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Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende

Geltender Text a fecha 2016-01-18

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 32/2017).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/2015, wird festgestellt:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 32/2017).

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2016 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende