Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende
Geltender Text a fecha 2016-01-18
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 32/2017).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/2015, wird festgestellt:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 32/2017).
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2016 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende