes ökologisches Verhalten reflektieren, ihren eigenen ökologischen Fußabdruck berechnen und daraus folgend nachhaltig und umweltgerecht handeln;

– komplexere Zusammenhänge in Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel sehen;

– zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden;

– Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Themen (wie zu Medizin, Biotechnik und Gentechnik) unter Berücksichtigung gesellschaftlich verhandelbarer Werte beschreiben und beurteilen.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema “Naturwissenschaft und Gesellschaft“:

Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Untersuchungsmethoden).

Klima im Wandel (Ursachen – zB Treibhausgase – und Folgen des Klimawandels).

Humanökologie (zB Ressourcen, Abfall, Biodiversität, ökologischer Fußabdruck).

Regionalität und Globalisierung:

Nachhaltiges Wirtschaften (zB alternative Energien, biologischer Landbau).

6.3 ERNÄHRUNG

I. Jahrgang:

1.

und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Grundlagen der Ernährung erklären und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit einschätzen;

– das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten;

– Einflüsse auf das Konsumverhalten beschreiben und das eigene Verhalten kritisch bewerten;

– grundlegende Kenntnisse über Nahrungsinhaltsstoffe und handelsübliche Lebensmittel anwenden;

– die ernährungsphysiologische Bedeutung einzelner Nährstoffe erläutern und Zusammenhänge darstellen;

– die Grundlagen der Sensorik erläutern und Lebensmittel sensorisch beurteilen;

– sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln;

– Kostformen verschiedener Personengruppen und alternative Ernährungsformen beschreiben;

– ernährungsmitbedingte Krankheiten und deren mögliche Folgen beschreiben, vorbeugende Maßnahmen setzen sowie entsprechende Diätempfehlungen geben;

– Formen der Außer-Haus-Verpflegung erläutern;

– die grundlegenden soziologischen, ökologischen und ökonomischen Aspekte der globalen Ernährungssituation darstellen und Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten.

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung:

Ernährungsverhalten.

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Nährstoffbildung.

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.

Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Inhaltsstoffe der Nahrung:

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Verdauung und Stoffwechsel.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel:

Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen).

Getränke:

Alkoholfreie Getränke (Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung).

Alkaloidhältige Getränke (Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische Bedeutung).

Alkoholische Getränke (ernährungsphysiologische Bedeutung).

Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie:

Rechtsgrundlagen.

Alternative Produktionsformen.

Haltbarmachung.

Lebensmitteltoxikologie.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse und Ernährungstrends.

Ernährung in Prävention und Therapie:

Ernährung verschiedener Zielgruppen.

Folgen der Über- und Unterversorgung. Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten.

Spezielle Kostformen und Diäten.

Erstellung und ernährungsphysiologische Bewertung von Speiseplänen.

Alternative Ernährungsformen.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsökologie und Welternährung.

Nachhaltiger Ernährungsstil.

7.

FOOD, BEVERAGE UND CATERINGMANAGEMENT

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung vorweisen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen;

– die theoretischen Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie in der betrieblichen Situationen anwenden;

– die Warenbewirtschaftung mit branchenspezifischer Software selbstständig durchführen;

– das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen;

– ausgewählte Speisen- und Getränke herstellen;

– grundlegende Kenntnisse über alkoholfreie Getränke nachweisen;

– unterschiedliche Veranstaltungsarten beschreiben;

– die Grundlagen der Gastlichkeit und der Gästebetreuung anwenden;

– Servicevorbereitung und einfache Servierabläufe fachgerecht durchführen;

– die personelle und räumliche Struktur in Hotel- und Gastronomiebetrieben analysieren.

Lehrstoff:

Food und Beverage:

Berufsbilder.

Erscheinungsbild, Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion im Rahmen des Veranstaltungswesens.

Regionale Küche; Convenienceprodukte.

Alkoholfreie Getränke und Heißgetränke.

Catering und Veranstaltungsmanagement:

Erscheinungsbild, Arbeitshaltung und Umgangsformen.

Veranstaltungsarten.

Gast und Gastlichkeit.

Ess- und Tischkultur. Tischoptik und Raumgestaltung.

Cateringequipment und -ausstattung.

Servicevorbereitung und -abläufe im Cateringbereich. Gedeckarten.

Getränkeservice.

Aufbau- und Ablauforganisation im Hotel- und Gastgewerbe.

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– ausgewählte Speisen und Getränke herstellen;

– Planungsinstrumente, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen;

– grundlegende Kenntnisse über alkoholische Getränke nachweisen;

– Grundkenntnisse über Servierarten, Buffet und Bankettservice praktisch umsetzen;

– eine fachgerechte Gästeberatung durchführen und die Grundlagen des Beschwerdemanagements erläutern;

– anlassbezogene Arbeitsaufgaben im Veranstaltungsbereich planen und praktisch durchführen.

Lehrstoff:

Food und Beverage:

Menüerstellung; Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion im Veranstaltungsbereich.

Nationale Küchen. Alkoholische Getränke.

Catering und Veranstaltungsmanagement:

Servierarten.

Gästeberatung und Beschwerdemanagement.

Buffet.

Bankett.

Veranstaltungsplanung. Planungsinstrumente.

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– aktuelle Entwicklungen und Trends im Catering beschreiben;

– zielgruppenorientierte Speisen-, Menü- und Getränkeangebote erstellen;

– auf Gästebedürfnisse professionell eingehen;

– verkaufsfördernde Maßnahmen im Betrieb planen, umsetzen und evaluieren;

– Speisen-, Menü- und Getränkekarten fachlich richtig gestalten;

– grundlegende Kenntnisse über korrespondierende Getränke nachweisen und eine professionelle Gästeberatung durchführen;

– Arbeitsaufgaben im Rahmen von Veranstaltungen selbstständig und im Team einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse evaluieren;

– ein Gesamtangebot erstellen.

Lehrstoff:

Food und Beverage:

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

Menü- und Speisenangeboten für verschiedene Veranstaltungen und unterschiedliche Zielgruppen.

Speisen-, Menü- und Getränkekarten.

Korrespondierende Getränke. Aperitif und Digestif.

Degustation.

Catering und Veranstaltungsmanagement:

Verkaufsfördernde Maßnahmen und aktiver Verkauf.

Cateringmappen. Kostenplanung.

Marketing im Cateringbereich.

Veranstaltungsplanung, Durchführung und Evaluation.

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis umsetzen sowie die Ergebnisse evaluieren und bewerten;

– Organisationsaufgaben mit branchenspezifischer Software planen sowie selbstständig und im Team durchführen und evaluieren;

– die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements sowie die Grundlagen der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung anwenden.

Lehrstoff:

Food und Beverage, Cateringmanagement:

Komplexe Arbeitsaufträge.

Personalmanagement sowie Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung.

Einsatz fachspezifischer Software.

8.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

B. Verbindliche Übung

PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

I. Jahrgang:

1.

und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;

– unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;

– grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;

– verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;

– Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;

– unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;

– konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;

– grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;

– ihr Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;

– Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;

– Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;

– Techniken des Lernens für sich anwenden;

– Im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;

– Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;

– die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialem Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;

– die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;

– einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;

– Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;

– sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;

– aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwischen dem II. und V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, im Speziellen im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus sowie im Event- und Veranstaltungsbereich.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

2.

Religion

Wie Abschnitt V

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 4)

1.9.2016 (1. Semester)

1.2.2017 (2. Semester)

1.9.2017 (3. Semester)

1.2.2018 (4. Semester)

Anlage A12

KOLLEG FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppen
Semester
I. II. III. IV. Summe
1. Religion 1 1 1 1 4 (III)
2. Sprache und Kommunikation:
2.1 Lebende Fremdsprachen 2 6 6 5 5 22 (I)
2.2 Angewandtes Informationsmanagement3 2 2 2 0 6 II
2.3 Kreativer Ausdruck 2 2 0 0 4 IVa
3. Wirtschaft
3.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft 2 2 1 1 6 III
3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement4 4 4 4 4 16 I
3.5 Rechnungswesen und Controlling3 4 4 4 4 4 16 I
3.6 Recht 1 1 2 2 6 III
4. Ernährung, Gastronomie und Hotellerie:
4.1 Ernährung und Lebensmitteltechnologie 3 3 3 3 12 III
4.2 Küchen- und Restaurantmanagement 7 7 6 6 26 IVa
5. Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement5 4 4 8 8 24 I
Gesamtwochenstundenzahl 36 36 36 34 142
B. Pflichtpraktikum Insgesamt 8 Wochen zwischen dem 2. und 3. Semester
C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen6
D. Förderunterricht6

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ und „Rechnungswesen und Controlling“ zumindest im 4. Semester organisatorisch zu verbinden.

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 4-24 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen gemäß Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 65 und 77 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie den Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionaler Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des gehobenen Dienstleistungssektors und des Service-Designs), Verwaltung (auch im Sozial-und Gesundheitsbereich), Ernährung, Tourismus (insbesondere Hotellerie und Gastronomie) und Kultur befähigt.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

– Sprache und Kommunikation,

– wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich),

– Medien, Informations- und Kommunikationstechnologie,

– Ernährung, Gastronomie und Hotellerie sowie

– berufsorientierte Praxis

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe kann wahlweise als Tagesform in vier Semestern oder als Berufstätigenform in sechs Semestern geführt werden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Studierenden können

– Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren;

– verantwortungsvoll, umweltbewusst und gesundheitsbewusst handeln;

– kreativ arbeiten;

– Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau);

– berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst sowie rechtskonform einsetzen;

– angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES LEBENDE FREMDSPRACHEN

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

Die Studierenden

– erreichen in der Fremdsprache das Niveau der Elementaren Sprachverwendung A2 nach GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben unter Berücksichtigung der Fachsprache;

– können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

Die Studierenden

– erreichen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B1+ gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache;

– können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;

– können im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahrnehmen, in einzelnen Bereichen das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 zu erreichen.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

Die Studierenden

– vertiefen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache;

– können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;

– können im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahrnehmen, in einzelnen Bereichen das Niveau der Kompetenten Sprachverwendung C1 zu erreichen.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

Die Studierenden

– vertiefen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache;

– können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;

– können im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahrnehmen, in einzelnen Bereichen das Niveau der Kompetenten Sprachverwendung C1 zu erreichen.

Hören

Die Studierenden können

– die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;

– auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen;

– im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;

– längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Studierenden können

– unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;

– geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Studierenden können

– ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des alltäglichen und beruflichen Alltags zu bewältigen;

– in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);

– Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.

Zusammenhängend sprechen

Die Studierenden können

– sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;

– Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.

Schreiben

Die Studierenden können

– unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;

– sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;

– sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;

– die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;

– geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Studierenden verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

1.

Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Studierenden verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Studierenden können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

2.

Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Studierenden

– können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;

– sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;

– sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.

3.

Pragmatische Kompetenzen:

Die Studierenden verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

– einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;

– das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;

– beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Studierenden können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT

Die Studierenden können

– die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen;

– internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren;

– politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen;

– die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln;

– in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren;

– wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten;

– wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Die Studierenden

– zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder;

– können berufsspezifische Aufgaben lösen sowie ihre erworbenen Fachkenntnisse in den einschlägigen Berufsfeldern anwenden;

– können in ihrem beruflichen Handeln die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit der Regionalität sowie der Gesundheitsorientierung anwenden;

– können relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden;

– können Instrumente der Arbeitsorganisation, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen;

– können Bedeutung und Maßnahmen der Qualitätssicherung erläutern und anwenden;

– beherrschen die Fachsprache und setzen diese in der betrieblichen Kommunikation richtig ein;

– können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der geforderten beruflichen Position übernehmen;

– können Arbeitsprozesse anleiten und diese evaluieren;

– können korrekte Umgangsformen anwenden;

– können einen wertschätzenden Umgang und eine situationsgerechte Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pflegen sowie Gäste professionell betreuen und beraten;

– können Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen;

– verfügen über Teamfähigkeit sowie Problemlösungskompetenz, können eigenverantwortlich handeln, Feedback geben und annehmen;

– können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Das Kolleg kann mit Elementen der Fernlehre geführt werden.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 4 bis maximal 24 Semesterwochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 20 Semesterwochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

1.

Schulautonome Vertiefung:

Es muss entweder

– innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 6 Semesterwochenstunden eingeführt werden oder

– das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters um mindestens 6 Semesterwochenstunden erhöht werden.

2.

Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände erhöht werden.

3.

Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem 3. Semester folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Studierenden (Studierenden-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:

(1) Von den nach Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden, und/oder

(2) Von den nach Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 inhaltlichen Wahlmöglichkeiten verwendet werden;

4.

Lebende Fremdsprachen

Der Schulstandort hat das Angebot der zur Wahl stehenden Fremdsprachen unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen und Gegebenheiten festzulegen.

Folgende Bedingungen sind dabei zu beachten:

Es können bis zu drei lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei

– eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 zumindest 8 Wochenstunden umfassen muss.

– eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1 zumindest 10 Wochenstunden umfassen muss.

– eine lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse bzw. mit Vorkenntnissen auf Niveau A1 zumindest 12 Wochenstunden umfassen muss.

– wird eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 und nur eine weitere lebende Fremdsprache geführt, müssen die restlichen verbleibenden Wochenstunden diesen beiden Sprachen zugeordnet werden.

– werden zwei lebende Fremdsprachen ohne Vorkenntnisse bzw. mit Vorkenntnissen auf Niveau A1 geführt, müssen die fehlenden 2 Wochenstunden aus dem Autonomiebereich ergänzt werden.

– werden drei lebende Fremdsprachen geführt, gilt für die lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 ergänzend, dass die 8 Wochenstunden entweder

– durch CLIL im Ausmaß von mindestens 2 Stunden pro Semester (aus den Clustern Wirtschaft sowie Ernährung, Gastronomie und Hotellerie) oder

– durch mindestens 2 Stunden pro Semester aus dem Autonomiebereich für die Fachsprache (zB Englisch) oder

– durch eine Kombination von CLIL und Fachsprache (zB Englisch) mit Stunden aus dem Autonomiebereich abgedeckt werden können.

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechungen zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern darf bei der Tagesform 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Bei der Berufstätigenform ist auf eine gleichmäßige Verteilung der Semesterwochenstunden im Sinne eines pädagogischen und methodisch-didaktischen Gesamtkonzeptes zu achten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 142 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester bzw. 6. Semester bei der Berufstätigenform) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzen und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprachen“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprachen“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

Fernunterricht:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

– Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.

– Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.

– Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.

– Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).

– Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.

– In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.

– Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.

– Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.

– Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des Bildungsganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.

– Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.

– Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.

– Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

– Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.

– Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.

– In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.

– Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.

– Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.

– Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass die Lernenden sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprachen:

– Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.

– Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu.

– Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.

– Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.

– In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen.

– Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses

– für betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und

– deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

– die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,

– die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,

– die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und

– die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Ernährung, Gastronomie und Hotellerie:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Küchen- und Restaurantmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und lernerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

– Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können,

– das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können,

– prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können,

– Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können,

– betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen,

– Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können,

– Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen,

– moderne Technologien nutzen,

– Entscheidungen treffen,

– kommunikations- und teamfähig arbeiten,

– eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen,

– Führungsaufgaben übernehmen,

– ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen,

– ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können.

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

– Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.

– Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.

– Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Studierende (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.

– Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.

– Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.

– Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.

– Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.

– Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur.

– Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.

– Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.

– In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

– Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,

– organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.